ElektroMobilität NRW: Elektrobusse im Linienverkehr...Ziele der Bundesregierung: Reduktion...
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Informationen zu Fördermöglichkeiten des
Bundesministeriums für Verkehr und Digitale
Infrastruktur (BMVI)
ElektroMobilität NRW:
Elektrobusse im Linienverkehr
Oliver Braune | Bonn | 05.10.2016
Ziele der Bundesregierung:
Reduktion Endenergieverbrauch & CO2-Emissionen
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10% bis 2020 40% bis 2050
Endenergie-verbrauch im Verkehr
40/55/80-95%
CO2-Emissionen bis 2020/2030/2050
33.6 Mio. t
CO2-Emissionen im Verkehr
Quelle: Die Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung, 2013
Trends beim Erreichen der Klimaziele:
Handlungsbedarfe im Verkehrsbereich
Handlungs-
bedarf im
Verkehr
Quelle: http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/M-O/monitoringbericht-energie-der-zukunft-
stellungnahme-zusammenfassung-2014,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf
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Elektromobilität weltweit:
Zahl der Elektroautos weltweit auf 1,3 Millionen gestiegen
Weltweiter Bestand Elektrofahrzeuge 2009 bis 2016 Weltweite Neuzulassungen Elektrofahrzeuge 2009 bis 2016
ZSW: Presseinformation 26.Februar 2016
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Stand Ladeinfrastruktur:
Anzahl der öffentlichen Ladepunkte kontinuierlich gewachsen
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6.517 öffentlich zugängliche Ladepunkte
davon 230 Schnellladepunkte
(Quelle: BDEW Erhebung Elektromobilität, Stand. 30.06.2016)
Marktanreizpaket Elektromobilität der Bundesregierung:
Kabinettsbeschluss 18.05.2016
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Umweltbonus (4.000€ für BEVs und FCEVs; 3.000€ für PHEVs)
Finanzierung zu je 50% durch Bund und OEMs
Förderung für Fahrzeuge mit einem maximalen Kaufpreis von 60.000€
Gesamtbudget: 1,2 Mrd. € maximal bis 2019
20 % Elektrofahrzeuge in der bundeseigenen Fahrzeugflotte
Gesamte Investitionskosten: 100 Mio. €
Gesamtbudget: 300 Mio. €
200 Mio. € für Schnellladung
100 Mio. € für Normalladung
Mindestens 15.000 Ladestationen sollen aufgebaut werden
10.000 normal
5.000 schnell
Laden am Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer steuerfrei
Verlängerung der Kfz-Steuer-Befreiung für Elektrofahrzeuge von 5 auf 10 Jahre
KAUFPRÄMIE LADEINFRA-
STRUKTUR
STEUERLICHE
FÖRDERUNG
ÖFFENTLICHE
FLOTTEN
Ermächtigungen an Kommunen
• Park- und Halteregelungen
Befreiung oder Ermäßigung von Parkgebühren
• Nutzung von Sonderspuren
Busspuren, Taxispuren etc.
• Aufheben von Zufahrtsbeschränkungen
Einfahrt in Fußgängerzonen, Wohngebieten etc.
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EMoG: Wesentlicher Regelungsinhalt
Elektromobilitätsgesetz (In Kraft getreten am 24.09.2015)
• Definition der zu privilegierenden Fahrzeuge
BEV, BZ und PHEV (von außen aufladbare Fahrzeuge)
Klassen M1, N1, N2, L3e, L4e, L5e, L7e
• Kennzeichnung
Nummernschild (inländische Kfz)
Plakette (ausländische Kfz)
2772 E-Kennzeichen ausgegeben (Stand Dezember 2015)
Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI vom 09.06.2015:
Fördermöglichkeiten für Beschaffung, Konzepte und Forschung
Unterstützung kommunaler
Elektromobilitätskonzepte einschließlich
Fahrzeugbeschaffung und Aufbau von LIS
Erarbeitung kommunaler Konzepte und Studien
Technologieoffene Forschung und Entwicklung zur weiteren Unterstützung des Markthochlaufs
FÖRDER-RICHTLINIE ELEKTRO-MOBILITÄT 2015
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2. Aufruf für Projekte der Forschung und Entwicklung im
Aufgabenbereich des BMVI (Veröffentlichung: 2.9.16)
• Schwerpunkte:
• Öffentlicher Personennahverkehr
mit Fokus auf Batteriebussen
inklusive Ladetechnologie
• Güter- und Wirtschaftsverkehr
sowie City-Logistik
• Integration von Erneuerbaren
Energien in den Verkehrssektor
sowie Vernetzung von
Ladeinfrastruktur und
Elektrofahrzeuge
• Schifffahrt sowie Sonderverkehre,
z.B. an Flughäfen, Häfen und
Logistikzentren
• Frist zur Skizzeneinreichung:
29. Oktober 2016
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Förderprogramm Ladeinfrastruktur:
zur LIS-Förderung ab 2017
- Laufzeit: 2017 - 2020
- Förderrichtlinie definiert Rahmen
- Konkrete inhaltliche Ausgestaltung durch regelmäßige Calls
- Darin Festlegungen möglich zu: Förderhöhe, Standortanforderungen,
Ergänzende technische Standards
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Fördergegenstand Leistungsklasse Zugänglichkeit
Normalladung bis 22 kW öffentlich zugänglich
Schnellladung ab 22 kW öffentlich zugänglich
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REGIERUNGSPROGRAMM WASSERSTOFF- UND
BRENNSTOFFZELLENTECHNOLOGIE:
2016-2026 – MAßNAHMEN DES BMVI
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Regierungsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2016-2026 (1,4 Mrd. €)
Der politische Überbau!
Ein gemeinsames Programm von BMVI, BMWi,
BMBF und BMUB
Koordination des Gesamt-programms
erfolgt über die NOW GmbH
Maßnahmen des BMVI im Rahmen NIP II (250 Mio. € bis 2019)
Programm-dokument BMVI
Beitrag zur Entwicklung nachhaltiger
Mobilität
Umsetzung der Maßnahmen des BMVI erfolgt über die NOW GmbH
Förderrichtlinien des BMVI im Rahmen NIP II Förderrichtlinie für Maßnahmen der
Forschung, Entwicklung und Innovation
VÖ 29.09.2016
Laufzeit zunächst bis 31.12.2019
Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung
VÖ Ende 2016
Laufzeit zunächst bis 31.12.2019
Informationen zum Programm Elektromobilität BMVI:
Starterset Elektromobilität und Website der NOW GmbH
• Zielgruppenorientierte
Handlungsleitfäden (z.B. Kommune)
zum Markthochlauf von Elektromobilität
• Ergebnisse aus der Begleitforschung
der Modellregionen und des NIP
• Zentrale Fragen und Antworten,
Checklisten, interaktive Werkzeuge
• Integration von NOW Wissens-
management und Zentralem
Datenmonitoring
(www.starterset-elektromobilitaet.de)
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PROGRAMM-Begleitforschung als Wissens-Baustein:
Aktuelle Publikationen aus den Themenfeldern
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Lotsenstelle Elektromobilität:
Service der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des
Bundes
• Gebündelte Informationen zur Forschungs- und
Innovationsförderung
• Wegweiser und Beratung
• Informationen zu geeigneten Förderprogrammen
• Beantwortung von Anfragen
• Spezifische Beratungsangebote (Lotsendienst und
Lotsenstelle)
• Kontakt: Christian Stolper
030 20199-522
0800 2623 009 (kostenfrei)
www.foerderinfo.bund.de
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Oliver Braune
Programmleiter Elektromobilität
NOW GmbH
Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
Fasanenstraße 5
10623 Berlin
www.now-gmbh.de