Einblicke in die Genehmigungs- praxis bei Stallneubau und Erweiterungsbauten Heeslinger...

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Einblicke in die Einblicke in die Genehmigungs-praxis bei Genehmigungs-praxis bei Stallneubau und Stallneubau und Erweiterungsbauten Erweiterungsbauten Heeslinger Informationstag für Schweinehalter Gaststätte Hollengrund Kirchstraße 20 27404 Heeslingen Mittwoch, 20.11.2013

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Einblicke in die Genehmigungs-Einblicke in die Genehmigungs-praxis bei Stallneubau und praxis bei Stallneubau und

ErweiterungsbautenErweiterungsbauten

Heeslinger Informationstag für Schweinehalter

Gaststätte Hollengrund

Kirchstraße 20

27404 Heeslingen

Mittwoch, 20.11.2013

Heeslinger Informationstag für Schweinehalter

Gaststätte Hollengrund

Kirchstraße 20

27404 Heeslingen

Mittwoch, 20.11.2013

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Prof. Dr. Jörg Oldenburgö.b.v. Sachverständiger

Prof. Dr. Jörg Oldenburgö.b.v. Sachverständiger

Ingenieurbüro OldenburgBüro Niedersachsen Büro Mecklenburg-VorpommernOsterende 68 Rittermannshagen 1821734 Oederquart 17139 FaulenrostTel. 04779 92 500 0 Tel. 039951 27 800

[email protected]

Ingenieurbüro OldenburgBüro Niedersachsen Büro Mecklenburg-VorpommernOsterende 68 Rittermannshagen 1821734 Oederquart 17139 FaulenrostTel. 04779 92 500 0 Tel. 039951 27 800

[email protected]

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Anfang der 70er JahreAnfang der 70er Jahre

• Sicherstellung der ErnährungSicherstellung der Ernährung

• Änderung des Lebensstils und der Änderung des Lebensstils und der ErnährungsgewohnheitenErnährungsgewohnheiten

• Weg von der Selbstversorgung hin zur Weg von der Selbstversorgung hin zur arbeitsteiligen arbeitsteiligen

Volkswirtschaft Volkswirtschaft

• Umweltbelastung wird ein öffentliches Thema Umweltbelastung wird ein öffentliches Thema und in und in der Tierhaltung wird Geruch ab und an der Tierhaltung wird Geruch ab und an diskutiert diskutiert

• Ost: industriemäßige TierproduktionOst: industriemäßige Tierproduktion

• West: Leitbild bäuerlicher Familienbetrieb vs West: Leitbild bäuerlicher Familienbetrieb vs gewerbliche Tierproduktion (! 1974 !)gewerbliche Tierproduktion (! 1974 !)

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Die 90er JahreDie 90er Jahre

• Umbau Ost und einzelbetriebliches Größen-Umbau Ost und einzelbetriebliches Größen-wachstum West: Beginn der Annäherung der wachstum West: Beginn der Annäherung der GrößenstrukturenGrößenstrukturen

• Der bäuerliche Familienbetrieb ist kein Der bäuerliche Familienbetrieb ist kein politisches politisches Leitbild mehrLeitbild mehr

• Deutliche Trennung von Lebensmittelverbrauch Deutliche Trennung von Lebensmittelverbrauch und und LebensmittelerzeugungLebensmittelerzeugung

• Von der selbständigen Person als tragendes Von der selbständigen Person als tragendes Mitglied der Mitglied der Gemeinschaft zur Gemeinschaft zur AnspruchsgesellschaftAnspruchsgesellschaft

• Gesamtdeutsch: Emissionen aus der Tierhaltung Gesamtdeutsch: Emissionen aus der Tierhaltung werden werden zunehmend kritisch gesehen zunehmend kritisch gesehen (vom Alltag (vom Alltag

zur Gefahr)zur Gefahr)

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2000 bis heute2000 bis heute

• Steigende Ansprüche an tierschutzrechtliche Steigende Ansprüche an tierschutzrechtliche Belange Belange führen zur beschleunigten Stilllegung führen zur beschleunigten Stilllegung von von Altanlagen und historisch niedrige Zinsen Altanlagen und historisch niedrige Zinsen zum zum Neuaufbau wachsender Einheiten. Die Neuaufbau wachsender Einheiten. Die Tierhaltung Tierhaltung verschwindet aus den Dörfern in verschwindet aus den Dörfern in für Aussen-für Aussen- stehende anonyme Großanlagen stehende anonyme Großanlagen („Massentierhaltung“)(„Massentierhaltung“)

• Die zweite und dritte Generation von Die zweite und dritte Generation von Verbrauchern Verbrauchern ohne Bezug zur ohne Bezug zur Lebensmittelerzeugung wächst Lebensmittelerzeugung wächst heranheran

• Die Werbebranche verklärt die Die Werbebranche verklärt die Lebensmittelerzeugung Lebensmittelerzeugung in Richtung in Richtung Romantik bis zur Folklore: man bedientRomantik bis zur Folklore: man bedient

Klischees und erzeugt emotional-Klischees und erzeugt emotional-irrationale irrationale Vorstellungen Vorstellungen

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2000 bis heute2000 bis heute

• Der Umweltpolitik ist die Atomenergie als Der Umweltpolitik ist die Atomenergie als Betätigungs-Betätigungs- feld abhanden gekommen. Das feld abhanden gekommen. Das Thema Landwirt-Thema Landwirt- schaft schaft ist ersatzweise zum ist ersatzweise zum Königsmacher Königsmacher geworden; ob das auch für die geworden; ob das auch für die Landwirte gilt, wird Landwirte gilt, wird sich zeigen.sich zeigen.

• Die folkloristischen Ideale der Werbebilder der Die folkloristischen Ideale der Werbebilder der Lebensmittelindustrie werden nun regional Lebensmittelindustrie werden nun regional

und und möglicherweise national zum politischen möglicherweise national zum politischen Leitbild.Leitbild.

• Wissenschaftlich begründbare und statistisch Wissenschaftlich begründbare und statistisch absicherbare Ziele werden durch politische absicherbare Ziele werden durch politische resp. wählbare Wunschvorstellungen ersetzt. resp. wählbare Wunschvorstellungen ersetzt.

• Die Folgen sind in der Genehmigungspraxis Die Folgen sind in der Genehmigungspraxis mittlerweile mittlerweile deutlich zu spüren.deutlich zu spüren.

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Errichtung und Betrieb einer AnlageErrichtung und Betrieb einer AnlageGenehmigungsverfahrenGenehmigungsverfahren

• nach Baurecht nach Baurecht (siehe 4. BImSchV)(siehe 4. BImSchV)

- Bauantrag -- Bauantrag -

• nach BImSchG nach BImSchG (Öffentlichkeitsbeteiligung)(Öffentlichkeitsbeteiligung)

- BImSchG-Antrag incl. Bauantrag -- BImSchG-Antrag incl. Bauantrag -

• nach UVPGnach UVPG

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Genehmigungsbedürftigkeit von Genehmigungsbedürftigkeit von TierhaltungsanlagenTierhaltungsanlagennach Ziff. 7.1 der 4. BImSchV (2013) nach UVPG, Anlage 1 (2010)nach Ziff. 7.1 der 4. BImSchV (2013) nach UVPG, Anlage 1 (2010)BImSchG § 10 /IED* § 19 BImSchG § 10 /IED* § 19 Spalte 1 Spalte 2 A Spalte 2 SSpalte 1 Spalte 2 A Spalte 2 S ehm.ehm. Spalte 1 Spalte 2Spalte 1 Spalte 2

HennenHennen 40.00040.000 15.00015.000 60.00060.000 40.00040.000 15.00015.000JunghennenJunghennen 40.00040.000 30.00030.000 85.00085.000 40.00040.000 30.00030.000MastgeflügelMastgeflügela) Hähnchena) Hähnchen 40.00040.000 30.00030.000 85.00085.000 40.00040.000 30.00030.000b) Entenb) Enten 40.00040.000 30.00030.000 85.00085.000 40.00040.000 30.00030.000PutenPuten 40.00040.000 15.00015.000 60.00060.000 40.00040.000 15.00015.000RinderRinder -- 600600 -- 800800 600600KälberKälber -- 500500 -- 1.0001.000 500500MastschweineMastschweine 2.0002.000 1.5001.500 3.0003.000 2.0002.000 1.5001.500Sauen (m.F.)Sauen (m.F.) 750750 560560 900900 750750 560560FerkelFerkel 6.0006.000 4.5004.500 9.0009.000 6.0006.000 4.5004.500PelztierePelztiere 1.0001.000 750750 -- 1.0001.000 750750*gemäß Art. *gemäß Art. 10 der RL 2010/75/EU der RL 2010/75/EU

Ziff. 9.36 der 4. BImSchVZiff. 9.36 der 4. BImSchV>6.500 m³>6.500 m³

BiogasBiogas 1 MW FWL ~ 400 kW1 MW FWL ~ 400 kWelel, 1,2 Mio m³ Gas ~ 350 kW, 1,2 Mio m³ Gas ~ 350 kWelel

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Bestandteile eines Antrages Bestandteile eines Antrages Prüfkriterien Prüfkriterien • Erschließung (Gemeinde, Kreis, Land, Bund)Erschließung (Gemeinde, Kreis, Land, Bund)

Tragfähigkeiten, Begegnungsverkehr, Tragfähigkeiten, Begegnungsverkehr, AbbiegespurenAbbiegespuren

• Planungsrechtliche Zulässigkeit (Kommune)Planungsrechtliche Zulässigkeit (Kommune)

• im Bereich bebauter Ortsteile > im Bereich bebauter Ortsteile > GebietsausprägungGebietsausprägung

BauNVO: WA, GE, MI, SO, MDBauNVO: WA, GE, MI, SO, MD

• im Außenbereich = generelles im Außenbereich = generelles BebauungsverbotBebauungsverbot

mit wenigen Ausnahmen = Privilegierungmit wenigen Ausnahmen = PrivilegierungBauGB, § 35 (1)-(7)BauGB, § 35 (1)-(7)

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• BauGB § 35 (1)-(7)BauGB § 35 (1)-(7)

§ 35 § 35 a Bauen im AußenbereichBauen im Außenbereich0506b

(1)a Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht  Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es 1.1. einem einem land- oder forstwirtschaftlichen Betriebland- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten dient und nur einen untergeordneten

Teil der Betriebsfläche einnimmt, Teil der Betriebsfläche einnimmt,

2. einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dient, 2. einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dient, 3. der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, … dient, 3. der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, … dient,

4. wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner 4. wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen Wirkung auf die Umgebungnachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen seiner besonderen oder wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll, Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll, gültig ab 20.09.2013: es sei denn, es handelt sich um …eine. bauliche. Anlage zur Tierhaltung, die … Nummer 1 nicht unterfällt und die einer Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen oder allgemeinen Vorprüfung oder einer Umweltverträglichkeitsprüfung …unterliegt, wobei bei kumulierenden Vorhaben … diejenigen Tierhaltungsanlagen zu berücksichtigen sind, die auf demselben Betriebs- oder Baugelände liegen und mit gemeinsamen betrieblichen oder baulichen Einrichtungen verbunden sind,)

5. der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient, 5. der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient,

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• BauGB § 35 (1)-(7)BauGB § 35 (1)-(7)

§ 35 § 35 a Bauen im AußenbereichBauen im Außenbereich0506b0506b

(1)(1)aa Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht  Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es

……6. der 6. der energetischen Nutzung von Biomasseenergetischen Nutzung von Biomasse im Rahmen eines Betriebs nach Nummer im Rahmen eines Betriebs nach Nummer

1 oder 2 oder eines Betriebs nach Nummer 4, der Tierhaltung betreibt, sowie 1 oder 2 oder eines Betriebs nach Nummer 4, der Tierhaltung betreibt, sowie dem Anschluss solcher Anlagen an das öffentliche Versorgungsnetz dient, dem Anschluss solcher Anlagen an das öffentliche Versorgungsnetz dient, unter folgenden Voraussetzungen: unter folgenden Voraussetzungen:

- das Vorhaben steht in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem - das Vorhaben steht in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem Betrieb, Betrieb, - die Biomasse stammt überwiegend aus dem Betrieb oder überwiegend aus - die Biomasse stammt überwiegend aus dem Betrieb oder überwiegend aus diesem und aus nahe gelegenen Betrieben nach den Nummern 1, 2 oder 4, diesem und aus nahe gelegenen Betrieben nach den Nummern 1, 2 oder 4, soweit letzterer Tierhaltung betreibt, soweit letzterer Tierhaltung betreibt, - es wird je Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine Anlage betrieben und - es wird je Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine Anlage betrieben und - die die gültig ab 20.09.2013 Kapazität einer Anlage zur Erzeugung von Biogas überschreitet nicht 2,3 Millionen Normkubikmeter Biogas pro Jahr, die Feuerungswärmeleistung anderer Anlagen überschreitet nicht 2,0 Megawatt,

7. der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Kernenergie … dient. 7. der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Kernenergie … dient.

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• BauGB § 35, § 201, § 15 (3)BauGB § 35, § 201, § 15 (3)

§ 35 § 35 aa Bauen im Außenbereich (1) „Landwirtschaft im Sinne des Baurechts“Bauen im Außenbereich (1) „Landwirtschaft im Sinne des Baurechts“

§ 201 Begriff der Landwirtschaft§ 201 Begriff der Landwirtschaft Landwirtschaft im Sinne dieses Gesetzbuchs ist insbesondere der Ackerbau, die Landwirtschaft im Sinne dieses Gesetzbuchs ist insbesondere der Ackerbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich Tierhaltung, soweit das Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich Tierhaltung, soweit das Futter Futter überwiegendüberwiegend auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden, landwirtschaftlich auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen genutzten Flächen erzeugt werden kannerzeugt werden kann, die gartenbauliche Erzeugung, der , die gartenbauliche Erzeugung, der Erwerbsobstbau, der Weinbau, die berufsmäßige Imkerei und die berufsmäßige Erwerbsobstbau, der Weinbau, die berufsmäßige Imkerei und die berufsmäßige Binnenfischerei. Binnenfischerei.

§ 15 Zurückstellung von Baugesuchen§ 15 Zurückstellung von Baugesuchen

(3) (3) aa Auf Antrag der Gemeinde hat die Baugenehmigungsbehörde die Entscheidung Auf Antrag der Gemeinde hat die Baugenehmigungsbehörde die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. über die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 62 bis 6 für einen Zeitraum für einen Zeitraum bis zu längstens einem Jahr nach Zustellung der Zurückstellung des Baugesuchs bis zu längstens einem Jahr nach Zustellung der Zurückstellung des Baugesuchs auszusetzen, wenn die Gemeinde beschlossen hat, einen Flächennutzungsplan auszusetzen, wenn die Gemeinde beschlossen hat, einen Flächennutzungsplan aufzustellen, zu ändern oder zu ergänzen, mit dem die Rechtswirkungen des § 35 aufzustellen, zu ändern oder zu ergänzen, mit dem die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 erreicht werden sollen, und zu befürchten ist, dass die Durchführung Abs. 3 Satz 3 erreicht werden sollen, und zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.werden würde.

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Bestandteile eines Antrages Bestandteile eines Antrages Prüfkriterien Prüfkriterien • Belastbarkeit des Baugrundes: BodengutachterBelastbarkeit des Baugrundes: Bodengutachter

• WasserversorgungWasserversorgungÖffentlich vs Eigenbrunnen (wasserr. Antrag Öffentlich vs Eigenbrunnen (wasserr. Antrag

WHG) WHG)

• RegenwasserRegenwasserVersickerung vs Einleitung (wasserr. Antrag Versickerung vs Einleitung (wasserr. Antrag

WHG)WHG)

• Schmutzwasser Schmutzwasser Kläranlage vs Einleitung in die KanalisationKläranlage vs Einleitung in die Kanalisationz.B. Silagelager und Fäkalienz.B. Silagelager und Fäkalien

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Bestandteile eines Antrages Bestandteile eines Antrages Prüfkriterien Prüfkriterien • BauantragBauantrag

Amtl. Lageplan mit FlurstücksnachweisAmtl. Lageplan mit Flurstücksnachweis

Lagepläne, Ansichten, SchnitteLagepläne, Ansichten, Schnitte

Anlagen- undAnlagen- und BetriebsbeschreibungBetriebsbeschreibung

Statik (Wind- und Schneelasten nach Zonen)Statik (Wind- und Schneelasten nach Zonen)

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Bestandteile eines Antrages Bestandteile eines Antrages Prüfkriterien Prüfkriterien • Brandschutzkonzept (LBO, IndBAURL)Brandschutzkonzept (LBO, IndBAURL)

BrandlastenBrandlastenBrandabschnitteBrandabschnitteRauchgasentsorgungRauchgasentsorgung

Feuerwehrumfahrung und AufstellungsraumFeuerwehrumfahrung und AufstellungsraumLöschwasserbereitstellungLöschwasserbereitstellung

Vorbeugender BrandschutzVorbeugender Brandschutz

RettungskonzeptRettungskonzept

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Neubau vs. ÄnderungNeubau vs. Änderung

- - BestandsschutzBestandsschutz- Beteiligung der Öffentlichkeit- Beteiligung der Öffentlichkeit- wesentlich oder nicht- wesentlich oder nicht- Anzeige nach § 15 BImSchG- Anzeige nach § 15 BImSchG- Immissionsgrenzwerte- Immissionsgrenzwerte

nach § 22/23 BImSchG nach § 22/23 BImSchG

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Status 2013Status 2013

• Folgende Ansprüche sind einzuhalten Folgende Ansprüche sind einzuhalten (nicht (nicht

vollständig)vollständig)::

• Geruchsimmissionen GIRLGeruchsimmissionen GIRL• Ammoniakimmissionen TA-Luft 2002Ammoniakimmissionen TA-Luft 2002• Stickstoffdeposition Wald Stickstoffdeposition Wald LAI-Papier/NiedersachsenLAI-Papier/Niedersachsen• Stickstoffdeposition FFH-Gebiete Stickstoffdeposition FFH-Gebiete (3 % vom CL, (3 % vom CL, Kumulation)Kumulation)• StaubimmissionenStaubimmissionen• BioaerosoleBioaerosole• Privilegierung Privilegierung (Novellierung BauGB § 35 (1) 4)(Novellierung BauGB § 35 (1) 4)• Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung des Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung des BauortesBauortes• TierschutzTierschutz• Brandschutz und RettungspläneBrandschutz und Rettungspläne

• Aktuelle Wahrnehmung von Vorhaben Aktuelle Wahrnehmung von Vorhaben (Wahleinfluss)(Wahleinfluss)

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Geruchs-belästigung:

Problemlösung durch Mindestabstände

Regelungs-ansätze in denVDI 3471-2 (1986)undTA-Luft 1986

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Winddaten repräsentativ ?Winddaten repräsentativ ?

•StandortStandort

•ZeitraumZeitraum

Geruchsbelästigungen vs Geruchsbelästigungen vs Genehmigungen (GIRL)Genehmigungen (GIRL)

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Die 90er Jahre:Entwicklung der GIRL

Grenzwerte10 % (W) / 15 % (MD) / 20-25 % (AB)

•Hohe Vorbelastung > 20 %

•Beschwerden ?•Irrelevante Zusatzbelastung•Kontingentierung

•Seit 2006/2008 Belästigungsfaktoren

0,5 / 0,75 / 1,0 / 1,5

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Ammoniakproblematik Ammoniakproblematik nach TA-Luft 2002nach TA-Luft 2002

Biotopschutz durch Mindestabstand nach TA-Luft 2002

www.ing-oldenburg.dewww.ing-oldenburg.de

Büro Niedersachsen: Osterende 68 Büro Niedersachsen: Osterende 68 21734 Oederquart 21734 Oederquart Tel. 04779 92 500-0 Tel. 04779 92 500-0 Fax 04779 92 500-29Fax 04779 92 500-29

Büro Mecklenburg-Vorpommern: Rittermannshagen 18 Büro Mecklenburg-Vorpommern: Rittermannshagen 18 17139 Faulenrost 17139 Faulenrost Tel. 039951 2780-0 Tel. 039951 2780-0 Fax 039951 2780-20Fax 039951 2780-20

Die vier Prüfhürden:Die vier Prüfhürden:

1. Mindestabstand1. Mindestabstand

2. Zusatzbelastung 2. Zusatzbelastung < 3 µg/m³ im Jahresmittel< 3 µg/m³ im Jahresmittel

3. Gesamtbelastung 3. Gesamtbelastung < 10 µg/m³ im Jahresmittel< 10 µg/m³ im Jahresmittel

4. Depositionsbetrachtung für N4. Depositionsbetrachtung für N

aber: keine Grenzwerte, keine Regelungenaber: keine Grenzwerte, keine Regelungen

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Ammoniakproblematik Ammoniakproblematik nach TA-Luft 2002nach TA-Luft 2002

Biotopschutz durch Mindestabstand nach TA-Luft 2002

www.ing-oldenburg.dewww.ing-oldenburg.de

Büro Niedersachsen: Osterende 68 Büro Niedersachsen: Osterende 68 21734 Oederquart 21734 Oederquart Tel. 04779 92 500-0 Tel. 04779 92 500-0 Fax 04779 92 500-29Fax 04779 92 500-29

Büro Mecklenburg-Vorpommern: RittermannshagenBüro Mecklenburg-Vorpommern: Rittermannshagen 18 18 17139 Faulenrost 17139 Faulenrost Tel. 039951 2780-0 Tel. 039951 2780-0 Fax 039951 2780-20Fax 039951 2780-20

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Ammoniakproblematik Ammoniakproblematik nach TA-Luft 2002nach TA-Luft 2002

Zusatzbelastung in µg/m³ im Jahresmittel

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Ammoniakproblematik Ammoniakproblematik nach TA-Luft 2002nach TA-Luft 2002

Stickstoffdeposition in kg/ha p.a.

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„ „Verschlechterungsverbot“Verschlechterungsverbot“

• jeder zusätzliche Eintrag wird de facto alsjeder zusätzliche Eintrag wird de facto als

Verschlechterung eingeschätztVerschlechterung eingeschätzt

• KiFL-Studie: < 3 % zum CL = irrelevantKiFL-Studie: < 3 % zum CL = irrelevant

Bsp: CL = 5 kg (Moor), 3 % = 150 g/ha p.a. Bsp: CL = 5 kg (Moor), 3 % = 150 g/ha p.a. • Urteil Autobahnumfahrung Halle 2008: 3 %Urteil Autobahnumfahrung Halle 2008: 3 %

unkritischunkritisch• Urteil Kohlekraftwerk NRW 2010: Urteil Kohlekraftwerk NRW 2010:

Kumulation beachten – de facto seit 1999 Kumulation beachten – de facto seit 1999

Ammoniakproblematik Ammoniakproblematik in FFH-Gebietenin FFH-Gebieten resp. NATURA 2000-Gebietenresp. NATURA 2000-Gebieten

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Staub- und Stickoxydproblematik Staub- und Stickoxydproblematik nach TA-Luft 2002nach TA-Luft 2002

Staubemissionen und –immissionen (TA-Luft 2002)Staubemissionen und –immissionen (TA-Luft 2002)

Ziff. 4.2.1: Zulässige ImmissionenZiff. 4.2.1: Zulässige ImmissionenSchwebstaub PM 10: Schwebstaub PM 10: < 40 mg/m³ p.a. (35 * > 50 mg/m³ p.a.)< 40 mg/m³ p.a. (35 * > 50 mg/m³ p.a.)Zusatzbelastung Zusatzbelastung < 3 % vom Grenzwert< 3 % vom Grenzwert

Ziff. 4.6.1.1: Bagatellmassenstrom zur BerechnungZiff. 4.6.1.1: Bagatellmassenstrom zur BerechnungGesamtstaub Gesamtstaub < 1kg/h bei gefasster Quelle< 1kg/h bei gefasster Quelle

< 0,1 kg/h bei diffuser Quelle (siehe 5.5.2)< 0,1 kg/h bei diffuser Quelle (siehe 5.5.2)

Ziff. 5.2.1: VorsorgeZiff. 5.2.1: VorsorgeMassenstromMassenstrom < 0,20 kg/h < 0,20 kg/h oderoderMassenkonzentrationMassenkonzentration < 20 mg/m³< 20 mg/m³

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Bioaerosole, Keime, PilzeBioaerosole, Keime, Pilze

• es gibt keinen Beweis für die Schädlichkeites gibt keinen Beweis für die Schädlichkeit

• zur Zeit nicht geregelt, Entwurf VDI 4250zur Zeit nicht geregelt, Entwurf VDI 4250

• großer „Aufreger“ in den Geflügelregionengroßer „Aufreger“ in den Geflügelregionen

• aktuelle Beurteilungslage nach Urteilen von VGs und OVGs:aktuelle Beurteilungslage nach Urteilen von VGs und OVGs:

„ „Ohne wissenschaftlichen Beweis kein Regelungsbedürfnis“.Ohne wissenschaftlichen Beweis kein Regelungsbedürfnis“.

•Wirkung entfaltet sich nun über die Abluftreinigungserlasse 2013 Wirkung entfaltet sich nun über die Abluftreinigungserlasse 2013 in NRW und Niedersachsen (Mindestabstände 350 m und 500 m, in NRW und Niedersachsen (Mindestabstände 350 m und 500 m, Konzentrationswerte für Feinstaub PM 2,5)Konzentrationswerte für Feinstaub PM 2,5)

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2013 – was geht noch ?2013 – was geht noch ?Betrachtungshorizont bis 2020Betrachtungshorizont bis 2020

• Behutsame Entwicklung vorhandener Hofstellen im Behutsame Entwicklung vorhandener Hofstellen im Dorfrand- Dorfrand- und bei Einzelhoflageund bei Einzelhoflage

• Einsatz von Minderungstechniken (RAM-Futter, Einsatz von Minderungstechniken (RAM-Futter, Einhausung, Einhausung, hohe Kamine, Abluftreinigung, hohe Kamine, Abluftreinigung, Behälterabdeckungen, Behälterabdeckungen, Gülleansäuerung) wird deutlich Gülleansäuerung) wird deutlich zunehmen – Zielkonflikte zunehmen – Zielkonflikte mit dem Tierschutz mit dem Tierschutz werden zunehmen werden zunehmen

• Nicht entwickelte Altstandorte werden werthaltigerNicht entwickelte Altstandorte werden werthaltiger

• Neue Standorte werden deutlich schwierigerNeue Standorte werden deutlich schwieriger

• Die Verbände sind gefordert, aktiv zu werden und Die Verbände sind gefordert, aktiv zu werden und nicht nur zu nicht nur zu reagieren reagieren

Page 30: Einblicke in die Genehmigungs- praxis bei Stallneubau und Erweiterungsbauten Heeslinger Informationstag für Schweinehalter Gaststätte Hollengrund Kirchstraße.

2013 – was kommt ?2013 – was kommt ?Betrachtungshorizont bis 2020Betrachtungshorizont bis 2020

• Wie wollen wir zukünftig produzieren ?Wie wollen wir zukünftig produzieren ?

• Passen unsere Wünsche in einen globalen Markt ?Passen unsere Wünsche in einen globalen Markt ?

• Wird der LEH und der Verbraucher dasWird der LEH und der Verbraucher das honorieren ?honorieren ?

• Protektion als Schutz der politischen Folgen ?Protektion als Schutz der politischen Folgen ?

• Sind politische Postulate und Verbraucherwünsche Sind politische Postulate und Verbraucherwünsche identisch ?identisch ?

• Verbraucheraufklärung als Selbstschutz für die Verbraucheraufklärung als Selbstschutz für die LandwirtschaftLandwirtschaft

http://heimische-landwirtschaft.de http://heimische-landwirtschaft.de

Page 31: Einblicke in die Genehmigungs- praxis bei Stallneubau und Erweiterungsbauten Heeslinger Informationstag für Schweinehalter Gaststätte Hollengrund Kirchstraße.

Prof. Dr. Jörg Oldenburgö.b.v. Sachverständiger

Prof. Dr. Jörg Oldenburgö.b.v. Sachverständiger

Ingenieurbüro OldenburgBüro Niedersachsen Büro Mecklenburg-VorpommernOsterende 68 Rittermannshagen 1821734 Oederquart 17139 FaulenrostTel. 04779 92 500 0 Tel. 039951 27 800

[email protected]

Ingenieurbüro OldenburgBüro Niedersachsen Büro Mecklenburg-VorpommernOsterende 68 Rittermannshagen 1821734 Oederquart 17139 FaulenrostTel. 04779 92 500 0 Tel. 039951 27 800

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