Die Infozeitschrift des TSV Aitrach e.V. · sowie auch Aff en, Hunde, Schweine. Manche könnten...
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Die Infozeitschrift des TSV Aitrach e.V.
Nr. 20 I 12/2018
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SENIORENSPORT BEI 55PLUS
FASNETSWIEDERAUFERSTEHUNG
BÜRGEREMPFANG IN AITRACH
DANKE AN UNSERE SPONSOREN
DATENSCHUTZORDNUNG
2 | Ausgabe 202 | Ausgabe 20
IN DIESER AUSGABE:
IMPRESSUMHerausgeber:TSV Aitrach e.V.
Verantwortlich für den Inhalt:Manfred Saitner, Andreas Müller
Satz und Layout:Karin Boser
Aufl age:800 Stück
Erscheinungsart:Drei mal jährlich
2 | Ausgabe 20
VORWORT SEITE 3
SENIORENSPORT BEI 55PLUS SEITE 5
FASNETSWIEDERAUFERSTEHUNG AM 11.11. SEITE 8
BÜRGEREMPFANG IN AITRACH SEITE 11
DANKE AN UNSERE SPONSOREN SEITE 13
DATENSCHUTZORDNUNG SEITE 15
| 3Ausgabe 20
VORWORTFRÖHLICHE WEIHNACHTENfür alle MitgliederInnen des TSV Aitrach!
Training und Spiele in Aitrach einsetzen nachdem die Fußballer aus der Gemeinde Aitrach einen größer werdenden Anteil in den Jugendmannschaften stellen. Die Frauenmannschaft in der Koopera-tion Aitrach/Tannheim ist in der Saison 2017/2018 in die Bezirksliga aufgestiegen und bewegt sich derzeit im Mittelfeld der Tabelle. Eine beachtliche Leistung einer sehr jungen Mannschaft die für die Zu-kunft viel erwarten lässt. Die Fasnet 2018 war wieder erfolgreich; sie glänzte mit einem wunderbaren Umzug durch die Straßen von Aitrach. Der Umzug ist eine jährlich wiederkehrende Brauch-tumsveranstaltung bei der sich Jung und Alt nicht nur närrisch begegnen und einen unvergesslichen gemeinsamen Tag ver-bringen. Auch viele ehemalige Aitracher kommen zum Umzug um genau diese Begegnung zu feiern. Im Jahr 2019 steht das 50-Jährige Jubiläum der Narrenzunft Roiweible an für das bereits seit Mitte des Jahres die Vorbereitungen laufen. Freuen wir uns auf eine schöne Ausstellung und die Jubiläumsfeiern in der Fasnet 2019.Im Breitensport kann aus über 20 Sportangeboten ausgewählt werden. Zu-
Liebe VereinsmitgliederInnen,verehrte Leser des TSV-Infoheftes,
die Zeit rast, und schon neigt sich das Jahr 2018 seinem Ende entgegen. Viele Erinnerungen an das Vereinsjahr 2018 sind noch wach. Wir haben hier in Aitrach, auch im Vergleich mit anderen Vereinen, sehr gute Sportanlagen, die alle Sportarten zulassen. Das Zweihallen-Konzept lässt Veranstaltungen und Sport parallel zu; ein Umstand um den uns viele beneiden. Die Gemeindeverwaltung und der Gemeinde-rat unter der Leitung von Bürgermeister Kellenberger unterstützen in äußerst ko-operativer Form jede Anregung und helfen bei der Umsetzung.Die Organisationsstruktur im TSV wurde und wird weiter gestraff t um die Übungs-leiter und Mitarbeiter in die Entscheidun-gen besser einbinden zu können. Dadurch hat sich eine hohe Entscheidungskompe-tenz für die drei Abteilungen Fußball, Brei-tensport und Narrenzunft ergeben. Im Fußball wurde eine erfolgreiche Ko-operation mit dem SV Tannheim geschlos-sen, was bereits in der zweiten Saison 2013/2014 zum Aufstieg der Männer in die Kreisklasse A führte. Im Jugendfußball konnte im Januar 2015 die Zusammenar-beit mit den Vereinen Haslach, Rot und Tannheim vereinbart werden. Ab der Sai-son 2016/2017 wurden das Training und die Spiele auf alle Sportplätze verteilt; in der Zukunft werden wir uns für mehr
dem besteht eine erfolgreiche Koopera-tion Schule / Verein die sich gegenseitig befruchtet. Dieses Angebot ermöglichen viele ehrenamtliche ÜbungsleiterInnen, denen an dieser Stelle nicht genug ge-dankt werden kann. Der steuerliche Übungsleiterfreibetrag soll 2019 von bisher 2.400 auf 3.000 Euro steigen. Wir hoff en dass diese Erhöhung von der Politik so entschieden wird und zu einem weiteren Anreiz führt sich selber als Übungsleiter zu qualifi zieren. Der TSV unterstützt jegliche Fortbildung.Die Mitgliederzahl steigt von zuletzt 1.010 Mitglieder auf aktuell 1.070 Personen an; davon sind ca. 260 Personen unter 18 Jah-re. Diese Mitgliederzahl ist für einen Ort mit ca. 2.800 Einwohner außergewöhn-lich; jeder der dafür einen Beitrag leistet darf die Zahl mit Stolz nennen.Nun steht Weihnachten vor der Tür und wir wünschen allen ruhige und besinnliche Feiertage im Kreise der Familie und einen guten Start ins Neue Jahr!Es grüßt herzlichst
Manfred Saitner, 1. Vorsitzender
4 | Ausgabe 20
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| 5Ausgabe 20
Seit 15 Jahren sind wir nun schon fl ei-ßig „in action“. Die Teilnehmerliste weist 32 Namen auf, un-ser Altersdurchschnitt liegt knapp über 75 Jahre, sechs von der Gruppe sind schon über achtzig. Die Übungsstunden sind mit durch-schnittlich 23 bis 24 Personen erfreulich gut besucht. Noch vor 50 bis 60 Jahren wurde Senioren-sport eher als ein Tick von ein paar Sonderlin-gen eingestuft, ist heutzutage aber nicht mehr aus dem Sportwesen wegzudenken.
Warum hat sich der Seniorensport so entwickelt?Am Anfang einer Antwort steht die Erkenntnis, dass sich mit zunehmendem Alter Verände-
rungen im menschlichen Körper einstellen. Deutlicher Abbau der Muskulatur, nachlas-sende Elastizität von Sehnen und Bändern, zunehmende Kreislaufprobleme und ein Abbau von Nervenstrukturen. Die Folgen sind Einschränkungen schon bei alltäglichen Bewegungsabläufen, Unfälle (insbesondere Stürze), Infarkte.Während man sich vor Jahrzehnten einfach damit abgefunden hatte, dass es eben so ist und man nichts dagegen tun könne, haben die Entwicklungen in der Medizin und der Physio-therapie gezeigt, dass da sehr wohl etwas zu machen ist.Was kann man nun konkret tun?Sicherlich wird man den Abbau der körperli-chen Fähigkeiten letztendlich nicht aufhalten
können. Man kann aber durchaus das Fort-schreiten verzögern und sich damit über einen längeren Zeitraum eine höhere Lebensqualität verschaff en.Grundsätzlich steht die Bewegung jeglicher Art im Vordergrund: Tägliche Spaziergänge oder Walking, sowie einmal Gymnastik, Mus-kelaufbau, Übungen zur Verbesserung von Koordination und Gleichgewicht sollten im Wochenplan enthalten sein.Welche Anforderungen können wir in un-serer Sportstunde abdecken? Das tägliche Pensum an Ausdauersport wird wohl jeder selbst erledigen müssen. Wir kon-zentrieren uns auf Gymnastik zur Mobilisation der Gelenke, teils auch in Verbindung mit ei-ner Kräftigung der Muskulatur. Des Weiteren
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sind regelmäßig auch Übungen zur Verbesse-rung der Koordination unserer Bewegungsab-läufe, sowie zur Schulung des Gleichgewichts und der Geschicklichkeit im Programm einer Übungseinheit enthalten. Vieles lässt sich in-teraktiv in Kleingruppen und auch in Form von Staff elwettbewerben einbinden. Die Freude an der Bewegung und auch die Herausforderung für den Einzelnen stehen dabei im Vorder-grund. Mit Federball und Tischtennis wird in
SENIORENSPORT BEI 55PLUS
der Regel eine Übungsstunde abgerundet.All dies kann erfreulicherweise mit einer Viel-zahl verschiedener Sportgeräte durchgeführt werden, was durch die großzügige Ausstat-tung der Sporthalle durch die Gemeinde und auch den Verein erst möglich wird.Gelegentlich ist ein kleiner „Anschauungsun-terricht“ in Sachen Anatomie fällig, beispiels-weise um riskante Verhaltensweisen besser verständlich zu machen.
Vom Landessportbund werden regelmäßig Lehrgänge angeboten, in denen man sich als Übungsleiter auf dem neuesten Stand halten kann. Aus dem Bereich der Medizin gibt es ständig neue Erkenntnisse darüber, was für Senioren empfehlenswert ist, aber auch Hin-weise auf Übungen, die man besser weglas-sen sollte.
Franz Weishaupt
Auch Theorie und Anatomie gehören dazu
Übung macht den Meister
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AITRACHER FASNETSWIEDERAUFERSTEHUNG AM 11.11.2018
Am Sonntag, dem 11.1.1 war es wieder so weit – die fünfte Jahreszeit - die Fasnet 2019 - wurde offi ziell einge-läutet. Diese Fasnet im nächsten Jahr ist allerdings keine gewöhnliche, steht doch das 50jähri-ge Bestehen der Narrenzunft Roiweible, die 1969 gegründet wurde, an. Gefeiert wird in der Jubiläumsfasnet unter dem Motto „Fasnet of ’69“ und die Aitracher Narren werden wieder viele Umzüge und Ballveranstaltungen in der nahen und weiten Umgebung unsicher machen.Im Säulensaal, der beinahe aus allen Nähten platzte, trafen sich die (angehenden) Närrin-nen und Narren und lauschten den Worten von Zunftmeister Wolfgang Halder, Andy Lappich sowie Florian Wisser. Nach kurzer Begrüßung gab es bereits einige Infos zur Jubiläumsfas-net, ehe die Wiederauferstehung begann.
Dabei setzten Thure Kiefer und Raphael To-masini ein besonderes Highlight und erweck-ten mit ihrer Zeremonie und einem tollen Ge-dicht das Roiweible wieder zum Leben:
Ein Gedicht frei nach Janfried Seeburger
Hei, Fasnet ist, die Narren hüpfen,die Menschen in Verkleidung schlüpfen.Man sieht des Morgens früh um sechs, in bittrer Kälte manche Hex.Die fuchtelt rum mit ihrem Besen, doch man sieht noch andre Wesen.Kistenmännle, Teufelsfratzen,Bären, Geisen, schwarze Katzen,Man denkt man sei im Höllenloch,doch da gibt’s andre Masken noch.Da tanzen Clowns und weiße Feen,die sich beglückt im Winde drehen.Da sieht man Große, Bunte, Kleine,
sowie auch Aff en, Hunde, Schweine.Manche könnten ohne Maske gehen,die meisten würden es nicht sehnSie wollen beschwingt und lustig sein,und schütten so manchen Drink hinein.Doch in des Tages langem Lauf,da füllt sich rasch der Pegel auf.Und dann am Abend geht es weiter,da wird es in den Hallen heiter.Da hängt so mancher Süff el rum,er lächelt doof und glotz nur dumm,sich vergeblich gegen’s würgen wehrtweil sich der Magen umgekehrt.Beim Tanzen wird das Ganze locker,und an der Bar auf hohem Hocker,da säuselt man in süßen Tönen,Liebesschwüre in’s Ohr der Schönen.Das endet manchmal auch im Bett,doch der Ehepartner fi ndet es nicht nett.Erwacht man dann am nächsten Morgen,so hat man plötzlich große Sorgen.Was hab ich Rindvieh bloß gemacht,was hab ich mir dabei gedacht.Jetzt hängt er schief, des Hauses Segen,und alles dieser Dummheit wegen.Wär’ ich doch, wie die andren Jecken,um zehn Uhr schon im Bett gelegen.So schlau war ich aber leider nicht,der Kater plagt mich fürchterlich.Nicht alles ist an der Fasnet schön,es kann auch in die Hosen geh’n.Drum treib das Narren mit Bedacht,mancher ist schon so aufgewacht.
Das Roiweible wird erweckt
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Nachdem also das Roiweible auferstanden und entstaubt war, stieg die Spannung er-neut. Zunftmeister Wolfgang Halder bat das Prinzenpaar 2018 Elisabeth Gaibler und Andi Reffl er nach vorn, um es zu verabschieden, ehe das neue Prinzenpaar bekannt gegeben wurde. Prinzessin Janine Halder und Prinz Yannik Hohl führen im Jubiläumsjahr 2019 die Aitracher Narrenschar an!Und auch das Kinderprinzenpaar steht schon fest. An der Spitze des Aitracher Narrensa-mens stehen Prinzessin Anna Wiedenmann sowie Prinz Jannik Adam.Wir freuen uns auf ein tolles Jubiläumsjahr 2018!
Narrenzunft Roiweible Aitrach
Das Kinderprinzenpaar 2019: Prinz Jannik und Pirnzessin Anna
Das Prinzenpaar im Jubiläumsjahr: Prinzessin Janine und Prinz Yannik
10 | Ausgabe 20
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BÜRGEREMPFANG IN AITRACH:"ALLES SCHÖN BUNT HIER"
Einen unterhaltsamen, bunten Abend erlebten die zahlreichen Besucher beim diesjährigen Bürgerempfang in der vollbesetzten Aitracher Fest-halle. Auf dem dreistündigen Programm standen Beiträge aus Sport, Musik und Informationen aus Politik und Gesellschaft. Höhepunkt des Abends war der Besuch von Bernd Kirschner in seiner Heimatgemeinde, einem äußerst erfolgreichen Kunstmaler, der in Berlin lebt und arbeitet. Er traf sich mit Moderatorin Carla Mayer im Rahmen der Gesprächsreihe “Aitracher Kinder” und berichtete über sein Wirken und Werdegang. Sportlich und mu-sikalisch umrahmt wurde die Veranstaltung von der gemischten Turngruppe Power-Kids des TSV Aitrach unter der Leitung von Renate Schmaus, Michi Müller und Lisa Wagner so-wie der Rock-Pop Gruppe “lied`n`beat”, die erstmals in der Besetzung Jens Beyer, Sebas-tian Kühn, Thomas Eisele und Martin Speckle auftrat.Die Power-Kids des TSV Aitrach eröff neten dann mit sichtlich viel Spaß den Abend. Wir bedanken uns bei den TSV-Kindern für Ihren tollen Auftritt!
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SGM AITRACH/TANNHEIM
Kreisliga A 3 Saison 2018/2019 - Zwischenstand nach der Hinrunde und Dank an unseren Sponsor HauserNach dem letzten Spiel 2018 in der Kreisliga A 3 geht die 1. Mannschaft der SGM Aitrach/Tannheim mit dem 10.Tabellenplatz und 13 Punkten in die Winterpause.Die 2. Mannschaft der SGM Aitrach/Tann-heim liegt in der Kreisliga B7 mit 6 Punkten auf dem 11. TabellenplatzRecht herzlich bedankt sich die Abteilungs-
leitung bei den treuen Fans und Zuschauern die unsere SGM TSV Aitrach/SV Tannheim bei Heim- und Auswärtsspielen unterstützt haben.Ebenso bedanken wir uns bei allen Helfern, Gönnern und Freunden der SGM die außer-halb des Platzes zum Gelingen der Hinrunde beigetragen haben.Ein ganz besonderer Dank verdient unser Sponsor, die Getränke Hauser GmbH in Aichstetten, mit ihrem Geschäftsführer
Tobias Hauser. Er unterstützt uns nicht nur mit einer Spende über 1.300 Euro für das neu beschaff te Trikot (siehe Bild), sondern auch ganzjährig bei allen Veranstaltungen des Vereins. Dabei bringt er seine große Sachkenntnis und sein persönliches Engage-ment ein, so dass wir noch nie Durst leiden mussten. Auch dafür herzlichen Dank an Tobias.
Abteilungsleitung Fußball
Die Erste Mannschaft der SGM Aitrach/Tannheim: Hinten (von links nach rechts): Trainer Anton Villinger, Gabriel Jehle, Julius Boscher, Markus Rock, Jens Fackler, Simon Winkler, Markus Thebs,Vorne (von links nach rechts): Ray Ruf, Florian Villinger, Yannick Boser, Dominic Boser, Jan Osterried, Adrian Miller, Mario Seeger
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DATENSCHUTZORDNUNG
Datenschutzordnung für den Turn- und Sport-verein Aitrach e. V.- vom Vorstand beschlossen am 24.09.2018 -
Präambel Der Turn- und Sportverein Aitrach e.V. verarbeitet in viel-facher Weise automatisiert personenbezogene Daten im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sport- und Fasnetbetriebs und der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins. Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten in-nerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.
§ 1 Allgemeines Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Da-rüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.
§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder 1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kate-gorien von Personen. Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkei-ten ein Einzelblatt angelegt. 2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verar-beitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Abteilungs- und ggf. Mann-schaftszugehörigkeit, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnum-mern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein, ggf. Haushalts- und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag. 3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden per-sonenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergelei-tet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen (z.B. Startpass, Spielerpass, Lizenz) und an solchen Veranstal-tungen teilnehmen.
§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlich-keitsarbeit 1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsakti-vitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, in der Vereinszeitung und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben. 2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein
zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellung, Ergebnisse, Torschützen, Alter oder Geburtsjahrgang. 3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außer-halb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, er-folgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen. 4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands, der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter und der Übungsleiterinnen und Übungs-leiter mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.
§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtli-chen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem 1. Vorsitzenden zugeordnet, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichen-des regelt. Der Ressortleiter stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunfts-verlangen von betroffenen Personen zuständig.
§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitglieder daten und -listen 1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitern, Übungs-leitern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jewei-lige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten. 2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe. 3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitglie-derliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderhei-tenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.
§ 6 Kommunikation per E-Mail 1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der ver-einsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist. 2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen,
die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail unterei-nander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.
§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Um-gang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglie-der des Vorstands, Abteilungsleiterinnen und Abteilungs-leiter, Übungsleiterinnen und Übungsleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.
§ 8 Datenschutzbeauftragter Ein Datenschutzbeauftragter ist gem. Art. 37 DSGVO nicht zu bestellen.
§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauf-tritten 1. Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Gesamt-verein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem 2. Vorsitzenden. Änderungen dürfen ausschließlich durch den 2. Vorsitzenden in seiner Funkti-on als Administrator vorgenommen werden. 2. Der 2. Vorsitzende ist für die Einhaltung der Daten-schutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich. 3. Abteilungen, Gruppen und Mannschaften bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z.B. Homepage, Facebook, Twitter) der ausdrücklichen Genehmigung des 2. Vorsitzenden. Für den Betrieb eines Internetauftritts haben die Abteilungen, Gruppen und Mannschaften Verantwortliche zu benennen, denen gegenüber der 2. Vorsitzende weisungsbefugt ist. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen des 2. Vorsitzenden, kann der Vorstand nach § 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Inter-netauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands nach § 26 BGB ist unanfechtbar.
§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorga-ben und diese Ordnung 1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verar-beiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder –weitergabe ist untersagt.2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzord-nung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.
§ 11 Inkrafttreten Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvor-stand des Vereins am 24.09.2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung in dieser Ausgabe des TSVaktuell und zeitgleich auf der Homepage des Vereins in Kraft.
Gez. Aitrach, den 08.12.2018 - Saitner, 1.Vorsitzender -