Drogenabhängigkeit und Haft
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Drogenabhängigkeit und Haft
Josef Bausch-Hölterhoff RMDAnstaltsarzt der JVA-Werl
Langenwiedenweg 5059457 Werl/NRW
Facharzt für AllgemeinmedizinBetriebsmedizin
SuchtmedizinErnährungsmedizin
Statistisches Bundesamt(Stand 12.02.2008)
• Zahl der Haftplätze insgesamt: 80 708• durchnittliche Belegung: 73 581 davon 3917 weiblich• Erstaufnahmen aus Freiheit: 117 667 davon 10 180 weiblich - Eintritte aus Freiheit und anderer JVA: 232 682 , weibl. 15 725 - Zugänge (Strafantritt) im Monat November 2007: 5 142, davon 414 weibl. - Entlassungen: 4098 (361w)
Verurteilte wegen Straftaten gegen das BtMG ( Stat.Bundesamt)
• 1982 : 17 105, wErw. 1428, mErw. 9517
• 1996 : 37 024, wErw. 3004, mErw. 25357
• 2006 : 52 165. wErw. 4180, mErw. 36 588
Erstauffällige Konsumenten harter Drogen (EKhD Statistik des BKA )
Zeitraum 01.01.2007 -31.12.2007• Gesamt: 18 620 / - 3,6 % im Vergleich zu 2006
• Heroin : 4153 / - 7,5%
• Kokain : 3812 / - 9,8 %
• Meth-/ Amphetamine: 9949 / + 1,2%
• Extacy : 2038 / -12,1%
• Crack : 498 / + 40,3 %
• LSD : 456 / + 15,7 %
Diagnosen bei Inhaftiertenbei Haftantritt und Stichtagsuntersuchungen
(eigene Untersuchungen)
• 40 – 70 % Drogenabhängige je nach Haftart
• über 50 % davon sind HCV-PCR pos.
• ca, 1- 1,5 % HIV- Infizierte, viele mehrfach Infizierte HIV/HCV/HBV
• etwa 80 % haben „Erfahrungen mit Substitution“ extramural
• die meisten extramural Substituierten weisen in bei Haftantritt durchgeführten Drogenscreenings einen Beigebrauch multipler Substanzen auf
• d.h. große Zahl polytoxikomane,
• schwerstabhängige, Drogenabhängige
Ergebnisse (einer zweizeitigen Längsschnittstudie über 7 Monate in 2 Anstalten
des Langstrafenvollzuges in Hamburg,d.h. Haftzeiten > 2 Jahre )
• 50,5% Heroin und Kokainvorerfahrung, ohne sog. Probierer
• 19 % des Gesamtkollektivs der Inhaftierten und davon
• 38% der Personen mit Vorerfahrung gaben aktuellen Konsum zu
• 22,5 % applizieren ausschließlich intravenös
• 40 % auch gelegentlich
• 52 % der Konsumenten geben polyvalente Konsummuster an
• 29 % der mit Methadon Substituierten geben Beigebrauch zu
Prävalenzen und Risikoverhalten(zweizeitige Längsschnittstudie über 7 Monate in 2 Anstalten des
Langstrafenvollzuges in Hamburg)
• Hepatitis-A/B/C und HIV : 72%,43%,27%, 1% im Gesamtkollektiv
• bei ausschließl. i.v – Applizierenden in Haft: 85% / 85% / 96% / 7%
• Needle- Sharing praktizieren 70% der aktuellen i.v.- Konsumenten , 45% in hoher Frequenz,
• 45 % der Needle - Sharer gaben ineffektive Reinigungsmethoden ihrer Spritzbestecke an
• 10 % erhielten Tätowierungen, 45 % davon besaßen einen potentiell infektiösen Serostatus
Pävalenz psychischer Erkrankungen im Justizvollzug von
Schönfeld 2006
• 88,2 % Störung im SKID I f. Achse I und II
• 71,2 % Alkohol- Drogenmissbrauch
• 50 % Persönlichkeitstörungen
• 27,3 % Angststörung
• 17,3 % affektive Sörung
• 7,9 % psychotische Störung• untersucht wurden 76 Männer und 63 Frauen der JVA Bielefeld
Substitution in Haft• „ es gibt sie.. “,• In Werl zur Zeit 130 in Hamm 35
Pat• keine aussagekräftigen Daten,
weil keine Erhebung stattfindet• verlässliche Daten wären nur über
die BfAm zu erhalten• nicht flächendeckend/ vereinzelt/
gar nicht• trotz vergleichsweise eindeutiger
Verordnungslage/ Äquvalenzprinzip/ Fürsorge- und / NUB- Richtlinien der GKV und Leitlinien der BÄK,ist es in deutschen Gefängnissen immer noch völlig willkürlich, wer, wen, wann, wo, und wie substituiert !
• Therapieziele:• Überlebenssicherung• Besserung des Allgemeinzustandes
und/oder Stabilisierung bestehender Erkrankungen
• Minderung des Infektionsrisikos HIV und Hepatitis
• die Verminderung des Drogenkonsums
• Vermeidung von riskantem, polyvalenten, iatrogenen Suchtmittelmissbrauch
• Verminderung der anstaltsinternen Beschaffungskriminalität und Subkultur
• Entwicklung von Perspektiven für eine –vorzeitige- Entlassung und für die Zeit nach der Haft
Probleme der Substitutionsbehandlung in Haft?
• prinzipiell überhaupt keine oder kein ausreichendes Angebot einer Dauer-Substitution, -„ Substitution ist Kapitulation vor der Sucht“!
• Vorsubstituierte mit zum Haftantritt nachgewiesenem Beigebrauch gelten a priori als ungeeignet (> 80 %)
• Angst vor einer ärztlich „assistierten“ Intoxikation, einem tödlichen Zwischenfall, Todesermittlungsverfahren, Nachfragen der Aufsichtsbehörden, vor dem Hintergrund unzureichender medizin. Kenntnisse und Erfahrungen mit verschiedenen Substitutionsmittel, Polypharmazie
• zu optimistische („dogmat.“) Vorstellung von den Fähigkeiten der Drogenabhängigen zur Abstinenz im „geschützten Raum“ des Justizvollzugs
• unzureichende Personalausstattung, Ärzte, Krankenpfleger ,Psychologen, Sozialarbeiter und „Suchtkrankenhilfe.“ Wer macht die Arbeit?“
• weil allgemeingültige Auffassung: „ Drogentherapie in Haft ist unmöglich“• „psychosoziale Begleitung“ reduziert sich auf Unterbringung• „Behandlung“ reduziert auf Abgabe des Substitutionsmittels und Kontrolle auf
Beigebrauch • aus organisatorischen und sicherheitsrelevanten Gründen Beschränkung auf ein
flüssiges Substitutionsmittel ( Methadon, Polamidon), Buprenorphin nur selten und zum Ausschleichen oder Überbrücken
Probleme der Substitutionsbehandlung in Haft?
• häufig niedrigere Dosierung• die praktizierte Art der täglichen Vergabe des Substitutionsmittels
und der Urin- Kontrollen auf Beigebrauch bedeuten für viele nicht zu tolerierenden Stress -für Pat., Krankenpfleger und Arzt
• keine „ Arbeit mit dem Rückfall oder wiederholtem Beigebrauch“, sondern schnelle Sanktion (Abbruch der Behandlung)- Substitution ist ein Privileg und verlangt vom Pat. regelkonformes Verhalten,
• Behandlung als Disziplinierungsmittel ( anders als z.B. bei Diabetes, Hypertonus, Adipositas u.a.)
• Substituierte genießen kein Ansehen/ in Substitution Gescheiterte noch weniger.
• die Erwartungen an die Schaffung „vollzuglicher Perspektiven“ bleiben unerfüllt bzw.
• „ wer so blöde ist, sich zu seiner Sucht zu bekennen und nicht länger in der Lage ist , seine Sucht auch in Haft zu finanzieren und zu verbergen, büßt damit alle möglichen Vorzüge ein“.
Schnittstellenprobleme
• 2 Ärzte – zwei Meinungen • am Beispiel des Urteil des LG Dortmund ( LG Bochum u.a.): Der Strafvollzug wird
zum Angebot verpflichtet, nicht der Arzt
• der Zufluss einer immer größeren Zahl Substituierter von draußen sprengt die Kapazität bei den wenigen substitutionsbereiten Behandlern in den Anstalten
• Behandlungsunterlagen werden nicht ausgetauscht - unzureichende Kommunikation • „ Schweigepflicht“
• „• keine Weitersubstitution in Haft und/oder nach Haftentlassung• zu wenig Therapieplätze für substituierte, abstinenzwillige Pat. in und nach der Haft• zu wenig Therapieplätze für Pat. mit „Doppel- und Mehrfachdiagnosen“• zu niedrige Zahl an Ärzten im KV-System, die bereit sind zu substituieren, da nicht
attraktiv und lukrativ
Kannst nichts ersinnen für ein krank Gemüt ?Tief wurzelnd Leid aus dem Gedächtnis reuten?Die Qualen löschen, die ins Hirn geschrieben?
Und mit Vergessens süßem GegengiftDie Brust entled`gen jener gift`gen Last,
die schwer das Herz bedrückt?
Macbeth zu seinem Arzt