Eingliederungshilfe der Zukunft. Wunsch und Wirklichkeit 1.

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Eingliederungshilfe der Zukunft. Wunsch und Wirklichkeit 1

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Eingliederungshilfe der Zukunft.Wunsch und Wirklichkeit

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Die Themen

• Auftrag und Ziele der Reform

• Reform-Prozess (Beteiligung, Zeitplan)

• Inhaltliche Aspekte, z. B.• Behinderungsbegriff• Wunsch- und Wahlrecht• Teilhabe am Arbeitsleben• Personenorientierte Leistungen

• Ausblick: Was machen die Länder?Claudia Zinke

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Die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

- eine UN-endliche Geschichte

2007: Auftrag für Bund-Länder-Arbeitsgruppe (B-L-AG)2008: Vorschlagspapier der B-L-AG2009: Eckpunkte der B-L-AG2010: Überarbeitete Eckpunkte, keine Verständigung über die

finanziellen Folgen2012: Grundlagenpapier der B-L-AG

Fiskalpakt: Bundesleistungsgesetz; Kostenbeteiligung durch den Bund Auftrag an Länder-AG: Eckpunkte BLG

2013: Berichtsentwurf der Länder-AG an die ASMK als Weiterentwicklung/Ergänzung des Grundlagenpapiers 2012

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Notwendigkeit d. Weiterentwicklung

• SGB IX Paradigmenwechsel• Steigende Kosten in der Eingliederungshilfe• Fehlanreize und Privilegien einzelner

Leistungsformen• Effektiver Mitteleinsatz der

Eingliederungshilfe durch zielgenaue Leistungen

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Notwendigkeit d. Weiterentwicklung• Flexibilisierung der Leistungserbringung• Stärkere Inanspruchnahme vorrangiger Leistungsträger, insbesondere Kranken- und Pflegeversicherung• UN-Behindertenrechtskonvention, z.B.

– Artikel 19 Wohnen– Artikel 26 Arbeit

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RegierungsparteienCDU/CSU/SPD

Auftrag

„Wir werden unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung erarbeiten.“

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Koalitionsvertrag Auftrag

• Umsetzung der

UN-Behindertenrechtskonvention

• Beendigung des „Fürsorgesystem“ des SGB XII

• Personenzentrierung der Teilhabeleistung

• Leistungsgewährung in Unabhängigkeit von der Wohnform

• Stärkung des Zugangs zum allgemeinen Arbeitsmarkt

• Etablierung eines bundeseinheitlichen Verfahrens zur

Bedarfsermittlung und Feststellung

• Keine neue Ausgabendynamik!

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Zwei Zielrichtungen

Bundesteilhabegesetz

Inhaltliche Reform der Eingliederungshilfe für

Menschen mit Behinderung

Entlastung der Kommunen

Prüfung eines Bundesteilhebegeldes

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Weitere wesentliche Reformen

a) 5. SGB XI-Änderungsgesetz

- Weiterentwicklung Pflegebedürftig- keitsbegriffb) Inklusion von jungen Menschen mit Behinderungen

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Zeitplan

• seit Juli 2014: Umfangreicher

Beteiligungsprozess

• Frühjahr 2014: Bericht des BMAS

• ab Sommer 2015: Erarbeitung eines Gesetzentwurfs

• End.2015/Anf.2016: Vorlage eines Referentenentwurfs/

Kabinettsbeschluss

• 2016: Parlamentarisches Verfahren

• zum 01.01.2017: Inkrafttreten eines

Bundesteilhabegesetzes.

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Beteiligungsprozess• Experten-Arbeitsgruppe

• AG mit Sozialleistungsträgern (SGB XII)

– Länder und Kommunen

• AG zum Bundesteilhabegesetz

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Enger Zeitplan

2014 Juli: Auftaktveranstaltung•September: Personenkreis,

Behinderungsbegriff

Fachleistung/Hilfe zum Lebensunterhalt

Bedarfsermittlung und –feststellung

Beratung•Oktober: Teilhabe am Arbeitsleben

Medizinische Rehabilitation•November: Soziale Teilhabe, Assistenzleistungen

Bedürftigkeits-un-/-abhängigkeit der Fachleistungen

pauschalierte Geldleistungen•Dezember: SGB IX

Aufgaben und Verantwortung Länder und Träger

Leistungserbringungs- Vertragsrecht

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Enger Zeitplan

2015•Januar: Kinder- und Jugendhilfe

inklusive Bildung•Februar: SGB V (häusl. Krankenpflege, Soziotherapie)•März: finanzielle Bewertung der Vorschläge

Kommunale Entlastung

Gegenfinanzierung Leistungsverbesserungen

Finanzierungstableau•April: Abschlussveranstaltung

- Übergangsregelungen – Inkrafttreten

- Abschluss

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Bundesteilhabegeld Prüfauftrag

Wer soll es bekommen?

Wie hoch soll es sein?

Wie ist der Zugang zur Leistung?

Welche Auswirkungen hat es für die Angebotsträger?

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Begriff Behinderung

Forderungen

•Gleiche Formulierung, wie in der UN- Behindertenrechtkonvention

•Einbezug aller Lebensbereiche

•Personelle, investive und tierische Unterstützung

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Paradigmenwechsel – Aufhebung des institutionellen Bezugs• Charakterisierung entfällt (stationär, teilstationär und ambulant) • Trennung der Leistungen

– Existenzsichernde Leistungen zum Lebensunterhalt – Leistungen der Eingliederungshilfe/Fachmaßnahmen

Forderung• Einkommens- und Vermögensunabhängige

Leistungen der Teilhabe • Angemessener Lebensstandard auch bei der

Grundsicherung

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Beratung• Wer und zu wessen Lasten?• Vollumfängliche Aufgabenwahrnehmung?• Verbraucherschutz/parteilich?• Befähigung: Problemlagen formulieren

Planen und EntscheidungsfindungForderung: Aufnahme eines Rechtsanspruchs• Beratung durch Verbände = § 11 Abs. 5 • Individueller Rechtsanspruch = § 53

Individuelle Lebensentwürfe

akzeptieren und respektieren!Claudia Zinke

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Bedarfsermittlung und -feststellung

Forderungen•Verankerung und Ausbau

im SGB IX •Person des Vertrauens•Einbindung der Leistungserbringer•Ermittlung im Lebensweltbezug •nicht im „Amt“ (Arbeit/Wohnen/Bildung)•Kommunikation der Bescheide•Kriterien auch für Instrumente

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Themen

• Alternative Anbieter• Rückkehrrecht in die Werkstatt

Sozialversicherungsrechtlicher Status• Budget für Arbeit• Einbeziehung der Tagesstrukturierung in die

Werkstattförderung• Beschäftigungsanreize (allg. Arbeitsmarkt)• Arbeitsförderungsgeld• Ausgleichsabgabe

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Vertragsrecht

• Personalschlüssel• Gruppen mit vergleichbarem Hilfebedarf• Pauschalen• Personenbezogene Leistungen• Kontrollmechanismen (kleinteilig)• Wirkungskontrolle

Forderung:Vertrauensvolle Zusammenarbeit

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Kalkulationsgrundlagen- Alles offen!

• Orientierungshilfen• Gesetzte Vorgaben• Vertrauensbildung• Modellrechnungen• Monatlicher Geldbetrag zur freien

Verfügung/TaschengeldForderung:Einheitliche Kriterien aber auchVertrauensvolle Zusammenarbeit!!!

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Selbstbestimmung – Wunsch und Wahlrecht

Vorrang der Sachleistung Mehrkostenvorbehalt Zumutbarkeitsregelung (§§ 9, 10, 13 SGB XII)

Forderung: Schutzklausel

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Inklusive Sozialraumgestaltung

Was wird notwendig?Gemeinsames Verständnis•2 Ebenen

• Personenbezogene Leistungen• „Gemeinschaftsleistungen“ im Sozialraum

•Netzwerkarbeit•Leistungen des Bundes•Indikatoren

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ASMK / Amtschefkonferenz 2014• Bundesteilhabegeld• Formen der finanziellen Entlastung• Fachleistung „möglichst“ einkommens- u.

vermögensunabhängig• Steuerungsinstrumente• Experimentierklausel• Keine Ausweitung der

Leistungsberechtigten• „Große Lösung“

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Ausblick

Fiskalpakt

Alles offen!

• für die Menschen mit Behinderung

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Claudia Zinke

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband

- Gesamtverband e.V. -

E-Mail: [email protected]

http://www.paritaet.org