Die globale Regulierung geistiger Eigentumsrechte€¦ · Ruth Knoblich Bonn, Deutschland ISBN...

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Die globale Regulierung geistiger Eigentumsrechte Ruth Knoblich Interessen, Strategien und Einfluss Brasiliens, Indiens und Chinas

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Die globaleRegulierung geistiger Eigentumsrechte

Ruth Knoblich

Interessen, Strategien und EinflussBrasiliens, Indiens und Chinas

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Die globale Regulierung geistiger Eigentumsrechte

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Ruth Knoblich

Die globale Regulierung geistiger EigentumsrechteInteressen, Strategien und Einfluss Brasiliens, Indiens und Chinas

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Ruth KnoblichBonn, Deutschland

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Lektorat: Jan Treibel

Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier

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Vorwort

Die internationale Regulierung geistiger Eigentumsrechte erlebt aktuell weitrei-chende Veränderungen. Aufstrebende Länder bringen vor dem Hintergrund ihrer spezi schen sozio-ökonomischen und technologischen Hintergründe auch neue und damit alternative Formen von Wissen, Innovation und Schutzrechtekontex-ten ein, die die Schutzrechteregulierung in zunehmender Weise prägen. Erhält das internationale Schutzsystem geistiger Eigentumsrechte weitere Facetten und baut es sein Repertoire an möglichen und gängigen Instrumenten aus, entsteht die Chance, einer größeren Spannbreite von Anwendungsbezügen gerechter zu wer-den und individuelle Entwicklungsmuster und Innovationsstrategien besser unter-stü tzen zu können, wodurch es schlichtweg funktionaler würde.

Die spezi schen Interessen Brasiliens, Chinas und Indiens bei der Sicherung geistigen Eigentums und die Frage nach dem Ein uss dieser drei neuen Wissens-mächte auf das internationale Schutzsystem geistiger Eigentumsrechte stehen im Zentrum dieses Buches. Der Text gründet auf meiner Examensarbeit am Institut für Politische Wissenschaft und Soziologie der Universität Bonn, die ich im Früh-jahr 2012 eingereicht habe. Seine Form als geschlossene Monogra e erhielt er im Zuge meiner weiteren Arbeit zum Thema in den Folgejahren. Das Konzept der ursprünglichen Arbeit habe ich weitgehend beibehalten, das gesamte Manuskript jedoch grundlegend überarbeitet und ausgebaut. Ich danke dem Springer VS Ver-lag herzlich für die Möglichkeit der Veröffentlichung.

Ich möchte an dieser Stelle vielen Menschen danken, die am Entstehen dieses Bandes in unterschiedlicher Weise beteiligt waren. Mein Dank gilt zunächst Prof. Dr. Tilman Mayer, der das Thema stets unterstützt hat und mich in dem Prozess seiner Entwicklung bis heute begleitet.

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VI Vorwort

Mit Blick auf die Ursprungsphase des Textes gilt mein Dank Prof. Dr. Xuewu Gu für die Übernahme des Zweitgutachtens. Ich danke Dr. Maximilian Mayer, denn der Austausch mit ihm war von grundlegender Bedeutung für die inhalt-liche Ausrichtung, das Konzept und die Umsetzung der damaligen Arbeit. Ebenso dankbar bin ich der Forschungsgruppe „Aufstrebende Wissensmächte“ am Center for Global Studies (CGS), Universität Bonn. Im Rahmen unserer Zusammenarbeit konnte ich den Zugang zu diesem Thema und die Freude daran überhaupt erst in diesem Maße entwickeln. Auch der stets konstruktive und engagierte Austausch mit den Kollegen am CGS und in der Lennéstraße in der ersten Entstehungspha-se war von unschätzbarem Wert. Großen Dank schuldige ich Sarah Herweg und Daniel Hagen, die den damaligen Text korrekturgelesen haben – Eure Hilfe in der Standleitung zwischen Berlin, Nairobi und Bonn auf den letzten Metern vor Ab-gabe werde ich nicht vergessen.

Neben den Bonner Kollegen gilt mein Dank in der Phase des Ausbaus und der Überarbeitung des Textes auch den neuen Kollegen am Institut für Entwicklungs-forschung und Entwicklungspolitik (IEE) an der Ruhr-Universität Bochum. Stets auf Unterstützung bauen zu können und die Möglichkeit zu haben, auch spontan Feedback zu erhalten, trägt. Johannes Norpoth hat mich dabei – sicherlich auch manchmal ohne es zu wissen – vor dem ein oder anderen Lapsus bewahrt. Bedan-ken möchte ich mich an dieser Stelle auch sehr bei Prof. Dr. Wilhelm Löwenstein und Dr. Gabriele Bäcker für ihre stete Unterstützung und ihr Vertrauen.

Vor rund zwei Jahren mit Dr. Tobias Schönwetter und der Intellectual Property (IP) Unit an der Universität Kapstadt/Südafrika in Kontakt gekommen zu sein, ist ein besonderes Glück. Der Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen dort und dem Open A.I.R. network hat mein Wissen an der Schnittstelle von geisti-gen Eigentumsrechten, Innovation und Entwicklung ebenso wie meine Erfahrung im Bereich Innovations- und Wissenspolitik in Ländern des globalen Südens ent-scheidend vertieft.

Beteiligt an der Entstehung des Buches sind auch die Studierenden aus einer Reihe von Lehrveranstaltungen und Abschlussarbeiten zum Thema. Sie haben mir in den letzten Jahren nicht nur dabei geholfen, es aktuell zu halten; zu sehen, dass dieses Thema immer wieder begeistern kann, war für mich immer in besonderem Maße Motivation.

Bei Verena Metzger und Monika Mülhausen von Springer VS bedanke ich mich sehr für das kritisch-konstruktive Lektorat des Manuskripts und für ihre Ge-duld. Herzlich danken möchte ich auch Steffen Wolfrum für die Erstellung bzw. Überarbeitung der Gra ken und den technischen Support.

An meine Freunde und mein persönliches Umfeld, das mich trägt, denke ich zum Schluss und dabei sicherlich am meisten. Neben bereits genannten Personen

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VIIVorwort

gibt es viele, die ich nicht nennen kann. Namentlich erwähnen möchte ich Rike Adler, Christoph Pieper, Caroline Imiela, Alexander Herden und Ulla Bolder-Jan-sen. Besonderer Dank gilt meiner Familie, meiner Schwester Esther Knoblich und Familie – und hier an erster Stelle meinen Eltern, Wilma und Bernhard Knoblich.

Für den Inhalt dieser Studie bin alleine ich verantwortlich.

Bonn im Oktober 2016

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IX

Inhaltsverzeichnis

Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . V

Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XI

1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11.1 Untersuchungsgegenstand und Fragestellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 61.2 Stand der Forschung und eigene Abgrenzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61.3 Methodik und Aufbau der Studie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

2 Theoretischer Rahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19Das Modell der globalen Wissensstruktur2.1 Was ist die globale Wissensstruktur? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202.2 Die globale Wissensstruktur geistigen Eigentums . . . . . . . . . . . . . . . 232.3 Die Position der Schwellenländer und ihre Handlungsoptionen . . . . 29

2.3.1 Strategie des Forum-shifting . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292.3.2 Strategie der Nationalisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

3 Geistiges Eigentum und seine globale Regulierung . . . . . . . . . . . . . . . 413.1 Geistiges Eigentum – Konzept, Entstehungs geschichte,

Legitimationsnarrative . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423.2 Die Entwicklung des internationalen Schutzsystems . . . . . . . . . . . . . 533.3 Das TRIPS-Abkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60

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X Inhaltsverzeichnis

3.4 Das TRIPS-Abkommen als Motor für Innovation? . . . . . . . . . . . . . . 643.4.1 Geistiges Eigentum als Innovationshindernis . . . . . . . . . . . . . . 643.4.2 Geistiges Eigentum im Kontext aufholender

technologischer Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 673.5 Trends in der globalen Regulierung geistigen Eigentums . . . . . . . . . 74Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78

4 Die BIC-Staaten und geistiges Eigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 854.1 Die Implementierung des TRIPS-Abkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . 864.2 Die Verortung der BIC-Staaten in der globalen Wissensstruktur . . . 974.3 Von den eigenen Schutzinteressen zur Nutzung des

internationalen Schutzsystems . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1114.4 Vom Zaungast zum Mitspieler – ein Zwischenfazit . . . . . . . . . . . . . . 116Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118

5 Fallbeispiel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125Zugangsregulierung zu genetischen Ressourcen und der Schutz traditionellen Wissens 5.1 Genetische Ressourcen und traditionelles Wissen – De nition,

Bedeutung und Hintergründe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1275.2 Strategie des Forum-shifting . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1305.3 Strategie der Nationalisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1375.4 Auswertung und Bilanz – Kopplung der Strategien . . . . . . . . . . . . . . 143Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146

6 Schluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151Folgen für die geistigen Eigentumsrechte im 21. JahrhundertLiteraturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158

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XI

Abkürzungsverzeichnis

ABS Access and Bene t SharingACTA Anti-Counterfeiting Trade AgreementANVISA Agência Nacional de Vigilância Sanitária, BrazilAYUSH Ayurveda, Yoga and Naturopathy, Unani, Siddha and Ho-

meopathy BIC-Staaten Brasilien, Indien und ChinaBRICS Brasilien, Russland, Indien, China und SüdafrikaCBD Convention on Biological DiversityCGPDTM Controller General of Patents, Designs & Trade Marks /

Indian Patent Of ceCSIR Council of Scienti c and Industrial Research, IndiaDoO Declaration of Origin / HerkunftsnachweiseEPO/EPA European Patent Of ce / Europäisches PatentamtEPÜ Europäische PatentübereinkommenEU Europäische UnionFAO Food and Agriculture Organization of the United NationsGATT General Agreement on Tariffs and TradeGATS General Agreement on Trade in ServicesGI Geographical Indications / Geographische Herkunfts-

angabenGIPI Global Intellectual Property IndexICGRTKF The Intergovernmental Committee on Intellectual Property,

Genetic Resources, Traditional Knowledge and Folklore (WIPO)

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XII Abkürzungsverzeichnis

INPI Instituto Nacional da Propriedade Industrial BrazilIP/IPRs Intellectual Property / Intellectual Property RightsITPGRFA The International Treaty on Plant Genetic Resources for

Food and AgricultureJPO Japan Patent Of ceLDCs Least Developed CountriesMAT Mutually Agreed TermsOECD Organisation for Economic Co-operation and DevelopmentPatG PatentgesetzPCT Patent Cooperation TreatyPIC Prior Informed ConsentPLT Patent Law TreatyPVÜ Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen EigentumsRBÜ Revidierten Berner Übereinkunft, revidierte Fassung (1908)

der „Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst“

SIPO Patent Of ce of the People‘s Republic of ChinaSPLT Substantive Patent Law TreatyTCM Traditional Chinese MedicineTK Traditional KnowledgeTKDL Traditional Knowledge Digital LibraryTKRC Traditional Knowledge Resource Classi cationTRIPS Agreement Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Proper-

ty RightsUSTPO United States Patent and Trademark Of ceWIPO World Intellectual Property Organization of the United

NationsWHO World Health OrganizationWTO World Trade OrganisationWTO DS WTO Dispute SettlementUNCTAD United Nations Conference on Trade and DevelopmentUNESCO United Nations Educational, Scienti c and Cultural Organi-

zationUPOV International Union for the Protection of New Varieties of

Plantsz.a.a. zuletzt abgerufen am

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1Einleitung

Zusammenfassung

20 Jahre nach Abschluss des TRIPS-Abkommens steht das internationale Schutzsystem geistiger Eigentumsrechte heute stärker in der Kritik denn je. Gleichzeitig fragmentiert sich das Feld der Akteure und Interessenlagen zuneh-mend, was die Fragen nach der zukünftigen Gestalt der globalen Schutzrechte-regulierung komplexer werden lässt. Angesichts des Aufstiegs von Staaten wie Brasilien, Indien und China zu neuen Wissensmächten fragt der vorliegende Band nach den Konsequenzen, die diese Dynamik für die globale Regulierung geistiger Eigentumsrechte mit sich bringen könnte und prüft entlang des Fall-beispiels ‚Zugangsregelungen zu genetischen Ressourcen und dem Schutz tra-ditionellen Wissens‘ den Ein uss der BIC-Staaten auf das bestehende interna-tionale Schutzsystem. Das erste Kapitel führt in das Thema und die Grundidee des Buches ein, entwirft die der Studie zugrunde liegenden Fragestellungen und gibt eine Übersicht über ihren Aufbau.

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2 1 Einleitung

Die Gestaltung und die Regulierung geistiger Eigentumsrechte gehören zu den Schlüsselfragen in der politischen Ökonomie der globalen „Wissensgesellschaft“1. Die Bedeutung des Schutzes geistigen Eigentums wuchs im Laufe der letzten Jahr-zehnte parallel zu der technologischen Entwicklung und der Internationalisierung von Handelsbeziehungen und Produktionsketten. Die Integration des internatio-nalen Schutzsystems geistiger Eigentumsrechte in das Regelwerk der Welthan-delsorganisation (WTO) verlieh dieser Entwicklung dabei weitere Schubkraft: Mit dem TRIPS-Abkommen2, das im Jahr 1995 in Kraft trat, wurden geistige Eigentumsrechte zum Bestandteil des internationalen Wirtschaftsrechts und mit den verschiedenen Feldern der Welthandelspolitik inhaltlich verknüpft. Seither rangiert die Regulierung geistiger Eigentumsrechte hoch auf der internationalen politischen Agenda und stellt im Rahmen nationaler Innovations- und Entwick-lungsstrategien ein zentrales wirtschaftspolitisches Instrument zur Gestaltung na-tionaler Wettbewerbspolitik und nach- bzw. aufholender Entwicklung dar (OECD 2010; WIPO 2011).

Das TRIPS-Abkommen stärkte den bestehenden internationalen Immaterial-güterschutz und weitete ihn gleichsam aus, denn für alle WTO-Mitgliedstaaten wurde die nationale Implementierung eines Mindeststandards an Schutzrechten verbindlich festgeschrieben. Dies geschah primär auf Betreiben der Technologie exportierenden Nationen: der USA, der europäischen Staaten sowie Japans, de-ren Unternehmen ihre technologischen Neuerungen vor einer unautorisierten bzw. kompensationslosen Nutzung im Ausland schützen wollten; ihr Schutzinteresse stieg im Zuge der Ausweitung globaler Absatzmärkte ebenso wie in dem zuneh-menden Bestreben, Teile ihrer wissensbasierten Produktionen zu dezentralisieren (Maskus 2000; Gervais 2003; Archibugi/Filippetti 2014). Das TRIPS-Abkommen

1 Der Begriff der Wissens- oder auch Informationsgesellschaft verweist darauf, dass dem Faktor „Wissen“ in den heutigen modernen Gesellschaften eine zentrale sozio-ökonomische Bedeutung zukommt. Zum Begriff der Wissensgesellschaft vgl. etwa: Stehr (2001) oder auch UNESCO (2005). Der im Folgenden auch verwendete Be-griff der „Wissensökonomie“ verdeutlicht, dass „Wissen“, insbesondere neues tech-nologisches Wissen, analog zu materiellen Gütern als Ware konstituiert und damit dem Markt zugänglich gemacht wird. Aus diesem Grund stellt insbesondere neues technologisches Wissen neben den traditionellen Produktionsfaktoren Kapital, Arbeit und Boden in der heutigen globalen Wissensgesellschaft die wohl bedeutsamste wirt-schaftliche Ressource technologisch hochentwickelter Staaten dar. Eine differenzierte Definition findet sich bei: Moldaschl/Stehr (2010).

2 Kurz für: Agreement on „Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights“, im Deutschen bezeichnet als: „Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rech-te am geistigen Eigentum“.

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31 Einleitung

trieb also die Verrechtlichung geistigen Eigentums3 weltweit voran und „globali-sierte“ dabei ein Konzept von geistigem Eigentum und ein technologisches Ent-wicklungsparadigma wie es in Europa und im angloamerikanischen Raum be-gründet und dann schrittweise über mehr als zwei Jahrhunderte fortentwickelt worden war (Drahos 1999; Sell 2003; Chang 2003; May/Sell 2006; Halbert 2014). Für die Gruppe der Schwellen- und Entwicklungsländer wurde das TRIPS-Ab-kommen zur Bürde. Sie hatten ein Niveau an Schutzrechten einzuführen, das trotz der Flexibilitäten, die das Abkommen vorsieht, dem Stand ihrer technologischen Entwicklung nicht entsprach. Zuvor hatten sie den Schutz geistigen Eigentums eingeschränkt, um ihrer heimischen Industrie den Zugang zu neuem Wissen und die Nachahmung ausländischer Technologien zu ermöglichen sowie ihren versor-gungspolitischen Zielen nachzukommen (Dies.).

Heute, 20 Jahre nach Abschluss des TRIPS-Abkommens, steht das internatio-nale Schutzsystem geistiger Eigentumsrechte stärker in der Kritik denn je. Die Kritikpunkte sind zahlreich. Angesichts der Vielfalt ökonomischer und techno-logischer Entwicklungsniveaus der beteiligten Volkswirtschaften stellt sich die Frage, ob und inwieweit das bestehende Schutzsystem in der Lage ist, Innovation, Entwicklung und Fortschritt märkteübergreifend zu fördern. Nach wie vor ist die Kluft groß zwischen den Ländern, die für einen stärkeren Schutz geistigen Eigen-tums eintreten, und den Staaten, die im Zuge ihrer aufholenden technologischen Entwicklung am Offenbleiben der Spielräume zur Gestaltung ihrer nationalen Ge-setzgebung festhalten. Die Erwartungen beider Lager an das TRIPS-Abkommen sind dabei allerdings in vielerlei Hinsicht in die Irre gelaufen (Yu 2011a; Archibu-gi/Filippetti 2014; vgl. Kapitel 3). Ferner verweisen Experten auf den drastischen Anstieg von Patentanmeldungen weltweit und mahnen, das internationale Schutz-system beginne im Zuge eines „global patent warmings“ seine ursprüngliche In-tention zu unterlaufen und eine hemmende Wirkung auf die Innovationstätigkeit auch in den innovationsstarken Ländern zu entfalten (vgl. Kapitel 3). Eine Eini-gung über mögliche grundlegende Veränderungen der globalen Regulierung geis-

3 Mit „Verrechtlichung geistigen Eigentums“ ist die institutionelle, rechtliche Sicherung von geistigem Eigentum gemeint. „Verrechtlichung“ allgemein beschreibt einen Pro-zess, in dem soziale, wirtschaftliche und politische Lebensbereiche zunehmend durch Normierungen, Verordnungen und Gesetze sowie durch entsprechende ausführende Institutionen organisiert werden. Verrechtlichte Gesellschaftsbereiche unterliegen der Kontrolle und dem Schutz des Staates und werden hierdurch unweigerlich ein-geschränkt. Die Einschränkungen werden gerechtfertigt mit der Wohlfahrt und Si-cherheit einer Gesellschaft, bleiben allerdings in ihrem Ausmaß umstritten. Vgl. etwa: Schubert und Klein (2006) Zur „Verrechtlichung“ als Kennzeichen des modernen Staates siehe Kapitel 2.3.2.

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4 1 Einleitung

tigen Eigentums und einheitliche Lösungen, die für alle Akteure gleichermaßen funktional sind, scheinen kaum erreichbar zu sein (Reichman 2007; EPO 2007; Haedicke 2011; Gervais 2014).

Dabei sieht sich die Regulierung geistiger Eigentumsrechte im 21. Jahrhundert mit wachsenden Herausforderungen konfrontiert: Zum einen ist die internationale Schutzrechteregulierung mit neuer Dringlichkeit gefordert, Lösungen zu nden, wenn geistige Eigentumsrechte die Wahrung öffentlicher Güter bzw. Grundrechte wie Gesundheit, Ernährungssicherheit und Klimastabilität bedrohen. Zum ande-ren nimmt die Internationalisierung von Wissenschaft und technologischem Fort-schritt weiter zu, die Dichte des Handels, der Transfer und Austausch von Ideen und Technologien intensivieren sich und die Wege der Entwicklung und Herstel-lung neuer Produkte werden komplexer. Wissen, insbesondere neues Wissen, wird damit voraussichtlich zukünftig eher mehr als weniger gesichert und damit ex-klusiver werden (WIPO 2011). Während es einerseits sinnvoll scheint, die natio-nalen materiellrechtlichen Bestimmungen und Verfahren zur Sicherung geistigen Eigentums international stärker zu harmonisieren, bräuchte es andererseits sicher-lich weiterreichende Kompromisslösungen zur partiellen Öffnung von Schutzbe-reichen, um der Vielfalt der beteiligten Akteure gerechter zu werden. Insbesondere für die weniger entwickelten Länder stellt es sich angesichts des stetig wachsen-den Anteils von Verrechtlichungsstrukturen als umso komplexer dar, Zugang zu Wissen zu bekommen (Ebd.) und innerhalb der internationalen Interdependenzen ihre Position zu verbessern (Below et al. 2014). Das Feld der Akteure und Interes-senlagen fragmentiert sich allerdings in zunehmendem Maße, was mögliche Eini-gungsprozesse und die Fortentwicklung des internationalen Schutzrechtesystems in diesem Sinne – zumindest auf den ersten Blick – zusätzlich erschweren könnte: Zu der Gruppe der Hauptakteure USA, Japan und den europäischen Staaten treten weitere Akteure hinzu. Aufstrebende Länder mit divergierenden sozioökonomi-schen, technologischen und kulturellen Pro len, die ihrerseits bestrebt sind, ihre Interessen durchzusetzen, bringen neue und damit alternative Formen von Inno-vation und Schutzrechtekontexten ein, die das bestehende internationale Schutz-system geistiger Eigentumsrechte herausfordern (EPO 2007; Reichman 2009; Yu 2012a; Gervais 2012). Dass sich hiermit eine Chance verbindet, liegt dabei im Grunde auf der Hand: Würde sich vor diesem Hintergrund etwa das Repertoire an Schutzrechteinstrumenten ebenfalls erweitern, könnte das internationale Schutz-system geistiger Eigentumsrechte einer größeren Spannbreite von Anwendungs-bezügen gerechter werden und individuelle Entwicklungsmuster und Innovations-strategien besser unterstützen können, wodurch es schlichtweg funktionaler würde (vgl. Schlusskapitel).

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51 Einleitung

Der vorliegende Band nimmt mit den aufstrebenden Schwellenländern diese neuen Akteure in den Blick. Er konzentriert sich dabei auf die besonders dynami-sche und durchsetzungsfähige Gruppe der drei „BIC-Staaten“: Brasilien, Indien und China.4 Während der wirtschaftliche und politische Aufstieg dieser Länder bereits seit längerer Zeit diskutiert wird, beginnt sich nun auch abzuzeichnen, dass die BIC-Staaten in der Lage gewesen sind, ihre Innovationskapazitäten bedeutend auszubauen und ihren Technologieabstand zu den führenden Industriestaaten zu verringern (Cassiolato/Vitorino 2009; Altenburg/Rennkamp 2010; Kappel 2010; Frietsch/Schüller 2010). Jüngste Studien zeigen auf, dass diese Staaten – langsam, aber doch deutlich erkennbar – im Begriff sind, sich als eigenständige Innovations-plattformen zu formieren, und verweisen auf die „zunehmende Sichtbarkeit der BIC-Staaten als Wettbewerber in der globalen Wissensökonomie“ (Below et al. 2012: 4; vgl. auch: The Royal Society 2011; Mayer et al. 2011; Adams/Pendlebury/Stembridge 2013), die von Stimmen, die für die sich hiermit ein Nullsummen-spiel verbindet, im gemeinsamen „race to the top“5 gefürchtet werden. Angesichts des Aufstiegs dieser Staaten zu neuen Wissensmächten wird in diesem Buch nach den Konsequenzen gefragt, diese Dynamik für die globale Regulierung geistiger Eigentumsrechte mit sich bringen könnte.

4 Brasilien, Indien und China sind die drei Schwellenländer, die gemeinsam mit Russ-land unter dem Kürzel der BRIC-Staaten seit längerer Zeit ob ihres außergewöhnlichen wirtschaftlichen wie politischen Aufstiegs im Fokus der Öffentlichkeit und Forschung stehen, vgl. Goldman Sachs (2007). Auf die Gruppe der BIC-Staaten nimmt die vorlie-gende Untersuchung Bezug, weil sie mit ihrer außerordentlichen Wirtschaftsleistung, ihrer wachsenden Innovationsfähigkeit und ihrer Bedeutsamkeit im Bereich der Regu-lierung geistiger Eigentumsrechte besonders hervorstechen, vgl. Yu (2012). Russland wird hier nicht berücksichtigt, da man mehr und mehr in Frage stellt, inwiefern Russ-land zu der Staatengruppe der aufstrebenden Schwellenländer gezählt werden kann, vgl. Hutchington (2009). Die Abkürzung „BIC-Staaten“ wird mittlerweile ebenso ver-wendet wie etwa die Akronyme BRICS oder BICS, in denen die jeweilige Gruppe um Südafrika erweitert wird. Der vorliegende Band spricht im Folgenden vorwiegend von den BIC-Staaten.

5 „At no time since the Industrial Revolution has the restructuring of global economic activity been so great, and we need to accept that China and India are now seeking to upgrade their industries. We can be one of the winners in “the race to the top”, but only if we run fast.“, vgl. Sainsbury of Turville (2007: 8); siehe auch: Shelton und Foland (2009).

Page 17: Die globale Regulierung geistiger Eigentumsrechte€¦ · Ruth Knoblich Bonn, Deutschland ISBN 978-3-658-03724-6 ISBN 978-3-658-03725-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-03725-3 Die Deutsche

6 1 Einleitung

1.1 Untersuchungsgegenstand und Fragestellungen

An dieser Stelle setzt die vorliegende Untersuchung an. Sie geht in einem ers-ten Schritt den Interessen nach, die die BIC-Staaten bei der Sicherung geistigen Eigentums derzeit verfolgen. Dabei wird deutlich, dass diese drei Länder zu „neu-en Spielern“ innerhalb des internationalen Schutzsystems geistiger Eigentums-rechte geworden sind. Parallel zu ihrer Entwicklung in den Bereichen Forschung, Technologie und Wissenschaft verändern sich die Funktion und die Bedeutung geistiger Eigentumsrechte in diesen Ländern. Entsprechend wandelt sich auch ihr Umgang mit dem internationalen Schutzsystem, das ein vergleichsweise hohes Schutzniveau bei der Sicherung geistigen Eigentums vorsieht. Die BIC-Staaten sind zu neuen Spielern geworden, da sie mittlerweile von ihrer Teilnahme am internationalen Schutzsystem pro tieren. Sie sind in der Lage, das internationale Schutzsystem zu ihrem Vorteil zu nutzen und es zunehmend nach ihren Interessen zu gestalten.

Den Ein uss, den die BIC-Staaten auf das internationale Schutzsystem geisti-ger Eigentumsrechte tatsächlich nehmen, untersucht die Studie in einem zweiten Schritt. Es gilt einzuschätzen, in welcher Form diese Länder mittlerweile in der Lage sind, Ein uss auf das internationale Schutzsystem geistiger Eigentumsrechte zu nehmen: Modi zieren sie lediglich die bestehenden Regulierungen in ihrem Sinne oder sind sie in der Lage, ihre spezi schen Interessen als neue Elemente in das internationale Schutzsystem einzubringen und es somit strukturell zu ver-ändern? Auf welche Weise versuchen die BIC-Staaten, das Schutzsystem struk-turell zu verändern? Bedeuten derartige strukturelle Änderungen, dass sich das bestehende Schutzsystem grundsätzlich wandeln könnte, ihm ein anderes Konzept entgegengesetzt oder es schlichtweg erweitert wird? Dies hieße, um noch einmal die obige Metapher zu bemühen, dass sie sich nicht nur als neue Spieler etablieren, sondern auch das Spiel selbst verändern. Welche Konsequenzen – und dabei vor allem welche Chancen – ein solcher Befund für die De nition und Gestaltung geistigen Eigentums in der Zukunft haben könnte, wird abschließend skizziert.

1.2 Stand der Forschung und eigene Abgrenzung

Im Fokus der interdisziplinären Forschung, die sich mit dem Thema der geistigen Eigentumsrechte im Allgemeinen und bezogen auf die Schwellenländer im Be-sonderen beschäftigt, stehen die Auswirkungen und Konsequenzen, die die Inter-nationalisierung dieses Rechtsbereichs durch das TRIPS-Abkommen mit sich bringen (vgl. May 2010). In den Rechtswissenschaften konzentriert man sich auf