Die neue Industriebaurichtlinie 2014 und Ihre Neuerung mit ... · 1 IWL Logistiktag / 12.06.2015...
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1 IWL Logistiktag / 12.06.2015
Die neue Industriebaurichtlinie 2014
und Ihre Neuerung
mit Hinblick auf die Belange der Logistikbranche.
IWL Logistiktag, Ulm
12. Juni 2015
Dipl. Ing. Carsten Willmann
Gruner GmbH, Stuttgart
Ein Unternehmen der Gruner Gruppe, Schweiz
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> Gruner GmbH, Stuttgart 100%ige Tochter
der Gruner Gruppe Basel, Schweiz
> Ingenieurbüro mit über 1.000 Mitarbeitern
> Alle Bereiche des Hoch- und Tiefbaus
Information Gruner Gruppe
Infrastruktur
Konstruktion
Gebäudetechnik
Umwelt
Sicherheit
Generalplanung
Energie
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> Geschäftsbereich Brandschutz über 50 Mitarbeiter
> Gruner GmbH, Stuttgart 8 Mitarbeiter
> Schwerpunkt Brandschutz
> Niederlassungsleitung Carsten Willmann
Information Gruner Brandschutz
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> IndBauRL 2014 - in Deutschland eingeführt?
> Anwendungsbereich
> Grundlagen
> Neue Begriffe
> Wesentliche Themen
> Einbau, Ebene, Geschoß
> Rettungswege
> Rauchableitung
> Fassade
Agenda
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> Erstmalig eingeführt im Jahr 2000
> Industriebau ist baurechtlich Sonderbau = Abweichungen
> Grund sind die besonderen Anforderungen der
Industriebauten
> Treibende Kraft ist u.a. die Automobilindustrie
Warum eine (neue) Industriebaurichtlinie?
> Warum wurde die Fassung 2000 novelliert?
> Galerien und Bühnen wurden ausgereizt
> Einsatztaktik und Belange der Feuerwehr
> Rauchableitung wurde "vereinheitlicht" mit anderen
Sonderbauvorschriften
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IndBauRL - in Deutschland eingeführt?
Gültig ab Fassung
Baden-Württemberg 1. Januar 2015 Juli 2014
Bayern 1. Januar 2015 Juli 2014
Berlin März 2000
Brandenburg März 2000
Bremen März 2000
Hamburg 11. März 2015 Juli 2014
Hessen März 2000
Mecklenburg-Vorpommern März 2000
Niedersachsen März 2000
Nordrhein-Westfalen 8. April 2014 Juli 2014
Rheinland-Pfalz März 2000
Saarland März 2000
Sachsen 31. März 2015 Juli 2014
Sachsen-Anhalt 1. Januar 2015 Juli 2014
Schleswig-Holstein März 2000
Thüringen März 2000
Stand Mai 2015
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nicht für:
> Reinraumgebäude
> Kraftwerke
> Industriebauten ab 22 m Höhe (Hochhausgrenze)
Anwendungsbereich
für:
> Industrie, Logistik, Produktions- und Lagergebäude
> Hochregallager ab 9 m Höhe mit weiteren Anforderungen
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> Hochregallager über 9,0 m sind nach IndBauRL möglich
> Ab Lagerguthöhe von 7,5 m selbständige
Feuerlöschanlage
> VDI 3564 nicht mehr unbedingt maßgebend
> Evtl. Hochhausgrenze 22 m beachten
Hochregallager
© SSI Schäfer
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> K 1 ohne besondere Maßnahmen
für Brandmeldung oder Brandbekämpfung
> K 2 mit automatischer Brandmeldeanlage
> K 3.1-3.3 mit automatischer Brandmeldeanlage und
Werkfeuerwehr ….
> K 4 mit selbstständiger Feuerlöschanlage
Sicherheitskategorien
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Abschnitt 6
Tabellenverfahren
> Nachweis von Ebenen
nicht möglich
> Vereinfachtes Verfahren
> Lagerbereiche
Abschnitte 1.200 m²
Freiflächen 3,5 – 5 m
> Max 10.000 m²
Abschnitt 7
Rechnerischer Nachweis
> DIN 18230-1 oder
Ingenieurmethoden
> Ermittlung Brandlast
> Wärmeabzugsflächen
> Max. 120.000 m²
> ….
Abschnitt 6 und 7
Einfach
Flexibel nutzbare Hallen
Nutzungseinschränkung,
Brandlast wird Teil der
Baugenehmigung
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Abschnitt 6 Tabelle 2, vereinfachtes Verfahren
Muster-Industriebaurichtlinie Juli 2014
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Einbau, Ebene, Geschoß
Der Unterschied / Definition
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Einbau
> Fläche begrenzt
> Keine Anforderung an
Feuerwiderstand
> Früher Galerie/Empore
© Google Bilder
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> Begehbares Bauteil
> Oberhalb von Geschossen oder Ebenen
> Max. Grundfläche je nach Sicherheitskategorie
> Freistreifen zw. Einbauten von 5 m
(Schutzziel Brandübertragung zw. den Einbauten)
> Wirksame Löscharbeiten müssen möglich sein
Einbau
SHK K1 K2 K3.1 K3.2 K3.3 K3.4 K4
Max. Grundfläche
m² 400 600 720 800 920 1.000 1.400
M-IndBauRL Tab 1
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> insgesamt 25% der Grundfläche je Geschoss, Brandbekämpfungsabschnitt, je Teilabschnitt
> Geeignete Löschmaßnahmen müssen möglich sein
> Größer 200 m² = 2 bauliche Rettungswege
> Weitere Forderungen zu Rettungswege beachten
> Keine brandschutztechnische Bemessung
Einbau
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Ebene
> Feuerwiderstand
> Bemessung nach Abschnitt 7
DIN 18230-1 oder Ingenieurmethoden
> Öffnungen möglich
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> größer 25% der Grundfläche
> Nachweis mit Ebene nur mit Abschnitt 7 möglich
> Rechnerisches Verfahren
> Brandlastermittlung
> Einfluß auf/durch
Höhenlage, Öffnungen in Ebenen, Wärmeabzug, Zuluft,
Brandmeldeanlage, etc.
> Brandlast und Randbedingungen werden Teil der
Baugenehmigung
> Z. B. relevant für Mezzanine in der Logistik
Ebene
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Ebene
Beispiel Logistik:
10.000 m² Halle, gesprinklert
25% = 2.500 m²
aber Tabelle 1 = 1.400 m²
Sicherheitskategorie K4
Mezzanine 1.400 m²
ohne Brandlastberechnung
F0 und Einschränkung in
Baugenehmigung
© Robertz + Partner
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> Abschnitt 6 – vereinfachtes Verfahren Tabelle 2
> Abschnitt 7 – Brandlastermittlung
Rechenverfahren nach DIN 18230-1
oder Ingenieurmethoden
Geschoß
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Einbau, Ebene, Geschoß
Einbau
> Fläche begrenzt
> keine Anforderung an
Feuerwiderstand
> Früher Galerie/Empore
Ebene
> Feuerwiderstand
> Bemessung nach
Abschnitt 7
DIN 18230-1
> Öffnungen möglich
Geschoß
> Feuerwiderstand
> Abschnitt 6 oder 7
> Raumabschließend
> Standsicher
> ohne Durchbrüche
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> Regale sind keine Bauteile
> Keine Erschließungsfunktion, keine Aufenthaltsbereiche
> Regale sind Arbeitsmittel (Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung)
> Anforderungen an Rettungswege
in max. 15m Hauptgang
> Regale mit Gitterrostebene
dürfen nicht als Rettungsweg
(von Ebenen…) dienen
> Anforderungen
nach Arbeitsrecht o. ä.
Sind Regale Bauteile?
© SSI Schäfer
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Rettungswege
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> Industriebauten > 1.600 m² je Geschoß
mind. 2 bauliche RW, möglichst entgegengesetzt
> Räume > 200 m² mind. 2 Ausgänge
> Ebene und Einbauten
zwei bauliche Rettungswege > 200m²
> Ein Hauptgang nach max. 15 m Lauflänge
Rettungswege
Erläuterung M-IndBauRL Juli 2014
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> Treppensteigungen sind zu berücksichtigen
> Vordächer (< bzw. > 15 m) sind zu berücksichtigen
> Ebene < 200 m²
Rettungswege
Erläuterung M-IndBauRL Juli 2014
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Rauchableitung
© Briganti
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> Rauchableitung ab Raum größer 200 m²
> Raum ohne Ebene
> Je 400 m² Grundfläche mind. 1,5 m² aerodynamisch
wirksame Rauchabzugsfläche
> Im oberen Drittel Außenwand oder Dach
> Je 1.600 m² eine Auslösegruppe
> Zuluft 12 m²
> Räume kleiner 1.600 m²
Rauchableitung
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> Räume kleiner 1.600 m²
> 1 % der Grundfläche an oberster Stelle
> 2 % der Grundfläche in der Außenwand
im oberen Drittel, Türen, Tore, Fenster
> Zuluft 12 m²
> Maschinelle Entrauchung …
> Räume mit Ebenen …
> Zuluft wie Öffnungen der Dachfläche in allen Ebenen
und in der untersten Ebene
> Rauchabschnitte ≤ 5.000 m² - Rauchschürze
> Regelung bei Werkfeuerwehr
Rauchableitung
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Außenwände
18.03.2015 | 21:30 Uhr | ID: 6479
Ort: NDS / Salzbergen / LK Emsland
Gewerbebrand gemeldet
Paletten an Fassade eines Lagers
brennen lichterloh - Brand greift auf
Dachüberstand über - Dank schnellem
Feuerwehreinsatz kann großer Schaden
verhindert werden
© NWM-TV
© Google Bilder
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Lagerung an Fassaden
> Ebenerdige Hallen ohne Ebene = schwer entflammbar
> Abstand Außenwand zur Grundstücksgrenze kleiner 5 m
= nichtbrennbare Baustoffe
> Lagerung brennbarer Stoffe (z. B. Paletten) wenn
> Abstand größer 5 m und Fassade
schwer entflammbar
> Abstand größer 2,5 m und Fassade
nicht brennbar
> Direkt wenn Fassade feuerbeständig und
nicht brennbar
> Weitere Vorgaben bei Brandlastermittlung
? © Logivest
30 IWL Logistiktag / 12.06.2015
> Automatische Feuerlöschanlage ab Lagerguthöhe
Oberkante mehr als 7,5 m auch höher 9 m
> Ohne automatische Feuerlöschanlage
> Lagerflächen 1.200 m²
> Freifläche Breite 3,5 m bei Lagerguthöhe 4,5 m
> Freifläche Breite 5,0 m bei Lagerguthöhe 7,5 m
Lagerflächen (Abschnitt 6)
31 IWL Logistiktag / 12.06.2015
> Wandhydranten Typ F
> Verzicht nur mit
Zustimmung Brandschutzdienstelle
> Kompensation in der Regel
mit mobilen Großlöschern möglich
Weitere Änderungen
© Gloria
32 IWL Logistiktag / 12.06.2015
Vielen Dank
Fragen?
> Hier am Stand
> www.gruner.eu
> + 49 (711) 7207 119 – 0
> .
© Stahlgruber GmbH, IWL