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DIE ERSTE SEITE Prof. Dr. Dr. h. c. Wolfgang Ballwieser EU-Abschlussprüferreform: Turbulenzen am Markt für Wirtschaftsprüfung in Sicht WIRTSCHAFTSRECHT Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen, RA Bestandspflege - Bestandsprovision - Eingriffe des Versicherers in den Bestand I 1731 Dr. Christoph Niemeyer, RA, und Marc Häger, RA Fünf Jahre .Schledsfähiqkelt /I" - ein Überblick unter besonderer Berücksichtigung der ergänzenden Regeln für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten der DIS I 1737 STEUERRECHT Christian Sterzinger, RD Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen I 1751 Martha Klink, RAin, und Dr. Philipp Wüllrich, LL.M., RA Die urnsatzsteuerlkhe Organschaft - Gesellschaftsrechtliche Fallstricke bei der organisatorischen Eingliederung I 1757 BILANZRECHT UND BETRIEBSWIRTSCHAFT Georg lanfermann, WP/StB Zur Zulässigkeit von Nicht-Prüfungsleistungen nach der EU-Abschlussprüferverordnung I 1771 ARBEITSRECHT Dr. Markus Sprenger Ein Reflex wird reflektiert: Neues zum Grenzverlauf zwischen Sozialauswahl und Sonderkündigungsschutz I 1781 Michael Kempter, RA Verweisungsklauseln - alles neu nach Alemo-Herron? I 1785 FachmedienRecht und Wirtschaft I dfv Mediengruppe I Frankfurt am Main

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DIE ERSTE SEITE

Prof. Dr. Dr. h. c. Wolfgang BallwieserEU-Abschlussprüferreform: Turbulenzen am Markt für Wirtschaftsprüfung in Sicht

WIRTSCHAFTSRECHT

Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen, RABestandspflege - Bestandsprovision - Eingriffe des Versicherers in den Bestand I 1731

Dr. Christoph Niemeyer, RA,und Marc Häger, RAFünf Jahre .Schledsfähiqkelt /I" - ein Überblick unter besonderer Berücksichtigung der ergänzenden Regelnfür gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten der DIS I 1737

STEUERRECHT

Christian Sterzinger, RDVorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen I 1751

Martha Klink, RAin, und Dr. Philipp Wüllrich, LL.M., RADie urnsatzsteuerlkhe Organschaft - Gesellschaftsrechtliche Fallstricke beider organisatorischen Eingliederung I 1757

BILANZRECHT UND BETRIEBSWIRTSCHAFT

Georg lanfermann, WP/StBZur Zulässigkeit von Nicht-Prüfungsleistungen nach der EU-Abschlussprüferverordnung I 1771

ARBEITSRECHT

Dr. Markus SprengerEin Reflex wird reflektiert: Neues zum Grenzverlauf zwischen Sozialauswahl undSonderkündigungsschutz I 1781

Michael Kempter, RAVerweisungsklauseln - alles neu nach Alemo-Herron? I 1785

FachmedienRecht und Wirtschaft I dfv Mediengruppe I Frankfurt am Main

Inhalt

WirtschaftsrechtDie Woche im Bliek 1729

EntscheidungenEuGH:Zusammenstellung von Dienstleistungen -Netto Discount AG (10.7.2014 - Rs.C - 420/13)BGH: Anlageberatungsverträge ab 1.8.2014 - Aufklärungspflichtder Bank über versteckte Innenprovisionen von Seiten Dritter(3.6.2014 - XI ZR 147/12)BGH:Aufrechnung mit rückständigen Steuerforderungen -Wissenszurechnung der beteiligten Behörden(26.6.2014 - IX ZR200/12)BGH: Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichenSachmangel (28.5.2014 - VIII ZR 94/13)BGH:Geschäftsherrn- oder Verrichtungsgehilfenverhältnis(3.6.2014 - VI ZR394/13)BGH: Erteilung einer Rechnung nach § 14 UStG(26.6.2014 - VII ZR247/13)BGH:Geltendmachung mehrerer Ansprüche durch Erhebung einerTeilklage - Verjährungshemmung (6.5.2014 - II ZR 217/13)BGH: Beweiserleichterungen in Fällen der Rechts- und Steuer-beraterhaftung (15.5.2014 - IX ZR267/12)

AufsätzeProf. Dr. Friedrich Graf von Westphalen, RA 1731

Bestandspflege - Bestandsprovision -Eingriffe des Versicherers in den BestandWeitgehend ungeklärt sind die vielfältigen Fragen, die sich um dasKapitel .Bestandspfleqe" in Vertreterverträgen der Versicherungs-branche ranken. Offen ist bereits die Frage, ob denn ein Versiche-rungsvertreter - ausgerichtet an den Leitbildern der §§ 84 ff. HGB-oh ne entsprechende Entgeltleistung verpflichtet werden kann,den von ihm geworbenen Kundenstamm ständig - etwa auch imRahmen von Schadensfällen - zu betreuen und damit die Kunden-beziehung zu .pfleqen", um so auch Neuabschlüsse zugunsten desVersicherers .unmittelbarer" tätigen zu können. Offen ist schlieû-lich auch die Frage, ob denn der Versicherer berechtigt ist, in denjeweiligen Bestand eines Vertreters einzugreifen, ihn zu verkleinernoder ihn gar auf einen anderen - in der Regel konkurrierenden -Vertreter zu transferieren, oh ne dafür eine anqernessene Kompen-sation zu entrichten. Ziel dieses Beitrags ist es, auf diese Frageneine erste Antwort zu geben.

Dr. Christoph Niemeyer, RA,und Marc Häger, RA 1737

Fünf Jahre "Schiedsfähigkeit 11"- ein Überblickunter besonderer Berücksichtigung der ergänzendenRegeln für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten derDISVor fünf Jahren hat der BGH die Schiedsfähigkeit von Beschluss-mängelstreitigkeiten anerkannt. In der Praxis bestehen bei derGestaltung der Schiedsklausel und der Durchführung des Schieds-verfahrens in Beschlussmängelstreitigkeiten aber noch immer Un-sicherheiten. Die Folgen einer unwirksamen Schiedsklausel odereines fehlerhaften Verfahrens sind gravierend. Sie bedeuten regel-mä~ig die Aufhebbarkeit des Schiedsspruchs. Der Beitrag gibteinen Überblick über den Stand der Diskussion und berichtet überErfahrungen in der Praxis. Er richtet sich sowohl an Forensiker alsauch an Kautelarjuristen, die etwaige Probleme eines späterenSchiedsverfahrens bereits bei der Gestaltung der Schiedsvereinba-rung antizipieren müssen.

Kommentierte EntscheidungBGH: Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstück- 1743verkäufers bei unverhältnisrnäûiq hohen Mängelbeseitigungskosten(4.4.2014 - V ZR275/12 - dazu BB-Kammentar vanDr. Florian Unseld, LL.M. [Sydney])

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SteuerrechtDie Woche im Bliek 1749

Entscheidungen .EuGH: MwSt - Leasingumsätze - Gemischt genutzte Gegenständeund Dienstleistungen - Regel für die Bestimmung des abzuziehen-den Vorsteuerbetrags (10.7.2014 - C - 183/13)BFH: Befugnis einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerbera-tungsgesellschaft zur qeschäftsrnäûiqen Hilfeleistung in Steuersa-

. chen - EuGH-Vorlage (20.5.2014 -11 R44/12)BFH: Auswärtstätigkeit im Ausland - Werbungskostenabzug(10.4.2014-VI R 11/13)BFH: Keine Zollbefreiung für eine wässrige Lösung der Etidronsäu-re (23.4.2014 - VII R27/13)BFH: Vorabentscheidungsersuchen zur Einreihung einer Amino-säuremischung als Arzneiware oder Nährstoffzubereitung(20.5.2014 - VII R37/12)BFH: Anwendung des Teilabzugsverbots bei Rückzahlungvon Stammkapital (6.5.2014 - IX R 19/13)

AufsätzeDipl.-Finw. (FH) Christian Sterzinger, RD 1751

Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei(teillunternehmerisch verwendeten FahrzeugenDas aktuelle BMF-Schreiben vom 5.6.2014, IV D 2 - S 7300/07/10002:001 regelt den Vorsteuerabzug und die Umsatzbesteuerung(teil)unternehmerisch genutzter Kraftfahrzeuge. Diese Verwal-tungsanweisung ergänzt die bereits zum Vorsteuerabzug ergange-nen BMF-Schreiben vom 2.1.2012 (BStBI. I 2012, 60) und vom2.1.2014 (BStBI. I 2014, 119) zur Zuordnung von Leistungen zumUnternehmen. Die Finanzverwaltung wendet die Grundsätze dieseraktuellen Verwaltungsanweisung in allen offenen Fällen an, die diebisherigen Regelungen des BMF-Schreibens vom 27.8.2004 (BStBI.I 2004, 864) ersetzen. Der Beitrag untersucht die aus der aktuellenVerwaltungsanweisung resultierenden Folgen für den Vorsteuerab-zug bei gemischt genutzten Fahrzeugen und würdigt diese kri-tisch.

Dipl.-Finw. (FH) Martha Klink, RAin, und 1757Dr. Philipp Wüllrich, LL.M. (Edinburghl, RA

Die umsatzsteuerliche Organschaft -Gesellschaftsrechtliche Fallstricke beider organisatorischen EingliederungAufgrund der neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung zudem Aspekt der organisatorischen Eingliederung bei der um-satzsteuerlichen Organschaft hat das BMF mit seinem Schreibenvom 5.5.2014 erneut Stellung zu diesem Themenkomplex ge-nommen. Dabei steht wiederum die Frage zur Diskussion, wel-che Anforderungen an die personelle Verflechtung der Ge-schäftsführungen des Organträgers und der Organgesellschaftzu stellen sind, um die Voraussetzungen einer organisatorischenEingliederung erfüllen zu können. Fast versteckt wirkt darin dieAussage des BMF, dass die allgemeine Anwendung des BFH-Ur-teils vom 8.8.2013 über den entschiedenen Einzelfall hinaus bisauf Weiteres zurückgestellt wird. In dem Beitrag werden diejüngsten Entwicklungen dargestellt sowie die gängigen gesel 1-schaftsrechtlichen Fallkonstellationen auf ihre Tauglichkeit zurBegründung einer organisatorischen Eingliederung durch perso-nelle Verflechtung der Geschäftsführungen des Organträgersund der Organgesellschaft - nebst entsprechenden Beispielen -hin untersucht.

Kommentierte EntscheidungBFH:Verfassunqsmäûiqkeit des Abzugsverbots für Gewerbesteuer 1765(16.1.2014 - I R21/12 - dazu BB-Kammentar vanOr.Oaniel Zöller, Dipl.-Valksw., StB)

Betriebs-Berater I BB 30.2014121.72014

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Bilanzrechtund Betriebswirtschaft

Die Woche im Bliek

RechnungslegungEFRAG:Diskussionspapierzur Klassifizierung von AnsprüchenEFRAG/ORSC:ErgänzendeNutzer-Befragung zur zukünftigenLeasingbilanzierungORSC:Berichtüber die 28. Sitzung des IFRS-FA,die fünfte Gemein-sameSitzungdes IFRS-und des HGB-FAsowie die 17. Sitzung desHGB-FAvom 23.-25.6.2014 in BerlinORSC:29.Sitzung IFRS-FAORSC:Quartalsbericht Q 2/2014

WirtschaftsprüfungIOW:Teilnahmean der mündlichen Verhandlung des BVerfGzumErbStGIOW:Stellungnahme zum Entwurf des ISA 720: .The Auditor's Re-sponsibilitiesRelating to Other Information"

FinanzierungEY:Finanzinvestorenkaufen wieder verstärkt in Deutschland ein,aberTransaktionsvolumensinkt

VeranstaltungStBK Saarland/RAK SaarlandIWPK: Haftung und Haftungsver-meidung bei interprofessioneller Zusammenarbeit - Wege in diePartnerschaftsgesellschaftmbB

Aufsatz

Dipl-Kfm. Georg Lanfermann, WP/StB 1771

lur lulässigkeit von Nicht-Prüfungsleistungen nachder EU-AbschlussprüferverordnungEineder wesentlichen Neuerungen der EU-Abschlussprüferreformist die Schaffung einer EU-einheitlichen Basis für die Regulierungvon Nicht-Prüfungsleistungen bei Unternehmen des öffentlichenInteresses.Ab Mitte 2016 wird die Vergabe von Nicht-Prüfungsleis-tungen an den Abschlussprüfer durch eine unmittelbar geitendeVerbotslistereglementiert. Diese kann jedoch von einzelnen EU-Mitgliedstaatendurch nationale Gesetzgebung zur Umsetzung derEU-Reformnoch modifiziert werden. Zulässige Dienstleistungensindzukünftig generell vom Prüfungsausschuss des geprüften Un-ternehmenszu billigen und unterliegen zusätzlich einer Begren-zung auf 70% der Abschlussprüfungshonorare. Der Beitrag bietetbetroffenen Unternehmen und Abschlussprüfern eine Ortentie-rungshilfezum Umgang mit den ab Mitte 2016 anzuwendendenEU-Regelungenzu Nicht-Prüfungsleistungen.

Kommentierte Entscheidung

BFH:Saldierungsverbot bei vororganschaftlich verursachten 1775Mehrabführungen(27.11.2013-I R36/13 - dazuBB-KammentarvanDr. Martin Bünning, RA/StB)

Save the dateRdF-Worl<shopFinanzinstrumente imSpannungsfeld der Regulierungvon Banken und Versicherungen

Recht derFinanzinstrumente

am 7. Oktober 2014in Frankfurt am MainWorkshop

http://veranstaltungen.ruw.de/veranstaltungen/finanzmarl<t

Bet ebs-Berater I BB 30.2014121.7.2014

Inhalt _

Arbeitsrecht

1769 Die Woche im Bliek 1779

EntscheidungenArbG Berlin: Stress- Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeits-unfähigkeitsbescheinigung (14.2.2014 - 28 Ca 18429/13)ArbG Berlin: Arbeitsunfähigkeit als Urlaubstag anrechnen(7.2.2014-28 Ca 17793/13)BAG: Insolvenz - persönliche Haftung von Organmitgliedernfür nicht zur Auszahlung gekommene Abfindungen(20.3.2014 - 8 AZR45/13)BAG: Insolvenz - Zurückbehaltungsrecht bei Masseverbindlichkeit(8.5.2014 - 6 AZR246/12)BAG: Insolvenzanfechtung - Rückforderung unter dem Druck vonZwangsvolistreckungsmaBnahmen erlangter Entgeltzahlung(8.5.2014 - 6 AZR722/12)BAG: Insolvenz - inkongruente Deckung bei Erfüllung unter demDruck der Zwangsvollstreckung (19.6.2014 - 6 AZR465/12)LAG Schieswig-Hoistein: Wiederholt unfreundliches Verhaltenrechtfertigt Abmahnung (20.5.2014 - 2 Sa 17/14)

Aufsätze

Dr. Markus Sprenger

Ein Reflex wird reflektiert: Neues zum Grenzverlaufzwischen Sozialauswahl und Sonderkündigungs-schutzDasBAGhat im Kündigungsrecht eine wichtige Grenzeverschoben:Waren Arbeitnehmer, für die ein Tarifvertrag die ordentliche Kündi-gung ausschlieBt, bislang als Reflex darauf nicht in die gesetzlicheSozialauswahl einzubeziehen, kann der Sonderkündigungsschutznunmehr einzuschränken sein, soweit das Auswahlergebnis grobfehlerhaft würde. Für den Arbeitgeber ist die Rechtssicherheit amneuen Grenzverlauf das A und O.

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Michael Kempter, RA 1785

Verweisungsklauseln - alles neu nach Alemo-Herron?

Gerade im Rahmen von Unternehmenstransaktionen kann es eineerhebliche Rolle spielen, ob und inwieweit der Erwerber über Ver-weisungsklauseln an Tarifverträge, die beim VeräuBerer geiten, ge-bunden ist. Bislang war nach der eindeutigen Rechtsprechung desBAGklar, dass der Erwerber auch dynamische Klauseln gegen sichgeiten lassen muss. Durch das Urteil des EuGH in der RechtssacheAlemo-Herron wird dies allerdings in Frage gestellt. Für die Praxisist unklar, wie das BAG hierauf reagieren wird. Im Folgenden wer-den die verschiedenen Arten der Verweisungsklauseln erörtert, derWandel der Rechtsprechung des BAG zur Gleichstellungsabredeund schlieBlich mögliche Änderungs- bzw. Anpassungsmöglichkei-ten des Erwerbers unter Berücksichtigung der EuGH-Entscheidung.

Kommentierte Entscheidung

BAG: Entschädigung für immaterielle Schäden bei diskriminieren- 1788der Kündigung(12.12.2013 - 8 AZR838/12 - dazuBB-KammentarvanDr. Tobias Barth, RA/FAArbR)

Die Erste SeiteProf. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Ballwieser

EU-Absch lussprüferreform: Turbulenzenam Markt fürWirtschaftsprüfung in Sicht

Jobs der Woche

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