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Qualitätszeichen Rheinland-Pfalz Eigenkontrolle -Grundanforderungen Getreide, Ölsaaten, Hülsenfrüchte, Hopfen- Version 2016 Seite 1 von 19 Checkliste Betrieb (Auszug aus GQS Rheinland-Pfalz) -Grundanforderungen Getreide, Ölsaaten, Hülsenfrüchte, Hopfen- Schnittstellen Anforderungen Erfüllung Bemerkungen Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf. 1. Lebens- und Futtermittelsicherheit 1.1 Rückverfolgbarkeit Lieferanten und Abnehmer nachweislich (z.B. durch Lie- ferscheine, Rechnungen, Barbelege) bekannt bei QZRP Futtermitteln und Futtermittelzusatzstoffen (z.B. Säuren) QZRP Betriebsmitteln (z.B. Saat- und Pflanzgut, Jungpflanzen, Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs-, Dünge-, Reini- gungs- und Desinfektionsmittel) QZRP Dienstleistungen (z.B. Lohnunternehmer) Belege (Lieferscheine, Rechnungen, Barbelege, Sackan- hänger) enthalten Angaben zu QZRP Datum bzw. Zeitraum QZRP unmittelbarer Lieferant bzw. Abnehmer (Name) (Hinweis: 1. zusätzlich die Dokumentation des Bestimmungsortes, Anschrift, Telefonnummer, QS-ID bzw. Standortnummer, Chargen- bzw. Partie-Nr., falls im Produktionsprozess ge- bildet 2. Warenausgangslisten) QZRP Erzeugnis QZRP Menge, Stückzahl interne Rückverfolgbarkeit QZRP Produkte bei Ernte, Lagerung und Transport jederzeit iden- tifizierbar (z.B. über Lagepläne, Beschilderung von Lager- stätten, Silos, Behältern) (Hinweis: Rückverfolgbarkeit der produzierten Ware, wenn möglich, bis zur Bewirtschaftungseinheit) QZRP Vermischung von Erzeugnissen während der Lagerung und des Transports zuverlässig verhindert (z.B. standsiche- re Stellwände in Lagerstätten) QZRP Erzeugnisse eindeutig als QZRP-Ware gekennzeichnet (Hinweis: bei loser Ware muss die Partie-/Losnummer auf der Umverpackung vorhanden sein) QZRP Herkunft von QZRP-Ware ist anhand der Angaben auf den Begleitpapieren (z.B. Lieferschein) nachvollziehbar QZRP so ausgerichtet, dass relevante Informationen innerhalb von 4 Stunden zusammengetragen und innerhalb von 24 Stunden an den Zeichenträger übermittelt werden können QZRP Krisenbeauftragter benannt, der auch außerhalb der Ge- schäftszeiten erreichbar ist (bei Betrieben mit Angestellten)

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Qualitätszeichen Rheinland-Pfalz Eigenkontrolle

-Grundanforderungen Getreide, Ölsaaten, Hülsenfrüchte, Hopfen- Version 2016

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Checkliste Betrieb (Auszug aus GQS Rheinland-Pfalz)

-Grundanforderungen Getreide, Ölsaaten, Hülsenfrüchte, Hopfen-

Stand: 06.04.2016

Schnittstellen

Anforderungen Erfüllung

Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

1. Lebens- und Futtermittelsicherheit

1.1 Rückverfolgbarkeit

Lieferanten und Abnehmer nachweislich (z.B. durch Lie-ferscheine, Rechnungen, Barbelege) bekannt bei

QZRP Futtermitteln und Futtermittelzusatzstoffen (z.B. Säuren)

QZRP Betriebsmitteln (z.B. Saat- und Pflanzgut, Jungpflanzen,

Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs-, Dünge-, Reini-gungs- und Desinfektionsmittel)

QZRP Dienstleistungen (z.B. Lohnunternehmer)

Belege (Lieferscheine, Rechnungen, Barbelege, Sackan-hänger) enthalten Angaben zu

QZRP Datum bzw. Zeitraum

QZRP

unmittelbarer Lieferant bzw. Abnehmer (Name) (Hinweis: 1. zusätzlich die Dokumentation des Bestimmungsortes, Anschrift, Telefonnummer, QS-ID bzw. Standortnummer, Chargen- bzw. Partie-Nr., falls im Produktionsprozess ge-bildet 2. Warenausgangslisten)

QZRP Erzeugnis

QZRP Menge, Stückzahl

interne Rückverfolgbarkeit

QZRP Produkte bei Ernte, Lagerung und Transport jederzeit iden-

tifizierbar (z.B. über Lagepläne, Beschilderung von Lager-stätten, Silos, Behältern)

(Hinweis: Rückverfolgbarkeit der produzierten Ware, wenn möglich, bis zur Bewirtschaftungseinheit)

QZRP Vermischung von Erzeugnissen während der Lagerung

und des Transports zuverlässig verhindert (z.B. standsiche-re Stellwände in Lagerstätten)

QZRP Erzeugnisse eindeutig als QZRP-Ware gekennzeichnet

(Hinweis: bei loser Ware muss die Partie-/Losnummer auf der Umverpackung vorhanden sein)

QZRP Herkunft von QZRP-Ware ist anhand der Angaben auf den

Begleitpapieren (z.B. Lieferschein) nachvollziehbar

QZRP so ausgerichtet, dass relevante Informationen innerhalb

von 4 Stunden zusammengetragen und innerhalb von 24 Stunden an den Zeichenträger übermittelt werden können

QZRP Krisenbeauftragter benannt, der auch außerhalb der Ge-

schäftszeiten erreichbar ist (bei Betrieben mit Angestellten)

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Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

1.2 Lagerung, Behandlung und Transport von Le-

bens- und Futtermitteln

getrennt von

QZRP Pflanzenschutzmitteln

QZRP Mineraldünger

QZRP anderen Düngemitteln (z.B. Wirtschaftsdünger, verarbeite-

ten tierischen Proteinen)

QZRP gebeiztem Saat- und Pflanzgut

geschützt vor

QZRP Witterung

QZRP Bodenfeuchte

QZRP Verkotung durch Haus- und Wildtiere (z.B. keine Vogel-

nistplätze, Türe und Tore geschlossen, Lagergut abge-deckt)

QZRP Schädlingen und Schadnagern

QZRP Glasbruch (z.B. Lampen, Glühbirnen bruchsicher oder mit

Schutzschirm, Fenstergitter)

QZRP Verunreinigungen durch Lager- und Transportbehälter

(z.B. unbedenkliche Schutzanstriche in Silos)

QZRP Verschmutzungen (z.B. Be- und Entladebereich sauber,

Abdeckung beim Transport)

QZRP nachteiliger Beeinflussung bei kurzfristiger Lagerung von

Erntegut auf Freiflächen

QZRP Vermischung oder Kontamination

1.3 Reinigung und Desinfektion im Lebens- und

Futtermittelbereich

allgemeine Anforderungen

QZRP Anlagen, Ausrüstungen, Behälter, Kisten und Fahrzeuge

sauber oder

QZRP vor Gebrauch gereinigt und bei Bedarf desinfiziert

QZRP Reinigungs- und Desinfektionsplan vorhanden

QZRP Arbeits- und Lagerräume, Maschinen und Geräte planmä-

ßig gereinigt und gewartet (Reinigungs- und Wartungsplan)

QZRP Reinigungsmittel, Schmierstoffe usw. nachweislich für den

Lebensmittelbereich zugelassen (z.B. Aufdruck auf dem Etikett) und Dosierung eingehalten

Lagerstätten

QZRP Lagerstätten, in denen zuvor Gefahrstoffe gelagert wurden,

nicht genutzt (z.B. bei Pflanzenschutzmitteln) oder

QZRP entsprechend dem Risiko des Vorprodukts gereinigt (z.B.

bei Mineraldünger)

Transportfahrzeuge und -behälter

QZRP besenrein nach Futtermitteln

(Ausnahme: nass gereinigt nach Sojaschrot)

QZRP besenrein nach verpackten Produkten

QZRP besenrein oder nass gereinigt nach mineralischen Dün-

gern

QZRP

nass gereinigt und desinfiziert nach organischen Düngern (Hinweis: besondere Anforderungen an Reinigung und In-spektion durch die zuständige Behörde bei Transport von verarbeiteten tierischen Proteinen, z.B. Tiermehl)

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Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

QZRP

nass gereinigt mit Reinigungsmittel nach gebeiztem Saat- oder Pflanzgut (Hinweis: bei giftigem Beizmittel ist die Reinigung durch ei-ne Prüfeinrichtung mit GLP-Bescheinigung (Gute Labor Praxis) zu bestätigen)

QZRP nass gereinigt mit Hochdruckreiniger nach Erde oder Stei-

nen

Benutzungsverbote von Fahrzeugen oder Transportbe-hältern eingehalten bei Vorfracht von (Ausnahme: Fahrzeug oder Behälter sachgerecht gereinigt und Reinigung von Prüfeinrichtung mit GLP-Bescheinigung schriftlich bestätigt. Benutzungsverbote gelten jedoch unein-geschränkt bei Zuckerrüben.)

QZRP giftigen oder ätzenden Stoffen

QZRP Asbest oder asbesthaltigen Materialien

QZRP Glas

QZRP Metallspänen

QZRP tierischem Eiweiß (z.B. Schlachtabfälle, Fleischknochen-

mehl, Tiermehl, Fischmehl)

QZRP Klärschlamm

QZRP Küchen- und Speiseabfälle

Aufzeichnungen

QZRP über alle durchgeführten Reinigungs- und Desinfektions-

maßnahmen vorhanden und aktuell geführt

1.4 Zusätzliche Anforderungen für Zuckerrüben

Transport von Futtermitteln aus Rüben

QZRP Ladefläche vor dem Beladen mit Pressschnitzeln oder

Rübenkleinteilen frei von Reinigungswasser

QZRP Ladefläche vor dem Beladen mit Melasse- oder Trocken-

schnitzeln trocken

QZRP Melassetransporte nur in geeigneten Behältern

1.5 Ein- und Auslagerung, Kontrollen

allgemeine Anforderungen

QZRP Erntegut lagerfähig (z.B. durch Trocknung, Belüftung)

QZRP

Temperaturanstieg bei Heu und Futterstroh durch Mes-sung systematisch überwacht (Hinweis: nach Einlagerung mind. 1x täglich, um das Über-schreiten von 60 °C sicher zu verhindern. Danach mind. 1x wöchentlich bis die Stockinnentemperatur unter 30 °C liegt.)

QZRP

Lagergut regelmäßig kontrolliert (z.B. Feuchtigkeit, Tempe-ratur, Schädlingsbefall, Verschmutzung) (Hinweis: bei Ernteerzeugnissen ist die Lagerkontrolle mind. 1x wöchentlich durchzuführen)

QZRP Siloabdeckungen regelmäßig auf Dichtheit überprüft und

bei Bedarf repariert (z.B. durch Abkleben)

QZRP qualitätserhaltende Maßnahmen bei Bedarf durchgeführt

(z.B. Trocknung, Belüftung, Umlagern, Kühlung)

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Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

technische Einrichtungen (z.B. Kühlung, Belüftung, Trocknung, Messgeräte)

QZRP nachweislich regelmäßig gewartet

QZRP Trocknungsanlagen nachweislich zulässig und geeignet

QZRP Brennstoffe zugelassen, unbedenklich sowie von definier-

ter und kontrollierter Qualität

Aufzeichnungen zur Lagerung und Transport

QZRP Lagerdokumentation vorhanden und aktuell geführt

QZRP Transportdokumentation vorhanden und aktuell geführt

1.6 Schadnager- und Vorratsschädlingsbekämp-

fung

Überwachung und Kontrolle

QZRP Lagerstätten und Ställe systematisch auf Schadnager- und

Vorratsschädlingsbefall überprüft

QZRP Schadnager- und Vorratsschädlingsbekämpfung bei Befall

durchgeführt

QZRP Schädlingsbekämpfung nachweisbar durch vorhandene

Köderboxen oder Lieferscheine

Rodentizide mit Wirkstoffen der 2. Generation

QZRP jeder Anwender ist nachweislich sachkundig

(Hinweis: Sachkundenachweis für berufsmäßige Verwen-der gemäß Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung)

bei befallsunabhängiger Dauerbeköderung mit Rodenti-ziden der 2. Generation

QZRP nur unter Aufsicht ausgebildeter Schädlingsbekämpfer

(Hinweis für: die Verantwortung liegt beim Schädlingsbe-kämpfer; Tierhalter können in Absprache mit dem zustän-digen Schädlingsbekämpfer bestimmte Aufgaben über-nehmen, wenn die erforderliche Sachkunde nachgewiesen werden kann)

Aufzeichnungen

QZRP Köderplan vorhanden

QZRP Schadnagerbekämpfungsprotokoll vorhanden und aktuell

geführt

QZRP Vorratsschädlingsbekämpfungsplan vorhanden und aktuell

geführt

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Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

2. Lagerung von Gefahrstoffen

2.1 Lagerung von Pflanzenschutzmitteln ein-schließlich Beiz-, Vorratsschädlingsbekämp-fungs- und Schadnagerbekämpfungsmitteln (alle Lagerstätten)

(Hinweis: die Anforderungen zur Lagerung Pflanzenschutz-mittel beziehen sich hier auf: - Stoffe der Wassergefährdungsklasse 3 (WGK 3) - Fass- und Gebindeläger - Lagervolumen bis max. 1.000 l bzw. kg)

allgemeine Anforderungen

QZRP nicht in Zone I und II von Wasserschutzgebieten

QZRP in Originalverpackung (beständig, bruchsicher, dicht)

QZRP Schild „Pflanzenschutzmittel – Zutritt für Unbefugte verbo-

ten“ vorhanden

QZRP keine direkte oder indirekte Ableitung von chemischen

Pflanzenschutzmitteln in das Grundwasser

getrennt von

QZRP Arzneimitteln

Lagerstätte

QZRP Boden mit zugelassenem Bodenbelag undurchlässig be-

schichtet

QZRP Türschwelle vorhanden (Rückhaltevolumen gewährleistet)

oder

QZRP zugelassene Auffangwanne vorhanden

oder

QZRP zugelassener Pflanzenschutzmittelschrank mit Auffang-

wanne

(Hinweis: spezielle Lagerräume sind für Kleinmengen bis max. 50 kg nicht notwendig)

Auffangvolumen

QZRP

mind. 10 % der Lagermenge bzw. mind. Inhalt des größten Gebindes (Ausnahme: Kleingebinde mit einer Behältergröße von max. 20 l)

QZRP im Wasserschutzgebiet (Zone III) mind. 100 % der Lager-

menge

Lagerschrank bzw. -regal

QZRP stabil und standsicher

2.2 Zusätzlich bei Lagerung von sehr giftigen (T+)

oder giftigen (T) / brandfördernden Stoffen

allgemeine Anforderungen

QZRP trocken

QZRP kühl

QZRP frostsicher

QZRP nur berechtigte Personen entnehmen Pflanzenschutzmittel

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Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

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getrennt von

QZRP brennbarem Material

QZRP Saat- und Pflanzgut

QZRP Düngemitteln

(Ausnahme: verpackte Spurennährstoffdünger)

geschlossene Lagerräume

QZRP begehbarer Raum belüftbar/ belüftet

QZRP ausreichend beleuchtbar

QZRP Regale aus nicht absorbierendem Material (z.B. Metall,

Hartplastik) oder mit einer undurchlässigen Auflage etc.

QZRP Regale aus schwer entflammbarem Material (z.B. Metall)

Zutritt

QZRP Lagerraum abgeschlossen

QZRP Fenster einbruchsicher

oder

QZRP Lagerschrank abgeschlossen

Arbeitssicherheit

QZRP Bindemittel (z.B. Sand, Späne) und Behälter (z.B. Plastik-

tüten) zur Aufnahme von verschüttetem Material vorhanden

QZRP Notfallplan (Sofortmaßnahmen, Erste Hilfe) vorhanden

(Hinweis: Anbringung im Umkreis von 10 m vom Pflanzen-schutzmittellager bzw. von Anmischplätzen gefordert)

QZRP Alarmplan (Telefonliste mit Notfall-Nr. und Giftnotruf) vor-

handen

QZRP Notfallausrüstung (z.B. Augendusche, fließendes Wasser,

Erste-Hilfe-Kasten, Notfall-Nr.) vorhanden

QZRP

flüssige Pflanzenschutzmittel nicht oberhalb von festen Mitteln gelagert

(Ausnahme: Lagerung im Pflanzenschutzmittelschrank)

Bestands- bzw. Gefahrstoffverzeichnis außerhalb der Lagerstätte vorhanden und

QZRP spätestens alle 3 Monate aktualisiert

2.3 Lagerung von Mineraldünger (einschließlich

Flüssigdünger)

(Hinweis: die Anforderungen zur Lagerung Mineraldünger beziehen sich hier auf: - Stoffe der Wassergefährdungsklasse 1 oder 2 (WGK 1

oder WGK 2) - Flachläger oder Big Bags, in wenigen Fällen auf Sackwa-

re - Lagervolumen bis max. 10.000 kg)

allgemeine Anforderungen

QZRP kein Eintrag von Düngemitteln in Grund- und Oberflächen-

gewässer

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Schnittstellen Anforderungen

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Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

2.4 Zusätzlich für ammoniumnitrathaltige Dünge-

mittel

getrennt von

QZRP Pflanzenschutz- und Beizmitteln

QZRP Hitzequellen (z.B. Verbrennungsmotoren, Heizungen)

geschützt vor

QZRP Witterung (z.B. Losedünger überdacht, Sackware abge-

deckt)

QZRP Bodenfeuchte (z.B. undurchlässige Bodenplatte, Sackware

auf Paletten)

QZRP Feuer oder offenem Licht

Kennzeichnung

QZRP Schild „Zutritt für Unbefugte verboten“ vorhanden

QZRP Schild „Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten“ vor-

handen

2.5 Zusätzlich für Flüssigdünger (z.B. AHL)

(Hinweis: die Anforderungen zur Lagerung von Flüssigdünger beziehen sich hier auf: - Stoffe der Wassergefährdungsklasse 1 (WGK 1) - betriebseigene Lagertanks - Lagervolumen bis max. 100.000 l)

QZRP Auffangraum ohne Abfluss bzw. Auffangwanne vorhanden

QZRP Auffangvolumen mind. 10 % der Lagermenge bzw. mind.

Inhalt des größten Gebindes

QZRP im Wasserschutzgebiet (Zone III) Auffangvolumen mind.

100 % der Lagermenge

3. Lagerung von Gülle, Jauche, Mist, Kompost und Silagen

3.1 Allgemeine Anforderungen für alle Lagerstät-

ten

QZRP Eintrag von Gülle und Jauche durch Ab- oder Überlaufen

in Grund- und Oberflächengewässer (z.B. Bäche) und in die Kanalisation zuverlässig verhindert

QZRP Eintrag von Sickersäften durch Ab- oder Überlaufen in

Grund- und Oberflächengewässer (z.B. Bäche) und in die Kanalisation zuverlässig verhindert

QZRP

Eintrag von Sickersäften durch Ablaufen aus Feldmieten und nicht ortsfeste Festmistzwischenlager in Grund- und Oberflächengewässer und Kanalisation zuverlässig verhin-dert

QZRP Behälter und Abfüllanlagen dicht, standsicher und gegen

chemische und mechanische Einflüsse widerstandsfähig

3.2 Ortsfeste Silos

QZRP Sickersaft wird in Jauche- oder Güllebehälter abgeleitet

3.3 Behelfssilos (Freigärhaufen) und nicht ortsfes-

te Zwischenlager für Festmist

allgemeine Anforderungen

QZRP Stallmist- oder Kompostlager bei Lagerzeit über 3 Monate

abgedeckt oder

QZRP Sickerwasser aufgefangen

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4. Entsorgung

4.1 Abfälle

Entsorgung von Gefahrstoffen

QZRP

Pflanzenschutzmittel mit Anwendungsverbot, deren Auf-brauchfrist abgelaufen ist oder die unbrauchbar sind, un-verzüglich und sachgerecht entsorgt (z.B. Sammlungsstelle über das PRE-System (Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung))

(Hinweis: bis zur Entsorgung müssen die Mittel mit Anwen-dungsverbot im Pflanzenschutzmittellager gelagert und ent-sprechend gekennzeichnet werden)

Entsorgung von Folien

QZRP Folien nachweislich über Sammelstelle oder Restmüll ent-

sorgt oder wiederverwertet

4.2 Leere Pflanzenschutzmittelbehälter

allgemeine Anforderungen

QZRP dreimal gespült oder

QZRP mit Druckspülsystem der Feldspritze gereinigt

QZRP nicht wieder verwendet

Spülwasser

QZRP in die Feldspritze gefüllt und ausgebracht

Lagerung der gespülten Behälter

QZRP trocken (geöffnet, Verschlüsse von Behälter getrennt)

QZRP sicher (ausgewiesener, gekennzeichneter Lagerplatz)

(Hinweis: Lagerung muss bis zur Entsorgung an einem verschließbaren Lagerplatz, räumlich getrennt von Erzeugnissen und Verpackungsmaterial erfolgen)

QZRP keine direkte oder indirekte Ableitung von chemischen

Pflanzenschutzmitteln in das Grundwasser

Entsorgung

QZRP über PAMIRA (PAckMIttel Rücknahme Agrar)

4.3 Abfallvermeidung und Emissionsminderung

QZRP Mülltrennung und Recycling werden durchgeführt (z.B.

duales System) und dokumentiert (anfallende Abfälle, Ent-sorgungswege, Verbleib)

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5. Eigenkontrolle, Dokumentation und Management

5.1 Eigenkontrolle

QZRP jährlich durchgeführt und dokumentiert (Eigenkontrollche-

cklisten aufbewahrt)

QZRP

Pflanzenschutzgeräte funktionsfähig und nachweislich in gutem technischen Zustand (Eigenkontrolle (Auslitern, Ka-librierung) durch sachkundige Person jährlich durchgeführt und dokumentiert)

QZRP

Lohnunternehmer nachweislich über die ihn betreffenden Anforderungen informiert und deren Einhaltung nachweis-lich bei der Eigenkontrolle berücksichtigt (z.B. vom Land-wirt bestätigte Eigenkontrolle des Lohnunternehmers)

QZRP Aktionsplan zur Mängelbeseitigung erstellt und Mängel

nachweislich und fristgerecht beseitigt

5.2 Dokumentation und Meldungen

QZRP Teilnahme- und Vollmachtserklärung liegt vor

QZRP

Übersicht „Allgemeine Betriebsdaten“ einschließlich Adressdaten, Registriernummer (VVVO-Nummer) aller Standorte, Lagepläne der (Stall-) Gebäude und Lagerkapa-zitäten (z.B. Erntegut, Gülle, Jauche, Festmist) vorhanden und aktuell geführt

QZRP Änderungen der „Allgemeinen Betriebsdaten“ unverzüglich

Lizenznehmer mitgeteilt

QZRP Lieferanten- und Kundenlisten liegen vor

QZRP bei allen C- und D/KO- Bewertungen Korrekturmaßnah-

men in einem Maßnahmenplan festgelegt

QZRP Ereignisfallblatt vorhanden

QZRP bei kritischen Ereignissen QS und Behörden (bei rechtli-

cher Verpflichtung) unverzüglich informiert

(Hinweis: kritische Ereignisse sind z. B. - alle in Warenbezug; Produktion oder Vermarktung festge-

stellten systemrelevanten Abweichungen, wenn diese ge-eignet sind, die Lebensmittelsicherheit zu gefährden

- alle strafrechtlichen oder aufsichtsbehördlichen Ermitt-lungsverfahren, wenn diese direkt oder indirekt auf die Si-cherstellung der Lebensmittelsicherheit ausgerichtet sind

- Medienrecherchen, kritische Medienberichte oder öffentli-che Proteste, die direkt oder indirekt Fragen der Lebens-mittelsicherheit zum Gegenstand haben)

QZRP Verantwortlicher für Ereignisfälle ernannt und

QZRP dieser jederzeit erreichbar

QZRP alle für die Zertifizierung erforderlichen Aufzeichnungen

und Dokumente mind. 3 Jahre lang aufbewahrt

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Schnittstellen Anforderungen

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5.3 Standortmanagement

QZRP Risikoanalyse für Flächen durchgeführt und dokumentiert

(Hinweis: gilt bei einer Erstkontrolle für alle zu zertifizieren-den Flächen, - bei Flächenneuzugängen sowie - beim Auftreten neuer Gefahrenpotenziale auf den bereits vorhandenen Flächen)

(Hinweis: Risikoanalyse muss folgende Punkte abdecken:

­ vorherige Flächennutzung

­ ggf. vorheriger Anbau von gentechnisch veränderter Or-ganismen

­ Klärschlammausbringung in den letzten 2 Jahren

­ Bodenzustand (Bodenanalyse)

­ Erosion

­ Höhe des Grundwasserspiegels und Grundwasserquali-tät

­ Einfluss auf und von angrenzenden Flächen

­ Rückstände oder Altlasten (z.B. von Pflanzenschutzmit-teln) im Boden oder Kultursubstrat)

(Hinweis: bei festgestellten Risiken sind die Gewichtung, Eintrittswahrscheinlichkeit, Maßnahmen zur Risikovorbeu-gung und Risikokontrolle anzugeben)

QZRP Unbedenklichkeit erstmals landwirtschaftlich genutzter

Flächen (z.B. rekultivierte Flächen, ehemals militärisch ge-nutzte Flächen) durch Risikoanalyse nachgewiesen

QZRP

Unbedenklichkeit bereits bisher landwirtschaftlich genutz-ter Pacht- und Zukaufflächen über entsprechende Informa-tionen nachgewiesen (z.B. Bodenuntersuchungen und ggf. Klärschlammeinsatz) oder

QZRP Bodenuntersuchung auf pflanzenverfügbare Nährstoffe

durchgeführt, wenn Informationen nicht beschafft werden können

5.4 Fortbildung

QZRP

Betriebsleiter oder unbefristet angestellter Mitarbeiter hat nachweislich an mind. 2 Fortbildungsveranstaltungen je Anbaujahr mit Bezug zu ausgewählten Betriebszweigen teilgenommen

QZRP nachweislich kontinuierlich Fachinformationen bezogen

(z.B. Fachzeitschrift, Newsletter)

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Checkliste Pflanzenbau (Auszug aus GQS Rheinland-Pfalz)

-Grundanforderungen Getreide, Ölsaaten, Hülsen-früchte, Hopfen-

Stand: 06.04.2016

Schnittstellen

Anforderungen Erfüllung

Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

6. Saat- und Pflanzgut

6.1 Qualität und Gesundheit

nachgebautes Pflanzgut

QZRP systematisch auf sichtbare Schädlinge und Krankheiten

geprüft und Ergebnisse der Prüfung dokumentiert CB2.1.3

QZRP 4.3.4

6.2 Aufzeichnungen

QZRP Zertifikate oder Nachweise zur Saat- und Pflanzgutqualität

mit Angaben zu Sortenreinheit, Sortenname, Losnummer und Saatguthändler vorhanden

QZRP Pflanzgut bzw. Z-Saatgut nachweislich geeignet (z.B. Qua-

litätszertifikate)

QZRP

Aufzeichnungen über die selbst durchgeführte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Mittel, Aufwandmenge) bei der Saat- und Pflanzguterzeugung dokumentiert bzw. in den Begleitpapieren angegeben

CB2.2.2 QZRP 4.5.1

QZRP

Nachweis über selbst durchgeführte Beizungen (Datum, Mittel, Aufwandmenge, Applikationsart, Applikationsort, Zielorganismus (Krankheit oder Schädling), Name des An-wenders) vorhanden

CB2.2.1

7. Pflanzenschutz

7.1 Sachkunde

QZRP jeder Anwender nachweislich sachkundig

7.2 Pflanzenschutzmittel einschließlich Beizmittel

Zulassung

QZRP für die im Betrieb angebauten Kulturen in Deutschland

zugelassen (Zulassungsnummer und -zeichen auf dem Gebinde vorhanden)

7.3 Spritz- und Sprühgeräte

QZRP Geräteprüfung von einer amtlich anerkannten Kontrollstelle

(z.B. Fachwerkstatt) alle 3 Jahre durchgeführt (Kontrollpla-kette bzw. Prüfprotokoll vorhanden)

Nächste Prüfung am:

CB9.2

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Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

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7.4 Umgang mit Pflanzenschutzmitteln

QZRP Anwendungshinweise des Herstellers zur Handhabung

(einschließlich Bienenschutz) eingehalten CB8.8.5

QZRP Dosiereinrichtungen (z.B. Messbecher, Waage) zum siche-

ren Anmischen und Abmessen von Pflanzenschutzmitteln vorhanden und jährlich überprüft bzw. kalibriert

QZRP Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Umwelt und von

Dritten beachtet

Anwenderschutz

QZRP geeignete Schutzkleidung und -ausrüstung für den Um-

gang mit Pflanzenschutzmitteln entsprechend der Ge-brauchsanweisung vorhanden

verschoben

von Cl Be-trieb 8.7

QZRP Anwender trägt Schutzkleidung nach Herstellervorgaben

QZRP Schutzkleidung in gutem Zustand

QZRP getrennt von Pflanzenschutzmitteln an einem gut gelüfteten

Ort aufbewahrt und getrennt von Privatkleidung gereinigt (auch Einwegkleidung)

QZRP Empfehlungen zum Gebrauch der Schutzkleidung und

-ausrüstung liegen den Aufzeichnungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bei

Feldspritzenbefüllung

QZRP keine direkte oder indirekte Ableitung von chemischen

Pflanzenschutzmitteln in das Grundwasser

7.5 Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln

QZRP erforderliche Abstände zu Nachbarkulturen eingehalten

Restmengen

QZRP Spritzbrühereste 1 : 10 verdünnt und auf der behandelten

Fläche mit erhöhter Geschwindigkeit und verringertem Druck ausgebracht

Wartezeiten

QZRP

eingehalten (Hinweis: Flächen mit Wartezeit müssen den Mitarbeitern ggf. während durchgehenden Ernteperioden kenntlich ge-macht werden z.B. Lageplan mit den entsprechenden Ver-weisen)

CB 8.4.1

7.6 Aufzeichnungen über die Anwendung von

Pflanzenschutzmitteln

vorhanden und zeitnah (i.d.R. spätestens nach 4 Wochen) geführt mit Angaben zu

QZRP Anwendungsfläche (z.B. Bezeichnung der behandelten

Fläche) oder Bewirtschaftungseinheit

QZRP Datum der Anwendung

QZRP Kultur

QZRP Anwendungsgebiet (z.B. Name des Schädlings, der Krank-

heit oder des Unkrauts, gegen das behandelt wurde)

QZRP Pflanzenschutzmittel

(Hinweis: bei Tankmischungen Angabe aller in der Mi-schung enthaltenen Pflanzenschutzmittel)

QZRP Aufwandmenge je Flächeneinheit oder Konzentration in %

QZRP Name des Anwenders

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Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

7.7 Integrierter Pflanzenschutz

allgemeine Anforderungen

QZRP

Pflanzenschutzmittelliste des laufenden Jahres (z.B. Liste der im Erwerbsobst- und Erwerbsgemüsebau zugelasse-nen Pflanzenschutzmittel einschließlich Nacherntebehand-lungsmittel, z.B. Keimhemmer) vorhanden und aktuell

CB8.1.1

QZRP aktuelle Informationen zum Pflanzenschutz nachweislich

verfügbar (z.B. Pflanzenschutzwarndienst, Internet)

QZRP Bekämpfung von Schädlingen, Krankheiten und Unkräu-

tern erfolgt nachweislich mit minimalem Pflanzenschutzmit-telaufwand (z.B. Schadschwellenbestimmung)

QZRP nachweislich mind. 5 der nachfolgenden Maßnahmen um-

gesetzt

- Verwendung krankheitstoleranter bzw. resistenter Sorten - Förderung von Nützlingen (Hecken, Sitzstangen, Steinhau-

fen, Nistkästen, u.a.) - Eintrag/ Einsatz von Nützlingen (Raubmilben, Schlupfwes-

pen u.a.) - Einsatz von Überwachungsgeräten (Leimringe, Leimtafeln,

Lupe, Pheromonfallen, RIMPRO, Schorfwarngeräte u.a.) - Einsatz optimierter Pflanzenschutztechnik - Wechsel der Pflanzenschutzwirkstoffe zur Vermeidung von

Resistenzen - mechanische oder thermische Unkrautbekämpfung - Einsatz von Mulchmaterial (Folien, Stroh, Rinde) - Einsatz von Kulturschutznetzen oder Vlies - Sicherung der Feldhygiene (schnellstmögliche und gründli-

che Beseitigung von Ernterückständen) - Sicherung der Raumhygiene (schnellstmögliche und gründ-

liche Beseitigung von Ernterückständen, Materialien usw., Desinfektion)

- Vegetationsheizung - Einsatz von Klimacomputern - Verjüngen mehrjähriger starker Bestände - Untersuchung auf bodenbürtige Krankheitserreger (Ne-

matoden, Verticillium u.a.) vor Neuanpflanzung - standortgerechte Sortenwahl - Teilflächen- und Randbehandlungen - Wechsel der Anbauflächen/ Einhaltung erforderlicher An-

baupausen durch geregelte Fruchtfolgen - Einsatz von Gründüngung - Anwendung von Maßnahmen zur Minimierung von Erosion

(z.B. durch Querpflügen, Mulchen, Zwischenfruchtsaat usw.)

- Vermeiden von staunassen Standorten - Optimierung der Bewässerung (z.B. Tropfbewässerung) - bedarfsgerechte Bewässerung (z.B. Messung der Boden-

feuchte, klimatische Wasserbilanz) - Begrünung der Arbeitsgassen - Bodendämpfung - Behandlung des Drainagewassers (Langsam-Sand-Filter,

thermische oder UV-Desinfektion) - Anwendung bodenschonender Maßnahmen durch entspre-

chende bodenschonende Bearbeitungstechniken/-geräte

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Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

7.8 Transport von Pflanzenschutzmitteln für den

Eigenbedarf

Ladung

QZRP gegen Umfallen gesichert

QZRP im PKW getrennt vom Fahrgastraum (z.B. Kofferraum,

Metallkiste mit verschließbarem Deckel)

8. Düngung

8.1 Grundbodenuntersuchung

auf Phosphat

QZRP Bodenuntersuchungen für jeden Schlag ab 1 ha, auf den

mehr als 30 kg P2O5/ha und Jahr ausgebracht wurde, lie-gen vor und sind nicht älter als 6 Jahre

Nächste Unter-suchung am:

QZRP 4.4.4

- (Ausnahmen:

- Dauerweiden, wenn die N-Ausscheidung durch Bewei-dung max. 100 kg N/ha, Jahr beträgt und keine zusätzliche N-Düngung erfolgt

- Flächen, die mit max. 30 kg P2O5/ha, Jahr gedüngt wer-den)

auf Kali und pH bzw. Kalkbedarf

QZRP auf Kartoffelflächen alle 6 Jahre durchgeführt und doku-

mentiert

QZRP bei Grünlandnutzung und Feldfutterproduktion alle 6 Jahre

durchgeführt und dokumentiert

auf Magnesium

QZRP auf Ackerflächen alle 6 Jahre durchgeführt und dokumen-

tiert

8.2 N-Bodenuntersuchung (Nmin, EUF)

QZRP für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit mind. 1x

jährlich durchgeführt und dokumentiert oder

QZRP NID-Vergleichswerte (Ackerkulturen) bzw. einschlägige

Beratungsempfehlungen (Wein, Obst, Gemüse) vorhanden

- (Ausnahmen:

- Dauergrünland

- Flächen, die mit max. 50 kg Gesamt-N/ha, Jahr gedüngt werden)

8.3 Nährstoffvergleich

QZRP für Stickstoff nachweislich jährlich spätestens am 31.03.

vollständig erstellt

QZRP für Phosphat jährlich spätestens am 31.03. erstellt

Bewertung

QZRP N-Überschuss im Durchschnitt der letzten drei Jahre max.

60 kg/ha und Jahr

QZRP P2O5 Überschuss im Durchschnitt von 6 Jahren max.

20 kg/ha und Jahr

- (Ausnahme: P2O5 Überschuss kann mehr als 20 kg/ha und Jahr betragen, wenn Bodengehalt

- max. 20 mg P2O5/100g nach DL-Methode oder

- max. 3,6 mg P/100g nach EUF-Methode beträgt)

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Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

(Ausnahmen:

die Erstellung eines Nährstoffvergleichs und die Dokumenta-tion der Boden- und Wirtschaftsdüngeruntersuchungen bzw. der Vergleichs- und Richtwerte für N bzw. P ist nicht erforder-lich

für Flächen

- mit Zierpflanzen, Baumschulkulturen, Rebschulanlagen, Baumobst und/oder nicht im Ertrag stehenden Dauerkul-turen des Wein- und Obstbaus

- mit ausschließlicher Weidehaltung bei einem jährlichen Stickstoffanfall (Stickstoffausscheidung) aus Wirt-schaftsdüngern tierischer Herkunft von max. 100 kg N/ha ohne zusätzliche N-Düngung

in Betrieben, die

- nur Flächen nach Nr. 1 und/oder Nr. 2 bewirtschaften

- keine wesentliche N- und P-Düngung (<50 kg N bzw. <30 kg P2O5//ha) aufbringen

- einen Wirtschaftsdüngeranfall tierischer Herkunft <500kg N/Betrieb besitzen

- abzüglich der unter Nr. 1 und Nr. 2 genannten Flächen weniger als 10 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche bewirtschaften, höchstens bis zu 1 ha Gemüse, Hopfen oder Erdbeeren anbauen und in denen nicht mehr als 500 kg N aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft an-fallen)

- DüV § 5 (4) u. § 7 (1)

8.4 Düngebedarfsberechnung

QZRP Düngebedarf vor Ausbringung von Düngemitteln, Boden-

hilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln für jede Kultur (Schlag, Bewirtschaftungseinheit) ermittelt

(Hinweis: Nachweis entsprechend der Berechnungsgrund-lagen; folgende Faktoren sind zu berücksichtigen:

- Nährstoffbedarf des Pflanzenbestandes für die zu erwar-tenden Erträge und Qualitäten

- im Boden verfügbare Nährstoffmengen und Nährstoff-festlegung

- Kalkgehalt, Bodenreaktion (ph-Wert) und Humusgehalt

- durch Bewirtschaftung und Bewässerung zugeführte nutzbare Nährstoffmengen (ohne Düngung)

- Anbaubedingungen, die die Nährstoffverfügbarkeit be-einflussen

- Ergebnisse aus Bodenuntersuchungen)

(Ausnahmen:

- Flächen, die mit max. 50 kg Gesamt-N/ha, Jahr oder

- Flächen, die mit max. 30 kg P2O5/ha, Jahr gedüngt wer-den)

8.5 Einsatz von Wirtschaftsdüngern tierischer

Herkunft

N-Obergrenze 170 kg N/ha (Regelgrenze)

QZRP max. 170 kg N/ha, Jahr im Durchschnitt des Betriebes

(Hinweise: einschließlich N-Anfall aus Beweidung nach Ab-zug der zulässigen Stall- und Lagerverluste)

Futterhygiene

QZRP nicht auf stehende Futterbestände

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Schnittstellen Anforderungen

Erfüllung Bemerkungen

Gesetz QS Prog. Ja Nein Entf.

8.6 Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff (mehr als 10 % CaCl2-löslicher N bei mehr als 1,5 % Ge-samt-N/kg TM)

Sperrfrist

QZRP vom 01.11. bis 31.01. auf Ackerland eingehalten

QZRP vom 15.11. bis 31.01. auf Grünland eingehalten

oder

QZRP behördliche Ausnahmegenehmigung für Sperrzeitver-

schiebung liegt vor

(Hinweise:

- keine Sperrfrist für Festmist

- Sperrfrist gilt jedoch für Geflügelkot)

8.7 Ausbringverbot für Düngemittel, Bodenhilfs-stoffe, Kultursubstrate, Pflanzenhilfsmittel mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff (mehr als 1,5 % Gesamt-N/kg TM) oder Phosphat (mehr als 0,5 % P2O5/kg TM)

Ausbringverbot eingehalten, wenn Boden

QZRP wassergesättigt (z.B. stehende Wasserlachen) oder

QZRP überschwemmt oder

QZRP durchgängig gefroren und im Tagesverlauf oberflächig

nicht aufgetaut oder (Ausnahme: Kalkdünger mit max. 2 % P2O5)

QZRP schneebedeckt (durchgängig mehr als 5 cm Schnee)

8.8 Ausbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstof-fen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff oder Phosphat in der Nähe von Gewässern

QZRP kein direkter Eintrag und kein Abschwemmen in Oberflä-

chengewässer

QZRP mind. 3 m Abstand zu Oberflächengewässern eingehalten

oder

QZRP mind. 1 m Abstand bei Einsatz von genauer Ausbringtech-

nik (z.B. Schleppschläuche, Pneumatikstreuer mit Grenz-streueinrichtung, Miststreuer mit Leitblechen)

8.9 Ausbringen von Düngemitteln mit wesentli-chen Gehalten an Stickstoff oder Phosphat auf stark geneigten Ackerflächen (mehr als 10 % Gefälle im Bereich von 20 m Abstand zu einem Gewässer)

im Uferbereich bis 3 m Gewässerabstand

QZRP Ausbringverbot eingehalten

im Bereich von 3 m bis 10 m Gewässerabstand

QZRP nur mit Einarbeitungstechnik (z.B. Gülleinjektion, Unter-

fußdüngung, Güllegrubber)

(Ausnahme: für Festmist - außer von Geflügel - gelten die Anforderungen wie im Bereich von 10 bis 20 m)

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im Bereich von 10 m bis 20 m Gewässerabstand

QZRP auf unbestellten Ackerflächen nur, wenn sofort (max. 3

Stunden nach Ausbringungsbeginn) mit der Einarbeitung begonnen wird

QZRP auf bestellten Ackerflächen nur nach Mulch- oder Direkt-

saat

QZRP auf Flächenkulturen nur bei ausreichender Bestandsent-

wicklung

QZRP auf Reihenkulturen (Reihenabstand mind. 45 cm) nur bei

ausreichend entwickelter Untersaat oder

QZRP wenn sofort (max. 3 Stunden nach Ausbringungsbeginn)

mit der Einarbeitung begonnen wird

8.10 Ausbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstof-fen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln, die Knochenmehl, Fleischknochenmehl oder Fleischmehl enthalten

Anwendungsverbot eingehalten auf

QZRP Grünland

QZRP Feldfutterflächen zur Kopfdüngung

Einarbeitung

QZRP nachweislich tiefwendend eingearbeitet

8.11 Klärschlammeinsatz

Aufbringverbot eingehalten

QZRP für Klärschlamm, klärschlammhaltige Düngemittel und

häusliche Abwässer im gesamten Betrieb CB5.5.1

QZRP 4.4.6

8.12 Einsatz von Bioabfällen

(Ausnahme: Wirtschaftsdünger einschließlich pflanzliche Biomasse aus landwirtschaftlichen Betrieben)

Aufbringung von Bioabfällen

QZRP Boden spätestens 3 Monate nach der erstmaligen Aufbrin-

gung auf Schwermetalle und pH-Wert untersucht und Un-tersuchung dokumentiert

(Ausnahmen:

- Aufbringung von Bioabfällen, die von Behandlern stam-men, die von der Nachweispflicht befreit sind (z.B. Mit-glieder einer Gütegemeinschaft)

- Betriebe bis max. 1 ha landw. Nutzfläche

- Eigenverwertung von pflanzlichen Bioabfällen auf be-triebseigenen Flächen)

QZRP nach Aufbringung mind. 1 Jahr keine Kartoffeln angebaut

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8.13 zusätzlich für Gärreste aus Biogasanlagen

QZRP im Ausbringungsjahr und im Folgejahr kein Feldgemüse

angebaut

QZRP nach Aufbringung mind. 1 Jahr keine Kartoffeln angebaut

(Ausnahme: Einsatzstoffe bestehen nachweislich nur aus Gülle und pflanzlichem Material (Gärreste aus Nawaro-Anlagen))

QZRP nachweislich hygienisch unbedenklich für die Erzeugung

von Frischeprodukten

QZRP nicht auf stehende Kulturen aufgebracht

Aufzeichnungen

QZRP Einsatzstofftagebuch vorhanden und aktuell geführt

9. Schlagbezogene Aufzeichnungen

9.1 Schlagkartei oder Kulturkarten vorhanden und

aktuell geführt mit Angaben zu

Betrieb und Schlägen

QZRP Name, Anschrift, Betriebsnummer

QZRP Schlag oder Bewirtschaftungseinheit mit Bezeichnung (z.B.

Gemarkungsnummer, Flurnummer, Flurstücksnummer, Gewächshaus)

QZRP Bodenart und Bodenzahl

QZRP Flächengröße

QZRP Erntejahr bzw. Anbaujahr

QZRP Kultur, Fruchtart

QZRP Kulturverfahren bei geschütztem Anbau

QZRP Nutzungsart bei Grünland (z.B. Wiese, Mähweide, Weide)

QZRP Vorfrucht und Vor-Vorfrucht einschl. Zwischenfrüchte

Düngung

QZRP Schlag oder Bewirtschaftungseinheit; Gewächshaus

QZRP Ergebnisse Grundbodenuntersuchung (Datum, Versor-

gungsstufe)

QZRP Ergebnisse N-Bodenuntersuchung

QZRP N-Düngebedarfsermittlung

QZRP Düngemittel (Bezeichnung, Nährstoffgehalt, Anbieter bzw.

Inverkehrbringer) einschließlich Blattdünger und organische Dünger (z.B. Gülle, Jauche, Silagesickersaft)

QZRP Datum der Anwendung

QZRP Ausbringmenge dt/ha oder Nährstoffmenge kg/ha

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Pflanzenschutz

QZRP Schlag oder Bewirtschaftungseinheit

QZRP Begründung für die Anwendung chemischer Pflanzen-

schutzmittel (z.B. Schädlings-, Krankheitserreger, Unkraut)

QZRP Pflanzenschutzmittelbezeichnung, Wirkstoff

QZRP Datum der Anwendung

QZRP Aufwandmenge je Flächeneinheit oder Konzentration

QZRP Anwender

Ernte

QZRP Erntetermin bzw. Zeitspanne der Ernte

Ergebnisse der Eigenkontrolle Grundanforderungen Getreide, Ölsaaten, Hülsenfrüchte, Hopfen:

Eigenkontrolle durchgeführt am:

kurz-/mittel-/langfristig behebbare Mängel:

Impressum

Herausgeber:

Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL) Oberbettringer Str. 162, 73525 Schwäbisch Gmünd www.landwirtschaft-bw.de

In Zusammenarbeit mit:

MBW Marketinggesellschaft mbH Leuschnerstr. 45 70176 Stuttgart Telefon 0711 / 6667080 [email protected]

Bearbeitung RP:

MULEWF Referat Agrarmarketing Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Tel.: 06131-16 52 56

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