Dualismus zwischen Papsttum und Kaisertum
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Dualismus zwischen Papsttum und
Kaisertum
I. Auslöser/Gründe
II. Laieninvestitur als eine Form der Simonie
III. Verlauf
IV. Reichstag in Worms
V. Legitimationsgrundlage dieser Amtsenthebung
VI. Synode 1076 in Rom
VII. Gang nach Canossa
VIII. Kriegerische Phase
IX. Investiturstreit nach Gregor dem VII.
X. Wormser Konkordat
XI. Folgen
Nach den Regeln der Eigenkirche des Frühmittelalters:
Bischöfe werden vom Kaiser ernannt und in ihr Amt eingesetzt (Investitur).
► loyale Hausmacht der Kleriker, die auch weltliche Lehen bekamen (Reichskirche und Fürstbischöfe)
In der Kirchenreform (11.Jhd.) wollten die Päpste mehr Macht gegenüber den weltlichen Herrschern erlangen.Sie beanspruchten das Investiturrecht. Die Situation eskalierte unter Papst Gregor VII (Investiturstreit 1075).
II. Laieninvestitur als eine Form der Simonie
►kirchliche Reformbewegung sieht Simonie als Grundübel der Zeit -> Vergleich mit Laieninvestitur aus zwei Gründen:
►Ablauf der Investiturzeremonie und der Lehnsverleihungszeremonie hat viel Ähnlichkeit
►Parallelen zur Amtseinführung der Kleriker in den Niederkirchen (Grundherr nimmt als Eigenkirchenherr Einführung ins Amt vor)
Auslöser des Streits:
Heinrich der IV wollte den erzbischöflichen Stuhl von Mailand durch exkommunizierten Erzbischof besetzen.
►Situation spitzt sich zu ►Verhandlungen zwischen Papst und Kaiser
begannen ► Ermordung Erlembalds (Ritter von Mailand 1075) ►Heinrich IV setzt in Städten Italiens weitere
Erzbischöfe ein -> Papst Gregor VII drohte mit dem Kirchenbann
Januar 1076
Heinrich versammelt sich mit den Bischöfen zum Reichstag in Worms
Verfassung eines Briefs an Gregor VII
►Papst soll sein Amt niederlegen
V. Legitimationsgrundlage dieser Amtsenthebung
1)Kaiser/König hat das Recht, den Papst zu ernennen oder seine Wahl zu bestätigen
(war durch Heinrich IV nicht geschehen)
2) Gregor habe gegen die Reichsrechte in Rom und Italien vergriffen
VI. Synode 1076 in Rom
Fastensynode von Rom►Gregors Antwort: Forderung von Heinrichs AbsetzungBegründung:1) Heinrich habe sich gegen
kirchliche Hoheitsrechte aufgelehnt
2) Gott habe ihm die Hoheit entzogen
►alle Untertanen, die Heinrich den Treueid leisteten, werden von diesem entbunden
Begründungen:
3)Wollte trotz Mahnungen den Umgang mit Exkommunizierten nicht aufgeben
4)Bann betrifft nicht den König, sondern Christen Heinrichs (Christ darf den Umgang mit Gebannten nicht pflegen und sich nicht der päpstlichen Autorität widersetzen)
• Dezember 1076: Aufbruch Heinrichs nach Italien zur Burg Canossa, in die sich Gregor zurückzog
• Versuch den Papst zu treffen scheitert
• am Festtag des Paulus: Heinrich mit Büßergewand vor der Burg
Januar 1077: Erlösung Heinrichs vom Kirchenbann
• Tod von Heinrichs Konkurrent Rudolf von Rheinfelden, der zugleich Partner des Papstes war
• 1084: Zug gegen Rom und Einnahme durch Heinrich IV
• Unterstützung von geflüchtetem Papst Gregor durch die süditalienischen Normannen
Rückzug Heinrichs aus verwüstetem Rom• Mai 1085: Tod Gregors VII im Exil
IX. Investiturstreit nach Gregor VII
-2. Exkommunikation Heinrichs IV -Gefangennahme Heinrichs IV durch seinen
Sohn und Tod in der Gefangenschaft (1105) weitere Konflikte im Heiligen Römischen Reich -1111: Gefangennahme von Papst Paschalis II
durch König Heinrich V 11.April 1111: Vertrag von Ponte Mammolo: freie Wahl der Bischöfe und Äbte, aber nur mit
Genehmigung des Königs Investitur mit Übergabe des bischöflichen
Rings und Stabs durch König
Einigung zwischen Papst Kalixt II und Heinrich V ►Heinrich akzeptiert
Investitur der Kirche ► Heinrich verzichtet auf die
Investitur mit ring und Stab Jede Kirche hat Wahlfreiheit
bei der Investitur ►Einfluss des Kaisers auf die
Einsetzung von Bischöfen geht verloren
(da die Kirche das Recht hat den Ring und den Stab zu verleihen
►Reichskirchensystem ist zertrümmert
►Einheit zwischen Papsttum und Kaisertum ist zerstört
►Die Bischöfe erweitern ihre Territorien
Territorialisierung des Reiches (Beginn der Staufer)
►Die Problematik zwischen dem Verhältnis des Imperiums zum Papsttum bleibt bis ins Spätmittelalter bestehen
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