E INFÜHRUNG IN DAS S CHREIBEN VON H AUSARBEITEN IM BGB AT FÜR A NFÄNGER.

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EINFÜHRUNG IN DAS SCHREIBEN VON HAUSARBEITEN IM BGB AT FÜR ANFÄNGER

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GRUNDTHESE

Hausarbeiten schreiben macht

Spaß!

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WARUM?

Günstige Relation Einsatz – Ergebnis

Endlich dicke Bretter!

Ergebnis überzeugt auch ästhetisch

Angstfreies Arbeiten

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ABLAUF

Anmeldung erfolgte über Basis

Sachverhaltsausgabe: 08.02.2013

Deckblatt

Formatvorlage?

Drucker und Computer startklar?

USB-Stick für Sicherheitskopien

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WAS GEBE ICH AB?

1• Deckblatt

2• Sachverhalt

3• Literaturverzeichnis / Abkürzungsverzeichnis

4• Inhaltsverzeichnis / Gliederung

5• Gutachtentext

6• „Ende der Bearbeitung“ / Unterschrift

7• In Kopie: AG-Schein Zivilrecht

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WAS GEBE ICH AB?

Bitte Reihenfolge einhalten!

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WARUM SIND FORMALIA WICHTIG

Formalia sind die ersten Fehler, die auffallen.

Der Prüfer schließt auch vom Äußeren auf das Innere.

Nach der Prüfererfahrung sind Arbeiten mit formalen Fehlern auch inhaltlich schlecht: Wer unsauber arbeitet, denkt meist auch nicht sauber.

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FORMALIA

Bearbeitervermerk beachten• Schriftgröße, Zeilenabstand, Rand etc.

Seitenzahlen: • Nach dem Deckblatt bis zum

Gutachtentext: römische Zahlen (I, II, III, …)• Danach: arabische Zahlen (1, 2, 3, …)

Elektronische Abgabe beachten! Papierversion binden oder heften

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FORMATVORLAGEN

Zum Download bereit unter:

http://www.jura.uni-bonn.de/index.php?id=4233

www.jura.uni-bonn.de, Studium ->

Fachstudienberatung

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DECKBLATT

Name Anschrift Matrikelnummer Fachsemester Titel der Vorlesung Dozent Semester (Wintersemester 2012/13) Hausarbeit

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BEISPIEL

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SACHVERHALT

Fehlerfrei abtippen bis zur Aufgabenstellung, also ohne Angaben

zu Formalia, Abgabedatum etc.

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LITERATUR

Welche Literaturarten kennen Sie, die in einer juristischen Hausarbeit

verwendet werden müssen?

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LITERATUR: ARTEN• Lehrbücher• Zeitschriften (Aufsätze)• Festschriften (Aufsätze)• Kommentare• Monographien (oft: Doktorarbeiten und

Habilitationsschriften)• Gesetzgebungsmaterialien: Motive und

Protokolle zum BGB• Urteilsanmerkungen• Rechtsprechung (kommt nicht ins

Literaturverzeichnis)

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LITERATURVERZEICHNIS

Sortierung: rein alphabetisch

Vollständigkeit in beide Richtungen

Stets aktuellste Auflage zitieren

Umfang: Mindestens vier Seiten mit sämtlichen Literaturarten

Namen links, Werke rechts: Tabellenform wählen

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MONOGRAPHIEN

• Name, Vorname(n)• Titel des Werks, evtl. Untertitel• Erscheinungsort (Verlagsort)• Auflage, wenn es mehrere gibt• Erscheinungsjahr• Zitierweise

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BEISPIEL

Conrad, Christian Die Vollmacht als WillenserklärungRechtsschein und Verkehrsschutz im Recht der gewillkürten StellvertretungHamburg 2012(zit.: Conrad, Vollmacht , …)

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KOMMENTARE

• Herausgeber• Titel des Kommentars• Erscheinungsort / Jahr• Zitierweise

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BEISPIELE IStaudinger, Julius von (Begr.) Kommentar zum Bürgerlichen

Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und NebengesetzenBuch 2Recht der SchuldverhältnisseEinleitung zum Schuldrecht, Treu und GlaubenNeubearbeitung Berlin 2005(zit.: Staudinger / Bearbeiter, § …, Rn ..)

Palandt, Otto (Begr.) Bürgerliches GesetzbuchKommentar72. Auflage München 2013(zit.: Palandt / Bearbeiter, § …, Rn …)

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BEISPIELE II

Prütting, HannsWegen, GerhardWeinreich, Gerd (Hrsg.)

BGB KommentarKöln 8. Auflage 2013(zit.: PWW / Bearbeiter § … Rn …)

Schulze, Reiner (Schriftleitung) Bürgerliches GesetzbuchHandkommentarBaden-Baden, 7. Auflage 2012(zit.: Hk-BGB / Bearbeiter, § …. Rn …)

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AUFSATZ

• Verfasser: Name, Vorname• Titel des Aufsatzes• Fundstelle• Anfangs- und Endseite

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BEISPIELEMedicus, Dieter Die psychisch vermittelte Kausalität im

Zivilrecht, JuS 2005, Seite 289 -296.(zit.: Medicus, JuS 2005, 289, …)

Schmoeckel, Mathias: Der maßgebliche Zeitpunkt zur Bestimmung der SittenwidrigkeitArchiv für die civilistische Praxis 1997 (1997), Seite 1-79.(zit.: Schmoeckel, AcP 1997, 1, …)

Neuner, Jörg Das nachbarrechtliche HaftungssystemJuS 2005, Seite 384 – 391.(zit.: Neuner, JuS 2005, 384, …)

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INTERNETQUELLEN

• Name, Vorname des Autors / der Autoren• Titel (ggf. Untertitel)• Vollständige Internetadresse• Abrufdatum• Benutzte Zitierweise

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BEISPIEL

Messerle, Alexandra;Weingart, Stephan

Altershöchstgrenze für Bürgermeisterhttp://www.jurawelt.com/aufsaetze/oer/7659Abfruf vom 30.01.2006(zit.: Messerle/Weingart, Altershöchstgrenze)

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GESETZGEBUNGSMATERIALIEN

Entstehung des BGB

Motive

Protokolle

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BEISPIELMotive Motive zu dem Entwurf eines

Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche ReichBand IAllgemeiner TheilBerlin Leipzig 1888(zit.: Mot I, …)

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- EXKURS – WO FINDE ICH DIE MOTIVE?

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SCHRITT 2

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SCHRITT 3

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SCHRITT 4

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SCHRITT 5

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SCHRITT 6

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SCHRITT 7

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EXKURS ENDE

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LITERATURRECHERCHE

Erste Anlaufstelle: Kommentar

Auch gut: Beck online, juris

Für die Rechtsprechung: LMK:• http://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/

zeits/lmk/2012/y-300.z-lmk.b-2012.h-06.htm

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Erste Möglichkeit: individuell (bitte nicht!)

Zweite Möglichkeit: „Hinsichtlich der verwendeten Abkürzungen wird verwiesen aufKirchner, HildebertAbkürzungsverzeichnis derRechtssprache, Berlin 7. Auflage 2013“

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INHALTSVERZEICHNIS

Sachverhalt

Literaturverzeichnis

Gliederung

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GLIEDERUNG

Wer „A“ sagt, muss auch „B“ sagen

• Tipp: Sie verneinen gleich das erste Tatbestandsmerkmal bei

„1.“ – gliedern Sie unter „2.“ ein „Ergebnis“ und vermeiden Sie

so Gliederungsfehler

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PRAKTISCHE HINWEISE

• §, Steuerung und Shift gedrückt halten, Leerzeichen

Auf geschütztes Leerzeichen achten vor § und vor €:

• § W116)Das sieht im Ergebnis bei

eingeschaltetem „¶“ etwa so aus:

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FUẞNOTEN Nachname, Fundstelle:• Bei Monographien: Kurzbezeichnung der Quelle• Bei Aufsätzen: Zeitschrift und Jahr• Bei Kommentaren: welcher Kommentar

Seitenzahl (bei Aufsätzen auch Anfangsseitenzahl),

Punkt. Hinweis: Zitiervorschläge (z.B. bei Kommentaren)

beachten!

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BEISPIELE

• Neuner, Das nachbarrechtliche Haftungssystem, JuS 2005, 384, 389.

PWW / Brinkmann, § 155 Rn 2.

Conrad, Vollmacht, S.112.

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BITTE NICHT:

„Vgl. Conrad, Vollmacht, S. 112.“

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HÄUFIGE ZITIERFEHLER

Nach der Rechtsprechung können nur körperfremde Sachen gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 StGB sein.23 Demnach hat T durch den Faustschlag dieses Merkmal nicht erfüllt.24

[...]

23 Meier, NJW 2001, 234, 235.24 Meier, NJW 2001, 234, 236; instruktiv dazu Müller, Palandt / B,..

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FUẞNOTEN URTEILE

Gericht Fundstelle

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BEISPIELE

RGZ 128, 92, 95 RGZ SeuffArch Band 61, Nr. 109 BGH MDR 2000, 872, 873 BGHZ 37, 233, 235 OLG Düsseldorf NJW 1988, 2308

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FUẞNOTEN Zitierweise• Zitiert wird

• wörtlich nur bei abstrakten Definitionen• ansonsten besser sinngemäß

• Die Fußnote enthält einen Kurzbeleg, das Inhaltsverzeichnis einen Vollbeleg

• Bei Literaturnachweisen muss die Fußnote mit der Zitierweise übereinstimmen

• Fußnoten werden nach dem Satzzeichen eingefügt, wenn sie sich auf einen Satz oder Teilsatz beziehen.

• Nur soweit sie sich auf ein bestimmtes Wort oder eine bestimmte Wortgruppe beziehen, stehen sie unmittelbar danach.

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FUẞNOTEN Grundlagen• Fußnoten beginnen mit einem Großbuchstaben und

enden mit einem(!) Punkt.• Jedes Zitat gibt die zitierte Seite / Stelle an.• Bei Aufsätzen und Rechtsprechungszitaten zusätzlich die

Startseite mit angeben• Die Angabe „S.“ für Seite ist grundsätzlich entbehrlich.• Die Angabe „ff.“ ist zu vermeiden.

Besser die gemeinte(n) Seite(n) konkret angeben.• Die Angabe „f.“ ist nur zu verwenden, wenn sich die

wiedergegebene Aussage auf der zitierten Seite auf eine weitere Seite erstreckt.

• Mehrere Fundstellen sind durch „;“ voneinander zu trennen

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FUẞNOTEN

Rechtsprechungsnachweise stehen in einer Fußnote mit mehreren Angaben

am Anfang, höhere Gerichte vor niedrigeren; erst dann kämen

Literaturnachweise!

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BEISPIEL

BGHZ 11, 27, 37; 37, 233, 235f; OLG Braunschweig NJW-RR 1992, 440;

MünchKomm/Mayer-Maly, § 134 Rn 7, Palandt / Heinrichs, § 134 Rn 12.

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ERSTE FUẞNOTE

Wer möchte, kann als erste Fußnote folgenden Text angeben:

§§ ohne weitere Angaben sind solche des BGB.

Damit erspart man sich die Angabe des Gesetzes bei den Normen.

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INHALTLICHE ARBEIT

Sachverhalt lesen und auswerten

Ins Thema einlesen

Gutachten anfertigen

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TIPP

Schon beim Lesen der Literatur bzw. Rechtsprechung wichtige Sätze

rausschreiben und gleichzeitig die Fundstelle in ein Literaturverzeichnis

aufnehmen!

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WEITERE TIPPS

Der Weg ist das Ziel, das Ergebnis oft zweitrangig

Ausgangspunkt ist immer das Gesetz Obersatz und Ergebnis müssen

zusammen passen Methodisch arbeiten!

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METHODISCH ARBEITEN

Auslegungsmethoden anwenden und benennen

System der Ansprüche beachten Standardargumente verwenden

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SYSTEM DER ANSPRÜCHE

I.: • Vertrag

II.: • Quasivertrag

III.:

• Dingliche Ansprüche

IV.:

• Delikt

V.:• Bereicherungsrecht

Zum Download:http://www.jura.uni-bonn.de/index.php?id=5657

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STANDARDARGUMENTE

Analogie und Umkehrschluss

Teleologische Extension und Reduktion

Erst-recht-Schluss

Begründung unter Hinweis auf unsinnige Folgen

Negatives Argument

Gegenakt

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LITERATURTIPP

Thorsten SchmidtGrundlagen rechtswissenschaftlichen ArbeitensIn: Juristische Schulung 2003, 551-556 und 649-654

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ANALOGIE UND UMKEHRSCHLUSS

Analogie• Planwidrige Regelungslücke• Tatbestandliche Gleichwertigkeit des

geregelten und ungeregelten Falls• Übertragbarkeit der Rechtsfolge

Umkehrschluss• Planwidrige Regelungslücke• Keine Übertragbarkeit der Rechtsfolge

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BEISPIELE

Entsprechende Anwendung von § 179 BGB auf den Boten (Palandt / Ellenberger, § 177 Rn 2)

Keine analoge Anwendung von § 122 BGB auf das Auftreten eines geschäftsunfähigen Vertreters (Palandt / Ellenberger, § 122 Rn 2)

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TELEOLOGISCHE REDUKTION

Der Wortlaut ist nach dem Zweck der Regelung zu weit gefasst

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BEISPIEL

§ 828 II BGB„Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, […] einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.“

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ERST-RECHT-SCHLUSS

Wenn § 622 BGB eine vierwöchige Kündigungsfrist für die Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer fordert, ist eine Kündigung mit dreimonatiger Kündigungsfrist „erst recht“ zulässig.

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SACHVERHALT

Mehrfach lesen und die wichtigen Informationen entnehmen• Daten -> Fristenberechnung• ausführliche Darstellung ->

Schwerpunkt der Arbeit• Wörtliche Wiedergabe -> Auslegung

von Willenserklärungen gem. §§ 133, 157

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SACHVERHALT

Rechtliche Aussagen sind als zutreffend zu betrachten.

Laienhafte Ausdrücke stehen meist in „Gänsefüßchen“.

Auskünfte von (möglicherweise ehemaligen) Jurastudenten im Sachverhalt sind meist falsch.

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SACHVERHALT

Fall 1: A verkauft B einen Topf für 1 Euro. Außerdem „leiht“ er sich von A gegen eine Gebühr von 5 Euro einen Videofilm aus. Kann A von B Zahlung von 6 Euro verlangen?

Frage:Was prüfen Sie hier?

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LITERATUREMPFEHLUNG

Kleinhenz, Holger / Deiters, GerdJura Professionell – Klausuren, Hausarbeiten, Seminararbeiten, DissertationenRichtig schreiben und gestalten(vergriffen)Signatur im Juridicum: Ag 26/244

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ALLGEMEINER LITERATURTIPPLange, Barbara Jurastudium erfolgreich

Planung – Lernstrategie – Zeitmanagement7. Auflage München 2012

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DANKSAGUNG

Für Unterstützung bei der Vorbereitung danke ich

Herrn Professor KöndgenHerrn Professor SchermaierHerrn Rechtsanwalt Deiters

Herrn KesperHerrn Jens Sablotny

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und:

Viel Spaß bei der Anfertigung der Hausarbeit!