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Mehr Menschlichkeit für Tiere Empfehlungen für eine tierfreundliche Gemeinschaſtsverpflegung

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  • Mehr Menschlichkeit für Tiere

    Empfehlungen für eine tierfreundliche Gemeinschaftsverpflegung

  • Herausgeber/Medieninhaber: VIER PFOTEN Schweiz – Stiftung für TierschutzEnzianweg 48048 ZürichTelefon: +41 43 31180 90E-Mail: [email protected]

    Inhalt: VIER PFOTEN Schweiz; www.vier-pfoten.chGrafische Gestaltung: Roman RichterTitelbild: © VIER PFOTEN© VIER PFOTEN 2019

    IMPRESSUM

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    http://www.vier-pfoten.orghttp://www.vier-pfoten.org

  • INHALTSVERZEICHNIS

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    Warum mehr Tierwohl in Kantinen?

    Erfolgreichere Kantinen dank tierfreundlichen und ökologischen Menüs

    Fleisch frisst Umwelt: der Link zwischen Tierwohl und Umweltschutz

    Was können Akteure der Gemeinschaftsgastronomie tun?

    Einfach zu merken, einfach umzusetzen: das 3R-Prinzip – reduce, refine, replace

    Empfehlungen für Auftraggeber (Kantone, Gemeindeverwaltungen, weitere)

    Empfehlungen für Einkäufer

    Empfehlungen in Bezug auf die verschiedenen Produktegruppen

    Anhänge

    Anhang 1: Kernforderungen für das Wohl landwirtschaftlich genutzter Tiere

    Anhang 2: Die grössten Tierschutzprobleme im Überblick

    Anhang 3: Tierhaltungs- und Tierwohl-Standards

    Anhang 4: BTS und RAUS

    Anhang 5: Labels und Marken aus Detailhandel und Gastronomie

    Anhang 6: Tipps zur Implementierung der 3 Rs

    Anhang 7: Selbstdeklaration für eine tier- und umweltfreundliche Verpflegung

  • Die Herstellung tierischer Produkte ist nicht nur aus Tierschutz sicht äusserst problematisch1, sondern auch sehr ressourcenintensiv. Mit kaum einer anderen Methode kann der ökologische Fussabdruck so einfach verringert werden wie mit einer Anpassung des Menüplans: Die Verwendung von deut-lich kleineren Mengen tierischer Produkte und gleichzeitig eine Erhöhung der Tierhaltungsstandards sollen die Leitlinie für eine Umstellung sein. Eine tier- und umweltfreundliche-re Ernährung in der Schweiz ist jedoch nicht nur dringend notwendig, sondern durchaus möglich. Auch ohne finanzi-ellen Mehraufwand!

    Dieser Ratgeber soll Akteure der Gemeinschaftsgastronomie dabei unterstützen, ihr Angebot in kleinen, aber effektiven Schritten zukunftsfähig und innovativ zu gestalten. Nebst den Vorteilen für das Tierwohl, die menschliche Gesundheit und unsere Umwelt bringt eine solche Umstellung auch marktwirt-schaftliche Vorteile. Mit einer gezielten Kommunikation des Engagements für mehr Tierwohl und Umweltverantwortung können sich Unternehmen gegenüber KonsumentInnen vor-teilhaft positionieren und von der Konkurrenz abheben.

    Dieser Ratgeber wendet sich einerseits an Auftraggeber von Kantinenbetreibern (Bundes-, kantonale, städtische und Ge-meindeverwaltungen), Fachgruppen und -personen. Anderer-seits werden Empfehlungen für Einkäufer und Betreiber von Kantinen formuliert.

    Erfolgreichere Kantinen dank tier-freundlichen und ökologischen Menüs

    Mit etwas Wille und Know-how können biologische, lokal produzierte, tierfreundlichere und sogar vegane Menüs äusserst erfolgreich vermarktet werden, wie Beispiele von innovativen Kantinen in Deutschland, Dänemark und Italien zeigen2. Eine Kantine in Gasvaerksveje (Kopenhagen, Dänemark) beispielsweise verwendet fast ausschliesslich lo-kal produzierte und biologische Lebensmittel, bietet nur eine Menü-Option pro Tag und nur einmal pro Woche Fleisch oder Fisch an. Trotzdem oder gerade deswegen ist ihr Angebot für die Schülerschaft erschwinglich und äusserst beliebt: 4/5 der Schülerinnen und Schüler verpflegen sich täglich in dieser Kantine. Dies trotz einem grossen Angebot an günstigen Ver-pflegungsmöglichkeiten in der Umgebung. Im Gegensatz dazu verpflegen sich in Schweizer Schulkantinen grosser Caterer etwa 1/3 der Schülerschaft intern, während die restlichen 2/3 auswärtige Angebote bevorzugen. Obwohl diese Schulkanti-nen 2 bis 3 Menü-Optionen pro Tag sowie täglich Fleisch und Fast Food anbieten.

    Fleisch frisst Umwelt: der Link zwischen Tierwohl und Umweltschutz

    Die Belastungen der «Tierproduktion» beschränken sich nicht nur auf die direkten Folgen der Tierhaltung (Ammoniak-Emis-sionen, Wasserverschmutzung, Nährstoffüberlastung). Die Unmengen an Futtermitteln, die eingesetzt werden, haben Landverbrauch, Düngemittel- und Pestizideinsatz, Regenwal-drodung, Bedrohung lokaler Tier- und Pflanzenarten und lange Transportwege zur Folge. Um die landwirtschaftlich genutzten Tiere Europas zu füttern, wird eine Anbaufläche in der Grösse Italiens benötigt. Über die Hälfte des Getreides, das in Euro-pa produziert wird, landet jedoch nicht auf unseren Tellern, sondern in den Futtertrögen der Tiere. Dies, obwohl nur 17 % unseres Kalorienbedarfs mit tierischen Lebensmitteln gedeckt wird. Für die Produktion eines Kilogramms Rindfleisch werden zum Beispiel rund 40 kg Futter und 15’000 Liter Wasser benö-tigt3. Die landwirtschaftliche Tierhaltung verursacht zudem weltweit so viel Treibhausgasemissionen wie der gesamte Verkehrssektor (inkl. Flugverkehr und Containerschiffe!).

    WARUM MEHR TIERWOHL IN KANTINEN?

    1 Zu den Tierschutz- und Tierwohlproblemen, die mit der Produktion tierischer Lebensmittel einhergehen, vgl. Anhang 2.2 Eigenmann, Michelle, 2018: Canteen 2030 – Envisioning Good, Clean, and Fair High School Food in the Canton of Zurich (CH). A Zurich High School Canteen as a Field of Political Tension,

    a Comparison with Progressive School Canteens in Europe, and Suggestions for Improvement. Final Thesis: Research Project, Master of Gastronomy: Food Cultures and Mobility 2017/2018, Università degli Studi di Scienze Gastronomiche, Pollenzo.

    3 Vgl. VIER PFOTEN-Bericht über «Die öffentliche Beschaffung von tierischen Produkten»: https://www.vier-pfoten.ch/unseregeschichten/medien/Medienmitteilungen/2018/oeffentliche-beschaffung

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    Der hohe Fleischkonsum in der Schweiz und weltweit hat negative Auswirkungen auf die Lebensbedingungen der Tiere und die Umwelt.

    https://www.vier-pfoten.ch/unseregeschichten/medien/Medienmitteilungen/2018/oeffentliche-beschaffunghttps://www.vier-pfoten.ch/unseregeschichten/medien/Medienmitteilungen/2018/oeffentliche-beschaffung

  • Die Gemeinschaftsgastronomie sollte ihre Verantwortung für Mensch, Tier und Planet ernst nehmen. Dies gilt vor allem für Schulkantinen – von Primar- bis Hochschulen. Denn dort, wo junge Menschen mit Wissen und Kompetenzen für die Zu-kunft ausgestattet werden, darf die Bewusstseinsbildung in Bezug auf die Ernährung als zentrale Komponente von Tierleid und Klimaerwärmung nicht fehlen.

    Ziel der VIER PFOTEN-Kampagne ist die Verbesserung des Tierwohls von landwirtschaftlich genutzten Tieren. Die Ge-meinschaftsgastronomie kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Dazu soll eine Reduktion des Fleischkonsums um 50% bis 2030 angestrebt werden.

    Mit Hilfe des simplen 3R-Prinzips lassen sich mehr Tierwohl und Nachhaltigkeit in der Gemeinschaftsgastronomie auf wirt-schaftliche und gesunde Weise umsetzen.

    Einfach zu merken, einfach umzusetzen: das 3R-Prinzip – reduce, refine, replace

    Eine REDUKTION (reduce) des extrem hohen Angebots an tie-rischen Produkten kann diesen einerseits ihren wahren Wert zurückgeben, sodass es den verbleibenden Tieren, der Umwelt und dem Menschen besser geht. Andererseits kann die (Tier-wohl-)QUALITÄT (refine) der verwendeten tierischen Produk-te erhöht werden, ohne dass ein finanzieller Mehraufwand entsteht. So werden zwar mengenmässig weniger tierische Produkte angeboten und konsumiert, diese stammen jedoch aus tierfreundlicherer Haltung. Ergänzend dazu können vie-le tierische Produkte problemlos durch geschmackvolle und gesunde pflanzliche Alternativen ERSETZT werden (replace). Das erhöht wiederum die gesunde Vielfalt in der Ernährung, was für das Wachstum und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen besonders wichtig ist.

    Empfehlungen für Auftraggeber (Kanto-ne, Gemeindeverwaltungen, weitere)

    Die konkreten Empfehlungen für die einzelnen tierischen Produkte finden Sie ab Seite 8.

    ■ Integrieren Sie in Ihren Nachhaltigkeits-Richtlinien Tier-wohl als verbindlichen Aspekt.

    ■ Integrieren Sie in den Beschaffungen für Kantinen kon-sequent Tierwohl- und Umweltkriterien. Orientieren Sie sich dabei am 3R-Prinzip, welches gleichzeitig Tierwohl, Umwelt und Gesundheit berücksichtigt.

    ■ Definieren Sie ambitionierte Ziele, aber auch einfach zu

    erreichende erste Veränderungen: z. B. ein tierfreund-liches Menü in einer Schule, eine erste Produktegruppe tierfreundlich und nachhaltig beschaffen etc.

    ■ Fordern Sie von Ihren Auftragnehmern, dass Tierhaltungs-bedingungen in Menüs/Kantinen deklariert werden.

    ■ Machen Sie Ihr Engagement bei der Bevölkerung bekannt und werten Sie dadurch Ihr Ansehen auf.

    ■ Ermutigen Sie Ihre Auftragnehmer, einen positiven Wett-bewerb zu schaffen. Zeichnen Sie jährlich die tier- und umweltfreundlichste Kantine in Ihrer Verwaltungseinheit aus und machen Sie einen Event für die Öffentlichkeit (online oder offline) daraus.

    ■ In Anhang 7 finden Sie die Vorlage «Selbstdeklaration für eine tier- und umweltfreundliche Verpflegung». Diese können Sie anpassen und an geeigneter Stelle publizie-ren. Somit gehören Sie nun zu den tierfreundlich beschaf-fenden Verwaltungen/Gemeinden/Schulen der Schweiz und werden nach Absprache auf unserer Website publi-ziert.

    Empfehlung: eine drastische Reduktion des Fleischkonsums

    Die Schweizerische Gesellschaft für Ernährung emp-fiehlt in Anlehnung an die Ernährungspyramide maxi mal 2-3 Mal wöchentlich eine Fleischportion à 100 – 120 g und den Konsum anderer hochwertiger Ei weiss quellen wie Tofu oder Hülsenfrüchte. In der schweizerischen Ernährungsstrategie 2017 – 2024 des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Ve-terinärwesen wird aus gesundheitlichen Gründen gar eine Reduktion auf 1/3 des aktuellen durchschnitt-lichen Konsums empfohlen, also eine Reduktion um 66 %. Eine solche Reduktion ist auch aus Tierschutz-gründen unabdingbar: Die hohe Nachfrage kann un-möglich mit einer Tierhaltung, welche das Tierwohl ausreichend berücksichtigt, gestillt werden. Die Folgen sind intensivste Haltungsformen, welche ein tiergerechtes Leben systematisch unter graben, hohe Antibiotikaeinsätze verursachen und einen grossen Druck auf die Landwirte/innen ausüben.

    Aus VIER PFOTEN-Sicht soll das Ziel für die Gemein-schaftsgastronomie ein Menüplan sein, der maximal 2 Mal pro Woche Fleisch enthält. An den anderen Tagen sollen die Menüs vegetarisch oder rein pflanz-lich sein. Fleisch, Milchprodukte und Eier sollen aus Haltungsbedingungen bezogen werden, welche wichtige Tierschutzaspekte einhalten.

    WAS KÖNNEN AKTEURE DER GEMEINSCHAFTSGASTRONOMIE TUN?

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  • Empfehlungen für Einkäufer

    Die konkreten Empfehlungen für die einzelnen tierischen Produkte finden Sie ab Seite 8.

    ■ Machen Sie sich mit den gängigen Schweizer Labels und Tierhaltungsstandards vertraut, z. B. auf labelinfo.ch, und berücksichtigen Sie diese bei Ihrem Einkauf konsequent (vgl. auch Anhang 3–5).

    ■ Informieren Sie sich zudem bei Ihrem Lieferanten nach der Herkunft sowie den Tierhaltungsbedingungen (Deklarati-on) der tierischen Produkte und fordern Sie Produkte aus möglichst tierfreundlichen Haltungsbedingungen.

    ■ Vorsicht bei Fertigprodukten und verarbeiteten Produkten: Dafür werden meist tierische Produkte aus Haltungssyste-men mit niedrigen Tierwohlstandards verwendet (z. B. Eipul-ver, Milchbestandteile, mariniertes Fleisch, Hamburger etc.).

    ■ Verringern Sie die Menge Fleisch pro Mahlzeit schrittwei-se: In den meisten Gerichten kann ein Teil des Fleisches mit einem pflanzlichen Ersatzprodukt ersetzt werden. Selbst bei einer klassischen Bolognese kann 50 % des Hackflei-sches durch Gemüse, Soja- oder Seitangeschnetzeltes er-setzt werden.

    ■ Verringern Sie auch die Frequenz von Fleischmenüs und bieten Sie öfter pflanzenbasierte Gerichte an.

    ■ Machen Sie sich mit dem Nose-to-Tail-Ansatz4 vertraut und nutzen Sie das ganze Tier oder möglichst viele Stücke davon in Ihren Gerichten.

    ■ Bei einigen Produktegruppen gibt es saisonal und markt-abhängig massive Schwankungen: Dabei können Produk-te mit einem höheren Tierwohlstandard temporär relativ günstig erworben werden. Beispiel: Bio-Eier nach Ostern.

    Empfehlungen in Bezug auf die verschiedenen Produktegruppen

    ORIENTIERUNGSHILFE: SCHWEIZER TIERSCHUTZGE-SETZGEBUNG, BTS/RAUS UND BIO

    Im Detail- und Grosshandel gibt es eine Vielzahl von Labels und Zertifizierungen, die mehr Tierwohl versprechen. Für einen verantwortungsvollen Einkauf ist es hilfreich, die wichtigsten Unterschiede in der Tierhaltung gemäss Schweizer Tierschutz-gesetz, BTS/RAUS und Schweizer Bio-Verordnung zu kennen.

    Schweizer Tierschutzgesetzgebung: Diese wird gerne als vorbildlich bezeichnet. Doch die konventionelle Haltung von landwirtschaftlich genutzten Tieren weist nach wie vor viele relevante Tierschutzprobleme auf. Das Ausleben von natürli-chen Verhaltensweisen und Grundbedürfnissen ist in diesen Systemen oft nicht annähernd möglich.

    BTS/RAUS5: Die freiwilligen staatlichen Tierwohlförderpro-gramme «BTS» (Besonders tierfreundliche Stallhaltung) und «RAUS» (Regelmässiger Auslauf ins Freie) bilden die Grund-lage für eine Vielzahl von Labels. Sie können einzeln oder gemeinsam umgesetzt werden. Im Vergleich zu den minima-len gesetzlichen Standards gelten grosszügigere Vorgaben bezüglich Fläche und Strukturierung der Ställe/Gehege, Ein-streuung der Liegebereiche und Auslauf/Weidegang.

    Bio-Labels: Die sog. «Bio-Verordnung»6 regelt die Anforde-rungen an die biologische Tierhaltung in der Schweiz und geht in vielen Bereichen über die Anforderungen der Tierschutzge-setzgebung und BTS/RAUS hinaus. Zu Transport und Schlach-tung gibt es allerdings keine speziellen Regelungen, es gelten die Gesetzesgrundlagen. Aufbauend auf der Bio-Verordnung gibt es eine Reihe von privatrechtlichen Bio-Labels, die zusätz-liche Tierwohlaspekte abdecken, z. B. in Bezug auf Fütterung, Herdengrössen, Auslauf und Weidegang.

    Die unterschiedlichen Tierhaltungs- und Tierwohl-standards bei konventioneller Landwirtschaft nach

    Schweizer Tierschutzgesetzgebung, BTS/RAUS und Bio- Labels können mit Hilfe der übersichtlichen Infografiken (Anhang 3) verglichen werden.

    GÄNGIGE LABELS UND STANDARDS

    Beim Einkauf von tierischen Produkten ist oft nicht erkennbar, ob Schweizer Tierschutz-Mindeststandards, BTS, RAUS oder weitere Anforderungen eingehalten wurden. Ausser bei Bio wird die Haltungsform selten deklariert.

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    4 Vgl. dazu die Ausführungen und Tipps von Bio Suisse https://www.bio-suisse.ch/media/Produzenten/merkblatt_nose-to-tail_170307.pdf5 910.13 Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft vom 23. Oktober 2013; 5. Kapitel; 5. Abschnitt (für eine Einschätzung der BTS/RAUS-Anforderungen betreffend das Tierwohl

    vgl. Anhang 4.)6 910.18 Verordnung über die biologische Landwirtschaft und die Kennzeichnung biologisch produzierter Erzeugnisse und Lebensmittel vom 22. September 1997

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    Um sicherzustellen, dass Fleisch aus einer möglichst tierfreundlichen Haltung kommt, lohnt es sich, die Bedeutung von Schweizer Labels genauer anzuschauen.

    https://www.bio-suisse.ch/media/Produzenten/merkblatt_nose-to-tail_170307.pdf

  • Was können Sie beim Grosseinkauf tun?

    ■ Fragen Sie bei allen Produkten nach, welche Tierwohlstan-dards eingehalten wurden.

    ■ Auch auf den Webseiten der einzelnen Labels sowie auf labe-linfo.ch sind entsprechende Infos zu finden, allerdings müs-sen oft die Richtlinien der Labels selbst eingesehen werden.

    ■ Melden Sie dem Label, dass Sie es als Kunde begrüssen würden, wenn bei jedem tierischen Produkt die Haltungs-bedingungen klar ersichtlich wären.

    ■ Berücksichtigen Sie unsere Empfehlungen zu den einzel-nen Produktegruppen ab Seite 8.

    VIER PFOTEN empfiehlt, nur tierische Produkte einzu-kaufen, die mindestens den Anforderungen von BTS und RAUS entsprechen. Längerfristig sollte der Anteil der Produkte gesteigert werden, welche über die Tier-wohlaspekte der BTS/RAUS-Richtlinien hinausgehen (gemäss VIER PFOTEN Kernforderungen, Anhang 1).

    Diese Labels erfüllen mindestens die BTS- und RAUS-Anforderungen und vergleichbare Tierhaltungs-bedingungen7: IP-Suisse, SwissPrimPorc, SwissPrim-Beef, Natura Beef/Natura Veal, Agri Natura, Naturafarm, Nature Suisse, Weide-Beef, Silvestri Weiderind, Silvestri Freilandschwein, Swiss Premium Weiderind.

    Diese Labels erfüllen die Anforderungen gemäss Schweizer Bio-Verordnung8: Bio-Suisse (Knospe), Knos-pe Import, KAG Freiland, Demeter, Coop Naturaplan Schweiz, Coop Naturaplan Import, Migros Bio Schweiz, Manor bio natur plus Schweiz, Natura Beef Bio Schweiz, Weide-Beef Bio Schweiz, Fidelio, Silvestri Bio Weiderind.

    Detailliertere Informationen zu den Labels, die im Ein-zelhandel und in der Gastronomie zu finden sind, kön-nen im Anhang 5 nachgelesen werden.

    NACHFRAGE UND VERFÜGBARKEIT TIERFREUNDLICHER PRODUKTE

    Da Produkte mit den höchsten Tierwohlstandards (noch) nicht zu 100 % verfügbar sind, wurden die nachfolgenden Empfeh-lungen in kurzfristige Ziele (bis 2022, Verfügbarkeit relativ gut) und langfristige Ziele (bis 2030) unterteilt. Für die Erreichung der langfristigen Ziele ist eine gewisse Vorlaufzeit nötig. Wenn die Nachfrage steigt, werden mehr Bauern bereit sein, positive Veränderungen in die Wege zu leiten.

    Bei einigen Produktegruppen ist der Konsum besonders hoch (z. B. bei Pouletfleisch). Die sehr hohe Nachfrage wirkt sich stark auf die Haltungsbedingungen der betroffenen Tiere aus. Eine Reduzierung des Konsums tierischer Produkte ist also Grundvoraussetzung dafür, dass die Haltungsbedingungen der (verbleibenden) Tiere mittel- bis langfristig verbessert werden können.

    Nachfolgend finden Sie unsere Empfehlungen zu den häufigs-ten tierischen Produkten der Gemeinschaftsgastronomie mit Informationen zu wichtigen Tierschutzaspekten9 sowie Tipps für Labels und Garantiemarken. Diese sollen Ihnen beim Ein-kauf als Entscheidungshilfe dienen.

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    7 Dies ist eine Auswahl gängiger Labels. VIER PFOTEN erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.8 Dies ist eine Auswahl gängiger Labels. VIER PFOTEN erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.9 Wo nicht anders angegeben, beziehen sich die Informationen über tierschutzrelevante Aspekte auf die konventionelle Schweizer Tierwirtschaft gemäss Schweizer Tierschutzgesetzgebung.

    Bei den genannten Labels und Programmen werden mehr tierschutzrelevante Aspekte berücksichtigt. Die Haltungsbedingungen im Ausland hingegen, auch in Europa, sind in vielen Bereichen weniger streng als der Standard des Schweizer Tierschutzgesetzes. Sollten tierische Produkte aus Import stammen, sollte sichergestellt werden, dass die entsprechenden Standards (z. B. BTS/RAUS oder Bio-Verordnung) nachweislich eingehalten werden.

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    Auslauf hat leider längst nicht jedes Schwein in der Schweiz. Daher sind Labels empfehlenswert, die grundlegende Tierwohlanforderungen garantieren (z. B. Auslauf im Freien, Einstreu).

    Der Zugang zu einer Weide ist für das Wohlbefinden von Hühnern sehr wichtig. Trotzdem wird dieser vielen Masthühnern in der Schweiz nicht gewährt.

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    10 Die Haltung in sogenannten «Feedlots» ist in diesen Ländern stark verbreitet. Die Tiere werden unter intensivsten Bedingungen gehalten und mit hochenergetischem Futter (Soja) gemästet. Tierschutzprobleme sind ausserdem verbreitet bei Transport und Schlachtung. Zudem ist diese Haltungsform aus ökologischen Aspekten höchst problematisch.

    11 Obwohl Kühe zu den Säugetieren gehören, bei welchen die Mutter-Kind-Beziehung elementar und sehr eng ist, ist die Trennung der Kälber von den Muttertieren nur wenige Stunden nach der Geburt für die Milchproduktion und die Kälbermast landwirtschaftlicher Standard. Die Kälber werden danach meist von den verschiedenen Betrieben ‘eingesammelt’ und in neu zusammengesetzten Gruppen an spezialisierte Mastbetriebe weitergegeben.

    RINDFLEISCHFür Frischfleisch und verarbeitete Produkte

    Kurzfristig (bis 2022):

    ■ 100 % aus Tierhaltung mindestens gemäss Schweizer Tierschutzgesetzgebung

    ■ 80 % davon mindestens gemäss BTS- und RAUS-Anfor-derungen

    ■ Schrittweise Einführung von Menüs mit Fleisch aus vorbildlicher Tierhaltung (z. B. Mutterkuhhaltung, Weidehaltung)

    Langfristig (bis 2030):

    ■ 100 % aus Tierhaltung mindestens gemäss BTS- und RAUS-Anforderungen

    ■ 50 % davon mindestens gemäss Schweizer Bio-Verord-nung oder vergleichbaren Standards

    ■ Vermehrte Förderung von Produkten aus Haltungssys-temen, welche besondere Tierwohlaspekte berücksich-tigen (z. B. Mutterkuhhaltung, Weidehaltung, extensive Haltungsformen, Fleisch aus Weide- und Hofschlach-tung)

    ■ Indem innerhalb der Lieferkette folgende Aspekte angesprochen werden, können Sie einen weiteren Bei-trag zur Förderung des Tierwohls bei Rindern leisten:o Ausschluss von Anbindehaltungo Fleisch aus Mutterkuhhaltungo Förderung der Weidehaltungo Bevorzugung von Fleisch von nicht enthornten Tieren

    TIERSCHUTZRELEVANTE ASPEKTE, UMWELTASPEKTE UND MARKTLAGE:

    Über die Hälfte der Mastrinder in der Schweiz sieht nie eine Weide, sondern steht tagein tagaus im Stall ohne Einstreu in Gruppenboxen.

    Im Ausland sind die Haltungsbedingungen von Rindern vielfach noch problematischer. Insbesondere beim Be-zug von sogenannten Edelstücken ist Vorsicht geboten: Oftmals als «Weiderind» angepriesen, stammen diese Produkte aus Uruguay, USA oder Argentinien, wo eine äusserst intensive Mast in sogenannten «Feedlots» gang und gäbe ist, was vielfältige Tierschutzprobleme mit sich bringt10.

    KALBFLEISCHFür Frischfleisch und verarbeitete Produkte

    Kurzfristig (bis 2022):

    ■ 100 % aus Tierhaltung mindestens gemäss Schweizer Tierschutzgesetzgebung

    ■ 80 % davon mindestens gemäss BTS- und RAUS-Anfor-derungen

    ■ Schrittweise Einführung von Angeboten aus mutterge-bundener Kälberaufzucht

    Langfristig (bis 2030):

    ■ 100 % aus Tierhaltung mindestens gemäss BTS- und RAUS-Anforderungen

    ■ 100 % aus muttergebundener Kälberaufzucht ■ 50 % davon mindestens gemäss Schweizer Bio-Verord-

    nung oder vergleichbaren Standards ■ Indem innerhalb der Lieferkette folgende Aspekte

    angesprochen werden, können Sie einen weiteren Bei-trag zur Förderung des Tierwohls bei Kälbern leisten:o Die frühe Trennung von der Mutter ist problema-

    tisch, Aufzucht mit Mutterkuh ist zu bevorzugeno Förderung der Weidehaltungo Bevorzugung von Fleisch von nicht enthornten

    Tiereno Förderung von Zweinutzungsrassen

    TIERSCHUTZRELEVANTE ASPEKTE, UMWELTASPEKTE UND MARKTLAGE:

    Der Verzehr von Kalbfleisch ist umstritten, da die Tiere bereits im Alter von 4 Monaten geschlachtet werden. Die Aufzucht der Mastkälber in spezialisierten Mastbe-trieben bringt zudem Transportstress und hohe Krank-heitsanfälligkeit aufgrund der frühen Trennung des Kal-bes vom Muttertier mit sich11. Hohe Antibiotikaeinsätze sind die Regel. In den Mastbetrieben werden die Tiere in Gruppen und meistens in sogenannten «Buchten» gehalten, ohne regelmässigen Auslauf auf einer Weide.

    Fast das gesamte hierzulande konsumierte Kalbfleisch stammt aus der Schweiz. Es gibt bereits einige Labels, welche den Kälbern bessere Lebensbedingungen ga-rantieren. Aus Tierschutzsicht sind insbesondere jene Systeme, welche eine Aufzucht bei der Mutter und re-gelmässigen Auslauf garantieren, fördernswert.

    Empfehlungen für eine schrittweise Umstellung auf tierfreundlichere Produkte

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    12 In der kurzen Mastdauer, welche entwickelt wurde, um die enorme Nachfrage zu decken, legen die gängigen Zuchtlinien derart schnell an Gewicht zu, dass sie sich kaum noch auf den Beinen halten können. Knochenbrüche und weitere gesundheitliche Probleme sind an der Tagesordnung. Selbst unter BTS-Bedingungen wird diesem riesigen Problem praktisch keine Beachtung geschenkt. Dies im Gegensatz zu den RAUS-Standards, die eine längere Mastdauer vorschreiben (56 Tage) und demzufolge eher langsamer wachsende Rassen vorsehen.

    SCHWEINEFLEISCH Für Frischfleisch und verarbeitete Produkte

    Kurzfristig (bis 2022):

    ■ 100 % aus Tierhaltung mindestens gemäss Schwei-zer Tierschutzgesetzgebung

    ■ 80 % davon mindestens gemäss BTS- und RAUS-An-forderungen

    ■ Schrittweise Einführung von Menüs mit Fleisch aus vorbildlicher Tierhaltung (z. B. Freilandhaltung)

    Langfristig (bis 2030):

    ■ 100 % aus Tierhaltung mindestens gemäss BTS- und RAUS-Anforderungen

    ■ 50 % davon mindestens gemäss Schweizer Bio-Ver-ordnung oder vergleichbaren Standards

    ■ Förderung von Produkten aus Haltungssystemen, welche besondere Tierwohlaspekte berücksichtigen (z. B. Freilandhaltung).

    ■ Indem innerhalb der Lieferkette folgende Aspekte angesprochen werden, können Sie einen weiteren Beitrag zur Förderung des Tierwohls bei Schweinen leisten:o Förderung von extensiver Freilandhaltung (Wei-

    dehaltung)o Förderung von Auslaufhaltung mit Naturboden

    und Suhle

    TIERSCHUTZRELEVANTE ASPEKTE, UMWELTASPEKTE UND MARKTLAGE:

    Fünfzig Prozent der in der Schweiz gehaltenen Schweine haben nie Auslauf ins Freie. In den engen Ställen stehen einem 85-110 kg schweren Tier gerade einmal 0,9 m² Platz zu. Die schnelle Gewichtszunah-me führt häufig zu Knochen- und Gelenkproblemen.

    Glücklicherweise ist die Verfügbarkeit von Schwei-nefleisch mit höheren Tierwohlstandards in der Schweiz relativ gut. Der Konsum von Schweinefleisch ist jedoch zu hoch (jährlich 22,2 kg pro Person), als dass sämtliche Schweine unter tiergerechten Bedin-gungen leben könnten. Um zu garantieren, dass alle Schweine in artgemässen Systemen gehalten wer-den können, sollte der Konsum drastisch reduziert werden.

    POULETFLEISCHFür Frischfleisch und verarbeitete Produkte

    Kurzfristig (bis 2022):

    ■ 100 % aus Tierhaltung mindestens gemäss Schweizer Tier schutzgesetzgebung

    ■ 30 % davon mindestens gemäss BTS- und RAUS-Anfor-derungen

    ■ Schrittweise Einführung von Menüs mit Fleisch, wel-che besondere Tierwohlaspekte berücksichtigen (z. B. Bio-Labels, Zweinutzungshuhn, Bio- oder Freiland-Sup-penhuhn, Bruderhahnfleisch)

    Langfristig (bis 2030):

    ■ 100 % aus Tierhaltung mindestens gemäss BTS- und RAUS-Anforderungen

    ■ 50 % davon mindestens gemäss Schweizer Bio-Verord-nung oder vergleichbaren Standards

    ■ Förderung von Produkten aus Haltungssystemen, welche besondere Tierwohlaspekte berücksichtigen (z. B. Einsatz von Zweinutzungsrassen, Bio- oder Freiland-Suppen-huhn, Bruderhähne)

    ■ Indem innerhalb der Lieferkette folgende Aspekte ange-sprochen werden, können Sie einen weiteren Beitrag zur Förderung des Tierwohls bei Masthühnern leisten:o Förderung des Einsatzes von Zweinutzungsrassen,

    keine schnellwachsenden Zuchtlinieno Bei BTS soll die Mindestmastdauer unbedingt erhöht

    werden. Die derzeit eingesetzten Hochleistungsrassen sind für das Tierwohl nicht annähernd akzeptabel.

    TIERSCHUTZRELEVANTE ASPEKTE, UMWELTASPEKTE UND MARKTLAGE:

    Aufgrund der kontinuierlich steigenden Nachfrage nach Pouletfleisch gibt es in der Schweiz immer mehr grosse in-dustrielle Mastbetriebe. Die nachgefragte Menge kann kei-nenfalls unter akzeptablen Tierwohlstandards produziert werden und belastet auch die Umwelt stark.

    Aus Tierschutzsicht ist eines der dringendsten Probleme die dominierende Verwendung von Hochleistungszucht-linien12, die bei den Tieren zahlreiche gesundheitliche Pro-bleme mit sich bringt. Daher ist das Credo bei Pouletfleisch hauptsächlich: Nachfrage reduzieren und auf langsamer wachsende Rassen umsteigen.

    Empfehlungen für eine schrittweise Umstellung auf tierfreundlichere Produkte

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    TRUTHAHNFür Frischfleisch und verarbeitete Produkte

    Kurzfristig (bis 2022):

    ■ 100 % aus Tierhaltung mindestens gemäss Schweizer Tier schutzgesetzgebung

    ■ 20 % davon mindestens gemäss BTS- und RAUS-Anfor-derungen

    ■ Schrittweise Einführung von Fleisch aus besserer Tierhal-tung (Freilandhaltung, Haltung nach EU-Bio-Verordnung)

    Langfristig (bis 2030):

    ■ 100 % aus Tierhaltung mindestens gemäss BTS- und RAUS-Anforderungen

    ■ 30 % davon mindestens gemäss Schweizer Bio-Verord-nung oder vergleichbaren Standards

    ■ Förderung von Produkten aus Haltungssystemen, welche besondere Tierwohlaspekte berücksichtigen (extensive Haltungsformen)

    ■ Indem innerhalb der Lieferkette folgende Aspekte ange-sprochen werden, können Sie einen weiteren Beitrag zur Förderung des Tierwohls bei Truten leisten:o Förderung des Einsatzes von Rassen, welche weniger

    rasch Gewicht zulegen (keine Hochleistungsrassen)o Bei Truten aus Import: Sicherstellung der Einhaltung der

    angegebenen Standards (z. B. gemäss BTS- und RAUS-An-forderungen) durch unangekündigte Kontrollen fordern

    TIERSCHUTZRELEVANTE ASPEKTE, UMWELTASPEKTE UND MARKTLAGE:

    Putenfleisch wird meist importiert. Die grössten Proble-me in der konventionellen Haltung von Truten im Ausland betreffen die extreme Hochleistungszucht, die dazu führt, dass sich die Tiere aufgrund der zu schnellen Gewichtszu-nahme nicht mehr selbst tragen können. Ausserdem wer-den sehr viele Tiere auf engstem Raum ohne Freilauf gehal-ten. In der Schweiz zwar verboten, aber im Ausland gang und gäbe, ist das problematische Kupieren der Schnäbel, um das gegenseitige Verletzen aufgrund ungeeigneter Hal-tungsbedingungen zu verhindern.

    Truthahn aus der Schweiz ist relativ schlecht verfügbar und nur wenige Schweizer Betriebe produzieren nach BTS und RAUS. Sofern kein Fleisch aus tierfreundlicher Haltung bezo-gen werden kann, ist daher zu empfehlen, das Angebot die-ser Fleischart massiv zu reduzieren oder ganz zu streichen.

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    Empfehlungen für eine schrittweise Umstellung auf tierfreundlichere Produkte

    Putenfleisch stammt meistens aus Import und aus Zucht auf rasche Gewichtszunahme.

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    13 z. B. Rahm, Butter, Joghurt, Käse.14 Die problematische Mutterkuh-Kalb-Trennung in der Milchwirtschaft ist zur Zeit in der Schweiz bei allen Haltungssystemen und Labels Realität. Es gibt jedoch praktische Bestrebungen und

    rechtliche Entwicklungen in Richtung einer mutter- und ammengebundenen Kälberaufzucht, nicht nur für die Fleischproduktion («Mutterkuhhaltung»), sondern auch für die Milchwirtschaft. Aktuelle Informationen zu diesen Entwicklungen finden Sie auf unserer Webseite: https://www.vier-pfoten.ch/kampagnen-themen/tiere/rinder/muttergebundene-kaelberaufzucht

    MILCH UND MILCHPRODUKTEFür Frischmilch und verarbeitete Produkte (Joghurt, Käse, Butter)

    Kurzfristig (bis 2022):

    ■ Frischmilch zu 100 % aus Tierhaltung mindestens gemäss BTS- und RAUS-An-forderungen

    ■ 50 % davon mindestens gemäss Schwei-zer Bio-Verordnung oder vergleichbaren Standards

    ■ Verarbeitete Milchprodukte13 zu 80 % mindestens gemäss BTS- und RAUS-An-forderungen

    ■ Einführung von Menüs mit Milchproduk-ten aus vorbildlicher Tierhaltung (z. B. Bio-Labels, Milch aus kuhgebundener Kälberaufzucht, Weidehaltung, Milch von nicht enthornten Kühen)

    Langfristig (bis 2030):

    ■ Frischmilch zu 100 % mindestens gemäss Schweizer Bio-Verordnung oder ver-gleichbaren Standards

    ■ Verarbeitete Milchprodukte zu 100 % mindestens gemäss BTS- und RAUS-An-forderungen

    ■ Verarbeitete Milchprodukte zu 50 % mindestens gemäss Schweizer Bio-Ver-ordnung oder vergleichbaren Standards

    ■ Förderung von Produkten aus Haltungs-systemen, welche besondere Tierwohl-aspekte berücksichtigen (z. B. Milch aus kuhgebundener Kälberaufzucht, tägliche Weidehaltung / im Winter Auslauf, ex-tensive Haltungsformen ohne Hochleis-tungsrassen)

    ■ Indem innerhalb der Lieferkette folgende Aspekte angesprochen werden, können Sie einen weiteren Beitrag zur Förderung des Tierwohls bei Milchkühen leisten:o Ausschluss von Anbindehaltungo Milch aus kuhgebundener Kälberaufzuchto Förderung der Weidehaltungo Milch von Zweinutzungsrassen

    (resp. Abkehr vom Einsatz von Hochleistungs rassen)

    o Milch von nicht enthornten Kühen

    TIERSCHUTZRELEVANTE ASPEKTE, UMWELTASPEKTE UND MARKTLAGE:

    Aus Tierschutzsicht sind bei der Milchviehhaltung drei zentrale Aspekte besonders problematisch:

    1. Die Ausrichtung der Zucht auf sehr hohe Milchleistungen mit ne-gativen Folgen für Tierwohl und Gesundheit, wie z. B. riesige Euter, die die Fortbewegung behindern, schlechte Klauengesundheit und grosser Bedarf an hochenergetischem Futter (Sojaproblematik).

    2. Damit eine Kuh Milch gibt, muss sie jedes Jahr ein Kalb gebären. Die Trächtigkeit im Jahresrhythmus und die Trennung des Mutter-tiers vom Kalb wenige Stunden nach der Geburt bewirken enormen körperlichen und psychischen Stress für Mutterkuh und Kalb und verhindern das für Säugetiere fundamentale Grundbedürfnis der Mutter-Kind-Bindung14.

    3. Die Anbindehaltung, welche die Tiere auf sämtliche Weise ein-schränkt, sowie die fehlende Verpflichtung zu Weidegang, welcher den physiologischen und biologischen Bedürfnissen der Wieder-käuer entspricht.

    Die Verfügbarkeit von Milch aus Haltungssystemen mit höheren Stan-dards als dem Schweizer Tierschutzgesetz ist hoch. Aus Umwelt- und Tierschutzgründen sind Haltungsformen mit Weidegang zu bevorzugen: Der Nährstoffbedarf wird statt durch hochenergetisches Kraftfutter, welches meistens importiert wird (Sojaproblematik), durch einheimi-sche Ressourcen gedeckt. Aufgrund der relativ guten Verfügbarkeit von Milch aus besseren Haltungsstandards können und sollen die Ziele für eine Umstellung auf tierfreundlichere Milch amibitioniert sein.

    Verarbeitete Milchprodukte

    Milch aus BTS und RAUS ist heute in vielen Produkten enthalten, jedoch manchmal nicht entsprechend gekennzeichnet. Es empfiehlt sich, beim Lieferanten nachzufragen, ob (nachweislich) nach den genannten Stan-dards produziert wurde.

    Bei importierten Milchprodukten (z. B. Parmesan, Camembert, Joghurt, (Büffel-)Mozzarella) sind die Tierhaltungsstandards schwer überprüfbar. Bis von den ausländischen Zulieferern nachweisbare Angaben gemacht werden können, empfehlen wir den Verzicht auf solche Produkte. Statt-dessen können Alternativen verwendet werden, die nach Schweizer Mindeststandards produziert wurden (z. B. Reibkäse aus der Schweiz etc.). Alternativ können Produkte in EU-Bio-Qualität bezogen werden. Bei Milchprodukten sollen eine Reduktion der verwendeten Menge und Frequenz angestrebt und pflanzliche Alternativen angeboten werden (z. B. Hafermilch, Cashewkäse, Mandeljoghurt).

    Empfehlungen für eine schrittweise Umstellung auf tierfreundlichere Produkte

    https://www.vier-pfoten.ch/kampagnen-themen/tiere/rinder/muttergebundene-kaelberaufzucht

  • EIER UND EIPRODUKTEFür Schaleneier und verarbeitete Produkte (z. B. Backwaren, Nudeln)

    Kurzfristig (bis 2022):

    ■ Schaleneier zu 100 % mindestens gemäss BTS- und RAUS-Anforderungen (= Freilandhaltung)

    ■ Verarbeitete Eier und Produkte, die Ei enthalten15 (z. B. Backwaren, Nudeln) zu 50 % mindestens gemäss BTS- und RAUS-Anforderungen

    ■ Einführung von Menüs mit Eiern aus vorbildlicher Tierhaltung (z. B. Zweinut-zungshuhn, extensive Haltungsformen, kleine Herdengrössen)

    Langfristig (bis 2030):

    ■ Schaleneier zu 100 % mindestens gemäss BTS- und RAUS-Anforderungen (= Freilandhaltung)

    ■ Schaleneier zu 50 % aus Haltungen mit Mindestanforderungen gemäss Schweizer Bio-Verordnung

    ■ Verarbeitete Eier und Produkte mit Eibestandteilen zu 100 % mindestens gemäss BTS- und RAUS-Anforderungen

    ■ Förderung von Produkten aus Haltungssystemen, die besondere Tierwohlaspekte berücksichtigen (z. B. Zweinutzungshuhn, kein Töten von männlichen Küken)

    ■ Indem innerhalb der Lieferkette folgende Aspekte angesprochen werden, können Sie einen wertvollen Beitrag zur Förderung des Tierwohls bei Legehennen leisten:o Förderung des Zweinutzungshuhnso Längere Nutzungsdauer der Legehennen o Kein Töten von männlichen Küken, sondern Verwendung von Fleisch aus der

    Aufzucht von Bruderhähnen förderno Kein Touchieren der Schnäbel (Eingriff am Tier zur Anpassung an die Intensivhaltung)o Kleine Herdengrössen und natürliche Herdenstruktur bei Legehennen fördern

    (inkl. Hahn)

    TIERSCHUTZRELEVANTE ASPEKTE, UMWELTASPEKTE UND MARKTLAGE:

    Fast 80 % der hiesigen Legehennen leben in Freilandhaltung (RAUS). Im Vergleich zu anderen Ländern ist dieser Standard relativ gut. Trotzdem gibt es Tierschutzproble-me: Die Zucht auf Höchstleistung (möglichst viele Eier) bedingt, dass die Tiere nach etwa 14 Monaten «ausgedient» haben, geschlachtet und häufig zu Biogas verarbei-tet werden, da sich die Verwertung des Fleisches nicht mehr lohnt. Männliche Küken werden gleich nach der Geburt getötet («Eintagsküken»), da sie für die Eiproduktion nicht benötigt und für die Mast als unrentabel erachtet werden. Nur wenige Labels setzen auf Zweinutzungsrassen, wobei die männlichen Küken für die Mast aufgezo-gen werden (z. B. Demeter).

    Die wachsende Nachfrage nach Eiern ist schwer mit inländischen Eiern abzudecken. Im EU-Raum wird die Käfighaltung noch praktiziert und ein Grossteil der Legehennen wird in diesem tierquälerischen System oder der nur marginal besseren Bodenhaltung gehal-ten. Bei verarbeiteten Produkten (Fertigprodukten) wird besonders häufig zu (billigeren) Eibestandteilen aus konventionellen und tierquälerischen Haltungsformen gegriffen.

    12

    15 z. B. Backwaren, Süssspeisen, Teigwaren.

    Empfehlungen für eine schrittweise Umstellung auf tierfreundlichere Produkte

  • 13

    FLEISCH VON WEITEREN TIERARTEN

    Fleischarten, die nur gelegentlich in Kantinen zu finden sind, wie Lammfleisch, Enten- und Gänsefleisch, Kaninchen, Pferd oder Wild, werden häufig importiert. Dies macht eine Kontrolle der Hal-tungsbedingungen sehr schwierig.

    Beispielsweise stammt Lammfleisch hauptsächlich aus Australien oder Neuseeland. In Australien wird das grausame «Mulesing16» standardmässig praktiziert. Zudem ist aufgrund sehr grosser Her-den die Aufsicht und Pflege der Einzeltiere oft nicht gewährleistet.

    Im Ausland werden Kaninchen noch häufig in tierquälerischer Kä-fighaltung gemästet - eine Haltungsform, die in der Schweiz zwar deklariert werden muss, aber dennoch sind Produkte aus dieser Haltungsform hierzulande erhältlich.

    Bei Importprodukten aus Enten- und Gänsefleisch sollte zwin-gend darauf geachtet werden, dass die Tiere nicht aus der tier-quälerischen Stopfmast (Herstellung von Foie gras und Magret) stammen, welche in der Schweiz bereits seit mehr als 40 Jahren verboten ist. Gerade bei Entenfleisch aus Frankreich, Spanien, Bel-gien, Bulgarien und Ungarn ist Vorsicht geboten, da dort die Stopf-mast verbreitet ist.

    Der grösste Anteil an Pferdefleisch stammt aus Kanada. Problema-tische Aspekte umfassen hier sowohl die Haltungsbedingungen, aber insbesondere auch den Transport und die Schlachtung.

    Wild stammt häufig aus Gehegehaltung (Gatterwild), oft aus Neu-seeland, wo die Wildhaltung Ausmasse einer Intensivtierhaltung erreicht hat. Natürliche Ansprüche von Wildtieren (z. B. Berücksich-tigung eines natürlichen Sozialgefüges, Rückzugsbereiche für die sensiblen Fluchttiere) können dabei nicht berücksichtigt werden.

    Bei Fisch und sogenannten Meeresfrüchten empfehlen wir aus Nachhaltigkeitsgründen eine deutliche Reduktion im Angebot auf maximal einmal pro Monat. Es gibt derzeit keine Labels und Stan-dards, welche Tierwohlaspekte bei Fisch umfassend abdecken. Deshalb können hier leider (noch) keine Empfehlungen abgegeben werden.

    Für viele dieser Tierarten gibt es derzeit keine Labels, die aus Tierschutzsicht zufriedenstellend sind und eine grosse

    Nachfrage bedienen können. VIER PFOTEN empfiehlt, auf solche Fleischarten zu verzichten, solange kein Nachweis einer akzep-tablen Tierhaltung erbracht werden kann. Als Richtlinie können die Anforderungen gemäss BTS und RAUS sowie Bio-Standards zurate gezogen werden.

    i

    16 Beim sogenannten «Mulesing» werden Schafen ohne Betäubung grosse Streifen Fleisch in der Nähe des Schwanzes herausgeschnitten. Diese tierquälerische Prozedur wird hauptsächlich in Australien betrieben. Grund für das Mulesing ist die sogenannte Myiasis (Fliegenmadenbefall), die durch das Entfernen der Haut verhindert werden soll. Mulesing bietet keinen hundertprozentigen Schutz gegen den Befall durch Fliegenmaden – denn beim Fliegenmadenbefall spielen viele Faktoren eine Rolle. VIER PFOTEN spricht sich vehement gegen die Anwendung von Mulesing aus.

    © VIER

    PFOTEN

    Empfehlungen für eine schrittweise Umstellung auf tierfreundlichere Produkte

    Insbesondere bei Eierbestandteilen in verarbeiteten Produkten muss aufgepasst werden: Häufig stammen diese aus tierquälerischen Haltungsformen, wie der

    Käfighaltung oder der nur marginal besseren Bodenhaltung.

  • ANFORDERUNGEN EU CH* BTS RAUS Bio-CH

    MASTHUHN

    Maximale Besatzdichte (30 kg/m²)

    Beschäftigungsmaterial

    Keine Käfig- oder reine Bodenhaltung X

    Langsamer wachsende Rassen

    Erhöhte Ebenen im Stall

    Strenge Vorgaben zu Licht und Luft im Stall

    Wintergarten (WG)/ Auslauf

    PUTE

    Langsamer wachsende Rassen

    Maximale Besatzdichte (40 kg/m²)

    Erhöhte Ebenen im Stall

    Wintergarten (WG)/Auslauf

    LEGEHENNE

    Keine Käfig- oder reine BodenhaltungBoden-haltung

    Boden-haltung

    Kein Schnabelkupieren oder -touchieren

    Zugang zu Auslauf

    Tötung männlicher Küken

    ANHANG 1: KERNFORDERUNGEN FÜR DAS WOHL LANDWIRTSCHAFTLICH GENUTZTER TIERE

    Tierwohlkriterien: Grundsätzlich sollen in Zukunft beim Ein-kauf Tierschutzkriterien beachtet werden. Um das Tierwohl in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung zu schützen, müssen fünf Kernforderungen erfüllt werden:

    1. Die landwirtschaftliche Nutztierhaltung soll das natür-liche Verhalten sowie die physische und psychische Ge-sundheit der Tiere zulassen und fördern.

    2. Schmerzen und Leiden sollen vermieden werden.

    3. Die Haltungsbedingungen sollen auf die Bedürfnisse der Tiere ausgerichtet werden – damit verbunden sind auch mehr Platz, Auslauf und Tageslicht.

    4. Das Tierwohl muss vor die Gewinn-Maximierung gestellt werden – damit verbunden ist die Abkehr von einseitigen Hochleistungsrassen.

    5. Für Transport und Schlachtung müssen strenge Vorgaben gelten, die einen fachgerechten Umgang mit den Tieren bis zum Tod sicherstellen.

    14

    LEGENDE: Erfüllt Teilweise erfüllt Nicht erfülltX = gesetzlich nicht ausgeschlossen, aber nicht üblich* = Schweizer Gesetzgebung

  • ANFORDERUNGEN EU CH* BTS RAUS Bio-CH

    MILCHKUH

    Keine Anbindehaltung

    Lokalanästhesie und postoperative Schmerz behandlung bei Eingriffen (Enthornung)

    Jährliche Klauenpflege

    Ein Fressplatz für jede Kuh Weide Weide

    Zugang zu Laufhof oder Weide

    Eingestreuter, weicher Liegebereich

    MASTRIND

    Mind. 1 m² pro 100 kg Lebendgewicht Abh Abh Abh

    Keine Anbindehaltung (Abh)

    Raufutter Weide

    Kein Schwanzkupieren

    Lokalanästhesie und postoperative Schmerzbehandlung bei Eingriffen (Enthornung, Kastration)

    Keine Vollspaltbuchten Jung-

    RinderJung-

    RinderJung-

    Rinder

    Eingestreuter, weicher Liegebereich

    Auslauf oder Weide

    SCHWEIN

    Mind. 1 m² pro Schwein (100-kg-Schwein)

    Organisches Beschäftigungsmaterial (verformbar, fressbar) °

    Kein Schwanzkupieren °

    Kastration in Narkose und postoperative Schmerzbehandlung

    Keine VollspaltbuchtenMax 5 %

    Max 5 %

    Eingestreuter Liegebereich

    Auslauf oder Weide

    Raufutterangebot °

    15

    LEGENDE: Erfüllt Teilweise erfüllt Nicht erfüllt° Gesetz/Richtlinie entspricht den Forderungen, wird aber i.d.R. missachtet* = Schweizer Gesetzgebung

  • 16

    ANHANG 2: DIE GRÖSSTEN TIERSCHUTZPROBLEME IM ÜBERBLICK

    Die hier dargestellten Tierschutzprobleme betreffen sowohl Zucht, Eingriffe am Tier, Haltung wie auch Schlachtung. Die Liste stellt keine abschliessende Aufzählung sämtlicher Tierschutzprobleme in der Nutz-tierhaltung dar, sondern soll einen Überblick über die wichtigsten problematischen Bereiche bieten.

    RINDER (MASTRINDER, MILCHKÜHE UND KÄLBER)

    Milchkühe

    DIE SITUATION DIE PROBLEME

    Hochleistungszucht auf hohe Milchleistung ■ massive gesundheitliche Probleme (z. B. Beeinträchtigung des

    Bewegungsapparates, Eutererkrankungen) ■ «Ausmusterung» (resp. Schlachtung) vieler relativ junger Tiere

    Fehlender regelmässiger Auslauf, insbesondere auf der Weide

    ■ Bewegungs- und Beschäftigungsmangel (Grasen und Wieder-käuen) verursacht Stress und Verhaltensauffälligkeiten

    Anbindehaltung ■ Extreme Einschränkung der Bewegungsfreiheit

    Trennung von Mutterkuh und Kalb kurz nach der Geburt

    ■ Krankheitsanfälligkeit beim Kalb und Fehlverhalten bei Mutter-tier und Kalb

    Enthornung ■ Eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit zwischen den Kühen

    führt zu sozialem Stress und Aggressionen ■ Grosse Schmerzen bei unsachgemässer Durchführung

    Mastrinder

    DIE SITUATION DIE PROBLEME

    Enge Gruppenställe (Buchten) ohne Auslauf ins Freie

    ■ Beeinträchtigtes Sozial- und Herdenverhalten verursacht Stress

    ■ Bewegungs- und Beschäftigungsmangel (Grasen und Wieder-käuen) verursacht Stress und Verhaltensauffälligkeiten

    ■ Einschränkung des Spielverhaltens von Jungtieren

    Keine Einstreu im Stall ■ Liegeschwielen und Gelenkprobleme

    Intensivmast = viel Kraftfutter, wenig Raufutter

    ■ Keine arttypische Beschäftigungsmöglichkeit (Grasen und Wie-derkäuen) verursacht Stress und Verhaltensauffälligkeiten

    ■ Keine arttypische Ernährung verursacht Probleme und Krank-heiten im Verdauungstrakt

  • 17

    Kälber

    DIE SITUATION DIE PROBLEME

    Trennung vom Muttertier kurz nach der Geburt ■ Verhinderung des natürlichen Sozialkontaktes verursacht

    Krankheitsanfälligkeit und Fehlverhalten

    Einzelhaltung der Kälber in den ersten Wochen ■ Isolation sozialer Tiere verursacht Fehlverhalten

    Hohe Sterberate in den ersten Wochen

    ■ Verursacht durch:• Trennung von Muttertier• Fehlende Muttermilch• Zusammentreffen vieler Kälber in spezialisierten

    Mastbetrieben

    Fütterung aus Eimern (statt Eutern) ■ Einschränkung des Saugbedürfnisses

    SCHWEINE

    DIE SITUATION DIE PROBLEME

    Hochleistungszucht auf hohe Fleischproduktion ■ Schnelles Wachstum verursacht Gelenk- und Knochenproble-

    me

    Enge Platzverhältnisse (0,9 m² pro Schwein à 85–110 kg)

    ■ Bewegungsmangel verursacht Stress ■ Fehlende Ausweichmöglichkeiten verursachen Aggressionen in

    der Gruppe

    Fehlender Auslauf und mangelnde Beschäftigungs-möglichkeiten

    ■ Bewegungs- und Beschäftigungsmangel verursacht Stress und Verhaltensströrungen (u. a. gegenseitiges Verletzen)

    LEGEHENNEN UND MASTHÜHNER

    Legehennen

    DIE SITUATION DIE PROBLEME

    Hochleistungszucht auf hohe Legeleistung ■ Gesundheitsprobleme (u. a. durch Kalziummangel) ■ Sehr kurze Lebenserwartung

    Schnabeltouchieren17 ■ Schmerzhafter Eingriff ■ Inakzeptable «Anpassung» des Tieres an unzureichende Hal-

    tungsbedingungen

    Tötung männlicher Küken (lebendiges Schreddern oder Vergasen18)

    ■ Entwürdigung des Lebens als ungewolltes Nebenprodukt ■ Grausame Tötungsmethoden ■ Etwa 2 Mio. männliche Küken werden jährlich in der Schweiz

    getötet!

    17 Um zu verhindern, dass sich die Tiere unter den extrem engen Platzverhältnissen gegenseitig verletzen, wird ihnen ein grosses Stück der Schnabelspitze abgeschnitten (Schnabelkupieren). Diese in der EU weitgehend praktizierte Verstümmelung ist in der Schweiz verboten. Das sogenannte Schnabeltouchieren – das Abfeilen der Spitze – ist in der Schweiz jedoch erlaubt und aus Tierschutzsicht ebenfalls problematisch.

    18 Zur Zeit ist in der Schweiz die grausame Tötungsmethode des lebendigen Schredderns von Küken noch erlaubt, wobei viele Küken nicht sofort sterben und unter unsagbaren Qualen leiden. Aktuell ist eine politische Motion in Behandlung, die die Abschaffung dieser Praxis fordert. Die andere häufige Methode ist das Vergasen, was aus Tierschutzsicht aber ebenfalls problematisch ist.

  • Masthühner

    DIE SITUATION DIE PROBLEME

    Hochleistungszucht auf hohe Fleischproduktion vor-wiegend an der Brust

    ■ Tatbestand der Qualzucht! ■ Schnelles Wachstum verursacht massive gesundheitliche

    Probleme (schwache Knochen führen zu spontanen Brüchen) ■ Gleichgewichtsprobleme beim Gehen und Sitzen

    (überproportionale Brust) ■ Hohes Risiko des Erstickungs- und Erschöpfungstodes beim

    Fallen auf den Rücken

    Wenig Platz im Stall (bis zu 17 Hühner pro m²) ■ Hoher sozialer Stress verursacht Aggressionen und

    gegenseitige Verletzungen (Federpicken und Kannibalismus)

    Fehlender Auslauf ins Freie ■ Mangelnde Beschäftigungsmöglichkeiten führen zu

    Fehlverhalten und Stress

    Schnabeltouchieren19 ■ Vgl. Legehennen

    19 Um zu verhindern, dass sich die Tiere unter den extrem engen Platzverhältnissen gegenseitig verletzen, wird ihnen ein grosses Stück der Schnabelspitze abgeschnitten (Schnabelkupieren). Diese in der EU weitgehend praktizierte Verstümmelung ist in der Schweiz verboten. Das sogenannte Schnabeltouchieren – das Abfeilen der Spitze – ist in der Schweiz jedoch erlaubt und aus Tierschutzsicht ebenfalls problematisch.

    © VIER

    PFOTEN

    18

    Die heutzutage typischen Masthühner leiden unter der Hochleistungszucht: Sie können sich aufgrund der viel zu schnellen Gewichtszunahme kaum auf den Beinen halten.

  • GÄNSE UND ENTEN (MEISTENS AUS IMPORT)

    DIE SITUATION DIE PROBLEME

    Produktion von Foie gras und Magret mit der in der CH verbotenen tierquälerischen Zwangsmast (Stopfmast)

    ■ In einer äusserst schmerzlichen Prozedur wird den Tieren mehrmals täglich mit einem Schlauch von Hand oder mit einer Maschine das Futter direkt in den Magen gepumpt

    Verbreitete Haltung in Käfigen und fehlender Auslauf ■ Verletzungen an den Fusssohlen ■ Massive Einschränkung der natürlichen Verhaltensweisen, was

    zu Verhaltensstörungen führen kann

    Schnabelkupieren20

    ■ Schmerzhafter Eingriff ■ Reduzierte Tastempfindung im Schnabel verursacht

    Verhaltensstörungen ■ Inakzeptable «Anpassung» des Tieres an unzureichende

    Haltungsbedingungen

    Fehlender Wasserzugang ■ Ein Grundbedürfnis der Wasservögel für das Ausleben ihrer

    natürlichen Bedürfnisse kann nicht ausgelebt werden

    TRUTEN (MEISTENS AUS IMPORT)

    DIE SITUATION DIE PROBLEME

    Hochleistungszucht durch schnellwachsende Zucht-linien

    ■ Die Tiere können oft kaum noch stehen und leiden unter diversen Erkrankungen (z. B. Fussballendermatitis)

    Haltung in engen Ställen und fehlender Auslauf ■ Vgl. Masthühner

    Schnabelkupieren21 ■ Vgl. Gänse und Enten

    KANINCHEN (MEISTENS AUS IMPORT)

    DIE SITUATION DIE PROBLEME

    Haltung in Käfigen mit sehr engen Platzverhältnissen (bis zu 20 Tiere pro m²), Maschendrahtboden und fehlender Auslauf

    ■ Schwere Verhaltensstörungen (u. a. gegenseitiges Verletzen) ■ Gesundheitsprobleme (deformierte Wirbelsäule, Pfoten-

    verletzungen) ■ Fehlende Rückzugsmöglichkeiten für das Muttertier im

    Zuchtkäfig führt zu Aggressionen gegenüber den Jungtieren

    20 Um zu verhindern, dass sich die Tiere unter den extrem engen Platzverhältnissen gegenseitig verletzen, wird ihnen ein grosses Stück der Schnabelspitze abgeschnitten (Schnabelkupieren). Diese in der EU weitgehend praktizierte Verstümmelung ist in der Schweiz verboten. Das sogenannte Schnabeltouchieren – das Abfeilen der Spitze – ist in der Schweiz jedoch erlaubt und aus Tierschutzsicht ebenfalls problematisch.

    © VIER

    PFOTEN

    19

    Bei der Stopfmast wird Enten und Gänsen mehrmals täglich ein Schlauch oder Rohr in die Speiseröhre eingeführt, um grosse Mengen an fetthaltigem Brei in den Magen der Tiere zu pumpen. Eine qualvolle Prozedur!

  • ANHANG 3: TIERHALTUNGS UND TIERWOHLSTANDARDS

    Milchkühe

    © VIER

    PFOTEN

    20

  • 21

    Mastrinder

  • 22

    Schweine

  • 23

    Legehennen

  • 24

    Masthühner

  • 25

    ANHANG 4: BTS UND RAUS

    Die freiwilligen staatlichen Tierwohlförderprogramme «BTS» (Be-sonders tierfreundliche Stallhaltung) und «RAUS» (Regelmässiger Auslauf ins Freie) bilden die Grundlage für eine Vielzahl von La-bels. Sie können einzeln oder gemeinsam umgesetzt werden. Im Vergleich zu den gesetzlichen Mindestvorschriften des Schwei-zer Tierschutzgesetzes gelten bei BTS/RAUS insbesondere:

    Bei BTS

    ■ Räumlich getrennter Fress- und Liegebereich ■ Eingestreuter Liegebereich ■ Je nach Tierart weitere Auflagen, z. B. erhöhte Ebenen für

    Hühner ■ Die Tiere dürfen nicht angebunden gehalten werden

    Bei RAUS

    ■ Auslauf ins Freie ■ Bei Rindern: während der Weidesaison an mindestens 26 Ta-

    gen pro Monat Auslauf auf einer Weide und im Winterhalb-jahr an mindestens 13 Tagen pro Monat auf einem Laufhof. Alternativ kann den Tieren permanenter Auslauf auf einem Laufhof angeboten werden, je nach Tierkategorie.

    ■ Bei Schweinen und Geflügel: täglicher Auslauf auf Lauf-hof oder Weide

    Tierhaltungssysteme, welche die Anforderungen ge-mäss BTS- und RAUS-Verordnung erfüllen, decken eine Reihe wichtiger Tierwohlkriterien ab, welche durch die nationale Tierschutzgesetzgebung nicht berücksichtigt werden.

    WESHALB BESTEHT VIER PFOTEN AUF DIE EINHALTUNG DER ANFORDERUNGEN GEMÄSS BTS UND RAUS?

    VIER PFOTEN begrüsst grundsätzlich die staatlichen Tierwohl-beiträge für Tierhaltungssysteme, die über das gesetzliche Mi-nimum hinaus gehen. Allerdings ist v. a. bei BTS (wenn alleine umgesetzt) Vorsicht geboten. Die Bezeichnung suggeriert eine tierfreundliche Haltung, obwohl bei alleiniger Umset-zung von BTS (ohne Kombination mit RAUS) elementare Be-dürfnisse der Tiere nicht befriedigt werden: Auslauf ist bei BTS nicht vorgeschrieben!

    Insbesondere bei Mastgeflügel bietet BTS keine artgemässe Tierhaltung. Die Tiere werden intensiv gemästet und im Alter von nur etwa 36 Tagen geschlachtet, daher werden für BTS schnellwachsende Rassen eingesetzt21.

    21 Zu den Tierschutzproblemen, die mit schnellwachsenden Rassen einhergehen, vgl. Anhang 2.

    © VIER

    PFOTEN

    Der Einsatz schnellwachsender Masthühner ist mit massiven Tierschutzproblemen verbunden. Vielfach können sich diese Tiere gegen Mastende kaum mehr auf den Beinen halten.

  • ANHANG 5: LABELS UND MARKEN AUS DETAILHANDEL UND GASTRONOMIE

    Nachfolgend ein Auszug gängiger Labels und Marken, die auch in der Gastronomie verwendet werden. Es gibt in der Schweiz noch weit mehr Labels, welche in Bezug auf das Tier wohl unter-schiedliche Aspekte abdecken. Auf der Webseite labelinfo.ch finden Sie eine detailliertere Auflistung. VIER PFOTEN erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit bei der folgenden Aus-wahl.

    QM Schweizer Fleisch: Fleisch mit diesem Label entspricht im Wesentlichen den Anforderungen der Schweizer Tierschutz-gesetzgebung. Es ist nicht als eigentliches Label zu verstehen, sondern als Qualitätssicherungsprogramm für die Einhaltung der (Tierschutz-)Gesetzgebung, inklusive staatlich finanzierter Marketingmassnahmen.

    Tierarten: Rindvieh, Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen. Für Geflügel gibt es keine QM-Zertifizierung. Die wesentlichen Unterschiede zu den Mindeststandards nach Schweizer Ge-setzgebung sind:1. Das verfütterte Soja muss zertifiziert sein.2. Es finden zusätzliche Kontrollen zur Einhaltung der Tier-schutzgesetzgebung statt.

    Suisse Garantie: Marke für Schweizer Landwirtschaftsproduk-te, die garantiert, dass die Tiere nach Schweizer Tierschutzge-setzgebung gehalten werden. Spezielle Anforderungen an die Tierhaltung gibt es abgesehen von den rechtlichen Mindest-standards nicht.

    SwissPrimGourmet: Label des Vereins Mutterkuh Schweiz für Rinder, Kälber und Schweine. Die Rinder und Schweine werden nach BTS- und RAUS-Bestimmungen gehalten. Swiss-PrimGourmetVeal (Kälber) hingegen werden lediglich nach den Vorschriften gemäss Schweizer Tierschutzgesetzgebung gehalten.

    IP-Suisse: Es werden die BTS- und RAUS-Bestimmungen sowie einige zusätzliche Bestimmungen eingehalten. Der Verkauf findet entweder unter dem Eigenlabel von IP-Suisse (Marien-käfer) statt oder mit den Eigenlabels der Detailhandelspartner (TerraSuisse, AgriNatura). Tierarten: Kälber, Rinder, Milchkühe, Schafe, Geflügel, Kaninchen.

    Natura Beef/Natura Veal: Label des Vereins Mutterkuh Schweiz, welches nebst den BTS- und RAUS-Bestimmungen zusätzliche Tierwohlkriterien berücksichtigt (z. B. täglicher Weide gang resp. Laufhof im Winter). Die Kälber wachsen mit der Mutterkuh auf.

    Labels nach Schweizer Bio-Verordnung: Gemäss Schweizer Bio-Verordnung müssen bei Rindern, Schafen, Ziegen, Schwei-nen, Pferden und bei Geflügel RAUS-Vorschriften eingehalten werden. Bei Kaninchen hingegen nur BTS. Bei Rindern ist die Anbindehaltung grundsätzlich nicht gestattet, jedoch sind Ausnahmen für Milchkühe zulässig, diese müssen aber gemäss RAUS-Vorschriften regelmässigen Auslauf erhalten. Ebenfalls geregelt ist bei Geflügel das Mindestschlachtalter22, so dass langsam wachsende Zuchtlinien eingesetzt werden. Einige Bio-Labels gehen über die Auslaufanforderungen gemäss RAUS hinaus und täglicher Auslauf ist auf einer Weide im Som-mer oder auf einem Laufhof im Winter Pflicht (z. B. KAG Frei-land, Demeter). Bei den verschiedenen Bio-Labels werden un-terschiedliche weitere Tierwohlaspekte berücksichtigt.

    Bio Suisse (Knospe): Dies ist das bekannteste privatrechtliche Bio-Label der Schweiz. Es wird grosser Wert auf eine artgemäs-se, nachhaltige Fütterung gelegt (z. B. ausreichend Raufutter für Rinder und andere Wiederkäuer). Es gibt weitere Anforde-rungen, insbesondere in Bezug auf die Gestaltung der Ställe (Einstreu), Beschäftigung und medizinische Behandlungen.

    22 Bei Hühnern z. B. 81 Tage im Vergleich zur Schweizer Tierschutzgesetzgebung mit 36 Tagen.

    26

    http://www.labelinfo.ch

  • ANHANG 6: TIPPS ZUR IMPLEMENTIERUNG DER 3 Rs

    REDUCE: Wie kann man tierische Produkte reduzieren?

    Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, tierische Produkte im Menüplan zu reduzieren:

    1. Die Frequenz von Menüs mit Fleisch, Milchproduk-ten und Eiern reduzieren: Statt täglicher Fleischmenüs vermehrt rein pflanzliche Menüs anbieten. Innovative Kantinen in verschiedenen europäischen Ländern haben gezeigt, dass dies sogar die Beliebtheit von Kantinen er-höhen kann (vgl. Seite 4).

    2. Die Menge der tierischen Produkte innerhalb eines Menüs reduzieren23: Menüs mit Fleischbestandteilen (Hackfleisch o. Ä.) wie auch Saucen oder tierische Bin-demittel (z. B. Eier) können mit relativ kleinem Aufwand tierfreundlicher und gesünder gestaltet werden, indem tierische Zutaten entweder durch pflanzliche ersetzt (z. B. ein pflanzliches Bindemittel in einem Gemüse- oder auch Fleischburger) oder reduziert werden. So kann zum Beispiel der Anteil Hackfleisch in einer Bolognese redu-ziert und dafür die Tomatensauce mit gekochten frischen Tomaten bereichert werden oder es kann gehacktes Ge-müse, Seitan-, Soja- oder Dinkelgeschnetzeltes hinzuge-fügt werden.

    REFINE: Was tun, wenn bei Ihren Zulieferern keine Labelprodukte erhältlich sind?

    Ein Ziel von VIER PFOTEN ist, die Nachfrage nach tierfreund-licheren Produkten auf dem Schweizer Markt zu steigern, so dass in den kommenden Jahren mehr Bauern auf tierfreundli-che Haltungsformen umstellen und deutlich mehr sogenann-te «Nutztiere» unter zufriedenstellenden Bedingungen leben können. Somit kann es durchaus sein, dass einige Produkte in der gewünschten Tierwohlqualität noch nicht erhältlich sind. Bekunden Sie Ihr Interesse und fragen Sie (regelmässig) nach, ab wann entsprechende Produkte erhältlich sein werden.

    Generell empfiehlt es sich, die Lieferkette bereits frühzei-tig zu informieren, dass Ihre Verwaltungseinheit oder Ihr Unternehmen innerhalb von einer gewissen Zeitspanne auf Produkte umstellen wird, die die wichtigsten Tierwohlkriterien berücksichtigen (vgl. dazu die Empfehlungen und Labelinfor-mationen zu den einzelnen Produktegruppen).

    23 Die Compass Group UK hat in ihren Rezepten den Fleischanteil innerhalb der Menüs um 30 % reduziert.

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    REPLACE: Welche pflanzlichen Alternativen eignen sich am besten?

    FLEISCH

    Schnitzel und Burger: Seitanschnitzel, Tofuschnitzel und -burger, Gemüse- und Getreideburger (aus Buchweizen, Hafer, Spinat, Kartoffeln, Kürbis, Süsskartoffeln, diversen Hülsefrüch-ten u. v. m.)Geschnetzeltes (z. B. für Bolognese): Seitangeschnetzeltes, kleingehacktes Gemüse usw.Würste: Tofuwürste, Gemüsewürste, Lupinenwürste usw.

    MILCH UND MILCHPRODUKTE

    Frischmilch- und Rahmersatz: Mandelmilch, Reismilch, Soja-milch/Sojarahm und Hafermilch sind relativ geschmacksneut-rale Alternativen. Cashewmilch kommt dem Milchgeschmack am nächsten und eignet sich vorzüglich für Gratins u. Ä. Ko-kosmilch und Kokoscreme eignen sich aufgrund des typischen Kokosgeschmacks vor allem für asiatische Gerichte.Käsealternativen: Aufgrund der geschmacklichen Nähe zu Kuhmilch ist Käse aus Cashewmilch besonders beliebt. Hier gibt es sowohl Hart-, Schmelz- wie auch Weichkäsealternativen. Joghurt: Unter den Joghurtalternativen sind nebst Sojajoghurt

    auch Mandel- und Kokosmilchjoghurt beliebte Alternativen. Am geschmacksneutralsten sind Soja- und Mandelmilchjoghurt.

    EIER

    «Rührei» (Rührtofu) und Omelette: Für den typischen Ge-schmack von Eiern kann mit Kala Namak (Schwarzsalz) gewürzt werden. Es hat einen schwefeligen, aromatischen Geschmack. Kurkuma (Gelbwurzel) verleiht pflanzlichen Gerichten ausser-dem die typisch gelbe Farbe.Gebäck: Reife Bananen für Kuchen (60 g Banane24 entsprechen 1 Ei), Apfelmus für Muffins und feuchte Teige (80 g entsprechen 1 Ei – der Apfelgeschmack geht beim Backen fast vollständig verloren), Leinsamen für Vollkorngebäck (2 EL Leinsamen mit 3 EL Wasser vermengt entsprechen 1 Ei), Eiersatzpulver25 für leichtes Gebäck und als Bindemittel (1 EL entspricht i. d. R. 1 Ei).Süsse und salzige Wähen, Suppen: Als Verdickungsmittel kann wiederum Eiersatzpulver, aber auch Johannisbrotkern-mehl oder Seidentofu (cremig gerührt oder püriert) verwendet werden, Letzteres mit einem leichten Eigengeschmack.Cremen, Puddings, Eis: Johannisbrotkernmehl funktioniert als Verdickungs- und Bindemittel auch unerhitzt und eignet sich gut für kalte Speisen.Bindemittel für Burger u. Ä: Tomatenmark ist ein natürliches Bindemittel (1 EL entspricht 1 Ei).

    24 60 g entsprechen einer halben Banane.25 Eiersatzpulver besteht meist aus Maisstärke und Lupinenmehl, häufig mit Kurkuma versehen für eine gelbe Färbung.

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    ANHANG 7: SELBSTDEKLARATION FÜR EINE TIER UND UMWELTFREUNDLICHE VERPFLEGUNG

    Diese Selbstdeklaration kann als Vorlage benutzt werden, um – je nach Zielgruppe Ihrer Institution – Schü-lerinnen und Schüler, Konsumentinnen und Konsumenten oder die breitere Bevölkerung über das Engage-ment der Institution zugunsten einer tier- und umweltfreundlichen Gastronomie zu informieren.

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    Die Schule / Der Kanton / Die Gemeindeverwaltung ...

    ... anerkennt Tierwohl als wichtigen Aspekt von Nachhaltigkeit und ergreift Massnahmen zugunsten einer tier- und umweltfreundlichen Verpflegung.

    Diese Massnahmen beinhalten:

    • Reduzierung des Fleischangebots zugunsten von vegetarischen und veganen Menüs• Bezug möglichst vieler Lebensmittel aus tierfreundlichen und nachhaltigen Quellen• Bezug aus lokalen Quellen, sofern diese tierfreundlich und nachhaltig sind

    Die Schule / Der Kanton / Die Gemeindeverwaltung ... bemüht sich ausserdem, eine höhere Nachfrage nach tier- und umweltfreundlichen Lebensmitteln zu generieren, indem die Bezugsquellen (Verteiler, Produzen-ten) respektive die Auftragnehmer (u. a. Caterer) darüber informiert werden, dass entsprechende Produkte bevorzugt werden.

    In den kommenden Jahren bemüht sich unsere Institution zudem, das Angebot an tier- und umweltfreund-lich produzierten Lebensmitteln – sofern die Verfügbarkeit gegeben ist – stetig zu erhöhen.

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