Staatsrecht II – Sommersemester 2011 Zwischenprüfungsklausur im Staatsrecht II - Besprechung
Einführung in das Staatsrecht: Grundrechte – WS 2009/2010
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Einführung in das Staatsrecht: Grundrechte – WS 2009/2010
Schutzpflichten
Einführung in das Staatsrecht: Grundrechte – WS 2009/2010
1. Teil: Entwicklung und Begriff der Grundrechte 2. Teil: Allgemeine Lehren I. Rechtliche Dimensionen der Grundrechte
1. Abwehrrechte2. Schutzpflichten
a) Einführung: Bedeutung und Begründung der Schutzpflichten
b) Einige Beispielec) Dogmatische Problemfelderd) Fallaufbau
3. Institutionelle Gewährleistungen4. Teilhabe- und Anspruchsrechte5. Grundrechte als Auslegungs- u. Rechtsgestaltungsmaßstäbe
II. GrundrechtsträgerIII. Geltung und Bindung der Grundrechte
IV. Schutzbereich und Schranken der Grundrechte3. Teil: Einzelne Grundrechte
Einführung in das Staatsrecht: Grundrechte – WS 2009/2010
a) Einführung: Bedeutung u. Begründung der Schutzpflichten (I)
- Grundrechte als Abwehrrechte → Schutz des Bürgers gegen staatliche Maßnahmen / Grundrechte als Schutzpflichten bzw. Schutzrechte → Schutz des Bürgers durch staatliche Maßnahmen
- explizite Schutzpflichten: z.B. Art. 1 I GG, Art. 4 II GG, Art. 6 I, IV GG
- BVerfG (erstmals BVerfGE 7, 198 - Lüth): Grundrechte statuieren eine objektive Wertordnung → Ausgestaltungsfunktion der Grundrechte, institutionelle Gewährleistungen, Leistungs- bzw. Teilhaberechte, Organisation und Verfahren, Schutzpflichten (u.a. Schutz gegen private Dritte, Ausstrahlung ins Privatrecht)
Einführung in das Staatsrecht: Grundrechte – WS 2009/2010
a) Einführung: Bedeutung und Begründung der Schutzpflichten (II)
- Adressaten der Schutzpflicht: in erster Linie der Gesetzgeber, aber auch Verwaltung und Gerichte
- wichtigste Gefahrenquellen: -- private Dritte (→ 1. Schutz über die mittelbare Drittwirkung im Rahmen der Rechtsanwendung durch die Gerichte / 2. Schutz durch Sicherungsvorkehrungen auf der Ebene des Gesetzes)-- Naturgewalten, sonstige Gefahren natürlichen Ursprungs-- neue Technologien -- ausländische Staaten
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b) Einige Beispiele
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b) Einige Beispiele
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c) Dogmatische Problemfelder (I)
- Terminologie: „Schutzpflichten“ oder „Schutzrechte“ ?
- 1. Problem: Gewähren die objektiven Grundrechtsgehalte (also u.a. auch die Schutzpflichten) ein subjektives Recht, das vom Bürger eingeklagt werden kann ?
→ nach h.M. (+) / Argumente:-- Schutzpflicht wäre weitgehend wirkungslos, wenn sie nicht eingeklagt werden könnte-- Verfassungsgerichtsbarkeit greift nicht unzulässig in den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers ein, wenn sie sich auf die Formulierung von Mindeststandards beschränkt -- Vielzahl der möglichen Schutzmaßnahmen spricht nicht gegen den subjektiv-rechtlichen Charakter der Schutzpflicht → gefordert ist lediglich ein Mindestmaß gesetzgeberischer Aktivität
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c) Dogmatische Problemfelder (II)
- 2. Problem: Wie intensiv kann (bzw. muss) das BVerfG die Anforderungen an eine Schutzpflichtverletzung prüfen (Kontrolldichte)? → in Abhängigkeit vom Rechtsgut unterschiedlicher Intensitätsgrad der Prüfung:
-- (1. Stufe) Der Staat muss Vorkehrungen zum Schutze des Grundrechts getroffen haben, die nicht gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind (Evidenzkontrolle).
-- (2. Stufe) Die vom Staat gewählten Schutzvorkehrungen müssen auf einer sorgfältigen Tatsachenermittlung und auf vertretbaren Einschätzungen beruhen (Vertretbarkeitskontrolle).
-- (3. Stufe) Erforderlich ist eine intensive inhaltliche Prüfung der staatlichen Schutzmaßnahmen (inhaltliche Kontrolle).
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c) Dogmatische Problemfelder (III)
- inhaltliche Präzisierung des Kontrollmaßstabes durch das sog. Untermaßverbot:
-- Abwehrrecht: Übermaßverbot bzw. Verhältnismäßigkeits-grundsatz (Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit)
-- Schutzrecht bzw. Schutzpflicht: Untermaßverbot (Abwägung der beteiligten Interessen einerseits und der bereits ergriffenen Schutz-maßnahmen andererseits) / z.T. wird sogar eine der abwehrrecht-lichen Konstruktion vergleichbare Verhältnismäßigkeitsprüfungvorgeschlagen
- 3. Problem: Braucht man überhaupt eine Schutzpflicht oder lassen sich die relevanten Fragestellungen auch über die Abwehrfunktion der Grundrechte lösen ?
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c) Fallaufbau (I)
1. Eröffnung des Schutzbereichs: Ist das Grundrecht vom Tatbestand her überhaupt einschlägig ?
2. Bestehen einer Schutzpflicht: idR (+), wenn man mit dem BVerfG den objektiven Gehalt aller Grundrechte anerkennt
3. Verletzung der Schutzpflicht: Welches Schutzniveau schuldet der Staat ? → Kontrolldichte, Prüfung des Untermaßverbotes
Einführung in das Staatsrecht: Grundrechte – WS 2009/2010
c) Fallaufbau (II)
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Einige Lesetipps:
- Arno Scherzberg / Matthias Meyer: Die Prüfung staatlicher Schutzpflichten in der Verfassungsbeschwerde, JA 2004, S. 51 ff.- Oliver Klein: Das Untermaßverbot - Über die Justiziabilität grundrechtlicher Schutzpflichterfüllung, JuS 2006, S. 961 ff.- Sebastian Graf von Kielmannsegg, Grundfälle zu den allgemeinen Grundrechtslehren (Teil 3), JuS 2009, S. 216 ff.
Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit !