Die Einzelunternehmung Ein Referat von B. Neuber und S. Dörr.

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Die Einzelunternehmung Ein Referat von B. Neuber und S. Dörr

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Die Einzelunternehmung

Ein Referat von B. Neuber und S. Dörr

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Die Einzelunternehmung

• ist die am häufigsten vertretene Unternehmensform in Deutschland

• Gründung erfolgt formlos beim Gewerbeamt• Namensgebung seit 1998 freigestellt,

jedoch Rechtsformenzusatz notwendig (wie z.B. „eingetragener Kaufmann“ etc.)

• Ein Gründer notwendig, aber kein Mindestkapital

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Die Einzelunternehmung

• Gründer kann sich im Handelsregister eintragen lassen,

dann kommen folgende Pflichten auf ihn zu:

1. Handelsbücher führen

2. Inventuren und Bilanzen aufstellen

3. Namen (die Firma), Sitz und Registernummer des Unternehmens auf Geschäftsbriefe aufnehmen.

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Die Einzelunternehmung

• Der Kleingewerbetreibende wird buchführungspflichtig

sobald sein Jahresumsatz über 350000 € und sein Gewinn über 30000 € steigt.

• Unter og. Grenze nennt man den Inhaber Kleingewerbetreibender und über dieser Grenze

Einzelunternehmer.

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Die Einzelunternehmung

• Entscheidungsfreiheit• Alleinige Gewinnberechtigung• Kein Mindestkapital• Geringes Startkapital

• Alleiniges Risiko der Haftung• Begr. Möglichkeit der

Kapitalbeschaffung• Abhängigkeit von einer Person• Probleme bei der

Nachfolgersuche

Vorteile Nachteile

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