Die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats insbesondere vor Kündigungen Lübeck – 13. Juli...

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Die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats insbesondere vor Kündigungen Lübeck 13. Juli 2015

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Die ordnungsgeme Anhrung des Betriebsratsinsbesondere vor KndigungenLbeck 13. Juli 2015I. GrundstzlichesAnhrungsrelevante MitbestimmungsrechteInsbesondere: KndigungsanhrungInsbesondere: Anhrung nach 99 BetrVGVerschwiegenheit und GeheimnisschutzInformationstiefe und UnterlagenvorlageI. Grundstzliches

Mitbestimmung setzt stets Information vorausNichteinhaltung von Anhrungsrechten kann allgemeine Pflichtwidrigkeit seinAuswirkungen der Nichteinhaltung von Anhrungsrechte je nach Mitbestimmungsrecht unterschiedlich ausgestaltetInitiativpflicht liegt i.d.R. beim ArbeitgeberII. Anhrungsrelevante MitbestimmungsrechteInformationBeratung

personelle Einzelmanahmen(Kndigung / 99 BetrVG)echte MitbestimmungBetriebsnderungIII. Insbesondere: Kndigungsanhrung 102 BetrVG

Der Betriebsrat ist vor jeder Kndigung zu hren.Der Arbeitgeber hat ihm die Grnde fr die Kndigung mitzuteilen.Eine ohne Anhrung des Betriebsrats ausgesprochene Kndigung ist unwirksam.KndigungsentschlussAnhrung des BRReaktionsfrist: fristlose Kndigung 3 TageReaktionsfrist: ordentliche Kndigung 1 WocheKndigungReaktionsmglichkeiten des Betriebsrats:ZustimmungFristablauf (Zustimmungsfiktion)Bedenkenrein rechtliche/soziale AusfhrungenWiderspruch (nur ordentliche Kndigung)Widerspruch des Betriebsrats(nur ordentliche Kndigung):binnen Wochenfristnur aus den im Gesetz ausdrcklich genannten Grnden ( 102 Abs. 3 BetrVG)hindert nicht die Mglichkeit des Ausspruchs der Kndigung durch den ArbeitgeberWiderspruchsgrnde:Soziale Gesichtspunkte (nur Sozialauswahl!)Versto gegen Auswahlrichtlinie 95 BetrVGWeiterbeschftigungsmglichkeit im Betrieb oder UnternehmenUmschulung- oder FortbildungsmglichkeitWeiterbeschftigung nach Vertragsnderung bei Einverstndnis des ArbeitnehmersAuswirkungen des (wirksamen) Widerspruchs:Kndigung zum 31.07.31.07.KlageUrteilBR-Widerspr.Widerspruch sichert Weiterbeschftigungsanspruch:kann vom Arbeitnehmer verlangt werden (muss nicht bswilliges Unterlassen i.S.v. 615 Abs. 1 BGB?)ist mit einstweiliger Verfgung durchsetzbarkann vom Arbeitgeber nur durch einstweilige Verfgung abgewehrt werden ( 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG; keine Gegenfreistellung mglich)Entbindung von der Weiterbeschftigungspflicht ( 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG) nur bei:fehlender hinreichender Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit der Klageunzumutbarer wirtschaftlicher Belastungoffenkundig unbegrndetem Widerspruch des BRHufigste Fehler im Widerspruch des Betriebsrats:Widerspruch bei fristloser Kndigungkein Widerspruchsgrund des 102 Abs. 3 BetrVG genannt und begrndetHinweis auf nicht qualifikationsgeeignete Weiterbeschftigungsarbeitspltze (Ziff. 3)Formulierung nur allgemeiner sozialer Gesichtspunkte (Ziff. 1)Obliegenheit zur Aushndigung einer Abschrift des Widerspruchs bei Kndigung des Arbeitnehmers( 102 Abs. 4 BetrVG)RubrumSozialdatenManahmeGrndeRubrumNameBeschftigungsarbeitsplatzSozialdatenLebensalterBetriebszugehrigkeitUnterhaltsverpflichtungenSchwerbehinderungManahmefristlose Kndigungordentliche Kndigung zum ...P: hilfsweise zum nchst zulssigen ZeitpunktP: fristlos, hilfsweise ordentlich zum nchst zulssigen ZeitpunktGrndesubstantiierte Geschichtserzhlung(Wer? Wann? Was? Wo? Welche Folgen?)keine Auslassung wesentlicher Umstndemssen zutreffend seinSonderfall: ProbezeitkndigungAnhrung des BR erforderlich (!)verkrzte Begrndungspflichtfalls sachlich begrndet Wahrheitserfordernisfalls menschlich begrndet nur nachvollziehbare SchilderungSonderfall: Widerholungskndigungnur neue Eckdaten zu schildern, wenn enger zeitlicher Zusammenhang zu Ausgangskndigungkeine hohen Anforderungen an Begrndungbloer Verweis auf Vor-Anhrung ausreichendSonderfall: VerdachtskndigungAnhrung des Mitarbeiters vor Kndigungsausspruch zwingend erforderlichentlastende Einlassungen mssen berprft und ggf. erneut vorgehalten werdenumfassende Mitteilungspflicht gg. BR hinsichtlich Ermittlungen und Einlassungen des ArbeitnehmersForm der Anhrung:keine besondere Formvorschriftmndlich ist ausreichend (Beweiswert!)schriftlos vorzugswrdigmndliche Ergnzung mglich und sinnvollAnhrungsfristen:fristlose Kndigung 3 Kalendertageordentliche Kndigung 1 WocheFrist nur verkrzbar, wenn BR vor Fristablauf erklrt, dass die Stellungnahme abschlieend istAnhrungsumstnde:keine Zustimmung durch Zuruf des BR-VorsitzendenAnhrung setzt Beschlussfassungverfahren des BR vorausAusnahme: FristablaufVerwendung von Anhrungsformularen:grundstzlich geeignet, Ablufe zu standardisierenhilft bei der Abarbeitung der erforderlichen Informationenhufiger Fehler: Verkrzung von Darstellungen durch FormularnutzungHufigste Anhrungsfehler des Arbeitgebers:Erwhnung von Abmahnungen und Gegendarstellungen vergessen (VB)Verteidigungsvorbringen des Mitarbeiters nicht geschildert (VB)zu knappe Schilderung des kndigungsrelevanten SachverhaltsVergessen kndigungsrelevanter HauptinformationenIV. Insbesondere: Anhrung nach 99 BetrVG 99 Abs. 1 BetrVG

.. hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft fr die Person der Beteiligten zu geben; ...Entschluss zur PEMAnhrung des BRReaktionsfrist: 1 WocheZustimmung (ggf. durch Fristablauf)AblehnungAblehnungaus gesetzlichen Grnden nach 99 Abs. 2 BetrVGnur so-Ablehnungkeine Zustimmungsersetzung durch das GerichtZustimmungsersetzung durch das GerichtReaktionsmglichkeiten des Betriebsrats:ZustimmungFristablauf (Zustimmungsfiktion)Zustimmungsverweigerung (auch untechnisch)Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats:binnen Wochenfristnur aus den im Gesetz ausdrcklich genannten Grnden ( 99 Abs. 2 BetrVG)hindert die Mglichkeit der Umsetzung der Manahme selbst dann, wenn der BR sich berhaupt nicht substantiiert auf einen gesetzlichen Widerspruchsgrund berufen hat !!!Zustimmungsverweigerungsgrnde:Versto gegen Gesetz, TV, BV u.s.w.bei Richtlinienversto 95 BetrVGNachteile fr bereits beschftigte ArbeitnehmerNachteile fr betroffenen Arbeitnehmerwegen unterbliebener Ausschreibung nach 93 BetrVGbei BetriebsstrernAnhrung des BR zur vorlufigen DurchfhrungSachentscheidung faktisch unerheblichZustimmung vorlufige DurchfhrungAblehnungweiterer Antrag 100 BetrVG an das ArbGVorlufige Manahmendurchfhrung nach 100 BetrVG:erfordert Begrndung an BR, warum Manahme aus sachlichen Grnden dringend erforderlicherfordert weiteren Antrag an das ArbeitsgerichtEntscheidung des Arbeitsgerichts faktisch folgenlos

RubrumSozialdatenManahmeGrndeAuswirkungen!!!RubrumNameBeschftigungs-/EinstellungsarbeitsplatzSozialdatenLebensalterBetriebszugehrigkeitUnterhaltsverpflichtungenSchwerbehinderungManahmez.B. Versetzung:

Von wo, nach wo, ab wann, fr wie lange?

z.B. Einstellung:

Auf welchen Arbeitsplatz?Grndeggf. kurz, falls selbsterklrendlnger, falls komplexe Manahme oder ManahmenketteAuswirkungennicht selbsterklrendinsbesondere bei Versetzungen abgebende Abteilung bedenkensollte selbst dann kurz beschrieben werden, wenn weitgehend aus Manahmenbeschreibung ersichtlichHufigste Anhrungsfehler:keine Ausfhrungen ber die Auswirkungen der geplanten Manahmekeine Vorlage von Unterlagen ber die AuswirkungenV. Verschwiegenheit und GeheimnisschutzAllgemeine arbeitsvertragliche VerschwiegenheitspflichtDatenschutzvorschriftenGeheimnisschutz 79 BetrVGPersnliche Geheimnisse 99 Abs. 1 S. 3 BetrVGInformationserteilung und Datenschutz:Informationserteilung an den Betriebsrat im Rahmen von personellen Einzelmanahmen nach 32 BDSG grundstzlich statthaftkein Einfluss auf Verschwiegenheit und GeheimnisschutzDatenschutzvorschriftenGeheimnisschutz 79 BetrVGVoraussetzungen fr strafbewehrten Geheimnisschutz:Vorliegen von Betriebs- oder Geschftsgeheimnissenausdrckliche Geheimhaltungserklrung des Arbeitgebersbei Versto: 120 BetrVGGeheimnisschutz 79 BetrVGIdeale Absicherung von Betriebs-/Geschftsgeheimissen:Unterlagenbergabe gegen Quittung mit Belehrung nach 79 BetrVGPersnliche Geheimnisse 99 Abs. 1 S. 3 BetrVGStillschweigensverpflichtungbetrifft Informationen, die im Rahmen der BR-Ttigkeit zur Kenntnis gelangt sindVI. Informationstiefe und UnterlagenvorlageUmfassende Information:in der Weise, dass der BR sich in hinreichendem Mae ein Bild von der konkreten Sachlage verschaffen kannkein taktisches Zurckhaltenkein FachchinesischNicht vorhandene, aber abrufbare Informationen:Erhebungs- und Verschaffungspflichti.d.R. keine Beschaffung von Drittenkeine Pflicht bei extremen KostenVorlage von Unterlagen:i.d.R. nur im Rahmen der allgemeinen Aufgabenerfllung, 80 Abs. 2 S. 2 BetrVG

setzt Verlangen des BR vorausbei ausdrcklicher Anordnung des Gesetzesbei 102 BetrVG nicht vorgesehenVorlage von Unterlagen:kein genereller Anspruch auf Unterlagenvorlagekein allgemeiner Vertragskontrollanspruchkein generelles VerschriftlichungserfordernisVorlage von Unterlagen bei 99 Abs. 1 BetrVG:Vorlage aller BewerbungsunterlagenVorlage von Unterlagen betreffend die Auswirkungen der geplanten ManahmeWas sind Unterlagen?schriftliche AufzeichnungenFotos und SkizzenDatentrgerPDF-Dateienabhngig von konkreter Sachlage