Die VOF im Vergaberecht Saarbrücken, 04.12 · Die VOF im Vergaberecht GHV Gütestelle Honorar- und...

49
Die VOF im Vergaberecht Saarbrücken, 04.12.2007 Dipl.- Ing. Peter Kalte Öffentlich bestellter und vereidigter Honorarsachverständiger Ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabekammer Baden- Württemberg GHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e. V. Schillerplatz 12/14, 67071 Ludwigshafen am Rhein Tel.: 0621- 68 56 09 00 Fax: 0621- 68 56 09 01 E-Mail: [email protected] Web: www.ghv-guetestelle.de

Transcript of Die VOF im Vergaberecht Saarbrücken, 04.12 · Die VOF im Vergaberecht GHV Gütestelle Honorar- und...

Die VOF im Vergaberecht

Saarbrücken, 04.12.2007

Dipl.- Ing. Peter Kalte

Öffentlich bestellter und vereidigter Honorarsachverständiger

Ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabekammer Baden-Württemberg

GHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e. V. Schillerplatz 12/14, 67071 Ludwigshafen am RheinTel.: 0621- 68 56 09 00 Fax: 0621- 68 56 09 01

E-Mail: [email protected] Web: www.ghv-guetestelle.de

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 2

Inhalt• Kurzvorstellung der GHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht

• Die Grundsätze des Vergaberechts

• Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

• Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV - )

• Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)

• Wichtige Rechtsprechung

• Hinweise für Bietergemeinschaften

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 3

GHV – Gütestelle Honorar- und Vergaberecht

• Gegründet: 14.12.2001

Vereinsmitglieder:

• IK Baden-Württemberg, IK Rheinland-Pfalz, IK Saarland

• Beratende Ingenieure (Auftragnehmer)

• Beamtete Ingenieure (Auftraggeber)

• Rechtsanwalt

• BVDL Berufsverband der Landschaftsökologen

• Mitgliedsantrag des Finanzministeriums des Saarlandes liegt vor!

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 4

GHV - Aufgaben (Satzung):

• fördert als Beratungs-, Güte- und Schiedsstelle die Einhaltung der

• Vergabevorschriften,

• Preisvorschriften.

• durch

• Beratung,

• Schlichtungsverfahren,

• Schiedsgutachten,

• Empfehlungen,

• Fortbildung,

• Öffentlichkeitsarbeit.

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 5

Die GHV

• ist eine neutrale Gütestelle,

• hat ihren Sitz in Ludwigshafen und wird bundesweit angefragt,

• wird vom Justizministerium BW in der Liste der institutionellen Schlichtungsstellen geführt,

• ist anerkannt als gemeinnütziger Verein nach §§ 51 ff. AO,

• wird von einem Beirat aus Auftraggebern beraten und überwacht!

GHV – Gütestelle Honorar- und Vergaberecht

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 6

Nationale Vergaben Haushaltsrecht

Bundes-, Landes- undGemeindehaushaltsordnungen

VOL/AVOB/A

Haushaltsgrundsätzegesetz

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 7

Europaweite Vergaben

SRL 2004/18/EG RL 2004/17/EG

VOB/A (20.03.2006) VOL/A (06.04.2006) VOF (13.05.2006)

VgV (01.11.2006)

GWB (13.05.2006)

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 8

Grundsätze:Bei allen Verfahren sind die Grundsätze des Vergaberechts zu beachten. Diese lauten:

• Transparenz (nachvollziehbares Verfahren, dokumentiert im Vergabevermerk)

• Gleichbehandlung (keine Bevorzugung)

• Diskriminierungsverbot (keine Beschränkungen)

• Wettbewerb (Bei geistig-schöpferischen Leistungen Leistungswettbewerb, kein Preiswettbewerb; bei verordneten Leistungen im Rahmen der Gebührenordnung HOAI)

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 9

GWB und VgVGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

• 1. Abschnitt: Vergabeverfahren

• 2. Abschnitt: Nachprüfungsverfahren

• 3. Abschnitt: Sonstige Regelungen

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge

(Vergabeverordnung – VgV)

• Abschnitt 1: Vergabebestimmungen

• Abschnitt 2: Nachprüfungsbestimmungen

• Abschnitt 3: Übergangs- und Schlußbestimmungen

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 10

GWB 1. Abschnitt: Vergabeverfahren§ 97 Allgemeine Grundsätze

• transparente Vergabeverfahren; alle Bewerber (Bieter) sind gleich zu behandeln

• mittelständische Interessen sind zu berücksichtigen (Bildung von Losen/Teillosen)

• Vergabe an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen; Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot

• Rechtsanspruch der Unternehmen auf Einhaltung der Vergabe-bestimmungen durch öffentliche Auftraggeber

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 11

GWB 1. Abschnitt: Vergabeverfahren§ 101 Arten der Vergabe

• offene Verfahren

• nicht offene Verfahren

• nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb

• Auswahl einer beschränkten Zahl von Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden

• Verhandlungsverfahren• mit oder ohne öffentliche Vergabebekanntmachung

• Einladung an ausgewählte Unternehmen, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbedingungen zu verhandeln

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 12

GWB 2. Abschnitt: Nachprüfungsverfahren

• Nachprüfungsbehörden (§§ 102 bis 106)

• Verfahren vor der Vergabekammer (§§ 107 bis 115)

• Sofortige Beschwerde (gegen Entscheidungen der Vergabekammer) (§§ 116 bis 124)

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 13

Vergabeverordnung - VgV Abschnitt 1: Vergabebestimmungen

§ 2 Schwellenwerte (ab 01.11.2006)

• Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Sektoren 422.000 € (vorher 400.000 €)

• Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Bundesbehörden 137.000 € (vorher 130.000 €)

• Alle anderen Liefer- und Dienstleistungsaufträge 211.000 €(vorher 200.000 €)

• Bei Bauaufträgen 5.278.000 € (vorher 5.000.000 €)

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 14

VgV Abschnitt 1: Vergabebestimmungen

§ 3 Schätzung der Auftragswerte

Verweis auf § 3 VOF (Berechnung des Auftragswertes)

§ 5 Vergabe freiberuflicher Dienstleistungen

• Auftraggeber … haben bei der Vergabe von Dienstleistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht … werden, dieVerdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) … anzuwenden. Dies gilt nicht für Dienstleistungen, deren Gegenstand eine Aufgabe ist, die vorab eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann. … ( VOL)

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 15

VgV Abschnitt 1: Vergabebestimmungen

§ 13 Informationspflicht

Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessenAngebot angenommen werden soll und über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes. Er sendet diese Information in Textform spätestens 14 Kalendertage vor demVertragsschluss an die Bieter ab. …

Ein Vertrag darf vor Ablauf der Frist oder ohne dass die Information erteilt worden und die Frist abgelaufen ist, nicht geschlossen werden.

Ein dennoch abgeschlossener Vertrag ist nichtig.

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 16

Der Ablauf des Vergabeverfahrens nach VOF - Auswahlphase

Vergabebekanntmachung durch Auftraggeber(europaweit)

Bewerbungsfrist mind. 37 (15) Tage

Bewerbung von X Bewerbern um Einladung zuVergabeverhandlungen

Auswahl von mind. 3 Bewerbern und Einladung zuVergabegesprächen

Auswahlkriterien(§§ 7, 10 bis 13)

Bewerbungs-unterlagen

Auswahlphase

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 17

Der Ablauf des Vergabeverfahrens nach VOF - Vergabephase

Auswahl von mind. 3 Bewerbern undEinladung zu Vergabegesprächen

Auftragsverhandlungen und Ermittlung desBewer-bers, der die bestmögliche Leistung

erwarten lässt

Vergabeentscheidung durch dieentscheidungsbefugten Gremien

Information der nicht erfolgreichen Bewerber

Vertragsabschluss mit erfolgreichemBewerber

Vorbereitung der Vergabeverhandlungenund Angebotsbearbeitung

Wartefrist nach § 13 VgV: 14 Kalendertage

Auftragskriterien(§§ 8, 16, 20, 24

und 25)

Leistungs- undHonorarvorschlag

Vergabephase

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 18

Die Vorschriften der VOF im Einzelnen

Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften (§§ 1 bis 21)

Kapitel 2: Besondere Vorschriften zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen (§§ 22 bis 26)

strukturiert nach 4 Handlungsbereichen:

Teil I: Grundsätze („Spielregeln“), definiert in §§ 1 bis 6, 14, 15, 21 bis 23 und 26

Teil II: Auswahlphase, definiert in §§ 7 und 10 bis 13

Teil III: Vergabephase, definiert in §§ 8, 16, 20, 24 und 25

Teil IV: Bekanntmachungspflichten, definiert in §§ 9, 17 bis 19

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 19

Teil I: § 4 Grundsätze der Vergabe • Leistungsbezogener Wettbewerb,

• Alle Bewerber sind gleich zu behandeln.

• Unlautere und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen sind unzulässig.

• Die Durchführung freiberuflicher Leistungen soll unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.

• Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger sollen angemessen beteiligt werden.

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 20

Teil I: § 14 Fristen

Mindestfrist im Tätigkeit

Normalfall Fall besonderer

Dringlichkeit

Teilnahmeanträge der Bewerber

37*) 15*)

zusätzliche Auskünfte des Auftraggebers 6 4

*) vom Tag der Absendung der Bekanntmachung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften an gerechnet. Bei elektronischer Übermittlung 30, bzw. 10 Tage

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 21

Teil I: § 15 Kosten

für Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen keine Vergütung

für Entwürfe, Pläne etc., die AG zusätzlich zur Bewerbung fordert, ist eine angemessene Vergütung (nicht: Entschädigung) festzu-setzen

gesetzliche Honorarordnungen sind zur Bemessung der Vergütung heranzuziehen, wenn diese zur Vergütung der gewünschten Leistungen gelten (s. auch § 24 Abs. 3 VOF)

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 22

Teil II: § 7 Teilnehmer am Vergabeverfahren Möglich: Einzelne oder mehrere natürliche oder juristische Personen

Bewerber müssen (Legalitätsprinzip) durch Auftraggeber zu Auskünften verpflichtet werden

• über wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen

• ob und auf welche Weise Bewerber – auf den Auftrag bezogen –„in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet“

Bewerber müssen durch Auftraggeber verpflichtet werden, Name und Qualifikation der Personen anzugeben, die die Leistung im Auftragsfalle tatsächlich erbringen sollen.

Bei Vergabe des Auftrages an mehrere Bewerber kann Auftraggeber die rechtliche Organisationsform vorgeben.

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 23

Teil II: § 10 Auswahl der Bewerber Abs. 3: Umfang der Leistungsnachweise:

• AG gibt an, welche Nachweise zu erbringen sind

GHV-Empfehlung für AN: Alles was der AG fordert nachweisen und dies in der dargelegten Reihenfolge

Abs. 4: Begrenzung der Nachweise

• Die Nachweise dürfen nur insoweit gefordert werden, wie es durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt ist.

GHV-Empfehlung für AG: nicht: Alle Nachweise nach VOF § 10 bis 13!

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 24

Teil II: § 11 Ausschlußkriterien

• Auszug aus Bundeszentralregister (§ 11 Abs. 2) kann, muss aber nicht gefordert werden (Opportunitätsprinzip),

• § 11 Abs. 4 regelt Ausschlussmöglichkeit, nichtAusschlusszwang,

GHV für AG: Bewerbereigenerklärung ausreichend!

GHV für AN: Genau das liefern was gefordert!

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 25

Teil II: § 12 Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

Abs. 1: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit kann „insbesondere“ durch „einen“ der folgenden Nachweise erbracht werden:

a. Bankenerklärung (nichtssagend!) oder Berufshaftpflicht-versicherung,

b. Bilanzen oder Bilanzauszüge (in Deutschland wettbewerbswidrig, Freiberufler bilanzieren nur im Ausnahmefall),

c. Erklärungen zum Gesamtumsatz und zum Umsatz für „entsprechende“ Dienstleistungen.

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 26

Teil II: § 12 Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

Abs. 3: Bewerber kann Subunternehmer hinzuziehen:

• Verpflichtungserklärung der „anderen“ (Sub-) Unternehmer musssein!

GHV-Empfehlung für AG: nur Abs. 1 lit. c) und Abs. 3 fordern!

GHV-Empfehlung für AN: genau das liefern was gefordert!

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 27

Teil II: § 13 Fachliche Eignung

Abs. 1: Beurteilung „insbesondere“ aufgrund der vom Bewerber nachzuweisenden

• Fachkunde,

• Leistungsfähigkeit,

• Erfahrung und

• Zuverlässigkeit

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 28

Teil II: § 13 Fachliche EignungAbs. 2: Nachweis kann wie folgt erbracht werden:

• Ggf. Berufszulassung, Studiennachweise von Führungskräften und der verantwortlichen Personen,

b) Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Rechnungswert, Leistungszeit und AG

• Bescheinigung des öffentlichen AG

• Bescheinigung des privaten AG oder Bietererklärung

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 29

Teil II: § 13 Fachliche EignungAbs. 2: Nachweis kann wie folgt erbracht werden:

c) Durch Angabe über die technische Leitung (Projektorganisation gefragt!)

d) Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte der letzten 3 Jahre

GHV für AG: Auftragsbezug herstellen (siehe GHV-Merkblatt)

e) Erklärung über die technische Ausstattung

GHV für AG: Nichts fordern!

GHV für AN: in c) bis e) genau das liefern was gefordert!

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 30

Teil II: § 13 Fachliche Eignung

Abs. 2: Nachweis kann wie folgt erbracht werden:

f) Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität

GHV für AG: keine Zertifizierungen fordern, sondern Maßnahmen beschreiben lassen und bewerten!

g) Kontrolle durch AG bei komplexen Leistungen

GHV für AG: Nichts fordern!

GHV für AN: Erklärung, dass man für Kontrollen nach § 13 Abs. 2 lit. g zur Verfügung steht!

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 31

Teil II: § 13 Fachliche EignungAbs. 2: Nachweis kann wie folgt erbracht werden:

h) Angabe Auftragsanteil mit Unterauftrag

GHV für AG: nicht noch mal fordern, bereits bei § 7 Abs. 2 als Abfragemuss erledigt!

Abs. 3: § 12 Abs. 3 gilt entsprechend.

Bedeutet, dass Subunternehmer die zugehörigen Nachweise liefern müssen!

GHV für AG: Gleiche Nachweise nur für „zentrale BG-Mitglieder, für die Anderen, auch die Subunternehmer nichts!

GHV für AN: Im Zweifel nachfragen, oder von allen Nachweise

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 32

Teil III: § 8 Aufgabenbeschreibung

Bei der Beschreibung der Aufgabenstellung sind technische Anforderungen zu formulieren:

• Entweder unter Bezugnahme auf technische Spezifikationen

• oder in Form von Leistungs- oder Funktionsanforderungen, die so genau zu fassen sind, dass sie den Bewerbern oder Bietern ein klares Bild vom Auftragsgegenstand vermitteln und dem Auftraggeber die Erteilung des Zuschlags ermöglichen.

Neue (VOF 2006) hohe Anforderung für den AG

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 33

Teil III: § 16 Aufforderung zur VerhandlungAbs. 1: Der AG fordert die ausgewählten (alle) Bewerber in Textform zur Verhandlung auf. Inhalt der Aufforderung mind.:

• Aufgabenbeschreibung (s. o.) und Verweis auf Bekanntmachung

Empfehlung GHV an AG:

• Vertragsentwurf mit Anlagen

• Honorarangebot,

• Frist (Datum) für den Eingang der Angebote, Anschrift des AG,

• ggf. zusätzlich beizufügende Unterlagen

• Ablauf der Verhandlung

• Teilnehmer

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 34

Teil III: § 16 Aufforderung zur VerhandlungAbs. 2: Der AG muss entweder in:

• der Aufgabenbeschreibung, oder

• Vergabebekanntmachung, oder

• der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung

Angeben:

• alle Auftragskriterien und

• deren Gewichtung!

• Gewichtung mit Marge oder wenn nicht möglich, dann

• Kriterien in absteigender Reihenfolge

GHV für AG: bereits in Vergabebekanntmachung aufnehmen!

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 35

TEIL III: §§ 16 i.V.m. 24 Auftragserteilung

Auftraggeber schließt nach Abschluß der Auftragsgespräche mit den ausgewählten Bewerbern den Vertrag mit dem Bewerber, der

• nach § 16 Abs. 4 aufgrund der ausgehandelten Auftragsbedingungen die bestmögliche Leistung erwarten läßt bzw.

• nach § 24 Abs. 1 im Hinblick auf die gestellte Aufgabe am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätvolle Leistungserfüllung bietet

§ 16 Abs. 3: „Auftragskriterien“, die auf die erwartete fachliche Leistung zu beziehen sind, sind „insbesondere“ genannt, aber zurBeurteilung freiberuflicher Leistungen nur bedingt geeignet!

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 36

TEIL III: § 24 Auftragserteilung

Abs. 2: Präsentationen im Auftragsgespräch:

• Referenzprojekte sind zulässig

• Unaufgefordert vorgelegte Lösungsvorschläge des Bewerbers (planerisch, schriftlich oder mündlich vorgetragen) dürfen nichtgewertet werden

• Lösungen können vom AG verlangt werden, Vergütung nach § 24 Abs. 3 oder Planungswettbewerb § 25!

Grundsätzlich vom AG zu beachten:

• Auswahlkriterien dürfen nicht als Auftragskriterien verwendet werden!

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 37

GHV-Merkblatt

Genauere Empfehlungen siehe GHV-Merkblatt „Transparente VOF-Verfahren“ (Heft 2 der Schriftenreihe) – kostenfrei auf der GHV-Homepage! Adresse:

http://www.ghv-guetestelle.de/ghv/site/publikationen/schriftenreihe/

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 38

Wichtige Rechtsprechung

Informationspflicht:

„Die Vorabinformationspflicht nach § 13 VgV besteht im Verhandlungsverfahren nicht nur gegenüber den Bietern, die zur Durchführung von Auftragsverhandlungen ausgewählt worden sind, sondern auch gegenüber Bewerbern, die nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden“.

OLG Naumburg, Beschluss vom 25.09.2006 - 1 Verg 10/06VgV § 13

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 39

Trennung von Auswahlphase und Zuschlagsphase:

• Es ist unzulässig, wenn der AG die Zahl der Referenzen nicht als Kriterium für die fachliche Eignung, sondern als Zuschlagskriterium berücksichtigt.

• Die Eignungskriterien Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit sind nach Durchschreiten der Eignungsprüfung für das Auswahlverfahren verbraucht.

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.02.2006 - 11 Verg 15/05und 11 Verg 16/05, VOF §§ 10, 12, 13, 16

Wichtige Rechtsprechung

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 40

HOAI:

„Ein Ausschluss eines die HOAI-Mindestsätze preislich unterschreitenden Angebots hat in der Regel erst nach Scheitern von Nachverhandlungen über den verordnungswidrigen Angebotsteil zu erfolgen.“

OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.11.2002 - 2 Verg 14/02; VOF § 16 Abs. 2

Wichtige Rechtsprechung

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 41

Bietergemeinschaften:

„Voraussetzung für die Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft ist die volle Zuverlässigkeit jedes Mitgliedes. Auf die Mehrheitsverhältnisse innerhalb der Bietergemeinschaft kommt es in diesem Zusammenhang nicht an“.

VK Niedersachsen, Beschluss vom 12.03.2001 - VgK 1/2001VOB/A § 25 Nr. 2

Wichtige Rechtsprechung

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 42

Bietergemeinschaften:

„Im nicht offenen Verfahren nach §§ 8, 8a VOB/A liegt es im Ermessen des Auftraggebers, den zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieterkreis zu bestimmen. Hierbei kann er auch festlegen, dass Angebote von Bietergemeinschaften nur dann gewertet werden, wenn diese bereits als solche einen Teilnahmeantrag gestellt hat.“

VÜA Bund, Beschluss vom 12.08.1997 - 1 VÜ 12/97; WuW1998, 785

Wichtige Rechtsprechung

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 43

Wichtige Rechtsprechung

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 44

Wichtige Rechtsprechung

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 45

Verträge

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 46

Vertragshandbuchfür Architekten / Ingenieure2005508 Seiten DIN A 4Musterverträgemit KommentarenISBN 3-89212-033-1www.iww.de/ingeniuere/vhb89,- € incl. MWS

Verträge

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 47

Titel Vertrag über eine Arbeitsgemeinschaft

Vertragliche Regelung für den Zusammenschluss einer Arbeitsgemeinschaft. Ziel ist die Fertigstellung eines im Vertrag genau beschriebenen Projektes eines bestimmten Auftraggebers. Es werden Name und Sitz der Gemeinschaft, die interne Aufgaben- und Rollenverteilung, das zu entrichtende Honorar und das Ausscheiden einer Vertragspartei detailliert geregelt.

Verfügbar seit

12.10.2007 unter www.vertragsdatenbank.de

Preis inkl. MwSt. EUR 10,26

Verträge

Die VOF im VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 48

Verträge

Kommentar zum ARGE- Vertragin der Bauindustrie!aus 1995!Musterverträgemit Kommentarenbeim Bauverlag

ca. 250 €

Die VOF im Vergaberecht

Saarbrücken, 04.12.2007

Viel Erfolg bei der Bildung von Bietergemeinschaften!

Viel Erfolg bei der Bewerbung!

Viel Erfolg bei der Auswahl!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Weitere Informationen unter: www.ghv-guetestelle.de