Entfeuchtungen Bautrocknungen Brandschäden€¦ · Allgemeine Geschäftsbedingungen Brand- und...

7
Stöckackerstrasse 30 4142 Münchenstein T +41 61 411 21 82 M +41 76 581 13 45 [email protected] www.handwerker-zentrale.ch Kompetente und qualifizierte Handwerker aus Ihrer Region Entfeuchtungen Bautrocknungen Brandschäden Mietpreise / Mietkonditionen Geräte Preisliste 2016

Transcript of Entfeuchtungen Bautrocknungen Brandschäden€¦ · Allgemeine Geschäftsbedingungen Brand- und...

Page 1: Entfeuchtungen Bautrocknungen Brandschäden€¦ · Allgemeine Geschäftsbedingungen Brand- und Wasserschadensanierung Schweizer Handwerker Zentrale, 4142 Münchenstein 1.!Preise:

     

   

                   

   

 

 

Stöckackerstrasse 30 4142 Münchenstein

T +41 61 411 21 82 M +41 76 581 13 45

[email protected] www.handwerker-zentrale.ch

Kompetente  und  qualifizierte  Handwerker  aus  Ihrer  Region  

Entfeuchtungen

Bautrocknungen

Brandschäden  

Mietpreise / Mietkonditionen Geräte  

Preisliste 2016  

Page 2: Entfeuchtungen Bautrocknungen Brandschäden€¦ · Allgemeine Geschäftsbedingungen Brand- und Wasserschadensanierung Schweizer Handwerker Zentrale, 4142 Münchenstein 1.!Preise:

Stöckackerstrasse 30, 4142 Münchenstein T +41 411 21 82, M +41 76 581 13 45 [email protected] handwerker-zentrale.ch

Kompetente und qualifizierte Handwerker aus Ihrer Region.

   Mietpreise / Mietkonditionen Geräte Entfeuchtungen / Bautrocknungen Stand: 08/2015 - Für Neubauten/ Sanierungen, wenn es schnell gehen muss - Bei Wasserschäden jeglicher Art - Zum Heizen Wir messen, liefern, vermieten und beraten Sie ausführlich. Des Weiteren stellen wir Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Offerte für die Sanierung zu. Maler-, Gipser-, Maurer- Bodenleger- und Trockenbau-Arbeiten sowie die gesamte Organisation der Abläufe können Sie getrost uns überlassen. Profitieren Sie von den günstigsten Preisen für Entfeuchtungsgeräte, Heizgebläse, Heizlüfter und Bauheizungen in der Region Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Legen Sie uns eine günstigere Offerte vor und wir führen die Arbeiten zum selben Preis aus. Architekten, Planer, Genossenschaften sowie Versicherungen und Banken, welche Mitglied der Schweizer Handwerker Zentrale sind, erhalten spezielle Konditionen bei langfristigen Kooperationen über Rahmenverträge.          

Page 3: Entfeuchtungen Bautrocknungen Brandschäden€¦ · Allgemeine Geschäftsbedingungen Brand- und Wasserschadensanierung Schweizer Handwerker Zentrale, 4142 Münchenstein 1.!Preise:

Stöckackerstrasse 30, 4142 Münchenstein T +41 411 21 82, M +41 76 581 13 45 [email protected] handwerker-zentrale.ch

Kompetente und qualifizierte Handwerker aus Ihrer Region.

   Bautrockner / Luftentfeuchter Starker Luftentfeuchter / Bautrockner mit Metallgehäuse. Ideal für anspruchsvolle Aufgaben auf Baustellen, in grossen Räumen und zur Trocknung von akuten Wasserschäden. Empfohlene Raumgrösse bis 100 m3. Spannung 220-240V ~ 50Hz, Leistungsaufnahme normal 900 W (4.2 A) max. 1150 W (5.9 A) Pro Tag CHF 8.50 Pro Woche (ab 7. Tag) CHF 7.00 Pro Monat (ab 28. Tag) CHF 6.00 Heizlüfter 3 kW Als Heizung und unterstützend zur Trocknung Spannung 230 V ~ 50Hz, Leistungsaufnahme min. 55 W (0.2 A) max. 3000 W (13.0 A) Pro Tag CHF 5.50 Pro Woche (ab 7. Tag) CHF 4.50 Pro Monat (ab 28. Tag) CHF 3.50 Adsorption Adsorptionstrockner für Unterlagsböden, Hohlräume, Autos und bei tiefen Temperaturen Spannung 230 V ~ 50Hz, Leistungsaufnahme nominell 694 W (3.0 A) Pro Tag CHF 22.10 Pro Woche (ab 7. Tag) CHF 18.50 Pro Monat (ab 28. Tag) CHF 12.90

Page 4: Entfeuchtungen Bautrocknungen Brandschäden€¦ · Allgemeine Geschäftsbedingungen Brand- und Wasserschadensanierung Schweizer Handwerker Zentrale, 4142 Münchenstein 1.!Preise:

Stöckackerstrasse 30, 4142 Münchenstein T +41 411 21 82, M +41 76 581 13 45 [email protected] handwerker-zentrale.ch

Kompetente und qualifizierte Handwerker aus Ihrer Region.

   Gebläse Turbogebläse Robustes, kräftiges Gebläse mit 3600 m3/h Umluft. Empfohlene Raumgrösse bis 100 m3 Spannung 230 V ~ 50Hz, Leistungsaufnahme max. 900 W (3.9 A) Pro Tag CHF 7.50 Pro Woche (ab 7. Tag) CHF 6.50 Pro Monat (ab 28. Tag) CHF 5.00 Zubehör und weitere Dienstleistungen Feuchtigkeitsmessung pro Messung 56,00 Verlängerungskabel pro Einsatz 4,50 Installieren u. Abbauen pro Gerät 9,80 Entleerung u. Umsetzung von Trocknungsanlagen pro Einsatz u. Gerät 7,00 An-u. Abfahrtspauschale pro Einsatz

bis 20km 35,00 bis 50 km 65,00 bis 75 km 89,00 bis 100 km 118,00

Page 5: Entfeuchtungen Bautrocknungen Brandschäden€¦ · Allgemeine Geschäftsbedingungen Brand- und Wasserschadensanierung Schweizer Handwerker Zentrale, 4142 Münchenstein 1.!Preise:

Stöckackerstrasse 30, 4142 Münchenstein T +41 411 21 82, M +41 76 581 13 45 [email protected] handwerker-zentrale.ch

Kompetente und qualifizierte Handwerker aus Ihrer Region.

   Brandschadensanierung: Ozongenerator Ozongenerator zur Geruchsneutralisierung, optimal bei Brandschäden. Rauchgeruch durch einen Brand, Modergeruch durch feuchte Schäden, Verwesungsgerüche, Tiergerüche, Toilettengerüche usw., beseitigen wir effektiv mit Ozongeneratoren. Damit entfernen wir selbst sehr starke und intensive Gerüche. Die Wirkung ist desinfizierend, neutralisierend und entkeimend. Spannung 230V/50Hz, Leistungsaufnahme nominell 130W (0.6 A), Ozonleistung 5.000mg/h Pro Tag CHF 24.50 Pro Woche (ab 7. Tag) CHF 21.50 Pro Monat (ab 28. Tag) CHF 18.50 Zubehör und weitere Dienstleistungen Verlängerungskabel pro Einsatz 4,50 Installieren u. Abbauen pro Gerät 9,80 Entleerung u. Umsetzung von Trocknungsanlagen pro Einsatz u. Gerät 7,00 An-u. Abfahrtspauschale pro Einsatz

bis 20km 35,00 bis 50 km 65,00 bis 75 km 89,00 bis 100 km 118,00        

Page 6: Entfeuchtungen Bautrocknungen Brandschäden€¦ · Allgemeine Geschäftsbedingungen Brand- und Wasserschadensanierung Schweizer Handwerker Zentrale, 4142 Münchenstein 1.!Preise:

Stöckackerstrasse 30, 4142 Münchenstein T +41 411 21 82, M +41 76 581 13 45 [email protected] handwerker-zentrale.ch

Kompetente und qualifizierte Handwerker aus Ihrer Region.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Brand- und Wasserschadensanierung Schweizer Handwerker Zentrale, 4142 Münchenstein 1.   Preise: Unsere Geräte-, Zubehör- und Ersatzteilpreise basieren auf den jeweils gültigen Verkaufs- oder Mietpreislisten In Schweizer Franken

(CHF), abgeholt ab einer Filiale, inkl. Verpackung und Bereitstellung. Stundenansätze für Pikett-, Reparatur- und Servicearbeiten sowie für Reisekosten werden gemäss jeweils gültigen Preislisten oder nach separater Vereinbarung verrechnet.

2.   Bestellungen: Bestellungen erfolgen schriftlich oder mündlich, unter Angabe der Rechnungsadresse (Auftraggeber) und der Lieferadresse. Bei mündlichen Bestellungen gelten die Aufzeichnungen unserer Mitarbeiter als verbindlich.

3.   Kostenvoranschläge : Kostenvoranschläge sind nur dann gültig, wenn sie in schriftlicher Form abgegeben werden. Pro Kostenvoranschlag wird eine Pauschale von CHF 70.00 in Rechnung gestellt. Bei Zustandekommen des Vertrages wird die Pauschale angerechnet.

4.   Beanstandungen : Beanstandungen sind innert zweier Tage nach Lieferung schriftlich an die ausführende Filiale zu richten. Andernfalls gilt die Ware als funktionstüchtig angenommen. Transportschäden sind unverzüglich dem ausführenden Transportunternehmen zu melden (schriftlicher Hinweis auf dem Lieferschein).

5.   Zahlungsbedingungen : Der Mindestfakturabetrag beläuft sich auf Fr. 50.00 pro Lieferung, exkl. MwSt. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen (Fakturadatum) rein netto zahlbar. Abzüge werden nachbelastet. Nach Ablauf der 10-tägigen Zahlungsfrist ist ohne weitere Mahnung ein Verzugszins von 9% pro Jahr geschuldet. Die Schweizer Handwerker Zentrale behält sich bei Überzug der Kreditlimiten oder bei Zahlungsverzug des Kunden um mehr als 10 Tagen vor, neue Bestellungen auf Kredit zu sperren bzw. gegen Vorauskasse zu liefern. Lieferungen an uns unbekannte Neukunden werden normalerweise gegen Nachnahme, Vorauskasse oder Barzahlung ausgeführt. Bei Aufträgen über Fr. 10'000.00 ist eine Anzahlung im Umfang der Hälfte des vereinbarten oder voraussichtlichen Entgelts zu bezahlen. Pro Mahnung wird eine Umtriebsentschädigung von Fr. 30.00 in Rechnung gestellt. Bei Betreibung, Pfändung, Konkurs, Nachlassvertrag verfallen alle gewährten Rabatte und Vergünstigungen. Inkasso- und Betreibungsspesen werden zusätzlich belastet.

6.   Mehrwertsteuer: Zu den Schweizer Handwerker Zentrale zustehenden Vergütungen wird die Mehrwertsteuer zusätzlich erhoben und in Rechnung gestellt.

7.   Geltung dieser AGB: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen unseren Leistungen zugrunde, welche wir in Ihrem Auftrag erbringen. Mit der (mündlichen oder schriftlichen) Bestellung anerkennt der Besteller diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindliche Vertragsgrundlage. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich und bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform.

8.   Gerichtsstand : Für Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Hauptsitz der Schweizer Handwerker Zentrale, Münchenstein, Basel-Landschaft. Die Schweizer Handwerker Zentrale ist es jedoch freigestellt, stattdessen auch die ordentlichen Gerichte am Sitz, resp. Wohnsitz des Vertragspartners anzurufen. Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht.

Zusätzliche Verkaufsbedingungen 1.   Lieferbereitschaft : Grundsätzlich ab Lager; Zwischenverkauf vorbehalten 2.   Versandkosten : Bis 30 kg Gesamtgewicht erfolgt Postversand nach Aufwand. Für Expresslieferungen wird ein Zuschlag von CHF 30.00 pro

Lieferung erhoben. Ab 30 kg erfolgt der Versand per Camion nach Camiontarif (inkl. Zuschläge wie LSVA etc.). Die vRG wird gemäss den gesetzlichen Bestimmungen belastet. Lieferungen unter CHF 100.00 (exkl. MWSt) können per Nachnahme erhoben werden. Die Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

3.   Montage/Anlagen : Sämtliche Unterlagen wie Pläne, Zeichnungen, Berechnungen etc. sind Eigentum der Schweizer Handwerker Zentrale. Sie dürfen nicht weitergegeben und/oder weiterverwendet werden.

4.   Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufspreises Eigentum der Schweizer Handwerker Zentrale. Bei Zahlungsverzug bewilligt der Kunde vorbehaltlos einen entsprechenden Eintrag ins Register.

Zusätzliche Mietbedingungen 1.   Gerätezustand: Es werden nur Mietgeräte in gutem und gebrauchsfähigem Zustand vermietet. 2.   Transport/Inbetriebnahme: Der Mieter trägt die Kosten des Transportes zum und vom Betriebsort. Der Mieter hat die nötigen Hilfsmittel zum

Transport der Mietgeräte vom Lieferwagen an den gewünschten Standort und zurück kostenlos zur Verfügung zu stellen. Montage- und Demontagekosten werden dem Mieter nach Aufwand berechnet. Notwendige elektrische Anschlüsse sind durch den Mieter bereitzustellen. Bitte beachten Sie, dass Heizungen stromintensiv sind. Bevor Sie eine Bauheizung resp. einen Heizlüfter mieten, klären Sie bitte ab, ob die benötigte Anzahl Ampère zur Verfügung steht. Heizlüfter bis 3,3 kW verfügen über normale 230V-Stecker. Die 2 kW Heizung funktioniert in der Regel an jeder normalen Steckdose (10A). Die 3 kW Heizung braucht min. eine 12A Absicherung und einen Stecker T23. Alle Bauheizungen ab 5 kW und mehr benötigen Starkstrom und sind mit den entsprechenden roten runden Starkstromsteckern ausgerüstet (Standard-Stecker in der Schweiz 16A bis 9 kW resp. 32A ab 15kW ).

3.   Mietbeginn/Haftungsausschluss : Die Miete beginnt mit Entgegennahme der Mietsache. Mit der Entgegennahme der Mietsache gehen Nutzen und Gefahr auf den Mieter über. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die sich aus der Benutzung der Mietsache ergeben. Dies gilt auch für allfällige Folgeschäden, insbesondere für Ertragsausfälle und Vermögenseinbussen, die sich aus Ausfällen oder Defekten der gemieteten Sache ergeben.

4.   Benutzung: Der Mieter hat die Mietsache sorgfältig zu behandeln. Er darf sie nur durch fachkundiges und instruiertes Personal bedienen lassen. Der Mieter ist für den korrekten Unterhalt, Gebrauch und den Betrieb der Mietsache verantwortlich. Er ist zuständig für die Einholung allfälliger behördlicher Bewilligungen. Gesetzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Unterhalt, Gebrauch und dem Betrieb der Mietsache sind vom Mieter einzuhalten. Sollte der Vermieter wegen der Nichteinhaltung solcher Vorschriften gegenüber Dritten haftbar werden, hat der Mieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Schäden an der Mietsache sind vom Mieter unverzüglich dem Vermieter zu melden. Reparaturen an der Mietsache dürfen nur vom Vermieter vorgenommen werden. Der Vermieter verpflichtet sich zur schnellstmöglichen Kontrolle bzw. Behebung der gemeldeten Schäden. Falls der Mieter für diese Schäden haftet, werden ihm die Reparaturen zu üblichen Preisen belastet.

Mietende: Bei unbefristeten Mietverträgen kann mit einer Frist von 3 Tagen auf das Ende eines Werktags gekündigt werden. Der Vermieter räumt dem Mieter das Recht ein, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag jedoch an einem Freitag nach 12.00 Uhr, so wird die Miete bis und mit dem folgenden Sonntag belastet. Die Mietsachen müssen bei Rückgabe in einwandfreiem und gereinigtem Zustand sein; andernfalls werden allfällige Reinigungs- und Reparaturkosten dem Mieter verrechnet. Bei Bahnrücksendungen hat die Lieferung per Cargo Rapid zu erfolgen. Es ist zu beachten, dass die Ware an den Auslieferungsort retourniert wird. Die Mietgeräte bleiben Eigentum des Vermieters. Sie können nicht käuflich erworben werden. Für nicht mehr retournierte und defekte Mietsachen oder Teile davon sowie für Zubehör haftet der Mieter zum Verkehrswert. Dies gilt auch dann, wenn die Rückgabe der Mietsache aus Gründen ausbleibt, die der Mieter nicht zu vertreten hat. Der Bauherr haftet solidarisch für sämtliche Mietaufwendungen. Bei Mietverhältnissen, die länger als einen Monat dauern, kann die Miete in monatlichen Teilabrechnungen in Rechnung gestellt werden.  

     

Page 7: Entfeuchtungen Bautrocknungen Brandschäden€¦ · Allgemeine Geschäftsbedingungen Brand- und Wasserschadensanierung Schweizer Handwerker Zentrale, 4142 Münchenstein 1.!Preise:

 

 

       

Vielen  herzlichen  Dank  für  Ihr  Vertrauen.  

Stöckackerstrasse 30 4142 Münchenstein

T +41 61 411 21 82 M +41 76 581 13 45

[email protected] www.handwerker-zentrale.ch