Einführungsseminar für neue Mitarbeitende. TVL / DiVO Allgemeine Arbeitsbedingungen Dienst treu...

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Einführungsseminar für neue Mitarbeitende

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Einführungsseminar für

neue Mitarbeitende

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TVL / DiVO

Allgemeine Arbeitsbedingungen• Dienst treu und gewissenhaft leisten (§ 12 Abs. 1 DiVO)

Die Definition hierzu ergibt sich aus der Arbeitsrechtsregelung über die Berufliche Mitarbeit (RS 840)

• Verschwiegenheitspflicht (§ 3 Abs. 2 TVL)

• Belohnungen und Geschenke nur mit Zustimmung des Dienstgebers (§ 3 Abs. 3 TVL)

• Nebentätigkeit (wie Kirchenbeamte, § 12 Abs. 2 DiVO)

• Akteneinsicht (§ 12 Abs. 4 DiVO i.V.m. § 3 Abs. 6 TVL)

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Sonderregelungen für Lehrkräfte§ 44 TVL, Anlage 5 DiVO

• Arbeitszeit Bekanntmachungen des Kultusministeriums

• Urlaub und Arbeitsbefreiung Lehrerdienstordnung

• Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Ende des Schulhalbjahres (31.1. bzw. 31.8.)

• Vereinbarung LDO im Dienstvertrag

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Zuständigkeiten des Schulträgers

• Anstellungsentscheidung (Umfang, Befristung)• Beteiligung der örtlichen Mitarbeitervertretung• Meldung aller Änderungen im Beschäftigungsverhältnis

(Einsatz, Entfristung, Mehrarbeit, Beendigung)• Weiterleitung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen,

Schwangerschaftsbescheinigungen und Unfallmeldungen an die ESSBAY

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Zuständigkeiten der ESSBAY

• Anfordern aller erforderlichen Unterlagen von den Mitarbeitenden

• Erstellung der Dienst-/ Änderungsverträge• Beantragung der Unterrichtsgenehmigungen (KM/Reg)• Verleihung der Berufsbezeichnungen• Überwachung und Vollzug von Beförderungen oder

Höhergruppierungen• Gehaltsberechnung und Auszahlung• Fragen des Steuer- und Sozialversicherungsrechts• Meldungen bzgl. Sozial-/Beihilfeversicherung / EZVK• Erstellung aller Bescheinigungen

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Eingruppierungsgrundlagen

• § 4 DiVO verweist TVL und damit auf §§ 12, 13 TVL Entgeltordnung

• z.B. Teil I Allgemeine TätigkeitsmerkmaleTeil II / 20 Sozial- und Erziehungsdienst

• neue Entgeltordnung gilt für neu eingestellte Lehrkräfte ab 01.09.2015

• für bereits angestellte Lehrkräfte galt die alte Entgeltordnung nicht (Vorbemerkungen Nr. 4 zur Entgeltordnung) Eingruppierungsrichtlinien des Freistaates für die jeweilige Schulart aber Überleitung in die neue Entgeltordnung ab 01.09.2015

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Sonderzuwendung (§ 27 DiVO i.V.m. § 20 TVL)

• E 1 bis E 8

80 v. H.• E 9 bis E 11

70 v. H.• E 12 bis E 13

60 v. H.• E 14 bis E 15

50 v. H.

Bemessungsgrundlage ist dasmonatliche Entgelt der MonateJuli, August und September

Auszahlung im November

Jubiläumszuwendung (§ 23 Abs. 2 TVL)

• nach 25 Jahren 350 €• nach 40 Jahren 500 €

Beschäftigungszeit

keine Kürzung nach Teilzeit

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Gehaltsabrechnung

• Gehaltsmitteilung (Muster siehe Anlage) nur, wenn Änderungen im Auszahlungsbetrag erfolgen

• Abrechnungstermin 1. des Monats(Vorlauf für Meldungen)

• Zahlungstermin: 15. des Monats

• Kindergeld:Familienkasse (Agentur für Arbeit)

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Sozialleistungen

• Krankenbezüge (§ 22 TVL)Lohnfortzahlung 6 Wochen, anschl. Krankengeldzuschusszum ges. (Brutto-)Krankengeld (nach 1 Jahr Beschäftigung)

• Vermögenswirksame Leistungen (§ 23 Abs. 1 TVL)Arbeitgeber-Zuschuss 6,65 € bei Vollbeschäftigung Teilzeit: entsprechend Beschäftigungsumfang

• Altersvorsorge (§ 25 TVL, § 32 DiVO)– Arbeitgeber: EZVK Darmstadt 4,8 % der Bruttovergütung,

Steuer- und SV-frei in Hauptbeschäftigung (Steuerkl. I-V)– Arbeitnehmer: freiwillige Altersvorsorge

• Entgeltumwandlung nur bei EZVK oder Familienfürsorge über ESS (Arbeitgeber = Versicherungsnehmer)

• Riester (EZVK oder privater Anbieter)

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Sozialleistungen

• Beihilfe (§ 28 DiVO)– sog. Restkostenbeihilfe, Beitrag trägt AG: Zuschuss zu

Heilpraktikerrechnung/Zahnersatz– innerhalb von 6 Monaten ab Versicherungsbeginn Möglichkeit der priv. Zusatzversicherung (ohne Gesundheitsprüfung)

• Unfallversicherung – VerwaltungsBG München

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Anzeigepflichten

• Auf dem Dienstweg (über Schulleitung und Trägerverwaltung an die Evangelische Schulstiftung)

• Krankmeldung (§ 5 Abs. 1 EFZG)– unverzüglich; AU-Bescheinigung am dritten Tag– Ende der AU am Ferienbeginn Mitteilung der Dienstfähigkeit am

1. Tag der Ferien Dienstgeber behält sich die Überprüfung vor• Schwerbehinderung

– mind. 50 GdB oder Gleichgestellte– bei Lehrkräften: Ermäßigung der Unterrichtspflichtzeit– andere: Zusatzurlaub

• Änderung von Familienstand, Adresse, Bankverbindung, Konfession, Krankenkasse, Weiterbildung oder weitere Ausbildung usw.

• Nebentätigkeiten sind vor Aufnahme anzuzeigen und genehmigen zu lassen

• Dienstunfälle und sonstige Unfälle mit Fremdverschulden bitten wir auf dem dafür vorgesehenen Formular der BG zu melden

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Mutterschutz / Elternzeit

• Mutterschutz– Schwangerschaftsbescheinigung rechtzeitig vorlegen

Kosten werden vom Arbeitgeber ersetzt– Mutterschutz 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt– Erzieherinnen: keine Nachtschicht für Schwangere

• Elternzeit– 7 Wochen vor Beginn zu beantragen

(mit Geburtsurkunde)– 3 Jahre / 2 Jahre davon auf Antrag übertragbar zwischen

dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes

– vorzeitige Beendigung oder Verlängerung nur mit Zustimmung des Arbeitgebers

– Teilzeit während der Elternzeit mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich (bis zu 75% der Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten)

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Teilzeit (§ 11 TVL)

• Wenn dringende dienstliche oder betriebliche Gründe nicht entgegenstehen Soll-Vorschrift– Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren– Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen (ärztliches

Gutachten)– aus anderen Gründen Kann-Vorschrift

• Antrag mit Formblatt, schriftlich auf dem Dienstweg– auf bis zu 5 Jahre zu befristen– Verlängerung 6 Monate vor Ende beantragen

• wissenschaftlicher/nichtwissenschaftlicher Unterricht bei Teilzeit wird konkret gerechnet

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Sonderurlaub (§ 35 DiVO)

• Wenn dringende dienstliche oder betriebliche Gründe nicht entgegenstehen Soll-Vorschrift

– Betreuung eines Kindes unter 12 Jahren– Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen (ärztliches

Gutachten)– aus anderen Gründen Kann-Vorschrift

• 3 Monate vor Inanspruchnahme beantragen

• kein Entgelt; Krankenversicherung klären

• Sonderurlaub gilt nicht als Beschäftigungszeit

• Unterbrechung länger als 3 Jahre i.d.R niedrigere Entgeltstufe

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Beurteilung

• Grundlagen– Verordnung über die Beurteilung der Kirchenbeamten/-innen

(§ 3 Abs. 1 KBV verweist auf staatliches Recht)– Richtlinien für die Beurteilung der Lehrer an kirchlichen

Schulen

• Zuständigkeit– Vorsitzender des vertretungsberechtigten Organs des Trägers– Erstellung durch die Schulleitung

• Wirksamkeit– Bestätigen durch die Beurteilungskommission

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Beurteilungskommission

• Referent/-in des Landeskirchenamtes für Schulrecht• Ein vom Landessynodalausschuss benannte/r Dekan/ Dekanin• Zwei vom Landeskirchenrat benannte Schulleiter/

-innen• Zwei von der Evangelischen Schulstiftung in Bayern benannte

Lehrkräfte• Ein/e Vertreter/in der Evangelischen Schulstiftung in Bayern

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Beendigung des Dienstverhältnisses

• Ende befristeter Vertrag (§ 30 TVL, § 37 DiVO)3 Monate vorher beim Arbeitsamt melden

• Kündigung (an Stelle von § 34 TVL gilt § 39 DiVO)Abhängig von Beschäftigungszeit (Zeiten beim selben Arbeitgeber)Lehrer und Erzieher: zum Ende des Schulhalbjahres

Achtung: 31.1. bzw. 31.8. (§ 43 DiVO)

• Auflösungsvertrag (§ 33 Abs. 1 Buchst. b TVL)

• Erreichen der Altersgrenze

• EU-Rente (§ 33 Abs. 2 TVL)

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Den Text des Tarifvertrags der Länder und der Kirchlichen Dienstvertragsordnung können Sie im Internet nachlesen:

TV-L: www.tdl.bayern.deDiVO: www.ark-bayern.de

Das Personal-Team der Evangelischen Schulstiftung steht Ihnen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.

Die heutige Präsentation finden Sie auf der Homepage der Evangelischen Schulstiftung unter dem Punkt

„Anstellungsbedingungen“ (Jobs & Konditionen).

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Geschäftsführung Personal und GehaltAlexandra [email protected]

Tel. 0911/24411-26

Personalreferentinnen

Antje [email protected]. 0911/24411-33

Rebecca [email protected]. 0911/24411-29

Justine [email protected]. 0911/24411-30

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Gehaltsabrechnung

Nicola [email protected]. 0911/24411-23und ZGASt-Leitung

Gertrud [email protected]. 0911/24411-25

Elke [email protected]

Tel. 0911/24411-31und Personalsachbearbeitung

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Sekretariat

Ursula [email protected]

Tel. 0911/24411-21

Franziska [email protected]. 0911/24411-27