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STADTAMTSDIREKTION 27.06.16 E I N L A D U N G zur 9. ordentlichen Sitzung des GEMEINDERATES DER STADTGEMEINDE AMSTETTEN am M I T T W O C H , dem 11. Mai 2016 , um 16.30 Uhr im Gemeinderatssitzungssaal T A G E S O R D N U N G Ö F F E N T L I C H E R T E I L 1. Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Gemeinderates vom 30. März 2016 2. Mitteilungen der Bürgermeisterin Referat des Gemeinderatsausschusses 1: 3. Katastrophenschutzplan Hochwasser Amstetten; Annahme der Fördermittel des NÖ Wasserwirtschaftsfonds 4. Leistungen des Bauhofs für die AMG 5. Projekt ,Tennis für VolksschülerInnen‘ im Rahmen der schulischen Nachmittags- betreuung - Voranschlagsänderung 6. OÖ Studentenwerk – Subventionsgewährung für das Studienjahr 2015/2016 7. ÖTB Amstetten 1879: Subvention für die Bundesmeisterschaften 8. ESV Umdasch Stocksport: Investitionssubvention für Asphaltierungsarbeiten 9. UTC Amstetten: Investitionssubvention für Spielgerät und Markierungsarbeiten 10. SKU Amstetten: Subvention für ÖFB-Cupfinale Damen 11. VCA Amstetten NÖ Subvention für Mitteleuropäische Liga, CEV-Cup 2015/2016 und Bundesschulmeisterschaft der Unterstufen Referat des Gemeinderatsausschusses 2: 12. Subvention für den Verein Leila, Lernunterstützung für Kinder mit Migrationshinter- grund

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STADTAMTSDIREKTION

27.06.16

E I N L A D U N G

zur 9. ordentlichen Sitzung des

GEMEINDERATES DER STADTGEMEINDE AMSTETTEN

am M I T T W O C H , dem 11. Mai 2016 , um 16.30 Uhr

im Gemeinderatssitzungssaal

T A G E S O R D N U N G

Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Gemeinderates vom30. März 2016

2. Mitteilungen der Bürgermeisterin

Referat des Gemeinderatsausschusses 1:

3. Katastrophenschutzplan Hochwasser Amstetten; Annahme der Fördermittel des NÖWasserwirtschaftsfonds

4. Leistungen des Bauhofs für die AMG

5. Projekt ,Tennis für VolksschülerInnen‘ im Rahmen der schulischen Nachmittags-betreuung - Voranschlagsänderung

6. OÖ Studentenwerk – Subventionsgewährung für das Studienjahr 2015/2016

7. ÖTB Amstetten 1879: Subvention für die Bundesmeisterschaften

8. ESV Umdasch Stocksport: Investitionssubvention für Asphaltierungsarbeiten

9. UTC Amstetten: Investitionssubvention für Spielgerät und Markierungsarbeiten

10. SKU Amstetten: Subvention für ÖFB-Cupfinale Damen

11. VCA Amstetten NÖ Subvention für Mitteleuropäische Liga, CEV-Cup 2015/2016 undBundesschulmeisterschaft der Unterstufen

Referat des Gemeinderatsausschusses 2:

12. Subvention für den Verein Leila, Lernunterstützung für Kinder mit Migrationshinter-grund

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13. Subvention für den Verein NL 40, Oma/Opa Projekt

14. Finanzielle Unterstützung für den Verein Willkommen Mensch, Ausflug Schönbrunn

15. Platzierung der Plastik „Mann und Frau ruhend“ von Albrecht C.J. Fürthner - Grund-satzbeschluss

16. MV Mauer-Öhling – Subvention für Neubau des Musikheims

17. Finanzielle Unterstützung für die Fachschule für wirtschaftliche Berufe, SchülerInnen-Projekt „Übergangsklassen-Ausflug“

Referat des Gemeinderatsausschusses 3:

18. Änderung des Beschlusses der NGO 2016

Referat des Gemeinderatsausschusses 4:

19. Rathaus Amstetten – Errichtung einer Klimaanlage

20. Volksschule Allersdorf – Errichtung einer Hackgutanlage – Baumeisterarbeiten

21. Parkdeck Krankenhaus – Istzustandserhebung für die Instandsetzungsarbeiten

22. ABA Amstetten BA 18.8 – Kanalverlängerung in offener Bauweise in der Heimstraße und Am Anger in Greinsfurth inkl. Errichtung der erforderlichen Anschlussleitungen – Erd- und Baumeisterarbeiten sowie Lieferungen – Auftragsvergabe

23. ABA Amstetten BA 37 – Errichtung einer Kanalisation in offener Bauweise (Trenn-system – Schmutzwasser- und Regenwasserkanal) in der Robert-Lieben-Straße und Grillparzerstraße in Allersdorf inkl. Errichtung der erforderlichen Anschlussleitungen –Erd- und Baumeisterarbeiten sowie Lieferungen – Auftragsvergabe

24. ABA BA 97.2 – Kanalsanierung Alte Zeile – Neuerrichtung des Gehsteiges und endgültige Wiederherstellung der Straßenfahrbahnflächen – Erd- und Baumeisterarbeiten sowie Lieferungen – Auftragsvergabe

25. Kanal Prüfmaßnahmen (Kanal-TV, Druckprüfungen, Schachtaufnahmen) für die Kanalisation im Gemeindegebiet von Amstetten, Jahresvertragsabschluss für den Zeitraum Mitte 2016 bis Mitte 2017 – Auftragsvergabe

26. Schloss Ulmerfeld - Erneuerung der Mischwasserkanalisation und Errichtung einerWasserleitung

27. Bedarfsuntersuchung City-AST UHN – Mauer – Arbeitsvergabe

28. Hundefreilaufzone – Stefan-Fadinger-Straße

Referat des Gemeinderatsausschusses 6:

29. Abschluss einer Benützungsvereinbarung für einen Kleingarten mit Erwin Überlakner

Referat des Gemeinderatsausschusses 7:

30. Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Ferdinand-Raimund-Straße 2 Tür 2, an Herrn Philip Kappl

31. Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Ferdinand-Raimund-Straße 8 Tür 5, an Herrn Robert Lakatos

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Referat des Gemeinderatsausschusses 9:

32. Anpassung des Beitrages für Mittagessen in den NÖ Landeskindergärten von Amstetten

33. Anpassung des Gemeindezuschusses zum Kindergartenbeschäftigungsmaterial in den NÖ Landeskindergärten von Amstetten

Referat des Gemeinderatsausschusses 11:

34. Keine Verlängerung der Zulassung für Glyphosat, Verzichtserklärung der Stadt-gemeinde

35. Jun Liu – Einbau einer Lüftungsanlage sowie Aufstellung diverser Küchengeräte zur Errichtung eines Imbisslokales im Standort 3300 Amstetten, Hauptplatz 36

36. Erweiterung Sonder-Katastrophenschutzplan Hochwasser, Implementierung in digita-les Einsatzunterstützungssystem sowie Erstellung von Betriebsvorschriften für HW-Schutzanlagen an der Url bzw. am Haabergbach-Mühlbachsystem sowie Analyse und Maßnahmenplanungen zur Hangwasserthematik – Vergabe der Planungs-leistungen

37. Bericht des Umweltgemeinderates über die Flurreinigung 2016

Referat des Gemeinderatsausschusses 12:

38. Bericht über vorgenommene Prüfungen

A N F R A G E N

STADTAMTSDIREKTION

27.06.16

D R I N G L I C H K E I T S A N T R A G

Gemäß § 46 Abs. 3 NÖ Gemeindeordnung 1973 beantrage ich, folgende Punkte in dieTagesordnung der heutigen Sitzung des

GEMEINDERATES

aufzunehmen:

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Im Referat des Gemeinderatsausschusses 8 :

31.1) Erlassung einer Bausperre für Teilgebiete der Stadtgemeinde Amstetten zurSicherstellung der Planungsarbeiten des örtlichen Entwicklungskonzeptes

Im Referat des Gemeinderatsausschusses 11 :

37.1) Doka GmbH – Abbruch bestehendes Portiergebäude und Neubau eines Portier-und Betriebsarztgebäudes (Objekt 26) im Standort 3300 Amstetten, Josef-Umdasch-Platz 1

37.2) Bäckerei Danecker e.U. – Errichtung und Betrieb einer Bäckerei- undFeinbackwarenproduktion im Standort 3362 Mauer, Dieselstraße 6, Grst.Nr.2010/21, KG Mauer

Begründung: Die angeführten Punkte wurden erst nach Erstellung der Tagesordnungsitzungsreif.

A N W E S E N H E I T S L I S T EÖFFENTLICHER TEIL

der 9. Sitzung des Gemeinderates am 11. Mai 2016

Bgm. Puchebner Ursula Bürgermeisterin Gutenbergstraße 9Vzbgm. HR Mag. Wiesner Michael Finanzbeamter Schönbichlstraße 2Vzbgm. Funke Dieter Unternehmer Ardaggerstraße 8Vzbgm.NR.Königsberger-Ludwig Ulrike Nationalrätin Blindenmarkterstr. 97

Stadträte der SPÖ:StR.Dipl.Ing.(BA)Ing. Palmetzhofer Laurentius Unternehmer Hausmening, Ritter-Fabian-G. 8StR. Mag. Riegler Gerhard Vertragsbediensteter Klosterstraße 2/5

Stadtrat der ÖVP:StR. Geister Anton Landesbeamter Ulmerfeld, Flurstraße 25StR. Scholler Friederike Grafikerin Negrellistraße 6

Stadtrat der FPÖ:StR. Kashofer Brigitte Pensionistin Bahnhofstraße 25StR. Weber Bruno Techn. Angestellter A.-Queiser-Straße 1/19

Stadtrat der Grünen:StR. Haag Gerhard Versicherungsmakler Wienerberger Siedlung 6

Gemeinderäte der SPÖ:GR Asanger, BA Elisabeth Industriekauffrau Mauer, Anemonenstraße 1cGR Blutsch Helfried Finanzbeamter Mauer, Krokusstraße 3GR OV Brandl Egon ÖBB-Bediensteter Hausmening, Schulstraße 28GR. Mag. Dangl Franz Prokurist Greinsfurth, Wiesenstraße 3GR OV Ebner Anton Versicherungsmakler Greinsfurth, Forststr. 1GR Haker, BA Andreas Angestellter Josef-Madersperger-Straße 8GR Huber Margit Betriebsrätin Greinsfurth, Forststraße 7GR Maier Edmund ÖBB-Bediensteter Dammstraße 34/5/2GR Öllinger Regina Pensionistin F.-Waldmüller-Str. 5/4GR Schuller Sebastian Unternehmer Neufurth, Gunnersdorferstr. 24GR Stoiber Elisabeth Vertragsbedienstete Reichsstraße 132GR Übelbacher Silvia Angestellte Hausmening, Graben 48GR Wagner Bernhard Polizeibeamter Greinsfurth, Ebner-Eschenbach-Str.8a/3GR Wiesner Julia Studentin Schönbichlstraße 2

Gemeinderäte der VP:GR Aigner Reinhard Landesbeamter Viehdorfer Straße 13GR Ebner Johann Landwirt Haaberg 65

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GR Hofer Michael Dipl.Psych.Krankenpfleger Mühlbachstraße 12GR Marksteiner Claudia Landwirtin Mauer, Winkling 7GR Wadl Martina Modistenmeisterin Ulmerfeld, Römerstraße 1

Gemeinderäte der Fraktion „Die Grünen Amstetten“:GR Hörlezeder Dominic Beamter Mauer, Efeustraße 21

Gemeinderat der Amstettner Freiheitlichen:GR Dorner Manuel Techn. Angestellter Greimpersdorfer Straße 8GR Harreiter Martha Pensionistin Winklarner Straße 11/1GR Ingerl Manuel Angestellter Preinsbacher Straße 77/1GR DI Kashofer Ernst IT-Projektmanager Burgenlandstraße 18GR Premm Susanne Pensionistin Ulmerfeld, Marktplatz 17

NEOS:GR Kuhn Roman Bankkaufmann Hauptplatz 8a/2

Entschuldigt:StR. Ing. Katzengruber Anton Pensionist Z.-Schöller-Straße 11GR Gruber Andreas Einkäufer Negrellistraße 22/2/3GR Brandstetter Markus Landesbediensteter Preinsbacher Straße 93GR Huber Sarah Angestellte Kupferstraße 6/1

Zuhörer: 15Ort: GemeinderatssitzungssaalSchriftführer: StADir.Mag. Beatrix Lehner, Karin Wolf

ÖFFENTLICHER TEIL

Frau Bürgermeister Puchebner eröffnet die 9. Sitzung des Gemeinderates und begrüßtalle Anwesenden. Sie stellt fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäßdurchgeführt wurde.

Begründet entschuldigt: StR.Ing.Katzengruber, GR Gruber, GR Brandstetter,GR Sarah Huber

Da somit mehr als 2/3 der Gemeinderatsmitglieder anwesend sind, ist die Sitzungbeschlussfähig.

1) Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom30. März 2016

Die Niederschrift über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates am 30. März 2016wurde von Frau Bürgermeister, den Schriftführern und je einem Mitglied der Frakti -onen unterfertigt.Eine Abschrift des Sitzungsprotokolls wurde den Fraktionen nachweislich zugestellt.

Zum diesem Sitzungsprotokoll vom 30.3.2016 wurden mit Mail vom 10.4.2016 vonFrau StR. Kashofer folgende Einwände vorgebracht:

„Unter TOP 5 findet sich dieser Satz: "Nähere Details sind dem, dieser, beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen."Ich ersuche um Erläuterung.Zu TOP 15 ist zu lesen:Teil A (ohne Eleje Akrikanischer Kunst- und Musikverein):

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Abstimmungsergebnis : einstimmig

Teil B (Eleje Akrikanischer Kunst- und Musikverein)

Ich ersuche um Korrektur.“

Zu TOP 57:Herr StR. Geister stellt beiliegende Anfragen bezüglich Dienstpostenplan 2016Diese Anfragen liegen dem Protokoll nicht bei.

Darf ich festhalten, dass Unter TOP 5 das Wort Sitzungsvorlage ergänzt werdenmuss, sodass die neue Formulierung lautet:„Nähere Details sind dem, dieser Sitzungsvorlage, beiliegenden Vertragsentwurf zuentnehmen."

Zum Einwand betreffend TOP 15 ist festzuhalten, dass es sich hier um einenSchreibfehler handelt. Selbstverständlich handelt sich um den „Afrikanischen Kunst-und Musikverein Eleje“. Dieser Schreibfehler ist durch einen Kopiervorgang auch inbeide Abstimmungen kopiert worden und soll in beiden Abstimmungsergebnissenkorrigiert werden.

Zu Top 57. ist festzuhalten, dass den elektronisch übermittelten Protokollen dieBeilagen nie angeschlossen sind, da sehr oft Pläne u.ä. mit großen Datenmengendem schriftlichen Protokoll beiliegen und eine Übermittlung der gesamten Beilagenkaum bis gar nicht möglich ist. Selbstverständlich liegen ALLE angeführten Beilagendem Original bei.

Wechselrede: GR Hofer, Bgm.Puchebner, Vzbgm.Funke

Antrag:Dem Einwand wird stattgegeben.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

2) Mitteilungen

entfallen

Frau Bürgermeister stellt den Antrag, folgende Punkte in die Tagesordnung aufzunehmen:

Im Referat des Gemeinderatsausschusses 8 :

31.1) Erlassung einer Bausperre für Teilgebiete der Stadtgemeinde Amstetten zurSicherstellung der Planungsarbeiten des örtlichen Entwicklungskonzeptes

Im Referat des Gemeinderatsausschusses 11 :

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37.1) Doka GmbH – Abbruch bestehendes Portiergebäude und Neubau eines Portier-und Betriebsarztgebäudes (Objekt 26) im Standort 3300 Amstetten, Josef-Umdasch-Platz 1

37.2) Bäckerei Danecker e.U. – Errichtung und Betrieb einer Bäckerei- undFeinbackwarenproduktion im Standort 3362 Mauer, Dieselstraße 6, Grst.Nr.2010/21, KG Mauer

Begründung: Die angeführten Punkte wurden erst nach Erstellung der Tagesordnungsitzungsreif.

Sodann wird in die Beratung der Tagesordnung eingegangen.

Referat des Gemeinderatsausschusses 1:

3) Katastrophenschutzplan Hochwasser Amstetten; Annahme der Fördermitteldes NÖ Wasserwirtschaftsfonds

Der NÖ Wasserwirtschaftsfonds hat der Stadtgemeinde Amstetten gem. § 2 (1) lit. ades NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetzes, LGBl. 1300 in der gültigen Fassung für dasBauvorhaben Katastrophenschutzplan Hochwasser Amstetten, Url – Meierhofen undWinkling; Haabergbach-Mühlbach, Fördermittel zu den vorläufig förderbarenInvestitions-kosten von € 75.372,-- in der Höhe von 67%, das sind € 50.499,--zugesichert.Die zugesicherten Förderungsbeiträge werden als nicht rückzahlbarer Beitrag beiNachweis des entsprechenden Baufortschrittes in Jahresquoten für 2016, 2017 und2018 bewilligt.

Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Die vorbehaltlose Annahme der Zusicherung des NÖ Wasserwirtschaftsfonds vom11.2.2016, Zl. WWF-600/10 über die Gewährung von Förderungsmitteln im Ausmaßvon 67 % der förderbaren Investitionskosten in der Höhe von € 75.372,-- das sind€ 50.499,-- zur Finanzierung der Aufwendungen für das BauvorhabenKatastrophenschutzplan Hochwasser Amstetten, Url – Meierhofen und Winkling;Haabergbach-Mühlbach, wird genehmigt. Die Förderung wird zu 100 % als nichtrückzahlbarer Beitrag gewährt. Die Auszahlung erfolgt bei Nachweis desentsprechenden Baufortschrittes in Jahresquoten für 2016, 2017 und 2018.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

Frau Bürgermeister Puchebner, Herr Vzbgm.Mag.Wiesner und Herr Vzbgm.Funkeverlassen die Sitzung und Frau Vzbgm. NR. Königsberger-Ludwig übernimmt den Vorsitz.

4) Leistungen des Bauhofs für die AMG

In der Generalversammlung der Amstetten Marketing GmbH (AMG) vom 9. Märzwurde im Zusammenhang mit der Übertragung der Schirmanlage am Hauptplatzauch über die Leistungen des Bauhofes für die AMG bei diversen Veranstaltungendiskutiert. Da die Bauhofleistungen für die AMG bei der Kalkulation einzelner

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Veranstaltungen nur schwer kalkulierbar sind wurde der Vorschlag diskutiert, dieseim Kalenderjahr 2016 pauschal anzubieten.

Es ergeht daher der Vorschlag an den Gemeinderat, die Bauhofleistungen für dasAufstellen und Entfernern der Verkehrszeichen sowie die nach jeder Veranstaltungnotwendigen Straßenreinigungsarbeiten durch den Bauhof Amstetten mit jeweilsmax. € 500,-- je Veranstaltungstag zu limitieren. Leistungen insbesondere für dieStraßenreinigung eventuell auch nächtens, die in dem gedeckelten Entgelt an dieAMG nicht Platz finden, sind unter dem Ansatz 8140 Straßenreinigung zu verbuchen.

Wechselrede: GR Hofer

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Bauhofleistungen des Kalenderjahres 2016 (ab 01.04.2016), welche im Rahmen vonVeranstaltungen in der Innenstadt durch die Amstetten Marketing GmbH für dasAufstellen und Entfernen von Verkehrszeichen sowie für die nach jeder Veranstaltungnotwendigen Straßenreinigungsarbeiten sind mit einem Rechnungsbetrag von max.€ 500,- (excl. MWSt) je Veranstaltungstag abzurechnen. Leistungen insbesondere fürdie Straßenreinigung, die in dem gedeckelten Entgelt an die AMG nicht Platz finden,sind unter dem Ansatz 8140 Straßenreinigung zu verbuchen.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

Frau Bürgermeister Puchebner, Herr Vzbgm.Mag.Wiesner und Herr Vzbgm.Funkekommen zur Sitzung zurück und Frau Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz.

5) Projekt ,Tennis für VolksschülerInnen‘ im Rahmen der schulischenNachmittagsbetreuung - Voranschlagsänderung

In den Volkschulen Amstettens wird seit vielen Jahren die schulischeNachmittagsbetreuung angeboten. Im Rahmen des Freizeitteils besteht dieMöglichkeit der Zusammenarbeit mit Vereinen.

Aktuelle Studien zeigen, dass sich Schulkinder oftmals zu wenig körperlich bewegenund für ihr Alter zu schwergewichtig bzw. die motorischen Fähigkeiten eingeschränktsind.

Den Volksschulen VS Amstetten Preinsbacherstraße VS Amstetten Allersdorferstraße und VS Amstetten Brandströmstraße

wurde im Rahmen der schulischen Nachmittagsbetreuung das Projekt „Tennis fürVolksschülerInnen“ kurzfristig angeboten.

Das Projekt würde von Herrn Gabriel Köhsler; einem ausgebildetenTennisübungsleiter (NÖTV) im Monat Mai 2016 durchgeführt.

Das Konzept Kindertennis hat das Ziel einen koordinativen, spielerischen Einstiegmittels ganzheitlicher körperlicher Ausbildung zu ermöglichen. Je besser die Qualitätder Koordination, desto einfacher ist das Erlernen der Tennistechnik. Die Freude amSpielen soll unbedingt im Mittelpunkt stehen.

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Herr Köhsler würde eine Honorarnote legen und zum Pauschalpreis von € 1.000,--würde er, im Monat Mai 2016, in der Zeit von Montag bis Freitag, 13.00 Uhr bis 16.00Uhr, einen Tenniskurs für VolksschülerInnen, Kleingruppen mit max. 8 Personen, derNachmittagsbetreuung anbieten. Die Volksschulstandorte würden die Trainingszeitaliquot teilen. Kostentragung: € 500,-- Stadtgemeinde Amstetten als Schulerhalter,die Restkosten von € 500,-- von den beteiligten Volksschulstandorten aus demGlobalbudget. Im Preis sind die Kosten für Schläger, Bälle und Hilfsmittel enthalten.

Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Amstetten genehmigt das Projekt „Tennis fürVolksschülerInnen“ im Rahmen der schulischen Nachmittagsbetreuung mitGesamtkosten von € 1.000,--, wovon € 500,-- direkt von der StadtgemeindeAmstetten als Schulerhalter und die Restkosten von € 500,-- von den beteiligtenVolksschulstandorten aus dem Globalbudget getragen werden.Da dieses Projekt nicht budgetiert wurde, handelt es sich um eineVoranschlagsänderung im Ausmaß von € 500,--. Die Bedeckung dieseraußerplanmäßigen Ausgabe ist unter der Haushaltsstelle ‚1/2100-7523Schulumlagen NMSG‘ durch Minderausgaben gegenüber dem Voranschlag 2016gegeben.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

6) OÖ Studentenwerk - Subventionsgewährung für das Studienjahr 2015/2016

Das OÖ Studentenwerk hat mit Schreiben vom 22. März 2016 um Gewährung einesFörderungsbeitrages für 2016 angesucht, um die enormen Betriebskosten abdeckenzu können. Der Verein betreibt für Studierende der Universität Linz das InternationaleStudentenzentrum Julius Raab, die Schülerinternate an den Tourismusfachschulen inBad Ischl und Bad Leonfelden und das Studentenheim an der FachhochschuleHagenberg. Im Studienjahr 2015/2016 betreut das OÖ Studentenwerk dreiStudierende aus Amstetten.

Im Schreiben vom 29. Mai 2012 wurde dem OÖ Studentenwerk mitgeteilt, dass mitGemeinderatsbeschluss vom 24. Mai 2011 entschieden wurde, im Hinblick auf dieGleichbehandlung ähnlicher Förderansuchen, letztmalig für das Schuljahr 2010/11eine Unterstützung zu gewähren.

Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Dem OÖ Studentenwerkes, 4040 Linz, Julius-Raab-Straße 10 wird aufgrund desAnsuchens vom 22. März 2016 keine Subvention gewährt.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

7) ÖTB Amstetten 1879: Subvention für die Bundesmeisterschaften

Der ÖTB Amstetten 1879 richtet heuer am 11. Juni 2016 die 9. ÖTBBundesmeisterschaft in der J. Pölz-Sporthalle aus. Dies ist für den Verein nicht nur

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eine organisatorische, sondern auch eine finanzielle Herausforderung und es wirddie Stadtgemeinde Amstetten um Unterstützung gebeten.Diese bezieht sich auf die Übernahme zu 100% der Hallenkosten (= rd. € 1.950,--)und auf die Transporte verschiedenster Turngeräte (Barren, Sprungbretter, Mattenetc.) durch den Städt. Bau- und Wirtschaftshof (unter Mithilfe der Vereinsmitgliedermax. drei Stunden, somit Kosten von rd. € 560,--). Diese sind mitGrundsatzbeschluss (GR 09.12.2015) gedeckt.

Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Die Übernahme der Hallenkosten (100 % = rd. € 1.950,--) für die 9. ÖTBBundesmeisterschaften des ÖTB Amstetten 1879 wird wie folgt genehmigt, 25 %als Veranstaltungssubvention VA-Stelle 1/2690-7577 und 75 % alsHallensubvention VA-Stelle 1/2690-7576; die Bedeckung ist gegeben.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

8) ESV Umdasch Stocksport: Investitionssubvention für Asphaltierungsarbeiten

Der ESV Umdasch Stocksport hat im Hinblick auf die Erhaltung derWettkampftauglichkeit 6 Bahnen der Asphaltfläche der Anlage neu überzogen.Ein Angebot für die Asphaltierungsarbeiten in der Höhe von rd. € 11.000,-- liegtdieser Sitzungsvorlage bei und es wird die Stadtgemeinde Amstetten um finanzielleUnterstützung dieser Investition ersucht.

Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Eine Investitionssubvention für den ESV Umdasch Stocksport fürAsphaltierungsarbeiten in der Höhe von € 3.000,-- wird genehmigt.Die Bedeckung ist bei der VA-Stelle 1/2690-7770 (Subventionen für Investitionen)gegeben.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

9) UTC Amstetten: Investitionssubvention für Spielgerät und Markierungsarbeiten

Mit GR-Beschluss vom 30.03.2016 wurde dem UTC Amstetten eineInvestitionssubvention von € 740,-- gewährt. Darunter € 400,-- für die Aufstellungeines Kinderspielgerätes (bei einem Kaufpreis von ca. € 4.000,--). Mittlerweile liegtdie Rechnung vor und es hat sich der Betrag auf € 6.345,12 erhöht und bittet derVerein für diese Differenz um eine Investitionssubvention.Weiters ersucht der Verein um eine Subvention in Form der Durchführung vondringend notwendigen Markierungsarbeiten auf dem Vereinsparkplatz vor demKlubhaus durch den Städtischen Bau- und Wirtschaftshof.Eine Kostenermittlung ergibt rd. € 600,-- für Arbeitsleistungen und rd. € 500,-- fürFarbe und Kleinmaterial (Gesamt € 1.006,--).

Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)

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Eine Investitionssubvention für den UTC Amstetten in der Höhe von € 1.500,-- fürden Ankauf eines Kinderspielgerätes wird genehmigt. Die beiliegende Rechnungbildet einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses.Die Bedeckung ist bei der VA-Stelle 1/2690-7770 (Subvention für Investitionen)gegeben.Die Markierungsarbeiten für den Vereinsparkplatz des UTC Amstetten durch denStädtischen Bau- und Wirtschaftshof werden genehmigt.Die Bedeckung der Materialkosten (rd. € 500,--) ist bei der VA-Stelle 1/2620-4590(Sportplätze Amstetten/Sonstige Verbrauchsgüter) gegeben.Die Bedeckung der Bauhofsleistungen (rd. € 600,--) findet sich bei der VA-Stelle1/2690-7573 (Vergütung für Wirtschaftshofleistungen).

Abstimmungsergebnis : einstimmig

10) SKU Amstetten: Subvention für ÖFB-Cupfinale Damen

Der SKU Amstetten ist am 22. Mai 2016 Ausrichter des ÖFB-Cupfinales Damen. Fürdie Übernahme dieser Veranstaltung ersucht der Verein um einen finanziellenZuschuss in Form einer Veranstaltersubvention.Weiters bittet der SKU Amstetten einen Tag vor dem Turnier um geringfügigePlatzwarttätigkeiten (Walzen des Hauptspielfeldes), da der SKU Amstetten amFreitag, den 20. Mai 2016 selbst noch ein Meisterschaftsspiel bestreitet.Diese Arbeiten werden beim Städt. Bau- und Wirtschaftshof angefordert und sind dieKosten dafür mit Grundsatzbeschluss (GR 09.12.2015) gedeckt.

Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Eine Veranstaltersubvention in der Höhe von € 500,-- für den SKU Amstetten fürdas ÖFB-Cupfinale Damen wird genehmigt.Die Bedeckung ist bei der VA-Stelle 1/2690-7577 (Finanz. ZuwendungenVeranstaltungen Sportvereine) gegeben.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

11) VCA Amstetten NÖ Subvention für Mitteleuropäische Liga, CEV-Cup 2015/2016 und Bundesschulmeisterschaft der Unterstufen

In der Saison nahm der VCA Amstetten NÖ, auf Grund der Endplatzierung derletzten Saison, an der Mitteleuropäischen Liga und am CEV-Cup (ConfederationEuropeenne de Volleyball) teil.Bei der MEVZA wurden 4 Runden gespielt und der 8. Tabellenplatz erreicht. Im CEV-Cup erreichte der VCA Amstetten NÖ das 16tel Finale, welches das beste Ergebnisin der bisherigen Vereinsgeschichte darstellt.Im Zuge dieser Turnierspiele übernahm der VCA Amstetten NÖ die Organisation unddie Durchführung des Bundesfinales der Volleyball School Championships Boys inder J. Pölz-Sporthalle vom 12. – 15.04.2016.Für die internationalen Bewerbe und für das Bundesfinale ersucht der VCAAmstetten NÖ die Stadtgemeinde um finanzielle Unterstützung in Form einerVeranstaltersubvention.

Keine Wechselrede

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B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Eine Veranstaltersubvention für den VCA Amstetten NÖ in der Höhe von € 1.500,--für die internationalen Bewerbe der MEVZA und des CEV-Cup sowie für dieÜbernahme der Organisation und Durchführung Bundesfinale der Volleyball SchoolChampionships Boys vom 12. – 15.04.2016 in der J. Pölz-Sporthalle wirdgenehmigt.Die Bedeckung ist bei der VA-Stelle 1/2690-7577 (Finanz. ZuwendungenVeranstaltungen Sportvereine) gegeben.

Änderungsantrag:Die Subvention soll € 2.000,-- betragen.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

Referat des Gemeinderatsausschusses 2:

12) Subvention für den Verein Leila, Lernunterstützung für Kinder mit Migra -tionshintergrund

Der Verein LEILA (Lernen Engagiert International - LernpatInnen Amstetten) mit demSitz in Amstetten, Sonnleiten 11 bietet Lernunterstützung für Kinder im Volksschul-alter an. Lernpaten treffen sich einmal pro Woche mit einem Kind, um es bei derBewältigung der schulischen Herausforderungen und beim Erlenen der deutschenSprache zu unterstützen. Das Projekt versteht sich nicht nur als reines Nachhilfeprogramm für Kinder mitLernschwächen, sondern bietet Begleitung von Kindern in ihrem Lernprozessen imweiteren Sinn: „Bildung wird als lebenslanger Prozess der aktiven Auseinander-setzung des Menschen mit sich selbst und mit der Welt verstand.“ (Bildungsrahmen-plan für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich)Die Lernpaten verstehen sich als Mentoren des Kindes, die achtsam auf die Interes-sen und Bedürfnisse eingehen, Fähigkeiten der Kinder erkennen, wecken undfördern. Im Vorjahr betreuten rund 22 LernpatInnen die Kinder – im heurigen Jahrsind es bereits 40 ehrenamtliche LernpatInnen.Um Lernmaterialien anzukaufen und das ein oder andere Fest zu gestalten sucht derVerein um Unterstützung an.

Eine Kostenaufstellung liegt dem Protokoll bei.

Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Eine finanzielle Unterstützung für den Verein LEILA (Lernen Engagiert International -LernpatInnen Amstetten) mit dem Sitz in Amstetten, Sonnleiten 11, für die Anschaf-fung von Lernmaterialien in der Höhe von € 3.500,-- wird genehmigt.Die Bedeckung ist bei der VA-Stelle 1/429400-757000 (Soziale Integration) gegeben.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

13) Subvention für den Verein NL 40, Oma/Opa Projekt

Page 13: E I N L A D U N G - fpoe- · PDF fileReferat des Gemeinderatsausschusses 1: 3) ... AMG nicht Platz finden, sind unter dem Ansatz 8140 Straßenreinigung zu verbuchen. Wechselrede: GR

Der NL 40, Verein zur Förderung des Menschen in seinem Bedürfnis nach Gesund-heit, Kommunikation, Integration sowie Kunst und Kultur, mit dem Sitz in 1160 Wien,Neulerchenfelderstr. 40, führt ein Psychosoziales Lernhilfeprojekt namens„Oma/Opa-Projekt“ durch.

SeniorInnen lernen in einer Eins-zu-Eins-Betreuung für SchülerInnen mit Migrations-hintergrund der Volks- und Mittelschule, begleitet von einem multiprofessionellenTeam aus einer Supervisorin, Pädagoginnen, Fachleuten für interkulturelle Kompe-tenz, einer Psychologin und einer Tonfeldtherapeutin.

In Kooperation mit der Neuen Mittelschule fand das Projekt im Jahr 2013 mit 8Schülern und 2014/2015 mit 10 Schülern statt. Für die Durchführung des Projektes fallen für den Verein folgende Kosten an: Lernbeobachtung 8 Termine zu 3 Std. á € 20,00Supervision für SeniorInnen 6 Termine zu 4 Std. á € 50,00 und supervidierteLernbeobachtungOrganisation 15 Std. á € 40,00Bewirtung Getränke und Snacks für Betreuungseinheiten,

Geburtstage der SchülerInnen, FestivitätenFahrtkosten 14 Fahrten á € 29,00 (Hin- u. Rückfahrt von Wien nach Amstetten und retour)

Der Bedarf des Projektes für dieses Jahr ist groß und dringlich, daher hat der Vereinum finanzielle Unterstützung angesucht.

Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Eine finanzielle Unterstützung für den Verein zur Förderung des Menschen in seinemBedürfnis nach Gesundheit, Kommunikation, Integration sowie Kunst und Kultur, mitdem Sitz in 1160 Wien, Neulerchenfelderstr. 40, für die Durchführung des Projektes„Oma/Opa“ in der Neuen Mittelschule Amstetten wird nicht genehmigt.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

14) Finanzielle Unterstützung für den Verein Willkommen Mensch, Ausflug Schön -brunn

Der Verein „ Willkommen Mensch in Amstetten“ ist eine Interessensgemeinschaft vonehrenamtlich tätigen Menschen, die Flüchtlinge bei ihrem Ankommen und Integrierenin Amstetten unterstützen. Hierfür wurde eine Reihe von Patenfamilien gefunden, dieeine bestmögliche Betreuung und Unterstützung ermöglichen.

Der Verein plant nunmehr, mit zwei Bussen am 22.05.2016 zur Förderung derIntegration der ansässigen Flüchtlinge in Amstetten einen Ausflug nach Wien in denTierpark Schönbrunn sowie eine Stadtrundfahrt zu veranstalten. Insgesamt werdenrund 100 Menschen daran teilnehmen (80 betreute Menschen und 20 PatInnen). BeiSchlechtwetter ist geplant, das Haus des Meeres zu besichtigen.

Die Gesamtkosten für den Ausflug belaufen sich auf rund € 2.595,--. Die Kostenauf-stellung liegt dem Protokoll bei.

Page 14: E I N L A D U N G - fpoe- · PDF fileReferat des Gemeinderatsausschusses 1: 3) ... AMG nicht Platz finden, sind unter dem Ansatz 8140 Straßenreinigung zu verbuchen. Wechselrede: GR

Der Verein Willkommen Mensch in Amstetten ersucht um eine Unterstützung fürdiese Veranstaltung.Analog der Unterstützung für Vereine, die die Partnerstädte besuchen, soll der Initia-tive eine finanzielle Unterstützung in der Höhe von € 11,-- pro teilnehmender Persongewährt werden.

Wechselrede: GR Harreiter, GR Hofer, GR Kuhn, GR Schuller,Vzbgm.NR Königsberger-Ludwig

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Dem Verein Willkommen Mensch in Amstetten wird für den Ausflug am 22.05.2016nach Wien nach Vorlage einer saldierten Busrechnung und der Teilnehmerliste einefinanzielle Unterstützung in der Höhe von € 11,-- pro teilnehmender Persongenehmigt.Die Bedeckung ist bei der VA-Stelle 1/429400-757000 (Soziale Integration) gege-ben.

Abstimmungsergebnis : 30 dafür7 dagegen (FPÖ)

15) Platzierung der Plastik „Mann und Frau ruhend“ von Albrecht C.J. Fürthner - Grundsatzbeschluss

Die Plastik „Mann und Frau ruhend“ von Albrecht C.J. Fürthner, geschliffener undteilweise polierter Bronzeguss, war bis zum Umbau der Johann-Pölz-Halle und derdamit einhergehenden Umgestaltung des Vorplatzes im Springbrunnen vor derJohann-Pölz-Halle aufgestellt. Als neuer Standort für die Plastik wurde nun der Kreisverkehr am Allersdorfer Platzvorgeschlagen. Da unter anderem aufgrund des zu errichtenden Fundaments nureine dauerhafte Aufstellung sinnvoll ist, wird es zukünftig nicht mehr möglich sein,dort andere große Dekorationselemente – wie z.B. Christbäume – aufzustellen.Der diesbezügliche Grundsatzbeschluss wird dem Gemeinderat zur Beschluss-fassung vorgelegt.

Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Die Plastik „Mann und Frau ruhend“ von Albrecht C.J. Fürthner, die sich ursprünglichim Springbrunnen vor der Johann-Pölz-Halle befand, wird im Kreisverkehr am Allers-dorfer Platz platziert. Die notwendigen Fundamentierungs- und Versetzarbeiten werden von der Bauab-teilung beauftragt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/612000-201002gegeben.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

16) MV Mauer-Öhling – Subvention für Neubau des Musikheims

Die Marktgemeinde Oed-Öhling plant in einem Gesamtprojekt drei Kindergarten-gruppen, eine Kleinkindbetreuungseinrichtung, Räumlichkeiten für die Musikschulesowie einen Probensaal für den Musikverein Mauer-Öhling und einen Gemeindesaalzu errichten.

Page 15: E I N L A D U N G - fpoe- · PDF fileReferat des Gemeinderatsausschusses 1: 3) ... AMG nicht Platz finden, sind unter dem Ansatz 8140 Straßenreinigung zu verbuchen. Wechselrede: GR

Die Errichtung des Probensaals für den Musikverein Mauer-Öhling im Ausmaß von458 m2 wird mit geschätzten Errichtungskosten (inkl. Einrichtung) von € 918.000,--exkl. MWSt, somit € 1,101.600,-- inkl. MWSt., beziffert.Da im Musikverein Mauer-Öhling eine hohe Anzahl von MusikerInnen aus demGemeindegebiet von Amstetten kommt, hat die Bürgermeisterin der MarktgemeindeOed-Öhling, LAbg.Michaela Hinterholzer, um eine Kostenbeteiligung der StadtAmstetten am Projekt gebeten. Grundsätzlich wäre eine Kostenteilung wie folgtangedacht gewesen: 25% Marktgemeinde Oed-Öhling, 25% StadtgemeindeAmstetten, 25% Musikverein Mauer-Öhling, 25% Land NÖ.Diese Aufteilung würde eine Kostenbeteiligung der Stadtgemeinde Amstetten inHöhe von € 275.400,-- bedingen.In einem Finanzierungsgespräch mit der Bürgermeisterin der Marktgemeinde Oed-Öhling im Beisein der Vertreter des Musikvereines Mauer-Öhling am 6.5.2015 wurdeder Vorschlag erarbeitet, dass seitens der Stadtgemeinde Amstetten unter Berück-sichtigung der überwiegenden Zahl der MusikerInnen sowie der Mitglieder aus demGemeindegebiet Amstetten ein Gesamtkostenbeitrag in Höhe von € 210.000,--,aufgeteilt zu je einem Drittel in Höhe von € 70.000,-- auf die Jahre 2016, 2017 und2018, gewährt werden soll.Dieser Vorschlag wurde auch bereits in das Budget für das Jahr 2016 sowie in denmittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2016 – 2021 eingearbeitet.Nunmehr wird der diesbezügliche Grundsatzbeschluss dem Gemeinderat zurBeschlussfassung vorgelegt.

Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Dem Musikverein Mauer-Öhling wird für die Errichtung des neuen Probensaals inOed-Öhling in den Jahren 2016, 2017 und 2018 eine Subvention in der Höhe vonjeweils € 70.000,--, somit gesamt € 210.000,--, gewährt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3220-7771 gegeben bzw. in den Jahren2017 und 2018 vorzusehen.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

17) Finanzielle Unterstützung für Fachschule für wirtschaftl. Berufe, SchülerInnen-Projekt „Übergangsklassen-Ausflug“

Die Fachschule für wirtschaftliche Berufe in der Rathausstraße 16, 3300 Amstettenunterrichtet derzeit 20 jugendliche Flüchtlinge aus Syrien und Afghanistan in einemeigenen Übergangslehrgang mit einem für sie entwickelten Lehrplan.Die Klasse 2A der Fachschule für wirtschaftliche Berufe, Klassenvorstand FOL-Dipl.Päd. Elisabeth Ortner, unternahm am 1. April 2016 mit den LehrgangsteilnehmerIn-nen einen Ausflug nach Wien (Tiergarten Schönbrunn und Sehenswürdigkeiten vonWien).Da die jugendlichen Asylwerber über geringe finanzielle Mittel verfügen, hatten dieSchülerInnen dieser Klasse eine Schuljause und einen Mehlspeisenverkauf organi-siert, um Geld für dieses Vorhaben zu erwirtschaften. Der Reingewinn war jedoch nicht hoch genug, darum musste die Lehrerin den Betragfür die Eintrittskarten in der Höhe von € 160,-- vorstrecken. Die Schule ersucht um eine finanzielle Unterstützung in der Höhe von € 160,--.

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Wechselrede: GR Dorner, Vzbgm.NR Königsberger-Ludwig, Bgm.Puchebner

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Eine finanzielle Unterstützung für die Fachschule für wirtschaftliche Berufe inAmstetten, 2A Klasse, über den Betrag von € 160.- für den Ausflug mit jugendlichenFlüchtlingen aus Syrien und Afghanistan aus dem Übergangslehrgang nach Wien(Eintrittskarten Schönbrunn) wird genehmigt. Die Bedeckung ist bei der VA-Stelle 1/429400-757000 (Soziale Integration) gege-ben.

Abstimmungsergebnis : 30 dafür7 dagegen (FPÖ)

Referat des Gemeinderatsausschusses 3:

18) Änderung des Beschlusses der NGO 2016

In der Sitzung des Gemeinderates vom 9. Dezember 2015 wurde die Änderung derNebengebührenordnung und Dienstbekleidungsvorschrift für das Jahr 2016 geneh-migt. Diese Verordnung wurde dem Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung InnereVerwaltung, gemäß § 88 der NÖ Gemeindeordnung 1973, zur Prüfung vorgelegt.In dieser Nebengebührenordnung wurden im Abschnitt C Stadtwerke Amstetten einneuer § 19 – Bereitschaftsentschädigungen – eingefügt und dabei wurde nicht ent-sprechend dokumentiert, dass aus den bisherigen § 19 bis 24 die §§ 20 bis 25werden.Mit Schreiben vom 25.03.2016 teilt das Amt der NÖ. Landesregierung mit, dass dieNebengebührenordnung und Dienstbekleidungsvorschrift in der nächsten Sitzungdes Gemeinderates dahingehend zu ändern ist, dass infolge des neuen § 19 der ge-genständlichen Verordnung die §§ 19 bis 24 die Bezeichnung §§ 20 bis 25 erhalten.Um Genehmigung durch den Gemeinderat wird ersucht.

Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Der Gemeinderat der Stadt Amstetten beschließt folgendes:Die Nebengebührenordnung und Dienstbekleidungsvorschrift für die Bedienstetender Stadtgemeinde Amstetten, erlassen gemäß den Bestimmungen der §§ 41 bis 48a) bzw. § 52 der NÖ. Gemeindebeamtendienstordnung 1976, LGBl.Nr. 2400, und der§§ 20, 21 und 23 des NÖWestr Gemeindevertragsbedienstetengesetzes 1976,LGBl.Nr. 2420-, mit Verordnung des Gemeinderates vom 18.12.1982, in der Fassungder Verordnungen vom 4.7.1984, 17.12.1984, 5.7.1985, 16.12.1985, 30.10.1986,18.11.1987, 11.1.1989, 20.12.1989, 18.12.1990, 27.2.1991, 18.12.1992, 21.12.1992,15.12.1993, 20.4.1994, 23.11.1994, 14.11.1996, 7.1.1998, 11.3.1998, 4.1.1999,3.1.2000, 18.12.2000, 2.1.2002 und 23.12.2002, 18.12.2003, 21.12.2004,21.12.2005, 14.12.2006, 14.12.2007, 18.12.2008, 18.12.2009, 14.12.2011,13.12.2012, 12.12.2013, 10.12.2014 und 9.12.2015 wird wie folgt geändert:

§ 5 Abs. 2./ lautet neu:Für Dienstverrichtungen wird nach mehr als sechs Stunden pro Tag eine Tages-gebühr gewährt, wenn der Ort der Dienstverrichtung mehr als 3,5 km von der ständi-gen Arbeitsstätte entfernt ist (kürzeste zumutbare Wegstrecke)

Page 17: E I N L A D U N G - fpoe- · PDF fileReferat des Gemeinderatsausschusses 1: 3) ... AMG nicht Platz finden, sind unter dem Ansatz 8140 Straßenreinigung zu verbuchen. Wechselrede: GR

Werden die Dienstverrichtungen durch Rückfahrten zum Dienstort in der Pause vomDienstgeber vergütet (Fahrt mit eigenem PKW bei Gewährung einer Bauschver-gütung oder Bezahlung des Kilometergeldes oder Fahrt mit einem Auto des Dienst-gebers), besteht kein Anspruch auf eine Tagesgebühr.Punktezahl 3,86

§ 9 lautet neu:Bei Vertretung der Stadtamtsdirektorin sowie eines Abteilungs- oder Referatsleitersinfolge Krankheit, dienstlicher Abwesenheit, Urlaub, Zeitausgleich sowie durchDienstplangestaltung im Turnus- oder Wechseldienst (auch Nachtdienste) gebührtdem Vertreter für die Mehrarbeit und höhere Verantwortung eine qualitative Mehr-dienstleistungsentschädigung für jeden vollen Vertretungstag, sofern der Stellver-treter den Leiter mindestens 85 % des vollen Vertretungstages (Sollzeit) vertritt, derLeiter nicht mehr als 15 % des vollen Vertretungstages Anwesenheit aufweist, undsofern kein Anspruch auf eine Verwendungszulage besteht.Punktezahl 2,53

§ 16 Abs. 11 wird neu angefügt:Die Raumpflegerinnen der öffentlichen WC-Anlagen (WC-Alte Zeile, WC-Stadtpfarr-kirche, im Parkdeck Eggersdorfer Straße das Behinderten-WC und WC BahnhofGreinsfurth) sowie der WCs in den Friedhöfen erhalten für den tatsächlichen Reini-gungsaufwand der WCs eine Schmutz- und Erschwerniszulage in der Höhe von 8 %des jeweiligen Stundenlohnes.

Abschnitt C – Stadtwerke Amstetten – Aus dem § 19 Erschwernis-, Schmutz und Gefahrenzulage wird§ 19 Bereitschaftsentschädigung:

Für die außerhalb der im Dienstplan vorgeschriebenen Dienststunden zu leistendenBereitschaft oder Rufbereitschaft gebührt die im § 48 a GBDO vorgesehene Bereit-schafts- bzw. Rufbereitschaftsentschädigung. Ergänzend zur Bereitschaftsentschädigung wird hinsichtlich der allgemeinen Erreich-barkeit folgende Definition aufgenommen:Allgemeine Erreichbarkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer außerhalb seiner norma-len, für den betreffenden Tag vorgesehenen regelmäßigen Arbeitszeit auf Anordnungdes Arbeitgebers oder dessen Bevollmächtigten innerhalb einer Entfernung von vierWegkilometern – von seiner Wohnung aus gerechnet – für allfällige Arbeitsleistungenerreichbar ist.Er ist verpflichtet, seinen jeweiligen Aufenthaltsort in der vom Arbeitgeber oderdessen Bevollmächtigten vorgeschriebenen Weise bekannt zu geben.Wenn er aber mit einer drahtlosen Rufeinrichtung ausgestattet ist, entfällt die Ver-pflichtung, den jeweiligen Aufenthaltsort bekannt zu geben, und kann er sich bis zu 6Wegkilometer von seiner Wohnung entfernen.Er hat sich jedoch über Anruf des Arbeitgebers oder dessen Bevollmächtigtenunmittelbar zu melden. Wenn es sich arbeitsorganisatorisch als zweckmäßig erweist,anstelle der 6 Wegkilometer eine Zeitspanne zu setzen, so ist hierüber eineBetriebsvereinbarung abzuschließen.

Der § 19 Abs 1 bis 8 Erschwernis-, Schmutz- und Gefahrenzulage wird der neue§ 20 Abs. 1 bis 8 Erschwernis-, Schmutz- und Gefahrenzulagen, wobei derAbs.1, 2 und 7 neu lauten:

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Aus § 19 Abs. 1 wird § 20 Abs. 1, wobei dieser neu lautet:Für die mit Grabarbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen (als solche gelten auchGleisplanum, Zufahrtsstraßen und Wege, Höfe von Garagen, Straßen in Fabriksge-länden, Wohnhausanlagen und Anlagen ähnlicher Art) bei Herstellung von Erdgräbenfür Kabel-, Gas-, Wasser-, Telefon-, Ölleitungen und dergleichen mit einer oberenWeite bis 80 cm und einer Tiefe von mehr als 60 cm sowie beim Verlegen von Kabelnoder Leitungsrohren in der Künette; weiters Kanalarbeiter, die in einer Tiefe von mehrals 2m, bei einer Breite bis zu 2m verbundene Verschmutzung erhalten die damitbeschäftigten Gemeindebediensteten eine Schmutzzulage von 10% desStundenlohnes.

Aus § 19 Abs. 2 wird § 20 Abs. 2, wobei dieser neu lautet:Für die mit Arbeiten im Inneren von Wasserleitungsdruckkesseln, Brunnen, Brunnen-köpfen und Turbinenkammern verbundene Erschwernis gebührt eine Erschwernis-zulage von 30 % des Stundenlohnes.

Aus § 19 Abs. 3 wird § 20 Abs. 3:Für die Bergung von Leichen unter besonders schwierigen und belastenden Um-ständen, z.B. nach Suiziden mit Schusswaffen und auf Schienen, Wasserleichen, aufbesonders unwegsamen Gelände, verweste Leichen, erhalten die damit beschäftig-ten Gemeindebediensteten eine Bergegebühr pro Leiche.Punktezahl 50,00Sind mehrere Bedienstete mit der Bergung beschäftigt, sind die Punkte auf die betei-ligten Personen aufzuteilen.

Aus § 19 Abs. 4 wird § 20 Abs. 4:Für die mit Rekonstruktion von Leichen für die offene Aufbahrung verbundene Gefahrerhalten die Gemeindebediensteten pro Leiche eine GefahrenzulagePunktezahl 13,58Sind mehrere Bedienstete mit der Wiederherstellung einer Leiche beschäftigt, istdieser Betrag auf die beteiligten Personen aufzuteilen.Die Raumpflegerin, die die Reinigung des Thanatopraxieraumes durchführt, erhälteine Gefahrenzulage in der Höhe von 20 v.H. des Stundenlohnes für jede Stunde,während der sie den Thanatopraxieraum nach einer Rekonstruktion reinigt.

Aus § 19 Abs. 5 wird § 20 Abs. 5:Für die mit dem Ein- und Umsargen einer Leiche verbundene Gefahr erhalten diedamit beschäftigten Gemeindebediensteten eine Gefahrenzulage.Punktezahl 2,93

Aus § 19 Abs. 6 wird § 20 Abs. 6:Für die mit dem Waschen, Ankleiden und Rasieren einer Leiche verbundene Gefahrerhalten die damit beschäftigten Gemeindebediensteten eine Gefahrenzulage.Punktezahl 9,05

Aus § 19 Abs. 7 wird § 20 Abs. 7, wobei dieser neu lautet:Arbeitnehmer erhalten für Arbeiten mit Bohrhämmern (ausgenommen Schlagbohr-maschinen), sofern diese zumindest 6,5 kg schwer sind, eine Erschwerniszulage von10 % des Stundenlohnes (100 % Erschwerniszulage).

Aus § 19 Abs. 8 wird § 20 Abs. 8:

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Für die beim Baumschneiden mittels Hubsteiger und einer Motorsäge sowie für dieVerlegearbeiten von Fotovoltaikpaneelen und Blitzschutzleitungen auf Schräg-dächern (ab 15 Grad Neigung) verbundene Gefahr und Erschwernis gebührt eine Gefahren-zulage in der Höhe von 10 % des Stundenlohnes (je 50 % Gefahren- und Erschwerniszulage).

Aus § 20 - Gefahrenzulage für den Hochspannungsstörungsdienst wird derneue § 21:§ 21 – Gefahrenzulage für den Hochspannungsstörungsdienst:Gemeindebedienstete im turnusmäßigen Hochspannungs-Störungsdienst erhaltenfür die mit der Ausübung dieses Dienstes verbundene Gefahr 20 % des Stunden-lohnes pro jeweiligen Einsatz.

Aus § 21 Schichtdienstzulage wird der neue § 22 Schichtdienstzulage:§ 22 – Schichtdienstzulage:Schaltwärter des Kraftwerkes erhalten für den beim Schichtdienst (von 18.00 bis 6.00Uhr) anfallenden Nachtdienst eine monatliche Schichtdienstzulage.Punktezahl 96,27Bei weniger als sechs Schichtdiensten innerhalb eines Monats gebührt die Schicht-dienstzulage je Schichtdienst.Punktezahl 11,98

Aus § 22 Erschwerniszulage für Kraftwerk wird der neue § 23 Erschwernis-zulage für Kraftwerk:§ 23 Erschwerniszulage für Kraftwerk:Gemeindebedienstete, die fallweise Hochwasser-, Laub- oder Eisdienst im Kraftwerkversehen, erhalten für die mit diesen Dienstleistungen in der Zeit von 18.00 Uhr bis6.00 Uhr verbundene Erschwernis eine Zulage.Punktezahl 1,37(je 50 % Erschwernis- und 50 % Gefahrenzulage).

Abschnitt D – Dienstbekleidungsvorschrift:Aus § 23 Allgemeine Bestimmungen wird der neue § 24 Allgemeine Bestim-mungen:§ 24 Allgemeine Bestimmungen:1./ Die in dieser Dienstbekleidungsvorschrift bezeichneten Gemeindebediensteten

der Stadtgemeinde Amstetten erhalten nach Maßgabe der Erfordernisse desDienstes die in dieser Dienstbekleidungsvorschrift bezeichnete Dienst- undArbeitsbekleidung mit der angeführten Tragdauer grundsätzlich in natura beige-stellt.

2./ Die Dienstbekleidung ist und bleibt bis zum Ablauf der Tragdauer Eigentum derStadtgemeinde Amstetten; sie ist während des Dienstes verpflichtend zu Tragen.Außer Dienst darf die Dienstbekleidung nicht getragen werden.

3./ Die Dienstbekleidungsstücke sind in gutem und sauberen Zustand zu erhalten.Für die Pflege, Reinigung und Erhaltung der Dienstbekleidung haben dieGemeindebediensteten grundsätzlich selber aufzukommen.

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4./ Neue Dienstbekleidung kann nur dann vor Ablauf der Tragdauer beantragtwerden, wenn die vorzeitige Unbrauchbarkeit durch außergewöhnliche Umständehervorgerufen wurde.

5./ Über die Ausgabe der Dienstbekleidung ist ein Dienstbekleidungsnachweis zuführen. Für die Verwaltung der Hoheitsverwaltung, Schulen und Kindergärtensowie für den Friedhof und die Sportplätze erfolgt dies in der Abteilung für Perso-nalangelegenheiten, für den manuellen Bereich bei der AVB in der Verwaltung derAVB, für die Bau- und Wirtschaftshöfe im Sekretariat des Bauhofes Amstetten undfür die Stadtwerke in der Direktion derselben. Für die Polizei und für den GAVerfolgt der Nachweis ebenfalls in der Fachabteilung. Die Gemeindebedienstetenhaben den richtigen Empfang der Dienstbekleidung durch ihre Unterschrift zubestätigen.

6./ Wenn die Besorgung der Dienstbekleidung auf wesentliche Schwierigkeiten stößt,kann der Gemeindebedienstete auch mit Geld abgefunden werden.

7./ Beim Ausscheiden aus dem Dienst der Stadtgemeinde Amstetten haben dieGemeindebediensteten, soweit dies tunlich ist, die erhaltene Dienstbekleidung zu-rückzustellen oder gemäß der Tragdauer die Dienstbekleidung in Geld abzulösen.

8./ Die Farbe und der Schnitt der Uniformbekleidungsstücke der Gemeindewache-beamten sowie deren Dienstgradabzeichen auf Kappe und Kragenaufschlägensowie die Ärmeldistinktionen richten sich im Wesentlichen nach den Bestimmun-gen der für die Bundessicherheitswache geltenden Vorschrift. Die Farbe fürBlusen, Kappen und Mantelstoffe ist grün, die Knöpfe sind goldfarben, Kragenauf-schläge und Passepoils sind rot gehalten. Die Distinktion der Gemeindewache-beamten, wie Kappenkokarde, Kappenembleme und Korpsabzeichen sind vonjenen der Bundesexekutive unterschiedlich gehalten. Weder auf den Kragenauf-schlägen, noch auf der Uniformkappe darf das Korpsabzeichen der Bundespolizeiangebracht werden.

9./ Die Saisonbediensteten der Stadtgemeinde Amstetten haben ebenfalls Anspruchauf Dienstbekleidung. Wird ein Aushilfsbediensteter mehrmals befristet verwendet,so ist diese Dienstzeit der Tragdauer anzurechnen.

10./Grundsätzlich ist den Bediensteten der Stadtgemeinde Amstetten die in denBestimmungen der Arbeitsschutzverordnung vorgesehene Schutzbekleidungbeizustellen.

Aus § 24 Dienst- und Arbeitsbekleidung für die Gemeindebediensteten derStadtwerke und der Hoheitsverwaltung wird der neue § 25 Dienst- und Arbeits-bekleidung für die Gemeindebediensteten der Stadtwerke und der Hoheitsver-waltung, wobei dieser ergänzt bzw. erweitert wird:

1./ Folgende Gemeindebedienstete der HOHEITSVERWALTUNG erhalten eineDienst- bzw. Arbeitskleidung:

Aus § 24 Abs. 1 a und b wird § 25 Abs. 1 a und b:a./ Verwaltungspersonal:

Herren - 1 Hemd oder 1 Paar PantoffelDamen - 1 Bluse oder 1 Paar Pantoffel Tragdauer jeweils 1 Jahr

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Beträgt das vereinbarte Beschäftigungsausmaß weniger als die Hälfte dernormalen Arbeitszeit, verlängert sich die Tragdauer auf 2 Jahre.

b./ Amtswart:1 Arbeitsmantel, Tragdauer 1 Jahr, oder 1 Paar Pantoffel, Tragdauer 1 Jahr1 Paar Arbeitsschuhe, Tragdauer 1 Jahr

§ 25 Abs. 1 c) und d) wird neu eingefügt:c./ IT-Bereich (nach Bedarf):

1 Arbeitshose Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit

d./ Technischer Dienst und Mitarbeiter des GIS (nach Bedarf):1 Schutzhelm Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit1 Schutzbrille für die Sicherheitsfachkraft

Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit1 Warnkleidung Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit1 Handschutz Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit1 Paar Sicherheitsschuhe Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit1 Paar Sicherheitsstiefel Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit1 Winterschutzbekleidung – Warnkleidung

Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit1 Wetterschutzkleidung – Warnkleidung

Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit1 Wetterschutzkleidung für Mitarbeiter für den Bereich Kanal (Schächte)

Tragdauer bis zur UnbrauchbarkeitGehörschutz – Ohrstoppeln Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit

Aus § 24 Abs. 1 c wird § 25 Abs. 1 e), wobei die angeführte Dienstbekleidung für die Raumpflegerin in der HLW und HAK für den Winterdienst gestrichen werden.

e./ Raumpflegerinnen (ohne AVB, WC-Anlagen, Friedhöfe und Schloss Ulmerfeld), Kinderbetreuerinnen und Küchendienst:

Raumpflegerinnen:1 Arbeitsmantel, Tragdauer 1 Jahr oder1 Paar Pantoffel, Tragdauer 1 Jahr

Kinderbetreuerinnen:1 Arbeitsmantel, Tragdauer 1 Jahr oder1 Paar Pantoffel, Tragdauer 1 Jahr Beträgt das vereinbarte Beschäftigungsausmaß weniger als die Hälfte der normalen Arbeitszeit, verlängert sich die Tragdauer auf 2 Jahre.

Küchendienst:2 Tuniken, Tragdauer 2 Jahre und2 Schiffchen, Tragdauer 2 Jahre

Raumpflegerin der öffentlichen WC-Anlagen:1 Winterjacke gefüttert, Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit

Raumpflegerinnen Friedhöfe:1 Fleecejacke mit Zipp, Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit

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Raumpflegerin Schloss Ulmerfeld:1 Fleecejacke mit Zipp, Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit

Raumpflegerin der Verbandskläranlage:2 Arbeitsmäntel, Tragdauer 1 Jahr, oder 1 Arbeitsmantel und 1 Paar Pantoffel, Tragdauer 1 Jahr

Aus § 24 Abs. 1 d wird § 25 Abs. 1 f:

f./ Schulwarte:1 Arbeitsmantel, Tragdauer 1 Jahr.1 Arbeitsanzug (Jacke und Hose), Tragdauer 3 Jahre

Für das Mähen der Grünflächen erhalten die Schulwarte ein Paar Sicherheits-arbeitsschuhe, tragbar bis zur Unbrauchbarkeit.

Aus § 24 Abs. 1 e wird § 25 Abs. 1 g, wobei dieser wie folge abgeändert wird:

g./ Konduktführer für alten und neuen Friedhof und Friedhof Ulmerfeld:Konduktführer für alten und neuen Friedhof und Friedhof Ulmerfeld (Anzahl nachBedarf):1 Stoffmantel Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit2 Anzüge mit Gilet Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit1 Pullover Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit2 Krawatten Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit2 Hemden bzw. Blusen Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit1 Paar Handschuhe Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit1 Kappe Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit1 Paar Arbeitshandschuhe Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit

Aus § 24 Abs. 1 f wird § 25 Abs. 1 h:

h./ Friedhofsarbeiter des alten und des neuen Friedhofes sowie des Friedhofes Ulmerfeld:

1 Arbeitsanzug (zwei Bundhosen und eine Bluse in blau) Tragdauer 1 Jahr oder

1 Arbeitsmantel, Tragdauer 1 Jahr1 Paar Arbeitsschuhe, Tragdauer 1 Jahre1 Regenschutzanzug, tragbar bis zur Unbrauchbarkeit oder1 Regenmantel, tragbar bis zur Unbrauchbarkeit1 Paar Gummistiefel, Tragdauer 3 Jahre1 Winterjacke gefüttert, Tragdauer 3 Jahre1 Winterkappe mit Ohrenschutz, tragbar bis zur Unbrauchbarkeit1 Paar Winterfäustlinge oder -handschuhe,

tragbar bis zur Unbrauchbarkeit1 Paar Winterstiefel, tragbar bis zur Unbrauchbarkeit

Aus § 24 Abs. 1 g wird § 25 Abs. 1 i:

i./ Arbeiter, die überwiegend in Werkstätten arbeiten:1 Arbeitsanzug (oder Latzhose und Bluse in orange, Aufdruck "Stadt-gemeinde Amstetten" oberhalb der Brusttasche),

Page 23: E I N L A D U N G - fpoe- · PDF fileReferat des Gemeinderatsausschusses 1: 3) ... AMG nicht Platz finden, sind unter dem Ansatz 8140 Straßenreinigung zu verbuchen. Wechselrede: GR

Tragdauer 1 Jahr1 Paar Arbeitsschuhe, Tragdauer 1 Jahr.

Aus § 24 Abs. 1 h wird § 25 Abs. 1 j:

j./ Arbeiter, die überwiegend im Freien arbeiten und Schlosswart desSchlosses Ulmerfeld:1 Arbeitsanzug (zwei Bundhosen und eine Bluse in orange, Aufdruck "Stadtge-meinde Amstetten" oberhalb der Brusttasche),

Tragdauer 1 Jahr1 Paar Arbeitsschuhe, Tragdauer 1 Jahr1 Regenschutzanzug, tragbar bis zur Unbrauchbarkeit oder1 Regenmantel, tragbar bis zur Unbrauchbarkeit1 Paar Gummistiefel, Tragdauer 3 Jahre1 Winterjacke gefüttert, Tragdauer 3 Jahre1 Winterkappe mit Ohrenschutz, tragbar bis zur Unbrauchbarkeit

1 Paar Winterfäustlinge oder -handschuhe,tragbar bis zur Unbrauchbarkeit

1 Paar Winterstiefel, tragbar bis zur Unbrauchbarkeit1 Goretex-Jacke, Tragdauer 5 Jahre

Arbeiter, die überwiegend im Freien arbeiten, erhalten zwei T-Shirts in der Farbe orange mit dem Aufdruck „Stadtgemeinde Amstetten“, Tragdauer ein Jahr.

Mitfahrer der Müllabfuhr erhalten die gefütterte Winterjacke(Goretex) in orange Angeführte Winterbekleidung: Mindesttragdauer 3 Jahre

Die Straßenarbeiter und die Mitfahrer der Müllabfuhr erhalten nach Bedarf eine Kappe durch die diese Arbeiter von Verkehrsteilnehmernleicht erkennbar sind.Die Kanalarbeiter der Stadtgemeinde Amstetten erhalten nach Bedarf ein wasserabweisendes Kanalschutzgewand.

Aus § 24 Abs. 1 i wird § 25 Abs. 1 k:

k./ Kraftfahrer und Mechaniker:1 Arbeitsanzug (oder Latzhose und Bluse in orange, Aufdruck "Stadtgemeinde Amstetten" oberhalb der Brusttasche),

Tragdauer 1 Jahr (Kraftfahrer)2 Arbeitsanzüge (oder Latzhosen und Blusen in orange, Aufdruck„Stadtgemeinde Amstetten“ oberhalb der Brusttasche),

Tragdauer 1 Jahr (Mechaniker)1 Paar Gummistiefel, tragbar bis zur Unbrauchbarkeit1 Regenschutzbekleidung, tragbar bis zur Unbrauchbarkeit1 Paar Arbeitsschuhe, Tragdauer 1 Jahr1 Winterjacke gefüttert, Tragdauer 3 Jahre1 Winterkappe mit Ohrenschutz, tragbar bis zur Unbrauchbarkeit1 Paar Winterfäustlinge oder -handschuhe,

tragbar bis zur Unbrauchbarkeit1 Paar Filzstiefel, halbhoch, tragbar bis zur Unbrauchbarkeitangeführte Winterbekleidung: Mindesttragdauer 3 Jahre

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Aus § 24 Abs. 1 j wird § 25 Abs. 1 l, wobei dieser wie folgt ergänzt wird:

l./ Haustechniker und Bade-/Saunawarte in Naturbad Amstetten und Heidebad Haus -mening:3 T-Shirts weiß, Tragdauer 1 Jahr (Aufschrift: Naturbad bzw. Heidebad)2 Shorts, Tragdauer 1 Jahr1 Arbeitsmantel oder Latzhose oder Bundhose oder Gilet,

Tragdauer 2 Jahre1 Haube für Winterarbeiten nach Bedarf (z.B. Schneeräumung)1 Sonnenbrille nach Bedarf (Zuschuss € 50,--)1 Natojacke gefüttert, tragbar bis zur Unbrauchbarkeit1 Regenschutzbekleidung, tragbar bis zur Unbrauchbarkeit1 Paar Gummistiefel mit weißen Sohlen, tragbar bis zur Unbrauchbarkeit1 Paar Sicherheitsarbeitsschuhe mit hellere Sohle,

tragbar bis zur Unbrauchbarkeit2 Paar Pantoffel, Tragdauer 1 Jahr1 Fleecejacke mit Zipp, tragbar bis zur Unbrauchbarkeit1 Badebekleidung, tragbar bis zur Unbrauchbarkeit1 Fleecejacke mit Zipp, tragbar bis zur Unbrauchbarkeit1 Paar Pantoffel für Arbeiten im Nassbereich,

Tragdauer 1 Jahr

Hallenwarte Johann-Pölz-Halle:1 Arbeitshose (Latzhose, Bundhose, kurze Hose),

Tragdauer 1 Jahr2 Polo (Kurz- oder Langarm) oder 2 T-Shirt (Kurzarm) (Aufschrift: Amstettner Veranstaltungsbetriebe), Tragdauer 1 Jahr1 Paar Arbeitsschuhe, Tragdauer 1 Jahr1 Sweater (Aufschrift: Amstettner Veranstaltungsbetriebe),

Tragdauer 1 Jahr1 schwarze Bundhose (für Veranstaltungsdienst),

Tragdauer 2 Jahre oder nach Bedarf1 Kälteschutzjacke (Jacke mit Fleeceweste, Farbe rot und Aufschrift: Amstettner Veranstaltungsbetriebe),

tragbar bis zur Unbrauchbarkeit1 Paar Sicherheitsarbeitsschuhe, nach Bedarf

Eismeister ganzjährig:1 Arbeitshose (Latzhose, Bundhose, kurze Hose),

Tragdauer 1 Jahr

1 Sweater (Aufschrift: Amstettner Veranstaltungsbetriebe), Tragdauer 1 Jahr

1 Paar Arbeitsschuhe, Tragdauer 1 Jahr

2 Polo (Lang- oder Kurzarm) oder 2 T-Shirt (Aufschrift: Amstettner Veranstaltungsbetriebe), Tragdauer 1 Jahr

1 schwarze Bundhose (für Veranstaltungsdienst), Tragdauer 2 Jahre

1 Kälteschutzjacke (Aufschrift: Eismeister), tragbar bis zur Unbrauchbarkeit

1 Paar Arbeitsschuhe (gefüttert für Eisflächenbegehung),

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tragbar bis zur Unbrauchbarkeit

1 Paar Sicherheitsarbeitsschuhe, nach Bedarf

1 Arbeitsjacke, tragbar bis zur Unbrauchbarkeit

Eismeister saisonal:1 Arbeitshose (Latzhose, Bundhose, kurze Hose), Tragdauer 1 Jahr1 Sweater (Aufschrift: Amstettner Veranstaltungsbetriebe), Tragdauer 1 Jahr1 Paar Arbeitsschuhe, Tragdauer 1 Jahr1 Polo (Lang- oder Kurzarm) oder 1 T-Shirt (Aufschrift: Amstettner Veranstaltungsbetriebe), Tragdauer 1 Jahr1 schwarze Bundhose (für Veranstaltungsdienst), Tragdauer 3 Jahre1 Kälteschutzjacke (mit Aufschrift: Eismeister), tragbar bis zur Unbrauchbarkeit1 Paar Arbeitsschuhe (gefüttert für Eisflächenbegehung), tragbar bis zur Unbrauchbarkeit1 Paar Sicherheitsarbeitsschuhe, nach Bedarf1 Arbeitsjacke, tragbar bis zur Unbrauchbarkeit

Raumpflegerinnen in der Johann-Pölz-Halle und Eishalle:2 T-Shirts weiß, (Aufschrift: Amstettner Veranstaltungsbetriebe), Tragdauer 1 Jahr 1 Paar Arbeitsschuhe oder 1 Paar Crocs Tragdauer 1 Jahr1 Paar Gummistiefel, nach Bedarf1 Kälteschutzbekleidung (schwarze Weste mit Aufdruck Amstettner Veranstaltungsbetriebe), nach Bedarf

Kassenpersonal im Naturbad, Heidebad und Eishalle:2 T-Shirts weiß (Aufdruck: Naturbad bzw. Heidebad), Tragdauer 1 Jahr1 Paar Pantoffel, Tragdauer 1 Jahr

Raumpflegerinnen im Naturbad Amstetten und Heidebad Hausmening:2 Shorts weiß, Tragdauer 1 Jahr3 T-Shirts weiß (Aufschrift: Naturbad bzw. Heidebad), Tragdauer 1 Jahr2 Paar Pantoffel mit Fersenriemen für Arbeiten im Nassbereich, Tragdauer 1 Jahr1 Paar Gummistiefel mit weißen Sohlen, tragbar bis zur Unbrauchbarkeit1 Regenschutzbekleidung, tragbar bis zur Unbrauchbarkeit1 Kälteschutzjacke (Jacke mit Fleeceweste), tragbar bis zur Unbrauchbarkeit1 Paar Sicherheitsarbeitsschuhe mit heller Sohle, tragbar bis zur Unbrauchbarkeit1 Sonnenbrille, nach Bedarf (Zuschuss € 50,--) wurde ergänzt

Aus § 24 Abs. 1 k wird § 25 Abs. 1 m:

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m./ Gemeindewachebeamte:2 Hosen (Mehrzweckhose - schwarz und grün) Tragdauer 1 Jahr1 Bluse Tragdauer 3 Jahre1 Mantel oder 1 Lederjacke oder 1 Goretex Tragdauer 3 Jahre3 Hemden Tragdauer 1 Jahr1 Paar Schuhe Tragdauer 1 Jahr1 Paar Gummistiefel Tragdauer 5 Jahre1 Mütze Tragdauer 2 JahreDie Gemeindewachebeamten erhalten nach Bedarf neben der angeführten Dienstbekleidung sonstige zur Uniform gehörende Bekleidungsstücke wie weiße Handschuhe, Selbstbinder, Pullover, Hemden u. dgl. beigestellt.

Aus § 24 Abs. 1 l wird § 25 Abs. 1 n:

n./ Arbeiter in der Verbandskläranlage:3 Latzhosen samt Blusen (oder drei Arbeitsmäntel, orange mit

Aufdruck "Gemeindeabwasserverband Amstetten" oberhalb derBrusttasche), Tragdauer 1 Jahr

1 Paar Gummistiefel Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit 1 Paar Arbeitsschuhe Tragdauer 1 Jahr1 Regenschutzanzug Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit1 Winterjacke gefüttert Tragdauer 3 Jahre1 Winterkappe mit Ohrenschutz Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit1 Paar Winterhandschuhe Tragdauer 1 Jahr1 Kanalschutzgewand nach Bedarf.

Aus § 24 Abs. 1 m wird § 25 Abs. 1 o:

o./ Platzwart für die Sportstätten:1 Trainingsanzug (Aufschrift "Stadt-gemeinde Amstetten") Tragdauer 3 Jahre1 Paar Sportschuhe Tragdauer 1 Jahr1 Arbeitsjacke, Tragdauer 1 JahrZusätzlich erhält der Platzwart die für die Arbeiter, die überwiegend im Freien arbeiten, vorgesehene Arbeitskleidung

Aus § 24 Abs. 2 wird § 25 Abs. 2, wobei dieser wie folgt ergänzt bzw. erweitertwird:

2./ Folgende Gemeindebedienstete der STADTWERKE erhalten eine Dienst- bzw. Arbeitskleidung:

a./ Verwaltungspersonal:1 Hemd oder 1 Bluse jeweils mit Stadtwerkelogo

Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit

b./ Mitarbeiter der Zählerabteilung und Zählerableser, Mitarbeiter mit Kundenkontakt:

1 Softshelljacke mit Stadtwerkelogo Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit1 Winterjacke gefüttert mit Stadtwerkelogo Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit

Page 27: E I N L A D U N G - fpoe- · PDF fileReferat des Gemeinderatsausschusses 1: 3) ... AMG nicht Platz finden, sind unter dem Ansatz 8140 Straßenreinigung zu verbuchen. Wechselrede: GR

2 Hemden mit Stadtwerkelogo auf Kragen Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit1 Paar Arbeitsschuhe - nach Bedarf Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit

c./ Arbeiter (im Freien, in Werkstätten und Mechaniker):2 Arbeitsanzüge (Hose oder Latzhose, kurze Hose, Bluse, Sweater, Gilet gefüttert) jeweils mit Stadtwerkelogo

Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit1 Paar Arbeitsschuhe Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit1 Regenschutzanzug Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit1 Paar Gummistiefel Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit1 Winterjacke gefüttert mit Stadtwerkelogo

Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit1 Haube mit Stadtwerkelogo Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit1 Sommerkappe mit Stadtwerkelogo Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit5 T-Shirts blau mit Stadtwerkelogo Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit

d./ Raumpflegerinnen und Magazineure:1 Arbeitsmantel Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit1 Paar Arbeitsschuhe Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit

e./ Bestattung:1 Stoffmantel mit Tempora-Logo Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit2 Anzüge mit Gilet Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit1 Pullover Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit2 Krawatten Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit2 Hemden bzw. Blusen Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit1 Paar Handschuhe Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit1 Kappe Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit1 Paar Arbeitshandschuhe Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit1 Kleid Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit

Aushilfskräfte und Friedhofsarbeiter, die regelmäßig in der Bestattung z.B. fürAbholung bei Rufbereitschaft und Konduktführungen tätig sind, erhalten dieoben angeführten Kleidungsstücke bei Bedarf und ebenfalls Tragdauer bis zurUnbrauchbarkeit.

f./ Mitarbeiter des Verkaufsgeschäftes:1 Softshelljacke schwarz mit orangem Expert-Aufdruck

Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit1 Softshell Gilet Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit

6 Hemden bzw. Blusen kurzarm mit orangem Expert-AufdruckTragdauer bis zur Unbrauchbarkeit

6 Hemden bzw. Blusen langarm mit orangem Expert-AufdruckTragdauer bis zur Unbrauchbarkeit

g./ Serviceabteilung:5 Polo-Shirts kurzarm Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit5 Polo-Shirts langarm Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit

1 Winterjacke gefüttert mit StadtwerkelogoTragdauer bis zur Unbrauchbarkeit

1 Softshelljacke Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit3 Sweater Tragdauer bis zur Unbrauchbarkeit

Aus § 24 Abs. 3 wird § 25 Abs. 3:

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3./ Nach Bedarf erhalten weiters:Die Fahrer von gemeindeeigenen einspurigen Fahrzeugen erhalten einen Sturz-helm.

Aus § 24 Abs. 4 wird § 25 Abs. 4 und wird wie folgt ergänzt:

4./ Nach Ablauf der Tragdauer geht die gemäß Abs. 1 beigestellte Dienstbekleidung,ausgenommen die beigestellte Regenschutzbekleidung, die Winterschutz-kleidung-Warnkleidung, die Wetterschutzkleidung-Warnkleidung, die Wetter-schutzkleidung für die Techniker des Bereiches Kanal (Schächte) sowie dieSicherheitsbrille für die Sicherheitsfachkraft, in das Eigentum der Bedienstetenüber.Bei Unbrauchbarkeit der gemäß Abs. 2 beigestellten Dienstbekleidung ist in derMaterialausgabe der Stadtwerke Amstetten gegen Abgabe des unbrauchbarenKleidungsstückes ein neues auszufassen. Der zuständige Referatsleiter hat dieAusgabe vorher zu genehmigen und die Unverhältnismäßigkeit zu prüfen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Referat des Gemeinderatsausschusses 4:

19) Rathaus Amstetten- Errichtung einer KlimaanlageIm Zuge der Sanierung des Rathauses ist für das Rathaus, die Bücherei und dasKulturamt der Einbau einer Klimaanlage vorgesehen.Diese Leistungen wurden in einem nicht offenen Verfahren ausgeschrieben. 7 Firmenwurden zur Angebotslegung eingeladen. 3 Firmen haben bis zur Angebotseröffnungam 14.04.2016 ein Angebot ausgepreist abgegeben. Nach Prüfung der Angebote in technischer und preislicher Hinsicht durch dasPlanungsbüro Concept 3 – Wolfgang Üblacker GmbH ergibt sich die Fa. Holzer &Weiß Ges.m.b.H., Friedhofstraße 7, 3300 Amstetten als Billigstbieter mit einerAngebotssumme von € 203.241,71 exkl. Mehrwertsteuer bzw. € 243.890,05 inkl.Mehrwertsteuer. In diesem Preis ist ein Nachlass 2 % enthalten.

Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Der Zuschlag für den Einbau der Klimaanlage im Rathaus, der Bücherei und imKulturamt ist an die Fa. Holzer & Weiß Ges.m.b.H., Friedhofstraße 7, 3300 Amstettenals Billigstbieter mit einer Angebotssumme von € 203.241,71 exkl. Mehrwertsteuerbzw. € 243.890,05 inkl. Mehrwertsteuer zu erteilen. In diesem Preis ist ein Nachlassvon 2 % enthalten. Die Bedeckung ist unter der Haushaltsstelle 5/029000-010100und 5/029100-010000 gegeben.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

20) Volksschule Allersdorf – Errichtung einer Hackgutanlage – Baumeisterarbeiten

Für die Errichtung einer Heizzentrale zur Betreibung der Hackgutanlage für denKindergarten und die Volksschule in der Allersdorfer Straße, Amstetten sindBaumeisterarbeiten erforderlich.

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Diese Leistungen wurden in einem nicht offenen Verfahren ausgeschrieben. 3 Firmenwurden zur Angebotslegung eingeladen. 3 Firmen haben bis zur Angebotseröffnungam 14.04.2016 ein Angebot ausgepreist abgegeben. Nach Prüfung der Angebote in technischer und preislicher Hinsicht durch dieStadtgemeinde Amstetten (Bauverwaltung) ergibt sich die Fa. Josef Lehner e.U.,Südlandstraße 1, 3300 Amstetten als Billigstbieter mit einer Angebotssumme von€ 190.437,26 exkl. Mehrwertsteuer bzw. € 228.524,71 inkl. Mehrwertsteuer.

Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Der Zuschlag für die Baumeisterarbeiten zur Errichtung einer Hackgutanlage ist andie Fa. Josef Lehner e.U., Südlandstraße 1, 3300 Amstetten als Billigstbieter miteiner Angebotssumme von € 190.437,26 exkl. Mehrwertssteuer bzw. € 228.524,71inkl. Mehrwertsteuer zu erteilenDie Bedeckung ist unter der HH-Stellen 5/211100-010000 (VS Allersdorf) und5/240002-010000 (KG Allersdorf) gegeben.

Abstimmungsergebnis : einstimmig21) Parkdeck Krankenhaus – Istzustandserhebung für die Instandsetzungsarbeiten

Beim Parkdeck Krankenhaus sind schadhafte Stellen an Decken, Unterzügen,Wänden und Entwässerungsrinnen sichtbar. Eine Instandsetzung der schadhaftenGebäudeteile ist dringend notwendig.Durch eine staatlich akkreditierte Prüf- und Inspektionsstelle für Hochbau bzw. einZivilingenieurbüro für Hochbau sind eine Ist-Zustandserhebung und einSanierungsvorschlag zu erstellen.Für die Ausführung dieser Arbeiten wurden 3 Firmen um Angebotslegung ersuchtund 3 Firmen haben diese Leistungen angeboten. Nach Prüfung der Angebote intechnischer und preislicher Hinsicht ergibt sich als Billigstbieter dieMaterialprüfanstalt Hartl GmbH, Resselstraße 5, 2120 Wolkersdorf, mit einerAngebotssumme von € 13.981,93 exkl. MWSt. bzw. € 16.778,32 inkl. MWSt.

Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Der Auftrag für die Durchführung der Ist-Zustandserhebung für die Sanierung desParkdecks des Krankenhauses ist an die Materialprüfanstalt Hartl GmbH,Resselstraße 5, 2120 Wolkersdorf, mit einer geprüften Angebotssumme von€ 13.981,93 exkl. MWSt. bzw. € 16.778,32 zu erteilen.Die Ausgaben werden auf der HH-Stelle 1/839000-728000 (Parkgaragen – Entgeltfür sonst. Leistungen) verbucht.Die Bedeckung der überplanmäßigen Kosten ist durch Reduzierung der Ausgabenbei der HH-Stelle 1/817000-613000 (Friedhöfe Amstetten – Inst. v. sonst.Grundst.einr.) gegeben.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

22) ABA Amstetten BA 18.8 – Kanalverlängerung in offener Bauweise in derHeimstraße und Am Anger in Greinsfurth inkl. Errichtung der erforderlichen

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Anschlussleitungen – Erd- und Baumeisterarbeiten sowie Lieferungen –Auftragsvergabe

Im Jahre 2016 werden seitens der Stadtgemeinde Amstetten, Kommunale Bauten -Stra-ßenbau in der Heimstraße und Am Anger (Greinsfurth) auf Grund vonNeuparzellierun-gen die öffentlichen Straßen errichtet. (Auskofferung, EinbringungFrostschutz und Tragschicht sowie Asphaltierung).Vor Beginn der Straßenbauarbeiten (Asphaltierung) werden seitens der AbteilungKom-munale Bauten - Kanal die öffentliche Kanalisation inkl. der Anschlussleitungenerrichtet.Diese Arbeiten sollen im Zeitraum Ende Mai bis spätestens Ende September 2016durchgeführt werden, damit die Straßenbauarbeiten (Asphaltierung) abgeschlossenwerden können.Für die o. a. Arbeiten wurden namens der Stadtgemeinde Amstetten von derIngenieur-kanzlei für Wasserwirtschaft, Umwelttechnik und Infrastruktur ZT-GmbH,IKW, 3300 Amstetten, Burgenlandstraße 11 Preisauskünfte eingeholt.

Die Angebotseinholung sowie Errichtung der Kanalverlängerung im Jahre 2016wurde erforderlich, da die G.E.D. Wohnbau GmbH eine Reihenhausanlage mit 12Wohneinheiten ab Mai / Juni 2016 errichtet. Zum Zeitpunkt der Budgeterstellung imSommer 2015 war noch kein Ansuchen um Baubewilligung für o.a. Bauvorhabeneingereicht, wodurch die Kanalverlängerung Am Anger für 2016 nicht budgetiertwurde. Die Umsetzung ist aber durch Umschichtung von finanziellen Mittelngesichert (siehe Antrag).Nach rechnerischer und sachlicher Prüfung der Angebote für die Erd- undBaumeisterarbeiten sowie Lieferungen zur Errichtung der ABA Amstetten BA 18.8 -Kanalverlängerung in offener Bauweise in der Heimstraße und Am Anger inGreinsfurth inkl. Errichtung der erforderlichen Anschlussleitungen ergab sichnachstehende Reihung der Bieter:1. Fa. STRABAG AG, St. Peter/Au € 57.125,002. Fa. Teerag-Asdag AG, Mauer € 57.495,133. Fa. Held & Francke Bau GesmbH, Loosdorf € 59.392,00Das Angebot der Firma STRABAG AG, An der Bahn 4, 3352 St. Peter/Au war aufGrund der o.a. Prüfung als Billigstbieter mit einer Gesamtvergabesumme von€ 57.125,00 exkl. Mehrwertsteuer zu bewerten.

Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Für das BVH BA 18.8 - Kanalverlängerung in offener Bauweise in der Heimstraßeund Am Anger in Greinsfurth inkl. Errichtung der erforderlichen Anschlussleitungenwird gemäß § 35, Abs. 22g der GO f. NÖ die Genehmigung erteilt an die FirmaSTRABAG AG, An der Bahn 4, 3352 St. Peter/Au zu einem geprüftenAngebotsbetrag von € 57.125,00 exkl. Mehrwertsteuer als Billigstbieter zu vergeben.Die Leistungen werden auf der HH-Stelle 5/851180-004080 (Kanal BA 18.8Greinsfurth, Am Anger) verbucht. Die Bedeckung der außerplanmäßigen Ausgaben ist durch Umschichtung derfinanziellen Mittel aus dem VA-Ansatz 5/851590-004000 (Kanal BA 59 WeißesKreuz), das 2016 nicht zur Ausführung gelangt, gegeben.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

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23) ABA Amstetten BA 37 – Errichtung einer Kanalisation in offener Bauweise(Trennsystem – Schmutzwasser- und Regenwasserkanal) in der Robert-Lieben-Straße und Grillparzerstraße in Allersdorf inkl. Errichtung der erforderlichenAnschlussleitungen – Erd- und Baumeisterarbeiten sowie Lieferungen –Auftragsvergabe

Im Bereich der ehemaligen Zehetnergründe in Allersdorf ist die Errichtung vonmehreren Wohnbauten (verdichteter Wohnbau) geplant bzw. wurde mit dem Bau desersten Gebäudes bereits begonnen.Um die zukünftigen Gebäude auch an die öffentliche Kanalisation anschließen zukönnen ist eine Verlängerung der bestehenden Kanalisation erforderlich.Der geplante neue Wohnbereich soll im Trennsystem (Schmutzwasser-Regenwasserkanalisation getrennt) entsorgt werden.Die Schmutzwasserkanalisation wird an die bestehende Kanalisation in der Robert-Lieben-Straße angeschlossen (ca. 525 lfm DN 250 Schmutzwasserkanalisation mit21 Stk. Putz und Kontrollschächten).Das Regenwasser (Dachflächen- und Oberflächenwasser) wird über eine neu zuerrichtende Regenwasserkanalisation gesammelt und in den nahen Vorfluter Ybbsabgeleitet (ca. 680 lfm DN 400-DN 800 Regenwasserkanalisation mit 24 Stk. Putz-und Kontrollschächten und einem Auslaufbauwerk).Der Baubeginn ist mit Juni 2016 geplant, als Bauzeit sind ca. 4 – 5 Monate vorge-sehen.Die o. a. Arbeiten wurden namens der Stadtgemeinde Amstetten vom IngenieurbüroDr. LANG ZT-GmbH, Ziviltechniker für Bauwesen, Kulturtechnik und Wasserwirt-schaft, 3300 Amstetten, Franz-Kollmann-Straße 2 im nicht offenen Verfahren ausge-schrieben und fand die Angebotseröffnung am 01.04.2016 im Stadtbauamt derStadtgemeinde Amstetten statt.Nach rechnerischer und sachlicher Prüfung der Offerte für die Erd- und Baumeister-arbeiten sowie Lieferungen zur Errichtung des BVH ABA Amstetten BA 37, Errichtungeiner Kanalisation in offener Bauweise (Kanalerweiterung in Allersdorf - Trennsystem- Schmutzwasser- und Regenwasserkanal) ergab sich nachstehende Reihung derersten drei Bieter:1. Fa. Zehetner Hoch- und Tiefbau GmbH, Amstetten € 845.270,002. Fa. Terrag-Asdag AG, Mauer € 869.451,763. Fa. Strabag AG, St. Peter/Au € 920.099,61

Die drei erstgereihten Angebote wurden vom Ingenieurbüro Dr. LANG ZT-GmbH,Ziviltechniker für Bauwesen, Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, 3300 Amstetten,Franz-Kollmann-Straße 2 rechnerisch und fachtechnisch geprüft, wobei eindeutigdas Angebot der Fa. Zehetner GmbH, P.-Mitterhofer-Str. 6, 3300 Amstetten alsBilligstbieter mit einer Gesamtvergabesumme von € 845.270,00 exkl. Mehrwertsteuerzu bewerten war.

Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Für das BVH ABA Amstetten BA 37, Errichtung einer Kanalisation in offener Bau-weise (Ka-nalerweiterung in Allersdorf - Trennsystem - Schmutzwasser- und Regen-wasserkanal) wird gemäß § 35, Abs. 22g der GO f. NÖ die Genehmigung erteilt, lt.Leistungsausschreibung an die Firma Fa. Zehetner Hoch- u. Tiefbau GmbH, Peter-Mitterhofer-Straße 6, 3300 Amstetten zu einem geprüften Angebotsbetrag von€ 845.270,00 exkl. Mehrwertsteuer als Billigstbieter zu vergeben.

Page 32: E I N L A D U N G - fpoe- · PDF fileReferat des Gemeinderatsausschusses 1: 3) ... AMG nicht Platz finden, sind unter dem Ansatz 8140 Straßenreinigung zu verbuchen. Wechselrede: GR

Die Bedeckung der Jahresquote für das o.a. BVH (BA 37- Kanalerweiterung inAllersdorf - Trennsystem - Schmutzwasser- und Regenwasserkanal) im Jahre 2016iHv € 680.000,-- ist unter der Haushaltsstelle 5/851370-004000 zum Teil gegeben.Die Bedeckung der überplanmäßigen Ausgaben ist durch Umschichtung der finanzi-ellen Mittel aus dem VA-Ansatz 5/851000-004300 (Kanalbestandserhaltungsmaß-nahmen 9-10), das 2016 in reduziertem Ausmaß zur Ausführung gelangt, gegeben.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

24) ABA BA 97.2 – Kanalsanierung Alte Zeile – Kanalsanierung Alte Zeile,Neuerrichtung des Gehsteiges und endgültige Wiederherstellung der Straßen -fahrbahnflächen – Erd- und Baumeisterarbeiten sowie Lieferungen – Auftrags -vergabe

Die Stadtgemeinde Amstetten sowie die Stadtwerke Amstetten müssen ihre Versor-gungs- bzw. Entsorgungsleitungen in der „Alten Zeile“ in offener Bauweise sanieren.Diese Sanierungsarbeiten werden in den Monaten Juli und August 2016 durchge-führt. Im Zuge dieser Sanierungsarbeiten werden auch die erforderlichenBaumaßnahmen der diversen Einbautenträger durchgeführt.Weiters ist die Neuerrichtung des Gehsteiges samt Leistensteine inkl. des erforder-lichen Fahrbahnanteils im Baustellenbereich vorgesehen.Im oberen Bereich der „Alten Zeile“ wird die bestehende Wasserleitung ausgetauschtund daher wird für diesen Bereich eine Totalsperre (siehe beiliegender Lageplan –BLAU schraffierter Bereich) ausgesprochen.Im unteren Bereich der „Alten Zeile“ werden die Kanalanschlussleitungen saniert(siehe beiliegender Lageplan – ROT schraffierter Bereich) – die Zufahrt zu den Park-plätzen sowie die Belieferung der Geschäfte soll zum Großteil aufrecht erhaltenbleiben.Auf Grund der Durchfahrtssperre der „Alten Zeile“ und der dadurch schwierigen ver-kehrstechnischen Situation wurde bereits ein Verkehrskonzept in Abstimmung mit derBH Amstetten sowie den betroffenen Organisationen erarbeitet und seitens der BHgenehmigt. Der Durchzugsverkehr „Alte Zeile“ wird über die Preinsbacher Straße –Bahnhofstraße – Mühlenstraße und Gegenverkehrsbereich Wiener Straße -Hauptplatz bis zum Kreisverkehr Linzer Straße geführt.Für die o. a. Arbeiten wurden namens der Stadtgemeinde Amstetten von der Ingeni-eurkanzlei für Wasserwirtschaft, Umwelttechnik und Infrastruktur ZT-GmbH, IKW,3300 Amstetten, Burgenlandstraße 11 im nicht offenen Verfahren ausgeschriebenund fand die Angebotseröffnung am 01.04.2016 im Stadtbauamt der StadtgemeindeAmstetten statt. Nach rechnerischer und sachlicher Prüfung der Offerte für die Erd- und Baumeister-arbeiten sowie Lieferungen zur Errichtung des BVH ABA Amstetten BA 97.2 –Kanalsanierung Alte Zeile, WVA Amstetten, BA 35 – Wasserleitungssanierung AlteZeile und Neuerrichtung des Gehsteiges und endgültige Wiederherstellung derStraßenfahrbahnflächen ergab sich nachstehende Reihung der ersten drei Bieter:

1. Fa. Teerag-Asdag AG, Mauer € 319.884,932. Fa. Held & Francke Bau GesmbH, Loosdorf € 325.683,413. Fa. STRABAG AG, St. Peter/Au € 347.406,24

Die drei erstgereihten Angebote wurden von der Ingenieurkanzlei für Wasserwirt-schaft, Umwelttechnik und Infrastruktur ZT-GmbH, IKW, 3300 Amstetten, Burgen-landstraße 11 rechnerisch und fachtechnisch geprüft, wobei eindeutig das Angebot

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der Fa. Teerag-Asdag AG, Dieselstraße 3, 3362 Mauer/Amstetten als Billigstbietermit einer Gesamtvergabesumme von € 319.884,93 exkl. Mehrwertsteuer zubewerten war.Das Angebot war auf 4 Obergruppen unterteilt, wobei die Obergruppe 01 (Gemein-kosten) auf die restlichen drei Obergruppen anteilig der Baukostensummen aufgeteiltwurde:

Obergruppe 02Kanalsanierung € 231.784,34

Obergruppe 03 Wasserleitung € 57.273,21Obergruppe 04 Straßenbau Ergänzungsflächen € 30.827,38

Keine Wechselrede

A n t r a g : (StR.v.04.05.2016)Für das BVH ABA Amstetten BA 97.2 – Kanalsanierung Alte Zeile und Neuerrichtungdes Gehsteiges inkl. endgültige Wiederherstellung der Straßenfahrbahnflächen –Erd- und Baumeisterarbeiten wird gemäß § 35, Abs. 22g der GO f. NÖ die Genehmi-gung erteilt an die Firma Teerag-Asdag AG, Dieselstraße 3, 3362 Mauer/Amstettenzu einem geprüften Angebotsbetrag für die OG 02 – Kanalsanierung und OG 04 -Straßenbau Ergänzungsflächen inkl. der anteiligen Kosten für die OG 01 – Gemein-kosten von € 262.611,72 exkl. Mehrwertsteuer als Billigstbieter zu vergeben.Die OG 03 Wasserleitung inkl. der anteiligen Kosten für die OG 01 – Gemeinkostenmit einer Vergabesumme von € 57.273,21 wird von den Stadtwerken Amstettengesondert vergeben.Die Bedeckung der Jahresquote für das BVH BA 97.2 – Kanalsanierung Alte Zeile imJahre 2016 iHv € 200.000,-- ist unter der Haushaltsstelle 5/851970-004010 zum Teilgegeben.Die Bedeckung der überplanmäßigen Ausgaben ist durch Umschichtung der finanzi-ellen Mittel aus dem VA-Ansatz 5/851970-004000 (Sanierung Anschlussleitungen BA97.1), das 2016 in reduziertem Ausmaß zur Ausführung gelangt, gegeben.Die Bedeckung der Jahresquote für das BVH Alte Zeile – Straßenbau und Ergän-zungsflächen im Jahre 2016 iHv € 30.827,38 ist unter den Haushaltsstellen5/612000-201005 und 5/612000-200010 gegeben.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

25) Kanal Prüfmaßnahmen (Kanal-TV, Druckprüfungen, Schachtaufnahmen) für dieKanalisation im Gemeindegebiet von Amstetten, Jahresvertragsabschluss fürden Zeitraum Mitte 2016 bis Mitte 2017 – Auftragsvergabe

Zur Aktualisierung des Kanalkatasters im Gemeindegebiet von Amstetten und alsÜberprüfungsgrundlage für die Abnahme von neu errichteten bzw. sanierten Kanälensind laufend Kanalinspektionen in Form von Kanal-TV-Untersuchungen bzw. Druck-prüfungen durchzuführen. Weiters sind auf Anordnung der Wasserrechtsbehörde Kanal-TV-Überprüfungen alsBewertungsgrundlage zur Schadensklassifizierung des Kanalnetzes (Aufteilung ineinzelne Teilgebiete) in periodischen Abständen durchzuführen.Die o. a. Leistungen wurden im nicht offenen Verfahren von der StadtgemeindeAmstetten – Kommunale Bauten-Kanal ausgeschrieben und 7 Firmen zur Teilnahmean der beschränkten Ausschreibung eingeladen.

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Die Angebotseröffnung fand am 01.04.2016 um 11:20 Uhr kommissionell im Stadt-bauamt der Stadtgemeinde Amstetten statt und hatten bis zu diesem Datum 7Firmen ihr Angebote rechtzeitig eingereicht.Nach rechnerischer, sachlicher und fachtechnischer Prüfung der drei erstgereihtenAngebote ergab sich nachstehende Reihung der ersten drei Bieter:(Preisangabe in Euro exkl. MWSt.):1. Fa. STRABAG AG, Bereich Kanaltechnik,

3382 Loosdorf € 129.862,102. Fa. BÄR Prüf-Technik GmbH.

9821 Obervellach € 135.140,003. Fa. Quabus GmbH

4221 Steyregg € 139.634,25

Die Angebote waren ordnungsgemäß erstellt und daher vergleichbar, sodass alsBilligstbieter die Fa. STRABAG AG, Bereich Kanaltechnik, Wiener Straße 24, 3382Loosdorf festgestellt werden konnte.Die Fa. STRABAG AG hat schon mehrmals derartige Prüfmaßnahmen in Amstettenzur Zufriedenheit der Stadtgemeinde durchgeführt. Seitens des Kanalbetreibers, Kommunale Bauten – Kanal bestehen keine Bedenkengegen die Vergabe des Jahresauftrages für den Zeitraum Juli 2016 bis Juni 2017 andie Fa. STRABAG AG.Der Auftrag für die Arbeiten der Kanalinspektion – Kanal-TV-Untersuchungen undDruckprüfungen im Gemeindegebiet von Amstetten sind daher an die Fa. STRABAGAG, Bereich Kanaltechnik, Wiener Straße 24, 3382 Loosdorf, mit einer geprüftenAngebotssumme, von € 129.862,10 exkl. Mehrwertsteuer zu erteilen.

Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Der Jahresauftrag für die Kanalinspektion (Kanal-TV-Untersuchungen und Druck-prüfungen, Juli 2016 bis Juni 2017) im Gemeindegebiet von Amstetten ist auf Grunddes Ergebnisses des nicht offenen Verfahrens gemäß § 35, Abs. 22g der GO f. NÖan die Fa. STRABAG AG, Bereich Kanaltechnik, Wiener Straße 24, 3382 Loosdorf,mit einer geprüften Angebotssumme, von € 129.862,10 exkl. Mehrwertsteuer zuerteilen.Die Bedeckung für das o.a. BVH ist zum Teil unter der Haushaltsstelle 1/851000-612000 (Instandhaltung von Kanalbauten), zum Teil direkt bei den einzelnenBauabschnitten gegeben.Für die Leistungen für 2017 ist im Voranschlag für 2017 in den entsprechendenHaushaltsstellen Vorsorge zu treffen.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

26) Schloss Ulmerfeld - Erneuerung der Mischwasserkanalisation und Errichtungeiner Wasserleitung

Bezugnehmend auf die Sitzungsvorlage „Revitalisierungskonzept für Managementund Pflege für das Schlossumfeld Ulmerfeld – Vergabe der Planungsleistungen“ (Be-schluss des Stadtrates vom 02.10.2013) sowie des Grundsatzbeschlusses vom17.09.2014 wurde nun nach Abhaltung mehrerer Bürgerrunden und einerSchlusspräsentation ein Gesamtkonzept der Revitalisierung des Schlossumfeldesvom Büro DI Dr. Alfred R. Benesch vorgelegt.

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Dieses Konzept umfasst nun ca. 120 Maßnahmen, die nun in 3 Phasen (beginnend2015 bis 2025) umgesetzt werden sollen. Nun ist beabsichtigt, dieses Revitalisierungskonzept für Management und Pflegeunter Aufbringung von Förderungen und unter Rücksichtnahme auf den Denkmal-schutz bzw. unter Bezugnahme auf die naturschutz- bzw. wasserrechtlichen Aspekteumzusetzen. Im Zuge der Umsetzung wurden nun auch die Mischwasserkanäle einerZustandserhebung unterzogen. Dabei musste festgestellt werden, dass die Kanälezum Teil stark beschädigt sind. Ab dem Böschungsfuß des Schlosses bis zurSchlossstraße (bestehender Mischwasserkanal der Stadt Amstetten) soll nun derdesolate Kanal abgetragen und aufgefüllt und durch einen neuen Mischwasserkanalersetzt werden. Gleichzeitig soll auch eine Wasserleitung mit den Grabarbeitenmitverlegt werden, um eine mögliche Zuleitungen für den geplanten Teich beimSchloss zu gewährleisten. Am 01.04.2016 fand eine Ausschreibung im nicht offenen Verfahren für die Erd- undBaumeisterarbeiten für die ABA Erweiterung Allersdorf, BA 37 statt. Dabei wurde dieFa. Zehetner, Hoch- und Tiefbau GesmbH, 3300 Amstetten, Peter-Mitterhofer-Straße6, als Bestbieter ermittelt und ein entsprechender Vergabevorschlag zu Gunsten derFa. Zehetner erstellt. Im Anhängeverfahren wurde nun die Fa. Zehetner, Hoch- und Tiefbau GesmbH,aufgefordert, ein Angebot basierend auf diesen Billigstbieterpreisen für denHausanschluss des Schlosses von der Schlossstraße inkl. Wasserleitungsanschlussanzubieten. Dieses Angebot beinhaltet: 100 lfm Abbruch Kanal bis DN 300 in Beton (inkl. Schächte) 1 Stk. Abtrag eines bestehenden Entlastungsbauwerkes bis unter GOK und

Verfüllung mit natürlichen Material (Volumen Entlastungsbauwerk ca.100 m³)

70 lfm Errichtung eines Mischwasserkanals DN 300 GF-UP1 Stk. Errichtung eines Energievernichtungsschachtes 70 lfm Errichtung einer Wasseranschlussleitung (Hydrantenleitung) PE DN 100

inkl. Oberflurhydrant1 Pauschale Wasserhaltungsmaßnahmen

Von der Fa. Zehetner wurde nun ein Angebot im Anhängeverfahren auf Grundlagedes Angebotes für die ABA Erweiterung Allersdorf BA 37 vom 01.04.2016 vorgelegt.Nach Durchsicht und rechnerischer Prüfung des Angebotes durch das Ing. büro Dr.Lang ZT-GmbH wurde festgestellt, dass das Angebot die geforderten Leistungenenthält und das jene Preise, die nicht im Angebot für die ABA Erweiterung AllersdorfBA 37 enthalten sind, nachvollziehbar und plausibel angeboten wurden. Im Prüfbericht wird daher vorgeschlagen, die Erd- und Baumeisterarbeiten zurErneuerung des Mischwasserkanals und zur Errichtung einer Wasserleitung für dasSchloss Ulmerfeld an die Fa. Zehetner, Hoch- und Tiefbau GesmbH, gemäß ihresAngebotes vom 21.04.2016 zu folgenden Angebotspreisen im Angehängeverfahrenzu vergeben:

Gesamtsumme netto € 46.350,00+ 20 % MWSt. € 9.270 ,00Gesamtsumme brutto € 55.620 ,00

Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)

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Der Auftrag für die Erneuerung der Mischwasserkanalisation und Errichtung einerWasserleitung beim Schloss Ulmerfeld, ist an Fa. Zehetner, Hoch- und TiefbauGesmbH, 3300 Amstetten, Peter-Mitterhofer-Straße 6, als Billigstbieter (zu denPreisen der ABA Erweiterung Allersdorf BA 37 vom 01.04.2016) imAnhängeverfahren mit einer geprüften Angebotssumme von € 46.350,00 exkl. MWSt.bzw. € 55.620,00 inkl. MWSt. zu vergeben. Die Bedeckung ist unter der Haushaltsstelle 1/849000-614000 gegeben.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

27) Bedarfsuntersuchung City-AST UHN – Mauer – Arbeitsvergabe

Über Aufforderung der Mitglieder des Ausschusses für Verkehr und Stadtplanung zurAngebotslegung wird von Herrn DI Koch, komobile Gmunden GmbH, am 21.04.2016ein Angebot über die Bedarfsermittlung eines City-AST-Betriebes für die beidenOrtsteile Ulmerfeld-Hausmening-Neufurth und Mauer vorgelegt. Das Honorarangebot fußt auf den in der Ausschuss-Sitzung festgelegtenEinzelschritten Befragungen, Konzepterstellung und Besprechungen und beträgt€ 18.768,00 inkl. MWSt. als Pauschale. Die Untersuchung soll dazu dienen, ein AST-System für die beiden Ortsteileaufzubauen, im Detail festzulegen und damit auch an das stadteigene ÖV-Netz inGreinsfurth als Umsteigemöglichkeit Richtung Amstetten anzubinden.

Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Der Auftrag für die Ausarbeitung eines Konzeptes für die Einführung eines AST-Systems für die Ortsteile Ulmerfeld-Hausmening-Neufurth und Mauer ist gemäßbeiliegendem Angebot an das Büro komobile Gmunden GmbH, Kirchengasse 3,4810 Gmunden, in der Höhe von € 18.768,00 inkl. MWSt. zu erteilen. Die Bedeckung der außerplanmäßigen Kosten ist unter der Haushaltsstelle1/970000-729000 (Verstärkungsmittel) gegeben.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

28) Hundefreilaufzone – Stefan-Fadinger-Straße

In der Stefan-Fadinger-Straße soll entlang des Geh- und Radweges eineHundefreilaufzone für große und kleine Hunderassen errichtet werden.Die benötigte Gesamtgrundfläche beträgt ca. 2.050 m², davon ca. 1.350 m² für großeHunderassen, ca. 600 m² für kleine Hunderassen und einem gemeinsamen Zugangmit ca. 100 m².

Die Abgrenzung erfolgt mit einem Stabstahlgitterzaun mit einer Höhe von 2,00 m. DieVersetzung des Zaunes erfolgt in Punktfundamenten. Die Hundefreilaufzone wird miteiner Beleuchtung und einer Trinkwasserversorgung für die Hunde ausgestattet.Ebenso ist eine Sitzmöglichkeit (2 Bänke) für die Hundebesitzer vorgesehen. Für dieNotdurft der Hunde ist ein Hunde-WC in Kiesbettausführung vorgesehen(Hundekotsackerl).

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Die baulichen Arbeiten werden durch den Bau- und Wirtschaftshof Amstettendurchgeführt. Die Gesamtkosten für die Herstellung der Hundefreilaufzone betragenlt. beiliegender Kostenschätzung ca. € 24.000,-- inkl. MWSt.

Wechselrede: StR.Weber, Bgm.Puchebner, GR Harreiter, GR Hofer,Vzbgm.Funke

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Auf dem Grst.Nr. 1716, KG Amstetten, wird eine Hundefreilaufzone getrennt fürgroße und kleine Hunderassen im Gesamtausmaß von ca. 2.050 m² errichtet. DieGesamtkosten betragen lt. Kostenschätzung € 24.000,-- inkl. MWSt. Sämtliche Arbeiten werden durch den Bau- und Wirtschaftshof Amstettendurchgeführt. Für dieses Projekt wurden im VA 2016 keine Geldmittel vorgesehen. Die Kostenwerden auf der HH-Stelle 1/815000-050500 (Hundefreilaufzone) verbucht. Die außerplanmäßigen Ausgaben werden durch Einsparungen bei der HH-Stelle1/269100-040000 (Sportbus; € 5.000,--) und 1/815000-050100 (Spielplatz Allersdorf,welcher im Jahr 2016 nicht zur Ausführung gelangt; € 19.000,--) bedeckt.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

Referat des Gemeinderatsausschusses 6:

29) Abschluss einer Benützungsvereinbarung für einen Kleingarten mit ErwinÜberlakner

Die Stadtgemeinde Amstetten gibt jährlich gegen ein vom Gemeinderat der StadtAmstetten festgesetztes Nutzungsentgelt gemeindeeigene Grundstücke oder Grund-stücksanteile an Privatpersonen zum Zwecke der Nutzung als Wiesen, Äcker oderGärten in Bestand. Die Nutzungsentgelte wurden mit Beschluss des Gemeinderatesvom 9. Mai 2001 neu festgesetzt und betragen ab 1. Jänner 2002 :

Bonitätsklasse I € 247,-- /haBonitätsklasse II € 145,-- /haBonitätsklasse III € 101,50 /haGartengrundstücke € 0,14/m²

Folgende Benützungsvereinbarung wird zur Genehmigung vorgelegt:

Erwin Überlakner, Hugo-Wolfstr. 8/2, 3300 AmstettenGrundstück 1276 Teilfläche 30, KG Amstetten, Kleingartenanlage Krautberg, Größe 136 m² á 0,14 = € 19,04 jährlich. Grundstück 1276 Teilfläche 31, KG Amstetten, Kleingartenanlage Krautberg, Größe 63 m² á 0,14 = € 8,82 jährlich.

Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Der Abschluss der Benützungsvereinbarung mit Erwin Überlakner, Hugo-Wolfstr. 8/2,3300 Amstetten, Grundstücken 1276/30 & 2176/31, KG Amstetten, Kleingarten-

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anlage Krautberg, Größe 199 m² á 0,14 = € 27,86 jährlich zu den Richtlinien derStadtgemeinde Amstetten wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

Referat des Gemeinderatsausschusses 7:

30) Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Ferdinand-Raimund-Straße 2 Tür 2, an Herrn Philip Kappl

Die Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Ferdinand-Raimund-Straße 2 Tür 2im Ausmaß von 47,35 m² (Vorraum, Bad/WC, Küche, 1 Zimmer) ist frei gewordenund soll ab 1. Juni 2016 an Herrn Philip Kappl weitervermietet werden.Herr Kappl ist Nr. 7 in der Evidenz der Wohnungssuchenden in Amstetten.Die vorgereihten Wohnungswerber lehnten die Wohnung aus folgenden Gründen ab:Nr. 1 und 3 wollen eine Wohnung im Zentrum, Nr. 2 und Nr. 4 ist die Wohnung zuteuer, Nr. 5 hat einen 3 jährigen Sohn und benötigt ein Zimmer mehr, Nr. 6 ist eine 5köpfige Familie – die Wohnung ist zu klein.

Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 178,65,zu-züglich eines monatlichen Betriebskostenakonto von € 84,70, zuzüglich einesmonatlichen Akonto für die Hausreinigung von € 26,40, zuzüglich eines monatlichenEVB befristet bis 28.02.2022 von € 31,25, zusammen € 321,-- inklusive MwSt.

Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Die Vermietung der Gemeindewohnung in Amstetten, Ferdinand-Raimund-Straße 2Tür 2 im Ausmaß von 47,35 m² ab 1. Juni 2016 an Herrn Philip Kappl wirdgenehmigt.Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 178,65,zuzüglich eines monatlichen Betriebskostenakonto von € 84,70, zuzüglich einesmonatlichen Akonto für die Hausreinigung von € 26,40, zuzüglich eines monatlichenEVB befristet bis 28.02.2022 von € 31,25, zusammen € 321,-- inklusive MwSt.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

31) Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Ferdinand-Raimund-Straße 8 Tür 5, an Herrn Robert Lakatos

Die Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Ferdinand-Raimund-Straße 8 Tür 5im Ausmaß von 47,35 m² (Vorraum, Bad/WC, Küche, 1 Zimmer) ist frei gewordenund soll ab 1. Juni 2016 an Herrn Robert Lakatos weitervermietet werden.

Herr Lakatos ist Nr. 8 in der Evidenz der Wohnungssuchenden in Amstetten.

Wohnungssuchende Nr. 6 gab das Ansuchen erst nach der Wohnungsbesichtigungmit Herrn Lakatos ab.

Die anderen vorgereihten Wohnungswerber lehnten die Wohnung aus folgendenGründen ab:

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Nr. 1 und 3 wollen eine Wohnung im Zentrum, Nr. 2 und Nr. 4 ist die Wohnung zuteuer, Nr. 5 hat einen 3 jährigen Sohn und benötigt ein Zimmer mehr, Nr. 7 ist eine 5köpfige Familie – die Wohnung ist zu klein.

Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 178,65,zuzüglich eines monatlichen Betriebskostenakonto von € 84,70, zuzüglich einesmonatlichen Akonto für die Hausreinigung von € 26,40, zuzüglich eines monatlichenEVB befristet bis 28.02.2022 von € 31,25, zusammen € 321,-- inklusive MwSt.

Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Die Vermietung der Gemeindewohnung in Amstetten, Ferdinand-Raimund-Straße 8Tür 5 im Ausmaß von 47,35 m² ab 1. Juni 2016 an Herrn Robert Lakatos wirdgenehmigt.

Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 178,65,zuzüglich eines monatlichen Betriebskostenakonto von € 84,70, zuzüglich einesmonatlichen Akonto für die Hausreinigung von € 26,40, zuzüglich eines monatlichenEVB befristet bis 28.02.2022 von € 31,25, zusammen € 321,-- inklusive MwSt.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

Referat des Gemeinderatsausschusses 8:

31.1) Erlassung einer Bausperre für Teilgebiete der Stadtgemeinde Amstetten zurSicherstellung der Planungsarbeiten des örtlichen Entwicklungskonzeptes

Die gesamte Grundlagenforschung für das Entwicklungskonzept wurde vom Büro DIPorsch erstellt und weitgehend abgeschlossen. Es wurden 5 Besprechungsterminefür Detailabklärungen in Bezug auf die Weiterentwicklung der Stadtgemeinde unterEinbeziehung der politischen Vertreter im Haus abgehalten. Um erarbeiteteZielsetzungen für das Entwicklungskonzept umsetzen zu können, ist eine Bausperrefür Teilbereiche des Gemeindesgebietes wie nachfolgend angeführt, notwendig.

Mit der Bausperre sollen all jene Flächen von weiterer Bebauung freigehaltenwerden, für die im Zuge aktueller Planungsarbeiten (Erstellung eines ÖrtlichenEntwicklungskonzeptes mit Änderung des rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes)überprüft wird, ob eine andere Baulandwidmungsart als die derzeit rechtskräftigeverordnete festgelegt werden soll, um bestimmte Nutzungen auszuschließen odereinzuschränken.

Je nach Prüfungsergebnis soll es dann zur Ausweisung entsprechender Fest-legungen im Flächenwidmungsplan (z.B. Bezeichnung der speziellen Verwendungvon Bauland-Betriebsgebiet) kommen.

In Ergänzung zu der mit Gemeinderatsbeschluss vom 09.12.2015 verordnetenBausperre soll daher entsprechend der beiliegenden Planunterlage eine Bausperreerlassen werden.

Keine Wechselrede

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B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Der Gemeinderat beschließt folgende

V E R O R D N U N G

§ 1

Gemäß § 26 Abs. 1 NÖ Raumordnungsgesetz 2014 (LGBl. 3/2015) wird für all jeneFlächen, die in der beiliegenden Plandarstellung (Stand: 09.05.2016; Plannummer:854/010) färbig hinterlegt sind, eine befristete (§ 26 Abs. 3) Bausperre erlassen.

§ 2Zweck der Bausperre

Mit der Bausperre sollen all jene Flächen von weiterer Bebauung freigehaltenwerden, für die im Zuge aktueller Planungsarbeiten (Erstellung eines ÖrtlichenEntwicklungskonzeptes mit Änderung des rechtskräftigen Flächenwidmungsplanes)überprüft wird, ob eine andere Baulandwidmungsart als die derzeit rechtskräftigeverordnete festgelegt werden soll, um bestimmte Nutzungen auszuschließen odereinzuschränken.

Je nach Prüfungsergebnis soll es dann zur Ausweisung entsprechenderFestlegungen im Flächenwidmungsplan (z.B. Bezeichnung der speziellenVerwendung von Bauland-Betriebsgebiet) kommen.

§ 3

Die Bausperre tritt mit dem Zeitpunkt der öffentlichen Kundmachung dieserVerordnung in Kraft und erlischt spätestens nach 2 Jahren am 12.05.2018.

Die Planbeilage 854/010 zu dieser Bausperre liegt im Stadtamt der StadtgemeindeAmstetten, Abt. III/5-Raumordnung, Bausachverständige, GIS, während derAmtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

Referat des Gemeinderatsausschusses 9:

32) Anpassung des Beitrages für Mittagessen in den NÖ Landeskindergärten vonAmstetten

Der Beitrag für das Mittagessen im Kindergarten wurde mit Gemeinderatsbeschlussvom 25.06.2014 mit € 2,40 pro konsumiertem Mittagessen festgelegt.Durch die Steuerreform 2016 sind Einnahmen aus dem Kindergartenbetriebgrundsätzlich anstatt wie bisher mit 10 % Umsatzsteuer, jetzt mit 13 % Umsatzsteuer,zu versteuern.Ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 soll daher der Beitrag von € 2,40 auf € 2,50 proMittagessen angehoben werden.Die erstmalige Verrechnung des neu festgelegten Kostenbeitrages für dasMittagessen im Kindergarten wird ab September 2016 erfolgen.

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Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Durch die Steuerreform 2016 sind Einnahmen aus dem Kindergartenbetriebgrundsätzlich anstatt wie bisher mit 10 % Umsatzsteuer, jetzt mit 13 % Umsatzsteuer,zu versteuern.Ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 soll der Kostenbeitrag für das Mittagessen inden Amstettner Kindergärten angepasst und mit € 2,50 festgelegt werden. Die erstmalige Verrechnung des neu festgelegten Kostenbeitrages für dasMittagessen im Kindergarten wird ab September 2016 erfolgen.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

33) Anpassung des Gemeindezuschusses zum Kindergartenbeschäftigungsmaterial in den NÖ Landeskindergärten von Amstetten

Der Elternbeitrag für das Kindergartenbeschäftigungsmaterial wurde perGemeinderatsbeschluss vom 25.06.2014 mit € 110,-- pro Kind für dasKindergartenjahr festgelegt. Ebenso wurde der Gemeindezuschuss zumBeschäftigungsmaterial mit € 15,-- pro Kind für das Kindergartenjahr festgelegt.Durch die Steuerreform 2016 sind Einnahmen aus dem Kindergartenbetriebgrundsätzlich anstatt wie bisher mit 10 % Umsatzsteuer, jetzt mit 13 % Umsatzsteuer,zu versteuern.Da der Beitrag aber für alle Eltern/Erziehungsberechtigte leistbar bleiben soll, bleibtdieser mit € 110,-- weiterhin gültig.Der Gemeindezuschuss soll von € 15,-- auf € 20,-- angehoben werden.Die umsatzsteuerliche Erhöhung von 10 auf 13 % wird somit durch denGemeindezuschuss ausgeglichen.Der Beschäftigungsmaterialbeitrag von € 110,-- wird in zwei gleichen Raten von je€ 55,--, jeweils im September und im Februar, unabhängig vom Eintritt des Kindeswährend des betreffenden Halbjahres, eingehoben.Der erhöhte Gemeindezuschuss von € 20,-- pro Kind und Kindergartenjahr wirderstmals ab dem KG-Jahr 2016/2017 wirksam.

Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Durch die Steuerreform 2016 sind Einnahmen aus dem Kindergartenbetrieb grundsätzlich anstatt

wie bisher mit 10 % Umsatzsteuer, jetzt mit 13 % Umsatzsteuer, zu versteuern.Da der Elternbeitrag für das Kindergartenbeschäftigungsmaterial leistbar bleiben soll,bleibt dieser mit € 110,-- weiterhin gültig.Der Gemeindezuschuss soll von € 15,-- auf € 20,-- angehoben werden.Der erhöhte Gemeindezuschuss von € 20,-- pro Kind und Kindergartenjahr wirderstmals ab dem KG-Jahr 2016/2017 wirksam.

Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/2400-7290 gegeben.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

Referat des Gemeinderatsausschusses 11:

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34) Keine Verlängerung der Zulassung für Glyphosat – Verzichtserklärung derStadt gemeinde

Mitte Mai entscheidet sich, ob die Zulassung des gesundheitsschädlichen Unkraut-vernichtungsmittels Glyphosat verlängert wird.Glyphosat ist das weltweit am häufigsten eingesetzte Unkrautbekämpfungsmittel. Esist ein nicht-selektives Blattherbizid mit systemischer Wirkung, das über grüne Pflan-zenteile aufgenommen wird. Es wird gegen unerwünschte Beikräuter auf landwirt-schaftlichen Flächen, im Wald, auf Kommunalflächen, an Friedhöfen sowie aufStraßenrändern und Bahndämmen verwendet. Glyphosathaltige Produkte können innahezu jedem Baumarkt/Gartencenter gekauft werden. Glyphosat wird in verschie-denen Mischungen und unter verschiedenen Markennamen (wie z. B. Roundup)vertrieben. 17 unterschiedliche Produkte sind aktuell in Österreich zugelassen, undzusätzlich dürfen auch die 70 in Deutschland zugelassenen Produkte bei uns ver-wendet werden. In Österreich werden derzeit nach Angaben des Landwirtschafts-ministers jährlich rund 400 Tonnen Glyphosat eingesetzt - und das in steigendenMengen.

Zahlreiche Studien geben seit Jahren Hinweise auf die Gefahren, die von dem gifti -gen Präparat ausgehen können. Wissenschaftliche Erkenntnisse in Bezug aufbeispielsweise Oberflächen- und Sickerwässer und damit nachfolgend in Bezug aufdas Grundwasser legen schon lange eine Neubewertung der Glyphosat-Anwendungnahe. Glyphosat wurde im Urin der Menschen nachgewiesen, im Brot und jüngst inzahlreichen deutschen Biersorten. Die Internationale Agentur für Krebsforschung derWeltgesundheitsorganisation (WHO) hat das weltweit am häufigsten eingesetztePestizid bereits im März 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Ebensosteht es im Verdacht, bei Tieren und Menschen die Fortpflanzung und Embryonal-bzw. Fötalentwicklung negativ zu beeinflussen. Auch trägt der Einsatz von GlyphosatMitschuld an der Abnahme der Blühpflanzen. Diese wiederum werden aber unbe-dingt als Nahrung für Bienen und andere Bestäuberinsekten gebraucht. Die jetzigeZulassung des Total-Herbizids Glyphosat (Handelsname u.a. „Roundup“) in der EUläuft im Sommer 2016 aus.

Trotz der wissenschaftlichen Erkenntnisse hat die Europäische Kommission ange-kündigt, die Zulassung dieses höchst umstrittenen Pflanzengifts im März für weitere15 Jahre beschließen zu wollen.

Die EU hat hier offensichtlich nicht die Gesundheit der Bürger und Bürgerinnen imFokus, sondern wieder einmal die Agrarindustrie und den Hersteller des Pestizids,Monsanto, der auf seiner Webseite davon ausgeht, dass es zu einer Verlängerungder Zulassung kommen wird. Am 8. März dieses Jahres ist die Entscheidung über dieVerlängerung jedoch vertagt worden, weil keine Mehrheit für den Vorschlag der EU-Kommission in Sicht war. Zumindest einige Regierungen haben die Verlängerungnicht einfach abgenickt – Österreich hat für die Zulassung gestimmt. Die nächsteAbstimmung steht voraussichtlich für 18./19. Mai an.

Österreich will der weiterführenden Zulassung von Glyphosat in Brüssel wohl eherzustimmen und sich eventuell auf öffentliche und private Anwendungsbeschränkun-gen reduzieren. Bundesminister Rupprechter folgt hier angeblich einer Stellung-nahme der Agentur für Ernährungssicherheit (AGES), die Österreich im ExpertInnen-Gremium vertritt. Auch diese Risikobewertung beschreibt aber durchaus negativeAuswirkungen: „aus der ökotoxikologischen Prüfung und Bewertung sind unannehm-

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bare direkte Auswirkungen auf die Umwelt nicht gegeben. Allerdings sind aufgrundder breiten Nutzung des Wirkstoffs Auswirkungen auf die Biodiversität über indirekteEffekte auf die Nahrungskette nicht völlig auszuschließen.“ Diese Risiken seien dannauf Ebene der Mitgliedstaaten auf ein akzeptables Maß zu reduzieren. Da Nieder-österreich über mehr als 1,6 Mio. ha Agrarfläche verfügt, führt die Anwendung aufbreiten Flächen auch zu mehr Belastung.

In Niederösterreich wurden bereits einige Schritte unternommen, um den Einsatz vonGlyphosat zu verringern, allerdings noch nicht weitreichend genug. Seit 2012 ver-zichten die Straßenmeistereien auf das Pflanzengift. Ebenso haben sich bis vergan-genen Sommer 105 niederösterreichische Gemeinden deklariert, ohne Glyphosatauskommen zu wollen.

Wechselrede: GR Mag.Dangl, StR.Haag, Vzbgm.Funke, GR Dorner, GR Kuhn, Bgm.Puchebner, GR Wagner, GR Marksteiner, GR Harreiter, GR Johann Ebner, Vzbgm.NR Königsberger-Ludwig, StR.Mag.Riegler, StR.Geister, GR Maier

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Das als Beilage 1 formulierte Schreiben ist an den Bundesminister für Land undForstwirtschaft, die Bundesministerin für Gesundheit und die österreichischenAbgeordneten im EU-Parlament zu richten.Das als Beilage 2 formulierte Schreiben ist an das Land Niederösterreich, das alsBeilage 3 formulierte Schreiben ist an die Österreichischen Bundesbahnen ÖBB zurichten.Die Stadtgemeinde Amstetten verzichtet bei der Pflege von kommunalen Flächen, imSinne des Vorsorgeprinzips und der Vorbildwirkung, auf den Einsatz vonglyphosathaltigen Pestiziden.Sämtliche Schreiben sind vorab per E-Mail und danach in Briefform zu versenden.

Frau Bürgermeister verlässt die Sitzung um 17.53 Uhr und Herr Vzbgm.Mag.Wiesner übernimmtden Vorsitz. Frau Bürgermeister kommt um 17.55 Uhr zur Sitzung zurück und übernimmt wieder den Vorsitz.

GR Marksteiner und GR Johann Ebner verlassen die Sitzung.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

GR Marksteiner und GR Johann Ebner kommen wieder zur Sitzung zurück

35) Jun Liu – Einbau einer Lüftungsanlage sowie Aufstellung diverser Küchen -geräte zur Errichtung eines Imbisslokales im Standort 3300 Amstetten, Haupt -platz 36

Von der Bezirkshauptmannschaft Amstetten wurde mit Schreiben vom 12.04.2016,GZ. AMW2-BA-1096/002, der Stadtgemeinde mitgeteilt, dass Herr Jun Liu um Ertei-lung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Änderung des bestehendenBäckereiverkaufsshops durch den Einbau einer Lüftungsanlage sowie Aufstellungdiverser Küchengeräte zur Errichtung eines Imbisslokales im Standort 3300Amstetten, Hauptplatz 36, angesucht hat.

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Hiezu ist von der Stadtgemeinde gemäß § 355 der Gewerbeordnung innerhalb einerFrist von 6 Wochen durch die Bürgermeisterin oder deren Stellvertreter Stellung zunehmen.

Es ist gem. § 355 der Gewerbeordnung 1994 die Stellungnahme abzugeben, dassdas Vorhaben „Einbau einer Lüftungsanlage“ geeignet ist, nach § 74, Abs. 2, Ziffer 2,die Anrainer durch Lärm und Geruch zu belästigen. Festzuhalten ist außerdem, dassden Unterlagen keine Beschreibung betreffend den Einbau einer Lüftungsanlagebeiliegt.

Es ist gem. § 355 der Gewerbeordnung 1994 die Stellungnahme abzugeben, dassnach § 74, Abs. 2, Ziffer 2, 4 und 5, bei Einhaltung der vorzuschreibenden Auflagenbei der Aufstellung diverser Küchengeräte zur Errichtung eines Imbisslokales keineBeeinträchtigungen zu erwarten sind.

Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Im gewerbebehördlichen Verfahren des Herrn Jun Liu für die Änderung des beste-henden Bäckereiverkaufsshops im Standort 3300 Amstetten, Hauptplatz 36, durchden Einbau einer Lüftungsanlage wird von der Stadtgemeinde Amstetten gemäߧ 355 der Gewerbeordnung 1994 die Stellungnahme abgegeben, dass das Vorhabengeeignet ist, nach § 74, Abs. 2, Ziffer 2, die Anrainer durch Lärm und Geruch zubelästigen. Festzuhalten ist außerdem, dass den Unterlagen keine Beschreibungbetreffend den Einbau einer Lüftungsanlage beiliegt.Im gewerbebehördlichen Verfahren des Herrn Jun Liu für die Änderung des beste-henden Bäckereiverkaufsshops im Standort 3300 Amstetten, Hauptplatz 36, durchdie Aufstellung diverser Küchengeräte zur Errichtung eines Imbisslokales wird vonder Stadtgemeinde Amstetten gemäß § 355 der Gewerbeordnung 1994 die Stellung-nahme abgegeben, dass nach § 74, Abs. 2, Ziffer 2, 4 und 5, bei Einhaltung der vor-zuschreibenden Auflagen keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

36) Erweiterung Sonder-Katastrophenschutzplan Hoch wasser, Implementierung indigitales Einsatzunter stützungssystem sowie Erstellung von Betriebsvor schrif -ten für HW-Schutzanlagen an der Url bzw. am Haabergbach-Mühlbachsystemsowie Analyse und Maß nahmenplanungen zur Hangwasserthematik – Vergabeder Planungsleistungen

Die Erweiterung des Hochwasserschutzes der Stadt Amstetten um die Polderdamm-bauwerke an der Url in Winkling und Meierhofen sowie der wasserrechtlich einge-reichte Hochwasserschutz am Haabergbach-Mühlbach macht eine Erweiterung desSonder-Katastrophenschutzplanes Hochwasser erforderlich. Die Erweiterungumfasst Maßnahmen im Hochwasser- und bei Überlastfällen an diesen Schutzbau-werken. Die Arbeiten sollen in Abstimmung mit den betroffenen bzw. geschütztenAnrainern erfolgen, um die geplante enge Einbindung dieser in die Abläufe undTätigkeiten im Anlassfall bestmöglich vorzubereiten.Das Büro Riocom – Ingenieurbüro für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, Dipl.-Ing.Albert Schwingshandl, Rivergate, Handelskai 92, 1200 Wien, hat den Sonderkata-strophenschutzplan Hochwasser Amstetten erstellt und wurde nun ersucht ein Ange-bot für die erforderlichen Leistungen zu legen. Das gegenständliche Angebot umfasst

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auch die Erstellung von Betriebsvorschriften für die neuerrichteten Hochwasser-schutzanlagen an der Url. Gemäß dem Pflichtenheft „Betrieb von Hochwasser-schutzanlagen“, herausgegeben von der Gruppe „Wasser des Amtes der NÖLandesregierung“ sollen auf Basis der von der Abteilung WA3 zur Verfügunggestellten Muster-Betriebsvorschriften für die Hochwasserschutzanlagen Winklingund Meierhofen erstellt werden. Diese Betriebsvorschriften regeln die Wartung und Instandhaltung der Schutzanlagensowie die Pflichten und Aufgaben des Betreibers im Hochwasser- und Überlastfall.Als dritter inhaltlicher Bearbeitungsteil ist vorgesehen, den Sonderkatastrophen-schutzplan Hochwasser Amstetten in das digitale EinsatzunterstützungssystemEMEREC einzupflegen, das die Stadt Amstetten angeschafft hat. Hierfür sind einer-seits konzeptionelle Bearbeitungen erforderlich, da die Informationsbereitstellung ineinem digitalen System mehr Möglichkeiten eröffnet als dies mit einem analogenOperat der Fall ist. Andererseits sind die dem Konzept entsprechenden Datenauf-bereitungen vorgesehen. Die Vergabe dieser Arbeiten wurde in der Gemeinderats-sitzung vom 11.05.2015 beschlossen.

Laut Gespräch mit Herrn Dipl.-Ing. Stefan Kreuzer, IVW4 der NÖ Landesregierung,vom 20.04.2015 und Vorgesprächen mit Herrn Uiblacker, Wasserwirtschaftsfondsdes Landes NÖ, können diese Leistungen zu 2/3 seitens des Landes gefördertwerden. Ein entsprechender Antrag wurde bereits am 21.04.2015 an die zuständigeAbteilung übermittelt. Der Punkt wurde jedoch nicht auf einer Vergabesitzung zuge-führt. Zwischenzeitlich wurde die Thematik der Hangwässer im Land NÖ aktuell. DieThematik der Hangwässer wird nun auch mitgefördert und soll mit dieser Vergabemitbeauftragt werden. Für die oben beschriebenen Leistungen wurde mit Schreibenvom 11.02.2016, Z. WWF-60010/2 eine Zusicherung von Förderungsmitteln aus demNÖ Wasserwirtschaftsfonds zugesagt. Das bedeutet, dass die Investitionskosten inder Höhe von € 75.372,-- mit 67 % gefördert werden. (€ 50.499,-- Förderung)

Im Angebot wurden die Leistungen in ihrem Arbeitsschritten dargelegt (siehe Angebotvom 08.01.2016). In der Kostenaufstellung ergeben sich folgende zu erwartendenBeträge:

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Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Der Auftrag der Planungsleistungen zur Erweiterung des Sonder-Katastrophenschutzplanes Hochwasser, Implementierung in digitales Einsatzunter-stützungssystem sowie Erstellung von Betriebsvorschriften für HW-Schutzanlagen ander Url bzw. am Haabergbach-Mühlbachsystem sowie Analyse und Maßnahmen-planung zur Hangwasser-Thematik ist an das Büro Riocom – Ingenieurbüro fürKulturtechnik und Wasserwirtschaft, Dipl.-Ing. Albert Schwingshandl, Rivergate,Handelskai 92, 1200 Wien, zu einem geprüften Angebotsbetrag von € 62.810,-- exkl.MWSt. bzw. € 75.372,-- MWSt. zu vergeben.

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Die Bedeckung ist unter der HH-Stelle 1/639000-612100 bzw. in Form von Förderun-gen des NÖ WWF (im Jahr 2016 € 15.000,--) auf der HH-Stelle 2/639000+871000gegeben.Der Gemeinderatsbeschluss vom 11.5.2015 wird damit aufgehoben.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

37) Bericht des Umweltgemeinderates über die Flurreinigung 2016

Umweltgemeinderat Bernhard Wagner bringt beiliegenden Bericht über dieFlurreinigungsaktion 2016 vor.

37.1) Doka GmbH – Abbruch bestehendes Portiergebäude und Neubau einesPortier- und Betriebsarztgebäudes (Objekt 26) im Standort 3300 Amstetten,Josef-Umdasch-Platz 1

Von der Bezirkshauptmannschaft Amstetten wurde mit Schreiben vom 29.04.2016,GZ. AMW2-BA-0446/092, der Stadtgemeinde mitgeteilt, dass die Doka GmbH umErteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Änderung der bestehendenBetriebsanlage durch den Abbruch des bestehenden Portiergebäudes und den Neu-bau eines Portier- und Betriebsarztgebäudes (Objekt 26) im Standort 3300Amstetten, Josef-Umdasch-Platz 1, angesucht hat.

Hiezu ist von der Stadtgemeinde gemäß § 355 der Gewerbeordnung innerhalb einerFrist von 6 Wochen durch die Bürgermeisterin oder deren Stellvertreter Stellung zunehmen.

Es ist gem. § 355 der Gewerbeordnung 1994 die Stellungnahme abzugeben, dassnach § 74, Abs. 2, Ziffer 2, 4 und 5, bei Einhaltung der vorzuschreibenden Auflagenkeine Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Im gewerbebehördlichen Verfahren der Doka GmbH für die Änderung der bestehen-den Betriebsanlage im Standort 3300 Amstetten, Josef-Umdasch-Platz 1, durch denAbbruch des bestehenden Portiergebäudes und den Neubau eines Portier- undBetriebsarztgebäudes (Objekt 26) wird von der Stadtgemeinde Amstetten gemäߧ 355 der Gewerbeordnung 1994 die Stellungnahme abgegeben, dass nach § 74,Abs. 2, Ziffer 2, 4 und 5, bei Einhaltung der vorzuschreibenden Auflagen keineBeeinträchtigungen zu erwarten sind.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

37.2) Bäckerei Danecker e.U. – Errichtung und Betrieb einer Bäckerei- und Fein -backwarenproduktion im Standort 3362 Mauer, Dieselstraße 6, Grst.Nr.2010/21, KG Mauer

Von der Bezirkshauptmannschaft Amstetten wurde mit Schreiben vom 03.05.2016,GZ. AMW2-BA-1642/001, der Stadtgemeinde mitgeteilt, dass die Bäckerei Daneckere.U., Inhaber Herr Richard Palmetzhofer, um Erteilung der gewerbebehördlichenGenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Bäckerei- und

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Feinbackwarenproduktion, bestehend aus Bäckereiproduktionsstätte, Konditoreipro-duktionsstätte, Lager, Kühllager, Büroräume, Anliefer-, Verpackungs- und Auslie-ferfläche und Personalräume im Standort 3362 Mauer, Dieselstraße 6, Grst.Nr.2010/21, KG Mauer, angesucht hat.

Hiezu ist von der Stadtgemeinde gemäß § 355 der Gewerbeordnung innerhalb einerFrist von 6 Wochen durch die Bürgermeisterin oder deren Stellvertreter Stellung zunehmen.

Es ist gem. § 355 der Gewerbeordnung 1994 die Stellungnahme abzugeben, dassnach § 74, Abs. 2, Ziffer 2, 4 und 5, bei Einhaltung der vorzuschreibenden Auflagenkeine Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.11.05.2016)Im gewerbebehördlichen Verfahren der Bäckerei Danecker e.U., Inhaber HerrRichard Palmetzhofer, für die Errichtung und den Betrieb einer Bäckerei- und Fein-backwarenproduktion, bestehend aus Bäckereiproduktionsstätte, Konditoreiprodukti-onsstätte, Lager, Kühllager, Büroräume, Anliefer-, Verpackungs- und Auslieferflächeund Personalräume im Standort 3362 Mauer, Dieselstraße 6, Grst.Nr. 2010/21, KGMauer, wird von der Stadtgemeinde Amstetten gemäß § 355 der Gewerbeordnung1994 die Stellungnahme abgegeben, dass nach § 74, Abs. 2, Ziffer 2, 4 und 5, beiEinhaltung der vorzuschreibenden Auflagen keine Beeinträchtigungen zu erwartensind.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

Herr GR Hofer verlässt um 18.20 Uhr die Sitzung.

Referat des Gemeinderatsausschusses 12:

38) Bericht über vorgenommene Prüfungen

Der Vorsitzende-Stellvertreter des Prüfungsausschusses – Herr GR Roman Kuhn –bringt einen Bericht über eine vorgenommene Prüfung und wird dieser Bericht vonden Mitgliedern des Gemeinderates zur Kenntnis genommen.

Keine Wechselrede

Das Sitzungsprotokoll über den Prüfungsausschuss vom 27.04.2016 bildet einenwesentlichen Bestandteil dieses Protokolls.

Herr GR Johann Ebner fragt an, ob die Flurreinigung einige Wochen früher durchgeführtwerden kann. Die Anregung wird mitgenommen und überlegt.

Da keine weiteren Anfragen bzw. Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt die Vorsitzende– Bgm. Ursula Puchebner – den öffentlichen Teil der Sitzung um 18.26 Uhr.

Die Vorsitzende:

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Für die Fraktion der SPÖ :

Für die Fraktion der ÖVP :

Für die Fraktion der FPÖ :

Für die Fraktion der Grünen :

Für die Fraktion der NEOS:

Schriftführer :