Die neue FFG - Österreichs zentrale Organisation zur Förderung von Forschung und Innovation DI Dr....
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Die neue FFG - Österreichs zentrale Organisation zur Förderung von Forschung und Innovation
DI Dr. Alexander Reiterer I DI Dr. Rita Litauszky
05. April 2005, Festspielhaus Bregenz - Seefoyer
FFG – Der österreichische One-Stop-Shopfür wirtschaftsbezogene Forschungs- und Technologieförderung
DI Dr. Alexander ReitererBasisprogramme (BP)
Seite 3
FFG - Forschungsförderungsgesellschaft
Der Nationalrat hat am 17. Juni 2004 die Forschungsreformbeschlossen. Mit dieser Reform werden die wirtschafts-nahen Forschungsförderungseinrichtungen in der
ÖsterreichischenForschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG)
gebündelt und der Wissenschaftsfonds FWF reformiert.
Das Gesetz ist seit 1. September 2004 in Kraft.
Seite 4
FFG - Forschungsförderungsgesellschaft
In der neuen Gesellschaft zusammengefasst sind:
FFF – Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft
TIG – Technologieimpulse-Gesellschaft
ASA – Austrian Space Agency
BIT – Büro für internationale Technologiekooperation
Gesamt ca. 170 Mitarbeiter und € 350 Mio. Fördervolumen
Seite 5
FFG – Eigentümer & Geschäftsführung
DIE EIGENTÜMER
BESTIMMEN DIE
MIT DER ZUSTIMMUNG DES AUFSICHTSRATES
BMVIT (Bundesminister)
BMWA (Bundesminister)
GF
GF
Dr. Klaus Pseiner Dr. Henrietta Egerth (bisher: ASA) (bisher: BMWA)
Seite 6
FFG - Aufsichtsrat
RFT
RFT
FWF
nur beratend – ohne StimmrechtRFT: Vorsitzender + StellvertreterFWF: Vorsitzender des Aufsichtsrates
BMVIT(Vorsitz)
unternehmerische
Erfahrung istVoraussetzung
unternehmerischeErfahrung ist
Voraussetzung
BMVIT BMWABMF IV WKÖ BAKBMVITBMWA
BMVITBMWA
Betriebsratsvertreter
BMBWK(Vorsitz-Stv.)
Seite 7
Kernkompetenzen der FFG
Die FFG kann bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine Anzahl spezieller Kompetenzen zurückgreifen.
Um das Leistungsspektrum effizient und in hoher Qualität erbringen zu können, ist auf die Erhaltung und Weiter-entwicklung der Kernkompetenzen wesentlich zu achten.
Fünf wichtige Kernkompetenzen können unterschieden werden:
Seite 8
Kernkompetenzen der FFG
Spezialist für die Abwicklung von Forschungs- und Entwicklungsförderung
Fähigkeit zur Gestaltung von funktionsfähigen underfolgreichen Förderungsprogrammen
Fähigkeiten zum Management komplexer internationaler Projekte mit vielen Partnern
Know-how-Zentrum auf dem Gebiet Forschung, Entwicklung und Innovation
Know-how für eine wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit
Seite 9
3-Prozent-Szenario (Lissabon-Barcelona-Ziel)
0
0,5
1
1,5
2
2,5
3
Ö, 2004 Ziel 2010
F&E-Ausgaben
der Wirtschaft
F&
E-A
ufw
end
un
gen
/ %
zu
m B
IP
€ 5,3 Mrd.
€ 8,5 Mrd.
Ausgaben
des Bundes
Ausgaben
des Bundes
F&E-Ausgaben
der Wirtschaft
Seite 10
Innovationsförderung in Österreich
Grundlagen-forschung
FWF
FFG
AWS (ERP-Fonds)
AngewandteForschung
Entwicklung
Fertigungs-überleitung
Seite 11
Struktur der FFG
Seite 12
FFG – Basisprogramme
Bereichsleitung: Mag. Klaus Schnitzer
Zielsetzung des Bereiches ist es, Forschungsideen und -initiativen der Wirtschaft soweit zu stärken und zuunterstützen, dass konkrete Forschungsprojekte in Angriff genommen und erfolgreich zu Ende geführt werden. Dabei handelt es sich um die Förderung von
Einzelprojekten.
Die Förderungen sind weder an bestimmte Themen, noch an Termine oder Ausschreibungen gebunden. Voraussetzung ist einzig die Erfüllung der entsprechend definierten und generell publizierten Qualitätskriterien.
Seite 13
FFG - Strukturprogramme
Bereichsleitung: Dr. Dorothea Sturn
Strukturfördernde Programme sind nicht auf bestimmte
F&E-Gebiete beschränkt, im Gegensatz zu den Thematischen Programmen, wo spezifische Wissensgebiete gefördert werden sollen. Sie sind aber - wie Thematische Programme auch - im Allgemeinen zeitlich beschränkt, und folgen in ihren jeweiligen Einzelzielen internationalen oder nationalen strategischen Schwerpunkten zu Verbesserung von F&E-Strukturen.
Seite 14
FFG - Strukturprogramme
Die Strukturprogramme können in drei Programmfamilien zusammengefasst werden:
KompetenzzentrenEs werden Zentren (und nicht Projekte) gefördert. Die Hauptansprechpartner für K-plus-Zentren sind die Universitäten und die Wirtschaft, K-ind-Zentren legen den Fokus stärker auf die Vernetzung wirtschaftlicher Kompetenzen.
Innovation und KooperationZusammenfassung der Programme, die Intermediäre und Forschungseinrichtungen beim Auf- und Ausbau ihrer Forschungs-, Innovations- und Kooperationsfähigkeit unterstützen, oder die Innovationsnetzwerke unterstützen.
Seite 15
FFG - Strukturprogramme
Humanressourcen und GenderOptimierung des Instrumentariums der Exzellenz- und Mobilitätsprogramme im Humanressourcenbereich,insbesondere der Frauenförderungsprogramme, vor allemauch in Hinblick auf einen attraktiven Karriereverlauf sowie zur Erhöhung der internationalen Mobilität und der Durchlässigkeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft.
Seite 16
FFG – Thematische Programme
Bereichsleitung: Dr. Emmanuel Glenck
Zweck dieses Bereiches ist es, ausgewählte Themenfelder im Rahmen der F&E-Vorhaben österreichischer Unternehmen und Forschungseinrichtungen gezielt zu forcieren. Dadurchsoll erreicht werden, dass in jenen Themen, denen aus strategischen Überlegungen heraus besondere Bedeutung für Wirtschaft und Technologieentwicklung zugesprochen wird, mehr Forschungsvorhaben durchgeführt
werden, um eine kritische Masse in diesen Feldern zu erreichen.
Der Bereich nimmt sämtliche Aufgaben des Programm- und Schirmmanagements für thematisch fokussierte Forschungsförderung wahr.
Seite 17
FFG – Thematische Programme
Er ist die Anlaufstelle für die strategische Entwicklung der Themenbereiche und deckt in diesen Themenfeldern auch die Kooperation und Abstimmung mit dem FWF, der aws und den Bundesländern ab.
Die vielfältigen Aufgaben umfassen folgende Schwerpunkte:Beratung, Vernetzung, Finanzierung
Seite 18
FFG – Europäische & Internationale Programme
Bereichsleitung: Hon.-Prof. DI Manfred Horvat
Ziel des Bereiches ist die Sicherung und Steigerung der österreichischen Beteiligung an europäischen und
interna-tionalen F&E-Programmen. Damit wird - über die finanzielle Förderung hinaus - die Vernetzung und eine bessere Sichtbarkeit der österreichischen F&E-Szene auf europäischer und internationaler Ebene angestrebt.
Der Bereich ist die Koordinationsstelle des nationalen österreichischen NCP-Netzwerks, und damit zugleich die nationale Ansprechstelle für die EU in allen Angelegenheiten der europäischen Forschungsrahmenprogramme. Dabei erfolgt eine enge Abstimmung mit dem für das Forschungs-rahmenprogramm federführend zuständige Ressort (BMBWK).
Seite 19
FFG – Europäische & Internationale Programme
Hauptaufgabe des Bereichs ist die Beratung und Betreuung von Organisationen aus Wissenschaft und Wirtschaft in Österreich in allen Fragen der Teilnahme an internationalen Programmen und Initiativen der Forschungsförderung. Die Mitarbeiter/-innen des Bereichs nehmen unter anderem Funktionen als National Contact Points in Österreich für alle spezifischen Programme des EU-Rahmenprogramms sowie für EUREKA wahr.
Seite 20
FFG – Agentur für Luft- und Raumfahrt
Leitung: Ing. Harald Posch
Die Themen Luftfahrt und Raumfahrt sind durch eine spezielle Konstellation gekennzeichnet: Die damit verbundenen Technologien gelten als Schlüsselfaktoren für die wirtschaftlich-technische Entwicklung, andererseits sind die notwendigen Aufwendungen, die technischen Anforderungen und damit die Risken so hoch, dass sie die Möglichkeiten einzelner Unternehmen oder auch Staaten übersteigen.
Seite 21
FFG – Agentur für Luft- und Raumfahrt
Agenturfunktion im Auftrag der Republik Österreich im Rahmen von bzw. als Gesprächspartner von
ESA, EC, Nationale Agenturen GALILEO, JU, Nationale Agenturen EC, Nationale Agenturen Einheitliche Verantwortlichkeiten für die Agenturfunktionen
und die komplementären strategischen Programme Nachhaltiger Aufbau und Stärkung eines österreichischen
Luft- und Weltraumclusters Absicherung der österreichischen Wettbewerbsposition im
internationalen Vergleich Aufbau und Pflege von Netzwerken für Wissenschaft, Forschung
und Industrie auf dem Gebiet von Luft- und Raumfahrt.
Seite 22
Haus der Forschung
An der städtebaulich markanten Ecke Spitalgasse /Sensengasse im 9. Wiener Gemeindebezirk wird schon baldein „Haus der Forschung“ (www.big.at) für die FFGentstehen (Bezugstermin: Ende 2006).
In dieses Haus für die Bundeseinrichtungen zurForschungsförderung sollen neben der FFG auch der Wissenschaftsfonds, die Christian Doppler Gesellschaft, die Geschäftsstelle des Rates für Forschung und Technologie-entwicklung und die Austrian Cooperative Researcheinziehen.
Seite 23
Eingereichte – geförderte Projekte (1968 – 2004)
Seit 1968 / Basisprogramme: 19.480 Forschungsvorhaben mit 2,625 Mrd. Euro gefördert
10
82 12
91
13
84
12
08
90
3
75
5
81
6 91
3
86
1
12
27
0
300
600
900
1200
2000
2001
2002
2003
2004
Seite 24
Förderungsziele für Basisprogramme der FFG
Erschließung des innovatorischen und technologischen Potenzials von österreichischen Unternehmen, Forschungsinstituten und Erfindern
Umsetzung der nationalen und internationalen österreichischen Technologiepolitik
Anregung von nationalen und internationalen Kooperationen
Förderung junger Forscher Stimulierung forschungsschwacher Branchen
Seite 25
Förderungsgrundsätze für Basisprogramme der FFG
Nicht nur eine Idee, sondern
eine genaue Projektbeschreibung mit wesentlichem Neuheitsgehalt und detailliertem Arbeitsplan zählt
die Kosten-/Nutzeneinschätzung, Projektgröße und die Zielerreichung muss realistisch sein
auch die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung wird bewertet
Seite 26
Förderungsstrategie für Basisprogramme der FFG
Die Förderungsstrategie umfasst im
Basisprogramm die Förderung von F&E-Projekten
aller Wirtschaftszweige und Branchen,
die nachfolgend erläuternden Kriterien entsprechen.
Zusätzlich gibt es auch regelmäßig
zeitlich befristete Aktionslinien.
Seite 27
Allgemeine Förderungskriterien für Basisprogramme
Technische Kriterien Die beiden Hauptkriterien sind der gehobeneInnovationsgrad (technologische Neuheit) und derSchwierigkeitsgrad (technologisches Entwicklungsrisiko)
Wirtschaftliche KriterienIn wirtschaftlicher Hinsicht liegt das Hauptaugenmerk auf der Verwertungsmöglichkeit der Entwicklung für denAntragsteller und in seiner wirtschaftlichenLeistungsfähigkeit.
Seite 28
Allgemeine Förderungskriterien für Basisprogramme
Technische Kriterien
Wirtschaftliche Kriterien
MarkterfahrungMarktaussichten
VerwertungExterne EffekteSoziale Aspekte
Finanzielle Leistungsfähigkeit
Management
Know-how-ZuwachsF&E-Dynamik
Durchführbarkeit
Technologische NeuheitSchwierigkeitsgrad
der EntwicklungNutzenUmwelt
Firma
Projekt
Seite 29
Häufigste Ablehnungsgründe
Neuheit Schwierigkeit (zu geringer technischer Anspruch) Durchführbarkeit Finanzierung (Firmengröße / Projektgröße)
Seite 30
Woran prinzipiell förderungswürdige Projekte noch scheitern können
Schlecht nachvollziehbare bzw. keine Kostenaufzeichnungen vorhanden
Änderungen der Kostenstruktur ohne Information an die FFG
Wesentliche Änderungen im Projektablauf oder beim Unternehmen
Verschweigen von anderen in Anspruch genommenen Förderungen
Seite 31
Förderstrategie
Strategische Großprojekte Österreichische Töchter internationaler Konzerne (Stärkung F&E-Standort)
F&E-Dynamik Feasibility-Studies Kooperation Wissenschaft-Wirtschaft
Start up- Förderungen
Bet
riebs
größ
e
Zahl der Betriebe
Start upsEinzelunternehmen
Großbetriebe
Klein- undMittelbetriebe
Seite 32
Welche Kosten fördern wir ?
Alle F&E-relevanten Projektkosten bis zu einem serienfähigen Prototypen bzw. einem serienfähigen Verfahren.
Beiträge zu Personalkosten Forschungseinrichtungen Versuchsanordnungen, Modelle Subaufträge an Dritte sonstiger Sachaufwand (Reisen,Versuchsmaterial)
Achtung: Diese Kosten müssen nachgewiesen werden!
Seite 33
KEINE förderbaren Kosten
Marketing- und Vertriebskosten
Einrichtungen, die zur Aufrechterhaltung der normalen Geschäftstätigkeit erforderlich sind (Büroeinrichtung, Mess- und Prüfgeräte)
Kosten, die nicht im Förderzeitraum angefallen sind
Kosten, die zum Zeitpunkt der Rechnungsprüfung noch nicht bezahlt worden sind
Seite 34
KEINE förderbaren Kosten
Kosten, die bereits durch andere Förderungen gedeckt sind
Kosten, die nach Fertigstellung des serienreifen Prototypen anfallen
Beraterkosten (ausgenommen technische Beratung sowie Beratung im Rahmen von EU Anbahnungen)
Seite 35
Wie fördern wir ?
Basisprogramme fördert die FFG mit50 % der insgesamt anerkennbaren Projektkosten mit einem Mix aus
Zuschüssen zinsengünstigen Darlehen (2 %) Zinsenzuschüssen für Bankkredite Haftungen
... für wirtschaftlich verwertbare Forschungsprojekte von Unternehmen aller Größen, Forschungsinstituten,Arbeitsgemeinschaften, Einzelforschern und Erfindern.
Seite 36
Zuschuss / Darlehen
Der Zuschuss wächst mit dem
Risiko / Schwierigkeitsgrad Technologiesprung
Das Darlehen wächst mit dem
Investitionsanteil
Seite 37
Förderbarwert in Mio. Euro (2000-2004)
118,33109,26
118,22 116,52127,18
0,00
30,00
60,00
90,00
120,00
2000 2001 2002 2003 2004
Seite 38
Antrags- und Förderungsstruktur (2004, Mio. Euro)
Anträge 1.208geförderte Projekte 861
Zuschüsse FFG (inkl. Land, KKZ) € 52,95 Mio.
Zuschüsse Nationalstiftung € 38,65 Mio.
Darlehen € 81,70 Mio.
Haftungen € 54,88 Mio.
Sonstige (EU, Land) € 19,97 Mio.
Gesamt € 248,16 Mio.
Seite 39
Förderungsübersicht nach Beschäftigten 2004
31,30
14,80
27,50
16,00
23,6020,60
7,90 9,80
5,60
15,10
4,20
23,60
0
5
10
15
20
25
30
35
1 bis 9 10 bis 49 50 bis 249 250 bis 499 500 bis 999 ab 1000
Anteil d. Betriebe in % Barwert in %
Seite 40
Herkunft der Förderungsmittel 2004 in Mio. Euro
Seite 41
Fördergrenzen der EU
Zuschläge
KMU + 10 %
Region: Ziel 1 + 10 %Ziel 2 + 5 %
Erfüllung der F&E-Ziele der EU + 15 %
grenzüberschreitend + 10 %
Kooperation + 10 %
Vorwettbewerbliche Entwicklung 25 %-Basis
Maximaler Barwert 50 %-Basis
Seite 42
eAntrag
Vorteile:
Gemeinsamer Datenbestand
Übersicht über mehrere Projekte
Online-Rückmeldung bzgl. Projektstatus
Schnellst möglicher Infofluss
https://eantrag.fff.co.at
Seite 43
Genehmigungsverfahren für Basisprogramme
Einreichung
Bestätigungsschreiben
Techn. Sachbearbeiter
Beiratssitzung
Förderung
Kurzes Schreiben Übereinkommen
Kfm. Sachbearbeiter
Ablehnung
Seite 44
Die Entscheidung
Bei positiver Entscheidung schließen wir mit Ihnen
ein Förderungsübereinkommen, in dem die Art und
Höhe der Förderung, die gegenseitigen Rechte und
Pflichten sowie die Terminisierung des Projektes
festgehalten werden.
Seite 45
Förderungsabwicklung bei Basisprogrammen
Zwischenbericht undZwischenabrechung bei positiver Bewertung:
Anweisung der 2. Rate (30 %)
Endbericht/Endabrechnungnach Revision bei positiver Bewertung:
Schlussrate ( 20 % )
Genehmigung löst einen
Vertrag (Übereinkommen) aus Anweisung der 1. Rate
( 50 % der Mittel )
Abfolge wiederholt sich für Folgejahre von mehrjährigen Projekten.
Seite 46
Aktionslinien
BRIDGE Nachwuchsförderung Start up-Förderung Feasibility Studies Mikrotechnik/Nanotechnologie EUREKA EU-Einstiegsförderung
Seite 47
BRIDGE – Das Brückenschlagprogramm
Seite 48
BRIDGE – Das Brückenschlagprogramm
Ziele
Weiterentwicklung und Nutzbarmachung von Erkenntnissen der Grundlagenforschung für wirtschaftliche Anwendungen
Vertiefung der Forschungskooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft
Schließen der „Förderlücke“ zwischen FWF und FFG in Richtung Wirtschaft
Förderung von Projekten an der Schnittstelle „Grundlagenforschung – Anwendung und Verwertung“
Weiterführung und Ergänzung des Programms „Translational Research“ des FWF im Sinne eines Brückenschlags zur FFG
Seite 49
BRIDGE – Das Brückenschlagprogramm
Förderbare Projekte
Es werden Projekte mit überwiegendem Grundlagen-
forschungscharakter gefördert, die bereits ein
realistisches Verwertungspotenzial erkennen lassen,
sodass eine oder mehrere Firmen bereit sind, das Projekt
mitzufinanzieren bzw. begleitend auch am Projekt
teilzunehmen.
Die Förderung bezieht sich auf Einzelprojekte und ist offen
für alle Forschungsthemen.
Seite 50
BRIDGE – Das Brückenschlagprogramm
AntragstellerInnen: Forschungsinstitute, Firmen oder EinzelforscherInnen.
Das Konsortium muss aus mindestens zwei Partnern
(1 Wissenschaft, 1 Wirtschaft) bestehen.Förderungsnehmer Konsortium von mindestens zwei Partnern
(1 Wissenschaft, 1 Wirtschaft). Der Grundlagenforschungsanteil wird definitionsgemäß
überwiegen. Die Beteiligung der Firma kann entweder in Form von eigenen Forschungsleistungen und einem Barzuschuss erfolgen oder auch ausschließlich in einem finanziellen Engagement bestehen.
Seite 51
BRIDGE – Das Brückenschlagprogramm
Förderungsmodell
Grundlagenforschung (industrielle Forschung)maximale Förderung lt. EU 50 %
bei Kooperationen 60 %
bei Kooperationen mit Klein- und Mittelbetrieben 70 %
für Projekte in Regional-Fördergebieten (Zuschlag + 5 %) 65 % / 75
%
Seite 52
BRIDGE – Das Brückenschlagprogramm
Förderungsmodell
Voraussetzungen:
Überwiegend Grundlagenforschungscharakter mindestens 80 % der Kosten bei Forscher /
Forschungsinstitut (keine Leistung, die auch Firmen erbringen können)
maximal 20 % der Kosten bei Firmenpartnern (eigene Personalleistung, Material, Geräte)
Seite 53
BRIDGE – Das Brückenschlagprogramm
Es gilt:
Restfinanzierung der Forscher durch Firmenpartner
Vertragliche Regelung der Verwertung Vollkosten
(bei Nachweis auch für Forschungsinstitute) Förderung,
daher keine Mehrwertsteuer (außer, sie ist bereits
Kostenbestandteil)
Seite 54
BRIDGE – Das Brückenschlagprogramm
Förderungsempfehlungen werden auf Basis von
internationalen Gutachten durch einen Fachbeirat, der von FFG
und FWF gemeinsam errichtet wurde, getroffen.
Informationen und Antragsformulare sind ab Mitte Jänner
unter http://www.ffg.at bzw. direkt:
http://www.fff.co.at/fff.php?docid=3692 abrufbar.
Seite 55
Start up-Aktion (Frühphasenfinanzierung)
Seite 56
Start up-Aktion (Frühphasenfinanzierung)
Ziel ist die Verbesserung der Projektfinanzierung fürtechnologieorientierte und junge Unternehmen Förderung von Feasibility-Studien Technology-Rating zur technischen Standortbestimmung Venture-Foren als Kontakt zu Kapitalgebern Umwandlung von FFG-Darlehen in Besserungsscheine
zur „Bilanzoptimierung“. höhere Projektfinanzierung durch verstärkte
Kooperationen mit Bundesländern
Seite 57
Start up-Aktion (Frühphasenfinanzierung)
Start up - Kriterien
Unternehmen, die nicht älter als 3 Jahre sind maximal 50 Mitarbeiter Jahresumsatz unter 7 Mio. Euro Beteiligung durch ein Großunternehmen darf
25 % nicht überschreiten
Seite 58
Start up-Aktion (Frühphasenfinanzierung)
So viel Geld gibt es
bis zu 50 % der gesamten anerkannten Projektkosten durch Kooperation mit Bundesländern deutliche
Verbesserung der Projektfinanzierung Barwert von rund 30 % möglich, der inkl. der
Landesförderung auf bis zu 50 % aufgestockt werden kann.
Seite 59
Start up-Aktion (Frühphasenfinanzierung)
Förderungsvoraussetzungen:
Die Unternehmensgründung ist bereits erfolgt oder steht unmittelbar bevor
Die Restfinanzierung muss nachgewiesen werden Vorgelagert kann die Erstellung einer Feasibility-
Studie gefördert werden Es gelten dieselben Kriterien wie bei normalen
FFG-Projekten, jedoch kommt der Einschätzung der Marktaussichten besondere Bedeutung zu
Das Unternehmen sollte ein potenzieller Kandidat für VC-Kapital werden
Seite 60
Feasibility-Studies (Machbarkeitsstudien)
Seite 61
Feasibility-Studies (Machbarkeitsstudien)
Zielsetzung:
Diese Aktion soll helfen,
die Machbarkeit von Ideen zu bewerten, unrealistische Ideen frühzeitig auszuscheiden, den Grundstein für konkrete F&E-Projekte zu legen und zukünftige Kooperationen mit Universitäten zu
erleichtern.
Seite 62
Feasibility-Studies (Machbarkeitsstudien)
Das setzen wir voraus
Idee eines KMU, das näher untersuchenswert erscheint = Angebot eines externen Erstellers der Studie
Problemstellung, Zielsetzung
Stand der Technik Lösungsansätze
geplante Arbeiten, Abgrenzung des Leistungsumfanges
Projektleitung, Mitarbeiter
Seite 63
Feasibility-Studies (Machbarkeitsstudien)
Vereinfachtes Verfahren
Antragsformular ausfüllen
technische Beschreibung der Machbarkeitsstudie durch das Institut
wirtschaftliche Bedeutung für das Unternehmen
Kostenplan ist das Angebot des Forschungsinstitutes
Seite 64
Feasibility-Studies (Machbarkeitsstudien)
So viel Geld gibt es
Nur die Kosten der externen Studien von
Universitätsinstituten und außeruniversitären Forschungsinstituten
Fachhochschulen qualifizierten Sachverständigen
können mit max. 70 % , jedoch max. € 8.000.- gefördertwerden.
Seite 65
Mikrotechnik Österreich inkl. Nanotechnologie
Seite 66
Mikrotechnik Österreich inkl. Nanotechnologie
Mikro-/Nano-elektronikMikrooptik
Mikrobio-technologie
Mechatronik
Mikro-/Nano-mechanik
Mikro-/Nano-sensorik
Mikro-/Nano-technologie
Nano-materialien
Mikrofluidik
Mikro-magnetik Mikro-/Nano-
robotik
Nano-wissenschaft
Seite 67
Mikrotechnik Österreich inkl. Nanotechnologie
Evaluierung der Initiative 2004 Fortführung unter
Einbeziehung der Evaluierungsergebnisse und in Abstimmung mit dem RFT-Programm
Ausbau der nationalen Kooperationen (NanoNet Styria, Österr. Gesellschaft für Mikrosystemtechnik, Mikro@Nano etc.)
Ausbau der internationalen Kooperationen
(ERA-NET, 6. Rahmenprogramm)
Seite 68
Mikrotechnik Österreich inkl. Nanotechnologie
Im Rahmen der bereits im Jahr 2001 gestarteten Initiative
konnten insgesamt 250 Projektanträge verzeichnet werden. Mit einer Fördersumme von rund 95 Mio. Euro konnten insgesamt 175 Projekte gefördert werden.
Jahr genehmigte Projekte
davon NANO
Fördersumme in Mio. Euro
davon MIKRO
davon NANO
2001 22 4 9,34 8,42 0,92
2002 34 18 16,80 8,52 8,28
2003 54 15 28,91 18,21 10,70
2004 65 18 40,07 35,49 4,58
Summe 175 55 95,12 70,64 24,48
Seite 69
EU-Anbahnungsförderung
Seite 70
EU-Anbahnungsförderung
Die FFG bietet für die österreichischen Unternehmen unter Berücksichtigung der dafür vorhandenen Budgetmitteldas folgende Spektrum an Unterstützungsmaßnahmen fürdas 6. RP an:
„neue Instrumente“ (IP, NoE)„klassische Instrumente“ (CRAFT, STREP) „sonstige Instrumente“ (CR: ja; SSA, CA: nein)
„neue Instrumente“
„klassische Instrumente“
„sonstige Instrumente“
Seite 71
EU-Anbahnungsförderung
Grundvoraussetzung für die Anbahnungs-finanzierung der FFG ist der F&E-Gehalt des einzureichenden EU-Projektes. Eine überwiegende Projektmanagementtätigkeit zählt beispielsweise nicht dazu.
Projektvorschlag muss relevant für die Innovationstätigkeit der beteiligten österreichischen Unternehmen sein!
„neue Instrumente“
„klassische Instrumente“
„sonstige Instrumente“
Seite 72
EU-Anbahnungsförderung
Anträge für die EU-Anbahnungsfinanzierung möglichst frühzeitig (mindestens 3 Wochen vor EU-Einreichung) bei der FFG einreichen (Förderwirkung!)
Zum Zeitpunkt des Antrages auf EU-Anbahnungsförderung sollten maximal 50 % der anfallenden Anbahnungskosten erreicht worden sein.
Nicht berücksichtigt werden können Anträge, die später als drei Wochen vor Ende des betreffenden EU-Calls bei der FFG einlangen.
„neue Instrumente“
„klassische Instrumente“
„sonstige Instrumente“
Seite 73
2004: Förderungen Vorarlberg
Seite 74
2004: Förderungen Österreich
Seite 75
So können Sie uns erreichen
Österreichische
Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG)
Basisprogramme
Kärntner Straße 21-23, 1015 Wien
: 05 77 55-1011
Fax: 05 77 55-91011
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ffg.at
Seite 76
Fördermöglichkeiten für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) im 6. EU-Rahmenprogramm
DI Dr. Rita LitauszkyEuropäische und Internationale Programme (EIP)
FFG - Ihr Partner für erfolgreicheForschungs- und
Technologiekooperation
Seite 77
EUROPAS WIRTSCHAFTSMOTOR FÜR VERÄNDERUNGENEUROPAS WIRTSCHAFTSMOTOR FÜR VERÄNDERUNGENEUROPAS WIRTSCHAFTSMOTOR FÜR VERÄNDERUNGENEUROPAS WIRTSCHAFTSMOTOR FÜR VERÄNDERUNGEN
EntwicklungEntwicklungneuer Produkteneuer Produkte& Technologien& Technologien
High-tech KMU schaffen 2-mal
mehr Innovationenpro Beschäftigten
als Großfirmen
EntwicklungEntwicklungneuer Produkteneuer Produkte& Technologien& Technologien
High-tech KMU schaffen 2-mal
mehr Innovationenpro Beschäftigten
als Großfirmen
UnterstützungUnterstützungderder
WettbewerbsfähigkeitWettbewerbsfähigkeit
50% aller KMU sindSubunternehmer
UnterstützungUnterstützungderder
WettbewerbsfähigkeitWettbewerbsfähigkeit
50% aller KMU sindSubunternehmer
SchaffungSchaffungneuerneuer
ArbeitsplätzeArbeitsplätze
KMU und Kleinstfirmenstellen 80%der neuen
Arbeitsplätze
SchaffungSchaffungneuerneuer
ArbeitsplätzeArbeitsplätze
KMU und Kleinstfirmenstellen 80%der neuen
Arbeitsplätze
Die Wichtigkeit europäischer KMU
Seite 78
Welcher Betrieb gilt als KMU?
• Bis zu 250 Mitarbeiter
• Höchstens 50 M Euro Jahresumsatzoder höchstens 43 M Euro Jahresbilanz
• Max. 25% des Unternehmen dürfen sich im Besitz eines Unternehmens befinden, das kein KMU ist (z.B. Konzern)
NEU!!!
Seite 79
KMU
KMU im 6. Rahmenprogramm
ca. 1,7 Mrd. Euroca. 1,7 Mrd. Euroca. 400 Mio Euroca. 400 Mio Euro
Thematische Prioritäten
Horizontale Maßnahmen
• 1 - 3 Jahre
• 0,5 - 5 Mio €
• mind. 3 Länder
• 3 - 5 Jahre
• bis zu einigen 10 Mio €
• mind. 3 Länder
Seite 80
Auftragsforschung für und mit KMU
Kooperative Forschung (CRAFT =Cooperative Research Action For Technology):Gruppe einzelner KMU
Kollektive Forschung:
Industrielle Organisationen & KMU
KMU-Beteiligung in den Horizontalen Maßnahmen
Seite 81
CRAFT - 300 Mio Euro
Thema: jedes Thema aus Wissenschaft & Technik
Partner:
• mind. 3 KMU aus mind. 2 Ländern UND• mind. 2 F&E-Dienstleister aus 2 Ländern• (EU-Mitgliedsländer und Kandidatenländer
gleichgestellt)
Größe: • Gesamtkosten: 0,5 - 2 Mio €• EU-Beitrag >50% von Projektkosten
Dauer: 1-2 Jahre
Seite 82
CRAFT - 300 Mio Euro
Förderung:• Forschung & Innovation: bis zu 50%• Konsortiums Management: bis zu 100%, (max. 7% EU-
Förderung)
Schutz des geistigen Eigentums:• Eigentumsrechte bei KMU-Einreichern
Seite 83
5 KMU aus 4 Nationen Österr. Koordinator
3 Forscher aus 3 Nationen
Projektdauer: 01/03 - 12/04
Projektkosten: 0,95 Mio €
CRAFT - Beispiel Biowissenschaften : CEX
Entwicklung eines probiotischen Futtermittel-Zusatzes(CEX) für die Geflügelproduktion gemäß den Anforderungen der Europäischen Registrierung
Seite 84
Partner: AT: Werner Vogl & Co.
DE: Lederfabrik Josef Heinen
IT: Industria Conciaria Nobel
IT: Conceria Martucci Teresa
AT: HBLVA für Chem. Ind.
DE, IT: Lederinstitute
CRAFT - Beispiel Industrielle Technologien:„Wasserglass“ in leather production (in order to reduce tannery wastes): 07/98 - 12/99
Horizontales KonsortiumProduzenten von: Automobil & Polsterwaren; Schuhleder;
Lederwaren & Schuhe; Kleidung & Schuhe
Seite 85
CRAFT - Beispiel Energie: Colourface - Färbige Kollektor Fassaden für Solare Heizsystemeund Gebäudeisolation
6 KMU aus 3 NationenÖsterr. Koordinator
3 Forscher aus 3 Nationen
Projektdauer: 01/02 - 12/03
Projektkosten: ca. 1,6 Mio. Euro
Seite 86
• Mehr Geld für FTE• Zusätzliche personelle Ressourcen• Know-How • Risikoteilung • Beschleunigung von Innovationsprozessen• Stärkung der Marktposition durch neue
Technologien• Neue Märkte durch internationale Kontakte
Chancen für KMU durch CRAFT
Seite 87
Kollektive Forschung - 100 Mio Euro
Thema: jedes Thema aus Wissenschaft & Technik
Partner mindestens:• 2 nationale Industrielle Vereinigungen ODER
1 Europäische Industrielle Vereinigung• KMU-Kerngruppe mit mind. 2 KMU• mind. 2 Forschungsdienstleister
Größe: • Gesamtkosten: 2 - 5 Mio €• EU-Beitrag: >50% von Projektkosten
Dauer: 2-3 Jahre
Seite 88
Förderung:• Forschung & Innovation: bis zu 50%• Training: bis zu 100%• Konsortiums Management: bis zu 100%
Schutz des geistigen Eigentums:• Eigentumsrechte bleiben bei den Einreichern
Kollektive Forschung - 100 Mio Euro
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Einreichfristen bei CRAFT & Kollektive Forschung
CRAFT: letzte Einreichfrist• 14.09.2005
Kollektive Forschung : letzte Einreichfrist
• 26.05.2005• 2-stufiges Einreichverfahren
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KMU-Beteiligung in den Thematischen Prioritäten
1. Integrierte Projekte
2. Exzellenz-Netzwerke
3. Specific Targeted Research Projects
Thema den 7 Thematischen Prioritäten zugeordnet
Mind. 15% für KMU
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Die 7 Thematischen Prioritäten bei Großprojekten
1 - Biowissenschaften, Genomik und Biotechnologie im Dienste der Gesundheit
2 - Technologien für die Informationsgesellschaft
3 - Nanotechnologien und -wissenschaften
4 - Luft- und Raumfahrt
5 - Lebensmittelqualität und -sicherheit
6 - Nachhaltige Entwicklung, globale Veränderungen und Ökosysteme
7 - Bürger und Staat in der Wissensgesellschaft
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• Teilnahme von KMU-Vereinigungen
• Spezielle Evaluationskriterien für KMU
• Gezielte Ausschreibungen in für KMU relevanten Bereichen
• Vorab zugewiesenes Budget für Take-up measures
• Vertragserweiterung für die zusätzliche Aufnahme von KMU
KMU Beteiligung in den Thematischen Prioritäten
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Wie?• in Management involviert (v.a. KMU-Gruppierungen)• KMU als Forscher / Technologieanbieter
Vorteile:• Take-up-measures: Assessment / Test / Validierung von
erfolgsversprechenden Technologien• Take-up-measures: frühzeitige Anwendung und
Verwertung von Technologien• Erleichterter Zugang zu / Transfer von Best Practice• Training von KMU-Executives / technischem Personal• Verbreitung der Ergebnisse
KMU Beteiligung in IP und NoE
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Wie gehen Sie vor ?
• Innovative Idee
• Grobkonzept
• Partner? Partnersuche mit Netzwerken
• Partnersuch-tools der FFG Initiativen
• http://fp6.cordis.lu/fp6/partners.cfm
• Anbahnungsfinanzierung durch FFG (BP)
• Ausarbeitung des Projektvorschlags
• Rechtzeitige Einreichung in Brüssel
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FFG-Initiativen für KMU (1)
Industrielle Technologien
• Kunststoff: PLASTeam
• Nano-Technologie implementieren: NanoRoadSme
• Nano- und Mikro-Technologie: NaoMITec
• Holz: Woodism
Kontakt: DI Marcus Bidmon ([email protected]),
Biowissenschaften:
• Food: SMEs for Food
• Biowissenschaften, Genomik: SMEs go Life Sciences
• Kontakt: Dr. Rita Litauszky ([email protected])
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FFG-Initiativen für KMU (2)
Umwelt und Energie
• RURAL-ETINET
• Kontakt: DI Siegfried Loicht ([email protected]), •
Kooperation mit Russland:
• Russische KMU: CREATION
• Kontakt: Dipl.-Phys. Ralf König (ralf.koenigR@ ffg.at)
IPR für KMU:
• Rechtliches für KMU, Software: IPR-GUIDE
• Kontakt: Mag. Christian Hopp (christian.hopp@ ffg.at)
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Unser Service für SIE (durch regionale Partner Büros und das FFG/EIP)
• Ihre Kontaktstelle für den Zugang zu europäischen und internationalen Forschungs- und Technologieprogrammen
• Information, individuelle Beratung und Coaching zu allen Aspekten Ihres Projektes
• Projektpartnersuche, Internationales Networking
• Unsere Kunden: Firmen, Universitäten, Forschungsorganisationen, etc.
Unser Service ist kostenlos!!!
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Ihr Partner
FFG - Europäische undInternationale Programme (EIP)
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Für weitere Informationen:
FFG - Europäische und Internationale Programme (EIP)
Donau-City-Straße 1, 1220 Wien
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Dr. Rita Litauszky
[email protected] Tel.: 05 / 7755 - 4103
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Wirtschafts-Standort Vorarlberg GmbH
Stadtstrasse 33, 6850 Dornbirn
T. 05572 / 55252-0, www.wisto.at