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DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK DAS EUROSYSTEM DAS EUROPÄISCHE SYSTEM DER ZENTRALBANKEN

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DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK

DAS EUROSYSTEM

DAS EUROPÄISCHE SYSTEMDER ZENTRALBANKEN

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Vorwort des Präsidenten der Europäischen Zentralbank 3

1. DerWeg zurWirtschafts- undWährungsunion1.1 Europäische Integration 41.2 Wir tschaftliche Integration 51.3 Konvergenzkriterien 61.4 Hauptmerkmale des Euro-Währungsgebiets 71.5 Vor teile des Euro 8

Meilensteine 10

2. Struktur und Aufgaben2.1 Das Europäische System der Zentralbanken und das Eurosystem 122.2 Die Europäische Zentralbank 122.3 Aufgaben des Eurosystems 132.4 Unabhängigkeit 142.5 Nationale Zentralbanken 162.6 Beschlussorgane der EZB 162.7 ESZB-Ausschüsse 19

3. Geldpolitik3.1 Preisstabilität 203.2 Geldpolitische Strategie der EZB 203.3 Geldpolitische Instrumente 213.4 Kommunikation 233.5 Monetäre und finanzielle Statistiken 24

4. Das TARGET2-System 26

5. Euro-Banknoten und -Münzen5.1 Banknoten 285.2 Münzen 29

6. Bankenaufsicht 30

Glossar 32

INHALT

2

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Ist von einer „Zentralbank“ die Rede, denkt man wahrscheinlich zuerst an eineInstitution, die mit der Ausgabe von Geld befasst ist. Geld ist das Instrument, das wirals Recheneinheit, Zahlungsmittel und Wertaufbewahrungsmittel nutzen. Selbst-verständlich ist es das wichtigste Ziel jeder Zentralbank, sicherzustellen, dass der Wertdes Geldes im Zeitverlauf erhalten bleibt. Es gibt aber viele andere, weniger bekannteAspekte einer modernen Zentralbank. Einer davon ist die Kommunikation. EineZentralbank sollte nicht nur tun, was sie sagt, sondern auch erklären, was sie tut, undso die Kenntnisse der Öffentlichkeit von der Geldpolitik und den Dienstleistungeneiner Zentralbank ver tiefen.

Die vorliegende Broschüre ist Teil unserer Maßnahmen zur Information über dieTätigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB) im Zentrum des Europäischen Systemsder Zentralbanken (ESZB), dem auch die nationalen Zentralbanken der27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union angehören. Nicht alle EU-Mitgliedstaatenhaben den Euro als ihre Währung eingeführ t; daher wird der Begriff Eurosystemverwendet, um die EZB und die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten,die den Euro eingeführ t haben, zu bezeichnen. Derzeit gehören 17 Länder demEurosystem an. Die meisten Aufgaben, die dem ESZB durch den Ver trag über dieEuropäische Union über tragen wurden, werden vom Eurosystem wahrgenommen.

Die Broschüre findet sich auch auf der Website der EZB (www.ecb.europa.eu).Die elektronische Version wird häufiger aktualisier t als die Druckfassung.

Ich hoffe, dass Ihnen das Lesen der Broschüre, ob in gedruckter oder in elektronischerForm, Freude bereitet.

Frankfur t am Main, Januar 2011

Jean-Claude TrichetPräsident der Europäischen Zentralbank

VORWORT

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EUROPÄISCHE INTEGRATIONDer Gedanke, in Europa eine Wir tschafts- und Währungsunion zu errichten,

reicht mehr als ein halbes Jahrhunder t zurück. Die Wir tschafts- und Währungsunionwar eine Vision der Politiker, die 1952 die Europäische Gemeinschaft für Kohle undStahl (EGKS, Montanunion) gründeten, die aus sechs Ländern bestand –Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden.

Weitere Schritte hin zur europäischen Integration wurden in den Fünfzigerjahren undin den darauf folgenden Jahren unternommen. Dieselben sechs Länder gründeten1958 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die EuropäischeAtomgemeinschaft (Euratom). Dieses Netzwerk an Beziehungen gewann im Laufeder Jahre an Kraft und Tiefe und wurde zu den Europäischen Gemeinschaften (EG)und schließlich mit der Verabschiedung des Ver trags von Maastricht 1993 zurEuropäischen Union (EU). Die Zahl der Mitgliedstaaten nahm ebenfalls zu. Dänemark,Ir land und das Vereinigte Königreich traten 1973 bei, Griechenland folgte acht Jahrespäter. Por tugal und Spanien wurden 1986 Mitglieder ; 1995 kamen Österreich,Finnland und Schweden hinzu. Diese Erweiterung setzte sich am 1. Mai 2004 for t,als die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen,Slowenien und die Slowakei der Europäischen Union beitraten. Bulgarien undRumänien kamen am 1. Januar 2007 hinzu und sind somit die jüngsten Mitglieder.

Vor dem EU-Beitritt sind die Kopenhagener Kriterien zu erfüllen. Diese fordernvon zukünftigen Mitgliedern (a) institutionelle Stabilität als Garantiefür demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung derMenschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten und(b) eine funktionsfähige Marktwir tschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruckstandzuhalten, um in der Lage zusein, die aus einer Mitgliedschafterwachsenden Verpflichtungen zuübernehmen und sich die Ziele derpolitischen Union sowie derWir tschafts- und Währungsunionzu eigen zu machen.

DER WEG ZUR WIRTSCHAFTS- UNDWÄHRUNGSUNION

1.1

Allmähliche Erweiterung derEuropäischen Union

Kriterien für den EU-Beitritt

siehe Glossar4

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WIRTSCHAFTLICHE INTEGRATIONDer Werner-Bericht1 von 1970 war der erste Versuch, eine Wir tschafts- und

Währungsunion zu schaffen; er sah drei Phasen vor, die 1980 abgeschlossen seinsollten. Diese ersten Pläne zur Schaffung einer Wir tschafts- und Währungsunionwurden jedoch angesichts beträchtlicher internationaler Währungsunruhen nach demZusammenbruch des Bretton-Woods-Systems in den frühen Siebzigerjahren und derinternationalen Rezession im Zuge der ersten Ölkrise 1973 nie umgesetzt.

Um dieser Instabilität zu begegnen, schufen die damals neun Mitgliedstaaten der EWG1979 das Europäische Währungssystem (EWS) . Sein Hauptmerkmal war derWechselkursmechanismus (WKM) , mit dem feste, aber anpassungsfähigeWechselkurse zwischen den Währungen der neun Mitgliedstaaten eingeführt wurden.

In der zweiten Hälfte der Achtzigerjahre wurde der Gedanke einer Wir tschafts- undWährungsunion durch die Einheitliche Europäische Akte (EEA) von 1986 wiederaufgegriffen, die einen Binnenmarkt hervorbrachte. Man hatte aber erkannt, dass dieVor teile eines Binnenmarkts nur mit der Einführung einer gemeinsamen Währungfür die teilnehmenden Staaten voll ausgeschöpft werden konnten. 1988 beauftragteder Europäische Rat den Delors-Ausschuss , Wege zur Verwirklichung derWirtschafts- undWährungsunion (WWU) zu untersuchen. Der Delors-Berichtvon 1989 führte zu den Verhandlungen über den Vertrag über die Europäische Union(EU-Ver trag), durch den die Europäische Union begründet und der Vertrag zurGründung der Europäischen Gemeinschaft (Vertrag) geänder t wurde. Der EU-Vertrag wurde im Februar 1992 in Maastricht unterzeichnet (Vertrag von Maastricht)und trat am 1. November 1993 in Kraft.

Die Entwicklung der Wirtschafts- undWährungsunion (WWU) in Europa vollzogsich in drei Stufen. Die erste Stufe (1990–1993) war hauptsächlich durch dievollständige Schaffung eines europäischen Binnenmarkts durch den Abbau sämtlicherinterner Beschränkungen des freien Personen-,Waren-, Kapital- und Dienstleistungs-verkehrs innerhalb der EU gekennzeichnet.

Die zweite Stufe (1994–1998) begann mit der Errichtung des EuropäischenWährungsinstituts und diente technischen Vorarbeiten für die gemeinsame

1992: Unterzeichnung des Vertragsvon Maastricht

Die drei Stufen zur WWU:I. Europäischer BinnenmarktII. Europäisches WährungsinstitutIII. EZB und der Euro

1.2

DerWeg zurWirtschafts- undWährungsunion

Struktur und Aufgaben

Geldpolitik

Das TARGET2-System

Euro-Banknotenund -Münzen

Bankenaufsicht

2

1

3

4

5

6

1.1 Europäische Integration1.2 Wirtschaftliche Integration1.3 Konvergenzkriterien

1.4 Hauptmerkmale des Euro-Währungsgebiets

1.5 Vorteile des Euro

Meilensteine

1 Benannt nach Pierre Werner, dem damaligen Premierminister von Luxemburg.

5

1.

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6

Währung, der Vermeidung übermäßiger Defizite und der verstärkten Konvergenz derWir tschafts- und Währungspolitik der Mitgliedstaaten (um Preisstabilität und solideöffentliche Finanzen sicherzustellen).

Die dritte Stufe begann am 1. Januar 1999 mit der unwiderruflichen Festlegung derWechselkurse, der Übertragung der geldpolitischen Zuständigkeit auf die EZB und derEinführung des Euro als gemeinsame Währung. In den teilnehmenden Ländern tratendie Euro-Banknoten und -Münzen am 1. Januar 2002 an die Stelle der nationalenBanknoten und Münzen, die ihre Gültigkeit als gesetzliches Zahlungsmittel bis EndeFebruar 2002 verloren.

KONVERGENZKRITERIENLänder, die den Euro als ihre Währung einführen wollen, müssen einen hohen

Grad an dauerhafter Konvergenz erreichen. Der Grad an Konvergenz wird auf derGrundlage der im Ver trag von Maastricht festgelegten Kriterien beur teilt. Die zuerfüllenden Kriterien sind:

• ein hoher Grad an Preisstabilität• solide öffentliche Finanzen• ein stabiler Wechselkurs• niedrige und stabile langfristige Zinssätze

Die Kriterien sollen sicherstellen, dass nur Länder mit stabilitätsorientier terWirtschaftspolitik und nachgewiesener Preisstabilität zur dritten Stufe derWWU zugelassenwerden. LautVertrag muss zudem die Zentralbank des betreffenden Landes unabhängigsein (siehe Artikel 108 des Vertrags).

Im Mai 1998 wurde bei einem EU-Gipfeltreffen in Brüssel bestätigt, dass elf der damals15 Mitgliedstaaten – Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg,die Niederlande, Österreich, Portugal und Finnland – die Voraussetzungen für dieEinführung der einheitlichen Währung erfüllten. Am 1. Januar 1999 führ ten dieseLänder den Euro als ihre gemeinsame Währung ein. Griechenland schloss sich diesemLänderkreis am 1. Januar 2001 nach Erfüllung der Kriterien an. Seitdem haben weitereMitgliedstaaten die Konvergenzkriterien erfüllt und sind ebenfalls dem Euro-

Stabilitätsorientierte Wirtschaftspolitikund unabhängige Zentralbanken

17 Mitgliedstaaten habenden Euro eingeführt

1.3

siehe Glossar

DER WEG ZUR WIRTSCHAFTS- UNDWÄHRUNGSUNION

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Währungsgebiet beigetreten: Slowenien am 1. Januar 2007, Zypern und Malta am1. Januar 2008, die Slowakei am 1. Januar 2009 sowie Estland am 1. Januar 2011. EinMitgliedstaat, Schweden, erfüllte nicht alle Bedingungen. Dänemark und das VereinigteKönigreich sind außerdem „Mitgliedstaaten mit Sonderstatus“. Gemäß Protokollen, diedemVertrag beigefügt sind, konnten diese beiden Länder wählen, ob sie an der drittenStufe der WWU teilnehmen, d. h., ob sie den Euro einführen oder nicht. Beide nutztendie sogenannte „Nichtbeteiligungsklausel“, indem sie dem EU-Rat mitteilten, dasssie gegenwärtig nicht beabsichtigen, zur dritten Stufe überzugehen, d. h., dass es nochnicht ihr Wunsch ist,Teil des Euro-Währungsgebiets zu werden.

Schweden und sieben der zwölf Länder, die seit 2004 beigetreten sind, zählen zu denMitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt, da sie noch nicht alle für die Einführungdes Euro notwendigen Voraussetzungen erfüllt haben. Ausnahmeregelung bedeutet,dass ein Mitgliedstaat von einigen, aber nicht von allen Bestimmungen, die im Normalfallab Beginn der dritten Stufe der WWU gelten, ausgenommen ist. Dazu gehören alleBestimmungen, die dieVerantwortung für die Geldpolitik auf den EZB-Rat übertragen.

Ebenso wie Schweden haben auch die anderen Mitgliedstaaten der EU, die den Euronoch nicht eingeführ t haben, keine „Nichtbeteiligungsklausel“, wie sie das VereinigteKönigreich und Dänemark aushandelten.

Das bedeutet, dass sich die neuen Mitgliedstaaten durch den Beitritt zur EU verpflichten,letztlich auch den Euro einzuführen, sobald sie die Konvergenzkriterien erfüllen.Die EZB und die Europäische Kommission erstellen alle zwei Jahre bzw. auf Antrageines Mitgliedstaats, für den eine Ausnahmeregelung gilt, Berichte über Fortschritte beider Erfüllung der Konvergenzkriterien. Diese Konvergenzberichte berücksichtigen auchandere Faktoren, die die Integration des Landes in das Euro-Währungsgebietbeeinflussen könnten. Die Berichte bilden die Grundlage für die Entscheidung des EU-Rats darüber, ob ein neuer Mitgliedstaat Teil des Euro-Währungsgebiets werden darf.

HAUPTMERKMALE DES EURO-WÄHRUNGSGEBIETSDie Länder, die jetzt das Euro-Währungsgebiet bilden, waren relativ offeneVolkswir tschaften, bevor sie dem Euroraum beitraten. Sie sind nun aber Teil einer

Zwei Mitgliedstaaten mitNichtbeteiligungsklausel

Die neuen EU-Mitgliedstaaten sindletztlich zur Einführung des Euroverpflichtet

1.4

1.

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größeren, weitaus geschlosseneren Volkswir tschaft. Aufgrund seiner Größe kann dasEurogebiet mit anderen großen Volkswir tschaften wie den Vereinigten Staaten oderJapan verglichen werden.

2009 lebten 329 Millionen Menschen im Euro-Währungsgebiet, das somit eine dergrößten Volkswir tschaften der Welt ist. Insgesamt umfasst die Europäische Union27 Mitgliedstaaten mit 501 Millionen Bürgern. DieVereinigten Staaten und Japan habenim Vergleich dazu 307 bzw. 128 Millionen Einwohner.

Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) zu Kaufkraftparitäten waren dieVereinigten Staaten mit einem Anteil von 20,5 % am weltweiten BIP die größteVolkswir tschaft im Jahr 2009, gefolgt vom Euro-Währungsgebiet mit 15,2 %. JapansAnteil betrug 6,0 %. Die Anteile der einzelnen Länder des Euro-Währungsgebiets sinddeutlich geringer : Im Jahr 2009 entfielen auf die größte Volkswir tschaft innerhalb desEurogebiets 3,9 % des weltweiten BIP.

Obgleich das Euro-Währungsgebiet erheblich von der weltwir tschaftlichenEntwicklung beeinflusst werden kann, bewirkt dieTatsache, dass das Euro-Währungsgebieteine geschlossenereVolkswirtschaft ist, dass Bewegungen bei Preisen von gebietsfremdenWaren nur begrenzte Auswirkungen auf inländische Preise haben. Der Öffnungsgraddes Eurogebiets ist jedoch höher als der derVereinigten Staaten und Japans. Der Anteilder Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen des Euroraums am BIP lag im Jahr 2009mit 19,6 % deutlich über den entsprechenden Zahlen für dieVereinigten Staaten (10,9%)und Japan (13,3 %).

VORTEILE DES EUROMit der Gründung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) ist die EU derVollendung des Binnenmarkts einen großen Schritt näher gekommen. Verbraucher undUnternehmen können jetzt mühelos Preise vergleichen und die günstigsten Anbieter im Euro-Währungsgebiet finden.Außerdem bietet dieWWU imWirtschafts- undWährungsbereichin ganz Europa ein stabiles Umfeld, das nachhaltiges Wachstum und die Schaffung vonArbeitsplätzen fördert. Die gemeinsameWährung hat Störungen beseitigt, die durch heftigeBewegungen der Wechselkurse der früheren nationalen Währungen verursacht wurden.

Eine der größten Volkswirtschaftender Welt

Eingeschränkte Abhängigkeit vomAußenhandel

Ein wahrer Binnenmarkt für Warenund Dienstleistungen

1.5

siehe Glossar

8

DER WEG ZUR WIRTSCHAFTS- UNDWÄHRUNGSUNION

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Durch die Einführung der Euro-Banknoten und -Münzen am 1. Januar 2002 istdas Reisen im Euroraum einfacher geworden. Die Preise für Waren undDienstleistungen können auf einen Blick verglichen werden, und in allen Ländern kannman mit der gleichen Währung bezahlen.

Mit dem Euro sind die Kosten für Transaktionen mit Fremdwährungen und dieWechselkursrisiken innerhalb des Euroraums weggefallen. In der Vergangenheitbehinder ten diese beiden Faktoren den grenzüberschreitenden Wettbewerb. Durchden verstärkten Wettbewerb erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass verfügbareRessourcen effizient genutzt werden. Aufgrund der gemeinsamen Währung kann manInvestitionsentscheidungen leichter treffen, da Wechselkursschwankungen die Renditegrenzüberschreitender Kapitalanlagen innerhalb des Euroraums nicht mehrbeeinflussen können.

Vor der Einführung des Euro waren die Finanzmärkte generell nationale Finanzmärkte.Finanzinstrumente, wie zum Beispiel Staatsanleihen und Aktien, lauteten auf nationaleWährungen. Die Einführung des Euro war ein großer Schritt auf dem Weg zurIntegration der Finanzmärkte im Euroraum und wird sich auch in Zukunft auf dieWir tschaftsstruktur im Euroraum auswirken. Beispiele für die verbesser te Integrationsind – in unterschiedlichem Maße – in allen Teilen der Finanzstruktur zu finden:

• Der Interbanken-Geldmarkt des Euroraums ist voll integrier t.• Der in Euro denominier te Anleihemarkt ist gut integrier t, verfügt über

eine hohe Markttiefe und Liquidität und bietet vielfältige Anlage- sowieFinanzierungsmöglichkeiten.

• Der Aktienmarkt des Euroraums wird in zunehmendem Maße als eineinheitlicher Markt angesehen.

• Nationale und grenzüberschreitende Fusionen und Übernahmen zwischenBanken im Euro-Währungsgebiet haben zugenommen.

Ein von Markttiefe und Qualität geprägter integrier ter Finanzmarkt erleichter t dieFinanzierung des Wir tschaftswachstums und somit die Schaffung von Arbeitsplätzen.Privatpersonen haben bei Spar- und Investitionsentscheidungen eine größere Auswahl.Unternehmen können zur Finanzierung ihrer Geschäfte einen sehr breiten Kapitalmarktin Anspruch nehmen und neue Finanzinstrumente nutzen, um sich vor verschiedenenfinanziellen Risiken zu schützen und ihre Anlagenverwaltung zu verbessern.

Wegfall der Wechselkursrisiken undTransaktionskosten

Integration der Finanzmärkte

9

1.

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1952

Die Europäische Gemeinschaft fürKohle und Stahl (EGKS, Montanunion)wird von Belgien, Deutschland,Frankreich, Italien, Luxemburg und denNiederlanden gegründet.

1958Der Römische Vertrag tritt in Kraft; dieEuropäische Wirtschaftsgemeinschaft(EWG) und die EuropäischeAtomgemeinschaft (Euratom) werdenerrichtet.

1967Die drei bestehenden Gemeinschaften(EGKS, EWG und Euratom) werden imFusionsvertrag zusammengeführt.

1970

Der Werner-Bericht, der erste„Entwurf“ einer Währungsunion, wirdvorgestellt.

1973Dänemark, Irland und das VereinigteKönigreich treten den EuropäischenGemeinschaften (EG) bei.

1979Errichtung des EuropäischenWährungssystems (EWS).

1981

Griechenland tritt den EuropäischenGemeinschaften bei.

1986Spanien und Portugal treten den EG bei.

1987

Die Einheitliche Europäische Akte trittin Kraft und bereitet den Weg für denBinnenmarkt.

1989

Der Delors-Ausschuss legt einen Berichtüber die Wirtschafts- undWährungsunion vor.

MEILENSTEINE

10

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1990Beginn der ersten Stufe der WWU.

1993Der Vertrag über die Europäische Union(Vertrag von Maastricht) tritt in Kraft.

1994

Beginn der zweiten Stufe der WWU.Das Europäische Währungsinstitut(EWI) wird in Frankfurt am Mainerrichtet.

1995Österreich, Finnland und Schwedentreten der EU bei.

1998Das EWI wird aufgelöst; dieEuropäische Zentralbank wird inFrankfurt am Main gegründet.

1999

Beginn der dritten Stufe der WWUmit elf Teilnehmerstaaten; Einführungdes Euro als gemeinsamer Währung.Der geänderte Vertrag über dieEuropäische Union (Vertrag vonAmsterdam) tritt in Kraft.

2001Griechenland tritt dem Euro-Währungsgebiet als zwölftesMitglied bei.

2002Die Euro-Banknoten und -Münzenwerden in Umlauf gegeben.

2003Der geänderteVertrag über dieEuropäische Union (Vertrag von Nizza)tritt in Kraft.

2004Zehn weitere Staaten treten der EUam 1. Mai bei.

2007Mit dem Beitritt Bulgariens undRumäniens wächst die Zahl der EU-Mitgliedstaaten auf 27. Slowenien trittdem Euro-Währungsgebiet bei. DerVertrag von Lissabon wird im Dezemberunterzeichnet.

2008Zypern und Malta treten dem Euro-Währungsgebiet bei, das jetzt 15Mitglieder umfasst.

2009Die Slowakei tritt dem Euro-Währungsgebiet bei.

2011Estland tritt dem Euro-Währungsgebietbei.

11

1.

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1212

DAS EUROPÄISCHE SYSTEM DER ZENTRALBANKENUND DAS EUROSYSTEM

Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) wurde gemäß dem Ver tragvon Maastricht sowie der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken undder Europäischen Zentralbank (Satzung) errichtet. Dem ESZB gehören dieEuropäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken (NZBen) allerMitgliedstaaten der EU an.

Das Eurosystem besteht aus der EZB und den nationalen Zentralbankenderjenigen EU-Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführ t haben (derzeit 17).

Die Beschlussorgane der EZB sind der EZB-Rat und das Direktorium der EZB. Die geldpolitischen Entscheidungen der EZB werden vom EZB-Rat getroffen. Das

Direktorium setzt die Entscheidungen um und ist für die operative Leitung der EZBverantwor tlich. Das dritte Beschlussorgan der EZB ist der Erweiterte Rat , derbestehen wird, solange es EU-Mitgliedstaaten gibt, die den Euro noch nicht als ihreWährung eingeführ t haben.

DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANKDie EZB wurde im Juni 1998 in Frankfur t am Main errichtet und übernahm

die Aufgaben ihrer Vorgängerinstitution, des Europäischen Währungsinstituts (EWI).Sie ist eine supranationale Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die EZBist in drei Gebäuden im Herzen Frankfur ts untergebracht, wird aber im Jahr 2014an ihren neuen Standor t ziehen, der gegenwär tig im östlichen Teil der Stadt gebautwird.

Der Personalbestand der EZB ist wahrhaft europäisch; ihre Mitarbeiter kommen ausallen 27 Ländern der Europäischen Union.

Die EZB ist eine supranationaleOrganisation

S TRUKTUR UND AUFGABEN

2.1

2.2

siehe Glossar

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2.

1313

Der EZB-Rat legt die Leitzinsen fest

Die Währungsreserven der EZBund der NZBen

DerWeg zurWirtschafts- undWährungsunion

Struktur und Aufgaben

Geldpolitik

Das TARGET2-System

Euro-Banknotenund -Münzen

Bankenaufsicht

2

1

3

4

5

6

2.1 Das Europäische System derZentralbanken und das Eurosystem

2.2 Die Europäische Zentralbank2.3 Aufgaben des Eurosystems

2.4 Unabhängigkeit2.5 Nationale Zentralbanken2.6 Beschlussorgane der EZB2.7 ESZB-Ausschüsse

AUFGABEN DES EUROSYSTEMSDas Eurosystem hat vier grundlegende Aufgaben. Zunächst ist es mit der

Durchführung der vom EZB-Rat festgelegten Geldpolitik betraut, z. B. derBeschlüsse über die EZB-Leitzinsen (der Mindestbietungssatz für dieHauptrefinanzierungsgeschäfte , die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität

und die Einlagefazilität ) und gegebenenfalls der Beschlüsse zu geldpolitischenZielen sowie zur Bereitstellung von Zentralbankgeld. Das Direktorium ist für dieDurchführung der Geldpolitik verantwortlich und er teilt den nationalenZentralbanken die hierzu erforderlichen Weisungen. So trifft es beispielsweise einmalwöchentlich eine Entscheidung über die Liquidität, die dem Bankensektor über dieHauptrefinanzierungsgeschäfte zugeteilt wird.

Zwei weitere Aufgaben des Eurosystems bestehen darin, Devisengeschäftedurchzuführen sowie die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets zu halten und zu verwalten.

Die NZBen des Eurosystems haben Währungsreserven in Höhe von rund 40 Mrd €(85 % in Devisenbeständen und 15 % in Gold) auf die EZB übertragen. Im Gegenzughaben die NZBen auf Euro lautende, verzinsliche Forderungen gegenüber der EZB.Die NZBen des Eurosystems sind an der Verwaltung der Währungsreserven der EZBbeteiligt: Sie handeln gemäß den von der EZB erlassenen Richtlinien für dasPortfoliomanagement und im Auftrag und im Namen der EZB. Die verbleibendenWährungsreserven des Eurosystems gehören den NZBen und werden von diesenverwaltet.Transaktionen in solchen Währungsreserven sind vom Eurosystem geregelt.InsbesondereTransaktionen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, bedürfen dervorherigen Genehmigung durch die EZB.

Eine vier te grundlegende Aufgabe des Eurosystems besteht darin, das reibungsloseFunktionieren der Zahlungssysteme zu fördern. Des Weiteren trägt das Eurosystemzur Durchführung der Finanzaufsicht bei: Es berät Gesetzgeber in seinemZuständigkeitsbereich und erstellt monetäre und finanzielle Statistiken.

Der Ver trag von Maastr icht sieht darüber hinaus vor, dass die EZB dasausschließliche Recht hat, die Ausgabe von Euro-Banknoten zu genehmigen.

2.3

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1414

Personelle Unabhängigkeit

Funktionelle Unabhängigkeit

siehe Glossar

UNABHÄNGIGKEITBei der Durchführung von Aufgaben im Zusammenhang mit dem Eurosystem

dürfen die EZB und die NZBen keine Weisungen von Organen oder Einrichtungender Gemeinschaft, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholenoder entgegennehmen. Auch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft sowiedie Regierungen der Mitgliedstaaten dürfen nicht versuchen, die Mitgliederder Beschlussorgane der EZB oder der nationalen Zentralbanken bei derWahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen.

Um die Kontinuität der Amtszeit für Präsidenten der NZBen und Mitglieder desDirektoriums der EZB zu gewährleisten, sieht die Satzung des EuropäischenSystems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank Folgendes vor :

• eine Amtszeit von mindestens fünf Jahren für die Präsidenten der NZBen;• eine Amtszeit von acht Jahren für Mitglieder des Direktoriums, wobei eine

Wiederernennung nicht zulässig ist;• eine Amtsenthebung von Mitgliedern des Direktoriums ist nur möglich, wenn

die Voraussetzungen für die Ausübung des Amtes nicht mehr erfüllt werdenoder eine schwere Verfehlung vorliegt. Für Rechtsstreitigkeiten in diesemZusammenhang ist der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaftenzuständig.

Das Eurosystem ist auch funktionell unabhängig. Die EZB und die NZBen verfügenüber alle Instrumente und Kompetenzen, die für die Durchführung einer effizientenGeldpolitik erforderlich sind; sie sind befugt, selbstständig über deren Einsatz zuentscheiden.

Das Eurosystem darf keine Darlehen an Einrichtungen der Gemeinschaft oder nationaleEinrichtungen öffentlichen Rechts vergeben; diese Regelung schirmt das Eurosystemgegen etwaige Einflussnahmen durch öffentliche Einrichtungen ab und stärkt somit seineUnabhängigkeit. Darüber hinaus ist der EZB-Rat befugt, zur Erfüllung der Aufgabendes ESZB sowie in bestimmten anderen Fällen, die in Rechtsakten des EU-Ratsspeziell festgelegt sind, bindende Verordnungen zu erlassen.

2.4

STRUKTUR UND AUFGABEN

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1515

2.Nationale Bank vanBelgië/BanqueNationale de Belgique

Banka Slovenije

Banque de France

Bank vonGriechenland

Suomen Pankki –Finlands Bank

DeutscheBundesbank

Banco de Por tugal

Banc Ceannais nahÉireann/Central Bankof Ireland

Banco de España

Zentralbank vonZypern

Banque centraledu Luxembourg

Bank Ċentrali ta’Malta/CentralBank of Malta

De NederlandscheBank

OesterreichischeNationalbank

Národná bankaSlovenska

Banca d’Italia

Eesti Pank

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NATIONALE ZENTRALBANKENDie einzelnen nationalen Zentralbanken des Eurosystems haben gemäß dem

jeweiligen innerstaatlichen Recht eine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Gleichzeitig sindsie integraler Bestandteil des Eurosystems, das für die Preisstabilität im Euro-Währungsgebiet verantwortlich ist; sie handeln bei der Durchführung der Aufgaben desEurosystems entsprechend den Leitlinien und Weisungen der EZB.

Die NZBen sind an der Durchführung der einheitlichen Geldpolitik des Euroraumsbeteiligt. Sie führen geldpolitische Operationen durch, wie die Bereitstellung vonZentralbankgeld für Kreditinstitute , und gewährleisten die Abwicklung bargeldloserinländischer und grenzüberschreitender Zahlungen. Darüber hinaus tätigen sieDevisengeschäfte auf eigene Rechnung sowie im Auftrag und im Namen der EZB.

Ferner sind die NZBen überwiegend für die Erfassung nationaler statistischer Datenund für die Ausgabe und Bearbeitung der Euro-Banknoten in ihren jeweiligen Ländernzuständig. Die NZBen nehmen auch Aufgaben wahr, die nicht in denAnwendungsbereich der Satzung fallen, es sei denn, der EZB-Rat stellt fest, dass diesenicht mit den Zielen und Aufgaben des Eurosystems vereinbar sind.

Gemäß der jeweiligen nationalen Gesetzgebung können den NZBen weitereFunktionen zugewiesen werden, die nicht mit geldpolitischen Aufgaben inZusammenhang stehen: Einige NZBen sind mit der Bankenaufsicht befasst und/oder fungieren als Hausbank der Regierung.

BESCHLUSSORGANE DER EZBDer EZB-Rat besteht aus den Mitgliedern des EZB-Direktoriums und den

Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Länder des Euro-Währungsgebiets. DerSatzung zufolge muss der EZB-Rat mindestens zehnmal im Jahr zusammentreten. DieTermine der Sitzungen beschließt der EZB-Rat auf der Grundlage eines Vorschlags desDirektoriums selbst. Die Sitzungen können auch in Form vonTelekonferenzen abgehaltenwerden, sofern nicht mindestens drei Zentralbankpräsidenten dagegen Einspruch erheben.Derzeit tagt der EZB-Rat zweimal im Monat, in der Regel am ersten und dritten

1616

Die NZBen führen geldpolitischeOperationen durch

Der EZB-Rat tagt jeden zweitenDonnerstag

2.5

2.6

siehe Glossar

S TRUKTUR UND AUFGABEN

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Donnerstag jedes Monats. Über geldpolitische Themen wird in der Regel nur bei derersten Sitzung im Monat beraten.

Der Präsident des EU-Rats und ein Mitglied der Europäischen Kommissionkönnen an den Sitzungen teilnehmen. Stimmberechtigt sind jedoch nur die Mitgliederdes EZB-Rats . Jedes Mitglied des EZB-Rats hat eine Stimme, und sofern es sich nichtum Entscheidungen bezüglich der finanziellen Angelegenheiten der EZB handelt,beschließt der EZB-Rat mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimmedes Präsidenten den Ausschlag. Für Beschlüsse über finanzielle Angelegenheiten, wiez. B. die Zeichnung des Kapitals der EZB, die Übertragung von Währungsreserven oderdieVerteilung monetärer Einkünfte, werden die Stimmen nach den Anteilen der NZBenam gezeichneten Kapital der EZB gewichtet.

Der Ver trag über die Europäische Union und die Satzung über tragen dem EZB-Ratdie Befugnis, die strategisch bedeutendsten Entscheidungen für das Eurosystemzu treffen.

Die Hauptaufgaben des EZB-Rats bestehen darin,

• die Geldpolitik des Euroraums festzulegen, d. h. Beschlüsse über die Höhe derEZB-Leitzinsen zu fassen,

• die Leitlinien zu verabschieden und die Entscheidungen zu treffen, dienotwendig sind, um die Erfüllung der Aufgaben des Eurosystems zugewährleisten.

Bei Beschlüssen zur Geldpolitik und anderen Aufgaben des Eurosystems berücksichtigtder EZB-Rat die Entwicklungen im Euro-Währungsgebiet insgesamt.

Das Direktorium besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vierweiteren Mitgliedern. Ihre Ernennung erfolgt aus dem Kreis der in Währungs- undBankfragen anerkannten und erfahrenen Persönlichkeiten, und zwar einvernehmlichdurch die Regierungen des Euro-Währungsgebiets auf der Ebene der Staats- undRegierungschefs auf Empfehlung des EU-Rats , nachdem dieser hierzu dasEuropäische Parlament und den EZB-Rat angehör t hat. Das Direktorium derEZB tritt gewöhnlich jeden Dienstag zusammen. Der Präsident der EZB – bzw. in seiner

1717

Der Schwerpunkt liegt auf demEurogebiet

Das Direktorium tritt jeden Dienstagzusammen

2.

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Abwesenheit derVizepräsident – führt denVorsitz im EZB-Rat, im Direktorium und imErweiterten Rat der EZB. Der EZB-Präsident wird zu Konferenzen der Eurogruppe –den informellenTreffen der Wirtschafts- und Finanzminister des Euroraums – sowie zuSitzungen des EU-Rats eingeladen, die sich mit den Zielen und Aufgaben des Eurosystemsbeschäftigen.

Die Hauptaufgaben des Direktoriums bestehen darin,

• die Sitzungen des EZB-Rats vorzubereiten,

• die Geldpolitik im Euroraum gemäß den Leitlinien und Beschlüssen desEZB-Rats durchzuführen und den nationalen Zentralbanken die hierfürerforderlichen Weisungen zu er teilen,

• die laufenden Geschäfte der EZB zu führen,

• bestimmte, vom EZB-Rat über tragene Befugnisse (darunter auchaufsichtsrechtliche Kompetenzen) auszuüben.

Der Erweiter te Rat der EZB besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidentender EZB sowie den Präsidenten der nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten.Die anderen Mitglieder des Direktoriums der EZB, der Präsident des EU-Rats undein Mitglied der Europäischen Kommission können an den Sitzungen desErweiter ten Rats teilnehmen, sind jedoch nicht stimmberechtigt. Sitzungen desErweiter ten Rats können einberufen werden, wann immer der Präsident dies fürerforderlich hält oder wenn mindestens drei Mitglieder des Erweiter ten Rats darumersuchen. Gewöhnlich tritt der Erweiter te Rat der EZB alle drei Monate in Frankfur tam Main zusammen.

Der Erweiter te Rat trägt keinerlei Verantwor tung für geldpolitische Entscheidungenim Euro-Währungsgebiet. Er hat Aufgaben vom EWI übernommen, die von der EZBin der dritten Stufe der WWU zu erfüllen sind, solange der Euro noch nicht von allenMitgliedstaaten eingeführ t ist. Somit ist der Erweiter te Rat in erster Linie für die

1818

Der Erweiterte Rattagt viermal jährlich

S TRUKTUR UND AUFGABEN

siehe Glossar

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Berichterstattung über die Konvergenzfor tschritte der Mitgliedstaaten zuständig, dieden Euro noch nicht eingeführ t haben. Daneben ist er in beratender Funktion in dieVorarbeiten eingebunden, die notwendig sind, um den Euro als Währung dieserMitgliedstaaten einzuführen. Der Erweiter te Rat wirkt auch bei der Erfüllung derberatenden Funktionen des ESZB sowie der Erhebung statistischer Daten mit.

ESZB-AUSSCHÜSSEDie Beschlussorgane der EZB werden von ESZB-Ausschüssen unterstützt.

Diese Ausschüsse spielen auch für die Zusammenarbeit innerhalb des ESZB einewichtige Rolle. Sie setzen sich aus Angehörigen der EZB und der NZBen desEurosystems sowie anderer zuständiger Gremien – im Ausschuss für Banken-aufsicht beispielsweise Vertretern der nationalen Aufsichtsbehörden – zusammen. DieNZBen jener EU-Mitgliedstaaten, die den Euro noch nicht eingeführ t haben, habenjeweils Exper ten bestellt, die an den Sitzungen der ESZB-Ausschüsse teilnehmen,wenn Themen aus dem Zuständigkeitsbereich des Erweiter ten Rats erör ter t werden.Der EZB-Rat legt die Aufgaben der Ausschüsse fest, die Berichterstattung derAusschüsse an den EZB-Rat erfolgt über das Direktorium der EZB .

Derzeit bestehen folgende Ausschüsse: der Ausschuss für Rechnungswesen und monetäreEinkünfte, der Ausschuss für Bankenaufsicht, der Banknotenausschuss, der Ausschuss zurKostenmethodik, der Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit des Eurosystems/ESZB, derIT-Lenkungsausschuss des Eurosystems, der Ausschuss für Informationstechnologie,der Ausschuss der internen Revisoren, der Ausschuss für internationale Beziehungen,der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Marktoperationen, der Geldpolitische Ausschuss,der Ausschuss für Zahlungs- undVerrechnungssysteme sowie der Ausschuss für Statistik.

Im Jahr 1998 richtete der EZB-Rat einen aus Ver tretern der EZB und der NZBendes Eurosystems bestehenden Haushaltsausschuss ein, der dem EZB-Rat inBudgetfragen beratend zur Seite steht.

Ferner wurde im Jahr 2005 die Personalleiterkonferenz ins Leben gerufen, die sichaus Mitgliedern des ESZB zusammensetzt. Ziel dieser Konferenz ist die weitereFörderung der Zusammenarbeit und des Teamgeistes zwischen den Zentralbankendes Eurosystems/ESZB im Bereich Personalmanagement.

1919

Exper tenausschüsse unter s tü tzend ie Besch lus sorgane

2.7

2.

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PREISSTABIL ITÄTDas vorrangige Ziel des Eurosystems ist es, die Preisstabilität zu

gewährleisten. Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Ziels der Preisstabilität möglichist, unterstützt das Eurosystem die allgemeine Wir tschaftspolitik der EuropäischenGemeinschaft.

Ar tikel 2 des Vertrags über die Europäische Union sieht vor, dass sich dieEuropäische Union „die Förderung des wir tschaftlichen und sozialen Fortschritts undeines hohen Beschäftigungsniveaus sowie die Herbeiführung einer ausgewogenen undnachhaltigen Entwicklung“ zum Ziel setzt. Das Eurosystem trägt durch dieGewährleistung der Preisstabilität zur Verwirklichung dieser Ziele bei. Darüber hinausträgt es in seinem Streben nach Preisstabilität diesen Zielen Rechnung. Im Fall vonZielkonflikten hat die EZB dem Ziel der Preisstabilität immer den Vorrang zu geben.

Das Eurosystem handelt im Einklang mit dem Grundsatz einer offenenMarktwir tschaft mit freiem Wettbewerb, wodurch ein effizienter Einsatz derRessourcen geförder t wird.

GELDPOLIT ISCHE STRATEGIE DER EZBUm die Preisstabilität zu gewährleisten, muss die EZB die Bedingungen am

Geldmarkt und somit die Höhe der kurzfristigen Zinssätze beeinflussen.

Die EZB hat eine Strategie entwickelt, um sicherzustellen, dass bei geldpolitischenBeschlüssen ein einheitlicher und systematischer Ansatz verfolgt wird. Der einheitlicheAnsatz trägt dazu bei, die Inflationserwar tungen zu stabilisieren und die Glaub-würdigkeit der EZB zu stärken.

Ein Kernpunkt der geldpolitischen Strategie des EZB-Rats ist die quantitative Definitionvon Preisstabilität: „ein Anstieg des HarmonisiertenVerbraucherpreisindex (HVPI)

für das Euro-Währungsgebiet von unter 2 % gegenüber dem Vorjahr“. Die sodefinier te Preisstabilität muss mittelfristig beibehalten werden; die Geldpolitik mussalso vorausschauend ausgerichtet sein. Beim Streben nach Preisstabilität zielt die EZB

2020

GELDPOLIT IK

3.1

Preisstabilität hat höchste Priorität

siehe Glossar

3.2

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darauf ab, auf mittlere Sicht Preissteigerungsraten von unter, aber nahe 2 %sicherzustellen. Dies unterstreicht ihren Willen, zum Schutz gegen Deflationsrisikenfür eine ausreichende Sicherheitsmarge zu sorgen.

Geldpolitik muss vorausschauend gestaltet sein, da beim Transmissionsmechanismuserhebliche zeitliche Verzögerungen auftreten (siehe Abschnitt 3.3). Außerdem sollte

die Geldpolitik Inflationserwar tungen verankern und dazu beitragen, die Volatilität inder wir tschaftlichen Entwicklung zu verringern.

Neben der Definition von Preisstabilität besteht die geldpolitische Strategie aus einerumfassenden Beur teilung der Risiken für die Preisstabilität, die sich aus derwir tschaftlichen und der monetären Analyse zusammensetzt. Jedem geldpolitischenBeschluss geht eine gründliche Gegenprüfung der aus den beiden Analysengewonnenen Daten voraus.

GELDPOLIT ISCHE INSTRUMENTEDer Transmissionsmechanismus der Geldpolitik beginnt mit der Steuerung der

Liquidität und der kurzfristigen Zinssätze durch die Zentralbank.

Der Geldmarkt als Teil des Finanzmarkts spielt eine entscheidende Rolle bei derÜbertragung von geldpolitischen Impulsen, da sich Veränderungen der Geldpolitik hierals Erstes auswirken. Eine effiziente Geldpolitik setzt einen tiefen und integrier tenGeldmarkt voraus, da dieser eine gleichmäßige Ver teilung der Zentralbankliquiditätund ein homogenes Niveau der kurzfristigen Zinsen im gesamten einheitlichenWährungsraum gewährleistet. Diese Voraussetzung wurde praktisch unmittelbar vonBeginn der dritten Stufe der WWU an erfüllt, als die nationalen Geldmärkte erfolgreichin einen effizienten Geldmarkt für das gesamte Eurogebiet integrier t wurden.

Für die Steuerung der kurzfristigen Zinssätze steht dem Eurosystem eine Reihegeldpolitischer Instrumente zur Verfügung: Offenmarktgeschäfte, ständige Fazilitätenund die Mindestreservepflicht.

2121

3.3

Vorausschauende Geldpolitik

Veränderungen wirken sich zuerst aufden Geldmarkt aus

DerWeg zurWirtschafts- undWährungsunion

Struktur und Aufgaben

Geldpolitik

Das TARGET2-System

Euro-Banknotenund -Münzen

Bankenaufsicht

2

1

3

4

5

6

3.1 Preisstabilität3.2 Geldpolitische Strategie der EZB3.3 Geldpolitische Instrumente

3.4 Kommunikation3.5 Monetäre und finanzielle Statistik

3.

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Offenmarktgeschäfte können wie folgt kategorisier t werden:• Hauptrefinanzierungsgeschäfte : regelmäßige, liquiditätszuführende

Transaktionen mit einer Häufigkeit und Laufzeit von einer Woche,• längerfristige Refinanzierungsgeschäfte: liquiditätszuführende Transaktionen in

monatlichem Abstand mit einer Laufzeit von drei Monaten,• Feinsteuerungsoperationen: werden von Fall zu Fall zur Steuerung der

Marktliquidität und der Zinssätze durchgeführ t. Sie dienen insbesondere dazu,die Auswirkungen unerwar teter Liquiditätsungleichgewichte auf die Zinssätzeauszugleichen, und

• strukturelle Operationen: können über befristete Transaktionen, endgültigeKäufe bzw. Verkäufe und die Emission von Schuldverschreibungen vomEurosystem durchgeführ t werden.

Das Eurosystem bietet zudem zwei ständige Fazilitäten an, deren Zinssätze die Ober-und Untergrenze für den Tagesgeldsatz bilden, indem sie Liquidität zuführen bzw.abschöpfen:

• Die Spitzenrefinanzierungsfazilität , über die sich Kreditinstitute von dennationalen Zentralbanken gegen notenbankfähige Sicherheiten Übernacht-liquidität beschaffen können, und

• die Einlagefazilität , die Kreditinstituten dazu dient, bis zum nächstenGeschäftstag Guthaben bei den nationalen Zentralbanken des Eurosystemsanzulegen.

Darüber hinaus schreibt das Eurosystem den Kreditinstituten die Haltung vonMindestreserven vor. Jedes Kreditinstitut muss einen gewissen Prozentsatz der Einlagenseiner Kunden (und sonstiger Bankverbindlichkeiten) als Mindestreserve, die imDurchschnitt einer etwa einmonatigen Mindestreserveperiode zu erfüllen ist, aufeinem Konto bei der jeweiligen Zentralbank halten. Das Eurosystem zahlt einenKurzfristzinssatz auf diese Konten. Das Mindestreservesystem dient derStabilisierung der Geldmarktsätze und der Herbeiführung (oder Vergrößerung) einerstrukturellen Liquiditätsknappheit im Bankensystem.

2222

GELDPOLIT IK

siehe Glossar

Ständige Fazilitäten

Mindestreservepflicht

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KOMMUNIKATIONEs gehör t zu den wesentlichen Aufgaben einer Zentralbank, eine effiziente

externe Kommunikation zu betreiben. Dies trägt zur Effektivität und Glaubwürdigkeitder Geldpolitik bei. Die EZB muss offen und transparent sein, um die Geldpolitik unddie anderen Zentralbankaktivitäten für die Öffentlichkeit besser verständlich zumachen. Die externe Kommunikation des Eurosystems, die in enger Zusammenarbeitzwischen der EZB und den NZBen gestaltet wird, ist von diesem Leitprinzip geprägt.

Die EZB und die NZBen verwenden verschiedene Instrumente, um zu gewährleisten,dass die Kommunikation effektiv ist. Die wichtigsten Instrumente sind:

• regelmäßige Pressekonferenzen nach der ersten Sitzung des EZB-Rats injedem Monat

• Veröffentlichung eines Monatsberichts mit einer detaillier ten Beschreibung derwir tschaftlichen Entwicklungen im Euro-Währungsgebiet und Aufsätzen zuThemen, die für die Aktivitäten der EZB relevant sind

• öffentliche Anhörungen des Präsidenten der EZB und anderer Mitglieder desDirektoriums der EZB im Europäischen Parlament

• Reden und Interviews von Mitgliedern der Beschlussorgane der EZB• Pressemitteilungen zur Erläuterung der Entscheidungen und Standpunkte des

EZB-Rats• Websites der EZB und der NZBen mit Zugang zum gesamten veröffentlichten

Material, u. a. eine sehr umfangreiche Sammlung statistischer Daten• Working Papers• Occasional Papers

23

3.43.

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MONETÄRE UND FINANZIELLE STATIST IKENIn enger Zusammenarbeit mit den nationalen Zentralbanken erstellt und

veröffentlicht die EZB finanzielle und monetäre Statistiken, die für die Geldpolitik desEuroraums und die Entscheidungsfindung der EZB herangezogen werden.

Die NZBen (und in manchen Fällen auch andere nationale Behörden) erheben Datenbei Finanzinstituten und anderen Quellen ihrer jeweiligen Länder und erstellen darausnationale Aggregate, die sie der EZB übermitteln. Die EZB wiederum erstellt dieAggregate für das Euro-Währungsgebiet.

Die Rechtsgrundlage für die Entwicklung, Erhebung, Zusammenstellung undVerbreitungvon statistischen Daten durch die EZB findet sich in der Satzung des EuropäischenSystems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank im Anhang zum Vertrag.Während die EZB einerseits für die Erfüllung ihrer statistischen Anforderungen sorgt,bemüht sie sich andererseits auch, die Belastung der Finanzinstitute und andererBerichtspflichtiger durch statistische Meldungen zu reduzieren.

2424

GELDPOLIT IK

Die EZB erstellt Aggregatefür den Euroraum

siehe Glossar

3.5

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Für Statistiken auf europäischer Ebene sind die EZB und die Europäische Kommission(Eurostat, Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften) gemeinsam

zuständig. Die EZB ist auf Ebene des Euro-Währungsgebiets vorrangig odergemeinsam mit der Europäischen Kommission für die Statistiken in den BereichenGeldpolitik, Finanzinstitute und Finanzmarkt, die außenwir tschaftlichen Statistiken(einschließlich der Zahlungsbilanzstatistiken), die Finanzierungsrechnung sowie dieErstellung der vier teljährlichen nichtfinanziellen Sektorkonten (private Haushalte,Unternehmen und öffentliche Haushalte) verantwor tlich. Für die statistischeInfrastruktur auf europäischer Ebene (einschließlich saisonaler Bereinigungen, desEntwurfs eines Qualitätsrahmens sowie Datenübermittlungsstandards) zeichnenebenfalls beide Institutionen gemeinsam verantwor tlich. Soweit dies möglich ist,entsprechen die ESZB-Statistiken internationalen Standards.

25

3.

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DAS TARGET2-SYSTEMTARGET2 (Transeuropäisches Automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-

Überweisungssystem) löste das TARGET-System der ersten Generation ab, dasseit der Einführung des Euro im Januar 1999 in Betrieb war.

Über TARGET2 werden wie bei dem Vorgängersystem Zentralbankoperationen, Euro-Überweisungen aus Großbetragszahlungssystemen im Interbankenverkehr sowieandere Euro-Zahlungen verrechnet.TARGET2 ermöglicht die Bearbeitung in Echtzeitund die Abwicklung in Zentralbankgeld mit sofor tiger Endgültigkeit. Anders als dasVorgängersystem, in dem alle Zahlungen dezentral durch die nationalen Zentralbankenbearbeitet wurden, nutzt das neue System jedoch eine Gemeinschaftsplattform ohneInterventionen seitens der Zentralbanken. Diese Plattform ermöglicht verbesser teund harmonisier te Dienstleistungen und sorgt durch Skaleneffekte für niedrigereGebühren und eine höhere Wir tschaftlichkeit. Für TARGET2-Zahlungen gibt es keineBetragsober- oder -untergrenzen.

2626

DAS TARGET2-SYSTEM

4.Echtzeit-Brutto-Überweisungssystemin Euro

siehe Glossar

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Durch die Nutzung von TARGET2 für alle Großbetragszahlungen, vor allem imZusammenhang mit Interbankengeschäften, erhalten die Marktteilnehmer einenerstklassigen Service und leisten in der gesamten EU einen bedeutenden Beitrag zurVerringerung des Systemrisikos, d. h. des Risikos einer Ausbreitung auf andere Bereicheaufgrund der hohen Anzahl und des hohen Werts der Interaktionen zwischen Banken.

Eine weitere Entwicklung in diesem Zusammenhang ist die Einführung deseinheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) 2008,in dem alle bargeldlosen Euro-Zahlungen als inländische Zahlungen behandelt werden.Es wird nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Transaktionenunterschieden.TARGET2 wird zusammen mit SEPA den Zahlungsverkehrsmarkt imEuroraum verändern und dynamischer sowie kosteneffizienter machen.

27

DerWeg zurWirtschafts- undWährungsunion

Struktur und Aufgaben

Geldpolitik

Das TARGET2-System

Euro-Banknotenund -Münzen

Bankenaufsicht

2

1

3

4

5

6 4.

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BANKNOTENDie Euro-Banknoten wurden am 1. Januar 2002 in Umlauf gebracht. Es gibt

sieben Stückelungen: 5 €, 10 €, 20 €, 50 €, 100 €, 200 € und 500 €. Je höher dieStückelung, desto größer ist die Banknote.

Die Banknoten stellen Baustile aus sieben Epochen der europäischenKulturgeschichte dar : Klassik, Romanik, Gotik, Renaissance, Barock und Rokoko, dieEisen- und Glasarchitektur sowie die moderne Architektur des 20. Jahrhunderts. Dabeiwerden drei wesentliche architektonische Elemente aufgegriffen: Fenster, Tore undBrücken. Keines der Motive stellt ein tatsächlich existierendes Bauwerk dar.

Die Fenster und Tore auf der Vorderseite jeder Banknote symbolisieren den Geistder Offenheit und Zusammenarbeit in Europa. Die Rückseite jeder Banknote zeigteine Brücke. Diese Brücken stehen für die Verbindung zwischen den Völkern Europassowie zwischen Europa und der übrigen Welt.

Zum Schutz vor Fälschungen wurden die Banknoten mit einer Reihe vonSicherheitsmerkmalen, wie zum Beispiel einem Wasserzeichen, einem Hologramm,einem Sicherheitsfaden und einer optisch variablen Farbe, versehen, anhand dererechte Banknoten zu erkennen sind. Darüber hinaus weisen die Banknotenbesondere Unterscheidungshilfen, wie zum Beispiel ein er tastbares Relief und großgedruckte Wer tzahlen, auf, die Blinden und Sehbehinder ten den Gebraucherleichtern.

Durch strenge Qualitätskontrollen wird sichergestellt, dass alle hergestelltenBanknoten in Qualität und Erscheinungsbild einheitlich sind. Die Banknoten weisenkeine nationalen Merkmale auf.

Derzeit wird eine neue Euro-Banknotenserie geplant. Sie wird neueSicherheitsmerkmale enthalten, in anderer Hinsicht jedoch eine For tsetzung deraktuellen Banknotenserie darstellen: Die Banknoten werden in denselbenStückelungen, das heißt von 5 € bis 500 €, vorliegen und das gegenwär tige Designaufgreifen, wodurch sie sofor t als Euro-Banknoten zu erkennen sind.

2828

EURO-BANKNOTEN UND -MÜNZEN

5.1

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MÜNZENEin Euro entspricht 100 Cent. Es gibt acht Euro-Münzen: 1, 2, 5, 10, 20 und

50 Cent sowie 1 € und 2 €. Jede Münze hat eine gemeinsame „europäische“ undeine nationale Seite. Natürlich kann überall im Euro-Währungsgebiet mitallen Euro-Münzen bezahlt werden; die nationale Seite der Münzen spielt dabeikeine Rolle.

Die acht Euro-Münzen unterscheiden sich in Größe, Gewicht, Material, Farbeund Dicke. Zusätzliche innovative Merkmale sollen insbesondere Blinden undSehbehinderten das Erkennen der verschiedenen Stückelungen erleichtern. So habenz. B. die in der Serie aufeinanderfolgenden Münzen jeweils eine unterschiedlicheRändelung. Ein sorgfältig ausgearbeitetes Qualitätsmanagementsystem stellt sicher,dass alle Euro-Münzen im gesamten Euroraum austauschbar sind und den Standards,die für die Verwendung in Automaten erforderlich sind, genügen.

Bei der Produktion von Münzen mit höherem Nennwer t (1 € und 2 €) warenbesondere Maßnahmen zum Schutz vor Fälschungen erforderlich. Ihre aufwendigezweifarbige Gestaltung und die Schriftprägung auf dem Rand der 2-€-Münzeerschweren die Fälschung.

29

5.2

DerWeg zurWirtschafts- undWährungsunion

Struktur und Aufgaben

Geldpolitik

Das TARGET2-System

Euro-Banknotenund -Münzen

Bankenaufsicht

2

1

3

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6

5.1 Banknoten5.2 Münzen 5.

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BANKENAUFSICHTDie direkte Zuständigkeit für die Bankenaufsicht und die Finanzmarktstabilität

liegt weiterhin bei den jeweiligen Behörden, doch der Vertrag hat dem ESZB dieAufgabe über tragen, zur „reibungslosen Durchführung der von den zuständigenBehörden auf dem Gebiet der Aufsicht über die Kreditinstitute und der Stabilitätdes Finanzsystems ergriffenen Maßnahmen“ beizutragen.

Diese Aufgabe wird vor allem auf drei Ar ten wahrgenommen.

Erstens überwacht und bewer tet das ESZB die Finanzmarktstabilität auf Ebene desEurogebiets und der EU. Dies dient der Ergänzung und Unterstützung derentsprechenden Maßnahmen auf nationaler Ebene, die von den Zentralbanken undden Aufsichtsbehörden durchgeführ t werden, um im jeweiligen Land die Stabilitätdes Finanzsystems zu gewährleisten.

3030

BANKENAUFS ICHT

6.

Überwachung der Stabilität desFinanzsystems

siehe Glossar

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Zweitens nimmt das ESZB bei der Gestaltung und Überprüfung von regulatorischenund aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Finanzinstitute eine beratende Funktionwahr. Dies geschieht vor allem im Rahmen der Teilnahme der EZB an den zuständigeninternationalen und europäischen Regulierungs- und Aufsichtsausschüssen, wiebeispielsweise dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, dem EuropäischenBankenausschuss und dem Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden.

Drittens förder t die EZB die Zusammenarbeit zwischen Zentralbanken undAufsichtsbehörden bei Themen von gemeinsamem Interesse (z. B. Überwachung vonZahlungssystemen, Finanzkrisenmanagement).

Diese Aktivitäten werden mit Unterstützung des Ausschusses für Bankenaufsichtdurchgeführ t. (Dieser Ausschuss ist einer der in Abschnitt 2.7 erwähnten ESZB-Ausschüsse, in denen Exper ten von den Zentralbanken und Aufsichtsbehörden derEU zusammenarbeiten.)

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DerWeg zurWirtschafts- undWährungsunion

Struktur und Aufgaben

Geldpolitik

Das TARGET2-System

Euro-Banknotenund -Münzen

Bankenaufsicht

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1

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4

5

6 6.

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GLOSSAR

Aktienmarkt: Markt für Anteile anbörsennotier ten Unternehmen. Allgemein wirddavon ausgegangen, dass Aktien mit einemgrößeren Risiko verbunden sind als Anleihen, daAktionäre möglicherweise einen Anspruch daraufhaben, eine Dividende vom emittierendenUnternehmen zu erhalten, während den Inhabernvon Anleihen eine Zinszahlung zusteht, die vomUnternehmensgewinn unabhängig ist.

Anleihemarkt: Unternehmen und Regierungenemittieren Anleihen, um sich Kapital für ihreInvestitionen zu beschaffen. Anleihen sindverzinsliche Wer tpapiere mit fester odervariabler Verzinsung und mit einer Laufzeit vonmindestens einem Jahr (ab Emissionszeitpunkt).An den Anleihemärkten machen die fest-verzinslichen Anleihen den größten Teil aus.

Ausnahmeregelung: Nach Ar tikel 122 desVer trags werden die Mitgliedstaaten, die sich aufdie Euro-Einführung vorbereiten, den Euro jedochnoch nicht eingeführ t haben, als „Mitgliedstaaten,für die eine Ausnahmeregelung gilt“ bezeichnet.Acht Mitgliedstaaten haben diesen Status(Schweden und sieben der neuenMitgliedstaaten): die Rechte und Verpflichtungen,die mit der Einführung des Euro als gemeinsamerWährung verbunden sind, gelten nicht für dieseLänder. Der Fall von Dänemark und demVereinigten Königreich liegt anders: Ihnen wurdeeine Nichtbeteiligungsklausel eingeräumt, und siesind nicht verpflichtet, an der dritten Stufe derWir tschafts- und Währungsunion teilzunehmen.

Basisgeld: Wird gelegentlich auch als „monetäreBasis“ bezeichnet. Das Basisgeld umfasst dieBanknoten und Münzen (ohne Tresore derZentralbanken) sowie die Einlagen derKreditinstitute beim Zentralbanksystem.

Bruttoinlandsprodukt (BIP): Messgröße für dieWir tschaftsleistung. Das BIP stellt den Wert allerWaren und Dienstleistungen dar, die über einenbestimmten Zeitraum in einer Volkswir tschafthergestellt bzw. erbracht werden.

Deflation: Anhaltender Rückgang des allgemeinenPreisniveaus über einen längeren Zeitraum.

Delors-Ausschuss: Im Juni 1988 beauftragte derEuropäische Rat einen Ausschuss unter demVorsitz von Jacques Delors, dem damaligenPräsidenten der Europäischen Kommission,konkrete Schritte hin zur Wir tschafts- undWährungsunion zu prüfen und vorzuschlagen.Mitglieder des Ausschusses waren die Präsidentender damaligen nationalen Zentralbanken derEuropäischen Gemeinschaft (EG), AlexandreLamfalussy, der damalige Generaldirektor der Bankfür Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), NielsThygesen, Professor für Wirtschaftswissenschaften

in Dänemark, und Miguel Boyer, der damaligePräsident der Banco Exterior de España. In demvon diesem Gremium vorgelegten Delors-Berichtwurde vorgeschlagen, die Wir tschafts- undWährungsunion in drei Stufen zu vollenden.

Devisengeschäfte: Kauf und Verkauf vonDevisen. Bezogen auf das Eurosystem ist hiermitder Kauf und Verkauf von Euro gegenFremdwährung gemeint.

Direktorium der EZB: Eines der Beschlussorganeder Europäischen Zentralbank. Es setzt sich ausdem Präsidenten und dem Vizepräsidenten derEZB sowie vier weiteren Mitgliedern zusammen,die von den Staats- und Regierungschefs derMitgliedstaaten, die den Euro eingeführ t haben,ernannt werden.

ECOFIN: Siehe EU-Rat.

Einlagefazilität: Ständige Fazilität des Eurosystems,die den Geschäftspar tnern die Möglichkeit bietet,täglich fällige Einlagen zum dafür vorabfestgesetzten Zinssatz bei einer NZB anzulegen.

Erweiterter Rat der EZB: Eines derBeschlussorgane der EZB. Der Erweiter te Ratsetzt sich aus dem Präsidenten und demVizepräsidenten der EZB und den Präsidenten dernationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaatenzusammen.

EU-Rat (Ministerrat): Organ der EuropäischenGemeinschaft, das aus Vertretern der Regierungender Mitgliedstaaten besteht, normalerweise ausden jeweils fachlich zuständigen Ministern (daheroft als Ministerrat bezeichnet). Der in derZusammensetzung der Wir tschafts- undFinanzminister tagende EU-Rat wird häufig alsECOFIN-Rat bezeichnet. Bei Entscheidungenvon besonderer Bedeutung tritt der EU-Ratzudem in der Zusammensetzung der Staats- undRegierungschefs zusammen. Der EU-Rat in dieserZusammensetzung ist nicht mit dem EuropäischenRat zu verwechseln, in dem ebenfalls die Staats-und Regierungschefs zusammenkommen. DerEuropäische Rat gibt der Europäischen Union diefür ihre Entwicklung nötigen Impulse und legt dieallgemeinen politischen Leitlinien fest.

Eurogruppe: Informelle Zusammenkunft derWir tschaf ts - und F inanzmin is ter derMitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets. DieMinister erör tern Fragen in Zusammenhang mitder gemeinsamen Zuständigkeit der Länder desEurogebiets für die gemeinsame Währung. DerEuropäischen Kommission und der EuropäischenZentralbank steht die Teilnahme an diesenSitzungen frei. Die Eurogruppe tritt in der Regelunmittelbar vor einer ECOFIN-Ratssitzungzusammen.

Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl(EGKS, Montanunion): Als eine der EuropäischenGemeinschaften wurde die Montanunion 1951in Paris gegründet und schuf einen gemeinsamenMarkt für Kohle und Stahl zwischen den sechsGründer ländern (Belgien, Deutschland,Frankreich, Ital ien, Luxemburg und denNiederlanden).

Europäische Kommission: Die EuropäischeKommission ist eines der fünf Organe derGemeinschaft und wurde 1967 für die dreiEuropäischen Gemeinschaften gegründet. Sieerarbeitet Vorschläge für neue europäischeRechtsvorschriften, die sie dem EuropäischenParlament und dem Rat unterbreitet. DieKommission stellt sicher, dass Entscheidungen derEU ordnungsgemäß umgesetzt werden, undüberwacht die Ar t und Weise, in der EU-Mittelausgegeben werden. Sie überwacht auch dieEinhaltung der Bestimmungen der europäischenVer träge und des Gemeinschaftsrechts. AlsHüterin der Verträge stellt sie zusammen mit demGerichtshof der Europäischen Gemeinschaftensicher, dass die für alle EU-Mitgliedstaatengeltenden Rechtsvorschriften ordnungsgemäßumgesetzt werden. Derzeit gehören derKommission ein Präsident und 26 Mitglieder an.Die Generaldirektionen der Kommission sindjeweils für die Umsetzung der Gemeinschafts-politik und die allgemeine Verwaltung in einembestimmten Bereich zuständig. Die Kommissionver tritt die allgemeinen Interessen der EU undist von den Mitgliedstaaten unabhängig. Sie wirdfür eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt, kannaber vom Parlament aufgelöst werden.

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG):Wurde 1957 durch den Ver trag von Romgegründet. Sie war ein Schritt auf dem Weg zurwir tschaftlichen Integration, d. h. zum freienPersonen-, Waren-, Kapital- und Dienstleistungs-verkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten.

Europäische Zentralbank (EZB): Wurde am1. Juni 1998 errichtet und hat ihren Sitz inFrankfur t am Main. Gemeinsam mit dennationalen Zentralbanken des Euroraums ist dieEZB für die Festlegung und Ausführung derGeldpolitik für die Länder des Eurogebietszuständig.

Europäischer Rat: Gibt der Europäischen Uniondie für ihre Entwicklung nötigen Impulse und legtdie entsprechenden allgemeinen politischenLeitlinien fest. Der Europäische Rat setzt sich ausden Staats- und Regierungschefs derMitgliedstaaten sowie dem Präsidenten derEuropäischen Kommission zusammen (siehe auchEU-Rat).

Europäisches Parlament: Dieses europäischeOrgan besteht aus 736 direkt gewählten

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Ver tretern der Bürger der EU-Mitgliedstaaten.Das Par lament tei lt sich dieGesetzgebungsfunktion mit dem Rat derEuropäischen Union. Es ist also befugt,europäische Rechtsvorschriften (Richtlinien,Verordnungen usw.) zu verabschieden. Es kann dieInhalte der europäischen Rechtsvorschriftenannehmen, ändern oder ablehnen.

Europäisches System der Zentralbanken (ESZB):Das ESZB setzt sich zusammen aus derEuropäischen Zentralbank und den nationalenZentralbanken aller Mitgliedstaaten der EU.

Europäisches Währungsinstitut (EWI):Europäische Institution, die für die Vorbereitungder letzten Stufe der Wir tschafts- undWährungsunion zuständig war. Sie wurde am1. Januar 1994 gegründet und am 1. Juni 1998durch die EZB abgelöst.

Europäisches Währungssystem (EWS): VorEinführung des Euro war eine Reihe vonWährungen der EU-Mitgliedstaaten im EWS(1979 bis 1999) aneinander gebunden. Die dreiHauptbestandteile des EWS waren: die ECU – einWährungskorb, der sich aus den Währungen derMitgl iedstaaten zusammensetzte –, derWechselkurs- und Interventionsmechanismus, derden Wechselkurs der Währungen mittels einesLeitkurses gegenüber der ECU bestimmte(bilateraler Wechselkurs) und die Beistands-mechanismen, die es Zentralbanken ermöglichten,einzugreifen, wenn die bilateralen Wechselkurseeine bestimmte Schwelle überschritten. Am1. Januar 1999 wurde das EWS durch denWechselkursmechanismus II abgelöst.Eurosystem:Das Eurosystem besteht aus der EuropäischenZentralbank und den nationalen Zentralbankender Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets.Das Eurosystem ist mit der Festlegung undAusführung der Geldpolitik des Euroraumsbefasst.

EZB-Rat: Oberstes Beschlussorgan derEuropäischen Zentralbank. Der EZB-Rat setzt sichaus allen Mitgliedern des EZB-Direktoriums undden Präsidenten der nationalen Zentralbankenjener Mitgliedstaaten zusammen, die den Euroeingeführ t haben.

Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften(EuGH): Dieses Organ sicher t die Wahrung desRechts bei der Auslegung und Anwendung derVer träge und Rechtsakte der europäischenInstitutionen.

Hauptrefinanzierungsgeschäfte: RegelmäßigeOffenmarktgeschäfte, die vom Eurosystemdurchgeführ t werden, um das Bankensystem mitLiquidität in angemessener Höhe zu versorgen. Siefinden in Form von wöchentlichen Tendern statt,

bei denen die Banken Gebote für Liquiditätabgeben können.

Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI):Preisindikator, anhand dessen der EZB-Ratfeststel lt , ob im Euro-WährungsgebietPreisstabilität erreicht und gewährleistet ist. Erwird von Eurostat, dem Statistischen Amt derEuropäischen Gemeinschaften, berechnet undveröffentlicht.

Inflation: Anhaltender Anstieg des allgemeinenPreisniveaus, der zu einem anhaltenden Rückgangder Kaufkraft des Geldes führ t. In der Regel wirddie Inflation als prozentuale Veränderung derJahresrate eines Verbraucherpreisindex, wiebeispielsweise des HVPI, ausgedrückt.

Interbanken-Geldmarkt: Markt für kurzfristigeKredite zwischen Banken. Dieser Begriffbezeichnet in der Regel die Gewährung vonKrediten mit einer Laufzeit von einem Tag(Tagesgeld oder Laufzeit unter einem Tag) bis zueinem Jahr.

Kaufkraftparitäten: Umrechnungskurse, die dieKaufkraft verschiedener Währungen ausgleichen,indem die Unterschiede im Preisniveau dereinzelnen Länder beseitigt werden. In ihrereinfachsten Form zeigen Kaufkraftparitäten dasVerhältnis der Preise in nationalen Währungen dergleichen Waren und Dienstleistungen inunterschiedlichen Ländern.

Konvergenzkriterien: Vor Einführung des Euromuss jeder EU-Mitgliedstaat vier Kriterien erfüllen:ein stabiles Preisniveau, solide öffentlicheFinanzen (ein begrenztes Defizit und einebegrenzte Schuldenquote gegenüber dem BIP),ein stabiler Wechselkurs sowie niedrige undstabile langfristige Zinssätze.

Kopenhagener Kriterien (Beitrittskriterien):Staaten, die der EU beitreten möchten, müsseneine Reihe von Kriterien erfüllen: politischeKriterien (institutionelle Stabilität als Garantie fürdemokratische und rechtsstaatliche Ordnung, fürdie Wahrung der Menschenrechte sowie dieAchtung der Minderheiten), wir tschaftlicheKriterien (eine funktionsfähige Marktwir tschaft)wie auch die Übernahme des gemeinschaftlichenBesitzstands (acquis communautaire). Sie wurdenim Juni 1993 vom Europäischen Rat inKopenhagen beschlossen und im Dezember 1995vom Europäischen Rat in Madrid bestätigt.

Kreditinstitut: Banken und Sparkassen sind dieam weitesten verbreitete Form vonKreditinstituten. Nach der Richtlinie 2000/12/EGist ein Kreditinstitut a) ein Unternehmen, dessenTätigkeit darin besteht, Einlagen oder andererückzah lbare Gelder des Publ ikums

entgegenzunehmen und Kredite für eigeneRechnung zu gewähren, oder b) ein Unternehmenoder eine sonstige juristische Person, das/die keinKreditinstitut im Sinne von a) ist undZahlungsmittel in Form von elektronischem Geldausgibt. „Elektronisches Geld“ bezeichnet einenGeldwer t, der eine Forderung gegenüber demEmittenten darstellt; dieser Wert ist a) auf einemDatenträger gespeicher t, b) nicht geringer als derausgegebene Geldwer t und kann c) fürZahlungen (außer an den Emittenten selbst)genutzt werden.

Mindestbietungssatz:Mindestbietungssatz für dieHauptrefinanzierungsgeschäfte. Er wird vom EZB-Rat festgelegt, in der Regel auf der ersten Sitzungim Monat.

Mindestreservepflicht: Verpflichtung derKreditinstitute, Einlagen bei der Zentralbank zuhalten. Die Mindestreservepflicht wird jeweils alsProzentsatz der Einlagen von Kunden(Nichtbanken) des betreffenden Instituts berechnet.

Preisstabilität: Vorrangiges Ziel des Eurosystems.Der EZB-Rat hat Preisstabilität als Anstieg derVerbraucherpreise (gemessen am HVPI) für dasEuro-Währungsgebiet von unter 2 % gegenüberdem Vorjahr definier t. Beim Streben nach Preis-stabilität zielt der EZB-Rat darauf ab, mittelfristigeine Preissteigerungsrate unter, aber nahe der2 %-Marke sicherzustellen.

SEPA: Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrs-raum (Single Euro Payments Area - SEPA) ist einGebiet in Europa, in dem Einzelpersonen,Unternehmen und andere Organisationenunabhängig von dem Or t, an dem sie sichbefinden, bargeldlose Zahlungen in Eurotätigen und empfangen können, wobei fürZahlungen innerhalb eines Landes dieselbengrundlegenden Bedingungen, Rechte undVerpf l ichtungen gelten wie fürgrenzüber schreitende Zahlungen. SEPAfunktionier t wie ein einheitlicher inländischerZahlungsverkehrsmarkt und ermöglicht esKunden, Zahlungen genau so einfach undkostengünstig wie in ihrer Heimatstadt zutätigen. Die SEPA-Initiative wird vom EuropeanPayments Council durchgeführ t, der 2002gegründet wurde. Er ist das Entscheidungs-und Koordinationsorgan des europäischenBankgewerbes in Bezug auf Zahlungen.

Spitzenrefinanzierungsfazilität: Ständige Fazilitätdes Eurosystems, die die Geschäftspar tnernutzen können, um von einer NZBÜbernachtkredit gegen notenbankfähigeSicherheiten zu einem im Voraus festgelegtenZinssatz zu erhalten.

Ständige Fazilität: Zentralbankfazilität, dievon Kreditinstituten auf eigene Initiative in Anspruch

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GLOSSARgenommen werden kann. Das Eurosystem bietetzwei ständige Fazilitäten an: die Spitzen-refinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität.

TARGET2: Transeuropäisches Automatisier tesEchtzeit-Brutto-Express-Überweisungssystem fürden Euro, das für die Abwicklung vonZentralbankgeschäften, Euro-Überweisungenaus Großbetragszahlungssystemen imInterbankenverkehr und anderen Euro-Zahlungenverwendet wird. TARGET2 ermöglicht dieAbwicklung in Zentralbankgeld und mit sofortigerEndgültigkeit. Es steht für alle Transaktionen inEuro zwischen und in den Ländern des Euro-Währungsgebiets sowie mehreren anderenEU-Mitgliedstaaten zur Verfügung. TARGET2löste das TARGET-System der ersten Generationab, das seit der Einführung desEuro im Januar 1999 genutzt wurde.

Transmissionsmechanismus: Prozess, bei demdurch Änderungen der Zinssätze überver schiedene Kanäle das Verhalten vonWir tschaftsakteuren, die Wir tschaftstätigkeitund letztlich das allgemeine Preisniveaubeeinflusst werden.

Vertrag: Hiermit meint man den Ver trag zurGründung der Europäischen Gemeinschaft. DerOriginalver trag wurde am 25. März 1957 inRom unterzeichnet und trat am 1. Januar 1958 inKraft . Er begründete die EuropäischeWir tschaftsgemeinschaft (EWG), die nunmehrdie Europäische Gemeinschaft (EG) ist, undwird oft als „Ver trag von Rom“ bezeichnet.

Vertrag über die Europäische Union (oft als„Vertrag von Maastricht“ bezeichnet): DieserVer trag wurde am 7. Februar 1992 unterzeichnetund trat am 1. November 1993 in Kraft. DerVer trag über die Europäische Union änder te denVer trag zur Gründung der EuropäischenGemeinschaft und begründete die EuropäischeUnion.

Vertrag von Amsterdam: Der Ver trag vonAmsterdam, der am 2. Oktober 1997 inAmsterdam unterzeichnet wurde und am 1. Mai1999 in Kraft trat, und der Ver trag von Nizza, deram 26. Februar 2001 unterzeichnet wurde und am1. Februar 2003 in Kraft trat, änderten denVertragzur Gründung der Europäischen Gemeinschaftund den Ver trag über die Europäische Union.

Vertrag von Lissabon: Dieser Ver trag wurde am13. Dezember 2007 unterzeichnet und trat am1. Dezember 2009 in Kraft. Er änder t sowohl denVer trag zur Gründung der EuropäischenGemeinschaft als auch den Ver trag über dieEuropäische Union. Der Ver trag von Lissabonvereinfacht die Struktur der EU, die gegenwär tigaus drei Säulen besteht: die Gemeinschaft, diegemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowieJustiz und Inneres. Im neuen Ver trag gibt es diese

Säulen nicht mehr. Die Gemeinschaft wird durchdie Union ersetzt, die Rechtspersönlichkeit besitzt.Der Ver trag zur Gründung der EuropäischenGemeinschaft wird umbenannt in den Ver tragüber die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Verzinsliche Forderung: Finanzielle Forderung, beider der Inhaber Anspruch darauf hat, vomSchuldner, der die Forderung emittier t hat, Zinsenzu erhalten.

Wechselkursmechanismus II (WKM II): Rahmenfür die wechselkurspolitische Zusammenarbeitzwischen den Ländern des Eurogebiets und denLändern, die dem Eurogebiet nicht angehören. DieTeilnahme ist freiwillig, allerdings wird von denMitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt,erwartet, dass sie sich am Mechanismus beteiligen.Bei Teilnahme wird ein Leitkurs der jeweiligenWährung gegenüber dem Euro mit einer gewissenSchwankungsbandbreite festgelegt. Die Standard-Schwankungsbandbreite beträgt ±15%. Wenn einLand, das nicht dem Euro-Währungsgebietangehört, ein sehr hohes Maß an Konvergenz mitdem Euroraum aufweist, kann auf Antrag desbetreffenden Landes eine engere Bandbreitevereinbar t werden.

Wirtschafts- undWährungsunion (WWU):

Ergebnis des Prozesses, der zur Harmonisierungder Wir tschafts- und Währungspolitik und zurSchaffung einer gemeinsamen Währung in denEU-Mitgliedstaaten führ te. Nach dem Vertrag vonMaastricht war die WWU in drei Stufen zuerreichen: In der ersten Stufe (1. Juli 1990 bis31. Dezember 1993) wurden sämtlicheBeschränkungen des freien Kapitalverkehrszwischen den Mitgliedstaaten aufgehoben, dieWir tschaftpolitik wurde stärker koordinier t unddie Zusammenarbeit zwischen den Zentralbankenverstärkt. Die zweite Stufe (1. Januar 1994 bis31. Dezember 1998) begann mit der Errichtungdes Europäischen Währungsinstituts und dienteden technischen Vorbereitungen für die Schaffungder gemeinsamen Währung, der Vermeidungübermäßiger Defizite und der verbesser tenKonvergenz der Wirtschafts- und Währungspolitikder Mitgliedstaaten (zur Gewährleistung derPreisstabilität und solider öffentlicher Finanzen).Die dritte Stufe (ab 1. Januar 1999) begann mitder unwiderruflichen Festlegung der Wechsel-kurse, der Über tragung der geldpolitischenZuständigkeit auf die EZB und der Einführung desEuro als gemeinsamer Währung.

WKM II: Siehe Wechselkursmechanismus II.

Zentralbank: Institution, der mittels einesRechtsakts die Zuständigkeit für die Durchführungder Geldpolitik für ein bestimmtes Gebietüber tragen wurde.

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© Europäische Zentralbank, 2011

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ISBN 978-92-899-0794-1 (Druckversion)ISBN 978-92-899-0757-6 (Online-Version)

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