Die Einzelunternehmung Ein Referat von B. Neuber und S. Dörr.
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Die Einzelunternehmung
Ein Referat von B. Neuber und S. Dörr
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Die Einzelunternehmung
• ist die am häufigsten vertretene Unternehmensform in Deutschland
• Gründung erfolgt formlos beim Gewerbeamt• Namensgebung seit 1998 freigestellt,
jedoch Rechtsformenzusatz notwendig (wie z.B. „eingetragener Kaufmann“ etc.)
• Ein Gründer notwendig, aber kein Mindestkapital
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Die Einzelunternehmung
• Gründer kann sich im Handelsregister eintragen lassen,
dann kommen folgende Pflichten auf ihn zu:
1. Handelsbücher führen
2. Inventuren und Bilanzen aufstellen
3. Namen (die Firma), Sitz und Registernummer des Unternehmens auf Geschäftsbriefe aufnehmen.
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Die Einzelunternehmung
• Der Kleingewerbetreibende wird buchführungspflichtig
sobald sein Jahresumsatz über 350000 € und sein Gewinn über 30000 € steigt.
• Unter og. Grenze nennt man den Inhaber Kleingewerbetreibender und über dieser Grenze
Einzelunternehmer.
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Die Einzelunternehmung
• Entscheidungsfreiheit• Alleinige Gewinnberechtigung• Kein Mindestkapital• Geringes Startkapital
• Alleiniges Risiko der Haftung• Begr. Möglichkeit der
Kapitalbeschaffung• Abhängigkeit von einer Person• Probleme bei der
Nachfolgersuche
Vorteile Nachteile
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