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Download-Paket 1 Einbürgerung ehemaliger Deutscher (§ 13 StAG)

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    Einbürgerung

    ehemaliger Deutscher (§ 13 StAG)

  • Bitte - füllen Sie diesen Antrag handschriftlich (gut leserlich) aus. - beantworten Sie die Fragen, indem Sie das Zutreffende ankreuzen und/oder ausfüllen.

    Steht neben einem vorgedruckten Text ein▼, können Sie die folgenden Fragen überspringen und bei der angegebenen Zeile fortfahren (Beispiel: ▼ 8 = weiter bei Zeile 8).

    Sollte der Platz für Ihre Antworten nicht ausreichen, machen Sie bitte weitere Angaben auf einem gesonderten Blatt und geben dabei die entsprechende Zeilennummer an (Beispiel: zu 14. . . .).

    Minderjährige ab 16 Jahren müssen einen eigenen Antrag stellen.

    Antrag auf Einbürgerung Ich beantrage meine Einbürgerung. Über meine persönlichen Verhältnisse mache ich folgende Angaben:

    1 Angaben zu meiner Person 1 Familienname (eventuell Geburtsname)

    2 Vornamen

    Geburtsdatum

    3 Geburtsort, Kreis, Staat

    4 Anschrift

    Postleitzahl

    Wohnort

    Staat

    Straße, Hausnummer

    5 ausgeübter Beruf

    Familienstand

    6 ledig ▼ 8

    verheiratet seit

    verwitwet seit

    geschieden seit

    getrennt lebend seit

    7 Ort der Eheschließung

    Status

    8 Derzeitige Staatsangehörigkeit(en)

    Datum des Erwerbs Erwerbsgrund

    9 belegt nein

    ja;

    durch (Pass, Staatsangehörigkeitsnachweis, Einbürgerungsurkunde, Bescheinigung des Heimatstaates)

    10 Frühere Staatsangehörigkeit(en)

    Datum des Erwerbs Erwerbsgrund

    11 wann verloren? Datum des Verlustes Verlustgrund

    Wohnsitze seit Geburt (keine Besuchsaufenthalte) 12 vom bis zum in (Ort/Staat)

    -- 1 --

  • - 2 -

    -- 2 --

    Schulausbildung Vom – bis zum / Schulart / Abschluss / Staat

    13

    Berufsausbildung Vom – bis zum / Art, Abschluss / Staat

    14

    Arbeitsverhältnisse / selbständige Tätigkeiten Vom – bis zum / Art / Anschrift des Arbeitgebers

    15

  • - 3 -

    -- 3 --

    2 Angaben zu meinen Eltern

    16 Leibliche Eltern Adoptiveltern Adoption wirksam seit nein ja nein ja;

    Vater Mutter

    17 Familienname (evtl. Geburtsname)

    Familienname (eventuell Geburtsname)

    18 Vornamen

    Vornamen

    19 Geburtsdatum

    Geburtsdatum

    20 Geburtsort, Kreis, Staat

    Geburtsort, Kreis, Staat

    21 Staatsangehörigkeit (derzeit)

    Staatsangehörigkeit (derzeit)

    22 Staatsangehörigkeit (früher)

    Staatsangehörigkeit (früher)

    23 (letzter) Wohnort, Kreis, Staat

    (letzter) Wohnort, Kreis, Staat

    24 Datum der Eheschließung

    in (Ort, Kreis, Staat)

    25 verstorben am (Datum) verstorben am (Datum) nein ja

    nein ja

    Nur zu beantworten bei Einbürgerungsbewerbern unter 16 Jahren, falls der Antrag von nur einem Elternteil unterschrieben wird

    26 Die Ehe der Eltern besteht fort ja ▼ 27

    nein Falls nein, bitte Sorgerechtsnachweis beifügen, zum Beispiel Auszug aus dem Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des anderen Elternteiles

    3 Angaben zur Person meines Ehegatten (falls ledig▼ 33 )

    27 Familienname (eventuell Geburtsname)

    28 Vornamen

    Geburtstag

    29 Geburtsort, Kreis, Staat

    30 Anschrift

    31 ausgeübter Beruf

    32 Staatsangehörigkeit(en)

    Bei deutscher Staatsangehörigkeit bitte Nachweis (zum Beispiel beglaubigte Kopie des Reisepasses) beifügen

  • - 4 -

    -- 4 --

    4 Angaben über meine Kinder (falls keine Kinder: ▼ 48) Bitte auch eintragen: Volljährige Kinder; Kinder aus früheren Ehen; nicht in der Ehe geborene Kinder

    1. Kind

    33 Familienname (eventuell Geburtsname)

    Vorname(n)

    34 Geburtsdatum

    Geburtsort, Kreis, Staat

    35 Staatsangehörigkeit 2. Kind

    36 Familienname (eventuell Geburtsname)

    Vorname(n)

    37 Geburtsdatum

    Geburtsort, Kreis, Staat

    38 Staatsangehörigkeit 3. Kind

    39 Familienname (eventuell Geburtsname)

    Vorname(n)

    40 Geburtsdatum

    Geburtsort, Kreis, Staat

    41 Staatsangehörigkeit 4. Kind

    42 Familienname (eventuell Geburtsname)

    Vorname(n)

    43 Geburtsdatum

    Geburtsort, Kreis, Staat

    44 Staatsangehörigkeit 5. Kind

    45 Familienname (eventuell Geburtsname)

    Vorname(n)

    46 Geburtsdatum

    Geburtsort, Kreis, Staat

    47 Staatsangehörigkeit

    5 Angaben über meine deutschen Sprachkenntnisse

    Meine Kenntnisse der deutschen Sprache habe ich erworben durch 48 Elternhaus/Familie Schulbesuch Selbststudium 49

    Aufenthalt im deutschsprachigen Raum in (Stadt)

    50 Besuch eines deutschen Sprachinstituts (bitte geeignete Nachweise beifügen)

    51 Name und Sitz des Instituts

    Sonstiges

  • - 5 -

    -- 5 --

    6 Angaben über Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder dergleichen

    52

    Straftaten nein ▼ 53 ja; Datum Tatbestand Strafmaß

    Ordnungswidrigkeiten, Bußgelder oder dergleichen 53 innerhalb der letzten 3 Jahre nein ▼ 55 ja;

    Datum Tatbestand Strafmaß

    54 Anhängige Ermittlungsverfahren nein ja;

    Polizeiliches Führungs-/ 55 Leumundszeugnis liegt bei

    ja

    nein, weil

    7 Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (Unterhaltsfähigkeit)

    56 Bruttoeinkünfte EURO Art der Einkünfte (zum Beispiel Arbeits-einkommen, Rente)

    Antragsteller/in monatlich jährlich

    Ehegatte monatlich jährlich

    Eltern (nur bei Minderjährigen) monatlich jährlich 57 Grundstücke im Wert von EURO

    nein ja;

    58 Anderes Vermögen im Wert von EURO nein ja;

    59 Hypotheken, Schulden in Höhe von EURO nein ja;

    Steuerrückstände bestehen für mich oder meine Familienangehörigen

    in Höhe von EURO

    nein ja; Zahlungsverpflichtungen gegenüber deutschen Behörden

    nein

    ja; Art der Zahlungsverpflichtung, gegenüber welcher Behörde?

    60 Alterssicherung nein ja (bitte geeignete Nachweise beifügen) durch

  • - 6 -

    -- 6 --

    61 Besteht Krankenversicherungs-Schutz in Deutschland?

    nein▼62

    ja; Bei welcher Krankenversicherung?

    Kann dieser erlangt werden?

    nein ▼62

    ja; Bei welcher Krankenversicherung?

    62 Bezieher von Sozialhilfe Höhe der monatlichen Sozialhilfe (EURO)

    nein ▼ 64 ja;

    63 leistende Behörde

    64 Müssen Sie anderen Personen Unterhalt zahlen? (zum Beispiel Kinder, die nicht bei Ihnen wohnen)

    nein ▼ 67

    ja; Welchen Personen sind Sie zum Unterhalt verpflichtet? Höhe der Unterhaltszahlungen (EURO) 65

    66 Bestehen Unterhaltsrückstände? Höhe der Rückstände (EURO)

    nein

    ja;

    8 Vermeidung von Mehrstaatigkeit

    67 ja; ▼ 69;Ich werde meine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben.

    68 nein; meine bisherige Staatsangehörigkeit möchte ich nicht aufgeben (Bitte ausführlich begründen und geeignete Nachweise beifügen)

  • - 7 -

    9 Sonstiges

    Folgende Verfahren habe ich bereits beantragt: 69 Ausstellung eines deutschen

    Staatsangehörigkeitsausweises Bei folgender Behörde:

    Über den Antrag wurde entschieden

    negativ positiv nicht entschieden Datum der Entscheidung

    Aktenzeichen der Behörde

    BVFG-Verfahren

    (Spätaussiedler) Bei folgender Behörde:

    Über den Antrag wurde entschieden

    negativ positiv nicht entschieden Datum der Entscheidung

    Aktenzeichen der Behörde

    Einbürgerung Bei folgender Behörde:

    Über den Antrag wurde

    entschieden negativ positiv nicht entschieden

    Datum der Entscheidung

    Aktenzeichen der Behörde

    Wiedergutmachung/

    Entschädigung Bei folgender Behörde:

    Über den Antrag wurde entschieden

    negativ positiv nicht entschieden Datum der Entscheidung

    Aktenzeichen der Behörde

    Ausländischer Flüchtling nachgewiesen durch nein ja Asylberechtigte/r nachgewiesen durch nein ja

    70 Gründe für die Asylgewährung

    10 Begründung des Einbürgerungsantrages

    ausführliche Darlegung der Gründe für die beantragte Einbürgerung

    -- 7 --

    71

  • - 8 -

    -- 8 --

    Lichtbild (aus neuerer Zeit) (Nur erforderlich bei Einbürgerungsbewerbern ab 16 Jahren)

    Jahr der Aufnahme

    Mit einer Anfrage über mich beim Bundesamt für Verfassungsschutz erkläre ich mich einverstanden. ja nein

    Mir ist bekannt, dass für die Einbürgerung oder ihre Ablehnung oder bei Zurücknahme des Antrags die Verwaltungsgebühr zu bezahlen ist (entfällt bei Anspruchseinbürgerung).

    Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben. Ich habe davon Kenntnis genommen, dass falsche oder unvollständige Angaben zur Rücknahme der Einbürgerung führen können.

    Änderungen meiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse während des Verfahrens werde ich unverzüglich mitteilen. Unterschrift des Antragstellers

    72

    Ort, Datum

    Ich beantrage die im folgenden Feld aufgeführten Kinder unter 16 Jahren mit einzubürgern (Minderjährige ab 16 Jahren müssen einen eigenen Antrag stellen.)

    73 Name, Vorname

    74 Unterschrift aller gesetzlichen Vertreter (grundsätzlich beide Elternteile)

    Ort, Datum Beglaubigung durch die Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland Die vorstehende(n) Unterschrift(en) wurde(n) vor mir vollzogen

    75

    Dienststempel

    Behörde

    Ort, Datum

    Unterschrift, Amtsbezeichnung

  • Bundesverwaltungsamt, Stand: Juli 2018

    An das

    Bundesverwaltungsamt 50728 Köln Germany

    Durchführung von Staatsangehörigkeitsverfahren Aktenzeichen:

    Vollmacht Herr Frau

    Bevo

    llmäc

    htig

    te/-

    r

    Name

    Vorname

    vollständige Anschrift (Straße, Haus-Nummer, Postleitzahl, Ort/Staat) Telefonnummer

    E-Mail

    wird von mir (für mein minderjähriges Kind) in allen Staatsangehörigkeitsverfahren bevollmächtigt.

    Die Vollmacht gilt für alle damit verbundenen Verfahrenshandlungen, einschließlich der Antragstellung, der Abgabe von Erklärungen, der Entgegennahme von Bescheiden und der Durchführung eines Widerspruchsverfahrens.

    Ort, Datum

    Ort, Datum

    Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers oder des einen sorgeberechtigten Elternteiles

    Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteiles

    Antr

    agst

    elle

    r/-in

    Familienname

    Vorname

    Geburtsdatum

    Geburtsort/Staat

    vollständige Anschrift (Straße, Haus-Nummer, Postleitzahl, Ort/Staat)

    Vollmacht

    Hinweise: • Bei minderjährigen Kindern unter 16 Jahren müssen alle sorgeberechtigten Elternteile unterschreiben. • Minderjährige ab 16 Jahre stellen einen eigenen Antrag und unterschreiben daher die Vollmacht selbst. • Sie können die Vollmacht jederzeit schriftlich widerrufen. Das Verfahren wird dann über die

    zuständige deutsche Auslandsvertretung mit Ihnen persönlich weitergeführt.

  • Merkblatt

    zur Einbürgerung ehemaliger Deutscher (§ 13 Staatsangehörigkeitsgesetz)

    - für Personen, die im Ausland leben - (Stand: Juli 2018)

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann ich eingebürgert werden? Eine Einbürgerung setzt grundsätzlich einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland voraus. Eine Einbürgerung aus dem Ausland liegt im Ermessen des Bundesverwaltungsamtes. Es prüft, ob es für Deutschland vorteilhaft ist, Sie ausnahmsweise trotz Ihres Wohnsitzes im Ausland, einzubürgern. Einen Anspruch auf Einbürgerung gibt es nicht. Die Auflagen für eine Einbürgerung von nicht in Deutschland lebenden Personen sind dabei besonders hoch. Wenn Sie früher deutscher Staatsan-gehöriger waren, werden Sie eingebürgert, wenn ein öffentliches Interesse an Ihrer Einbürgerung besteht. Gleiches gilt auch für Ihre minderjährigen Kinder.

    Bei der Beurteilung des öffentlichen Interesses sind folgende Gesichtspunkte mindestens zu erfüllen:

    Unterhaltsfähigkeit: Es ist erforderlich, dass Sie auch nach einer Übersiedlung nach Deutschland in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe (Sozialhilfe) zu bestreiten. Dies beinhaltet auch ei-ne ausreichende Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufsunfähigkeit oder Er-werbsunfähigkeit und für das Alter. Wenn Sie verheiratet sind, wird das Familieneinkommen oder Familienvermögen berücksichtigt.

    Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache: Diese liegen vor, wenn Sie die Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) in mündlicher und schriftli-cher Form erfüllen. Wenn Sie nicht muttersprachlich deutsch sprechen, müssen Sie eine Sprachprüfung ablegen.

    Bindungen an Deutschland: Berücksichtigungsfähige Bindungen bestehen nur, wenn Sie in mehrfacher Hinsicht nähere Be-ziehungen zu Deutschland besitzen. Beispiele für solche Beziehungen sind: bestehende oder frühere Ehegemeinschaften oder Lebensgemeinschaften mit einem Deutschen, längere Auf-enthalte in Deutschland, Eigentum an Immobilien oder Wohnung zur eigenen Nutzung in Deutschland, Ansprüche aus Renten-leistungen oder Versicherungsleistungen bei deutschen Versicherungsträgern, deutsche Volkszugehörigkeit, Besuch deutscher Schulen oder anderer Ausbildungsstätten, Zugehörigkeit zu deutschen Vereinigungen, Tätigkeit im deutschen öffent-lichen Dienst oder in deutschen Unternehmen, besondere Verdienste für Deutschland.

    Sie sollten daher Ihren Antrag ausführlich begründen.

    Vermeidung von Mehrstaatigkeit Grundsätzlich ist bei einer Einbürgerung die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.

    Bundesverwaltungsamt Seite 1 von 3

  • Ausnahmen sind möglich. Wenn Sie nicht auf Ihre bisherige Staatsangehörigkeit verzichten können, so sollten Sie dies ausführlich begründen.

    Dies gilt nicht, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäi-schen Union oder der Schweiz besitzen. In diesem Falle müssen Sie Ihre bisherige Staats-angehörigkeit nicht aufgeben.

    Erfüllen der staatsbürgerlichen Voraussetzungen: Einbürgerungsbewerber, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und eine Loyalitätserklärung abgeben.

    Zusätzliches staatliches Interesse an der Einbürgerung als weitere Voraussetzung:

    Selbst wenn Sie die eben genannten Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt eine Einbürgerung ohne Wohnsitznahme im Inland ausnahmsweise nur dann, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände zusätzlich ein darüber hinausgehendes staatliches Interesse an Ihrer Einbürgerung besteht. Es wird also geprüft, ob auch nach allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und kul-turellen Gesichtspunkten Ihre Einbürgerung vom Ausland her für Deutschland vorteilhaft ist.

    Da ehemalige Deutsche nach § 38 Absatz 2 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz) grundsätzlich in Deutschland wieder Aufenthalt nehmen und zeitnah im Inland eingebürgert werden können, ist eine Einbürgerung aus dem Ausland nur in seltenen Ausnahmefällen möglich.

    2. Was muss ich tun, wenn ich einen Einbürgerungsantrag stellen möchte? Bitte reichen Sie Ihren Einbürgerungsantrag bei der deutschen Auslandsvertretung ein, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Dort erhalten Sie auch das Antragsformular, Sie können es aber auch von der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes (www.bundesverwaltungsamt.de) herunterladen (Stichwort: Deutsche Staatsangehörigkeit; Einbürgerung).

    Bei der Auslandsvertretung werden Ihre Angaben und Unterlagen überprüft und an-schließend mit einer Stellungnahme an das Bundesverwaltungsamt geschickt.

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • Original des Formantrags - vollständig ausgefüllt und unterschrieben • beglaubigte Kopie Ihrer Geburtsurkunde • falls Sie verheiratet sind: beglaubigte Kopie Ihrer Heiratsurkunde • gegebenenfalls ein Nachweis darüber, welchen Namen Sie nach einer Scheidung führen • beglaubigte Kopien der Zeugnisse über Ihren schulischen (universitären) und berufli-

    chen Werdegang • ein von Ihnen in deutscher Sprache verfasster ausführlicher Lebenslauf • beglaubigte Kopien der wesentlichen Seiten Ihres Reisepasses • beglaubigte Kopie der Einbürgerungsurkunde • beglaubigten Nachweis zum früheren Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit (z. B.

    deutscher Pass) • Nachweise zu Ihren Bindungen an Deutschland • Nachweise zu Ihren Einkommensverhältnissen beziehungsweise Vermögensverhält-

    nissen (Nachweis der Unterhaltsfähigkeit) • aktuelles Führungszeugnis aus Ihrem Aufenthaltsstaat im Original (Bitte erst beantra-

    gen und einreichen, wenn Sie dazu vom Bundesverwaltungsamt aufgefordert werden)

    Wenn die Unterlagen nicht in deutscher Sprache verfasst sind, benötigen Sie außerdem eine be-glaubigte Übersetzung ins Deutsche.

    Bundesverwaltungsamt Seite 2 von 3

    http://www.bundesverwaltungsamt.de/

  • 3. Gebührenhinweis Das Verfahren ist gebührenpflichtig.

    Die Gebühr für eine Einbürgerung beträgt grundsätzlich 255,00 Euro je volljährige Person. Für ein miteingebürgertes Kind beträgt sie je 51,00 Euro. Die Gebühr für eine ablehnende Entscheidung beträgt grundsätzlich 191,00 Euro bzw. für ein Kind 38,00 Euro.

    4. Hinweis zum Datenschutz nach Artikel 13 und 14 EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

    Gemäß § 31 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ist das Bundesverwaltungsamt als Staatsangehörig-keitsbehörde für Personen im Ausland berechtigt, personenbezogene Daten zu erheben, zu spei-chern, zu verändern und zu nutzen, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgabe erforderlich ist (Zweck).

    Ausführliche Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 und 14 DSGVO erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes Staatsangehörigkeitsver-fahren in Bundeszuständigkeit (allgemein) sowie auf der weiterführenden Informationsseite zum jeweiligen Verfahren. Dort sind auch die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten bereitgestellt.

    5. Kontaktdaten

    Postanschrift Bundesverwaltungsamt 50728 Köln Deutschland

    Internetadresse E-Mailadresse www.bundesverwaltungsamt.de [email protected]

    Telefonnummern +49 (0)228 99-358-4485 oder +49 (0)221-758-4485 (Allgemeiner Auskunftsdienst) zu unseren Servicezeiten Montag – Donnerstag 8:00 Uhr – 16:30 Uhr und Freitag 8:00 Uhr – 15:00Uhr

    Faxnummern +49 (0)228 99 358-2846 oder +49 (0)221 758-2846

    Bundesverwaltungsamt Seite 3 von 3

    http://www.bundesverwaltungsamt.de/mailto:[email protected]

  • Information

    im Sinne der EU - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu den Staatsangehörigkeitsverfahren in Bundeszuständigkeit

    (Stand: Juni 2018)

    Zur Durchführung eines Staatsangehörigkeitsverfahrens muss das Bundesverwaltungsamt perso-nenbezogene Daten verarbeiten und gegebenenfalls an Dritte weiterleiten. Die Regelungen der jeweils geltenden Fassung der DSGVO werden dabei beachtet.

    1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist das:

    Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln, Deutschland (Postanschrift) Telefon: +49 (0) 228 99 – 358 – 0; E-Mail: [email protected]

    Bei konkreten Fragen zum Schutz Ihrer Daten wenden Sie sich bitte an: Datenschutzbeauftragter des Bundesverwaltungsamtes, DGZ-Ring 12, 13086 Berlin (Postan-schrift), Telefon: +49 (0) 228 99 – 358 – 681234;

    E-Mail: [email protected]

    2. Datenverarbeitung durch das Bundesverwaltungsamt Gemäß § 31 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ist das Bundesverwaltungsamt als Staatsangehörig-keitsbehörde für Personen im Ausland berechtigt, zur Durchführung eines Staatsangehörigkeitsver-fahrens personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verändern und zu nutzen, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist (Zweck). Wir benötigen die von Ihnen zur Verfü-gung gestellten Daten, um Ihren Antrag bearbeiten zu können. Ohne Bereitstellung dieser perso-nenbezogenen Daten ist uns eine Antragsbearbeitung nicht möglich.

    3. Empfänger der personenbezogenen Daten Zwecks Durchführung der gesetzlich geregelten Verfahren werden Ihre personenbezogenen Daten auch an andere Empfänger weitergegeben. Im Regelfall wird die jeweils zuständige Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland betei-ligt. Darüber hinaus erfolgen regelmäßig Ermittlungen bzw. Datenübermittlungen an folgende Stel-len:

    • bei Feststellungsverfahren: Einwohnermeldeämter; Kommunalarchive und Standesäm-ter.

    • bei der Anspruchseinbürgerung: Einwohnermeldeämter; Kommunalarchive, Standesäm-ter und Entschädigungsbehörden.

    • bei der Ermessenseinbürgerung: Sicherheitsbehörden (gem. § 37 Abs. 2 StAG); die für den Einbürgerungstest zuständige Behörde.

    • bei Entlassungs- und Verzichtsverfahren (nur bei grundsätzlich wehrpflichtigen Perso-nen): die für den Wehrdienst zuständige Behörde der Bundeswehr.

    • beim Optionsverfahren: Einwohnermeldeämter. Mitgeteilt werden in der Regel Ihre Grundpersonalien (Familienname, Geburtsname, frühere Na-men, Vornamen, Tag und Ort der Geburt), soweit vorhanden auch der letzte innerdeutsche Wohn-sitz sowie die Antragsart (z. B. Feststellungsverfahren, Einbürgerung, Verzichtsverfahren).

    Bundesverwaltungsamt Seite 1 von 2

    mailto:[email protected]:[email protected]

  • 4. Dauer der Datenspeicherung Die Daten zu einem Verfahren werden solange gespeichert, wie sie zur Zweckerreichung benötigt werden. Zur Geltendmachung und Wahrung Ihrer Rechte und der Ihrer Nachfahren in späteren Verwaltungsverfahren, werden die Daten, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungsfristen, dauer-haft aufbewahrt.

    5. Ihre Rechte Sie haben gegenüber dem Bundesverwaltungsamt das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), auf Löschung (Art. 17 DSGVO) und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) unter den jeweils dort beschriebenen Voraussetzungen. Wer annimmt, bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner persönlichen Daten in seinen Rechten verletzt worden zu sein, kann sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden (Art. 77 DSGVO). Diese geht der Beschwerde nach und unterrichtet Sie über das Ergebnis. Aufsichtsbehörde ist der/die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Husarenstr. 30, 53117 Bonn), E-Mail: [email protected]

    6. Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck Nach bestandskräftigem Abschluss des Staatsangehörigkeitsverfahren (positiv wie auch negativ), ist die Entscheidung gem. § 33 Abs. 3 StAG an das Register über Entscheidungen in Staatsangehörig-keitsangelegenheiten (Register EStA) zu übermitteln. Im Register werden folgende Daten gespeichert:

    • Grundpersonalien des Betroffenen (Familienname, Geburtsname, frühere Namen, Vorna-men, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Anschrift im Zeitpunkt der Entscheidung)

    • Art der Wirksamkeit und Tag des Wirksamwerdens der Entscheidung oder Urkunde • Bezeichnung, Anschrift und Aktenzeichen der Behörde, die die Entscheidung getroffen hat

    Die Daten werden im EStA-Register dauerhaft gespeichert.

    6.1. Ihre Rechte Sie haben gegenüber dem Bundesverwaltungsamt (Registerbehörde) das Recht auf Auskunft (Art.15 DSGVO) und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und gegenüber der Be-hörde, die den Eintrag vorgenommen hat, das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) bzw. Lö-schung (Art. 17 DSGVO) der Daten; jeweils unter den dort beschriebenen Voraussetzungen. Darüber hinaus steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Aufsichtsbehörde ist der/die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informations-freiheit (Kontaktdaten: siehe unter 5.).

    6.2 Verantwortliche Stelle für das Register EStA ist auch hier das Bundesverwaltungsamt (Kon-taktdaten: siehe unter 1.).

    Bundesverwaltungsamt Seite 2 von 2

    mailto:[email protected]

    Antrag auf Einbürgerung nach § 13 StAG VollmachtsvordruckMerkblatt zu § 13 StAG Information zur DSGVO

    Aktenzeichen: Familienname Antragsteller/-in: Vorname Antragsteller/-in: Geburtsdatum Antragsteller/-in: Geburtsort und Staat Antragsteller/-in: vollständige Anschrift Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Staat Antragsteller/-in Zeile 1: vollständige Anschrift Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Staat Antragsteller/-in Zeile 2: Auswahl Bevollmächtigter: Herr: OffAuswahl Bevollmächtigte: Frau: OffName Bevollmächtigte/-r: Vorname Bevollmächtigte/-r: vollständige Anschrift Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Staat Bevollmächtigte/-r Zeile 1: vollständige Anschrift Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Staat Bevollmächtigte/-r Zeile 2: Telefonnummer Bevollmächtigte/-r: E Mail Bevollmächtigte/-r: Ort Datum: Ort Datum_2: