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1 IWL Logistiktag / 12.06.2015 Die neue Industriebaurichtlinie 2014 und Ihre Neuerung mit Hinblick auf die Belange der Logistikbranche. IWL Logistiktag, Ulm 12. Juni 2015 Dipl. Ing. Carsten Willmann Gruner GmbH, Stuttgart Ein Unternehmen der Gruner Gruppe, Schweiz

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1 IWL Logistiktag / 12.06.2015

Die neue Industriebaurichtlinie 2014

und Ihre Neuerung

mit Hinblick auf die Belange der Logistikbranche.

IWL Logistiktag, Ulm

12. Juni 2015

Dipl. Ing. Carsten Willmann

Gruner GmbH, Stuttgart

Ein Unternehmen der Gruner Gruppe, Schweiz

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2 IWL Logistiktag / 12.06.2015

> Gruner GmbH, Stuttgart 100%ige Tochter

der Gruner Gruppe Basel, Schweiz

> Ingenieurbüro mit über 1.000 Mitarbeitern

> Alle Bereiche des Hoch- und Tiefbaus

Information Gruner Gruppe

Infrastruktur

Konstruktion

Gebäudetechnik

Umwelt

Sicherheit

Generalplanung

Energie

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3 IWL Logistiktag / 12.06.2015

> Geschäftsbereich Brandschutz über 50 Mitarbeiter

> Gruner GmbH, Stuttgart 8 Mitarbeiter

> Schwerpunkt Brandschutz

> Niederlassungsleitung Carsten Willmann

Information Gruner Brandschutz

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4 IWL Logistiktag / 12.06.2015

> IndBauRL 2014 - in Deutschland eingeführt?

> Anwendungsbereich

> Grundlagen

> Neue Begriffe

> Wesentliche Themen

> Einbau, Ebene, Geschoß

> Rettungswege

> Rauchableitung

> Fassade

Agenda

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5 IWL Logistiktag / 12.06.2015

> Erstmalig eingeführt im Jahr 2000

> Industriebau ist baurechtlich Sonderbau = Abweichungen

> Grund sind die besonderen Anforderungen der

Industriebauten

> Treibende Kraft ist u.a. die Automobilindustrie

Warum eine (neue) Industriebaurichtlinie?

> Warum wurde die Fassung 2000 novelliert?

> Galerien und Bühnen wurden ausgereizt

> Einsatztaktik und Belange der Feuerwehr

> Rauchableitung wurde "vereinheitlicht" mit anderen

Sonderbauvorschriften

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6 IWL Logistiktag / 12.06.2015

IndBauRL - in Deutschland eingeführt?

Gültig ab Fassung

Baden-Württemberg 1. Januar 2015 Juli 2014

Bayern 1. Januar 2015 Juli 2014

Berlin März 2000

Brandenburg März 2000

Bremen März 2000

Hamburg 11. März 2015 Juli 2014

Hessen März 2000

Mecklenburg-Vorpommern März 2000

Niedersachsen März 2000

Nordrhein-Westfalen 8. April 2014 Juli 2014

Rheinland-Pfalz März 2000

Saarland März 2000

Sachsen 31. März 2015 Juli 2014

Sachsen-Anhalt 1. Januar 2015 Juli 2014

Schleswig-Holstein März 2000

Thüringen März 2000

Stand Mai 2015

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7 IWL Logistiktag / 12.06.2015

nicht für:

> Reinraumgebäude

> Kraftwerke

> Industriebauten ab 22 m Höhe (Hochhausgrenze)

Anwendungsbereich

für:

> Industrie, Logistik, Produktions- und Lagergebäude

> Hochregallager ab 9 m Höhe mit weiteren Anforderungen

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8 IWL Logistiktag / 12.06.2015

> Hochregallager über 9,0 m sind nach IndBauRL möglich

> Ab Lagerguthöhe von 7,5 m selbständige

Feuerlöschanlage

> VDI 3564 nicht mehr unbedingt maßgebend

> Evtl. Hochhausgrenze 22 m beachten

Hochregallager

© SSI Schäfer

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9 IWL Logistiktag / 12.06.2015

> K 1 ohne besondere Maßnahmen

für Brandmeldung oder Brandbekämpfung

> K 2 mit automatischer Brandmeldeanlage

> K 3.1-3.3 mit automatischer Brandmeldeanlage und

Werkfeuerwehr ….

> K 4 mit selbstständiger Feuerlöschanlage

Sicherheitskategorien

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10 IWL Logistiktag / 12.06.2015

Abschnitt 6

Tabellenverfahren

> Nachweis von Ebenen

nicht möglich

> Vereinfachtes Verfahren

> Lagerbereiche

Abschnitte 1.200 m²

Freiflächen 3,5 – 5 m

> Max 10.000 m²

Abschnitt 7

Rechnerischer Nachweis

> DIN 18230-1 oder

Ingenieurmethoden

> Ermittlung Brandlast

> Wärmeabzugsflächen

> Max. 120.000 m²

> ….

Abschnitt 6 und 7

Einfach

Flexibel nutzbare Hallen

Nutzungseinschränkung,

Brandlast wird Teil der

Baugenehmigung

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11 IWL Logistiktag / 12.06.2015

Abschnitt 6 Tabelle 2, vereinfachtes Verfahren

Muster-Industriebaurichtlinie Juli 2014

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12 IWL Logistiktag / 12.06.2015

Einbau, Ebene, Geschoß

Der Unterschied / Definition

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13 IWL Logistiktag / 12.06.2015

Einbau

> Fläche begrenzt

> Keine Anforderung an

Feuerwiderstand

> Früher Galerie/Empore

© Google Bilder

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14 IWL Logistiktag / 12.06.2015

> Begehbares Bauteil

> Oberhalb von Geschossen oder Ebenen

> Max. Grundfläche je nach Sicherheitskategorie

> Freistreifen zw. Einbauten von 5 m

(Schutzziel Brandübertragung zw. den Einbauten)

> Wirksame Löscharbeiten müssen möglich sein

Einbau

SHK K1 K2 K3.1 K3.2 K3.3 K3.4 K4

Max. Grundfläche

m² 400 600 720 800 920 1.000 1.400

M-IndBauRL Tab 1

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15 IWL Logistiktag / 12.06.2015

> insgesamt 25% der Grundfläche je Geschoss, Brandbekämpfungsabschnitt, je Teilabschnitt

> Geeignete Löschmaßnahmen müssen möglich sein

> Größer 200 m² = 2 bauliche Rettungswege

> Weitere Forderungen zu Rettungswege beachten

> Keine brandschutztechnische Bemessung

Einbau

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16 IWL Logistiktag / 12.06.2015

Ebene

> Feuerwiderstand

> Bemessung nach Abschnitt 7

DIN 18230-1 oder Ingenieurmethoden

> Öffnungen möglich

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17 IWL Logistiktag / 12.06.2015

> größer 25% der Grundfläche

> Nachweis mit Ebene nur mit Abschnitt 7 möglich

> Rechnerisches Verfahren

> Brandlastermittlung

> Einfluß auf/durch

Höhenlage, Öffnungen in Ebenen, Wärmeabzug, Zuluft,

Brandmeldeanlage, etc.

> Brandlast und Randbedingungen werden Teil der

Baugenehmigung

> Z. B. relevant für Mezzanine in der Logistik

Ebene

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18 IWL Logistiktag / 12.06.2015

Ebene

Beispiel Logistik:

10.000 m² Halle, gesprinklert

25% = 2.500 m²

aber Tabelle 1 = 1.400 m²

Sicherheitskategorie K4

Mezzanine 1.400 m²

ohne Brandlastberechnung

F0 und Einschränkung in

Baugenehmigung

© Robertz + Partner

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19 IWL Logistiktag / 12.06.2015

> Abschnitt 6 – vereinfachtes Verfahren Tabelle 2

> Abschnitt 7 – Brandlastermittlung

Rechenverfahren nach DIN 18230-1

oder Ingenieurmethoden

Geschoß

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20 IWL Logistiktag / 12.06.2015

Einbau, Ebene, Geschoß

Einbau

> Fläche begrenzt

> keine Anforderung an

Feuerwiderstand

> Früher Galerie/Empore

Ebene

> Feuerwiderstand

> Bemessung nach

Abschnitt 7

DIN 18230-1

> Öffnungen möglich

Geschoß

> Feuerwiderstand

> Abschnitt 6 oder 7

> Raumabschließend

> Standsicher

> ohne Durchbrüche

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21 IWL Logistiktag / 12.06.2015

> Regale sind keine Bauteile

> Keine Erschließungsfunktion, keine Aufenthaltsbereiche

> Regale sind Arbeitsmittel (Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung)

> Anforderungen an Rettungswege

in max. 15m Hauptgang

> Regale mit Gitterrostebene

dürfen nicht als Rettungsweg

(von Ebenen…) dienen

> Anforderungen

nach Arbeitsrecht o. ä.

Sind Regale Bauteile?

© SSI Schäfer

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22 IWL Logistiktag / 12.06.2015

Rettungswege

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23 IWL Logistiktag / 12.06.2015

> Industriebauten > 1.600 m² je Geschoß

mind. 2 bauliche RW, möglichst entgegengesetzt

> Räume > 200 m² mind. 2 Ausgänge

> Ebene und Einbauten

zwei bauliche Rettungswege > 200m²

> Ein Hauptgang nach max. 15 m Lauflänge

Rettungswege

Erläuterung M-IndBauRL Juli 2014

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24 IWL Logistiktag / 12.06.2015

> Treppensteigungen sind zu berücksichtigen

> Vordächer (< bzw. > 15 m) sind zu berücksichtigen

> Ebene < 200 m²

Rettungswege

Erläuterung M-IndBauRL Juli 2014

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25 IWL Logistiktag / 12.06.2015

Rauchableitung

© Briganti

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26 IWL Logistiktag / 12.06.2015

> Rauchableitung ab Raum größer 200 m²

> Raum ohne Ebene

> Je 400 m² Grundfläche mind. 1,5 m² aerodynamisch

wirksame Rauchabzugsfläche

> Im oberen Drittel Außenwand oder Dach

> Je 1.600 m² eine Auslösegruppe

> Zuluft 12 m²

> Räume kleiner 1.600 m²

Rauchableitung

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27 IWL Logistiktag / 12.06.2015

> Räume kleiner 1.600 m²

> 1 % der Grundfläche an oberster Stelle

> 2 % der Grundfläche in der Außenwand

im oberen Drittel, Türen, Tore, Fenster

> Zuluft 12 m²

> Maschinelle Entrauchung …

> Räume mit Ebenen …

> Zuluft wie Öffnungen der Dachfläche in allen Ebenen

und in der untersten Ebene

> Rauchabschnitte ≤ 5.000 m² - Rauchschürze

> Regelung bei Werkfeuerwehr

Rauchableitung

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Außenwände

18.03.2015 | 21:30 Uhr | ID: 6479

Ort: NDS / Salzbergen / LK Emsland

Gewerbebrand gemeldet

Paletten an Fassade eines Lagers

brennen lichterloh - Brand greift auf

Dachüberstand über - Dank schnellem

Feuerwehreinsatz kann großer Schaden

verhindert werden

© NWM-TV

© Google Bilder

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29 IWL Logistiktag / 12.06.2015

Lagerung an Fassaden

> Ebenerdige Hallen ohne Ebene = schwer entflammbar

> Abstand Außenwand zur Grundstücksgrenze kleiner 5 m

= nichtbrennbare Baustoffe

> Lagerung brennbarer Stoffe (z. B. Paletten) wenn

> Abstand größer 5 m und Fassade

schwer entflammbar

> Abstand größer 2,5 m und Fassade

nicht brennbar

> Direkt wenn Fassade feuerbeständig und

nicht brennbar

> Weitere Vorgaben bei Brandlastermittlung

? © Logivest

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30 IWL Logistiktag / 12.06.2015

> Automatische Feuerlöschanlage ab Lagerguthöhe

Oberkante mehr als 7,5 m auch höher 9 m

> Ohne automatische Feuerlöschanlage

> Lagerflächen 1.200 m²

> Freifläche Breite 3,5 m bei Lagerguthöhe 4,5 m

> Freifläche Breite 5,0 m bei Lagerguthöhe 7,5 m

Lagerflächen (Abschnitt 6)

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31 IWL Logistiktag / 12.06.2015

> Wandhydranten Typ F

> Verzicht nur mit

Zustimmung Brandschutzdienstelle

> Kompensation in der Regel

mit mobilen Großlöschern möglich

Weitere Änderungen

© Gloria

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32 IWL Logistiktag / 12.06.2015

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