Die Stadt Halle als Modell für erfolgreiche CityentfaltungDas Referat für Gleichstellung...

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Inhalt Halle-Skizzen von Feininger eine Hommage an die Saalestadt Seite 2 Aktuelles und brisantes Thema BSE Seite 4 Tagesordnung der 17. Sitzung des Stadtrates Seite 3 Die hallesche Feuerwehr im Dienst für die Bürger Seite 7 Bekanntmachungen und Ausschreibungen ab Seite 11 Die Große Ulrichstraße hat mit der neuen „Rolltreppe“ eine Aufwertung im Leben der Stadt erfahren. Fotos (2): G. Hensling Modernisierte Halle für Schul- und Leistungssport Seit April 1999 wurde die Turnhalle an der Betriebsschule VIII für Ju- gendliche mit Förderbedarf am Renn- bahnring 51 für 1,805 Mio. Mark komplett saniert. Am 11. Januar über- gaben Baubeigeordneter Wolfgang Heinrich und der Beigeordnete für Bildung, Kultur und Sport Karl- Heinz Gärtner das Objekt an die Nutzer. Neben Sozialtrakt, Versor- gungsmedien, technischer Ausstat- tung wurden Dach, Fassade, Fußbo- den, Wände u. a. erneuert. Die Turn- halle wird künftig für den Schulsport der Grundschule „Rosa Luxemburg“ und der Betriebsschule für Jugendli- che mit Förderbedarf sowie von Nachwuchssportlern des Leistungs- zentrums Fechten genutzt. Behörden jetzt in Neustadt Wer bisher wegen Fahrerlaubnis, Au- toanmeldung, Bußgeld usw. zum städti- schen Ordnungsamt musste, dem blieb nicht anderes übrig, als die Behörden in der Magdeburger Straße 19, der Magde- burger Straße 25 oder in der Ludwig- Stur-Straße 1 aufzusuchen. Seit wenigen Tagen sind alle Sachge- biete des Amtes zentralisiert in Neustadt Am Stadion 5 und 6 zu finden. Die Kfz- Zulassungs- und die Fahrerlaubnisbehör- de, die Bußgeldstelle sowie das Sachge- biet Verkehrsüberwachung haben neue Büroräume im Neustädter Objekt Am Stadion 6 bezogen. Künftig brauchen die Bürger nur in das Zentrum von Neustadt. Im ausgebauten Gebäude der ehemaligen Mensa finden Besucher und Mitarbeiter nun freundliche Bedingungen vor. Zum neuen Objekt Am Stadion 6 gelangt man mit den Straßenbahnlinien 2, 10 und 16 (Haltestelle „Schwimmhalle“) bzw. mit den Buslinien 21, 31, 37, 41, 43 und 44 sowie mit der S-Bahn. Telefonisch sind alle Bereiche über die zentrale Einwahl 22 10 erreichbar. Die Sprechzeiten blei- ben unverändert: Montag 9 bis 13 Uhr, Dienstag 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr, Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr sowie Freitag von 8 bis 12 Uhr. In der Ludwig-Stur-Straße 1 verbleibt aus- schließlich das städtische Fundbüro. Stadtteilkonferenz in Diemitz Am Dienstag, 23. Januar 2001, 17.30 Uhr, findet die erste Stadtteilkonferenz für die Bewohner in Diemitz, Dautzsch und Freiimfelder Straße in der Turnhalle der Grundschule Diemitz/Freiimfelde, Apoldaer Straße 20, statt. Im neuen Jahr will Oberbürgermeisterin Ingrid Häußler mit den Bürgerinnen und Bürgern über die weitere Gestaltung ihrer unmittelba- ren Umgebung und der Stadt Halle disku- tieren. Dazu wird sie monatlich jeweils einen anderen Stadtteil aufsuchen. Damit die Gespräche produktiv verlaufen, bittet die Oberbürgermeisterin, das Bürgerbü- ro schon im Vorfeld über Diskussions- und Klärungsbedarf zu informieren. Es soll nicht wie in Bürgersprechstunden mit der Oberbürgermeisterin um Proble- me Einzelner gehen, sondern um die kon- krete Gestaltung des Arbeits-, Wohn- und Lebensumfelds. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich der Stadtteil in Zu- kunft entwickeln soll. Vorschläge und Hinweise können bei Petra Zimmermann und Romy Hense, Telefon 2 21 - 11 15 und 2 21 - 11 16, im Bürgerbüro, Markt- platz 1, unter Faxnummer 2 21 - 11 17 bzw. per E-Mail [email protected] eingereicht werden. Aufruf zur Toleranz In einem gemeinsamen Aufruf haben sich am 9. Januar 2001 die Oberbürger- meisterin der Stadt Halle (Saale) Ingrid Häußler, der Rektor Martin-Luther-Uni- versität, Prof. Dr. Wilfried Grecksch, der Geschäftsführende Direktor des Max- Planck-Institutes für Mikrostrukturphy- sik, Prof. Dr. Patrick Bruno und der Rek- tor der Burg Giebichenstein - Hochschu- le für Kunst und Design, Prof. Dr. Lud- wig Ehrler an die Hallenser gewandt. Darin wird im Sinne des Beschlusses des Stadtrates für Toleranz aufgerufen, selbst tätig zu werden, alle Initiativen gegen Gewalt und Fremdenhass und für gegen- seitiges Verstehen zu fördern. Wissen- schaft und Kunst sind international, sie leben vom Austausch mit der gesamten Welt, vom Austausch von Ideen und vom Austausch von Menschen. „Lassen Sie uns gemeinsam für Menschenwürde, ge- genseitigen Respekt und Gastfreundschaft eintreten. Die Gewinner solch eines En- gagements werden wir alle sein, unab- hängig vom Herkommen und von der persönlichen Überzeugung.“ Spielplatz an der Röpziger Straße Fertiggestellt worden ist vor kurzem ein neuer Spielplatz auf der Röpziger Straße. Dazu wurde ein Straßenabschnitt, der für den Verkehr gesperrt ist, genutzt. Auf der ursprünglichen Fahrbahn sind neben zwei Tischtennisplatten acht un- terschiedliche Skategeräte aufgebaut wor- den. Wall-Ramp, zwei Quarter-Pipes, Half-Pipe, Knick-Rail, Olli-Box, Pyra- mide mit Slide und Spine-Ramp laden zur sportlichen Betätigung ein. Die spe- zielle Kunststoffbeschichtung der Sport- geräte soll die Lärmbelästigung mini- mieren. Sitzgelegenheiten, Fahrradstän- der und Abfallbehälter vervollständigen die Ausrüstung des Platzes. Vorausge- gangen waren dem Projekt, das vom Grün- flächenamt umgesetzt wurde, umfang- reiche Diskussionen in der städtischen Arbeitsgruppe „Spielplätze“ sowie zahl- reiche Gespräche mit interessierten Bür- gern, Skatern und Vereinen. Nach Mei- nung aller Beteiligten war dieser Ort in unmittelbarer Nähe einer Schule und mit genügend Abstand zu den bewohnten Häusern dafür besonders geeignet. „Zu- rückgebaut“ und neu gestaltet wurde da- für außerdem der frühere Bolz- und Spiel- platz an der Röpziger Straße. Planspiel Innenstadt für zukunftsweisende Lösungen in der Stadtentwicklung Die Stadt Halle als Modell für erfolgreiche Cityentfaltung (dfu) „Das Planspiel bietet die gute Chance zur zielgerichteten Bündelung der vielen guten Ideen aller Akteure in der Innenstadt und darüber hinaus aller Hallenserinnen und Hallenser.“ So bewertet Halles Oberbürgermeis- terin Ingrid Häußler das vom Bundes- ministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen initiierte „Planspiel Innenstadt“, bei dem die Stadt Halle (Saale) in diesem Jahr neben der west- deutschen Stadt Celle als Modellstadt für das gesamte Bundesgebiet fungie- ren wird. Das „Planspiel Innenstadt“ ist weder Lotterie noch Zeitvertreib für die Betei- ligten. Anhand ganz konkreter Fragestel- lungen sollen in Halle Lösungen erarbei- tet werden, die auf andere Städte, insbe- sondere in den neuen Bundesländern über- tragbar sind. Bund und Land wollen mit dem Projekt aufzeigen, wie neue und zukunftsweisende Wege zur Stärkung der Innenstadt entwickelt werden können. Gemeinsam mit Partnern aus der ganzen Stadt aus vielen Bereichen des gesell- schaftlichen, wirtschaftlichen und kultu- rellen Lebens werden Antworten auf die Frage gesucht, welche Schritte die Städte gehen müssen, um den künstlichen, Städ- ten nachempfundenen, dem Grunde aber „seelenlosen“ neuen Einkaufszentren auf der sogenannten „grünen Wiese“ Paroli zu bieten. „Auch in Zukunft müssen unsere In- nenstädte der Mittelpunkt des gesell- schaftlichen und wirtschaftlichen Lebens bleiben. Deshalb ist es unerlässlich, die Wohn- und Lebensqualität für die Men- schen zu sichern und den innerstädti- schen Handel funktionsfähig zu erhal- ten“, begründet Achim Großmann, Par- lamentarischer Staatssekretär beim Bun- desminister die Aktion. Die tiefgreifen- den ökonomischen, technologischen, so- zialen und gesellschaftlichen Verände- rungen der vergangenen Jahre wirkten sich in besonderer Weise auf die Städte aus. Es sei daher ein vorrangiges Ziel der Bundesregierung, Entmischungstenden- zen und Funktionsverluste in den Innen- städten zu stoppen und deren Attraktivi- tät durch Nutzungsvielfalt zu erhöhen. Für eine lebendige Innenstadtentwick- lung seien eine ausgewogene Siedlungs- struktur mit Wohnen und urbaner Viel- falt von Einzelhandel, Dienstleistung und Kultur unverzichtbar. Diesen Weg geht die Stadt Halle be- reits seit einiger Zeit, indem sie zugkräf- tige Dienstleistungsanbieter (z. B. im Jahr 2000 die Neueröffnung von Peek & Clop- penburg sowie Stadtcenter Rolltreppe) mit kultureller Vielfalt in der Innenstadt (z. B. Vielzahl von Veranstaltungen, Märkten und kulturellen Einrichtungen), der Sanierung von Wohnraum und der Förderung universitären Lebens verbin- det. Über die Unterstützung von staatli- cher Seite auf diesem Kurs ist die Stadt- verwaltung in Halle deshalb dankbar. Am 18. Januar 2001 findet die Auftakt- veranstaltung zur konkreten Arbeit statt. Vorgesehen ist danach, in Projektgrup- pen gezielt und detailliert zu arbeiten, und zwar zur Erarbeitung eines Leitbil- des der Stadt, zur Diskussion über Auf- enthalts- und Erlebnisräume, Kunst, Kul- tur und Handel sowie Wohnen in der City. Die Stadtverwaltung hat bei der Wirt- schaftsförderung ein Planspielbüro ein- gerichtet. Dort steht Bärbel Rose, Tel. 2 21 - 47 70, Fax 2 21 - 47 76, E-Mail [email protected] oder über [email protected] als An- sprechpartnerin bereit. Konzept und De- tails sind auch über die Homepage der Stadt Halle www.halle.de und über die eigens eingerichtete Planspiel-Homepa- ge www.planspiel-innenstadt.de abruf- bar. Hier gibt es z. B. Informationen zu den Zielen und Teilergebnissen, dem Ausgangspunkt „Plattform Innenstadt“, der Organisation des Planspiels, den Plan- spielstädten Halle und Celle sowie dem Netzwerk „Planspiel Innenstadt“. Ergänzt werden die Informationen mit Angaben zu Adressen von weiteren Ansprechpart- nern und hilfreichen Links. Die Ergeb- nisse hallescher Entwicklungsarbeit sol- len bundesweit publiziert werden. 9. Jahrgang/Nr. 1 17. Januar 2001 F25192

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InhaltHalle-Skizzen von Feininger

eine Hommage an die SaalestadtSeite 2

Aktuellesund brisantes Thema �BSE�

Seite 4

Tagesordnungder 17. Sitzung des Stadtrates

Seite 3

Die hallesche Feuerwehrim Dienst für die Bürger

Seite 7

Bekanntmachungenund Ausschreibungen

ab Seite 11Die Große Ulrichstraße hat mit der neuen „Rolltreppe“ eine Aufwertung im Leben der Stadt erfahren. Fotos (2): G. Hensling

Modernisierte Halle fürSchul- und LeistungssportSeit April 1999 wurde die Turnhallean der Betriebsschule VIII für Ju-gendliche mit Förderbedarf am Renn-bahnring 51 für 1,805 Mio. Markkomplett saniert. Am 11. Januar über-gaben Baubeigeordneter WolfgangHeinrich und der Beigeordnete fürBildung, Kultur und Sport Karl-Heinz Gärtner das Objekt an dieNutzer. Neben Sozialtrakt, Versor-gungsmedien, technischer Ausstat-tung wurden Dach, Fassade, Fußbo-den, Wände u. a. erneuert. Die Turn-halle wird künftig für den Schulsportder Grundschule „Rosa Luxemburg“und der Betriebsschule für Jugendli-che mit Förderbedarf sowie vonNachwuchssportlern des Leistungs-zentrums Fechten genutzt.

Behördenjetzt in NeustadtWer bisher wegen Fahrerlaubnis, Au-

toanmeldung, Bußgeld usw. zum städti-schen Ordnungsamt musste, dem bliebnicht anderes übrig, als die Behörden inder Magdeburger Straße 19, der Magde-burger Straße 25 oder in der Ludwig-Stur-Straße 1 aufzusuchen.

Seit wenigen Tagen sind alle Sachge-biete des Amtes zentralisiert in NeustadtAm Stadion 5 und 6 zu finden. Die Kfz-Zulassungs- und die Fahrerlaubnisbehör-de, die Bußgeldstelle sowie das Sachge-biet Verkehrsüberwachung haben neueBüroräume im Neustädter Objekt AmStadion 6 bezogen. Künftig brauchen dieBürger nur in das Zentrum von Neustadt.Im ausgebauten Gebäude der ehemaligenMensa finden Besucher und Mitarbeiternun freundliche Bedingungen vor. Zumneuen Objekt Am Stadion 6 gelangt manmit den Straßenbahnlinien 2, 10 und 16(Haltestelle „Schwimmhalle“) bzw. mitden Buslinien 21, 31, 37, 41, 43 und 44sowie mit der S-Bahn. Telefonisch sindalle Bereiche über die zentrale Einwahl22 10 erreichbar. Die Sprechzeiten blei-ben unverändert: Montag 9 bis 13 Uhr,Dienstag 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr,Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis16 Uhr sowie Freitag von 8 bis 12 Uhr. Inder Ludwig-Stur-Straße 1 verbleibt aus-schließlich das städtische Fundbüro.

Stadtteilkonferenzin Diemitz

Am Dienstag, 23. Januar 2001, 17.30Uhr, findet die erste Stadtteilkonferenzfür die Bewohner in Diemitz, Dautzschund Freiimfelder Straße in der Turnhalleder Grundschule Diemitz/Freiimfelde,Apoldaer Straße 20, statt. Im neuen Jahrwill Oberbürgermeisterin Ingrid Häußlermit den Bürgerinnen und Bürgern überdie weitere Gestaltung ihrer unmittelba-ren Umgebung und der Stadt Halle disku-tieren. Dazu wird sie monatlich jeweilseinen anderen Stadtteil aufsuchen. Damitdie Gespräche produktiv verlaufen, bittetdie Oberbürgermeisterin, das Bürgerbü-ro schon im Vorfeld über Diskussions-und Klärungsbedarf zu informieren. Essoll nicht wie in Bürgersprechstundenmit der Oberbürgermeisterin um Proble-me Einzelner gehen, sondern um die kon-krete Gestaltung des Arbeits-, Wohn-und Lebensumfelds. Im Mittelpunkt stehtdie Frage, wie sich der Stadtteil in Zu-kunft entwickeln soll. Vorschläge undHinweise können bei Petra Zimmermannund Romy Hense, Telefon 2 21 - 11 15und 2 21 - 11 16, im Bürgerbüro, Markt-platz 1, unter Faxnummer 2 21 - 11 17 bzw.per E-Mail [email protected] werden.

Aufrufzur Toleranz

In einem gemeinsamen Aufruf habensich am 9. Januar 2001 die Oberbürger-meisterin der Stadt Halle (Saale) IngridHäußler, der Rektor Martin-Luther-Uni-versität, Prof. Dr. Wilfried Grecksch, derGeschäftsführende Direktor des Max-Planck-Institutes für Mikrostrukturphy-sik, Prof. Dr. Patrick Bruno und der Rek-tor der Burg Giebichenstein - Hochschu-le für Kunst und Design, Prof. Dr. Lud-wig Ehrler an die Hallenser gewandt.Darin wird im Sinne des Beschlusses desStadtrates für Toleranz aufgerufen, selbsttätig zu werden, alle Initiativen gegenGewalt und Fremdenhass und für gegen-seitiges Verstehen zu fördern. Wissen-schaft und Kunst sind international, sieleben vom Austausch mit der gesamtenWelt, vom Austausch von Ideen und vomAustausch von Menschen. „Lassen Sieuns gemeinsam für Menschenwürde, ge-genseitigen Respekt und Gastfreundschafteintreten. Die Gewinner solch eines En-gagements werden wir alle sein, unab-hängig vom Herkommen und von derpersönlichen Überzeugung.“

Spielplatz an derRöpziger Straße

Fertiggestellt worden ist vor kurzemein neuer Spielplatz auf der RöpzigerStraße. Dazu wurde ein Straßenabschnitt,der für den Verkehr gesperrt ist, genutzt.Auf der ursprünglichen Fahrbahn sindneben zwei Tischtennisplatten acht un-terschiedliche Skategeräte aufgebaut wor-den. Wall-Ramp, zwei Quarter-Pipes,Half-Pipe, Knick-Rail, Olli-Box, Pyra-mide mit Slide und Spine-Ramp ladenzur sportlichen Betätigung ein. Die spe-zielle Kunststoffbeschichtung der Sport-geräte soll die Lärmbelästigung mini-mieren. Sitzgelegenheiten, Fahrradstän-der und Abfallbehälter vervollständigendie Ausrüstung des Platzes. Vorausge-gangen waren dem Projekt, das vom Grün-flächenamt umgesetzt wurde, umfang-reiche Diskussionen in der städtischenArbeitsgruppe „Spielplätze“ sowie zahl-reiche Gespräche mit interessierten Bür-gern, Skatern und Vereinen. Nach Mei-nung aller Beteiligten war dieser Ort inunmittelbarer Nähe einer Schule und mitgenügend Abstand zu den bewohntenHäusern dafür besonders geeignet. „Zu-rückgebaut“ und neu gestaltet wurde da-für außerdem der frühere Bolz- und Spiel-platz an der Röpziger Straße.

Planspiel Innenstadt für zukunftsweisende Lösungen in der Stadtentwicklung

Die Stadt Halle als Modellfür erfolgreiche Cityentfaltung(dfu) „Das Planspiel bietet die gute

Chance zur zielgerichteten Bündelungder vielen guten Ideen aller Akteure inder Innenstadt und darüber hinausaller Hallenserinnen und Hallenser.“So bewertet Halles Oberbürgermeis-terin Ingrid Häußler das vom Bundes-ministerium für Verkehr, Bau- undWohnungswesen initiierte „PlanspielInnenstadt“, bei dem die Stadt Halle(Saale) in diesem Jahr neben der west-deutschen Stadt Celle als Modellstadtfür das gesamte Bundesgebiet fungie-ren wird.

Das „Planspiel Innenstadt“ ist wederLotterie noch Zeitvertreib für die Betei-ligten. Anhand ganz konkreter Fragestel-lungen sollen in Halle Lösungen erarbei-tet werden, die auf andere Städte, insbe-sondere in den neuen Bundesländern über-tragbar sind. Bund und Land wollen mitdem Projekt aufzeigen, wie neue undzukunftsweisende Wege zur Stärkung derInnenstadt entwickelt werden können.Gemeinsam mit Partnern aus der ganzenStadt aus vielen Bereichen des gesell-schaftlichen, wirtschaftlichen und kultu-rellen Lebens werden Antworten auf dieFrage gesucht, welche Schritte die Städtegehen müssen, um den künstlichen, Städ-ten nachempfundenen, dem Grunde aber„seelenlosen“ neuen Einkaufszentren aufder sogenannten „grünen Wiese“ Parolizu bieten.

„Auch in Zukunft müssen unsere In-nenstädte der Mittelpunkt des gesell-schaftlichen und wirtschaftlichen Lebensbleiben. Deshalb ist es unerlässlich, dieWohn- und Lebensqualität für die Men-schen zu sichern und den innerstädti-schen Handel funktionsfähig zu erhal-ten“, begründet Achim Großmann, Par-lamentarischer Staatssekretär beim Bun-desminister die Aktion. Die tiefgreifen-den ökonomischen, technologischen, so-zialen und gesellschaftlichen Verände-rungen der vergangenen Jahre wirktensich in besonderer Weise auf die Städteaus. Es sei daher ein vorrangiges Ziel derBundesregierung, Entmischungstenden-

zen und Funktionsverluste in den Innen-städten zu stoppen und deren Attraktivi-tät durch Nutzungsvielfalt zu erhöhen.Für eine lebendige Innenstadtentwick-lung seien eine ausgewogene Siedlungs-struktur mit Wohnen und urbaner Viel-falt von Einzelhandel, Dienstleistung undKultur unverzichtbar.

Diesen Weg geht die Stadt Halle be-reits seit einiger Zeit, indem sie zugkräf-tige Dienstleistungsanbieter (z. B. im Jahr2000 die Neueröffnung von Peek & Clop-penburg sowie Stadtcenter Rolltreppe)mit kultureller Vielfalt in der Innenstadt(z. B. Vielzahl von Veranstaltungen,Märkten und kulturellen Einrichtungen),der Sanierung von Wohnraum und derFörderung universitären Lebens verbin-det. Über die Unterstützung von staatli-cher Seite auf diesem Kurs ist die Stadt-verwaltung in Halle deshalb dankbar.

Am 18. Januar 2001 findet die Auftakt-veranstaltung zur konkreten Arbeit statt.Vorgesehen ist danach, in Projektgrup-pen gezielt und detailliert zu arbeiten,und zwar zur Erarbeitung eines Leitbil-

des der Stadt, zur Diskussion über Auf-enthalts- und Erlebnisräume, Kunst, Kul-tur und Handel sowie Wohnen in derCity.

Die Stadtverwaltung hat bei der Wirt-schaftsförderung ein Planspielbüro ein-gerichtet. Dort steht Bärbel Rose, Tel.2 21 - 47 70, Fax 2 21 - 47 76, [email protected] oder ü[email protected] als An-sprechpartnerin bereit. Konzept und De-tails sind auch über die Homepage derStadt Halle www.halle.de und über dieeigens eingerichtete Planspiel-Homepa-ge www.planspiel-innenstadt.de abruf-bar. Hier gibt es z. B. Informationen zuden Zielen und Teilergebnissen, demAusgangspunkt „Plattform Innenstadt“,der Organisation des Planspiels, den Plan-spielstädten Halle und Celle sowie demNetzwerk „Planspiel Innenstadt“. Ergänztwerden die Informationen mit Angabenzu Adressen von weiteren Ansprechpart-nern und hilfreichen Links. Die Ergeb-nisse hallescher Entwicklungsarbeit sol-len bundesweit publiziert werden.

9. Jahrgang/Nr. 117. Januar 2001

F25192

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Seite 217. Januar 2001

Besuchermagnet für Hallenser und Besucher der Stadt ist die Staatliche Galerie Moritzburg. Fotos (2): G. Hensling

Positiv fürHalles Image

Die Schirmherrin der Aktion „Notein-gang“, OB Ingrid Häußler, bezeichnetdie Kritik an der Aktion als falsches Sig-nal, das der Auseinandersetzung mit demThema schade. Die Oberbürgermeisterinist überzeugt, dass es gut ist, dass sichHalle - wie viele andere ostdeutsche Städteauch - an der Aktion „Noteingang“ betei-ligt. Das zeigt, so Häußler, dass die Men-schen in der Stadt offen mit dem Problemumgehen. Eine Auseinandersetzung aufvielen verschiedenen Ebenen ist frucht-barer als Einzelaktionen. Sie trägt dazubei, dass alle zur Verfügung stehendenMittel genutzt werden, um für Toleranzeinzutreten. Das Ansehen der Stadt wirddurch die Aktion eher gefördert, weilsichtbar dokumentiert wird, dass sich dieStadt und ihre Menschen konstruktiv mitdem Problem auseinandersetzen. „Nurauf diese Weise können wir eine Lösungdes Problems erreichen“, so die Oberbür-germeisterin.

Kinderwünschewurden erfüllt

Ein offizielles Dankeschön möchtendie Mitarbeiterinnen des Frauenschutz-hauses der Firma AVE-Abrechnungsge-sellschaft für Ver- und Entsorgungsleis-tungen mbH aussprechen. Bereits zumvierten Mal übermittelte das hallescheUnternehmen in der Leipziger Chausseezum Jahreswechsel eine Geldspende fürdie Kinder aus dem Frauenschutzhaus.Mit der Geldspende von 715 Mark wurdeein neues Spielgerät, ein Multi-Motorix-Würfel, angeschafft. Damit können sichdie Kinder an den langen Winternach-mittagen beim kreativen Bauen üben.

Nacht-Taxi-Scheine erhältlichDas Referat für Gleichstellung infor-

miert, dass jetzt die Ausgabe der 10.000Scheine für das Frauen-Nacht-Taxi fürdas Jahr 2001 begonnen hat. HallescheBürgerinnen können sich ab sofort diemit drei Mark subventionierten Gutschei-ne im Referat für Gleichstellung, Zim-mer 126 im Rathaus abholen. Die ausge-gebenen Scheine sind bis zum 31. De-zember 2001 gültig. Die Mitarbeiter sindtäglich von 8.30 bis 15.30 Uhr zu errei-chen. Am Dienstag ist das Referat von8.30 Uhr bis 18 Uhr und am Freitag von8.30 bis 13 Uhr für Besucher geöffnet.

DiamanteneHochzeitsjubiläenDas Diamantene Ehejubiläum feiern

demnächst zwei Ehepaare in der Saale-stadt. Vor 60 Jahren gaben sich am 18.Januar Ruth und Rudolf Kahnt , Schie-loer Straße, und am 25. Januar Gertrudund Herbert Vogel, Haflingerstraße, dasJa-Wort.

Die Stadt gratuliertzum Geburtstag

In den nächsten zwei Wochen feiern 17Seniorinnen und Senioren in Halle einenbesonderen Geburtstag.

95 Jahre werden am 21. Januar Friede-rike Thüre in der Seniorenresidenz amHufeisensee, Franz-Maye-Straße 27, am24. Januar Wilhelmine Tobisch im „Lin-denhof“, Beesener Straße, und am 28.Januar Elfriede Wüstenhagen im „Aka-zienhof“, Beesener Straße.

Auf neun erfüllte Lebensjahrzehnteblicken am 18. Januar Ella Langhein-rich in der Veit-Stoß-Straße, am 19. Ja-nuar Charlotte Klein im Paul-Riebeck-Stift, am 20. Januar Martin Koch in derSaturnstraße, am 21. Januar Elfriede La-tann im Ammendorfer Weg und FriedaPabst in der Lafontainestraße, am 22.Januar Emma Dorn im Seniorenheim„Haus Saaleufer“, Böllberger Weg, am23. Januar Luise Fiedler im ChristlichenHospiz, Adam-Kuckhoff-Straße, undEmma Förster in der Großen Gosen-straße, am 24. Januar Helene Schütz inder Telemannstraße und Hertha Baum-gart im Ernst-von-Harnack-Hof, am 26.Januar Karl Lochmann in der Ziegler-straße und Lina Zimmermann in derZörbiger Straße, am 28. Januar WernerRödiger in der Talamtstraße und MetaWerner im Ernst-Barlach-Ring. AllenJubilaren übermittelt die Stadt herzlicheGlück- und Geburtstagswünsche und er-freut sie mit dem traditionellen Blumen-strauß in den Stadtfarben Weiß und Rot.

Staatliche Galerie Moritzburg/Halle-Bilder Die Naturnotizen 16.12. 2000 - 25.2.2001

Halle-Skizzen von Feiningereine Hommage an die Saalestadt

Herausgeber:Stadt Halle (Saale), Die OberbürgermeisterinVerantwortlich: Dr. Dirk Furchert, Amtsleiter desPresse- und Werbeamtes der Stadt Halle (Saale),Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale)Tel.: (03 45) 2 21 - 41 20, Fax: (03 45) 2 21 - 41 22Internet: www.halle.de; E-Mail: [email protected]:Heidelore Staroske (Leitung), Hildegard HähnelRedaktionsschluss: 13. November 2000Verlag: Köhler KG, Martha-Brautzsch-Str. 14, 06108Halle (Saale), Tel.: (03 45) 2 02 12 19, 2 03 54 69,2 03 54 70, 2 03 54 71 Fax: (03 45) 2 02 47 50Geschäftsführer: Wolfgang Köhler

Anzeigenleitung: Carsten KleinertAnzeigen: Gerald Rüster, Stephanie MeisterVertrieb: Köhler KG, M.-Brautzsch-Str. 14, 06108Halle (Saale), Tel. (03 45) 2 02 15 51, Fax (03 45)2 02 15 52, E-Mail: [email protected]: AROPRINT Druck- und Verlagshaus GmbH,BernburgDas Amtsblatt Halle erscheint 14-täglich. Auflage:138.000 Stück. Der Abonnementspreis beträgt jähr-lich DM 100,- zzgl. MwSt. innerhalb der Stadt Halle(Saale).Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Privat-haushalte erhalten eine kostenlose Briefkas-tenwurf-sendung, soweit dies technisch möglich ist.

Mit einem kleinen Fest feierten die Kinder den Einzug in ihr neues Domizil.

Aktives Mitwirkenist gefragt

In Halle finden täglich eine Vielzahlvon Veranstaltungen in den unterschied-lichsten kulturellen Bereichen statt. DieStadt möchte dieses umfassende Ange-bot besser als bisher vermarkten. Einesder wichtigsten Mittel dazu ist der Kul-turkalender auf der offiziellen Stadtseitewww.halle.de. Alle großen Veranstaltergeben neuerdings ihre Veranstaltungendort selbst ein. Das heißt, auch kurzfristi-ge Spielplanänderungen sind „just intime“ für jedermann verfügbar. Doch auchdie Hilfe der kleineren kulturellen Ein-richtungen ist gefragt. Diese können ihreTermine künftig in einer speziell dafürangelegten Tabelle in digitaler Form ein-reichen. Diese ist sowohl beim Kultur-amt als auch beim Presse- und Werbeamterhältlich. Kontakt: Kulturamt, Telefon:2 12 79 10 oder 2 12 79 15, E-Mail:[email protected] oder Presse- undWerbeamt, Telefon: 2 21 - 41 18, E-Mail:[email protected].

Baustellenkalenderonline

Im November gab es wieder einigeneue Seiten auf www.halle.de zu entde-cken, so zum Beispiel Informationen zumEuro „Der Euro kommt“ und den Bau-stellenkalender, den man sich auch aus-drucken kann (zu erreichen unter Trans-port und Verkehr sowie unter „VirtuellesBürgerbüro“ > „Infos und Auskunft“).

Die Besucherzahlen auf der städtischenHomepage konnten sich im Novemberim Vergleich zum Vormonat von 15.470auf 17.770 weiter erhöhen. Damit wuchsauch die Zahl der angeschauten Seitenauf 23.405 pro Tag.

Überholverbotauf der B 100

Mehr Sicherheit und weniger Unfall-gefahr erhofft sich die Stadt von einemÜberholverbot auf der B 100, das seitkurzem gilt. In Abstimmung zwischendem Ordnungsamt, dem Tiefbauamt undder Polizeidirektion wurde nach einerverkehrsbehördlichen Anordnung auf derBerliner Chaussee (B 100) ein entspre-chendes Verkehrsschild aufgestellt. Das„Überholverbot für Kraftfahrzeuge miteinem zulässigen Gesamtgewicht über3,5 t“ soll die Unfallgefahr besonders inHöhe des Birkhahnweges verringern. DasVerkehrszeichen gilt für den Bereichzwischen Dessauer Platz und KreuzungMetro sowie in umgekehrter Richtungvon der Kreuzung Metro (Anfahrt Halle-Ost) wiederum bis zum Dessauer Platz.

Siegerfotosausgewählt

Die schönsten Beiträge des Fotowett-bewerbes zum Baum des Jahres 2000wurden jetzt durch eine Jury ausgewählt.Das hallesche Umweltamt hatte die Hob-byfotografen aus Halle und dem Saal-kreis aufgerufen, die schönsten Motiveder Sandbirke im halleschen Stadtgebietabzulichten. Alle Fotos sind seit AnfangNovember in der ersten Etage des Ver-waltungsgebäudes Hansering 15 zu se-hen und werden noch bis Ende Januar2001 gezeigt. Aus den von 22 Wettbe-werbsteilnehmern eingereichten 80 Fo-tos wählte eine Jury vier Siegerfotos aus.Der erste Preis ging an Andre Reißmann.Aufgrund der zahlreichen interessantenFotos entschied sich die Jury, den zwei-ten Preis doppelt zu vergeben. Diesenerhielten Helmut Schlesinger und Rose-marie Stiefel. Mit dem dritten Platz wur-de ein Foto von Gesine Schlesinger aus-gezeichnet. Das Umweltamt gratuliert undbedankt sich bei allen Teilnehmern.

(sta) In Besitz nahmen am 10. Janu-ar die Kinder ihr neues „Waldhaus“ inder Tolstoistraße 9/10. Bürgermeiste-rin Dagmar Szabados und Baudezer-nent Wolfgang Heinrich übergaben dieneue Kindertageseinrichtung.

Am 20. Juni 2000 hatten die Bürger-meisterin und der Beigeordnete denGrundstein für das neue „Waldhaus“ ge-legt. Zwei Monate später begann dieMontage der Außenwände. Die Wändedes Baukörpers bestehen aus großenHolzelementen, die vorgefertigt warenund vor Ort nur noch montiert werdenmussten. Ein Kran hievte die Einzelteileauf ihren Platz. Als die Hülle des Gebäu-des stand, begann der Innenausbau.

Inzwischen ist ein großzügiger Flach-bau mit einer Größe von 1.500 m² ent-standen, der in seiner äußeren Gestaltungdem Namen der Einrichtung gerecht wird.Das gewalmte (dreieckige) Satteldachbesteht aus Holzdachbindern und wirdebenfalls vorgefertigt. Es erhält eine dun-kelbraune Eindeckung. Integrierte Ober-lichter machen die Einrichtung hell undfreundlich. Die künftigen Nutzer warenwährend des gesamten Baugeschehenseifrige Beobachter, Kritiker und Berater.

Jetzt konnten 180 Kinder in das neue

Waldhaus einziehen, das auch als inte-grative Kindertageseinrichtung genutztwird. Weitere 20 behinderte Kinder freu-en sich ganz besonders über das neueObjekt, das ohne Stufen und Schwellenbehindertengerecht ist..

Hergerichtet sind bereits die Außenan-lagen im Eingangsbereich und Parkplät-ze. Zum Frühjahr werden noch die Ter-rasse und der Garten neu gestaltet. NebenSpielgeräten kommen natürlich auchSträucher und Bäume hinein. Die Gehöl-ze können erst im Frühjahr gepflanztwerden. Als Baukosten für die neue Ein-richtung schlagen 3,75 Mio. DM zu Bu-che. Eingeschlossen ist in der Summe diekomplette Ausstattung. Für die Außen-anlagen kommen noch einmal 450 TDMhinzu.

1999 war die alte Einrichtung abgebro-chen worden, um den vom leerstehendenGebäude ausgehenden Gefahren entge-genzuwirken. Das „Waldhaus“ wurde be-reits seit Sommer 1998 nicht mehr alsKindertagesstätte genutzt. Eine Sanie-rung des vorhandenen Objektes wäre nurmit extrem hohen finanziellen und mate-riellen Aufwand möglich gewesen, sodass sich die Stadt für einen Ersatzneu-bau entschied.

Kinder nehmen �Waldhaus� in Besitz

(MB) Einst besaß das hallesche Mu-seum eine große Kostbarkeit: die elfHalle-Bilder Lyonel Feiningers mitihren dazugehörigen Zeichnungen. Siegingen dem Museum, wie auch vieleder anderen Werke der modernen,zeitgenössischen Sammlung, durch dienationalsozialistische Kulturpolitikverloren.

1935 wurden sie aus den Ausstellungs-räumen in eine sogenannte „Schreckens-kammer“ verbannt, 1937 kamen sie in die„Aktion Entartete Kunst“, d. h. sie wur-den durch Verkauf in die ganze Weltverstreut. Seit vielen Jahren gelten dieBemühungen der Staatlichen Galerie Mo-ritzburg Halle der Erforschung dieser Zu-sammenhänge. Unmittelbar nach demZweiten Weltkrieg konnten zwei der

Gemälde, die „Marktkirche mit dem Pfeil“und der „Dom in Halle“ in das Museumzurückgeholt werden. 1991 glückte dieZusammenführung der noch erhaltenenGemälde in der Sonderausstellung „Lyo-nel Feininger. Die Halle-Bilder“. Damalsschien es so, als wäre alles wesentlichezum Thema gesagt. Man glaubte, Feinin-ger habe bei der Halle-Serie auf Naturno-tizen verzichtet und erstmals konsequentnach Fotografien gearbeitet. Doch dieswar nicht der Fall. 1995 tauchte ein sen-sationeller Fund im Kunsthandel auf: dasFragment eines Skizzenbuches LyonelFeiningers mit Motiven aus der Saale-stadt. Es gelang, diese Blätter anzukau-fen und in den folgenden Jahren nochweitere Naturnotizen und Skizzen zu er-werben. Dieser Bestand der Moritzburg

wird in der jetzigen Ausstellung, die denUntertitel „Die Naturnotizen“ trägt, erst-mals der Öffentlichkeit präsentiert. IhrThema ist die Darlegung und Neubewer-tung des Arbeitsprozesses im SchaffenFeiningers am Fallbeispiel der Halle-Bil-der. Die vor den Motiven entstandenen,unprätentiösen Naturnotizen erweisensich als eigentliches Fundament vonFeiningers gesamten künstlerischenSchaffen. Gezielt und immer wieder such-te er seine Motive auf, zeichnete sie untergeändertem Standort oder aus neuemBlickwinkel, wenn nötig, mehrmals so-fort nacheinander. Im Umgang mit demZeichenstift erreichte Feininger eine Sou-veränität, die nie zur Routine wurde. In-nerhalb seiner Naturnotizen ist eine gro-ße Vielfalt gegeben. Neben dem schnel-len Erfassen eines empfangenen Ein-drucks oder einer bestimmten Situationsteht die Wiedergabe eines Architektur-motivs oder die Untersuchung bestimm-ter Details; neben der bildmäßigen, zumTeil im Atelier geschaffenen Kompositi-on steht das Festhalten eines Landschafts-ausschnittes, eines atmosphärischen Phä-nomens oder einer visuellen Wahrneh-mung. Feininger ging in seiner gestalteri-schen Arbeit immer von der ihn umge-benden Wirklichkeit aus, wobei das Ge-schaute meist schon in der ersten Skizzeeine eigene, durch des Künstlers Vorstel-lungswelt bedingte Form erhielt. In die-sen teils unscheinbaren Skizzen, die na-türlich nie für eine öffentliche Präsenta-tion bestimmt waren, erweist sich Feinin-ger als ein herausragender Vertreter derZeichenkunst des Zwanzigsten Jahrhun-derts. Sie veranschaulichen die Entste-hung der Bildkonzepte der Halle-Serievom Natureindruck bis zur endgültigenKomposition. Die Intensität der Motivemacht diese Ausstellung zu einer Hom-mage an die Stadt Halle. In ihr kann manden Zauber der Stadt, der auch Feiningerin Halle erfasste und den er in seinenBildern einfing, wiederentdecken. Ähn-lich wie in den zwanziger Jahren, als einePublikation von Alois Schardt zum „Hal-leschen Stadtbild“ mit dem Werbeslogan„das Buch des Hallensers“ angepriesenwurde, so ist auch der Besuch dieserAusstellung ein Muss für Hallenser.

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Öffentliche BekanntmachungDurch den Bescheid des Liegenschaftsamtes der Stadt Halle mit Wirkung vom 13. No-vember 2000, ausgestellt mit Datum vom 09. November 2000, bin ich Frau Beate Smolny,Nordstr. 10 in 04683 Naunhof zum gesetzlichen Vertreter gem. Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGBfür die verstorbene Miteigentümerin Frau Louise Heinrich geb. Thiele bzw. für die nichtauffindbaren Erben an dem Grundstück Georgi-Dimitroff-Str. 54 Gemarkung Ammen-dorf Flur 2 Flurstück 51/13 bestellt worden.Als der gesetzliche Vertreter beabsichtige ich gem. § 7 GBBerG die Verkaufserlaubnis fürdas o.g. Grundstück zu beantragen.

In dem Grundbuch von Ammendorf Blatt 787 des o.g. Grundstückes ist als Miteigentüme-rin Frau Louise Heinrich geb. Thiele eingetragen.

Louise Heinrich geb. Thieleverstorben am 05. Juni 1971Hiermit fordere ich möglich erbberechtigte Personen nach vorgenannten Personen bzw.die Person auf, sich bis zum 30. Mai 2001 bei mir oder dem Liegenschaftsamt der StadtHalle, Abteilung Fremdes Eigentum, als der für diese Vorgänge zuständigen Behörde zumelden, um ihre Rechte an dem betreffenden Grundstück geltend zu machen, da diesesGrundstück veräußert werden soll. Die genaue Anschrift des Liegenschaftsamtes lautet:Stadtverwaltung Halle, Liegenschaftsamt, Abt. Fremdes Eigentum, Gro0e Nikolaistr. 8,06108 Halle, Tel. 0345/2214485, 0345/2214459 und 0345/2214816.Diese Bekanntmachung hängt außerdem im Foyer des Rathauses der Stadt Halle, Markt-platz 1, 06100 Halle, aus.

Halle, den 02.01.2001 Beate Smolny geb. Hauckgesetzl. Vertreter gem Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB

Öffentliche BekanntmachungDurch den Bescheid des Liegenschaftsamtes der Stadt Halle mit Wirkung vom 13. No-vember 2000, ausgestellt mit Datum vom 09. November 2000, bin ich, Herr MichaelDriebusch, Middelburger Str. 10 in 28259 Bremen (Telefon 04 21/57 14 67) zum gesetz-lichen Vertreter gem. Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für die nicht auffindbare Miteigentü-merin Frau Sigrid Johnson geb. Driebusch bzw. für deren unbekannte Erben an dem Grund-stück Kirchblick 6 Gemarkung Reideburg Flur 3 Flurstück 465/19 bestellt worden.Als der gesetzliche Vertreter beabsichtige ich gem. § 7 GBBerG die Verkaufserlaubnis fürdas o.g. Grundstück zu beantragen.

In dem Grundbuch Reideburg Blatt 592 des o.g. Grundstückes ist als MiteigentümerinFrau Sigrid Johnson geb. Driebusch eingetragen

Frau Sigrid Johnson geb. DriebuschHiermit fordere ich mögliche erbberechtigte Personen nach der vorgenannten Person bzw.die Person auf, sich bis zum 30.06.2001 bei mir oder dem Liegenschaftsamt der StadtHalle, Abteilung Fremdes Eigentum, als der für diese Vorgänge zuständigen Behörde zumelden, um ihre Rechte an dem betreffenden Grundstück geltend zu machen, da diesesGrundstück veräußert werden soll. Die genaue Anschrift des Liegenschaftsamtes lautet:Stadtverwaltung Halle, Liegenschaftsamt, Abt. Fremdes Eigentum, Nikolaistr. 8, 06108Halle, Tel. 0345/2214485, 0345/2214459 und 0345/2214816.Diese Bekanntmachung hängt außerdem im Foyer des Rathauses der Stadt Halle, Markt-platz 1, 06100 Halle, aus.

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Tagesordnung der 17. Sitzung des Stadtrates der Stadt Halle (Saale) am 24. Januar 2001

Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale)tritt am Mittwoch, 24. Januar 2001,14 Uhr, im Festsaal des Stadthauses,Marktplatz 2, zu seiner 17. Sitzungzusammen. Die Einwohnerfragestun-de vorrangig zu Themen, die auf derTagesordnung stehen, findet außer-halb der Tagesordnung statt und be-ginnt 14 Uhr. Sie dauert längstens eineStunde. Mit der Tagesordnung wirdfrüher begonnen, falls der Zeitraumeiner Stunde nicht ausgeschöpft wird.

Öffentlicher Teil01 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher

Sitzung gefassten Beschlüsse vom13. Dezember 2000

02 Genehmigung der Niederschrift der16. Tagung des Stadtrates der StadtHalle (Saale) am 13. Dezember 2000(öffentlicher Teil)

03 Haushaltssatzung und Haushaltsplanfür das Haushaltsjahr 2001 (1. Ent-wurf)Vorlagen-Nr.: III/2000/01194

04 Berufsbildende Schule I „MaxEyth“ , An der Schwimmhalle 1-3,

06122 Halle - Umbau der Häuser 1und 2 im Rahmen einer GA-Förde-rung (75 Prozent)Vorlagen-Nr.: III/2000/01085

05 Bebauungsplan Nr. 115 Wohnanla-ge Homer - Halle/Ammendorf - Auf-stellungsbeschlussVorlagen-Nr.: III/2000/01071

06 Bebauungsplan Nr. 82 Halle-Land-rain, Wohnbebauung am Mühlrain -AbwägungsbeschlussVorlagen-Nr.: III/2000/01078

07 Bebauungsplan Nr. 82 Halle-Land-rain, Wohnbebauung am Mühlrain -SatzungsbeschlussVorlagen-Nr.: III/2000/01077

08 Ergänzende Maßnahme der Park-raumbewirtschaftung im Charlot-tenviertelVorlagen-Nr.: III/2000/00818

09 Änderung Grundsatzvereinbarunggemäß §§ 77/78 ff SGB VIII Kinder-und JugendhilfeVorlagen-Nr.: III/2000/01153

10 Gemeindenahe Psychiatrieplanungder Stadt HalleVorlagen-Nr.: III/2000/01148

11 Auswertung des Kinderjahres: was:für Kinder! Umsetzung nachhaltigerProjekte in der Stadt Halle als Ergeb-nisse des Kinderjahres 2000Vorlagen-Nr.: III/2000/01162

12 Wahl von zwei stimmberechtigtenMitgliedern des Jugendhilfeaus-schussesVorlagen-Nr.: III/2001/01223

13 WiedervorlageAntrag des Stadtrates Sänger, CDU -betreffend die Bildung einer Projekt-gruppe „Lichtsignalanlagen“Vorlagen-Nr.: III/2000/00998

Anträgevon Fraktionen und Stadträten

14 Antrag der CDU-Fraktion - betref-fend die Vorlage eines Verkehrskon-zeptes für das PaulusviertelVorlagen-Nr.: III/2000/01187

15 Antrag des Stadtrates Kupke, CDU -betreffend die Neufassung der Ver-träge mit PartnerstädtenVorlagen-Nr.: III/2000/01188

16 Antrag der CDU-Fraktion - betref-

fend die Berufung sachkundigerEinwohnerVorlagen-Nr.: III/2000/01189

17 Antrag der HAL-Fraktion - zur Beru-fung einer sachkundigen Einwohne-rin in den Ausschuss für Sozialesund GesundheitVorlagen-Nr.: III/2000/01193

18 Antrag des Stadtrates El-Khalil, CDU- betreffend das Rechtsabbiegen vonderFranckestraße in den Waisen-hausringVorlagen-Nr.: III/2000/01203

19 Antrag der PDS-Fraktion - zur Bil-dung einer Arbeitsgruppe zur Beglei-tung der Verwaltungs- und Funktio-nalreformVorlagen-Nr.: III/2001/01216

20 Antrag der MBL-Fraktion - zur Er-stellung einer Konzeption für dieArbeit desHalle-Tourist e. V. für dienächsten Jahre unter Berücksichti-gung des Beschlusses vom 22.07.1998(98/I-44/785)Vorlagen-Nr.: III/2001/01219

Anfragen von Stadträten21 Anfrage des Stadtrates Lehmann,

CDU - zum Verkehrsverhalten derRadfahrer in HalleVorlagen-Nr.: III/2000/01190

22 Anfrage der Stadträte Lehmann undDoege, CDU - zu den schleppendenErschließungsmaßnahmen im Bau-gebiet Heide-SüdVorlagen-Nr.: III/2000/01191

23 Anfrage des Stadtrates Weiland,Bündnis 90/DIE GRÜNEN - zumProjekt der Gruppe Naherholung„Wandern in Halle und Umgebung“und zur Beschilderung der Wander-routenVorlagen-Nr.: III/2000/01205

24 Anfrage der CDU-Fraktion - zumThema: Sachstand RettungsdienstVorlagen-Nr.: III/2000/01215

25 Anfrage des Stadtrates Prof. Dr. Kielund der Stadträtin Haupt, PDS - zurkünftigen Gestaltung der Hortbe-treuungVorlagen-Nr.: III/2001/01217

26 Anfrage der MBL-Fraktion - zur Höhedes Zuschusses für den Halle-Tou-

rist e. V. seitens der StadtVorlagen-Nr.: III/2001/01220

27 Anfrage der MBL-Fraktion - zumStand der Verhandlungen betreffs derBebauung an der „Spitze“Vorlagen-Nr.: III/2001/01221

28 Anfrage der Stadträtin Haupt, PDS -zum „Internationalen Jahr der Frei-willigen”Vorlagen-Nr.: III/2001/01222

29 MitteilungenNichtöffentlicher Teil

01 Genehmigung der Niederschrift der16. Tagung des Stadtrates der StadtHalle (Saale) am 13. Dezember 2000(nichtöffentlicher Teil)

02 Dienstaufsichtsbeschwerde gegendie OberbürgermeisterinVorlagen-Nr.: III/2000/01204

03 Widerspruch zur Beschlussvorlage -Genehmigung einer Nebentätigkeitder OberbürgermeisterinVorlagen-Nr.: III/2000/01211

04 Entwicklungsmaßnahme Heide-Süd;EntwicklungsträgervertragVorlagen-Nr.: III/2000/01043

05 Änderung Stellenplan Sozialamt/Ver-waltung KindertageseinrichtungenVorlagen-Nr.: III/2001/01186

06 Gesonderte Beratung und Betreuungvon Personen nach § 1 Landesaufnah-megesetz; Beratungsstellen außerhalbvon GemeinschaftsunterkünftenVorlagen-Nr.: III/2000/01165

07 TBA 93/2000 Ablaufreinigung imStadtgebiet Halle - Reinigung vonStraßenabläufen, Kontrollschächten,SchlitzabläufenVorlagen-Nr.: III/2000/01206

08 Anträge von Fraktionen und Stadt-räten

Anfragen von Stadträten09 Anfrage der CDU-Fraktion - zum

Thema: Sachstand IT-Consult undDV- bzw. IV-StrategieVorlagen-Nr.: III/2000/01214

10 MitteilungenBernhard Bönisch

Vorsitzender des StadtratesIngrid Häußler

Oberbürgermeisterin

Gegen Wohnungsleerstand:

Chance zumStadtumbau

Ende Dezember tagte im Stadthausin Halle zum zweiten Mal die kürz-lich gebildete Lenkungsgruppe„Wohnen“. Die Gruppe wird gebil-det durch Vertreter von kommuna-len, genossenschaftlichen und pri-vaten Wohnungsunternehmen sowiedurch verantwortliche Vertreter derStadtverwaltung und des Mieterbun-des. Die Leitung dieses „public-pri-vat-partnership“-Gremiums wird vonOberbürgermeisterin Ingrid Häuß-ler wahrgenommen.Im Mittelpunkt der Beratung standdie Diskussion und einvernehmlicheBestätigung von Leitlinien zur „Zu-kunft des städtischen Wohnens“ inHalle. Mit den Leitlinien will dieLenkungsgruppe „Wohnen“ Grund-sätze für konzertierte Aktionen vonStadt und Wohnungswirtschaft bzw.Wohnungseigentümern fixieren, dieangesichts des besorgniserregendenBevölkerungsrückganges und desWohnungsleerstandes als dringendnotwendig erachtet werden.Die Lenkungsgruppenmitglieder ver-traten auf der Sitzung einmütig dieAuffassung, Wohnungsleerstandnicht nur als zwingende Herausfor-derung zum Stadtumbau, sondernauch als Chance zur Aufwertung undweiteren Verbesserung der Wohn-und Lebensqualitäten in der Stadtinsgesamt zu begreifen. Vor diesemHintergrund wurde von den Anwe-senden die zeitnahe Erarbeitung ei-ner Stadtentwicklungskonzeption„Wohnen“ als sehr bedeutsam be-zeichnet. Das Grobkonzept hierfürsoll im Frühjahr 2001 vorliegen. Er-ste, wichtige Rahmengrößen für dieKonzepterstellung auf Stadtebene,aber auch für Investitionsentschei-dungen in der Wohnungswirtschaftwerden jedoch die Ergebnisse einerHaushalts- und Bevölkerungspro-gnose für das Jahr 2010 erbringen,deren Vorlage bereits im Januar er-wartet wird.

UnternehmertreffenDie IHK-Gesellschaft zur Förderung

der Außenwirtschaft und der Unterneh-mensführung mbH Berlin informierte dasAmt für Wirtschaftsförderung über dasvom 25. bis 28. Februar 2001 stattfinden-de Deutsch-Jugoslawische Unternehmer-treffen in Belgrad und Nis. Das Koope-rationstreffen wird in Zusammenarbeitmit dem Ost-Ausschuss der DeutschenWirtschaft und mit Unterstützung desBundesministeriums für Wirtschaft undTechnologie durchgeführt. Die Organi-satoren möchten Kooperationspartnernbei Kontakten behilflich sein. Firmen undEinrichtungen, die an Gesprächen mitjugoslawischen Unternehmensvertreterninteressiert sind, können bei der IHK-Gesellschaft zur Förderung der Außen-wirtschaft und der UnternehmensführungmbH, Telefon (0 30) 2 03 08 - 23 62, Fax(0 30) 2 03 08 -23 64, weitere Informa-tionen einholen und ihre Teilnahme biszum 23. Januar 2001 anmelden.

Neue Adresse und neuer Anlaufpunktfür junge LeuteAOK-Jugendgeschäftsstelle "just in" seit 08.01.2001 in Neustadt

Die Jugendgeschäftsstelleder AOK-Niederlassung Hal-le ist am 08.01.2001 von derMartinstraße (obere LeipzigerStraße) nach Halle-Neustadt indie Wolfgang-Borchert-Straße75-77 umgezogen. "DieserOrtswechsel basiert auf zweitriftigen Gründen. Zum einen

sind die jungen Leute aus Hal-le mit der HAVAG-Straßen-bahn schnell zur Jugendge-schäftsstelle unterwegs. An derHaltestelle Mark-Twain-Straßein Halle-Neustadt halten dieStraßenbahnen der Linie 2, 9,10 und 16. Die direkte Verbin-dung nach Beesen, zur Stein-

torbrücke, zum Reileck und indie Elsa-Brändström-Straßeverbindet viele Stadtteile mit"jusi in". Ferner haben auchviele junge Leute aus demSaalkreis eine reicht gute An-bindung, schneller den Jugend-treff erreichen zu können.

Zum zweiten bietet das vor-handene AOK-Kundencenteroptimale räumliche Bedingun-gen", sagt Dietrich Brock, Lei-ter der AOK-NiederlassungHalle.

In der Jugendgeschäftsstel-le der AOK gibt es immer vielNeues zu erfahren, da lohnt essich, öfter vorbei zu schauen;siehe im Internet unterwww.aok-info.de oder unterwww.berufsstart-mit-der-aok.de. Denn neben Internet-Surfen bietet das jugendge-rechte Ambiente Tipps zumBerufsstart und vieles mehr.Vorbeischauen lohnt sich.

Zu erreichen ist der Jugend-berater Stephan Endler unterder Telefonnummer 0345/69515-58 oder unter der e-m a i l - A d r e s s [email protected].

(Presse-Info der AOK Halle)

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Seite 417. Januar 2001

Das Gesetz über die Gewährung eineseinmaligen Heizkostenzuschusses ist am23.12.2000 im Bundesgesetzblatt Teil INr. 57 erschienen. Da es im Vorfeldschon eine Reihe von Pressemeldungengab, stellt sich für viele die Frage, wer hatAnspruch, was muss ich wissen und be-achten, damit mir dieser Anspruch nichtverloren geht. Dieser einmalige Heizkos-tenzuschuss wird an Haushalte mit gerin-gem Einkommen in Höhe von 5 DM je m²Wohnfläche für die Heizperiode 2000/2001 als Härteausgleich nach folgendenKriterien gewährt.

A) Anspruchberechtigte Haushalteohne Antragstellung

1. Wohngeldempfänger erhalten ohneAntrag automatisch im April 2001 diesenZuschuss auf ihr Konto überwiesen, so-fern sie im Zeitraum vom 01.10.2000 bis31.03.2001 für drei aufeinanderfolgendeKalendermonate Wohngeld bezogen ha-ben. Die Wohngeldstelle bittet, hier kei-nen gesonderten Antrag zu stellen.

2. Sozialhilfeempfänger, die im vorge-nannten Zeitraum auf drei aufeinander-folgende Kalendermonate mit der Hilfezum Lebensunterhalt einen besonderenMietzuschuss (pauschaliertes Wohngeld)erhalten, benötigen ebenfalls keinen An-trag. Hier wird jedoch dieser Zuschuss imNormalfall mit der Sozialhilfe verrech-net, sofern das Sozialamt die Wohnko-sten trägt.

B) Anspruchberechtigte mit Antrag-stellung bis 30.04.2001

Für nachfolgende Haushalte wird derZuschuss nur auf Antrag gewährt. Dazuerarbeitet das zuständige Bundesminis-terium derzeit noch die erforderlichenRichtlinien, Unterlagen und Antragsfor-mulare, die für die Antragstellung erfor-derlich sind.

1. Empfänger von BaföG oder Berufs-ausbildungsbeihilfe, die nicht bei ihrenEltern wohnen und einen eigenen Haus-halt führen, beantragen diese Leistungbei ihrer BaföG- bzw. BAB-Stelle. Beidiesem Personenkreis wird pauschal eineWohnfläche von 20 m² zugrunde gelegt.

2. Haushalte mit geringem Einkom-men, die vorgenannte Bedingungen nichterfüllen und das monatliche Famillien-einkommen während drei aufeinander-folgenden Kalendermonaten im Zeitraumvom 01.10.2000 bis 31.03.2001 denMonatsdurchschnitt von 1.650 DM nichtübersteigt. Dieser Betrag erhöht sich um650 DM für die zweite und 550 DM fürjede weitere im Haushalt lebende Person.

Das vorgenannte Einkommen wird aufder Grundlage des Bundessozialhilfege-setzes §§ 76-78 ermittelt und berücksich-tigt alle Einnahmen in Geld und Geldes-wert. Für diese Antragsteller wird in Hal-le das Sozialamt, Südpromenade, zustän-dig sein. Dazu wird derzeit ein entspre-chender Bereich aufgebaut, und es wer-den die erforderlichen Voraussetzungengeschaffen.

Da derzeit weder die zur Antragstel-lung noch zur Bearbeitung erforderli-chen Durchführungsbestimmungen undAntragsvordrucke vorliegen, sollte der-zeit von einer formlosen Antragstellungabgesehen werden, da die Antragstellungbis 30.04.2001 möglich ist.

Wenn alle Verfahrensfragen geklärtsind, wird im Amtsblatt sofort über denBeginn der Möglichkeit einer Beratungund Antragstellung auf entsprechendemVordruck sowie Ansprechpartner undÖffnungszeiten informieren. Es ist je-doch frühestens ab Februar 2001 mit derVorlage der erforderlichen Durchfüh-rungsbestimmungen zu rechnen.

Wohngeldstelle informiert:

Wohngeld-Regelung

Ab Januar 2001 gilt in Ost und Westein einheitliches Wohngeldrecht. Inden alten Bundesländern wird sichdas Wohngeld erhöhen. Da es bishereine Sonderregelung für die neuenBundesländer mit erhöhtem Wohn-geld gab, wird sich ab dem Jahr 2001das Wohngeld für 30 Prozent derEmpfänger in den neuen Ländernverringern, für 50 Prozent der Emp-fänger in etwa gleich hoch bleibenund bei rund 20 Prozent erhöhen.Sofern sich das Wohngeld erheblichgegenüber Dezember 2000 verrin-gert, wird ein Härteausgleich ge-währt, deren Höhe durch Gesetz ge-regelt ist.Per vorgenanntem Gesetz waren alleWohngeldzahlungen in den neuenLändern bis 31.12.2000 begrenzt.Ab Januar 2001 war deshalb eineneue Antragstellung erforderlich.Dazu wurden allen bisherigen Emp-fängern die erforderlichen Unterla-gen zugesandt. Im Rücklauf gingenbis Ende Dezember 10.000 Beantra-gungen ein, wovon nahezu ein Drit-tel bereits bearbeitet ist. Aufgrundder Antragskonzentration schätzt dieWohngeldstelle ein, dass erst ab Mai2001 wieder ein Normalbetrieb miteiner Bearbeitungszeit von sechs bisacht Wochen, nach Abgabe der voll-ständigen Unterlagen möglich seinwird. Wohngeld wird ab dem Monatder Antragstellung bei Vorliegen derentsprechenden Voraussetzungen ge-währt.Bei den zu erwartenden Verzöge-rungen in der Bearbeitung geht na-türlich kein Wohngeld verloren, son-dern es wird in vollem Umfang nach-gezahlt.Deshalb bittet die Wohngeldstelle,weitestgehend von Nachfragen zumBearbeitungsstand abzusehen, umdie Zeit für die Annahme, Prüfungund Bearbeitung der Anträge opti-mal nutzen zu können.

Wohngeldstelle informiert:

EinmaligerHeizkostenzuschuss

VHS onlineMit dem Wechsel in das neue Jahr

kommuniziert die Volkshochschule Hal-le (VHS) ihr Angebot nun auch im Inter-net. Auf der Stadtseite www.halle.de unter„Wissenschaft & Bildung“, Rubrik „Bil-dungseinrichtungen“ kann man die Kurs-angebote des Frühjahrssemesters - ge-gliedert nach verschiedenen Hauptberei-chen - recherchieren. Zu finden ist dieHomepage auch unter www.vhs-halle.debzw. www.volkshochschule-halle.de.

BSE/Lebensmittelüberwachungsamt

Kontrollen in Halle(sch) Laut einer Information des

städtischen Veterinär- und Lebensmit-telüberwachungsamtes wurden in denvergangenen Wochen zusätzlicheÜberwachungen in Fleischereien, imEinzelhandel sowie in landwirtschaft-lichen Betrieben durchgeführt. Damitwird einem Erlass des Ministeriumsfür Raumordnung, Landwirtschaftund Umwelt des Landes Sachsen-An-halt vom 05.12.2000 entsprochen.

Bei den Rinderhaltern der Stadt miteinem Bestand von 262 Tieren prüftendie Mitarbeiter des Amtes sowohl dievorschriftsmäßige Kennzeichnung derTiere als auch die Eintragung im Be-standsregister. Die Kontrollen galten demGesundheitsstatus der Tiere und der Ein-haltung des Verfütterungsverbots vonTiermehl. Im Ergebnis dieser Inspektio-nen konnten bis auf eine fehlerhafte Ge-burtsmeldung zweier Kälber keine Ver-stöße festgestellt werden.

Die zielorientierten Kontrollen in 90Fleischverkaufsstellen und Fleischer-handwerksbetrieben sowie drei Großhan-dels- und Verarbeitungsbetrieben galtender Kennzeichnung des Rindfleisches aufallen Produktions- und Handelsstufen undder Rindfleischetikettierung bis hin zurLadentheke. Prüfungen per Probeentnah-me galten insbesondere Produkten mitdem Prädikat „nur aus Schweinefleischhergestellt“.

Bei vier Wurstsorten von insgesamt 13Proben wurde trotz der Auslobung Rind-fleisch verwendet. Hinsichtlich der Eti-kettierung von Rindfleisch, welche seitdem 1. September 2000 Pflicht ist, muss-ten elfmal Beanstandungen ausgespro-chen werden.

In allen Fällen, so Amtsleiterin SigridGrünberg, werden entsprechende Maß-nahmen eingeleitet. Diese reichen vonder Einleitung von Bußgeldverfahren überStrafanzeigen bis hin zur Unterrichtunganderer kommunaler Lebensmittelüber-wachungsämter, wenn die Herstellungnicht in der Stadt Halle erfolgte.

Aufgrund der Verunsicherung vielerVerbraucher gibt das Veterinär- und Le-bensmittelüberwachungsamt folgende

Hinweise: Beim Kauf von Rindfleischsollten die Verbraucher auf die ordnungs-gemäße Etikettierung achten. Seit Sep-tember 2000 sind in allen EU-Ländernauf den Verpackungen von frischem undgefrorenen Rindfleisch oder durch deut-lich sichtbare Etiketten an der Verkaufs-stätte folgende Angaben zu machen:- Referenznummer, mit deren Hilfe eine

Verbindung zwischen dem Fleisch unddem Tier hergestellt werden kann;

- „Geschlachtet in ...“ Name des Mit-gliedstaates oder Drittlandes sowie EU-Zulassungsnummer des Schlachtbe-triebs;

- „Zerlegt in ...“ Name des Mitgliedstaa-tes oder Drittlandes und EU-Zulas-sungsnummer des Zerlegungsbetriebes.Bei Hackfleisch sind ebenso die Refe-

renznummer sowie Schlacht- und Her-stellungsort anzugeben.

Weitere Angaben sind möglich. DieAusweisung „BSE-frei“ ist jedoch eineTäuschung des Verbrauchers.

Vom Gesetzgeber ist der Einsatz vonRindfleisch in Fleischprodukten undWurstwaren weiterhin gestattet.

Viele Hersteller haben inzwischen dieRezepturen umgestellt und setztenSchweinefleisch ein. Aus diesem Grundsind teilweise geänderte Etiketten bei Fer-tigpackungen zulässig. Im Zweifelsfall,so Amtsleiterin Grünberg, kann die Pro-be an das Veterinäramt in der Geiststraße33 übergeben werden. Die Untersuchungerfolgt kostenlos. Die Amtsleiterin emp-fiehlt, beim Kauf loser Wurstwaren dasFachpersonal der Fleischabteilung nachdem Einsatz von Rindfleisch zu fragen.

Entsprechend der Leitsätze für Fleisch-und Wurstwaren werden beispielsweisefolgende Erzeugnisse ohne Rindfleischhergestellt:

Original Ungarische Salami, Schinken-mettwurst, Aalrauch-Mettwurst, Würst-chen nach Frankfurter Art, Schweine-bratwurst, Geflügelleberpastete, Gänse-leberwurst, Hausmacher-Leberwurst, Ge-kochte Zwiebelleberwurst, Filetrotwurst,Zungenrotwurst mit Schweinezunge,Gutsfleischwurst, Thüringer Rotwurstund Hausmacher-Blutwurst.

Liebe Hallenserinnen und liebeHallenser,

das Thema „BSE“ beschäftigt unsin den letzten Tagen und Wochen ineinem erheblichen Ausmaß. Sie alsVerbraucher sind besonders verun-sichert, weil Ihnen teilweise Infor-mationen fehlen oder Ihnen wider-sprüchliche Aussagen zur Kenntnisgelangt sind.

Aus diesem Grunde wollen wirAntworten auf immer wieder gestell-te Fragen zur BSE-Problematik ge-ben. Sie sollen dazu dienen, mehrSicherheit zu schaffen und Ihre Ent-scheidung beim Kauf von Fleischund Wurstwaren zu erleichtern.Vorab ist zu bemerken, dass durchdie Wissenschaft noch nicht alle Zu-sammenhänge erforscht wurden unddemzufolge für jeden Verbraucherein Restrisiko besteht.

1. Was ist BSE?BSE heißt Bovine Spongiforme En-

zephalopathie und gehört zu den Trans-missiblen (übertragbaren) Spongifor-men (schwammartigen) Enzephalopa-tien (Erkrankungen des Gehirns) abge-kürzt TSE. Die Krankheit wurde unterder Bezeichnung BSE erstmals 1986 inGroßbritannien beschrieben. Bei er-krankten Tieren entstehen Löcher imGehirn, die Tiere werden aggressiv undverlieren die Orientierung.

2. Wodurch wird BSEausgelöst?

Als Erreger gelten Prionen. Das sindinfektiöse Partikel mit Eiweißstruktur.Die krankhafte Veränderung bestehtdarin, dass die Eiweißpartikel abnor-male räumliche Strukturen eingehen.

3. Wie wird BSEübertragen?

Die Verfütterung von Tiermehl, dasmöglicherweise auch Bestandteile

BSE-infizierter Rinder enthielt, gilt alswichtigste Infektionsquelle. BSE wirdnach derzeitigem Wissensstand nichtdurch Kontakte von kranken zu gesun-den Tieren übertragen, wie es bei ande-ren Tierseuchen der Fall ist.

4. Gibt es sicheren Schutzvor BSE?

Einen 100-%igen Schutz, wie vor an-deren Erkrankungen übrigens auch, kannniemand garantieren. Im Interesse eineshöchstmöglichen Verbraucherschutzessind jedoch eine Reihe von Vorkehrun-gen getroffen worden (Verfütterungsver-bot für Tiermehl, Entfernung von BSE-Risikomaterial). In reinem Muskelfleischwurden BSE-Erreger bisher nicht nach-gewiesen. Es wird den Verbraucherinnenund Verbrauchern empfohlen, bewussteinzukaufen, d. h. Zutatenverzeichnissezu lesen und nach der Herkunft des Flei-sches und der Zusammensetzung derFleischerzeugnisse zu fragen.

5. Welche Sicherheitbringen BSE-Tests?

Das Ergebnis des in Deutschland seitDezember 2000 vorgeschriebenen BSE-Tests ist um so sicherer, je älter die unter-suchten Rinder sind (etwa 30 Monate).Ursache ist, dass eine genügend großeErregerkonzentration im Gehirn für dieNachweisbarkeit vorhanden sein muss.

6. Werden die BSE-Erregerbeim Kochen oder Braten

abgetötet?Haushaltsübliche Garverfahren oder

Einfrieren töten die BSE-Erreger nichtab. Dies gilt auch für das Garen imSchnellkochtopf und in der Mikrowelle.

7. Sind andere Tiere von BSEbetroffen?

Schweinefleisch, Geflügel und Fisch

können Sie nach wie vor beruhigt essen,da nach wissenschaftlichen Experimen-ten bisher keine Hinweise auf BSE-In-fektionen gefunden wurden. Bei Schafentritt eine BSE-ähnliche Krankheit, alsScrapie bezeichnet, auf. Eine Übertra-gung von Scrapie auf den Menschen istbislang nicht bekannt.

8. Wie sicher ist die Wurst?Bei Wurst sollte man darauf achten,

was darin enthalten ist. Wenn Sie Wurstüber die Theke kaufen, fragen Sie IhrenMetzger oder Lebensmittelhändler nachder Zusammensetzung.

Wenn Sie fertig verpackte Wurst (SB-Ware) kaufen, achten Sie auf das Zuta-tenverzeichnis; hier muss die Tierart beiverwendetem Fleisch und Innereien an-gegeben werden; im Zweifel nachfragen.Wenn Sie sichergehen wollen, kaufenSie nur Wurst, die keine Bestandteile vonRindern oder Kälbern, sondern aus-schließlich Schweine- oder Geflügel-fleisch enthält.

9. Sind Milch undMilchprodukte sicher?

Milch und Milchprodukte können nachderzeitigem Wissensstand ohne Beden-ken verzehrt werden.

10. Wie gefährlichist Gelatine?

Gelatine wird in Deutschland zu 90Prozent aus Schweineschwarte herge-stellt. Auch Gelatine, die von Rinderngewonnen wird, wird so behandelt, dassdabei potenziell vorhandene BSE-Erre-ger abgetötet werden. Produkte, die Ge-latine enthalten, wie z. B. Joghurts, Gum-mibärchen, können Sie weiterhin pro-blemlos essen.

11. Sind Kosmetikaunbedenklich?

Der Einsatz von Risikomaterial ist be-

reits seit 1998 verboten. Wenn Sie beiKosmetikas besorgt sind, sollten Sie Pro-dukte auf rein pflanzlicher Basis verwen-den.

12. Wie verhält es sich beiBabynahrung?

Fleisch, das in der Babynahrung ver-wendet wird, unterliegt besonders stren-gen Kontrollen.

Die Hersteller wählen nur Tiere mitabsolut gesicherter Herkunft, häufig vonÖko-Betrieben, für die Verarbeitung aus.

Auch in der Vergangenheit wurden inDeutschland noch nie Organe, die jetztals Risikomaterial gelten, bei der Her-stellung von Babykost eingesetzt.

13. Was erkennt man ausder Rindfleischetikettierung?

Die Rindfleischetikettierung ist imZusammenhang mit dem in Deutschlandaufgebauten Herkunftssicherungs- undInformationssystem für Tiere (HIT ) zusehen.

Der Lebensweg eines jeden Rindes wirdin einer zentralen Tierdatenbank doku-mentiert. Daran knüpft die Etikettierungan.

Dieses System sichert die Rückver-folgbarkeit über Stufen der Schlachtungund Zerlegung bis zum Fleischstück inder Ladentheke ab.

Seit dem 1. September 2000 ist beiRindfleisch europaweit vorgeschrieben,die Namen der Mitgliedstaaten, in denenSchlachtung und Zerlegung erfolgten,anzugeben.

14. Wo kaufe ichRindfleisch?

Es wird empfohlen, Fleisch undFleischerzeugnisse beim Fleischer oderim Lebensmittelgeschäft Ihres Vertrau-ens zu kaufen, wo Ihnen jederzeit Aus-kunft über die Herkunft und Haltungs-form der Tiere gegeben werden kann.

15. Was sollte man beiFertiggerichten beachten?Auch bei Fertiggerichten sollten Sie

auf das Zutatenverzeichnis achten.Wenn Sie sicher gehen wollen, ver-zichten Sie auf Produkte, die Bestand-teile von Rindern enthalten.

16. Wie verhalte ich michbeim Genuss von

Rinderbrühe, -brühwürfelund Markklößchen?

Auf das Auskochen vor allem vonWirbelknochen (ggf. mit Rücken-marksresten) sollte man verzichten.Auch Röhrenknochen (mit Knochen-mark) sind nicht unbedenklich, obwohles sich bei Knochenmark nicht umzentrales Nervengewebe handelt.

Auf den Verzehr von Markklößchensollte verzichtet werden.

Bei Rinderbrühwürfeln sollten Sievorsichtshalber nachfragen. Viele Mar-kenhersteller sind dazu übergegangen,den Rohstoff (Extrakt) aus dem BSE-freien Argentinien (ganzjährige Wei-dewirtschaft) zu beziehen.

17. Woher bekomme ichweitere Informationen ?* Stadt Halle, Dezernat V, Veteri-

när- und Lebensmittelüberwachungs-amt, Geiststraße 33, 06108 Halle (Saa-le), Tel. 2 02 50 03 und 20 23 352

* Ministerium für Raumordnung,Landwirtschaft und Umwelt, Olven-stedter Str. 4, 39108 Magdeburg, Tel.(03 91) 5 67 32 61

* CMA-Hotline für aktuelle Fragen(Centrale Marketing-Gesellschaft derdeutschen Agrarwirtschaft mbH), Tel.(01 80) 5 85 83 83 (Kostenpflichtig fürden Anrufer 0,24 DM/Min.)

Stadt Halle (Saale)Veterinär- und

Lebensmittelüberwachungsamt

Aktuelles und brisantes Thema �BSE�

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17. Januar 2001Seite 5

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Amtsblatt der Stadt Halle (Saale)E-Mail: [email protected]

(HBA) Nunmehr ist ein Zeitraum vonzehn Jahren vergangen, seitdem sich inden neuen Bundesländern sowohl dieAuftraggeber wie auch die Auftragneh-merseite auf einen veränderten Modusder Auftragsvergabe bzw. des Auftrags-erhalts einstellen mussten.

Haushalts- und kommunalrechtlicheVorschriften fordern grundsätzlich dieVergabe von Aufträgen im Wettbewerbund den Vorrang der öffentlichen Aus-schreibung. Maßgebliche Regelungen, zudenen u. a. der Grundsatz der Gleichbe-handlung aller Bewerber und Bieter ge-hört, finden sich in den Verdingungsord-nungen als Vergabe- und Vertragsgrund-lage wieder.

Dem verständlichen Wunsch auf Auf-traggeber- und Auftragnehmerseite nachWirtschaftsförderung in der Region überöffentliche Aufträge sind damit in be-stimmtem Maße Grenzen gesetzt. Aus-drücklich heißt es: „Der Wettbewerb darfinsbesondere nicht auf Bewerber be-schränkt werden, die in bestimmten Re-gionen oder Orten ansässig sind.“ (§ 8Nr. 1 S. 2 VOB/A, analog § 7 VOL).Auch Präferenzregelungen des LandesSachsen-Anhalt erlauben keine lokale Be-vorzugung von Bewerbern/Bietern, son-dern als Präferenzgebiet werden u. a. dieostdeutschen Bundesländer ausgewiesen(Runderlass des Ministeriums für Wirt-schaft des Landes Sachsen-Anhalt vom01.09.1998).

Unabhängig davon konnten unter Nut-zung aller rechtlich zulässigen Möglich-keiten durch den Auftraggeber durchausbeachtliche Ergebnisse im Hinblick aufdie Auftragsvergabe in der Region er-reicht werden.

Eine Übersicht über Auftragsvergabendes laufenden Jahres per 20. Dezember2000 zeigen die Grafiken.

In den üblichen Ausschreibungsver-fahren ergingen per dato im Jahr 200054,3 Prozent der Aufträge in den Verant-wortungsbereich der Kreishandwerker-schaft Halle-Saalkreis, 78,9 Prozent nachSachsen-Anhalt und rund 99 Prozent indie neuen Bundesländer.

Hinzu kommen eine Vielzahl vonKleinaufträgen (bis 5.000 DM pro Auf-trag) und Aufträgen für ständig wieder-kehrende Bauunterhaltungsleistungen imRahmen von Zeitverträgen, die vornehm-lich in der Region verbleiben. Pro Jahrsind dies rund 3.400 Kleinaufträge und4.000 Einzelaufträge in Rahmenzeitver-trägen.

Zu Jahresbeginn 2000 wurden im Hoch-bauamt (teilweise gleichzeitig geltend fürdas Tiefbau- und Grünflächenamt) 339Rahmenzeitverträge für ständig wieder-kehrende Bauunterhaltungsarbeiten nachbeschränkter Ausschreibung geschlossen,innerhalb derer bei Bedarf Einzelaufträ-ge erteilt werden (Geltungsdauer bis31.03.2002).

Von diesen 339 Verträgen wurden 192mit Firmen aus Halle und 95 mit Firmenaus dem Saalkreis geschlossen, d. h. 85Prozent dieser Verträge binden Firmenaus dem Verantwortungsbereich derKreishandwerkerschaft Halle-Saalkreis.

Bei öffentlichen Ausschreibungen, zudenen die Stadt als öffentlicher Auftrag-geber vorrangig verpflichtet ist, bestim-men die Firmen selbst über ihre Chancen.Chancen bei öffentlichen Ausschreibun-gen einen Auftrag zu erhalten setzt zu-nächst voraus, dass sich die Firmen über-haupt erst einmal für die Vorhaben inter-essieren, Verdingungsunterlagen abfor-dern und sich dem Wettbewerb stellen.

Für die öffentlichen Ausschreibungendes Hochbauamtes des Jahres 2000 inter-essierten sich bis zum 20. Dezember 200022,8 Prozent der Bewerber aus Halle und12,5 Prozent der Bewerber aus dem Saal-kreis. Sie forderten Verdingungsunterla-gen ab. 64,7 Prozent der Bewerber warenInteressenten außerhalb des Verantwor-tungsbereiches der Kreishandwerker-schaft Halle-Saalkreis.

Das von Auftragnehmerseite häufigvorgetragene Vorurteil, Aufträge erge-hen immer an den „billigsten“ Bieter mit

Vergabeart Anzahl der Anzahl der wertmäßigeVergaben Vergaben in % Aufteilung in %

Gesamtanzahlder Vergaben 359 100,0 100,0dav. öffentlich 227 63,3 65,6beschränkt 40 11,1 25,7freihändig 92 25,6 8,7EG-weit offenes Verfahren 0 0,0 0,0EG-weit nichtoffenes Verfahren 0 0,0 0,0

Statistische Auswertung der Vergaben der Stadt Halleper 20. Dezember 2000 (kumulativ)

(ohne Kleinaufträge, Zeitverträge, Nachträge)

Gliederung Anzahl Anzahl der wertmäßigenach Territorium der Vergaben Vergaben in % Aufteilung in %Gesamt 359 100,0 100,0davonneue Bundesländer 355 98,9 99,2alte Bundesländer 4 1,1 0,8darunterLand Sachsen-Anhalt 321 78,9 89,4Stadt Halle (Saale) 134 37,3 35,3Saalkreis 61 17,0 9,2

Dumpingpreisen und die öffentlich ge-führte Behauptung, Aufträge würden anFirmen ohne Handwerkskarte vergeben,ist zumindest für das Hochbauamt derStadt Halle (Saale) nicht richtig.

Selbstverständlich ist der Angebots-preis ein sehr wesentliches Vergabekrite-rium - auch angesichts der Haushaltslageund der Verpflichtung zum sparsamenUmgang mit öffentlichen Mitteln kanndies nicht anders sein, jedoch kommt essowohl nach Preisaufklärung (ihre Kal-kulation müssen Firmen bei Bedarf of-fenlegen) wie auch unter Einschätzungder Fachkunde und Zuverlässigkeit derFirmen sowie angebotener Materialiendazu, dass auf Angebote der Zuschlagerteilt wird, die nicht im Bereich derpreislich Mindestfordernden liegen.

Es gibt eine Vielzahl sehr zuverlässi-ger Firmen, die bereits für die Stadt Halle(Saale) gearbeitet haben. Dennoch kommtes vor, dass einzelne Firmen mit selbst-verständlichen Vertragsbestandteilen wieQualität und vor allem Terminen ihreProbleme haben.

Werden Leistungen vergeben, derenAnbieter der Handwerksordnung unter-liegen - dies ist im Hochbau vorrangigder Fall -, so ist der Eintragungsnachweisbzw. die Handwerkskarte durch den Be-werber vorzulegen und wird kontrolliert,erforderlichenfalls erfolgt durch dasHochbauamt eine Rücksprache bei derzuständigen Handwerkskammer. DieHandwerkskammer Halle hat in solchenFällen immer sachdienlich, schnell undunbürokratisch helfen können, wofür ihrein Dank ausdrücklich gebührt.

Die Regelungen und Vorschriften fürdie öffentlichen Auftragsvergaben habenin den letzten Jahren - nicht nur durch dasEuroparecht - deutlich zugenommen undwirken keineswegs verfahrensvereinfa-chend.

Für den öffentlichen Auftraggeber blei-ben nach wie vor die Prämissen der Trans-parenz des Verfahrens und der Durchset-zung des „Viel-Augen-Prinzips“ unterBeachtung der bestehenden städtischenVergabeordnung.

Hochbauaufträge durch die Stadt Halle (Saale)/Bilanz

Viele Vergaben in der Region

Vergleich zwischen Anzahl und W ert der Vergaben der Stadt Halle (Saale)

0,0

10,0

20,0

30,0

40,0

50,0

60,0

70,0

ö f fent lic h bes c hränk t f reihändig EG-weit o f fenesVerfahren

EG-weit nic hto f fenes VerfahrenVerga be art

in %

Vergleich der Anzahl der Vergaben

nach Territorium1,1% alte

Bundesländer

98,9% neue

Bundesländer

Vergleich des Wertes der Vergaben

nach Territorium0,8 % alte

Bundesländer

99,2% neue

Bundesländer

Vergleich des Wertes der Vergabennach Territorium

0,8 % alteBundesländer

Vergleich der Anzahl der Vergabennach Territorium

1,1 % alteBundesländer

98,9 % neue

Bundesländer

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Seite 617. Januar 2001

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Ordnungsamt informiert:

Kehrzeiten verkürzen Halteverbot

Jodgehalt beachtenImmer wieder gehen im Veterinär- und

Lebensmittelüberwachungsamt Verbrau-cherwarnungen zu überhöhten Jodgehal-ten in Algen und Seegras ein. Deshalbempfiehlt Veterinärrätin Sigrid Grünberg,bei der Kaufentscheidung auf Folgendeszu achten: Die Tageszufuhr von 0,2 mgsollte laut Deutscher Gesellschaft fürErnährung nicht überschritten werden.Hat das Produkt einen Jodgehalt von 35bis 114 mg/kg, so sollten auf der Verpa-ckung Verzehrhinweise vorzufinden sein.Bei Jodgehalten von mehr als 260 mg/kgist die Gefahr einer Gesundheitsschädi-gung gegeben. Derartige Produkte sollteman meiden.

Bioabfälle künftignur 14-täglich

(UA) Mit der vom Stadtrat beschlosse-nen neuen Abfallwirtschaftssatzung än-dern sich im Jahr 2001 verschiedene Ent-sorgungsleistungen. Das betrifft zum ei-nen die zukünftig einmal jährlich durch-geführte Sperrmüllentsorgung und zumanderen das Entleeren der Biotonnen alle14 Tage.

Vor allem der größere Entsorgungs-rhythmus für Bioabfall könnte dabei skep-tisch betrachtet werden. Bedenken we-gen Geruchsbelästigung und hygienischerProbleme lassen sich jedoch verhindern,wenn bestimmte Empfehlungen einge-halten werden.

So sollte die Biotonne immer an einemschattigen Ort stehen, wenigstens in ei-ner Umhausung oder einem begrüntenRankgerüst. Da Küchenabfälle meistensfeucht sind, sollten sie vor dem Einwer-fen in die Biotonne in Papiertüten bzw.Tüten aus biologisch abbaubaren Kunst-stoffen gesammelt oder in Zeitungspa-pier eingewickelt werden. Gekochte Spei-sereste, Knochen, Fleisch- und Fischres-te gehören überhaupt nicht in die Bioton-ne, sondern sind in die Restmülltonne zuwerfen. Neben organischen Abfällen kön-nen Zeitungspapier, Zellstofftaschentü-cher, Küchentücher und Eierverpackun-gen aus Pappe in kleineren Mengen in dieBiotonne geworfen werden, weil dieseFeuchtigkeit und Geruch binden und imWinter das Anfrieren verhindern.

Bei Bedarf kann jeder Grundstücksei-gentümer das Reinigen seiner Biotonneveranlassen. Dafür reicht eine kurzeschriftliche Mitteilung an die Stadtwirt-schaft GmbH Halle. Außerdem ist esmöglich, die Biotonnen auch in kürzerenZeitabständen leeren zu lassen. Das ver-ursacht dann jedoch höhere Kosten.

Die genauen Entsorgungstermine fürdie Biotonnen in den einzelnen Stadtge-bieten erhalten Interessenten im Internetunter www.stadtwirtschaft-halle.de oderbei der Stadtwirtschaft unter den Tele-fonnummern 7 75 22 00 oder 5 81 44 44.

Die Mieter der großen halleschen Woh-nungsunternehmen werden von ihren Ver-mieter über die geänderten Entsorgungs-termine informiert.

Fördermittel für BauvorhabenAm 27. Dezember nahmen Bürgermei-

sterin Dagmar Szabados und AndreasFritschek, Geschäftsführer der „Akazi-enhof“ gGmbH, im „Akazienhof“, Bee-sener Straße 15, den Fördermittelbescheiddes Landes für ein neues Bauvorhabenaus den Händen von SozialministerinKuppe entgegen. Die „Akazienhof“gGmbH beabsichtigt, auf einer unmittel-bar neben ihrem Grundstück gelegenenFläche ein neues Altenpflegeheim zu er-richten. In diesem Neubau sollen nachFertigstellung 30 pflegebedürftige alteMenschen (Demenzkranke) betreut wer-den. Der Baubeginn ist im Frühjahr 2001vorgesehen, die Fertigstellung für dasFrühjahr 2002 geplant. Die Gesamtkos-ten für das Vorhaben werden sich aufvoraussichtlich 4.500.000 DM belaufen.Insgesamt sollen im Neubau 17 Mitarbei-ter beschäftigt werden.

Schon im Dezember 1999 wurden inder „Akazienhof“ gGmbH Überlegun-gen angestellt, wie neue Konzepte imBereich der Altenpflege umgesetzt wer-den können. Hierbei steht im Mittelpunktdie Annahme, dass in den kommendenJahren verstärkt Pflegebedürftige mit De-

menzerkrankungen (Alzheimer) Hilfebenötigen werden. Das Konzept, dassnun baulich umgesetzt werden soll, wur-de zusammen mit dem Kuratorium Deut-sche Altershilfe entwickelt.

Für diese Bewohner sollen im NeubauStrukturen geschaffen werden, die demKrankheitsbild einer Demenz gerechtwerden und eine optimale Betreuung er-möglichen. Dies bedeutet, dass kleineWohngruppen mit je zehn Plätzen ge-schaffen werden können. Eine intensivetherapeutische Betreuung durch ein Teamvon Altenpflegern, Krankenpflegern undKrankenschwestern und Ergotherapeu-ten wird möglich. Durch eine Betreuungin familienähnlichen Strukturen (z. B.soll das Essen nicht aus einer Zentralkü-che kommen, sondern gemeinsam mitden Bewohnern zubereitet werden) wer-den lebenspraktische Fähigkeiten erhal-ten und gefördert. Errichtet werden aus-schließlich Einzelzimmer. Mit der Pla-nung wurde ein hallesches Architektur-büro beauftragt. Auch die Büros, die dieFachplanung (Heizung-Lüftung-Sanitär,Elektro, Statik) übernommen haben, kom-men aus der Saalestadt.

Mit der Einrichtung der in der StadtHalle (Saale) größten Tempo-30-Zoneim Paulusviertel Ende des Jahres 2000wurden gleichzeitig die bisherigen Ver-kehrszeichen im Zusammenhang mit derStraßenreinigung verändert. Ausgangs-punkt dieser Veränderung war der Ab-schluss eines mehrjährigen Versuchspro-jektes im Paulusviertel, mittels verschie-dener Verkehrszeichenkombinationen dieStraßenfreihaltung für die Reinigung derStraßen zu bewirken. In die im Versuchs-zeitraum gesammelten Erfahrungen flos-sen auch viele Hinweise von Bürgern desPaulusviertels ein, welche u. a. auf dieentstehenden Probleme der Anwohnerbei der Beachtung der bisher ganztags-weise ausgeschilderten Parkverbote ver-wiesen, wie das städtische Ordnungsamtinformiert. Wie bereits in vielen anderenStraßen innerhalb des Stadtgebietes von

Halle (Saale) hat die Stadtverwaltung aufder Grundlage eines mit der Stadtwirt-schaft abgestimmten Kehrplanes, wel-cher die Kehrwege optimiert, auch imPaulusviertel die Beschilderung verän-dert. Die optimalen Kehrwege bewirkennun mit Rücksicht auf die Parkbedürfnis-se der Anwohner verkürzte Kehrzeitenund damit verkürzte Halteverbotszeiten(maximal zwei Stunden). Es sollte auchim Interesse der Anwohner einer mit ent-sprechenden Verkehrszeichen versehe-nen Straße sein, zu den ausgewiesenenKehrzeiten die Straßenkanten freizuma-chen. Eine saubere Stadt kann nur imZusammenwirken aller Beteiligten er-reicht werden. Es ist keinem gedient,wenn die Kehrmaschinen der Stadtwirt-schaft an den parkenden PKW vorbeireinigen müssen und der Hauptschmutzan der Bordsteinkante liegenbleibt.

Noch bis zum 19. Januar sind im Hanse-ring 15 Zeichnungen vom langjährigenStadtplaner Dr. Kurt Ludley zu sehen.„Halle/Saale. Die Stadt in Veränderung“stellt Skizzen zu wichtigen halleschen Bau-vorhaben der letzten zehn Jahre und ih-rem Umfeld vor. Besucher können vonden ausgestellten Zeichnungen Kopien inden Formaten A 3, A 4 oder A 5 bestellen.Den Verkaufserlös wird Dr. Ludley fürdas vorgesehene Denkmal von „Zither-Reinhold“ in der Leipziger Straße spen-den. Bereits im Frühjahr will Dr. KurtLudley 100 Halle-Zeichnungen zur Stadt-sanierung in der Stadt- und Saalkreis-sparkasse am Mühlweg vorstellen.

Stadtbibliothek imInternet

Die Stadtbibliothek Halle ist mit einemneuen Internetauftritt im Netz. Den Nut-zer erwarten mehr Informationen als vor-her in modernem Outfit und übersichtli-cher Funktionalität. Die interaktive Dar-stellung im Internet zeigt Struktur, Ange-bote und Konzept der Stadtbibliothek.Mit Formularen im Servicebereich ist esdem Nutzer nunmehr sehr einfach mög-lich, per E-Mail seine Meinung zu äußernoder mit Online-Formularen Ausgelie-henes zu verlängern, Gewünschtes vor-zubestellen oder Adressänderungen be-kannt zu geben. Die Rubrik „Aktuelles“informiert über Veranstaltungen, stelltim „Tipp des Monats“ ein aktuelles Buchvor und regt in der Rubrik „Abgestaubt“auch das Kramen in alten Buchbeständenan. So haben die Seiten auch einen unter-haltenden Charakter und regen zu sinn-voller Freizeitgestaltung an.

Zu finden ist die Homepage auf derStadtseite www.halle.de unter „Wissen-schaft & Bildung“ in der Rubrik „Biblio-theken“, aber auch direkt unterwww.stadtbibliothek-halle.de.

Die städtische Homepage hat im Mo-nat Dezember 2000 ein neues Besucher-hoch erreichen können. Bis zum Jahres-wechsel 2000/2001 besuchten 18.100Nutzer die Homepage.

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17. Januar 2001Seite 7

Baustellenkalender (Stand 10. Januar 2001)Nr. Baustelle Art der Sperrung Zeitraum mögliche Umleitung

1 B 6 - Raffineriestraße Vollsperrung stadteinwärts über Osttangente/ Dieselstr./Richtg. Riebeckplatz Verlängerung Merseburger Str., stadtausw. an

bis 30.04.2001 Baust. vorbei, Umltg. ausgesch.2 Berliner Brücke Sperr. d. Fahrspuren auf Verkehr wird durch eine Licht-

30 m im Brückenbereich bis 04/2001 signalanlage geregelt3 Brandenburger Str. zw. Har- halbs. Fahrbahnsperr. und Verkehr wird an der

nack- u. Robert-Blum-Straße Gehwegvollsperrung bis 02.03.2001 Baustelle vorbeigeführt4 Delitzscher Straße zwischen

der Reidebrücke und Verkehr wird an der BaustelleStraße an der Reide halbseitige Fahrbahnsperrung bis 19.01.2001 vorbeigeführt, Ampelregelung

5 Delitzscher Straße, Einengung Fahrbahn Weiterführung Verkehr wird an BaustelleBahnhofsbrücken und Gehweg bis 31.12.2001 vorbeigeführt

6 Hafenstraße halbs. Fahrbahnsperrung bis 31.01.2001 an Baustelle vorbei, Ampelreg.7 Halle-Saale-Schleife nach halbseitige Fahrbahn- Verkehr wird an Baustelle

Eissporthalle, stadtauswärts sperrung bis 28.02.2001 vorbeigeführt8 Hansering von Höhe Land- Fahrbahn- u. Gehwegein-

gericht b. Platz am Leipz. Turm eng, Wegfall v. Parkmöglich-keiten im jeweil. BA von Verkehr wird an Baustelleeiner Länge von ca. 50 m bis 30.04.2001 vorbeigeführt

9 Kaiserslauterer Straße der Verkehr wird über eineAnbindung an den neuen Vollsperr. der alten voraussichtlich Baustraße an der BaustelleKreisel Eierweg Fahrbahnbereiche bis 31.01.2001 vorbeigeführt

10. Obere Leipziger Straße Restlstg. in den anbind.Straßen Martinstr., Grüner Umleitung für LieferverkehrWinkel, Röserstraße bis 28.02.2001 ist ausgeschildert

11. Platz am Leipziger Turm Fahrbahneineng., Behinder. Hanser. stadtausw. ü. Waisen-im Fußwegbereich, wegen hausr., Waisenhausr. - Sackg.komplexer Umgestaltung b. Schule; in Rtg. Hansering abdes Platzbereiches Franckepl. ü. Auff. z. Riebeckpl.

Weiterführung u. an Landeszentralbank inbis 30.04.2001 Franckestr., Str. Am Leipz. Turm

12 Riesaer Straße Vollsp., frei bis BaustelleSackgasse bis 31.01.2001 Umleitung nicht erforderlich

13 Straße „Freiheit“, Seeben Vollsperrung Weiterführung für Anwohnerbis 30.01.2001 Zufahrt gewährleistet

Kriminalität/Schwarzarbeit

Stadt Halle bekämpft aktivdie Schwarzarbeit

Parkausweis fürSchwerbehinderte(OA) Auf Empfehlung des Rates der

Europäischen Gemeinschaft vom 4. Juni1998 soll Schwerbehinderten mit außer-gewöhnlicher Gehbehinderung und Blin-den künftig ein Parkausweis nach euro-päischem Muster ausgestellt werden.

Das in der Europäischen Union ge-führte Gemeinschaftsmodell wird nun seit1. Januar 2001 umgesetzt. Die Bestim-mungen zum Parkausweis für Behindertesehen unter anderem vor, dass ein Antragauf Erteilung einer Ausnahmegenehmi-gung zum Parken für Schwerbehindertemit außergewöhnlicher Gehbehinderungsowie für Blinde auszufüllen ist. Außer-dem ist zur Ausstellung des EU-Parkaus-weises ein Passbild erforderlich. Die al-ten Ausweise gelten bis zum Ablauf ihrerGültigkeit, jedoch längstens bis zum 31.Dezember 2010 weiter.

Die neuen Ausweise werden auf An-trag beim städtischen Ordnungsamt aus-gestellt. Schwerbehinderte mit außerge-wöhnlicher Gehbehinderung und Blindekönnen ihre Anträge beim Ordnungsamt,Abteilung Verkehr, Am Stadion 5, Zim-mer 826, stellen.

(npu) Schwarzarbeit in Halle ist im-mer noch ein Problem: Leider habendie Delikte im Stadtgebiet im Jahr 2000stark zugenommen.

Mit diesem Thema steht die Stadt nichtallein: Bundesweit hat sich die Schwarz-arbeit zu einem wirtschafts- und sozial-politischen Rechtsbruch immenser Be-deutung entwickelt.

Durch den ungebremsten Zuwachs anSchwarzarbeit entgehen dem Fiskus undden Sozialversicherungen jährlich fast250 Milliarden Mark. Der Anteil derSchwarzarbeit beträgt zehn Prozent desHandwerksumsatzes und vernichtet da-mit Tausende von Arbeitsplätzen. Gera-de in konjunkturschwachen Perioden und

angesichts der hohen Zahl von Arbeitslo-sen und Sozialhilfeempfängern ist eswichtig, Verstöße gegen das „Gesetz zurBekämpfung der Schwarzarbeit“ ent-schieden zu verfolgen. Kürzlich übergabdie Kreishandwerkerschaft der Oberbür-germeisterin Ingrid Häußler Unterschrif-tenlisten der Handwerksbetriebe. DieUnterzeichner machen darin auf die Zu-nahme der Schwarzarbeit aufmerksamund fordern die Stadtverwaltung auf, ver-stärkt die Schwarzarbeit zu bekämpfen.

Tatsächlich ist die Stadt schon seit Jah-ren bemüht, Schwarzarbeit in Halle wirk-sam zu verhindern. Dabei liegt sie imLand Sachsen-Anhalt im Spitzenfeld, wasden Einsatz geeigneter Aktionen gegendie Schwarzarbeit betrifft: Sie setzte früh-zeitig Personal ein und schulte es ent-sprechend. Mitarbeiter des Bereiches„Bekämpfung der Schwarzarbeit“ imOrdnungsamt ermitteln Verstöße, infor-mieren die zuständigen Behörden, zei-gen entsprechende Ordnungswidrigkei-ten an und sorgen dafür, dass ein Verfah-ren durch die Verwaltung eingeleitet wird.Dabei arbeiten sie eng mit den anderenzuständigen Behörden und Wirtschafts-verbänden zusammen, wie zum Beispielmit dem Arbeitsamt, der Handwerkskam-mer, den Krankenkassen und Innungen.

Damit die Bekämpfung der Schwarz-arbeit in Halle intensiviert werden kann,wird die Stadt Halle den Personaleinsatzzur Bekämpfung der Schwarzarbeit er-höhen: So erhalten die beiden Mitarbei-ter des Ordnungsamtes, die seit Novem-ber 1996 gegen die Schwarzarbeit vorge-hen, ab Januar 2001 zwei neue Kollegenals Verstärkung. Dafür sind die nötigenSachmittel in Höhe von rund 26.000 Markim Haushalt eingeplant.

Die Handwerkskammer schult die neu-en Mitarbeiter.

Zusätzlich wird die Stadt sich darumkümmern, dass die Mitarbeiter des Ord-nungsamtes an einem Lehrgang zu Er-mittlungstätigkeiten an der Polizeischuledes Landes Sachsen-Anhalt teilnehmenkönnen.

(bst) Das Weihnachtsfest ist vorbeiund so manches alte Möbelstück wur-de durch ein neues ersetzt. Auch derJahresbeginn wird oft zum Anlass ge-nommen, die gewohnte Umgebungumzukrempeln und die eigenen vierWände neu zu gestalten. Dadurchkommt eine Menge altes Zeug undGerümpel zusammen. In die Müllton-ne und entsprechende Wertstoffcon-tainer gehört vieles nicht, und dernächste Sperrmülltermin ist noch weit.Also muss eigens ein Container bestelltwerden.

Die Stadtwirtschaft bietet unter derRufnummer 7 75 21 00 während ihrerSprechzeiten von 6 bis 18 Uhr an, Contai-ner für Sperr- und Hausmüll bereit zustellen und zu entsorgen. Hausrat ist „an-dienungspflichtig“. Das bedeutet, er mussüber die Stadtwirtschaft entsorgt werden.Bauschutt kann ebenfalls von der Stadt-wirtschaft beseitigt werden, aber genau-so gut auch von jeder anderen Container-firma.

Wer sich einen Container bestellt, musseinige Regeln einhalten. Ein Containerim öffentlichen Verkehrsraum - dazu zähltauch der Gehweg - ist nach § 32 derStraßenverkehrsordnung ein Verkehrs-hindernis. Ein Verstoß gegen den § 32kann in Verbindung mit § 49 Abs. 1 Nr. 27der StVO als Ordnungswidrigkeit geahn-det werden. Aus diesem Grund bedarf dieAufstellung eines Containers grundsätz-lich einer Erlaubnis bzw. Genehmigungdurch das Ordnungsamt.

Eine formlose Erlaubnis für das Auf-stellen eines Containers reicht aus, wennauf dem Gehweg 1,50 m Restbreite fürden ungehinderten Durchgang der Pas-santen verbleibt. Außerdem muss derContainer bis zum Einbruch der Dämme-rung abgeholt worden sein. Einmalige,kurzfristige Containeraufstellungen kön-nen formlos, zum Beispiel per Fax unter2 21 - 12 42, angemeldet werden. DasOrdnungsamt erteilt kostenfrei und eben-so formlos die Erlaubnis.

Da nicht jedem Kunden ein Faxgerätzur Verfügung steht, übernimmt diesen

Service auch die Stadtwirtschaft, sofernder Container dort angemietet wurde.

Die Entsorgung des angesammeltenHausmülls oder Bauschutts ist nicht im-mer bis zum Einbruch der Dämmerungzu schaffen.

Der Container nimmt zudem oft dengesamten Gehweg oder die Fahrbahn ein.In diesen Fällen reicht eine formlose Er-laubnis durch das Ordnungsamt nichtmehr aus.

Ein Antrag auf „verkehrsrechtliche An-ordnung nach § 45 (6) StVO“ muss beimOrdnungsamt gestellt werden. Daraufweisen auch Stadtwirtschaft und gegebe-nenfalls andere Containerfirmen hin.

Im Ordnungsamt, Am Stadion 5, Zim-mer 802, erhält der Betreffende das An-tragsformular. Es informiert darüber, dassmit dem Antrag ein Lageplan mit dergenauen Angabe des Ortes, an dem derContainer aufgestellt werden soll, abge-geben werden muss. Diesen Plan be-kommt man zum Beispiel im städtischenLiegenschaftsamt oder Stadtplanungsamt.Antrag und Lageplan müssen entwederpersönlich beim städtischen Ordnungs-amt eingereicht oder per Post zugeschicktwerden.

Die „verkehrsrechtliche Genehmi-gung“ ist gebührenpflichtig und kostetbei einer erforderlichen Gehwegsperrung130 Mark. Eine Fahrbahneinschränkungkostet 160 Mark. Über die Verfahrens-weise zur Rechnungslegung geben diejeweiligen Ämter Auskunft.

Das Ordnungsamt erteilt mit der An-ordnung notwendige Auflagen. Ab die-sem Jahr dürfen diese nur noch von auto-risierten Firmen für Verkehrstechnik oderPersonen mit entsprechendem schriftli-chen Nachweis umgesetzt werden.

Der Container muss verkehrsrechtlicheinwandfrei abgesichert werden, wennder Gehweg so weit eingeschränkt ist,

dass weniger als 1,50 m Platz ist. Das giltauch für den Fall, dass er teilweise oderganz auf der Fahrbahn steht. Absperrun-gen und gegebenenfalls eine Beschilde-rung, die den Gehwegwechsel anzeigt,sind anzubringen. In der Nacht ist derContainer durch Beleuchtung kenntlichzu machen. Mitarbeiter des Ordnungs-amtes überprüfen vor Ort, ob die Anord-nung befolgt worden ist.

Auch vom Tiefbauamt muss das Auf-stellen eines Containers im öffentlichenRaum über einen Tag hinaus und beiBehinderung der Verkehrsteilnehmergenehmigt werden. Dafür werden Ge-bühren laut Straßensondernutzungsge-bührensatzung erhoben, die zwischen0,20 und 0,40 DM pro m² und Tag liegen.Das Tiefbauamt beauflagt den Antrag-steller, Holzbohlen unterzulegen und kei-ne Rollcontainer zu verwenden. Dadurchsoll das Pflaster geschützt werden.

Wer sich nicht an die Auflagen hält,wird vom Ordnungsamt mit einem Buß-geld belegt. Bei „Gefahr im Verzug“kann der Container im Rahmen einer„Ersatzvornahme“ auf Kosten des Ver-ursachers entfernt werden.

Im Übrigen muss es nicht immer gleichein Container sein, wenn sich Sperrmüllim Haushalt angesammelt hat. Die Stadt-wirtschaft bietet an, das Pressmüllfahr-zeug zu bestellen. Allerdings muss dannder Kunde zu dem Zeitpunkt vor Ort sein,damit der Sperrmüll entsorgt werdenkann. Wenn der Sperrmüll gar nur einenPKW-Anhänger füllt, kann dies auchselbst zur Stadtwirtschaft in die ÄußereHordorfer Straße 12 gefahren und dortentsorgt werden.

Weitere Informationen erteilen Tho-mas Bierbach, Mitarbeiter des Ordnungs-amtes, unter der Rufnummer 2 21 - 12 57,sowie Isolde Kenklies oder Bärbel Fuchs,Mitarbeiterinnen des Tiefbauamtes, un-ter 2 21 - 23 74 und 2 21 - 23 76.

Tipps zur umweltgerechten und spar-samen Altstoffentsorgung gibt es beimUmweltamt unter der 2 21 - 44 44 oderim Virtuellen Bürgerbüro (Umweltinfos)auf der Homepage www.halle.de.

Ordungsamt informiert zum

Aufstellen eines Containers

Amtsblatt der Stadt Halle (Saale)Redaktion: Telefon 2 21 41 23;

E-Mail: [email protected]

StadtbadAuch im neuen Jahr gelten folgende Öf-fenungszeiten für das Römisch-IrischeDampfbad und für den physiotherapeuti-schen Bereich:Öffnungszeiten Römisch-IrischesDampfbadMontag 10-15 Uhr Frauen

16-21 Uhr GemischtDienstag 8-20 Uhr FrauenMittwoch 8-20 Uhr MännerDonnerstag 10-20 Uhr FrauenFreitag 8-20 Uhr MännerSamstag 8-15 Uhr GemischtÖffnungszeiten PhysiotherapieMontag bis Freitag 7-18 Uhr(nach vorh. Anmeldung)

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt:

Seit fünf JahrenLebensmittel-Monitoring

Das Lebensmittel-Monitoring alsSystem gezielter und wiederholter Un-tersuchungen von Lebensmitteln wirdseit 1995 als eigenständige Aufgabeder amtlichen Lebensmittelüberwa-chung durchgeführt.

Ziel des Lebensmittel-Monitoring istes, bundesweit aussagekräftige Daten zumVorkommen unerwünschter Stoffe inLebensmitteln zu sammeln. Dazu erlässtdas Bundesministerium für Gesundheitjährlich einen detaillierten Plan, auf des-sen Grundlage bundesweit etwa 4.700Proben entsprechend der Bevölkerungs-zahl auf die 16 Bundesländer verteiltwerden. Für das Veterinär- und Lebens-mittelüberwachungsamt der Stadt Halleergibt sich damit neben den etwa 1.680Planproben im Rahmen der Pflichtaufga-ben ein jährlicher Anteil von etwa zehnMonitoringproben. Es wurden in- undausländische Lebensmittel pflanzlicherund tierischer Herkunft auf Pflanzen-schutzmittelrückstände, Umweltkontami-nanten und Schwermetalle untersucht.Im Ergebnis ist hervorzuheben, dass diefür die Ernährung so wichtigen Lebens-mittel Roggen und Weizen, belegt durchdie Ergebnisse mehrerer Jahre, sich alspraktisch rückstandfrei erwiesen haben.Ein weiterer Schwerpunkt war die Unter-suchung der typischen Nitrat speichern-den Gemüsearten wie z. B. Spinat. DieProbenahme erstreckte sich ausschließ-lich auf Tiefkühlspinat, der am häufigs-ten verzehrten Angebotsvariante. In kei-ner Probe wurde ein Nitratgehalt über derHöchstmenge gefunden. Zusätzlich wur-de Nitrat in Tiefkühlspinat untersucht,um evtl. Verarbeitungsmängel zu erken-nen. Die Ergebnisse waren unauffällig.Kartoffeln, Spargel und Möhren könnenebenfalls ohne Bedenken empfohlen wer-den. Differenziert müssen die Untersu-chungsergebnisse bei Pistazien betrach-tet werden. Das Vorkommen hoher undextrem hoher Aflatoxingehalte ist wei-testgehend auf iranische Pistazien be-schränkt. Die Tatsache, dass sich daran

über Jahre nichts geändert hat, hat zuverstärkten Überwachungsmaßnahmengeführt. Die Proben iranischer Herkunftwurden ausnahmslos bei Importkontrol-len gezogen. Die Kontaminationssituati-on von Zitrusfrüchten war unproblema-tisch - insbesondere dadurch, dass dierückstandshaltigen Schalen vor dem Ver-zehr entfernt werden. Nach den vorlie-genden Ergebnissen können die genann-ten Lebensmittel im Hinblick auf dasVorkommen von unerwünschten Stoffenohne Bedenken verzehrt werden. DerVerzehr sollte ausgewogen und abwechs-lungsreich gestaltet werden.

Der Fortschritt der Analytik vermitteltgelegentlich in der Öffentlichkeit denEindruck, die Verbraucher würden durchSpurenverunreinigungen in Lebensmit-teln zunehmend gesundheitlich belastet.Dieser Eindruck ist falsch. Das Gegenteilist der Fall - weil auf lebensmittelchemi-sche Erkenntnisse und auf neu erkannteGefahren durch den Gesetzgeber reagiertwird, hat sich die Qualität der Lebensmit-tel in gesundheitlicher Hinsicht verbes-sert. Die Ergebnisse der Untersuchungensind nachzulesen im Internet unter:w w w . b g v v . d e / p r e s s e / a k t u e l l /monitor.htm.

Abwasserdruckleitung wird verlegtIm Bereich des Böllberger Weges/Wie-

ner Straße/Anglerstraße lässt die Hal-lesche Wasser und Abwasser GmbH eineAbwasserdruckleitung verlegen. DieSperrkommission hat in diesem Zusam-menhang eine Sperrung von Abschnittendes Böllberger Weges genehmigt. Da dieLeitung unter dem Böllberger Weg dieStraße durchquert, gibt es an beiden Sei-

ten eine Baustelle. So ist bis zum 11.Februar die rechte, stadteinwärts führen-de Fahrspur des Böllberger Weges vonSüdstadtring bis Wiener Straße gesperrt.Der Verkehr wird am Baubereich vorbei-geführt. Auf der gegenüberliegendenSeite (stadtauswärts) muss im gleichenZeitraum der abzweigende Bereich desBöllberger Weges (die Straße gabelt sich

hier) bis zur Anglerstraße voll gesperrtwerden. Wer stadtauswärts weiter will,kann direkt über den Südstadtring fah-ren. Die Anwohner der Anglerstraße er-reichen ihr Wohngebiet auf einem klei-nen Umweg ebenfalls über den Südstadt-ring. Für die Fußgänger wird ein geson-derter Weg eingerichtet, der mit einemBauzaun gesichert ist.

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Sehr geehrte Kunden der Energieversorgung Halle GmbH,um 0,5 Pfennige je Kilowattstunde steigt ab 1. Januar 2001 die Ökosteuer auf Strom. Damit wird dieEnergieversorgung Halle GmbH ihre Preise im Allgemeinen Tarif und in den HAL+Angeboten um 0,58Pf/kWh - Ökosteuer plus Mehrwertsteuer - erhöhen.Die Ökosteuer und die damit anfallende Mehrwertsteuer müssen an den Bund abgeführt werden - da-durch entstehen der Energieversorgung Halle GmbH keine Mehreinnahmen.Ab dem 1. Januar 2001 gelten im Allgemeinen Tarif für den Bezug von Elektroenergie folgende Preise:

Allgemeiner Tarif Elt, Preisblatt gültig ab 1. Januar 2001

Kundenanlagen ohne Leistungsmessung Haushaltsbedarf gewerblicher,Landwirtschaft (incl. beruflicher undeines Haushaltes) sonstiger Bedarf

einschl. 16 % einschl. 16 %netto MWSt. netto MWSt.

1.1.1 Arbeitspreis- bei Eintarifmessung Pf/kWh 26,70 30,97 30,80 35,73- bei Zweitarifmessung Pf/kWh 27,90 32,36 32,90 38,16

2.3 Schwachlastarbeitspreis Pf/kWh 13,30 15,43 13,30 15,431.5 Grundpreis *)1

- bei EintarifmessungWechselstromzähler bzw. Inkassogerät DM/Jahr 99,00 114,84 267,00 309,72Drehstromzähler bzw. Inkassogerät DM/Jahr 117,00 135,72 285,00 330,60

- bei ZweitarifmessungWechselstromzähler bzw. Inkassogerät DM/Jahr 141,00 163,56 309,00 358,44Drehstromzähler bzw. Inkassogerät DM/Jahr 177,00 205,32 345,00 400,20

- SonstigesStromwandlersatz DM/Jahr 60,00 69,60 60,00 69,60Münzzählerzusatzgerät DM/Jahr 60,00 69,60 60,00 69,60

1.3 Durchschnittshöchstpreis Pf/kWh 99,00 114,84 99,00 114,84

*)1 Der Grundpreis ist die Summe aus Verrechnungspreis und festem Anteil des Leistungspreises gemäß Bundesstarifordnung Elt §4 (4)

Der leistungsabhängige Anteil des Grundpreises beträgt DM/Jahr 57,00 66,12 225,00 261,00

Das Entgelt wird errechnet aus demArbeitspreis (Ziffer 1.1.1)für die bezogene Arbeit, ggf. gesondert für die Schwachlastarbeit (Ziffer 2.3), und aus demGrundpreis (Ziffer 1.5)für die jeweilige Bedarfsart.

In den Arbeitspreisen sowie im Durchschnittshöchstpreis enthalten sinddie Energiesteuer in Höhe von 3 Pf/kWh sowiedie Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben fürStrom und Gas vom 9. Januar 1992 in der geänderten Fassung vom 22. Juli 1999.Für Schwachlaststrom gemäß Ziffer 2.3 gilt eine Konzessionsabgabe von 1,20 Pf/kWh, ansonsten stets3,91 Pf/kWh.

Die ausgewiesenen Bruttopreise (incl. Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 16 %) wurden, sofern erforder-lich, auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

Die Umrechnung der angegebenen Preise in die seit 1. Januar 1999 als gesetzliches Zahlungsmittelgültige Währung Euro kann erfolgen, indem durch 1,95583 dividiert wird.

Kundenanlagen mit 96-Std.-Leistungsmessung Haushaltsbedarf gewerblicher,Landwirtschaft (incl. beruflicher undeines Haushaltes) sonstiger Bedarf

einschl. 16 % einschl. 16 %netto MWSt. netto MWSt.

1.1.2 Arbeitspreis Pf/kWh 20,40 23,66 20,40 23,661.2.2 Leistungspreis, verbrauchsabhängiger

Anteil aus gemessener Leistung- bei Eintarifmessung DM/LW u. Jahr *)2 3,15 3,65 4,16 4,83- bei Zweitarifmessung DM/LW u. Jahr *)2 3,78 4,38 5,00 5,80

2.3 Schwachlastarbeitspreis Pf/kWh 13,30 15,43 13,30 15,431.5 Grundpreis *)1

- bei Eintarifmessung DM/Jahr 195,00 226,20 363,00 421,08- bei Zweitarifmessung DM/Jahr 195,00 226,20 363,00 421,08- Sonstiges

Stromwandlersatz DM/Jahr 60,00 69,60 60,00 69,60Münzzählerzusatzgerät DM/Jahr 60,00 69,60 60,00 69,60

1.3 Durchschnittshöchstpreis Pf/kWh 99,00 114,84 99,00 114,84

*)1 Der Grundpreis ist die Summe aus Verrechnungspreis und festem Anteil des Leistungspreises gemäß Bundesstarifordnung Elt §4 (4) Der leistungsabhängige Anteil des Grundpreises beträgt DM/Jahr 57,00 66,12 225,00 261,00

*)2 LW - Leistungswert [ermittelt aus der in 96 aufeinanderfolgenden Stunden maximal bezogenen elektrischen Arbeit (in kWh)]

Kundenanlagen mit 1/4-Std.-Leistungsmessung gewerblicher, beruflicher u. sonst. Bedarf

netto einschl. 16% MWSt.

1.1.2 Arbeitspreis Pf/kWh 20,40 23,665 Leistungspreis DM/kW u. Jahr 390,00 452,402.3 Schwachlastarbeitspreis Pf/kWh 13,30 15,431.3 Durchschnittshöchstpreis Pf/kWh 99,00 114,841.4 Verrechnungspreis

- Drehstromzähler DM/Jahr 138,00 160,08- Sonstiges

Stromwandlersatz DM/Jahr 60,00 69,60Münzzählerzusatzgerät DM/Jahr 60,00 69,60

Das Entgelt wird errechnet aus demArbeitspreis (Ziffer 1.1.2)für die bezogene Arbeit, ggf. gesondert für die Schwachlastarbeit (Ziffer 2.3), undbei 96-Std.-Leistungsmessung aus demLeistungspreis, für den verbrauchsabhängigen Anteil aus gemesser Leistung entsprechend derjeweiligen Bedarfsart (Ziffer 1.2.2.), sowie demGrundpreis (Ziffer 1.5),bei 1/4-Std. Leistungsmessung hingegen aus demLeistungspreis (Ziffer 5), sowie demVerrechnungspreis (Ziffer 1.4).

In den Arbeitspreisen sowie im Durchschnittshöchstpreis enthalten sinddie Energiesteuer in Höhe von 3 Pf/kWh sowiedie Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessionsabgaben fürStrom und Gas vom 9. Januar 1992 in der geänderten Fassung vom 22. Juli 1999.Für Schwachlaststrom gemäß Ziffer 2.3 gilt eine Konzessionsabgabe von 1,20 Pf/kWh, ansonsten stets3,91 Pf/kWh.

Die ausgewiesenen Bruttopreise (incl. Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 16 %) wurden, sofern erforder-lich, auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

Die Umrechnung der angegebenen Preise in die seit 1. Januar 1999 als gesetzliches Zahlungsmittelgültige Währung Euro kann erfolgen, indem durch 1,95583 dividiert wird.

Page 9: Die Stadt Halle als Modell für erfolgreiche CityentfaltungDas Referat für Gleichstellung infor-miert, dass jetzt die Ausgabe der 10.000 Scheine für das Frauen-Nacht-Taxi für das

17. Januar 2001Seite 9

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Die Feuerwehr in der Stadt Halle(Saale) mit einer mehr als 130-jähri-gen Tradition ist der Hauptträger deskommunalen Brandschutzwesens.

Nach mehr als 40 Jahren der Zuord-nung zum ehemaligen DDR-Innenminis-terium, erfolgte zu Beginn des vergange-nen Jahrzehntes die Rücküberführung derBerufsfeuerwehr Halle in die städtischeTrägerschaft.

Mit Gründung des Amtes 37 zum 1. Ja-nuar 1991 ist die Feuerwehr neben demRettungsdienst sowie dem Zivil- undKatastrophenschutz in dieser Gefahren-abwehrbehörde integriert.

Sämtliche Aufgaben, Rechte undPflichten der Feuerwehr sind in entspre-chenden Gesetzen, Verordnungen, Wei-sungen und Satzungen festgeschrieben.

Zur Feuerwehr Halle gehört die Be-rufsfeuerwehr mit der Hauptfeuerwache,An der Feuerwache 5, 06124 Halle (Saa-le), Telefon (03 45) 2 21 - 50 00, und derSüdwache, Lauchstädter Straße 123,06110 Halle, Telefon (03 45) 13 59 90.

Mit Stand vom 30. September 2000versahen 210 Berufsfeuerwehrleute imWechselschichtsystem rund um die Uhrihren verantwortungsvollen Dienst zumSchutz der Stadt und ihrer Bürger.

Die hallesche Feuerwehrim Dienst für die Bürger

Eine wichtige Rolle spielen die Frei-willigen Feuerwehren im Rahmen derBrandbekämpfung und des vorbeugen-den Brandschutzes. Dazu gehören dieWehren in- Halle-Ammendorf, Elsterstraße 29,

06132 Halle (Saale), Tel. 7 75 83 33- Halle-Büschdorf, Delitzscher Str. 143,

06116 Halle (Saale), Tel. 5 60 28 33- Halle-Diemitz, Fritz-Hoffmann-Str. 30,

06116 Halle (Saale), Tel. 5 60 81 73- Halle-Dölau, Am Hügel 1, 06120 Hal-

le (Saale), Tel. 5 50 42 50- Halle-Kanena, Dürrenberger Straße 4,

06116 Halle (Saale), Tel. 5 81 97 91- Halle-Lettin, Kirchstraße 7, 06120

Halle (Saale), Tel. 5 50 41 01- Halle-Neustadt (Pleißestraße 1, 06122

Halle, Tel. 8 05 69 28- Halle-Nietleben, Platz der Einheit 1a,

06126 Halle (Saale), Telefon8 05 73 74

- Halle-Passendorf, Hettstedter Straße79, 06126 Halle (Saale), Telefon8 05 99 19

- Halle-Reideburg, Wiedtkenweg 16/17,06116 Halle (Saale), Tel. 5 60 25 65

- Halle-Tornau, Zörbiger Straße 25,06118 Halle (Saale)

- Halle-Trotha, Am Nordbad 4, 06118Halle (Saale), Tel. 5 22 46 34

Gegenwärtig sind auf ehrenamtlicherBasis mehr als 300 hallesche Kameradenin den genannten Freiwilligen Ortsfeuer-wehren tätig.

Neben der Unterstützung der Berufs-feuerwehr im täglichen Einsatzgesche-hen, gilt in den Freiwilligen Feuerweh-ren das Hauptaugenmerk der Brand-schutzaufklärung und der Kinder- undJugendarbeit.

Insbesondere hierzu qualifizierte Ka-meraden, -innen, Jugendwarte unterrich-ten die dafür interessierten Kinder undJugendlichen über einfache Regeln desBrandschutzes und machen diese mit denAnforderungen des Dienstbetriebes in derFeuerwehr vertraut.

Bei den rund 26.000 Feuerwehreinsät-zen im Zeitraum 1990-2000 (Stand 30.September 2000) im halleschen Stadtge-biet, waren rund 12.000 „Ausrücker“Einsätze zur Brandbekämpfung.

Im gleichen Zeitabschnitt führte dieFeuerwehr Halle bei Havarien und Not-fällen über 11.700 technische Hilfeleis-tungen durch.

Weiterhin wurden mehr als 350 Men-schen seit 1990 aus lebensbedrohlichenSituationen durch Feuerwehrleute geret-tet.

Im Rahmen der Gefahrenabwehr fürdie Stadt Halle arbeitet die Feuerwehreng mit dem Rettungsdienst, dem Zivil-und Katastrophenschutz und allen ande-ren Hilfsorganisationen, der Bundeswehrsowie Betrieben und Einrichtungen zu-sammen.

Durch den Bereich „VorbeugenderBrandschutz“ wurden in den letzten zehnJahren mehr als 7.300 Baugutachten er-stellt und etwa 4.000 Brandsicherheits-schauen in Betrieben, Einrichtungen undBehörden durchgeführt.

Bei 5.100 Theater- und Großveranstal-tungen wachten Feuerwehrleute über denBrandschutz und die Sicherheit von Mit-wirkenden und Publikum in halleschenKultureinrichtungen.

Die Feuerwehr in Halle, als „Mädchenfür alles“, steht als kommunaler Dienst-leistungsbetrieb rund um die Uhr allenHallensern zur Verfügung. Wer Mitgliedeiner halleschen Freiwilligen Feuerwehrwerden will - und damit Menschen inschwierigen Situationen helfen möchte -kann unter der Telefonnummer (03 45)2 21 - 50 00 anrufen.

Dienstleistungs-/Service-Telefon

Notruf Feuerwehr 112Notruf Rettungsdienst 112Kassenärztl. Notdienst(Krankentransport/Hausbesuche) 8 07 01 00Einsätze zum Schutzder Umwelt 112Tierrettung 112Technische Hilfeleistungenbei Havarien und Notfällen(z. B. Verkehrsunfälle) 112Beschwerden 2 21 - 52 33Ausbildung, Schulung, 2 21 - 53 26Einsatzplanung 2 21 - 53 27Auskünfte/Beratungzum vorbeugenden u. 2 21 - 52 47baulichen Brandschutz 2 21 - 50 00Brandsicherheitswach-dienst in Kulturstätten 2 21 - 52 28und bei Großveranst. 2 21 - 50 00Bearbeitung von Ge-bühren für Leistungender Feuerwehr und 2 21 - 52 16des Rettungsdienstes 2 21 - 50 00

GebührenpflichtigeEinsätze

Grundsätzlich gilt:Bei Einsätzen zur Brandbekämpfung (au-ßer Vorsatz) sowie bei der Rettung vonMenschen, Tieren und Sachwerten auslebensbedrohlichen Situationen entste-hen für den Bürger keine Kosten.Hierzu zählen auch technische Hilfeleis-tungen bei Unglücksfällen und Notstän-den sowie die Beseitigung von Umwelt-gefahren.Gebührenpflichtig sind u. a. (bei Fahrläs-sigkeit und Vorsatz)- Hilfeleistungen bei Wasserrohrbrüchen

und überfluteten Räumen- Beseitigung von Verunreinigungen auf

öffentlichen Straßen und Plätzen- Türöffnungen in Gebäuden, Wohnun-

gen und Aufzügen (außer bei Gefahr inVerzug)

- Bauschadenbeseitigung an privaten undöffentlichen Gebäuden

- Einsätze zum bautechnischen Brand-schutz (Praktische Leiterprobe zurGewährleistung des zweiten Rettungs-weges in Gebäuden)

- Überlassung von Geräten (z. B. Schläu-che)

Einsätze derFeuerwehr

Zu über 40 Einsätzen mussten die Ka-meraden der Feuerwehren sowie Ret-tungskräfte zum Jahreswechsel 2000/2001 ausrücken. In den wenigen Stundenzwischen dem 31. Dezember und demersten Tag des neuen Jahres gingen in derLeitzentrale unter Notruf 112 insgesamt44 Meldungen ein. Laut BrandoberratWolfgang Hans, Amtsleiter im Amt fürBrand-, Katastrophenschutz und Ret-tungsdienst, sind die Rettungseinsätzefast ausschließlich auf den unsachgemä-ßen beziehungsweise fahrlässigen Um-gang mit pyrotechnischen Artikeln zu-rückzuführen.

Zu bilanzieren sind vier Brände aufBalkonen, ein Wohnungsbrand und 36Müllcontainerbrände. Die Polizei ermit-telt derzeit noch die Ursachen für dreiweitere Feuerschäden, die eine Kleingar-tenlaube, ein Wohnhaus sowie eine Ab-stellkammer in einem Hochhaus betref-fen. In den zuletzt genannten Fällen be-stand bei mehreren Personen der Ver-dacht auf Rauchgasvergiftung.

NotfallmeldungWo ist es passiert:Genaue Bezeichnung des Notfallor-tesWas ist passiert:z. B. Wohnhausbrand, Fahrzeug-brand (Anzahl der verletzten odereingeklemmten Personen)Wer meldet:Name und Anschrift

. . . bevor es brenntInformieren Sie sich!

Wie erreichen Sie auf kürzestem Wegvon ihrer Wohnung, Ihrem Arbeitsplatzoder Ihrem Aufenthaltsraum die näch-sten Rettungswege und Notausgänge?

Wo befindet sich das nächste Telefonoder der nächste Feuermelder?Wo befinden sich die nächsten Feuerlö-scher oder sonstigen Feuerlöschgeräte?

Darauf müssen Sie achten!Rettungswege, wie Treppen und Flure,müssen stets ungehindert passierbar sein!Türen in Rettungswegen müssen ständiggeschlossen, aber nie verschlossen sein!Autos dürfen nicht die Zufahrten zu Ge-bäuden und Hydranten versperren!

Sicherheitseinrichtungen, wie z. B.Rauchabzugsklappen, müssen auf ihrevolle Funktionsfähigkeit regelmäßig kon-trolliert werden!

Brandbekämpfung an der Stephanuskir-che: Mehr als 50 hallesche Berufs- undfreiwillige Feuerwehrleute retten in ei-nem siebenstündigen Einsatz wertvollesKulturgut (Bücher).

Hallesche Berufsfeuerwehrleute führen einen Hilfeleistungseinsatz an einem hava-rierten Lastenschlepper auf der Saale durch.

Beseitigung der Folgen eines Verkehrsunfalles durch die Berufsfeuerwehr Halle.Fotos (3): H.-J. Klein/Feuerwehr Halle

AusstattungMit großem finanziellen Aufwand

wurden von der Stadtverwaltung die Fahr-zeug- und Gerätetechnik sowie Ausrüs-tung und Bekleidung der halleschen Feu-erwehr schrittweise modernisiert sowieden geltenden Normen und Einsatzan-forderungen angeglichen. Mit der Sanie-rung des Gebäudes der BerufsfeuerwehrAn der Feuerwache (7,1 Millionen Mark)in den Jahren 1997 bis 1999 haben sichdie Arbeitsbedingungen für die rund 250Mitarbeiter enorm verbessert. Die Feuer-wache, in der sich zudem die Leitstellefür den Rettungsdienst befindet, warzwischen 1969 und 1971 errichtet wor-den.

Was ist zu tun, . . .. . . wenn es brennt?Unbedingt Ruhe bewahren - Panik ver-meiden! Feuerwehr alarmieren über Not-ruf (112)! Hilflose Personen unterstüt-zen, Mitmenschen warnen! Erste Maß-nahmen der Brandbekämpfung einleiten- Erstickungsgefahr durch den Brandrauchunbedingt beachten! Sämtliche Türen undFenster schließen, keine Aufzüge benut-zen! Feuerwehr/Rettungsdienst/Polizei er-warten und kurz einweisen - auf möglichePersonen im Brandobjekt unbedingt hin-weisen! Ist der Fluchtweg aus dem vomBrand betroffenen Gebäudeteil versperrt,versuchen in einen möglichst rauchfreienRaum zu gelangen und sich bemerkbarmachen! Sind die eigenen Wohnräumenicht vom Brand betroffen, in ihnen ver-bleiben, Tür zum Treppenhaus verschlos-sen halten und mit feuchten Tüchern ab-dichten. Für Frischluftzufuhr sorgen! Nie-mals blindlings aus dem Fenster springen- die Feuerwehr hilft und rettet!

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17. Januar 2001Seite 11

Amtliche Bekanntmachungzum Planfeststellungsverfahren für den Umbau der Gleis-anlagen der Halleschen Verkehrs AG in der Stadt Halle

(Saale), Dölauer Straße/Kröllwitzer Str., 2. Bauabschnitt,Bau-km: nördliches Gleis 0.8 + 42.124 bis 1.0 + 58.759

südliches Gleis 0.9 + 46.185 bis 1.1 + 58.958

Planfeststellungsbeschlussdes Regierungspräsidiums Halle vom 10.11.2000

1. Der Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Hal-le vom 10.11.2000 liegt mit einer Ausfertigung der festgestelltenPlanunterlagen in der Zeit vom 18. bis 31. Januar 2001 währendder Dienststunden montags, mittwochs und donnerstags von 9 bis12 und 13 bis 15 Uhr, dienstags von 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhrund freitags von 9 bis 12 Uhr im Stadtplanungsamt der Stadt Halle(Saale), Hansering 15 (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung)zur allgemeinen Einsichtnahme aus.2. Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, überderen Stellungnahmen und Einwendungen entschieden wordenist, zugestellt.3. Mit dem Ende der oben genannten Auslegungsfrist gilt derPlanfeststellungsbeschluss auch den übrigen Betroffenen gegen-über als zugestellt (§ 74 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensge-setzes des Landes Sachsen-Anhalt).Halle (Saale), den 11.12.2000 Ingrid Häußler

Oberbürgermeisterin

Amtliche Bekanntmachungüber die Ankündigung vorbereitender Untersuchungen

zur Sanierung für das Gebiet�Altindustriestandorte Merseburger Straße mit dem

Gründerzeitviertel südliche Vorstadt�I. Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat in seiner Tagung am25.10.2000 für das Gebiet „Altindustriestandorte MerseburgerStraße mit dem Gründerzeitviertel südliche Vorstadt“ vorberei-tende Untersuchungen zur Sanierung nach § 141 Abs. 1 BauGBbeschlossen.II. Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat in seiner TagungFolgendes beschlossen:Begründung zur Durchführung vorbereitender Untersuchun-gen zur Sanierung für das Gebiet „AltindustriestandorteMerseburger Straße mit dem Gründerzeitviertel südlicheVorstadt“, beschlossen am 25.10.2000 durch den StadtratBeschluss-Nr. III/2000/00727.Hinweise:1. Jedermann kann den Beschluss ab dem Tag nach der Veröffent-lichung im Stadtplanungsamt Halle, Hansering 15, Zimmer 419,während der Sprechzeiten dienstags von 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhrund donnerstags von 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr einsehen und überden Inhalt Auskunft verlangen.2. Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige im Besitz oder zurNutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berech-tigte sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet, der Gemeinde oderihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, derenKenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Ge-bietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierungerforderlich ist.An personenbezogenen Daten können insbesondere Angaben derBetroffenen über ihre persönlichen Lebensumstände im wirt-schaftlichen und sozialen Bereich, namentlich über die Berufs-,Erwerbs- und Familienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohn-bedürfnisse, die sozialen Verpflichtungen sowie über die örtli-chen Bindungen erhoben werden (gem. § 138 Abs. 1 Baugesetz-buch/BauGB).Verweigert ein Auskunftspflichtiger die Auskunft, kann einZwangsgeld bis zu 1.000 DM angedroht und festgesetzt werden(§ 138 Abs. 4 in Verbindung mit § 208 Abs. 2 bis 4 BauGB).Der Geltungsbereich ist ebenfalls im Stadtplanungsamt, Hanse-ring 15, Zimmer 419 einzusehen und wird wie folgt begrenzt:im Norden: Philipp-Müller-Straße, Franckestraße, Bahnhofsvier-tel und Hauptbahnhofim Osten: Bahnanlagen der Deutschen Bahn AG und westlicheGrenze des VENAG-Geländesim Süden: Julius-Eberling-Straße, Karl-Meseberg-Straße undKleingartenanlage „An der Johanneskirche“im Westen: Liebenauer StraßeHalle (Saale), 03.01.2001

Ingrid HäußlerOberbürgermeisterin

Amtliche Bekanntmachungüber die Aufhebung des Aufstellungs- und

Offenlagebeschlusses über den VE-Plan Nr. 72,Multifunktionales Zentrum - Südgalerie, Paul-Suhr-Straße/Amsterdamer Straße

Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat in seiner 11. Tagung am21.06.2000 die Aufhebung des Aufstellungs- und Offenlagebe-schlusses über den VE-Plan Nr. 72, Multifunktionales Zentrum -Südgalerie, Paul-Suhr-Straße/Amsterdamer Straße beschlossen(Beschluss Nr. III/2000/00781).Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.Halle (Saale), 05.01.2001

Ingrid Häußler, Oberbürgermeisterin

BekanntmachungAm 13. Dezember 2000 wurde durch den Stadtrat der Stadt Halle(Saale) der Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 1998/1999 desThalia Theaters Halle/Kinder- und Jugendtheater Halle festge-stellt. Die Theaterleitung wurde entlastet.Es wurde beschlossen, den Verlust des Rumpfwirtschaftsjahresund des Wirtschaftsjahres 1998/1999 durch Entnahme aus derallgemeinen Rücklage mit 706,0 TDM und durch Haushaltsmittelin Höhe von 99,6 TDM auszugleichen.In der Zeit vom 18. bis 26. Januar 2001 liegt der Jahresabschlussund Lagebericht zur Einsichtnahme in der Verwaltung des ThaliaTheaters in der Thaliapassage, 06108 Halle (Saale) in der Zeit von9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr aus.

Die Theaterleitung

FischerprüfungDurch das Ordnungsamt Halle (Saale) wird bekannt gegeben, dassam 31. März 2001, 9 Uhr, landeseinheitlich, die erste Fischerprü-fung 2001 gemäß § 31 Abs. 1 und 2 des Fischereigesetzes für dasLand Sachsen-Anhalt (Gesetz- und Verordnungsblatt für dasLand Sachsen-Anhalt, 4. Jahrgang, Ausgabe in Magdeburg am7. September 1993, Nr. 38, S. 464), stattfindet.Die Jugendfischerprüfung findet am 1. April 2001 statt.Zugelassen wird jeder Bewerber, der spätestens sechs Monate vorder Prüfung sieben Jahre alt geworden ist.Die Gebühren für die Abnahme einer Fischerprüfung, gemäß § 31Abs. 1 FischG, betragen nach der Allgemeinen Gebührenordnungvom 17.02.1994 (GVBl. LSA 9/94) 100 DM. Diese sind bei derAnmeldung zu entrichten.Die Gebühren für die Abnahme einer Jugendfischerprüfung, ge-mäß § 31 Abs. 2 FischG, betragen auf der gleichen rechtlichenGrundlage 50 DM.Anmeldungen zur Prüfung werden von der Unteren Fischereibe-hörde im Ordnungsamt Halle (Saale), Am Stadion 5, 06124 Halle(Saale), entgegengenommen.Letzter Meldetermin ist der 2. März 2001.Der Ort der Durchführung der Fischerprüfung ist von der Teilneh-merzahl abhängig und kann erst nach Meldeschluss präzisiertwerden.Stadt Halle (Saale), Ordnungsamt, Untere Fischereibehörde

Halle-Rad sucht FahrräderBürgermeisterin Dagmar Szabados informierte sich anläßlich einer

Benefiz-Veranstaltung im Maritim über den neuesten Stand des Ver-eins „Mach-was“ e. V. mit dem Projekt „Halle-Rad“. In diesem Projektgeht es um Möglichkeit, Räder an verschiedenen Standorten innerhalbvon Halle auszuleihen und wieder abzustellen, um gewünschte Weg-strecken unkompliziert zurücklegen zu können. Die Standorte derFahrraddepots sind so eingerichtet, dass sie das Netz der öffentlichenVerkehrsmittel sinnvoll ergänzen. Bisher sind vier Standorte aufge-baut und verleihbereit: Heidebahnhof, Mensa Weinberg, Marktplatzund Universitätsplatz. Bisher wurden 120 gespendete Räder in einenfahrbereiten und verkehrssicheren Zustand versetzt. Diese Räder sindTÜV-geprüft und polizeilich codiert. Das Projekt braucht für geführteRadwanderungen im Zusammenarbeit mit Halle-Tourist sowie fürSozialhilfeempfänger gegen Vorlage des Halle-Passes noch vielegebrauchte Räder von der halleschen Bevölkerung. Der Anruf bei„Mach-was“ e. V. im Böllberger Weg 170 unter der Ruf-Nr. (03 45)9 76 05 58 in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 7 bis 15 Uhrsowie Freitag von 7 bis 12 Uhr genügt, und einer der zehn Mitarbeiterholt das Fahrrad kostenfrei ab.

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Seite 1217. Januar 2001

Öffentliche AusschreibungAufforderung zur Angebotsabgabe

Ausschreibung: öffentlich nach VOB/AVergabe-Nr.: TBA 2/2001Auftraggeber: Stadt Halle (Saale), TiefbauamtBauvorhaben: Umgestaltung Dölauer Straße/Kröllwit-

zer Straße, 2. BALeistungsumfang: 930 m³ Abbruch von vorhandenen befes-

tigten Flächen; 1.450 m² Bodenverbesse-rung; 15 Stück Straßenabläufe; 445 m³Frostschutzschicht; 315 m² Schottertrag-schicht; 2.140 m² hydraulisch gebundeneTragschicht; 2.410 m² Asphalttragschicht;1.500 m² bituminöse Befestigung aufbre-chen; 4.450 m² bituminöse Befestigung;540 m² Pflaster abbrechen; 1.000 m² Pflas-terdecken; 250 m Borde beseitigen; 520 mBorde; Markierung und Beschilderung - 2Stück Lichtzeichenanlagen; 270 m Stra-ßenbahngleis abbrechen; 275 m Kabelzieh-schutzrohre; 10 Stück Kabelabzweigkäs-ten; 1.560 m Signal- und Steuerkabel; 1.240mBeleuchtungskabel; 13 Stück Beleuch-tungsmaste; 780 m Kabelgraben

Ausführungszeit: 02.04.2001 bis 29.06.2001Ausgabe der Ausschreibungsunterlagen:

Stadt Halle (Saale), TiefbauamtSitz: Am Stadion 5, Zimmer 733, 06122Halle (Saale)Postanschrift: Stadt Halle (Saale), Tief-bauamt, 06100 Halle (Saale),vom 19.01. bis 01.02.2001, von 9 bis 12Uhr

Bemerkung: Die Vergabe erfolgt insgesamt. Keine Ver-gabe an Generalübernehmer.Gemäß RdErl. des MW vom 11.12.1995(MBl. LSA Nr. 68/95), verlängert durchRdErl. vom 23.11.2000 (MBl. LSA Nr. 35/2000), werden Bewerber aus den neuenBundesländern bevorzugt. Referenzobjek-te sind grundsätzlich nachzuweisen.Die Angebote sind in deutscher Spracheabzufassen.

Gebühr (nicht erstattungsfähig): 50 DM in bar oder Verrech-nungsscheck

Einsicht/Auskunft: beim AuftraggeberAngebotsabgabe: Stadt Halle (Saale), Submissionsstelle, Zi.

354, Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale),Postanschrift: Stadt Halle (Saale), Submis-sionsstelle, 06100 Halle (Saale)Submissionstermin am 08.02.2001, 9 UhrZur Submission sind nur Bieter oder derenBevollmächtigte zugelassen.

Zuschlags- und Bindefrist: 20.03.2001Nachweise: mit Angebotsabgabe gem. § 8 (3) VOB/AZahlungsbedingungen nach VOB/BNachprüfstelle gemäß § 31 VOB/A:

das Regierungspräsidium HallePSF 20 02 56, 06003 Halle (Saale)

Stadt Halle (Saale), Tiefbauamt

Öffentliche AusschreibungAusschreibung: öffentlich nach VOL/AVergabe-Nr.: HBA 65.1/1/2001Auftraggeber: Stadt Halle (Saale), HochbauamtVorhaben: Sekundarschule „Am Fliederweg“,

Budapester Straße 5, 06130 Halle (Saale)Leistung: Lieferung, Aufstellen und Montage von

Ausstattung für den Werkraum undTechnikraum

Bemerkungen: Die Vergabe erfolgt nicht in Losen.Ausführungszeit: 02.07.2001 bis 16.07.2001Ausgabe der Ausschreibungsunterlagen: am 22.01.2001 bis

26.01.2001, von 9 bis 12 Uhr, im Hochbau-amt der Stadt Halle (Saale), Am Stadion 5,06122 Halle (Saale), Zimmer 152. Vorbe-stellungen sind erwünscht unter Tel. (03 45)2 21 - 20 25, Fax (03 45) 2 21 - 20 14. Post-versand erfolgt nur bei schriftlicher Abfor-derung und Beilegung des erforderlichenRückportos (3 DM in Briefmarken).

Angebotsabgabe: Stadt Halle (Saale), Submissionsstelle,Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale), Zi. 354.Postanschrift: Stadt Halle (Saale), Submis-sionsstelle, 06100 Halle (Saale)

Abgabetermin: bis 14.02.2001, 12 Uhr. Bieter und derenBevollmächtigte sind nicht zugelassen.

Nachweise: Mit Angebotsabgabea) Bescheinigung Unternehmer- und Lie-ferantenverzeichnis (ULV) oder Kopie desEintragungsnachweises in das Handelsre-gister des zuständigen Amtsgerichtes, Ge-werbeanmeldung, Unbedenklichkeitsbe-scheinigung der Krankenkasse, des Finanz-amtes und der Berufsgenossenschaft, Re-ferenzlisteb) über Fachkunde, Leistungsfähigkeit

Zahlungsbedingungen: gemäß § 17 VOL/BMit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bewerber denBestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. § 27VOL/A. Gemäß Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft vom11.12.1995 (MBl. LSA Nr. 68/1995), verlängert durch RdErl.vom 23.11.2000 (MBl. LSA Nr. 35/2000), werden Bewerber ausden neuen Bundesländern bevorzugt.

Stadt Halle (Saale), Hochbauamt

Öffentliche AusschreibungAufforderung zur Angebotsabgabe

Ausschreibung: öffentlich nach VOB/AVergabe Nr.: GFA 1/2001Auftraggeber: Stadt Halle (Saale), GrünflächenamtBauvorhaben: Halle (Saale) - Silberhöhe

Lungerpunkt Karlsruher AlleeGarten- und Landschaftsbauarbeiten

Leistungsumfang: 45 m³ Oberboden; 450 m² Vegetations-fläche; 160 m²Pflasterfläche; 120 m²Asphaltfläche; 1 St. Lungerpunkt; 1 St.Streetballanlage; Erdarbeiten; Fertigstel-lungspflege

Bemerkung: Gem. RdErl. des MW vom 11.12.1995(MBl. LSA Nr. 68/95), verlängert durchRdErl. vom 23.11.2000 (MBl. LSA Nr. 35/2000), werden Bewerber aus den neuenBundesländern bevorzugt. Referenzobjek-te sind grundsätzlich nachzuweisen. DieAngebote sind in deutscher Sprache abzu-fassen.

voraussichtliche Ausführungszeit: März bis April 2001Ausgabe der Ausschreibungsunterlagen:ab 22.01.2001 bis

26.01.2001, Montag bis Donnerstag von 8bis 14 Uhr, Freitag von 9 bis 12 Uhr, Grün-flächenamt, SG Ausschreibung, Zimmer 102oder 105, Tel. (03 45) 1 31 69 - 0, Fax (03 45)1 31 69 15, Liebenauer Straße 118, 06110Halle (Saale), Postanschrift: Stadt Halle (Saa-le), Grünflächenamt, 06100 Halle (Saale)

Kostenbeitrag (nicht erstattungsfähig): 50 DM in bar oderVerrechnungsscheck

Angebotsabgabe: Bis zum Submissionstermin am 12.02.2001um 9 Uhr, in der Submissionsstelle derStadt Halle (Saale), Marktplatz 1, Zi. 354,06108 Halle (Saale),Postanschrift: Stadt Halle (Saale), Submis-sionsstelle, 06100 Halle (Saale)Zur Submission sind nur die Bieter oderderen Bevollmächtigte zugelassen.

Zuschlags-/Bindefrist: 28.02.2001Nachweise: mit Angebotsabgabe gem. VOB/A § 8 Pkt.

3 Ziff. 1c bis 1f über Fachkunde, Leis-tungsfähigkeit und Zuverlässigkeit

Nachprüfstelle: gem. § 31 VOB/A RegierungspräsidiumHalle, PF 20 02 56, 06003 Halle (Saale)

Stadt Halle (Saale), Grünflächenamt

Öffentliche AusschreibungAusschreibung: öffentlich nach VOB/AVergabe-Nr.: HBA 4/2001Auftraggeber: Stadt Halle (Saale), HochbauamtVorhaben: Berufsfeuerwehr Halle-Neustadt, An der

Feuerwache 5, Einsatzleitzentrale 2000Leistung: Los 1 - Heizung/Lüftung/Sanitär

ca. 70 m Heizleitung Stahlrohr und Arma-turen; ca. 100 m² Luftkanal aus verzinktemStahl und Formteilen; 6 St. Brandschutz-klappen FKK 90; ca. 40 m SML-Rohr; 1 St.Wasseraufbereitungsanlage; 25 St. Kern-bohrungen sowie diverser Abbruch vonHeizungs- und SanitärleitungenLos 2 - Elektroinstallationsarbeiten1 Niederspannungshauptverteilung; 1 Zäh-lerschrank; 1 Unterverteilung; Potenzial-ausgleich; 1 Blindleistungsregelanlage;Demontage und EntsorgungsarbeitenLos 3 - Rohbauarbeitenca. 32 m Betonschneidearbeiten; 10 m²Beton-Fußbodenabbruch; ca. 15 m² Putzerneuern; Einbau 2 St. T 30 Feuerschutztü-ren; ca. 3 m² Beton für Kabelkanäle; ca. 23m² Bodenbeschichtung auf Epoxidharzba-sis; ca. 50 m² Fassadengerüst im Gebäude(Schlauchturm)

Bemerkungen: Die Vergabe erfolgt in o. g. Losen. KeineVergabe an Generalübernehmer. Gem.RdErl. des MW vom 11.12.1995 (MBl.LSA Nr. 68/95), verlängert durch RdErl.vom 23.11.2000 (MBl. LSA Nr. 35/2000),werden Bewerber aus den neuen Bundes-ländern bevorzugt. Mit den Angeboten sindgrundsätzlich Referenzen für gleichartigeLeistungen nachzuweisen. Die Angebotesind in deutscher Sprache abzufassen

voraussichtl. Ausführungszeit: Mitte März bis Mitte Mai 2001Ausgabe der Ausschreibungsunterlagen: 25.01./26.01.2001, 9

bis 12 Uhr, im Hochbauamt der Stadt Halle(Saale), Am Stadion 5, 06122 Halle (Saa-le), Zimmer 355. Bestellung bis spätestens24.01.2001, um 12 Uhr, unter Tel. (03 45)2 21 - 20 51, Fax (03 45) 2 21 - 20 48.Das Versenden von Ausschreibungsunter-lagen erfolgt auf Wunsch des Anfordern-den nur außerhalb der Stadt Halle nachZugang eines Verrechnungsschecks.

Kostenbeitrag (nicht erstattungsfähig): Lose 1 bis 3 - je 25 DMAngebotsabgabe: Bis zum Submissionstermin am

19.02.2001, um 9 Uhr - Los 1, 9.30 Uhr -Los 2; 10 Uhr - Los 3, in der Submissions-stelle der Stadt Halle (Saale), Marktplatz 1,06108 Halle (Saale), Zimmer 354.Zur Submission sind nur die Bieter bzw.ihre Bevollmächtigten zugelassen.Postanschrift: Stadt Halle (Saale), Sub-missionsstelle, 06100 Halle (Saale)

Zuschlagsfrist: 19. März 2001Nachprüfstelle: Regierungspräsidium Halle (Saale), Post-

fach 200256, 06003 Halle (Saale)Stadt Halle (Saale), Hochbauamt

Über das EU-Schnellinformationssystem erhielt das städtische Ord-nungsamt erneut Warnungen vor gefährlichen Konsumgütern.

Kinderspielzeug1. Produktbezeichnung: Plüsch-Fantasiefigur mit Musik; Herkunfts-land: China; Beschreibung/Verpackung: gelbes Fantasiewesen ausPlüsch, Strick- oder Filzmaterial; Augen, Nase, Mund schwarz, kreis-runde Wangen, Stummelfüße, kurze Arme, zwei hörnerartige Ohrenmit schwarzen Spitzen; Schwanz teilweise angenäht, zwei brauneRückenquerstreifen. Figur offensichtlich „Pikachu“ aus „Pokemon“.Auf der Sitzfläche (Unterseite) befindet sich ein zehn Zentimeterlanger Reißverschluss. Beim Öffnen erscheint ein 28 cm großesBatteriedeck für drei Batterien. Das Füllmaterial besteht aus einergrauen watteähnlichen Masse.Gefährdung: Erstickungsgefahr. Tests ergaben, das Spielzeug ent-spricht nicht der EN-Norm, da die kleinen Teile sich lösen undverschluckt werden können. Maßnahme: unbefristetes Verkaufsver-bot.2. Produktbezeichnung: Puzzle; Warenzeichen: EVA PUZZLE MATS;Herkunftsland: China; Beschreibung/Verpackung: Rechteckige Mat-ten unterschiedlicher Größe und Farbe in Puzzleform. Auf jeder Mattebefindet sich eine mehrfarbige Figur oder Zahl, ebenfalls in Puzzle-form.Durch die durchsichtige Kunststoffverpackung ist ein Blatt mit derAufschrift EVA PUZZLE MATS, CE, Symbol für Altersangabe und

Recycling sowie chinesische Schriftzeichen zu sehen.Gefährdung: Vergiftung. Das Produkt erfüllt nicht den EWG-Sicher-heitsanforderungen, da es den mindergiftigen Stoff Acetophenonenthält. Maßnahme: Rücknahme vom Markt

Behältnis für SüßwarenProduktbezeichnung: Push-Pop-Lutscher; Hersteller: Topps IrelandLtd., Taiwan; Modell/Verpackung, Herkunftsland: keine AngabenGefährdung: Beim Lutschen der Süßigkeit kann die Zunge zwischendie äußere Hülle und den Schiebekolben, der Aufnahme für denLutscherstift, eingeklemmt werden. Unfälle sind bekannt geworden.Maßnahme: unbefristetes Verkaufsverbot

Schaumbildendes Hautschutzbadeöl für BabysProduktbezeichnung: NATUSAN BABYÖL BATH; Warenzeichen:NATUSAN; Herkunftsland: Großbritannien; Beschreibung/Verpa-ckung: weiße Plastikflasche mit grünem Verschluss. Die Flasche trägtein Etikett mit der Abbildung eines Schwans und einem Baby in derBadewanne.Gefährdung: Hautentzündungen. Sollte das Babyölbad unverdünntauf die Haut des Kindes gebracht werden, werden Entzündungenausgelöst, da das Bad Reinigungsmittel enthält.Maßnahme: Das Produkt darf nur mit folgendem Text auf dem Etikettverkauft werden: „Badeöl ist ein Reinigungsmittel, das nur zusammenmit Wasser verwendet werden darf. Es darf nicht als unverdünntesHautöl verwendet werden.“

Verbraucherinformation

Ökosteuer für StromUm 0,5 Pfennige je Kilowattstunde steigt ab 1. Januar 2001 die

Ökosteuer auf Strom. Damit erhöht die Energieversorgung HalleGmbH ihre Preise im Allgemeinen Tarif und in den HAL+Angebotenum 0,58 Pf/kWh - Ökosteuer plus Mehrwertsteuer. Die Ökosteuer unddie damit anfallende Mehrwertsteuer müssen an den Bund abgeführtwerden - dadurch entstehen dem halleschen Versorgungsunternehmenkeine Mehreinnahmen. Die EVH hat vor einem Jahr die mit der erstenStufe der Ökosteuer entstehenden Mehrbelastungen im Interesse derKunden übernommen und die Preise nicht erhöht, erklärte BertholdMüller-Urlaub, Vorsitzender der EVH-Geschäftsführung. „Jetzt kom-men wir nicht umhin, die erneuten zusätzlichen Belastungen weiterzu-geben. Wir gehen davon aus, dass unsere Kunden das akzeptieren undweiterhin ihrem halleschen Versorger die Treue halten.“

NachrufAm 4. Januar 2001 verstarb nach längerer Krankheit unser Mitar-beiter

Harald Naumannim Alter von 55 Jahren.Harald Naumann war während seiner 13-jährigen Tätigkeit imDienst der Stadt Halle (Saale) im Kulturamt, zuletzt als Hausmeisterdes Händel-Hauses, tätig. Die ihm übertragenen Aufgaben hat erstets zuverlässig, pflichtgetreu und gewissenhaft erfüllt.Er wurde wegen seines hilfsbereiten und freundlichen Wesensvon Vorgesetzten und Mitarbeitern geschätzt.Wir werden dem Verstorbenen ein ehrenvolles Andenken bewah-ren.

Stadt Halle (Saale)Ingrid Häußler Simona KönigOberbürgermeisterin Vors. d. Gesamtpersonalrates

NachrufAm 31. Dezember 2000 verstarb nach langer schwerer Krankheitunsere Mitarbeiterin

Gretel Henningim Alter von 64 Jahren.Während ihrer über 33-jährigen Tätigkeit im Dienst der StadtHalle (Saale) in der Stadtbibliothek, Bereich KinderbibliothekSalzgrafenstraße, hat Gretel Henning ihre Aufgaben als Leiterinstets engagiert, vorbildlich und gewissenhaft erfüllt.Sie wurde von Vorgesetzten und Mitarbeitern wegen ihres freund-lichen und hilfsbereiten Wesens geschätzt.Wir werden der Verstorbenen ein dankbares und ehrenvollesAndenken bewahren.

Stadt Halle (Saale)Ingrid Häußler Simona KönigOberbürgermeisterin Vors. d. Gesamtpersonalrates

Page 12: Die Stadt Halle als Modell für erfolgreiche CityentfaltungDas Referat für Gleichstellung infor-miert, dass jetzt die Ausgabe der 10.000 Scheine für das Frauen-Nacht-Taxi für das

17. Januar 2001Seite 13

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Das Amt für Rechtsangelegenheiten, Abteilung offeneVermögensfragen (ARoV) informiert:

Beschlagnahmtes Eigentum derDDR kann entschädigt werdenAm 22. September 2000 ist das Vermögensrechtsergänzungsge-setz - VermRErgG (v. 15. September 2000, BGBl. I. Seite 1382)- in Kraft getreten. Enthalten ist darin u. a. eine neugeschaffeneBemessungsgrundlage für bewegliche Sachen (§ 5 a EntschG).Damit ist jetzt auch eine Entschädigung für bewegliche Sachenmöglich geworden. Folgende Einzelheiten sind zu beachten:

1. Bereits gestellte, aber bisher noch nicht bestands- oder rechts-kräftig entschiedene Anträge werden automatisch nach der neuenRechtslage weiter bearbeitet. Ein neuer Antrag ist in diesen Fällennicht erforderlich.2. Einen neuen Antrag muss jedoch stellen, wessen Antrag bereitsvor dem Inkrafttreten des VermRErG am 22. September 2000bestands- bzw. rechtskräftig abgelehnt worden ist, weil die Rück-gabe der beweglichen Sache unmöglich war.Wichtig: Dieser Antrag muss schriftlich binnen sechs Monatennach Inkrafttreten dieses Gesetzes beim zuständigen ARoV ge-stellt werden. Die Antragsfrist endet mit Ablauf des 22. März 2001(Ausschlussfrist)!3. Bemessungsgrundlage ist der Wert der Sache zum Zeitpunkt derEntziehung unter Berücksichtigung der Währungsumstellung imVerhältnis 2 Mark der DDR zu 1 Deutschen Mark. Die Wertbe-stimmung geschieht nach den preisrechtlichen Bestimmungen derDDR.4. Für die vorwiegend anzutreffenden Fallgruppen Hausrat undPkw gibt es Pauschalen. Die Pauschale für Hausrat beträgt 1.200Deutsche Mark. Die Pauschale für Pkw richtet sich nach dem Alterdes Fahrzeugs im Zeitpunkt der Entziehung.5. Lässt sich der Wert nicht nach den genannten Kriterien feststel-len, wird er geschätzt.6. Nachweise bezüglich des Eigentums und bezüglich des Verlus-tes sind nur durch schriftliche Unterlagen aus der Zeit vor dem3. Oktober 1990 zu führen.7. Entschädigung wird grundsätzlich nicht gewährt, wenn derBetroffene bereits einen Erlös aus dem Verkauf der beweglichenSache erhalten hat. Entschädigung wird ebenso nicht gewährt,wenn ein Vernichtungsprotokoll oder ähnliches vorliegt, es seidenn, überwiegende Gründe sprechen für die Werthaltigkeit dervernichteten Sache.8. Für Hausrat wird keine Entschädigung gewährt, wenn demBetroffenen oder seinem Rechtsvorgänger Leistungen nach la-stenausgleichsrechtlichen Vorschriften gewährt wurden.

9. Nähere Einzelheiten können im Rahmen des Bürgersprechtagesdienstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr im ARoV, Gustav-Weidanz-Weg 1, 06124 Halle (Saale), oder telefonisch unter(03 45) 2 21 - 50 22 in Erfahrung gebracht werden.

Amtliche Bekanntmachungüber eine frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 (1) BauGB,

Auslegung der Vorentwürfe zu den Bebauungsplänen des Planungsverbandes (in Gründung) Industriegebiet Halle-Saalkreis an der A 14 �Nr. 1 Industriegebiet Halle-Saalkreis an der A 14� und

�Nr. 2 Ausgleichsplan Reide-Kabelsketal Halle-Saalkreis�(Ausgleichsbebauungsplan zum Bebauungsplan Industriegebiet Halle-Saalkreis an der A 14)

Der Planungsverband i. G. Industriege-biet Halle-Saalkreis an der A 14 unterrich-tet die Bürger in einer öffentlichen Ausle-gung des Vorentwurfes zum Bebauungs-plan Nr. 1 Industriegebiet Halle-Saalkreisan der A 14 und zum Bebauungsplan Nr. 2Ausgleichsplan Reide-Kabelsketal Halle-Saalkreis (Ausgleichsbebauungsplan zumBebauungsplan Industriegebiet Halle-Saalkreis an der A 14) über die Ziele undZwecke der Planung und die Lösungsvor-schläge für die Entwicklung des gemeinde-übergreifenden Industriegebietes und der fürden Ausgleich vorgesehenen Flächen. ImRahmen der Bebauungsplanung wird zumBebauungsplan Nr. 1 eine Umweltverträg-lichkeitsprüfung durchgeführt. Dazu wirddie Plan-UVP in Form eines Umweltberich-tes (Vorbericht) mit ausgelegt.Die Bebauungspläne beinhalten Flächen inder Stadt Halle (Saale), der Gemeinde Döl-bau, der Gemeinde Peißen, der GemeindeQueis und der Gemeinde Reußen. Die öffent-liche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 22.bis 29. Januar 2001 in der StadtverwaltungHalle (Saale), Hansering 15, im 5. Oberge-schoss, am Sitz der VerwaltungsgemeinschaftKabelske-Tal, Gröbers, Ringstraße 18 (Bau-verwaltung) am Sitz der Verwaltungsgemein-schaft Saalkreis-Ost, Niemberg, Bahnhof-straße 9, statt.Anregungen können von jedermann wäh-rend der Auslegungsfrist vorgebracht wer-den. Dies kann während der Dienstzeit mon-tags, mittwochs und donnerstags von 9 bis 12und 13 bis 15 Uhr, dienstags von 9 bis 12 und13 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhrerfolgen.Eine Erörterung der Planinhalte findet am 22.Januar 2001, 18 Uhr, in Halle, Marktplatz2, Stadthaus, Kleiner Saal, statt.Der Geltungsbereich des Bebauungsplange-bietes Nr. 1, Industriegebiet Halle-Saalkreisan der A 14, ist der Abbildung zu entnehmen.Der Geltungsbereich für die Stadt Halle (Saa-le) des Bebauungsplanes Nr. 2, liegt im Osten

der Stadt mit Schwerpunkt im Bereich der Reide. Darüber hinaus sind Flächen in denGemeinden Dölbau, Peißen, Queis und Reußen Bestandteil des Bebauungsplanes. DieGeltungsbereiche sind den ausgelegten Unterlagen zu entnehmen.Halle, 10.01.2001 Für die Gemeinden und die Stadt Halle (Saale)

Helma Hampel, Bürgermeisterin der Gemeinde QueisHerbert Worg, Bürgermeister der Gemeinde DölbauFrank Stolzenberg, Bürgermeister der Gemeinde PeißenMatthias Beutel, Bürgermeister der Gemeinde ReußenIngrid Häußler, Oberbürgermeisterin der Stadt Halle (Saale)Für den Planungsverband i. G.Ingrid Häußler, Oberbürgermeisterin

Bebauungsplan Nr. 1 des Planungsverbandes Industriegebiet Halle-Saalkreis an der A 14

Gewalt ist eine SpiraleOffene Agressionen gegenüber anderen Menschen gibtes leider auch in unserer Stadt.

Auf der Straße, im Park oder auf dem Schulhof - Gewaltgegenüber Schwächeren, Fremden oder Minderheitengehört beinahe schon zum Alltag. Viele sind darüberbesorgt.

Aber sind sie auch bereit, etwas aktiv dagegen zu tun?Wir möchten Sie ermutigen, Gewalttätigkeiten nicht zutolerieren, aktiv für Toleranz und Menschenwürde zuhandeln, nicht wegzusehen und nicht in Gleichgültigkeitzu verfallen.

Helfen sie mit,unsere Stadtsicherer und

lebenswerter zu machen.

Es kann jeden Tag geschehenJederzeit können Sie in eine Situation geraten, inder Sie mit Gewalt und Aggression konfrontiertoder Zeuge einer Gewalttätigkeit werden.

Es ist gut, wenn Sie darauf vorbereitet sind und sicheinige Verhaltensregeln einprägen.

Das können sie tun:• Helfen Sie anderen, die in Bedrängnis geraten sind,

ohne sich selbst zu gefährden.

• Wagen Sie es, den ersten Schritt zu tun und andereanzusprechen.

• Sprechen Sie umstehende Passanten direkt an,etwa: “Sie, der Herr im grauen Anzug, finden Sie dasin Ordnung? Helfen Sie mir bitte, etwas zu unterneh-men!”

• Bilden Sie eine Front gegen den/die Gewalttäter undzeigen Sie, das Sie deren Verhalten nicht dulden.

• Provozieren Sie die Täter nicht und halten Sie räum-liche und sprachliche Distanz zu ihnen.

• Die Polizei ist für Ihre Sicherheit da. Alarmieren Sieunter 110 umgehend die Polizei, wenn Ihnen aktivesEingreifen nicht möglich scheint.

• Merken Sie sich Einzelheiten der Täter für einegenaue Beschreibung und stellen Sie sich als Zeugezur Verfügung!

Opfer, Zeugen und HelferHelfen Sie mit, durch couragiertes Eingreifen eine Straf-tat zu verhindern oder deren Folgen zu mindern!Auch Sie können in eine Situation geraten, in der Sie aufdie Hilfe anderer angewiesen sind.Nicht nur den unmittelbaren Opfern einer Straftat, auchHelfern und Zeugen stehen durch umfangreiche ge-setzliche Regelungen Schutz und Fürsorge zu.

Durch die Bezeugung einer Straftat helfen Sieden Opfern und leisten einen wichtigen Beitragzu einem gewaltfreien Klima in unserer Stadt.

Sehen Sie nicht weg! 2001Aktiv für Sicherheit in unserer Stadt -so können auch Sie mithelfen!

Hier finden Sie Beratung undUnterstützungDie Stadtverwaltung und die Polizei sind auf Ihre aktiveMithilfe für ein gewaltfreies Klima in unserer Stadt ange-wiesen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.Sie können sich an folgende Beratungsstellen wenden:

Polizeidirektion HallePolizeiliche BeratungsstelleLeipziger Straße 07, Tel. (03 45) 2 24-12 69Zentrale Leitstelle der Stadt Halle(Hier werden Sie an die erforderlicheBeratungsstelle vermittelt)Tel. (03 45) 2 21-50 00

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Seite 1417. Januar 2001

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Aufgrund der §§ 6, 44 Abs. 3 Nr. 1sowie § 116 Abs. 1 und 3 der Gemein-deordnung für das Land Sachsen-An-halt vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA1993 S. 568), zuletzt durch Artikel 1des Gesetzes zur Förderung der kom-munalen Mandatsträger vom26.04.1999 (GVBl. LSA, S. 152) geän-dert, in Verbindung mit dem § 4 Abs.2 des Gesetzes über kommunale Ei-genbetriebe im Land Sachsen-Anhalt(Eigenbetriebsgesetz - EigBG) vom24.03.1997 (GVBl. LSA 1997 S. 446)hat der Stadtrat der Stadt Halle (Saa-le) am 13.12.2000 folgende Satzung fürden Eigenbetrieb für Arbeitsförderungder Stadt Halle (Saale) beschlossen:

§ 1Name, Sitz, Träger und Betriebsform(1) Der Eigenbetrieb führt den Namen„Eigenbetrieb für Arbeitsförderung derStadt Halle (Saale)“, nachfolgend EfAgenannt.(2) Der Sitz des EfA ist Halle (Saale).(3) Träger des EfA ist die Stadt Halle(Saale).(4) Der EfA wird als Eigenbetrieb derStadt Halle (Saale) auf der Grundlage dergesetzlichen Vorschriften und dieser Sat-zung betrieben.

§ 2Zweckbestimmung

(1) Der EfA verfolgt den Zweck,a) alle Regie-Arbeitsbeschaffungsmaß-nahmen im Bereich der Verwaltung derstädtischen Fachämter undb) Beschäftigungsmaßnahmen für Sozi-alhilfeempfänger im Rahmen des flexib-len Sozialhilfesystems zur Integrationdurch Arbeit zu koordinieren und durch-zuführen.

§ 3Vermögen, Stammkapital

(1) Der EfA wird als Sondervermögender Stadt Halle (Saale) verwaltet undnachgewiesen.(2) Das Stammkapital beträgt 25.000,00EURO.

§ 4Betriebsleitung

(1) Die Betriebsleitung besteht aus einemBetriebsleiter. Der Betriebsleiter wird aufVorschlag des Betriebsausschusses imEinvernehmen mit der Oberbürgermeis-terin durch den Stadtrat bestimmt. DieBestellung kann zeitlich begrenzt wer-den.

§ 5Aufgaben der Betriebsleitung

(1) Der Betriebsleiter leitet den EfA selbst-ständig und in eigener Verantwortung,soweit nicht in den geltenden Gesetzenoder durch diese Satzung etwas anderesbestimmt ist. Ihm obliegt insbesonderedie laufende Betriebsführung. Im Rah-men seiner Zuständigkeit ist er für dieinnere Organisation des Betriebes, dieWirtschaftsführung, die Durchführungdes Rechnungswesens sowie alle sonsti-gen finanzwirtschaftlichen und adminis-trativen Angelegenheiten im Rahmen desBudgets verantwortlich.(2) Er entscheidet über Nebentätigkeits-genehmigungen.(3) Der Betriebsleiter vollzieht die Be-schlüsse des Stadtrates und des Betriebs-ausschusses. Er hat den Betriebsaus-schuss, in Eilfällen den Vorsitzenden desBetriebsausschusses, über alle wichtigenAngelegenheiten rechtzeitig zu unterrich-ten. Darüber hinaus hat der Betriebsleiter

Satzung der Stadt Halle (Saale) für den Eigenbetrieb für Arbeitsförderung der Stadt Halle (Saale)

den Betriebsausschuss vierteljährlichüber die Entwicklung der Erträge undAufwendungen schriftlich zu unterrich-ten und auf Verlangen mündlich zuerläutern.(4) Bei der Vergabe von Aufträgen ist derBetriebsleiter an die VOB, die VOL unddie VOF gebunden.

§ 6Vertretungsberechtigung

(1) Der Betriebsleiter vertritt die StadtHalle (Saale) im Rahmen der ihr durchdiese Satzung zugewiesenen Aufgaben.(2) Der Betriebsleiter kann Bediensteteder Abteilung „Arbeitsförderung“ derStadt Halle (Saale) in bestimmtem Um-fang mit seiner Vertretung beauftragen;in einzelnen Angelegenheiten kann errechtsgeschäftliche Vollmacht erteilen.Die Vertretungsberechtigten zeichnenunter dem Namen des EfA.(3) Verpflichtungserklärungen (§ 70 Ge-meindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt) müssen durch den Betriebsleiterhandschriftlich unterzeichnet werden.§ 70 Abs. 4 Gemeindeordnung des Lan-des Sachsen-Anhalt gilt mit der Maßga-be, dass die Geschäfte der laufenden Be-triebsführung den Geschäften der laufen-den Verwaltung gleich stehen.

§ 7Betriebsausschuss

(1) Der Betriebsausschuss wird als be-schließender Ausschuss für die Angele-genheiten des EfA vom Stadtrat gebildet.(2) Der Betriebsausschuss besteht aussechs Mitgliedern. Vier Mitglieder wer-den nach Maßgabe des § 46 Gemeinde-ordnung des Landes Sachsen-Anhalt vomStadtrat aus dessen Mitte benannt. EinMitglied ist eine beim Eigenbetrieb be-schäftigte Person. Die Oberbürgermeis-terin oder ein von ihr namentlich be-stimmter Vertreter ist stimmberechtigterVorsitzender des Betriebsausschusses.Der Beigeordnete für Wirtschaftsförde-rung, Beschäftigung und Liegenschaften,die Beigeordnete für Jugend, Sozialesund Gesundheit sowie der Beigeordnetefür Finanzen und offene Vermögensfra-gen können an den Sitzungen des Be-triebsausschusses mit beratender Stimmeteilnehmen. Für den Betriebsausschussgilt die Geschäftsordnung für den Stadt-rat und seine Ausschüsse in ihrer jeweilsgültigen Fassung.(3) Der beim EfA beschäftigte Vertreterder Bediensteten wird durch die Perso-nalvertretung vorgeschlagen und vomStadtrat bestellt. Die von der Personal-vertretung eingereichte Vorschlagslisteumfasst mindestens zwei Vorschläge. DerStadtrat kann die Vorschlagsliste ergän-zen.(4) Die Oberbürgermeisterin muss Be-schlüssen des Betriebsausschusses wi-dersprechen, wenn sie der Auffassungist, dass diese rechtswidrig sind. Die Ober-bürgermeisterin kann ihnen widerspre-chen, wenn übergeordnete Belange derStadt Halle (Saale) entgegenstehen. DerWiderspruch ist innerhalb von 14 Tagenschriftlich einzulegen und zu begründen.Er hat aufschiebende Wirkung. Die An-gelegenheit ist daraufhin unverzüglichdem Stadtrat zur Entscheidung vorzule-gen. Unbeschadet dessen richten sich dieBeschlussfassung und das weitere Ver-fahren im Betriebsausschuss nach denVorschriften der Gemeindeordnung desLandes Sachsen-Anhalt.(5) Der Betriebsleiter nimmt an den Sit-

zungen des Betriebsausschusses beratendteil. Er ist auf Verlangen verpflichtet, zuden Beratungsangelegenheiten Stellungzu nehmen und Auskünfte zu erteilen.(6) Darüber hinaus kann der Betriebsaus-schuss sonstige Personen, insbesondereSachverständige, zu einzelnen Tagesord-nungspunkten beratend heranziehen.

§ 8Aufgaben des Betriebsausschusses

(1) Der Betriebsausschuss bereitet alleAngelegenheiten des EfA vor, die derEntscheidung des Stadtrates vorbehaltensind. Er überwacht die Geschäftsführungdes EfA durch den Betriebsleiter.(2) Der Betriebsausschuss schlägt demStadtrat im Einvernehmen mit der Ober-bürgermeisterin den Betriebsleiter zwecksBestellung vor.(3) Der Betriebsausschuss ist zuständigfür die Einwilligung zur Aufnahme vonDarlehen und Kassenkrediten in Höhevon 25.000 EURO bis 50.000 EURO.(4) Dem Betriebsausschuss werden alleAngelegenheiten des EfA, die weder derBeschlussfassung des Stadtrates bedür-fen noch in die Zuständigkeit der Ober-bürgermeisterin oder des Betriebsleitersfallen, zur eigenen Entscheidung über-tragen. Der Betriebsausschuss entschei-det insbesondere über:a) den Vorschlag des Wirtschaftsprüfersnach § 131 Abs. 2 Gemeindeordnung desLandes Sachsen-Anhalt oder eine Wirt-schaftsprüfungsanstalt;b) die Empfehlung an den Stadtrat zumBeschluss des Wirtschaftsplanes und derFeststellung des Jahresabschlusses;c) die Stundung von Forderungen über5.000 EURO sowie Erlass/Niederschla-gung von Forderungen über 2.500 EURO;d) die Erteilung der Zustimmung zu er-folgsgefährdenden Mehraufwendungen;e) Mietverträge über Räume mit einemJahresmietwert von mehr als 15.000EURO und einer Mietdauer über 5 Jahrehinaus. Grundsätzlich ist der Betriebs-ausschuss über alle Mietverträge zu un-terrichten;f) sonstige wichtige Angelegenheiten desEfA.

§ 9Aufgaben des Stadtrates

(1) Der Stadtrat entscheidet in allen An-gelegenheiten des EfA, die ihm durch dieGemeindeordnung (§ 44) vorbehaltensind.(2) Der Stadtrat kann insbesondere dieBeschlussfassung über die folgenden An-gelegenheiten nicht übertragen:a) den Wirtschaftsplan;b) die Feststellung des Jahresabschlus-ses;c) die Entlastung des Betriebsleiters;d) die Verwendung des Jahresgewinnesund die Behandlung des Jahresverlustes;e) die Verwendung der für das Wirt-schaftsjahr für den Haushalt der Stadteingeplanten Finanzierungsmittel;f) die Umwandlung des EfA in ein wirt-schaftliches Unternehmen mit eigenerRechtspersönlichkeit;g) die Auflösung des EfA;h) die Stundung von Forderungen ab250.000 EURO und die Niederschlagungund den Erlass von Forderungen ab 25.000EURO;i) die Einwilligung zur Aufnahme vonDarlehen und Kassenkrediten ab 50.000EURO;j) den Erlass und die Änderung der Be-triebssatzung.

§ 10Aufsicht

(1) Der Stadtrat ist oberste Dienstbehör-de des Betriebsleiters. Die Oberbürger-meisterin ist oberste Dienstbehörde dersonstigen Bediensteten des EfA undDienstvorgesetzte des Betriebsleiters.Dienstvorgesetzter der sonstigen Bedien-steten ist der Betriebsleiter. Die Oberbür-germeisterin entscheidet im Einverneh-men mit dem Betriebsleiter über Umset-zungen von der allgemeinen Stadtver-waltung zum EfA und vom EfA in dieallgemeine Stadtverwaltung.

§ 11Personalangelegenheiten

Unter Beachtung des § 4 Abs. 1 und 2dieser Satzung erfolgt die Einstellung,Eingruppierung und Entlassung des Be-triebsleiters durch die Oberbürgermei-sterin der Stadt Halle (Saale) auf Vor-schlag des Betriebsausschusses. Die Ein-stellung, Eingruppierung und Entlassungder übrigen Bediensteten des EfA erfolgtdurch den Betriebsleiter.

§ 12Kassenführung

Für den EfA ist eine Sonderkasse einge-richtet. Sie ist mit der Stadtkasse verbun-den.

§ 13Wirtschaftsführung

und Rechnungswesen(1) Der EfA wird nach den Grundsätzeneines sparsam wirtschaftenden und lei-stungsfähigen Betriebes unter Beachtungder Aufgabenstellung geführt. Das Rech-nungswesen richtet sich nach den Regelnder kaufmännischen doppelten Buchfüh-rung.(2) Sämtliche Zweige des Rechnungswe-sens des Eigenbetriebes (Wirtschaftsplan,Buchführung, Kostenrechnung, Jahres-abschluss, Lagebericht) werden zusam-mengefasst verwaltet.

§ 14Wirtschaftsjahr

Wirtschaftsjahr ist das Haushaltsjahr derStadt Halle (Saale).

§ 15Wirtschaftsplan, Finanzplan,

Nachtragswirtschaftsplan(1) Der Betriebsleiter stellt im Einver-nehmen mit dem Beigeordneten für Wirt-schaftsförderung, Beschäftigung und Lie-genschaften, der Beigeordneten für Ju-gend, Soziales und Gesundheit sowie demBeigeordneten für Finanzen und offeneVermögensfragen bis spätestens 30.09.vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahreseinen Wirtschaftsplan auf und legt diesenüber die Oberbürgermeisterin dem Be-triebsausschuss vor. Der Wirtschaftsplanbesteht aus dem Erfolgsplan, dem Ver-mögensplan und der Stellenübersicht undist dem Haushaltsplan der Stadt Halle(Saale) beizufügen.(2) Der Betriebsleiter stellt im Einver-nehmen mit dem Beigeordneten für Wirt-schaftsförderung, Beschäftigung und Lie-genschaften, der Beigeordneten für Ju-gend, Soziales und Gesundheit sowie demBeigeordneten für Finanzen und offeneVermögensfragen einen fünfjährigen Fi-nanzplan auf, den er gleichzeitig mit demWirtschaftsplan über die Oberbürger-meisterin dem Betriebsausschuss vorlegt.Der Finanzplan ist dem Stadtrat zurKenntnis zu geben.(3) Ein Nachtragswirtschaftsplan ist auf-

zustellen, wenn im Laufe des Wirtschafts-jahres erfolgsgefährdende Mehraufwen-dungen und/oder Mindererträge im Er-folgsplan und/oder erhebliche Mehraus-gaben und/oder Mindereinnahmen imVermögensplan auftreten und/oder wei-tere Verpflichtungsermächtigungen imVermögensplan erforderlich werden. Er-folgsgefährdung tritt ein, wenn sich dasErgebnis des Wirtschaftsplans um mehrals ein Prozent der Höhe des Budgetsverschlechtert.(4) Erfolgsgefährdende Mehraufwendun-gen bedürfen der Zustimmung des Be-triebsausschusses, sofern sie nicht unab-weisbar sind. Gleiches gilt für Mehraus-gaben des Vermögensplans, die für ein-zelne Vorhaben erheblich sind.

§ 16Jahresabschluss und Lagebericht

(1) Der Betriebsleiter hat für den Schlusseines jeden Wirtschaftsjahres einen ausder Bilanz, der Gewinn- und Verlust-rechnung und dem Anhang bestehendenJahresabschluss sowie einen Lageberichtaufzustellen.(2) Jahresabschluss und Lagebericht sindinnerhalb von sechs Monaten nach Endedes Wirtschaftsjahres aufzustellen undder Oberbürgermeisterin vorzulegen.Diese leitet die Unterlagen unverzüglichan das Rechnungsprüfungsamt weiter.(3) Das Rechnungsprüfungsamt beauf-tragt den gemäß § 8 Abs. 4 Satz 2 Buchst.a) dieser Satzung vorgeschlagenen Wirt-schaftsprüfer oder die vorgeschlageneWirtschaftsprüfungsanstalt mit der Jah-resabschlussprüfung. Der Betriebsleiterhat die mit der Rechnungsprüfung beauf-tragte Stelle bei der Jahresabschlussprü-fung zu unterstützen.(4) Die Jahresabschlussprüfung soll in-nerhalb von neun Monaten nach Endedes Geschäftsjahres abgeschlossen sein.(5) Nach Abschluss der Jahresab-schlussprüfung hat die Oberbürgermeis-terin den Jahresabschluss und den Lage-bericht zusammen mit dem Bericht überdie Jahresabschlussprüfung zunächst demBetriebsausschuss zur Vorberatung undsodann mit dem Ergebnis der Vorbera-tung dem Stadtrat zur Feststellung zuzu-leiten.

§ 17Sprachliche Gleichstellung

Personen- und Funktionsbezeichnungengelten jeweils in männlicher und weibli-cher Form.

§ 18Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage ihrer Be-kanntmachung im Amtsblatt der StadtHalle (Saale) in Kraft. Gleichzeitig trittdie Satzung vom 01.01.2000 außer Kraft.Halle (Saale), 14.12.2000

Ingrid HäußlerOberbürgermeisterin

Bekanntmachungs-anordnung

Die vom Stadtrat der Stadt Halle(Saale) in der 16. Tagung am 13. De-zember 2000 beschlossene Satzungder Stadt Halle (Saale) für den Ei-genbetrieb für Arbeitsförderung derStadt Halle (Saale) wird hiermit öf-fentlich bekannt gemacht.Halle (Saale), 27.12.2000

Ingrid HäußlerOberbürgermeisterin

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Anlage 2 zur Abfallgebührensatzung der Stadt Halle (Saale) ab 01.01.2002) - Gebührentarif Euro1. Abfallgebühren1.1. Grundgebühr für Wohngrundstücke:Die Grundgebühr beträgt für Wohngrundstücke

bei berücksichtigter ohne berücksichtigteEigenkompostierung Eigenkompostierung

pro Person 18,00 25,80€/Einwohner/Jahr

1.2. Restmüllbehälter:Die Restmüllgebühr beträgt beiEntsorgung 14tägl. wöchentl. 2xwöch. 3xwöch. 4xwöch. 5xwöch.

60 Liter: *1

38,40 77,40 154,80 232,20 309,60 387,60120 Liter 66,60 133,20 266,40 399,60 533,40 666,60240 Liter: 113,40 227,40 455,40 683,40 911,40 1138,80660 Liter 327,60 655,80 1311,60 1968,00 2623,80 3279,60770 Liter: *

2367,20 753,00 1506,00 2259,00 3012,00 3765,60

1100 Liter:*2

517,80 1035,60 2071,80 3108,00 4143,60 5179,80*

1Bei der Veranlagung von reinen Wohngrundstücken (ohne gewerbliche Nutzung)

mit einer Person, dem kleinstmöglichen Restmüllbehälter und dem längstmöglichenEntsorgungsrhythmus wird die Restmüllgebühr halbiert.

*2Bei der Verwendung von Müllschleusen wird die Restmüllgebühr prozentual für

das tatsächlich nutzbare Behältervolumen (nach Herstellerangaben) ermittelt. Alter-nativ kann eine Litergebühr von 0,02 € pro Liter nutzbares Behältervolumen proEntsorgung berechnet werden. In dieser Litergebühr sind keine Kosten für dieAnschaffung und Unterhaltung der Müllschleusen enthalten.

1.3. Abfallbehälter zur Sortierung:Die Gebühr für Abfallbehälter zur Sortierung beträgt beiEntsorgung 14tägl. wöchentl. 2xwöch. 3xwöch. 4xwöch. 5xwöch.

60 Liter: 63,60 120,60 234,60 348,60 462,60 576,00120 Liter 114,00 217,80 427,20 636,00 844,80 1054,20240 Liter 213,60 415,80 820,80 1225,80 1631,40 2036,40660 Liter 601,80 1152,60 2253,60 3354,00 4455,00 5556,60770 Liter 696,60 1337,40 2619,00 3900,60 5182,20 6463,801100 Liter 975,00 1878,00 3685,20 5491,20 7297,80 9104,401.4.gesonderte Entsorgungen:1.4.1.Entsorgung von gesondert berechneten Biotonnen für Wohngrundstücke undGartenanlagen:Die Entsorgungsgebühr für gesondert berechnete Biotonnen für Wohngrundstückeund Gartenanlagen beträgt bei

Entsorgung 14tägl. wöchentl. 2xwöch. 3xwöch. 4xwöch. 5xwöch.

120 Liter: 67,20 130,20 255,60 381,00 506,40 631,80240 Liter: 110,40 213,60 421,20 628,20 835,20 1042,80

1.4.2. gesonderte Einzelentsorgungen:Die Entsorgungsgebühr für Einzel- bzw. Zusatzentsorgungen beträgt für

Restmüllbehälter Biotonne(von Wohngrundstücken

60 Liter: 1,26 - €/Entsorgung120Liter: 2,27 3,57 €/Entsorgung240Liter: 4,07 6,29 €/Entsorgung660 Liter: 10,97 - €/Entsorgung770 Liter: *

112,74 - €/Entsorgung

1100 Liter:*1

17,37 - €/Entsorgung

Zusätzlich wird eine Anfahrtgebühr von 8,69 € je gesonderter Anfahrt erhoben.*

1 Bei der Verwendung von Müllschleusen wird die Restmüllgebühr prozentual für

das tatsächlich nutzbare Behältervolumen (nach Herstellerangaben) ermittelt. Alter-

nativ kann eine Litergebühr von 0,02 € pro Liter nutzbares Behältervolumen proEntsorgung berechnet werden. In dieser Litergebühr sind keine Kosten für dieAnschaffung und Unterhaltung der Müllschleusen enthalten.

1.4.3. gesonderte Einzelentsorgungen von Abfallbehältern zur Sortierung:Die Entsorgungsgebühr für Einzel- bzw. Zusatzentsorgungen für Abfallbehälter zurSortierung beträgt für

Abfallbehälter

60 Liter: 2,01 €/Entsorgung120 Liter 3,66 €/Entsorgung240 Liter: 7,07 €/Entsorgung660 Liter: 19,19 €/Entsorgung770 Liter: 22,34 €/Entsorgung1100 Liter: 31,44 €/EntsorgungZusätzlich wird eine Anfahrtgebühr von 8,69 € je gesonderter Anfahrt erhoben.

1.4.4. gesonderte Entsorgungen ohne Nutzung von zugelassenen Abfallbehältern:Die Entsorgungsgebühr bei Entsorgungen ohne Nutzung von zugelassenen Abfallbe-hältern richtet sich nach den entstehenden Aufwendungen und Entsorgungskosten.

2. Sonstige Gebühren2.1. sonstige Entsorgungsgebühren2.1.1. Die Gebühren bei der Einzelabfuhr nach Vereinbarung ergeben sich ausAbfuhr- und ggf. Mietgebühr und betragen:für Absetzcontainer und Abrollcontainer (ohne Deponiegebühren)Fassungsvermögen Einzelabfuhr

in € pro Abfuhr Mietgebühr Mietgebühr(Nutzungszeit bis ab 4. Tag pro Monat3 Tage, in €) (in €/Tag) (in €/Monat)

1,3 - 2,5 m³ 43,56 0,59 14,274,0 m³ 71,74 1,19 28,536,0 m³ 71,74 1,49 35,677,0 m³ 71,74 1,63 39,237,0 m² mit Deckel 71,74 1,78 42,8010,0 m³ 71,74 1,78 42,8010,0 m³ mit Deckel 71,74 1,78 42,8013,0-14,0 m³ 115,30 2,97 71,3321,0 m³ 115,30 4,16 99,8633,0 m³ 115,30 4,16 99,86

Hinweis: Zu den genannten Gebühren kommen die jeweils geltenden Deponiegebüh-ren für Restmüll (65,39 €/t) bzw. die Verwertungsgebühren hinzu.

für Presscontainer (ohne Deponiegebühren)Fassungsvermögen Einzelabfuhr

in € pro Abfuhr Mietgebühr Mietgebühr(Nutzungszeit bis ab 4. Tag pro Monat3 Tage, in €) (in €/Tag) (in €/Monat)

bis 10,0 m³ 71,74 12,73 305,6211,0 - 30,0 m³ 115,30 16,99 407,70Hinweis: Zu den genannten Gebühren kommen die jeweils geltenden Deponiegebüh-ren für Restmüll (65,39 €/t) bzw. die Verwertungsgebühren hinzu.für Umleerbehälter (incl. Deponiegebühren)Fassungsvermögen Einzelabfuhr in €

pro Abfuhr Mietgebühr Mietgebühr(Nutzungszeit bis ab 4. Tag pro Monat3 Tage, in €) (in €/Tag) (in €/Monat)

2,5 m³ 54,09 0,85 20,425,0 m³ 108,19 1,05 25,21

2.2. Gesonderte Entsorgung von Sperr-müll aus HaushaltenDie Entsorgungsgebühr für Sperrmüll ausHaushalten beträgt:Entsorgungspauschale 43,56 €

2.3. Schadstoffhaltige HaushaltsabfälleDie Gebühr für größere Mengen schad-stoffhaltiger Haushaltsabfälle (größer 25l Gebindegröße)beträgt 1,54 €/kg.

2.4. AbfallbehälterAufstellung bzw. Abholung von Abfall-behälternBehälter Gebühr60 Liter 7,69 €120 Liter 7,69 €240 Liter 7,69 €660 Liter 12,81 €770 Liter 12,81 €1100 Liter 12,81 €2,5/5,0 m³ ULB 12,81 €Hinweis: Bei einem Austausch von zweiBehältern wird nur eine Gebühr berech-net (bei unterschiedlichen Gebühren je-weils die höhere).Gebühr für Beschädigung oder Verlustvon Abfallbehälten (§ 15 Abs. 9 der Ab-fallwirtschaftssatzung der Stadt Halle)

Behälter Gebühr60 Liter 32,00 €120 Liter 24,00 €240 Liter 32,00 €660 Liter 208,00 €770 Liter 226,00 €1100 Liter 305,00 €2,5/5,0 m³ ULB 817,00 €

2.5. Restmüllsäcke:Die Gebühr für einen Restmüllsack be-trägt 1,54 €. Die Entsorgungsgebühr istdarin enthalten.2.6. Grünschnittsäcke:Die Gebühr für einen Grünschnittsackbeträgt 0,77 €. Die Entsorgungsgebührist darin enthalten.

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Euro-Zeichenfehlte

In der Amtsblattausgabe Nr. 25/2000erschien durch drucktechnische Pro-bleme anstelle des €-Zeichens einPunkt.Da die Gebühren ab 1. Januar 2002 inEuro erhoben werden, hier noch ein-mal die komplette Übersicht.

Kartenvorverkauf: tägl. ab 9.30 Uhr � Mo./Di. Kinotag (außer feiertags): 8,00 DM, ab 17.00 Uhr: 8,50 � Mi./Do. Kinotag (außer feiertags): 8,00 DM, ab 17 Uhr: 10,00 DMFr.-So.: 10,00 DM, ab 17 Uhr: 13,50 DM � Happy Hour: Do. vor 17.00 Uhr: 6,00 DM � Kinder (inkl. 11 Jahre): 8,00 DM � Logenplatzzuschlag: 2,- DM

Halles Filmpalast im Charlottencenter � Charlottenstr. 8 � 06108 Halle � Tel. (03 45) 2 25 25 00 � Programmansage (03 45) 2 25 25 55Reservierungen: (030) 44 31 63 17

KLEINES TH

ALIA

THEATER

WAS HEISST HIER LIEBE / Premiere 17.00 Do 18WAS HEISST HIER LIEBE 10.00 Fr 19 10.00 VIOLA & ZINNOBER

20.00 EINE ART ALASKA Studententheater

CAMPIELLO Theaterjugendclub GUSTAV 20.00 Sa 20 21.00 RADIO NOIR im Gewölbe

DIE KLEINE HEXE 15.00 So 21DIE REISE NACH BRASILIEN z.letzt.Mal 10.00 Mo22 10.00 TONIO KRÖGERDER METEORITENLÖFFEL 10.00 Di 23 10.00 YARD GIRLDAS LÖWENFELL 10.00 Mi 24 10.00 DAS HERZ EINES BOXERSDAS GROSSE HEFT 10.00 Do 25 10.00 DAS HERZ EINES BOXERSWAS HEISST HIER LIEBE 10.00 Fr 26 20.00 TONIO KRÖGER

So 28 11.00 VIOLA & ZINNOBERZEICHNE WAS DUE SIEHST Vernissage 17.00 Mo29 10.00 YARD GIRLDIE RÜCKSEITE DES SCHLAFES Prem. 20.00DIE RÜCKSEITE DES SCHLAFES 20.00 Di 30 10.00 YARD GIRLWAS HEISST HIER LIEBE 10.00 Mi 31G

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SPIELPLAN JANUAR 2001

Die Theaterkasse im Kleinen Thalia Theater, Thaliapassage, ist Montag bis Freitagvon 8 bis 17 Uhr geöffnet.Telefonische Kartenvorbestellungen unter 0345 - 20 40 511

Telefonische Kartenbestellung (0345) 20 50 222 / 20 50 223Kassenzeiten: Di-Sa 10-20.30, Sonn-/Feiertg. 1 Std. vor Vorst.-Beginn

neues theaterGr. Ulrichstr. 51

06108 HalleTel. (0345) 20 500

18 19.30 Großer SaalDo Speer

von Esther Vilar

20.00-22.15 KommodeMeisterklasse: Maria Callasvon Terrence McNally

19 19.30 Großer SaalFr Revue 60

Einlaß 18.30

20 19.30-21.15 Großer SaalSa Die Stunde, da wir nichts

voneinander wußtenvon Peter Handke

21 20.00-22.10 KommodeSo Unter der Gürtellinie

von Richard Dresser

15.00-16.10 TintenfaßGuten Morgen, du Schönevon Maxie Wander

23 20.00-21.30 KommodeDi Die singenden Handtaschen 224 19.30-22.20 Großer SaalMi Furtwängler, Kategorie 4

von Ronald Harwood

20.00-21.15 KommodeDie Mausefallevon Agatha Christie

25 19.30-21.10 Großer SaalDo Die Wannseekonferenz

von Paul Mommertz 8-DM-Vorst.

26 19.30 Großer SaalFr Speer

von Esther Vilar

20.00-21.30 KommodeFräulein Julievon August Strindberg

27 19.30-22.30Sa Nachtasyl

von Maxim Gorki

28 20.00-22.30 KommodeSo Nächstes Jahr, gleiche Zeit

von Bernhard Slade

15.30-16.30 TintenfaßWieso? Warum?Ein Erich-Kästner-Abend

30 20.00-21.30 KommodeDi Gretchen 89 ff.

von Lutz Hübner

20.00-22.05 Kino im TintenfaßDas Kaninchen bin ichDEFA 1965/90

31 20.00 KommodeMi Im Schatten des Mt. Everest

Multivisionsvortrag Alpinclub Sachsen e.V.

Januar

Samstag, 27.01.2001 4. Chorkonzert19.30 Uhr19.30 Uhr19.30 Uhr19.30 Uhr19.30 Uhr Zum 100. Todestag von Guiseppe VerdiG.-F.-Händel-Halle Giacchino Rossini: Stabat Mater

Giuseppe Verdi: Quattro Pezzi SacriLeitung: Gothart StierKatherina Müller, Sopran,Katharina Peetz, Mezzosopran,Tomá� Cerný, Tenor, Mario Hoff, BaritonMonteverdi-Chor Hamburg

Sonntag, 28.01.2001 3. Konzert KONTRAPUNKT11.00 Uhr11.00 Uhr11.00 Uhr11.00 Uhr11.00 Uhr Carlo Gesualdo da Venosa: �Ahi, già mi discoloro�,Franckesche Stiftungen �Io tacero� und �Invan dunque o crudele� aus dem

IV. Buch der MadrigaleHans Werner Henze: Canzona per setteChristóbal de Morales: Motet Lamentabatur JacobHans Werner Henze: Paraphrasen über DostojewskyLeitung: Thomas MüllerPeter Härtwig, Sprecherensemble amarcord

PHILHARMONISCHESSTAATSORCHESTERHALLE

Konzerte in Halle (Auswahl)

Kartenvorverkauf: Konzertkasse PHILHARMONIE, Kl. Brauhausstraße 26Telefon: (03 45) 2 21-30 00

Mo-Fr 10-13 Uhr; Mo, Di, Do 15-18 Uhr

KONZERTHALLEULRICHSKIRCHE

Kleine Brauhausstr. 2606108 Halle (S.)Tel. 0345-2 21 30 21Fax 0345-2 21 30 22Kartenverkauf2 21 30 26

Sonntag, 21. Januar, 16.00 UhrORCHESTER FIPS FLEISCHERRebecca, Steinberg (Gesang)Joachim Wesel (Trompete)�Spiel mir eine alte Melodie ...�DIE GROSSE SWING-GALA 2001

Sonnabend, 27. Januar, 17.00 UhrDIE ORGELSTUNDEJens Goldhardt, SondershausenWerke von J. S. Bach, E. Arro, J. G. Walther und P. Eben

Sonnabend, 20. Januar, 17.00 UhrGlockenspielkonzert vom Roten Turm

Kassenöffnungszeiten:Di+Do 15-18 Uhr, Mi+Fr 10-13 Uhr, sowieeine Stunde vor Konzertbeginn

(Reservierungen erlöschen, wenn nicht andersangegeben, 30 Minuten vor Konzertbeginn)

KULTURINFORMATIONEN

Anzeigentelefon 03 45 / 2 02 45 12, 2 02 12 19, Fax 03 45 / 2 02 47 50