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Ehrenordnung

der Handwerkskammer für Oberfranken

Der Vorstand der Handwerkskammer für Oberfranken hat in seiner Sitzung vom 26.01.2018

folgende Ehrenordnung beschlossen:

Inhaltsübersicht

§ 1 Geschäftsjubiläumsurkunde

§ 2 Ehrenurkunde für Arbeitsjubiläen

§ 3 Ehrenurkunde für ehrenamtliche Tätigkeit

§ 4 Goldener Meisterbrief

§ 5 Ehrennadel

§ 6 Ehrenmeisterbrief

§ 7 Aufnahme in den Gewerberat

§ 8 Ehrenring der Handwerkskammer für Oberfranken

§ 9 Kostentragung

§ 10 Beantragung

§ 11 Kein Rechtsanspruch

§ 12 Inkrafttreten

§ 1 Geschäftsjubiläumsurkunde

1. Für Betriebsjubiläen werden Jubiläumsurkunden ausgestellt.

2. Die Verleihung erfolgt auf Antrag des Betriebes. Die Entscheidung treffen Präsident und Hauptgeschäftsführer.

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§ 2 Ehrenurkunde für Arbeitsjubiläen

1. Die Ehrenurkunde für Treue und Fleiß wird an Mitarbeiter kammerzugehöriger Betriebe

für mindestens 10-jährige ununterbrochene Betriebszugehörigkeit verliehen. Ein

Betriebsinhaberwechsel ist für die ununterbrochene Betriebszugehörigkeit unschädlich.

Weitere Ehrungen erfolgen im 5-Jahres-Rhythmus, d.h. für 15, 20, 25 usw. Jahre

Betriebszugehörigkeit.

2. Die Verleihung erfolgt auf Antrag des Betriebes. Die Entscheidung treffen Präsident und

Hauptgeschäftsführer. Die Kosten der Ehrenurkunde trägt der Betrieb nach Maßgabe

der Gebührenordnung.

§ 3 Ehrenurkunde für ehrenamtliche Tätigkeit

1. Die Ehrenurkunde für besondere Verdienste um die Handwerksorganisation wird

verliehen an Handwerker, die eine mindestens 15-jährige ehrenamtliche Tätigkeit

nachweisen.

2. Die Verleihung erfolgt auf Antrag. Die Entscheidung treffen Präsident und

Hauptgeschäftsführer.

§ 4 Goldener Meisterbrief

1. Der Goldene Meisterbrief wird an Handwerker und Handwerkerinnen verliehen, die das

65. Lebensjahr vollendet haben, eine mindestens 30-jährige ununterbrochene

selbstständige Tätigkeit nachweisen und zur Führung des Meistertitels berechtigt sind.

Von der Voraussetzung des Meistertitels kann abgesehen werden, wenn der

Handwerker bzw. die Handwerkerin das 70. Lebensjahr vollendet hat.

2. Die Verleihung erfolgt von Amts wegen. Die Entscheidung treffen Präsident und

Hauptgeschäftsführer.

§ 5 Ehrennadel

1. Die Silberne Ehrennadel mit Urkunde wird an Persönlichkeiten verliehen, die sich um

das oberfränkische Handwerk oder die Handwerksorganisation in besonderer Weise

verdient gemacht haben.

2. Die Goldene Ehrennadel mit Urkunde wird an Persönlichkeiten verliehen, die sich um

das oberfränkische Handwerk oder die Handwerksorganisation in herausragender

Weise verdient gemacht haben.

3. Die Verleihung erfolgt von Amts wegen. Die Entscheidung trifft der Vorstand.

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§ 6 Ehrenmeisterbrief

1. Der Ehrenmeisterbrief wird an Handwerker verliehen, die eine herausragende

ehrenamtliche Tätigkeit nachweisen können. Sie müssen sich – über ihren eigentlichen

Handwerksberuf und ihre Innung hinaus – ganz besondere Verdienste um das

Gesamthandwerk und die Allgemeinheit erworben haben. Außerdem ist der Meistertitel

Voraussetzung. In ganz besonderen Fällen kann von diesen Voraussetzungen

abgewichen werden.

2. Die Entscheidung über die Verleihung trifft der Vorstand.

§ 7 Aufnahme in den Gewerberat

Auf Vorschlag durch den Vorstand der Handwerkskammer für Oberfranken können

Handwerker Mitglied im Verein „Gewerberat des oberfränkischen Handwerks e.V.“ werden.

Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand des Vereins: Als Mitglieder werden nur

Persönlichkeiten aufgenommen, die sich um das oberfränkische Handwerk und die

Allgemeinheit in besonderer Weise verdient gemacht haben. Ein Mitglied des Gewerberates

darf in der Handwerksorganisation nicht mehr ehrenamtlich tätig oder gegen Entgelt

beschäftigt sein. Wegen der Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Satzung des

Gewerberates des oberfränkischen Handwerks e.V.

§ 8 Ehrenring

1. Der Ehrenring der Handwerkskammer wird an Persönlichkeiten verliehen, die sich in

besonderer Weise um das Handwerk verdient gemacht haben. Der Ehrenring wird an

höchstens sieben lebende Personen verliehen. Die Verleihung erfolgt zusammen mit

einer Urkunde. Der Ehrenring darf nur vom Empfänger persönlich getragen werden.

2. Die Entscheidung über die Verleihung trifft die Vollversammlung auf Vorschlag des

Vorstands.

§ 9 Kostentragung

Die Kosten der Ehrungen trägt die Handwerkskammer für Oberfranken, soweit in diesen

Richtlinien nichts anderes geregelt ist.

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§ 10 Beantragung

Ehrungsanträge sind mindestens 4 Wochen vor Verleihung schriftlich bei der

Handwerkskammer einzureichen.

§ 11 Kein Rechtsanspruch

Ein Rechtsanspruch auf eine Ehrung durch die Handwerkskammer besteht nicht.

§ 12 Inkrafttreten

Die Ehrenordnung tritt mit Beschlussfassung durch den Vorstand in Kraft und ersetzt die

bisherige Ehrenordnung vom 20.10.2003.