Eine würdevolle Pflege verträgt keine Freiheitseinschränkenden Maßnahmen

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Datum Thema Sprecher Reduktion von Fixierung 21.06.22 Prof. Dr. habil Thomas Klie, Evangelischen Hochschule Freiburg Rechtsanwalt Eine würdevolle Pflege verträgt keine Freiheitseinschränkenden Maßnahmen

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Eine würdevolle Pflege verträgt keine Freiheitseinschränkenden Maßnahmen. Prof. Dr. habil Thomas Klie , Evangelischen Hochschule Freiburg Rechtsanwalt. 1. Zugang zum Thema : Menschenwürde. Nicht mehr davon, Ich bitt Euch. - PowerPoint PPT Presentation

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Datum

Thema

Sprecher

Reduktion von Fixierung

25.04.23

Prof. Dr. habil Thomas Klie, Evangelischen Hochschule Freiburg Rechtsanwalt

Eine würdevolle Pflege verträgt keine Freiheitseinschränkenden Maßnahmen

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1. Zugang zum Thema: Menschenwürde

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Johann Christoph Friedrich von Schiller(1759 – 1805)

Nicht mehr davon,Ich bitt Euch.Zu essen gebt ihm und ein Dach – Habt Ihr die Blöße erst bedecktDann ergibt sich die Würde von selbst

Menschenwürde

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Im Grund genommen beginnt die ganze feinfühlige, die Menschenwürde achtende Auseinandersetzung mit dem anderen damit, dass wir ihm einen fundamentalen Respekt entgegenbringen

Richard Sennett

Würde und Respekt

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Die zwei Seiten der Würde

Privatheit– Mein Leben

leben dürfen– Bei mir sein

können– Respekt vor

meinen Grenzen erleben

– Abwehr von Übergriffen, auch fürsorglichen

– Nicht Objekt werden

– Nicht gläsern sein

– Geheimnisse haben dürfen

Zugehörigkeit– Sich als Teil der

für einen relevanten Gesellschaft / Gemeinschaft erleben

– Wertschätzung in sozialer Interaktion erfahren

– Bedeutsam sein

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Menschenwürde und soziale Beziehung

Würde ist kein Zustand, sondern eine soziale Beziehung, die nicht das leiseste Schwanken im Gleichgewicht zwischen Selbstachtung und der durch die anderen erfahrenen Bestätigung zulässt (Le Breton 2003)

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2. Menschenwürdige Pflege

Sicherheit– Essentielle Bedürfnisse– Vor Bedrohung, Schaden, Schmerz

Kontinuität– Persönliche Biographie– Konsistente Unterstützung

Zugehörigkeit– Bildung/ Aufrechterhaltung

bedeutsamer BeziehungenBedeutsamkeit

– Anerkennung und Wertschätzung der Person

Entscheidungen– Über Entscheidungsspielräume

verfügen– Ziele. Etwas erreichen können

Menschenrechte _ Wahrung fundamentaler

Freiheitsrechte

Nolan u.a. 2001

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3. Freiheitsentziehende Maßnahmen

Segufix® Kompakt -Produktinfo 2008

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Ein Thema von zunehmender Bedeutung

> Prognose:– Bis zum Jahre 2050 nimmt die Zahl Demenzkranker

um 144 % zu– Oberschenkelhalsfrakturen um 125 % (Fritz Beske

Institut 2009)

> Politische und rechtliche Bedeutung:– Recht auf persönliche Freiheit und Teilhabe zentraler

Schutzauftrag– Massengeschäft für Betreuungsgerichte– Verdeckt: häusliche Betreuung und FEM– Behindertenrechtskonvention

> Wissensbestände:– Belastung– Risiken– „Alternativen“– Hilfsmittel – Kooperation

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International Pflegeheim: 12 – 49 % (The Joanna Briggs Institute 2002,

Hamers et al. 2004)

Akutkrankenhaus: 3 – 25 % (The Joanna Briggs Institute 2002)

Stationäre Geriatrie: 24% (Karlsson et al. 1998)

Deutschland Pflegeheim: 26 – 42% 5-10% „körpernahe“ Fixierungen

(Klie&Pfundstein 2002; Becker et al. 2003, Meyer&Köpke 2008)

Stationäre Gerontopsychiatrie: 21-25 % (Hirsch et al. 1992, Kranzhoff et Hirsch 1997)

30% (Inzidenz) (Bredthauer et al. 2005)

Wie häufig sind FeM?

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Köpke S, Meyer G: Pflegezeitschrift 10/2008

Grosse Unterschiede in den Einrichtungen !

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auch ambulant ein Thema:Formen von FeM in 2008/2009

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Anmerkungen: Basis: n = 104 bis 109 / 282 bis 289. Ausgewiesen sind die Angaben zur Kategorie "Ja, das habe ich beobachtet / Kenntnis erlangt". Nein-Kategorien sind redundant.

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Gründe für FeM

Patientenorientierte Gründe: DemenzStürze, Verhalten

Behandlungsorientierte Gründe: Medizinische/ Pflege- Maßnahmen (z.B. Katheter, Sonde)

Sozialorientierte Gründe: Konfliktvermeidung

Personal- und organisations- Personalschlüssel, Recht, Arbeitsabläufeorientierte Gründe:

Einstellungen, Haltungen

Bredthauer 2002; DeSantis et al. 1997; Evans 2002; Hantikainen et al. 2001; Hamers & Huizing 2005; Haut et al. 2004 (Review); Kirkevold et al. 2004;Klie et al. 2004; Mammun et al., 2005; Moore et al. 2007; Werner et al. 2002;Haut et al. 2007

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1. Fixierte Menschen: Stürze ↔ (↑)Ernsthafte sturzbedingte Verletzungen ↑Verhaltensauffälligkeiten ↑

2. Verzicht auf Fixierung: (durch Interventions- Stürze ↔↑

programme): Sturzbedingtes Verletzungsrisiko ↔ ↓Verhaltensauffälligkeiten ↔↓Psychopharmaka ↔↓Personalschlüssel ↔

1. Keine Studie weltweit zeigt positiven Effekt von Fixierungen !

2. Daten über negative Folgen (Verletzungen, Stress) sind dagegen alarmierend

Evans et al. 2002; Joanna Briggs Systematic ReviewSailas & Fenton 2000; Cochrane Systematic ReviewCapezuti et al. 2007, Evans et al. 1997. Testad et al 2005, ReduFix 2006, Healey 2007

„State of the Art“

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Sturzbedingte VerletzungsgefahrFordernde Verhaltensweisen

Fixierung

Direkte Verletzungen, Tod, Psychischer Stress, Indirekte Schäden: Mobilität ↓ Verhaltensauffälligkeiten ↑

Psychopharmaka werden gegeben bzw.

erhöht

Sturzgefährdung↑ Nahrungs-,Flüssigkeitsaufnahme ↓ Kontrakturen, Dekubitus, Pneumonie

Allgemeinzustand ↓ Lebensqualität ↓Tod

Angehörige, Personal: Schuldgefühle ↑ Arbeitszufriedenheit ↓„Burn-Out“

FeM: Risiken und Nebenwirkungen

Evans 2002 (Systematic Review, Joanna Briggs Insitute Australia) Berzlanovich 2007, Parker 1997, Pedal 1996, Mohsenian et al 2002; www.bfarm.de/ (Suchmaske: „Fixierungen“)

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Hilfsmittel / Technik

Raum/ Umgebung

Pflegende / Organisation

Person mit Demenz und

Sturzgefährdung/ fordernden

Verhaltensweisen

Trotz grösstenteils nur schwacher oder fehlender Evidenz für Einzelinterventionen!!

Alternative Interventionen (risikospezifisch, individuell)

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1. Vor dem Einsatz müssen alle Alternativen ausgeschöpft sein

2. Der potentielle Nutzen muss höher sein als der mögliche Schaden3. Die minimalste Variante sollte eingesetzt werden4. Der Einsatz sollte kurzfristig erfolgen5. Die Notwendigkeit der Maßnahmen muss regelmäßig überprüft

werden6. Eine institutionseigene Richtlinie sollte vorhanden sein7. Die Anwendung muss fachkundig erfolgen8. Ein kontinuierliche Beobachtung der fixierten Bewohner ist notwendig9. Alle Mitarbeiter müssen in deren korrekten Gebrauch geschult sein

nach Evans 2002, Joanna Briggs Institute

Internationale Empfehlungen

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4. Fixierung und Menschenwürde

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Gegensatz Freiheit - Sicherheit: das Dilemma?

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Freiheit durch Fürsorge

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Rechtliche Gemengelage

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4. Hilft Recht, Fixierungen zu vermeiden?

Kultur: Gesellschaft macht sich gesetzliche Wertungen zu eigenBeispiel England: lazy nursing

Professionen: maßgebliche Berufsgruppen (Pflege, Medizin, Soziale Arbeit) integrieren rechtliche Wertungen in ihre Haltungen , Vorgehensweisen und StandardsBeispiel: Wissenschaftlich / thearetisch: ja

Management: Träger und Einrichtungen nehmen gesetzliche Wertungen als verbindliche Maßgabe für ihr ( Qualitäts-) Management auf.Beispiel: Hamburg, Bonn

Betreuer: üben ihre Tätigkeit konsequent advokatorisch ausBeispiel: Sachsen Anhalt?

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Rechtliche und fachliche Anliegen: kein Widerspruch

Rechtliche Vorgaben

Verfassungsrechtliche Vorgaben: Freiheit der Person, rechtsstaatlicher Schutz, Rechtsschutz

Betreuungsrechtliche Vorgaben: Absenkung von Fixierungsraten durch Legitimationsverfahren

Heimrechtliche Vorgaben: Schutz der Interessen und Bedürfnisse vor Beeinträchtigungen, Dokumentationspflicht

Sozialrechtliche Vorgaben: Qualitätsmaßstab Selbstbestimmung, Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse („Expertenstandards“)

Fachliche Vorgaben

Schutz und Förderung der Mobilität „State of the Art“ Individuelle Assessments und Hilfeplanung Konzeptionelle Aussichtung auf die Sicherung der Selbstbestimmung

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Rechtliche Kategorien von freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM)/bewegungseinschränkenden Maßnahmen (BEM)

Freiheitseinschränkende Maßnahmen = Jeder Eingriff in die Fortbewegungsfreiheit (Art. 2 II GG)

Freiheitsentziehende Maßnahmen (Art. 104 GG)= Ausschluss der körperlichen Bewegungsfreiheit

unerheblich: Motiva tion, es reicht aus: potentieller Gebrauch

Unterbringungs-ähnliche Maßnahmen

§1906 Abs. 4 BGB

Unterbringung

§1906 Abs. 1 BGB

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BG

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StG

B

FreiheitsbeschränkendeMaßnahmen

= Eingriff in die Bewegungs- freiheit von geringer Intensität und /oder Dauer

Freiheitsberaubung = wenn ein Mensch eingesperrt oder auf andere Weise des Gebrauchs seiner persönlichen (Bewegungs-)Freiheit beraubt wird (§ 239 StGB)

Liegt nicht vor: EinwilligungGerechtfertigt: Notstand

Liegt nicht vor: EinwilligungGerechtfertigt: Entscheidung des Betreuers und gericht. Beschluss

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Rechtsschutz durch Verfahren

Luhmann: LegitimationsbeschaffungQualitätssicherung: ReflexionsschleifenSupervision: anderes Setting für an Menschenrechten orientierte Entscheidungsfindung

Gefahren:MassengeschäftRitualkollusives Zusammenwirkensinkende Zustimmungzu hoher AufwandAblenken von

Fachverantwortung

Werdenfelser Weg:• reagiert auf unbefriedigende fachliche und Rechtspraxis• Nutzt Verfahrensrecht• neues Bündnis / neue

Kooperation zwischen Justiz und Fachpflege

In Hamburg:“ironische Konstellation”:

• Wesentlich für Einführung des § 1906• Ort von Alliancen zur

Vermeidung von FEM• Gute Kooperationskultur

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Industrie: Produktentwicklung

Reduzierung Freiheitsentziehender

Maßnahmen

Gesetzgebung und Rechtsprechungz.B.: BGH Rechtssprechung, Werdenfelser Weg

Träger: Qualitätsmanagementansätze

Medien: Wettbewerbe & Kampagnen

Bildungssektor: Schulung und Qualifikation

Internationale OrganisationenElder abuse Awarenessday

Professionen und Wissenschaft:Qualitätsstandards und Leitlinien

Konzertierte Bemühungen

Forschung: national und international

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Kampagne RedufixDie Partner: Deutsche Alzheimer Gesellschaft, Aktion Demenz, BAGSO, KDA , BGT

“Eure Sorge fesselt mich”

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KampagneSensibilisierung für eine vernachlässigte Wirklichkeit

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Zwischen Freiheit und Risiko

> Es geht um die Minimierung und Verantwortung von Risiken– Riskmanagement

> Es geht um die Gestaltung individueller Freiheitsräume– Unterstützung bei der Lebensgestaltung und

Bewältigung> Es geht um einen professionellen Umgang mit den Spannungsverhältnissen in der

Begleitung von Menschen mit Demenz– Multiprofessionell

> Es geht um die gemeinsame Verantwortung von Bewohnerinnen, Angehörigen, Betreuer, Ärzten, Pflegekräften, Therapeuten

– Aushandlungsorientierung> Es geht um die Realisierung von Rechten und die Vermittlung von Lebensqualität

– Ernstnahme rechtlicher Institutionen> Es geht um andere Bilder von einem Leben mit Demenz und Hilfeabhängigkeit

– Altersbilder– Abschied von der Aufpasserrolle

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Commitment: Freiburger Erklärung

1. Wir stellen die Menschenwürde und die Lebensqualität auf Pflege angewiesener Menschen in den Mittelpunkt unseres gemeinsamen Handelns. Fixierungsmaßnahmen tangieren beides.

2. Wir fördern wo möglich die Selbstständigkeit und Mobilität von Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen. Wir wissen, dass der Erhalt der Mobilität ist die wichtigste Voraussetzung dafür ist, Sturzgefahren vorzubeugen. Fixierungen, die mit Sturzgefahren begründet werden entbehren in aller Regel einer fachlichen Berechtigung. Es stehen ausreichend Vorsorgemaßnahmen und Alternativen zur Fixierung zur Verfügung.

3. Wir verwenden Freiheitsentziehende Maßnahmen nur als ultimatio ratio, als letzte Behandlungsmethode bei dokumentierter erheblicher Selbst- oder Fremdgefährdung. Wir sehen sie als ungeeignet Maßnahme zur Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten.

4. Wenn wir Freiheitsentziehende Maßnahmen ergreifen und mitverantworten, werden wir sie nur dann und dort einsetzen, wenn und wo alle maßgeblichen ethischen, fachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte beachtet und gegeneinander abgewogen wurden. Wir dokumentieren dies und verpflichten uns, unsere Entscheidungen in kurzen Abständen immer wieder zu überprüfen.

5. Wir berücksichtigen bei unseren Entscheidungen die aktuellen Wissensbestände, die für eine menschwürdige und fachlich fundierte Begleitung maßgeblich sind und bilden uns entsprechend fort.

6. Wir sehen die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit aller entscheidungsrelevanten Akteure - der Betroffenen, ihrer Angehörigen, den Bevollmächtigten und Betreuern, Pflegekräften, Ärzten, Therapeuten, Gerichten. Wir verpflichten uns zur Zusammenarbeit, um eine für den Betroffenen Entscheidung zu treffen, die ihnen gerecht wird.

7. Für unseren Alltag orientieren wir uns an transparenten und verbindlichen Leitlinien für unser Handeln. Sie machen ein abgestimmtes Vorgehen möglich und geben Handlungssicherheit im Alltag.

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Nicht nur eine Rechtsfrage

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Danke für die Aufmerksamkeit