Dienstanweisung 2013

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Dienstanweisung Durchführung des Sanitätsdienstes in Medjugorje vom 24. März 2013 bis 31. Oktober 2013

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Dienstanweisung 2013 Sanitätsdienst Malteser Ausland

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Dienstanweisung

Durchführung des Sanitätsdienstes

in Medjugorje

vom

24. März 2013 bis 31. Oktober 2013

Inhaltsverzeichnis:

1. Vorwort

2. Grundsätzliches

3. Einsatzort

4. Einsatzleitung

5. Einsatzauftrag

6. Sanitätsstation

7. Personelle Besetzung

8. Dienstzeiten

9. Unterbringung

10. Bekleidung und Ausstattung

11. Einsatz Krankenwagen

12. Funkanbindung

13. Pilgerprogramme

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1. Vorwort

Zur medizinischen Betreuung der Pilgerinnen und Pilger in Medjugorje unterstützt der

Malteser Hilfsdienst e.V. im Rahmen der internationalen humanitären Hilfe des

Malteser Ordens auf Bitten der Kath. Pfarrei St. Jakobus Medjugorje und der

Gemeinde Citluk den Betrieb der Ambulanz und den Sanitätsdienst in Medjugorje.

2. Grundsätzliches

Die Ambulanz ist besetzt mit einheimischem Personal und wird unterstützt durch

Helfer der Malteser. Die Einsatzzeit geht vom Palmsonntag 24.03. bis 31.10.2013. In

dieser Zeit stellen jeweils 2 Gruppen mit zwei HelferInnen den Sanitätsdienst der

Malteser sicher.

Dieser Personenkreis setzt sich aus geschlossenen Gruppen der einzelnen Diözesen

zusammen. Zum Einsatz kommt nur ausgebildetes Personal (mindestens

Einsatzsanitäter), Krankenschwestern/Krankenpfleger mit rettungsdienstlicher

Erfahrung.

Die Mitarbeiter/innen müssen auch gesundheitlich und körperlich geeignet sein, den

Dienst zu übernehmen (Bergtauglichkeit für den Kreuzberg und den

Erscheinungsberg, Fußstreife um die Pfarrkirche).

Da der Einsatz in Medjugorje an einem Ort des Gebetes stattfindet, sollten die

Einsatzkräfte auch an den angebotenen Veranstaltungen der Pfarrei teilnehmen.

Die Unterbringung der Malteser Helfer/Innen erfolgt im Wohnbereich im ersten Stock

der Ambulanz. Der Aufenthalt während der freien Zeit erfolgt auch im

Wohnbereich oder außerhalb der Ambulanz. Auf dem Parkplatz steht dafür eine

Sitzgruppe zur Verfügung.

Das persönliche Auftreten eines jeden Helfers/jeder Helferin während des Einsatzes

in Medjugorje sollte stets angemessen, höflich und zuvorkommend sein. Ein tadel-

loses Auftreten gegenüber Hilfesuchenden, den Mitarbeiter/innen vor Ort und in der

Öffentlichkeit sowie ein loyaler, kameradschaftlicher Umgang miteinander sollten

selbstverständlich sein.

Wir sind Gast in einem von starken Gegensätzen geprägten Land, wo ethnische

Spannungen bedauerlicherweise noch an der Tagesordnung sind. Bei Diskussionen vor

Ort sollten daher persönliche Einschätzungen nach Möglichkeit zurückhaltend

dargestellt werden.

Die Verantwortung für den personellen und organisatorischen Einsatz und damit ver-

bunden das persönliche Wohlergehen sowie die Sicherheit der Helfer/innen liegt in der

Zuständigkeit des Einsatzleiters/der Einsatzleiterin. Die Anweisungen des

Einsatzleiters/der Einsatzleiterin sind stets zu respektieren und zu befolgen.

Unsere Einsatzleiter arbeiten eng mit dem Pfarrer der Pfarrei St. Jakobus

zusammen. Die Pfarrei ist Eigentümerin der Ambulanz in Medjugorje.

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Nach Möglichkeit wird in der 2. Aufenthaltswoche ein Tag Urlaub durch den

Einsatzleiter gewährt. Abwesenheitszeiten und das Verlassen von Medjugorje sind mit dem Einsatzleiter

vorher abzusprechen.

Eigenunfälle und KFZ-Unfälle mit Malteser KFZ sind dem Einsatzleiter sofort zu

melden. Für die Fahrzeuge bestehen Versicherungen in Bosnien-Herzegowina (KTW)

oder Deutschland (Einsatzleiter-PKW).

Nicht vorhersehbare Probleme und Engpässe bei der Durchführung des Einsatzes sind

manchmal unvermeidbar. Mit einigem guten Willen, Toleranz und Engagement aller

Beteiligten sind die auftretenden Schwierigkeiten zufriedenstellend zu lösen.

Die Ambulanz in Medjugorje ist dem staatlichen Gesundheitszentrum in Citluk

unterstellt.

Den Anweisungen des ärztlichen Personals als den Fachvorgesetzten unserer

HelferInnen ist Folge zu leisten. Die Leitung des Ärzteteams hat Frau Dr. Kajic.

Erfahrungsberichte über den Einsatz in Medjugorje können gefertigt und dem

Einsatzleiter in Medjugorje oder über die zuständige Diözese dem Koordinator zur

Verfügung gestellt werden.

Gegen Besichtigungen der Umgebung bestehen grundsätzlich keine Bedenken.

Private Ausflüge oder Besuche sind in privater Bekleidung durchzuführen. Dies gilt

auch für Gaststättenbesuche.

Ein Begehen von Trümmergrundstücken für das „aussagekräftigste Foto“ birgt hohe

Risiken und ist daher stengstens untersagt.

In den ehemaligen befeindeten Gebieten sind die gängigen Straße und Wege aus

Sicherheitsgründen auf keinen Fall zu verlassen.Risiken durch Minen und anderes

Kriegsmaterial abseits der allgemeinen Fahrtrouten sind immer akut.

3. Einsatzort

Medjugorje liegt in Bosnien und Herzegowina, ca 20 km südwestlich von Mostar und

ca. 30 km nördlich von Metkovic.

4. Einsatzleitung

Gesamtkoordination: Ulrich Mathey,Auslandsreferent

Diözese Trier

Telefon: 0651/ 14648-13

Fax: -48

Mobil: 0175/249 1984

e-mail: [email protected]

Vertretung: Helga Recht-Gerdes

Telefon: 0651/ 57403

Fax: 5611886

e-mail: [email protected]

Vorwahl nach Deutschland 0049

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Einsatzleiter: nach Dienstplan

Erreichbarkeit in Medjugorje: Telefon (0) 36/650 201 (Ambulanz)

Fax 209

Vorwahl von Deutschland: 00387

Mobiltelefon Einsatzleiter: 00387/63/275757

5. Einsatzauftrag

Unterstützung der einheimischen Ärzte und Krankenschwestern in der Ambulanz, im

Bedarfsfall auch innerhalb der Gemeinde.

Krankentransporte von der Unfall/Erkrankungsstelle in die Ambulanz.

Patientenaufnahme und Erfassen der Personalien.

Weiterleitung zum behandelnden Arzt und evtl. Dolmetschertätigkeit.

Assistenz bei der Behandlung (Arzt/Krankenschwester) auf Anforderung

Dokumentation der Hilfeleistungen und der Krankenfahrten.

Krankentransport nach Citluk ins Gesundheitszentrum.

Kontrollgänge und Erste Hilfe bei Veranstaltungen auf den Pilgerplätzen vor, hinter

und in der Wallfahrtskirche.

Begleitung der Prozessionen auf den Kreuz- bzw. auf den Erscheinungsberg.

Bergung und Tragehilfe beim Transport von verletzten und/oder erkrankten Personen

vom Kreuzberg und vom Erscheinungsberg bis hin zum Krankenwagen.

Behandlungen sind auf Erste Hilfe Maßnahmen zu beschränken. Infusionen und

Injektionen sowie Abgabe von Medikamenten obliegen dem Arzt.

6. Ambulanz

Die Ambulanz liegt rechts neben der Kirche vor dem Busparkplatz.

Sie hat folgende Räumlichkeiten:

- einen Eingangsbereich mit Warteraum

- drei Behandlungsräume

- einen Materialraum

- eine Behindertentoilette mit Duschgelegenheit

- einen Personalaufenthaltsraum

- einen Raum für die Einsatzleitung

- einen Umkleideraum für die Ärzte und die Krankenschwestern.

- einen Raum für Medikamente und Verbandstoffe

Sämtliche Räume der Ambulanz und des Wohnbereichs sind pfleglich zu be-

handeln. Auf Sauberkeit und Hygiene ist zwingend zu achten. Die Arbeitsflächen,

Behandlungsplätze und Fußböden sind einmal wöchentlich zu desinfizieren.

Der Einsatzleiter überwacht die Einhaltung und dokumentiert diese im Wachbuch.

Im gesamten Gebäude besteht Rauchverbot.

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Die Hilfeleistung sind grundsätzlich kostenlos.

Geldspenden für den Betrieb der Ambulanz sind erwünscht und von den Patienten in

die dafür vorgesehene Spendendose zu werfen.

Persönliche Geldzuwendungen an MitarbeiterInnen sind als Spenden anzusehen und

so zu behandeln.

Die Krankenschwestern überprüfen das Lager und geben bei Bedarf eine Anforderung

von Ersatzmaterial an den Einsatzleiter. Verantwortlich ist Schwester Branka.

Die Sanitätsbehältnisse sind von den HelferInnen zu überprüfen und bei Bedarf

aufzufüllen.

7. Personelle Besetzung der Ambulanz

Einheimische Ärzte und Krankenschwestern je in einer Früh- und einer Spätschicht

Fahrer/in/Beifahrer/in für den KTW und

Einsatzkräfte je nach Einsatzlage als Fußpatrouille auf den Plätzen, zur

Begleitung der Prozessionen und in der Wallfahrtskirche.

Stündlich sind Rundgänge mit dem Erste-Hilfe-Rucksack zu machen. Der Dienstplan

wird vom Einsatzleiter erstellt.

8. Dienstzeiten

Reguläre tägliche Dienstzeit: 09:00 Uhr bis 14:30 Uhr und 15:30 Uhr bis 21:00 Uhr

Nach der Dienstzeit ist der Rettungsdienst in Citluk zuständig.

Nach Ankunft einer neuen Gruppe wird diese durch die HelferInnen der alten Gruppe

in alle Bereiche eingewiesen. Die Einweisung wird im Wachbuch dokumentiert.

9. Unterbringung der HelferInnen

Die Unterbringung aller Helfer/innen erfolgt im Wohnbereich im 1. Stock der

Ambulanz.

Es stehen zur Verfügung:

Aufenthaltsraum und Küche

1 Schlafzimmer mit 4 Betten

2 Schlafzimmer mit 2 Betten

1 Schlafzimmer für EinsatzleiterIn

Die Zimmer sind mit Dusche und WC ausgestattet

Aus jedem Team ist eine Person für die Sauberkeit und Ordnung der Unterkunft zu

benennen.

Bettwäsche steht ausreichend zur Verfügung und braucht nicht mitgebracht zu

werden.

Die Zimmerbelegung wird vom Einsatzleiter festgelegt. Beim Eintreffen eines neuen

Teams kann es notwendig sein, die Zimmer neu aufzuteilen.

Ab 23.00 Uhr beginnt die Nachtruhe.

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10.Bekleidungsordnung und Ausstattung

-Behandlungsräume: weiße Einsatzbekleidung

-KTW: blaue Einsatzbekleidung, Malteser-T-Shirt oder Hemd

-Fußpatrouillen: blaue Einsatzhose, Einsatzjacke, Malteser T-Shirt oder –Hemd

(weiß) (grundsätzliche keine T-Shirts mit Fremdbeschriftung)

-Kopfbedeckung: blaue Malteser Base-Cape

Die Dienstbekleidung ist das Kennzeichen der Dienstbereitschaft und deshalb nur im

Dienst zu tragen.

11.Einsatz Krankenwagen (KTW)

Allgemeines:

Der KTW ist Eigentum der Pfarrei St. Jakob Medjugorje.

Standort des KTW ist grundsätzlich die Ambulanz. Er wird von dort bei Bedarf

eingesetzt.

Der KTW ist nur mit rettungsdienstlich ausgebildetem Personal zu besetzen.

Der Einsatzleiter prüft die Fahrberechtigung. Ein Personenbeförderungsschein für

Bosnien und Herzegowina ist nicht erforderlich.

Die neue KTW-Besatzung ist von der abzulösenden einzuweisen mit einer

Orientierungsfahrt nach Citluk zum Gesundheitszentrum, zum Anfahrtsort

Erscheinungsberg und zum Anfahrtsort Kreuzberg. Die Einweisung ist im

Fahrtenbuch zu dokumentieren

Die Ausstattung des KTW wurde auf das notwendigste beschränkt.

Eine Veränderung der Ausstattung ist nicht notwendig und nicht erwünscht.

Das KTW-Personal ist für die Sauberkeits des Fahrzeuges verantwortlich.

Nach jeder Desinfektionsfahrt, aber mindestens einmal wöchentlich ist das

Fahrzeug zu desinfizieren. Die Durchführung ist im Desinfektionsbuch zu

dokumentieren.

Nach jeder Einsatzfahrt sind die medizinischen Geräte und die Ausrüstung /

Ausstattung zu überprüfen und Fehlbestände aufzufüllen.

Über alle Transporte sind Einsatzprotokolle zu fertigen und diese in der

Ambulanz abzugeben.

Beim Rückwärtsfahren hat der Beifahrer außen einzuweisen. Der KTW ist in Bosnien-Herzegowina versichert. Bei Unfällen ist die Regulierung

darüber vorzunehmen.

Fahrer:

Zum Dienstbeginn hat der Fahrer das Fahrzeug auf den ordnungsgemäßen

technischen Zustand (Motoröl, Kraftstoff, Beleuchtung, Reifendruck, mediz.

Ausstattung) zu untersuchen. Kleinere Mängel und Schäden sind selbst zu beheben.

Größere Schäden sind nach Absprache mit dem Einsatzleiter in der Werkstatt in

Auftrag zu geben.

Alle Fahrzeugbewegungen sind im Fahrtenbuch zu vermerken.

Notfall- und Krankentransporte sind bis zum Gesundheitszentrum in Citluk mit dem

MHD- KTW durchzuführen. Ein Weitertransport erfolgt durch den einheimischen

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Rettungsdienst. Bei Notfalltransporten ist der Transport vorher telefonisch

anzumelden.

Der Gebrauch von Sondersignalen ist auf ein Minimum zu reduzieren. Während

Veranstaltungen auf Plätzen ist die Benutzung des akustischen Signals zu

unterlassen. Bei Sondersignalfahrten ist äußerste Vorsicht geboten.

KTW-Standort

Der Standort des KTW ist grundsätzlich unter der Überdachung der Ambulanz.

(Alle anderen Fahrzeuge sind auf dem Parkplatz vor der Sanitätsstation abzustellen)

12. Funkverbindung

Für den Einsatz stehen bereit:

-1 Feststation Rufname: Malta Medjugorje

-1 Handfunksprechgerät Rufname: Malta 1

-1 Handfunksprechgerät Rufname; Malta 2

-1 Fahrzeugfunkgerät Rufname: Malta 85

Alle Geräte sind vom Ministerium für Verkehr- und Radiofunk Bosnien und

Herzegowina genehmigt.

Die Bedienung der Feststation liegt im Zuständigkeitsbereich der Ambulanz.

Die Feststation bleibt während der Dienstzeit erreichbar.

Alle anderen Geräte sind zur Abwicklung des Einsatzes zu verwenden. Während der

Bereitschaftszeit sind diese Personen durch ein Funkgerät erreichbar. Auf die

Einhaltung der Funkdisziplin ist zu achten. Nach Gebrauch sind die Funkgeräte

aufzuladen.

Zusätzlich stehen Mobiltelefone zur Verfügung. Diese werden vom Einsatzleiter

ausgegeben.

13. Internet

Es ist möglich, zu vorgegebenen Zeiten im Wohnbereich über W-Lan die privaten

Mails am eigenen Laptop zu bearbeiten. Eine Nutzung des Internet im

Ambulanzbereich ist nicht gestattet.

14. Pilgerprogramme

Das tägliche Pilgerprogramm sieht folgendermaßen aus:

Gottesdienste in verschiedenen Sprachen in der

Wallfahrtskirche. Der Gottesdienst in deutscher Sprache findet um 9:00 Uhr statt.

Prozessionen auf den Kreuz- oder Erscheinungsberg.

Diese können bei großer Hitze auch schon um 4:00/5:00 Uhr stattfinden.

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Abendliturgie mit Rosenkranz in der Wallfahrtskirche.

Internationale Abendmesse in der Wallfahrtskirchen.

Abendandacht mit Rosenkranzgebet in der Wallfahrtskirche oder auf dem Freigelände.

Anbetung in der Wallfahrtskirche oder auf dem Freigelände (nicht regelmäßig,

abhängig vom Tagesprogramm).

Aktuelle Informationen über die Programme sind am Aushang des Pilgerbüros neben

der Wallfahrtskirche zu erfahren.

Stand: Jan. 2013