Drinnen behaglich - draußen ärgerlich? - stadt … · austritt nach VDI 3781 Teil 4 Rechtliche...

14
Section 0 Drinnen behaglich – draußen ärgerlich? Kamine und Immissionsschutz Infos und Tipps zum umweltgerechten Heizen mit Holz Schornsteinfeger-Innun für den Regierungsbezirk Münster g

Transcript of Drinnen behaglich - draußen ärgerlich? - stadt … · austritt nach VDI 3781 Teil 4 Rechtliche...

Section 0

Drinnen behaglich –draußen ärgerlich?

Kamine undImmissionsschutz

Infos und Tippszum umweltgerechtenHeizen mit Holz

Schornsteinfeger-Innunfür den Regierungsbezirk Münster

g

ImpressumHerausgeberin: Stadt Münster

Amt für Grünflächen und Umweltschutz

Presse- und Informationsamt

Schornsteinfeger-Innung Reg.-Bez. Münster

April 2011, 2000

2. überarbeitete Auflage

InhaltBehaglichkeit drinnen – Belästigung draußen?

Familie Sorglos lässt heut’ die Heizung aus S. 2

Heizen mit Holz: Fakten und Hintergrund S. 3

Offener Kamin oder Kachelofen? S. 6

Kleiner Streifzug durch den Immissionsschutz

S. 8 Das Bundes-Immissionsschutzgesetz

S. 10 Was sagt die Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung?

S. 10 Geeignete Anlagen und Brennstoffe

S. 11 Die Schornsteinhöhe

S. 12 Gelegentlicher Betrieb offener Kamine

Tipps für Planer und BauherrenEmissionsarme

Feststoff-Feuerungsanlagen S. 13

Vom umweltfreundlichen Heizen mit HolzS. 14 Holz ist ein besonderer Stoff

S. 14 Trocknung und Lagerung

S. 17 Ausreichende Luftzufuhr und Anheizphase

S. 18 Beschickung des Kamins

S. 19 Verbrennung im Blick

S. 19 Wartung des Kamins

Alles stimmt! Aber der Nachbar fühlt sich belästigt?

Die eine Seite: Wie kann das sein? S. 20

Die andere Seite: Was kann ich tun? S. 21

Was können die Behörden tun? S. 22

Andere Belästigungen S. 23

� �

Behaglichkeit drinnen – Belästigung draußen?

Familie Sorglos lässt

heut’ die Heizung aus

Es ist ein nasser, kalter und ungemütlicher Abend im

Frühherbst. Erwartungsvoll versammelt sich die Familie

Sorglos im Wohnzimmer ihres Neubaus, um zum ersten

Mal das Erlebnis Kaminwärme zu genießen. Vater Stefan hat das

frischgeschlagene Pappelholz 14 Tage im Keller trocknen

lassen und stapelt es im Brennraum, bis kein Scheit mehr hineinpasst.

Mit Brandbeschleunigern zündet er die dicken Scheite an und

schlägt die Kamintür rasch zu. Die schwarze Abgasfahne aus ihrem Schornstein

bemerken die Sorglosens an diesem Abend nicht mehr. Damit es am nächsten Mor-

gen noch muckelig warm ist, schließt Mutter Susanne vor dem Zubettgehen noch

alle Luftklappen am Kamin, um das Feuer möglichst langsam

abbrennen zu lassen. Erst die Beschwerden der Nachbarn am nächsten

Tag und die Rußschicht auf der Glasscheibe,

die nur mühsam zu entfernen ist,

machen die Familie stutzig.

Die geschilderte Szene ist natürlich

deutlich überzeichnet, weist aber auf einige

Probleme hin, die beim Betrieb von Kaminen immer wieder auftreten.

Diese Broschüre des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz und der Schorn-

steinfeger-Innung für den Regierungsbezirk Münster informiert über die rechtlichen

Rahmenbedingungen und den sachgerechten Betrieb eines Kamins. Tipps und Hin-

tergrund zu den Themen „Immissionschutz“, „Heizen mit Holz“ und „Nachbarschaft“

ergänze

auch an die Betreiber und Betreiberinnen schon bestehender Kamine.

n das Heft. Es richtet sich an alle, die einen Kamin einbauen wollen, aber

Heizen mit Holz:

Fakten und Hintergrund

Der Trend zum offenen Kamin, zum Heizkamin

und zum Kamin- oder Kachelofen ist ungebrochen.

Viele Haushalte in unserer Stadt besitzen eine dieser

Kaminarten und nutzen sie als Heizmöglichkeit. Besonders in Neubaugebieten

entscheiden sich viele Bauherren zusätzlich zur Zentralheizung

für den Einbau eines Kamins. Aber auch Altbauten werden nicht selten

mit Kaminen nachgerüstet.

Gerade in der Übergangszeit, also vor oder nach der Heizperiode,

sind die sogenannten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe(1) eine beliebte und praktische Alternative zur Zentralheizung.

An kühlen Abenden strahlt die offene Flamme Gemütlichkeit aus.

Außerdem gilt die Wärme von Kamin- oder Kachelöfen

als angenehm und behaglich.

Wer seine Wohnung

ausschließlich mit dem Kamin beheizt,

verwendet zumeist Kohle, Hackschnitzel oder Holzpellets.

Der Anteil dieser Haushalte ist in unserer Stadt sehr gering.

Ein Großteil nutzt den Kamin nur als Zusatzheizung und

nimmt meist Scheitholz als Brennstoff.

(1) Der Einfachheit halber wird im folgenden von „Kamin“ gesprochen, wenn es allgemein um offene Kamine bzw. Kamin- oder Kachelöfen, also um Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, geht.

� �

310

29

58

21

72

0

814

82

3 2

10

88

2 05

79

610

0

20

40

60

80

100

Kohle Holz Heizöl EL Erdgas

Brennstoff

Scha

dsto

ffem

issi

onen

bzw

. Ene

rgie

eins

atz

in %

Kohlenwasserstoffe

10% des Energiebedarfes in Kleinfeuerungsanlagen wird über den

KleinfeuerungsanlagenEnergiebedarf und Schadstoffemissionen (2009)

issi

oSc

hads

toffe

miis ns

atz

bzw

. Ene

rgie

einnEnergieeinsatz

MethanVOC* (ohne Methan)FeinstaubDioxin/Furan

*VOC = leichtflüchtige Kohlenwasserstoffe

10% des Energiebedarfes in Kleinfeuerungsanlagen wird über denBrennstoff Holz abgedeckt. Je nach Luftschadstoff werden zwischen72 und 88% der Gesamtemissionnen von Kleinfeuerungsanlagendurch Holzfeuerungen verursacht.

Scha

dsto

ffem

ssio

Scha

dsto

ffem

sio

bzw

. Ene

rgie

eisa

tzbz

w. E

nerg

ieei

satz

Feuerungen für Stückholz sind, auch unter Berücksichtigung des Herstellungs- und

Transportaufwandes, die mit Abstand ressourcenschonendste Heizart für Haushalte.

Dem gegenüber stehen allerdings deutlich höhere Emissionen an Luftschadstoffen

im Vergleich zu Erdgas- und Heizölfeuerungen. Selbst der einwandfreie Betrieb

eines Kamins mit Holz setzt erhebliche Mengen luftverunreinigender Stoffe frei.

Auch ein richtig betriebener handbeschickter Kamin

kann zu einer sichtbaren Abgasfahne und Geruchsbelästigung

in der Nachbarschaft führen, insbesondere bei austauscharmen Wetterlagen.

Zudem lässt der vergleichbar niedrige Wirkungsgrad gerade

von offenen Kaminen ein wirklich energiesparendes Heizen nicht zu.

Heizwert verschiedener EnergieträgerQuelle: Handbuch der Schornsteintechnik,

München 1994

10% des Energiebedarfes in Kleinfeuerungsanlagen wird über denBrennstoff Holz abgedeckt. Je nach Luftschadstoff werden zwischen72 und 88% der Gesamtemissionnen von Kleinfeuerungsanlagendurch Holzfeuerungen verursacht.

310

29

58

21

72

0

814

82

3 2

10

88

2 05

79

610

0

20

40

60

80

100

Kohle Holz Heizöl EL Erdgas

Brennstoff

nen

in %

Quelle: Umweltbundesamt

KleinfeuerungsanlagenEnergiebedarf und Schadstoffemissionen (2009)

Während die Umweltbelastungen durch

konventionelle Heizformen (Öl oder Gas) ständig durch den

Schornsteinfeger überwacht und unzulässig erhöhte Emissionen meist durch

einfache Einstellungen am Brenner auf das Mindestmaß

reduziert werden können, hängt beim Kamin viel

vom richtigen Betrieb der Anlage ab.

In Zeiten der Zentralheizung

haben aber viele Kaminbesitzer kaum

noch Erfahrung mit festen Brennstoffen.

Gerade der richtige, umwelt- und ressourcenschonende

Umgang mit dem Heizstoff Holz will gelernt sein.

� �

Offener Kamin oder

Kaminofen? Wie unterscheiden sich offene Kamine

von Kaminöfen und wie funktionieren

beide Systeme?

Bei offenen Kaminen verbrennt der Heizstoff in

einem offenen Brennraum auf einem Rost oder einer Bodenplatte.

Die Zufuhr der Verbrennungsluft erfolgt ungesteuert über die Frontöffnung

nur durch den Zug des Kamins.

Da die Wärmeabgabe in den Raum nur über die Strahlung aus dem

Brennraum erfolgt, ist die Wärmeausbeute verhältnismäßig gering.

Der Wirkungsgrad liegt bei ca. 15 bis 20 Prozent.

Heizkamine und Kamin- oder Kachelöfen dagegen besitzen einen

Brennraum, der durch Glasscheiben oder Türen geschlossen werden kann.

Die Zufuhr an Verbrennungsluft kann über Einstellungseinrichtungen

gesteuert werden. Wird zusätzlich die Raumluft nach

dem Prinzip einer Warmluftheizung erwärmt (siehe Grafik),

ist die Wärmenutzung deutlich besser als bei offenen Kaminen.

Dann erreichen Kamin- oder Kachelöfen einen

Wirkungsgrad von ca. 70 Prozent.

Aufgrund der besser gesteuerten Verbrennung weisen sie

auch günstigere Emissionsverhältnisse auf und sind

damit die bessere Lösung für die Verbrennung von Holz.

Bei Kaminöfen bis zu 11 kW Nennwärmeleistung wird zwischen zwei Bauarten unterschieden. Die Grafik zeigt die Funktionsweise eines Kaminofens der Bauart 1. Er kann nur mit geschlossenem Feuerraum betrieben werden. Kaminöfen der Bauart 2 können mit geschlossener und geöffneter Tür betrieben werden. Damit gelten Kaminöfen der Bauart 2 für den Gesetzgeber als offene Kamine mit bestimmten Betriebsbeschränkungen. (vgl. S. 12)Quelle: LIS Infoblatt Nr. 24

� �

Kleiner Streifzug durch den Immissionsschutz

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz

Kaminöfen, Heizkamine und offene Kamine gelten für

den Gesetzgeber als Feuerungsanlagen für feste

Brennstoffe und zählen zusammen mit den

Öl- und Gasfeuerungsanlagen zu den Kleinfeuerungsanlagen für

den häuslichen und kleingewerblichen Bereich.

Alle Abgase, die aus dem Schornstein kommen,

bezeichnet der Gesetzgeber als Emissionen(2). Emissionen wie Rauch, Ruß, Staub,

Gase, Dämpfe oder Geruchstoffe verändern die natürliche

Zusammensetzung der Luft und werden Luftverunreinigungen genannt.

Durch Wind und Wetter verteilt und weitertransportiert (Transmission) wirken sie

letztendlich auf die Umwelt und heißen dann Immissionen(3).

Stellen diese Immisionen eine Gefahr dar

oder rufen sie erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen

für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft hervor, dann zählen sie zu den

schädlichen Umwelteinwirkungen.

Um die Umwelt insgesamt – also Menschen, Tiere und Pflanzen,

den Boden, das Wasser und die Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter –

vor schädlichen Einwirkungen aus der Luft zu schützen, gibt es

das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)(4).

Dort werden u. a. die Pflichten der Betreiber von Anlagen – und dazu gehört der

Kamin – festgelegt.

Der Betreiber oder Besitzer ist dafür verantwortlich, schädliche Umwelteinwirkun-

gen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, zu verhindern. Unvermeid-

bare schädliche Umwelteinwirkungen müssen auf ein Mindestmaß beschränkt

werden. Da die Bandbreite der möglichen Immissionen bzw. der schädlichen

Umwelteinwirkungen groß ist, gibt es im Rahmen des Bundes-Immisionsschutz-

gesetzes zur Zeit ca. 30 einzelne Verordnungen, die sich auf verschiedene Anlagen

und deren spezifische Immissionen beziehen. Die Bandbreite reicht von der Geräte-

und Maschinenlärmschutzverordnung bis zur Großfeuerungsanlagen-Verordnung.

Mit dem Kamin beschäftigt sich die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungs-

anlagen, kurz 1. BImSchV(5) genannt.

(2) Auch die Abgase anderer Heizformen oder anderer Anlagen wie Fabriken sind Emissionen.

(3) Andere Immissionen sind Geräusche (Lärm), Erschütterungen, Licht, Strahlen und Wärme. (4) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,

Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge.(5) Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Was sagt die Kleinfeuerungs-anlagen-Verordnung?

Geeignete Anlagen Prinzipiell dürfen Sie Ihren Kamin nur mit den

und Brennstoffe Brennstoffen betreiben, für deren Einsatz dieser

nach den Angaben des Herstellers geeignet ist.

Auch der Einbau und Betrieb muss sich nach den Anweisungen des Herstellers

richten. Kaminöfen und offene Kamine für den häuslichen Bereich haben eine

Nennwärmeleistung von ca. 6 kW. Die durchschnittliche Leistung liegt

bei 9 bis 11 kW. Geeignete Brennstoffe für diesen Bereich sind:

1. Steinkohle als Brikett oder Koks

2. Braunkohle als Brikett oder Koks

3. Grill-Holzkohle oder Grill-Holzkohlebriketts

4. naturbelassenes stückiges Holz mit Rinde, z. B. in Form von Scheitholz,

Hackschnitzeln, Reisig und Zapfen oder Presslinge aus naturbelassenem

Holz in Form von Holzbriketts und -pellets.

Nicht erlaubt ist der Einsatz von lackiertem, beschichtetem oder

verleimtem Holz sowie Spanplatten, da bei der Verbrennung dieser Stoffe

umweltbelastende Emissionen wie beispielsweise Schwermetalle,

Chlorwasserstoff oder Dioxine entstehen. Selbst bei der Verbrennung von Papier

können beispielsweise Salzsäure (Zeitungspapier) oder Schwermetalle (Illustrierte)

freigesetzt werden. Das Verbrennen von Müll im häuslichen Kamin

ist als ungenehmigte Beseitigung von Abfällen sogar strafbar.

Für offene Kamine – und dazu zählen auch Kaminöfen der Bauart 2 (vgl. S. 7) –

dürfen nur Scheitholz und Presslinge benutzt werden.

2,3 m

0,4 m

> 20°

Optimaler Bereich für Schornstein-austritt nach VDI 3781 Teil 4

Bauliche Anforderungenan die SchornsteinhöheAbstand der Schornsteinmündungvom Dach bei Dachneigung > 20°

Rechtliche Mindestanforder-ung nach 1. BImSchV

Optimaler Bereich für Schornstein-austritt nach VDI 3781 Teil 4Rechtliche Mindestanforder-ung nach 1. BImSchV

Abstand der Schornsteinmündungvom Dach bei Dachneigung > 20°

Bauliche Anforderungenan die Schornsteinhöhe2,3 m

0,4 m

> 20°

2,3

m

0,4

m

>20

°

Opt

imal

erB

erei

chfü

rSch

orns

tein

-au

strit

tnac

hV

DI3

781

Teil

4R

echt

liche

Min

dest

anfo

rder

-un

gna

ch1.

BIm

Sch

V

Abs

tand

derS

chor

nste

inm

ündu

ngvo

mD

ach

beiD

achn

eigu

ng>

20°

Bau

liche

Anf

orde

rung

enan

die

Sch

orns

tein

höhe

�0 ��

Die Schornsteinhöhe Neben den oben dargestellten Anforderungen gibt es noch

weitere Regelungen zum Schutz aller Hausbewohner und der

Nachbarn vor erheblicher Rauch- und Geruchsbelästigung. Bei der Feuerung mit

Holz muss die Mündung des zugehörigen Schornsteines die Oberkante von Fen-

stern und Balkontüren desselben Gebäudes und benachbarter Gebäude,

die im Umkreis von 15 Metern liegen, um mindestens einen Meter überragen.

Andere Besonderheiten der Bebauung (z. B. eine Hanglage) können ebenfalls die

ungestörte Ableitung der Abgase behindern. In diesen Fällen kann das Bauord-

nungsamt in Verbindung mit dem Schornsteinfeger weitergehende Anforderungen

an die Kaminhöhe stellen. (vgl. S. 20)

�� ��

Gelegentlicher Betrieb

offener Kamine In der 1. BImSchV steht,

dass offene Kamine nur gelegentlich betrieben

werden dürfen. Das bedeutet zunächst, dass ein offener

Kamin nicht regelmäßig und nicht ausschließlich zur Wohnraumbeheizung

genutzt werden darf. Mit Rücksicht auf die Nachbarschaft sollte sich die

Nutzung des offenen Kamins auf besondere Anlässe beschränken.

Ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz aus dem

Jahr 1991 präzisiert die „gelegentliche Nutzung“ in einem Einzelfall-Urteil.

Das OVG bestätigt die Anordnung einer Überwachungsbehörde,

die den Betrieb eines einzelnen Kamins auf nicht mehr als acht Tage

im Monat für jeweils fünf Stunden beschränkt hatte.

Diese Zahlen können nur als Faustformel gelten,

da die Ämter, die für die Durchführung der 1. BImSchV zuständig sind,

(Amt für Grünflächen und Umweltschutz) den Einzelfall immer nach den

besonderen Umständen bewerten müssen.

Tipps für Planer und Bauherren

Emissionsarme und effiziente Feuerungsanlagen

Es gibt deutliche Unterschiede beim

Emissionsverhalten von Kaminen.

Um den hohen Schadstoffausstoß von Kaminen

zu senken, wurde die Kleinfeuerungsanlagenver-

ordnung im März 2010 novelliert. Es dürfen nun nur noch emissionsärmere Kamine

zum Verkauf angeboten werden. Aber auch an Anlagen, die bereits in Betrieb sind,

werden höhere Anforderungen gestellt.

Die genauen Regelungen enthält die Broschüre des Umweltbundesamtes „Novel-

lierung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen“ März 2010

(Download: http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3776.pdf ).

Besonders emissionsarm sind Holzpelletheizungen, die mit dem Blauen Engel aus-

gezeichnet sind (RAL-UZ 112). Informationen hierzu: http://www.blauer-engel.de.

Achten Sie bei der Auswahl Ihres Kamins auf moderne Technik, niedrige Abgas-

werte und auf den richtigen Betrieb mit dem richtigen Brennstoff, z. B. Holzpellets.

Was den Qualitätsstandart von Holzpellets betrifft, achten Sie auf die

Kennzeichnung mit „DINplus“, die eine sehr hohe Pelletqualität garantiert.

�� ��

Vom umweltfreundlichen Heizen mit Holz

Holz ist ein besonderer Stof f Holz ist gespeicherte Sonnenenergie.

Im Laufe seines Wachstums hat der Baum

Kohlendioxid (CO2) aus der Luft, Wasser (H2O) und Mineralstoffe aus dem Boden

aufgenommen und mit Hilfe der Energie des Sonnenlichtes (Photosynthese)

die Holzsubstanz aufgebaut. Dabei wird Sauerstoff (O2) frei.

In den verholzten Zellen befinden sich Wasser und Gase.

Der hohe Wassergehalt von Holz im waldfrischen Zustand

erfordert besondere Maßnahmen, um mit Holz wirtschaftlich,

umweltfreundlich und vor allen Dingen ohne unzumutbare

Belästigungen in der Nachbarschaft heizen zu können.

Trocknung und Lagerung

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass

das naturbelassene, stückige Holz nur in

lufttrockenem Zustand eingesetzt werden darf. Der Hintergrund:

1. Frisch geschlagenes (waldfrisches) Holz hat einen Wassergehalt

von 50 Prozent oder mehr und einen Heizwert (s. S. 5), der nur halb so hoch ist wie

der von lufttrockenem Holz mit einer Restfeuchte von 25 Prozent. Das liegt

daran, dass die Energie, die für die Verdampfung des Wassers benötigt wird,

natürlich nicht für die Erwärmung der Raumluft zur Verfügung steht.

Lagerzeit für Hölzer bis zur Lufttrocknung

2. Ein zu hoher Wassergehalt

im Holz führt bei der Verbrennung zu einer Flammenkühlung

und damit zu einer unvollständigen Verbrennung. Die Folge davon sind

erhebliche Umweltbelastungen durch Rauch-, Teer- und Rußbildung. Ziel beim

umweltgerechten Heizen mit Holz muss es sein, eine möglichst vollständige

Verbrennung durch eine hohe Flammentemperatur zu erreichen.

3. Außerdem bewirken der hohe Wasserdampfgehalt und die niedrige

Temperatur der Abgase Kondensatbildung im Schornstein, die

Schäden am Kamin wie Versottung oder Verrußung hervorrufen kann.

Der Ruß, der sich ablagert, ist brennbar und kann letztendlich

zum Kaminbrand führen.

�� ��

Gründe genug,

das Brennholz vernünftig zu lagern und zu trocknen:

Schichten Sie das Holz zum Trocknen an einem luftigen und sonnigen Ort

(wenn möglich Südseite) auf. Ein Standort unter einem Dachüberstand

verhindert, dass das Holz bei Niederschlägen

wieder nass werden kann.

Damit der Holzstapel auch von unten belüftet werden kann

und Bodenfeuchtigkeit nicht in das Holz eindringt,

sollte das Holz auf luftdurchlässigen Unterlagen gestapelt sein.

Zwischen dem Holzstapel und einer dahinterliegenden Wand sollte ein Freiraum

von fünf bis zehn Zentimeter zur allseitigen Durchlüftung bleiben.

Aus demselben Grund sollte der Holzstapel in regelmäßigen Abständen durch

senkrechte Luftspalten unterteilt sein. Dünne und kurze Holzscheite trocknen

schneller als dicke und lange: Lagern Sie das Holz also direkt

gebrauchsfertig gesägt und gespalten. Die vollständige Abdeckung

des Stapels mit einer Folie lässt das Holz eher faulen als trocknen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind,

ob Ihr Brennmaterial lufttrocken ist,

können Sie auf Anfrage

die Holzfeuchte messen lassen.

Vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit dem

Immissionsschutzberater Ralf Besler,

Tel. 0 251 / 4 92 - 67 98.

Ausreichende Luftzufuhr

und Anheizphase

Lufttrockenes Holz ist ein wichtiger Faktor

für die vollständige Verbrennung von Holz bei

möglichst geringen Emissionen. Ein weiterer

wichtiger Faktor ist die Zufuhr ausreichender Luftmengen.

Ein Teil der Verbrennungsluft sollte dem Kamin möglichst

als vorgewärmte Sekundärluft (siehe Grafik S. 7) zugeführt werden.

Gelangt nicht genug Luft in den Brennraum, kann es zum Schwelbrand und

damit zu Rauch-, Teer- und Rußbildung mit den bekannten Belästigungen für den

Betreiber und die Nachbarn und den erwähnten Schäden für den Kamin kommen.

Die Heizwärme holzgefeuerter Kamine sollte deshalb nicht über die Luftzufuhr,

sondern über die Brennstoffzufuhr geregelt werden.

Um schnell hohe Verbrennungstemperaturen zu erreichen, wird für

das Anheizen des Kamins dünnes, naturbelassenes Holz (Holzspäne)

und eine ausreichende Luftzufuhr empfohlen. Beachten Sie bitte auch

die Bedienungsanleitung des Herstellers.

�� ��

it Beschickung des Kamins Damit das Holz vollständig verbrennt,

muss es mit langer, gleichmäßiger Flamme

verbrennen. Günstige Bedingungen dafür ergeben sich bei den meisten Kaminen,

wenn der Brennraum etwa zu einem Drittel bis maximal zur Hälfte gefüllt ist.

Die Menge des aufgelegten Holzes sollte sich nach dem jeweiligen

Wärmebedarf richten. Geben Sie lieber etwas häufiger geringe Mengen auf,

als größere Mengen auf einmal. Für den Dauerbetrieb sollte

nur Holz in geeigneter Größe eingesetzt werden.

Der Richtwert für den Durchmesser von Scheitholz zur

Wohnraumbeheizung liegt bei sechs Zentimeter.

Eine Mischung von Hart- und Weichholz oder von kleineren und

größeren Holzscheiten im Brennraum ist wegen des unterschiedlichen

Abbrandes stark emissionsträchtig.

Auch die Wahl des Brennholzes kann die Geruchsemissionen beeinflussen.

Die Verbrennung von Buchenholz beispielsweise setzt deutlich weniger

geruchsintensive Stoffe frei als Fichtenholz.

Nochmals:

Um unnötige Emissionen zu vermeiden,

sollte die Regelung des Kamins über die Brennstoffzufuhr

und nicht über die Luftzufuhr erfolgen.

Verbrennung im Blick Anhand folgender

Merkmale können Sie m

bloßem Auge eine gute Verbrennung erkennen:

- Das Holz brennt mit langer Flamme ab.

- Es entsteht feine, weiße Asche.

- Die Abgasfahne ist nicht oder kaum sichtbar.

Eine unvollständige Verbrennung

erkennt man schnell anhand folgender Merkmale:

Die Abgasfahne ist dunkel.

Im Kamin bilden sich starke Teer- und Rußanlagerungen.

Ein hoher Anteil an Unverbranntem färbt die Asche dunkel.

Der hohe Wasseranteil von zu feuchtem Holz färbt die Abgasfahne weiß.

Wartung des Kamins Eine möglichst vollständige Verbrennung

setzt eine saubere Verbrennungsanlage voraus.

Verschmutzungen und Ablagerungen in Kamin und Schornstein gefährden die

Zufuhr von Verbrennungsluft und den einwandfreien Zug des Kamins.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger muss den Kamin abnehmen.

Der Kamin muss regelmäßig (ggf. mehrmals im Jahr) gereinigt werden.

�0 ��

Alles stimmt! Aber der Nachbar fühlt sich belästigt?

Die eine Seite:

Wie kann das sein?

Sie haben alle gesetzlichen und baulichen

Vorschriften beachtet, und betreiben Ihren

Kamin ordnungsgemäß. Trotzdem können sich

Ihre Nachbarn belästigt fühlen. Bei bestimmten Wetterbedingungen

(sogenannte austauscharme Wetterlagen) können sich die Abgase nicht so

verteilen und verdünnen wie unter normalen Bedingungen. So entsteht beispiels-

weise der Wintersmog – vereinfacht gesagt – bei diesigem Wetter

und schwachem Wind oder Windstille.

Bauliche Eingriffe können die üblichen Ausbreitungsbedingungen so sehr

verändern, dass die Abgase jetzt den Nachbarn belästigen. Wird z. B. neben

einem Rauchschornstein ein deutlich höheres Haus gebaut,

treten die Abgase direkt in Fensterhöhe aus (vgl. S. 11).

In diesem Fall kann eine Schornsteinerhöhung

nötig werden.

Zudem:

Was für Ihre Nase der Inbegriff von Rustikalität und

Gemütlichkeit ist, kann für empfindliche Personen eine

erhebliche Geruchsbelästigung darstellen.

Vielleicht versuchen Sie, im Gespräch mit den Nachbarn

herauszufinden, ob Empfindlichkeiten bestehen

oder schon Belästigungen aufgetreten sind.

Die andere Seite:

Was kann ich tun?

Ehe Sie sich beim

Nachbarn oder bei

den zuständigen

Stellen beschweren, beantworten Sie sich

doch folgende Fragen: Wann, wie oft und

wie lange fühlen Sie sich belästigt?

Welche Windrichtung und Wetterlage

herrschen dabei? Welcher Art ist die Geruchs-

belästigung? Wie sieht die Abgasfahne aus?

Können Sie die Belästigung genau einem Verursacher

zuordnen? Suchen Sie dann zuerst das Gespräch mit Ihrem Nachbarn.

Verweisen Sie auf die rechtlichen und technischen Vorschriften und die praktischen

Hinweise für den umweltgerechten Betrieb eines Kamins und zeigen Sie dem

Kaminbetreiber diese Broschüre, falls er sie nicht schon hat. Überlegen Sie

zusammen, wie ein Ausgleich zwischen der Gemütlichkeit dort und möglicher

Belästigung hier gefunden werden kann. Vielleicht finden Sie einen

unbürokratischen nachbarschaftlichen Kompromiss (vgl. S. 12).

Auch der für Sie zuständige Bezirksschornsteinfegermeister (vgl. S. 23) kann Ihnen

bei Fragen zu Kleinfeuerungsanlagen helfen.

Sollte sich die Situation nicht ändern, protokollieren Sie

Art, Dauer, Ausmaß und die Rahmenbedingungen der Belästigung,

und wenden Sie sich an den Immissionschutzberater der Stadt Münster.

Sie errreichen Ralf Besler unter der Telefonnummer 492 - 67 98 im

Amt für Grünflächen und Umweltschutz, Alberloher Weg 33, 48155 Münster.

�� ��

W as können

die Behörden tun?

Fühlen Sie sich erheblich belästigt oder

vermuten sogar eine Gesundheitsgefahr (vgl. S. 8),

prüft die zuständige Ordnungsbehörde zuerst die Einhaltung

aller öffentlich-rechtlichen Normen. Sind diese erfüllt, ist das ein wichtiges Indiz

dafür, dass keine erhebliche Belästigung vorliegt.

Aber: Trotz eingehaltener Rechtsnormen kann die Belästigung bei ungünstigen

Ausbreitungsbedingungen für die Rauchabgase – etwa durch eine bestimmte

Gebäudestellung – erheblich sein. Eine Untersuchung der Schornsteinabgase

und deren Auswertung und die Einbeziehung aller sogenannten

objektivierbaren Faktoren wie Dauer, Ortsüblichkeit, Tageszeit und

Jahreszeit sind die nächsten Schritte.

Als letztes müssen selbstverständlich auch subjektiv-individuelle Faktoren

wie der Gesundheitszustand der „Belästigten“ oder deren Gewöhnung an die

Immissionen berücksichtigt werden. Dabei gilt allerdings das Empfinden

eines „normalen Durchschnittsmenschen“ als das Maß der Dinge.

Aus all diesen Aspekten bildet sich die Verwaltung dann ein eigenes Urteil und

kann eine Einzelfallentscheidung treffen.

Ehe Sie eine Beschwerde einleiten, bedenken Sie bitte noch folgendes:

„Eine Zuführung von Rauch und Gerüchen kann vom betroffenen Grundstücks-

oder Wohnungsinhaber nicht verboten werden, wenn dadurch lediglich eine

unwesentliche Beeinträchtigung bei der Nutzung seines Eigentums entsteht."

(BGB § 906 Abs. 1)

Der Nachweis einer erheblichen Belästigung ist sehr zeit- und kostenintensiv,

wenn alle Normen eingehalten sind. Der Aufwand eines solchen Verfahrens sollte in

einem vernünftigen Verhältnis zu seinem Anlaß stehen.

Zum Thema „Gesundheitsgefahr“ oder dem Begriff „empfindliche Personen“

können Sie sich beim Gesundheitsamt der Stadt Münster informieren

(Stühmerweg 8, 48147 Münster).

Ihre Ansprechpartner sind Dr. Michael Lürwer (Tel. 4 92 - 53 30)

oder Gesundheitsingenieur Dr. Rainer Neumann (Tel. 4 92 - 53 34).

Den für Sie zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister vermittelt Ihnen

die Schornsteinfeger-Innung für den Regierungsbezirk Münster,

Alter Ostdamm 17, 48249 Dülmen, Tel. 0 25 94 / 50 61;

Internet: www.schornsteinfegerinnung-muenster.de

Sommerliche Geruchsbelästigungen durch das Grillen melden

Sie bitte dem Ordnungsamt, Klemensstr. 10, 48143 Münster, Tel. 4 92 - 32 99.

Geruchsbelästigungen durch Industrie und Gewerbe bearbeitet das

Amt für Grünflächen und Umweltschutz, Albersloher Weg 33, 48155 Münster,

Tel. 4 92 - 67 99.

Bei Problemen mit einem Osterfeuer oder einem Feuer im Freien

wenden Sie sich ebenfalls an das Amt für Grünflächen und Umweltschutz,

Albersloher Weg 33, 48155 Münster.

Ansprechpartner sind hier Maria Arlinghaus Tel. 4 92 - 67 73

und Ludger Reloe, Tel. 4 92 - 67 72 von der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde.

Schornsteinfeger-Innungfür den Regierungsbezirk Münster

Albersloherweg 33 Alter Ostdamm 17

48155 Münster 48249 Dülmen

www.muenster.de/stadt/umwelt www.schornsteinfegerinnung-muenster.de

E-Mail: umwelt@stadt-münster.de [email protected]