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Dipl.-Ing. Claus-Peter Pietsch Abteilung Präventionsdienst München Am Knie 8 81241 München 25.02.2015 FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch 1

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Dipl.-Ing. Claus-Peter Pietsch

Abteilung Präventionsdienst München

Am Knie 8

81241 München

25.02.2015

FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch

1

Fakten auf einen Blick

FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch Seite 2

Bezeichnung Zahl in 2013

Anzahl der Mitgliedsunternehmen

213.860

Anzahl der Versicherten 4.532.268

Gesamtumlage (Umlagesoll)2,2 Mrd. EUR

Zahl der BGHM-Beschäftigten3.620

25.02.2015

Prävention durch Aus-

und Fortbildung

FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch Seite 3

Die BGHM ist der größte Träger

von Qualifizierungsmaßnahmen

zum Arbeitsschutz

• mit jährlich ca. 93.000

Seminarteilnehmern

• in mehr als 5.000

branchenspezifischen

Seminaren,

25.02.2015

Info-Material: www.bghm.de - Online-Shop

FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch Seite 425.02.2015

25.02.2015

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Neue Maschinen/Anlagen:

Vorschriften, Kauf, Vertrag

Verkettung, Eigenbau

Wesentliche Änderungen

Themen heute: Maschinen / Anlagen

25.02.2015

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• Beraten

• Überwachen

• ………………

Aufgaben der BG

Rechtsgrundlagen in Europa / D

(Maschinenrecht)

• ProdSG: MRL 2006/42/EG (!)

• ArbSchG: BetrSichV (!)

• Normung; Regeln, .. (fak.)

25.02.2015

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Europäischer Binnenmarkt

Seite 8

25.02.2015FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch Seite 9

Eine MASCHINE ist eine mit einem anderen

Antriebssystem als der unmittelbar

eingesetzten menschlichen oder tierischen

Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene

Gesamtheit miteinander verbundener Teile

oder Vorrichtungen, von denen mindestens

eines bzw. eine beweglich ist und die für eine

bestimmte Anwendung zusammengefügt sind.

Einzel-

maschinen

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(Maschinen-)

Anlagen

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Normen, technische Regeln

(z. B. TRBS), BGR….unverbindlich, aber sehr empfehlenswert!

Rechtssystematik in Deutschland

25.02.2015FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch Seite 12

GG

Gesetze

Verordnungen

Unfallverhütungsvorschriften

Hersteller Betreiber

EU RL

ProdSG ArbSchG

Risikobeurteilung GefährdungsbeurteilungBetriebsanleitung

Betriebsanweisung

9. ProdSV

BetrSichV

BGV A 1

EG-MRL

Spezielle Anwendungen

25.02.2015FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch Seite 13

ANHANG IV - Maschinen (Auszug)Kategorien von Maschinen, für die eines der Verfahren nach Artikel 12 Absätze 3 und 4

anzuwenden ist

• 1. Kreissägen zum Bearbeiten von Holz …mit

Handbeschickung oder Handentnahme.

• 9. Pressen ….

• 17. Maschinen zum Heben von Personen

(und Gütern) > 3m Absturzhöhe

Spezielle Anwendungen

ANHANG IV - MaschinenKategorien von Maschinen, für die eines der Verfahren nach Artikel 12 Absätze 3 und 4

anzuwenden ist

• 10. Kunststoffspritzgieß- und –Formpressmaschinen

mit Handbeschickung oder Handentnahme.

• 11. Gummispritzgieß- und -Formpressmaschinen

mit Handbeschickung oder Handentnahme.

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Gesetze, Verordnungen, Vorschriften finden

Sie unter:

www.gesetze-im-internet.de

www.juraconcept.net

www.umwelt-online.de

25.02.2015

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Pflichten der Hersteller

beim Inverkehrbringen (Verkauf)

neuer Maschinen / Anlagen

25.02.2015

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Pflichten der Hersteller

• Risikobeurteilung des Herstellers

gemäß EN ISO 12100-1 bis 3

• Bau einer sicheren Maschine

• Zertifizierung / Dokumentation

25.02.2015

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Warum Risikobeurteilung durchführen?

• Maschinenrichtlinie Anhang I

Der Hersteller ist verpflichtet, eine Risikobeurteilung vorzunehmen,

um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und

Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln.

Er muss die Maschine dann unter Berücksichtigung seiner

Beurteilung entwerfen und bauen.

Gefährdungen ermitteln, bevor die Maschine

entworfen und gebaut wird

Seite 18FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch 25.02.2015

Risikograph zur Risikoabschätzung

Seite 19FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch 25.02.2015

EN ISO 12100

A - Norm

Folgende Rangfolge ist einzuhalten:

• RISIKOMINDERUNG DURCH KONSTRUKTION

• TECHNISCHE SCHUTZMASSNAHMEN

• BENUTZERINFORMATION (das letzte Mittel !)

Seite 2025.02.2015FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch

Pflichten der Hersteller

(Nachweis für die „sichere Maschine“):

• EG-Konformitätserklärung

• CE-Zeichen

• Betriebsanleitung „in deutsch“

25.02.2015

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Seite 22

Firma ………………………………………………………….

EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG gemäß der EG–Maschinen-Richtlinie 06/42/EG, Anhang II A

Hiermit erklären wir, dass die

MASCHINE: .....................................................................

Typ .....................................................................

Masch.-Nr. ....................................................................

Baujahr: .....................................................................

folgenden einschlägigen Bestimmungen entspricht:

MaschinenRL 06/42/EG; EMV-Richtlinie 04/108/EG; …

Angewendete harmonisierte europäische Normen: (Auswahl treffen; Ergänzen !!)

EN ISO 12100-1, EN ISO 12100-2, EN 418, ….

Angewandte nationale Normen und technische Spezifikationen:

.............................................................

Bevollmächtigte(r): Herr / Frau ............................……………..

.....................................….. ............................................…..

(Datum und Unterschrift) (Angaben zum Unterzeichner)

Konformitätserklärung

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Seite 23

CE - Zeichen

25.02.2015FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch

Maschinen und Anlagen

(Einkauf und Bestellung)

• Vertragsformulierungen

(Empfehlung)

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Seite 24

Empfohlene Vertragsformulierung 1

Die Maschine / Anlage muss vor der Inbetriebnahme mit

der CE-Kennzeichnung versehen sein.

Es muss eine EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II,

Abschnitt A und eine Betriebsanleitung in deutscher

Sprache nach Anhang I, Nr. 1.7.4 der Maschinen-Richtlinie

2006/42/EG beigefügt sein.

Seite 2525.02.2015FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch

Empfohlene Vertragsformulierung 2

Der Käufer hat das Recht, die Maschine / Anlage vor

Inbetriebnahme und im Garantiezeitraum im Rahmen

einer Sichtkontrolle auf die Einhaltung der in den EG-

Richtlinien festgelegten Anforderungen zu prüfen oder

durch Beauftragte prüfen zu lassen.

Seite 2625.02.2015FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch

Empfohlene Vertragsformulierung 3

Die Zahlung der letzten Rate in Höhe von ……… erfolgt

erst nach Vorliegen der Bescheinigungen gemäß Artikel 5 (1)

der Maschinenrichtlinie und nach Abstellung der

festgestellten sicherheitsrelevanten Mängel.

Seite 2725.02.2015FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch

Empfohlene Vertragsformulierung 4

- für verkettete Anlagen -

Die komplexe Anlage muss vor der Inbetriebnahme mit der

CE-Kennzeichnung versehen sein.

Es muss eine EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II,

Abschnitt A und eine Betriebsanleitung in deutscher

Sprache nach Anhang I, Nr. 1.7.4 der Maschinen-Richtlinie

2006/42/EG beigefügt sein.

Seite 2825.02.2015FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch

Seite 29

Firma ………………………………………………………….

EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG gemäß der EG–Maschinen-Richtlinie 06/42/EG, Anhang II A

Hiermit erklären wir, dass die

MASCHINE: .....................................................................

Typ .....................................................................

Masch.-Nr. ....................................................................

Baujahr: .....................................................................

folgenden einschlägigen Bestimmungen entspricht:

MaschinenRL 06/42/EG; EMV-Richtlinie 04/108/EG; …

Angewendete harmonisierte europäische Normen: (Auswahl treffen; Ergänzen !!)

EN ISO 12100-1, EN ISO 12100-2, EN 418, ….

Angewandte nationale Normen und technische Spezifikationen:

.............................................................

Bevollmächtigte(r): Herr / Frau ............................……………..

.....................................….. ............................................…..

(Datum und Unterschrift) (Angaben zum Unterzeichner)

Konformitätserklärung

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Maschinen und Anlagen

- Verkettung -

25.02.2015

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Wann entsteht eine „verkettete Anlage?“Anlage

M1 + M2 + M3 + M3….Mn

Konformitätserklärung

und CE-Kennzeichnung

für die Einzelmaschine

(Teilanlage)

Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung für die Gesamtanlage

1. Ist ein produktions-

technischer Zusammen-

hang vorhanden?

2. Ist eine sicherheits-

technischer Zusammenhang

vorhanden?

nein

nein

ja

ja

ja

zusammenhängende

Anordnung

Zusammenwirken für

ein gemeinsames Ziel

Verknüpfungsbedingte

Gefährdungen, die

sicherheitstechnische

Maßnahmen erfordern

FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch 25.02.2015 Seite 31

Seite 32

Eine Maschine im Sinne der Richtlinie ist …

….eine Gesamtheit von Maschinen (… Artikel 2 der MRL) die, damit sie

zusammenwirken,

so angeordnet sind und betätigt werden,

dass sie als Gesamtheit funktionieren;

eine verkettete Anlage ist eine Maschine

FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch 25.02.2015

Empfohlene Vertragsformulierung 4

- für verkettete Anlagen -

Die komplexe Anlage muss vor der Inbetriebnahme mit der

CE-Kennzeichnung versehen sein.

Es muss eine EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II,

Abschnitt A und eine Betriebsanleitung in deutscher

Sprache nach Anhang I, Nr. 1.7.4 der Maschinen-Richtlinie

2006/42/EG beigefügt sein.

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Maschinen und Anlagen

- Eigenbau -

25.02.2015

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Neue Maschinenrichtlinie

- Eigenbau von Maschinen -

Für die Herstellung von Maschinen im eigenen Betrieb,

gelten exakt die gleichen Bestimmungen wie bei

zugekauften Neumaschinen, auch bei Einsatz

ausschließlich in der eigenen Produktion.

Der Unternehmer muss dann die grundlegenden

Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen aller

einschlägigen Binnenmarktrichtlinien, insbesondere

der EG-Maschinen-Richtlinie erfüllen.

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Maschinen und Anlagen

- Wesentliche Änderungen -

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Systematische Betrachtung zur Auswirkung von

Umbaumaßnahmen an Maschinen

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25.02.2015FASI, Dipl.-Ing. C. Pietsch Seite 38

- Wesentliche Änderung - Nein

• Neue Farbgebung an einer Anlage

• Generalüberholung - bauartgleiche Teile

• Schutzgitter (Tr.SE) umgriffsicher montieren

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- Wesentliche Änderung - Ja

• Leistungssteigerung: z.B. Geschwindigkeit

• Leistungssteigerung: z.B. Drehzahlerhöhung

• Funktionsänderung: z.B. 2.Antrieb

• Funktionsänderung, z.B. Automatisierung