Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren - Leseprobe

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Die Fristen in Vergabeverfahren sind eines der Themen, deren strikte Einhaltung für Bieter und Vergabestelle zentrale Bedeutung haben. Dieses Buch beschäftigt sich detailliert mit den Fristen bei Vergabeverfahren, behandelt die Fristen gemäß GWB, VgV, VOB/A, VOL/A sowie SektVO und behandelt dabei viele konkrete Fragen. Es werden die Fristen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte (Verhandlungsverfahren, Offenes Verfahren, Nichtoffenes Verfahren, Wettbewerblicher Dialog) und unterhalb der EU-Schwellenwerte (freihändige Vergabe, beschränkte Ausschreibung, öffentliche Ausschreibung) behandelt. Im Detail werden die Fristen für die verschiedenen Verfahren besprochen und Tipps für die Vergabeverfahren aus Sicht der Vergabestelle und aus Sicht der Bieter gegeben. 431 Seiten, 104 Abbildungen, 30 Tabellen 1. Auflage Februar 2011 ISBN 978-3-942766-00-5

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  • 1. LeseprobeFachverlag Thomas FerberPraxisratgeber VergaberechtFristen im VergabeverfahrenFachverlag Thomas Ferber

2. Leseprobewww.fachverlag-ferber.de 3. Leseprobe Praxisratgeber VergaberechtFristen im VergabeverfahrenThomas Ferber1. Auage 2011Fachverlag Thomas FerberFachverlag Thomas Ferber 4. LeseprobeDieses Buch wurde mit groer Sorgfalt erarbeitet. Trotzdem knnen Fehler ound Irrt mer nicht vollstndig ausgeschlossen werden. Verlag und Autor uaubernehmen keine juristische Verantwortung und keine Haftung f r inhalt-uliche oder drucktechnische Fehler sowie deren Folgen. Jeder Anwender istdaher aufgefordert alle Angaben in eigener Verantwortung zu pr fen. uDie Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen oder sonstigenKennzeichen in diesem Buch berechtigt nicht zu der Annahme, dass die-se von jedermann frei benutzt werden d rfen. Vielmehr kann es sich auch udann um eingetragene Warenzeichen oder sonstige gesch tzte Kennzeichen uhandeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.Uber R ckmeldungen und Anmerkungen zu diesem Buch freuen wir [email protected] 978-3-942766-00-5Bibliograsche Information der Deutschen NationalbibliothekDie Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in derDeutschen Nationalbibliograe; detaillierte bibliograsche Daten sind imInternet uber http://dnb.d-nb.de abrufbar. 1. Auage 2011c 2011 Fachverlag Thomas FerberHeinestr. 5664295 Darmstadthttp://www.fachverlag-ferber.deDieses Werk einschlielich aller Abbildungen ist urheberrechtlichgesch tzt. Jede Verwertung auerhalb der engen Grenzen des Urheber- urechtsgesetzes ist ohne ausdr ckliche Zustimmung des Verlages unzulssigua u a und strafbar. Das gilt insbesondere f r Vervielfltigungen, Ubersetzungen,Mikroverlmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektro-nischen Systemen.Satz: Thomas Ferber mit Hilfe von L T XA ELektorat: Christina FerberDruck und Bindung: TZ-Verlag & Print GmbH, Rodorf bei DarmstadtPrinted in Germanywww.fachverlag-ferber.de 5. LeseprobeDieses Buch widme ich meinen fruheren Kollegen im Forschung-und-Lehre-Team bei Sun Microsystems:Bea, Regina, Andreas, Axel, Frank, Gregor, Mathias, Matthias, Michael,Rolf, Stefan, Thorsten, Torsten, Wilfriedund Wolfgangsowie unserem Chef Eckhard.Fachverlag Thomas Ferber 6. Leseprobewww.fachverlag-ferber.de 7. Leseprobe VorwortLiebe Leserin, lieber Leser,das entliche Beschaungswesen besitzt eine erheblicheowirtschaftliche Bedeutung. Fr die Europische Union ging manu a2004 von einem Marktvolumen bei entlichen Beschaungen von o1.500 Mrd. e aus.1 Das sind 16% des gesamten Bruttoinlands-produktes der EU. Allein fr die Bundesrepublik Deutschlandumachte das entliche Beschaungswesen 2002 ca. 17% des oBruttoinlandsprodukts (BIP) aus. Das sind etwa 360 Mrd. epro Jahr.2 Diese Bedeutung des entlichen Beschaungswesens ozeigt sich auch in der Anzahl der Ergebnisse fr den SuchbegriuOentliches Beschaungswesen bei Google.3Bei dieser Bedeutung des entlichen Beschaungswesensound damit des Vergaberechts verwundert es kaum, dass auch dieAnzahl der Literatur darber sehr umfangreich ist. Und jetzt nochuein weiteres Buch. Da stellt sich natrlich zu Recht die Frage: uWarum, wofr? Gibt es denn nicht schon genug Bcher zu diesemuuThema?Es gibt wirklich sehr viele und sehr gute Bcher uber die u 1 Siehe hierzu IP/04/149. 2 Siehe hierzu Gutachten Nr. 2/07 - Oentliches Beschaungswesen. Wissen-schaftlicher Beirat beim Bundesministerium fr Wirtschaft und Technologie,uDezember 2007. 3 Der Suchbegri oentliches Beschaungswesen ergab am 28.12.2010 un-gefhr 101.000 Ergebnisse. a iFachverlag Thomas Ferber 8. LeseprobeVorwortThemen Vergaberecht, Vergabeverfahren und entliches Beschaf-ofungswesen. Viele dieser Bcher waren mir in den letzten Jahren ueine groe Hilfe. Gefehlt hat mir aber die ganzen Jahre ein Buch,das sich im Detail mit allen Facetten der Fristen beschftigt und adiese gribereit zur Verfgung stellt. Und so entstand schlielich udie Idee zu diesem Buch.Fristen haben aufgrund der Formstrenge der Vergabeverfah-ren eine besondere Bedeutung. Ein Versto gegen diese Fristenzum Beispiel durch die falsche Berechnung einer Frist kann zueiner Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens fhren. Eine zuuspte Abgabe auch um nur eine Minute fhrt zwangslug zuma u aAusschluss des Bieters.In diesem Buch nden Sie alles uber Angebotsfristen, Fristen zur Teilnahme, Bewerbungsfristen, Zuschlagsfristen, Bindefristen,Wartefristen, Fristverkrzungen, Fristverlngerungen und vieles uamehr. Sie erfahren, wann Fristen beginnen und wann diese endensowie welche Regeln fr Samstage, Sonntage und Feiertage in Bezug uauf die Fristen gelten. Behandelt werden die Verfahren gem aVOL/A, VOB/A, VOF und SektVO und soweit zutreend die Ver-gabearten entliche Ausschreibung, beschrnkte Ausschreibung, oafreihndige Vergabe, oenes Verfahren, nicht oenes Verfahren, aVerhandlungsverfahren sowie der wettbewerbliche Dialog.Auf der Webseite www.fachverlag-ferber.de ndenSieaktuelle Ergnzungen bzw. Korrekturen zu diesem Buch.aIch wnsche Ihnen viel Freude mit diesem Buch, Erfolg fruuIhre Ausschreibung als Auftraggeber bzw. viel Erfolg als Bieter.Uber Rckmeldungen, Anregungen, Hinweise und Kritik peruEmail [email protected] freue ich mich sehr.So eine Arbeit wird eigentlich nie fertig, man muss sie fr fertig uerklren, wenn man nach Zeit und Umstnden das mglichstea aogetan hat.J. W. von Goethe, Italienische Reise, 16. Mrz 1787 aDarmstadt, im Januar 2011Thomas Ferberii www.fachverlag-ferber.de 9. LeseprobeInhaltsverzeichnisVorwort iI. Grundlagen des Vergaberechts 11. Einleitung3 1.1. Was ist Vergaberecht? . . . . . . . . . . . . . . . . .3 1.2. Auftragsarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .81.2.1. Lieferauftrge . . . . . . . . . . . . . . . . . .a 101.2.2. Bauauftrge . . . . . . . . . . . . . . . . . . .a 111.2.3. Dienstleistungsauftrge . . . . . . . . . . . .a 11 1.3. Die Regeln fr die Vergabe . . . . . . . . . . . . . .u 111.3.1. Die Regeln fr die Vergabe von Bauauftrgenu a 121.3.2. Die Regeln fr die Vergabe von Liefer- undu Dienstleistungsauftrgen . . . . . . . . . . . .a 131.3.3. Die Regeln fr die Vergabe von nicht vorabu eindeutig beschreibbaren freiberuichen Leis- tungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141.3.4. Die Regeln fr die Vergabe im Sektorenbereichu 15 1.4. Die EU-Schwellenwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . 161.4.1. Die EU-Schwellenwerte fr den Sektorenbereich u191.4.2. Der EU-Schwellenwert fr Bauleistungen . . .u 19iiiFachverlag Thomas Ferber 10. LeseprobeInhaltsverzeichnis 1.4.3. Der EU-Schwellenwert fr Lieferungen undu Dienstleistungen . . . . . . . . . . . . . . . .19 1.5. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrnkungena (GWB), vierter Teil . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 1.6. Die Vergabeverordnung (VgV) . . . . . . . . . . . .22 1.7. Die Vergabe- und Vertragsordnung fr Bauleistungen u (VOB/A) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 1.8. Die Vergabe- und Vertragsordnung fr Leistungenu (VOL/A) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 1.9. Die Sektorenverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . 27 1.10. Schtzung des Auftragswertes . . . . . . . . . . . . . a 28 1.10.1. Keine Manipulation des Schtzwertes . . . . a 29 1.10.2. Zeitpunkt der Schtzung . . . . . . . . . . . . a 29 1.10.3. Objektivitt der Schtzung . . . . . . . . . .aa 302. Die Vergabearten33 2.1. Oenes Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 362.1.1. Der Ablauf im oenen Verfahren . . . . . . .37 2.2. Nicht oenes Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . 382.2.1. Der Ablauf im nicht oenen Verfahren . . . .392.2.2. Grnde fr ein nicht oenes Verfahren gemuu a 3 EG VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . .402.2.3. Grnde fr ein nicht oenes Verfahren gemuu a 3a VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . .41 2.3. Verhandlungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . .432.3.1. Grnde fr ein Verhandlungsverfahren gemuu a 3 EG VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . .432.3.2. Grnde fr ein Verhandlungsverfahren gemuu a 3a VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . .47 2.4. Wettbewerblicher Dialog . . . . . . . . . . . . . . . .502.4.1. Grnde fr einen wettbewerblichen Dialogu u gem 3 EG VOL/A . . . . . . . . . . . . .a512.4.2. Grnde fr einen wettbewerblichen Dialogu u gem 3a VOB/A . . . . . . . . . . . . . .a53II. Fristen573. Fristen und Termine 59 3.1. Die Dimension der Zeit . . . . . . . . . . . . . . . . 59ivwww.fachverlag-ferber.de 11. Leseprobe Inhaltsverzeichnis 3.2. Begrisdenition Frist . . . . . . . . . . . . . . . . .613.2.1. Fristbeginn . . . . . . . . . . . . . . . . . . .623.2.2. Fristende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .65 3.3. Zusammenfassung Fristberechnung . . . . . . . . . . 68 3.4. Begrisdenition Termin . . . . . . . . . . . . . . . . 69 3.5. Feiertage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 3.6. Bercksichtigung der Feiertage bei europaweitenuAusschreibungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 3.7. Bercksichtigung der Feiertage bei nationalen Aus-uschreibungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .704. Fristen im Vergabeverfahren 71 4.1. Verentlichungsfrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 o 4.1.1. Regeln fr die Bekanntmachung gem VOL/A 73 u a 4.1.2. Regeln fr die Bekanntmachung gem VOB/A 78 u a 4.1.3. Regeln fr die Bekanntmachung gem SektVO 81 u a 4.2. Angebotsfrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 4.2.1. Beginn der Angebotsfrist . . . . . . . . . . . 84 4.2.2. Ende der Angebotsfrist . . . . . . . . . . . . 85 4.2.3. Dauer der Angebotsfrist . . . . . . . . . . . . 90 4.2.4. Bearbeitungsfrist . . . . . . . . . . . . . . . . 94 4.3. Frist fr Teilnahmeantrag (Bewerbungsfrist) . . . . . 96 u 4.3.1. Angemessene Frist . . . . . . . . . . . . . . . 98 4.3.2. Mindestfristen fr den Teilnahmewettbewerbufr Vergaben unterhalb der Schwellenwerte . 99 u 4.3.3. Standard-Mindestfristen fr den Teilnahme- uwettbewerb fr Vergaben ab Erreichen deruSchwellenwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 4.3.4. Verkrzung der Fristen durch elektronische u Ubersendung der Bekanntmachung . . . . . . 101 4.3.5. Verkrzte Fristen durch besondere Dringlich- ukeit (beschleunigtes Verfahren) . . . . . . . . 103 4.3.6. Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . 106 4.4. Frist fr zustzliche Ausknfte . . . . . . . . . . . . 108 u a u 4.4.1. Auskunftsfristen ab Erreichen der Schwellen-werte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 4.4.2. Auskunftsfristen unterhalb der Schwellenwerte 110 4.4.3. Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . 110vFachverlag Thomas Ferber 12. LeseprobeInhaltsverzeichnis 4.5. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen . . . . . 1114.5.1. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagenab Erreichen der Schwellenwerte . . . . . . . 1114.5.2. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagenunterhalb der Schwellenwerte . . . . . . . . .113 4.6. Bindefrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .114 4.7. Zuschlagsfrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .115 4.8. Die Frist zur Bekanntmachung uber die Auftragser- teilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 4.9. Die Fristen bei Rgen und Nachprfungen . . . . . . uu 1204.9.1. Entscheidungen der Vergabekammern . . . .1245. Informations- und Wartepicht127 5.1. Informationsinhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 5.2. Beispiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 5.3. Unwirksamkeit des Vertrages . . . . . . . . . . . . . 1326. Fristen bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwer- te gem VOB a 135 6.1. Fristen in der entlichen Ausschreibung gemoa VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 6.1.1. Ende der Angebotsfrist . . . . . . . . . . . . 138 6.1.2. Angebotsfrist - Ernungstermin . . . . . . . 138 o 6.1.3. Rcknahme von Angeboten . . . . . . . . . . 139 u 6.1.4. Zuschlagsfrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 6.2. Fristen in der beschrnkten Ausschreibung gem a a VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 6.3. Fristen bei der freihndigen Vergabe gem VOB/A 140 a a7. Fristen bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwer- te gem VOL/Aa1438. Fristen beim oenen Verfahren147 8.1. Fristen beim oenen Verfahren gem VOL/A . . .a 148 8.1.1. Fristverkrzungen beim oenen Verfahren ugem VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . .a 150 8.1.2. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen . 153 8.1.3. Fristen fr zustzliche Ausknfte . . . . . . . u au 154 8.1.4. Verlngerung der Angebotsfristen . . . . . . .a 155 8.1.5. Zurckziehen von Angeboten . . . . . . . . .u 155vi www.fachverlag-ferber.de 13. LeseprobeInhaltsverzeichnis 8.2. Fristen beim oenen Verfahren gem VOB/A . . . a 1568.2.1. Fristverkrzungen beim oenen Verfahrenugem VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . a 1578.2.2. Verlngerung der Angebotsfristen . . . . . . . a 1608.2.3. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen . 1618.2.4. Fristen fr zustzliche Ausknfte . . . . . . .u au 1628.2.5. Zurckziehen von Angeboten . . . . . . . . . u 162 8.3. Fristen beim oenen Verfahren gem SektVO . . . a 1638.3.1. Fristverkrzungen beim oenen Verfahrenugem SektVO . . . . . . . . . . . . . . . . . a 1648.3.2. Verlngerung der Angebotsfristen . . . . . . . a 1688.3.3. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen . 1688.3.4. Fristen fr zustzliche Ausknfte . . . . . . .u au 1699. Fristen beim nicht oenen Verfahren 171 9.1. Fristen beim nicht oenen Verfahren gem VOL/Aa 172 9.1.1. Frist fr den Teilnahmeantrag (Bewerbungs-ufrist) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 9.1.2. Angebotsfrist beim nicht oenen Verfahren .174 9.1.3. Fristen fr zustzliche Ausknfte . . . . . . .uau179 9.1.4. Verlngerung der Angebotsfristen . . . . . . . a 179 9.1.5. Zurckziehen von Angeboten . . . . . . . . .u179 9.2. Fristen beim nicht oenen Verfahren gem VOB/Aa 180 9.2.1. Frist fr den Teilnahmeantrag (Bewerbungs-ufrist) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180 9.2.2. Angebotsfrist beim nicht oenen Verfahren .181 9.2.3. Frist zum Versenden der Unterlagen . . . . . 186 9.2.4. Fristen fr zustzliche Ausknfte . . . . . . .uau186 9.2.5. Verlngerung der Angebotsfristen . . . . . . . a 186 9.2.6. Zurckziehen von Angeboten . . . . . . . . .u187 9.3. Fristen beim nicht oenen Verfahren gem SektVO a 188 9.3.1. Regelfristen gem SektVO . . . . . . . . . . a 188 9.3.2. Verkrzte Fristen gem SektVO . . . . . . .ua 189 9.3.3. Verlngerung der Angebotsfristen . . . . . . . a 194 9.3.4. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen .194 9.3.5. Fristen fr zustzliche Ausknfte . . . . . . .uau19510.Fristen beim Verhandlungsverfahren197 10.1. Der Ablauf im Verhandlungsverfahren . . . . . . . . 198viiFachverlag Thomas Ferber 14. LeseprobeInhaltsverzeichnis 10.2. Fristen beim Verhandlungsverfahren gem VOL/A a 198 10.2.1. Frist fr den Teilnahmeantrag (Bewerbungs- u frist) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199 10.2.2. Fristen fr zustzliche Ausknfte . . . . . . . uau203 10.2.3. Verlngerung der Angebotsfristen . . . . . . .a 204 10.2.4. Zurckziehen von Angeboten . . . . . . . . . u204 10.3. Fristen beim Verhandlungsverfahren gem VOB/A a 205 10.3.1. Frist fr den Teilnahmeantrag (Bewerbungs- u frist) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205 10.3.2. Fristen fr zustzliche Ausknfte . . . . . . . uau207 10.3.3. Verlngerung der Angebotsfristen . . . . . . .a 207 10.3.4. Zurckziehen von Angeboten . . . . . . . . . u208 10.4. Fristen beim Verhandlungsverfahren gem SektVOa 209 10.4.1. Regelfristen gem SektVO . . . . . . . . . .a 209 10.4.2. Verkrzte Fristen gem SektVO . . . . . . . ua 209 10.4.3. Verlngerung der Angebotsfristen . . . . . . .a 214 10.4.4. Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen .214 10.4.5. Fristen fr zustzliche Ausknfte . . . . . . . uau215 10.5. Fristen beim Verhandlungsverfahren gem VOF . .a 216 10.5.1. Verkrzte Fristen gem VOF . . . . . . . . . ua 216 10.5.2. Fristen fr zustzliche Ausknfte . . . . . . . uau218 10.5.3. Verlngerung der Bewerbungs- und Ange-a botsfristen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21811.Fristen beim wettbewerblichen Dialog 219 11.1. Fristen beim wettbewerblichen Dialog gem VOL/Aa219 11.1.1. Frist fr den Teilnahmeantrag (Bewerbungs- u frist) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220 11.1.2. Fristen fr zustzliche Ausknfte . . . . . . . uau222 11.1.3. Verlngerung der Angebotsfristen . . . . . . .a 222 11.1.4. Zurckziehen von Angeboten . . . . . . . . . u223 11.2. Fristen beim wettbewerblichen Dialog gem VOB/Aa224 11.2.1. Frist fr den Teilnahmeantrag (Bewerbungs- u frist) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224 11.2.2. Fristen fr zustzliche Ausknfte . . . . . . . uau226 11.2.3. Verlngerung der Angebotsfristen . . . . . . .a 226 11.2.4. Zurckziehen von Angeboten . . . . . . . . . u227viiiwww.fachverlag-ferber.de 15. LeseprobeInhaltsverzeichnis12.Beispiele und Tipps fr die Praxis u 229 12.1. Beispiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229 12.1.1. Der Expressversand, Kurierdienst hat nicht pnktlich abgegeben! . . . . . . . . . . . . . . u 229 12.1.2. Pnktlich abgegeben? . . . . . . . . . . . . . u 230 12.1.3. Abgabe nach Abgabetermin aber vor Onung der Angebote . . . . . . . . . . . . . . . . . .231 12.1.4. Verlngerung der Angebotsfrist . . . . . . . .a231 12.1.5. Die Sommerzeit: 10:00 Uhr MEZ vs 10:00 Uhr MESZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .232 12.2. Tipps fr die Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . u 232 12.2.1. Angemessene Fristlnge . . . . . . . . . . . .a232 12.2.2. Faire Abgabetermine . . . . . . . . . . . . . . 233 12.2.3. Verlngerung der Fristen . . . . . . . . . . . .a233 12.2.4. Korrekte Berechnung der Fristen . . . . . . . 233 12.2.5. Das Risiko der verspteten Abgabe - Kurier-a und Expressdienste . . . . . . . . . . . . . . .234 12.2.6. Das Risiko der verspteten Abgabe - der rich- a tige Abgabeort . . . . . . . . . . . . . . . . .235 12.2.7. Die unverzgliche Rge . . . . . . . . . . . . u u 235 12.2.8. Fristen fr zustzliche Ausknfte . . . . . . .uau236III. Gesetze und Verordnungen23713.Brgerliches Gesetzbuch (BGB)u23914.Richtlinie (EWG, EURATOM) Nr. 1182/71 24115.Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrnkungen (GWB) a 24516. Vergabeverordnung (VgV)26717.Vergabe und Vertragsordnung fr Leistungen - Teil Au (VOL/A)27518.Vergabe- und Vertragsordnung fr Bauleistungen Teil A - u VOB/A31519.Sektorenverordnung - SektVO 353ixFachverlag Thomas Ferber 16. LeseprobeInhaltsverzeichnis20. Einheiten- und Zeitgesetz - EinhZeitG38521.Gesetze uber Feiertage 38722.Abkrzungenu39923.Lexikon 407Literaturverzeichnis 423Index427xwww.fachverlag-ferber.de 17. Leseprobe Tabellenverzeichnis4.1. Bewerbungsfristen bei Teilnahmewettbewerben fru Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte . . . 1004.2. Bewerbungsfristen bei Teilnahmewettbewerben fru Vergabeverfahren gem SektVO . . . . . . . . . . .a1064.3. Bewerbungsfristen bei Teilnahmewettbewerben fru Vergabeverfahren gem VOF ab Erreichen dera Schwellenwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1074.4. Abkrzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . u 1074.5. Bewerbungsfristen bei Teilnahmewettbewerben fru Vergabeverfahren gem VOB/A ab Erreichen der a Schwellenwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1074.6. Bewerbungsfristen bei Teilnahmewettbewerben fru Vergabeverfahren gem VOL/A ab Erreichen der a Schwellenwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1084.7. Auskunftsfristen ab Erreichen der Schwellenwerte . .1116.1. Fristen inder oentlichen Ausschreibung gem a VOB/A .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1366.2. Fristen in der beschrnkten Ausschreibung gema a VOB/A .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1418.1. Fristen im oenen Verfahren gem VOL/A . . . . . 148axiFachverlag Thomas Ferber 18. LeseprobeTabellenverzeichnis8.2. Fristverkrzungen beim Oenen Verfahren gemu a VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1508.3. Fristen im Oenen Verfahren gem VOB/A . . . . a1568.4. Fristen im Oenen Verfahren gem SektVO . . . . a1638.5. Fristverkrzungen beim Oenen Verfahren gemu a SektVO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1659.1. Fristen im nicht oenen Verfahren gem VOL/A . .a 1729.2. Fristverkrzungen beim nicht oenen Verfahrenu gem VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a1749.3. Angebotsfristverkrzungen beim nicht oenen Ver- u fahren gem VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . .a 1769.4. Fristen im nicht oenen Verfahren gem VOB/A .a 1809.5. Fristverkrzungen beim nicht oenen Verfahrenu gem VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a1829.6. Angebotsfristverkrzungen beim nicht oenen Ver- u fahren gem VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . .a 1839.7. Fristen im nicht oenen Verfahren gem SektVO . .a 1889.8. Fristverkrzungen beim nicht oenen Verfahrenu gem VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a19110.1. Fristen im Verhandlungsverfahren gem VOL/A . . a19910.2. Fristverkrzungen beim Verhandlungsverfahren ugem VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .a 20210.3. Fristen im Verhandlungsverfahren gem VOB/A . . a20510.4. Fristverkrzungen beim Verhandlungsverfahren ugem VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .a 20710.5. Fristen im Verhandlungsverfahren gem SektVO . . a20910.6. Fristverkrzungen beim nicht oenen Verfahren ugem VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .a 21211.1. Fristen beim wettbewerblichen Dialog gem VOL/A 220 a11.2. Fristen im wettbewerblichen Dialog gem VOB/A . 224 axii www.fachverlag-ferber.de 19. Leseprobe Abbildungsverzeichnis1.1.Die erste europische Whrung - rmische Mnzen .aao u 31.2.Rechtsbersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . u81.3.Gesetze und Verordnungen fr Bauleistungen . . . . u 131.4.Gesetze und Verordnungen fr Liefer- und Dienstleis- utungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141.5. Gesetze und Verordnungen fr freiberuiche Leistungenu161.6. Gesetze und Verordnungen im Sektorenbereich . . . 171.7. Die aktuellen Schwellenwerte seit 1. Januar 2010 . .181.8. Der aktuelle EU-Schwellenwert im Sektorenbereich .191.9. Der aktuelle EU-Schwellenwert fr Bauleistungen . .u201.10. EU-Schwellenwert fr Lieferungen und Dienstleistun- ugen der oberen und obersten Bundesbehrden . . . . o 211.11. EU-Schwellenwert fr Lieferungen und Dienstleistun- ugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .221.12. Weichenstellung in der VgV . . . . . . . . . . . . . . 241.13. Die Struktur der VOB . . . . . . . . . . . . . . . . . 251.14. Die erste VOB von 1926 . . . . . . . . . . . . . . . . 261.15. Die Struktur der VOL . . . . . . . . . . . . . . . . . 271.16. Die erste VOL von 1936 . . . . . . . . . . . . . . . . 272.1. Nationale und europaweite Vergabeverfahren . . . .332.2. Rechts- und Verordnungsbersicht bei nationalen u Vergaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .36xiiiFachverlag Thomas Ferber 20. LeseprobeAbbildungsverzeichnis2.3. Die Vergabearten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 372.4. Der Ablauf im oenen Verfahren . . . . . . . . . . . 382.5. Der Ablauf im nicht oenen Verfahren . . . . . . . . 402.6. Der Ablauf im Verhandlungsverfahren .. . . . . . . 442.7. Der Ablauf im wettbewerblichen Dialog. . . . . . . 503.1. Der Mond als eine der Grundlagen fr unseren Kalenderu 603.2. Fristendenition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 613.3. Fristbeginn - Magebliches Ereignis am Montag . . .643.4. Fristbeginn - Magebliches Ereignis am Freitag . . . 643.5. Fristbeginn - Magebliches Ereignis am Samstag . . 643.6. Fristende fllt auf einen Samstag . . . . . . . . . . .a 673.7. Fristende fllt auf einen Sonntag . . . . . . . . . . .a 673.8. Fristende fllt auf einen Feiertag . . . . . . . . . . .a 673.9. Fristende fllt auf einen Werktag . . . . . . . . . . .a 683.10. Gesetze und Verordnungen zur Fristberechnung . . .694.1. Frist fr die Verentlichung der Vergabebekanntma- u o chung bei elektronischer Ubermittlung . . . . . . . . 764.2. Frist fr die Verentlichung der Vergabebekanntma- u ochung bei nichtelektronischer Ubermittlung . . . . .764.3. Frist zur Verentlichung der Bekanntmachung beioelektronischer Ubermittlung . . . . . . . . . . . . . . 764.4. Angebotsfristbeginn, Absenden der Angebotsauor-derung an einem Montag . . . . . . . . . . . . . . . .854.5. Angebotsfristbeginn, Absenden der Angebotsauor-derung an einem Freitag . . . . . . . . . . . . . . . . 854.6. Ernungstermin und Zuschlagsfrist . . . . . . . . . o884.7. Abgabetermin, Angebotsnung und Bindefrist . . .o 894.8. Ende der verentlichten Angebotsfrist fllt auf einen o aSamstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 904.9. Ende der verentlichten Angebotsfrist fllt auf einen o aSonntag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 904.10. Ende der verentlichten Angebotsfrist fllt auf einen o aFeiertag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .904.11. Die Zeit fr die Erstellung der Angebote bei nicht-uelektronischer Bekanntmachung im oenen Verfahren 954.12. Arbeitstage zur Bearbeitung der Ausschreibung . . . 964.13. Die fr die Bearbeitung und Angebotserstellung uverfgbaren Werktage . . . . . . . . . . . . . . . . . u97xivwww.fachverlag-ferber.de 21. Leseprobe Abbildungsverzeichnis4.14. Die fr die Bearbeitung und Angebotserstellunguverfgbaren Werktage, Monat mit Feiertagen . . . .u 974.15. vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb . . . . . . . . 984.16. Die Standard-Mindestfrist fr Teilnahmeantrge . .ua 1004.17. Durch elektronische Ubermittlung verkrzteuMindestfrist fr Teilnahmeantrge . . . . . . . . . .ua 1024.18. Maximal verkrzte Mindestfrist fr Teilnahmean- uutrge gem VOB/A, VOL/A und VOF . . . . . . .a a1044.19. Maximal verkrzte Mindestfrist fr Teilnahmean- uutrge gem SektVO . . . . . . . . . . . . . . . . . .a a1054.20. Berechnung der Auskunftsfristen . . . . . . . . . . .1094.21. Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen . . . . .1124.22. Bindefrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1154.23. Zuschlagsfrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1164.24. Frist gem 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB . . . . . . . . .a1235.1. Wartefrist vor Zuschlagserteilung . . . . . . . . . . . 1285.2. Wartepicht bei Versenden der Information per Post1295.3. Wartepicht bei elektronischem Versenden der Infor- mation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1305.4. Informationspicht gem 101a GWB - 15 Tage . . a 1315.5. Informationspicht gem 101a GWB - 10 Tage, a Fristende an einem Sonntag . . . . . . . . . . . . . .1315.6. Informationspicht gem 101a GWB - 10 Tage in- a klusive Feiertage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1326.1. Unterhalb des Schwellenwertes von 4.845.000 Euro fr Bauleistungen knnen die Vergabeartenu o entliche Ausschreibung, beschrnkte Ausschrei- o a bung und freihndige Vergabe genutzt werden. . . . .a1356.2. Die Fristen bei entlichen Ausschreibungen gemo a VOB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1366.3. Ende der verentlichten Angebotsfrist fllt auf eineno a Samstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1386.4. Ende der verentlichten Angebotsfrist fllt auf eineno a Sonntag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1386.5. Ende der verentlichten Angebotsfrist fllt auf eineno a Feiertag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1396.6. Die Fristen bei beschrnkten Ausschreibungen gem aa VOB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 xvFachverlag Thomas Ferber 22. LeseprobeAbbildungsverzeichnis7.1. Unterhalb des Schwellenwertes von 193.000 Euro fru Liefer- und Dienstleistungen knnen die Vergabear-o ten entliche Ausschreibung, beschrnkte Ausschrei- o a bung und freihndige Vergabe genutzt werden . . . . 143a7.2. Unterhalb des Schwellenwertes von 125.000 Euro fr Liefer- und Dienstleistungen der oberstenu und oberen Bundesbehrden knnen die Verga-oo bearten entliche Ausschreibung, beschrnkteoa Ausschreibung und freihndige Vergabe genutzt werden144 a7.3. Die Fristen bei entlichen Ausschreibungen gemoa VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1447.4. Die Fristen bei beschrnkten Ausschreibungen gem a a VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1458.1. Fristen im oenen Verfahren . . . . . . . . . . . . . .1498.2. verkrzte Fristen im oenen Verfahren durch Vorin-uformation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1518.3. krzteste erlaubte Fristen im oenen Verfahren durch uKumulation aller Verkrzungsmglichkeiten . . . . . u o1518.4. Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen . . . . .1548.5. Fristen im oenen Verfahren . . . . . . . . . . . . . .1578.6. verkrzte Fristen im oenen Verfahren durch Vorin-uformation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1598.7. krzteste erlaubbare Fristen im oenen Verfahren udurch Kumulation aller Verkrzungsmglichkeiten .uo1598.8. Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen . . . . .1618.9. Fristen im oenen Verfahren . . . . . . . . . . . . . .1638.10. verkrzte Fristen im oenen Verfahren durch Vorin-uformation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1658.11. krzeste erlaubte Fristen im oenen Verfahren durch uKumulation aller Verkrzungsmglichkeiten . . . . . u o1669.1. Der Ablauf im nicht oenen Verfahren . . . . . . . . 1719.2. Fristen beim Nicht-Oenen-Verfahren . . . . . . . .1759.3. Fristen im beschleunigten nicht oenen Verfahren gem VOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a1789.4. Fristen beim Nicht-Oenen-Verfahren . . . . . . . .1829.5. Fristen im beschleunigten nicht oenen Verfahren gem VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a185xviwww.fachverlag-ferber.de 23. Leseprobe Abbildungsverzeichnis9.6. Regelfristen beim nicht oenen Verfahren gem a SektVO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1899.7. verkrzte Fristen beim nicht oenen Verfahren gem ua SektVO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19010.1. Der Ablauf im Verhandlungsverfahren . . . . . . . .19810.2. Die Regelfrist im Verhandlungsverfahren gemaVOL/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20010.3. Die durch elektronische Ubermittlung verkrzte Fristuim Verhandlungsverfahren gem VOL/A . . . . . . a 20110.4. Die verkrzte Frist beim beschleunigten Verhand- ulungsverfahren gem VOL/A . . . . . . . . . . . . . a 20310.5. Fristen im beschleunigten Verhandlungsverfahrengem VOB/A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .a20810.6. Regelfristen beim Verhandlungsverfahren gemaSektVO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21010.7. verkrzte Fristen beim Verhandlungsverfahren ugem SektVO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .a21110.8. Die Regelfrist im Verhandlungsverfahren gem VOF a 21610.9. Die verkrzte Frist beim beschleunigten Verhand- ulungsverfahren gem VOF . . . . . . . . . . . . . . a 21711.1. Fristen beim wettbewerblichen Dialog gem VOL/A a 22011.2. Die durch elektronische Ubermittlung verkrzte Frist ubeim wettbewerblichen Dialog gem VOL/A . . . .a22211.3. Fristen beim wettbewerblichen Dialog gem VOB/A a 22511.4. Die durch elektronische Ubermittlung verkrzte Frist ubeim wettbewerblichen Dialog gem VOB/A . . . .a226 xviiFachverlag Thomas Ferber 24. Leseprobewww.fachverlag-ferber.de 25. LeseprobeTeil I.Grundlagen desVergaberechts 1Fachverlag Thomas Ferber 26. Leseprobewww.fachverlag-ferber.de 27. Leseprobe KAPITEL1 Einleitung1.1. Was ist Vergaberecht?Vergabeverfahren sind keine Erndung der Neuzeit. Bereits in derAntike wurden entliche Bauten und Dienstleistungen teilweise oin entlichen Verfahren vergeben. Beispielhaft seien hierzu die oBauvergabe des Zeus-Tempels 1 im griechischen Livadia im 2.Jahrhundert vor Christus sowie die Vergabe uber den Bau einerMauer2 im rmischen Puteoli im Jahr 105 vor Christus genannt.oAbbildung 1.1.: Die erste europische Whrung - rmische Mnzen a a ou1 Siehehierzu Centralblatt der Bauverwaltung Nr. 1, S. 5; Nr. 2, S. 11-12, 1882.2 Siehehierzu T. Wiegand. Die Puteolanische Bauinschrift, 1894; P. Ries, Bau-vertrge im rmischen Recht, Dissertation Mnchen 1989. a ou3Fachverlag Thomas Ferber 28. Leseprobe1. EinleitungDie zur Lizitation (Versteigerung) an einem vorher bekanntgege-benen Tag entlich auf dem Forum anstehenden Verdingungeno(Vergaben) wurden bereits bei der Ankndigung des Termins durchuAnschlag bekannt gemacht. Geboten wurde durch Fingerzeichen.Den Zuschlag bekam bei der Verdingung von Werk-, Dienst- undSachleistungen derjenige, der fr das geringste Entgelt bereit war udiese Leistungen zu erbringen.3 Sinn und Zweck dieser Verfahrenwar die Leistungen zum gnstigsten Preis einzukaufen.uMit der Industrialisierung Europas wurde das Verdingungs-wesen (Submissionswesen, Vergabewesen) wieder neu entdeckt. Zielwar auch hier die Vergabe zum gnstigsten Preis. In der ersten uHlfte des 20. Jahrhundert wurden schlielich in Deutschlandadie beiden Verdingungsordnungen fr Bauleistungen (VOB)uund Leistungen (VOL) erarbeitet und verabschiedet. BeideVerdingungsordnungen wurden haushaltsrechtlich im deutschenRecht verankert. Mit der Entwicklung der Europischen Unionaund dem Ausbau des europischen Binnenmarktes ergab sich die aNotwendigkeit Regeln fr einen gemeinsamen Markt zu schaen.uDies wurde von der europischen Kommission durch Richtlinien, adie in nationale Gesetze und Vorschriften zu transformieren waren,umgesetzt.Durch die europischen Vergaberichtlinien sind die folgenden adrei Grundstze im deutschen Vergaberecht verankert worden: a Wettbewerbsprinzip Transparenzprinzip GleichbehandlungsprinzipDas Bundesverfassungsgericht gab zum Begri des Vergaberechtsdie folgende Denition:3 W.Kunkel, Staatsordnung und Staatspraxis der Rmischen Republik, ZweiteroAbschnitt, Mnchen 1995, 446 ..u4 www.fachverlag-ferber.de 29. Leseprobe1.1. Was ist Vergaberecht?Denition des Begris VergaberechtAls Vergaberecht wird die Gesamtheit der Normenbezeichnet, die ein Trger entlicher Verwaltung bei deraoBeschaung von sachlichen Mitteln und Leistungen, dieer zur Erfllung von Verwaltungsaufgaben bentigt, zu uobeachten hat.4Das heit beim Vergaberecht handelt es sich um ein Regelwerkund um Vorschriften, die die Umsetzung des Beschaungswesensbeschreiben. Bei der Beschaung kann es sich um Gter oder uLeistungen handeln.Das deutsche Vergaberecht ist zweigeteilt in einen Bereichab Erreichen der Schwellenwerte5 und einen Bereich unterhalb derSchwellenwerte.Unterhalb der EG-Schwellenwerte ist das deutsche Vergabe-recht dem Haushaltsrecht des Bundes, der Bundeslnder und der aGemeinden zuzurechnen mit den Grundstzen der Sparsamkeit undaWirtschaftlichkeit und ndet sich in 30 Haushaltsgrundstzegesetz a(HGrG) sowie in 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO). 30 HGrG - Gesetz uber die Grundstze des a Haushaltsrechts des Bundes und der Lnder a Dem Abschlu von Vertrgen uber Lieferungen und a Leistungen mu eine entliche Ausschreibung vorausge- o hen, sofern nicht die Natur des Geschfts oder besonderea Umstnde eine Ausnahme rechtfertigen.a4 Bundesverfassungsgericht, 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03, siehe hierzu Ver- gabeR 2006, 8715 Die Begrie Schwellenwert, EU-Schwellenwert und EG-Schwellenwert werden im weiteren synonym benutzt.5Fachverlag Thomas Ferber 30. Leseprobe1. Einleitung 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO)(1) Dem Abschlu von Vertrgen uber Lieferungen und a Leistungen mu eine entliche Ausschreibung vor- o ausgehen, sofern nicht die Natur des Geschfts oder a besondere Umstnde eine Ausnahme rechtfertigen. a(2) Beim Abschlu von Vertrgen ist nach einheitlichen a Richtlinien zu verfahren.Die entsprechenden Bestimmungen nden sich auch in denHaushaltsordungen der 16 Bundeslnder bzw. den Gemeindehaus-ahaltsverordnungen (GemHVO). 55 Hessische Landeshaushaltsordnung (LHO)(1) Dem Abschluss von Vertrgen uber Lieferungen unda Leistungen muss eine entliche Ausschreibung vor- o ausgehen, sofern nicht die Natur des Geschfts oder a besondere Umstnde eine Ausnahme rechtfertigen. a(2) Beim Abschluss von Vertrgen ist nach einheitlichen a Richtlinien zu verfahren.6 www.fachverlag-ferber.de 31. Leseprobe1.1. Was ist Vergaberecht? 22 GemHVO - Vergabe von Auftrgena (1) Der Vergabe von Auftrgen muss eine entliche Aus- a oschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur desGeschfts oder besondere Umstnde eine beschrnkte a a aAusschreibung oder eine freihndige Vergabe rechtfer- atigen. (2) Bei der Vergabe von Auftrgen und dem Abschluss asonstiger Vertrge sind die Grundstze und Richtli- aanien zu beachten, die das fachlich zustndige Minis- aterium durch Verwaltungsvorschrift bestimmt.Die Grundstze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit werdenadurch Wettbewerb unter den Bietern und das Ermitteln desgnstigsten Angebotes erreicht. Geregelt wird die Vergabe durch uVerwaltungsvorschriften, die auf die entsprechenden Vergabe- undVertragsordnungen verweisen.Bei Auftragswerten oberhalb der EG-Schwellenwerte ist dasdeutsche Vergaberecht in einer sogenannten Kaskade aufgebaut. Anranghchster Stelle steht dabei der vierte Teil des GWB (Gesetzogegen Wettbewerbsbeschrnkungen), mit dem die europischenaaRichtlinien in deutsches Gesetz umgesetzt wurden. Die Verga-beverordnung (VgV) hat eine sogenannte Scharnierfunktion zwischen GWB und den verschiedenen Verdingungsordnungen.In der VgV werden die Weichen zur Anwendung der relevantenVerdingungsordnung gestellt: Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsauftrgen wird a auf den 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung fru Leistungen (VOL/A) verwiesen. 6 Bei der Vergabe von freiberuichen Dienstleistungen wird auf die Vergabeordnung fr freiberuiche Leistungen (VOF) ver- u wiesen. 76 Siehe hierzu 4 VgV.7 Siehe hierzu 5 VgV.7Fachverlag Thomas Ferber 32. Leseprobe1. EinleitungGovernment Procurement Agreement (GPA) InternationalesRechtEG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien EU-Recht Nationales Recht GWB Teil 4 HaushaltsrechtBHO, LHO, GemHVO VgVSektVO Verw.-VorschriftenVOL/A (2. Abschnitt),VOL/A (1. Abschnitt),VOB/A (2. Abschnitt),VOB/A (1. Abschnitt), VOF Abbildung 1.2.: Rechtsbersicht u Bei der Vergabe von Bauleistungen wird auf den 2. Ab-schnitt der Vergabe- und Vertragsordnung fr Bauleistungenu(VOB/A) verwiesen. 8Handelt es sich um die Vergabe von Auftrgen im Bereichader Trinkwasserversorgung, Elektrizittsversorgung, Gasversor-agung, Wrmeversorgung sowie den Verkehrsbereich (Flughfen, aaSchienenverkehr, Hfen, . . . ) so werden unterhalb des GWB in ader sogenannten Sektorenverordnung (SektVO) die Regeln zurAuftragsvergabe in diesem Bereich beschrieben.1.2. AuftragsartenDie verschiedenen Arten der entlichen Auftrge werden in 99 oaAbs. 2 bis 6 GWB deniert.Auftrge, die Mischformen der denierten Auftragsarten darstellen, awerden durch 99 Abs. 7 und 8 GWB behandelt und Regeln zurZuordnung beschrieben.8 Siehe hierzu 6 VgV.8www.fachverlag-ferber.de 33. LeseprobeKAPITEL3Fristen und Termine3.1. Die Dimension der ZeitDie Dimension der Zeit gehrt zu den Grundlagen des menschlichen oLebens. Die Einteilung der Zeit ist seit der frhsten Menschheitsge- uschichte durch die astronomischen Gegebenheiten wie Umdrehungs-periode der Erde, Umlaufperiode der Erde um die Sonne sowie dieUmlaufperiode des Mondes um die Erde geprgt. aAusgangspunkt der Zeiteinteilung war und ist der Tag. DieLnge des Tages kann man recht genau bestimmen, wenn man aden hchsten Sonnenstand zweier aufeinander folgender Tage obetrachtet. Das Zeitintervall zwischen diesen beiden Zeitpunktenhat die Lnge eines Tages. aGrundlage unserer heutigen Zeitrechnung ist der von Papst Gre-gor XIII seit dem 15. Oktober 1582 eingefhrte Kalender (grego- urianischer Kalender), der den von Julius Csar im Jahr 46 v. Chr.aeingefhrten julianischen Kalender in der Schalttagregelung modi-uzierte und ablste. o 59Fachverlag Thomas Ferber 34. Leseprobe3. Fristen und TermineAbbildung 3.1.: Der Mond als eine der Grundlagen fr unserenuKalender Gesetzliche Zeit, 4 Abs. 1. EinhZeitG Die gesetzliche Zeit ist die mitteleuropische Zeit. Diese a ist bestimmt durch die koordinierte Weltzeit unter Hin- zufgung einer Stunde.u Gesetzliche Zeit, 4 Abs. 2. EinhZeitG Fr den Zeitraum ihrer Einfhrung ist die mitteleu- uu ropische Sommerzeit die gesetzliche Zeit . Die mitteleu- a ropische Sommerzeit ist bestimmt durch die koordinierte a Weltzeit unter Hinzufgung zweier Stunden.uIn den Vergabeverfahren ist die genaue Denition von Fristen undTerminen und deren Bestimmung von besonderer Bedeutung. Beieinem formal strengen Verfahren muss ohne jeglichen Spielraum fr ualle Beteiligten klar sein, wann eine Frist beginnt und wann sie en-det.60 www.fachverlag-ferber.de 35. Leseprobe3.2. Begrisdenition FristFristZeitraumFristbeginnFristendeAbbildung 3.2.: Fristendenition3.2. Begrisdenition FristEine Frist ist ein abgegrenzter, d. h. ein bestimmt bezeichneter oderbestimmbarer Zeitraum. Die Dauer kann dabei durch ein Datum(zeitlich feste Begrenzung) oder einen unbestimmten Begri (z. B.unverzglich) bestehen. Eine Frist hat einen Anfangs- und einenuEndtermin. 1Beispiele fr unberstimmte Fristbegrie nden sich in 10 VOL/A uoder 107 GWB. 10 Abs. 1 VOL/AFr die Bearbeitung und Abgabe der Teilnahmeantrgeuaund der Angebote sowie fr die Geltung der Angebote sinduausreichende Fristen (Teilnahme-, Angebots und Binde-fristen vorzusehen. 1 siehe hierzu J. von Staudingers Kommentar zum Brgerlichen Gesetzbuch u mit Einfhrungsgesetz und Nebengesetzen Buch 1 - Allgemeiner Teil 186 u Rn. 5, Berlin 2004 ; Mnchener Kommentar, BGB, 5. Auage 2006, 186 u RN 4. 61Fachverlag Thomas Ferber 36. Leseprobe3. Fristen und Termine 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB Der Antrag ist unzulssig, soweit der Antragsteller dena gergten Versto gegen Vergabevorschriften im Vergabe-u verfahren erkannt und gegenber dem Auftraggeber nichtu unverz glich gergt hat. u uEin Beispiel fr eine Frist mit einem bestimmt bezeichnetenuZeitraum ndet sich in 101 GWB. 101a GWB Abs. 1, Satz 3 Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Stzen 1 und 2 geschlossen werden. aFr die Fristberechnungen im Vergaberecht gilt ganz allgemein dieuGrundregel, dass die Fristen nach ganzen Tagen berechnet werden.Eine Frist beginnt mit dem Anfang eines Kalendertages (Fristbe-ginn)um 0:00 Uhr und endet mit dem Ende eines Kalendertages(Fristende) um 24:00 Uhr.3.2.1. FristbeginnFristbeginn gem der Verordnung (EWG/-Euratom) Nr. a1182/71Gem der Verordnung (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 des Ratesavom 3. Juni 1971 zur Festlegung der Regeln fr die Fristen, Datenuund Termine, Abl. EG Nr. L 124 vom 8. Juni 1971 gilt fr den uAnfang einer Frist:62 www.fachverlag-ferber.de 37. Leseprobe 3.2. Begrisdenition FristArtikel 3 Absatz 1 Satz 2 (EWG/-Euratom) Nr.1182/71Ist fr den Anfang einer nach Tagen, Wochen, Monaten uoder Jahren bemessenen Frist der Zeitpunkt magebend,in welchem ein Ereignis eintritt oder eine Handlung vor-genommen wird, so wird bei der Berechnung dieser Fristder Tag nicht mitgerechnet, in den das Ereignis oder dieHandlung fllt. aFristbeginn gem 187 BGB aFristbeginn gem 187 BGBaIst fr den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den uLauf eines Tages fallender Zeitpunkt magebend, so wirdbei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet,in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fllt. aBeispieleDie folgenden Beispiele sollen die Berechnungsmethode zum Fristbe-ginn verdeutlichen. In Abbildung 3.3 ndet das fristauslsende Er- oeignis, zum Beispiel das Absenden der Vergabebekanntmachung, amMontag um 11:00 Uhr statt. Unter Anwendung von 187 BGB bzw.Artikel 3 EWG/EURATOM Nr. 1182/71 wird fr die Berechnung uder Frist der darauolgende Tag 0:00 Uhr als Fristbeginn eingesetzt.Fr die Fristberechnung gilt gem 187 BGB bzw. (EWG/- uaEuratom) Nr. 1182/71 Der Fristbeginn ist immer am folgenden Tag des auslsenden oEreignisses oder Zeitpunktes.2 Fr den Fristbeginn ist es dabeiu 2 Siehe hierzu J. von Staudingers Kommentar zum Brgerlichen Gesetzbuchu 63Fachverlag Thomas Ferber 38. Leseprobe3. Fristen und TermineMagebliches Ereignis Fristbeginn um 0:00 Uhr MO DIMIDOFRSA SO Fristbeginn gem 187 BGB bzw. Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 Abbildung 3.3.: Fristbeginn - Magebliches Ereignis am MontagFristbeginn um 0:00 UhrMagebliches Ereignis MO DIMIDOFRSA SO Fristbeginn gem 187 BGB bzw. Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 Abbildung 3.4.: Fristbeginn - Magebliches Ereignis am FreitagFristbeginn um 0:00 UhrMagebliches Ereignis MO DIMIDOFRSA SO Fristbeginn gem 187 BGB bzw. Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 Abbildung 3.5.: Fristbeginn - Magebliches Ereignis am Samstag unerheblich, ob der Tag auf einen Werktag, ein Wochenende oder einen Feiertag fllt.a Die Frist beginnt mit dem Anfang eines Kalendertages um 0:00 Uhr.3 mit Einfhrungsgesetz und Nebengesetzen Buch 1 - Allgemeiner Teil 164- u 240 (Allgemeiner Teil 5), 187 Rn. 5; Palandt. BGB 68. Au 2009. 187 Rn. 1.3 Siehe hierzu J. von Staudingers Kommentar zum B rgerlichen Gesetzbuch u mit Einfhrungsgesetz und Nebengesetzen Buch 1 - Allgemeiner Teil 164- u 240 (Allgemeiner Teil 5), 187 Rn. 464 www.fachverlag-ferber.de 39. Leseprobe 3.2. Begrisdenition Frist3.2.2. FristendeDa die Fristen mit dem Anfang eines Kalendertages (Fristbeginn)um0:00 Uhr beginnen, enden die Fristen mit dem Ende eines Kalender-tages (Fristende) um 24:00 Uhr. In 193 BGB bzw. Artikel 3 Abs. 4(EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 werden die Auswirkungen von Sams-tagen, Sonntagen und Feiertagen auf die Fristen geregelt.Fristende gem der Verordnung (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 aGem der Verordnung (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 des Rates avom 3. Juni 1971 zur Festlegung der Regeln fr die Fristen, Datenuund Termine, Abl. EG Nr. L 124 vom 8. Juni 1971 gilt fr das Endeueiner Frist:Artikel 3 Abs. 2 lit. b) EWG-Euratom Nr. 1182/71:Eine nach Tagen bemessene Frist beginnt am Anfang derersten Stunde des ersten Tages und endet mit Ablauf derletzten Stunde des letzten Tages der Frist.Artikel 3 Abs. 3 EWG-Euratom Nr. 1182/71:Die Fristen umfassen die Feiertage, die Sonntage und dieSonnabende, soweit diese nicht ausdrcklich ausgenommenuoder die Fristen nach Arbeitstagen bemessen sind.Artikel 3 Abs. 4 EWG-Euratom Nr. 1182/71:Fllt der letzte Tag einer nicht nach Stunden bemessenenaFrist auf einen Feiertag, einen Sonntag oder einen Sonn-abend, so endet die Frist mit Ablauf der letzten Stunde desfolgenden Arbeitstags.65Fachverlag Thomas Ferber 40. Leseprobe3. Fristen und TermineFristende gem 188 BGB a Fristende gem 188 Abs. 1 BGB a Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist.Der Einu von Sonn- und Feiertagen sowie Sonnabenden aufdas Fristende gem 193 BGB a Fristende gem 193 BGBa Ist an einem bestimmten Tag oder innerhalb einer Frist eine Willenserklrung abzugeben oder eine Leistung zu bewir-a ken und fllt der bestimmte Tag oder der letzte Tag dera Frist auf einen Sonntag, einen am Erklrungs- oder Leis-a tungsorte staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nchste Werktag. aBeispielDas Fristende fllt auf einen Samstag In Abbildung 3.6 ist dasaBeispiel eines Fristendes an einem Samstag mit Verschiebung desFristendes auf den nchsten Werktag dargestellt. Wurde als Frist- aende ein Samstag angegeben, tritt an Stelle des Samstags gemaArtikel 3 Abs. 4 EWG-Euratom Nr. 1182/71 bzw. 193 BGB dernchstfolgende Werktag. aDas Fristende fllt auf einen Sonntag In Abbildung 3.7 ist dasaBeispiel eines Fristendes an einem Sonntag mit Verschiebung desFristendes auf den nchsten Werktag dargestellt. Wurde als Frist- aende ein Sonntag angegeben, tritt an Stelle des Sonntags gema66www.fachverlag-ferber.de 41. Leseprobe3.2. Begrisdenition Frist FristendeMO DIMI DOFR SA SO 18. Mrz 19. Mrz 20. Mrz 21. Mrz 22. Mrz 23. Mrz 24. MrzMO DIMI DOFR SA SO 25. Mrz 26. Mrz 27. Mrz 28. Mrz 29. Mrz 30. Mrz 31. MrzFristende gem 193 BGB bzw.Artikel 3 Absatz 4 (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71Abbildung 3.6.: Fristende fllt auf einen Samstag a FristendeMO DIMI DOFR SA SO 18. Mrz 19. Mrz 20. Mrz 21. Mrz 22. Mrz 23. Mrz 24. MrzMO DIMI DOFR SA SO 25. Mrz 26. Mrz 27. Mrz 28. Mrz 29. Mrz 30. Mrz 31. MrzFristende gem 193 BGB bzw.Artikel 3 Absatz 4 (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 Abbildung 3.7.: Fristende fllt auf einen SonntagaArtikel 3 Abs. 4 EWG-Euratom Nr. 1182/71 bzw. 193 BGB dernchstfolgende Werktag. aDas Fristende fllt auf einen Feiertag In Abbildung 3.8 ist dasaBeispiel eines Fristendes an einem Feiertag mit Verschiebung desFristendes auf den nchsten Werktag dargestellt. Wurde als Frist- a FristendeMO DIMI DOFR SA SO 18. April 19. April 20. April 21. April 22. April 23. April 24. AprilMO DIMI DOFR SA SO 25. April 26. April 27. April 28. April 29. April 30. April1. MaiFristende gem 193 BGB bzw.Artikel 3 Absatz 4 (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 Abbildung 3.8.: Fristende fllt auf einen Feiertagaende ein Feiertag angegeben, tritt an Stelle des Feiertags gema 67Fachverlag Thomas Ferber 42. Leseprobe3. Fristen und TermineArtikel 3 Abs. 4 EWG-Euratom Nr. 1182/71 bzw. 193 BGB dernchstfolgende Werktag. aDas Fristende fllt auf einen Werktag In Abbildung 3.9 ist das aBeispiel eines Fristendes an einem Werktag dargestellt.Fristende MODI MIDO FRSASO18. Mrz 19. Mrz 20. Mrz 21. Mrz 22. Mrz 23. Mrz 24. Mrz MODI MIDO FRSASO25. Mrz 26. Mrz 27. Mrz 28. Mrz 29. Mrz 30. Mrz 31. Mrz Abbildung 3.9.: Fristende fllt auf einen Werktaga3.3. Zusammenfassung FristberechnungFr Auftrge, deren geschtzte Auftragswerte grer oder gleich den uaa oSchwellenwerten sind, erfolgt die Berechnung der Fristen gem der aVerordnung (EWG, Euratom) Nr. 1182/71 des Rates vom 3. Juni1971 zur Festlegung der Regeln fr die Fristen, Daten und Termine.4 uBei Auftrgen, deren geschtzte Auftragswerte kleiner den Schwel- a alenwerten sind, erfolgt die Berechnung der Fristen gem BGB Bucha1. Abschnitt 4 Fristen, Termine 186-193.54 Dain allen EU-Mitgliedsstaaten fr europaweite Ausschreibungen die Ver- u ordnung (EWG, Euratom) Nr. 1182/71 des Rates vom 3. Juni 1971 zur Festlegung der Regeln fr die Fristen, Daten und Termine verwendet wird, u ist eine europaweit einheitliche Fristendenition und Fristenberechnung si- chergestellt.5 Siehe hierzu J. von Staudingers Kommentar zum B rgerlichen Gesetzbuch u mit Einfhrungsgesetz und Nebengesetzen Buch 1 - Allgemeiner Teil 164-u 240 (Allgemeiner Teil 5), 186-193.68 www.fachverlag-ferber.de 43. Leseprobe3.4. Begrisdenition Termin EU-weite VerfahrenEWG/EURATOM Nr. 1182/71Regeln fr Fristen, Daten und Termine EU-SchwellenwertBGB Buch 1. Abschnitt 4 Fristen, Termine 186-193 Nationale Verfahren Abbildung 3.10.: Gesetze und Verordnungen zur Fristberechnung3.4. Begrisdenition TerminDenition TerminEin Termin ist im Unterschied zur Frist ein Zeitpunkt, andem etwas geschehen soll oder Rechtswirkungen eintreten.63.5. FeiertageZur Fristenberechnung werden Kalendertage verwendet, so dass zu-erst einmal Feiertage keine Rolle spielen. Fllt das Fristende aller- adings auf einen Feiertag, dann verschiebt sich das Fristende auf dennchsten Werktag. Wichtig ist hier der Ort an dem die Vergabe astattndet. Die dort geltenden Feiertage nden Bercksichtigung ubei der Vergabe.3.6. Bercksichtigung der Feiertage beiu europaweiten AusschreibungenBei europaweiten Ausschreibungen sind die Feiertage zubercksichtigen, die in dem Mitgliedsstaat vorgesehen sind, bei dem u die Ausschreibung stattndet. Ein Auftraggeber in Osterreich hatzum Teil andere Feiertage zu bercksichtigen als ein Auftraggeberu 6 siehe hierzu J. von Staudingers Kommentar zum Brgerlichen Gesetzbuch u mit Einfhrungsgesetz und Nebengesetzen Buch 1 - Allgemeiner Teil 186 u RN 8; Mnchener Kommentar, BGB, 5. Auage 2006, 186 RN 4; u 69Fachverlag Thomas Ferber 44. Leseprobe3. Fristen und Terminein Deutschland. Artikel 1 Satz 1 (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 Fr die Anwendung dieser Verordnung sind die Feiertage zu u bercksichtigen, die als solche in dem Mitgliedsstaat oder u in dem Organ der Gemeinschaften vorgesehen sind, bei dem eine Handlung vorgenommen werden soll. Artikel 1 Satz 2 (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 Zu diesem Zweck ubermittelt jeder Mitgliedsstaat der Kom- mission die Liste der Tage, die nach seinen Rechtsvor- schriften als Feiertage vorgesehen sind. Die Kommission verentlicht im Amtsblatt der Europischen Gemeinschaf-o a ten die von den Mitgliedstaaten ubermittelten Listen, die durch Angabe der in den Organen der Gemeinschaften als Feiertage vorgesehenen Tage ergnzt worden sind. aFr 2010 wurden die folgenden Feiertage von Deutschland an die uEU ubermittelt7 : 1.1, 2.4, 5.4, 1.5, 13.5, 24.5, 3.10, 24.12, 25.12,26.12, 31.12.3.7. Bercksichtigung der Feiertage beiu nationalen AusschreibungenBei nationalen Ausschreibungen also Ausschreibungen, die unter-halb der Schwellenwerte liegen,sind die Feiertage zu bercksichtigen,udie in dem Bundesland vorgesehen sind, bei dem die Ausschreibungstattndet. Die Feiertagsgesetze fr die 16 Bundeslnder nden sichu aim Kapitel 21. 7 Amtsblatt der Europischen Union vom 15.1.2010, C 9/31a70www.fachverlag-ferber.de 45. Leseprobe KAPITEL 4 Fristen im VergabeverfahrenVergabeverfahren bestehen aus einer groen Anzahl von fristenbe-zogenen Vorschriften, die der Transparenz des Verfahrens und derGleichbehandlung der Bieter dienen.1Verentlichungsfrist: Bei der Verentlichungsfrist handelt es oo sich um die Frist nach Absendung der Vergabebekannt- machung an das Amt fr amtliche Verentlichungen der u o Europischen Gemeinschaft bis zur Verentlichung im Sup- a o plement zum Amtsblatt der Europischen Gemeinschaften.2 aAngebotsfrist: Bei der Angebotsfrist handelt es sich um die Zeit,die den Bietern fr das Erstellen und Einreichen der Angebote uzur Verfgung steht.3 Bei der Angebotsfrist handelt es sich uum eine Ausschlufrist, so dass Angebote, die nicht bis zuFristende vorliegen vom Verfahren auszuschlieen sind.Frist fr Teilnahmeantrag: Bei der Frist fr den Teilnahmeantrag u uhandelt es sich um die Zeit, die den Bietern fr das Erstellenu 1 Jan Ziekow. Der Faktor Zeit bei der Vergabe: Schat das Vergaberecht Bere-chenbarkeit. VergabeR S. 861-869. 2010 2 Siehe hierzu 12a VOB/A, 15 EG VOL/A 3 Siehe hierzu 10, 10a VOB/A, 12, 12 EG VOL/A71Fachverlag Thomas Ferber 46. Leseprobe4. Fristen im Vergabeverfahrenund Einreichen der Teilnahmeantrge fr einen Teilnahme- a uwettbewerb zur Verfgung steht.4 uZuschlagsfrist: Die Zuschlagsfrist ist der Zeitraum, den der Auf- traggeber zur Prfung und Entscheidung uber den Zuschlagu bentigt. oBindefrist: Die Bindefrist bezeichnet die Zeitspanne, bis zu deren Ablauf ein Bieter an sein Angebot gebunden ist.Ernungstermin: Bei Ausschreibungen gem VOB/A ist fro au die Onung und Verlesung (Ernung) der Angebote eino Ernungstermin abzuhalten.5oBearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit ist der Zeitraum, die der Bieter vom Beginn der Uberprfung der Angebotsunterlagenu bis zur Fertigstellung des Angebotes hat.64.1. VerentlichungsfristoBei der Verentlichungsfrist handelt es sich um die Frist nachoAbsenden der Vergabebekanntmachung an das Amt fr amtli-uche Verentlichungen der Europischen Gemeinschaft bis zuroaVerentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europischen o aGemeinschaften. 7Der Auftraggeber muss seine beabsichtigte Auftragsvergabe (beiprognostizierten Auftragswerten ab oder oberhalb der Schwellen-werte) durch eine europaweite Verentlichung bekanntmachen. oDie notwendigen Regelungen dazu nden sich in den folgenden Pa-ragraphen: 12a VOB/A, 15 EG VOL/A, 9 VOF, 16 SektVO.4 Siehe hierzu 10a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A, 12 EG VOL/A514 Abs. 1 VOB/A;6 siehe hierzu von Wietersheim in Ingenstau/Korbion, VOB Kommentar, 17. Au. 2010, 10 VOB/A Rn 8.7 Siehe hierzu 12a VOB/A, 15 EG VOL/A72www.fachverlag-ferber.de 47. Leseprobe4.1. Verentlichungsfristo4.1.1. Regeln fr die Bekanntmachung gem ua VOL/AVerbindliche Verwendung von StandardformularenFr die Verentlichung der Bekanntmachung der beabsichtigten u oAuftragsvergabe werden einheitliche Standardformulare verwen-det.8 15 EG Abs. 1 VOL/ADie Bekanntmachung einer beabsichtigten Auftragsver-gabe wird nach dem in Anhang II der Verordnung(EG) zur Einfhrung von Standardformularen fr dieu uVerentlichung von Vergabebekanntmachungen im Rah-omen von Verfahren zur Vergabe entlicher Auftrge gemoaader Richtlinie 2004/17/EG und der Richtlinie 2004/18/EGdes Europischen Parlaments und des Rats in der jeweils ageltenden Fassung enthaltenen Muster erstellt.Ubermittlung der BekanntmachungDas Internetportal SIMAP (Informationssystem fr die Europischeu aoentliche Auftragsvergabe) http://simap.europa.eu/ verschatden Zugang zu den wichtigsten Informationen uber die entliche oAuftragsvergabe in Europa. In diesem Portal nden sich: Online-Formulare fr die Bekanntmachungen entlicher Auf- u o trge eNotices a Dienst fr die elektronische Ubermittlung von Bekanntma- u chungen entlicher Auftrge eSenders o a Elektronischer Zugri auf das Supplement zum Amtsblatt der Europischen Union (ABl. S) TED a8 VERORDNUNG(EG) Nr. 1564/2005 DER KOMMISSION vom 7. Septem-ber 2005 zur Einfhrung von Standardformularen fr die Verentlichungu u ovon Vergabebekanntmachungen im Rahmen von Verfahren zur Vergabeoentlicher Auftrge gem der Richtlinie 2004/17/EG und der Richtlinie a a2004/18/EG des Europischen Parlaments und des Rates a73Fachverlag Thomas Ferber 48. Leseprobe4. Fristen im VergabeverfahrenDie Ubermittlung der Bekanntmachung sollte vorrangig auf elektro-nischem Wege erfolgen. 15 EG Abs. 2 Stze 1 und 2 VOL/Aa Die Bekanntmachung ist auf elektronischem oder auf anderem Wege unverzglich dem Amt fr amtliche u u Verentlichungen der Europischen Gemeinschaften zuoa ubermitteln. Sofern keine elektronische Ubermittlung der Bekanntmachung erfolgt, ist der Inhalt der Bekanntma- chung auf ca. 650 Worte beschrnkt.aIn den Fllen besonderer Dringlichkeit, bei denen Fristverkrzungenauim Vergabeverfahren in Anspruch genommen werden sollen, mussdie Ubermittlung der Bekanntmachung elektronisch (zum Beispielmit eNotices oder eSenders) oder mittels Telekopie (zum BeispielFAX) erfolgen. 15 EG Abs. 2 Satz 3VOL/A In Fllen besonderer Dringlichkeit muss die Bekannt-a machung mittels Telekopie oder auf elektronischem Weg ubermittelt werden. Der Tag der Absendung muss dokumentiert werden und muss nach-weisbar sein. 15 EG Abs. 2 Satz 4 VOL/A Die Auftraggeber muss den Tag der Absendung nachweisen knnen.oDies ist aus den folgenden Grnden wichtig: u Zur Berechnung der Fristen. Das Vergabeverfahren startet mitder Ubermittlung (Absendung) der Bekanntmachung. Zum Nachweis, dass die nationale Verentlichung der Be-o kanntmachung nicht vor der Ubermittlung an das Amt fru74 www.fachverlag-ferber.de 49. Leseprobe 4.1. Verentlichungsfrist o amtliche Verentlichungen der Europischen Gemeinschaftenoa erfolgt ist. Zur Kontrolle, dass die Verentlichung im Supplement zum o Amtsblatt der Europischen Union (ABl. S) innerhalb der vor- a gegebenen Fristen erfolgt ist.Frist zur Verentlichung o o aDie Frist zur Verentlichung hngt von der Ubermittlungsart ab.Wird die Bekanntmachung elektronisch ubermittelt mittelseNotices Online-Formulare fr die Bekanntmachungen entlicher u o Auftrge oderaeSenders Dienst fr die elektronische Ubermittlung von Bekannt- u machungen oentlicher Auftrge, adann muss die Verentlichung im Supplement zum Amtsblatt oder Europischen Union (ABl. S) innerhalb von fnf Tagen auerfolgt sein. Bei nicht elektronisch erstellten und ubersandtenBekanntmachungen verlngert sich die Frist zur Verentlichung aoauf 12 Tage. 15 EG Abs. 3, Satz 1 VOL/AElektronisch erstellte und ubersandte Bekanntmachungen werden sptestens fnf Tage nach ihrer Absendung an dasa uAmt fr amtliche Verentlichungen der Europischen Ge-u oameinschaften verentlicht. o 15 EG Abs. 3, Satz 2 VOL/ANicht elektronisch erstellte und ubersandte Bekanntma- chungen werden sptestens zwlf Tage nach der Absendunga overentlicht. o75Fachverlag Thomas Ferber 50. Leseprobe4. Fristen im Vergabeverfahren 5 Tage Absenden der VerffentlichungBekanntmachungder BekanntmachungAbbildung 4.1.: Frist fr die Verentlichung der Vergabebekannt- u omachung bei elektronischer Ubermittlung12 Tage Absenden der VerffentlichungBekanntmachungder BekanntmachungAbbildung 4.2.: Frist fr die Verentlichung der Vergabebekannt- u o machung bei nichtelektronischer UbermittlungWichtig fr die Fristberechnung: Der Tag der Absendung wird beiuder Fristberechnung nicht mitgezhlt. Die Frist beginnt um 0:00 Uhr ades Folgetages und endet mit Ablauf der letzten Stunde des letztenTages der Frist, das heit am letzten Tag um 24:00 Uhr. Absendung der Bekanntmachung Fristbeginn um 0:00 Uhr MODIMI DO FR SA SOTag 1Tag 2Tag 3Tag 4 MODIMI DO FR SA SO Tag 5 Fristende um 24:00 UhrAbbildung 4.3.: Frist zur Verentlichung der Bekanntmachung bei o elektronischer Ubermittlung76www.fachverlag-ferber.de 51. Leseprobe 4.1. Verentlichungsfrist oEuropaweite Verentlichung oNachdem die Bekanntmachung an das Amt fr amtlicheuVerentlichungen der Europischen Gemeinschaft ubertrageno a wurde, werden in einem ersten Schritt die Pichtangaben einer all-gemeinen Prfung unterzogen. Nach der erfolgreichen Prfung wirdu udie Bekanntmachung durch das Amt fr amtliche Verentlichungenu oder Europischen Gemeinschaft innerhalb der vorgegebenen Fristaim Supplement zum Amtsblatt der Europischen Gemeinschaftenaverentlicht. o 15 EG Abs. 3, Satz 3 VOL/ADie Bekanntmachungen werden unentgeltlich ungekrzt im uSupplement zum Amtsblatt der Europischen Gemeinschaf-aten in der jeweiligen Originalsprache und eine Zusammen-fassung der wichtigsten Bestandteile davon in den anderenAmtssprachen der Gemeinschaft verentlicht; hierbei ist onur der Wortlaut in der Originalsprache verbindlich.Zustzliche nationale Verentlichung a oZustzlich zur Verentlichung im Supplement zum Amtsblatt der aoEuropischen Gemeinschaften darf die Bekanntmachung auch inner-ahalb Deutschlands verentlicht werden.9 oZur Sicherstellung der gleichen Wettbewerbschancen zwischendeutschen und auslndischen Unternehmen darf die nationale aVerentlichung nicht vor dem Absenden der Bekanntmachung an odas Amt fr amtliche Verentlichungen der Europischen Gemein-uo aschaften erfolgen. Des weiteren darf die nationale Verentlichungoauch nicht mehr Informationen enthalten als die europaweite.9 Zum Beispiel in amtlichen Verentlichungsblttern, Internetportalen oder oaTageszeitungen.77Fachverlag Thomas Ferber 52. Leseprobe4. Fristen im Vergabeverfahren 15 EG Abs. 4, Satz 1 VOL/A Die Bekanntmachung darf in der Bundesrepublik Deutsch- land nicht vor dem Tag der Absendung an das Amt fr amt-u liche Verentlichungen der Europischen Gemeinschafteno a verentlicht werden. o 15 EG Abs. 4, Satz 2 VOL/A Diese Verentlichung darf keine anderen Angaben enthal-o ten als die an das Amt fr amtliche Verentlichungen u o der Europischen Gemeinschaften abgesandten Bekannt- a machung oder als in einem Beschaerprol verentlicht o wurden. 15 EG Abs. 4, Satz 3 VOL/A Auf das Datum der Absendung der europaweiten Bekannt- machung an das Amt fr amtliche Verentlichungen deru o Europischen Gemeinschaften ist in der nationalen Be-a kanntmachung hinzuweisen.4.1.2. Regeln fr die Bekanntmachung gem ua VOB/ADie Regeln fr die Bekanntmachung gem VOB/A ( 12a VOB/A)u astimmen inhaltlich weitgehend mit der VOL/A ( 15 EG VOL/A)uberein.78 www.fachverlag-ferber.de 53. Leseprobe 4.1. Verentlichungsfrist oVerbindliche Verwendung von Standardformularen 12a Abs. 2, Nr. 2 Satz 1 VOB/ASie sind dem Amt fr amtliche Verentlichungen der Eu- uoropischen Gemeinschaften unverzglich, in Fllen des be- a uaschleunigten Verfahrens per Telefax oder elektronisch zuubermitteln. Die Bekanntmachung soll sich auf ca. 650Wrter beschrnken.o aUbermittlung der Bekanntmachung 12a Abs. 2, Nr. 2 Satz 2VOB/ASie sind dem Amt fr amtliche Verentlichungen der Eu- uoropischen Gemeinschaften unverzglich, in Fllen des be- a uaschleunigten Verfahrens per Telefax oder elektronisch zuubermitteln. Die Bekanntmachung soll sich auf ca. 650Wrter beschrnken.o a 12a Abs. 2, Nr. 3 VOB/ADer Tag der Absendung an das Amt fr amtlicheuVerentlichungen der Europischen Gemeinschaften muss o anachgewiesen werden knnen.o79Fachverlag Thomas Ferber 54. Leseprobe4. Fristen im VergabeverfahrenFrist zur Verentlichung o 12a Abs. 2, Nr. 6 VOB/A Bekanntmachungen, die uber das Internetportal des Amtes fr amtliche Verentlichungen der Europischen Gemein-u oa schaften auf elektronischem Wege erstellt und ubermittelt wurden (elektronische Bekanntmachung), werden abwei- chend von Nummer 4 sptestens 5 Kalendertage nach ihrer a Absendung verentlicht.o 12a Abs. 2, Nr. 4, Satz 1 VOB/A Die Bekanntmachung wird unentgeltlich, sptestens 12 Ta-a ge nach der Absendung im Supplement zum Amtsblatt der Europischen Gemeinschaften in der Originalsprachea verentlicht.o 12a Abs. 2, Nr. 4, Satz 2 VOB/A Eine Zusammenfassung der wichtigsten Angaben wird in den ubrigen Amtssprachen der Gemeinschaften verentlicht; der Wortlaut in der Originalsprache isto verbindlich.Zustzliche nationale Verentlichung a o 12a Abs. 2, Nr. 5, Satz 1 VOB/A Die Bekanntmachungen knnen oauchinlndisch a verentlicht werden, z. B. in Tageszeitungen, amtli-o chen Verentlichungsblttern oder Internetportalen. oa80 www.fachverlag-ferber.de 55. Leseprobe 4.1. Verentlichungsfrist o 12a Abs. 2, Nr. 5, Satz 2 VOB/ASie drfen nur die dem Amt fr amtliche Verentlichungen uuoder Europischen Gemeinschaften ubermittelten Angaben aenthalten und drfen nicht vor Absendung an dieses Amt uverentlicht werden. o4.1.3. Regeln fr die Bekanntmachung gem ua SektVOVerbindliche Verwendung von Standardformularen 16 Abs. 1 SektVOBekanntmachungen mssen alle Informationen enthalten,udie in den Musterbekanntmachungen der Anhnge XIII bisaXVI, XVIII und XIX der Richtlinie 2004/17/EG aufgefhrt usind. Sie mssen darber hinaus alle weiteren von dieseruuVerordnung vorgeschriebenen Angaben enthalten. Die Auf-traggeber ubermitteln die Bekanntmachungen der Kommis-sion unter Verwendung der Standardformulare der Verord-nung (EG) Nr. 1564/2005.Ubermittlung der Bekanntmachung 16 Abs. 2 SektVOBekanntmachungen sind auf elektronischem oder auf an-derem Weg an die Kommission zu ubermitteln. Dabei sinddie Merkmale fr die Verentlichung nach Anhang XX der uoRichtlinie 2004/17/EG zu beachten.81Fachverlag Thomas Ferber 56. Leseprobe4. Fristen im VergabeverfahrenFrist zur Verentlichung o Artikel 44 Abs. 3 Satz 1 Richtlinie 2004/17/EG Bekanntmachungen, die gem dem Muster und untera Beachtung der Verfahren bei der Ubermittlung in An- hang XX Nummer 3 auf elektronischem Wege erstellt und ubermittelt wurden, werden sptestens fnf Tage nach ihrer a u Absendung verentlicht. o Artikel 44 Abs. 3 Satz 2 Richtlinie 2004/17/EG Bekanntmachungen, die nicht gem dem Muster und unter a Beachtung der Verfahren bei der Ubermittlung in Anhang XX Nummer 3 auf elektronischem Wege ubermittelt wur- den, werden sptestens zwlf Tage nach ihrer Absendunga o verentlicht.o Artikel 44 Abs. 3 Satz 3 Richtlinie 2004/17/EG Jedoch wird in Ausnahmefllen die in Artikel 42 Absatz 1a Buchstabe c genannte Bekanntmachung auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb von fnf Tagen verentlicht, so- u o fern sie per Fax ubermittelt worden ist.Zustzliche nationale Verentlichung a o 16 Abs. 3, Satz 1 SektVO Auftraggeber haben dafr zu sorgen, dass Bekanntmachun-u gen in Deutschland nicht vor dem Tag verentlicht werden, o an dem sie diese der Kommission senden.82 www.fachverlag-ferber.de 57. Leseprobe4.1. Verentlichungsfristo 16 Abs. 3, Satz 2 SektVO Die im Inland verentlichten Bekanntmachungen drfen ou nur die Angaben enthalten, die auch die Bekanntmachun- gen enthalten, die der Kommission gesendet oder die in einem Beschaerprol verentlicht wurden. o 16 Abs. 3, Satz 3 SektVO Sie mssen zustzlich auf das Datum hinweisen, an dem u a die Bekanntmachung an die Kommission gesendet oder im Beschaerprol verentlicht wurde. o 16 Abs. 3, Stze 4 und 5 SektVO a Die Informationen nach Anhang 3 drfen nicht in einem Be-u schaerprol verentlicht werden, bevor die Ankndigungo u dieser Verentlichung an die Kommission abgesendet wur- o de. Das Datum der Absendung muss in den Informationen angegeben werden. 16 Abs. 3, Satz 6 SektVO Auftraggeber mssen nachweisen knnen, an welchem Taguo sie die Bekanntmachungen abgesendet haben. 83Fachverlag Thomas Ferber 58. Leseprobe4. Fristen im Vergabeverfahren4.2. AngebotsfristDie Angebotsfrist ist der Zeitraum vom Absenden der Bekanntma-chung bis zum Abgabetermin fr die Angebote. Fr die Berechnung uuder Fristen nden unterhalb der Schwellenwerte die 187 - 193BGB Anwendung. Oberhalb der Schwellenwerte ist die VerordnungEWG/EURATOM Nr. 1182/71 zu verwenden.4.2.1. Beginn der AngebotsfristFr den Beginn der Angebotsfrist kommt es nicht darauf an u wann die interessierten potentiellen Bieter die Vergabeunter- lagen zur Verfgung haben oder u wann die interessierten potentiellen Bieter Kenntnis von der Ausschreibung erhalten haben oder wann die Verentlichung der Bekanntmachung erfolgt ist. oFr den Beginn der Angebotsfrist kommt es nur auf den Tag der uAbsendung an. 10 Beginn der Angebotsfrist Die Angebotsfrist beginnt am Tag nach der Absendung der Bekanntmachung um 0:00 Uhr.11Im Gegensatz zum Fristende ist es fr den Fristbeginn unerheblich, uob er auf ein Wochenende oder einen Feiertag fllt. In den beidenaAbbildungen 4.4 und 4.5 nden sich Beispiele fr die Berechnungudes Angebotsfristbeginns. Unabhngig vom Wochentag ergibt sichaimmer der nchste Kalendertag mit Startuhrzeit 0:00 Uhr alsaAngebotsfristbeginn.10 siehehierzu Willenbruch/Bischo, Vergaberecht kompakt, 1. Au. 2008, S.645, RN 4; Ingenstau/Korbion, VOB Kommentar, 17. Au. 2010, 10VOB/A RN 2.11 Der Fristbeginn ergibt sich f r die Vergabeverfahren unterhalb der Schwel-ulenwerte gem 187 BGB und ab Erreichen der Schwellenwerte aus der aVerordnung EWG/EURATOM Nr. 1182/71.84www.fachverlag-ferber.de 59. Leseprobe4.2. AngebotsfristAbsendung derBekanntmachungAngebotsfristbeginn um 0:00 Uhr MO DIMIDO FRSA SOAbbildung 4.4.: Angebotsfristbeginn, Absenden der Angebotsauf-forderung an einem MontagAbsendung derAngebotsfristbeginn um 0:00 UhrBekanntmachung MO DIMIDO FRSA SOAbbildung 4.5.: Angebotsfristbeginn, Absenden der Angebotsauf-forderung an einem Freitag4.2.2. Ende der AngebotsfristBei der Angebotsfrist handelt es sich um eine Ausschlussfrist, sodass Angebote, die nicht bis zu Fristende vorliegen, vom Verfahrenauszuschlieen sind. 10, Absatz 1, lit a VOB/AAuszuschlieen sind Angebote, die im Ernungstermino dem Verhandlungsleiter bei Onung des ersten Angebotsnicht vorgelegen haben, ausgenommen Angebote nach 14Absatz 6. 85Fachverlag Thomas Ferber 60. Leseprobe4. Fristen im Vergabeverfahren 14 Absatz 6, Nr. 1 VOB/A Ein Angebot, das nachweislich vor Ablauf der Angebots- frist dem Auftraggeber zugegangen war, aber bei Onung des ersten Angebots aus vom Bieter nicht zu vertretenden Grnden dem Verhandlungsleiter nicht vorgelegen hat, ist u wie ein rechtzeitig vorliegendes Angebot zu behandeln. 16, Absatz 3, lit e VOL/A Ausgeschlossen werden Angebote, die nicht form- oder frist- gerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten. 19 EG, Absatz 3, lit e VOL/A Ausgeschlossen werden Angebote, die nicht form- oder frist- gerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.Die Bieter sind grundstzlich selbst fr den rechtzeitigen Eingang auihrer Angebote beim Auftraggeber verantwortlich. Das Risiko einesverspteten Eingangs trgt der Bieter, es sei denn, der Bieter hata adies nicht zu vertreten. Ein verspteter Eingang des Angebots ist nuradann nicht dem Bieter zuzurechnen, wenn die Versptung entwederader Auftraggeber oder niemand, z.B. Naturereignisse, zu vertretenhaben. Eine andere Auslegung ist mit dem Gleichheitsgrundsatz aus 97 Abs. 2 GWB nicht vereinbar. 12Reale Beispiele nden sich in Abschnitt 12.1.Ende der Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gem VOB/A aBei Vergabeverfahren gem VOB/A endet die Angebotsfrist, so-a bald der Verhandlungsleiter im Ernungstermin mit der Onung oder Angebote beginnt.12 Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken, Beschluss vom 01.04.2008, Az.: 21.VK - 3194 - 09/08.86 www.fachverlag-ferber.de 61. Leseprobe 4.2. Angebotsfrist 10 Abs. 2 VOB/ADie Angebotsfrist luft ab, sobald im Ernungstermin der ao Verhandlungsleiter mit der Onung der Angebote beginnt.Der Ernungstermin muss mit Datum und Stunde bekanntgegebenosein. 14 Abs. 1 VOB/A Bei Ausschreibungen ist fr die Onung und Verlesungu(Ernung) der Angebote ein Ernungstermin abzuhal- ooten, in dem nur die Bieter und ihre Bevollmchtigten zu- agegen sein drfen. Bis zu diesem Termin sind die zuge-ugangenen Angebote auf dem ungeneten Umschlag mitoEingangsvermerk zu versehen und unter Verschluss zu hal-ten. Elektronische Angebote sind zu kennzeichnen und ver-schlsselt aufzubewahren.uMit dem Ernungstermin und dem Ende der Angebotsfrist beginnt odie Zuschlagsfrist. 10 Abs. 5 VOB/ADie Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ernungstermin. oEnde der Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gem VOL/A aBei Vergabeverfahren gem VOL/A gibt es kein Anwesen- aheitsrecht der Bieter wie in 14 Abs. 1 VOB/A vorgesehen.Im Gegensatz zu den Vergabeverfahren gem VOB/A mussabei den Vergabeverfahren gem VOL/A der Zeitpunkt des aAblaufs der Angebotsfrist (Abgabetermin) und der Zeitpunkt derAngebotsnung (nichtentlich) unterschieden werden.ooAuch wenn die beiden Termine entkoppelt sind und die Regelung aus der VOL/A 2006 Die Verhandlung zur Onung der Angebote 87Fachverlag Thomas Ferber 62. Leseprobe4. Fristen im Vergabeverfahren Zuschlagsfrist Angebotsfrist WertungWartefrist Erffnungstermin Auswahlentscheidung Zuschlagserteilung Abbildung 4.6.: Ernungstermin und Zuschlagsfrist osoll unverzglich nach Ablauf der Angebotsfrist stattnden. in der uaktuellen VOL/A entfallen ist, sollte aus Grnden eines zgigenu uVergabeverfahrens sowie einer nicht unntig langen Bindefrist, der oZeitraum zwischen Abgabetermin und Angebotsnung mglichst o okurz gehalten werden.Rcknahme von Angeboten u 10 Abs. 3 VOB/A Bis zum Ablauf der Angebotsfrist knnen Angebote in o Textform zurckgezogen werden. u 10 Abs. 2 VOL/A Bis zum Ablauf der Angebotsfrist knnen Angebote in allen o fr deren Einreichung vorgesehenen Formen zurckgezogenu u werden.88 www.fachverlag-ferber.de 63. Leseprobe 4.2. Angebotsfrist BindefristAngebotsfristWertung WartefristAbgabetermin Angebotsffnung Auswahlentscheidung Zuschlagserteilung Abbildung 4.7.: Abgabetermin, Angebotsnung und Bindefrist o 12 EG Abs. 10 VOL/ABis zum Ablauf der Angebotsfrist knnen Angebote in allenofr deren Einreichung vorgesehenen Formen zurckgezogen u uwerden.Diese Regelungen erlauben den Bietern, die bereits frhzeitig ihr uAngebot abgegeben haben auf den Eintritt von nachtrglichenaUmstnden zu reagieren und bis zum Ablauf der Angebotsfrist ihraAngebot zurckzuziehen und ein neues Angebot abzugeben oder usich ganz aus dem Ausschreibungsverfahren zurckzuziehen. uWurde als Ende der Angebotsfrist ein Samstag oder Sonn- oderFeiertag angegeben, tritt an Stelle des Samstags oder Sonn- oderFeiertags der nchstfolgende Werktag.13 a13 DasFristende ergibt sich fr die Vergabeverfahren unterhalb der Schwellen- u werte gem 188, 193 BGB und ab Erreichen der Schwellenwerte aus der a Verordnung EWG/EURATOM Nr. 1182/71.89Fachverlag Thomas Ferber 64. Leseprobe4. Fristen im Vergabeverfahrenverffentlichtes Fristende MO DIMIDOFRSASO18. Mrz 19. Mrz 20. Mrz 21. Mrz 22. Mrz 23. Mrz 24. Mrz MO DIMIDOFRSASO25. Mrz 26. Mrz 27. Mrz 28. Mrz 29. Mrz 30. Mrz 31. Mrz Fristende gem 193 BGB bzw. EWG/EURATOM Nr. 1182/71Abbildung 4.8.: Ende der verentlichten Angebotsfrist fllt auf oaeinen Samstagverffentlichtes Fristende MO DIMIDOFRSASO18. Mrz 19. Mrz 20. Mrz 21. Mrz 22. Mrz 23. Mrz 24. Mrz MO DIMIDOFRSASO25. Mrz 26. Mrz 27. Mrz 28. Mrz 29. Mrz 30. Mrz 31. Mrz Fristende gem 193 BGB bzw. EWG/EURATOM Nr. 1182/71Abbildung 4.9.: Ende der verentlichten Angebotsfrist fllt aufo aeinen Sonntag verffentlichtes Fristende MO DIMIDOFRSASO18. April 19. April 20. April21. April 22. April 23. April 24. April MO DIMIDOFRSASO25. April 26. April 27. April28. April 29. April 30. April1. Mai Fristende gem 193 BGB bzw. EWG/EURATOM Nr. 1182/71Abbildung 4.10.: Ende der verentlichten Angebotsfrist fllt auf o a einen Feiertag4.2.3. Dauer der AngebotsfristDie Dauer der Angebotsfristen ist in immer in Kalendertagen ange-geben. In den Vorschriften/Verordnungen werden immer Mindest-fristen angegeben. Um eine angemessene Angebotsfrist vorzusehen,sollte sich der Auftraggeber die Angebotsfrist in die folgenden dreiAbschnitte unterteilen und eine angemessene Zeit dafr schtzen: u a90 www.fachverlag-ferber.de 65. Leseprobe4.2. Angebotsfrist Uberlegungsfrist fr die Bewerber, ob sie sich an der Aus-u schreibung beteiligen wollen oder knneno Zeitdauer fr die Zusendung der Vergabeunterlagenu Bearbeitungszeit fr die Ausschreibung uu Zeit fr die Uberprfung der Angebotsunterlagen u unter Umstnden Zeit zur Besichtigung von Baustellen,aBeschaung von Unterlagen, Verhandeln mit Unterauf-tragnehmern, Zeichnung von Plnen a Erstellen des Angebotes Zeit fr das Einreichen der Angebote. Wenn die Angebote in u schriftlicher Form (nichtelektronisch) abzugeben sind, spielt die Entfernung zwischen dem mglichen Bieter und dem Ort o der Angebotsabgabe eine wichtige Rolle.Die Angebotsfristen bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellen-werte nden sich in den folgenden Paragraphen 10 VOB/A 10 VOL/Aund bei Vergabeverfahren ab Erreichen der Schwellenwerte in denfolgenden Paragraphen 10a VOB/A 12 EG VOL/A 17 SektVO 7 VOFSiehe hierzu auch den Abschnitt 4.2.4 91Fachverlag Thomas Ferber 66. Leseprobe4. Fristen im Vergabeverfahren Tipp f r die Vergabe: u Eine zu kurz gewhlte Angebotsfrist schrnkt dena a Wettbewerb stark ein und erhht zwangslug die Preise. o a Die Fristen sollten der Komplexitt der Ausschreibunga angemessen gewhlt werden. Zu kurze Fristen schrecken a zum einen potentielle Anbieter ab bzw. erhhen ande-o rerseits die Preiskalkulationen, da die Anbieter durch die Krze der Zeit nicht detailliert genug kalkulierenu knnen und Risikozuschlge mitaufnehmen. Des weitereno a mssen gerade bei sehr groen Unternehmen komplexe u Rabattgenehmigungsprozesse durchlaufen werden, die Zeit in Anspruch nehmen.Angebotsfristen bei Vergabeverfahren unterhalb derSchwellenwerteBei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte gem VOB/A andet sich in der VOB/A eine konkrete Mindestfrist von zehnKalendertagen. Diese Mindestfrist darf auch bei besondererDringlichkeit nicht unterschritten werden. 10 Abs. 1 VOB/A Fr die Bearbeitung und Einreichung der Angebote ist eine u ausreichende Angebotsfrist vorzusehen, auch bei Dringlich- keit nicht unter 10 Kalendertagen. Dabei ist insbesondere der zustzliche Aufwand fr die Besichtigung von Baustel- au len oder die Beschaung von Unterlagen fr die Angebots-u bearbeitung zu bercksichtigen.uBei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte gem aVOL/A ndet sich keine konkrete Mindestfrist fr die An-ugebotsfrist. Es wird aber gefordert, dass der Auftraggeberfr die Bearbeitung der Ausschreibung und die Ausarbei- utung der Angebote ausreichende Fristen vorzusehen hat.92www.fachverlag-ferber.de 67. Leseprobe 4.2. Angebotsfrist 10 Abs. 1 VOL/AFr die Bearbeitung und Abgabe der Teilnahmeantrgeuaund der Angebote sowie fr die Geltung der Angebote sind uausreichende Fristen (Teilnahme-, Angebots und Bindefris-ten) vorzusehen.Verlngerung der AngebotsfristenaIn den folgenden vorliegenden Fllen mssen die Angebotsfristen aunach objektiven Kriterien entsprechend verlngert werden. a 12 EG Abs. 9, VOL/AKnnen die Angebote nur nach einer Ortsbesichtigung oderoEinsichtnahme in nicht ubersandte Vergabeunterlagen er-stellt werden oder konnten die Fristen nach Absatz 7 oder8 nicht eingehalten werden, so sind die Angebotsfristen ent-sprechend zu verlngern.a 10a Abs. 1, Nr. 3 VOB/AKnnen die Vertragsunterlagen, die zustzlichen Unterla-o agen oder die geforderten Ausknfte wegen ihres groen Um- ufangs nicht innerhalb der in 12a Abstze 4 und 5 ge-anannten Fristen zugesandt bzw. erteilt werden, sind die inden Nummern 1 und 2 vorgesehenen Fristen angemessen zuverlngern.a 93Fachverlag Thomas Ferber 68. Leseprobe4. Fristen im Vergabeverfahren 17 SektVO Werden die Vergabeunterlagen und die zustzlichen Unter- a lagen oder Ausknfte trotz rechtzeitiger Anforderung nichtu innerhalb der in den 18 und 19 festgesetzten Fristen zu- gesandt oder erteilt oder knnen die Angebote nur nacho einer Ortsbesichtigung oder Einsichtnahme in Anlagen zu den Vergabeunterlagen vor Ort erstellt werden, so hat der Auftraggeber die jeweilige Frist angemessen zu verlngern. a Dies gilt nicht, wenn die Frist im gegenseitigen Einverneh- men festgelegt worden ist.4.2.4. BearbeitungsfristDie Zeit, die die Unternehmen zur Bearbeitung/Erstellung der An-gebote zur Verfgung haben, ist krzer als die Angebotsfrist, dauu die Zeit zur Verentlichung undo die Zeit von der Anforderung bis zum Erhalt der Vergabeun-terlagennicht als Bearbeitungszeit zur Verfgung stehen. uZum Verstndnis, wie sich die Zeit fr die Bearbeitung dera uAusschreibung und das Erstellen der Angebote verkrzt, soll hier udas Beispiel in Abbildung 4.11 dienen. Die Angebotsfrist betrgt im aoenen Verfahren mindestens 52 Tage. Wird die Bekanntmachungnicht elektronisch an das Amt fr amtliche Verentlichungen deruoEuropischen Gemeinschaft ubertragen, so wird die Bekanntma-a chung sptestens zwlf Tage nach der Absendung im Supplement a ozum Amtsblatt der Europischen Union (ABl. S) verentlicht.aoAus den 52 Tagen bleiben somit nur noch 40 Tage ubrig.Sind die Vergabeunterlagen und alle zustzlichen Unterlagenanicht auf elektronischem Weg frei, direkt und vollstndig verfgbar,a umssen diese innerhalb von 6 Tagen nach Eingang eines Antragsuvon der Vergabestelle versendet werden. Dadurch verkrzen sichu94www.fachverlag-ferber.de 69. Leseprobe 4.2. AngebotsfristVergabe-Zeit fr die bekanntmachungErstellung der Angebote52 Tage12 TageEmpfangAbgabetermin6 TageAngebote der AusschreibungsunterlagenVersendenRechtzeitiges Versenden der Ausschreibungsunterlagen der AngeboteAnfordern der AusschreibungsunterlagenVerffentlichungder BekanntmachungAbsenden der BekanntmachungAbbildung 4.11.: Die Zeit fr die Erstellung der Angebote beiu nichtelektronischer Bekanntmachung im oenen Verfahrendie verbliebenen 40 Tage um weitere sechs Tage auf 34 Tage. Nichtbercksichtigt sind dabei u die Postlaufzeit fr das Versenden der Vergabeunterlagen bis u zum Empfang beim anfragenden Bieter, die Laufzeit fr das Versenden der Angebote vom Bieter zur u Vergabestelle, die Zeit von der Verentlichung der Bekanntmachung im Sup- o plement zum Amtsblatt der Europischen Union bis zum Le-a sen der Bekanntmachung durch den potentiellen Bieter, die Zeit fr die Entscheidung, die Vergabeunterlagen anzufor- u dern sowie die Laufzeit fr die Anforderung der Vergabeunterlagen. uDie Zeit, die den Bietern in diesem Beispiel real fr die Ausschrei- ubung zur Verfgung steht, verkrzt sich damit auf weniger als 30 uuTage. Und hier sind Kalendertage und nicht Werktage gemeint. 95Fachverlag Thomas Ferber 70. Leseprobe4. Fristen im VergabeverfahrenFrist zur Verffentlichung derBekanntmachungFrist zum Versenden dervergabeunterlagen52 Tage AngebotsfristPostlaufzeiten etc.Wochenenden/FeiertageBearbeitungszeit BearbeitungszeitArbeitstage zur BearbeitungAbbildung 4.12.: Arbeitstage zur Bearbeitung der AusschreibungBearbeitungsfrist ohne FeiertageAm Beispiel in Abbildung 4.13 sieht man anschaulich wie aus 28 Ka-lendertagen Bearbeitungszeit 20 Arbeitstage Bearbeitungszeit wer-den.Bearbeitungsfrist mit FeiertagenIm Beispiel in Abbildung 4.14 sind die 28 Kalendertage Bearbei-tungszeit durch zustzliche Feiertage (Christi Himmelfahrt, Pngst- amontag und Fronleichnam) auf 17 Arbeitstage reduziert.4.3. Frist fr Teilnahmeantragu (Bewerbungsfrist)Bei den Vergabearten nicht oene Ausschreibung, Verhandlungsver-fahren und wettbewerblicher Dialog fr Vergabeverfahren ab Errei-uchen des Schwellenwertes sowie unterhalb der Schwellenwerte fru96www.fachverlag-ferber.de 71. Leseprobe4.3. Frist f r Teilnahmeantrag (Bewerbungsfrist)u Eintreffen der Vergabeunterlagen MODI MI DO FRSA SO Tag 1 Tag 2 Tag 3 MODI MI DO FRSA SOTag 4Tag 5 Tag 6 Tag 7 Tag 8 MODI MI DO FRSA SOTag 9 Tag 10Tag 11 Tag 12Tag 13 MODI MI DO FRSA SO Tag 14 Tag 15Tag 16 Tag 17Tag 18 MODI MI DO FRSA SO Tag 19 Tag 20Versenden des Angebotes AbgabeterminAbbildung 4.13.: Die fr die Bearbeitung und Angebotserstellung u verfgbaren Werktage u Eintreffen der Vergabeunterlagen MODI MI DO FRSA SO Tag 1 Tag 2 MODI MI DO FRSA SOTag 3Tag 4 Tag 5 Tag 6 Tag 7 MODI MI DO FRSA SO Tag 8 Tag 9 Tag 10Tag 11 MODI MI DO FRSA SO Tag 12 Tag 13Tag 14 Tag 15 MODI MI DO FRSA SO Tag 16 Tag 17Versenden des Angebotes AbgabeterminAbbildung 4.14.: Die fr die Bearbeitung und Angebotserstellung u verfgbaren Werktage, Monat mit Feiertagen udie beschrnkte Ausschreibung ist in der Regel vor der Phase deraAngebotserstellung ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet.97Fachverlag Thomas Ferber 72. Leseprobe4. Fristen im VergabeverfahrenWertungTeilnahmewettbewerbAngebotsfrist VergabebekanntmachungAbgabeterminTeilnahmewettbewerb Angebotsaufforderung an ausgewhlte Bieter Abgabetermin AngeboteAbbildung 4.15.: vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb4.3.1. Angemessene FristDer Auftraggeber darf sich nicht stur auf die Mindestfristenzurckziehen. Vielmehr muss er unter Bercksichtigung der Komple-u uxitt und sonstiger bekannter Randbedingungen, wie z. B. Urlaubs- azeit, Brckentage durch Feiertage, Zusatzzeiten zum Beschaenunotwendiger Bescheinigungen, eine angemessene Frist bestimmen. 10 Abs. 1 VOL/A Fr die Bearbeitung und Abgabe der Teilnahmeantrge u a und der Angebote sowie fr die Geltung der Angebote sind u ausreichende Fristen (Teilnahme-, Angebots- und Bindefris- ten) vorzusehen.98 www.fachverlag-ferber.de 73. Leseprobe 4.3. Frist f r Teilnahmeantrag (Bewerbungsfrist) u 12 EG Abs. 1, Satz 1 VOL/ABei der Festsetzung der Fristen fr den Eingang der An-ugebote und der Antrge auf Teilnahme bercksichtigen audie Auftraggeber unbeschadet der nachstehend festgelegtenMindestfristen insbesondere die Komplexitt des Auftrags aund die Zeit, die fr die Ausarbeitung der Angebote erfor- uderlich ist. 10 Abs. 4 VOB/AFr die Einreichung von Teilnahmeantrgen bei Be-ua schrnkter Ausschreibung nach Oentlichem Teilnahme-awettbewerb ist eine ausreichende Bewerbungsfrist vorzuse-hen. 7 Abs. 4 VOFKnnen die Teilnahmeantrge oder Angebote nur nachoaeiner Ortsbesichtigung oder Einsichtnahme in nichtubersandte Unterlagen erstellt werden oder knnen die oAuftraggeber die Ausknfte nicht rechtzeitig erteilen, sousind die Bewerbungs- oder Angebotsfristen entsprechendzu verlngern.. a4.3.2. Mindestfristen fr den Teilnahmewettbewerb u fr Vergaben unterhalb der SchwellenwerteuFr Vergaben unterhalb der Schwellenwerte ist fr die Teilnahme-uuwettbewerbe keine Mindestfrist vorgegeben. Gem den 10 Abs. a4 VOB/A und 10 Abs. 1 VOL/A (siehe hierzu Abschnitt 4.3.1) sindausreichende Fristen vorzusehen. 99Fachverlag Thomas Ferber 74. Leseprobe4. Fristen im VergabeverfahrenBewerbungsfristReferenz VOL/Aangemessen 10 Abs. 1 VOB/Aangemessen 10 Abs. 4Tabelle 4.1.: Bewerbungsfristen bei Teilnahmewettbewerben fruVergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte4.3.3. Standard-Mindestfristen fr denu Teilnahmewettbewerb fr Vergaben abu Erreichen der SchwellenwerteDie Standard-Mindestfrist fr die Teilnahmeantrge betrgt 37 Ta- uaa ge fr die nicht elektronische Ubersendung der Bekanntmachung anudas Amt fr amtliche Verentlichungen der Europischen Gemein- u oaschaft.Wertung Teilnahmewettbewerb37 Tage VergabebekanntmachungAbgabeterminTeilnahmewettbewerbAbbildung 4.16.: Die Standard-Mindestfrist fr Teilnahmeantrgeu a 12 EG Absatz 4 Satz 1 VOL/ABeim nicht oenen Verfahren, wettbewerblichen Dialog undim Verhandlungsverfahren mit entlichem Teilnahmewett- obewerb betrgt die von den Auftraggebern festzusetzende aFrist fr den Antrag auf Teilnahme mindestens 37 Tage ab udem Tag der Absendung der Bekanntmachung.100 www.fachverlag-ferber.de 75. Leseprobe 4.3. Frist f r Teilnahmeantrag (Bewerbungsfrist) u 10a Abs. 1, Nr. 1, Satz 1 VOB/ABeim Nichtoenen Verfahren betrgt die Frist fr den Ein- augang der Antrge auf Teilnahme (Bewerbungsfrist) mindes- atens 37 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendungder Bekanntmachung. 7 Abs. 1, Satz 1 VOFDie von den Auftraggebern festgesetzte Frist fr den Antraguauf Teilnahme betrgt mindestens 37 Tage ab dem Tag deraAbsendung der Bekanntmachung. 17 Abs. 1, Satz 1 SektVOBei nicht oenen Verfahren und Verhandlungsverfahren mitBekanntmachung betrgt die Frist fr den Eingang vona uTeilnahmeantrgen mindestens 37 Kalendertage, gerechnetaab dem Tag der Absendung der Bekanntmachung;4.3.4. Verkrzung der Fristen durch elektronische u Ubersendung der BekanntmachungBei elektronischer Ubersendung der Bekanntmachung an das Amtfr amtliche Verentlichungen der Europischen Gemeinschaft uo averkrzt sich die Mindestfrist fr die Teilnahmeantrge um 7 Tage.u u a101Fachverlag Thomas Ferber 76. Leseprobe4. Fristen im VergabeverfahrenWertung Teilnahmewettbewerb30 Tage VergabebekanntmachungAbgabeterminTeilnahmewettbewerbAbbildung 4.17.: Durch elektronische Ubermittlung verkrzte Min-u destfrist fr Teilnahmeantrgeu a 10a Abs. 2, Nr. 2 VOB/ADie Bewerbungsfrist kann bei elektronischen Bekanntma-chungen gem Absatz 1 Nummer 4 um 7 Kalendertage averkrzt werden.u 10a Abs. 3 VOB/ABeim Wettbewerblichen Dialog ist entsprechend Absatz 2Nummer 1 Satz 1 und Nummer 2 und beim Verhandlungs-verfahren mit Vergabebekanntmachung ist entsprechendAbsatz 2 Nummern 1 und 2 zu verfahren. 12 EG Abs. 6, Satz 1 VOL/ABei elektronisch erstellten und ubermittelten Bekanntma-chungen knnen die Fristen nach Abs. 2 und 3 Buchstabeob) und Abs. 4 Satz 1 um 7 Tage verkrzt werden.u102 www.fachverlag-ferber.de 77. Leseprobe 4.3. Frist f r Teilnahmeantrag (Bewerbungsfrist) u 18 Abs. 2 SektVOBei elektronisch erstellten und versandten Bekanntmachun-gen knnen die Auftraggeber folgende Fristen um siebenoKalendertage verkrzen: u1. im oenen Verfahren die Angebotsfrist,2. im nicht oenen Verfahren und im Verhandlungsverfah- ren mit Bekanntmachung die Frist fr den Eingangu der Teilnahmeantrge. a 7 Abs. 1, Satz 2 VOFBei elektronisch erstellten und ubermittelten Bekanntma-chung kann diese Frist um 7 Tage verkrzt werden.u4.3.5. Verkrzte Fristen durch besondere u Dringlichkeit (beschleunigtes Verfahren)Die Mindestfrist fr die Teilnahmeantrge kann bei Vergaben gemu a aVOB/A, VOL