E-Voting Rechtliche Rahmenbedingungen und internationale Erfahrungen mit elektronischen Wahlen...

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E-Voting Rechtliche Rahmenbedingungen und internationale Erfahrungen mit elektronischen Wahlen Vortrag an der TU Wien am 16. Januar 2006 Mag. Robert Krimmer Wirtschaftsuniversität Wien

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E-VotingRechtliche Rahmenbedingungen und internationale Erfahrungen mit elektronischen Wahlen

Vortrag an der TU Wienam 16. Januar 2006

Mag. Robert KrimmerWirtschaftsuniversität Wien

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Was macht das

Wählen über das Internet (e-Voting)

so schwierig?

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Ist es rechtlichzulässig, elektronisch

zu wählen?[Recht]

Wie kann elektronisches

Wählen funktionieren?

[Technik]

Steigert elektronisches

Wählen die Wahlbeteiligung?

[Soziopolitik]

Überblick

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Definition wichtiger Begriffe

• Wahlen als zentraler Prozess einer Demokratie• 5 Wahlrechtsgrundsätze:

• frei, allgemein, gleich, geheim & unmittelbar• Unterschiedliche Briefwahlregelungen• Jede Wahl besteht aus drei Prozessen:

• Identifizierung [Pre-Election Phase]

• Stimmabgabe [Election]

• Auszählung [Post-Election]

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Wahlformen

• Zwei Formen:

Präsenzwahl,

Distanzwahl.

• e-Voting Verwendung von „e-“ für Wahlen

Präsenzwahl Distanzwahl

Herkömmlich Urnenwahl Briefwahl

Elektronisch Wahlkiosk Internetwahl

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Wichtige Begriffe

• Briefwahl:• Handschriftliche Unterschrift• Zwei Umschläge

• Internetwahl: • Digitale Signatur• Trennung in zwei Phasen

Anne Müller oPeter Stein oKurt Schmidt o

…..

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• Stimmabgabe im privaten Umfeld

• Verletzung der geheimen Wahl, da beobachtbar• Verletzung der freien Wahl durch Wahlzwang, Family Voting und

Stimmenkauf

• Einhaltung der Grundsätze liegt beim Wähler

Distanzwahlproblematik

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Probleme bei der Briefwahl

• Geheime Wahl• Eindeutig gekennzeichnete Briefe• In einem Umschlag Wähler-ID + Stimmzettel• Briefgeheimnis recht einfach zu durchbrechen

• (Vertrauen in Wahlveranstalter, dass Umschläge ordnungsgemäß getrennt werden)

• Gleiche Wahl• Wahlentscheidung weit vor dem Wahltag („Reinheit der Wahl“)

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Probleme bei der Briefwahl (II)

• Allgemeine Wahl• Wahlunterlagen müssen rechtzeitig eintreffen

• Keine Garantie, dass Stimme eintrifft/gezählt wird

• Entfernen von Stimmzettel auf dem Postweg

• Besonders kritisch bei Wählern im Ausland

• Hohe Kosten• Pro abgegebene Stimme 4 Briefe Porto

x

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Probleme bei der Internetwahl

• Geheime Wahl• Sicherung des PC liegt beim Wähler • Unbemerktes Mitlesen -Trojaner• Zeitlich begrenzt sichere Verschlüsselungen

• Gleiche Wahl• (Stimmen hinzufügen/entfernen in Urne) • (Mehrfache Stimmabgabe: elektronische Daten können einfach

vervielfältigt werden)• Darstellung des Stimmzettels

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Probleme bei der Internetwahl (II)

• Allgemeine Wahl• Wähler benötigt Equipment Digital Divide

• Denial of Service kann nicht ausgeschlossen werden

• Freie Wahl• Ändern des Wahlzettel vor dem Verschicken - Trojaner

• (Nachträgliches Ändern – Übertragung / Speicherung)

• Kosten: einmalige Entwicklungskosten

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Gegenüberstellung - allgemein

Briefwahlen Internetwahlen

Einsatz - CH: voraussetzungslos

- DE: im Verhinderungsfall

- AT: im Ausland

- CH: Genf, Zürich

- DE: D21, Brandenburg,GI,…

- AT: E-Voting.at

Kosten - Papier, Umschläge, Porto

- pro Wähler und Wahl

- einmalige Systementwicklung

- Betrieb der Rechner

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Gegenüberstellung - WRG

Briefwahlen Internetwahlen

Geheim - Briefgeheimnis

- Umschläge sind gekennzeichnet

- Wähler-ID+Stimme zusammen

- Telekommunikationsgeheimnis

- Trojaner zum Mitlesen

- Algorithmen – Sicherheit

Frei - Trojaner zum Verändern der Stimme

Allgemein - Zustellproblematik (Postlaufzeit und Absicht)

- Digital Divide

- DoS

Gleich - „Reinheit der Wahl“ - Stimmzetteldarstellung

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Fazit

• Ähnliche ProblemeInternet/Briefwahl in Bezug auf Beobachtbarkeit, Stimmenkauf & Wahlzwang

• InternetwahlHöherer Aufwand zur Manipulation, aber größeres Ausmaß

• BriefwahlManipulation leichter möglich, aber kleineres Ausmaß

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• Wahlrechtsgrundsätze in der Verfassung:

Allgemein, gleich, unmittelbar, frei => unproblematisch

Geheim, Persönlich => Problem für Distanzwahl• Distanzwahl erfordert Anpassung

Änderung Hochschülerschaftsgesetz 2001

Erlaubt e-Voting ohne Einschränkung

Identifikation mittels Signaturkarte

Ist e-Voting in Österreichrechtlich zulässig?

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• 1.033 Studierende der WU Wien

• Forschungsdesign

Befragung Juni 2001

war wählen will e-voten

nutzt Internet ist anwesend

Wollen die Wähler elektronisch wählen?

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Befragung Juni 2001

Einstellung zu e-VotingGesamt

84%

16%

Pro e-VotingContra e-Voting

Befragung

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Wähler

81%

19%

Pro e-VotingContra e-Voting

Nichtwähler

96%

4%

Pro e-VotingContra e-Voting

Befragung

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war wählen will e-voten

nutzt Internet ist anwesend

-

-

-

+ +

Befragung

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• Deutschland

• Schweiz

• Frankreich

• Großbritannien

• => Europarat

E-Voting Erfahrungen in Europa

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• 2000 Internet-Wahl in Osnabrück (Studentenparlament)

• Mehrere Forschungsprojekte, u.a. „W.I.E.N“

• Nationale Initiative von Innenministerium zur Vernetzung

der Wahllokale

Deutschland

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• Nationale Initiative durch Bundeskanzlei

• Drei Pilotprojekte

in Zürich, Neuenburg und Genf

• Verwendung von kombinierten

Briefwahl/e-Voting TANs

• Testwahl Genf Anfang 2003

Schweiz

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• Nationale Diskussion, eher gegen e-Voting

• Rechtsgültige Wahl eines Auslandsfranzosenrates über

Login/PIN

im Mai 2003

Frankreich

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• e-Voting Initiative durch das e-Envoy

• SMS und Internet-Wahl

• Testwahlen bei Gemeinderatswahlen

Mai 2003

• Negative Auswirkung auf Wahlbeteiligung

Großbritannien

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• Arbeitsgruppe e-Voting mit 2 Unterarbeitsgruppen –

Technisch und Organisatorisch/Rechtlich

• Verabschiedung eines Europa-Standards für e-Voting

Europarat

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• Testwahl ÖH WU Mai 2003

• Bundespräsidentenwahl April 2004

• Keine Nationale Initiative

• Rechtliche Rahmenbedingungen?

• Brief an Verfassungskonvent

• Arbeitsgruppe Innenministerium

Österreich?

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• Lösen elektr. Wahlkarte: 1.5. - 19.5.

Stimmabgabe: 20.5., 9:00 - 22.5. 15:00

• 978 Teilnahmeberechtigte

• 412 ausgestellte Wahlkarten (= 42%)

• 355 abgegebene Stimmen (= 36%)

• Wahlbeteiligung bei realer Wahl: 26%

Testwahl ÖH WU 2003

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Rechtliche Regelungen für Distanzwahl nötig, in Österreich nur bei Sozialpartnerwahlen möglich!

Wähler müssen e-Voting wollen!

Öffentliche Diskussion notwendig:Wo und wie e-Voting einsetzen?

Fazit

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Kontakt

• Mag. Robert Krimmer

• Wirtschaftsuniversität Wien• Department Information Systems

• Nordbergstraße 15A-1090 Wien

• Tel. +43 (664) 2055990

• e-Mail: [email protected]: http://www.Robert.Krimmer.at