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Seminarprogramm 2018 Seminare für Betriebsräte und Personalräte

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Seminarprogramm 2018

Seminare für Betriebsräte und Personalräte

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Unser klares Bekenntnis: Wir finden es richtig und notwendig, dass es Betriebsräte und Personalräte gibt. Wir halten Partizipation für ein unverzicht-bares Element moderner, freier und demokratischer Gesellschaften und wollen, dass das Modell der Mitbestimmung Erfolg hat. Und das merkt man un-seren Seminaren auch an: Für uns ist die Schulung und Unterstützung von Betriebsräten und Personal-räten nicht vor allem ein Geschäft, sondern immer auch ein Anliegen, das wir mit großer Überzeugung vertreten.

Seminare mit Sorgfalt und ohne Schnickschnack

Tablets unter unseren Teilnehmern zu verteilen, hal-ten wir für sinnlos – es hat doch ohnehin fast jeder ein Smartphone, und wer ein Tablet braucht, kann es beim Arbeitgeber als erforderliches Sachmittel einfordern. Stattdessen setzen wir unsere Mittel lieber für das ein, worauf es wirklich ankommt: Gute Seminare, in denen Sie das lernen, was Sie für eine erfolgreiche Arbeitnehmervertretung brauchen und kleine Seminargruppen, damit Sie intensiv arbeiten können. Und als Zugabe gibt es das, was Ihnen auch tatsächlich nützt: In unseren Grundla-genseminaren und den Seminaren für Vorsitzende bekommen Sie gratis die wichtigsten Bücher, die Ihnen helfen, Ihr Amt wirkungsvoll auszuüben (S. 10 bis 19 und S. 27 bis 29).

Meine Kolleginnen und Kollegen und ich hoffen, dass Sie in unserem Angebot das eine oder andere passende Seminar finden und freuen uns darauf, Sie einmal bei uns begrüßen zu dürfen.

Mit einem herzlichen Gruß aus Berlin

Axel Janssen Geschäftsführer

Ich begrüße Sie herzlich bei der JES GmbH. Seit über 30 Jahren engagieren wir uns für Be-triebsräte und Per-sonalräte, beraten und unterstützen Arbeitnehmerver-tretungen bei ihren vielfältigen Aufga-ben mit Seminaren und in Workshops, als Sachverständige oder als Beisitzer in Einigungsstellen.

Im Jahr 1988 gegründet, um Seminare und Be-ratungen überwiegend im Zusammenhang mit der Einführung und Nutzung von IT-/EDV- und Kommunika tionssystemen durchzuführen, haben wir – auch durch die Zusammenarbeit mit nam-haften Rechtsanwälten und Professoren – das Spektrum der von uns behandelten Themen im Laufe der Zeit immer mehr erweitert. In diesem Katalog bieten wir unsere Erfahrungen in Form von Seminaren für alle Betriebs- und Personalräte an.

Wir sind unabhängig, aber nicht unparteiisch.

Unabhängigkeit, Kompetenz und Qualität sind unsere Prinzipien: Wir bieten unsere Leistungen grundsätzlich nur für Betriebs- und Personalräte an, werden weder von Gewerkschaften noch von Ar-beitgebern, weder staatlich noch von Parteien oder Verbänden gefördert oder beeinflusst. Das macht es uns möglich, Seminare und Beratungen durchzu-führen, bei denen allein die Interessen der Arbeit-nehmervertretungen im Mittelpunkt stehen.

Seminare für Betriebsräte und Personalräte

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JES GmbHSeminare für Betriebsräte

Besuchen Sie uns im Internet. Sie finden dort eine Fülle von Informationen und Anregungen, Tipps, Muster-Betriebsvereinbarungen etc.:

www.jes-beratung.de

Weitere Informationen zu den Seminaren und Online-Anmeldung unter:

www.jes-seminar.de

Mommsenstraße 47 10629 Berlin

Telefon: 030 – 305 24 25Telefax: 030 – 305 24 22

E-Mail: [email protected]

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Seminarübersicht

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Grundlagenseminare für alle BetriebsratsmitgliederGrundlagen des Betriebsverfassungsrechts – Teil IDie Basis Ihrer Arbeit als Betriebsrat ..........................................................................................................................Seite 8

Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts – Teil IIMitwirkung des Betriebsrats bei personellen und sozialen Angelegenheiten .............................................................. Seite 10

Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts – Teil IIIMitwirkung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten .............................................................................. Seite 12

Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts – Teil IVBetriebsvereinbarungen – ein wichtiges Instrument der Mitbestimmung .................................................................... Seite 13

Arbeitsrecht für Betriebsratsmitglieder – Teil IPraxisnahe Einführung in das Basiswissen über das Arbeitsrecht ............................................................................... Seite 14

Arbeitsrecht für Betriebsratsmitglieder – Teil IIBeendigung des Arbeitsverhältnisses........................................................................................................................Seite 16

Arbeitsrecht für Betriebsratsmitglieder – Teil IIISonderfälle des Arbeitsrechts und besondere Ansprüche der Arbeitnehmer .............................................................. Seite 17

Wieder im Programm: Update-Seminar für wiedergewählte BetriebsratsmitgliederAuffrischung der Grundlagenkenntnisse und aktueller Stand der Rechtsprechung ..................................................... Seite 18

Neues Thema: Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts für ErsatzmitgliederDas Wichtigste kompakt, damit Sie mitreden können ...............................................................................................Seite 20

Seminare besonders für Schriftführerinnen und SchriftführerProtokollführung – Teil Die Arbeit der Arbeitnehmervertretung gesetzeskonform und ohne Formfehler dokumentieren ................................. Seite 22

Protokollführung – Teil IIDie Aufgaben der Dokumentation zügig und korrekt mit dem PC erledigen .............................................................. Seite 23

Seminare für Betriebsratsvorsitzende und deren StellvertretungenSpezial-Seminar für Betriebsratsvorsitzende und StellvertreterInnen – Teil IDie Aufgaben als Vorsitzende(r) effizient bewältigen ................................................................................................Seite 25

Spezial-Seminar für Betriebsratsvorsitzende und StellvertreterInnen – Teil IIWichtige inhaltliche Aufgaben der bzw. des Betriebsratsvorsitzenden ........................................................................ Seite 26

Spezial-Seminar für Betriebsratsvorsitzende und StellvertreterInnen – Teil IIIUmsetzung der Aufgaben und Durchsetzung der Interessen – Praxisworkshop .......................................................... Seite 27

Seminare für Mitglieder im WirtschaftsausschussDer wirkungsvolle Wirtschaftsausschuss – Teil IEntscheidende Informationen für den Betriebsrat ermitteln und rechtzeitig agieren ................................................... Seite 29

Der wirkungsvolle Wirtschaftsausschuss – Teil IIVertiefende Übungen in der Bilanzanalyse und der Ermittlung sowie Beurteilung wichtiger Kennzahlen .................... Seite 30

Beteiligungs- und Mitbestimmungsaufgaben bei personellen AngelegenheitenDer wirkungsvolle PersonalausschusWichtige Routineaufgaben des Betriebsrats korrekt und effizient erledigen ............................................................... Seite 32

Leiharbeitnehmer, Werkverträge und Outsourcing im BetriebHandlungsmöglichkeiten und Aufgaben des Betriebsrats ..........................................................................................Seite 33

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Seminarübersicht

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Leistungsorientierte VergütungWichtige Aufgaben des Betriebsrats zum Schutz der Arbeitnehmer ........................................................................... Seite 36

Mitarbeitergespräche, Beurteilungen und ZielvereinbarungenChancen und Risiken für die Arbeitnehmer und den Betriebsrat ............................................................................... Seite 35

Beteiligung des Betriebsrats bei der PersonalentwicklungDie Zukunft des Betriebs erfolgreich mitgestalten .....................................................................................................Seite 36

Spezialthemen für viele MitgliederWieder im Programm: Spezialseminar für freigestellte Betriebsrats- und PersonalratsmitgliederMachen Sie das Beste aus Ihrem Amt ......................................................................................................................Seite 40

Gesamtbetriebsrat und KonzernbetriebsratZusammensetzung, Geschäftsführung und wirkungsvolle Wahrnehmung der Aufgaben ............................................ Seite 41

Durchführung von EinigungsstellenDurchsetzung von Mitbestimmungsrechten, Beilegung von Streitigkeiten .................................................................. Seite 42

Betriebsänderung, Interessenausgleich, SozialplanDie Aufgaben und Rechte als Betriebsrat zum Schutz der Arbeitnehmer wirkungsvoll wahrnehmen...........................................................................................................................................................Seite 43

Führungskultur und MitbestimmungFührungslosigkeit und Verantwortungslosigkeit als Merkmal „moderner“ Unternehmen? .......................................... Seite 44

Compliance-Regeln im BetriebVerhaltensregeln und Whistleblowing – neue Regeln für alte Tugenden .................................................................... Seite 45

Neues Thema: Industrie 4.0: Digitalisierung der ArbeitsweltNeue Entwicklungen begleiten – Nachteile für die Arbeitnehmer vermeiden ............................................................. Seite 46

Neues Thema: Mitbestimmung bei Prozessmanagement, Qualitätsmanagement und AuditierungBeherrschte Prozesse, beherrschte Arbeitnehmer? ....................................................................................................Seite 47

Neues Thema: Arbeit im Home-OfficeWas muss die Arbeitnehmervertretung bei der Einführung von Telearbeit beachten? ................................................. Seite 48

Seminare über GesundheitsschutzDer wirkungsvolle Ausschuss für Arbeitsschutz – Teil I: GrundlagenMitwirkung und Mitbestimmung bei Gesundheitsschutz und Unfallverhütung ........................................................... Seite 50

Neues Thema: Der wirkungsvolle Ausschuss für Arbeitsschutz – Teil II: Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung & Co.Vorschriften, Regeln, Ermessensspielräume und die betriebliche Praxis ..................................................................... Seite 51

Der wirkungsvolle Ausschuss für Arbeitsschutz – Teil III: Wirkungsvolle GefährdungsbeurteilungenGefährdungsbeurteilungen richtig machen ..............................................................................................................Seite 52

Der wirkungsvolle Ausschuss für Arbeitsschutz – Teil IV: Betriebliches GesundheitsmanagementPrävention und Gesundheitsmanagement ................................................................................................................Seite 53

Der wirkungsvolle Ausschuss für Arbeitsschutz – Teil V: Psychische Belastungen am ArbeitsplatzBurnout-Syndrom – nur eine Modeerscheinung oder ein echtes Problem unserer Zeit? ............................................. Seite 54

Der wirkungsvolle Ausschuss für Arbeitsschutz – Teil VI: Gesundheit bei der BildschirmarbeitGesundheitsschutz braucht mehr als einen guten Bildschirm .................................................................................... Seite 55

Neues Thema: Krankenrückkehrgespräche und krankheitsbedingte KündigungenSinnvoll oder unsinnig – Hilfe oder Repression? .......................................................................................................Seite 56

Mobbing – Teil IWenn Druck zu Unterdrückung wird ........................................................................................................................Seite 58

Neues Thema: Mobbing – Teil IIGesprächsführung bei Mobbing-Situationen ............................................................................................................Seite 59

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Seminarübersicht

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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Teil IEchte Chance oder nur ein Feigenblatt? ..................................................................................................................Seite 62

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Teil IIPraktische Umsetzung des BEM und Unterstützung durch die Arbeitnehmervertretung ............................................ Seite 631

Öffentlichkeitsarbeit für ArbeitnehmervertretungenDie wirkungsvolle BetriebsversammlungGrundlagen und wirkungsvolle Durchführung ..........................................................................................................Seite 63

Öffentlichkeitsarbeit für den Betriebsrat – Teil I: GrundlagenDie Belegschaft informieren – die Arbeit des Betriebsrats und Personalrats wirkungsvoll darstellen ............................ Seite 64

Öffentlichkeitsarbeit für den Betriebsrat – Teil II: Text-WorkshopSo schreiben Sie Texte, die gelesen werden ..............................................................................................................Seite 65

Öffentlichkeitsarbeit für den Betriebsrat – Teil III: Drucksachen erstellenErstellung und Einsatz von Drucksachen – vom Flugblatt bis zur Betriebsratszeitung .................................................. Seite 66

IT-/EDV- und KommunikationssystemeDer wirkungsvolle EDV-Ausschuss – Teil I: Gläserne ArbeitnehmerAufgaben des Betriebsrats, Personalrats und EDV-Ausschusses bei IT-/EDV-Systemen ................................................ Seite 68

Der wirkungsvolle EDV-Ausschuss – Teil II: Umsetzung der MitbestimmungsrechteBetriebsvereinbarungen entwickeln, verhandeln und umsetzen ................................................................................ Seite 69

Der wirkungsvolle EDV-Ausschuss – Teil III: Mitbestimmung bei Internet- und E-Mail-NutzungÜberwachungsmöglichkeiten, gesetzliche Regelungen, Privatnutzung ....................................................................... Seite 70

Der wirkungsvolle EDV-Ausschuss – Teil IV: Die Einhaltung von Betriebsvereinbarungen überwachenKontrollmöglichkeiten des Betriebsrats .....................................................................................................................Seite 71

Neues Thema: Der wirkungsvolle EDV-Ausschuss – Teil V: Auftragsdatenverarbeitung, Daten in der Cloud und im AuslandRegeln und Grenzen der Zulässigkeit .......................................................................................................................Seite 72

Neues Thema: Der wirkungsvolle EDV-Ausschuss – Teil VI: IT-SicherheitDatenschutz zwischen sinnvollem Monitoring und unangemessener Überwachung ................................................... Seite 73

Datenschutz und die Aufgaben der ArbeitnehmervertretungÜberwachung der Einhaltung und Orientierung bei der Wahrnehmung von Mitbestimmungsaufgaben ..................... Seite 74

Neues Thema: Office® 365 in der CloudFunktionsvielfalt und Kontrollmöglichkeiten .............................................................................................................Seite 76

Neues Thema: Änderungen beim Datenschutz: Die Datenschutz-Grundverordnung der EU und das neue BundesdatenschutzgesetzKonsequenzen für die betriebliche Praxis und Beteiligung des Betriebsrats ................................................................ Seite 77

Neues Thema: Digitale Personalwirtschaft in der CloudRecruiting, Talent Scouting, Talent Management etc. in SuccessFactors®, Workday®, Oracle® Fusion® HR und Co. – neue Technologien und neue Wege in der Personalwirtschaft ............................................................................................Seite 78

Mitbestimmung im Call-CenterÜberwachung der Arbeitnehmer – eine Herausforderung für den Betriebsrat ............................................................ Seite 79

Mitbestimmung bei der Nutzung von SAP® – Teil I: GrundlagenAufgaben des Betriebsrats bei Arbeitnehmerüberwachung und Datenschutz ............................................................. Seite 80

Mitbestimmung bei der Nutzung von SAP® – Teil II: Weitere Fragen der MitbestimmungAufgaben des Betriebsrats bei Gesundheitsschutz, Schulungen und Betriebsänderung .............................................. Seite 81

Neues Thema: Datenschutz in der ArbeitnehmervertretungVorbild beim Datenschutz sein .................................................................................................................................Seite 82

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Seminarübersicht

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Seminare über ArbeitszeitMitbestimmung bei der Arbeitszeit – Teil I: GrundlagenGestaltung der Arbeitszeitsysteme und Schutz der Beschäftigten ............................................................................... Seite 84

Mitbestimmung bei der Arbeitszeit – Teil II: VertrauensarbeitszeitVertrauensarbeitszeit – Freizügigkeit oder ein Schritt zur Selbstausbeutung? ............................................................. Seite 85

Mitbestimmung bei der Arbeitszeit – Teil III: SchichtarbeitSchichtarbeit – Produktivitätssteigerung zu Lasten der Gesundheit der Arbeitnehmer? .............................................. Seite 86

Soziale Kompetenz und Verhaltenskompetenz der Betriebsrats- und PersonalratsmitgliederDer überzeugende AuftrittVor Gruppen sprechen und überzeugen ...................................................................................................................Seite 88

Erfolgreich verhandelnDurch sachgerechte Verhandlung zu einem vernünftigen und tragfähigen Ergebnis kommen .................................... Seite 89

Konstruktiver Umgang mit KonfliktenKonflikte lösen, Konflikte bewältigen und zum Positiven wenden .............................................................................. Seite 90

PC-Nutzung im Betriebsratsbüro und PersonalratsbüroPC-Anwendung für den Betriebsrat – Teil IGrundlagen für den erfolgreichen Einsatz des PCs im Betriebsratsbüro ..................................................................... Seite 92

PC-Anwendung für den Betriebsrat – Teil IIVertiefte PC-Kenntnisse für die zügige und effiziente Arbeit ...................................................................................... Seite 93

Seminare für die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)Grundlagenkenntnisse für die JAV – Teil IErfolgreicher Start in die JAV ...................................................................................................................................Seite 96

Grundlagenkenntnisse für die JAV – Teil IIAusbildung verbessern und den Schutz der Kolleginnen und Kollegen sicherstellen .................................................. Seite 97

Seminare für die Schwerbehindertenvertretung (SBV)Grundlagenkenntnisse für die SBV – Teil IDie wirkungsvolle Schwerbehindertenvertretung ......................................................................................................Seite 99

Grundlagenkenntnisse für die SBV – Teil IIPraxis und Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung ..........................................................................................Seite 100

Grundlagenkenntnisse für die SBV – Teil IIIInklusionsvereinbarung und BEM als wichtige Instrumente ..................................................................................... Seite 101

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Grundlagenseminare für alle Betriebsratsmitglieder

Basis für die erfolgreiche und wirkungsvolle Ar-beit eines Betriebsrats ist die fundierte Kenntnis der rechtlichen Grundlagen und der sich daraus ergebenden Handlungsmöglichkeiten.

In diesem Zusammenhang sind natürlich be-sonders die Grundlagenseminare über das Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht von großer Bedeutung (Seiten 10 bis 19). Jedes Mitglied des Betriebsrats braucht laut der gel-tenden Rechtsprechung die in diesen Semi-naren vermittelten Kenntnisse, um sich auf sein Mandat umfassend vorzubereiten.

Gemäß ständiger Recht-sprechung ist es nicht not-wendig, im Einzelfall für den Besuch solcher Grund-lagenseminare eine Erfor-derlichkeit zu belegen.

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Das Betriebsverfassungsgesetz ist die Grundlage für die Tätigkeit eines Betriebsrats. Damit er seine Aufgaben richtig und wirkungsvoll wahrnehmen kann, muss je-des Mitglied darüber informiert sein, wie die Arbeit im Betriebsrat organisiert wird, welche Rechtsvorschriften gelten und welche Aufgaben ein Betriebsrat hat.

Ihr Nutzen als BetriebsratNach dem Besuch dieses Seminars kennen Sie die Rech-te und Pflichten eines Betriebsrats und seiner Mitglieder und wissen, wie die Aufgaben des Betriebsrats korrekt erfüllt werden. Anhand zahlreicher praktischer Beispiele und Übungen werden Sie mit den Grundlagen der Be-triebsratsarbeit vertraut gemacht und in die Lage ver-setzt, aktiv und konstruktiv mitzuarbeiten.

Wer sollte dieses Seminar besuchenAlle Mitglieder des Betriebsrats benötigen Kenntnisse über das Betriebsverfassungsrecht und die Arbeit des Betriebsrats. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind als Grundlage für die Arbeit aller Be-triebsratsmitglieder unentbehrlich, und jedes Mitglied

ist verpflichtet, sich diese Kenntnisse zur Vorbereitung auf die Wahrnehmung seines Mandats anzueignen. Daher ist die Teilnahme an diesem Seminar gemäß § 37 Abs. 6

BetrVG für alle Betriebsratsmitglieder erforderlich. Auch Ersatzmitglieder, die häufig als Vertretung im Betriebsrat mitwirken, brauchen die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse. Gegenüber dem Arbeitgeber ist eine besondere Begründung für den Besuch dieses Seminars nicht notwendig.

Die Teilnahme am Seminar ist besonders für neu oder wieder gewählte und auch für nachgerückte Mitglieder im Betriebsrat sinnvoll und notwendig.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Experten für Arbeitsrecht

Rechtliche Grundlagen der Arbeit des Betriebsrats Das Betriebsverfassungsgesetz als Basis Umgang mit Gesetzestexten und Kommentaren

Betriebsratsmitglieder, der Betriebsrat als Organ Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder Eigenverantwortliche Arbeit Kündigungsschutz, Entgelt- und Entwicklungsschutz Ausgleich für Betriebsratstätigkeit außerhalb der

Arbeitszeit Abmeldung beim Arbeitgeber Geheimhaltungspflichten Ersatzmitglieder Schulung der Betriebsratsmitglieder Funktion und Stellung des Betriebsratsvorsitzenden Ausschüsse des Betriebsrats Zusammenarbeit mit der Jugend- und Auszubilden-

denvertretung und der Schwerbehindertenvertretung

Organisation und Inhalt der Betriebsratsarbeit Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen Teilnahme externer Personen an Sitzungen Beschlussfassung des Betriebsrats Sitzungsniederschrift (Protokoll) Sprechstunden Kosten und Bereitstellung von Räumen, Sachmitteln

und Büropersonal für den Betriebsrat Betriebsversammlung Zusammenarbeit mit Arbeitgeber und Gewerk-

schaften Regelmäßige Treffen Sozialpartnerschaft, vertrauensvolle Zusammenarbeit Stellung der Gewerkschaften

Aufgaben des Betriebsrats Kontrollaufgaben nach § 80 BetrVG Informationspflichten des Arbeitgebers Beratungs-, Vorschlags- und Initiativrechte Zwingende und freiwillige Mitbestimmung Überblick über die wichtigsten Beteiligungsrechte

Seminargebühr pro Teilnehmer: 750,00 € zzgl. MwSt. und Unterbringung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.

Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts – Teil IDie Basis Ihrer Arbeit als Betriebsrat

Dieser Preisnachlass erhöht sich mit jedem weiteren Teilnehmer aus dem selben Betrieb für alle Teilneh-mer um weitere zwei Prozent.Ab elf Teilnehmern führen wir ein Seminar zum at-traktiven Festpreis speziell für Ihr Gremium durch.

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Seminarpakete kombinieren und Kosten

sparen!Infos auf Seite 40

Unbedingt erforderliche Grundkenntnisse für jedes

Betriebsratsmitglied!

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Nummer Beginn Ende OrtB01-181008 Montag, 08.10. Freitag, 12.10.2018 HamburgB01-181022 Montag, 22.10. Freitag, 26.10.2018 BerlinB01-181029 Montag, 29.10. Freitag, 02.11.2018 Frankfurt/M.B01-181105 Montag, 05.11. Freitag, 09.11.2018 NürnbergB01-181126 Montag, 26.11. Freitag, 30.11.2018 Berlin

Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts – Teil IDie Basis Ihrer Arbeit als Betriebsrat

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Besonders günstige Seminargebühren:Beim Besuch von zehn Mitgliedern: 592,50 €: 21% Rabatt!Beim Besuch von neun Mitgliedern: 607,50 €: 19% Rabatt!Beim Besuch von acht Mitgliedern: 622,50 €: 17% Rabatt!Beim Besuch von sieben Mitgliedern: 637,50 €: 15% Rabatt!Beim Besuch von sechs Mitgliedern: 652,50 €: 13% Rabatt!Beim Besuch von fünf Mitgliedern: 667,50 €: 11% Rabatt!Beim Besuch von vier Mitgliedern: 682,50 €: 9% Rabatt!Beim Besuch von drei Mitgliedern: 697,00 €: 7% Rabatt!Beim Besuch von zwei Mitgliedern: 712,50 €: 5% Rabatt!Seminargebühr pro Teilnehmer beim gleichzeitigen Besuch des selben Seminars.

Ihre Grundausstattung schenken wir Ihnen!Für Sie persönlich: Die wichtigsten Bücher für den Betriebsrat, wenn Sie mehrere Seminare besuchen!

Wenn Sie mehrere Grundlagenseminare aus der Reihe B01, B02, B03, B04, B07, B08 oder B40 besuchen, erhalten Sie gratis die wichtigsten Bücher, die als Grundausstattung für jeden Betriebsrat un-verzichtbar sind:

Für zwei Seminare: „Betriebsratspraxis von A-Z“ („Der Schoof“).

Für drei Seminare: zusätzlich zum „Schoof“ den Standardkommentar „Fitting“.

Für vier Seminare: zusätzlich zum „Schoof“ und dem „Fitting“ den nützlichen und sehr praxisori-entierten BetrVG-Kommentar „Düwell“.

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Die wichtigste Aufgabe des Betriebsrats ist seine Mitwir-kung bei verschiedenen Sachverhalten. Ob bei sozialen, personellen oder wirtschaftlichen Angelegenheiten, Fragen der Sicherung von Arbeitsplätzen oder des Um-weltschutzes – der Betriebsrat hat eine Vielzahl von Mit-bestimmungs- und Beteiligungsrechten und -pflichten, die er sorgfältig und korrekt wahrnehmen sollte. Schwer-punkt dieses Seminars ist die Mitwirkung des Betriebs-rats bei personellen und sozialen Angelegenheiten.

Ihr Nutzen als BetriebsratNach dem Besuch dieses Seminars kennen Sie die Mit-wirkungs- und insbesondere die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats vor allem in personellen und sozialen Angelegenheiten. Sie wissen, wie weit die Mitwirkungs-möglichkeiten gehen, welche Regeln Sie beachten müs-sen und wie der Betriebsrat seine Mitwirkungsrechte durchsetzen kann.

Wer sollte dieses Seminar besuchenAlle Mitglieder des Betriebsrats benötigen Kenntnisse über das Betriebsverfassungsrecht und die Arbeit des Betriebsrats. Die in diesem Seminar vermittelten Kennt-nisse sind als Grundlage für die Arbeit aller Betriebs-

ratsmitglieder unentbehr-lich, und jedes Mitglied im Betriebsrat ist verpflichtet, sich diese Kenntnisse zur Vorbereitung auf die Wahr-

nehmung seines Mandats anzueignen. Daher ist die Teilnahme an diesem Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für alle Betriebsratsmitglieder erforderlich. Auch Er-satzmitglieder, die häufig als Vertretung im Betriebsrat mitwirken, brauchen die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse. Gegenüber dem Arbeitgeber ist eine besondere Begründung für den Besuch dieses Seminars nicht notwendig.

Die Teilnahme am Seminar ist besonders für neu oder wieder gewählte oder nachgerückte Mitglieder im Be-triebsrat sinnvoll und notwendig.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Experten für Arbeitsrecht

Arten der Mitwirkung Beratung, Anhörung Initiativrechte des Betriebsrats Zwingende und freiwillige Mitbestimmung

Betriebsvereinbarungen Zustandekommen und Erzwingung Formvorschriften Verstöße gegen die Betriebsvereinbarung Kündigung und Nachwirkung

Information des Betriebsrats Informationspflichten des Arbeitgebers Einblick in und Herausgabe von Unterlagen Sachverständige

Mitbestimmungsrecht Die einzelnen Sachverhalte zwingender Mitbestim-

mung nach § 87 Abs. 1 BetrVG Wichtige weitere Mitbestimmungsrechte

Personelle Einzelmaßnahmen und Mitwirkung Einstellung, Versetzung Eingruppierung, Umgruppierung Vorläufige personelle Maßnahmen Anhörung des Betriebsrats Verweigerung der Zustimmung Ersetzen der Zustimmung durch das Arbeitsgericht Kündigung, Änderungskündigung Bedenken und Widerspruch Auflösungsvereinbarungen

Weitere personelle Angelegenheiten Auswahlrichtlinien Stellenausschreibungen Fragebogen, Beurteilungsgrundsätze Betriebliche Bildungsmaßnahmen

Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat Zusammensetzung, Aufgaben und Zuständigkeiten

Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts – Teil IIMitwirkung des Betriebsrats bei personellen und sozialen Angelegenheiten

Seminargebühr pro Teilnehmer: 1.195,00 € zzgl. MwSt. und Unterbringung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%:Ab zwei Teilnehmern: 1.135,25 € pro Teilnehmer

Wichtige Mitbestimmungsrechte für

die tägliche Praxis!

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Seminarpakete kombinieren und Kosten

sparen!Infos auf Seite 40

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Nummer Beginn Ende OrtB02-180917 Montag, 17.09. Freitag, 21.09.2018 Frankfurt/M.B02-181015 Montag, 15.10. Freitag, 19.10.2018 BerlinB02-181112 Montag, 12.11. Freitag, 16.11.2018 BerlinB02-181210 Montag, 10.12. Freitag, 14.12.2018 Stralsund

Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts – Teil IIMitwirkung des Betriebsrats bei personellen und sozialen Angelegenheiten

Ihre Grundausstattung schenken wir Ihnen!Für Sie persönlich: Die wichtigsten Bücher für den Betriebsrat, wenn Sie mehrere Seminare besuchen!

Wenn Sie mehrere Grundlagenseminare aus der Reihe B01, B02, B03, B04, B07, B08 oder B40 besuchen, erhalten Sie gratis die wichtigsten Bücher, die als Grundausstattung für jeden Betriebsrat un-verzichtbar sind:

Für zwei Seminare: „Betriebsratspraxis von A-Z“ („Der Schoof“).

Für drei Seminare: zusätzlich zum „Schoof“ den Standardkommentar „Fitting“.

Für vier Seminare: zusätzlich zum „Schoof“ und dem „Fitting“ den nützlichen und sehr praxisori-entierten BetrVG-Kommentar „Düwell“.

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Nachdem Sie die Grundlagen der Betriebsratsarbeit und die wichtigen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte über personelle und soziale Angelegenheiten sowie deren Durchsetzung kennengelernt haben, ist es wichtig, etwas über weitere Mitwirkungsrechte insbesondere in wirtschaftlichen Angelegenheiten sowie zu verschie-denen anderen Themen zu erfahren.

Ihr Nutzen als BetriebsratNach dem Besuch dieses Seminars kennen Sie die Be-teiligungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten und können an den wichtigen Aufga-ben der Arbeitnehmervertretung aktiv und wirkungsvoll mitarbeiten. Darüber hinaus kennen Sie weitere Mitwir-kungsaufgaben des Betriebsrats und wissen, wie das Zusammenspiel zwischen verschiedenen Gremien inner-

halb des Betriebsrats sowie mit anderen Betriebsräten im Unternehmen und Konzern organisiert ist.

Wer sollte dieses Seminar besuchenAlle Mitglieder des Betriebsrats benötigen Kenntnisse über das Betriebsverfassungsrecht und die Arbeit des Betriebsrats. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind als Grundlage für die Arbeit aller Be-triebsratsmitglieder unentbehrlich, und jedes Mitglied im Betriebsrat ist verpflichtet, sich diese Kenntnisse zur Vorbereitung auf die Wahrnehmung seines Mandats anzueignen. Daher ist die Teilnahme an diesem Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für alle Betriebsratsmitglieder erforderlich. Gegenüber dem Arbeitgeber ist eine beson-dere Begründung für den Besuch dieses Seminars nicht notwendig.

Die Teilnahme am Seminar ist besonders für neu oder wieder gewählte oder nachgerückte Mitglieder im Be-triebsrat sinnvoll und notwendig.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Experten für Arbeitsrecht

Information des Betriebsrats Informationspflichten des Arbeitgebers Einblick in und Herausgabe von Unterlagen Interne und externe Sachverständige

Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten Bildung und Zusammensetzung eines Wirtschaftsaus-

schusses Aufgaben und Rechte des Wirtschaftsausschusses Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsausschuss und

Betriebsrat Informationsanspruch des Wirtschaftsausschusses

Mitwirkung bei Betriebsänderungen Betriebsänderung: Begriff, Definition und Beispiele Mögliche Folgen von Betriebsänderungen Beteiligungsrechte und Informationsanspruch Interessenausgleich: Ziel und Inhalt Sozialplan: Zweck, Aufbau und wichtige Regeln Durchsetzung eines Sozialplans Nachteilsausgleich

Mitbestimmung bei bestimmten personellen Angelegenheiten Personalplanung Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung Betriebliche Bildungsmaßnahmen

Weitere Mitwirkungsrechte Baumaßnahmen Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe und Arbeitsplätze Arbeits- und Umweltschutz Betriebliche Altersversorgung

Gesamt-, Konzern- und EU-Betriebsrat Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrats Gründung eines Konzernbetriebsrats Aufgaben und Zuständigkeiten der Gremien Stellung des Betriebsrats gegenüber GBR und KBR,

Zusammenarbeit zwischen den Gremien

Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts – Teil IIIMitwirkung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Nummer Beginn Ende OrtB03-181015 Montag, 15.10. Freitag, 19.10.2018 BerlinB03-181029 Montag, 29.10. Freitag, 02.11.2018 BerlinB03-181126 Montag, 26.11. Freitag, 30.11.2018 BonnB03-181217 Montag, 17.12. Freitag, 21.12.2018 Hamburg

Seminargebühr pro Teilnehmer: 1.195,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 1.135,25 € pro Teilnehmer

Unbedingt erforderliche Grundkenntnisse für jedes

Betriebsratsmitglied!

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Seminarpakete kombinieren und Kosten

sparen!Infos auf Seite 40

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Grundlagen der Mitbestimmung Zwingende und freiwillige Mitbestimmung Mitbestimmungspflichtige Sachverhalte, Grenzen der

Mitbestimmung Zuständigkeit: Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder

Konzernbetriebsrat

Information des Betriebsrats Informationspflichten des

Arbeitgebers Hinzuziehung von internen

und externen Sachverstän-digen

Entwurf von Betriebsvereinbarungen Struktur und Konstruktion Formvorschriften Regelungsinhalte Fehlerhafte Betriebsvereinbarungen Gesetzesvorbehalt und Tarifvertrag Regelungsabrede und Protokollnotiz Rahmen- und Gesamt-Betriebsvereinbarungen Tipps für die Formulierung Vorgehen beim Entwurf von Betriebsvereinbarungen Muster-Betriebsvereinbarungen für die Praxis

Durchsetzung und Abschluss von Betriebsvereinbarungen Zustandekommen einer Betriebsvereinbarung Verhandlung mit dem Arbeitgeber, Verhandlungsstra-

tegien Einigungsstellenverfahren Unterlassungsanspruch des Betriebsrats, einstwei-

lige Verfügung

Durchführung und Beendigung von Betriebsvereinbarungen Veröffentlichung im Betrieb Zwingende und unmittelbare Wirkung Verstöße gegen die Betriebsvereinbarung durch den

Arbeitgeber, den Betriebsrat oder durch Arbeitneh-mer

Kündigung und Nachwirkung

Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts – Teil IVBetriebsvereinbarungen – ein wichtiges Instrument der Mitbestimmung

Eine der wichtigsten Aufgaben eines Betriebsrats ist die Mitbestimmung. Und das Instrument, mit dem der Be-triebsrat diese Aufgabe am besten wahrnehmen kann, sind Betriebsvereinbarungen. Seriösen Schätzungen zufolge sind allerdings mehr als die Hälfte aller abge-schlossenen Betriebsvereinbarungen zumindest teil-weise unwirksam, weil Formfehler gemacht wurden, sie nicht vom zuständigen Gremium abgeschlossen wurden oder sie andere Fehler enthalten. Darüber hinaus sind Betriebsvereinbarungen oft unvorteilhaft formuliert, weil sie unklare Regeln enthalten oder Lücken lassen.

Ihr Nutzen als BetriebsratNach dem Besuch dieses Seminars wissen Sie, wie Sie Betriebsvereinbarungen korrekt formulieren und abschließen und nötigenfalls erfolgreich durchsetzen können. Sie kennen die mitbestimmungspflichtigen Sachverhalte und wissen, wie Sie Formfehler und andere Fehler vermeiden. So stellen Sie sicher, dass die Verein-barung eindeutig und rechtssicher formuliert ist, um Ihre Aufgaben zum Nutzen der Arbeitnehmer erfolgreich zu erfüllen.

Wer sollte dieses Seminar besuchenAlle Mitglieder des Betriebsrats benötigen Kenntnisse über das Betriebsverfassungsrecht und die Arbeit des Betriebsrats. Da über Betriebsvereinbarungen alle Be-triebsratsmitglieder mitbestimmen müssen, müssen auch alle Betriebsratsmitglieder über die Formvor-schriften, den Inhalt und den Abschluss einer Betriebs-vereinbarung informiert sein. Daher ist die Teilnahme an diesem Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für alle Betriebsratsmitglieder erforderlich.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Sachverständige

Nummer Beginn Ende OrtB04-181112 Montag, 12.11. Freitag, 16.11.2018 Berlin.B04-181217 Montag, 17.12. Freitag, 21.12.2018 Hamburg

Seminargebühr pro Teilnehmer: 1.195,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 1.135,25 € pro Teilnehmer

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Viele praktische Beispiele für Ihre erfolgreiche

Arbeit als Betriebsrat!

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Zu den Aufgaben des Betriebsrats gehört die Überwa-chung der zum Schutz der Arbeitnehmer geltenden Vorschriften ebenso wie die Mitwirkung und Mitbestim-mung bei personellen Angelegenheiten. Daher ist eine fundierte Kenntnis der arbeitsrechtlichen Grundlagen und Gesetze eine wichtige Voraussetzung dafür, die Arbeit des Betriebsrats wirkungsvoll leisten und seine Aufgaben richtig und konsequent erfüllen zu können.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratNach dem Besuch dieses Seminars kennen Sie die Rechtsvorschriften und wichtigen Regeln des Arbeits-rechts. Sie wissen, welche Mitwirkungsmöglichkeiten

und -aufgaben der Betriebs-rat bei personellen Angele-genheiten hat und können sachgerecht und wirkungs-voll handeln.

Wer sollte dieses Seminar besuchenAlle Mitglieder des Betriebsrats und Personalrats benöti-gen Kenntnisse über das Arbeitsrecht, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind als Grundlage für die Arbeit aller Be-triebsratsmitglieder unentbehrlich, und jedes Mitglied ist verpflichtet, sie sich zur Vorbereitung auf die Wahr-nehmung seines Mandats anzueignen. Daher ist die Teilnahme an diesem Seminar gemäß § 37 Abs. 6 Be-trVG, des § 46 Abs. 6 BPersVG oder der entsprechenden Landesgesetze für alle Mitglieder erforderlich. Auch Ersatzmitglieder, die häufig als Vertretung im Betriebsrat mitwirken, brauchen diese Grundkenntnisse. Gegenüber dem Arbeitgeber ist eine besondere Begründung für den Besuch dieses Seminars nicht notwendig.

Die Teilnahme am Seminar ist besonders für neu gewähl-te oder nachgerückte Mitglieder im Betriebsrat sinnvoll und notwendig.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Experten für Arbeitsrecht

Überblick über das Arbeitsrecht Überblick über arbeitsrechtliche Gesetze Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag

und Gesetz Arbeiter, Angestellte, außertarifliche und leitende

Angestellte, freie Mitarbeiter

Arbeitsvertrag Bewerberfragebogen und Einstellungsgespräch Zulässige und unzulässige Fragen, Auskunftspflich-

ten des Bewerbers Vertragsfreiheit und ihre Grenzen Das Nachweisgesetz, Inhalte in Arbeitsverträgen Formvorschriften für den Arbeitsvertrag Unbefristetes und befristetes Arbeitsverhältnis Teilzeitarbeitsverhältnis und geringfügiges Arbeits-

verhältnis Arbeitnehmerüberlassung Beteiligung des Betriebsrats

Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers Hauptpflicht und Nebenpflichten des Arbeitnehmers Art, Ort und Umfang der Arbeitsleistung Pflichtverletzung durch den Arbeitnehmer und mög-

liche Folgen Hauptpflicht und Nebenpflichten des Arbeitgebers Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub Vergütung ohne Arbeit bei Arbeitsausfall, Feiertag,

Betriebsratstätigkeit etc. Direktionsrecht des Arbeitgebers und seine Grenzen Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber Handlungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers und

Betriebsrats bei Pflichtverletzungen des Arbeitgebers Haftung und Schadensersatz

Wichtige arbeitsrechtliche Gesetze und Schutzvorschriften im Überblick Das Recht der Schwerbehinderten Mutterschutzgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz Arbeitsschutzgesetz Arbeitszeitgesetz Allgemeines Gleichbe-

handlungsgesetz (AGG)

Arbeitsrecht für Betriebsratsmitglieder – Teil IPraxisnahe Einführung in das Basiswissen über das Arbeitsrecht

Seminargebühr pro Teilnehmer: 995,00 € zzgl. MwSt. und Unterbringung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 945,25 € pro Teilnehmer

Wichtige Informationen für die tägliche Praxis des

Betriebsrats!

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Nummer Beginn Ende OrtB07-181008 Montag, 08.10. Freitag, 12.10.2018 DortmundB07-181029 Montag, 29.10. Freitag, 02.11.2018 Frankfurt/M.B07-181112 Montag, 12.11. Freitag, 16.11.2018 BerlinB07-181210 Montag, 10.12. Freitag, 14.12.2018 Stralsund

Arbeitsrecht für Betriebsratsmitglieder – Teil IPraxisnahe Einführung in das Basiswissen über das Arbeitsrecht

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Ihre Grundausstattung schenken wir Ihnen!Für Sie persönlich: Die wichtigsten Bücher für den Betriebsrat, wenn Sie mehrere Seminare besuchen!

Wenn Sie mehrere Grundlagenseminare aus der Reihe B01, B02, B03, B04, B07, B08 oder B40 besuchen, erhalten Sie gratis die wichtigsten Bücher, die als Grundausstattung für jeden Betriebsrat un-verzichtbar sind:

Für zwei Seminare: „Betriebsratspraxis von A-Z“ („Der Schoof“).

Für drei Seminare: zusätzlich zum „Schoof“ den Standardkommentar „Fitting“.

Für vier Seminare: zusätzlich zum „Schoof“ und dem „Fitting“ den nützlichen und sehr praxisori-entierten BetrVG-Kommentar „Düwell“.

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Die Mitwirkung des Betriebsrats bei Kündigungen ist eine der besonders wichtigen Aufgaben des Betriebs-rats, die im Bewusstsein über die große Verantwortung, die man damit trägt, wahrgenommen werden sollte. In diesem Seminar lernen Sie die arbeitsrechtlichen Vo-raussetzungen und Regeln für Kündigungen und andere Arten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen kennen.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratNach dem Besuch dieses Seminars kennen Sie die für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu beachten-den Bestimmungen aus dem individuellen Arbeitsrecht, können wirksame von unwirksamen Kündigungen unter-scheiden und wissen, wie das Kündigungsschutzrecht richtig angewandt wird. Sie wissen, worauf Sie bei Be-

endigungen von Arbeitsver-hältnissen achten müssen und kennen Ihre Aufgaben, Rechte und Handlungsmög-lichkeiten als Betriebsrat in

diesem Zusammenhang, um Ihre Mitwirkungsaufgaben sachgerecht, rechtlich korrekt und wirkungsvoll auszu-üben.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDie Beteiligung des Betriebsrats und Personalrats bei ar-beitsrechtlichen Fragen, insbesondere bei Kündigungen von Arbeitsverhältnissen ist eine der immer wiederkeh-renden und mit besonderer Verantwortung verbundenen Aufgaben. Daher müssen alle Mitglieder die notwendi-gen Kenntnisse in diesem Zusammenhang erwerben, um die Beteiligungsrechte sorgfältig und richtig ausüben zu können. Der Besuch dieses Seminars ist deshalb für alle Mitglieder und diejenigen Ersatzmitglieder, die regel-mäßig als Vertretung an Sitzungen teilnehmen, gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, des § 46 Abs. 6 BPersVG oder der entsprechenden Landesgesetze erforderlich.

Die Teilnahme am Seminar ist besonders für neu gewähl-te oder nachgerückte Mitglieder sinnvoll und notwendig.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Experten für Arbeitsrecht

Ende von Arbeitsverhältnissen Ablauf des Arbeitsvertrags durch Befristung Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Anfechtung Kündigung durch den Arbeitnehmer: Form und

Fristen, Ansprüche des Arbeitgebers

Kündigung durch den Arbeitgeber Kündigung durch den Arbeitgeber: Form und Fristen,

Zugang, Mängel der Kündigung Ordentliche und außerordentliche Kündigung Änderungskündigung Personenbedingte, verhaltensbedingte und betriebs-

bedingte Kündigung Häufig auftretende Fehler von Arbeitgebern

Kündigungsschutz Kündigungsschutz und das Kündigungsschutzgesetz Besonders geschützte Personengruppen: Schwerbe-

hinderte, Schwangere und Betriebsratsmitglieder Voraussetzungen für die personenbedingte Kündi-

gung Verhaltensbedingte Kündigung und Abmahnung Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl Massenentlassungen als Betriebsänderung: Voraus-

setzungen und Sozialplan Kündigungsschutzverfahren Anspruch auf Weiterbeschäftigung

Beteiligung des Betriebsrats Anhörung Bedenken und Widerspruch des Betriebsrats Folgen der Bedenken und des Widerspruchs

Arbeitsgerichtsbarkeit Zuständigkeiten im Arbeitsgericht Klageerhebung, Verfahren und Urteil Besuch beim Arbeitsgericht (sofern möglich)

Pflichten bei Beendigungen von Arbeitsverhältnissen Häufig auftretende Fehler von Arbeitnehmern Ermöglichen der Stellensuche, Freistellung und Un-

terstützung durch den Arbeitgeber Arbeitszeugnis und Arbeitspapiere Interpretation von Zeugnissen

Arbeitsrecht für Betriebsratsmitglieder – Teil IIBeendigung des Arbeitsverhältnisses

Nummer Beginn Ende OrtB08-181029 Montag, 29.10. Donnerstag, 01.11.2018 BerlinB08-181126 Montag, 26.11. Donnerstag, 29.11.2018 BonnB08-181210 Montag, 10.12. Donnerstag, 13.12.2018 Düsseldorf

Seminargebühr pro Teilnehmer: 995,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 945,25 € pro Teilnehmer

Wichtige Informationen für die tägliche Praxis des

Betriebsrats!

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Teilzeitarbeit Geltendmachung des Teilzeitanspruchs Betriebliche Gründe für eine Ablehnung Erhöhung der Arbeitszeit nach Teilzeit Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Teilzeitarbeit

Mutterschutz und Elternzeit Voraussetzungen Zeitlicher Umfang Beschäftigungsverbote Verteilung der Elternzeit Kündigungsschutz

Gewährung von Urlaub Bundesurlaubsgesetz, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag Voraussetzungen der Urlaubsgewährung Sonderformen des Urlaubs, Bildungsurlaub

Krankheit des Arbeitnehmers Krankmeldung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Rechte und Pflichten des erkrankten Arbeitnehmers Beschäftigung während bestehender Arbeitsunfähig-

keit

Kürzung oder Streichung vertraglicher Arbeitnehmeransprüche Änderungskündigung, Verzicht auf Ansprüche Anrechnung auf Tariferhöhungen Verschlechternde Betriebsvereinbarung

Folgen eines Betriebsübergangs für das Arbeitsverhältnis Arbeitgeberwechsel, Nachhaftung des alten Betriebs-

inhabers Unterrichtungspflicht und Kündigungsverbot nach

§613 a BGB Individualrechtliche und kollektivrechtliche Folgen Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Betriebs-

übergang Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Im dritten Teil der Seminarreihe zu Grundlagen des Arbeitsrechts erfahren Sie das, was Sie über Sonderfälle des Arbeitsrechts wissen müssen, die häufig auftreten. Mit diesen Kenntnissen können Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen bei den immer wiederkehrenden Fragen in der betrieblichen Praxis wirkungsvoll helfen.

Zudem hat eine Arbeitnehmervertretung wichtige Kon-trollaufgaben hinsichtlich der zum Schutz der Arbeitneh-mer geltenden Vorschriften. Dieses Seminar hilft Ihnen dabei, diese wichtigen Aufgaben wahrzunehmen.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratNach dem Besuch dieses Seminars kennen Sie die häu-figsten arbeitsrechtlichen Sonderfälle und Schutzan-sprüche von Arbeitnehmern. Sie können kontrollieren, ob der Arbeitgeber seine Pflichten erfüllt und Ihre Kolle-ginnen und Kollegen wirkungsvoll dabei unterstützen, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Wer sollte dieses Seminar besuchenAlle Mitglieder des Betriebsrats und Personalrats benöti-gen Kenntnisse über das Arbeitsrecht, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Daher ist die Teilnahme an diesem Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, des § 46 Abs. 6 BPersVG oder der entsprechenden Landesgesetze für alle Mitglieder erforderlich. Auch Ersatzmitglieder, die häufig als Vertretung im Gremium mitwirken, brauchen die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse. Gegenüber dem Arbeitgeber ist eine besondere Begrün-dung für den Besuch dieses Seminars nicht notwendig.

Die Teilnahme am Seminar ist besonders für neu gewähl-te oder nachgerückte Mitglieder sinnvoll und notwendig.

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Arbeitsrecht für Betriebsratsmitglieder – Teil IIISonderfälle des Arbeitsrechts und besondere Ansprüche der Arbeitnehmer

Nummer Beginn Ende OrtB40-181030 Dienstag, 30.10. Freitag, 02.11.2018 Frankfurt/M.B40-181127 Dienstag, 27.11. Freitag, 30.11.2018 Berlin

Seminargebühr pro Teilnehmer: 995,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 945,25 € pro Teilnehmer

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Häufig auftretende Fragen aus der

arbeitsrechtlichen Praxis!

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Sie waren bereits in früheren Wahlperioden Mitglied des Betriebsrats und haben die erforderlichen Grundlagen-seminare schon besucht? Im Laufe der Jahre wurde aber die eine oder andere Vorschrift im BetrVG und anderen Gesetzen geändert, auch die Rechtsprechung beant-wortet viele Fragen inzwischen anders. Und nicht zuletzt gerät in der alltäglichen Routine der Betriebsratsarbeit so manche wichtige Vorschrift in Vergessenheit. Daher ist es notwendig, von Zeit zu Zeit sein Wissen aufzufri-schen. Dieses Seminar ist dafür genau das Richtige: Sie erhalten eine Auffrischung zu den wichtigsten Fragen der Amtsführung, erfahren alles, was Sie über geänderte Vorschriften wissen müssen und werden auf den neues-ten Stand der Rechtsprechung gebracht.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratNach dem Besuch des Seminars sind Sie auf dem aktu-ellen Stand, den Sie benötigen, um Ihre Aufgaben als

Betriebsratsmitglied korrekt und erfolgreich bewältigen zu können. Sie kennen die geänderten Vorschriften, die aktuelle Rechtsprechung und

haben Ihre grundlegenden Kenntnisse zum Betriebsver-fassungsgesetz aufgefrischt.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDer Besuch dieses Seminars ist für solche Betriebsrats-mitglieder erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, die wieder in den Betriebsrat gewählt wurden, in der Ver-gangenheit bereits Grundlagenseminare besucht hatten und nun eine Auffrischung ihrer Kenntnisse benötigen.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Experten für Arbeitsrecht

Auffrischung zum Betriebsverfassungsrecht Die wichtigsten Vorschriften kompakt: Zuständigkeit,

Aufgaben, Beschlussfassung Auffrischender Überblick über die wichtigsten Mitbe-

stimmungsrechte

Änderungen im BetrVG und der Rechtsprechung zur Betriebsverfassung Die Änderungen des BetrVG der letzten Jahre Behandlung von Arbeitnehmerüberlassung im Be-

triebsverfassungsrecht Änderungen beim Günstigkeitsprinzip Änderungen bei der Beschlussfassung Rolle und Aufgaben des Betriebsrats beim Betriebsü-

bergang Weitere aktuelle Rechtsprechung Konsequenzen für die Arbeit im Betriebsrat

Änderungen bei anderen wichtigen Gesetzen und der Rechtsprechung Geänderte Vorschriften bei der Arbeitnehmerüberlas-

sung Änderungen bei der Teilzeit und bei Befristungen Entgelttransparenzgesetz und Aufgaben des Be-

triebsrats Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellungen Weitere Änderungen in Gesetzgebung und Rechtspre-

chung Konsequenzen für die Arbeit im Betriebsrat Auffrischender Überblick über die wichtigsten Mitbe-

stimmungsrechte

Update-Seminar für wiedergewählte BetriebsratsmitgliederAuffrischung der Grundlagenkenntnisse und aktueller Stand der Rechtsprechung

Nummer Beginn Ende OrtB46-181105 Montag, 05.11. Freitag, 09.11.2018 Hamburg

Seminargebühr pro Teilnehmer: 1.195,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 1.135,25 € pro Teilnehmer

Wichtige Informationen für die tägliche Praxis des

Betriebsrats!

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Veranstaltungsorte und Seminarhotels

Sie sollen sich wohlfühlen

Gute Hotels sind kein Luxus, sondern notwendige

Voraussetzung für gute Arbeit und ein erfolgreiches

Seminar!

Nürnberg: Großstadt mit fränkischer GemütlichkeitEiner unserer Standorte im Süden ist Nürnberg im Herzen Frankens. Die hi-storische Mitte ist ein Anziehungspunkt für Gäste aus aller Welt.

Düsseldorf: Landeshauptstadt mit CharmeEbenfalls auf unserem Programm steht die Landes-hauptstadt Düsseldorf. Der Charme des Nieder-rheins verbunden mit einer dynamischen und attrak-tiven Großstadt machen den Reiz dieses Seminarorts aus.

Bonn: lebendig und interessantDie Region Köln/Bonn am Rhein bietet vieles – idyl-lische Landschaften, historische Stadtbilder und spannende Erlebnisse. Lassen Sie sich bei einem Seminar in Köln/Bonn von der rheinischen Lebens-qualität begeistern.

Dresden: die Perle an der ElbeFrauenkirche, Zwinger, Semperoper, Residenz-schloss, Elbterassen: Die Barockstadt Dresden ist immer einen Besuch wert.

Immer vor Ort, immer zentralUnsere weiteren Seminarorte sind Stralsund, Bo-chum und Dortmund.

Unsere Seminare führen wir in großen und attraktiven Städten durch. Damit stellen wir sicher, dass Sie den Seminar-ort gut, schnell und bequem erreichen.

Alle Seminarorte verfügen über einen ICE-Bahnhof, damit Sie entspannt und umweltschonend anreisen können.

Unsere Seminare finden in Hotels statt, die zumin-dest die Kategorie „Vier Sterne“ erfüllen. Dabei le-gen wir großen Wert darauf, dass die Häuser zentral gelegen sind.

Wir steh'n auf Berlin!Wir fühlen uns in Berlin wohl und leben und arbeiten gern in unserer Stadt. Darum führen wir die meisten unserer Seminare in Berlin durch. Und das ist auch gut so.

Wenn in unseren Seminarbeschreibungen Berlin als Seminarort angegeben ist, dann findet das Seminar auch in Berlin statt, nämlich im Bezirk Mitte nahe der Friedrichstraße bzw. dem Potsdamer Platz oder in der City West in Charlottenburg nahe dem Kurfürsten-damm – und nicht etwa in Teltow, Kleinmachnow oder einem anderen Vorort.

So sind Sie mittendrin und erleben die Stadt mit all ihren Angeboten und ihrem Leben hautnah. Unsere Berliner Seminare führen wir überwiegend in fol-genden Hotels durch:

Hotel Mondial am Kurfürstendamm

NH Hotel Mitte unmittelbar in der Nähe der Friedrichstraße

Hamburg ist aber auch schön.Als attraktiven Seminarort im Norden haben wir Hamburg ausgewählt, denn auch dort lässt es sich gut leben und arbeiten. Von unseren bevor-zugten Hotels aus sind es nur wenige Minuten bis in Hamburgs Innenstadt und zum Hafen.

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Auch wenn Sie als Ersatzmitglied nicht an jeder Sitzung teilnehmen – sobald Sie ihre Aufgaben als Ersatzmit-glied wahrnehmen, sind Sie als vollwertiges Mitglied, wenn auch nur vorübergehend, mit allen Aufgaben befasst, die Betriebsratsmitglieder zu erfüllen haben. Dafür brauchen Sie zumindest die Grundkenntnisse, die es Ihnen ermöglichen, zu verstehen worum es geht und mitzureden.

Der Gesetzgeber hat nur für Betriebsratsmitglieder einen Anspruch auf den Besuch von Seminaren in § 37 Abs. 6 BetrVG begründet. Dieser Anspruch gilt auch noch für solche Mitglieder, die zumindest an ca. der Hälfte der Sitzungen teilnehmen – diese Personen werden hinsicht-lich des Besuchs von Grundlagenseminaren wie normale Betriebsratsmitglieder gestellt.

Wenn Sie aber als Ersatzmit-glied zwar gelegentlich, aber insgesamt an weniger als der Hälfte der Sitzungen teil-nehmen, ist dieses Seminar

genau richtig für Sie.

Ihr Nutzen als BetriebsratNach dem Besuch dieses Grundlagenseminars verfügen Sie über die Grundkenntnisse, die Sie benötigen, um bei einem gelegentlichen Einsatz als Ersatzmitglied im Be-triebsrat mitarbeiten zu können. Sie kennen Ihre Rechte und Pflichten, wissen, wie ein Betriebsrat arbeitet und was seine Aufgaben sind.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar richtet sich an Ersatzmitglieder, die nicht an der überwiegenden Zahl von Sitzungen, aber doch regelmäßig an Sitzungen teilnehmen. Für diesen Perso-nenkreis kann der Besuch dieses Seminars erforderlich i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG sein.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Experten für Arbeitsrecht

Betriebsratsmitglieder, der Betriebsrat als Organ Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder Abmeldung beim Arbeitgeber Geheimhaltungspflichten

Organisation und Inhalt der Betriebsratsarbeit Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen Beschlussfassung des Betriebsrats Sitzungsniederschrift (Protokoll) Betriebsversammlung Zusammenarbeit mit Arbeitgeber und Gewerkschaft

Verschiedene Arten von Mitwirkung Kontrollaufgaben nach § 80 BetrVG Beratung, Anhörung Initiativrechte des Betriebsrats

Information des Betriebsrats Informationspflichten des Arbeitgebers Einblick in Unterlagen

Personelle Einzelmaßnahmen und Mitwirkung Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung Information des Betriebsrats Verweigerung der Zustimmung Ersetzen der Zustimmung durch das Arbeitsgericht Vorläufige personelle Maßnahmen

Kündigungen Kündigung, Änderungskündigung Anhörung des Betriebsrats Bedenken und Widerspruch des Betriebsrats

Überblick über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nach § 87 BetrVG und deren Grenzen Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb Arbeitszeitregelungen, Überstunden Urlaub und Urlaubsplangestaltung Überwachung der Arbeitnehmer, Verhaltens- und

Leistungskontrollen Arbeits- und Gesundheitsschutz

Durchsetzung und Abschluss von Betriebsvereinbarungen Einigungsstellenverfahren Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht Unterlassungsanspruch des Betriebsrats Zwingende und unmittelbare Wirkung Durchsetzung der Einhaltung einer Betriebsvereinba-

rung Kündigung und Nachwirkung

Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts für ErsatzmitgliederDas Wichtigste kompakt, damit Sie mitreden können

Nummer Beginn Ende OrtB67-181105 Montag, 05.11. Freitag, 09.11.2018 HamburgB67-181203 Montag, 03.12. Freitag, 07.12.2018 Berlin

Seminargebühr pro Teilnehmer: 1.195,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 1.135,25 € pro Teilnehmer

Mitwirkung mit Wirkung – auch für Ersatzmitglieder!

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Rahmenprogramm

Etwas sehen und erlebenWir führen unsere Seminare in großen und attrak-tiven Städten durch. Der wichtigste Grund dafür ist die gute Verkehrsanbindung, damit Sie problemlos und ohne zu großen Zeitaufwand anreisen können.

Doch neben der praktischen ist auch die angenehme Seite wichtig. In unseren Seminar-orten gibt es viel zu sehen und zu erleben, und das sollen Sie nicht versäumen.

Denn auch wenn bei uns die Seminare im Vordergrund stehen: Wir geben uns große Mühe, Ihnen die Semi-narwoche mit einem interessanten und spannenden „Drumherum“ anregend zu gestalten. Zu einem gelungenen Seminar gehört eben auch, dass man sich wohlfühlt.

Lassen Sie sich überraschen und verwöhnen – wir sorgen dafür, dass ein attraktives Rahmenprogramm und eine Rundum-Betreuung Ihren Seminarbesuch zu einem Erlebnis machen.

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Eine ordnungsgemäße Niederschrift „über jede Verhand-lung“ des Betriebsrats und Personalrats ist gesetzlich vorgeschrieben. Es gilt, eine Reihe von Formvorschriften und anderen gesetzlichen Erfordernissen zu beachten, um Formfehler zu vermeiden und eine ordentliche Doku-mentation der Sitzungen sicherzustellen. Eine übertrie-bene Protokollierung bis hin zum Wortlaut der einzelnen Redebeiträge ist jedoch nicht notwendig und viel zu aufwendig.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratNach dem Besuch dieses Seminares wissen Sie, wie ein Protokoll erstellt wird, das den gesetzlichen Anforderun-gen an die Dokumentation der Tätigkeit des Betriebsrats

und dem Informationsbedürf-nis der Beteiligten genügt. Darüber hinaus haben Sie verschiedene Arten von Protokollen kennengelernt

und Erfahrungen damit gesammelt, wie Sie ein Protokoll knapp und präzise formulieren.

Wer sollte dieses Seminar besuchenNatürlich richtet sich dieses Seminar in erster Linie an Schriftführerinnen und Schriftführer des Betriebs-rats bzw. Personalrats und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Aber auch Vorsitzende sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter sollten über die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse verfügen, denn die Verantwortung für die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Niederschriften liegt bei den Vorsit-zenden. Für die genannten Personen sind die Inhalte des Seminars im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Sachverständige

Protokollführung – Teil IDie Arbeit der Arbeitnehmervertretung gesetzeskonform und ohne Formfehler dokumentieren

Nummer Beginn Ende OrtS01-180918 Dienstag, 18.09. Donnerstag, 20.09.2018 Frankfurt/M.S01-181015 Montag, 15.10. Mittwoch, 17.10.2018 BerlinS01-181029 Montag, 29.10. Mittwoch, 31.10.2018 BerlinS01-181128 Mittwoch, 28.11. Freitag, 30.11.2018 BonnS01-181219 Mittwoch, 19.12. Freitag, 21.12.2018 Berlin

Seminargebühr pro Teilnehmer: 730,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern:693,50 € pro Teilnehmer

Beschlussfassung Wichtige Regeln für das korrekte Zustandekommen

eines Beschlusses Einladung, Tagesordnung, Beschlussfassung etc. Vermeidung typischer Formfehler

Gesetzliche Grundlagen für die Protokollierung Vorschriften nach dem BetrVG und dem BPersVG bzw.

den LPersVGen Vorschriften nach der ZPO und dem StGB

Regeln für Protokolle Worüber werden Protokolle angefertigt? Was muss, was kann protokolliert werden und was

gehört nicht ins Protokoll? Wer protokolliert? Wer ist verantwortlich? Anwesenheitsliste Aushändigung, Einsichtnahme und Einwände Fristen und Termine Kosten Weitere Formvorschriften, Aufbewahrung Verschwiegenheit, Betriebs- und Geschäftsgeheim-

nisse

Inhaltliche Anforderungen Arten von Protokollen und Aufzeichnungen Erfassung des Protokolls Struktur und Ausfertigung des Protokolls

Anfertigung des Protokolls Formulierungen im Protokoll Übungen für treffende und prägnante Formulierungen Tipps und Hinweise für die effiziente Erstellung von

Protokollen: Formulare, Dokumentvorlagen etc.

Mit vielen praktischen Übungen für Ihre Arbeit

als Betriebsrat!

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Umgang mit Microsoft® Word®

Text erfassen und korrigieren Gestaltung des Textes und des Dokuments

Protokolle und andere Dokumente effizient erstellen Zügig arbeiten, weniger

Schreibarbeit und Fehler dank AutoKorrektur und AutoText

Die Formatierung mit For-matvorlagen vereinfachen und einheitlich gestalten

Den Aufwand für das Schreiben und Gestalten mit Dokumentvorlagen minimieren: Dokumentvorlagen für Protokolle und andere Schriftstücke

Weitere Möglichkeiten, die Arbeit zu vereinfachen

Organisation der Dokumentenablage auf dem PC Regeln für sinnvolle Dateinamen Durchdachte Ordnerstruktur Verwendung der Dateieigenschaften in Word®

Suche nach Dateien

Protokollführung – Teil IIDie Aufgaben der Dokumentation zügig und korrekt mit dem PC erledigen

Nummer Beginn Ende OrtS02-181031 Mittwoch, 31.10. Freitag, 02.11.2018 Berlin

Seminargebühr pro Teilnehmer: 750,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 712,50 € pro Teilnehmer

Im Seminar Protokollführung – Teil I haben Sie die ge-setzlichen Grundlagen der Protokollierung, die inhalt-lichen und formalen Anforderungen an ein Protokoll und die verschiedenen Arten von Protokollen kennengelernt. In diesem darauf aufbauenden Seminar erfahren Sie, wie Sie Protokolle und andere Dokumente und Schriftstücke zügig und effektiv mit Hilfe von Microsoft® Word® erzeu-gen und bearbeiten.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratNach dem Besuch dieses Seminars sind Sie in der Lage, Protokolle, Briefe, Betriebsvereinbarungen und andere Dokumente korrekt, schnell und in guter Form zu erstel-len, zu bearbeiten und so zu organisieren, dass sie pro-blemlos wieder gefunden werden. Sie können Formulare („Dokumentvorlagen“) in Word® anlegen, um die Arbeit weiter zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Wer sollte dieses Seminar besuchenNatürlich richtet sich dieses Seminar in erster Linie an Schriftführerinnen und Schriftführer des Betriebs-rats bzw. Personalrats und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Aber auch Vorsitzende sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter sollten über die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse verfügen, denn die Verantwortung für die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Niederschriften liegt bei den Vorsit-zenden. Für die genannten Personen sind die Inhalte des Seminars im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich.

ReferentenErfahrene Sachverständige und EDV-Referenten

Sie arbeiten intensiv am PC und nehmen die Beispiele und Vorlagen

auf einem USB-Speicherstick mit!

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Seminarpakete kombinieren und Kosten

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Page 24: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Seminare für Betriebsratsvorsitzende und deren Stellvertretungen

Vorsitzende von Betriebsräten und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter haben besondere Aufgaben und eine besondere Ver-antwortung. Daher brauchen sie auch spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten, die es ihnen er-möglichen, diese Aufgaben wirkungsvoll wahr-zunehmen.

Neben fundierten Kenntnissen über die Rechts-vorschriften, die sie beachten müssen, sind be-sonders organisatorische und arbeitstechnische Kompetenzen notwendig. Darüber hinaus sind die Fähigkeiten, geschickt und sachgerecht zu verhandeln sowie Konflikte anzunehmen und konstruktiv mit ihnen umzugehen, von großer Bedeutung.

In unseren Seminaren für Betriebsratsvorsit-zende und deren Stellvertungen werden genau diese Kenntnisse und Kompetenzen gezielt vermittelt und entwickelt. Dabei legen wir ne-ben der Vermittlung der Inhalte großen Wert auf umfangreiche Übungen und eine Vielzahl praktischer Beispiele, damit Sie die erworbenen Fähigkeiten sofort nutzbringend bei Ihrer Arbeit im Betriebsrat umsetzen können.

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Page 25: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Rechtliche Stellung der/des Betriebsratsvorsitzenden und seiner/ihrer Stellvertretung Wahl, Abberufung und Rücktritt Arbeitsbefreiung Verbot der Benachteiligung und Begünstigung von

Betriebsratsmitgliedern Vertretungsbefugnis der/des Vorsitzenden für den

Betriebsrat Entgegennahme von Erklärungen Handeln mit und ohne Betriebsratsbeschluss Informationsansprüche, Verschwiegenheitspflicht Mitteilungen an die Belegschaft Folgen von Amtspflichtverletzungen

Geschäftsführung des Betriebsrats Geschäftsordnung Einberufung der Sitzungen,

Tagesordnung, Ladung der richtigen Ersatzmitglieder

Beschlussfassung, Anträge und Abstimmungen Protokoll Formvorschriften, Einhaltung von Fristen Arbeitsgericht und Einigungsstelle Rechtsberatung und Sachverständige

Besondere Aufgaben und Verantwortung der/des Betriebsratsvorsitzenden Führung der laufenden Geschäfte Einberufung und Leitung der Sitzungen Protokolle Verhandlungen mit dem Arbeitgeber Sprechstunden des Betriebsrats

Organisation der Betriebsratsarbeit Aufgabenverteilung im Gremium Aufgaben des Betriebsausschusses Delegieren von Aufgaben an Ausschüsse Sachmittel und Personal für die Betriebsratsarbeit Langfristige Planung der Arbeit und Projekte Dokumentation der Vorgänge, Gesprächs- und Akten-

notizen, Memos Formulare und Checklisten zur Vereinfachung Ablage und Organisation im Betriebsratsbüro Vor- und Nachbereitung von Sitzungen und Verhand-

lungen

Der bzw. die Vorsitzende eines Betriebsrats hat beson-dere Aufgaben und benötigt spezielle Kenntnisse, um sie korrekt und wirkungsvoll zu erfüllen. Das gilt natürlich ebenso für die Stellvertreterin bzw. den Stellvertreter. Neben rechtlichen Kenntnissen zu verschiedenen The-men sind Kenntnisse über die effiziente Planung, Orga-nisation und Koordination der Arbeit des Betriebsrats sowie die richtige Formulierung von Beschlüssen und des Schriftverkehrs von besonderer Bedeutung.

Ihr Nutzen als Vorsitzende(r) bzw. stellvertretende(r) Vorsitzende(r) des BetriebsratsNach dem Besuch dieses Seminars kennen Sie die be-sonderen Aufgaben, Pflichten und Rechte, die Vorsitzen-de von Betriebsräten bzw. deren Stellvertreter haben. Sie wissen, welche Aufgaben mit der Geschäftsführung des Betriebsrats einhergehen, wissen, wie Sie die Arbeit des Betriebsrats effizient planen und organisieren und können Beschlüsse und den Schriftverkehr korrekt und einwandfrei formulieren.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar richtet sich an alle Vorsitzenden von Betriebsräten und personalräten sowie deren Stellvertre-terinnen und Stellvertreter. Die in diesem Seminar ver-mittelten Kenntnisse sind für diesen Personenkreis im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, des § 46 Abs. 6 BPersVG oder der entsprechenden Landesgesetze erforderlich.

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Fit für den Vorsitz des Betriebsrats!

Spezial-Seminar für Betriebsratsvorsitzende und StellvertreterInnen – Teil I

Die Aufgaben als Vorsitzende(r) effizient bewältigen

Nummer Beginn Ende OrtB17-181112 Montag, 12.11. Freitag, 16.11.2018 Frankfurt/M.B17-181217 Montag, 17.12. Freitag, 21.12.2018 Hamburg

Seminargebühr pro Teilnehmer: 1.195,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 1.135,25 € pro Teilnehmer

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Im ersten Teil dieser Seminarreihe geht es vor allem um formale und organisatorische Aufgaben der bzw. des Betriebsratsvorsitzenden, also die Geschäftsführung des Betriebsrats. Damit sind aber seine Aufgaben längst nicht vollständig beschrieben. Zwar ist die bzw. der Betriebsratsvorsitzende „nur“ berechtigt, Erklärungen im Rahmen der vom Betriebsrat gefassten Beschlüsse abzugeben. In der Praxis müssen aber wesentliche auch inhaltliche Aufgaben des Betriebsrats von der bzw. dem Vorsitzenden geleistet oder zumindest vorbereitet werden. Das gilt z. B. wenn es um die Erarbeitung von Betriebsvereinbarungen geht, wenn Konflikte mit dem Arbeitgeber entstehen, Verhandlungen vorbereitet und geführt werden müssen oder der Betriebsrat die Beleg-schaft informieren möchte.

Ihr Nutzen als Vorsitzende(r) bzw. stellvertretende(r) Vorsitzende(r) des BetriebsratsNach dem Besuch dieses Seminars kennen Sie wesent-liche Möglichkeiten, Ihre Aufgaben als Betriebsrat wir-kungsvoll wahrzunehmen und umzusetzen. Sie wissen, welche Möglichkeit Sie haben, die Beteiligungsrechte

und anderen Ansprüche Ihres Gremiums durchzusetzen und kennen wichtige Tech-niken, um konstruktiv und

sachbezogen mit Konflikten umzugehen und Verhand-lungen zu führen sowie die Belegschaft zu informieren.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar richtet sich an alle Vorsitzenden von Betriebsräten und Personalräten sowie deren Stellvertre-terinnen und Stellvertreter. Die in diesem Seminar ver-mittelten Kenntnisse sind für diesen Personenkreis im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, des § 46 Abs. 6 BPersVG oder der entsprechenden Landesgesetze erforderlich.

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Inhalt der Betriebsratsarbeit Strukturiertes Vorgehen beim Entwurf von Betriebs-

vereinbarungen Rechtssichere Formulierungen Kommunikation und Schriftverkehr

Durchsetzung der Ansprüche Eskalationsmöglichkeiten des Betriebsrats Kontrollierte Eskalation und Möglichkeiten der Dees-

kalation

Konflikte und Verhandlungen Kontrollierte Eskalation: Möglichkeiten und Regeln

für das sachbezogene Austragen von Konflikten Trennen von Sache und Person Konfliktstile erkennen und damit umgehen Umgang mit Machtspielen Strategien und Möglichkeiten der Konfliktlösung Methoden sachbezogenen Verhandelns Entwicklung von Optionen und Beurteilungskriterien Verhandlungen vorbereiten Verhandlungen führen

Öffentlichkeitsarbeit Informationsaufgaben des Betriebsrats Rechtliche und strategische Grenzen der Information

an die Belegschaft Möglichkeiten für die Öffentlichkeitsarbeit Instrumente und Regeln für die Öffentlichkeitsarbeit Praktische Tipps und Übungen

Fit für den Vorsitz des Betriebsrats!

Spezial-Seminar für Betriebsratsvorsitzende und StellvertreterInnen – Teil IIWichtige inhaltliche Aufgaben der bzw. des Betriebsratsvorsitzenden

Nummer Beginn Ende OrtB27-181029 Montag, 29.10. Freitag, 02.11.2018 BerlinB27-181119 Montag, 19.11. Freitag, 23.11.2018 Berlin

Seminargebühr pro Teilnehmer: 1.245,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 1.182,75 € pro Teilnehmer

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Betriebsvereinbarung, Interessenausgleich und Sozialplan Vom Entwurf über die Verhandlung bis zum Abschluss

– Interessenausgleich und Sozialplan Hinzuziehung von Sachverständigen und Rechtsbei-

ständen Durchsetzung einer Be-

triebsvereinbarung und eines Sozialplans vor der Einigungsstelle

Den Druck erhöhen: Un-terlassungsansprüche gerichtlich durchsetzen

Betriebsvereinbarungen beenden: ordentliche und fristlose Kündigung, Nachwirkung, Nachfolgerege-lungen

Beispiele aus der Praxis: Variable Vergütung, Leis-tungsbeurteilung, Überwachung, Arbeitszeitrege-lungen

Verhandlung Verhandlungen vorbereiten und sich in der Verhand-

lung behaupten Die andere Seite ist geübter – wie man mit den ty-

pischen Tricks bei Verhandlungen umgeht Gut gefragt ist halb gewonnen – durch Fragen führen Wasserdichte Argumentation – wie man sich auf eine

argumentative Auseinandersetzung vorbereitet

Betriebsänderung Was tun bei einer Betriebsänderung? Was geschieht mit Betriebsvereinbarungen bei einer

Betriebsänderung?

Personelle Maßnahmen Gute Begründungen beim Widerspruch gegen perso-

nelle Maßnahmen Was tun, wenn der Arbeitgeber sich gesetzeswidrig

verhält?

Informationsansprüche Was muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat mitteilen? Wie rechtzeitig ist „rechtzeitig“ und was ist „umfas-

send“? Wie setzt der Betriebsrat die Informationsansprüche

durch? Was kann der Betriebsrat tun, wenn er zu spät infor-

miert wurde?

In den ersten beiden Seminaren haben Sie das Wissen erworben, um Ihre Aufgaben formal korrekt wahrzuneh-men und das Amt mit Inhalt zu füllen. Was aber gerade Betriebsratsvorsitzenden, die neu ins Amt gewählt wur-den, häufig fehlt, ist die praktische Erfahrung bei der Umsetzung. Der dritte Teil der Seminarreihe für Betriebs-ratsvorsitzende und deren Stellvertretungen hilft Ihnen, Ihre Aufgaben erfolgreich umzusetzen.

Ihr Nutzen als BetriebsratIn diesem Seminar wird anhand konkreter Beispiele und Projekte aus der Praxis geübt, wie die Interessen der Belegschaft und des Betriebsrats wirkungsvoll vertre-ten und durchgesetzt werden können. Sie spielen den gesamten Verlauf verschiedener typischer Aufgaben eines Betriebsrats durch (z. B. Entwurf, Verhandlung und Durchsetzung einer Betriebsvereinbarung in „freier“ Ver-handlung und vor der Einigungsstelle, Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte bei personellen Maßnahmen, Durch-setzung einer Kostenübernahme und eines Seminarbe-suchs, Begleitung der Maßnahmen durch wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit). Sie erhalten im Seminar viele Anregungen und profitieren vom Erfahrungsaustausch mit den Referenten und den Kolleginnen und Kollegen aus Gremien anderer Betriebe.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar richtet sich an alle Vorsitzenden von Betriebsräten und Personalräten sowie deren Stellvertre-terinnen und Stellvertreter. Die in diesem Seminar ver-mittelten Kenntnisse sind für diesen Personenkreis im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, des § 46 Abs. 6 BPersVG oder der entsprechenden Landesgesetze erforderlich.

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Betriebsratsarbeit erfolgreich gestalten – viele Beispiele aus der

täglichen Praxis!

Spezial-Seminar für Betriebsratsvorsitzende und StellvertreterInnen – Teil III

Umsetzung der Aufgaben und Durchsetzung der Interessen – Praxisworkshop

Nummer Beginn Ende OrtB32-181008 Montag, 08.10. Freitag, 12.10.2018 HamburgB32-181210 Montag, 10.12. Freitag, 14.12.2018 BerlinB32-181217 Montag, 17.12. Freitag, 21.12.2018 Düsseldorf

Seminargebühr pro Teilnehmer: 1.245,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 1.182,75 € pro Teilnehmer

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Page 28: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Seminare für Mitglieder im Wirtschaftsausschuss

Der Wirtschaftsausschuss ist für die Beurteilung der Situation des Unternehmens und den Blick hinter die Kulissen der Darstellung durch den Arbeitgeber ein unverzichtbares Instrument. Nur so wird es dem Betriebsrat ermöglicht, aktiv und vorausschauend zu handeln und dem Arbeitgeber argumentativ Paroli bieten zu kön-nen.

Um den Aufgaben im Wirtschaftsausschuss ge-wachsen zu sein, ist neben rechtlichen Kennt-nissen vor allem die Fähigkeit erforderlich, Jahresabschlüsse zu verstehen und zu interpre-tieren, die nötigen Kennzahlen zu ermitteln und die daraus notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen.

In unseren Seminaren für Mitglieder des Wirt-schaftsausschusses werden Sie für diese wich-tigen Aufgaben praxisnah fit gemacht.

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Page 29: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Gründung, Stellung und Organisation Gründung eines Wirtschaftsausschusses Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses Stellung der Mitglieder im Wirtschaftsausschuss Aufgaben und Rechte des Wirtschaftsausschusses Organisation der Arbeit und Zusammenarbeit mit den

Betriebsratsgremien Die einzelnen wirtschaftlichen Angelegenheiten gem.

§ 106 Abs. 3 BetrVG

Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber Auskunftspflichten des

Arbeitgebers Teilnahme eines Arbeitge-

bervertreters an Sitzungen Durchsetzung der Informa-

tionsansprüche Einigungsstellen- und Beschlussverfahren

Informationsbedarf für die Arbeit der Betriebsratsgremien Einschätzung der wirtschaftlichen Lage Rationalisierungsvorhaben und die sich daraus erge-

benden Erkenntnisse Produktionsprogramm und Investitionen

Das betriebliche Rechnungswesen und andere Informationsquellen Funktion und Systematik des Rechnungswesens Betriebswirtschaftliche Auswertungen Wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahlen Produktions- und Investitionsprogramm Weitere Informationsquellen

Jahresabschlüsse und betriebswirtschaftliche Analyse Aufbau und Struktur der Bilanz Positionen der Aktiv- und der Passivseite Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Bewertungsspielräume und Gestaltungsmöglich-

keiten des Jahresabschlusses „Versteckte“ Positionen in der Bilanz Anhang und Lage bericht Interpretations möglichkeiten

Der wirkungsvolle Wirtschaftsausschuss – Teil IEntscheidende Informationen für den Betriebsrat ermitteln

und rechtzeitig agieren

Nummer Beginn Ende OrtW01-181105 Montag, 05.11. Freitag, 09.11.2018 NürnbergW01-181210 Montag, 10.12. Freitag, 14.12.2018 Berlin

Seminargebühr pro Teilnehmer: 1.195,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 1.135,25 € pro Teilnehmer

Wichtige Informationen für das aktive Handeln

des Betriebsrats!

In einem Unternehmen mit insgesamt mehr als 100 Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu gründen, der wichtige Aufgaben wahrnimmt: Vor allem obliegt ihm, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu ermitteln und künftige Entwicklungen, insbesondere die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer zu beurteilen. Dies ist notwendig, um Probleme so rechtzeitig zu erkennen, damit der Betriebsrat Maßnahmen, z. B. zur Beschäfti-gungssicherung, anstreben kann und nicht erst reagiert, wenn er vom Arbeitgeber informiert wird und es womög-lich bereits zu spät ist. Der Wirtschaftsausschuss liefert dem Betriebsrat wichtige Informationen und Erkennt-nisse, um ihn bei der Arbeit zu unterstützen und ihm zu ermöglichen, frühzeitig die Initiative zu ergreifen.

Ihr Nutzen als BetriebsratNach dem Besuch dieses Seminars kennen Sie zum einen die rechtliche Basis für die Arbeit des Wirtschafts-ausschusses, um seine Aufgaben korrekt und umfassend erfüllen zu können. Zum anderen verfügen Sie über die notwendigen betriebswirtschaftlichen Kenntnisse, um zu verstehen, wie Jahresabschlüsse mit Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen interpretiert werden, welche anderen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen von Bedeutung sind und wie ein betriebliches Rechnungswe-sen arbeitet, um die Zahlen zu liefern.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar sollten alle Mitglieder eines Wirtschafts-ausschusses besuchen. Auch Vorsitzende eines Betriebs-rats sowie deren Stellvertreter sollten, selbst wenn sie nicht Mitglied im Wirtschaftsausschuss sind, an diesem Seminar teilnehmen, um die rechtlichen und wirtschaft-lichen Grundkenntnisse zu erwerben, die für die Zusam-menarbeit mit dem Wirtschaftsausschuss erforderlich sind. Für die genannten Personenkreise ist der Besuch des Seminars gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

Der Wirtschaftsausschuss darf seine Mitglieder nicht zu einem Seminar entsenden. Daher muss der Beschluss vom Betriebsrat gefasst werden. Nach geltender Recht-sprechung ist ein Besuch dieses Seminars für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die keine Betriebsratsmit-glieder sind, nicht erzwingbar.

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Page 30: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Im ersten Seminar für Mitglieder des Wirtschaftsaus-schusses haben Sie sich die rechtlichen und kaufmän-nischen Grundlagen für die Tätigkeit in diesem wichtigen Gremium erarbeitet. Dieses vertiefende Seminar gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kenntnisse zu erweitern, die Bedeutung wichtiger Kennzahlen, die aus dem Jahresab-schluss und anderen Quellen ermittelt werden können, zu erfahren und damit die Lage in Ihrem Unternehmen besser und fundierter zu beurteilen.

Dabei lernen Sie eine Reihe von Werkzeugen kennen, die auf der Basis von Excel® einfach bedient werden können, um schnell und aussagekräftig die wichtigsten Kenn-zahlen zu ermitteln.

Ihr Nutzen als BetriebsratNach dem Besuch dieses Seminars wissen Sie, wie aus den Jahresabschlüssen und anderen Quellen wichtige Unternehmenskennzahlen ermittelt werden können. Sie kennen die Bedeutung dieser Kennzahlen und wissen,

welche Schlussfolgerungen, insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftliche Ent-wicklung des Unternehmens, daraus geschlossen werden können.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar sollten alle Mitglieder eines Wirtschafts-ausschusses besuchen. Auch die bzw. der Vorsitzende eines Betriebsrats sowie seine Stellvertreterin bzw. sein Stellvertreter sollten, auch wenn sie nicht Mitglied im Wirtschaftsausschuss sind, an diesem Seminar teilneh-men, um die wirtschaftlichen Kenntnisse zu erwerben, die für die Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsaus-schuss erforderlich sind. Auch Betriebsratsmitglieder, die erst in näherer Zukunft Mitglieder des Wirtschafts-ausschusses werden, sollten zur Vorbereitung dieses Seminar besuchen. Für die genannten Personenkreise ist der Besuch des Seminars gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

Der Wirtschaftsausschuss darf seine Mitglieder nicht zu einem Seminar entsenden. Daher muss der Beschluss vom Betriebsrat gefasst werden. Nach geltender Recht-sprechung ist ein Besuch dieses Seminars für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die keine Betriebsratsmit-glieder sind, nicht erzwingbar.

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Wichtige Kennziffern und ihre Bedeutung Cash Flow, EBIT, EBITDA, Stille Reserven, Finanzer-

gebnis, Eigen- und Fremdkapitalquote etc.: wichtige Kennzahlen und ihre Ermittlung

Rechenbeispiele für die Ermittlung der Kennzahlen Erfolgsindikatoren Rentabilitätskennzahlen Intensitätskennzahlen Sozial-Kennzahlen Bedeutung der Kennzahlen Kapitalflussrechnung Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Erstellung eines Kennziffernbogens Schlussfolgerungen über die vergangene und zukünf-

tige Entwicklung

Bilanzierungsspielräume Wahlrechte des Unternehmens in der Bilanzierung Bewertungsspielräume Abschreibungen Herstellungskosten Bewertungen und Umbewertungen Auswirkungen auf die Bilanz

Praktische Umsetzung Anwendung des Kennziffernbogens für Ihr Unterneh-

men Analyse und Beurteilung der Entwicklung und Lage

Ihres Unternehmens Checkliste für Ihr Unternehmen Maßnahmen für das weitere Vorgehen des Wirt-

schaftsausschusses und Betriebsrats

Wenn möglich, sollten Sie die letzten zwei oder drei Jahresabschlüsse Ihres Unternehmens zum Seminar mitbringen, um die konkreten Daten für Ihr Gremium im Seminar zu ermitteln. So können Sie die im Seminar erarbeiteten Kenntnisse gleich praktisch umsetzen.

Fit für den Wirtschaftsausschuss – Kennziffernbögen auf

einem USB-Stick!

Der wirkungsvolle Wirtschaftsausschuss – Teil IIVertiefende Übungen in der Bilanzanalyse und der Ermittlung sowie Beurteilung wichtiger Kennzahlen

Nummer Beginn Ende OrtW02-181218 Dienstag, 18.12. Freitag, 21.12.2018 Hamburg

Seminargebühr pro Teilnehmer: 995,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 945,25 € pro Teilnehmer

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Page 31: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Beteiligungs- und Mitbestimmungsaufgaben bei personellen Angelegenheiten

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Ein wichtiges Aufgabengebiet der Arbeit-nehmervertretung ist die Beteiligung bei perso-nellen Angelegenheiten. Die tägliche Routine bei der Mitbestimmung über personelle Ein-zelmaßnahmen gehört dazu ebenso wie die Beteiligung an „strategischen“ Projekten des Arbeitgebers: Die Einführung von Zielvereinba-rungen, Beurteilungsverfahren oder eine lang-fristig ausgerichtete Personalentwicklung mit Weiterbildungsmaßnahmen etc. sind Vorhaben, die die Arbeitnehmer unmittelbar betreffen und große Bedeutung für sie haben können.

Deshalb ist es wichtig, dass der Betriebsrat oder Personalrat sich bei personellen Angelegen-heiten gut aufstellt, nicht nur reagiert, sondern seinerseits strategisch vorgeht und auch die größeren Projekte der Arbeitnehmer kritisch begleitet.

In unseren Seminaren, die personelle Ange-legenheiten zum Inhalt haben, werden Sie für diese wichtigen Aufgaben rundum gut vorberei-tet und fit gemacht.

Page 32: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Ausschüsse des Betriebsrats Voraussetzung für die Bildung Größe, Zusammensetzung und Wahl Geschäftsordnung, Sitzungen, Beschlussfassung,

Protokollierung Übertragung von Aufgaben an Ausschüsse Widerruf der Übertragung von Aufgaben Aufhebung von Beschlüssen durch den Betriebsrat Grenzen der Rechte von Ausschüssen

Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellungen Stellenausschreibung Fragebogen Einstellung, Arbeitsvertrag Information des Betriebsrats Mitbestimmung bei Einstellungen Verweigerung der Zustimmung Ersetzen der Zustimmung durch das Arbeitsgericht

Beteiligung des Betriebsrats bei anderen personellen Einzelmaßnahmen Mitbestimmung bei Versetzungen Begriff der Versetzung und Abgrenzung zu anderen

Maßnahmen Mitbestimmung bei Eingruppierungen und Umgrup-

pierungen Voraussetzungen für Ein- und Umgruppierungen Entgeltfragen wie Prämien etc. Vorläufige personelle Maßnahmen

Kündigung durch den Arbeitgeber Betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltens-

bedingte Kündigung Ordentliche und außerordentliche (fristlose) Kündi-

gung Änderungskündigung Kündigung durch den Arbeitgeber: Form und Fristen,

Zugang, Mängel der Kündigung Häufig auftretende Fehler von Arbeitgebern Andere Arten von Beendigung von Arbeitsverhältnis-

sen Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen Anhörung Widerspruch des Betriebsrats Folgen des Widerspruchs

Aus- und Weiterbildung Beteiligung des Betriebsrats bei der Ausbildung Beteiligung des Betriebsrats bei der Weiterbildung

Nummer Beginn Ende OrtB45-181112 Montag, 12.11. Donnerstag, 15.11.2018 Hamburg

Seminargebühr pro Teilnehmer: 995,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 945,25 € pro Teilnehmer

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Der wirkungsvolle PersonalausschussWichtige Routineaufgaben des Betriebsrats korrekt und effizient erledigen

Einer der wichtigsten Ausschüsse, die ein größerer Be-triebsrat bilden sollte, ist der Ausschuss für personelle Angelegenheiten. Gerade in größeren Betrieben fallen ständig in großer Zahl personelle Angelegenheiten an, die den Betriebsrat beschäftigen. Damit die inhaltliche Arbeit bei Betriebsratssitzungen nicht zu kurz kommt, ist es sehr empfehlenswert, die personellen Routineangele-genheiten an einen Ausschuss zu delegieren. So sichert das „große“ Gremium sich wertvolle Sitzungszeit, um über inhaltliche Fragen in Ruhe zu diskutieren.

Andererseits gehören gerade personelle Angelegenhei-ten zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats. Des-halb ist es notwendig, diesen Ausschuss gut zu beset-zen, und seine Mitglieder benötigen die Kenntnisse und Erfahrungen, um die Aufgaben dieses Ausschusses gut und gewissenhaft zu erledigen.

Ihr Nutzen als BetriebsratIn diesem Seminar erfahren Sie, welche Aufgaben sinn-voll an einen Ausschuss für personelle Angelegenheiten delegiert werden können, wie die Übertragung der Auf-

gaben richtig erfolgt und wo die Grenzen der Selbständig-keit eines solchen Ausschus-ses gesetzt werden sollten. Sie erhalten einen Überblick

über die im Ausschuss zu behandelnden Sachverhalte und welche Möglichkeiten Sie als Mitglied eines Aus-schusses für personelle Angelegenheiten haben.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar richtet sich an die Mitglieder von Aus-schüssen für personelle Angelegenheiten. Da es nur bei Betriebsräten mit neun oder mehr Mitgliedern sinnvoll ist, solch einen Ausschuss zu bilden, empfiehlt sich der Besuch dieses Seminares auch nur für Mitglieder in Be-triebsräten entsprechender Größe. Für diese Mitglieder ist der Besuch des Seminars erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG.

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Viele praktische Beispiele für Ihre erfolgreiche Arbeit im Betriebsrat!

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Nicht zuletzt die sog. „Hartz-Reformen“ haben zu Verwer-fungen in vielen Betrieben geführt: Arbeitgeber nutzen gern die Möglichkeit, Leiharbeitnehmer einzusetzen, um die Lohnkosten teilweise sehr deutlich zu senken und Beschäftigungsrisiken auf die Arbeitnehmer zu verla-gern. Der Grundsatz gleicher Zahlung verliert wegen der für viele Entleihbetriebe geltenden Tarifverträge dabei nicht selten jede Bedeutung.

Betriebsräte stehen dieser Entwicklung nicht vollkom-men machtlos gegenüber. Das Betriebsverfassungs-gesetz gibt ihnen einige Möglichkeiten, sich gegen die Aushöhlung der Arbeitsbedingungen zu wenden.

Darüber hinaus stellt der Einsatz von Leiharbeitnehmern Betriebsräte vor weitere Herausforderungen: Der Be-triebsrat ist auch für Leiharbeitnehmer zuständig, muss die betrieblichen Mitbestimmungsrechte also auch zum Schutz der Kollegen aus den Entleihbetrieben wahrneh-men.

Ihr Nutzen als BetriebsratNach dem Besuch dieses Seminars kennen Sie die Möglichkeiten, die Sie als Betriebsrat haben, wenn Leiharbeitnehmer im Betrieb beschäftigt werden sollen, insbesondere wissen Sie, welche Möglichkeiten es gibt, den Einsatz von Leiharbeitnehmern zu begrenzen. Sie kennen die rechtliche Stellung der Leiharbeitnehmer im Betrieb und wissen, für welche mitbestimmungspflichti-gen Sachverhalte Sie als Betriebsrat auch im Hinblick auf Leiharbeitnehmer zuständig sind.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmit-glieder von Betrieben, in denen Leiharbeitnehmer ein-gesetzt werden oder eingesetzt werden sollen. Daher ist der Besuch dieses Seminars für alle Mitglieder von Betriebsräten solcher Betriebe erforderlich gem. § 37 Abs. 6 BetrVG.

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Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG Betriebsverfassungsrechtliche Definition des Arbeit-

nehmerbegriffs Wahlrecht der Leiharbeitnehmer bei der Betriebsrats-

wahl Größe des Betriebsrats und Berücksichtigung der

Leiharbeitnehmer bei anderen betriebsverfassungs-rechtlichen Zahlen

Vertretung der Leiharbeitnehmer durch den Betriebs-rat

Grenzen der Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebs-rats bei Leiharbeitnehmern

Leiharbeitnehmer oder „Outsourcing im Betrieb“? Unterscheidungsmerkmale und unterschiedliche rechtliche Konsequenzen

Echte und unechte Werkverträge, verdeckte Arbeit-nehmerüberlassung

Leiharbeitnehmer, Einsatz und Status im Betrieb Rechtsbeziehungen bei

Leiharbeitsverhältnissen Schutzvorschriften, die zugunsten der Leiharbeitneh-

mer gelten Rechte des Leiharbeitnehmers im Entleiherbetrieb,

Pflichten des Entleihbetriebs Gleiche Arbeitsbedingungen („Equal Pay“) und Ein-

schränkungen dieser Regel Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Einstel-

lung von Leiharbeitnehmern Mitbestimmung bei Auswahlrichtlinien Kann der Betriebsrat den Einsatz von Leiharbeit-

nehmern verhindern?

Handlungsmöglichkeiten und Mitbestimmungsaufgaben des Betriebsrats Informationsansprüche des Betriebsrats Möglichkeiten des Wirtschaftsausschusses Mitbestimmung bei Arbeitszeiten Mitbestimmung beim Arbeitsschutz Weitere typische Felder der Mitbestimmung bei Leih-

arbeitnehmern

Leiharbeitnehmer, Werkverträge und Outsourcing im Betrieb

Handlungsmöglichkeiten und Aufgaben des Betriebsrats

Nummer Beginn Ende OrtB21-181022 Montag, 22.10. Mittwoch, 24.10.2018 Nürnberg

Seminargebühr pro Teilnehmer: 730,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 693,50 € pro Teilnehmer

Die Änderungen des Gesetzes und die aktuelle Rechtsprechung werden im Seminar behandelt!

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Viele Arbeitgeber versuchen, die Wirtschaftlichkeit zu verbessern, indem sie neue, an der Beurteilung von Leistun gen orientierte Entgeltsysteme einführen. Wenn dies auch vorgeblich dem Leistungsanreiz und der Bindung leistungsstarker Mitarbeiter dienen soll, wird dieses Instrument nicht selten auch eingesetzt, um die Belegschaft abzubauen und die verbleibenden Arbeit-nehmer unter Druck zu setzen. Untersuchungen zeigen, dass eine leistungs orientierte Vergütung die Motivation der Arbeitnehmer nur in geringem Umfang und auch nur vorübergehend erhöht – wirksamer sind eine offene Kommunikationskultur, eine z. B. in Form von Weiterbil-dung etc. gezeigte Wertschätzung der Arbeitnehmer und andere Maßnahmen.

Es gilt zu verhindern, dass durch Intransparenz, Unge-rechtigkeit und Willkür oder durch unerreichbare Ziele ein unfaires System der Leistungsbeurteilung installiert

wird. Ebenso sollte ein Miss-brauch des Entgeltsystems zum „Aussortieren“ von Mit-arbeitern vermieden werden,

damit kein unangemessener Druck auf die Arbeitnehmer erzeugt und das System nicht falsch eingesetzt wird.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratIn diesem Seminar erfahren Sie, welche Mitbestim-mungsrechte durch Beurteilungssysteme, leistungsbe-zogene Vergütungen, Prämien etc. berührt werden. Die verschiedenen Modelle sowohl hinsichtlich der Zielver-einbarungen und Beurteilungsverfahren als auch der un-terschiedlichen Entgeltformen werden Ihnen im Seminar ebenso vorgestellt wie deren Chancen und Risiken.

Sie erfahren, wie Sie Ihre Mitbestimmungsrechte zum Schutz der Arbeitnehmer wirkungsvoll einsetzen, um Transparenz, Fairness und Gerechtigkeit sicherzustellen.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar richtet sich an Betriebsrats- und Perso-nalratsmitglieder von Betrieben, in denen die Einfüh-rung leistungsbezogener Vergütungssysteme geplant oder bereits vollzogen ist oder ein bestehendes System geändert werden soll. Der Besuch dieses Seminars ist für Mitglieder von Arbeitnehmervertretungen der betrof-fenen Betriebe im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, des § 46 Abs. 6 BPersVG oder der entsprechenden Landesgesetze erforderlich.

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Arbeits- und tarifvertragliche Rahmenbedingungen Verhältnis von Betriebsvereinbarung und Regelungs-

abrede zu Arbeits- und Tarifvertrag Tarifvorrang und Tarifüblichkeit Günstigkeitsprinzip, verschlechternde Betriebsver-

einbarungen

Verschiedene Formen der leistungsbezogenen Vergütung Prämien- und Bonusmodelle Qualifikationsmodelle Akkordlöhne Grundgehalt und Höhe des variablen Anteils an der

Vergütung Differenzierung der Entgelte Chancen und Risiken der verschiedenen Modelle Motive der Arbeitgeber und wirtschaftliche Auswir-

kungen

Beurteilungsverfahren Merkmale und Kriterien für Beurteilungen Sicherstellung einer gerechten Beurteilung Bewertung der Arbeitsleistung Anforderungen an die Beurteiler Festlegung von Zielen Folgen nicht erreichter Ziele Einseitige Festlegung der Ziele durch den Arbeitgeber

– „billiges Ermessen“ gem. § 315 BGB

Mitbestimmung des Betriebsrats Mitbestimmungsrechte bei der Einführung, Gestal-

tung und Änderung leistungsorientierter Vergütungs-systeme

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG

Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen in tarifge-bundenen und nicht tarifgebundenen Betrieben

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 94 Abs. 2 BetrVG (Beurteilungsgrundsätze)

Mitwirkung bei Ein- und Umgruppierung

Umsetzung der Mitwirkungsmöglichkeiten Gleichbehandlungsgrundsatz, Fairness und Gerech-

tigkeit der Vergütung Wichtige Punkte einer Betriebsvereinbarung Muster-Betriebsvereinbarungen für tarifgebundene

und nicht tarifgebundene Betriebe

Nummer Beginn Ende OrtB20-181126 Montag, 26.11. Donnerstag, 29.11.2018 Bonn

Seminargebühr pro Teilnehmer: 995,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 945,25 € pro Teilnehmer

Sorgen Sie für gerechte Vergütungsregeln!

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Leistungsorientierte VergütungWichtige Aufgaben des Betriebsrats zum Schutz der Arbeitnehmer

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Von Verfahren zur systematischen Beurteilung von Leis-tungen und von Zielvereinbarungen verspricht man sich eine Verschlankung der Hierarchien, direktere Umset-zung der unternehmerischen Ziele und eine verbesserte Motivation der Arbeitnehmer.

Leistungsbeurteilungen verlaufen nicht immer ideal: Eine faire und objektive Beurteilung anhand nachvollzieh-barer Kriterien ist eher die Ausnahme als die Regel.

Und auch wenn Zielvereinbarungen tatsächlich geeignet sein können, Ziele – nicht zuletzt auch zum Nutzen der Arbeitnehmer – besser zu definieren, bestehen erheb-liche Risiken.

Die Individualisierung des Arbeitsrechts ist eine mög-liche Folge. Die Umsetzung ist häufig mangelhaft: Oft werden die Ziele von oben herab diktiert, ohne dass die Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sie zu erreichen. Und schließlich können Zielvereinbarungen dazu führen, dass Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf Arbeitszeitvor-schriften und ihre eigene Gesundheit alles daransetzen, sie zu verwirklichen.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratNach dem Besuch dieses Seminars können Sie einschät-zen, welche Systeme von Beurteilungsverfahren und Zielvereinbarungen es gibt, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und welche Folgen sie für Ihren Betrieb haben. Sie kennen die rechtlichen Bedingungen und die Auswirkungen sowie die Beteiligungsrechte und Sie wissen, wie Sie Ihre Mitbestimmungsrechte wirkungsvoll zum Schutz der Kolleginnen und Kollegen einsetzen können.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar richtet sich an alle Betriebsräte und Personalräte, in deren Betrieben Beurteilungssysteme oder Systeme zur Zielvereinbarung eingeführt werden sollen oder bereits eingeführt wurden. Der Besuch die-ses Seminars ist für Mitglieder von Betriebsräten betrof-fener Betriebe im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. für Mitglieder von Personalräten gem. § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Experten für Arbeitsrecht

Leistungsbeurteilung Anforderungen an die Beurteilungssysteme: objek-

tive, messbare, nachvollziehbare Kriterien Voraussetzung: Klarheit über die Aufgaben, Anforde-

rungen und Erwartungen Arbeitsplatz- und Tätigkeitsbeschreibungen Anforderungen an die

Beurteiler Schulung der Beurteiler

und deren Beurteilung Faire Verfahrensweisen Entwicklung von Verfahren

und Formularen

Sinn und Funktion von Zielvereinbarungssystemen Umsetzung der Unternehmensstrategie Steuerung der unternehmerischen Prozesse

Arten und Handhabung von Zielvereinbarungssystemen Voraussetzungen für die Anwendung Richtige Formulierung von Zielen Verknüpfung der Ziele mit anderen Maßnahmen wie

Personalentwicklung, Weiterbildung etc. Vereinbarte oder vorgegebene Ziele? Folgen nicht erreichter Ziele

Rechtliche Bewertung Einseitige Festlegung der Ziele durch den Arbeitgeber

– „billiges Ermessen“ gem. § 315 BGB Verlagerung des unternehmerischen Risikos auf die

Arbeitnehmer, Grenzen der Haftung des Arbeitneh-mers

Auswirkungen auf das Entgelt

Beteiligung und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Mitbestimmung bei Mitarbeitergesprächen Mitbestimmung bei Beurteilungssystemen Zielvereinbarungssysteme und Auswirkungen auf

personelle Einzelmaßnahmen Zielvereinbarungssysteme und Personalplanung

sowie Personalentwicklung Organisationsänderung als Betriebsänderung, Mit-

wirkung und Mitbestimmung Regeln für Mitarbeiter-, Beurteilungs- und Zielverein-

barungsgespräche Teilnahme des Betriebsrats an diesen Gesprächen Wichtige Punkte in Betriebsvereinbarungen

Mitarbeitergespräche, Beurteilungen und Zielvereinbarungen

Chancen und Risiken für die Arbeitnehmer und den Betriebsrat

Nummer Beginn Ende OrtB22-181023 Dienstag, 23.10. Freitag, 26.10.2018 Nürnberg

Seminargebühr pro Teilnehmer: 995,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 945,25 € pro Teilnehmer

Top-aktuelles Thema von immer größerer

Wichtigkeit!

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Personalentwicklung ist mehr als nur die Qualifikation der Mitarbeiter. Vorausschauende Personalplanung, moderne Personalkonzepte, Rekrutierung und Laufbahn-planung gehören ebenso dazu wie Überlegungen zur demografischen Entwicklung. Der Betriebsrat ist dabei gefordert, auf eine vorausschauende Personalentwick-lung hinzuwirken und sich dafür einzusetzen, die Zukunft des Unternehmens erfolgreich mitzugestalten.

Ihr Nutzen als BetriebsratNach dem Besuch des Seminars kennen Sie die Instru-mente, die bei der Personalentwicklung eingesetzt werden. Sie wissen, wie eine sorgfältige Personalent-wicklung durchgeführt wird und dazu beiträgt, zukunfts-sichere Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten.

Insbesondere erfahren Sie, welche Aufgaben und Mög-lichkeiten der Betriebsrat hat, um in der Personalent-

wicklung und der Sicherung der Arbeitsplätze die Inte-ressen der Arbeitnehmer zu vertreten.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar richtet sich an die Mitglieder von Be-triebsräten, in deren Betrieben eine Personalentwick-lung durchgeführt wird bzw. die darauf drängen wollen, solche Instrumente einzusetzen. Für diese Mitglieder ist der Besuch des Seminars erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte, Sachverständige und Experten für Arbeitsrecht

Grundlegende Fragen Funktionen der Personalentwicklung Methoden zur Ermittlung des Entwicklungsbedarfs Ermittlung der Qualifikationen und des Qualifikati-

onsbedarfs Funktionsbewertungen Analysewerkzeuge

Konzepte und Verfahren der Personalentwicklung Entwicklung systematischer PE-Konzepte Zusammenwirken von Organisations- und Personal-

entwicklung Laufbahnplanungen

Interne Personalauswahl Arbeitsplatzanforderungen und Tätigkeitsbeschrei-

bungen Assessment-Center Recruiting-Systeme

Aufgaben des Betriebsrats bei der Berufsbildung Förderung der Berufsbildung Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs Errichtung und Ausstattung betrieblicher Einrich-

tungen zur Berufsbildung Einführung von betrieblichen Fortbildungsmaß-

nahmen

Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Perso-

nalentwicklung Beteiligungsrechte bei der Personalplanung und

Beschäftigungssicherung Mitbestimmung bei Qualifizierungsmaßnahmen Rechtliche Rahmenbedingungen für Assessment-

Center Zuständigkeit bei unternehmensübergreifenden Kon-

zepten und Verfahren Betriebsvereinbarungen zur Personalentwicklung

Nummer Beginn Ende OrtB43-181024 Mittwoch, 24.10. Freitag, 26.10.2018 Berlin

Seminargebühr pro Teilnehmer: 730,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 693,50 € pro Teilnehmer

Mit vielen praktischen Beispielen und Übungen!

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Beteiligung des Betriebsrats bei der PersonalentwicklungDie Zukunft des Betriebs erfolgreich mitgestalten

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Individuelle Seminare für Ihr Gremium

Inhouse-Seminare sind eine kosten-günstige Möglichkeit, den Anspruch des Betriebsrats auf Weiterbildung optimal zu erfüllen:

Das Seminar wird inhaltlich und orga-nisatorisch genau an Ihre individuellen Bedürfnis-se angepasst.

Da in konzentrierter Arbeit ausschließlich die Themen behandelt werden, die für Sie von Inter-esse sind, sparen Sie gegenüber einem offenen Seminar Zeit.

Das gesamte Gremium erhält den gleichen Kenntnisstand, um die anstehenden Probleme gemeinsam lösen zu können.

Im Rahmen des Seminars können wichtige Punkte in Betriebsvereinbarungen behandelt werden, die für Ihren Betrieb von Bedeutung sind.

Sollte es später Probleme bei der Durchsetzung geben, kann der Referent als Sachverständiger, als Coach, für die anwaltliche Beratung oder als Beisitzer einer Einigungsstelle für Sie tätig werden und ist schon in das Thema eingearbeitet.

Und nicht zuletzt sparen Sie Kosten, weil z. B. die Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer entfallen.

Ein Inhouse-Seminar kann auch als Workshop angelegt werden, um einen einheitlichen Informations stand zu er-reichen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.

Das Seminar kann bei Ihnen im Betrieb, in einem Hotel oder in anderen Räumen stattfinden – wir übernehmen gern die Organisation für Sie und ken-nen eine Vielzahl von geeigneten Seminarhotels.

Benötigen Sie ein Angebot oder einen Vorschlag für ein Seminar, das genau nach Ihren Wünschen zusammengestellt und organisiert wird, können wir Ihnen sicher ein passendes und günstiges Angebot machen.

Natürlich haben auch offene Seminare ihre Vorzüge:

Sie erhalten einen Überblick über verschiedene Themen und bekommen Anregungen, um sich mit neuen Sachverhalten auseinanderzusetzen.

Sie können sich mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Betrieben austauschen und lernen Erfahrungen aus anderen Gremien kennen.

Durch den Abstand vom Betrieb und seinem All-tag können Sie sich optimal auf das Seminar und seine Inhalte konzentrieren.

Für kleinere Gremien oder zu Themen, auf die sich nur einzelne Mitglieder des Betriebsrats spezialisieren, ist ein offenes Seminar die kosten-günstigere Lösung.

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Sinnvolle Kombinationen für eine fundierte WeiterbildungAlle von uns durchgeführten Seminare ergän-zen einander und lassen sich sinnvoll kom-binieren. So können Sie genau die Themen, die für Sie von Bedeutung sind, zu einem perfekt auf Sie zugeschnittenen Seminarpaket kombinieren.

Und gleichzeitig sparen Sie Kosten: Wenn Sie sich zu mehreren Seminaren aus einem Paket anmelden, reduzieren sich die Teilnahme gebühren um 5%.

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Übrigens: Wenn Sie Ihre Reservierung online vor-nehmen, macht Ihnen unser Reservierungspro-gramm automatisch Vor-schläge für sinnvolle Er-gänzungen, um Ihnen die Auswahl zu erleichtern.

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Page 39: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Spezialthemen für viele Mitglieder

Um die unterschiedlichen Aufgaben in der Ar-beitnehmervertretung wirkungsvoll ausfüllen zu können, sind zu den verschiedensten The-men Spezialkenntnisse erforderlich. Mitglieder des Betriebsrats ebenso wie des Personalrats sind verpflichtet, sich die jeweils erforderlichen Kenntnisse anzueignen.

Nicht alle Mitglieder haben einen Anspruch darauf, an allen hier genannten Seminaren teilzunehmen. Entscheidend ist immer, ob das jeweilige Mitglied die Kenntnisse für die Wahr-nehmung seiner speziellen Aufgaben im Gre-mium benötigt. Z. B. steht das Recht auf die Teilnahme den Mitgliedern der Ausschüsse zu, die die Aufgaben bearbeiten, die in den jewei-ligen Seminaren behandelt werden.

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An freigestellte Betriebsrats- und Personalratsmitglieder werden besondere Anforderungen gestellt, und sie müssen unterschiedlichste Aufgaben bewältigen. Insbe-sondere ist die Arbeitsteilung und Abstimmung zwischen dem Gremium, den ggf. vorhandenen Ausschüssen und dem Vorsitzenden wichtig, um den Überblick zu behal-ten und sicherzustellen, dass alle Aufgaben korrekt und rechtzeitig erledigt werden.

Dabei soll aber nicht die ganze Arbeit an den „Freige-stellten“ hängenbleiben, sondern es muss gleichzeitig gewährleistet bleiben, dass auch die anderen Mitglieder in die Arbeit des Gremiums eingebunden werden.

Dies zu gewährleisten erfordert rechtliche, aber vor allem auch administrative und organisatorische Kennt-nisse, die in diesem Seminar vermittelt werden.

Ihr Nutzen als Betriebsrat bzw. PersonalratNach dem Besuch dieses Seminars wissen Sie, welche Aufgaben Sie als freigestelltes Mitglied des Betriebsrats bzw. Personalrats haben. Sie kennen Ihre Pflichten, aber

auch Ihre Rechte. Sie wissen, wie Sie die Arbeit mit den anderen Kolleginnen und Kollegen abstimmen, gut

organisieren und sicherstellen, dass alles korrekt und rechtzeitig erledigt wird.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die freigestellte Mitglieder eines Betriebsrats bzw. Personalrats für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Pflichten benötigen. Der Besuch ist daher erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, des § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. der entspre-chenden Landesgesetze.

Aufgaben freigestellter Betriebsratsmitglieder Geschäftsführung des Betriebsrats Kommunikation mit der Belegschaft Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber

Zusammenarbeit im Betriebsrat Aufgabengebiete festlegen und verteilen Verteilung der Arbeit zwischen freigestellten und

nicht freigestellten Mitgliedern Verteilung der Aufgaben an Ausschüsse Überblick über die verteilten Aufgaben behalten und

deren Erledigung sicherstellen Gemeinsame Organisation der Ablage und Archivie-

rung von Dokumenten und Dateien Informationen verteilen, den Überblick bewahren Routineaufgaben und Projekte

Organisation der eigenen Arbeit Prioritäten setzen (Pareto-Regel, ABC-Analyse) Aktivitäten und Zeit planen Hilfsmittel für die Selbstorganisation

Verschwiegenheitspflichten und Datenschutz Verschwiegenheitspflichten der Betriebsratsmit-

glieder und ihre Grenzen Datenschutz im Betriebsrat Gesetzliche Pflichten aus DSGVO und BDSG Verfahrensverzeichnis und Datenschutzbeauftragter

Rechtsstellung freigestellter Betriebsratsmitglieder Lage und Dauer der Arbeitszeit, Anwesenheitspflicht Kontrolle der Arbeitszeit Umfang und Grenzen des Direktionsrechts Weisungsbefugnisse des Arbeitgebers und Betriebs-

rats Arbeit außerhalb der Arbeitszeit, Reisezeiten Vergütung freigestellter Mitglieder, Zulagen, Zuschlä-

ge, Prämien etc.

Ansprüche freigestellter Betriebsratsmitglieder Betriebliche Weiterbildung Information über betriebliche Abläufe Berufliche (Wieder-)Eingliederung Anspruch auf Beschäftigung nach der Freistellung Qualifiziertes Zeugnis

Die persönliche berufliche Entwicklung Beruf „Betriebsrat“ oder Ehrenamt? Den Kontakt zum Beruf nicht verlieren Mittel- und langfristige Berufs- und Lebensplanung

Spezialseminar für freigestellte Betriebsrats- und PersonalratsmitgliederMachen Sie das Beste aus Ihrem Amt

Nummer Beginn Ende OrtB54-181016 Dienstag, 16.10. Freitag, 19.10.2018 BerlinB54-181126 Montag, 26.11. Donnerstag, 29.11.2018 Berlin

Seminargebühr pro Teilnehmer: 995,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 945,25 € pro Teilnehmer

Fit für die Freistellung!

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Page 41: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Gesamt- und Konzernbetriebsräte haben wichtige Aufga-ben, deren Umfang und Bedeutung stetig zunimmt, da immer mehr Entscheidungen für alle Beschäftigten auf höher gelagerten Ebenen des Unternehmens oder des Konzerns getroffen werden.

Um die Mitbestimmungsaufgaben des Gesamt- bzw. Konzernbetriebsrats richtig und wirkungsvoll wahrzu-nehmen, ist es notwendig, die jeweiligen Gremien kor-rekt zu bilden, ihre Arbeit effizient zu organisieren und die notwendigen Kenntnisse zu besitzen, um z. B. ent-scheiden zu können, für welche Aufgaben die jeweiligen Gremien zuständig sind.

Ihr Nutzen als BetriebsratNach dem Besuch dieses Seminars wissen Sie, wie ein Gesamtbetriebsrat und ein Konzernbetriebsrat richtig ge-bildet werden. Sie erkennen, ob ein Gesamtbetriebsrat gebildet werden muss und ein Konzernbetriebsrat ge-gründet werden kann, wie die Arbeit in diesen Gremien strukturiert und organisiert wird, welche Aufgaben und Zuständigkeiten sie haben, und Sie können Ihre verant-wortungsvollen Aufgaben als Mitglied im Gesamt- oder Konzernbetriebsrat wirkungsvoll erfüllen.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmit-glieder, die auch Mitglied im Gesamt- oder Konzernbe-triebsrat sind bzw. sein werden, die einen Gesamt- oder Konzernbetriebsrat gründen müssen bzw. wollen und sich auf diese Funktion vorbereiten wollen. Für diesen Personenkreis ist der Besuch des Seminars erforderlich i. S. d. § 37 Abs. 6 BetrVG.

Der Beschluss zum Besuch dieses Seminars muss nach geltender Rechtsprechung vom örtlichen Betriebsrat gefasst werden und keinesfalls vom Gesamt- oder Kon-zernbetriebsrat.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte, Fachjuristen und Experten für Arbeitsrecht

Gründung und Zusammensetzung eines Gesamtbetriebsrats und Konzernbetriebsrats Betrieb, Unternehmen, Konzern, Arbeitgeber Voraussetzungen für die Bildung eines Gesamtbe-

triebsrats Zwang zur Bildung eines Gesamtbetriebsrats Voraussetzungen für die Bildung eines Konzernbe-

triebsrats Anzahl der Mitglieder Mitglieder, Ersatzmit-

glieder Amtszeit, Ausscheiden aus dem Gremium

Geschäftsführung und Organisation der Arbeit im Gesamt- und Konzernbetriebsrat Vorsitzender Bildung eines Gesamtbetriebsausschusses und Kon-

zernbetriebsausschusses Beschlussfassung, Stimmenzahl Freistellung von Mitgliedern des Gesamtbetriebsrats

und Konzernbetriebsrats Bereitstellung von Räumen, Ausstattung und anderen

Sachmitteln Schulungen von Mitgliedern des Gesamtbetriebsrats

und Konzernbetriebsrats Sitzungen des Gesamtbetriebsrats und Konzernbe-

triebsrats Häufigkeit und Ort der Sitzungen Gemeinsamkeiten und Unterschiede formeller und

anderer Vorschriften zu Betriebsrat, Gesamtbetriebs-rat und Konzernbetriebsrat

Zuständigkeiten des Gesamt- und Konzernbetriebsrats Gesetzliche („originäre“) Zuständigkeit lt. § 50 Abs. 1

und § 58 Abs. 1 BetrVG Erteilung eines Mandats durch den Betriebsrat bzw.

Gesamtbetriebsrat Zuständigkeit für Betriebe ohne Betriebsrat

Betriebsräteversammlung Teilnehmer der Betriebsräteversammlung Häufigkeit und Ort der Betriebsräteversammlung Formvorschriften und Kompetenzen

Gesamtbetriebsrat und KonzernbetriebsratZusammensetzung, Geschäftsführung und wirkungsvolle Wahrnehmung der Aufgaben

Nummer Beginn Ende OrtB18-181128 Mittwoch, 28.11. Freitag, 30.11.2018 Berlin

Seminargebühr pro Teilnehmer: 730,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 693,50 € pro Teilnehmer

Viele praktische Beispiele für Ihre erfolgreiche Arbeit im Betriebsrat!

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Page 42: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Die Einigungsstelle ist der vom Gesetz vorgesehene Weg, um Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu beseitigen. Neben der Beachtung etlicher Verfahrensvorschriften und der sorgfältigen Aus-wahl der Beisitzer und des Vorsitzenden ist eine gründ-liche Vorbereitung der Argumentation für das Gelingen der Einigungsstelle von großer Bedeutung. In diesem Seminar erarbeiten Sie praxisnah und anhand einer Fülle von Beispielen, wie eine Einigungsstelle richtig und erfolgreich vorbereitet und durchgeführt wird. Dabei sind neben den rechtlichen Fragen besonders die Vorbe-reitung und Führung der Verhandlung wichtige Schwer-punkte im Seminar.

Ihr Nutzen als BetriebsratNach dem Besuch dieses Seminars kennen Sie die for-mellen Regeln und Verfahrensvorschriften für die Eini-gungsstelle. Sie wissen, unter welchen Bedingungen und wie der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen kann und wie die Anrufung korrekt durchgeführt wird. Anhand der umfangreichen praktischen Beispiele und Übungen haben Sie viele Hinweise erarbeitet, wie Sie die Verhand-lung vor der Einigungsstelle inhaltlich vorbereiten und führen.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDie Teilnahme an diesem Seminar ist gemäß § 37 Abs. 6

BetrVG für solche Betriebs-ratsmitglieder erforderlich, die an einem Einigungsstel-lenverfahren teilnehmen.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte, Sachverständige und Experten für Arbeitsrecht

Ingangsetzung der Einigungsstelle Voraussetzung für die Einigungsstelle Beschlussfassung des Betriebsrats über das Anrufen

der Einigungsstelle Information an den Arbeitgeber Vorsitzender und Zahl der Beisitzer Arbeitsgerichtliches Bestellverfahren Bestimmung der Beisitzer auf Seiten des Betriebsrats Hinzuziehung externer Beisitzer Überblick über die zwingende Mitbestimmung

Durchführung des Einigungsstellenverfahrens Führung des Verfahrens durch den Vorsitzenden Beratung und Abstimmungen, Beschlussfassung Einigung und Spruch des Vorsitzenden Schriftliche Niederlegung der Beschlüsse Kosten der Einigungsstelle

Folgen der Einigungsstelle Wirkung des Einigungsstellenspruchs Arbeitsgerichtliche Überprüfung des Ergebnisses

Freiwillige und ständige Einigungsstelle Sachverhalte für eine freiwillige Einigungsstelle Einrichtung einer ständigen Einigungsstelle Unterschiedliche Wirkungen bei zwingenden und

freiwilligen Einigungsstellen

Vorbereitung der Verhandlung Definition der eigenen Interessen Positionierung des Betriebsrats Vorbereitung der Argumentation Vorbereitung auf zu erwartende Argumente der Ge-

genseite und die möglichen Erwiderungen Entwicklung von Lösungsansätzen und Kompromiss-

linien Rollenfestlegungen Abstimmung und Regie

Verhandlungsführung in der Einigungsstelle Rolle und Funktion des Vorsitzenden Faire Argumentation Fragetechniken Praxisbeispiele, Übungen und Rollenspiele

Durchführung von EinigungsstellenDurchsetzung von Mitbestimmungsrechten, Beilegung von Streitigkeiten

Nummer Beginn Ende OrtB11-181119 Montag, 19.11. Mittwoch, 21.11.2018 Berlin

Seminargebühr pro Teilnehmer: 995,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 945,25 € pro Teilnehmer

Mit vielen praktischen Beispielen und Übungen!

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Page 43: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Änderungen im Betrieb wie Verlagerungen oder Still-legungen, Einführung neuer Verfahren, Umstrukturie-rungen etc. haben oft gravierende Nachteile für die Beschäftigten zur Folge – das gilt natürlich erst recht für einen Personalabbau. Das Betriebsverfassungsgesetz gibt dem Betriebsrat hier weitreichende Informations- und Mitwirkungsrechte. Dabei sind die Möglichkeiten nicht auf das Aushandeln eines Sozialplans beschränkt. Vielmehr kann der Betriebsrat schon im Vorfeld darauf hinwirken, dass Nachteile für Beschäftigte und insbeson-dere ein Personalabbau vermieden werden.

Betriebsänderungen müssen aber nicht immer einen Personalabbau zur Folge haben. Es können auch andere Nachteile entstehen, auf deren Vermeidung oder zumin-dest Ausgleich ein Betriebsrat hinwirken sollte.

Ihr Nutzen als BetriebsratNach dem Besuch dieses Seminars können Sie erken-nen, ob und wann eine Betriebsänderung vorliegt und kennen Ihre Informationsansprüche und Mitwirkungs-rechte. Sie erfahren, wie Sie frühzeitig Einfluss nehmen können. Sie wissen, wie Sie mit dem Arbeitgeber über die Betriebs änderung beraten, frühzeitig Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung entwickeln, verhandeln und einen Interessenausgleich bzw. Sozialplan aus-handeln können. Sie kennen die Vorschriften und Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten zu betriebsbedingten Kündi-gungen und zu Massenentlassungen.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar ist besonders für alle Betriebsratsmit-glieder wichtig, in deren Betrieben Betriebsänderungen anstehen oder drohen. Da es auch zu den Aufgaben eines Betriebsrats gehört, bevorstehende Betriebsände-rungen frühzeitig zu erkennen und er immer die Aufgabe hat, so früh wie möglich Vorschläge zur Beschäftigungs-sicherung zu entwickeln, sind die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse für alle Betriebsratsmitglieder im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Experten für Arbeitsrecht

Erkennen von Betriebsänderungen Voraussetzungen für das Vorliegen einer Betriebs-

änderung Arten von Betriebsänderungen: Umstrukturierungen,

Verlegung, Einschränkung oder Stilllegung von Be-trieben oder Betriebsteilen, Änderungen in der Orga-nisation, Fertigungsverfahren oder Arbeitsmethoden, Fusion oder Spaltung von Betrieben oder Betriebstei-len, Outsourcing etc.

Beispiele für Betriebsänderungen Reiner Personalabbau als Betriebsänderung Unternehmensumwand-

lung und Betriebsübergang nach § 613a BGB

Mögliche Nachteile für Beschäftigte

Vorgehensweise bei einer Betriebsänderung Rechtzeitige und umfassende Information des Be-

triebsrats und Beratung mit dem Betriebsrat Hinzuziehung von externen Sachverständigen und

Beratern Betriebswirtschaftliche Analysen Vorschläge zur Beschäftigungssicherung nach § 92a

BetrVG

Umgang mit betriebsbedingten Kündigungen Vorschriften zur Sozialauswahl Anhörung des Betriebsrats Folgen fehlerhaften Vorgehens des Arbeitgebers Alternativen zu betriebsbedingten Kündigungen

Interessenausgleich, Sozialplan und Nachteilsausgleich Entwicklung von Vorschlägen zur Vermeidung von

Nachteilen für die Beschäftigten Möglichkeiten des Interessenausgleichs Wichtige Regelungen in einem Sozialplan Freiwilliger und erzwingbarer Sozialplan Formal korrektes Vorgehen beim Abschluss eines

Sozialplans Methoden zur Berechnung von Abfindungen Entwicklung einer Verhandlungsstrategie Durchführung der Verhandlung Vorgehen bei Abweichungen vom Sozialplan Praktische Übungen und Muster für Sozialpläne

Wichtiges Thema für alle Betriebsräte – viele praktische Beispiele und

Übungen!

Betriebsänderung, Interessenausgleich, SozialplanDie Aufgaben und Rechte als Betriebsrat zum Schutz der Arbeitnehmer wirkungsvoll

wahrnehmen

Nummer Beginn Ende OrtB16-181203 Montag, 03.12. Donnerstag, 06.12.2018 Düsseldorf

Seminargebühr pro Teilnehmer: 995,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 945,25 € pro Teilnehmer

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Page 44: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Führungskultur ist für Arbeitnehmervertretungen ein wichtiges Thema, doch eine gute Kultur der Führung ist in manchen Betrieben offenbar nicht mehr wichtig.

Das macht sich in vielen Bereichen bemerkbar, die Ar-beitnehmervertretungen betreffen: Wenn Führung durch „Prozesse“ ersetzt wird, die mit Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen erfolgen, wenn Führung mit Kontrolle verwechselt wird, wenn Arbeit in Prozesse gegossen wird und diese Prozesse – insbesondere aber die Arbeitnehmer, die die Prozesse abarbeiten – bis zum letzten Handgriff kontrolliert werden.

Schlechte Führung macht die Mitarbeiter krank. Psy-chische Belastungen entstehen dort, wo Führungsmän-gel bestehen. Deshalb ist die Führungsqualität auch ein wichtiges Element der Gesundheitsvorsorge.

Und nicht zuletzt führt mangelhafte Führungskultur zum Verlust des Vertrauens zwischen Arbeitgeber und Ar-beitnehmervertretung. Das macht es umso schwerer, im Vertrauen darauf, dass mitbestimmte Regelungen zum

Besten aller Beteiligten wir-ken, gemeinsame Lösungen für Probleme zu finden.

Ihr Nutzen als Betriebsrat oder PersonalratNach dem Besuch dieses Seminars wissen Sie, wie sich mangelnde Führungskultur auf die Arbeitnehmer aus-wirkt. Sie kennen die Bereiche, in denen die Wirkungen mangelnder Führung auftreten und wissen, worin sie bestehen und woran man sie erkennt.

Sie erfahren, in welchen Bereichen eine Arbeitnehmer-vertretung schlechter Führungskultur begegnen kann und welche Beteiligungsmöglichkeiten ihr die Mitbestim-mung in diesen Bereichen gibt.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar richtet sich an alle Arbeitnehmervertre-tungen, die um die Führungskultur und Führungsqua-lität in ihren Betrieben besorgt sind und insbesondere bemerken, dass durch die Einführung bestimmter In-strumente (Mitarbeitergespräche, Zielvereinbarungen, Leistungsbeurteilungen, technische Instrumente der Kontrolle etc.) die Führung mehr und mehr durch „Pro-zesse“ ersetzt wird. Für Mitglieder solcher Gremien kann der Besuch erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, des § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. der entsprechenden Lan-desgesetze sein.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Sachverständige

Nummer Beginn Ende OrtB52-181217 Montag, 17.12. Donnerstag, 20.12.2018 Berlin

Seminargebühr pro Teilnehmer: 995,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 945,25 € pro Teilnehmer

Führungskultur und MitbestimmungFührungslosigkeit und Verantwortungslosigkeit als Merkmal „moderner“ Unternehmen?

Führung und Management Unterschiede zwischen Führungskräften und Mana-

gern Reduzierung der Führungsebenen und Führungskräf-

te Auswirkungen auf die Betriebe und Unternehmen

Folgen schlechter Führungsqualität Psychische Belastungen Krankenstände Mangelnde Motivation und Produktivität Messbare Faktoren

Woran erkennt man Führungsqualität? Methoden zur Ermittlung der Führungsqualität Mitarbeiterbefragungen, Gefährdungsbeurteilungen

und Einzelgespräche Merkmale guter Führungsqualität

Wie kann man die Führungsqualität verbessern? Lippenbekenntnisse und „echte“ Maßnahmen Schulung, Coaching und andere Maßnahmen Ist Führungskompetenz ein Persönlichkeitsmerkmal

oder erlernbar? Auswahl der Führungskräfte

Vertrauen Gründe für gegenseitiges Misstrauen Folgen des Vertrauensverlustes Vertrauensbildende Maßnahmen

Was kann eine Arbeitnehmervertretung tun? Mitbestimmungstatbestände, die im Zusammenhang

mit Führungsqualität stehen Ordnung und Verhalten im Betrieb Arbeitnehmerüberwachung Gesundheitsschutz Beurteilungsrichtlinien Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitnehmervertre-

tung

Manager sind nicht immer auch Führungskräfte!

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Page 45: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Codes of Conduct, Ethik-Richtlinien, Compliance-Regelungen Warum solche Normen? Was ist überhaupt „ethisches Verhalten“? Anspruch und betriebliche Wirklichkeit Die Bedeutung von Compliance-Regeln Kann ein Arbeitnehmer sich auf diese Normen beru-

fen? Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretung

Whistleblowing Was ist Whistleblowing? Warum Whistleblowing? Lösungen in der Praxis Beteiligungsrechte der

Arbeitnehmervertretung

Konfliktsituation: Mitarbeiter in der Zwickmühle Hinweis geben oder besser schweigen: zwischen

Zivilcourage und arbeitsvertraglicher Treuepflicht Besteht die Pflicht, Missstände zu melden? Droht die Kündigung trotz berechtigter Hinweise?

Kernproblem: Schutz des Informanten – aktuelle Rechtslage Grundrechtlicher Hintergrund Geplante und gescheiterte Gesetzesvorhaben Aktuelle Fälle aus der Rechtsprechung Wichtige Entscheidung zur Stärkung der Whistleblow-

er-Rechte (EGMR) Was ist aus Sicht des Datenschutzes zu beachten?

Betriebliche Praxis: Effektiver Whistleblower-Schutz Mitbestimmung von Betriebsrat und Personalrat Was gehört dazu: Wichtige und nützliche Regelungen Richtlinie zu nicht regelkonformen Verhaltensweisen Whistleblowing-Hotlines Wichtige Regelungen in Dienst- und Betriebsverein-

barungen Umsetzung der Regeln im Betrieb

Nummer Beginn Ende OrtB53-181017 Mittwoch, 17.10. Freitag, 19.10.2018 Berlin

Seminargebühr pro Teilnehmer: 730,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 693,50 € pro Teilnehmer

Ein Thema, mit dem sich immer mehr

Arbeitnehmervertretungen auseinandersetzen

müssen!

Compliance-Regeln im BetriebVerhaltensregeln und Whistleblowing – neue Regeln für alte Tugenden

Compliance-Richtlinien, Unternehmens-Leitlinien oder andere Kodizes werden immer häufiger in Unterneh-men und Konzernen zum Maßstab für das Verhalten der Beschäftigten. Ob die hehren Wünsche aber der Praxis auch standhalten, ist nicht immer sicher. Inso-fern bringen Compliance-Vorschriften nicht selten eher Unsicherheit als Sicherheit für die Beschäftigten, weil sie sich nicht blind darauf verlassen können, dass die Regeln der betrieblichen Praxis auch standhalten. Und sie führen so manchen in ein moralisches Dilemma: Soll ich be obachtetes Fehlverhalten melden und riskieren, jemanden womöglich zu unrecht zu beschuldigen? Oder wird mir das am Ende selbst zur Last gelegt?

Betriebs- und Personalräte haben in diesem Zusam-menhang wichtige Aufgaben. Auch wenn die meisten der Compliance-Regelwerke zum größten Teil nicht der unmittelbaren Mitbestimmung unterliegen, so sind doch davon ausgehende, weitere Reglungen Gegenstand der Mitbestimmung. Und auch die Umsetzung der Rege-lungen im Betrieb werden von Arbeitnehmervertretungen zumindest begleitet, wenn nicht mitbestimmt.

Ihr Nutzen als Betriebsrat oder PersonalratNach dem Besuch dieses Seminars wissen Sie, welche Ziele und Absichten Arbeitgeber mit Compliance-Regel-werken verfolgen. Sie können einschätzen, welche Rege-lungen sinnvoll sind und welche nicht, können erkennen, wo Sie als Arbeitnehmervertretung Beteiligungs- oder sogar zwingende Mitbestimmungsrechte haben und die-se Mitbestimmungsaufgaben wirkungsvoll wahrnehmen.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDer Besuch dieses Seminars ist für Betriebs- oder Per-sonalräte in solchen Betrieben oder Stellen erforderlich, in denen Compliance-Systeme eingeführt werden sollen oder bereits wurden. Für diesen Personenkreis ist die Teilnahme im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. für Mitglieder von Personalräten gem. § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Sachverständige

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Page 46: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Begriffe, Technik und Werkzeuge der „Industrie 4.0“RobotikAutomationSensorik und TelemetrieEingebettete SystemeAugmented RealityCyber-physische SystemeSelbstlernende SystemeMaschine-zu-Maschine-KommunikationDigitale AssistenzsystemeBig Data und Smart DataIndividualisierung und personalisierte ProdukteDas Internet der Dinge

Organisation der „Industrie 4.0“VernetzungInformationstransparenzDezentralisierungWork on demandProzessgestaltungAuftragsvergabe an Externe

Beispiele aus der Praxis„Produktion 4.0“„Entwicklung 4.0“„Dienstleistung 4.0“„Logistik 4.0“„Handel 4.0“„Bank 4.0“

Konsequenzen für ArbeitnehmerNeue Anforderungen bei der ArbeitLebenslanges LernenBelastungen durch die geänderten Arbeitsbedingun-

genJobverlust und prekäre Beschäftigungsverhältnisse

Aufgaben des BetriebsratsBeteiligungsaufgaben beim GesundheitsschutzMitbestimmung bei der ArbeitnehmerüberwachungBeteiligungsmöglichkeiten bei ProzessgestaltungenAufgaben des Betriebsrats bei BetriebsänderungenSinnvolle Regelungen in Betriebsvereinbarungen

Fit für die Zukunft!

Nummer Beginn Ende OrtB58-181112 Montag, 12.11. Mittwoch, 14.11.2018 Berlin

Seminargebühr pro Teilnehmer: 730,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 693,50 € pro Teilnehmer46

Industrie 4.0: Digitalisierung der ArbeitsweltNeue Entwicklungen begleiten – Nachteile für die Arbeitnehmer vermeiden

Von der „Industrie 4.0“ ist viel die Rede – doch was bedeutet das eigentlich? Böse Stimmen sagen, dass die industrielle Revolution die erste Revolution ist, die ausgerufen wurde, bevor sie stattgefunden hat. Doch Di-gitalisierung, Globalisierung, Flexibilisierung, Arbeit „on demand“ sind nicht nur Schlagworte zur „Industrie 4.0“, sondern finden schon heute statt. Daraus können ganz konkrete Auswirkungen auf Arbeitsplätze, Arbeitsbedin-gungen und Arbeitsinhalte für die Menschen entstehen.

Ihr Nutzen als Betriebsrat oder PersonalratIn diesem Seminar erfahren Sie, was „Industrie 4.0“ bedeutet, welche Folgen daraus resultieren und welcher Nutzen aber auch welche Gefahren für Arbeitnehmer möglich sind. Sie lernen Ihre Informations- und Betei-ligungsrechte kennen und erfahren, zu welchen Fragen und wie Sie Veränderungsprozesse mitgestalten können.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDer Besuch dieses Seminars ist für Mitglieder solcher Arbeitnehmervertretungen empfehlenswert, in deren Betrieben Entwicklungen im Sinne der „Industrie 4.0“

betrieben werden. Dabei kann es sich durchaus auch um Dienstleistungs- oder Handelsbetriebe handeln.

Für Mitglieder solcher Gremien ist der Besuch dieses Seminars erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, des § 46 Abs. 6 BPersVG oder der entsprechenden Lan-desgesetze.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Experten für Arbeitsrecht

Page 47: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Funktion und Instrumente des QualitätsmanagementsQualität als Übereinstimmung mit AnforderungenKriterien für die Bestimmbarkeit von QualitätQualität als Ergebnis beherrschter Prozesse

Grundlagen des Prozessmanagements und der AuditierungWas ist ein Prozess?Warum Prozessdefinition?Process-Owner, Change-Management und andere

Begriffe aus dem ProzessmanagementSysteme zur Prozesssteuerung und zur Prozessopti-

mierungProzessmanagement und ArbeitnehmerüberwachungAuditierung, Akkreditierung und ZertifizierungVerfahren der AuditierungAnforderungen von Auditierungsstellen, Wirtschafts-

prüfern etc.Rechtfertigen Dokumentationsbedürfnisse Eingriffe

in die Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern?

Auswirkungen von Prozessorientiertheit und Prozessoptimierungen auf die ArbeitnehmerVerdichtung der ArbeitMonotonie durch starke ArbeitsteilungFrustration und Entfremdung durch unsinnige oder

widersprüchliche Prozesse und BürokratieZusätzliche Arbeit durch DokumentationsaufgabenQualifikationsverlust durch strikte Prozessvorgaben

und Verringerung der EntscheidungskompetenzenGesundheitliche und andere Folgen

Mitbestimmungstatbestände beim QualitätsmanagementFragen der Ordnung im BetriebArbeitnehmerüberwachungGesundheitsschutzPsychische BelastungenGefährdungsbeurteilungen und andere Instrumente

des GesundheitsschutzesEntgeltregelungen und PrämienmodelleBeurteilungsgrundsätzeWeiterbildungBetriebsänderung

Beteiligung des BetriebsratsInformationsansprüche des BetriebsratsKonsultationspflichten des ArbeitgebersSinnvolle Regelungen in einer Betriebsvereinbarung

Schon seit den späten 80er Jahren sind Instrumente wie die ISO 9000 ff zur Definition und Steuerung von Prozes-sen gebräuchlich. Eine Flut weiterer Normen und Stan-dards für alle denkbaren weiteren Prozessdefinitionen ist seitdem entstanden – sei es zur Sicherstellung von Standards zum Umweltschutz, zur allgemeinen Sicher-heit, zur Sicherheit von IT-Systemen, von Maschinen und viele mehr.

Damit ist das Prinzip der Steuerung aller betrieblicher Abläufe mithilfe von Prozessen zur allgemein etablier-ten Praxis geworden. Dahinter steckt der Wunsch, alle Vorgänge beherrschbar und kontrollierbar zu machen, aber auch das Ziel, Vorgänge zu standardisieren und zu vereinfachen, um sie skalierbar und übertragbar zu machen, z. B. auf andere Standorte oder externe Dienst-leister.

Für Arbeitnehmervertretungen ergeben sich dadurch vielfältige Aufgaben. Sie haben über Fragen der Ordnung im Betrieb, über die Arbeitnehmerüberwachung sowie den Gesundheitsschutz mitzubestimmen, und natürlich löst die Übertragung von standardisierten Prozessen auf externe Stellen Beteiligungsrechte z. B. hinsichtlich Betriebsänderungen aus.

Ihr Nutzen als Betriebsrat oder PersonalratNach dem Besuch des Seminars wissen Sie, warum das Ziel verfolgt wird, Prozesse zu definieren, zu standar-disieren und zu auditieren, und Sie kennen die wich-tigsten Prinzipien des Prozessmanagements und der Auditierung bzw. Akkreditierung oder Zertifizierung. Sie wissen, welche Beteiligungs- und insbesondere Mitbe-stimmungsrechte des Betriebsrats bestehen und wie Sie diese Mitbestimmungsrechte wirkungsvoll einsetzen können, um die Interessen der Kolleginnen und Kollegen zu schützen.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDer Besuch dieses Seminars ist für Mitglieder solcher Arbeitnehmervertretungen empfehlenswert, in deren Betrieben Prozessmanagement betrieben wird und die nach Normen oder anderen Standards zertifiziert werden. Für Mitglieder solcher Gremien ist der Besuch dieses Seminars erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, des § 46 Abs. 6 BPersVG oder der entspre-chenden Landesgesetze.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Sachverständige

Nummer Beginn Ende OrtB59-181114 Mittwoch, 14.11. Freitag, 16.11.2018 Berlin

Seminargebühr pro Teilnehmer: 730,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 693,50 € pro Teilnehmer 47

Prozesse durchschauen, Kontrollwut bremsen

Mitbestimmung bei Prozessmanagement, Qualitätsmanagement und Auditierung

Beherrschte Prozesse, beherrschte Arbeitnehmer?

Page 48: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Beschäftigungsformen in Telearbeit und Ihre Abgrenzung voneinander Telearbeit zu Hause Mobile Telearbeit, z.B. beim Außendienst

Beschäftigung im Home-Office Durch Änderungskündigung oder Versetzung Anspruch auf Telearbeit Rückkehr zu einem betrieblichen Arbeitsplatz

Arbeitsrechtliche Fragen zur Telearbeit Arbeitsvertragliche Gestaltung Mitbestimmung bei Beginn und Rückkehr in den

Betrieb Kosten für Büro, Miete, Reinigung, Strom Haftungsfragen, Versicherung des Arbeitnehmers Zugangsrechte für Arbeitgeber, Betriebsrat, Auf-

sichtsbehörden

Gestaltung der Arbeitszeit Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung Erfassung der Arbeitszeit Grenzen der Arbeit und Schutz vor Überlastung

Gesundheitsschutz im Home-Office Bestimmungen in der neuen Arbeitsstättenverord-

nung Mindestanforderungen an Telearbeitsplätze Gefährdungsbeurteilung im Home-Office Unfallschutz und Unfallversicherung

Datenschutz im Home-Office Datenschutzrechtliche Verantwortung von Arbeitge-

ber und Telearbeitnehmer Netzzugangskontrolle, Datensicherung Schutzbestimmungen zur Datenverarbeitung, Daten-

haltung und Informationssicherheit

Planung und Einführung der Telearbeit - Mitbestimmung des Betriebsrats Beratungs- und Unterrichtungsrechte Mitbestimmung bei Versetzung in Telearbeit zu Hause Ausschreibung von Telearbeitsplätzen; Auswahlricht-

linien Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Mitbestimmung bei Arbeitszeiten Mitbestimmung beim Arbeits- und Gesundheits-

schutz Mitbestimmung bei technischer Ausstattung/Überwa-

chung

Arbeit im Home-Office wird von Arbeitnehmervertre-tungen oft mit Skepsis betrachtet, hat aber durchaus Vorteile für die Arbeitnehmer. Sie sparen Fahrtzeit und Fahrtkosten, können Familie und Arbeit besser miteinan-der kombinieren und ihre Arbeitszeit nach den eigenen Bedürfnissen gestalten.

Aber es gibt auch eine ganze Reihe von Problemen und Risiken die bei Telearbeit entstehen können: Die Abgren-zung von Arbeit und Freizeit gelingt nicht jedem, was zur Folge haben kann, dass man immer im Bereitschafts-modus ist. Der Arbeitsplatz muss auch im Home-Office den Anforderungen der neuen Arbeitsstättenverordnung genügen, auch eine Gefährdungsbeurteilung ist erforder-lich. Es muss sichergestellt werden, dass auch der „in-formelle“ Kontakt zum Betrieb bestehen bleibt, um nicht von betrieblichen Entwicklungen, Weiterbildungs- und Entwicklungschancen abgeschnitten zu sein. Und nicht zuletzt entstehen besondere Risiken, z. B. bei Unfällen, die auf geeignete Weise abgesichert werden müssen.

All diese Fragen bedürfen ei-ner sorgfältigen Prüfung und umfassenden Regelung zum Schutz der Arbeitnehmer vor Nachteilen.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratNach dem Besuch dieses Seminars wissen Sie, was eine Arbeitnehmervertretung bei der Einführung und Umset-zung von Telearbeit beachten muss, um Ungerechtig-keiten und Nachteile für die Beschäftigten zu vermeiden. Anhand von Checklisten und Muster-Betriebsvereinba-rungen können Sie sofort beginnen, das Gelernte in der Praxis umzusetzen.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDie Teilnahme an diesem Seminar ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG oder der entsprechenden Landesgesetze erforderlich, wenn die Einführung von Telearbeit in Ihrem Betrieb vorgesehen oder bereits erfolgt ist.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Sachverständige

Nummer Beginn Ende OrtB62-181204 Dienstag, 04.12. Freitag, 07.12.2018 Hamburg

Seminargebühr pro Teilnehmer: 995,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 945,25 € pro Teilnehmer

Top-aktuelles Thema – mit aktuellen und

praxisorientierten Muster-Betriebsvereinbarungen!

Arbeit im Home-OfficeWas muss die Arbeitnehmervertretung bei der Einführung von Telearbeit beachten?

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Page 49: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Seminare über Gesundheitsschutz

Mitbestimmung dient nicht der Umverteilung, sondern dem Schutz und der Durchsetzung der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer im Betrieb. Die grundlegendsten und wichtigsten Persönlichkeitsrechte sind das Leben und die Gesundheit. Daher ist es nur konsequent, dass der Gesetzgeber diese Themen im Betriebsver-fassungsgesetz besonders betont – es gibt kei-ne Aufgabe des Betriebsrats, die im Gesetz so häufig erwähnt wird. Das Gleiche gilt für Perso-nalräte und die für sie jeweils anzuwendenden Gesetze.

Problematisch sind allerdings die unüber-sichtliche Vielzahl der Vorschriften auf diesem Gebiet und vor allem die konkrete Umsetzung in die betriebliche Praxis – nicht zuletzt wirtschaft-liche Interessen bilden hier oft Hürden, die für die Interessenvertretungen schwierig zu überwinden sind.

In unseren Seminaren über Arbeits- und Gesund-heitsschutz erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie als Arbeitnehmervertre-tung haben, um die Inter-essen der Arbeitnehmer wirkungsvoll durchzuset-zen.

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Page 50: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Anforderungen, Ressourcen, Belastungen und Bean-

spruchungen Verhältnis- und Verhaltensprävention Zusammenwirken der Faktoren Erforderliche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz

Überblick über die rechtliche Basis für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit Arbeitsschutzgesetz Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitsstättenverordnung Betriebssicherheitsverordnung Weitere ergänzende Verordnungen (z. B. Bildschirm-

arbeitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Lasten-handhabungsverordnung etc.)

Gesetzliche Unfallversicherung gem. SGB VII Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse Pflichten des Arbeitgebers

Mitwirkung des Betriebsrats bzw. Personalrats bei der Unfallverhütung und dem Gesundheitsschutz Mitbestimmung gem. BetrVG bzw. der Personalver-

tretungsgesetze Zusammenarbeit mit Funktionsträgern (Betriebsarzt,

Sicherheitsfachkräften etc.) gem. Arbeitssicherheits-gesetz

Aufgaben der Berufsgenossenschaften Funktionen und Aufgaben der Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Praktische Umsetzung Praktische Anwendung der Vorschriften im Betrieb Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation Beispiele für typische Verstöße gegen Vorschriften Wichtige Punkte in Betriebsvereinbarungen bzw.

Dienstvereinbarungen Mustervereinbarungen zum Arbeits- und Gesund-

heitsschutz

Die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen sollte ein zentrales Anliegen jeder Arbeitnehmervertretung sein. Daher ist den Themen Unfallverhütung und Gesund-heitsschutz sowie der Beteiligung des Betriebsrats bzw. Personalrats in den einschlägigen Gesetzen breiter Raum gegeben. Den Arbeitnehmervertretungen wurden weitreichende Beteiligungsrechte eingeräumt, die Sie im Inter esse und zum Schutz der Beschäftigten vor Ge-fahren auch wirkungsvoll nutzen sollten.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratNach dem Besuch dieses Seminars kennen Sie die ge-setzlichen Regelungen und die weiteren Vorschriften so-wie die Mindestanforderungen zur Unfallverhütung und zum Arbeitsschutz und deren Anwendung. Sie wissen, welche Behörden und anderen Einrichtungen die Auf-sicht führen, welche Zuständigkeiten sie haben und wie die Arbeitnehmervertretung mit diesen Behörden zusam-menarbeitet. Sie können mögliche Risiken und Probleme im Betrieb erkennen und wissen, wie man dagegen vor-geht. Darüber hinaus kennen Sie Ihre Beteiligungsrechte als Mitglied im Betriebsrat bzw. Personalrat und wissen, wie Sie sie wirkungsvoll umsetzen können.

Wer sollte dieses Seminar besuchenArbeits- und Gesundheitsschutz sowie Unfallverhütung sind wichtige und immer wiederkehrende Aufgaben

jedes Betriebsrats und Per-sonalrats. Daher sind die Kenntnisse, die in diesem Seminar vermittelt werden, notwendiges Basiswissen, das jedes Mitglied der Arbeit-nehmervertretung benötigt. Der Besuch dieses Seminars

ist daher im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Experten für Arbeitsschutz

Ständige und wichtige Aufgaben jeder

Arbeitnehmervertretung – es geht um die Gesundheit Ihrer

KollegInnen!

Der wirkungsvolle Ausschuss für Arbeitsschutz – Teil I: GrundlagenMitwirkung und Mitbestimmung bei Gesundheitsschutz und Unfallverhütung

Nummer Beginn Ende OrtB14-181126 Montag, 26.11. Donnerstag, 29.11.2018 Hamburg

Seminargebühr pro Teilnehmer: 995,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 945,25 € pro Teilnehmer

Seminarpakete kombinieren und Kosten

sparen!Infos auf Seite 40

50

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Es mangelt nicht an Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Tatsächlich besteht eine schwer zu durchblickende Masse an Bestimmungen: Verord-nungen, UVVen, VDE-Vorschriften z. B. gibt es in Hülle und Fülle. Besonders sind die neue Arbeitsstättenver-ordnung und die neue Betriebssicherheitsverordnung hervorzuheben, aus denen umfassende Pflichten für Arbeitgeber entstehen.

Gleichzeitig gibt es zu kaum einem Thema so große Ermessensspielräume. Arbeitnehmervertretungen halten das oft für unbefriedigend, weil sie sich gern auf feste, verbindliche Regelungen berufen würden. Tatsächlich aber resultiert daraus die Möglichkeit, Einfluss darauf zu nehmen, wie die Ermessensspielräume durch konkrete Regelungen und Maßnahmen im Betrieb geschlossen werden. Um diesen Einfluss geltend machen zu können, sollten Sie die gesetzlichen und anderen Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen und wis-sen, welche Ermessensspielräume bestehen und wie man sie sinnvoll ausfüllen kann.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratIn diesem Seminar lernen Sie die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen zum Ar-beits- und Gesundheitsschutz kennen, erfahren, welche Regelungsspielräume in diesen Bestimmungen bestehen und wie Sie sie durch betriebliche Regelungen ausfül-len können. Insbesondere werden Sie mit der neuen Betriebssicherheitsverordnung vertraut gemacht. Sie erhalten einen Überblick über die veröffentlichten „ge-sicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse“ und lernen, wie Sie diese Erkenntnisse auf die betriebliche Praxis anwenden können.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar wendet sich an alle Betriebs- und Per-sonalräte. Insbesondere ist sein Besuch für solche Mitglieder wichtig, die im betrieblichen Ausschuss für Arbeitsschutz („ASA“) mitarbeiten oder Mitglieder des Ausschusses für Arbeits- und Gesundheitsschutz des Betriebsrats oder Personalrats sind.

Für diese Mitglieder ist der Besuch dieses Seminars gem. § 37 Abs. 6 BetrVG und § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. der entsprechenden Landesgesetze erforderlich.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Experten für Arbeitsschutz

Nummer Beginn Ende OrtB57-181203 Montag, 03.12. Donnerstag, 06.12.2018 Düsseldorf

Seminargebühr pro Teilnehmer: 995,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 945,25 € pro Teilnehmer

Regeln zum Gesundheitsschutz

kennen und Gestaltungsspielräume

richtig nutzen!

Seminarpakete kombinieren und Kosten

sparen!Infos auf Seite 40

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Einführung und Überblick Aufbau der Vorschriften zum Arbeits- und Gesund-

heitsschutz Ermessensspielräume in Gesetzen, Verordnungen

und anderen Vorschriften Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse Mitbestimmung bei Regelungen und Maßnahmen

Gesetzliche Bestimmungen Die wichtigsten Bestim-

mungen des Arbeitsschutz-gesetzes (ArbSchG)

Die wichtigsten Bestim-mungen der Betriebs-sicherheitsverordnung (BetrSichV)

Technische Regeln zur BetrSichV (TRBS) Die wichtigsten Bestimmungen der Arbeitsstättenver-

ordnung (ArbStättV) Technische Regeln zur ArbStättV (ASR) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Technische Regeln zur GefStoffV (TRGS) Bildschirmarbeitsverordnung (BildschArbV) Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (Lärm-

VibrationsArbSchV) Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (Arb-

MedVV) Umsetzung der Regeln in der betrieblichen Praxis

Bestimmungen der DGUV und der BGen Die wichtigsten Regelungen der DGUV 1 und 2 Regelungsspielräume in diesen Bestimmungen Umsetzung in der betrieblichen Praxis

Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretung Sinnvolle Punkte in Betriebs- und Dienstvereinba-

rungen Grenzen der Mitbestimmung

Der wirkungsvolle Ausschuss für Arbeitsschutz – Teil II: Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung & Co.

Vorschriften, Regeln, Ermessensspielräume und die betriebliche Praxis

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Einführung und Überblick Aufbau der Vorschriften zum Arbeits- und Gesund-

heitsschutz Ermessensspielräume in Gesetzen, Verordnungen

und anderen Vorschriften Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse Anforderungen, Ressourcen, Belastungen Mitbestimmung bei Regelungen und Maßnahmen Regelungen für Gefährdungsbeurteilungen Wiederholung – zyklisch und anlassbezogen Bestimmung der an der Durchführung beteiligten

Personen

Gefährdungsbeurteilungen vorbereiten Ermittlung der Arbeitsplätze und Tätigkeiten Auswahl der Arbeitsplätze und Tätigkeiten Bestimmung der anzuwendenden Vorschriften und

der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkennt-nisse

Festlegung der Prüfkriterien Bestimmung des Prüfverfahrens

Gefährdungsbeurteilungen durchführen Regeln für eine korrekte Durchführung Beteiligung der Arbeitnehmervertretung an der

Durchführung Prüfungen, Messungen, Befragungen Beteiligung der betroffenen Arbeitnehmer Auswertung der Gefährdungsbeurteilung Praktische Beispiele und Übungen

Maßnahmen aufgrund von Gefährdungsbeurteilungen Ermittlung von Defiziten Festlegung der Schutzziele Ermittlung erforderlicher Maßnahmen Prüfung des Erfolgs

Im ersten Teil dieser Seminarreihe haben Sie erfahren, welche Regeln für den Arbeitsschutz gelten, wie sie umgesetzt werden sollen und welche Beteiligungsrechte Sie als Arbeitnehmervertretung haben. Schwerpunkt des zweiten Teils waren die Vorschriften, die zu beachten sind, die bestehenden Ermessensspielräume und die Regeln, nach denen diese Ermessensspielräume ausge-füllt werden können.

In diesem dritten Teil geht es nun um eines der wich-tigsten Elemente des Gesundheitsschutzes: Die Gefähr-dungsbeurteilung. Anhand der Gefährdungsbeurteilung wird ermittelt, welche Maßnahmen des Arbeitsschut-zes erforderlich sind. Sie ist der Ausgangspunkt aller Maßnahmen zum Gesundheitsschutz. Wenn die Arbeit-nehmervertretung beim Gesundheitsschutz wirksam mit-wirken möchte, muss sie also schon bei diesem Schritt ihren Einfluss geltend machen.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratNach dem Besuch dieses Seminars wissen Sie, welche Regeln für eine Gefährdungsbeurteilung gelten, wie sie

richtig und sorgfältig vorbe-reitet und durchgeführt wird und welche Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden. Anhand praktischer Beispiele erfahren Sie, wie man eine Gefähr-

dungsbeurteilung korrekt gestaltet. Ferner erfahren Sie, in welchem Umfang und auf welche Weise eine Arbeit-nehmervertretung über eine Gefährdungsbeurteilung mitbestimmt.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar wendet sich an alle Betriebs- und Per-sonalräte. Insbesondere ist sein Besuch für solche Mitglieder wichtig, die im betrieblichen Ausschuss für Arbeitsschutz („ASA“) mitarbeiten oder Mitglieder des Ausschusses für Arbeits- und Gesundheitsschutz des Betriebsrats oder Personalrats sind.

Für diese Mitglieder ist der Besuch dieses Seminars im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG und des § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. der entsprechenden Landesgesetze erfor-derlich.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Experten für Arbeitsschutz

Durch gute Gefährdungsbeurteilungen

für einen wirksamen Schutz der Arbeitnehmer

sorgen!

Der wirkungsvolle Ausschuss für Arbeitsschutz – Teil III: Wirkungsvolle GefährdungsbeurteilungenGefährdungsbeurteilungen richtig machen

Nummer Beginn Ende OrtB41-181203 Montag, 03.12. Donnerstag, 06.12.2018 Berlin

Seminargebühr pro Teilnehmer: 995,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 945,25 € pro Teilnehmer

Seminarpakete kombinieren und Kosten

sparen!Infos auf Seite 40

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Page 53: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Arbeitsschutz im Sinne von Unfallverhütung ist ein wich-tiges Thema, bei dem man selten Interessenkonflikte mit dem Arbeitgeber hat – Unfälle zu verhüten liegt auch im Interesse des Arbeitgebers. Schwieriger wird es schon, wenn man Instrumente durchsetzen möchte, die langfris-tig die Gesundheit der Arbeitnehmer schützen. Diese In-strumente kosten Geld, und zumindest kurzfristig ist der Nutzen schwer zu erkennen. Der Schutz der Gesundheit erfordert aber, über die unmittelbaren Gefährdungen hinaus, auch z. B. die Aspekte „Ausführbarkeit“, „Er-träglichkeit“ und „Beeinträchtigungsfreiheit“ zu berück-sichtigen. Dafür müssen geeignete Verfahren und Instru-mente entwickelt und im Betrieb umgesetzt werden. Die richtigen organisatorischen Voraussetzungen müssen geschaffen werden, und der Schutz der Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer muss von al-len Beteiligten als ein wichtiger Beitrag zur langfristigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens erkannt und praktiziert werden.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratIn diesem Seminar erfahren Sie, welche Maßnahmen zum Gesundheitsmanagement, zur präventiven Gesund-heitsförderung und zur Verbesserung der Arbeitsbedin-gungen möglich sind. Sie erfahren, wie Sie anhand von Gefährdungsbeurteilungen und anderen Instrumenten Probleme erkennen können und welche Mittel es gibt, sie zu beseitigen.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar richtet sich an Betriebs- und Perso-nalräte solcher Betriebe bzw. Dienststellen, die ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten dazu nutzen wollen, durch ein aktives Gesundheitsmanagement die Arbeits-bedingungen der von ihnen vertretenen Arbeitnehmer zu verbessern. Für diese Personen ist der Besuch des Semi-nars gem. § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Experten für Arbeitsschutz

Nummer Beginn Ende OrtB42-181112 Montag, 12.11. Donnerstag, 15.11.2018 Hamburg

Seminargebühr pro Teilnehmer: 995,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 945,25 € pro Teilnehmer

Gesundheit und Ergonomie Was ist Gesundheit? Welche Faktoren beeinträchtigen das Wohlbefinden? Aspekte der Ergonomie:

Ausführbarkeit, Erträg-lichkeit und Beeinträchti-gungsfreiheit

Unterschied zwischen Beanspruchung und Belastung

Erhaltung der Arbeitsfähigkeit Instrumente zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen:

Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbewältigungsindex („Work Ability Index“), Ermittlung der Beanspruchung und Belastung

Stressbezogene Tätigkeitsanalyse

Instrumente des Gesundheitsmanagements Mögliche Maßnahmen und Aktivitäten Verhältnisprävention und Verhaltensprävention Maßnahmen gegen psychische Belastung Maßnahmen gegen körperliche Beanspruchung Führungsqualität und Gesundheit Work-Life-Balance Vermeidung von Krankheit als primäres Ziel Gesundheitsbewusstes Verhalten, psychisches Wohl-

befinden, Selbstvertrauen und Bewältigungskompe-tenz als langfristige Ziele

Argumente für die Arbeitnehmervertretung Kosten eines fehlenden oder schlechten Gesund-

heitsmanagements Kosten von Fehltagen und Fehlleistungen

Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretung Informationspflichten des Arbeitgebers Aufsichts- und Kontrollaufgaben der Arbeitnehmer-

vertretung Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und Perso-

nalrats

Lösungsansätze Förderungsmöglichkeiten Beteiligung der Sozialversicherungen Verankerung des Gesundheitsmanagements in der

Organisation Betrieblicher Gesundheitsbericht Bedarfsermittlung und Erfolgskontrollen Maßnahmen bestimmen, anwenden und anpassen Wichtige Punkte in Betriebs- oder Dienstvereinba-

rungen

Gesundheit ist mehr als die Abwesenheit von

Krankheit!

Seminarpakete kombinieren und Kosten

sparen!Infos auf Seite 40

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Der wirkungsvolle Ausschuss für Arbeitsschutz – Teil IV: Betriebliches Gesundheitsmanagement

Prävention und Gesundheitsmanagement

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Ursachen psychischer Belastungen Gesundheit als Wohlbefinden statt „Abwesenheit von

Krankheit“ Arbeitsaufgabe und Arbeitsorganisation als Mitverur-

sacher von psychischen Belastungen Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumge-

bung Einfluss der Arbeitsprozesse und Arbeitsabläufe Führungs(un)kultur Stress und Belastung Persönliche Probleme der Betroffenen Mobbing und andere soziale Missstände im Betrieb Erkennen von Burnout Betrieblicher Schaden

Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Gefährdungsbeurteilung und Beteiligung des Be-

triebsrats Fragebogen und andere Untersuchungsmethoden zu

psychischen Belastungen Ursachen für soziale Konflikte und andere Missstän-

de Gespräche mit betroffenen Arbeitnehmern und Füh-

rungskräften Initiativen für Gegenmaßnahmen Veränderungen bei Arbeitsinhalten, Arbeitsabläufen

und Arbeitsumgebung, Arbeitszeiten etc. Hilfe von externen Stellen Instrumente des betrieblichen Eingliederungsma-

nagements („BEM“)

Entwickeln von Maßnahmen zur Minderung der Beanspruchung Maßnahmen gegen soziale Konflikte im Betrieb Entwicklung eines positiven Betriebsklimas Haltung der betroffenen Arbeitnehmer Minderung der Belastungen Strategien für den Umgang mit Belas tungen

Auch wenn der Krankenstand im Bundesdurchschnitt gesunken ist – die Fehltage aufgrund von Arbeitsunfä-higkeit mit psychischem Hintergrund sind gestiegen. Ihr Anteil an den Fehlzeiten insgesamt nimmt dabei auch deshalb deutlich zu, weil Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer Ursachen in der Regel länger anhält als eine Erkältung.

Als Arbeitnehmervertretung haben Sie die Aufgabe, den Kolleginnen und Kollegen, die unter psychischen Belastungen leiden, zu helfen. Damit helfen Sie auch denen, die (noch) keine Probleme mit evt. vorhandenen Missständen im Betrieb haben. Und nicht zuletzt dem Betrieb selbst erweisen Sie damit einen Dienst, denn die wirtschaftlichen Schäden, die aus Fehlzeiten wegen psychischer Belastung entstehen, sind immens.

Dieses Seminar hilft Ihnen dabei, Ihre wichtigen Aufga-ben als Arbeitnehmervertretung zum Schutz der Kolle-ginnen und Kollegen wirkungsvoll wahrzunehmen.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratNach dem Besuch des Seminars wissen Sie, woran Sie erkennen können, ob und welche psychischen Belas-tungen am Arbeitsplatz bestehen. Sie können Instru-mente entwickeln, um die Ursachen zu ermitteln und Maßnahmen einzuleiten, um den betroffenen Kolle-ginnen und Kollegen zu helfen.

Insbesondere erfahren Sie etwas über Ihre Mitbestim-mungsrechte als Betriebsrat oder Personalrat und ler-nen, sie wirkungsvoll zur Verbesserung der Situation einzusetzen.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar richtet sich an Mitglieder von Betriebs-räten und Personalräten, in deren Betrieben die Fehl-zeiten wegen Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer Belas tungen hoch sind. Insbesondere ist der Besuch des

Seminars für Mitglieder von Ausschüssen für Arbeits- und Gesundheitsschutz oder Mitglieder von BEM-Teams sinnvoll. Für diesen Perso-nenkreis kann die Teilnah-

me im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich sein.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Experten für Arbeitsschutz

Nummer Beginn Ende OrtB38-181127 Dienstag, 27.11. Freitag, 30.11.2018 Bonn

Seminargebühr pro Teilnehmer: 995,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 945,25 € pro Teilnehmer

Aktuelles Thema von großer Bedeutung – so können Sie Ihre

KollegInnen schützen!

Der wirkungsvolle Ausschuss für Arbeitsschutz – Teil V: Psychische Belastungen am ArbeitsplatzBurnout-Syndrom – nur eine Modeerscheinung oder ein echtes Problem unserer Zeit?

Seminarpakete kombinieren und Kosten

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Page 55: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Praktisch jeder Büroarbeitsplatz ist heute ein Bildschirm-arbeitsplatz. Doch schon diese einfache Tatsache anzu-erkennen, weigern sich viele Arbeitgeber. Da ist es kein Wunder, dass an vielen Bildschirmarbeitsplätzen die grundlegendsten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz vernachlässigt werden.

Gesundheitsschutz am Bildschirmarbeitsplatz ist mehr, als einen flimmerfreien Bildschirm zu installieren. Die sorgfältige Analyse der Situation und Gefährdungs-potentiale, sinnvolle Gegenmaßnahmen bis hin zur Be-urteilung der eingesetzten Software und der Arbeitspro-zesse gehören dazu. Außerdem ist eine kritische Prüfung potentieller psychischer Belastungen und des sozialen Umfelds bei der Arbeit wichtig.

Kein Thema ist im BetrVG häufiger als Aufgabe für den Betriebsrat benannt, als der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer. Engagieren Sie sich dafür, gesundheit-liche Risiken für Ihre Kolleginnen und Kollegen zu erken-nen und zu bekämpfen!

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratNach dem Besuch des Seminars wissen Sie, wie Sie Ihre Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte als Arbeitnehmer-vertretung dazu nutzen, bessere Arbeitsbedingungen für Ihre Kolleginnen und Kollegen durchzusetzen. Sie kennen die Vorschriften zu Gefährdungsbeurteilungen und zum Arbeitsschutz und wissen, wie sie sinnvoll und wirksam umgesetzt werden.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar wendet sich an Mitglieder von Betriebs-räten und Personalräten in Betrieben, in denen eine nennenswerte Anzahl von Büro- und damit Bildschirmar-beitsplätzen vorhanden ist. Insbesondere ist der Besuch des Seminars für Mitglieder von Ausschüssen für Ar-beits- und Gesundheitsschutz sinnvoll.

Für diesen Personenkreis kann der Besuch des Seminars erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG sein.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Experten für Arbeitsschutz

Nummer Beginn Ende OrtB39-181106 Dienstag, 06.11. Donnerstag, 08.11.2018 Hamburg

Seminargebühr pro Teilnehmer: 730,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 693,50 € pro Teilnehmer

Grundlegende Fragen Aufbau der Vorschriften zum Arbeitsschutz Relevante Vorschriften für die Bildschirmarbeit Arbeitswissenschaft, Ergonomie und gesicherte

arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse ASRen, ISO EN 9241-110 und andere Standards Aufgabenangemessenheit, Erwartungskonformi-

tät, Fehlerrobustheit, Anpassungsfähigkeit, Lernförderlichkeit: wich-tige Forderungen an gute Software

Aufgaben der Arbeitnehmervertretung bei der Bild-schirmarbeit

Gefährdungsbeurteilung

Wichtige Prinzipien bei der Bildschirmarbeit Tisch, Stuhl, Bildschirm, Tastatur etc.: Mindestanfor-

derungen Platz, Licht, Klima etc.: Umgebungsbedingungen Bildschirmarbeitsplatz und Bildschirmarbeitnehmer „Bildschirmpausen“ Ergonomische Anforderungen an die Benutzeroberflä-

che Ergonomische Gestaltung von Prozessen Soll sich die Software an die Prozesse anpassen oder

die Prozesse an die Software? Festlegung ergonomischer Mindeststandards

Methoden zur Ermittlung der Ergonomie Heuristische Methoden User Acceptance Tests Gefährdungsbeurteilungen Benutzerbefragungen Instrumente zum Ausgleich von Mängeln Schulung der Benutzer

Gute Arbeit und gute Arbeitsplätze – schützen

Sie Ihre Belegschaft!

Der wirkungsvolle Ausschuss für Arbeitsschutz – Teil VI: Gesundheit bei der Bildschirmarbeit

Gesundheitsschutz braucht mehr als einen guten Bildschirm

Seminarpakete kombinieren und Kosten

sparen!Infos auf Seite 40

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Page 56: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Krankenrückkehrgespräche Gründe und Nutzen, die sich Arbeitgeber versprechen Gründe für krankheitsbedingte Fehlzeiten „Absentismus“ Gibt es Methoden, um „Absentismus“ von „echter

Krankheit“ zu unterscheiden? Können Krankenrückkehrgespräche kranke Arbeit-

nehmer gesund machen?

Mitbestimmung bei Krankenrückkehrgesprächen Mitbestimmungstatbestand: Ordnung im Betrieb Mitbestimmungstatbestand: Gesundheitsschutz Unterscheidung zwischen „spontanen“ und „syste-

matischen“ Krankenrückkehrgesprächen Zusammenhang zwischen Krankenrückkehrgesprä-

chen und BEM Beteiligung des Betriebsrats an Krankenrückkehrge-

sprächen Anspruch der Arbeitnehmer auf Hinzuziehung des

Betriebsrats Sinnvolle Regelungen in Betriebsvereinbarungen

Möglicher Nutzen von Krankenrückkehrgesprächen Defizite entdecken und dagegen angehen Stress, Führungsmängel und andere Belastungen

identifizieren Gefährdungsbeurteilungen als Ergebnis von Kranken-

rückkehrgesprächen

Krankheitsbedingte Kündigung Kündigung durch den Arbeitgeber: Form und Fristen,

Zugang, Mängel der Kündigung Krankheitsbedingte Kündigung: Voraussetzungen Drei Stufen für die Prüfung der Begründetheit Häufig auftretende Fehler von Arbeitgebern Alternativen zur Kündigung Kündigung und BEM

Kündigungsschutz Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzge-

setz Besonders geschützte Personengruppen: Schwerbe-

hinderte, Schwangere und Betriebsratsmitglieder Kündigungsschutzverfahren Anspruch auf Weiterbeschäftigung

Beteiligung des Betriebsrats Anhörung, Bedenken und Widerspruch des Betriebs-

rats Folgen des Widerspruchs

Nummer Beginn Ende OrtB60-181121 Mittwoch, 21.11. Freitag, 23.11.2018 Berlin

Seminargebühr pro Teilnehmer: 730,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 693,50 € pro Teilnehmer56

In vielen Betrieben wird auf das Instrument „Kranken-rückkehrgespräche“ gesetzt, um den Krankenstand einzudämmen. Die Frage ist, was damit bezweckt werden soll. Soll der Vorgesetzte, der die Gespräche führt, die gesundheitliche Situation seiner Mitarbeiter einschätzen und darauf reagieren? Das würde aber voraussetzen, dass er über die erforderlichen medizinischen Kennt-nisse verfügt. Und es löst natürlich Fragen der Mitbe-stimmung aus, weil dieses Vorgehen ja nur einen Sinn hat, wenn daraus auch Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit resultieren müssten. Oder dient es dazu, Arbeitnehmer anzuhalten „weniger krank“ zu sein? Das würde aber unterstellen, dass Arbeitnehmer „absichts-voll“ krank werden, dass sie also zum Absentismus neigen.

Die Erfahrungen mit diesem Instrument sind durchwach-sen. Dass damit eine echte Verbesserung der gesund-heitlichen Situation für die Arbeitnehmer erreicht wird, konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Wenn aber ein Arbeitnehmer tatsächlich gesundheitliche Probleme hat, das Instrument Krankenrückkehrgespräch aber eher als repressives Mittel zur Bekämpfung von Absentismus verstanden wird, ist eher mit einer Verschlechterung seiner Situation zu rechnen.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratNach dem Besuch dieses Seminars wissen Sie, welche Ziele Arbeitgeber mit Krankenrückkehrgesprächen ver-folgen, welche Erfahrungen in anderen Betrieben damit gemacht wurden und unter welchen Voraussetzungen sie nützlich sein können. Sie kennen Ihre Mitbestimmungs-rechte, wissen, welche Regelungen sinnvoll sind und wie Sie sie durchsetzen können.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar ist für alle Mitglieder von Betriebsräten oder Personalräten wichtig, in deren Betrieben bzw.

Dienststellen systematische Krankenrückkehrgespräche geplant werden oder be-reits durchgeführt werden. Für diese Mitglieder ist der

Besuch erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG oder der entsprechenden Landes-gesetze.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Experten für Arbeitsschutz

Belastungen für kranke Arbeitnehmer mindern!

Krankenrückkehrgespräche und krankheitsbedingte KündigungenSinnvoll oder unsinnig – Hilfe oder Repression?

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Wir können Ihnen mit unserer Erfahrung in Form von Seminaren, Workshops und Coachings zur Teambildung und bei der Bewältigung dieser und anderer Pro-bleme helfen.

Individuelle Seminare

In speziell für Ihr Gremium zugeschnittenen Semi-naren können wir genau die Themen und Probleme, die Sie beschäftigen, behandeln und lösen – von rechtlichen Fragen über die praktische Umsetzung bis zur Durchsetzung, ob bei Ihnen im Haus oder ungestört in einem Hotel.

Workshops

Alternativ oder ergänzend können spezielle Fragen in Form eines Workshops sehr praktisch angegan-gen und gelöst werden. Dazu gehören insbesondere Probleme bei der Zusammenarbeit im Gremium, der Teambildung und der Organisation der Arbeit, aber auch Fragen der Umsetzung von Mitbestimmungs-rechten. So wird sichergestellt, dass Sie die Ergeb-nisse direkt umsetzen können.

Coachings

An Ihren Sitzungen oder Verhandlungen kann eine bzw. einer unserer TrainerInnen teilnehmen, um Sie bei rechtlichen Fragen, bei Formulierungen, der Lösung von Konflikten oder anderen Fragen der praktischen Gestaltung der Arbeit Ihres Gremiums zu unterstützen und zu beraten.

Gerade in kleineren Gremien und in Gremien, die noch nicht lange zusam-menarbeiten gibt es häufig eine Reihe von Problemen:

Die Zusammenarbeit im Gremium funktioniert noch nicht richtig – sei es wegen Unklarheiten bei der Arbeitsteilung, weil das Team sich noch nicht zusammengefunden hat oder unterschiedliche Meinungen, Interessen und Positionen dazu führen, dass die Mitglieder sich gegenseitig blockieren.

Es besteht noch Unsicherheit darüber, wie weit die Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestim-mung gehen.

Es fehlt noch an Erfahrung, Beschlüsse, Schreiben etc. zu formulieren.

Die Arbeitnehmervertretung ist sich unsicher darüber, wie eine Betriebsvereinbarung oder Dienstvereinbarung entworfen, verhandelt und umgesetzt wird.

Das Gremium muss sich gegenüber dem Ar-beitgeber noch Respekt verschaffen, es fühlt sich nicht ernst genommen und bei der Arbeit behin-dert.

Das Gremium ist noch nicht effizient organisiert, für die wirkungsvolle Arbeit fehlt es an nützlichen Instrumenten und Hilfen zur praktischen Umset-zung der rechtlichen Regeln.

Coaching und Teambildung

Profitieren Sie von unserer Erfahrung

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Mobbing – Belästigungen, Weitergabe von Druck und Ausgrenzung gehören leider immer noch zum Alltag. Je mehr die Belastung der Arbeitnehmer steigt, desto größer wird die Gefahr, dass dieser Druck sich auch in Mobbinghandlungen Luft verschafft.

Ethik-Richtlinien und Handlungsanweisungen nützen nichts, wenn Führungskräfte, aber auch Arbeitnehmer die Regeln vergessen. Ein frühzeitiges Erkennen und Eingreifen ist notwendig, um Schlimmeres zu verhüten und die Betroffenen zu schützen. Letztlich dient dies auch dem Betrieb, denn ein kollegiales, akzeptierendes Miteinander verbessert das Klima und damit auch die Produktivität – abgesehen davon, dass die aus dem Mobbing resultierenden Krankheiten erhebliche Kosten verursachen.

„Bei uns gibt es kein Mobbing, deshalb ist ein Besuch dieses Seminars nicht notwendig“ ist eine Aussage, die Arbeitnehmervertretungen immer wieder hören. Gerade das ist aber ein Indiz dafür, dass Mobbing eben doch vorkommt. Denn wenn der Arbeitgeber die Augen vor dem Problem verschließt und es negiert, steigt die Ge-fahr des Mobbings.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratIm Seminar erfahren Sie, woran Sie Mobbing erkennen, welche Folgen Mobbing haben kann und wie Sie dage-gen vorgehen können. Sie lernen die rechtlichen Aspekte kennen und wissen, wie Sie Ihre Kolleginnen und Kolle-gen wirkungsvoll vor Mobbing schützen können. Sie er-

fahren, welche Maßnahmen Sie in welchen Situationen ergreifen sollten und wie Sie der Gefahr des Mobbing vorbeugen können.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar richtet sich an Mitglieder aller Arbeit-nehmervertretungen. Da Mobbing überall und auf allen Ebenen vorkommen kann und oft nicht sofort erkannt wird, sollte jede Arbeitnehmervertretung über die Kom-petenz in der Erkennung und Behandlung dieses Pro-blems verfügen. Daher ist der Besuch dieses Seminars erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. des § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Mobbing- bzw. Konfliktbe-rater

Erkennen von Mobbing Beispiele für Mobbinghandlungen Typischer Verlauf des Mobbing Ursachen für Mobbing Mobbing und das soziale Klima im Betrieb

Ursachen für Mobbing Organisation der Arbeit Führungs- und Kommunikationskultur Verdeckte und offene, persönliche und dienstliche

Konflikte und der Umgang damit Gruppendynamische Prozesse

Folgen des Mobbing Isolation Stress und psychische Reaktionen Psychosomatische Folgen

Rechtliche Aspekte des Mobbing Rechtliche Folgen des Mobbing Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Schadenersatzansprüche und andere Ansprüche des

Opfers gegen den Täter und den Arbeitgeber Personelle Maßnahmen als Folgen des Mobbing Besondere Aspekte des Allgemeinen Gleichbehand-

lungsgesetzes (AGG) Sexuelle Belästigung

Handlungsmöglichkeiten der Arbeitnehmervertretung Überwachungsaufgaben Vorbeugung gegen Mobbing Frühzeitiges Erkennen von Mobbinghandlungen Maßnahmen zur Beseitigung des Mobbing Behandlung von Beschwerden Versetzung oder Kündigung von betriebsstörenden

Arbeitnehmern Abschluss einer Betriebs-/Dienstvereinbarung

Wichtig für alle Betriebsräte und

Personalräte!

Mobbing – Teil IWenn Druck zu Unterdrückung wird

Nummer Beginn Ende OrtB23-181204 Dienstag, 04.12. Freitag, 07.12.2018 Berlin

Seminargebühr pro Teilnehmer: 995,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 945,25 € pro Teilnehmer

58

Page 59: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Im ersten Seminarteil haben Sie erfahren, was Mobbing ist, wie man es erkennt, wie man ihm begegnen kann und welche Möglichkeiten Sie als Arbeitnehmervertre-tung haben, dagegen vorzugehen.

In der Praxis sind die wesentlichen Probleme beim Umgang mit Mobbing die mangelnde Bereitschaft der Mobbing-Handelnden, sich zu ihrem Tun zu bekennen und die fehlenden Möglichkeiten, aber auch Fähigkeit des Betroffenen, wieder handlungsfähig zu werden. Da-her geht es bei den Gesprächen, die im Zusammenhang mit Mobbing-Vorfällen stattfinden, meistens darum, die Situation aufzuklären und ans Licht zu bringen und den Betroffenen wieder in die Lage zu versetzen, zu handeln und wieder eine aktive Rolle im sozialen Gefüge des Betriebs einzunehmen.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratNach dem Besuch dieses Seminars wissen Sie, wie Sie mit Mobbingsituationen umgehen können. Sie kennen die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen Ihres Han-delns, können den Betroffenen erste Ratschläge geben und wissen, worauf Sie bei Gesprächen mit den Be-troffenen und den Handelnden und anders Beteiligten achten sollen. Sie wissen, welche Möglichkeiten es gibt, Mobbingsituationen zu begegnen und sie zu beseitigen.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar richtet sich an Mitglieder aller Arbeit-nehmervertretungen. Da Mobbing überall und auf allen Ebenen vorkommen kann und oft nicht sofort erkannt wird, sollte jede Arbeitnehmervertretung über die Kompetenz in der Erkennung und Behandlung dieses Problems verfügen. Da die einzelnen Mitglieder der Ar-beitnehmervertretungen meistens „näher dran“ sind, ist die Teilnahme an diesem Seminar für jedes Betriebsrats-mitglied im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. für jedes Personalratsmitglied im Sinne des § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Mobbing- bzw. Konfliktbe-rater

Kurzer Überblick über die wichtigsten Aspekte des Mobbings Erkennen von Mobbingsituationen Unterschied zwischen Mobbing und Konflikten Typische Mobbinghandlungen Handlungsmöglichkeiten

der Arbeitnehmervertre-tung

Feststellung der Sachverhalte Erstes Gespräch mit dem Betroffenen Wichtige Regeln für das Erstgespräch Feststellung und Klärung der Situation Grenzen der eigenen Möglichkeiten erkennen Erste Schritte, die dem Betroffenen empfohlen wer-

den können Klärung des Vorgehens mit dem Arbeitgeber Möglichkeiten der Durchsetzung bei Meinungsver-

schiedenheiten mit dem Arbeitgeber

Gesprächsführung Gespräche mit dem Betroffenen, den Handelnden,

den Vorgesetzten und den Vertretern des Arbeitge-bers

Umgang mit kritischen Situationen im Gespräch Umgang mit persönlichen Vorwürfen Sachliche Haltung trotz persönlicher Betroffenheit

wahren Rollenspiele und andere Übungen und Beispiele

Beseitigung des Mobbings Möglichkeiten, gegen die Mobbinghandlungen vorzu-

gehen Handlungsfähigkeit des Betroffenen wiederherstellen Die Position des Mobbingbetroffenen stärken Möglichkeiten, Ursachen des Mobbings zu identifizie-

ren und zu beseitigen Wiederherstellung des persönlichen Sicherheitsge-

fühls beim Betroffenen

Den Betroffenen wirksam helfen!

Mobbing – Teil IIGesprächsführung bei Mobbing-Situationen

Nummer Beginn Ende OrtB49-181023 Dienstag, 23.10. Freitag, 26.10.2018 Berlin

Seminargebühr pro Teilnehmer: 995,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 945,25 € pro Teilnehmer 59

Page 60: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Rechtliche Grundlage der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung Das SGB IX als Basis Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat bzw. Personal-

rat und Schwerbehindertenvertretung

Grundlagen zum betrieblichen Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement Definition und Ziele des BEM Beteiligte Stellen Auswirkungen der Nichteinführung auf den Kündi-

gungsschutz BEM und krankheitsbedingte Kündigungen

Rechtliche Grundlagen für den Gesundheitsschutz im BetrVG Aufsichtspflichten der Arbeitnehmervertretung Mitbestimmungspflichten bei Regelungen und Maß-

nahmen

Wichtige Regelungen zum BEM Interventionsmöglichkeiten Freiwilligkeit Datenschutz Allgemeine Maßnahmen zum Gesundheitsschutz –

betriebliche Prävention Gefährdungs- und Arbeitsplatzanalysen Behinderten- und krankengerechte Gestaltung von

Arbeitsplätzen Individuelle Maßnahmen Unterstützung durch externe Träger der Rehabilita-

tion und andere externe Stellen

BEM-Verfahren Verfahren und Verfahrensbeteiligte Initiative durch den Arbeitgeber, den Betriebsrat und

den Betroffenen Weiteres Verfahren

Betriebsvereinbarung über betriebliches Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement Wichtige Punkte in einer Betriebsvereinbarung/

Dienstvereinbarung BEM/BGM Muster-Betriebs- und Dienstvereinbarungen

Das 9. Sozialgesetzbuch sieht in § 167 vor, dass für Arbeitnehmer, die erhebliche krankheitsbedingte Fehl-zeiten aufweisen, ein betriebliches Eingliederungsma-nagement (BEM) durchgeführt wird, um zu klären, ob und in welcher Weise die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt werden kann.

Diese an sich gute Einrichtung wird aber nicht immer so umgesetzt, wie dies dem Zweck entspricht. Wenn aber Arbeitnehmer beim BEM unter Druck gesetzt werden, oder wenn das BEM nur als Feigenblatt genutzt wird, um eine krankheitsbedingte Kündigung zu rechtfertigen, ist das das Gegenteil dessen, was mit BEM bezweckt wird.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratNach dem Besuch dieses Seminars wissen Sie, wie Sie als Arbeitnehmervertretung Einfluss auf die Durchfüh-rung des BEM nehmen können, Sie kennen die rechtli-chen Rahmenbedingungen und Ihre Mitbestimmungs-möglichkeiten. Sie können dafür sorgen, dass das BEM so stattfindet, dass es den Arbeitnehmern wirklich hilft

und sie eine faire Chance erhalten, unter geeigneteren Bedingungen weiter arbeiten zu können.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar wendet sich an alle Betriebsräte und Per-sonalräte, in deren Betrieben bzw. Dienststellen ein BEM geplant ist oder bereits durchgeführt wird. Daher ist der Besuch dieses Seminars für Mitglieder von Betriebsräten betroffener Betriebe im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG für Mitglieder im Personalrat erforderlich.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Experten für Arbeitsschutz

Nummer Beginn Ende OrtB36-181023 Dienstag, 23.10. Freitag, 26.10.2018 NürnbergB36-181211 Dienstag, 11.12. Freitag, 14.12.2018 Berlin

Seminargebühr pro Teilnehmer: 995,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 945,25 € pro Teilnehmer

Arbeitsplätze durch gerechte Regelungen und

Verfahren erhalten!

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Teil IEchte Chance oder nur ein Feigenblatt?

Seminarpakete kombinieren und Kosten

sparen!Infos auf Seite 40

60

Page 61: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Vorbereitung und Einleitung des BEM Einladung zum BEM-Verfahren Vorbereitung des BEM-Verfahrens mit dem Betrof-

fenen Informationen sammeln und vorbereiten Vorbereitung der Gespräche Wer sollte an den Gesprächen beteiligt sein?

BEM-Gespräche führen Die richtige Gesprächssi-

tuation schaffen Eine gute Atmosphäre im Gespräch herstellen Vertrauensbildende Maßnahmen Intervention bei Konflikten und anderen Störungen

Nachbereitung Die Gespräche nachbereiten Verbleib der Unterlagen

Praktische Übungen Praktische Übungen und Rollenspiele

Im ersten Teil dieser Seminarreihe haben Sie erfahren, welche Regeln für das BEM gelten, wie der Betriebsrat bzw. der Personalrat und die Schwerbehindertenvertre-tung einbezogen werden und wie das BEM gestaltet wer-den kann, z. B. welche Möglichkeiten der Hilfe es gibt.

In diesem zweiten Seminar geht es um ein wesentliches Element der praktischen Umsetzung: Schwerpunkt die-ses Seminars ist die Gesprächsführung im BEM-Prozess. Bei solchen Gesprächen ist es besonders wichtig, Ver-trauen zu schaffen und dem betroffenen Arbeitnehmer das Gefühl zu vermitteln, dass er nicht unter Druck ge-setzt werden soll, sondern man gemeinsam nach Mög-lichkeiten zu seiner Unterstützung sucht. Dabei sollte ihm auch verdeutlich werden, dass er der Situation nicht allein ausgeliefert ist, sondern die Arbeitnehmervertre-tung ihm zur Seite steht.

Ihr Nutzen als Betriebsrat oder PersonalratIn diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie ein BEM-Ge-spräch richtig vorbereiten und so führen, dass der be-troffene Arbeitnehmer sich dabei gut aufgehoben fühlt. Sie erfahren, wovon es abhängt, ob der Arbeitnehmer Vertrauen in die Absichten der Beteiligten fasst und wie Sie dieses Vertrauen entwickeln können.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar richtet sich an solche Mitglieder des Betriebsrats bzw. Personalrats, die damit betraut sind, BEM-Verfahren zu begleiten und insbesondere BEM-Gespräche zu führen. Für diese Personen ist die Teilnah-me am Seminar erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, des § 46 Abs. 6 BPersVG.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Sachverständige

Nummer Beginn Ende OrtB50-181113 Dienstag, 13.11. Freitag, 16.11.2018 Hamburg

Seminargebühr pro Teilnehmer: 730,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 693,50 € pro Teilnehmer

BEM erfolgreich durchführen!

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Teil II

Praktische Umsetzung des BEM und Unterstützung durch die Arbeitnehmervertretung

Seminarpakete kombinieren und Kosten

sparen!Infos auf Seite 40

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Page 62: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Öffentlichkeitsarbeit für Arbeitnehmervertretungen

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Kommunikation ist ein wesentlicher Faktor für den Erfolg. Das gilt auch für Arbeitnehmerver-tretungen – die Kolleginnen und Kollegen ha-ben nicht nur einen Anspruch darauf, informiert zu werden, es hilft dem Betriebsrat oder Perso-nalrat auch sehr, wenn er sich des Rückhalts in der Belegschaft versichert. Durch gute und ste-tige Information kann man dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer die Aktivitäten der Arbeitneh-mervertretung verstehen und sie unterstützen.

In unseren Seminaren über eine gelungene und wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit erfah-ren Sie, was Sie als Arbeitnehmervertretung benötigen, um regelmäßig positiv wahrgenom-men zu werden, Fehlinformationen des Arbeit-gebers zuvorzukommen und Unterstützung für Ihre Arbeit zu gewinnen.

Page 63: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Inhalte der Betriebsversammlung Gesetzlich vorgeschriebene Inhalte Gesetzlich zulässige und unzulässige Inhalte

Vorbereitung Zielsetzung Informationen und Zusammenhänge analysieren Argumentation vorbereiten Zahlen, Daten und Fakten

und ihre Darstellung Betonung der Schwer-

punkte Schwache Argumente

verstärken Pädagogisch geschickte Darstellung von Informati-

onen Umgang mit Sprache und Texten Visualisierungsregeln Medieneinsatz planen „Drehbuch“ und Spannungsbogen planen

Umgang mit Präsentationsmedien Gefahren des übertriebenen Technikeinsatzes Sinnvoller Einsatz von Medien Umgang mit Flipchart, Tafel, Metaplanwand etc. Rahmenbedingungen optimieren

Durchführung der Betriebsversammlung Organisatorische und formelle Fragen Begrüßung Hausrecht Umgang mit Konflikten und Störungen Abschluss

Seminargebühr pro Teilnehmer: 730,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 693,50 € pro Teilnehmer

Hand aufs Herz – verstehen Sie Betriebs- bzw. Personal-versammlungen als lästige Pflicht oder als Chance?

Wer hat es nicht schon erlebt: Auf einer Betriebs- oder Personalversammlung tritt der Arbeitgebervertreter gut vorbereitet auf und präsentiert seine Argumente so, dass sie überzeugend erscheinen. Dagegen wirkt der Vortrag der Arbeitnehmervertretung oft schwächer. Betriebs- bzw. Personalversammlungen werden von Arbeitnehmer-vertretungen manchmal vernachlässigt, und auch die Belegschaft beteiligt sich häufig nicht wie gewünscht. Sehen Sie diese Versammlungen als Chance und nutzen Sie sie, um Ihre Erfolge gut zu präsentieren!

Das Gesetz schreibt nur vor, einen Tätigkeitsbericht ab-zugeben. Die Versammlung kann man aber auch nutzen, um sich des Rückhalts der Belegschaft zu versichern und sich als Arbeitnehmervertretung richtig darzustellen.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratIn diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie eine gelungene Betriebs- bzw. Personalversammlung vorbereiten und durchführen. Sie erfahren auch etwas über die pädago-gisch geschickte Aufbereitung der Inhalte, eine über-zeugende Argumentation und gelungene Darstellung. Sie lernen Tricks und Kniffe kennen, die Ihre Aussagen unterstützen und Ihren Vortrag gelingen lassen. Zusätz-lich wird der Umgang mit wichtigen Präsentationsmedi-en vorgestellt und geübt.

Beachten Sie bitte auch das Seminar „Der überzeugende Auftritt“ auf Seite 88!

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar wendet sich an alle Mitglieder von Arbeitnehmervertretungen, die häufig vor größeren Gruppen, etwa in Betriebs- und Personalversammlungen auftreten und dort Vorträge halten, präsentieren oder moderieren. Das sind vor allem die Vorsitzenden der Arbeitnehmervertretungen bzw. deren Stellvertrete-rinnen und Stellvertreter. Für diese Personenkreise ist die Teilnahme an diesem Seminar erforderlich gem. § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG.

ReferentenErfahrene Kommunikationstrainer und Experten für Arbeitsrecht

Die wirkungsvolle BetriebsversammlungGrundlagen und wirkungsvolle Durchführung

Fit für die Betriebsversammlung!

Nummer Beginn Ende OrtB24-181210 Montag, 10.12. Mittwoch, 12.12.2018 Berlin

Seminarpakete kombinieren und Kosten

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Page 64: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Ein Betriebsrat bzw. Personalrat tut gut daran, die Kol-leginnen und Kollegen umfassend zu informieren. Nicht nur, dass es seine gesetzliche Pflicht ist, Tätigkeitsbe-richte abzugeben, die Arbeitnehmervertretung sollte auch ein eigenes Interesse daran haben, ihre Arbeit und ihre Erfolge, aber auch die Probleme, mit denen sie zu kämpfen hat, deutlich zu machen. Sie sollte dafür sor-gen, dass gerade in kritischen Situationen ihre Position wirkungsvoll und richtig dargestellt wird.

Eine gute und umfassende Öffentlichkeitsarbeit im Be-trieb ist eine wichtige Voraussetzung und ein unverzicht-bares Instrument, um die Arbeit des Gremiums wirkungs-voll umzusetzen.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratNach dem Besuch dieses Seminars wissen Sie, welche Möglichkeiten eine Arbeitnehmervertretung hat, um ihre Arbeit und Erfolge in der betrieblichen Öffentlichkeit richtig und wirkungsvoll darzustellen. Sie kennen die Pflichten der Arbeitnehmervertretung im Hinblick auf die

Information der Belegschaft, wissen, welche Grenzen Sie beachten müssen und wel-che Mittel Sie für eine gute

Öffentlichkeitsarbeit einsetzen können. Ein besonderer Schwerpunkt wird im Seminar darauf gelegt, gute und interessante Informationsmaterialien zu erstellen.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar richtet sich besonders an Betriebsrats- und Personalratsvorsitzende, ihre Stellvertretungen, Mitglieder im Betriebsausschuss und in Ausschüssen für Öffentlichkeitsarbeit.

Die Kommunikation mit der Belegschaft und das Erstel-len von Informationsmaterial sind wichtige Aufgaben des Betriebsrats bzw. Personalrats. Daher sind die Kennt-nisse, die in diesem Seminar vermittelt werden, für die Arbeit des Betriebsrats gem. § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. des Personalrats gem. § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich.

ReferentenErfahrene Kommunikationstrainer und Experten für Arbeitsrecht

Rechtliche Vorschriften für die Öffentlichkeitsarbeit Betriebs-, Abteilungs- und Personalversammlungen Sprechstunden Informationspflichten Unzulässige und zulässige Themen für die Öffentlich-

keitsarbeit Grenzen und Vorschriften, die beachtet werden müs-

sen Geheimhaltungspflichten Erforderliche Kosten und Mittel

Mittel der Öffentlichkeitsarbeit Betriebsversammlung Schwarzes Brett, Aushänge und Plakate Handzettel und Flugblätter Betriebsratszeitung, regelmäßige Infoblätter Intranet-Auftritt

Sinnvolle Inhalte der Öffentlichkeitsarbeit Regelmäßige Informationen Interna des Betriebsrats und Personalrats Informationen aus besonderem Anlass Beschlüsse oder Erfolge?

Kommunikation Wie erreiche ich meine Adressaten? Regeln und Tipps zur guten Kommunikation

Die Erfolge des Betriebsrats richtig

darstellen!

Öffentlichkeitsarbeit für den Betriebsrat – Teil I: GrundlagenDie Belegschaft informieren – die Arbeit des Betriebsrats und Personalrats wirkungsvoll darstellen

Nummer Beginn Ende OrtB26-181212 Mittwoch, 12.12. Freitag, 14.12.2018 Berlin

Seminargebühr pro Teilnehmer: 730,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 693,50 € pro Teilnehmer

Seminarpakete kombinieren und Kosten

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Page 65: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Interessante Inhalte Redaktionelles Arbeiten: die Arbeitsschritte bis zum

fertigen Text Arten journalistischer Beiträge: Meldung und Artikel,

Reportage, Interview, Kommentar und Glosse Recherche und Interviewtechnik Titel, Schlagzeile, Überschrift, Untertitel, Lead und

Vorspann

Texte schreiben Gute Formulierung: Texte,

die auch gelesen werden Auf den Punkt kommen:

sich auf das Wesentliche beschränken Die Leser interessieren: Womit wecke ich das

Interesse? Metaphern, Analogien und andere Stilmittel: Wie

mache ich meine Texte interessant? Die vier Verständlichmacher: Einfachheit, Struktur,

Prägnanz und Stimulanz Einfachheit: die Kunst des Verzichts Struktur: geradeaus denken und schreiben Prägnanz: Getret'ner Quark wird breit, nicht stark! Stimulanz: Lesen soll Spaß machen

„Der BR hat in seiner Sitzung am 30.07. beschlossen, den Arbeitgeber aufzufordern, …“ – eine Mitteilung, die so beginnt, weckt kein Interesse bei den Lesern, und sie werden sie wahrscheinlich nicht weiterlesen.

Wir erleben immer wieder, dass die Kommunikation mit den Belegschaften an unglücklich formulierten Texten krankt. Betriebsrats- und Personalratsmitglieder sind ja in der Regel keine ausgebildeten Journalisten oder Texter, und deshalb fallen die Mitteilungen der Arbeit-nehmervertretung oft nicht sehr überzeugend aus. Sie motivieren die Leser kaum, sie von Anfang bis Ende durchzulesen.

Wenn Sie wollen, dass Ihre Informationen auch gelesen werden, müssen Sie sie so formulieren, dass sie den Leser interessieren. In unserem Text-Workshop erarbei-ten Sie intensiv und mit viel Praxis die Techniken, die Sie brauchen, um spannende, informative und überzeu-gende Texte für Ihre Öffentlichkeitsarbeit zu schreiben.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratIn diesem Seminar erarbeiten Sie systematisch, praxis-bezogen und mit vielen Übungen, wie Sie Texte gut und lesenswert formulieren. Sie erfahren, wie Sie die Leser interessieren, wie Sie schnell auf den Punkt kommen und gut lesbare Texte schreiben.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar wendet sich an alle, die Öffentlichkeits-arbeit betreiben, um ihre Belegschaften umfassend zu informieren – ob mit Aushängen, Drucksachen, Mails oder einer eigenen Website.

Die Kommunikation mit der Belegschaft und das Erstel-len von Informationsmaterial sind wichtige Aufgaben. Daher sind die Kenntnisse, die in diesem Seminar ver-mittelt werden, für die Arbeit der Arbeitnehmervertre-tung gem. § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich, wenn regelmäßig Informationen für die Belegschaft veröffentlicht werden.

ReferentenErfahrene Referenten mit journalistischer Ausbildung

Öffentlichkeitsarbeit für den Betriebsrat – Teil II: Text-Workshop

So schreiben Sie Texte, die gelesen werden

Nummer Beginn Ende OrtC07-181029 Montag, 29.10. Freitag, 02.11.2018 Berlin

Seminargebühr pro Teilnehmer: 1.195,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 1.135,25 € pro Teilnehmer

Sie arbeiten am PC und nehmen die Beispiele und Übungen auf einem USB-

Speicherstick mit!

Seminarpakete kombinieren und Kosten

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65

Page 66: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Inhalt Journalistische Beiträge unterscheiden und richtig

einsetzen Rubriken und Serviceteile Spannende Titel, gelungene Schlagzeilen Gute Formulierung: Texte, die auch gelesen werden

Gestaltung Layout: Papierformate und Seiteneinteilung, Flächen,

Formen und Farben Satzspiegel, Spaltensatz, Raster und Tabellen, Gra-

fiken und Bilder Typografie: Einsatz von Schriften Umfangreiche Layoutbeispiele und Übungen für Flug-

blätter/Flyer, Aushänge und Plakate sowie Zeitungen

Umsetzung Gestaltung mit Microsoft® Word® und Microsoft®

Office Publisher®

Bildbearbeitung von Scans und digitalen Fotos Einbinden von Bildern und Grafiken

Rechtliche Grundlagen Urheberrecht, Medienrecht Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

Die Arbeit des Betriebsrats wird von der Belegschaft oft nicht angemessen wahrgenommen und gewürdigt. Um die Leistungen und Erfolge des Betriebsrats besser darzustellen und die Belegschaft aktuell und umfassend zu informieren, sollte ein Betriebsrat die Möglichkeiten nutzen, die heute verfügbar sind.

In diesem Seminar lernen Sie, gedruckte Informationen am PC zeitgemäß, interessant und professionell zu erstellen, um die Arbeit des Betriebsrats optimal darzu-stellen.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratNach dem Besuch dieses Seminars können Sie an-spruchsvolle, aussagekräftige und interessant gestal-tete Drucksachen erstellen. Sie wissen, wie man eine Zeitung des Betriebsrats bzw. Personalrats, Aushänge, Plakate und Flugblätter inhaltlich aufbaut, gestaltet und layoutet. Sie können dazu die Layout-Möglichkeiten von Word® und Microsoft® Office Publisher® benutzen, haben aber auch einen Überblick über die für diesen Zweck besser geeigneten Layout-Programme gewonnen, um bei Bedarf eines dieser Programme einsetzen zu können.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDiese Seminare wenden sich besonders an Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende, Schriftführerinnen und Schriftführer und freigestellte Mitglieder von Betriebs- bzw. Personalräten. Aber auch alle anderen Betriebsräte und Personalräte, die eine professionelle Darstellung der Arbeit der Arbeitnehmervertretung anstreben, sollten an diesem Seminar teilnehmen.

Die Kommunikation mit der Belegschaft und das Erstel-len von Informationsmaterial sind wichtige Aufgaben des

Betriebsrats bzw. Personal-rats. Daher sind die Kennt-nisse, die in diesem Seminar vermittelt werden, für die Arbeit des Betriebsrats gem. § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. des

Personalrats gem. § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich.

ReferentenErfahrene EDV-Referenten mit journalistischer Erfahrung

Öffentlichkeitsarbeit für den Betriebsrat – Teil III: Drucksachen erstellenErstellung und Einsatz von Drucksachen – vom Flugblatt bis zur Betriebsratszeitung

Nummer Beginn Ende OrtC04-181217 Montag, 17.12. Freitag, 21.12.2018 Berlin

Seminargebühr pro Teilnehmer: 1.195,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 1.135,25 € pro Teilnehmer

Sie arbeiten am PC und nehmen die Beispiele und Übungen auf einem USB-

Speicherstick mit!

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Page 67: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

IT-/EDV- und Kommunikationssysteme

Telefondatenerfassung, Zeiterfassung, E-Lear-ning, lokales Netzwerk, Internet und Intranet, E-Mail, Windows® und Office®, SAP® und Peop-lesoft® – die Zahl und Art der Systeme und Einrichtungen in der IT („Informationsverarbei-tende Technologien“) und der Kommunikation sind unüberschaubar.

Die technische Überwachung von Arbeit-nehmern geht inzwischen weit über das hinaus, was noch vor einigen Jahren üblich und mög-lich war. Moderne Betriebssysteme, Telefon-anlagen, Zugangskontroll- und Zeiterfassungs-systeme erfassen ständig und um-fassend Daten über das Verhalten der Beschäftigten.

Der Gesetzgeber hat dem Betriebs-rat bei der Nutzung von technischen Einrichtungen aller Art, die das Ver-halten oder die Leistung der Arbeit-nehmer überwachen, eine Mitbe-stimmungspflicht auferlegt.

Es geht dabei darum, sicherzustellen, dass die grundge-setzlich geschützten Persönlichkeits-rechte der Arbeitnehmer durch eine übertriebene oder unangemessene Überwachung nicht eingeschränkt werden, und zu verhindern, dass die Beschäftigten Nachteile erleiden.

Da der gesamte Betriebsrat und Personalrat über diese Sachverhalte mitbestimmt, sollte jedes Mitglied zumindest die Kenntnisse haben, wie sie im Seminar „Gläserne Ar-beitnehmer“ vermittelt werden.

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Rechtliche Grundlagen Überwachung der Einhaltung von Schutzvorschriften Anzuwendende Schutz- und Rechtsvorschriften

Arbeitnehmerüberwachung Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen zur

Arbeitnehmerüberwachung: Tatbestandsmerkmale und Anwendung des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Mitbestimmung beim Arbeitnehmerdatenschutz und bei der Erfassung von Arbeitnehmerdaten

Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verstö-ßen gegen Mitbestimmungsrechte

Wirksamkeitsvoraussetzung für mitbestimmungs-pflichtige Maßnahmen

Durchsetzung der Mit bestimmungsrechte

Datenschutz Wichtige Schutzvorschriften: Die Datenschutzgrund-

verordnung und das Bundesdatenschutzgesetz – die für den Arbeitnehmerdatenschutz wichtigen Passa-gen

Weitergabe der Daten an Dritte Datenspeicherung und Datenverarbeitung im Ausland Weitergabe der Daten ins Ausland Informationspflichten des Arbeitgebers Verfahrensverzeichnis und Datenschutzbeauftragter Einhaltung des Datenschutzes durch den Betriebsrat

Technische Grundlagen Wo werden Daten gespeichert? Überblick über die

wichtigsten Systeme Überwachungsmöglichkeiten und Regeln für die

Überwachung von Internet- und E-Mail-Nutzung Regelungsmöglichkeiten für die verschiedenen Ein-

richtungen der Arbeitnehmerüberwachung Richtschnur für die Regelungen: Das Bundesdaten-

schutzgesetz Berechtigte Interessen des Arbeitgebers, schutzwür-

dige Interessen der Arbeitnehmer

Betriebsvereinbarungen Wichtige Punkte in Betriebsvereinbarungen

Telefondatenerfassung, Zeiterfassung, E-Learning, loka-les Netzwerk, Internet und Intranet, E-Mail, Windows® und Office® – die Zahl und Art der Systeme und Einrich-tungen in der IT („Informationsverarbeitende Technik“) und der Kommunikation ist unüberschaubar.

Die Arbeitnehmervertretung hat im Zusammenhang mit diesen Systemen und Einrichtungen verschiedene Aufga-ben, vor allem hat sie eine Mitbestimmungspflicht und die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die Schutzvor-schriften (z. B. das Bundesdatenschutzgesetz) im Betrieb eingehalten werden.

Jedes Mitglied des Betriebsrats und Personalrats sollte Grundkenntnisse über Fragen der Arbeitnehmerüberwa-chung und des Datenschutzes haben. Dieses Seminar ist die Grundlage dafür, über diese Themen und Sachver-halte richtig und fundiert mitbestimmen zu können.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratNach dem Besuch dieses Seminars können Sie beurtei-len, wo in Ihrem Betrieb technische Einrichtungen einge-setzt werden, deren Funktion Sie überwachen müssen und über deren Nutzung Sie mitzubestimmen haben. Sie können einschätzen, welche Risiken von den jeweiligen Einrichtungen für die Arbeitnehmer ausgehen und ken-nen die wichtigsten Regelungsmöglichkeiten in Betriebs-vereinbarugen.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDa über die technischen Ein-richtungen zur Arbeitnehmer-überwachung alle Mitglieder im Betriebsrat bzw. Perso-nalrat mitbestimmen und es eine kollektive Aufgabe der gesamten Arbeitnehmer-

vertretung ist, die Einhaltung der Schutzvorschriften zu überwachen, müssen auch alle Mitglieder über die notwendigen Kenntnisse verfügen. Daher ist die Teilnah-me an diesem Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für alle Betriebsratsmitglieder bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG für alle Mitglieder im Personalrat erforderlich.

Insbesondere ist die Teilnahme für Mitglieder des EDV-Ausschusses erforderlich.

ReferentenErfahrene EDV-Sachverständige und Rechtsanwälte

Der wirkungsvolle EDV-Ausschuss – Teil I: Gläserne ArbeitnehmerAufgaben des Betriebsrats, Personalrats und EDV-Ausschusses bei IT-/EDV-Systemen

Sie erhalten einen USB-Speicherstick mit umfangreichen

Informationen und vielen Muster-

Betriebsvereinbarungen!

Seminarpakete kombinieren und Kosten

sparen!Infos auf Seite 40

Nummer Beginn Ende OrtE01-181022 Montag, 22.10. Donnerstag, 25.10.2018 NürnbergE01-181218 Dienstag, 18.12. Freitag, 21.12.2018 Berlin

Seminargebühr pro Teilnehmer: 995,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 945,25 € pro Teilnehmer

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Page 69: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Im ersten Teil dieser Seminarreihe haben Sie die recht-lichen Grundlagen zur Arbeitnehmerüberwachung und zum Datenschutz kennengelernt und sich einen Über-blick über die technischen Möglichkeiten der Arbeit-nehmerüberwachung bei den verschiedenen Systemen verschafft.

In diesem zweiten Teil geht es darum, weitere Mitbestim-mungsgegenstände, für die der EDV-Ausschuss zustän-dig ist, kennenzulernen, die Regeln für Betriebsvereinba-rungen zu erfahren und zu lernen, wie Betriebsvereinba-rungen entwickelt, formuliert und verhandelt werden.

Darüber hinaus werden Möglichkeiten vorgestellt, wie die Mitbestimmungsrechte und Betriebsvereinbarungen durchgesetzt werden können und man überzeugend und sachgerecht mit dem Arbeitgeber verhandelt.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratNach dem Besuch dieses Seminars kennen Sie die wei-teren Aufgaben des IT-/EDV-Ausschusses z. B. zu Fragen der Ergonomie, zu Schulungen und auch zu Betriebsän-derungen, die aus der Einführung neuer Systeme resul-tieren. Sie kennen die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den örtlichen Betriebsräten, dem Gesamt- und Konzernbetriebsrat, wissen wie Betriebsvereinbarungen entwickelt werden und aufgebaut sind und kennen die wichtigsten Lösungsansätze und Regelungsmöglich-keiten in Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDa über die hier behandelten Fragen alle Mitglieder im Betriebsrat bzw. Personalrat mitbestimmen, müssen auch alle Mitglieder über die notwendigen Kenntnisse verfügen. Daher ist die Teilnahme an diesem Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für alle Betriebsratsmitglieder bzw. gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG für alle Mitglieder im Personalrat erforderlich.

Insbesondere ist die Teilnahme für Mitglieder im EDV-Ausschuss erforderlich.

ReferentenErfahrene EDV-Sachverständige und Rechtsanwälte

Aufgaben des EDV-Ausschusses Beschaffung von Informationen Auskunftspersonen für den Betriebsrat Interne und externe Sachverständige Informationspflichten des Arbeitgebers Vorbereitung von Betriebsvereinbarungen

Betriebsvereinbarungen Zuständigkeit für die Auf-

gabenwahrnehmung: Be-triebsrat, Gesamtbetriebs-rat und Konzernbetriebsrat

Die wichtigsten Regeln zu Betriebsvereinbarungen: Formvorschriften, Abschluss, Wirkung, Kündigung, Nachwirkung

Rahmen-Betriebsvereinbarung oder Einzelbetriebs-vereinbarungen?

Struktur, Aufbau und Formulierung von Betriebsver-einbarungen

Vorgehen beim Entwurf einer Betriebsvereinbarung Wichtige Punkte und Regelungsinhalte in einer Be-

triebsvereinbarung Verschiedene Lösungsansätze für Betriebsvereinba-

rungen zu EDV-/IT-Systemen Muster-Betriebsvereinbarungen für Ihren Betrieb

Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte Unterlassungsanspruch, Beschlussverfahren, einst-

weilige Verfügung Verhandlung mit dem Arbeitgeber Sachgerechtes Verhandeln: Argumentation und Über-

zeugung der Gegenseite Gemeinsame Interessen finden und entwickeln Entwicklung von Lösungen Übungen und Rollenspiele zu Verhandlungen Einigungsstellenverfahren

Der wirkungsvolle EDV-Ausschuss – Teil II: Umsetzung der Mitbestimmungsrechte

Betriebsvereinbarungen entwickeln, verhandeln und umsetzen

Nummer Beginn Ende OrtE02-181204 Dienstag, 04.12. Freitag, 07.12.2018 Hamburg

Praktische Übungen für Betriebsvereinbarungen, deren Durchsetzung und die Verhandlung mit dem

Arbeitgeber!

Seminargebühr pro Teilnehmer: 995,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 945,25 € pro Teilnehmer

Seminarpakete kombinieren und Kosten

sparen!Infos auf Seite 40

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Page 70: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Technische Grundlagen Entstehung und Entwicklung des Internets Technische Prinzipien im Internet: Adressierung,

Paketversand und Codierung Die wichtigsten Dienste: http, smtp und ftp So funktioniert das World Wide Web (www) Geräte und Software für die Verbindung des Firmen-

netzes mit dem Internet: Gateways, Router und Proxy-server

Gängige Browser: der Internet Explorer® und Firefox®

Gängige E-Mail-Server: Microsoft® Exchange® Server und Lotus® Domino® Server

Gängige E-Mail-Clients: Microsoft® Outlook® und Lotus® Notes®

Arbeitnehmerüberwachung Überwachungsmöglichkeiten im Netz und auf den

einzelnen PCs Gesetzliche Grundlagen: Betriebsverfassungsgesetz,

Bundesdatenschutzgesetz, Telekommunikationsge-setz und Telemediengesetz

Mitbestimmung über Arbeitnehmerüberwachung und Datenschutz

Internet- und E-Mail-Nutzung Probleme bei der Privatnutzung durch Arbeitnehmer Darf der Arbeitgeber E-Mails mitlesen? E-Mails zwi-

schen Telefongespräch und Brief Regelungsbedarf beim Betrieb eines E-Mail-Systems Nützliche Adressen und Informationen für Betriebs-

räte

Umsetzung der Mitbestimmung Wichtige Regeln für Betriebsvereinbarungen Muster-Betriebsvereinbarungen

Nach der ersten Welle der Euphorie über die Möglich-keiten des Internets ist die alltägliche Nutzung dieser Technik inzwischen so selbstverständlich geworden wie das Telefonieren. Jedoch sollten alle Anwender und be-sonders Sie als Betriebsrat bzw. Personalrat bedenken, dass es umfassende Möglichkeiten gibt, das Verhalten der Benutzer zu überwachen – bis hin zum Mitlesen jeder versandten oder empfangenen E-Mail durch den Arbeitgeber.

Ein Arbeitgeber wird bemüht sein, eine Privatnutzung zu verhindern, wofür er auch durchaus vernünftige Gründe hat, die z. B. mit dem Telekommunikationsgesetz und dem Telemediengesetz zusammenhängen. Das recht-fertigt aber noch nicht die vollständige Überwachung des Nutzerverhaltens. Ein Problem ist auch, eine genaue Abgrenzung zwischen dienstlicher und privater Nutzung zu finden. Das gilt in besonderem Maße für den E-Mail-Verkehr, weshalb es unbedingt empfehlenswert ist, hier klare Regeln aufzustellen.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratIn diesem Seminar erfahren Sie, was man über das Internet und seine Funktionen wissen muss, um damit problemlos umzugehen, was wo überwacht werden kann und wie Sie die Rechte der Beschäftigten sicherstellen. Und auch über den Nutzen des Internets – z. B. für Sie als Betriebsrat – werden Sie einiges erfahren.

Sie werden nach dem Besuch des Seminars in der Lage sein, einzuschätzen, ob, wie und in welchem Umfang das Verhalten der Arbeitnehmer überwacht wird und können eine geeignete Betriebsvereinbarung abschließen, um die Arbeitnehmer vor Nachteilen zu schützen.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDa alle Mitglieder des Betriebsrats bzw. Personalrats über eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema ab-

stimmen müssen, und das In-ternet überdies als Informa-tions- und Kommunikations-medium für alle Mitglieder der Arbeitnehmervertretung

sinnvoll und nützlich ist, ist auch die Teilnahme aller an der Entscheidung beteiligten Mitglieder gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG sinnvoll.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und EDV-Sachverständige

Der wirkungsvolle EDV-Ausschuss – Teil III: Mitbestimmung bei Internet- und E-Mail-NutzungÜberwachungsmöglichkeiten, gesetzliche Regelungen, Privatnutzung

Nummer Beginn Ende OrtE03-181105 Montag, 05.11. Mittwoch, 07.11.2018 Hamburg

Seminargebühr pro Teilnehmer: 730,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 693,50 € pro Teilnehmer

Wichtige Themen in allen Betrieben: Privatnutzung

und Überwachung!

Seminarpakete kombinieren und Kosten

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Page 71: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Mühevoll und in zähen Verhandlungen wird oft um Be-triebsvereinbarungen über IT-Systeme gerungen – der Betriebsrat möchte die Persönlichkeitsrechte der Arbeit-nehmer schützen, der Arbeitgeber möchte die Kontrolle bewahren. Doch wenn die Betriebsvereinbarung dann endlich abgeschlossen ist, wird nicht selten vernachläs-sigt, zu prüfen, ob sie denn überhaupt eingehalten wird. Viele Betriebsvereinbarungen verstauben ungelesen – und ohne eingehalten zu werden – im Archiv.

Schon beim Entwurf einer Betriebsvereinbarung sollte man die Instrumente berücksichtigen, mit denen später sichergestellt werden kann, dass sie auch eingehalten wird. Oft genug ist das ein wesentlicher Streitpunkt zwi-schen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Dieses Seminar vermittelt Ihnen die Wege, mit denen man schon beim Entwurf der Betriebsvereinbarung die Einhaltung der Betriebsvereinbarung weitgehend absi-chern kann. Es zeigt Ihnen Möglichkeiten, wie man als Betriebsrat in der späteren Anwendung prüft, ob alle Verfahren korrekt umgesetzt werden.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratNach dem Besuch dieses Seminars wissen Sie, welche Möglichkeiten eine Arbeitnehmervertretung hat, Be-triebsvereinbarungen über IT- und Kommunikations-systeme so zu gestalten, dass ihre Einhaltung weitge-hend gesichert wird. Sie lernen Verfahren kennen, mit deren Hilfe systematisch geprüft werden kann, ob gegen Regeln verstoßen wird und erfahren, wie man die Einhal-tung einer Betriebsvereinbarung durchsetzen kann.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDie Teilnahme an diesem Seminar ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG zumindest für Mit-glieder im IT- bzw. EDV-Ausschuss eines Betriebsrats oder Personalrats erforderlich. Sie ist insbesondere auch für solche Mitglieder erforderlich, die am Zustandekom-men von Betriebsvereinbarung bzw. Dienstvereinba-rungen über IT- oder Kommunikationssysteme beteiligt sind.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und EDV-Sachverständige

Gesetzliche Regeln Informationspflichten des Arbeitgebers und Aus-

kunftsansprüche der Arbeitnehmervertretung Auskunftspersonen Sachverständige

Regeln in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen Regelungen zur Kontrolle Verfahren zur systematischen Durchführung von Kon-

trollen Technische Kontrollmöglichkeiten Auditierung

Durchsetzung von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen Eskalation und gerichtliche

sowie innerbetriebliche Durchsetzungsmöglichkeiten Innerbetriebliche Verfahren Konfliktmechanismen in Betriebs- bzw. Dienstverein-

barungen

Der wirkungsvolle EDV-Ausschuss – Teil IV: Die Einhaltung von Betriebsvereinbarungen überwachen

Kontrollmöglichkeiten des Betriebsrats

Nummer Beginn Ende OrtE16-181107 Mittwoch, 07.11. Freitag, 09.11.2018 Hamburg

Sorgen Sie dafür, dass Regeln auch eingehalten

werden!

Seminargebühr pro Teilnehmer: 730,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 693,50 € pro Teilnehmer

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Page 72: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Bestimmungen bei der Auftragsdatenver-

arbeitung Auftragsdatenverarbeitung im Konzern Speicherung und Verarbeitung personenbezogener

Daten im Nicht-EU-Ausland Die Bestimmungen des EU-US Privacy Shield EU-Standardvertragsklauseln und was sind Binding

Corporate Rules Mindestanforderungen an den „Datenexporteur“ und

den „Datenimporteur“ Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen Ansprüche der Arbeitnehmer als Betroffene Beteiligung der Arbeitnehmervertretung Darf der Betriebsrat die Weitergabe von personenbe-

zogenen Arbeitnehmerdaten an Stellen im Ausland erlauben?

Umgang mit der Praxis Auftragsdatenverarbeitung Daten in der Cloud Software in der Cloud Personaldatenverarbeitende Systeme HR-Datenbanken und -Informationssysteme

Beteiligung der Arbeitnehmervertretung Sinnvolle Regelungen in Betriebsvereinbarungen Grenzen der Mitbestimmung

Nummer Beginn Ende OrtE19-181119 Montag, 19.11. Mittwoch, 21.11.2018 Berlin

Seminargebühr pro Teilnehmer: 730,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 693,50 € pro Teilnehmer

Lücken und Schlupflöcher erkennen und schließen!

Seminarpakete kombinieren und Kosten

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Der wirkungsvolle EDV-Ausschuss – Teil V: Auftragsdatenverarbeitung, Daten in der Cloud und im AuslandRegeln und Grenzen der Zulässigkeit

Es ist nicht immer und für alle Betriebe sinnvoll, eine „eigene“ IT zu betreiben. Externe Dienstleister bieten oft Leistungen an, die in der eigenen IT nicht möglich sind. Deshalb werden Leistungen nach Bedarf von externen Dienstleistern bezogen und Funktionsbereiche der IT ausgelagert.

Dabei erfolgt die Datenverarbeitung längst grenzenlos. Doch aus einer Auftragsdatenverarbeitung, der Daten-haltung in einer „Cloud“ und insbesondere einer Da-tenverarbeitung durch Stellen im Ausland, womöglich außerhalb der EU stellen sich ganz neue Herausforde-rungen an den Datenschutz.

Der Europäische Gerichtshof hat zudem im Oktober 2015 das Abkommen über den Austausch personenbezogener Daten aus den EU-Mitgliedsstaaten in die USA für ungül-tig erklärt. Das führt dazu, dass Unternehmen sich jetzt nicht mehr auf dieses Abkommen berufen können, wenn sie personenbezogene Daten, z. B. auch von Arbeit-nehmern, an Stellen in die USA weitergeben bzw. dort speichern und/oder verarbeiten. Als Konsequenz hat die EU-Kommission mit den zuständigen Stellen in den USA ein „EU-US-Datenschutzschild“ („EU-US Privacy Shield“) vereinbart.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratNach dem Besuch des Seminars wissen Sie, welche Re-geln für eine Datenverarbeitung außerhalb des Betriebs gelten, wie der Datenschutz beim „Export“ von Daten an Stellen außerhalb der EU, insbesondere in die USA jetzt gehandhabt wird. Sie lernen die wesentlichen Prinzipien des „EU-US Privacy Shield“ kennen und erfahren, wie Unternehmen rechtssicher Daten in die USA und an an-dere Stellen im Nicht-EU-Ausland weitergeben dürfen.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDie Teilnahme an diesem Se-minar ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG zumindest für

Mitglieder im IT- bzw. EDV-Ausschuss eines Betriebsrats oder Personalrats erforderlich. Sie ist insbesondere auch für solche Mitglieder erforderlich, die am Zustandekom-men von Betriebsvereinbarungen bzw. Dienstvereinba-rungen über IT- oder Kommunikationssysteme beteiligt sind.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und EDV-Sachverständige

Page 73: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Datenschutz ist mehr als Rechtmäßigkeit, Zweckbindung und Datenminimierung. Zum Datenschutz gehört auch der Schutz der Daten vor Verstößen gegen die Integrität und Vertraulichkeit. Die Vorschriften zum Datenschutz (EU-DSGVO, BDSG) enthalten dazu etliche Regeln, deren Einhaltung die Arbeitnehmervertretung überwacht.

Die meisten Unternehmen treffen mehr oder minder geeignete Maßnahmen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit ihrer Daten sicherzustellen.

Viele dieser Maßnahmen sind Gegenstand der Mitbe-stimmung, und gelegentlich setzen Unternehmen Instru-mente ein, die sehr tief in Persönlichkeitsrechte der Ar-beitnehmer eingreifen. Auch hier soll die Mitbestimmung den Zweck erfüllen, die Grenzen der Zumutbarkeit von Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer mit den Arbeitgebern abzustecken.

In diesem Seminar erfahren Sie, welche Instrumente für die IT-Sicherheit gebräuchlich sind, wie weitgehend Möglichkeiten der Arbeitnehmerüberwachung mit diesen Instrumenten inzwischen entwickelt sind und welche Möglichkeiten der Mitbestimmung und damit Mitgestal-tung der Arbeitnehmervertretung Sie dabei haben.

Ihr Nutzen als Betriebsrat oder PersonalratNach dem Besuch des Seminars wissen Sie, welche Instrumente zum Zweck der IT-Sicherheit typischerwei-se eingesetzt werden und welche Auswirkungen sie im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten der Arbeitnehmer und die Möglichkeiten der Überwachung der Arbeitnehmer haben. Sie kennen Ihre Beteiligungs-aufgaben als Arbeitnehmervertretung und wissen, wel-che Möglichkeiten der Mitbestimmung sie wie nutzen können, um die Grenzen der Zumutbarkeit für die von Ihnen vertretenen Arbeitnehmern nicht zu übertreten.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDie Teilnahme an diesem Seminar ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG zumindest für Mitglie-der im IT- bzw. EDV-Ausschuss eines Betriebsrats oder Personalrats erforderlich.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und EDV-Sachverständige

Bestimmungen in der EU-Datenschutzgrundverordnung und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz Technische und organisatorische Maßnahmen Vorgeschriebene Maßnahmen bei Verletzung der Inte-

grität und Vertraulichkeit Informationspflichten der

Verantwortlichen Maßnahmen bei der Auf-

tragsdatenverarbeitung Maßnahmen bei der gemeinsamen Datenverarbei-

tung Maßnahmen bei der Weitergabe von Daten an andere

Stellen

Praktische Umsetzung Beispiele für Risiken und Gefahren Umsetzung der technischen und organisatorischen

Maßnahmen in der Praxis Protokollierung, Monitoring, Alarme und andere

Instrumente Instrumente zur Intruder Detection und Data Loss Pre-

vention

Mitbestimmung Mitbestimmung bei der Arbeitnehmerüberwachung Mitbestimmung bei Verhaltensregeln

Sinnvolle Regelungen Sinnvolle Regelungen in einer Betriebsvereinbarung

oder Dienstvereinbarung „IT-Sicherheit“

Der wirkungsvolle EDV-Ausschuss – Teil VI: IT-Sicherheit

Datenschutz zwischen sinnvollem Monitoring und unangemessener Überwachung

Nummer Beginn Ende OrtE21-181121 Mittwoch, 21.11. Freitag, 23.11.2018 Berlin

Bestimmen Sie über die Grenzen der Zumutbarkeit bei der IT-Sicherheit mit!

Seminargebühr pro Teilnehmer: 730,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 693,50 € pro Teilnehmer

Seminarpakete kombinieren und Kosten

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Page 74: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Grundsätze des Datenschutzes Funktion und Zusammenspiel der DSGVO und des

BDSG Begriffe aus dem Datenschutz: Personenbezogene

Daten, Verarbeitung, Verantwortliche, Pseudonymi-sierung, Einwilligung etc.

Grundsätze des Datenschutzes: Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit

Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit aus der DSGVO

Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit aus dem BDSG

Umgang mit besonderen Kategorien personenbezo-gener Daten

Rechte der Betroffenen Transparenz und Auskunftsansprüche der Betrof-

fenen Recht auf Korrektur und Löschung von Daten Einschränkung der Verarbeitung von Daten

Pflichten der Verantwortlichen Verantwortliche und gemeinsam Verantwortliche Datenschutz durch Technikgestaltung Datenschutz durch geeignete Organisation Dokumentations- und Prüfpflichten Nachweispflichten Einhaltung von Verhaltensregeln Auditierung Verbindliche Unternehmensregeln Bestellung, Rolle und Schutz des betrieblichen Daten-

schutzbeauftragten Die Arbeitnehmervertretung als Verantwortliche

Weitergabe von Daten Auftragsdatenverarbeitung Weitergabe als Teil der Verarbeitung Datenverarbeitung im EU-Ausland und in „Dritt-

staaten“

Aufsicht und Durchsetzung Funktion der Aufsichts-

behörden Internationale Zusam-

menarbeit der Auf-sichtsbehörden

Nummer Beginn Ende OrtE25-181023 Dienstag, 23.10. Freitag, 26.10.2018 BerlinE25-181126 Montag, 26.11. Donnerstag,29.11.2018 Berlin

Seminargebühr pro Teilnehmer: 730,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 693,50 € pro Teilnehmer

Datenschutz richtig gemacht!

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Datenschutz und die Aufgaben der ArbeitnehmervertretungÜberwachung der Einhaltung und Orientierung bei der Wahrnehmung von Mitbestimmungsaufgaben

Datenschutz ist selbst nicht Gegenstand der zwingenden Mitbestimmung, abgesehen von einigen Landesper-sonalvertretungsgesetzen. Dennoch sollte eine Arbeit-nehmervertretung sich aus verschiedenen Gründen mit dem Datenschutz vertraut machen. Auch wenn sie nicht mitzubestimmen hat, hat sie dennoch über die Einhal-tung des Datenschutzes hinsichtlich der personenbe-zogenen Daten der Beschäftigten zu wachen. Bei der Mitbestimmung über verschiedene Themen (z. B. tech-nische Einrichtungen zur Arbeitnehmerüberwachung, aber z. B. auch Personalfragebogen), sollte man sich an den Prinzipien des Datenschutzes orientieren. Und nicht zuletzt ist auch eine Arbeitnehmervertretung selbst für die Einhaltung des Datenschutzes in ihren Reihen verant-wortlich.

Ihr Nutzen als BetriebsratNach dem Besuch des Seminars wissen Sie, welche Regeln für den Datenschutz gelten und wie diese Regeln korrekt eingehalten und umgesetzt werden. Sie wissen, woran Sie sich bei der Erfüllung Ihrer Mitbestimmungs-aufgaben orientieren können, und Sie können dafür sorgen, dass auch in Ihrem Gremium der Schutz der personenbezogenen Daten der von Ihnen vertretenen Beschäftigten gewährleistet wird.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDie Teilnahme an diesem Seminar ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG und der entspre-chenden Landespersonalvertretungsgesetze zumindest für Mitglieder im IT- bzw. EDV-Ausschuss eines Betriebs-rats oder Personalrats erforderlich. Sie ist insbesondere auch für solche Mitglieder erforderlich, die am Zustan-dekommen von Betriebsvereinbarungen bzw. Dienst-vereinbarungen über IT- oder Kommunikationssysteme beteiligt sind.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und EDV-Sachverständige

Page 75: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Das können wir für Sie tun: Wir beraten und unterstützen Sie bei Ihren Aufgaben

als Betriebsrat, indem wir als Sachverständige für Sie tätig werden.

Wir unterstützen Sie dabei, Betriebsverein ba rungen zu entwerfen, die an die Verhältnisse in Ihrem Betrieb angepasst sind oder prüfen und überarbeiten Ihre vorhandenen bzw. zur Verhandlung anstehenden Betriebsvereinbarungen.

Wir vertreten Ihre Interessen engagiert als Beisitzer in Einigungsstellen.

Wir führen Seminare durch, die an Ihre Bedürfnisse und die Verhältnisse in Ihrem Betrieb angepasst sind.

Sicher können wir auch Sie bei Ihrer Arbeit unterstützen.

Mitbestimmung ist weniger ein Recht des Betriebsrats, als vielmehr seine Pflicht. Ihr Zweck ist, dafür zu sorgen, dass Rechte, Ansprüche und Interessen der Arbeitneh-mer im Betrieb richtig und angemessen umgesetzt bzw. vertreten werden.

Sollte der Betriebsrat sich estimmter Aufgaben z. B. mangels Sachkenntnis oder praktischer Erfahrung nicht gewachsen sehen, kann er bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch einen externen Sachverständiger hinzuziehen.

Gem. § 80 Abs. 3 BetrVG kann ein Betriebsrat einen externen Sachverständigen beauftragen, der ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt.

Seit 1988 engagieren wir uns für Betriebs- und Personal-räte. Wir schulen und beraten Arbeitnehmervertretungen bei ihren Aufgaben im Zusammenhang mit IT-/EDV- und Kommunikationssystemen. Aber wir haben auch jah-relange Erfahrung darin, Arbeitnehmervertretungen als Sachverständige bei ihren vielfältigen Aufgaben zu unterstützen und zu beraten.

Beratung für Ihren Betriebsrat

Profitieren Sie von unserer Erfahrung!

Angebot oder Termin? Einfach anrufen:030 – 305 24 25

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Page 76: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Bestandteile von Office 365®

Word®, Excel®, PowerPoint®, Outlook®, Access® OneDrive® und SharePoint® Exchange Server® OneNote®, Teams®, Planner®, Delve®, Sway® und

andere „kleinere“ Tools und Apps zur Kooperation und Teamarbeit

Verhaltens- und Leistungskontrollen mit Office 365®

Wo werden in diesen Tools Daten über das Verhalten der Benutzer gespeichert?

Welche Daten liest Microsoft® mit? Archivierung der E-Mails Security und Compliance Überwachungsmöglichkeiten für den Arbeitgeber

Daten in der Cloud – OneDrive® und SharePoint®

Gemeinsame Nutzung von Daten Zugriff auf Daten durch Vorgesetzte und andere Dokumentation der Änderungen von Dokumenten

Mitbestimmung, Datenschutz und Gestaltungsmöglichkeiten Mitbestimmung bei der Arbeitnehmerüberwachung Datenschutzrechtliche Fragen zur Arbeitnehmerüber-

wachung mit Office-Produkten Technische Grenzen der Gestaltung Sinnvolle Regelungen

Office 365® von Microsoft® etabliert sich mehr und mehr als Standard der Bürosoftware. Neben der Speicherung von Daten und der Speicherung und insbesondere Archi-vierung von E-Mails in der Cloud ergeben sich Fragestel-lungen über die Vielfalt von Tools, mit denen Arbeitneh-mer nun auch mit Office überwacht werden können.

Teams®, Delve® und Yammer® sind Tools der Office-Fami-lie, mit denen die Arbeit der Beschäftigten transparent gemacht werden kann, mit dem Exchange-Server® und Skype® for Business können weitgehende Kontrollen über den E-Mail-Verkehr und das Kommunikationsverhal-ten ermöglicht werden.

Arbeitnehmervertretungen haben die Aufgabe, durch ihre Mitbestimmungsrechte die Möglichkeiten der Ar-beitnehmerüberwachung auf das Maß zu begrenzen, das für die effiziente Erledigung der Arbeitsaufgaben erfor-derlich ist, und die Zwecke, für die die Überwachungs-möglichkeiten genutzt werden dürfen, eng zu begrenzen.

Ihr Nutzen als Betriebsrat oder PersonalratNach dem Besuch des Seminars wissen Sie, welche Tools Office 365® umfasst, welche Möglichkeiten der Arbeit-nehmerüberwachung diese Tools bieten und wie man diese Überwachungsmöglichkeiten eingrenzt. Natürlich werden auch die mitbestimmungs- und datenschutz-rechtlichen Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, beantwortet.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar richtet sich an Mitglieder von Betriebs-

und Personalräten, in deren Betrieben bzw. Dienststellen Office 365® eingeführt wer-den soll oder bereits genutzt wird.

Insbesondere ist der Besuch dieses Seminars für Mit-glieder der EDV- bzw. IT-Ausschüsse solcher Gremien erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, des § 46 Abs. 6 BPersVG oder der entsprechenden Landesperso-nalvertretungsgesetze.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und EDV-Sachverständige

Office® 365 in der CloudFunktionsvielfalt und Kontrollmöglichkeiten

Office 365® sinnvoll nutzen

Seminarpakete kombinieren und Kosten

sparen!Infos auf Seite 40

Nummer Beginn Ende OrtE22-181112 Montag, 12.11. Mittwoch, 14.11.2018 Berlin

Seminargebühr pro Teilnehmer: 730,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 693,50 € pro Teilnehmer

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Page 77: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Seit Mai 2016 gilt die Datenschutz-Grundverordnung der EU. Nach einer zweijährigen Übergangszeit wird sie für alle Unternehmen und Behörden in der EU ab dem 25.05.2018 verbindlich. Die nationalen Gesetzgeber sind jetzt aufgefordert, die Bestimmungen in nationale Ge-setze zu übernehmen.

Das neu gefasste Bundesdatenschutzgesetz wird ge-meinsam mit der Datenschutz-Grundverordnung am 25.05.2018 in Kraft treten.

Daraus ergeben sich erhebliche Konsequenzen für viele Betriebe und Unternehmen. Die Arbeitnehmervertre-tungen haben die Aufgabe, sich hier kontrollierend und – soweit datenschutzgesetzliche Regelungen nicht ohne-hin hohe Standards setzen – auch regelnd zu beteiligen. In diesem Seminar erfahren Sie, welche Konsequenzen sich aus den neuen Entwicklungen ergeben und wie Sie Ihre Aufgaben als Arbeitnehmervertretung wirkungsvoll wahrnehmen können.

Ihr Nutzen als Betriebsrat oder PersonalratNach dem Besuch des Seminars wissen Sie, welche we-sentlichen Änderungen sich durch die Neuregelungen in der Datenschutz-Grundverordnung und dem neuen Bun-desdatenschutzgesetz ergeben und wie sie sich mittel-fristig auf den Datenschutz und die Aufgaben der Arbeit-nehmervertretungen auswirken werden. Sie erfahren, ob und welche Regelungen in Betriebsvereinbarungen ggf. geändert werden müssen und wie Sie zukünftig Ihre Beteiligungsaufgaben in der Arbeitnehmervertretung wahrnehmen sollten.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDie Teilnahme an diesem Seminar ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG zumindest für Mitglie-der im IT- bzw. EDV-Ausschuss eines Betriebsrats oder Personalrats erforderlich. Sie ist insbesondere auch für solche Mitglieder erforderlich, die am Zustandekommen von Betriebsvereinbarungen bzw. Dienstvereinbarungen über IT- oder Kommunikationssysteme beteiligt sind.

Hinweis: In diesem Seminar werden vor allem die Neuerungen und Änderungen der neuen DSGVO und des neuen BDSG gegenüber den bisherigen Bestimmungen vorgestellt. Daher sind zum Besuch dieses Seminars Grundkenntnisse über das bishe-rige Bundesdatenschutzgesetz wünschenswert.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und EDV-Sachverständige

Die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU Was ist neu, was ist anders? Wann gilt die DSGVO verbindlich? Welche Anforderungen werden an die verantwort-

lichen Stellen jetzt und in Zukunft gestellt? Welche Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten ist

zulässig, welche nicht?

Aufgaben für die Arbeitnehmervertretung Die Einhaltung der neuen

Vorschriften überwachen Änderungen bzw. Neuregelungen in bestehenden

Betriebsvereinbarungen Fragen, die bei künftigen Betriebsvereinbarungen

berücksichtigt werden müssen Sinnvolle Regelungen in Betriebsvereinbarungen

Änderungen beim Datenschutz: Die Datenschutz-Grundverordnung der EU und das neue Bundesdatenschutzgesetz

Konsequenzen für die betriebliche Praxis und Beteiligung des Betriebsrats

Nummer Beginn Ende OrtE18-180926 Mittwoch, 26.09. Freitag, 28.09.2018 BerlinE18-181031 Mittwoch, 31.10. Freitag, 02.11.2018 Berlin

Aktuelle Änderungen und deren Auswirkungen in der

betrieblichen Praxis!

Seminargebühr pro Teilnehmer: 730,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 693,50 € pro Teilnehmer

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Funktionsweisen digitaler Personalwirtschaftssysteme Datenbank in der Cloud, Web-Client Angebotene Funktionen Auswertungen von Daten Scoring und andere Auswertungs- und Prognosemög-

lichkeiten durch Daten in der Cloud Standardisierung der Prozesse und Anpassungsmög-

lichkeiten der Software

Konsequenzen im Betrieb Änderungen der Aufbauorganisation – von der Per-

sonalabteilung zu „HR Business Partnern“, „Shared Service Center“, „Center of Excellence“ etc.

Geänderte Prozesse in der Personalwirtschaft Self Services – Outsourcing an die eigenen Arbeit-

nehmer Digitale Personalakten „Talent Scouting“ und „Talent Management“ – neue

Methoden der Rekrutierung und Karriereförderung

Wichtige Problemstellungen aus Sicht der Arbeitnehmervertretungen Umfang der Datenerhebung Vereinheitlichung von Prozessen ohne Berücksichti-

gung betrieblicher Besonderheiten Beurteilungen und Zielvereinbarungen als „Best Prac-

tices“ Instrumente zur Entgeltfindung – Boni, Prämien etc. Outsourcing von Personalaufgaben Fehlende Ansprechpartner für Arbeitnehmer Benutzerfreundlichkeit und Ergonomie

Rechtliche Rahmenbedingungen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere zur

Datenverarbeitung in der Cloud und im Ausland Bestimmungen in der Arbeitsstättenverordnung Bestimmungen in der Gewerbeordnung

Mitbestimmung Mitbestimmungsreche der Arbeitnehmervertretungen Regelungen über Arbeitnehmerüberwachung und

Datenschutz Regelungen über Mitarbeitergespräche, Zielverein-

barungen und Beurtei-lungen

Regelungen über Bild-schirmarbeit

Sinnvolle Regelungen in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen

Nicht nur in der Produktion, sondern auch in der Perso-nalwirtschaft führen neue Technologien zu gravierenden Änderungen in Betrieben und für Arbeitnehmer.

Es geht dabei nicht einfach nur um eine neue Software für Gehaltsabrechnungen. Vielmehr hat die Digitalisie-rung der Personalwirtschaft zur Folge, dass die Aufbau-organisation und die Prozesse weitgehende Änderungen erfahren werden. Dabei sind solche Änderungen wie die Einführung von „Employee Self Services“, „Manager Self Services“, standardisierte Prozesse für „Recruiting“, Zielvereinbarungen, Mitarbeiterbeurteilungen etc. zu be-achten und bedürfen unbedingt einer Regelung. Ebenso sollte der Betriebsrat kritisch begleiten, wenn die Perso-nalabteilung durch „HR Business Partner“, „Shared Ser-vice Center“, „Center of Excellence“ etc. abgelöst wird.

Durch die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Cloud der Anbieter, durch neue Algorithmen zur Auswer-tung von „Big Data“ etc. entstehen auch datenschutz-rechtlich neue Herausforderungen.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratIn diesem Seminar erfahren Sie, welche Funktionen zeit-gemäße Programme für die digitale Personalwirtschaft wie SucessFactors®, Workday® oder Oracle® Fusion®

HCM leisten. Sie erfahren, welche Probleme aus Sicht der Arbeitnehmer und deren Vertretungen dabei zu be-rücksichtigen sind, welche

datenschutzrechtlichen Fragen zu klären sind und wel-che Mitbestimmungsaufgaben die Arbeitnehmervertre-tung dabei lösen sollte.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar richtet sich an Mitglieder von Betriebs- und Personalräten, in deren Betrieben bzw. Dienststellen Systeme der digitalen Personalwirtschaft wie SuccessF-actors®, SAP® HCM, Workday®, Oracle® Fusion® HR und vergleichbare Systeme eingeführt werden sollen oder bereits genutzt werden.

Insbesondere ist der Besuch dieses Seminars für Mitglie-der der EDV- bzw. IT-Ausschüsse solcher Gremien erfor-derlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, des § 46 Abs. 6 BPersVG oder der entsprechenden Landesgesetze.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und EDV-Sachverständige

Digitale Personalwirtschaft in der CloudRecruiting, Talent Scouting, Talent Management etc. in SuccessFactors®, Workday®, Oracle® Fusion® HR und Co. – neue Technologien und neue Wege in der Personalwirtschaft

Digitalisierung von Prozessen ohne Nachteile

für Arbeitnehmer?

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Nummer Beginn Ende OrtE24-180924 Montag, 24.09. Donnerstag, 27.09.2018 Berlin

Seminargebühr pro Teilnehmer: 995,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 945,25 € pro Teilnehmer

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Call-Center bieten eine standardisierte Dienstleistung an, deren Qualität durch weitgehende Überwachungs-mechanismen und Kontrollmaßnahmen gesichert wird. Daher bieten die in Call-Centern eingesetzten Telefonan-lagen Überwachungsmöglichkeiten, deren Umfang über den normaler Telefonanlagen weit hinausgeht. Daneben werden weitere Techniken wie Spracherkennung, CTI und VoIP eingesetzt, die zusätzliche Möglichkeiten der Über-wachung erschließen.

Selbstverständlich handelt es sich bei all diesen Syste-men um technische Einrichtungen, die der Mitbestim-mung durch den Betriebsrat unterliegen. Das Problem ist, einen vernünftigen Kompromiss zwischen Informa-tions- und Steuerungsbedürfnis des Call-Centers und den schutzwürdigen Interessen der Beschäftigten zu finden. Hier sind Sie als Betriebsrat gefordert, durch ein-deutige und kluge Regelungen Klarheit und einen fairen Ausgleich zu schaffen.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratNach dem Besuch dieses Seminars können Sie beurtei-len, ob, womit und in welchem Umfang im Call-Center technische Einrichtungen zur Arbeitnehmerüberwachung eingesetzt werden. Sie wissen, wie Sie eine Betriebsver-einbarung mit sinnvollen Regeln zum Schutz der Arbeit-nehmer abschließen können, um Ihre Mitbestimmungs-aufgaben erfolgreich wahrzunehmen.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDa die Mitbestimmungspflichten vom gesamten Be-triebsrat wahrgenommen werden, benötigt auch jedes Betriebsratsmitglied die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse, um die Folgen der Mitbestimmung über die technischen Einrichtungen beurteilen zu können. Daher ist die Teilnahme jedes Mitglieds des Betriebsrats an diesem Seminar lt. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, wenn im Betrieb Call-Center bestehen oder deren Einführung geplant ist.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Sachverständige

Technik und Organisation im Call-Center Technik: ACD, CTI, VoIP und deren Funktionen Verknüpfung der Datentechnik mit der Telefonie Begriffe aus dem Call-Center: Service-Level, Agent,

Supervisor, Inbound, Outbound, Lost Calls, Short Calls etc.

Welche Daten über das Benutzerverhalten werden er-fasst: Idle-Codes, Activity-Codes, Benutzerkennungen etc.

Funktionen und Organisation im Call-Center

Arbeitnehmerüberwachung und Datenschutz Möglichkeiten der Arbeit-

nehmerüberwachung Aufzeichnung und Mithören von Gesprächen Gesetzliche Grundlagen: Aufsicht und Mitbestim-

mung durch den Betriebsrat Datenschutz, Datenschutzgrundverordnung und das

Bundesdatenschutzgesetz Das DSGVO und BDSG als Richtschnur für Regelungen

in Betriebsvereinbarungen

Betriebliche Weiterbildung und Coaching Mithören und Aufzeichnungen von Gesprächen zu

Zwecken des Coachings Durchführung von Schulungsmaßnahmen Möglichkeiten der Erzwingung von Schulungsmaß-

nahmen durch den Betriebsrat Mitbestimmung bei Coaching und Schulungen

Mitbestimmung Wichtige Regelungen in Betriebsvereinbarungen Muster-Betriebsvereinbarungen

Top-aktuelles Thema für immer mehr Betriebe!

Mitbestimmung im Call-CenterÜberwachung der Arbeitnehmer – eine Herausforderung für den Betriebsrat

Nummer Beginn Ende OrtE06-181008 Montag, 08.10. Donnerstag, 11.10.2018 Dortmund

Seminargebühr pro Teilnehmer: 995,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 945,25 € pro Teilnehmer

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Page 80: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Funktion und Technik von SAP®

Relationale Datenbank, modularer Aufbau Vom Workflow zu den Transaktionen: Die SAP®-

Terminologie und das Customizing Speicherung der Daten in Datenbanken: Data Dictio-

naries, Infotypen, Datenfelder und Tabellen, Auswer-tungsmöglichkeiten

Das Transaktionsprotokoll und andere Möglichkeiten der Arbeitnehmerüberwachung

Aufgaben des Betriebsrats beim Datenschutz und der Arbeitnehmerüberwachung Einhaltung der Schutzvorschriften: Kontrollaufgaben

des Betriebsrats Wichtige Schutzvorschriften: Die Datenschutzgrund-

verordnung und das Bundesdatenschutzgesetz – die für den Arbeitnehmerdatenschutz wichtigen Passa-gen

Wichtige Passagen zum Arbeitnehmerdatenschutz Rechtliche Grundlagen für die Mitbestimmung bei der

Arbeitnehmer überwachung und beim Datenschutz Das DSGVO und BDSG als Richtschnur für Regelungen

zur Arbeitnehmerüberwachung

Betriebsvereinbarungen Wichtige Punkte in einer Betriebsvereinbarung Muster-Betriebsvereinbarungen

SAP® ist nach wie vor das am weitesten verbreitete Sys-tem zur Abbildung und Verwaltung betriebswirtschaft-licher Prozesse. Bei allen Vorteilen, die die Nutzung von SAP® verspricht, birgt das System eine Reihe von Risiken und Nachteilen für die Belegschaft: Arbeitnehmer kön-nen umfassend überwacht, die personenbezogenen Daten der Beschäftigten missbraucht werden.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratNach dem Besuch dieses Seminars wissen Sie, wel-che Auswirkungen die Einführung von SAP® auf den Betrieb hat, wie das System aufgebaut ist und welche Konsequenzen für die Beschäftigten entstehen können. Sie wissen, welche Aufgaben ein Betriebsrat bei der Mitbestimmung über Arbeitnehmer überwachung und Datenschutz hat. Sie können nach dem Besuch dieses Seminars eine Betriebsvereinbarung entwickeln, die die Beschäftigten weitgehend vor Nachteilen schützt.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar sollten Betriebsräte bzw. Personalräte besuchen, bei denen die Einführung von SAP® geplant ist, gerade stattfindet oder bereits abgeschlossen ist. Da die gesamte Arbeitnehmervertretung über die Ein-

führung und Anwendung von SAP® mitzubestimmen hat, ist auch die Teilnahme aller an der Entscheidung beteiligten Betriebsratsmit-glieder im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. Mitglie-

der im Personalrat gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG sinnvoll. Besonders geeignet ist dieses Seminar für Mitglieder im EDV-Ausschuss, Betriebsratsvorsitzende bzw. Perso-nalratsvorsitzende und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter.

ReferentenErfahrene EDV-Sachverständige und Rechtsanwälte

Mitbestimmung bei der Nutzung von SAP® – Teil I: GrundlagenAufgaben des Betriebsrats bei Arbeitnehmerüberwachung und Datenschutz

Nummer Beginn Ende OrtE04-181211 Dienstag, 11.12. Freitag, 14.12.2018 Düsseldorf

Seminargebühr pro Teilnehmer: 995,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 945,25 € pro Teilnehmer

Sie erhalten einen USB-Speicherstick mit den in diesem Seminar behandelten Muster-

Betriebsvereinbarungen!

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Page 81: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Arbeits- und Gesundheitsschutz Anforderungen an die Ergonomie von Dialogsystemen Umsetzung der Anforderungen bei SAP®

Probleme bei SAP® und Lösungsmöglichkeiten Regelungen und deren Umsetzung Prüfung von Dialogsystemen auf ergonomische Män-

gel Unterstützung der Anwender

Schulung der Benutzer Mitbestimmungsrechte bei der Weiterbildung Erforderlichkeit von Schulungen Durchsetzung von Schulungen Sinnvolle Regelungen für die Durchführung der Schu-

lungen, die Auswahl der Teilnehmer und Ausbilder

Das Problem der „Multiplikatoren“-Schu-lungen durch „Key-User“

Einführung von SAP® als Betriebsänderung Was ist eine Betriebsänderung? SAP®-Einführung als Betriebsänderung Grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden Mögliche Nachteile Direkt und indirekt betroffene Arbeitnehmer Vorgehensweise: Interessenausgleich und Sozialplan Sinnvolle Regelungen innerhalb einer Betriebsverein-

barung über SAP®

Mögliche Regelungen im Interessenausgleich und Sozialplan

Die wesentliche Funktion von SAP® besteht darin, Pro-zesse zu definieren und die Kontrolle über deren Ablauf zu verbessern. Viele Arbeitnehmervertretungen küm-mern sich bei der Wahrnehmung ihrer Mitbestimmungs-aufgaben ganz um Fragen des Datenschutzes und der Arbeitnehmerüberwachung. Sie übersehen dabei aber womöglich, dass aus den mit SAP® standardisierten Pro-zessen weitere Probleme entstehen können: Die Arbeit-nehmer müssen lernen, mit den geänderten Prozessen und dem neuen System zu arbeiten. Die Arbeit mit SAP® ist nicht immer einfach und überschaubar. Auch Arbeits-abläufe, Dialoge mit IT-Systemen, Bildschirmmasken etc. müssen unter dem Aspekt der Ergonomie und des Gesundheitsschutzes kritisch betrachtet werden. Tätig-keiten ändern sich, und die Entscheidungsspielräume der Bearbeiter werden u. U. eingeschränkt.

Und nicht zuletzt: Standardisierte Prozesse können von austauschbaren Stellen abgearbeitet werden – SAP® kann der Einstieg in die Zentralisierung oder das Out-sourcing von Funktionen sein.

Hier besteht ein umfassender Bedarf an Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratIn diesem Seminar erfahren Sie, welche Aspekte der Einführung von SAP® über die Fragen der Arbeitnehmerü-berwachung und des Datenschutzes hinaus für die Mitbestimmung durch Arbeitnehmervertretungen von Bedeutung sind. Sie lernen die Mitbestimmungsrechte kennen, die hier greifen, erfahren, wo Probleme und Gefahren liegen und welche Regelungen sinnvoll und wünschenswert sind.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar richtet sich an Betriebsräte und Per-sonalräte von solchen Betrieben bzw. Dienststellen, in denen SAP® eingeführt werden soll oder bereits einge-führt wurde. Für die Mitglieder dieser Gremien, die die Mitbestimmungsaufgaben zu SAP® wahrnehmen sollen, ist der Besuch dieses Seminars im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich.

ReferentenErfahrene EDV-Sachver-ständige und Rechtsan-wälte

Nummer Beginn Ende OrtE17-181128 Mittwoch, 28.11. Freitag, 30.11.2018 Hamburg

Seminargebühr pro Teilnehmer: 730,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 693,50 € pro Teilnehmer

Wichtige Aufgaben des Betriebsrats zum Schutz

der Arbeitnehmer!

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Mitbestimmung bei der Nutzung von SAP® – Teil II: Weitere Fragen der Mitbestimmung

Aufgaben des Betriebsrats bei Gesundheitsschutz, Schulungen und Betriebsänderung

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Page 82: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Überblick über die wesentlichen Bestimmungen zum Datenschutz und Anwendung in der Arbeitnehmervertretung Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit Erlaubnistatbestände aus dem BetrVG bzw. PersVG

und dem BDSG Zweckbestimmung Grenzen zulässiger Zwecke Datenminimierung Sicherstellung der Richtigkeit Begrenzung der Verarbeitungs- bzw. Speicherdauer Sicherstellung der Integrität und Vertraulichkeit

Praktische Folgen für die Arbeit in der Arbeitnehmervertretung Verschwiegenheitspflichten Regeln zur Archivierung und Löschfristen Technische Maßnahmen zum Schutz der Daten Pflichten bei einem „Datenleck“ Datenschutzrichtlinie im Betriebsrat bzw. Personalrat Datenschutzbeauftragter der Arbeitnehmervertretung Mögliche Konsequenzen bei Verstößen gegen den

Datenschutz durch einzelne Mitglieder oder das gesamte Gremium

Nummer Beginn Ende OrtE23-181114 Mittwoch, 14.11. Freitag, 16.11.2018 Berlin

Seminargebühr pro Teilnehmer: 730,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 693,50 € pro Teilnehmer

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82

Datenschutz in der ArbeitnehmervertretungVorbild beim Datenschutz sein

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU wird ab Ende Mai 2018 verbindliche Vorschrift. Ergän-zend tritt ein neu gefasstes Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Spätestens jetzt wird es Zeit, sich auch als Arbeitnehmervertretung darum zu kümmern, dass im eigenen Gremium die Bestimmungen zum Datenschutz eingehalten werden. Als Betriebsrat bzw. Personalrat ha-ben Sie in erheblichem Umfang mit personenbezogenen Daten von Arbeitnehmern und auch von Bewerbern zu tun, und Sie sollten vorbildlich dabei sein, diese Daten vor einer falschen oder unzulässigen Nutzung zu schüt-zen.

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte kann Sie dabei nur als Berater unterstützen – eine kontrollierende oder gar bestimmende Funktion hat er gegenüber der Arbeit-nehmervertretung nicht. Deshalb müssen Sie im Gremi-um selbst dafür sorgen, dass der gesetzlich gebotene Umgang mit personenbezogenen Daten gewährleistet wird.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratNach dem Besuch des Seminars wissen Sie, welche

Datenschutzbestimmungen für Sie als Arbeitnehmerver-tretung gelten. Sie kennen die wesentlichen Vorschrif-

ten der DSGVO und des BDSG und wissen, wie Sie im Betriebsrat bzw. Personalrat sicherstellen können, dass datenschutzkonform mit diesen Daten gearbeitet wird.

Wer sollte dieses Seminar besuchenGrundsätzlich sind alle Mitglieder des Betriebsrats bzw. Personalrats verpflichtet, die Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten, da alle Mitglieder der Arbeit-nehmervertretung regelmäßig mit personenbezogenen Daten sowohl von Arbeitnehmern als auch von Bewer-bern arbeiten. Deshalb ist der Besuch dieses Seminars prinzipiell für alle Mitglieder der Arbeitnehmervertretung erforderlich. In der Praxis wird der Betriebsrat bzw. Per-sonalrat einige Mitglieder – z. B. aus einem ggf. gebil-deten EDV-/IT-Ausschuss – damit beauftragen, sich um die Einhaltung des Datenschutzes im eigenen Gremium zu kümmern. Daher ist zumindest für diesen Personen-kreis der Besuch dieses Seminars erforderlich i. S. d. § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG oder der entsprechenden Landesgesetze.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und EDV-Sachverständige

Mit gutem Beispiel vorangehen!

Page 83: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Seminare über Arbeitszeit

Fragen zur Arbeitszeit sind besonders wichtige Themen für die Arbeit der Betriebsräte und Per-sonalräte. Mit dem Thema Arbeitszeit hängen fast alle wichtigen Handlungsfelder der Arbeit-nehmervertretung zusammen, wie Entgelt oder Arbeits- und Gesundheitsschutz. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber den Arbeitnehmer-vertretungen sehr weitgehende Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten zu diesen Themen eingeräumt.

In einer Reihe von Seminaren zu diesem The-ma beleuchten wir die wichtigsten Fragen zur Arbeitszeit, zur Gestaltung von Regelungen und der Anwendung der wichtigen gesetzlichen Vorschriften intensiv und praxisnah.

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Page 84: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Moderne, flexible Arbeitszeitsysteme wie Arbeitszeit-konten oder Vertrauensarbeitszeit versprechen für das Unternehmen wie für die Beschäftigten Vorteile: Die Steigerung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit, bessere Anpassung an schwankende Auftragssituationen und Ausweitung der Betriebszeiten liegen im Interesse des Unternehmens. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, eine höhere Eigenverantwortung und sicherere Arbeits-plätze können eine größere Zufriedenheit der Arbeitneh-mer bewirken.

Betriebsräte haben häufig – und oft zu Recht – Vor-behalte gegen Veränderungen bei der Gestaltung der betrieblichen Arbeitszeiten, weil sie befürchten, dass sie auf eine Aushöhlung der Schutzvorschriften, etwa des Arbeitszeitgesetzes, und der Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats hinauslaufen. Eine Bemäntelung von Mehrarbeit durch neue Arbeitszeitsysteme darf nicht das Ziel deren Einführung sein.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratNach dem Besuch dieses Seminars kennen Sie die ge-setzlichen Schutzvorschriften zur Arbeitszeit und die gängigen Arbeitszeitmodelle und -systeme. Sie wissen, worauf bei der Einführung neuer Arbeitszeitmodelle zu

achten ist und können Ihre Mitbestimmungsaufgaben zum Schutz der Arbeitneh-mer wirkungsvoll wahrneh-men.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDie Mitbestimmung bei Fragen der Arbeitszeit und die Überwachung der Einhaltung der Schutzvorschriften zu diesem Thema gehören zu den zentralen Aufgaben einer Arbeitnehmervertretung. Daher sollte jedes Mitglied die notwendigen Kenntnisse erwerben, weshalb der Besuch dieses Seminars nach § 37 Abs. 6 BetrVG für alle Mitglie-der eines Betriebsrats bzw. nach § 46 Abs. 6 BPersVG für alle Mitglieder im Personalrat erforderlich ist. Dieses Seminar eignet sich besonders für Betriebs- und Perso-nalräte in solchen Betrieben, in denen die Einführung neuer Arbeitszeitmodelle bevorsteht.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Sachverständige

Nummer Beginn Ende OrtB05-181204 Dienstag, 04.12. Freitag, 07.12.2018 Düsseldorf

Seminargebühr pro Teilnehmer: 995,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 945,25 € pro Teilnehmer

Rechtliche Grundlagen für die Arbeitszeit Arbeitsschutzrecht, Arbeitszeitrecht, Arbeitsverträge,

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Mitbestimmung bei der Arbeitszeit

Verschiedene Begriffe der Arbeitszeit Regelarbeitszeit, Kernzeit Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft Reise- und Wegezeiten Ruhezeiten und Ruhe pausen Mehrarbeit, Minderarbeit und Kurzarbeit

Gesetzliche Pflichten des Arbeitgebers Einhaltung der Höchstarbeitszeiten, Ausgleichszeiten Aufzeichnungspflichten Informationspflichten gegenüber dem Betriebsrat Überwachungsaufgaben des Betriebsrats

Arbeitszeitmodelle und -systeme Starre Arbeitszeit Schicht- und Gleitzeitmodelle Variable Arbeitszeitmodelle Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeiten Modelle mit Arbeitszeitkonten Vertrauensarbeitszeit Gegenüberstellung der Modelle, Vor- und Nachteile Voraussetzungen für die verschiedenen Modelle und

Eignung für bestimmte Betriebe und Situationen

Mitbestimmung Mitbestimmung des Betriebsrats bei Arbeitszeiten Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einführung

neuer Arbeitszeitmodelle Sinnvolle Regelungen in Betriebsvereinbarungen Muster-Betriebsvereinbarungen

Muster-Betriebsvereinbarungen

für Ihren Betrieb!

Mitbestimmung bei der Arbeitszeit – Teil I: GrundlagenGestaltung der Arbeitszeitsysteme und Schutz der Beschäftigten

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84

Page 85: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Rechtliche Vorschriften über Arbeitszeit Höchstarbeitszeit und Ausgleichszeiträume Pausen und Ruhezeit Nachtarbeit und Arbeit an Sonn- und Feiertagen Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Ar-

beitsvertrag

Dokumentations- und Informationspflichten des Arbeitgebers Aufzeichnungspflichten

nach dem Arbeitszeitge-setz

Informationspflichten gegenüber dem Betriebsrat und Personalrat

Regeln zur Zeiterfassung Zielvereinbarungen und Vereinbarungen über die

Vertrauensarbeitszeit Kontrollrechte des Betriebsrats

Methoden, Chancen und Risiken der Vertrauensarbeitszeit Einbettung in eine Unternehmensstrategie Bestimmung der Ziele und Aufgaben Regeln und Grenzen der Vertrauensarbeitszeit Anwesenheitspflichten zu besonderen Anlässen oder

zu bestimmten Zeiten Kommunikationspflichten und Nachweispflichten der

Arbeitnehmer Kontrolle der Zielerreichung, Aufgabenerfüllung,

Leistung, Termine und Arbeitszeiten durch den Arbeit-geber

Home-Office und Telearbeit Möglichkeiten der Kosteneinsparung durch den

Arbeitgeber

Mitbestimmung Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung

bei Arbeitszeiten Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung

bei Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen Kontrollrechte der Arbeitnehmervertretung Sinnvolle Punkte in Betriebsvereinbarungen und

Dienstvereinbarungen

Vertrauensarbeitszeit klingt gut: Kommen und gehen wann man will, keine Kontrolle, freie Entscheidung über die eigenen Arbeitszeiten und selbstbestimmtes Arbeiten – Hauptsache, das Ergebnis stimmt. Die be-triebliche Praxis sieht aber oft genug anders aus. Eine Kontrolle findet sehr wohl statt, wird aber eher informell und wenig greifbar durch Vorgesetzte wie durch Kollegen ausgeübt. Arbeitnehmer sind durch die gesteckten Ziele und übertragenen Aufgaben überfordert und überlastet, und sie arbeiten weit über das eigentlich geschuldete Maß hinaus. Wer die Ziele nicht erreicht, muss finanzi-elle Einbußen und Einschränkungen bei der beruflichen Entwicklung hinnehmen.

Auch wenn Vertrauensarbeitszeit eine Chance sein kann, die Verhältnisse im Betrieb zu verbessern, wird ein Sys-tem nicht funktionieren, wenn es nicht in eine faire und transparente Gesamtstrategie eingebettet ist. Hier sind Sie als Arbeitnehmervertretung mit Ihren Mitbestim-mungsrechten gefordert!

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratNach dem Besuch des Seminars kennen Sie die Vorzüge und Nachteile, Chancen und Probleme bei Modellen der Vertrauensarbeitszeit. Sie können einschätzen, worauf geachtet werden muss, kennen die rechtlichen Fragen, die zu berücksichtigen sind und wissen, wie Sie Ihre Mitbestimmungsrechte einsetzen können, um Nachteile für die Arbeitnehmer zu vermeiden.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar wendet sich an alle Betriebsräte von Betrieben bzw. Personalräte von Stellen, in denen Ver-trauensarbeitszeit durchgeführt wird oder ihre Einfüh-rung geplant ist. In ihm werden Kenntnisse vermittelt, die Mitglieder von Arbeitnehmervertretungen in solchen Betrieben für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Daher ist der Besuch dieses Seminars für Mitglieder von Betriebsräten betroffener Betriebe im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG für Mitglieder im Personalrat erforderlich.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Sachverständige

Nummer Beginn Ende OrtB29-181126 Montag, 26.11. Mittwoch, 28.11.2018 Hamburg

Seminargebühr pro Teilnehmer: 730,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 693,50 € pro Teilnehmer

Faire Regeln zum Schutz der Arbeitnehmer!

Mitbestimmung bei der Arbeitszeit – Teil II: Vertrauensarbeitszeit

Vertrauensarbeitszeit – Freizügigkeit oder ein Schritt zur Selbstausbeutung?

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Page 86: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Nach wie vor ist Schichtarbeit in vielen Betrieben das Arbeitszeitmodell der Wahl. Damit erreichen die Unter-nehmen eine bessere Auslastung ihrer Betriebsanlagen und steigern so ihre Produktivität. Die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen kann man zwar kaum ver-nachlässigen, aber im Vordergrund muss stehen, die gesundheitlichen Risiken für die Arbeitnehmer auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Hier tun sich wichtige Aufga-benfelder für den Betriebsrat auf, die er mit Sorgfalt und Nachdruck bearbeiten sollte.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratNach dem Besuch dieses Seminars kennen Sie die gesundheitlichen Probleme, die mit der Schichtarbeit entstehen, und wie man ihnen begegnen kann. Sie kennen die wesentlichen Prinzipien zur Schichtplanung, die aktuellen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zu diesem Thema und wissen, wie Sie als Betriebsrat Ihre Mitbestimmungsrechte einsetzen können, um einen möglichst weitgehenden Schutz für die Arbeitnehmer zu erreichen. Darüber hinaus lernen Sie die wesentlichen Schutzvorschriften kennen, die dazu dienen, die Arbeit-nehmer vor Gefährdungen durch ungünstige Arbeits-zeiten zu schützen.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar wendet sich an alle Betriebsräte von Betrieben bzw. Personalräte von Stellen, in denen Schichtarbeit – sei es als Zwei- oder Drei-Schicht-Betrieb

– durchgeführt wird oder ihre Einführung geplant ist. In ihm werden Kenntnisse vermittelt, die Mitglieder von Arbeitnehmervertretungen in

solchen Betrieben für die Erfüllung ihrer Aufgaben benö-tigen. Daher ist der Besuch dieses Seminars für Mitglie-der von Betriebsräten betroffener Betriebe im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG für Mitglie-der im Personalrat erforderlich.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Experten für Arbeitsschutz

Nummer Beginn Ende OrtB28-181128 Mittwoch, 28.11. Freitag, 30.11.2018 Hamburg

Seminargebühr pro Teilnehmer: 730,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 693,50 € pro Teilnehmer

Rechtliche Grundlagen über die Arbeitszeit und gesetzliche Pflichten des Arbeitgebers Schutzvorschriften des Arbeitszeitgesetzes Einhaltung der Höchstarbeitszeiten, Ausgleichszeiten Aufzeichnungspflichten Informationspflichten gegenüber dem Betriebsrat Überwachungsaufgaben des Betriebsrats

Schichtarbeit und Schichtmodelle Gesundheitliche Risiken und Möglichkeiten zur Min-

derung der Risiken Zwei-, Drei-, Vierschichtbetrieb Diskontinuierliche, teilkontinuierliche und vollkonti-

nuierliche Systeme Rollierende Systeme Vor- und Nachteile der einzelnen Systeme Methoden der Schichtplanung Sicherstellung der Pausen- und Ruhezeiten Freischichten und Ruheblöcke Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage und

Wochen Urlaubsregelungen und Zusatzurlaub Berücksichtigung von Arbeitnehmern mit Leistungs-

einschränkungen Umgang mit Arbeitszeitkonten im Schichtbetrieb Mehr- und Minderarbeit

Mitbestimmung Mitbestimmung des Betriebsrats bei Arbeitszeiten Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einführung

neuer Arbeitszeitmodelle Mitbestimmung bei der Verteilung der Arbeitszeit auf

die Wochentage, Beginn und Ende der Arbeitszeiten Mitbestimmung bei vorübergehender Verkürzung

oder Verlängerung der Arbeitszeit Mitbestimmung bei Urlaubsregelungen Verhältnis von Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag und

Arbeitsvertrag Sinnvolle Regelungen in Betriebsvereinbarungen,

Muster-Betriebsvereinbarungen

Muster-Betriebsvereinbarungen

für Ihren Betrieb!

Mitbestimmung bei der Arbeitszeit – Teil III: SchichtarbeitSchichtarbeit – Produktivitätssteigerung zu Lasten der Gesundheit der Arbeitnehmer?

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Page 87: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Soziale Kompetenz und Verhaltenskompetenz der Betriebsrats- und Personalratsmitglieder

In unserer langjährigen Arbeit als Berater und Sachverständige für Betriebsräte sowie als Bei-sitzer in Einigungsstellen haben wir immer wie-der erlebt, dass Geschicklichkeit und Kompe-tenz in Verhandlungstechniken, aber auch die Fähigkeit, Konflikte mit kühlem Kopf zu bewäl-tigen, für den Erfolg als Arbeitnehmervertreter unverzichtbare Voraussetzungen sind.

Von reinen Rhetorik-Seminaren halten wir we-nig, denn Rhetorik ist zu einem gewissen Teil Schauspielerei, und das allein ist in einer Ver-handlung wenig hilfreich.

Wichtig dagegen sind die Kontrolle über sich selbst und das Geschehen, das Vermögen zur Einfühlung in andere, eine klug vorbereitete Strategie und eine geschickte Taktik.

Daher haben wir die auf den folgenden Seiten vorgestellten Seminare konzipiert, in denen wir diese wichtigen Kompetenzen mit Ihnen ge-meinsam erarbeiten.

In intensiven Übungen werden die Fähigkeiten entwickelt und trainiert, die man benötigt, um Verhandlungen zum Erfolg zu führen, Konflikte unter Kontrolle zu behalten und souverän vor Gruppen aufzutreten.

Neben Verhandlungsgeschick und der Fähig-keit, mit Konflikten sachlich umzugehen, sind besonders für Vorsitzende eines Betriebs- oder Personalrats und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter das sichere Auftreten vor Grup-pen, überzeugende Argumentation und gewin-nende Präsentation von großer Bedeutung.

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Page 88: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Inhaltliche Vorbereitung Erwartungen, Interessen und Positionen der Gegenü-

ber analysieren Eigene Interessen und Positionen erkennen Stärken und Schwächen der eigenen Argumente

erkennen Vorbereitung einer überzeugenden Argumentation Gegenargumente antizipieren Argumente, Gegenargumente und Stichworte

Vorbereitung von Vortrag und Präsentation Mittel des Ausdrucks: Einfachheit, Struktur, Prägnanz

und Stimulanz Spannungsbogen, Ablauf Gestaltung der Rede Visuelle Hilfsmittel: Präsentation, Flip-Chart Aus der Werkzeugkiste guter Pädagogen Wie Sie Ihre Argumentation auf den Punkt bringen

Auftreten vor Gruppen Kontakt zu den Zuhörern herstellen Hemmungen abbauen Umgang mit Lampenfieber und Stress Freie Rede und Rede anhand von Stichworten Präsentation: Zusammenspiel von visuellen Medien

und Rede Tricks und Kniffe guter Redner Humor einsetzen, Sympathie gewinnen Umgang mit Einwänden, Zwischenrufen und anderen

Störungen Übungen von Vorträgen und Präsentationen mit eige-

nen Beispielen aus der Praxis

Ob in Betriebsversammlungen oder Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, ob in Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen oder selbst innerhalb des Gremiums – Mit-glieder des Betriebsrats und Personalrats sind immer wieder der Situation ausgesetzt, vor Gruppen auftreten, sprechen, präsentieren und vor allem überzeugen zu müssen.

Um souverän und gewinnend auftreten zu können, braucht man eine gute Vorbereitung, die richtigen Mittel, aber auch Erfahrung, Selbstsicherheit und nicht zuletzt eine gut gefüllte Trickkiste. Eine geschliffene Rhetorik allein reicht hier nicht aus. Wichtiger ist, die Interessen und Erwartungen der Gegenüber zu erkennen und aufzu-nehmen, die Situation zu Ihrem Vorteil zu gestalten, um die eigene Position überzeugend zu vertreten.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratIn diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie sich gezielt und umfassend darauf vorbereiten, vor Gruppen aufzutreten und sich mit den richtigen Argumenten und Stichworten zu wappnen. Sie werden sich Ihrer verbal- und körper-sprachlichen Möglichkeiten bewusst, erfahren, wie Sie überzeugend und prägnant präsentieren und lernen, mit Lampenfieber und Stress umzugehen.

Anhand vieler Beispiele und Übungen verbessern Sie Ihre Argumentationsstärke und entwickeln die Souverä-nität, um gewinnend aufzu-treten und Ihre Gegenüber zu überzeugen. Sie erfahren,

wie Sie eindrucksvolle Präsentationen vorbereiten und sicher vortragen.

Wer sollte dieses Seminar besuchenAlle Mitglieder des Betriebsrats oder Personalrats, die vor Gruppen auftreten und sprechen müssen, benö-tigen die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten. Dies gilt in besonderem Maße für die Vorsitzenden der Arbeitnehmervertretungen und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Für diese Perso-nenkreise ist die Teilnahme an diesem Seminar daher i. S. d. § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich.

ReferentenErfahrene Kommunikationstrainer

Der überzeugende AuftrittVor Gruppen sprechen und überzeugen

Nummer Beginn Ende OrtV03-181022 Montag, 22.10. Donnerstag, 25.10.2018 HamburgV03-181218 Dienstag, 18.12. Freitag, 21.12.2018 Düsseldorf

Seminargebühr pro Teilnehmer: 995,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 945,25 € pro Teilnehmer

Mit vielen praktischen Übungen für einen

überzeugenden Auftritt!

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Verhandlungen gehören zur täglichen Arbeit eines Be-triebsrats und Personalrats. Geschicktes Verhandeln ist etwas anderes als das Feilschen um Positionen. Vielmehr geht es darum, ein möglichst gutes, dabei aber auch faires Ergebnis zu erzielen und gleichzeitig sicherzu-stellen, dass das persönliche Verhältnis für zukünftige Verhandlungen gepflegt wird. Das setzt gute Vorberei-tung, die Entwicklung von Optionen und Alternativen, eine kluge Strategie und eine geschickte Taktik bei der Verhandlung voraus.

In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie sachbezogene Verhandlungen vorbereiten und führen und dabei die persönliche Beziehung zum Verhandlungspartner för-dern, wie Sie festgefahrene Verhandlungen wieder in Bewegung bringen können und durch kreative Lösungen Ergebnisse erzielen, die für beide Seiten akzeptabel sind. Sie erfahren, wie Sie mit schlechtem Verhandlungs-stil und Tricks der Gegenseite umgehen und durch eine umsichtige Verhandlungstaktik vorteilhafte und dabei faire Lösungen finden.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratNach dem Besuch dieses Seminars sehen Sie Verhand-lungen mit anderen Augen. Sie bereiten sie gezielt vor, argumentieren geschickt und beobachten Ihren Verhand-lungspartner. Sie wissen zu verhindern, dass Sie in der Verhandlung in die Enge getrieben werden und können ins Stocken geratene Verhandlungen wieder beleben. Dabei trennen Sie die sachliche von der persönlichen Ebene.

Wer sollte dieses Seminar besuchenIn erster Linie werden Verhandlungen von den Vorsitzen-den von Betriebs- und Personalräten und Stellvertrete-rinnen bzw. Stellvertretern geführt. Aber auch andere Mitglieder des Betriebsrats bzw. Personalrats werden an Verhandlungen beteiligt. Daher sind die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten für alle Mitglieder der Arbeitnehmervertretung, die an Verhand-lungen teilnehmen, erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG.

ReferentenErfahrene Kommuni kationstrainer

Verhandlungsstile Sachbezogenes Verhandeln versus positionsbezo-

genes Verhandeln Methoden sachbezogenen Verhandelns Trennung der persönlichen von der Sachbeziehung Entwicklung von Optionen und Beurteilungskriterien

Vorbereitung der Verhandlung Definition der eigenen Interessen Vorbereitung der Argumentation Entkräftung der Gegenar-

gumente Interessen der Gegenseite Entwicklung von Lösungs-

ansätzen und Kompromiss linien „Win-Win“-Strategien entwickeln Festlegung von „Stolperdrähten“ und Ausstiegs-

szenarien Rollenfestlegungen, Abstimmung und Regie

Organisation der Verhandlung und Moderation Organisation der Vorbereitung, des Ablaufs und der

Nachbereitung Umgang mit Störungen

Durchführung der Verhandlung Systematisches Vorgehen: Konsens- und Dissensmar-

kierung Faire Argumentation „Wer fragt, führt“: Fragetechniken Körpersprache „Kompensationsgeschäfte“ – Vor- und Nachteile Taktische Unterbrechungen

Schwierigkeiten in der Verhandlung Die „Beste Alternative“ Abwehr unfairer Vorgehensweisen wie Killerphrasen,

Drohungen etc. Verhandlungs-Judo Umgang mit persönlichen Konflikten Verhandlungs-Tricks

Erfolgreich verhandelnDurch sachgerechte Verhandlung zu einem vernünftigen und tragfähigen Ergebnis kommen

Nummer Beginn Ende OrtV01-181127 Dienstag, 27.11. Freitag, 30.11.2018 Berlin

Seminargebühr pro Teilnehmer: 995,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 945,25 € pro Teilnehmer

Mit vielen praktischen Übungen für erfolgreiches

Verhandeln!

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Analyse des Konflikts und der Situation Die eigene Haltung und Einstellung zum Konflikt Konfliktarten und Konfliktfaktoren Tatsachen, Wahrnehmung und Informationen Ziele, Wertvorstellungen und Beurteilung Rollen, Einstellungen und Verhaltensweisen Emotionen Verbale Sprache und Körpersprache Analyse der Situation Eskalationsstufen und Unterschiede zwischen Kon-

flikten und Mobbing

Kommunikation Modell der Kommunikation Transaktionsanalyse Gesprächsstile Stress

Konfliktlösung Konfliktstile, Stilpräferenzen Gewinn- und Verlustdenken Machtspiele Inhaltsebene und Beziehungsebene Konfliktgespräch eröffnen

Konstruktiver Umgang mit Konflikten Regelkreis der Konfliktlösung Strategien der Konfliktbewältigung Konfliktregelung durch Berater Konstruktive Konfliktklärung „Win-Win“-Konstellationen entwickeln Problemlösungsprozesse

Störungen und Konflikte vermeiden Vermeidung von Missverständnissen Akzeptanz und Empathie Das eigene Verhalten analysieren Beteiligung an Entscheidungsprozessen

Rechtliche Aspekte Eskalationsmöglichkeiten des Betriebsrats Konflikte kontrolliert und rechtlich korrekt eskalieren

Ein Betriebsrat bzw. Personalrat wird immer wieder mit Konflikten konfrontiert: Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern, aber auch innerhalb des Gremiums gehören zu den Dingen, mit denen die Mitglieder der Arbeitnehmervertretungen sich häufig auseinanderset-zen müssen. Sie sind als Mitglied im Betriebsrat oder Personalrat häufig persönlichen Angriffen und Kritik, die Sie als unsachlich und unbegründet empfinden, ausge-setzt und müssen damit umgehen. Mitunter kann es aber vorkommen, dass auch Ihr Verhalten Konflikte auslöst.

Dieses Seminar wendet sich an alle Mitglieder im Be-triebsrat oder Personalrat, die lernen möchten, wie man vernünftig mit Konflikten umgeht, sich nicht von Emoti-onen überwältigen und damit beeinträchtigen lässt und Wege findet, einen Konflikt zu lösen und zu bewältigen.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratWenn Sie dieses Seminar besucht haben, erkennen Sie Konflikte frühzeitig, können sie analysieren und weit-gehend eindämmen und lösen. Sie können Ihr eigenes Verhalten und das Ihres Gegenübers einschätzen und wissen, wie Sie das Problem durch positive Signale und ein konstruktives Umgehen mit dem Gegenüber und dem Konflikt bewältigen können.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDa alle Mitglieder des Betriebsrats bzw. Personalrats mit Konfliktsituationen konfrontiert werden, sollten

auch alle Mitglieder der Arbeitnehmervertretung den konstruktiven Umgang mit Konflikten üben. Daher sind die in diesem Seminar ver-

mittelten Kenntnisse und Fähigkeiten für alle Mitglieder der Arbeitnehmervertretung erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG.

ReferentenErfahrene Kommunikationstrainer

Wichtig für alle Betriebsräte und

Personalräte!

Konstruktiver Umgang mit KonfliktenKonflikte lösen, Konflikte bewältigen und zum Positiven wenden

Nummer Beginn Ende OrtV02-181120 Dienstag, 20.11. Freitag, 23.11.2018 Berlin

Seminargebühr pro Teilnehmer: 995,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 945,25 € pro Teilnehmer

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PC-Nutzung im Betriebsratsbüro und Personalratsbüro

Mit einem PC umgehen zu können wird mehr und mehr zur Selbstverständlichkeit. Kaum ein Arbeitsplatz in Büro und Verwaltung kommt ohne diese Technik aus. Auch in Betriebsrats-büros haben PCs längst Einzug gehalten, zumal der Gesetzgeber in der Neufassung des BetrVG in § 40 Abs. 2 die Ausstattung des Betriebsrats mit Mitteln der Informationstechnik ausdrück-lich vorsieht.

Unsere Seminare über die Nutzung des PCs im Betriebsratsbüro vermitteln Ihnen fundiert, um-fassend und praxisnah alle Kenntnisse, die Sie benötigen, um Ihre Arbeit als Betriebsrat oder Personalrat gut und zügig mit dem PC erledi-gen zu können.

Besonders die Seminare zum Thema Öffentlich-keitsarbeit möchten wir Ihnen ans Herz legen: Hier wird intensiv und praxisnah erarbeitet, wie Sie mit den in jedem Büro vorhandenen Mitteln ansehnliche und lesenswerte Publikationen erstellen – ob als Drucksache oder elektronisch publiziert – um Ihre Arbeit als Betriebsrat opti-mal darzustellen.

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Dieses Seminar vermittelt die Grundkenntnisse für die Arbeit mit dem PC im Betriebsratsbüro. Wenn Sie noch keine oder nur wenig Erfahrung im Umgang mit einem PC haben, sollten Sie zuerst dieses Seminar besuchen, um sich die notwendigen Grundlagen anzueignen.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratNach dem Besuch dieses Seminars können Sie mit dem PC umgehen und die grundlegenden und wichtigsten Arbeiten im Betriebsrats- bzw. Personalratsbüro mit dem PC erledigen. Sie können Briefe und andere Texte schrei-ben, Berechnungen und Auswertungen mit Excel® erar-beiten, Präsentationen erstellen und wissen, wie man E-Mails, Adressen und Termine eingibt und verwaltet. Sie haben erfahren, wie man die Datenbestände so orga-nisiert und ablegt, dass die Dateien später problemlos wieder gefunden werden.

Wer sollte dieses Seminar besuchenAlle Mitglieder der Arbeitnehmervertretung, die im Büro des Betriebsrats bzw. Personalrats mit dem PC umgehen müssen, sollten sich zumindest die in diesem Seminar vermittelten Grundkenntnisse aneignen. Da die Organi-

sation und der Umgang mit einem PC zu den Aufgaben eines Betriebsrats bzw. Per-sonalrats gehört, sind Grund-kenntnisse dazu notwendig. Daher ist die Teilnahme an

diesem Seminar gem. § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG für Mitglieder im Personalrat erforderlich. Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.

ReferentenErfahrene EDV-Referenten

Grundlagen zum Umgang mit dem PC Aufbau und Funktion eines Computers Umgang mit dem Zubehör: Maus, Tastatur, Drucker

etc. Arbeiten mit dem Betriebssystem: Windows® 10 Programme starten und bedienen, Programmfenster

handhaben Daten in Dateien ablegen

Umgang mit Microsoft® Word®

Textverarbeitung für den Betriebsrat: Briefe und Do-kumente mit Word® erstellen

Text erfassen, korrigieren und überarbeiten Dokumente speichern, öffnen und drucken Dokumente gestalten

Umgang mit Microsoft® Excel®

Tabellenkalkulation für den Betriebsrat: Tabellen und Zahlen mit Excel® bearbeiten

Zahlen und Daten erfassen Formeln entwickeln Tabellen gestalten Statistiken als Diagramm darstellen

Umgang mit Microsoft® PowerPoint®

Effektvolle Präsentationen z. B. für eine Betriebsver-sammlung mit PowerPoint® erstellen

Organisation der Datenbestände und der Büroarbeit So finden Sie Ihre wichtigen Betriebsrats-Dokumente

wieder: Datenbestände in Dateien und Ordnern orga-nisieren

Dateien verschieben, kopieren und löschen Datenbestände im lokalen PC-Netzwerk organisieren Verwaltung von E-Mails, Adressen, Terminen und

Aufgaben mit Microsoft® Outlook®

PC-Anwendung für den Betriebsrat – Teil IGrundlagen für den erfolgreichen Einsatz des PCs im Betriebsratsbüro

Nummer Beginn Ende OrtC01-181210 Montag, 10.12. Freitag, 14.12.2018 Berlin

Sie arbeiten am PC und nehmen die Beispiele und Übungen auf einem USB-

Speicherstick mit!

Seminargebühr pro Teilnehmer: 1.195,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 1.135,25 € pro Teilnehmer

Seminarpakete kombinieren und Kosten

sparen!Infos auf Seite 40

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Page 93: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Word® effizient nutzen Zügig arbeiten, schnellere Ergebnisse, weniger

Schreibarbeit und weniger Fehler dank AutoKorrektur und AutoText

Mit Formatvorlagen die Formatierung vereinfachen, beschleunigen und einheit-lich gestalten

Mit Dokumentvorlagen den Aufwand für das Schreiben und Gestalten minimieren

Weitere Möglichkeiten, die Arbeit zu vereinfachen

Mehr Möglichkeiten mit Excel®

Umgang mit umfangreichen Listen und Datenbestän-den

Auswertung großer Datenmengen mit Pivot-Tabellen und speziellen Funktionen

Weitere Rechenfunktionen Umgang mit Datums- und Zeitangaben Datenaustausch mit anderen Programmen

Professionelle Präsentationen mit Microsoft® PowerPoint®

Gestaltung von Text und grafischen Objekten Folienlayout und Foliendesign Gestaltung von Präsentationen für den Einsatz mit

einem Beamer

Im ersten Teil dieser Seminarreihe haben Sie Grund-kenntnisse über den Umgang mit dem PC und die Benut-zung der wichtigsten Büroprogramme für Ihre Arbeit als Betriebsrat gewonnen.

In diesem vertiefenden zweiten Seminar erfahren Sie, wie Sie umfangreiche Aufgaben mit dem PC meistern und die Programme so einsetzen, dass Sie Ihre Arbeit im Betriebsratsbüro effektiv und zügig erledigen können. Sie lernen weitere Möglichkeiten der Programme kennen und vertiefen Ihre Kenntnisse über die Anwendung des PCs im Betriebsrats- bzw. Personalratsbüro.

Ihr Nutzen als Betriebsrat und PersonalratNach dem Besuch dieses Seminars haben Sie über die Grundkenntnisse hinaus Kenntnisse darüber, wie Sie die im Büro des Betriebsrats bzw. Personalrats anfallenden Arbeiten zügig unter Einsatz der Möglichkeiten, die moderne Büroprogramme bieten, erledigen können. Sie beschleunigen die Arbeit mit Word®, indem Sie Formu-lare einsetzen, Textbausteine und Formatvorlagen be-nutzen, können auch anspruchsvollere Aufgaben wie die Auswertung von Statistiken mit Excel® lösen und ansehn-liche Präsentationen für die Darstellung der Arbeit des Betriebsrats bzw. Personalrats erstellen.

Wer sollte dieses Seminar besuchenAlle Mitglieder der Arbeitnehmervertretung, die im Büro des Betriebsrats bzw. Personalrats mit dem PC umgehen müssen, sollten sich über die Grundkenntnisse hinaus vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit dem PC aneig-nen, um die Arbeit, die mit dem Amt des Betriebsrats bzw. Personalrats entsteht, zügig und korrekt erledigen zu können. Daher ist die Teilnahme an diesem Semi-nar gem. § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich, wenn Sie als Betriebsrat bzw. Personalrat häufig den PC benutzen und noch nicht über die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse verfügen.

ReferentenErfahrene EDV-Referenten

Nummer Beginn Ende OrtC02-181015 Montag, 15.10. Freitag, 19.10.2018 Berlin

Seminargebühr pro Teilnehmer: 1.195,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 1.135,25 € pro Teilnehmer

PC-Anwendung für den Betriebsrat – Teil IIVertiefte PC-Kenntnisse für die zügige und effiziente Arbeit

Sie arbeiten am PC und nehmen die Beispiele und Vorlagen

auf einem USB-Speicherstick mit!

Seminarpakete kombinieren und Kosten

sparen!Infos auf Seite 40

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Page 94: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Seit über 25 Jahren führen wir Seminare für Be-triebsräte und Personalräte durch, aber erst seit 2005 bieten wir ein Programm mit offenen Semi-naren an. Im Jahr 2017 haben wir knapp 240 offene Seminare mit insgesamt ca. 1.900 Seminargästen und ca. 90 „Inhouse“-Seminare durchgeführt. Damit sind wir im Vergleich zu anderen Schulungs-anbietern klein, und das kann unseretwegen auch ruhig so bleiben.

Wir nennen uns nicht „Institut“ oder „Akademie“, sondern sind einfach ein Team von engagierten Menschen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Arbeitnehmervertretungen und ihre Mitglieder so gut wie möglich zu unterstützen.

Wir sind JES

Elaine (Seminarbüro und Hotellerie)

Christiane (Seminarbüro, Buchhaltung, Seminarqualität)

Sultan (Seminarbüro, Buchhaltung)

Kleine Gruppen, hohe Seminarqualität, familiäre Atmosphäre – das ist das, was unsere Kunden und Seminargäste schätzen, und was uns an unserer Arbeit Spaß macht. Am besten hat dies ein Gast zum Ausdruck gebracht, der in die Beurteilung geschrieben hat: „Ich hatte das Gefühl, bei Freunden zu sein“.

Jennifer (Seminarbüro, Organisation, Faktura)

Paula (Produktion und Versand)

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Page 95: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Seminare für die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist nicht nur die „Nachwuchsorganisation“ für den Betriebsrat. Sie soll vielmehr eine sehr aktive Rolle bei der Wahrnehmung der Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb übernehmen.

Dazu ist es wichtig, die Möglichkeiten, Aufga-ben, Rechte und Pflichten der JAV zu kennen und auch mit den Regeln vertraut zu sein, die für die Arbeit der JAV gelten. Daneben braucht man Tipps für die Praxis der JAV und praktische Hinweise, um schnell ein gutes Team zu bilden und mit der Arbeit zu beginnen.

In unseren Seminaren für die JAV erfahren Sie, wie Sie Ihre Aufgaben in der JAV meistern, für Ihre Kolleginnen und Kollegen etwas erreichen und ebenso gut wie konstruktiv mit dem Be-triebsrat zusammenarbeiten.

Die Rolle als JAV-Mitglied ist nicht ganz einfach: Einerseits sind die Jugendlichen und Auszubil-denden in der betrieblichen Hierarchie ja nicht sehr weit „oben“ angesiedelt – andererseits sol-len Sie deren Interessen wirkungsvoll auch ge-genüber dem Arbeitgeber und dem Führungs-personal vertreten. In unserem JAV-Seminar erfahren Sie anhand praktischer Beispiele und konkreter Hilfestellung, wie Sie diesen „Spagat“ meistern.

Die Grundausstattung gibt's dazu: Das „JES JAV-Startpaket“ mit ausführlichem Begleitmaterial, dem Buch „Die Praxis der Jugend- und Auszubildendenvertretung von A bis Z“, der aktuellen Gesetzes-sammlung, dem JESBuch und einem USB-Stick mit einer Fülle von hilfreichem Material für die Praxis helfen Ihnen, erfolgreich in die Arbeit der JAV zu starten!

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Page 96: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Wenn Sie neu in der JAV sind, ist dieses Seminar genau das Richtige für Sie: Sie erfahren, welche Aufgaben Sie haben und welche Möglichkeiten das Betriebsverfas-sungsgesetz Ihnen bietet, diese Aufgaben gut zu erfül-len.

Ihr Nutzen als JAV-MitgliedNach dem Besuch dieses Seminars wissen Sie, welche Stellung und Funktion die JAV und ihre Mitglieder haben. Sie wissen, wie Sie Ihre Arbeit in der JAV organisieren, welche Rechte und Pflichten Sie haben und wie Sie die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb gemeinsam mit dem Betriebsrat wirkungsvoll vertreten.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar wendet sich an alle Mitglieder der JAV, die über die notwendigen grundlegenden Kenntnisse noch nicht bzw. noch nicht in ausreichendem Maße

verfügen. Für diese Personen ist der Besuch des Seminars erforderlich i. S. d. § 37 Abs. 6 BetrVG.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Fachleute für Arbeitsrecht

Rechtliche Grundlage der Arbeit der JAV Das Betriebsverfassungsgesetz als Basis Umgang mit Gesetzestexten und Kommentaren

JAV- und Betriebsratsmitglieder, JAV und Betriebsrat als Organe der Betriebsverfassung Rechtsstellung der Mitglieder Eigenverantwortliche Arbeit Kündigungsschutz der Mitglieder Befreiung von der Arbeit für die Wahrnehmung der

Aufgaben Abmeldung beim Arbeitgeber Geheimhaltungspflichten Schulung der Mitglieder Anspruch auf Übernahme nach der Ausbildung Die Rolle der JAV zwischen Arbeitgeber und Betriebs-

rat

Organisation und Inhalt der JAV-Arbeit Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen Teilnahme externer Personen an Sitzungen Beschlussfassung Voraussetzungen für das korrekte Zustandekommen

von Beschlüssen Sitzungsniederschrift (Protokoll) Sprechstunden Kosten und Bereitstellung von Räumen, Sachmitteln Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, dem Arbeitge-

ber und Gewerkschaften

Aufgaben der JAV Von der JAV betreuter Personenkreis Arten der Mitwirkung Informations- und Überwachungsaufgaben Beantragung von Maßnahmen Versammlung der Jugendlichen und Auszubildenden Beteiligung an Entscheidungen des Betriebsrats

Überblick über die Aufgaben des Betriebsrats Kontrollaufgaben Informationspflichten des Arbeitgebers Beratungs-, Vorschlags- und Initiativrechte Zwingende und freiwillige Mitbestimmung Überblick über die wichtigsten Beteiligungsrechte Betriebsvereinbarungen

Nummer Beginn Ende OrtJ01-181008 Montag, 08.10. Freitag, 12.10.2018 Hamburg

Fit für die JAV!

Seminargebühr pro Teilnehmer: 995,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 945,25 € pro Teilnehmer

Seminarpakete kombinieren und Kosten

sparen!Infos auf Seite 40

Grundlagenkenntnisse für die JAV – Teil IErfolgreicher Start in die JAV

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Page 97: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Rechte und Pflichten der Auszubildenden Beteiligung der JAV bei der Einstellung von Azubis Beschäftigungsverbote und Einschränkungen bei der

Beschäftigung Pflichten des Ausbildungs-

betriebs Pflichten des Auszubilden-

den

Die Ausbildung verbessern Ermittlung der Ausbildungsqualität und Feststellung

von Mängeln durch die JAV Möglichkeiten, die Qualität der Ausbildung zu verbes-

sern Einflussmöglichkeiten beim Ausbildungsplan Lösungsmöglichkeiten, wenn Probleme mit Ausbil-

dern bestehen

Beurteilungen und Tests Mitbestimmung bei Beurteilungsgrundsätzen und

Beurteilungskriterien Sinnvolle und unsinnige Beurteilungen und Tests

erkennen und unterscheiden Durchführung von Beurteilungen und Tests Einflussmöglichkeiten der JAV und des Betriebsrats

Übernahme von Auszubildenden Einflussmöglichkeiten der JAV und des Betriebsrats Regeln für eine befristete Übernahme nach der Aus-

bildung

Die besondere Rolle als JAV-Mitglied Die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden

wirkungsvoll vertreten Umgang mit Konflikten, Eskalation und Deeskalation Geschickt und souverän mit Autoritäten umgehen Kritische Gespräche gut vorbereiten und erfolgreich

führen Wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit der JAV: die Kolle-

ginnen und Kollegen schnell und gut infomieren

Im zweiten Teil unserer Seminarreihe für JAV-Mitglieder erfahren Sie, wie Sie Ihre wichtigsten Aufgaben erfolg-reich meistern: Sich für die Verbesserung der Ausbil-dung einzusetzen und dafür zu sorgen, dass die für Ihre Kolleginnen und Kollegen geltenden Schutzvorschriften eingehalten werden.

Anhand einer Fülle von Praxisbeispielen und praktischen Übungen erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, wie Sie Konflikte mit dem Arbeitgeber angehen und welche Regeln zum Schutz der Jugendlichen und Auszu-bildenden gelten.

Ein besonderer Schwerpunkt in diesem Seminar ist der richtige Umgang mit der besonderen Situation eines JAV-Mitglieds, das sowohl in seiner Rolle als Auszubildender als auch als JAV-Mitglied gegenüber den Ausbildern und anderen Vorgesetzten auftreten muss.

Ihr Nutzen als JAV-MitgliedNach dem Besuch dieses Seminars wissen Sie, wie Sie Probleme bei der Ausbildung meistern und die Qualität der Ausbildung verbessern können, wie Sie sich dafür einsetzen können, dass Auszubildende übernommen werden und wie Sie die Einhaltung der zum Schutz der Jugendlichen und Auszubildenden geltenden Vorschrif-ten überwachen und durchsetzen können.

Sie wissen, wie Sie gegenüber den Ausbildern und anderen Vorgesetzten auftreten, sich in der betrieblichen Hierarchie behaupten und durch geschickte Argumenta-tion Ihre Ziele erreichen können.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDieses Seminar wendet sich an alle Mitglieder der JAV, die über die notwendigen grundlegenden Kenntnisse noch nicht bzw. noch nicht in ausreichendem Maße ver-fügen. Für diese Personen ist der Besuch des Seminars erforderlich i. S. d. § 37 Abs. 6 BetrVG.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Fachleute für Arbeitsrecht

Nummer Beginn Ende OrtJ02-181203 Montag, 03.12. Freitag, 07.12.2018 Berlin

Seminargebühr pro Teilnehmer: 1.145,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 1.087,75 € pro Teilnehmer

Erfolgreich in der JAV!

Seminarpakete kombinieren und Kosten

sparen!Infos auf Seite 40

Grundlagenkenntnisse für die JAV – Teil IIAusbildung verbessern und den Schutz der Kolleginnen und Kollegen sicherstellen

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Page 98: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Seminare für die Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Die Schwerbehindertenvertretung kann zwar in mancher Hinsicht mit einem Betriebsrat ver-glichen werden, hat aber ganz eigene Aufga-ben und Tätigkeitsfelder. Nicht selten allerdings geht sie in der Wahrnehmung gegenüber dem Betriebsrat etwas unter, weil sie ja „nur“ für eine Randgruppe zuständig ist.

Auch wenn viele Aufgaben der Schwerbehin-dertenvertretung mit dem Betriebsrat bzw. Personalrat koordiniert werden sollten, nimmt die SBV ihre Aufgabe in eigener Verantwortung wahr und darf nicht nur als ein „Anhängsel“ des Betriebs- bzw. Personalrats verstanden werden.

Aus diesen Gründen, und da die SBV personell viel schwächer besetzt ist als die Arbeitnehmer-vertretung, ist es umso wichtiger, die Arbeit gut zu organisieren, die Aufgaben und Möglich-keiten zu kennen und so dafür zu sorgen, dass die Interessen der schwerbehinderten Kolle-ginnen und Kollegen wirkungsvoll vertreten werden.

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Page 99: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Die Schwerbehindertenvertretung erfüllt eine wichtige Aufgabe: Sie soll dafür sorgen, dass die Interessen der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen im Betrieb oder der Dienststelle berücksichtigt und die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Und ganz besonders soll sie sich dafür einsetzen, dass die Gesundheit der schwerbehinderten Arbeitnehmer geschützt wird.

Dazu arbeitet die SBV mit dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat, mit den Integrationsämtern und anderen in-frage kommenden Stellen zusammen. Insbesondere soll sie sich auch beim Betriebsrat dafür einsetzen, dass der bei der Wahrnehmung seiner Mitbestimmungsaufgaben die Interessen der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen berücksichtigt.

Dafür ist es notwendig, seine Aufgaben und Möglich-keiten zu kennen und intensiv mit allen Beteiligten, insbesondere mit dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber, zusammenzuarbeiten.

Ihr Nutzen als SBV-MitgliedNach dem Besuch des Seminars wissen Sie, welche Aufgaben und Pflichten Sie als Mitglied der Schwerbe-hindertenvertretung haben. Sie kennen die Informations-pflichten des Arbeitgebers gegenüber der SBV, wissen, wie Sie Ihr Amt wirkungsvoll ausüben können und wie Sie die Interessen der von Ihnen vertretenen Arbeitneh-mer vertreten können.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDer Besuch dieses Seminars ist für alle Mitglieder von Schwerbehindertenvertretungen im Sinne des § 96 Abs. 4 SGB IX erforderlich. Auch für die Mitglieder von Betriebs- und Personalräten, die sich besonders für die Belange schwerbehinderter Arbeitnehmer einsetzen wollen, ist das Seminar erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG und der entsprechenden Vorschriften in den Personalvertretungsgesetzen.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Sachverständige

Rechtliche Grundlage der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung Das SGB IX als Basis Welche Arbeitnehmer wer-

den von der SBV vertreten? Vorschriften im BetrVG Umgang mit Gesetzestex-

ten und Kommentaren

Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung Rechtsstellung der Mitglieder Eigenverantwortliche Arbeit Anspruch auf ungestörte und ungehinderte Ausübung

des Amtes Kündigungsschutz, Entgelt- und Entwicklungsschutz Freistellung von der Arbeit für Aufgaben der SBV Abmeldung beim Arbeitgeber Geheimhaltungspflichten Rechte und Pflichten der stellvertretenden Mitglieder Schulung der Schwerbehindertenvertreter

Amtsführung der SBV Sachmittel und Kostenübernahme Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und dem Ar-

beitgeber Vorbereitung und Durchführung der Schwerbehinder-

tenversammlungen Zusammenarbeit mit Ämtern und anderen Stellen Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und dem Be-

triebsrat bzw. Personalrat Informationspflichten des Arbeitgebers Teilnahme an Sitzungen der Arbeitnehmervertretung

und an Monatsgesprächen Beteiligung bei Einstellungen, Kündigungen und

anderen personellen Maßnahmen Interessen der Schwerbehinderten gegenüber der

Arbeitnehmervertretung vertreten Einblick in Protokolle und andere Unterlagen der

Arbeitnehmervertretung

Überblick über die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Förder- und Schutzpflichten Beratungs-, Vorschlags- und Initiativrechte Beteiligung bei Gefährdungsbeurteilungen Beteiligung beim betrieblichen Eingliederungsma-

nagement

Nummer Beginn Ende OrtL01-181217 Montag, 17.12. Donnerstag, 20.12.2018 Düsseldorf

Wichtige Grundlagen für die SBV!

Seminargebühr pro Teilnehmer: 880,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 836,00 € pro Teilnehmer

Seminarpakete kombinieren und Kosten

sparen!Infos auf Seite 40

Grundlagenkenntnisse für die SBV – Teil IDie wirkungsvolle Schwerbehindertenvertretung

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Page 100: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

Im ersten Teil dieser Seminarreihe haben Sie erfahren, welche Grundlagen für die Arbeit der SBV gelten, wie Sie deren Arbeit organisieren, die Interessen der Schwerbe-hinderten gegenüber dem Arbeitgeber und der Arbeit-nehmervertretung wahrnehmen und welche Aufgaben Sie als SBV haben.

In diesem zweiten Teil unserer Seminarreihe für SBV-Mit-glieder geht es um die praktische Umsetzung: die Rechte der schwerbehinderten Arbeitnehmer, die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsaufgaben der SBV und deren Durch-setzung sind die Hauptthemen dieses Seminars.

Ihr Nutzen als SBV-MitgliedNach dem Seminar kennen Sie die Mitwirkungs- und Mit-bestimmungsaufgaben und –möglichkeiten der Schwer-behindertenvertretung. Sie wissen, welche Rechte die schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen haben und können sie wirkungsvoll dabei unterstützen, diese Rech-te wahrzunehmen.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDer Besuch dieses Seminars ist für alle Mitglieder von Schwerbehindertenvertretungen im Sinne des § 96 Abs. 4 SGB IX erforderlich. Auch für die Mitglieder von

Betriebs- und Personalräten, die sich besonders für die Belange schwerbehinderter Arbeitnehmer einsetzen wol-

len, ist das Seminar erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG und der entsprechenden Vorschriften in den Personalvertretungsgesetzen.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Sachverständige

Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer Definition der Schwerbehinderung Anerkennung als schwerbehinderte Person Gleichstellung zu schwerbehinderten Personen Feststellungs- und Gleichstellungsantrag Unterstützung durch die SBV Kündigungsschutz Freistellung von Mehrarbeit Zusatzurlaub Weitere Rechte

Pflichten der Arbeitgeber Beschäftigung schwerbehinderter Personen Meldungen an Ämter Benachteiligungsverbote Bereitstellung geeigneter Arbeitsplätze und Einrich-

tungen Besondere Berücksichtigung bei Gefährdungsbeur-

teilungen Förderpflichten Folgen von Nichterfüllung gesetzlicher Pflichten durch

den Arbeitgeber

Beteiligungs- und Mitbestimmungsaufgaben der SBV Überwachungsaufgaben Initiativrechte Behandlung von Beschwerden Konsultation durch den Arbeitgeber Beteiligung bei personellen Einzelmaßnahmen Beteiligung bei Fragen des Arbeits- und Gesundheits-

schutzes Beteiligung bei Betriebsvereinbarungen Aussetzung von Beschlüssen des Betriebsrats

Nummer Beginn Ende OrtL02-181106 Dienstag, 06.11. Freitag, 09.11.2018 Nürnberg

Seminargebühr pro Teilnehmer: 995,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 945,25 € pro Teilnehmer

Grundlagenkenntnisse für die SBV – Teil IIPraxis und Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

Seminarpakete kombinieren und Kosten

sparen!Infos auf Seite 40

Erfolgreich in der SBV!

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Im dritten Teil unserer Seminarreihe für Schwerbehinder-tenvertretungen erfahren Sie, wie Sie eine Inklusionsver-einbarung entwickeln, mit dem Arbeitgeber verhandeln und abschließen. Sie lernen, wie Sie auf Betriebsverein-barungen, die der Betriebsrat abschließt, im Interesse der behinderten Kolleginnen und Kollegen Einfluss nehmen können und wie Sie insbesondere durch Leis-tungen anderer Stellen die Situation für die behinderten Kolleginnen und Kollegen verbessern können.

Ihr Nutzen als SBV-MitgliedNach dem Besuch des Seminars kennen Sie die wich-tigsten Inhalte einer Inklusionsvereinbarung. Sie wissen, wie Sie darauf hinwirken können, dass in einer Inklusi-onsvereinbarung, aber auch in Betriebsvereinbarungen, die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten gut geschützt werden. Außerdem wissen Sie nach dem Be-such dieses Seminars, wie Sie durch Unterstützung und insbesondere Hilfeleistungen anderer Stellen Vorteile für die von Ihnen vertretenen Kolleginnen und Kollegen erreichen können.

Wer sollte dieses Seminar besuchenDer Besuch dieses Seminars ist für alle Mitglieder von Schwerbehindertenvertretungen im Sinne des § 96 Abs. 4 SGB IX erforderlich. Auch für die Mitglieder von Betriebs- und Personalräten, die sich besonders für die Belange schwerbehinderter Arbeitnehmer einsetzen wollen, ist das Seminar erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG und der entsprechenden Vorschriften in den Personalvertretungsgesetzen.

ReferentenErfahrene Rechtsanwälte und Sachverständige

Inklusionsvereinbarung und deren wichtigste Inhalte Aufgaben und Funktion einer Inklusionsvereinbarung Bestimmung der Ziele Berücksichtigung schwer-

behinderter Bewerber bei Stellenausschreibungen

Ausbildung behinderter Jugendlicher

Beeinträchtigungsgerechte Gestaltung der Arbeits-plätze

Beeinträchtigungsgerechte Gestaltung der Arbeits-zeiten

Möglichkeiten der Teilzeitarbeit Koordination von Inklusionsvereinbarung und be-

trieblichem Eingliederungsmanagement (BEM) Abstimmung mit dem Betriebsrat oder Personalrat Unterstützung durch das Integrationsamt Verhandlung und Umsetzung der Inklusionsvereinba-

rung Bericht des Arbeitgebers und der Schwerbehinderten-

vertretung auf der Schwerbehindertenversammlung

BEM-Verfahren und wichtige Regelungen dazu Definition und Ziele des BEM Beteiligte Stellen Auswirkungen der Nichteinführung auf den Kündi-

gungsschutz Interventionsmöglichkeiten Freiwilligkeit Verfahren und Verfahrensbeteiligte Gefährdungsbeurteilungen Analyse der Anforderungen für unterschiedliche

Arbeitsplätze Behinderten- und krankengerechte Gestaltung von

Arbeitsplätzen Individuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Situa-

tion Beteiligung externer Stellen Unterstützung durch externe Träger der

Rehabilitation

Externe Hilfen für schwerbehinderte Arbeitnehmer Behindertengerechte Gestaltung und Ausstattung von

Arbeitsplätzen Hilfen durch externe Stellen Berufliche Rehabilitation, Anpassung und Weiterbil-

dung Finanzielle Unterstützungen für Arbeitgeber

Nummer Beginn Ende OrtL03-181204 Dienstag, 04.12. Freitag, 07.12.2018 Berlin

Inklusionsvereinbarung erfolgreich abschließen!

Seminargebühr pro Teilnehmer: 995,00 € zzgl. MwSt. und Unterbrin-gung/Verpflegung

Bei gleichzeitiger Anmeldung meh-rerer Teilnehmer aus einem Betrieb zum selben Seminar vermindert sich die Seminargebühr um 5%.Ab zwei Teilnehmern: 945,25 € pro Teilnehmer

Seminarpakete kombinieren und Kosten

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Grundlagenkenntnisse für die SBV – Teil IIIInklusionsvereinbarung und BEM als wichtige Instrumente

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Die Zufriedenheit unserer Kunden ist unsere wich-tigste Aufgabe. Und zufrieden sind die Kunden dann, wenn die Seminarqualität stimmt.

Wir führen ein Seminar auch dann durch, wenn nur vier Anmeldungen vorliegen – im Zweifel ist uns Ihre Zufriedenheit immer wichtiger als die wirtschaftliche Optimierung unseres Seminarbe-triebs.

Bei uns steht das Seminar im Vordergrund und nicht die Unterhaltung. Das bedeutet aber nicht, dass Sie auf eine umfassende Betreuung am Seminarort und ein Rahmenprogramm verzichten müssen.

Die effektive Seminarzeit, also die Unterrichtszeit ohne Pausenzeiten, beträgt bei unseren Semi-naren 6 Stunden täglich, am ersten Tag 4,5 und am letzten Tag 2,75 Stunden. Vergleichen Sie dies mit dem Ablauf bei anderen Anbietern, wer-den Sie feststellen: Bei uns bekommen Sie mehr Seminar.

Unsere Prinzipien

Wir möchten, dass Sie zufrieden sind.

Wir betreuen Sie umfassend: Wenn Sie wün-schen, geben wir Ihnen Hinweise für die rechtssi-chere Formulierung der notwendigen Beschlüsse Ihres Gremiums. Wir unterstützen Sie bei Bedarf auch bei Auseinandersetzungen mit dem Ar-beitgeber, wenn Sie Schwierigkeiten haben, den Besuch bzw. die Durchführung der Seminare durchzusetzen.

Wir sind auch noch für Sie da, wenn das Seminar vorüber ist: Wenn Sie eine Frage haben, eine Be-ratung benötigen oder ein Problem gelöst werden soll, können wir Ihnen in den meisten Fällen hel-fen, auch ohne dass dadurch Kosten entstehen.

Unsere Referentinnen und Referenten stehen in der ständigen Praxis: Rechtsanwälte, Sachver-ständige und andere Fachleute, die die täglichen Probleme in den Betrieben aus dauernder eige-ner Anschauung kennen. So ist sichergestellt, dass Sie praxisnahe Informationen und Hinweise erhalten, die Sie bei Ihrer Arbeit im Betriebsrat oder Personalrat direkt umsetzen können.

Aus E-Mails von Teilnehmern:Das letzte Seminar zum Thema EDV war wie immer hervorragend. Des Weiteren möchte ich mich für Eure Zuverlässigkeit und Qualität der Seminarinhalte be-danken, Euch kann man bestens weiterempfehlen.

(Ronald Kiel, Betriebsratsvorsitzender ThyssenKrupp KBS, Schwelgern)

Vielen Dank für die tollen und spannenden Seminare. Wir haben sehr viel ge-lernt. Die Organisation und Durchführung der Seminare sind phänomenal. Vieles konnten wir in unserer Betriebsratsarbeit schon verwenden. Ich freue mich schon auf das nächste Seminar.

(Jörg Parr, Betriebsratsvorsitzender RMG Messtechnik, Butzbach)

Kompetenz gepaart mit super Organisation, ist es für uns ein Selbstgänger, unseren neuen und alten BR-Mitgliedern die JES zu empfehlen.

(Axel Steckbeck und Holger Supa, Betriebsratsmitglieder Eurogate Container Terminal, Bremerhaven)

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Organisatorisches

An- und AbreiseUnsere Seminare beginnen üblicherweise um 12:00 Uhr mit einem gemeinsamen Mittagessen und enden am letzten Tag um 12:00 Uhr mit einem abschließenden Mittagessen. Das ermöglicht Ihnen, bequem und ohne Hast an- und abzureisen. Möch-ten Sie dennoch früher an- oder später abreisen, können Sie das einfach auf der Anmeldung angeben – wir reservieren das Hotelzimmer für Sie.

Wir wählen unsere Seminarhotels immer auch danach aus, wie gut sie mit dem Auto und mit öf-fentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind. Dadurch kommt zwar die eine oder andere touristisch reiz-volle Gegend nicht in unsere engere Wahl, aber das entspricht unserem Prinzip: Bei uns steht das Seminar im Vordergrund.

Unterbringung und VerpflegungUnsere Seminarhotels sind sorgfältig ausgesucht, so dass es Ihnen im Hotel an nichts fehlt. In der Ho-telpauschale sind ein Mittag- und Abendessen am ersten Seminartag, Frühstück, Mittag- und Abend-essen während der weiteren Seminartage und am letzten Seminartag ein Frühstück und ein Mittages-sen enthalten. Auf Wunsch können Sie am letzten Seminar tag statt des Mittagessens auch ein Lunch-paket erhalten.

Für Tagesgäste, die nicht im Hotel übernachten, wird vom Hotel über uns eine obligatorische Ta-gungspauschale berechnet. Damit kommen Sie auch dann in den Genuss eines Mittagessens, wenn Sie nicht im Hotel wohnen und müssen gegenüber Ihrem Arbeitgeber keinen besonde-ren Kostennachweis führen.

Kosten für Hotel und TagungDie Kosten für die Hotelübernachtung inkl. Vollpen-sion betragen – je nach Hotel – zwischen 149 und 174 € pro Nacht.

Die Tagungspauschale, die für die Gäste berechnet wird, die nicht im Hotel übernachten, beträgt zwi-schen 49 und 69 € pro Tag.

Selbstverständlich sind in der Hotel- bzw. Tagungs-pauschale Getränke zum Mittag- und Abendessen enthalten.

BetreuungDamit Sie sich ganz auf Ihr Seminar konzentrie-ren können, werden Sie von ortskundigen und freundlichen Seminarbetreuerinnen und -betreuern begleitet, die sich um alles kümmern, was außer-halb des Seminars benötigt wird: Sie klären und beseitigen Probleme mit dem Hotel, geben Ihnen touristische Hinweise und Veranstaltungstipps, helfen Ihnen, wenn Sie eine Wegbeschreibung brauchen, Fahrkarten oder Eintrittskarten benötigen etc. Und außerdem organisieren sie ein attraktives Rahmen-programm – denn auch wenn bei uns das Seminar im Vordergrund steht, bedeutet das nicht, dass Sie deshalb auf Erholung, eine attraktive Gestaltung der Freizeit und eine aufmerksame und umfassende Betreuung verzichten müssen.

SeminarablaufWir haben den Tagesablauf so konzipiert, dass Sie sich mit Ihrem Seminarthema intensiv und konzen-triert beschäftigen können:

1. Seminartag (Seminarzeit 4,5 Std.): Begrüßung und Vorstellung bei einem gemeinsamen Mittagessen: 12:00 Uhr Seminarbeginn: 13:00 Uhr Ende: 18:00 Uhr

Weitere Seminartage (Seminarzeit jeweils 6 Std.): Beginn: 9:00 Uhr Mittagspause: 12:15 bis 13:15 Uhr Ende: 16:30 Uhr

Letzter Seminartag (Seminarzeit 2,75 Std.): Beginn: 9:00 Uhr Seminarende: 12:00 Uhr

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Es ist meistens sinnvoll, im Beschluss zu begründen, warum die Teilnahme bzw. Durchführung erforder-lich ist.

Der Beschluss sollte wenigstens zwei, besser aber vier Wochen vor Seminarbeginn gefasst werden, damit der Arbeitgeber rechtzeitig darüber informiert werden kann. Teilen Sie dem Arbeitgeber den Be-schluss unverzüglich und am besten schriftlich mit.

Auch bei einem Inhouse-Seminar ist ein Beschluss notwendig.

Bei der Formulierung eines Beschlusses helfen wir Ihnen gern.

3. AnmeldebestätigungEtwa sechs Wochen vor dem Beginn des Seminars erhalten Sie von uns eine schriftliche, verbindliche Anmeldung, die Sie bitte innerhalb von zwei Wochen unterschrieben an uns zurücksenden. Sie können die Teilnahme absagen, ohne dass dadurch Kosten entstehen, solange Sie die Teilnahme nicht verbind-lich bestätigt haben.

4. Unterlagen und BestätigungEtwa zwei Wochen vor dem Beginn des Seminars erhalten Sie von uns – vorausgesetzt, wir haben Ihre Anmeldebestätigung erhalten – alle Unterlagen, die Sie für Ihren Seminarbesuch benötigen, also die Einladung, den Hotelgutschein, eine Anfahrtsbe-schreibung etc. Diese Unterlagen berechtigen Sie zum Besuch des Seminars.

5. RechnungDie Rechnung schicken wir parallel zu den Unterla-gen für den Seminarbesuch direkt an Ihren Arbeit-geber. Sollte die Adresse der Rechnungsstelle von der Ihres Betriebes abweichen, bitten wir Sie bei der Anmeldebestätigung um einen entsprechenden Hinweis.

1. Reservierung bzw. AngebotSuchen Sie für sich und Ihre Kolleginnen und Kolle-gen das oder die passenden Seminare aus – beden-ken Sie dabei, dass die Seminargebühr sich bei der gleichzeitigen Anmeldung mehrerer Personen aus dem gleichen Betrieb zum selben Seminar vermin-dert.

Außerdem haben wir sinnvolle Kombina-tionen verschiedener Seminare zu Pa-keten zusammengestellt, bei denen sich die Teilnahmegebühr ebenfalls reduziert, sofern die Seminare zusammen gebucht werden.

Sie können die Reservierung telefonisch, per Fax, Post oder E-Mail sowie online vornehmen. Wir haben Ihnen auf unserer Website die Möglich-keit eingerichtet, ganz bequem und schnell Ihren Platz im Seminar online zu reservieren:

www.jes-seminar.de/anmeldung

Die Reservierung verpflichtet Sie zu nichts und sichert Ihnen Ihren Platz im Seminar.

Möchten Sie lieber ein Inhouse-Seminar durchführen (siehe auch Seite 39), sollten Sie zunächst mit uns Kontakt aufnehmen, damit wir mit Ihnen Einzelheiten wie die erwünschten Inhalte, den Verlauf, infrage kommende Termine etc. besprechen und Ihnen dann ein schriftliches Angebot machen können.

2. BeschlussDer Betriebsrat muss über die Teilnahme an einem Seminar bzw. Durchführung eines Inhouse-Seminars einen ordentlichen Beschluss fassen, in dem alle notwendigen Angaben enthalten sind, also

die Dauer die Teilnehmer der Termin der Ort, an dem das Seminar stattfindet der Veranstalter und selbstverständlich das Thema.

Die Schritte zum Seminarbesuch

Haben Sie Fragen oder brauchen Sie

Unterstützung? Einfach anrufen: 030 – 305 24 25

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Ihr Anspruch auf Weiterbildung

Damit eine Arbeitnehmervertretung – also ein Be-triebsrat oder Personalrat – der Verpflichtung, sich weiterzubilden, nachkommen kann, hat der Ge-setzgeber ihr im § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. in § 46 Abs. 6 BPersVG einen Anspruch auf Fortbildung eingeräumt und den Arbeitgeber in § 40 Abs. 1 BetrVG verpflichtet, die Kosten für die Teilnahme an Schulungen zu übernehmen. In den verschiedenen Landespersonalvertretungsgesetzen finden sich entsprechende Vorschriften, die teilweise im Detail variieren.

Die Arbeitnehmervertretung kann jederzeit beschlie-ßen, dass eine Schulung durchgeführt wird bzw. eines seiner Mitglieder an einer Schulung teilnimmt. Dafür ist nur erforderlich, dass in der Schulung Kenntnisse vermittelt werden, die das Gremium und das entsandte Mitglied benötigen. Jedes Mit-glied des Betriebsrats braucht laut der geltenden Rechtsprechung Grundkenntnisse, um sich auf sein Mandat umfassend vorzubereiten. Eine besondere Begründung ist für den Besuch der Grundlagensemi-nare (Seiten 10 bis 19) daher nicht erforderlich.

Für spezielle Themen muss ggf. dargelegt werden können, warum die Kenntnisse für die Erfüllung der Aufgaben im jeweiligen Gremium erforderlich sind.

Der Betriebsrat muss die Interessen des Betriebes be-rücksichtigen, vor allem muss er sich bemühen, die Kosten so gering wie möglich zu halten, und er muss vermeiden, den Arbeitgeber bei der Vertretung der teilnehmenden Mitglieder vor unlösbare Probleme zu stellen. Und der Betriebsrat muss dem Arbeitgeber rechtzeitig mitteilen, dass eine Schulung stattfinden wird. Dafür genügt normalerweise eine Frist von zwei bis drei Wochen.

Eine Genehmigung durch den Arbeitgeber ist grund-sätzlich nicht notwendig. Wenn er die Schulung verhindern will, muss er die Einigungsstelle anrufen oder ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht bzw. beim Verwaltungsgericht beantragen. Tut er das nicht, wird verfahren wie beschlossen.

Die Pflicht zur Weiterbildung

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Reservierung und verbindliche AnmeldungDie Bearbeitung der Reservierungen und Anmeldungen erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs. Eine Reservie-rung ist zunächst unverbindlich. Ca. sechs Wochen vor Beginn des Seminars senden wir Ihnen ein Formular für die verbindliche Bestätigung zu. Mit Ihrer schriftlichen Bestätigung wird die Reservierung zur verbindlichen Anmeldung. Die Rechnung wird nach der verbindlichen Anmeldung direkt an Ihren Arbeitgeber gestellt und ist vor Seminarbeginn ohne Abzug fällig.

Absage durch den Teilnehmer vor der verbindlichen AnmeldungSollten Sie an einem Seminar, für das Sie einen Platz reserviert haben, nicht teilnehmen können, bitten wir Sie darum, uns dies möglichst schnell schriftlich mitzuteilen (Fax, E-Mail oder Brief), damit wir den frei werdenden Platz vergeben können.

Absage durch den Teilnehmer nach der verbind-lichen AnmeldungWenn Sie eine verbindliche Anmeldung stornieren oder zum Seminar nicht erscheinen, wird die Seminargebühr dennoch in voller Höhe fällig. Sie können einen Ersatz-teilnehmer benennen, um die Stornokosten zu vermei-den. Die Kosten für das Hotel können wir bei einem kurz-fristigen Storno oder Nichterscheinen dann gutschrei-ben, wenn das Hotel uns die Kosten nicht berechnet, was im Einzelfall von uns geprüft wird.

Bei einem kurzfristigen Storno oder Nichterscheinen gilt: Wenn sich der selbe Teilnehmer zu einem anderen Ter-min des gleichen Seminarthemas anmeldet, schreiben wir 75% der bereits gezahlten Seminargebühr für diesen Seminarbesuch gut.

Änderungen und Absage durch den VeranstalterDas Seminarhotel und der Referent können von uns kurzfristig geändert werden, ohne dass dies zum Rück-tritt von der Anmeldung berechtigt. Wir dürfen einzelne Inhalte sowie den Ablauf des Seminars gegenüber den veröffentlichten Seminarbeschreibungen abändern, ohne dabei den Charakter der Veranstaltung wesentlich zu ändern.

Wir behalten uns vor, ein Seminar aus wichtigem Grund (insbesondere Ausfall der Referentin/des Referenten oder zu geringe Teilnehmerzahl) abzusagen. Wir ver-pflichten uns, das Seminar nicht wegen zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen, wenn zumindest vier feste Anmeldungen vorliegen.

Teilnahmebedingungen(Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Reduzierung der Seminargebühren bei gleichzeitiger Teilnahme mehrerer Personen bzw. gleichzeitiger Buchung mehrerer SeminareSollten Sie mit mehreren Personen aus Ihrem Betrieb am selben Seminar teilnehmen, reduziert sich die Seminar-gebühr um 5%.

Wenn Sie sich gleichzeitig zu mehreren Seminaren an-melden, die als „Paket-Kombinationen“ gekennzeichnet sind, reduziert sich für Sie die Seminargebühr für alle Seminare des Pakets um 5%. Diese Reduzierung gilt ggf. zusätzlich zur reduzierten Seminargebühr auf Grund der gleichzeitigen Anmeldung mehrerer Personen aus dem gleichen Betrieb zum selben Seminar.

Im Fall der Buchung einer Paket-Kombination werden die Seminargebühren für das gesamte Paket mit der Teilnah-me am ersten Seminar fällig.

Teilnahmegebühren und Kosten, Unterbringung und VerpflegungAlle von uns genannten Gebühren und Preise verste-hen sich immer zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nebenkosten wie Kosten für die An- oder Abreise, die Unterbringung und Verpflegung sind in den Seminar-gebühren nicht enthalten und werden ggf. gesondert berechnet.

Wir haben das Recht, Teile des Vertrags, insbesondere hinsichtlich der Unterbringung und Verpflegung, ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

Wenn Sie keine Übernachtung wünschen, wird vom Hotel eine Tagespauschale für das Mittagessen, Getränke im Seminarraum und in den Pausen sowie Pausensnacks über uns berechnet. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie dem Arbeitgeber gegenüber keinen Kostennachweis erbringen müssen.

Haftung und SchadensersatzDie Teilnahme am Seminar besteht immer auf eigene Gefahr. Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahr-lässigkeit beschränkt. Schadensersatz kann nur bis zur Höhe der gezahlten Seminargebühr geltend gemacht werden.

GerichtsstandGerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin.

Reservierung/Anmeldung:Telefon: 030 – 305 24 25Telefax: 030 – 305 24 22

Online-Reservierung: www.jes-seminar.de/anmeldung E-Mail für Reservierungen: [email protected]

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Unverbindliche Reservierung

Telefonnummer Zentrale: ___________________________

Faxnummer Zentrale: ______________________________

Anzahl der Betriebsratsmitglieder: ____________________

Branche: ________________________________________

Betriebsrat Personalrat (Bund) Personalrat (Land)

Firma: __________________________________________

________________________________________________

Straße: __________________________________________

PLZ: __________ Ort: _____________________________

Postfach: ______________ PLZ: _____________________

Wir reservieren unter Anerkennung Ihrer Teilnahmebedingungen für folgende Person:

Paket-Aktion und Anmeldung von Teilnehmergruppen:Verminderte Seminargebühren aufgrund der gleichzeitigen Anmeldung zu mehreren Seminaren und der gleichzeitigen Anmeldung mehrerer Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum selben Seminar werden automatisch berücksichtigt.

Seminar 1:

Nummer: ________________________________________

Hotelreservierung: Ja Nein Raucherzimmer

Anreisetag: ____________ Abreisetag: _______________

Seminar 3:

Nummer: ________________________________________

Hotelreservierung: Ja Nein Raucherzimmer

Anreisetag: ____________ Abreisetag: _______________

Seminar 2:

Nummer: ________________________________________

Hotelreservierung: Ja Nein Raucherzimmer

Anreisetag: ____________ Abreisetag: _______________

Seminar 4:

Nummer: ________________________________________

Hotelreservierung: Ja Nein Raucherzimmer

Anreisetag: ____________ Abreisetag: _______________

Firmenstempel: ___________________________________Datum, Unterschrift: _______________________________

Diese Reservierung kann bis zur verbindlichen Bestätigung der Anmeldung zum Seminar widerrufen werden.

Online-Anmeldung unter:www.jes-seminar.de/anmeldung

Bitte senden Sie diese Reservierung per Fax oder Post an:JES GmbH • Seminare für BetriebsräteMommsenstraße 47 10629 BerlinTelefon: 030 – 305 24 25Telefax: 030 – 305 24 22

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Tel-Durchwahl: ___________________________________

Fax-Durchwahl: ___________________________________

E-Mail: _________________________________________ Ich bin damit einverstanden, dass ich Informationen

per E-Mail und/oder Fax erhalte. Diese Einverständ-niserklärung kann jederzeit widerrufen werden.

Bitte füllen Sie für jede(n) Teilnehmer(in) ein Formu-lar aus!

Name: __________________________________________

Vorname: _______________________________________

Ordentliches Mitglied ErsatzmitgliedFunktion(en): Vorsitzende(r) Stellvertr. Vorsitzende(r) Schriftführer(in)

Mitglied in Ausschüssen: ___________________________

________________________________________________

Page 108: Seminare für Betriebsräte und Personalrätedownload.jes-seminar.de/seminarprospekt_jes.pdf · Seminare mit Sorgfalt und ... Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalentwicklung

JES GmbH Seminare für Betriebsräte

Mommsenstraße 47 10629 Berlin

Telefon: 030 – 305 24 25Telefax: 030 – 305 24 22E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen zu den Seminaren und Online-Anmeldung unter:

www.jes-seminar.de

Besuchen Sie uns im Internet. Sie finden dort eine Fülle von Informationen und Anregungen, Tipps, Muster-Betriebsvereinbarungen etc.:

www.jes-beratung.de