Diplomatensiedlung in Stuttgart-Nord Albrecht-Dürer-Weg 15–21€¦ · 14 Denkmalpflegerische...

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DenkmalQflegeriTche Leitlinien Diplomatensiedlung in Stuttgart-Nord Albrecht-Dürer-Weg 15–21 Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart Alle Rechte vorbehalten. +egliche Vervielfältigung nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers TeYt: Entwurf Dipl.-Ing. Katrin Schubert, Dipl.-Ing. Karsten Klenk ·berarbeitung von Dipl.-Ing. Edeltrud Geiger-Schmidt, Dipl.-Ing. Angelika Reiff, Dipl.-Ing. BA Silke Vollmann M.A. Bilder: LAD, LGL Lektorat: Grit Koltermann M.A. Satz und Gestaltung: Martina Raschke M.A. Druck: Hausdruckerei des Regierungspräsidiums Stuttgart 1. Auflage 201

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  • Denkmal fl egeri che Leitlinien

    Diplomatensiedlung in Stuttgart-NordAlbrecht-Dürer-Weg 15–21

    Landesamt für Denkmalpfl ege im Regierungspräsidium StuttgartAlle Rechte vorbehalten. egliche Vervielfältigung nur mit ausdrücklicher

    Genehmigung des HerausgebersTe t: Entwurf Dipl.-Ing. Katrin Schubert, Dipl.-Ing. Karsten Klenk berarbeitung von

    Dipl.-Ing. Edeltrud Geiger-Schmidt, Dipl.-Ing. Angelika Reiff, Dipl.-Ing. BA Silke Vollmann M.A. Bilder: LAD, LGL

    Lektorat: Grit Koltermann M.A.Satz und Gestaltung: Martina Raschke M.A.

    Druck: Hausdruckerei des Regierungspräsidiums Stuttgart1. Aufl age 201

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    Die Diplomatensiedlung, eine Wohnanlage für Be-schäftigte des amerikanischen Konsulats in Stutt-gart-Nord, ist als beispielhafte Siedlung der 1950er Jahre und als eines der herausragenden Wohnquar-tiere dieser Zeit im Land als Kulturdenkmal erkannt. Denkmalschutz und Denkmalpflege haben in Ba-den-Württemberg Verfassungsrang. Das Denkmal-schutzgesetz des Landes regelt den Umgang mit dem Kulturdenkmal.

    Diese Leitlinien sind ein Handlungsleitfaden. Sie dienen dazu, die Diplomatensiedlung in ihrem aus-sagekräftigen Bestand und ihrem charakteristischen Erscheinungsbild zu überliefern. Die Diplomaten-siedlung soll auch in Zukunft als primäre bauliche Geschichtsquelle aus der Nachkriegszeit erfahrbar bleiben. Jeder Eigentümer ist laut Denkmalschutz-gesetz verpflichtet, sein Kulturdenkmal im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten. Der regelmäßige Bau-unterhalt ist dafür die bewährte und beste Metho-de. Die Leitlinien geben Orientierung für zukünftige Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Auf der Grundlage dieser Leitlinien kann gemeinsam mit den Denkmalbehörden zeitnah eine gezielte Konzeptfindung erfolgen.

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    Die Diplomatensiedlung in Stuttgart-Nord ist geschützt. Was genau?

    Am Rand der Feuerbacher Heide, einem Land-schaftsschutzgebiet in Stuttgart-Nord, errichtete der Stuttgarter Architekt Werner Gabriel im Auftrag der Bundesrepublik 1955/1956 eine Siedlung mit zwölf Wohnhäusern für Beschäftigte des amerikanischen Konsulats. Als erste Bungalowsiedlung Stuttgarts weist sie noch heute auf die für die damalige Zeit außergewöhnliche Bauaufgabe hin. Bereits 1959 wurde die Wohnanlage mit dem Paul-Bonatz-Preis ausgezeichnet.

    Die exklusive Lage des Bauplatzes und die großzügi-ge räumliche Aufteilung des Geländes sind prägend für die zusammenhängend, landschaftsbezogen ge-plante Siedlung. Gabriel bindet eine eingeschossige Bungalowbebauung in das leicht ansteigende, park-artige Gelände ein. Die topographischen Gegeben-heiten bestimmen die Erschließung sowie die An-ordnung der in zwei Zeilen mit Gruppen von zwei, drei und vier aufgereihten und jeweils miteinander verbundenen Flachdachhäuser.

    Da die Bungalows lediglich durch Fußwege erschlos-sen sind, müssen die Fahrzeuge der Bewohner auf einem Parkplatz am Rande der Siedlung abgestellt werden, was in Hinblick auf die damaligen Ideale der verkehrsgerechten Stadt eine weitsichtige Kon-

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    zeption darstellte. Die einzelnen Wohnhäuser wer-den über Fußwege erreicht, um die Anlage vom Verkehr freizuhalten. Ein gemeinsamer Wäschetro-ckenplatz zählt ebenfalls zur Planung. Die gärtneri-sche Gestaltung der zusammenhängend geplanten Außenflächen der Wohnanlage stellt mit ihren Fuß-wegen ein wesentliches Element des Entwurfskon-zeptes dar. Sie lockert die Häusergruppen auf und hält sie doch zusammen. Die Privatsphäre in der of-fenen Anlage wird durch die aneinander gebauten, zueinander versetzten, winkelförmigen Haustypen, die gleichmäßige Orientierung der Hausgrundrisse sowie die trennenden Eingangsbereiche gewähr-leistet. Die Anordnung der Häuser bildet Freisitze aus, zu denen sich Wohnzimmer und Schlafzimmer orientieren. Pflanzungen bieten einen Sichtschutz für die Terrassen der in die offene Grünfläche einge-betteten Wohnhäuser.

    Als charakteristisch für die Diplomatensiedlung er-weisen sich die klaren Kuben der Wohnhäuser, die sich in ihrer Struktur, Gestaltung und Farbgebung an amerikanischen Vorbildern orientieren und Ide-en des Neuen Bauens weiterentwickeln. Zur Er-bauungszeit handelte es sich um einen innovativen Siedlungs- und Haustypus, der in der Folgezeit gro-ße Beliebtheit erlangte.

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    Alle Bauten sind mit Flachdächern versehen. In Mauerwerksbauweise unter Verwendung von Be-tonrippendecken erstellt, fügen sie sich zu einem schlichten und harmonischen Gesamtbild.

    Die einheitliche architektonische Form wird durch eine gelungene Detailgestaltung und Materialwahl unterstützt. Fein profilierte Dachränder heben sich durch zurückgesetzte und in dunkler Farbe gestri-chene Schattenfugen von den Umfassungsmauern ab. Bei der heute sichtbaren Dachrandausbildung mit höherer Blechverwahrung handelt es sich um nachträgliche Veränderungen vor der Unterschutz-stellung. Kennzeichnend ist auch das Putz- und Farbkonzept der Außenwände. Die Eingangsberei-che sind durch eine alternierende Farbfassung indi-vidualisiert. Die Fenster variieren in ihrer Untertei-lung je nach Raumnutzung, bilden aber zusammen mit den Türelementen ein ebenfalls durchgehendes gestalterisches Element der Siedlung. Durchdacht ist auch die Belüftung des Kellergeschosses durch Tonröhren.

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    Die Häuser wurden in zwei verschiedenen Grö-ßen gebaut (4- und 5-Zimmer-Typen), die jedoch in der Organisation der Grundrisse, bis auf kleine Variationen bei den Bädern, gleich sind. Über den Eingangsbereich, an den sich Küche und Mädchen-zimmer anschließen, führt die Diele in den Wohnbe-reich sowie in den abgeschlossenen Schlafbereich mit Badezimmern.

    In der Gesamtschau bilden die Flachdachbauten mit dem sie umgebenden Grün ein harmonisches Ganzes. Ergänzt wird das einheitliche, qualitätvolle Bild der Siedlung durch die abgestuften Stützmau-ern, die den Hang zu den umgebenden Straßen hin abfangen.

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    Die Diplomatensiedlung stellt mit sämtlichen Ge-bäuden, Grün- und Freiflächen sowie Verkehrswe-gen ein Kulturdenkmal gemäß § 2 Denkmalschutz-gesetz Baden-Württemberg aus wissenschaftlichen (v. a. bau-, siedlungsgeschichtlichen) und künstleri-schen Gründen dar. Ihre Erhaltung liegt insbeson-dere wegen ihres dokumentarischen und exempla-rischen Wertes und des Maßes an Originalität und Integrität im öffentlichen Interesse.

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    Leitlinien

    Ausgangsbasis für die Leitlinien ist der Bestand zum Zeitpunkt der Erfassung der Siedlung. Ein Rückbau der bis dahin erfolgten Veränderungen und Eingriffe wird nicht gefordert.

    1. Leitlinien für die GesamtsiedlungZiel ist es, die gesamte Siedlung in ihrem aussa-gekräftigen bauzeitlichen Bestand einschließlich Freiflächen und Wegeführung zu bewahren. Dies besagt im Einzelnen:

    • Eine Nachverdichtung zwischen den Gebäuden sowie eine Bebauung der Randzonen stehen dieser denkmalpflegerischen Zielsetzung entge-gen.

    • Eine optische Abgrenzung der Einzelparzellen und individuelle Bepflanzung der durchgehenden Grünfläche sowie Bau- und Gestaltungsmaßnah-men, die zu einer Zergliederung der Freiflächen führen, sind ebenfalls nicht denkmalverträglich. Das Erschließungskonzept mit den Fußwegen und dem Parkplatz am Rande der Anlage muss gewahrt werden.

    • Die Abmessungen und Kubatur der einzelnen Bungalows sowie die Flachdachlandschaft sind beizubehalten.

    • Bei Gewinnung thermischer Solarenergie zur Unterstützung von Warmwasserbereitung und

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    Heizung ist vor Einzelanlagen auf den Bunga-lows einem zentralen Standort Vorrang zu ge-ben. Sind Einzelanlage nicht zu umgehen, sind Stellen zu wählen, die im Erscheinungsbild nicht ins Gewicht fallen. Ziel ist dabei eine einheitli-che Ausführung für die gesamte Siedlung. Nicht glänzende Kollektorenflächen können allenfalls waagerecht und von den Außenkanten abge-rückt, auf den Dächern der Wohnhäuser ange-ordnet werden.

    2. Leitlinien für die BungalowsZiel ist es, die historische Substanz, die Grundriss- und Raumstruktur sowie das einheitliche Erschei-nungsbild zu wahren, das insbesondere auf den ku-bischen Gebäudeformen, der Fassadengestaltung und der Gebäudeerschließung sowie auf der Farb-gebung und dem Zusammenwirken der verwende-ten Materialien beruht. Daher sind folgende Punkte zu beachten:

    • Die Form des Baukörpers und die Erschließung der einzelnen Gebäude dürfen nicht verändert werden. Auch eine nur partielle Aufstockung kann unter dieser Zielsetzung nicht denkmalge-recht erfolgen.

    • Die auskragenden Dächer mit Sichtbetonunter-seite sowie die zurückliegenden horizontalen Wandabschlüsse sind kennzeichnend für die architektonische Gestaltung. Auch die Fenster-gliederung, die Größe der Öffnungen, die charak-

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    teristischen Fassadendetails und die Putz- und Farboberflächen der Außenwände sind grund-sätzlich zu erhalten.

    • Sollten dennoch Eingriffe in den Bestand und das Erscheinungsbild der Fassaden und der im Gesamtbild wirksamen Bauteile im Einzelfall notwendig werden, so sind die Veränderungen nah am Erscheinungsbild und Material des Origi-nals vorzunehmen. Für notwendige Reparaturen ist eine material- und handwerksgerechte Aus-führung erforderlich. Sollte ein Austausch der Fenster- und Türelemente aus bautechnischer Notwendigkeit nachweisbar erforderlich sein, so soll er sich in Material, Teilung, Farbgebung und Profilstärke am bauzeitlichen Vorbild orientieren.

    • Die spezifischen, für die Siedlung und die damali-ge Architektursprache kennzeichnenden äußeren

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    Putz- und Farboberflächen sind zu wahren. Erfor-derliche Reparaturen sind im Grundsatz material-gerecht und auf Grundlage restauratorischer Be-funduntersuchungen umzusetzen. Ziel ist es, die bauzeitliche Farbigkeit wiederzugewinnen.

    • Die klare innere Organisation der Häuser stellt einen wesentlichen Aspekt des Denkmals dar und darf nicht durch Änderung der Grundrissdis-position verändert werden. Das bedeutet den Er-halt der bauzeitlichen Innenwände.

    • Ziel ist auch im Innern der Erhalt der originalen Bauteile. Reparaturen sind materialgerecht und im Bestand durchzuführen; für erforderliche Maßnahmen an Putz- und Farboberflächen sind restauratorische Untersuchungen Vorausset-zung. Die noch überlieferte bauzeitliche Ausstat-tung ist grundsätzlich schützenswert.

    • Für nicht bauzeitlichen Ausstattungsbestand be-steht keine grundsätzliche Erhaltungsforderung. Die Elektro-, Sanitär- und Heizungsinstallationen sind erneuerbar.

    • Maßnahmen, die zur Verminderung der Radon-belastung aus dem Erdreich (z. B. Abdichtungs- und Lüftungsmaßnahmen) notwendig werden, sind in Abstimmung mit den Denkmalbehörden und auf Grundlage eines Konzepts qualifizierter Fachplaner durchführbar.

    • Maßnahmen zur energetischen Optimierung sind auf die denkmalpflegerische Zielsetzung zum Erhalt von Bestand und Erscheinungsbild auszurichten. Ein einheitliches Gesamtkonzept wird dabei in Abstimmung mit den Denkmalbe-hörden angestrebt.

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    3. Leitlinien für die Grün- und FreiflächenDie Diplomatensiedlung stellt ein Gesamtwerk aus Architektur und Freiflächen dar. Von Anfang an war die Platzierung der Gebäude im Kontext der Land-schaft und der Topographie konzipiert. Durch weni-ge, aber deutliche Elemente wurde die Einheit von Landschaft und Bauen, von Haus und Garten, von Innen und Außen erreicht. Zu diesen zu bewah-renden Elementen zählen die Modellierungen der Landschaft, die Eingangsbereiche der Häuser inkl. aller dazugehörigen Elemente sowie die Vorzonen der Häuser mit ihren Bepflanzungen.

    Außerdem sind die räumlich wirkende Vegetation an den Rändern sowie bewusst gesetzte Gehölze an Grundstücksecken, Terrassen und Zugängen, die offenen Grünflächen und die Gestaltung der Fuß-wege, der Park- und Spielplatz sowie der Wäsche-trockenplatz Teil dieses Konzepts. Ziel ist eine kon-servierende Pflege der vorgenannten Bereiche und Elemente. Folgende Kriterien sind im Umgang mit den Grün- und Freiflächen maßgeblich:

    • Die Bereiche zwischen den Hausgruppen, die als zusammenhängende Grünfläche vorgesehen wurden, sind freizuhalten. Vergrößerungen der angelegten Terrassen sind aufgrund der topogra-phischen Gesamtanlage nicht möglich.

    • Notwendige Pflegemaßnahmen sind am ur-sprünglichen bzw. bestehenden Charakter des räumlichen Erscheinungsbildes zu orientieren und fach- und sachgerecht durchzuführen, d.h. in

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    der Regel Verjüngungsschnitte anstatt Kappun-gen an den Gehölzen (Bäume und Sträucher).

    • An Zuwegungen ist das Prinzip „Formschnitt“ auch zulässig, weil damit die Belange Raumbil-dung, Sichtschutz, Sicherheit, Erscheinungsbild und Wirtschaftlichkeit am ehesten in Einklang gebracht werden können.

    • Neue Bepflanzungen, wie Hecken, Bäume oder Sträucher im Bereich der einzelnen Bungalows sind auf das Gesamtbild der Grünflächen abzu-stimmen.

    • Bei einer Parzellierung müssen die großen zu-sammenhängenden Freiflächen zwischen den Hausgruppen erhalten werden. Pflanzungen und Zaunabgrenzungen zu den neuen Grundstücks-grenzen, artfremde Elemente wie Wasserflä-chen, Wasserläufe, zusätzliche Wege (befestigt oder unbefestigt), zusätzliche Befestigungen von Flächen, Gartenhäuser, Pergolen, Geschirrhüt-ten widersprechen dem Gestaltungskonzept der Freiflächen und können daher nicht erfolgen.

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    Denkmaleigentümer haben Vorteile. Welche genau?

    Sie erhalten eine unentgeltliche denkmalfachliche Beratung durch Mitarbeiter der Denkmalbehörden. Diese Fachleute verfügen über vielfältige Kompe-tenzen rund um den ständig sich erweiternden Auf-gabenbereich zur Pflege und zum Schutz von Kultur-denkmalen. Zur Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen können Denkmaleigentümer steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen (vgl. §§ 7i, 10f, 11b und 10g Einkommensteuergesetz (EStG)). Überdies trägt das Land zum Erhalt der Kulturdenkmale durch Zu-wendungen nach Maßgabe der zur Verfügung ste-henden Haushaltsmittel mit seinen Denkmalförder-programmen bei.

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    Denkmaleigentümer haben Pflichten. Welche?

    Sämtliche Baumaßnahmen am Kulturdenkmal sind denkmalschutzrechtlich genehmigungspflichtig, auch wenn diese baurechtlich verfahrensfrei und nach den denkmalpflegerischen Leitlinien grund-sätzlich zustimmungsfähig sind. Das Einhalten der denkmalpflegerischen Leitlinien entbindet den Ei-gentümer nicht von der grundsätzlichen Geneh-migungspflicht gemäß § 8 Denkmalschutzgesetz. Hiernach darf ein Kulturdenkmal nur mit Genehmi-gung der Denkmalschutzbehörde zerstört oder be-seitigt und in seinem Erscheinungsbild beeinträch-tigt werden. Erster Ansprechpartner für die Eigentümer ist die Untere Denkmalschutzbehörde der Landeshaupt-stadt Stuttgart. Sie informiert über den Denkmal-status, organisiert Ortstermine für die Bauberatung und erklärt bei Baumaßnahmen, welche Geneh-migungen nötig sind. Die Untere Denkmalschutz-behörde zieht bei Bedarf die Fachkompetenz des Landesamts für Denkmalpflege im Regierungsprä-sidium Stuttgart hinzu.

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    Detaillierter Abbildungsnachweis

    Baugesuch 1955: U1 rechts untenDas Haus, Ausgabe A, Jan. 1960, Titel: S. 11Das Haus, Ausgabe A, Jan. 1960, S. 4: U1 rechts obenDas Haus, Ausgabe A, Jan. 1960, S. 5: U1 oben links; S. 9 unten; S. 13 oben; S. 17 Denkmalkartierung, ADABweb: S. 10Die Bauverwaltung 5/1959, S. 204: S. 3 oben; S. 9 obenIris Geiger-Messner (LAD, 2011): U1 unten links, S. 5 unten; S. 7 unten links; S. 13 unten; S. 15; S. 21Katrin Schubert/Karsten Klenk (LAD, 2013): S. 5 oben; S. 7 unten rechts; S. 19Orthofoto, ADABweb, Kartenhintergrund LGL (Landesamt für Geoin-formation und Landentwicklung): S. 3 unten