Die CleverCar D - ESWE Verkehr · PDF fileclever mobil zu sein. Wir wünschen Ihnen...

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Mit Bestellschein ESWE Verkehrsgesellschaft mbH · Gartenfeldstraße 18 · 65189 Wiesbaden · Telefon (0611) 450 22-450 · www.eswe-verkehr.de AUSZUBILDENDE SCHüLER/INNEN UND 2015 vorteile preise & rabatte bestellung DIE CLEVERCARD Die Jahreskarte von ESWE Verkehr für alle Schüler/innen und Auszubildenden erstattung

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Mit Bestellschein

ESWE Verkehrsgesellschaft mbH · Gartenfeldstraße 18 · 65189 Wiesbaden · Telefon (0611) 450 22-450 · www.eswe-verkehr.de

AUSZUBILDENDEschüler/INNeN UND

2015vorteile

preise & rabatte

bestellung

Die CleverCarDDie Jahreskarte von ESWE Verkehr für alle

Schüler/innen und Auszubildenden

erstattung

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die clevercardDie CleverCarD

Jederzeit absolut mobil – mit der CleverCard

° 2 die clevercard

liebe Schülerinnen und Schüler, liebe auszubildende, sehr geehrte eltern,

falls Sie sie nicht ohnehin schon kennen (und nutzen), möchten wir sie Ihnen hiermit vorstellen: die CleverCard.

Die CleverCard ist die Jahreskarte von ESWE Verkehr für alle Schüler/innen und Auszu-bildenden. Sie kann nicht nur für die täglichen Fahrten zur (Berufs-)Schule oder zum Ausbildungsbetrieb genutzt werden; sie gilt genauso für alle Freizeitaktivitäten: für Fahrten zu Freunden, zum Sport, zum Shoppen oder ins Kino. Mit der CleverCard ist man also jederzeit absolut mobil – tagsüber, abends und am Wochenende.

Und obendrein spart man Benzinkosten, vermeidet Parkplatzsuchstress und reduziert die Umweltbelastung. Sie sehen also: Die CleverCard bietet Ihnen alles, um besonders clever mobil zu sein.

Wir wünschen Ihnen allzeit clevere Fahrt im Nahverkehr!Ihre ESWE Verkehrsgesellschaft

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die clevercardvorteile

• �Die CleverCard ist eine persönliche Jahreskarte. Sie ist also nicht übertragbar und gilt nur für ihren Inhaber. Sie wird ersetzt, wenn sie verloren verloren geht (gegen Gebühr).

• �Die CleverCard gilt ein ganzes Jahr lang, und zwar auch abends und an den Wochenenden – einfach unterwegs sein, wann und sooft man will.

• �Während der Schulzeiten gilt die CleverCard innerhalb des gebuchten Gültigkeits-bereichs. Für das restliche Tarifgebiet des RMV (Rhein-Main-Verkehrsverbund) sowie für die angrenzenden Gebiete des RNN (Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund) sind preisgünstige Anschlusstickets erhältlich.

• �In den hessischen Sommer-, Herbst-, Weihnachts- und Osterferien einschließlich des letzten Schultags davor und der jeweiligen Wochenenden davor und danach ist die CleverCard sogar im gesamten RMV-Gebiet gültig: von Marburg bis in den Oden-wald, vom Rheingau bis nach Fulda – ganz ohne Aufpreis!

• �Der Gültigkeitsbeginn der CleverCard kann frei nach Belieben zu jedem Monats- Ersten gewählt werden; von diesem Datum an gilt das clevere Ticket dann genau zwölf Monate lang.

• �Sie möchten die CleverCard nach zwölf Monaten verlängern? Kein Problem, die Verlängerung funktioniert supereinfach: Wir senden Ihnen den von uns bereits aus-gefüllten Bestellschein automatisch zu; Sie prüfen Ihre Daten, unterschreiben und senden alles portofrei an uns zurück – fertig!

• �Sie erhalten Ihre CleverCard als praktisches eTicket – so bequem war Bus- und Bahn-fahren per CleverCard noch nie! (Weitere Details zum eTicket finden Sie unten.)

• �Und das Beste: Die CleverCard gilt volle zwölf Monate lang, gezahlt werden muss aber nur für acht!

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Ihr moderner Fahrausweis: elektronisch. einfach. eTicket.

Die CleverCard wird als „eTicket RheinMain“ ausgegeben. Der scheckkarten-große elektronische Fahrausweis mit integriertem Speicherchip bietet Ihnen jede Menge Sicherheits- und Komfort-Vorteile.

Übrigens: Im Lauf des Jahres 2015 wird auf www.eswe-verkehr.de die neue Funktion „eTicket Online“ freigeschaltet werden. Mittels dieser Funktion werden Sie, sofern Sie dies wünschen, Ihr eTicket ganz einfach via Internet verwalten können – von zu Hause oder von unterwegs aus. Eine Änderung etwa Ihrer Bankverbindung oder Ihrer Anschrift können Sie dann bequem, schnell und rund um die Uhr selbst vornehmen.Weitere Informationen: www.eswe-verkehr.de/eTicket

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die clevercard die clevercard

Ihr Ticketpreis: Einfach gut und schnell berechnet

Preisstufe 13: Wiesbaden und Mainz

Preisstufe 4

Preisstufe 5

Die CleverCard für das RMV-Tarifgebiet 65 gilt dort für den gesamten Nahverkehr. Dieses Gebiet umfasst nicht nur die beiden Landeshauptstädte Wiesbaden und Mainz, sondern auch – auf hessischer Seite – die Gemeinde Bischofsheim, die Stadt Ginsheim-Gustavs-burg, die Stadt Hochheim am Main (inkl. ihres Stadtteils Massenheim), den Hofheimer Stadtteil Wallau (allerdings nur dessen westlich der Autobahn 3 gelegenen Teile) sowie die Gemeinde Walluf. Auf rheinland-pfälzischer Seite zählen die Gemeinden Wackern-heim und Zornheim ebenfalls zum Tarifgebiet 65.

Wie auf Seite 3 schon erwähnt, gilt die CleverCard in den Schulferien im gesamten RMV-Gebiet. Aber auch außerhalb der Ferienzeiten können Schüler/innen und Auszubildende das Umland von Wiesbaden und Mainz besuchen. Anschlussfahrten in die Gebiete des RMV oder des RNN (Rhein-Nahe-Nahverkehrsver-bund) sind preisvergünstigt.

PreiSe & raBatte° 4

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Der Clou: Bei achtmaliger Abbuchung wird der Betrag nur in den ersten acht Monaten der Gültigkeitsdauer fällig, die restlichen vier Monate sind gratis – der Jahresgesamt- betrag beläuft sich also nur auf 528,80 f (Preisstufe 13, Wiesbaden /Mainz).

Damit nicht genug, es geht sogar noch günstiger: Wenn Sie zu Beginn der Lauf-zeit Ihrer CleverCard den Gesamtbetrag auf einmal entrichten (per Abbuchung oder in bar), gewähren wir Ihnen zusätzlich 2 % Skonto! Sie bezahlen dann ledig-lich 518,20 f (Preisstufe 13, Wiesbaden /Mainz).

Und noch etwas spricht für die Einmalzahlung des Gesamtbetrags: Eventuell während der Laufzeit eintretende Tariferhöhungen haben keinerlei Folgen, Nachzahlungen bleiben Ihnen also erspart.

PreiSe & raBatte ° 5

* Gültig während der Schulzeiten ausschließlich in dem/den auf dem Ticket eingetragenen Tarifgebiet/en. Die CleverCard ist während der Schulferien im gesamten Verbundnetz des Rhein-Main Verkehrsverbundes gültig. Die beweglichen Ferientage sind von dieser Regelung ausgenommen. Die CleverCard wird auch in den Preisstufen 6 und 7 (gesamtes Verbundgebiet) angeboten. Informationen hierzu erhalten Sie in der RMV-Mobilitätszentrale und in den RMV-Mobilitätsinfos sowie unter: www.eswe-verkehr.de

Wiesbaden/MainzTarifgebiet 65

Preisstufe 4* Preisstufe 5*Preisstufe 13CleverCard*

1�x�Abbuchung�/�Barzahlung 518,20 e 852,20 e 1.136,80 e8�x�Abbuchung à 66,10 e à 108,70 e à 145,00 e

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die clevercard die clevercardPreiSe & raBatte° 6

Berechnungsgrundlage: CleverCard bei Einmalzahlung, Preisstufe 13 (Wiesbaden/Mainz)

Preisvergleich CleverCard - MonatskarteSie nutzen heute eine Monatskarte?

Während die Monatskarte für Schüler/innen und Auszubildende für Wiesbaden/Mainz 59,50 b kostet, zahlt man für die CleverCard umgerechnet nur 43,18 b im Monat. Gespart werden monatlich also 16,32 b!

Sie nutzen heute Sammelkarten?

Bereits ab 17 Hin- und Rückfahrten je Monat mit der Sammelkarte lohnt sich die CleverCard. Denn 34 Fahrten mit Sammelkarten kosten 44,88 b, die CleverCard gibt’s monatlich schon für umge-rechnet 43,18 b!

Preisvergleich CleverCard - Sammelkarten (Kinder 6 – 14 Jahre)

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die clevercard die clevercardUnter bestimmten Voraussetzungen können sich Schülerinnen und Schüler der Grund- und Mittelstufe aus Wiesbaden einen erheblichen Anteil des Preises ihrer CleverCard vom Schulamt der Landeshauptstadt Wiesbaden erstatten lassen.

Wurde Ihr Anspruch früher schon einmal festgestellt, und besteht er im neuen Schul-jahr fort, erhalten Sie vom Schulamt automatisch eine Nachricht. Erstanträge sind in den Schulsekretariaten sowie über wiesbaden.de (Suchbegriff: Schülerbeförderung) erhältlich. Fragen zum Anspruch auf Kostenerstattung für Schülerinnen und Schüler der Grund- und Mittelstufe werden Ihnen hier beantwortet:

Landeshauptstadt WiesbadenSchülerbeförderungSchillerplatz 1 – 265185 WiesbadenE-Mail: [email protected]

Einen Zuschuss zu den Schülerbeförderungskosten können Schülerinnen und Schüler der Oberstufe ( je nach Schulform also ab der 10. oder 11. Klasse) aus dem „Bildungs- und Teil-habepaket“ erhalten – vorausgesetzt, der/die Schüler/in ist jünger als 25 Jahre, besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule und erhält keine Ausbildungs vergütung. Weitere Voraussetzung ist, dass die Schule wegen ihrer Entfernung vom Wohnort (drei Kilometer oder mehr) weder zu Fuß noch per Fahrrad erreicht werden kann.

Anspruchsberechtigt sind Leistungsberechtigte*, die Grundsicherung für Arbeitsu-chende, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Personen, die keine der genannten Leistungen erhalten, jedoch über ein sehr geringes Einkommen verfügen und daher Schwierigkeiten haben, die Schülerbeför-derungskosten zu finanzieren, können sich ebenfalls an die Fachstelle „Bildung und Teilhabe“ wenden, um ihren Anspruch prüfen zu lassen.

* Leistungsberechtigt können sowohl die Schüler/innen selbst als auch die Eltern/Erziehungsberechtigten sein.

Weitere Informationen finden Sie auf wiesbaden.de (Suchbegriff: Bildung und Teilhabe). Fragen zum Anspruch auf Kostenerstattung für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe werden Ihnen hier beantwortet:

Landeshauptstadt WiesbadenKommunales Jobcenter, Fachstelle „Bildung und Teilhabe“Konradinerallee 11, Eingang B65189 Wiesbaden E-Mail: [email protected]

erStattung ° 7

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° 8Besondere Bedingungen für die Jahreskarte für Schüler und Auszubildende „CleverCard“ – bei Barzahlung oder einmaliger Abbuchung und mehrmaliger Abbuchung im Voraus – im Rhein Main Verkehrsverbund (RMV), gültig ab 01.01.20151. Vertragsgrundlagen �Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und

Tarifbestimmungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrsver-bund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunterneh-men sowie die hier aufgeführten besonderen Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung.

2. Berechtigter Personenkreis (Nutzer)a) �Zur Nutzung der CleverCard sind alle Personen berechtigt, die

nach Ziffer A.3.4.4 der Tarifbestimmungen zur Nutzung des Ausbildungstarifs definiert sind.

b) �Die CleverCard wird bei Nachweis der Berechtigung ausge-stellt und ist nicht übertragbar. Der Nachweis erfolgt bei schulpflichtigen Personen bis einschließlich 14 Jahre über den Bestellschein und durch einen Altersnachweis. Ab dem 15. Lebensjahr erfolgt der Nachweis auf dem Bestellschein durch die Schule/ausbildende Stelle und ist von dem/der Besteller/-in/Nutzer/-in mit der Bestellung einzureichen. Die Berechtigung zur Nutzung des Ausbildungstarifs muss für Personen ab 15 Jahren ab dem ersten Gültigkeitstag der CleverCard für noch mindestens ein halbes Jahr bestehen.

3. Vertragspartner/-in �Vertragspartner/-in der CleverCard ist der/die unbeschränkt

geschäftsfähige Besteller/-in. Dies gilt auch in den Fällen, in denen eine andere Person als Kontoinhaber (Zahler) angege-ben wird.

4. Fahrkarte �Die Ausgabe der CleverCard erfolgt nach Wahl des ausge-

benden Unternehmens entweder als Chipkarte (eTicket RheinMain), auf der die elektronische Fahrtberechtigung für das jeweilige Jahr gespeichert wird, oder in Form eines CleverCard-Ausweises und zwölf dazugehörigen einzelnen Wertmarken. Auf der Chipkarte werden die Fahrtberechti-gung sowie Name (maskiert) und Geburtsdatum (Monat, Jahr) und das Geschlecht des Inhabers/der Inhaberin für das jeweilige Jahr ausschließlich elektronisch gespeichert. Eine Chipkarte ohne die elektronische Fahrtberechtigung berech-tigt allein nicht zur Fahrt. Der CleverCard-Ausweis berechtigt nur in Kombination mit der jeweils gültigen Wertmarke zur Fahrt. Die Nummern auf dem CleverCard-Ausweis und der Wertmarke müssen übereinstimmen. Der CleverCard-Aus-weis muss vor der ersten Benutzung von dem/der Nutzer/-in mit unlöschbarer Schrift (z. B. Kugelschreiber) unterschrieben sein. Unvollständig ausgefüllte CleverCard-Ausweise und Wertmarken sind ungültig und berechtigen nicht zur Fahrt.

4a. Sortiment �In Ergänzung der CleverCard wird eine Zuschlagkarte Jahr

für die 1. Klasse (Barzahlung im Voraus oder im Abonnement) zum Erwachsenentarif angeboten, die jedoch erst zusam-men mit der gültigen CleverCard zur Fahrt berechtigt. Die räumliche und zeitliche Gültigkeit der Zuschlagkarte muss durch die räumliche und zeitliche Gültigkeit der CleverCard abgedeckt sein.

5. Geltungsbereich �Die CleverCard wird für die zwischen Wohnort und Schulort/

Ausbildungsort benötigten Tarifgebiete ausgegeben. Die CleverCard gilt während der Schulzeiten ausschließlich im auf dem CleverCard-Ausweis eingetragenen räumlichen Gültigkeitsbereich bzw. dem in der Chipkarte gespeicherten räumlichen Gültigkeitsbereich. Während der hessischen Schulferien, hierzu zählen auch die direkt angrenzenden Wochenenden (Sa./So.) und Feiertage vor und nach den Ferienzeiten, erweitert sich die räumliche Gültigkeit auf den gesamten RMV-Verbundraum. Auch am letzten Schultag vor Ferienbeginn kann die CleverCard bereits im gesamten Verbundraum genutzt werden. Im Bereich der Übergangs-tarife gilt die CleverCard, auch während der hessischen

Ferien, ausschließlich in den von der CleverCard abgedeckten Übergangstarifgebieten, in den RMV-Tarifgebieten jedoch verbundweit. Als Ferien zählen die hessischen Herbst-, Weihnachts-, Oster- und Sommerferien. Die beweglichen Ferientage sind ausgenommen.

6. Geltungszeitraum �Die CleverCard gilt ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalender-

monats für 12 aufeinanderfolgende Monate und wird nicht automatisch verlängert.

7. Mitnahmerecht/Anschlussfahrkartenregelunga) Die kostenlose Mitnahme weiterer Personen ist ausgeschlossen.b) Die Nutzung der Anschlussfahrkarte ist möglich.8. Preise und Zahlungsbedingungena) �Für den festgelegten räumlichen Geltungsbereich gelten die

von der RMV GmbH festgelegten Preise für die CleverCard. Zusätzlich können Versandkosten bis zu einer Höhe von 5,00 € in Rechnung gestellt werden. Eine nachträgliche Anpassung des Preises ist bei nachträglichen Änderungen (Ziffer 10.e) und bei vorzeitiger Kündigung der CleverCard (Ziffer 12.2) möglich. Die Bezahlung erfolgt im Wege der einmaligen Abbuchung bzw. Barzahlung im Voraus oder der mehrmaligen Abbuchung im Voraus.

c) �Bei einmaliger Abbuchung des Gesamtjahresbetrages erfolgt die Abbuchung zum Monatsbeginn des ersten Monats. Preiserhöhungen, die während der Geltungsdauer der im Voraus bezahlten CleverCard eintreten, führen zu keiner nachträglichen Geldforderung an den/die Vertragspartner/-in. Bei Preissenkungen hat der/die Vertragspartner/-in Anspruch auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahrpreises. Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstattung beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten der Tarifänderung. Das Unterneh-men wird von seiner Erstattungspflicht durch Zahlung an den/die Vertragspartner/-in der CleverCard freigestellt.

d) �Bei mehrmaliger Abbuchung im Voraus wird der Gesamtjah-resbetrag in den ersten acht Monaten jeweils zum Monats-beginn abgebucht (1/8 des Jahrespreises der CleverCard). In den letzten vier Monaten des Gültigkeitszeitraumes erfolgen keine Abbuchungen. Bei Tarifänderungen innerhalb des Abbuchungszeitraums (1. bis 8. Monat der Laufzeit der Clever-Card) werden die Abbuchungsbeträge ab dem Zeitpunkt der Tarifänderung im RMV angepasst, und zwar in der jeweiligen Höhe, die personenbeförderungsrechtlich genehmigt sind.

e) �Die Bezahlung per Abbuchung erfolgt im Wege der Lastschrift aufgrund eines erteilten Mandats für das SEPA-Lastschriftverfahren. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat wird die Lokale Nahverkehrsorganisation bzw. das Verkehrs-unternehmen des Vertragspartners ermächtigt, je nach gewünschter Zahlungsart die jeweiligen Beträge für die Vertragslaufzeit monatlich oder einmal im Voraus von einem Girokonto einer Sparkasse, einer Bank oder von einer Postbank innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abzu-buchen. Abweichend von der 14-Tage-Vorankündigungsfrist (Pre-Notification), basierend auf dem SEPA-Basis-Lastschrift-verfahren, wird eine Vorankündigungspflicht von mindestens sieben Tagen vereinbart. Die Mandatsreferenz auf Basis des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens wird dem Kunden im Rahmen der Vorankündigung mitgeteilt. Grundsätzlich wird die Vorabankündigung an den Kontoinhaber gesendet. In Ausnahmefällen (wenn die Adresse des Kontoinhabers nicht bekannt ist) wird ersatzweise der Vertragspartner (Besteller) informiert, und er ist verpflichtet, diese Information an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

f) �Der/die Vertragspartner/-in bzw. Kontoinhaber/-in ver-pflichtet sich, bei mehrmaliger Abbuchung im Voraus den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum 1. des jeweiligen Abbuchungsmonats bereitzuhalten. Bei einmaliger Abbuchung im Voraus erfolgt die Abbuchung zum 1. des ersten Gültigkeitsmonats.

g) �Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift von dem/der

besondere bedingungen

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° 9besondere bedingungen

Kontoinhaber/-in trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird die Einzugsermächtigung bzw. das erteilte SEPA-Mandat widerrufen, so kann der Vertrag von der abwickelnden Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. dem Verkehrsunter-nehmen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Durch die Kündigung wird die CleverCard ungültig. Der CleverCard-Ausweis und alle zugehörigen Wertmarken sind unverzüglich an die abwickelnde Lokale Nahverkehrsorganisation bzw. das abwickelnde Verkehrsunternehmen zurückzugeben. Solange die Rückgabe nicht erfolgt, hat der/die Vertragspartner/-in den entsprechenden Abbuchungsbetrag zu bezahlen. Bei der Chipkarte wird die Fahrtberechtigung von der abwickelnden Lokalen Nahverkehrsorganisation oder von dem abwickeln-den Verkehrsunternehmen gesperrt, die Chipkarte muss nicht zurückgegeben werden. Eine erneute Teilnahme am Abbuchungsverfahren ist dann nicht mehr möglich. Kosten, die der abwickelnden Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. dem abwickelnden Verkehrsunternehmen durch den Besteller infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener Lastschriften entstehen, werden, soweit dies möglich ist, von dem angegebenen Konto abgebucht. Soweit dies nicht möglich ist, bleiben die Ansprüche gegen den Vertragspartner bestehen. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird ein Bearbeitungsent-gelt von 5,00 € erhoben. Der/die Vertragspartner/-in hat die Möglichkeit, einen geringeren Aufwand nachzuweisen. Das schließt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus.

9. Zustandekommen des Vertragesa) �Die Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen

erfolgt bei der abwickelnden Lokalen Nahverkehrsorganisati-on bzw. dem Verkehrsunternehmen in der von der RMV GmbH festgelegten Form bis spätestens zum 10. des Vormonats.

b) �Mit Abgabe der Bestellunterlagen gibt der/die Vertrags-partner/-in ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit einer Lokalen Nahverkehrsorganisation bzw. einem Verkehrsunternehmen ab.

c) �Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Vertragspartner dieses Angebot annimmt, indem er die CleverCard an den/die Besteller/-in oder den/die Nutzer/-in übergibt oder an einen von diesen versendet (oder an die im Bestellschein genannte Lieferadresse versendet). Der Versand an eine Postfachan-schrift ist ausgeschlossen. Handelt es sich bei dem/der Besteller/-in und dem/der Nutzer/-in um unterschiedliche Personen, ist der/die Nutzer/-in ausdrücklich zur Entgegen-nahme der CleverCard berechtigt. Die CleverCard (Papier und Chipkarte) kann bei Barzahlung im Voraus bei ausgewählten RMV-Vertriebsstellen gekauft werden. Bei Ausgabe der CleverCard als Chipkarte erhält der Kunde/die Kundin eine Quittung, auf der die wesentlichen Daten zur Chipkarte wie die Kartennummer, die zeitliche Gültigkeit der Chipkarte sowie die Fahrtberechtigung(en) festgehalten sind.

10. Änderungen durch den/die Vertragspartner/-ina) �Alle Änderungen der CleverCard (Anschrift, Schulwechsel,

Bankverbindung, räumliche Gültigkeit usw.) sind jeweils zum Monatsersten des Folgemonats möglich. Hierzu zählt auch der Umstieg auf ein anderes Jahreskartenangebot, JobTicket oder SemesterTicket. Ein Wechsel zu diesen Angeboten muss im unmittelbaren Anschluss an den letzten Nutzungsmonat der CleverCard erfolgen.

b) �Die Änderungen müssen dem abwickelnden Unternehmen von dem/der Vertragspartner/-in bis zum 10. des Vormonats gemeldet werden. Bei Umstieg auf ein JobTicket oder eine FirmenCard kann der Änderungsantrag bis zum Ende des Vormonats eingereicht werden. Der Änderungsantrag hat, soweit nachfolgend nichts Abweichendes zugelassen wird, schriftlich zu erfolgen.

c) �Handelt es sich bei der CleverCard um eine Papierkarte, können die gewünschten Änderungen nur bei der Lokalen

Nahverkehrsorganisation bzw. beim Verkehrsunterneh-men, bei dem die Jahreskarte gekauft wurde, durchgeführt werden. Die Änderung der CleverCard erfolgt in der Weise, dass eine neue CleverCard (für die restliche Laufzeit des bestehenden Vertrages) zu dem ab dem gewünschten Ände-rungsmonat geltenden Tarif ausgestellt und zugesandt wird. Spätestens drei Tage nach Beginn der Gültigkeit der neuen CleverCard muss die bisherige CleverCard an die ausgebende Stelle zurückgegeben werden. Solange die CleverCard der ausgebenden Stelle nicht vorliegt, hat der/die Besteller/-in den monatlichen Preis der CleverCard weiterhin zu zahlen.

d) �Bei einer Chipkarte können die Änderungen auch bei allen RMV-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol beantragt werden. Die Änderung erfolgt in der Weise, dass eine neue Fahrtberechtigung (für die restliche Laufzeit des bestehenden Vertrages) zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt wird.

e) �Bei Änderungen der räumlichen Gültigkeit oder einem nach-weislichen Wechsel auf ein anderes Jahreskartenangebot wird bei ·�einmaliger Abbuchung und Barzahlung im Voraus für jeden genutzten Monat 1/12 des im Voraus bezahlten Preises der CleverCard berechnet, ·�mehrmaliger Abbuchung für jeden genutzten Monat 1/12 des am ersten Tag des jeweiligen Monats gültigen Tarif- preises der CleverCard berechnet. Der so errechnete Betrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet.

11. Verlust/Ersatza) �Ersatz der CleverCard (Papierfahrkarte): Nicht mehr vollständig

lesbare oder beschädigte CleverCard-Ausweise bzw. Wert-marken werden gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 € ersetzt, wenn sie zweifelsfrei den Nutzern zuge-ordnet werden können. Dem/der Vertragspartner/-in steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Der/die Besteller/-in bzw. der/die Nutzer/-in der CleverCard ist verpflichtet, an der ausgebenden Stelle den nicht mehr lesbaren oder beschädigten CleverCard-Ausweis mit allen dazugehörigen Wertmarken abzugeben. Dort erhält er/sie dann einen neuen CleverCard-Ausweis und die dazugehörigen Wertmarken.

b) �Verlust des CleverCard-Ausweises und/oder einzelner Wertmarke(n): Bei Verlust des CleverCard-Ausweises und/oder einzelner Wertmarke(n) ist der/die Besteller(in)/Nutzer(in) verpflichtet, an der ausgebenden Stelle den noch vorhandenen CleverCard-Ausweis/die noch vorhandenen Wertmarke(n) abzugeben. Gegen ein Entgelt von 10,00 € für die Ersatzausstellung des CleverCard-Ausweises sowie weite-ren 10,00 € je verlorengegangener gültiger Wertmarke erhält der/die Nutzer(in) an der ausgebenden Stelle einen neuen CleverCard-Ausweis und die dazugehörigen Wertmarken. Ausgenommen sind Wertmarken des laufenden Monats; diese können nur ersetzt werden, wenn der CleverCard-Ausweis noch vorhanden ist. Bei Abholung des Ersatzaus-weises hat der Empfänger den Nachweis zu erbringen, dass er/sie Nutzer(in) oder Besteller(in) der CleverCard ist bzw. in deren Auftrag die CleverCard entgegennimmt. Der in Verlust geratene CleverCard-Ausweis und die dazugehörigen Wert-marken gelten ab diesem Zeitpunkt als ungültig. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ersatz des CleverCard-Ausweises und der Wertmarke(n).

c) �Verlust aller Wertmarken und des CleverCard-Ausweises: Bei Verlust aller noch gültigen Wertmarken und des dazugehö-rigen CleverCard-Ausweises erfolgt keine Erstattung und kein Ersatz.

d) �Ein für verloren erklärter CleverCard-Ausweis oder für verloren erklärte Wertmarken sind bei Wiederauffinden unverzüglich der ausgebenden Stelle zurückzugeben. Eine Erstattung des gezahlten Entgelts bei Wiederauffinden der Karten ist nicht möglich.

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besondere bedingungen

° 10e) �Ersatz der CleverCard (Chipkarte):Ein Ersatz für eine in Verlust

geratene oder nicht mehr prüfbare CleverCard kann erfolgen. Gegen Zahlung von 25,00 € wird die Ausstellung einer Ersatz-karte für den nicht genutzten Zeitraum der ursprünglichen CleverCard veranlasst. Den Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte kann der Kunde/die Kundin entweder direkt bei dem Unternehmen, bei dem er/sie die Karte erworben hat, oder auch an einer der personalbedienten RMV-Vertriebsstel-len mit eTicket-Akzeptanzsymbol einreichen. Die Ersatzkarte wird ihm/ihr schnellstmöglich auf dem Postweg zugesandt oder an personalbedienten Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol zur sofortigen Mitnahme ausgestellt. Fahrtkosten, die bis zum Erhalt der Ersatzkarte anfallen, werden nicht erstattet.

12. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses 12.1. Dauer des Vertrages �Der Vertrag gilt für zwölf aufeinander folgende Monate. Der

Vertrag wird nicht automatisch verlängert.12.2. Vorzeitige Beendigunga) �Der Vertrag zur CleverCard kann vor Ablauf nur aus triftigem

Grund, z.B. Schulwechsel, Umzug, Härtefall bzw. Reiseunfä-higkeit, gekündigt werden. Die Kündigung kann direkt an einer Vertriebsstelle des Vertragspartners oder schriftlich per Post an den Vertragspartner (das abwickelnde Unternehmen) erfolgen.

b) �Im Falle der Chipkarte ist eine vorzeitige Beendigung für die Zeit ab Eingang des Kündigungsschreibens oder zu einem gewünschten späteren Zeitpunkt möglich. Die Fahrtberech-tigung wird dann entsprechend gesperrt. Eine Rückgabe der Chipkarte ist nicht vorgesehen.

c) �Die Gültigkeit der Kündigung bedingt im Falle der Papierfahr-karte eine vollständige Rückgabe des CleverCard-Ausweises inkl. der dazugehörigen noch gültigen Wertmarken an den Vertragspartner (das abwickelnde Unternehmen) bis spätes-tens zum Kündigungstermin. Bei Rückgabe durch die Post gilt das Datum des Poststempels. Das Verlustrisiko trägt der/die Vertragspartner/-in. Das Datum der Rückgabe bzw. das Datum des Poststempels zählt als letzter Nutzungstag.

d) �Bei einer Kündigung ist die Bankverbindung anzugeben (sofern nicht schon beim Antrag geschehen), auf welche ein etwaiger Erstattungsbetrag überwiesen werden soll. Beträge unter 5,00 € werden mit dem Bearbeitungsaufwand verrech-net. Dem/der Vertragspartner/-in steht der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.

12.3. Abrechnung/Erstattung bei vorzeitiger Beendigunga) �Bei vorzeitiger Beendigung einer CleverCard mit einmaliger

Abbuchung oder Barzahlung im Voraus wird dem/der Vertragspartner/-in für jeden bereits vollständig genutzten Monat 1/8 und bei angebrochenen Monaten für jeden genutzten Tag 1/240 des bezahlten Preises der CleverCard, maximal bis zur Höhe des Jahrespreises, berechnet. Der so errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet. Ein etwaiger sich ergebender Erstattungs-betrag wird überwiesen. Für die letzten vier Monate des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung.

b) �Bei vorzeitiger Beendigung einer CleverCard mit mehrma-liger Abbuchung wird für jeden bereits vollständig genutzten Monat 1/8 und bei angebrochenen Monaten für jeden ge-nutzten Tag 1/240 des am ersten Gültigkeitstag im jeweiligen Monat gültigen Tarifpreises der CleverCard, maximal bis zur Höhe des (ggf. jeweils anteiligen) Jahrespreises, berechnet. Der so errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet. Ein etwaiger sich ergebender Erstattungsbetrag wird überwiesen. Für die letzten vier Monate des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung.

12.4. Sonderkündigungsrecht durch die abwickelnde Lokale Nahverkehrsorganisation/das abwickelnde Verkehrsunter- nehmen (Vertragspartner)

� �Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens ist der Vertrags-partner des Bestellers/der Bestellerin berechtigt, den CleverCard-Ausweis mit Wertmarken ohne Erstattung für ungültig zu erklären und einzuziehen bzw. bei Chipkarten die Fahrtberechtigung zu sperren.

Ergänzende Datenschutzbestimmungender ESWE Verkehrsgesellschaft mbH �In Ergänzung der Besonderen Bedingungen, in denen es

unter Punkt 4., Fahrkarte, wie folgt heißt: „Auf der Chipkarte (eTicket RheinMain) werden die Fahrtberechtigung sowie Name (maskiert) und Geburtsdatum (Monat, Jahr) und das Geschlecht des Inhabers/der Inhaberin für das jeweilige Jahr ausschließlich elektronisch gespeichert.“, erklären wir hiermit Folgendes:

1. Datenspeicherung �Die Speicherung personenbezogener Daten erfolgt aus-

schließlich zu dem Zweck, Ihren Fahrausweis elektronisch zu verwalten. Eine Verwendung für eigene Werbemaßnahmen erfolgt nur dann, wenn Sie einer solchen Verwendung aus-drücklich zustimmen. Auf der CleverCard-Chipkarte ist außen die Mediennummer aufgebracht. Auf dem Chip selbst sind die Kartenart, die Fahrtrelation, die Preisstufe und die Gültig-keit sowie Ihr Name (in maskierter Form), Ihr Geschlecht (w/m) und Ihr Geburtsdatum (Monat/Jahr) abgespeichert.

2. Fahrausweiskontrolle �Die auf dem Chip gespeicherten Daten stehen den

Fahrausweisprüfern nur in Teilen zur Verfügung. Bei einer Fahrscheinkontrolle werden die Daten des auf der Chipkarte gespeicherten Fahrscheins angezeigt, außerdem das Ge-schlecht und das Alter des Nutzers sowie und dessen Name in verschlüsselter Form.

3. Speicherung von Bewegungsdaten �Beim Einstieg in den Bus ist das eTicket zur Überprüfung

seiner Gültigkeit an einen Prüfsensor zu halten. Bewegungs-daten, also die Ein- und die Ausstiegshaltestelle sowie die Fahrtroute, werden nicht gespeichert.

4. Ihr Recht auf Auskunft �Gemäß §§ 19, 19a, 33, 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

haben Sie das Recht auf Auskunft über Ihre Daten. Sie können schriftlich folgende Auskünfte verlangen über …

�1. die zu Ihrer Person gespeicherten Daten einschließlich der Angabe, woher diese Daten stammen und an wen sie weiter-gegeben werden.

�2. den Zweck der Speicherung (also über die betreffende Verwaltungsaufgabe oder den speziellen Geschäftszweck).

�3. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können.

�4. Regelfristen für die Löschung der Daten.5. Ihr Recht auf Berichtigung �Gemäß §§ 20, 35 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind wir

verpflichtet, unrichtige Daten zu berichtigen. Bitte weisen Sie uns auf mögliche Fehler schriftlich oder persönlich unter Vorlage eines amtlichen Ausweises hin.

6. Ihr Recht auf Löschung �Sie können die Löschung Ihrer Daten verlangen, wenn

diese nicht mehr zur Erfüllung des Speicherungszwecks erforderlich sind. Gegebenenfalls werden Ihre Daten lediglich gesperrt, wenn wir diese aufgrund gesetzlicher oder vertrag-licher Aufbewahrungsfristen weiter benötigen.

7. Kontakt zum Datenschutzbeauftragten �Sie können sich mit Fragen und Anmerkungen jederzeit an

den Datenschutzbeauftragten der ESWE Verkehrsgesellschaft mbH wenden. Diese Kontaktwege können Sie nutzen:

postalisch: ESWE Verkehrsgesellschaft mbH – Datenschutzbeauftragter – Postfach 2369 65013 Wiesbaden per E-Mail: [email protected]

die clevercard

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auf drei Wegen zur CleverCard – so einfach geht’s: Ziehen Sie den Bestellschein aus der Lasche und füllen Sie ihn aus.Den ausgefüllten Schein, den Sie übrigens auch online auf www.eswe-verkehr.de/clevercard finden, geben Sie bitte in der RMV-Mobilitätszentrale im LuisenForum oder in einer unserer RMV-Mobilitätsinfos (siehe Rückseite dieser Broschüre) ab. Das Ticket wird Ihnen rechtzeitig per Post zugeschickt.

oder

Füllen Sie den CleverCard-Bestellschein aus, und senden Sie ihn per Post an:

ESWE VerkehrGartenfeldstraße 1865189 WiesbadenDas Ticket wird Ihnen rechtzeitig per Post zugeschickt.

oder

Kommen Sie direkt zu uns ins LuisenForum. Dort sind Ihnen die Mitarbeiter der RMV-Mobilitätszentrale gerne persönlich beim Ausfüllen Ihres CleverCard- Bestellscheins behilflich.

Egal, für welchen der drei Wege Sie sich entscheiden: Wenn Ihre Bestellung bis zum 10. eines Monats bei uns ankommt, finden Sie Ihre CleverCard – gültig ab dem 1. des Folgemonats – rechtzeitig vor dem Monatswechsel in Ihrem Briefkasten.

3.

2.

1.

BeStellung ° 11

Bestellschein auch online verfügbar!

die clevercard

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KontaKt

Stand: 01.2015

Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

· RMV-Mobilitätszentrale Wiesbaden im LuisenForum Dotzheimer Straße 6 – 8 (Ecke Schwalbacher Straße) Haltestelle „Schwalbacher Straße/LuisenForum“

Öffnungszeiten Montag bis Freitag: 6:00 bis 20:00 Uhr Samstag: 10:00 bis 17:30 Uhr Telefon: (0611) 450 22-450 E-Mail: [email protected]

· RMV-Mobilitätsinfos Wiesbaden Haltestelle „Hauptbahnhof“, Bussteig A Öffnungszeiten Montag bis Freitag: 6:00 bis 20:00 Uhr Samstag: 10:00 bis 17:30 Uhr

Haltestelle „Luisenplatz“, Bussteig B

Öffnungszeiten Montag bis Samstag: 10:00 bis 17:30 Uhr

· Informationen und Fahrplanauskunft online www.eswe-verkehr.de · Telefonische Fahrplanauskunft täglich 24 Stunden – rund um die Uhr Telefon: (069) 24 24 80 24

· Interaktiver Liniennetzplan www.netzplan-wiesbaden.de

auch auf unseren online-Kanälen sind wir für Sie da: ESWE Verkehr interaktiv

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