Die DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN und … · 2019. 7. 11. · für sich selbst, die er...

14
30 JAHRE DGHS I n einem bekannten Lexikonverlag er- schien die Publikation „Meilensteine der Menschheit“. Es geht darin um hundert Entdeckungen, Erfindungen und Wendepunkte der Geschichte, von den ersten Bildwerken der Höhlenkunst bis zum World Wide Web im Internet. Da werden viele Meilensteine (oder die dafür gehalten werden) zum Seelenleben und zur Religion genannt, von den Monu- mentalgräbern, der Entwicklung des Glau- bens an einen Gott, der Reformation bis hin zur Psychoanalyse. Da werden auch viele Meilensteine der Technik genannt, von der frühen Metallurgie, der Erfindung des Rades, des Schießpulvers, der mecha- nischen Uhr, des Fernrohrs, Mikroskops, der Dampfmaschine und Elektrizität, des Automobils bis hin zur Atombombe. Und es werden manche herausragenden Ent- wicklungen der Medizintechnik genannt, von der Geburtsstunde der Anatomie, der Bakteriologie, der Röntgenstrahlen, der Antibiotika bis zur Antibabypille. Auffäl- lig dabei ist, dass dieses Buch keinen Mei- lenstein in der Verbesserung der Entwick- lung von Humanität und Mitmenschlich- keit für Sterbende nennt. Meilensteine der Menschheit: Seelenleben, Technik und Humanität Das Bewusstsein, dass wir Menschen nicht nur in der Technik, in den Naturwissen- schaften und durch verbesserte Kommu- nikations-Instrumente Lebens-Erleichte- rungen benötigen, sondern auch humane Sterbens-Erleichterungen, war vor 30 Jah- ren in Deutschland noch nicht geschärft. Die Medizintechnik erlebte ab der Mitte des 20. Jahrhunderts einen rasanten Auf- schwung, das Ideal schien so etwas wie ein Medizin-Ingenieur zu sein, der das Leben auf Intensivstationen zu retten jederzeit bereit und fähig ist, um dann durch Appa- rate und Pillen das verbleibende Leben zu verlängern, koste es, was es wolle. Der Mensch wurde für fähig gehalten, Robo- tern gleich, mit Ersatzteilen zu funktio- nieren. Alles schien machbar. Und eine Fortsetzung dieses Denkens wurde mit der Transplantations-Technologie gefördert. Gegen diese Tendenz regte sich Wider- stand. Die Humanität schien auf der Strecke zu bleiben. Der Mensch als emp- findsames Lebewesen, als Wesen mit sub- jektivem Würde-Empfinden, wollte den Göttern in Weiß das Selbstbestimmungs- recht des Patienten entgegenhalten. Dies wurde die Geburtsstunde der DGHS am 7. November 1980. Wegbereiter dafür wurde der Bund für Geistesfreiheit (bfg). Die geläufige Meinung, dass der Arzt es stets besser wissen müsse als der Patient (was letzterem gut täte), wurde in Frage gestellt. Ebenso der Glaube, dass Gott das Leben gegeben habe und nur er es nehmen dürfe. Nein, so lautete das neue Credo: Der Mensch habe Verantwortung 24 Humanes Leben · Humanes Sterben 2010/11 Sonderausgabe Im Hintergrund die DGHS-Gründungsurkunde vom 7.11.1980; mit dabei der heutige Vizeprä- sident Adi Meister. 30 Die DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN und ihre Entwicklung Eine Bürger- und Menschenrechts-Organisation wurde 30 Jahre alt. Die DGHS: Die DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN e.V. Was sind 30 Jahre? – Viel? – Wenig? Wenn wir es mit einem Menschenleben vergleichen, so ist dies ein gutes Drittel. Vergleichen wir es mit der Geschichte der Menschheit, ist es ein Körnchen Sand im Getriebe der Zeit, kaum wert, genannt zu werden. Einsatz für Bürger-, Menschen-

Transcript of Die DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN und … · 2019. 7. 11. · für sich selbst, die er...

Page 1: Die DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN und … · 2019. 7. 11. · für sich selbst, die er selbstbestimmt zu nutzen die Aufgabe, jedenfalls Möglich-keit habe – und diese

30 JAHRE DGHS

In einem bekannten Lexikonverlag er-schien die Publikation „Meilensteineder Menschheit“. Es geht darin umhundert Entdeckungen, Erfindungen

und Wendepunkte der Geschichte, vonden ersten Bildwerken der Höhlenkunstbis zum World Wide Web im Internet. Dawerden viele Meilensteine (oder die dafürgehalten werden) zum Seelenleben undzur Religion genannt, von den Monu-mentalgräbern, der Entwicklung des Glau-bens an einen Gott, der Reformation bishin zur Psychoanalyse. Da werden auchviele Meilensteine der Technik genannt,von der frühen Metallurgie, der Erfindungdes Rades, des Schießpulvers, der mecha-nischen Uhr, des Fernrohrs, Mikroskops,der Dampfmaschine und Elektrizität, desAutomobils bis hin zur Atombombe. Und

es werden manche herausragenden Ent-wicklungen der Medizintechnik genannt,von der Geburtsstunde der Anatomie, derBakteriologie, der Röntgenstrahlen, derAntibiotika bis zur Antibabypille. Auffäl-lig dabei ist, dass dieses Buch keinen Mei-lenstein in der Verbesserung der Entwick-lung von Humanität und Mitmenschlich-keit für Sterbende nennt.

Meilensteine der Menschheit: Seelenleben,Technik und HumanitätDas Bewusstsein, dass wir Menschen nichtnur in der Technik, in den Naturwissen-schaften und durch verbesserte Kommu-nikations-Instrumente Lebens-Erleichte-rungen benötigen, sondern auch humaneSterbens-Erleichterungen, war vor 30 Jah-

ren in Deutschland noch nicht geschärft.Die Medizintechnik erlebte ab der Mittedes 20. Jahrhunderts einen rasanten Auf-schwung, das Ideal schien so etwas wie einMedizin-Ingenieur zu sein, der das Lebenauf Intensivstationen zu retten jederzeitbereit und fähig ist, um dann durch Appa-rate und Pillen das verbleibende Lebenzu verlängern, koste es, was es wolle. DerMensch wurde für fähig gehalten, Robo-tern gleich, mit Ersatzteilen zu funktio-nieren. Alles schien machbar. Und eineFortsetzung dieses Denkens wurde mit derTransplantations-Technologie gefördert.Gegen diese Tendenz regte sich Wider-stand. Die Humanität schien auf derStrecke zu bleiben. Der Mensch als emp-findsames Lebewesen, als Wesen mit sub-jektivem Würde-Empfinden, wollte denGöttern in Weiß das Selbstbestimmungs-recht des Patienten entgegenhalten.

Dies wurde die Geburtsstunde derDGHS am 7. November 1980. Wegbereiterdafür wurde der Bund für Geistesfreiheit(bfg). Die geläufige Meinung, dass derArzt es stets besser wissen müsse als derPatient (was letzterem gut täte), wurde inFrage gestellt. Ebenso der Glaube, dassGott das Leben gegeben habe und nur eres nehmen dürfe. Nein, so lautete das neueCredo: Der Mensch habe Verantwortung

24 Humanes Leben · Humanes Sterben 2010/11 Sonderausgabe

Im Hintergrund die DGHS-Gründungsurkundevom 7.11.1980; mit dabei der heutige Vizeprä-sident Adi Meister.

30 Die DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN und ihre Entwicklung

Eine Bürger- und Menschenrechts-Organisationwurde 30 Jahre alt. Die DGHS: Die DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN e.V. Was sind 30 Jahre? – Viel? – Wenig? Wenn wir es mit einem Menschenleben vergleichen,so ist dies ein gutes Drittel. Vergleichen wir es mit derGeschichte der Menschheit, ist es ein Körnchen Sandim Getriebe der Zeit, kaum wert, genannt zu werden.

Einsatz für Bürger-, Menschen-

Page 2: Die DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN und … · 2019. 7. 11. · für sich selbst, die er selbstbestimmt zu nutzen die Aufgabe, jedenfalls Möglich-keit habe – und diese

für sich selbst, die er selbstbestimmt zunutzen die Aufgabe, jedenfalls Möglich-keit habe – und diese Chance gälte es auchgegen Widerstand abzusichern.

Was sich mit diesem neuen Credo vor-nehmlich in der westlichen Welt, in Eu-ropa und den USA in der zweiten Hälftedes 20. Jahrhunderts entwickelte, war undist ein neuer Meilenstein im menschlichenDenken und Empfinden: Mehr und mehr

entwickelte sich eine Grundhaltung, diedas eigene Leben und Sterben selbstbe-stimmt zu entscheiden trachtete und hier-für Verbündete suchte.

Selbst aus Ärztekreisen entstand eineerfrischende Unterstützung. Faszinieren-derweise war es der südafrikanische Herz-spezialist Professor Christiaan Barnard (erhatte 1967 die erste erfolgreiche Herz-transplantation am Menschen durchge-

führt), der 1985 auf einem EuropäischenKongress in Frankfurt/M. – von der DGHSorganisiert – für die DGHS-Ausrichtungeintrat. Der hochspezialisierte Medizin-techniker erkannte, dass nicht die Le-bensverlängerung als solche einen ethi-schen Wert habe, sondern die Abstimmungdes medizinisch Machbaren im Verhältniszur Lebens- und letztlich Sterbens-Qua-lität. Diesen Hintergrund zu verstehen istfür diejenigen wichtig, die begreifen möch-ten, warum eine DGHS möglich wurdeund dass sie sich – trotz aller Probleme,trotz heftigem Gegenwind und trotz ver-bandsinterner Querelen – letztlich positiv

Karlheinz Wichmann, der von 1996 bis 2008 als Präsident die DGHS-Geschicke leitete, auf seinerAnsprache anlässlich 25 Jahre DGHS-Geschichte. Er trug Mitte der 90er Jahre wesentlich dazu bei,dass der Verein nach heftigen Turbulenzen mit seinem Gründungspräsidenten wieder zur Ruhe kam.

Die von schweren Entstellungen gezeichneteund an Tumor im Endstadium erkrankte HermyEckert (DGHS-Mitglied) erhält von dem Arztund Medizinprofessor Julius Hackethal (DGHS-Mitglied) Beihilfe zum Suizid mit Zyankali. Esfolgen bei positiver Resonanz in der Bevölke-rung harte Auseinandersetzungen mit Staats-anwaltschaft und Gerichten. Der Fall wird überDeutschlands Grenzen hinaus bekannt undschreibt Rechtsgeschichte.

Bild

: Arc

hiv

Humanes Leben · Humanes Sterben 2010/11 Sonderausgabe 25

JahreDGHS und Patienten-Rechte

Bild

: DG

HS

-Arc

hiv

Page 3: Die DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN und … · 2019. 7. 11. · für sich selbst, die er selbstbestimmt zu nutzen die Aufgabe, jedenfalls Möglich-keit habe – und diese

entwickeln konnte. Mehr noch: Warum eszu einer europaweiten, ja sogar weltweitenBewegung kam.

„Im Laufe meiner ärztlichen Praxishabe ich gelernt“ – so Professor Barnaard– „dass der Tod nicht immer ein Feind seinmuss. Oft ist er auch die einzig wirksameTherapie, mit der erreicht wird, was dieMedizin nicht zustande bringt – das Endeder Leiden.“

So, wie die Bürgerrechtsbewegung derSklavenbefreiung in den USA, so, wie derKampf für die Rechte Menschen dunklerHautfarbe durch bewundernswerte Idea-listen wie Martin Luther King oder Ma-hatma Gandhi, so, wie die Menschen-rechtsbewegung für die Gleichstellung derFrau, so brachte auch die Sterbehilfe-Be-wegung – als humanitäre Hilfe beim, imund zum Sterben verstanden – neben die-sen Idealisten auch desintegrative Persön-lichkeiten zu einem Aktionismus, der letzt-lich der Bewegung selbst schadete und siegefährdete. So, wie die Black Power-Be-wegung teils mit Gewalt ethisch fragwür-dig wurde, gab (und gibt) es auch in derSterbehilfe-Bewegung persönliche Profil-sucht, materielle Gewinnsucht und Grau-zonen-Aktivitäten, die weit über das hin-

ausreichten, was man gemeinhin unterfriedlichem Protest, gewaltlosem Wider-stand und Hingabe an die Aufrichtigkeitversteht.Die überzeugende Kraft humanitärer Ge-danken und Aufklärung beflügelten je-doch immer wieder einzelne Menschen,sich für die übergeordneten Ziele derMenschen- und Bürgerrechte einzusetzenund Seelenverwandte zu suchen. SpätereGenerationen werden sich aus dem Ab-stand der Jahre ein klareres Bild davonmachen können, was tatsächlich uns Men-schen im Verständnis und Umsetzungs-prozess für ein humaneres Sterben stärkte

und überzeugend zum Meilenstein einerBewegung wurde.

Dass ein so maßgebliches Gericht wieder Bundesgerichtshof Mitte 2010 erneutdas Selbstbestimmungsrecht von Patientenin Deutschland stärkte, ist erkennbareÜberzeugung im Sinne dieser humanitä-ren Anliegen, die der Gesetzgeber so vieleJahrzehnte in Deutschland für weniger re-gelungsbedürftig einstufte als die mehr-malige Regelung des Dosenpfandes.DGHS-Kräfte und ähnliche Gesinnungenin anderen Gruppierungen sowie eigen-ständig wirkende Persönlichkeiten habendazu beigetragen, dass innerhalb der 30Jahre DGHS-Geschichte ein Umdenkenin der Politik und beim Gesetzgeber statt-fand. Der wohl größte Erfolg dieser Be-mühungen zeigt sich – neben höchstrich-terlichen Entscheidungen – im sogenann-ten „Patientenverfügungsgesetz“, das zum1. September 2009 in Kraft trat und in we-sentlichen Punkten den DGHS-Vorstel-lungen für diesen Bereich des Zivilrechtsentspricht.

Es wurde viel für den Meilenstein derHumanisierung des Sterbealltags getan.Dies zeigte bereits der Rückblick auf 25Jahre DGHS in der DGHS-Verbandszeit-schrift „Humanes Leben – Humanes Ster-ben“ (HLS 2005-4). Die folgenden Seitensollen verständlich machen, in welchemRahmen die DGHS am Erfolg dieser Ent-wicklungen teilhatte, wo sie Maßstäbe set-zender Vorreiter war, welche Initiativen

und Neuerungen von der DGHS ausgin-gen (inzwischen gerne kopiert) und welcheHighlights damit verbunden waren.

Freilich sei nicht verschwiegen, dass die30-jährige DGHS-Geschichte auch manchdunkle Seiten der Vereinsentwicklung zuverdauen hatte. Anfang der 90er Jahre er-schütterte die sogenannte „Zyankali-Ban-de“ – wie DER SPIEGEL damals titelte –die Idealisten in der DGHS. Die Mitglie-derzahl fiel rapide. Es würde die DGHSheute nicht mehr geben, hätte diese Ent-wicklung nicht gestoppt werden können.Wir kennen ähnliche Phänomene des Ver-trauensverlustes bei anderen humanitärenOrganisationen. Die DGHS bleibt gut be-raten, sich des sensiblen Themas ihrer Ziel-setzung wegen einem Qualitäts- und Ri-siko-Management verpflichtet zu fühlen,das auch diesen Namen verdient.

Einsatz für Menschenrechtenach völker- und verfassungs-rechtlichen NormenDen Rahmen für Aktivitäten der DGHSsteckt das Grundgesetz (GG) der Bundes-republik Deutschland ab, ergänzend dieEuropäische Menschenrechtskonvention(EMRK) und überwölbend der interna-tionale Menschenrechts-Katalog.

Im Kern geht der verfassungsrechtlicheWürdebegriff davon aus, „dass der Menschals geistig-sittliches Wesen darauf ange-legt ist, in Freiheit und Selbstbewusstseinsich selbst zu bestimmen und auf die Um-

30 JAHRE DGHS

26 Humanes Leben · Humanes Sterben 2010/11 Sonderausgabe

DGHS-Mitglied Brigitte Mira schäkert mit Tho-mas Gottschalk.

Die Verfassungsrechte stehen über anderen Gesetzen und gelten unmittelbar – also nicht nur the-oretisch als Papiertiger. Hier das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Bild

: dpa

Bild

: Sch

ober

t

Page 4: Die DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN und … · 2019. 7. 11. · für sich selbst, die er selbstbestimmt zu nutzen die Aufgabe, jedenfalls Möglich-keit habe – und diese

welt einzuwirken“ (BGHZ 35, 8). „DerMensch darf keiner Behandlung ausge-setzt werden, die ihn zum bloßen Objektdegradiert“ (BVerfGE 27, 6; 50, 175; 87,228); und: „In der Regel kommt es ent-scheidend darauf an, was der Betroffeneempfindet.“ [Seifert, Karl-Heinz / Hömig,Dieter: Grundgesetz für die Bundesrepu-blik Deutschland. 6. Aufl. Baden-Baden1999, S. 46].

Schon ab ihrem Start im Jahr 1980 hatdie DGHS das Selbstbestimmungsrechtvon Individuen und Patienten hervorge-hoben – ein Verfassungsrecht. Spätere Ge-richtsentscheidungen haben bestätigt, dassdie DGHS damit langfristig auf das rich-tige Pferd setzte.

Aktivitäten der DGHS zur Umsetzung von MenschenrechtenDie Aktivitäten zur Durchsetzung desSelbstbestimmungsrechts waren in diesen30 Jahren überwältigend und würden fürsich schon Seiten über Seiten füllen. Dazuzählen z. B. ■ Appelle an DGHS-Mitglieder, sich imeigenen und übergeordneten Sinn fürBürgerrechte einzusetzen■ Einrichten von Bürgersprechstunden,Gesprächskreisen, Kontaktstellen■ Gespräche mit und Schreiben an Poli-tik, Politiker, Parteien mit Appellen, For-derungen und vor allem Argumenten■ Informationen in Anzeigen, Fernseh-und Rundfunkbeiträgen, HLS-Berichten,Infoblättern, Plakaten, öffentlichen Ver-anstaltungen, Pressekonferenzen, Rund-schreiben, durch Vorträge und mittelsDGHS-eigener Internet-Präsentationen

■ Petitionen beim Europaparlament(2002) oder beim Petitionsausschuss desDeutschen Bundestages (2002, 2001, 2000,1998)■ Schreiben an Ärzte, Apotheken, Dach-verbände, Politik■ Suche nach Synergie-Effekten in inter-nationalen Kontakten zu anderen Sterbe-hilfe-Gesellschaften.Eine relativ kleine Gruppe von durch-schnittlich etwa 10 Angestellten und etwa30 bis 60 Ehrenamtlichen aktivierte mitoft viel Engagement, Herzblut und Idea-lismus die Sehnsucht von Menschen nacheinem humanen Lebensende und trugdazu bei, dass in auch vielen Einzelfällentatsächlich geholfen werden konnte.

AUFKLÄRUNG als wesentlicher Teilbereich des DGHS-Kampfes für einhumaneres Lebensende Ein wesentlicher Teilbereich des langjäh-rigen Kampfes der DGHS für ein huma-neres Lebensende war und bleibt stets dieAUFKLÄRUNG. Nicht ohne Grundheißt es in der DGHS-Satzung in § 2„Zielsetzung“, dass die DGHS „dem Ge-danken der Aufklärung und des Huma-nismus verpflichtet“ ist. „Aufklärung“ istnach einer berühmten Definition desweltbekannten Philosophen ImmanuelKant „der Ausgang des Menschen aus sei-

ner selbstverschuldeten Unmündigkeit“.Aufklärung will ermuntern, sich seines ei-genen Verstandes zu bedienen; sie willaber noch mehr: Sie will Wissen undKenntnisse vermitteln, damit auch fremd-verschuldete Belastungen vermieden wer-den. Im DGHS-Sinne soll der fremdbe-stimmende Einfluss auf den Willen einesMenschen durch den selbstbestimmtenWillensprozess des späteren Patienten er-setzt werden. Es gilt, über die vorbeu-gende, vorsorgende und für den letztenLebensabschnitt mögliche Selbstbestim-mung aufzuklären.

Wesentlich hierfür waren der DGHSin den zurückliegenden Jahrzehnten dieAufklärung über die rechtlichen Rah-menbedingungen (die sich ja z. T. änder-ten) und über Formulierungen, die einenfremdbestimmenden Einfluss gegen denPatientenwillen zurückdrängen. Instru-mente dieser juristischen Vorsorge wur-den für die DGHS und ihre Mitgliedervorrangig die Patientenverfügungen, so-dann ein umfänglicher Patientenschutz-brief und eine Patientenschutzmappe, inder breit gefächert Formulare angebotenwurden, die den Patientenwillen auchdann durchzusetzen erlauben, wenn derBetroffene selbst nicht mehr äußerungs-fähig ist.

Bereits 1981 entwickelte die DGHS Pa-tientenverfügungen und war die erste Or-

Humanes Leben · Humanes Sterben 2010/11 Sonderausgabe 27

Zwei stresserprobte Angestellte der DGHS,Claudia Wiedenmann M.A. (Personalleiterin)und Dr. Kurt F. Schobert (Geschäftsführer, Chef-redakteur), beide über jeweils 20 Jahre im Ein-satz. Hier die Überreichung der Urkunde an-lässlich zweier Jahrzehnte Arbeit an denGeschäftsführer.

Bild

: SA

D

Bild

: Sch

ober

t

Das DGHS-Mitglied Barbara Rütting bei einerPodiumsdiskussion in München. Sie war Al-terspräsidentin des Bayerischen Landtags.

Bild

: SA

D

Beantwortung von Fragen für Studenten.DGHS-Geschäftsführer Dr. Kurt F. Schobert amMikro links neben Sabine Leutheusser-Schnar-renberger, der früheren und jetzigen Bundesjus-tizministerin.

Page 5: Die DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN und … · 2019. 7. 11. · für sich selbst, die er selbstbestimmt zu nutzen die Aufgabe, jedenfalls Möglich-keit habe – und diese

ganisation, die bundesweit dann am Tagdes Inkrafttretens des Betreuungsrechtsihren Mitgliedern Formulare anbot, dieAbertausende schließlich ausfüllten und inder DGHS-Zentrale archivieren ließen.Die AUFKLÄRUNG der DGHS kon-zentrierte sich jedoch nicht nur auf dasLebensende. Vielmehr erkannten die Ver-antwortlichen, dass der Mensch möglichstschon in jungen und gesunden Tagen Vor-sorge treffen sollte, nicht nur für die letz-ten Lebensstunden, sondern für den meistjahrelangen letzten Lebensabschnitt, indem die Kräfte häufig nachlassen. DieDGHS förderte vorausschauendes Den-ken und Handeln; sie setzte sich immerwieder für rechtzeitig ausgefüllte undrechtskräftig unterschriebene Betreu-ungsverfügungen, Patientenverfügungen,Vorsorgevollmachten, Organspende-Zer-tifikate, Willensverfügungen zu Fragen derOrganentnahme oder beispielsweise – seit2008 – für das rechtzeitige Abfassen einerergänzenden Demenzverfügung ein.

Aufklärung durch Umfragenund BerichterstattungEin weiterer Kernbereich der DGHS-Ar-beit lag in den vergangenen 30 Jahren inder AUFKLÄRUNG durch Umfragenund die Berichterstattung darüber. Es gabUmfragen zum verbandsinternen Bereichund zur Meinung in der Bevölkerung. Iminternen Bereich dienten die Umfragender Aufklärung darüber, ob die DGHS-

Arbeit auch bei den Mitgliedern an-kommt. Die erst zwei Jahre zurücklie-gende erste Repräsentativumfrage unterMitgliedern zeigte (im Jahr 2008): Mit derbisherigen Arbeit der DGHS waren ins-gesamt 93 % der Mitglieder zufrieden undsehr zufrieden, 6 % weniger zufrieden,nur 1 % nicht zufrieden. Mit der Betreu-ung durch die Geschäftsstelle zeigten sich94 % der Mitglieder zufrieden und sehrzufrieden, 4% weniger zufrieden, nur 2 %nicht zufrieden. Für die DGHS-Ver-bandszeitschrift „Humanes Leben – Hu-manes Sterben“ (HLS) stimmten 96 %mit zufrieden und sehr zufrieden ab, le-diglich 3 % waren weniger zufrieden, nur1 % nicht zufrieden. Unzufriedenheit derMitglieder zeigte sich im ehrenamtlichenBereich: Mit den Kontaktstellen waren

insgesamt 46 % weniger und nicht zufrie-den, mit der ehrenamtlichen Betreuungwaren 49 % weniger und nicht zufrieden.Eine Verstärkung regionaler Aktivitätenwünschten sich 50 %.

Öffentlich aufgeklärt wurde über dieSchere zwischen einer in Deutschlandparteiischen Politik einerseits und derMehrheitsmeinung der Bevölkerung an-dererseits. Dies zeigten fast alle Umfragenauf. Die DGHS finanzierte wiederholt re-präsentative Umfragen. Teils griffen dieMedien die Ergebnisse positiv auf, teilswurden die Ergebnisse nahezu ver-schwiegen. Folgende Beispiele (vgl. S. 29)zeigen die emotionale und politischeSprengkraft der Ergebnisse solcher Um-fragen:

30 JAHRE DGHS

28 Humanes Leben · Humanes Sterben 2010/11 Sonderausgabe

Das DGHS-Prominenten-Mitglied Prof. PeterGlotz ermuntert zu einer gesetzlichen Rege-lung in Deutschland nach Schweizer Vorbild.

Präsidiumsmitglieder bei der ehrenamtlich anspruchsvollen Arbeit; hier während einer Strategie-Konferenz am 28.2.2009 in Augsburg.

Bild

: DG

HS

-Arc

hiv

Bild

: Sch

ober

t

Wie zufrieden sind Sie mit der Geschäftsstellenbetreuung?

64%

30%

4%

2%

sehr zufriedenzufriedenweniger zufriedennicht zufrieden

Page 6: Die DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN und … · 2019. 7. 11. · für sich selbst, die er selbstbestimmt zu nutzen die Aufgabe, jedenfalls Möglich-keit habe – und diese

Kampf gegen Missständeim Pflegebereich Am 14. September 2001 veröffentlichte dieDGHS eine Presse-Information mit derÜberschrift „Kritik des UN-Ausschussesan Deutschland berechtigt“. Erschrecken-des wurde da beim Namen genannt:■ In den wenigsten Fällen sind die inAbhängigkeitsverhältnissen lebendenMenschen in der Lage, ihre Rechte ein-zuklagen

■ Auf Kosten der alten Menschen wer-den, bedingt durch die aufgrund der Pfle-geversicherung verschärfte Situation inden Altenheimen, ausgebildete Fachkräfteund zugestandene Leistungen reduziertund damit Geld eingespart■ Bis zu 85 % der Bewohner sind unter-ernährt■ Ca. 36 % leiden an Austrocknung■ Jeder Dritte leidet unter Schäden in-folge mangelhafter Pflege, nur bei 4,9 %

war die Pflege angemessen (Ergebnissevon Prüfungen des Medizinischen Diens-tes der Krankenkassen)■ Ein Altwerden in Würde sei in deut-schen Pflegeheimen nicht mehr möglich(vgl. Parallelbericht, S. 1-4). [vgl. auch HLS2004-1, S. 41]

Die DGHS fordert seit Jahren – undschon damals:■ Diese unheilvollen Entwicklungen

Humanes Leben · Humanes Sterben 2010/11 Sonderausgabe 29

➤ Umfrage im Jahr 2002: Schmerztherapie und Sterbebegleitung allein nicht ausreichend

Forsa-Umfrage der DGHS: Drei Viertel der Bundesbürger fürweitergehende Möglichkeiten – gesetzliche Regelung der Sterbehilfe gefordertAugsburg, 01.08.2002 (DGHS in Augsburg) - Fast Drei Viertelder Bevölkerung (74%) will sich im Sterben nicht allein aufSchmerzlinderung und Hospizangebote verlassen müssen, son-dern befürwortet darüber hinaus gehende Möglichkeiten derSterbehilfe. Dies ist das Ergebnis einer neuen repräsentativen

forsa-Umfrage im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Hu-manes Sterben (DGHS). Lediglich 20 % halten demnachSchmerztherapie und Sterbebegleitung für absolut ausreichend.Die große Mehrheit der Menschen erteilt dagegen den Funk-tionsträgern aus Politik, Kirchen und Ärzteschaft, denen derbloße Ausbau dieser Sterbehilfe-Formen genügt, eine deutlicheAbsage.

Hochgerechnet mehr als 66 Millionen Menschen wollen,dass die Verantwortlichen in Deutschland weitergehende Mög-lichkeiten der Sterbehilfe anstreben. Die von Sterbehilfe-Geg-nern immer wieder vorgebrachte „Alternative”, wonach der flä-chendeckende Aufbau von Hospizangeboten undPalliativstationen die Wünsche nach auch aktiver direkter Ster-behilfe verstummen lasse, wird laut Umfrage zurückgewiesen.Selbst bekennende Christen, auf deren ehrenamtlichem En-gagement die Sterbebegleitung im Wesentlichen basiert, schlie-ßen sich einem solchen Denken nicht an: 74 % der Protestan-ten und 68 % der Katholiken plädieren für weitergehendeSterbehilfe-Möglichkeiten. Zu viele Menschen sind sich offen-bar inzwischen bewusst geworden, dass die bestehenden Hilfs-angebote allein keineswegs immer einen qualvollen Sterbe-prozess verhindern können.

➤ Umfrage im November 2003:Vorurteile auf dem PrüfstandSterbehilfe und das Vertrauen zumHausarzt

Die wichtigsten Ergebnisse:1. Lediglich 12 Prozent der Bundesbürger meinen, dass sie dasVertrauen zu ihren Hausarzt verlieren würden, wenn sie wüss-ten, dass dieser schon einmal bei einem unheilbar kranken Pa-tienten Beihilfe zum Suizid geleistet hat. Die große Mehrheitder Bevölkerung (84 Prozent) sagt: Wenn mein Hausarzt einemunheilbar kranken Patienten bei der Selbsttötung hilft, würdeich das Vertrauen zu ihm nicht verlieren.

2. Auch bei der aktiven direkten Sterbehilfe sieht nur eineMinderheit (20 Prozent) das Vertrauen zu ihrem Hausarzt er-schüttert. Knapp drei Viertel der Bevölkerung (74 Prozent)sagt: Ich würde das Vertrauen zu meinem Hausarzt nicht ver-lieren, wenn ich wüsste, dass er bei einem unheilbar kranken Pa-tienten die verbotene aktive direkte Sterbehilfe geleistet hat.

„Volle Unterstützung fürProfessor Hackethal“ ti-telte die DGHS-Verbands-zeitschrift (HLS 1984-2, S.1). Im Artikel heißt es: „Die69jährige Hermy E. litt anGesichtskrebs, der bereits13mal operiert wordenwar. Die Operationen bes-serten ihre Krankheit nicht,sondern verschlechtertensie. Der Krebs stellte sichals unheilbar heraus undzerfraß allmählich dasganze Gesicht der Patien-tin. Auf der linken Ge-sichtshälfte zog er sichvom Kinn zur Stirn hochund hat dabei auch das

linke Auge zerfressen. Die Lippen waren dahingerafft und auf derrechten Gesichtshälfte klaffte ein großes Loch, das beinahe bis zumBackenknochen reichte. Von der Nase sah man nur noch den Rücken.Die Patientin musste sich vor Schmerzen ständig das rechte Auge zu-halten, weil der Krebs nun auch das rechte Augenlicht angriff. In kur-zer Zeit wäre sie total erblindet.“ Die Patientin wurde DGHS-Mitglied,unter dem Bild von Professor Hackethal heißt es: „Wir freuen unssehr, dass dieser sich der Menschlichkeit verpflichtet fühlende Arzt undWissenschaftler der DGHS als Mitglied beigetreten ist.“Hermy E. starb mit Hilfe von Zyankali, das sie eigenverantwortlichselbst einnahm. Die HLS-Ausgabe klärte auf, dass es bei der Wirkungdieses Gefahrenstoffes wesentlich auf die Art und Weise der Ein-nahme ankomme: „Entgegen landläufiger Meinung über Zyankali bewirkt das Mittel so-wohl einen schnellen wie auch schmerzfreien Tod, sofern es als Tro-ckensubstanz mit kohlesäurearmem Wasser verflüssigt wird. Unter die-ser Voraussetzung wird die tödliche Blausäure erst in Reaktion mit derMagensäure gebildet. Die Sterbenden werden sofort bewusstlos undleiden auch nicht unter Krämpfen. Frau E. hatte ein entspanntes Ge-sicht im Tode.“ (HLS 1984-2, S.3).

Page 7: Die DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN und … · 2019. 7. 11. · für sich selbst, die er selbstbestimmt zu nutzen die Aufgabe, jedenfalls Möglich-keit habe – und diese

müssen sofort gestoppt werden■ Menschliche Zuwendung zur Erhal-tung der Menschenwürde muss oberstePriorität erhalten■ Die Alten- und Pflegeheime müssenohne Voranmeldung geprüft werden■ Die oft unzumutbaren Arbeitsbedin-gungen des Pflegepersonals müssen un-verzüglich verändert werden■ Die starren Leistungskriterien müssenverändert werden.Die ergänzenden Forderungen des Forumszur Verbesserung der Situation pflegebe-dürftiger Menschen in Deutschland unddie Kritik des UN-Ausschusses unter-stützte damals die DGHS und forderte dieBundesregierung auf, die Rechtsverbind-lichkeit der Grund- und Menschenrechtezu achten und zu schützen. Die für dieseMissstände verantwortlichen Minister soll-ten nach Auffassung der DGHS ihrer Äm-ter enthoben werden. Landesregierungenund Bundesregierung hätten, so dieDGHS-Forderung, gemäß Artikel 1 GGdafür Sorge zu tragen, dass ausreichendefinanzielle Ressourcen zur Verfügung ge-stellt werden, damit die unverletzlichenund unveräußerlichen Menschenrechtenicht lediglich Lippenbekenntnisse blei-ben.

Änderungen gab es innerhalb dieserletzten 10 Jahre aber letztlich zu wenige.Im Gesundheitswesen wird – meist zumNachteil der Versicherten in Finanzenoder Leistung – seit Jahren gestritten, wieder Kuchen aufzuteilen sei. In Pflegehei-men wurden zwar bessere Kontrollen ein-geführt, doch Zweifel bleiben angebracht,ob diese tatsächlich an den Umständen et-was geändert haben.

Einwirkungsbemühungenauf Gesetzes-Ebene, beimDeutschen Juristentag undinnerhalb der RechtspflegeDie DGHS ist seit Jahren Mitglied beimDEUTSCHEN JURISTENTAG (DJT),zumal spätestens im Jahre 1986 erkennbarwurde, dass sich dieses wichtige Gremiumintensiver Gedanken für den Gestal-tungsbedarf auf Gesetzgeber-Ebenemachte. Denn der DJT 1986 erwirkte ineiner Art Sondervotum den ALTERNA-TIVENTWURF (AE) Sterbehilfe, mitdem namhafte Juristen wesentlich das for-derten, was damals schon die DGHS in ih-rem Forderungskatalog hatte: eine No-vellierung im Strafrecht im Sinnehumanerer Sterbewirklichkeiten.

Erst 20 Jahre später, im Jahre 2006, wid-mete sich der DJT erneut diesen Fragen.Die DGHS war auf dem Deutschen Juris-tentag deshalb auch mit Anträgen vertre-ten:Anträge zum DEUTSCHEN JURIS-TENTAG (DJT) 2006 in StuttgartMit Bezug auf die Thesen im Gutachtenvon Prof. Dr. Torsten Verrel wird bean-tragt: Antrag 1 (zu These 5 GA Prof. Verrel) Der Gesetzgeber soll ein umfassendesSterbebegleitungsgesetz unter Beachtungverfassungsrechtlicher Rahmenbedin-gungen mit Stärkung des Praxisbezugs un-ter Berücksichtigung von Sorgfaltskrite-

rien erwirken, damit Missbrauchsgefahrenvermieden werden. Antrag 2 (zu These 4 GA Prof. Verrel) Der Gesetzgeber soll den Patientenwillenfür lebenserhaltende Therapien stärkenund die Frage, ob eine Therapie sinnvoll istoder nicht, entgegen den Darlegungen imBGH-Beschluss vom 17.3.2003 nicht denÄrzten überlassen. Maßgeblich bleibt derWille des Patienten im Rahmen seinesSelbstbestimmungsrechts.Antrag 3 (zu These 11 lit b GA Prof. Ver-rel) a) Der Gesetzgeber soll die ärztliche Sui-zidbegleitung gesetzlich ausdrücklich re-geln.b) Für den ärztlich begleiteten Suizid sinddabei detaillierte Regelungen geboten, dieinsbesondere einen praxisrelevanten Zu-gang zu humanen Suizidmöglichkeiten un-ter kontrollierten Ausführungs- und Ver-fahrensbestimmungen regeln.c) Anspruch und Vollzug des ärztlich be-gleiteten Suizids müssen für den Patientenin einem zeitlich zumutbaren Rahmen un-ter besonderer Berücksichtigung des ärzt-lichen Selbstbestimmungsrechtes gewähr-leistet sein.Antrag 4 (zu These 3 GA Prof. Verrel) a) Der Gesetzgeber soll eine aktive (di-rekte) Sterbehilfe unter Beachtung vonSorgfaltskriterien in seltenen Extremfällenrechtlich erlauben und dies gesetzlich re-

30 JAHRE DGHS

30 Humanes Leben · Humanes Sterben 2010/11 Sonderausgabe

Pflegenotstand als Dauerthema in Deutsch-land. Hier die HLS-Titelseite 1999-1.

Dieser Alternativentwurf wurde zum DeutschenJuristentag 1986 vorgestellt, konnte sich je-doch nicht durchsetzen.

Ein internationaler Durchbruch des Menschen-rechts auf einen frei gewählten Tod gelang Mitteder 90er Jahre in Oregon/USA durch eine ge-setzliche Regelung des ärztlich begleiteten Su-izids, die auch Vorbild für Europa sein könnte.Titelseite von HLS 1995-1.

Page 8: Die DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN und … · 2019. 7. 11. · für sich selbst, die er selbstbestimmt zu nutzen die Aufgabe, jedenfalls Möglich-keit habe – und diese

geln. Für diese Extremfälle (ULTIMARATIO) ist ein detaillierter Regelungska-talog aufzustellen, der gesetzlich veran-kert wird. Näheres soll in einem Sterbebe-gleitungsgesetz geregelt werden.b) § 216 StGB wird u. a. durch einen Ab-satz 2 wie folgt ergänzt: „Die Tötung einesunheilbar Kranken unter den Vorausset-zungen des Abs. 1 ist nicht rechtswidrig,wenn sie die Abkürzung eines schwerenund voraussichtlich bis zum Tod andau-ernden Leidenszustands zum Ziel hat, aufeiner frei verantwortlichen und informier-ten Entscheidung des unheilbar Krankenberuht, andere Mittel der Leidensminde-rung wie insbesondere palliative Maßnah-men nicht zur Verfügung stehen oder vomKranken abgelehnt werden und der un-heilbar Kranke zur Ausführung einerSelbsttötung dauerhaft körperlich nicht inder Lage ist.“

Harmonisierungsbestrebun-gen im Zusammenspiel derErwartungshaltungenJeder Verein kennt das Phänomen: DieErwartungshaltungen von Mitgliedern,Mitwirkenden, Erfordernissen aufgrundder Finanz- und Gesetzeslage oder ethischunauflösbare Konflikte lassen nicht jeweilseine für alle befriedigende Entscheidungzu. Nicht anders in 30 Jahren DGHS-Ge-schichte. Dies ist auch nicht verwunder-lich angesichts der großen Zeitspanne undinzwischen über 100 000 Menschen, die,teils jahrzehntelang, bei der DGHS bis zuihrem Tod Mitglied waren oder die Mit-gliedschaft für einen Teilabschnitt ihresLebens nutzen. Wie in jedem anderen Ver-ein auch, hat es in der DGHS Austritte ge-geben, auch, weil die Erwartungshaltungnicht dem entsprach, was man sich erhoffthatte. Und manche erhofften sich, einentödlich wirkenden Giftcocktail im Be-darfsfall, jederzeit verfügbar, erhalten zukönnen, oder dass auf Abruf ein Arzt zumSterbewilligen komme, um ihm, wie beiHaustieren möglich, eine tödlich wirkendeSpritze zu verabreichen. Hier gilt es, womöglich, Brücken zu bauen, aufzuklären,auch dahingehend, dass und wenn das Er-wünschte schlichtweg gesetzlich verbotenist.

Harmonisierungsbestrebungen waren inder Vereinsgeschichte auch in grundsätz-lichen Fragen notwendig, etwa bei derFrage der Ausrichtung der DGHS: Ist dieDGHS eine Sterbehilfegesellschaft? – Sollsie eine Freitod-Organisation werden? –

Manche Mitglieder wünsch(t)en sich dies.Soll sie eher politisch agieren, als Pressu-regroup?

Dies sind und bleiben schwierige Fra-gen, die sich nicht stets mit „Ja“ oder„Nein“ beantworten lassen. Manchesbleibt eine Gratwanderung. ■ So befürworteten beispielsweise Dele-gierte 2008 auf einer Hauptversammlung(HV) einen Antrag, dass es zur Vermei-dung schiefer Suizid-InformationenDGHS-Mitgliedern im Rahmen vonDGHS-Satzung und DGHS-Positionen[eine wichtige Einschränkung] ermöglichtwerden soll, „sich von ausgesuchten Ex-perten informieren zu lassen“ – nach fest-zulegenden Sorgfaltskriterien.■ Oder 2004 wurde beschlossen, dass dieDGHS zu Fragen von Schwangerschafts-abbrüchen keine Stellungnahmen abgibt.■ Oder 2002 beschlossen die Delegier-ten auf der HV, „dass die DGHS sich alsSterbehilfegesellschaft und Patienten-schutzgesellschaft sieht, und nicht primärals Patientenschutzgesellschaft.“■ Oder 2002 beschlossen die Delegiertenauf der HV, „dass die Erlangung der Ge-meinnützigkeit nachrangig bleibt gegenü-ber der Verfolgung der Vereinsziele.“

Mit solchen Beschlüssen oder Entschei-dungen alleine ist es nicht getan; sie wollenauch den jeweiligen Gegebenheiten ange-passt sein – ein oft schwieriges Unterfan-gen, das es im Rahmen der Verhältnismä-ßigkeit zu regeln gilt. Diskussions- undHarmonisierungsbedarf wird zu vielen sol-

cher schwierigen Fragen auch in Zukunftbestehen.

DGHS und andere Ziel-gruppen, Beispiel KirchenObwohl Christen beider großen Konfes-sionen in Deutschland hohe Zustimmungzu DGHS-Positionen zeigen und auchviele Christen DGHS-Mitglieder sind,zeigt sich bei offiziellen und offiziösen Stel-lungnahmen der Kirchen selbst ein teilsunversöhnlicher Widerspruch. Dies wurdeauch erkennbar anhand einer repräsenta-tiven Umfrage zum Gottesverständnis, diedie DGHS zur Jahrtausendwende in Auf-trag gab und veröffentlichte. Es geht imKern darum, ob der Mensch ein Verfü-gungsrecht über das eigene Leben hatoder nicht. Kirchendogmatisch wird dasVerfügungsrecht abgelehnt. Nur 17 %glauben, Gott habe das Leben gegeben,nur er dürfe es nehmen. Die allermeisten,ob Christen oder Nichtchristen, gehen voneinem Verfügungsrecht des Individuumsüber das eigene Leben aus.

Harmonisierungsbedarf innerhalb kirch-licher Kreise zeigt sich ebenfalls im In-haltlichen. Sterbehilfe-Begriffe werden inder kirchlichen Öffentlichkeitsarbeit häu-

fig nicht präzise verwendet und erschwe-ren die redliche Auseinandersetzung – einProblem seit Jahrzehnten auch für dieDGHS. So hat beispielsweise Papst PiusXII. die aktive indirekte Sterbehilfe alsunbedenklich eingestuft (wir berichteten),aus Kirchenkreisen ist jedoch immer wie-

Humanes Leben · Humanes Sterben 2010/11 Sonderausgabe 31

Die Professoren Rosemarie Will (re.) und Eggert Beleites (li.). Der Mediziner Beleites wirkte feder-führend für Richtlinien der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung. DGHS-Veranstaltung „Wo-che für das Selbstbestimmungsrecht“ 2003 in Berlin.

Bild

: DG

HS

-Arc

hiv

Page 9: Die DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN und … · 2019. 7. 11. · für sich selbst, die er selbstbestimmt zu nutzen die Aufgabe, jedenfalls Möglich-keit habe – und diese

der zu hören, dass die aktiveSterbehilfe [zu der auch dieindirekte gehört] abgelehntwerde.

„Wenn aber der Sterbendezustimmt, ist es erlaubt, mitMäßigung Betäubungsmittelzu gebrauchen, die seineSchmerzen lindern, aberauch den Tod rascher herbei-führen. In diesem Fall wirdder Tod nicht direkt gewollt.Doch ist er unvermeidlich, und entspre-chend wichtige Gründe rechtfertigen Maß-nahmen, die sein Kommen beschleuni-gen.“ So formulierte es Papst Pius XII. am9.9.1948 in seiner Ansprache „Über diePsychopharmakologie und ihre sittlichenNormen“ an den Kongress des „CollegiumInternationale Neuro-Psycho-Pharmalo-gicum“ in Rom.

Die DGHS hat wiederholt den Dialogmit der Kirche und kirchlichen Würden-trägern gesucht und ein darauf ausgerich-tetes Positionspapier verabschiedet (wirberichteten).

Aufklärung gegenüber einer weit verbreiteten Leidens-IdeologieDas menschliche Streben, Leiden zu re-duzieren, möglichst zu verhindern und zuvermeiden, findet auch Gegner. Ein Be-weis für diese bittere Erkenntnis ist dasApostolische Schreiben SALVIFICI DO-LORIS (Papst Johannes Paul II. 1984).

Darin finden sich folgende bedenklichePassagen von der ■ „heilbringenden Kraft des Leidens“(S. 3)■ „Im Leiden ist somit ein besondererRuf zur Tugend enthalten, die der Menschvon sich her üben soll.“ (S. 27) ■ „Nun findet der Mensch in seinem Lei-den inneren Frieden und sogar geistlicheFreude.“ (S. 34)

In der DGHS-Verbandszeitschrift wur-de wiederholt über diese Fragen und Hal-tungen aufgeklärt, ergänzt durch Argu-mente, die sich einer Haltung zu mehr Le-bensfreude verpflichtet wissen.

Kompetenz für humanesSterben hat einen Namen:DGHSDas Bürger- und Menschenrecht auf einHUMANES LEBEN bezieht das Sterbenein, denn Sterben ist TEIL des Lebens. Wir Menschen wollen zuerst einmal hu-man LEBEN! Die DGHS trägt diesemVorrang Rechnung, indem eine breite Pa-lette an Vorsorge-Instrumenten angebo-

30 JAHRE DGHS

32 Humanes Leben · Humanes Sterben 2010/11 Sonderausgabe

ADMIRAAL, Dr. Pieter (Arzt; niederländi-scher Sterbehilfe-Aktivist und Humanist,seit 2010 Ehrenmitglied der DGHS) 2008-4,2007-4, 2007-3, 2007-2, 2003-4, 2000-4

BAEZNER, Elke (DGHS-Präsidentin seit2008, ehem. Präsidentin EXIT DeutscheSchweiz, ehem. Präsidentin Right-to-DieEurope) 2010/11 Sonderausgabe, 2009-1,2001-2

BAUMANN, Dr. Peter (Arzt; SchweizerPsychiater und Sterbehelfer) 2007-4

BENDA, Prof. Dr. Ernst (Jurist und Politi-ker (CDU); Präsident des Bundesverfas-sungsgerichts a. D.) 2003-1

BERGER, Elisabeth (Sozialpädagogin,

Mitarbeiterin Institut für Trauerbegleitungund Bestattungskultur) 1999-3

BINDER, Johanna (DGHS Mitglied) 2002-4

BIRNBACHER, Prof. Dr. Dieter (Philo-soph, Lehrstuhl für Philosophie Heinrich-Heine-Univ. Düsseldorf, Mitglied der Zen-tralen Ethikkommission der Bundes-ärztekammer, Vorsitzender des Wissen-schaftlichen Beirats der DGHS) 1998-2

BÖHM, Arno (Regionaler Ansprechpart-ner) 2004-2

BRAND (Angehöriger einer Schwerstkran-ken) 1998-3

BRENZEL, Werner (Ehrenamtlicher An-

sprechpartner, Interims-DGHS-Vizepräsi-dent) 2007-4

CHABOT, Dr. Boudewijn (Arzt; niederlän-discher Psychiater) 2007-4

EHRENFELD, Elke (DGHS-Präsidiums-mitglied) 2007-4

FEYER, Ermanno (selbstständiger Unter-nehmensberater) 1998-3

FISCHER, Ursula (DGHS Mitglied) 2005-2

FREY, Alexander (Rechtsanwalt) 1999-3

FUSSEK, Claus (Sozialpädagoge, Buch-autor, Leitung Vereinigung Integrationsför-derung e.V.; Mitbegründer Forum zur Ver-

Die DGHS-Verbandszeitschrift im Spiegel von InterviewsZeitzeugen, Prominenz und einfache Mitglieder bekennen sich öffentlich

Die Anliegen der DGHS und dadurch geprägte Ziele, Werthaltungen, Anschauungen und Forderungen spiegeln sich auch in Inter-views. Die Zeitschrift „Humanes Leben – Humanes Sterben“ (HLS) griff aktuelle Themen auf, wandte sich aber auch über All-tagsfragen hinaus an Persönlichkeiten, die zu juristischen Entwicklungen, Politik, Rechtspositionen, Religion, Weltanschau-ungsfragen und Zukunftsperspektiven ihre Meinung äußerten. Darunter finden sich den DGHS-Positionen gegenüber kritischeMenschen wie z. B. Bischof Mussinghoff, aber auch wohlgesonnene Befürworter und Mitglieder. Das Spektrum der Befragten reichtüber Deutschlands Grenzen hinaus und gibt Einblick in die Entwicklungen des internationalen Rechts. Die folgende Übersicht zeigtInterviewpartner des Chefredakteurs in alphabetischer Reihenfolge der Befragten.

„Der Tod ist etwas Unvorstellba-res, etwas eigentlich Undenkba-res.“ (S. 261) So schreibt ProfessorKarl Jaspers (1883-1969), einer dergrößten Philosophen deutscherSprache. Mit einer Jüdin verheira-tet, hatte sich das Ehepaar wäh-rend der Zeit der Diktatur des Na-tional-Sozialismus Zyankali be-sorgt, in dieser Grenzsituation zumFreitod bereit. Wie andere Men-schen diesen Weg gingen, be-schreibt er am Beispiel der ihm be-kannten Frau Goldschmidt (Jas-pers: Was ist der Mensch? Philo-sophisches Denken für alle. Mün-

chen 2003, S. 42). Soll, was in der Verzweiflungder politisch Geknechteten Option war, nichtzumindest auch in einem Rechtsstaat, wenn erdenn einer ist, für schwerstkranke PatientenOption sein?

Page 10: Die DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN und … · 2019. 7. 11. · für sich selbst, die er selbstbestimmt zu nutzen die Aufgabe, jedenfalls Möglich-keit habe – und diese

ten wird, mit deren Hilfe lebensorientierteInformationen das HUMANE absichernhelfen. Freilich ist die Zielsetzung derDGHS mit Blick auf Bürger- & Men-schenrechte schon am Namen erkennbar:Es geht um den letzten Lebensabschnitt,um dessen Humanisierung, um eine Ver-besserung und Durchsetzung desSELBSTBESTIMMUNGSRECHTS biszur letzten Lebensminute.

Es geht auch um die rechtliche und kon-krete ABSICHERUNG des Willens derMenschen, damit auch dann, wenn sieselbst nicht mehr äußerungsfähig sind, derzuvor bekundete Wille nachhaltig gilt unddurchgesetzt werden kann – auch gegenWiderstände. Die DGHS schreibt dabeinicht vor, in welcher Richtung dieser Willezu gehen hätte. Es liegt am Individuum,also am Willensbildungsprozess des ein-zelnen Menschen, wie dieser Wille ent-wickelt wird. Deshalb gibt es seitens derDGHS zwei Angebote an ihre Mitglieder: ■ Patientenschutzbrief zur lebenserhal-tenden Therapie■ Patientenschutzbrief zum (erlaubten)

Behandlungsabbruch, zur (erlaubten) pas-siven Sterbehilfe, zur (erlaubten) aktivenindirekten Sterbehilfe.

Kurios: Beide Kirchen, die seit einigenJahren eine „Christliche Patientenverfü-gung“ anbieten, bieten diese nur in einerRichtung an: In Richtung auf die Beendi-gung des Lebens, auf den Behandlungsab-bruch, auf die passive und indirekte ak-tive Sterbehilfe, NICHT, wie die DGHS,auch in Richtung einer LEBENSER-HALTUNG.

Die breite Palette derDGHS-Hilfsangebote – gewachsen in 30 JahrenIn der folgenden Auflistung wurden dieNEUERUNGEN UND VERBESSE-RUNGEN INNERHALB DER LETZ-TEN 17 JAHRE dargestellt.Vor 17 Jahren, Mitte 1993, hat es fürDGHS-Mitglieder nichts gegeben, was esnicht heute noch gibt. Es gibt also keineBereiche, die von der DGHS aufgegebenworden wären, sondern viele Bereiche, dieergänzend inzwischen angeboten werden.

Humanes Leben · Humanes Sterben 2010/11 Sonderausgabe 33

besserung der Situation Pflegebedürftigere.V.) 2008-4, 1999-4

GALLNOR, Mary (Präsidentin der WorldFederation of Right to Die Societies, Mit-begründerin Voluntary Euthanasia Societyof South Australia) 2000-2

GILLER, Walter (Schauspieler) 2007-4,2006-2 (mit Ehefrau Nadja Tiller, Schau-spielerin), 2002-4

GLOTZ, Prof. Dr. Peter (SPD-Politiker, Pu-blizist, Mitglied des Europäischen Verfas-sungskonvents, Vorsitzender Stiftung Zen-trum gegen Vertreibungen; Bundesge-schäftsführer SPD a. D., Kommunikations-wissenschaftler) 2002-3

GRAEFE, Dieter (Rechtsanwalt) 1998-4

HACKETHAL, Prof. Dr. Julius (Arzt; Chir-urg, Sterbehilfe-Befürworter) 1995-2

HÄMISCH, Dr. Horst (Arzt; Zahnarzt, Ge-sundheitspolitischer Sprecher im Landes-fachausschuss der FDP) 1997-1

HAUPTMANN, Manuela (Leiterin Regio-nalbüro Berlin, nun DGHS-Büro Berlin)2002-3

HENKEL, Dr. Hans-Olaf (ehem. PräsidentBDI; ehem. Präsident Leibnitzgesellschaft,Berater Bank of America) 2000-2

HIELSCHER, Rudi (FDP-Politiker, stellver-tretender Bundesvorsitzender; Büroleiterdes stellvertretenden MinisterpräsidentenNRW im Innovationsministerium) 2001-2

HIRRLINGER, Walter (SPD-Politiker, Vor-sitzender Sprecherrat des Deutschen Behin-dertenrates; Ehrenpräsident VDK) 2004-2

HIRSCH, Dr. Burkhard (FDP-Politiker, Ju-rist, Bürgerrechtler, Vizepräsident des Deut-schen Bundestages a. D.) 2002-4

HUMPHRY, Derek (Journalist, Autor,ehem. Präsident World Federation of Rightto Die Societies, Gründer Hemlock SocietyUSA) 2004-2, 2001-4

HOESCH, Hans Leo von (DGHS-Vizeprä-sident; Interimspräsident 1993) 1999-3

KAUCH, Michael (FDP-Politiker, MdB, Lei-ter Bundesfachausschuss Soziales derFDP, Sprecher FDP-Fraktion für Umwelt-politik und Palliativ- und Transplantations-medizin, Mitglied Parlamentarischer Beiratzu Fragen der Ethik) 2009-3

KAISER, Dorothea (Schauspielerin, Syn-chronsprecherin) 2000-4

KIMSMA, Prof. Gerrit K. (Arzt, Privatdo-zent für Medizinische Philosophie an derUniversität Amsterdam, Mitglied Programof Support and Consultation EuthanasiaAmsterdam) 2000-2

KLEINERT, Detlef (FDP-Politiker, Jurist,MdB a. D.; Präsident der Vereinigung Li-beraler Juristen) 1999-1

KNOLL, Rolf (langjähriges Präsidiumsmit-glied, Vorstandsvorsitzender der Akade-mie-Stiftung für Sterbebegleitung, DGHS-Delegierter, Kontaktstellen-Leiter) 2006-1

KRIESI, Werner (Pfarrer, ehem. Leiter derFreitodbegleitung EXIT Deutsche Schweiz)2006-3

KUSCH, Dr. Roger (Justizsenator Ham-burg a. D., Sterbehilfe-Aktivist) 2006-4

KUTZER, Klaus (Vorsitzender BGH-Rich-ter a.D.) 2010-3

LATTMANN, Dieter (Schriftsteller, ehem.Vorsitzender des Verbandes DeutscherSchriftsteller, MdB a. D.) 2010-3, 2006-3

Im Stadtzentrum Ulms ging es um das Verfas-sungsrecht der Würde des Menschen. Am 7.Februar diskutierten über die Selbstbestim-mung am Lebensende Professor Wolfgang vanden Daele (Wissenschaftszentrum für Sozial-forschung), Friedrich Wilhelm Kolkmann (Lan-desärztekammer), Prälatin Gabriele Wulz, Au-torin Dr. Svenja Flaßpöhler, Sozialbürgermeis-terin Sabine Mayer-Dölle, Claudia Schuhmann(Hospiz Ulm) und Dr. Kurt F. Schobert.

Bild

: Sch

ober

t

Page 11: Die DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN und … · 2019. 7. 11. · für sich selbst, die er selbstbestimmt zu nutzen die Aufgabe, jedenfalls Möglich-keit habe – und diese

LOHMANN, Wolfgang (CDU-Politiker,MdB) 1998-1

MARQUARDT, Monika (Ehefrau eines Pa-tienten) 2001-4

MESSNER, Reinhold (Bergsteiger, ehem.Parlamentarier der italienischen Grünen imEuropaparlament) 2004-1

MEY, Reinhard (Chansonnier) 2004-2

MEYER, Prof. Dr. Jürgen (SPD-Politiker,Rechtsanwalt, Prof. an der Universität Frei-burg, MdB a. D., Vertreter Bundestag imGrundrechtekonvent und EU-Verfassungs-konvent) 2000-4

MEYSEL, Inge (Schauspielerin) 2000-3,1995-3

MINELLI, Ludwig A. (Journalist, Rechts-anwalt, Gründer von Dignitas und Dignitate,Schweiz/Deutschland, Sterbehilfe-Aktivist)2002-1

MINETTI, H. P. (Schauspieler) 1992-3

MÖHRLE, Dr. Alfred (ehem. Landesärzte-kammerpräsident Hessen, ehem. Mitglieddes Vorstandes der Bundesärztekammer)2001-4

MÜNTEFERING, Franz (ehem. SPD-Ge-neralsekretär; Bundesvorsitzender SPD a.D.) 2002-3

MUSSINGHOFF, Heinrich (Bischof vonAachen, stellv. Vorsitzender Deutsche Bi-schofskonferenz) 2003-2

NITSCHKE, Dr. Philip (australischer Arzt,Gründer Exit International, Sterbehilfe-Ak-tivist) 1998-4

NYDAHL, Ole (Lama des DiamantwegBuddhismus) 2003-1

PARR, Detlef (FDP-Politiker, MdB; ehem.Landesvorsitzender der Liberalen Senio-ren in NRW) 2001-4

PETRI, Dorothee (Tierschützerin) 1999-4

PFLEGEPERSONAL (anonym) 2000-1

POHLMEIER, Prof. Dr. Hermann (Psycho-loge, Lehrstuhl für Medizinische Psycholo-gie, Göttingen, langjähriger Leiter der Aka-demie für Sterbebegleitung der DGHS,Präsident der DGHS 1993-1996) 1996-1,1992-2

PRANTL, Heribert (Jurist, Journalist, Pu-blizist; Leiter Ressort Innenpolitik bei der

Süddeutschen Zeitung) 1998-1

PUTZ, Wolfgang (Rechtsanwalt, Lehrbe-auftragter an der Ludwig-Maximilians-Uni-versität München für Medizinrecht und Me-dizinethik) 2010/11 Sonderausgabe, 2010-3,2009-3, 2007-1, 2000-3, 1999-3

RANKE-HEINEMANN, Prof. Dr. Uta (The-ologin, Autorin, Tochter des ehem. Bundes-präsidenten Gustav Heinemann) 2005-1

RAUHUT, Burkhard (Präsident Techn.Hochschule Aachen; ehem. Präsident derdeutschen Hochschulrektorenkonferenz,Gründungsrektor German University ofTechnology) 2000-3

REDMANN, Jutta (Journalistin) 2007-1

REIMANN, Dr. Carola (SPD-Politikerin,Vorsitzende des Gesundheitsausschussesdes Bundestages, Mitglied Vorstand derSPD-Bundestagsfraktion) 2010-2

RENGER, Dr. Annemarie (SPD-Politikerin,ehem. Präsidentin des Deutschen Bundes-tages) 2004-4

RIDDER, Michael de (Arzt, Autor, Vorsit-zender des Kuratoriums der Hans-Joa-chim-und-Käthe-Stein-Stiftung für Pallia-

30 JAHRE DGHS

34 Humanes Leben · Humanes Sterben 2010/11 Sonderausgabe

■ Akademie für Sterbebegleitung (AfS)bzw. von der DGHS gegründete Akade-mie-Stiftung für Sterbebegleitung (ASfS)■ Aufklärung der Öffentlichkeit zu Fra-gen der DGHS-Zielsetzung, zu begriff-lichen und rechtlichen Fragen, zu Organ-spende, Thanatologie und Problemfällendes Sterbens; Info-Stände, Mitwirkung anGesundheitsmessen und Selbsthilfegrup-pen■ Ausland: Kontakt zu und Austausch mitSchwestergesellschaften auf internationa-ler Ebene; Verbandsarbeit, Ausrichtungund Teilnahme an internationalen Kon-gressen ■ Beratung zu Vorsorge, persönlich undtelefonisch■ Bundeszentrale für Patientenschutz(BPS) ermöglicht auch NichtmitgliedernHinterlegung von Patientenverfügungen– für diese sogar kostenfrei (allerdingsohne Rechtsschutz)■ EDV-gestützte Datenbank aller Wil-lensbekundungen der DGHS-Mitgliederzum sofortigen Abruf am Arbeitsplatz der

Mitarbeiter, auch für Notfälle (Betreu-ungsverfügungen, Patientenverfügungen,Vorsorgevollmachten, Organspendebe-reich, Ergänzungen)■ Einsatz für umfassende gesetzliche Re-gelung der Sterbebegleitung und -hilfe,ausgewogene und abgestufte Gesetzes-vorschläge (z. B. DGHS-Anträge Deut-scher Juristentag 2006)■ Einsatz auch für Suizidbeihilfe-Rege-lung und die gesetzliche Integration akti-ver direkter Sterbehilfe (seltene Extrem-fälle; Beachtung von Sorgfaltskriterien)■ Finanzierungshilfen in Notfällen (Auf-wandsentschädigungsdepot für Patienten-anwälte); Spendenaufrufe für notleidendeMitglieder■ Freitodverfügung in verbesserter Fas-sung (Stand 2007; auch Hilfe für Ermitt-lungsbehörden)■ Hilfe bei der Durchsetzung des DGHS-Patientenschutzbriefes (PSB), notfalls mitRechtsanwälten und Gerichten nach Maß-gabe der Beschlüsse der DGHS-Haupt-versammlungen und des Präsidiums

■ Hilfe für Journalisten mit themenna-her Berichterstattung (Arthur-Koestler-Preis der DGHS)

Öffentlichkeitsarbeit bedarf langfristiger Pla-nung sowie guter Vor- und Nachbereitungen.Hier eine Arbeitssitzung am 4.10.2010 in Augs-burg.

Bild

: SA

D

Die DGHS-Verbandszeitschrift im Spiegel von Interviews

Page 12: Die DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN und … · 2019. 7. 11. · für sich selbst, die er selbstbestimmt zu nutzen die Aufgabe, jedenfalls Möglich-keit habe – und diese

tivmedizin; Leiter Rettungsstelle BerlinerUrban-Krankenhaus, Mitglied des Wissen-schaftl. Beirats der DGHS) 2010-2, 2001-4

RISSE, Wolfgang (Journalist) 1999-1

ROTH, Claudia (Vorsitzende des Bundes-tagsausschusses für Menschenrechte undHumanitäre Hilfe, MdB; BundesvorsitzendeBündnis 90/Die Grünen) 2001-1

RUDOLPH, Eleonore (CDU-Politikerin,ehem. Mitglied der Hamburgischen Bür-gerschaftsfraktion) 2001-4

RÜTTING, Barbara (Schauspielerin, Grü-nen-Politikerin, ehem. Alterspräsidentin desBayerischen Landtags) 2008-4, 2008-1,2005-3

SCHÄR, Prof. Dr. Meinrad (SchweizerArzt, ehem. Präsident von EXIT DeutscheSchweiz) 1998-1

SCHEDLBAUER, Markus (ehem. DGHS-Mitarbeiter, Schwerbehinderter) 2005-4

SCHMIDT-JORTZIG, Prof. Dr. Edzard (Ju-rist und FDP-Politiker, Professor an derUniv. Kiel, MdB a. D.; ehem. Bundesjustiz-minister, Vorsitzender Deutscher Ethikrat)2001-2

SCHRÖDER, Gerhard (ehem. Vorsitzenderdes Bundes der Ruhestandsbeamten, Rent-ner und Hinterbliebenen = BRH) 2002-4

SCHWAETZER (bzw. Adam-Schwaet-zer), Dr. Irmgard (FDP-Politikerin, ehem.General-Sekretärin und Bundesschatz-meisterin FDP, Mitglied Bundesvorstandder Liberalen Senioren, EhrenvorsitzendeBundesvereinigung „Liberale Frauen“)2000-1

S.-G. (Tochter eines DGHS Mitglieds; an-onymisiert) 1999-2

SIGG, Dr. Rolf (Schweizer Pfarrer, langjäh-riger Vizepräsident EXIT Deutsche Schweiz,Gründer von EX International) 1999-1,1998-4

SÜSSMUTH, Prof. Dr. Rita (CDU-Politi-kerin, ehem. Präsidentin des DeutschenBundestages, MdB a. D.) 2009-2

STAMM, Barbara (CSU-Politikerin, baye-rische Sozial- und Gesundheitsministerin;Präsidentin des Bayerischen Landtags)1998-2

STILLER, Erika (DGHS-Mitglied, Schwer-behinderte) 1993-2

THIEMANN, Dr. Johannes (Landarzt,DGHS-Ehrenmitglied, verhalf zur BGH-Ent-scheidung im so genannten „KemptenerFall“) 2010-1, 2007-3, 2000-3, 1998-3

UNRUH, Trude (ehem. Vorsitzende derPartei der Grauen; MdB a. D.) 2002-2

WAPNEWSKI, Prof. Dr. Peter (Mediävist)2000-3

WECKER, Konstantin (Liedermacher,Schriftsteller, Komponist, Schauspieler)2000-2

WEIBEL, Dr. Margrit (Leiterin EX Interna-tional, Schweiz) 2005-2

WICHMANN, Karlheinz (DGHS-Präsident1996-2008) 2009-2, 2007-4, 2005-4, 2005-2, 2000-4, 1999-3, 1998-4, 1997-1

WIEBEN, Wilhelm (Tagesschausprechera. D.) 2001-4

WILLE, Heinrich (Ltd. Oberstaatsanwalt,Lübeck, zuständig für den „Fall Barschel“)2008-2

WOHLFART, Dr. Anton (Arzt, DGHS-Dele-gierter) 2006-4

sb

Humanes Leben · Humanes Sterben 2010/11 Sonderausgabe 35

■ Hilfe gegen unbemerktes Sterben; Ver-meidung der Isolation Sterbender und des„sozialen Tods“ durch Gesprächskreiseund Hausbesuche (Einzelfallregelung)■ Hilfestellung beim Ausfüllen des Pa-tientenschutzbriefs■ Hinweise auf Bezugsmöglichkeiten vonInformationen zur Selbsterlösung (keineDGHS-eigenen Schriften, keine Identifi-kation und Gewähr-Übernahme seitensder DGHS)■ Hospiz-Informationsstelle■ Infotelefon Schmerztherapie mitbundesweiter Informationsvermittlung■ Informationen zum Betreuungsrechtund darauf abgestimmte Fortbildunghaupt- sowie ehrenamtlicher Mitarbei-ter(innen)■ Informationen zur Gesetzeslage■ Internetangebote unter www.dghs.deund www.humanesleben-humanesster-ben.de■ Lobbyarbeit für das Selbstbestim-mungsrecht bis hin zu Gesetzgebungsver-fahren

■ Notfallaufkleber (deutsch, englisch-sprachig■ Notfallausweis (mit Abruf der Patien-tenverfügung weltweit im Internet)■ Öffentlichkeitsarbeit zur Informationund Aufklärung aller beteiligten Berufs-gruppen■ Organspende-Zertifikat■ Patientenschutzbrief zur lebenserhal-tenden Therapie■ Patientenschutzmappe mit Patienten-verfügung und ergänzenden Absicherun-gen (Verfügungen auch in anderen Welt-sprachen), Ergänzungsangebote■ Persönliche Beratung in Konflikt- undTrauerfällen■ Praktische Orientierungshilfen auch fürmobilitätseingeschränkte Menschen ■ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mitdafür angestellten Mitarbeiter(inne)n■ Publikationen (auch im Internet undin Fachzeitschriften)■ Seelische Betreuung und BegleitungSterbender durch ehrenamtliche regionaleAnsprechpartner (einzelfallbezogen)

■ Stellungnahmen zu gesetzlichen Vor-haben und Entwürfen des Betreuungs-rechts■ Veranstaltungen: Durchführung von ei-genen Veranstaltungen und Teilnahme anVeranstaltungen anderer■ Verbandszeitschrift „Humanes Leben –Humanes Sterben“ (HLS) mit Printaus-gabe im Zeitschriftenformat und Inter-net-Auftritt, Vorstellung anderer Hilfsor-ganisationen, Praktischen Orientierungs-hilfen, juristischen Hilfestellungen undAnalysen■ Vermittlung von Informationen zurAbkürzung eines qualvollen Sterbepro-zesses (Ultima Ratio)■ Vorlesedienst für sehbehinderte Mit-glieder■ Willensverfügung zu Fragen der Or-ganentnahme ■ Wissenschaftlicher Beirat (u. a. mitFachtagungen oder Podiumsdiskussionen,vgl. HLS-Berichte); Förderung der wis-senschaftlichen Forschung u. a. durch Um-fragen. sb

Page 13: Die DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN und … · 2019. 7. 11. · für sich selbst, die er selbstbestimmt zu nutzen die Aufgabe, jedenfalls Möglich-keit habe – und diese

1976 Initiative für menschenwürdiges Sterben im Bund für Geistesfreiheit (bfg), Nürnberg.

1980 7. November: Gründung der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben e.V. (DGHS) in Nürnberg.

1981 25. Mai: Erste Hauptversammlung in München.9. September: Vorstellung einer eigenen Patienten-verfügung.Wissenschaftlicher Beirat wird ins Leben gerufen.Erste Ausgabe der DGHS-Verbandszeitschrift „Humanes Leben – Humanes Sterben“ (HLS).

1982 August: Erste Teilnahme der DGHS an der Tagung der World Federation of Right to Die Societies (Melbourne).November: Zweite Hauptversammlung in München; Einführung des noch heute gültigen Delegiertensystems.

1984 Publikation „Sterben zu Hause“ (vergriffen).12. April: Die schwer krebskranke und entstellte Hermy Eckert (DGHS-Mitglied) geht in den Freitod (Fall Hackethal); in einer Meinungsumfrage stimmen ca. 75 % der Bevölkerung der Möglichkeit einer Selbsterlösung imSinne Hermy Eckerts zu. 21. November: Hauptversammlung in Frankfurt verabschiedet die „Frankfurter Thesen zum humanen Sterben“.

1985 Anhörung der DGHS vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages.November: Europäischer Kongress für Humanes Sterbenin Frankfurt anlässlich des 5-jährigen Bestehens der DGHS, Festvortrag von Herzchirurg Prof. Dr. med. Christiaan Barnard.

1986 September: Vorschläge der DGHS zu Humanisierungen des Sterbens durch Gesetzesänderungen (§§ 216 a, 226 a, 226 b und 323 c StGB).

1987 Publikation „Sterbebegleitung“ (vergriffen).Erste repräsentative Meinungsumfrage zur Akzeptanz der Sterbehilfe in der Bevölkerung, viele weitere – auch zu themennahen Bereichen wie z. B. der Frage des Verfügungsrechtes über das eigene Leben (2001) – werden folgen.

1989 8. Juli: Gründung eines ersten Regionalbüros und der Akademie für Sterbebegleitung (AfS); weitere regionale Büros und Kontaktstellen folgen.

1991 Entwicklung des Patientenschutzbriefs (PSB), abgestimmt auf das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz.

1992 Schreiben an die Mitglieder der deutsch-deutschen Verfassungskommission mit der Anregung, das Recht aufein Sterben in Würde als Verfassungsziel anzuerkennen. Große Resonanz durch Schreiben hochrangiger Politiker.

1994 Die DGHS entwickelt das Organspende-Zertifikat.

1996 Eine differenziertere Möglichkeit der Organspende entsteht durch die „Willensverfügung zu Fragen der Organentnahme“ der DGHS.

1997 Die DGHS stellt ihre Rechtspolitischen Leitsätze und Vorschläge zu einer gesetzlichen Regelung der Sterbe-hilfe und -begleitung der Öffentlichkeit vor.

1999 Erneute Petition der DGHS zur Regelung der Sterbe-hilfe und -begleitung.19. Januar: Der Deutsche Bundestag entscheidet, die DGHS-Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.Juli: Gründung der BUNDESZENTRALE FÜR PATIENTENSCHUTZ (BPS): kostenlose Hinter-legungsmöglichkeit von Patientenverfügungen für alle Bürger.

2000 26. April: Verabschiedung eines Positionspapiers zur Suizidprophylaxe. Die DGHS spricht sich für Sorgfalts-kriterien und verfassungsorientierte Gesetze aus. Juli: Patientenschutzbrief zur lebenserhaltenden Therapie.

2001 Erste „Woche für das Selbstbestimmungsrecht“ (analog zu der kirchlichen „Woche für das Leben“). Die DGHS ruft den Arthur-Koestler-Preis für heraus-ragende journalistische oder literarische Publikationen zum selbstbestimmten Sterben ins Leben. Oktober: DGHS unterstützt die Initiative von „Mehr Demokratie e.V.“

30 JAHRE DGHS

36 Humanes Leben · Humanes Sterben 2010/11 Sonderausgabe

Die DGHS im Zeitraffer:

Seitens der DGHS wur-den Petitionen beim Europa-Parlament undBundestag eingereicht.Auf seiner 19. Sitzungam 28. Januar 1999 hatder Deutsche Bundestagnach einer Beschluss-empfehlung entschie-den, die DGHS-Petitionzur Sterbebegleitungund -hilfe den Fraktio-nen des DeutschenBundestages zur Kennt-nis zu geben. Ein Etap-pensieg für die Aufmerk-samkeit auf Bundes-ebene.

Page 14: Die DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN und … · 2019. 7. 11. · für sich selbst, die er selbstbestimmt zu nutzen die Aufgabe, jedenfalls Möglich-keit habe – und diese

2002 21. Januar und Herbst: DGHS legt verbesserte Patienten-schutzmappe vor, die auch später der jeweiligen Rechts-lage angepasst wird.Stellungnahme der DGHS zur Anhörung „Begleitung Sterbender“ der Enquetekommission Thüringen „Wahrung der Würde des menschlichen Lebens in Grenzsituationen“ am 18.2.2002 im Thüringer Landtag, Erfurt. 20. März: DGHS reicht Petition beim EU-Parlament ein.Der Filmpreis „Die Lebensuhr“ wird erstmals gestiftet und wiederholt vergeben. Dezember: DGHS fordert den Deutschen Bundestag zum Thema „Kampf dem Pflegemissstand“ auf; ca. 50 Organisationen und Persönlichkeiten unter-zeichnen dieses Schreiben mit.

2003 Die DGHS-Zeitschrift „Humanes Leben – Humanes Sterben“ wird ab HLS 2003-1 vom Zeitschriften- auf ein handlicheres Magazin-Format umgestellt.

2004 Veröffentlichung der „Rechtspolitischen Leitsätze der DGHS zu Patientenverfügungen und Sterbehilfe“ (HLS 2004-2).

2004 13./14. November: Die Hauptversammlung beschließt eine neue Satzung und die Gründung einer Akademie-Stiftung für Sterbebegleitung (ASfS)

2005 Januar: Stellungnahme der DGHS zum Referenten-entwurf des Bundesministeriums der Justiz zum Entwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts (Verankerung der Patientenverfügung).

2006 September: DGHS ist mit eigenen Anträgen auf dem Deutschen Juristentag in Stuttgart vertreten. HLS 2006-3 stellt erstmals den neu entwickelten Notfall-Ausweis vor, mit dem eine Patientenverfügung rund um die Uhr über das Internet abgerufen werden kann.

2008 April: Relaunch des Internetauftritts www.dghs.de, nun mit erweitertem Serviceangebot für Mitglieder. DGHS stellt in der HLS 2008-4 die neu entwickelte Demenzverfügung vor. 15./16.November: Die Hauptversammlung wählt Elke Baezner zur neuen Präsidentin und stimmt dem Positionspapier „Für eine verantwortungsvolle und tolerante Sterbe-Ethik – gegen schnelle Suizide, gegen unterlassene Hilfen des Gesetzgebers“ zu.

2009 Im Frühjahr veröffentlichte die DHGS einen „Offenen Brief“ in mehreren Printmedien. Er hat dazu beigetragen, dass das Patientenverfügungsgesetz Realität werden konnte.Seit dem 1. September ist das Patientenverfügungsgesetz in Kraft. Nun ist der in einer Patientenverfügung fest-gelegte Wille eines Patienten für alle Beteiligten verbind-lich. Die DGHS hilft ihren Mitgliedern auch weiterhin beider Durchsetzung des Patientenwillens auch gegen Widerstand. Ab Oktober Ausbau des DGHS-Büros Berlin mit dem Ziel, das Engagement in der Bundeshauptstadt zu unter-stützen.

2010 25. Juni: Ein Grundsatzurteil des BGH bestätigte den Vorrang des Selbstbestimmungsrechts von Patienten als Verfassungsrecht – ganz im Sinne der DGHS-Positionen bereits seit 1981.7. November: 30-jähriges Bestehen der DGHS.

pr-ma/sb

Humanes Leben · Humanes Sterben 2010/11 Sonderausgabe 37

Chronik der Ereignisse

Großveranstaltung in Köln am 8.4.2006 zur Sterbehilfe-Thematik der ter-minalen Sedierung. Auf dem Podium Dr. Edgar Dahl, Dr. Rolf Coeppicus,Karl-Heinz Blessing, Elke Baezner, Prof. Dieter Birnbacher und KarlheinzWichmann (von li. nach re.), Moderator Dr. Schobert.

Es gibt Gesprächskreise der DGHS unter 5 Teilnehmern und Veranstal-tungen mit über 100, zu denen noch Stühle gesucht werden müssen. DerCharme der neuen Präsidentin trug neben einem Thema, das jeden Men-schen auch persönlich treffen kann, im Mai 2009 zu großem Interesse inMünchen bei (vgl.HLS 2009-3).

Bild

: SA

D

Bild

: SA

D