Entwicklungskonzept fŸr die Streulagen - dinklage.de · Stadt Dinklage Vorhabenbezogener...

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Stadt Dinklage Landkreis Vechta Begründung V V o o r r h h a a b b e e n n b b e e z z o o g g e e n n e e r r B B e e b b a a u u u u n n g g s s p p l l a a n n N N r r . . 1 1 0 0 2 2 H H ö ö n n e e r r F F e e l l d d Bildquelle: LGLN E E n n t t w w u u r r f f 02/2018 Im Auftrag: Ofener Straße 33a * 26 121 Oldenburg Fon 0441-74210 * Fax 0441-74211

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Stadt Dinklage Landkreis Vechta

Begründung

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NNrr.. 110022 „„HHöönneerr FFeelldd““

Bildquelle: LGLN

EEnnttwwuurrff 02/2018

Im Auftrag:

Ofener Straße 33a * 26 121 Oldenburg

Fon 0441-74210 * Fax 0441-74211

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 2 von 39

INHALT Seite

Teil A Begründung 3

1 Anlass und Ziel 3

2 Planungsgrundlagen 4

3 Planziele und Abwägung 6

3.1 Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse 8

3.2 Wohnbedürfnisse, Schaffung sozial stabiler Bewohnerstrukturen 9

3.3 Soziale, kulturelle Bedürfnisse 9

3.4 Belange der Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung und Anpassung

vorhandener Ortsteile 9

3.5 Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes, Ortsbild 9

3.6 Belange von Kirchen, Religionsgemeinschaften 10

3.7 Belange des Umweltschutzes 10

3.8 Belange der Wirtschaft, der Infrastruktur, der technischen Versorgung 11

3.9 Belange des Verkehrs 13

3.10 Belange der Verteidigung, des Zivilschutzes 13

3.11 Belange städtebaulicher Entwicklungskonzepte 13

3.12 Belange des Hochwasserschutzes und der Wasserwirtschaft 13

3.13 Belange von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden 14

3.14 Schlussfolgerungen 14

4 Inhalte der Planung und Verfahren 14

4.1 Aussagen der textlichen Festsetzungen 14

4.2 Örtliche Bauvorschriften 16

4.3 Verfahrensdaten 17

Teil B Umweltbericht 18

1 Einleitung 18

1.1 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans 18

1.2 Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen

und ihre Bedeutung für den Bebauungsplan 19

2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 19

2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung 19

2.2 Prognose 33

2.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger

Auswirkungen 34

2.4 Planungsalternativen 38

3 Zusätzliche Angaben 38

3.1 Prüfverfahren und Kenntnislage 38

3.2 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen 38

4 Allgemein verständliche Zusammenfassung 38

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 3 von 39

TTeeiill AA BBeeggrrüünndduunngg

11 AAnnllaassss uunndd ZZiieell

Die Hofstelle Höner Feld Nr. 25/67 in der Bauernschaft Höne, Stadt Dinklage, wird

von der Familie Vodde bewirtschaftet. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan soll der

Standort langfristig planungsrechtlich gesichert werden. Aufgrund von steuerlichen

und rechtlichen Erfordernissen ist der ursprüngliche landwirtschaftliche Betrieb

formal, d.h. vor allem eigentumsrechtlich in mehrere Betriebseinheiten aufgegliedert.

Insoweit dies für die planungsrechtliche Betrachtung und Einordnung des Standortes

unerheblich ist, wird im Folgenden der Einfachheit halber zusammenfassend die

Bezeichnung landwirtschaftlicher Betrieb Vodde gewählt.

Der landwirtschaftliche Betrieb Vodde betreibt schwerpunktmäßig Ackerbau sowie

Schweinemast und Rinderhaltung. Es handelt sich um einen standort- und

flächengebundenen Betrieb. Die Flächenausstattung ist die Basis der Betriebsführung

bzw. der Bewirtschaftung der Hofstelle und bietet nach aktuellen Maßstäben eine

gesicherte Grundlage für die weitere Betriebsentwicklung.

Gleichwohl deckt sie nicht den Umfang ab, der notwendig ist, um die angestrebte

betriebliche Entwicklung auf der Hofstelle im Bereich der Tierhaltung gemäß § 201

BauGB als landwirtschaftliche Tierhaltung zu klassifizieren. Insofern ist die Errichtung

zusätzlicher Anlagen auf der bislang im Außenbereich gelegenen Hofstelle gemäß

BauGB § 35 (1) Nr. 4 zu beurteilen. Die privilegierte Errichtung baulicher Anlagen im

Außenbereich beschränkt § 35 (1) Nr. 4 insbesondere bei der Tierhaltung. Die aktuell

auf der Hofstelle gehaltenen Tierbestände überschreiten die in Nr. 4 in Verbindung

mit dem UVPG gesetzten Grenzwerte.

Für die weitere Entwicklung auf der Hofstelle wird somit eine Bauleitplanung

notwendig, die den betroffenen städtebaulichen Belangen Rechnung trägt.

Das Plangebiet ist Teil des in Aufstellung befindlichen einfachen Bebauungsplanes

Nr. 96.2 „Entwicklungsplan Tierhaltungsanlagen“. Mit diesem setzt die Stadt Dinklage

einen grundlegenden städtebaulichen Rahmen für die Entwicklung der landwirt-

schaftlichen Betriebsstandorte im Stadtgebiet. Er setzt Flächen fest, die von der

Bebauung mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten sind. Damit hat die Stadt entschie-

den, an welchen Standorten aus städtebaulicher Sicht Raum für die Errichtung von

Tierhaltungsanlagen im Stadtgebiet gegeben ist, und zwar in Abhängigkeit von und

zugeordnet zu den aktiven Betriebsstandorten.

Basierend auf dieser Entscheidung und basierend auf den eingangs angeführten

Merkmalen des landwirtschaftlichen Betriebsstandortes Vodde sieht die Stadt die

Voraussetzungen dafür gegeben, die Hofstelle als Sonderbaufläche mit der

Zweckbestimmung Landwirtschaftliche Betriebsstätte planungsrechtlich zu sichern

und damit am Standort eine langfristige landwirtschaftliche Betriebsentwicklung zu

ermöglichen.

Ziel ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des aktuell

geplanten Vorhabens und Planungssicherheit für den landwirtschaftlichen Standort

zu schaffen, unter Wahrung der sonstigen Raumfunktionen des Außenbereichs. Für

das konkret anstehende Bauvorhaben zur Erweiterung der Bullenmast bestimmt somit

der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Verbindung mit dem Vorhaben- und

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 4 von 39

Erschließungsplan das Planungsrecht. Der Bestand der Hofstelle wird in den

Vorhaben- und Erschließungsplan einbezogen, da im Gegenzug zur Erweiterung der

Emissionen aus der Rinderhaltung die Emissionen aus der Schweinehaltung im

Bestand vermindert werden müssen. Der Vorhaben- und Erschließungsplan umfasst

somit letztlich den gesamten Baubestand auf der Hofstelle, um ihn planungsrechtlich

abzusichern.

Darüber hinaus wird die gemäß Bebauungsplan Nr. 96.2 „Entwicklungsplan

Tierhaltungsanlagen“ vorgesehene Erweiterungsfläche in den vorhabenbezogenen

Bebauungsplan einbezogen, um den Standort insgesamt als landwirtschaftliche

Betriebsstätte langfristig planungsrechtlich verfügbar zu machen, dies im Ausgleich

mit den Belangen der Siedungsentwicklung und der Freiraumnutzung im Randbereich

zum Siedlungsraum der Kernstadt Dinklage. Die Sicherung der Freiraumqualitäten im

nahe gelegenen Siedlungsraum und im unbebauten Außenbereich, insbesondere für

das Wohnumfeld und die landschaftsbezogene Erholung, stehen hier im Vordergrund.

22 PPllaannuunnggssggrruunnddllaaggeenn

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Dinklage hat am ……………….2016 die

Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 102 „Höner Feld“

beschlossen.

Das Plangebiet liegt nördlich des Kernstadtbereichs zwischen den Straßen Höner Feld

und Dinklager Ring. Es hat eine Größe von rd. 4,1 ha, damit wird die gesamte

Hofstelle einschließlich Entwicklungsflächen überplant.

Die Grenzen des Geltungsbereichs sind der Planzeichnung des Bebauungsplans zu

entnehmen. Die Lage des Plangebiets im Stadtgebiet zeigt der Übersichtsplan des

Deckblattes.

Das Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) sieht für den Änderungs-

bereich keine entgegenstehenden Darstellungen vor.

Auch das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Vechta aus dem

Jahre 1991 formuliert für das Stadtgebiet keine Zielvorgaben, die der vorliegenden

Planung entgegenstehen.

Die Stadt ist als Grundzentrum für die Bereitstellung der zentralen Einrichtungen zur

Deckung des allgemeinen täglichen Grundbedarfs vorgesehen. Der betrachtete

Außenbereich ist als Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft sowie

als Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Erholung ausgewiesen. Da die Planungen

im engen Zusammenhang mit den Bestandsgebäuden umgesetzt werden sollen, steht

das Vorhaben der Bedeutung der Erholung nicht entgegen. Daneben ist der

langfristige Bedarf einer Straße aufgeführt, welche bereits erstellt wurde (Dinklager Ring). Dem fügt sich die Planung ein.

Der bislang rechtskräftige Flächennutzungsplan weist für das Plangebiet Flächen für

die Landwirtschaft aus. Westlich und östlich des Plangebiets werden Waldflächen

dargestellt, südöstlich Wohnbebauung und nördlich verläuft eine 110 kV-Leitung. Im

Zuge der 20.2. Änderung wird nördlich eine Hauptverkehrsstraße (Dinklager Ring)

ausgewiesen.

Aufstellungsbe-

schluss

Lage und Größe

Land – LROP

Kreis – RROP

Stadt - FNP

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 5 von 39

Abb 1 Auszug aus dem FNP (ohne die 20.2 Änderung)

Abb 2 Auszug aus der 20.2. Flächennutzungsplanänderung

Im Parallelverfahren wird daher die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)

aufgestellt. Der Geltungsbereich der FNP-Änderung ist identisch mit dem Geltungsbe-

reich des vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Im FNP neu dargestellt

wird eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Landwirtschaftliche

Betriebsstätte.

Wie bereits ausgeführt überplant die Stadt Dinklage den Außenbereich zur Regelung

der Tierhaltung mit dem einfachen Bebauungsplan Nr. 96.2 „Entwicklungsplan

Tierhaltungsanlagen“. Der landwirtschaftliche Fachbeitrag zu diesem Bebauungsplan

weist darauf hin, dass für die Fläche des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Nr. 102 immissionsrechtliche Einschränkungen bestehen, da bereits ohne die

Erweiterung der Mastrinderhaltung um 250 Tierplätze die BImSch-Grenze überschrit-

ten wird

Einfacher

Bebauungsplan

Nr. 96.2

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 6 von 39

Abb 3 Auszug aus dem Bebauungsplan 96.2 „Entwicklungsplan Tierhaltungsanalgen“

33 PPllaannzziieellee uunndd AAbbwwäägguunngg

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst die bestehende

Hofstelle Höner Feld Nr. 25/67 mit vorhandenen Gebäuden und der westlich

geplanten Erweiterungsfläche, der Vorhaben- und Erschließungsplan ist beschränkt

auf die nordwestlich gelegene Freifläche der bestehenden Hofstelle. Im Norden

begrenzt die Straße Dinklager Ring den Geltungsbereich, im Süden die Straße Höner Feld, im Westen und Osten grenzen Ackerflächen an. Die Lage des Geltungsbereiches

gibt der Übersichtsplan auf der Planzeichnung wieder.

Der gesamte Geltungsbereich bzw. die gesamte Hofstelle einschließlich der geplanten

Erweiterungsflächen liegen im Flurstück 131/15 und 131/12, Flur 15, Gemarkung

Dinklage.

Bestand

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 7 von 39

Abb 4 Luftbild des Plangebiets mit näherer Umgebung (Quelle BING)

Das Plangebiet liegt nördlich des Kernstadtbereichs von Dinklage im Stadtteil Höne.

Die nördlich gelegene Straße Dinklager Ring schafft eine Verbindung zur L 845 und

damit im Westen in Richtung Quakenbrück und im Osten nach Lohne bzw. zur

Autobahn BAB 1 in Richtung Osnabrück oder Bremen.

Westlich, nördlich und östlich ist die Umgebung des Plangebiets dünn besiedelter

Außenbereich. Im Südosten bzw. Süden befinden sich in einer Entfernung von rd. 250

bis 400 m Wohngebiete in Einzelhausbebauung, welche bereits zum Kernstadtbereich

von Dinklage zählen. Zudem schließen daran im Südosten Gewerbeflächen an. Die

nächstgelegenen Einzelwohnlagen befinden sich in südwestlicher sowie in östlicher

Richtung. Die direkt umgebenen Flächen werden ackerbaulich genutzt.

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ sieht im nordöstlichen

Bereich des Plangebiets den Vorhaben- und Erschließungsplan vor. Der Bebauungs-

plan soll aktuell in Verbindung mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan die

Entstehung eines Rinderstalles für die Mastrinderhaltung in Verlängerung des bereits

vorhandenen Bullenmaststalls sowie einen RIMU-Filter ermöglichen. Im Übrigen wird

der Bestand der Hofstelle überplant und im westlichen Teil des Plangebiets werden

Erweiterungsflächen für die mittel- bis langfristige Weiterentwicklung des Betriebs

Vodde vorgehalten.

Gemäß § 1 (7) BauGB sind bei der Aufstellung bzw. der Änderung von Bauleitplänen

öffentliche und private Belange gegeneinander und auch untereinander gerecht

abzuwägen. Nachfolgende Belange werden von der Planung im Wesentlichen berührt.

Lage des Plangebiets

im Stadtgebiet

Umgebung des

Plangebiets

Planung

Berührte Belange

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 8 von 39

Abb 5 Tabellarische Übersicht über die berührten Belange

§ 1 (6) Nr. 1 BauGB Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und

Arbeitsverhältnisse X

§ 1 (6) Nr. 2 BauGB Wohnbedürfnisse, Schaffung sozial stabiler

Bewohnerstrukturen Belange nicht berührt

§ 1 (6) Nr. 3 BauGB Soziale, kulturelle Bedürfnisse Belange nicht berührt

§ 1 (6) Nr. 4 BauGB Belange der Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung und

Anpassung vorhandener Ortsteile Belange nicht berührt

§ 1 (6) Nr. 5 BauGB Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes, Ortsbild X

§ 1 (6) Nr. 6 BauGB Belange von Kirchen, Religionsgemeinschaften Belange nicht berührt

§ 1 (6) Nr. 7 BauGB Belange des Umweltschutzes

(Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser,

Luft, Klima)

X

§ 1 (6) Nr. 8 BauGB Belange der Wirtschaft, der Versorgung X

§ 1 (6) Nr. 9 BauGB Belange des Verkehrs X

§ 1 (6) Nr. 10 BauGB Belange der Verteidigung, des Zivilschutzes Belange nicht berührt

§ 1 (6) Nr. 11 BauGB Belange städtebaulicher Entwicklungskonzepte Belange nicht berührt

§ 1 (6) Nr. 12 BauGB Belange des Hochwasserschutzes Belange nicht berührt

§ 1 (6) Nr. 13 BauGB Belange Flüchtlingen und Asylbegehrenden Belange nicht berührt

3.1 Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse

(§1 (6) Nr. 1 BauGB)

Die Stadt Dinklage verfolgt in ihrer städtebaulichen Konzeption für den Außenbereich

das Ziel, die Standorte der landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhaltung so

einzuordnen, dass Konflikte mit anderen Nutzungen minimiert werden und auf

langfristige Sicht möglichst sicher auszuschließen sind. Zugleich sollen die Vorteile

entwicklungsfähiger Standorte für die Tierhaltungsbetriebe dauerhaft sichergestellt

werden. Mit dem Bebauungsplan Nr. 96.2 legt die Stadt die entsprechenden

planerischen Vorgaben für die Entwicklung der landwirtschaftlichen und gewerbli-

chen Tierhaltung im betrachteten Raum fest. Qualifiziert durch die Beratung der

Landwirtschaftskammer wurden die relevanten Hofstellen und ggf. potentielle

Erweiterungsflächen festgesetzt, die dem möglichen Erweiterungsbedarf am jeweils

untersuchten Standort Rechnung tragen und mit der Umgebungssituation vor Ort

grundsätzlich vereinbar sind. Damit wurde u.a. der grundlegende Rahmen zur

Sicherung von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen mit Blick auf das

Spannungsfeld zwischen Wohnen und Landwirtschaft gesetzt. Anforderungen der

Siedlungsentwicklung oder sonstiger Nutzungsansprüche an den Raum, die der

Tierhaltung am betrachteten Standort grundsätzlich entgegenstehen, waren zum

Zeitpunkt der Planaufstellung und sind auch heute nicht gegeben.

Für die in Rede stehende Hofstelle bestehen allerdings immissionsrechtliche

Einschränkungen, da die Richtwerte mit Blick auf Geruchsimmissionen bereits in der

bisherigen Bestandssituation bei umliegenden, von den Abluftfahnen betroffenen

Wohnnutzungen nicht eingehalten werden.

Bei einer Erhöhung der Tierbestände werden somit Maßnahmen erforderlich, die die

Emissionen aus den Stallanlagen auf der Hofstelle insgesamt einschränken und so

Immissionsbelastungen in der Umgebung zurückführen bzw. zumindest einen Anstieg

ausschließen.

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 9 von 39

In diesem Zusammenhang wird im Rahmen des geplanten Vorhabens parallel zur

beabsichtigten Erweiterung des Mastbullenstalls der Einbau einer Abluftreinigungsan-

lage für den vorhandenen Mastschweinestall auf der Hofstelle vorgesehen. Auch wird

bestimmt, dass zukünftig bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im gesamten

Plangebiet, insbesondere also bei Nutzung der vorgesehenen Erweiterungsfläche

außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplanes, stets Abluftreinigungsanalgen in

die besonders geruchsintensiven Schweine- und Geflügelställe nach Stand der

Technik einzubauen sind.

Damit wird es zu einer erheblichen Verbesserung gegenüber der derzeitigen Situation

kommen. Die belasteten Wohnnutzungen werden insgesamt entlastet.

Einwirkungen durch Betriebslärm berühren keine der benachbarten Nutzungen in

relevanter Weise.

Den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen zur Berücksichtigung gesunder

Wohn- und Arbeitsverhältnisse kann im Rahmen der nachfolgenden Bebauungspla-

nung Rechnung getragen werden.

3.2 Wohnbedürfnisse, Schaffung sozial stabiler Bewohnerstrukturen

(§ 1 (6) Nr. 2 BauGB)

Diese Belange werden mit der vorliegenden Planung nicht berührt und ergeben keine

besonderen Abwägungserfordernisse.

3.3 Soziale, kulturelle Bedürfnisse

(§ 1 (6) Nr. 3 BauGB)

Die Belange sind nicht berührt. Besondere Abwägungserfordernisse ergeben sich

nicht.

3.4 Belange der Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung und Anpassung

vorhandener Ortsteile

(§ 1 (6) Nr. 4 BauGB)

Die Belange der Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung und Anpassung vorhandener

Ortsteile werden von der Planung nicht berührt.

3.5 Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes, Ortsbild

(§ 1 (6) Nr. 5 BauGB)

Für die Planung ergeben sich nur begrenzte Anforderungen an die Baukultur. Die

Planung berührt keine erhaltenswerten Ortsteile, Straßen oder Plätze von geschichtli-

cher oder künstlerischer Bedeutung. Auch liegen in ihrem Geltungs- bzw. Wirkungs-

bereich keine größeren baulichen Anlagen oder historische Kulturlandschaftselemen-

te, die allein oder im Zusammenhang mit anderen, das Ortsbild, die Straßengestalt

oder das Landschaftsbild in besonderer Weise prägen.

Gleichwohl ist es für das Ziel der Stadt, einen intakten Außenbereich zu wahren,

indem Mindestanforderungen an das bauliche Erscheinungsbild erfüllt werden. Hierzu

zählt, dass auch und gerade im Außenbereich die Gebäudeansichten nicht durch

starke Widersprüche zu den tradierten, grundlegenden Gebäudemerkmalen in der

Region auffallen.

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 10 von 39

3.6 Belange von Kirchen, Religionsgemeinschaften

(§ 1 (6) Nr. 6 BauGB)

Die Belange von Kirchen und Religionsgemeinschaften werden von der Planung nicht

berührt.

3.7 Belange des Umweltschutzes

(§ 1 (6) Nr. 7 BauGB)

Gemäß Baugesetzbuch wurde die vorliegende Planung einer Umweltprüfung

unterzogen, um die Belange der Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden,

Wasser, Luft und Klima angemessen zu berücksichtigen. Die Ergebnisse der Prüfung

sind im Teil B Umweltbericht dokumentiert. Soweit nicht zu den anderen Belangen

formuliert, werden die untersuchten Umweltbelange unter Abwägung mit den

übrigen planungsrelevanten Belangen wie folgt in den Bebauungsplan aufgenommen:

Der Umweltbericht untersucht die zu erwartenden Immissionen, die sich mit einer

Erweiterung der Tierhaltung auf der Hofstelle in der Umgebung einstellen können

(Kapitel 2, Schutzgut Mensch). Potentiell hiervon betroffen sind zunächst die

nächstgelegen Wohnnutzungen an den Straßen Höner Feld und Höner Kirchweg. Im

Ergebnis legt der Umweltbericht dar, dass die Grenzwerte der Geruchsimmissionen im

betroffenen Umgebungsbereich überschritten werden. Jedoch treten aufgrund der

Vorhabenplanung, die die Nachrüstung einer Abluftreinig im Bestand der Mast-

schweinehaltung vorsieht, erhebliche Verbesserungen im Vergleich zur derzeitigen

Situation auf. Im Bereich des Schwebstaubes sind keine zusätzlichen Belastungen für

diese Wohnnutzungen zu erwarten.

Der Umweltbericht untersucht die zu erwartenden Lärmimmissionen, die auf die

Umgebung einwirken. Für die Wohnnutzungen ergeben sich keine relevanten

Belastungen.

Für Erholungsuchende ist ein intaktes Landschaftsbild eine wesentliche Grundlage für

die Qualität der landschaftsbezogenen Erholungsmöglichkeiten. In diesem Zusam-

menhang strebt die Stadt an, dass Hofstellen, und hier insbesondere große

Stallanlagen und Dunglager, durch umgebende Gehölze in das Landschaftsbild

eingebunden werden. Wie der Umweltbericht darlegt, ist derzeit in dieser Hinsicht

eine verbesserungsfähige Situation im Plangebiet gegeben. Im Zuge der Weiterent-

wicklung der Hofstelle soll daher durch Eingrünungsmaßnahmen bei Neubauten die

landschaftliche Einbettung der Hofstelle verbessert werden. Die Eingrünungsmaß-

nahmen sollen gleichzeitig zum Ausgleich der Eingriffe in die sonstigen betroffen

Schutzgüter direkt im Plangebiet beitragen.

Der Umweltbericht legt dar, dass die geplante Überbauung von Ackerflächen,

landwirtschaftlichen Lagerflächen und Trittrasen einen erheblichen Eingriff in den

Naturhaushalt verursacht, wenngleich die Flächen von nachgeordneter ökologischer

Bedeutung sind. Die vorgesehenen Gehölzsäume im Plangebiete sowie eine externe

Ersatzmaßnahme auf dem betriebseigenen Grundstück in der Gemeinde Badbergen,

Gemarkung Wehdel, Flur 1, Flurstück 17, gleichen die Eingriffe aus. Hier ist auf einer

Fläche von insgesamt rd. 0,77 ha eine naturnahe Waldentwicklung zur Kompensation

der nicht im Plangebiet ausgleichbaren Eingriffsfolgen vorgesehen.

Immissionsschutz

Geruchimmissionen

Bioarerosole

Schwebstaub

Betriebslärm

Landschaftsbild

Naturhaushalt

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 11 von 39

Die Umsetzung der Ersatzmaßnahme wird über Städtebaulichen Vertrag von der Stadt

gesichert. Für die Schutzgüter Flora, Fauna, Boden und Wasserhaushalt können die

Eingriffsfolgen gemäß Umweltbericht kompensiert werden.

Erhebliche Beeinträchtigungen besonders oder sogar streng geschützter Arten der

Flora und Fauna können ausgeschlossen bzw. vermieden werden, entsprechende

Vorkommen sind, bis auf mögliche Brutvogelvorkommen siedlungstoleranter

Vogelarten und Fledermäuse im Plangebiet nicht zu erwarten. Brutplätze bzw.

Fortpflanzungsstätten können durch ein entsprechendes ökologisches Management

während der Bauzeiten geschützt bzw. umgesiedelt werden. Erhebliche Beeinträchti-

gungen von lokalen Populationen sind damit sicher zu vermeiden. Unüberwindliche

Belange des Artenschutzes, die eine Umsetzung der Planung grundsätzlich verhindern

könnten, sind nicht erkennbar.

3.8 Belange der Wirtschaft, der Infrastruktur, der technischen Versorgung

(§ 1 (6) Nr. 8 BauGB)

Der Außenbereich von Dinklage ist landwirtschaftlich geprägt. In den letzten hundert

Jahren ist die Kulturlandschaft durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung

erheblich verändert worden. Ein Blick auf die historischen Karten zeigt, dass in diesem

Ortsteil Dinklages großflächig Heide und Moor vorherrschend waren (siehe folgende

Seite).

Seit dem ist die Bodennutzung erheblich intensiviert worden. Heute wird der Großteil

der Flächen beackert. Die gravierenden Auswirkungen, die die Landwirtschaft auf die

Gestalt und die Qualität des Raumes im Außenbereich hatte, werden offensichtlich.

Auch zukünftig wird die Entwicklung der Landwirtschaft die Gestalt und die Qualität

des Außenbereichs maßgeblich beeinflussen. Hier setzt die städtische Verantwortung

ein, im Rahmen ihrer Handlungsmöglichkeiten einen intakten Außenbereich zu

sichern, der den verschiedenen Raumansprüchen in ausgewogener Weise genügen

kann.

Abb 6 Auszug aus der historischen Karte Preußische Landesaufnahme 1877–1912 (Quelle: LGLN)

Die Intensivierung der Bodennutzung ist Grundlage der betrieblichen Entwicklung in

der örtlichen Landwirtschaft gewesen. Heute ist allerdings eine agrarische Produktion

erreicht, die in der Tierhaltung die Produktivität des örtlichen Bodenertrags weit

Artenschutz

Landwirtschaft

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 12 von 39

übersteigt. Aus städtischer Sicht sind diese Entwicklungen zu einer flächenunabhän-

gigen Tierhaltung sehr kritisch zu beurteilen. Die Rückwirkungen auf den Außenbe-

reich infolge stark geruchsemittierender Tierhaltungsanlagen und eines sich

verengenden Anbauspektrums mit Dominanz von Mais sowie auf den Boden infolge

hoher Nährstoffimporte und entsprechender Belastungen auch der Gewässer und des

Grundwassers stellen die Nachhaltigkeit der Bodennutzung bzw. der Nutzung des

Außenbereichs in Frage.

Bei dem betrachteten Betriebsstandort ist nach wie vor eine Bindung der Wirt-

schaftsweise an die Fläche gegeben, obgleich mit der gemäß § 201 BauGB

eingetretenen Gewerblichkeit auch hier die in der betrieblichen Entwicklung erreichte

Entfernung der Wirtschaftsweise von der Flächenbindung dokumentiert ist. Die auf

der Hofstelle geplanten Vorhaben zur Erweiterung der Tierhaltung werden diese

Entfernung weiter vergrößern. Gemäß allgemeiner fachlicher Beurteilung in der

Landwirtschaft, insbesondere vertreten durch die Landwirtschaftskammer Nieder-

sachsen, bewegt sich eine solche betriebliche Entwicklung jedoch nach wie vor in

moderatem Rahmen. Die Grenzen, die durch die vorherrschende Agrarpolitik und die

Umweltgesetzgebung vorgegeben sind, werden nicht voll ausgeschöpft. Nach

aktuellen Maßstäben ist auch nach der angestrebten Erweiterung eine deutlich

flächengebundene Bewirtschaftung gegeben. Neuere technische Entwicklungen bei

der Abluftfilterung von Stallanlagen ermöglichen zudem, die Belastungen der

Umgebung durch Geruchsemissionen deutlich einzuschränken.

Die Stadt wertet unter diesen Voraussetzungen das wirtschaftliche Interesse des

Betriebs zur Eigenentwicklung als vorrangig vor den Bedenken, die sie angesichts

einer immer intensiveren Bodennutzung und einer agrarökonomisch dominierten

Prägung des Außenbereichs der Erweiterung von Tierhaltungsanlagen entgegen

bringt. Der historisch gewachsene Betriebsstandort soll auf der Hofstelle in seinen

Entwicklungsmöglichkeiten als landwirtschaftlicher Betrieb hinreichend für die heute

anstehenden betriebswirtschaftlichen Entscheidungen planungsrechtlich gesichert

werden. Die Stadt verbindet dies mit Maßgaben, die dazu dienen sollen, den Standort

in die Landschaft einzubinden und Geruchsimmissionen vorsorglich, soweit als nach

Stand der Technik möglich, einzuschränken. Die Maßgaben sind so gehalten, dass sie

mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand umgesetzt werden können.

Die technische Ver- und Entsorgung im Plangebiet kann durch die Anbindung an den

Gebäudebestand und die Ausweitung des vorhandenen Leitungsnetzes sichergestellt

werden:

Die Wasserversorgung erfolgt durch das Netz des Wasserversorgungsverbandes

OOWV.

Die Stromversorgung erfolgt durch Anschluss an das vorhandene Stromversor-

gungsnetz der EWE.

Die Gasversorgung erfolgt durch das Versorgungsnetz der EWE.

Die erforderliche Versorgung mit Telekommunikationsleitungen erfolgt

mittlerweile über die entsprechenden privaten Anbieter. Besondere Regelungser-

fordernisse entstehen hier nicht.

Die Müllentsorgung erfolgt entsprechend der Abfallsatzung des Landkreises

Vechta. Die Erschließungs- und Transportwege sind für das Befahren mit LKW

Technische Ver- und

Entsorgung

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 13 von 39

bemessen. Somit ist das Befahren und Rangieren mit Müllfahrzeugen problemlos

möglich.

Die Beseitigung des Schmutzwassers aus dem Betriebsleiterwohnhaus erfolgt in

einer Kleinkläranlage.

Das anfallende, unbelastete Oberflächenwasser wird bei den Bestandsgebäuden

und befestigten Flächen im Plangebiet zurückgehalten und teilweise versickert.

Der vorwiegende Teil wird genehmigt in den Straßenseitengraben Höner Feld

eingeleitet. Für das Erweiterungsvorhaben ist die Einleitung in eine Versicke-

rungsmulde vorgesehen. Soweit auf den Hof- und Wegeflächen anfallendes

Oberflächenwasser durch organische Rückstände verunreinigt wird, wird es den

Dunglagern zugeleitet.

3.9 Belange des Verkehrs

(§ 1 (6) Nr. 9 BauGB)

Das Plangebiet wird über die Straßen Dinklager Ring und Höner Feld für den Kfz-

Verkehr erschlossen. Die Zufahrt über den Dinklager Ring ist nur als Ackerzufahrt

genehmigt, dementsprechend darf sie nur von landwirtschaftlichen Fahrzeugen

genutzt werden. Die für den Betriebsstandort erforderlichen Zu- und Abfahrten von

LKWs und landwirtschaftlichen Fahrzeugen können demnach über die Straße Höner Feld und z.T. über den Dinklager Ring bewältigt werden. Weder der Verkehrsfluss noch

die Verkehrssicherheit werden von den möglichen Entwicklungen im Plangebiet in

relevanter Weise berührt.

Innerhalb des Plangebiets ist die Erschließung durch die drei Zufahrten zur Hofstelle

vorgegeben. Weitergehende Anforderungen an die verkehrliche Erschließung im

Plangebiet ergeben sich nicht.

Verkehrliche Anforderungen werden somit zufriedenstellend geregelt, weitergehende

Belange werden durch die Planung nicht berührt.

3.10 Belange der Verteidigung, des Zivilschutzes

(§ 1 (6) Nr. 10 BauGB)

Belange der Verteidigung und des Zivilschutzes werden durch die Planung nicht

berührt.

3.11 Belange städtebaulicher Entwicklungskonzepte

(§ 1 (6) Nr. 11 BauGB)

Der Entwicklung des Plangebiets als landwirtschaftlicher Betrieb stehen sonstige

städtebauliche Entwicklungskonzepte der Stadt nicht entgegen.

3.12 Belange des Hochwasserschutzes und der Wasserwirtschaft

(§ 1 (6) Nr. 12 BauGB)

Südlich des Plangebiets entlang des Hopener Mühlenbachs hat das Land Niedersach-

sen Verordnungsflächen für Überschwemmungsgebiete festgelegt. Diese Flächen

reichen jedoch nicht bis an das Plangebiet. Die Belange werden daher durch die

Planung nicht berührt.

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 14 von 39

3.13 Belange von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden

(§ 1 (6) Nr. 13 BauGB)

Im Baugebiet werden keine Regelungen z.B. für die Schaffung von Flüchtlingsunter-

künften oder vergleichbaren Einrichtungen getroffen. Die Belange werden durch die

Planung nicht berührt.

3.14 Schlussfolgerungen

Im Ergebnis können die angesprochenen Belange im Rahmen der Planung zu einem

Ausgleich gebracht werden. Die Entwicklung eines Sondergebiets mit der Zweckbe-

stimmung Landwirtschaftliche Betriebsstätte ist damit inhaltlich und planungsrecht-

lich begründet.

44 IInnhhaallttee ddeerr PPllaannuunngg uunndd VVeerrffaahhrreenn

4.1 Aussagen der textlichen Festsetzungen

Das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Landwirtschaftliche Betriebsstätte wird

in zwei Teilgebiete SO1 und SO2 gegliedert, wobei sich SO1 auf den Vorhaben- und

Erschließungsplan bezieht und SO2 Entwicklungsflächen für die mittel- bis

langfristige Entwicklung des Betriebs verfügbar macht.

In dem Sonstigen Sondergebiet werden ausschließlich Vorhaben zugelassen, die dem

auf der Hofstelle ansässigen landwirtschaftlichen Betrieb dienen (Textliche

Festsetzung § 1 (1)). Die Festsetzung bezieht sich auf die Formulierung des § 35 (1)

Nr. 1, um die zulässigen Vorhaben gemäß gängiger Rechtsprechung näher zu

bestimmen, der Zusatz der Erforderlichkeit für eine ordnungsgemäße Landwirtschaft

begrenzt darüber hinaus die zulässige Vorhabenpalette auf die landwirtschaftlichen

Kernaktivitäten. Sie stellt zudem darauf ab, dass der Betrieb, dessen Vorhaben

zulässig sein sollen, auf der Hofstelle ansässig sein muss.

Dies wird auch für die in der Landwirtschaft gängige Praxis der Betriebsteilung

konkretisiert (Textliche Festsetzung § 1 (2)). Mit Betriebsteilungen, zum Beispiel der

Gründung einer Betriebsgesellschaft, die ausschließlich eine Stallanlage ohne

Ausstattung an landwirtschaftlichen Flächen hält, entstehen auf einer Hofstelle

formalrechtlich mehrere Betriebe. In der Regel sind steuerrechtliche, haftungsrechtli-

che und/oder auch baurechtliche Gründe hierfür ausschlaggebend. Da die ausgeglie-

derten Betriebe in aller Regel im Eigentum der Betriebsleiterfamilie verbleiben und

von ihr bewirtschaftet werden, und damit dem ursprünglichen landwirtschaftlichen

Betrieb dienen, erfolgt hier eine entsprechende Klarstellung, dass solche – dann

planungsrechtlich als gewerblich zu beurteilende Betriebe – als dem ursprünglichen

landwirtschaftlichen Betrieb dienend gelten und somit zulässig sind - immer unter

der Voraussetzung, dass sie landwirtschaftliche Kernaktivitäten ausfüllen.

Um der regenerativen Energiegewinnung, die sich zunehmend als Technik in der

landwirtschaftlichen Produktion etabliert hat, einen angemessenen Raum zu geben,

werden Einsatz- bzw. Anlagengrößen formuliert, die zulässig sein sollen (Textliche

Festsetzung § 1 (4)). Die Größenbeschränkungen legen den Rahmen der dienenden

Funktion fest. Ausgeschlossen werden soll damit eine regenerative Energieerzeugung

ohne wesentlichen Bezug zum ansässigen Betrieb.

Art der baulichen

Nutzung

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 15 von 39

Im Teilgebiet SO1 des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Textliche Festsetzung § 1

(3)) sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträ-

ger im Durchführungsvertrag verpflichtet (§ 9 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 12

(3a) BauGB). Konkret sieht der Vorhaben- und Erschießungsplan die Errichtung eines

Mastbullenstalls mit 250 Mastplätzen vor. Der Stall soll in Verlängerung der

bestehenden Stallanlage erfolgen (siehe Vorhaben- und Erschließungsplan mit

Vorhabenbeschreibung). Um die Emissionen, die von der Hofstelle mit der Erweiterung

ausgehen, zu minimieren, wird darüber hinaus der Einbau einer Abluftreinigung an

einer bestehenden Stallanlage (Mastschweinestall, Gebäude Nr. 1) vorgesehen. Da die

Emissionssituation wesentlich durch die bisherige bauliche Entwicklung auf der

Hofstelle bestimmt wird, wird der gesamte bisherige Baubestand mit dem Vorhaben-

und Erschließungsplan überplant und damit in der bestehenden bzw. angestrebten

Ausprägung planungsrechtlich gesichert. Damit sind für das Teilgebiet SO1 das

zulässige Vorhaben und die Bedingungen für die Umsetzung detailliert und

verbindlich fixiert. Gemäß § 12 (3) BauGB sind allerdings Änderungen des Durchfüh-

rungsvertrags oder der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrags zulässig, womit

im Bedarfsfall in gewissem Umfang Spielräume für die Vorhabengestaltung und

Umsetzung eröffnet werden können.

Für den Fall, dass der Vorhaben- und Erschließungsplan nicht umgesetzt wird, wird

bestimmt, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan insgesamt aufgehoben wird.

Die Grundflächenzahl wird im Sondergebiet auf 0,8 festgelegt und schöpft damit die

in der BauNVO vorgesehene Obergrenze aus. Sie soll eine möglichst effiziente

Ausnutzung der Baufläche ermöglichen. Der Bedarf an Entwicklungsflächen soll auf

die Lage der Hofstelle konzentriert und um den gewachsenen Kern arrondiert werden.

Eine Ausdehnung in den Landschaftsraum wird damit minimiert.

In dem Sondergebiet sind eingeschossige Gebäude zulässig, dies entspricht der

flächendeckend vorherrschenden Geschossigkeit im Außenbereich des Stadtgebiets.

Die maximale Höhe der Gebäude-Oberkante (OK) wird durchgängig auf 9 m begrenzt.

Ausnahmen sind zulässig für Wohngebäude sowie Futter- und sonstige Lagerbehälter

bis zu einer maximalen Höhe von 12 m, entsprechend der Festsetzung des Bebau-

ungsplans Nr. 96.2 „Entwicklungsplan Tierhaltungsanlagen“. Darüber hinaus wird

bestimmt, dass für Wohngebäude, die ausschließlich dem betriebsbezogenen Wohnen

dienen, eine zweigeschossige Bauweise zulässig ist (Textliche Festsetzung § 2).

Als unterer Bezugspunkt für die festgesetzten Höhen baulicher Anlagen gilt die

Oberkante der inneren Erschließungsflächen im Baugrundstück. Die Festsetzung soll

zum einen den nötigen Spielraum für die landwirtschaftliche Bebauung gewähren,

zum anderen soll mit der Beschränkung sichergestellt werden, dass keine Gebäudehö-

hen und Gebäudekubaturen entstehen, die weithin sichtbar und massiv in der

Landschaft hervortreten.

Auf die Festsetzung einer Bauweise wird verzichtet. Zur Regelung der geordneten

baulichen Entwicklung ist die Eingrenzung auf eine bestimmte Bauweise im

Sondergebiet nicht erforderlich. Der Verzicht gewährt das größtmögliche Maß an

Flexibilität, um die Erfordernisse des Betriebs abzudecken.

Die überbaubare Grundstücksfläche wird über Baugrenzen bestimmt. Im Bereich des

Vorhaben- und Erschließungsplans orientieren sie sich an der geplanten Bebauung

und lassen einen kleinen Spielraum. Im SO2 werden sie gezielt weit gefasst, um eine

möglichst flexible Ausnutzung der Teilflächen des Sondergebiets zu ermöglichen.

Maß der baulichen

Nutzung:

Grundflächenzahl

Anzahl der

Geschosse und

Gebäudehöhe

Bauweise

Baugrenzen

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 16 von 39

Festgesetzt wird, dass im Sondergebiet Stallanlagen für die Schweine- und

Geflügelhaltung stets mit Abluftreinigungen auszustatten sind (Textliche Festsetzung

§ 3). Die Festsetzung dient dem vorsorglichen Immissionsschutz im Außenbereich und

übernimmt die Regelungsabsicht des Bebauungsplanes Nr. 96.2. Auch solche Anlagen,

die nicht durch den Filtererlass erfasst werden, sollen mit einer Abluftreinigung nach

Stand der Technik ausgestattet werden.

Ausnahmen von der Verpflichtung zur Abluftreinigung sollen bei Umbauten und

Erweiterungen von bestehenden Stallanlagen zugelassen werden können, wenn sich

die Geruchsbelastung aus den Anlagen insgesamt nicht wesentlich erhöht und der

Einbau von Abluftreinigungen wirtschaftlich nicht zu leisten ist. Der nachträgliche

Einbau von Abluftreinigungen ist in der Regel mit erhöhtem Kostenaufwand

verbunden, verglichen mit Neubauten. Mit der Möglichkeit zur Ausnahme in solchen

Fällen trägt die Stadt damit den wirtschaftlichen Belangen des Betriebs in Abwägung

mit dem Ziel des vorsorglichen Immissionsschutzes Rechnung.

Im Sondergebiet wird für den Ausgleich eine Fläche festgesetzt, die mit Geboten zur

Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen belegt ist.

Diese Fläche (Teilfläche 6) wird dem Teilgebiet 2 des Sondergebiets (SO2) über

Nummerierung zugeordnet (siehe textliche Festsetzung § 4).

Die festgesetzte Entwicklungsmaßnahme auf der Teilfläche wird fällig, wenn das

Teilgebiet SO2 faktisch für bauliche Vorhaben in Anspruch genommen wird. Fällig

wird grundsätzlich die gesamte Entwicklungsmaßnahme, damit wird die beabsichtigte

Eingrünung der Hofstelle sichergestellt. Auch hier wird die Regelungsabsicht des

Bebauungsplanes Nr. 96.2 zur Wahrung eines intakten Landschaftsbildes übernom-

men. Ausnahmen können im Einzelfall bei nur teilweiser Inanspruchnahme der

zugeordneten Baufläche zugelassen werden. Voraussetzung ist, dass die beabsichtigte

Eingrünung der Hofstelle in angemessenem Umfang gewährleistet bleibt.

Die Fläche mit Gebot zur Anpflanzung von Gehölzen ist entsprechend der getroffenen

Festsetzung zu entwickeln (Textliche Festsetzung § 5 (4)). Die vorgesehene

Maßnahme ist so bestimmt, dass sich aus standortheimischen Arten, die vergleichs-

weise unempfindlich gegen Ammoniakbelastungen sind, eine lockere bis weitgehend

blickdichte Eingrünung um die Hofstelle im Bereich der Erweiterung entwickelt und

diese in die Landschaft einbindet.

Die Flächen mit dem Gebot zum Erhalt von Gehölzen sichern entsprechend der

getroffenen Festsetzungen die vorhandenen bzw. bereits als Ausgleichsmaßnahmen

festgesetzten Gehölzbestände, ermöglichen aber auch mit einer bedingten

Festsetzung im Teilbereich 5 die Weiterentwicklung der Hofstelle (Textliche

Festsetzung § 5 (2), (3)). Auf der Teilfläche 5 wird ermöglicht die Pflanzbindung für

eine Zufahrt in einer maximalen Breite von 6 m zu unterbrechen, um die neue

Bebauung in die Hofstelle zu integrieren. Die Anpflanzungen werden in die

Teilfläche 6 verlagert.

4.2 Örtliche Bauvorschriften

Die Örtlichen Bauvorschriften dienen dazu, sicherzustellen, dass sich die Ansicht der

Hofstelle ins Landschaftsbild einfügt. Die Maßgaben sollen in Verbindung mit den

Textlichen Festsetzungen darauf hinwirken, dass ein regionstypischer ländlicher

Charakter gewahrt bleibt.

Immissionsschutz

Ausgleichsflächen /

Zuordnung

Ausgleichsflächen /

Flächen mit dem

Gebot zu

Anpflanzung von

Gehölzen

Bedingter Erhalt von

Gehölzen

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 17 von 39

Es werden schräg geneigte Dächer für die Hauptgebäude festgeschrieben. Dies dient

einem Mindestmaß an Einpassung der Dachlandschaft in die Regionstypik. Gerade in

der offenen Landschaft des Dinklager Beckens / Artlandes soll dies schroffe

Gegensätze in der Dachgestaltung bzw. Gebäudesilhouette ausschließen.

Die Beschränkung auf rote bis rotbraune Farbtöne, Anthrazit und Grau für die

Dacheindeckung soll den gestalterischen Bezug auf die traditionell üblichen

Dachfarben sichern. In der Landschaft mit auch für die Erholung wichtiger Funktion

soll das prägende Merkmal ursprünglicher, regionaltypischer Dachlandschaften

aufgegriffen bzw. fortgeschrieben werden. Dabei sollen moderne, hochglänzende

Oberflächen das Bild nicht stören. Ausnahmen sind lediglich für Solaranlagen

zulässig, da solche Elemente auch gestalterisch mit einer positiven Besetzung

wahrgenommen werden.

4.3 Verfahrensdaten

… Aufstellungsbeschluss (§ 2 (1) BauGB)

06.07.2017 – 11.08.2017 Frühzeitige Behördenbeteiligung (§ 4 (1) BauGB)

10.07.2017 – 11.08.2017 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB)

… Öffentliche Auslegung des Planes (§ 3 (2) BauGB)

… Behördenbeteiligung (§ 4 (2) BauGB)

… Satzungsbeschluss (§ 10(1) BauGB)

Dachneigung

Dachfarben

Verfahrensschritte

im zeitlichen

Überblick

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 18 von 39

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11 EEiinnlleeiittuunngg

1.1 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans

Mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan verfolgt die Stadt Dinklage folgende

städtebaulichen Ziele:

Für die Sicherung und Weiterentwicklung der Hofstelle eines landwirtschaftli-

chen Betriebs wird ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Land-

wirtschaftlicher Betrieb ausgewiesen.

Die Hofstelle soll mit ihren Erweiterungen in den Landschaftsraum des

Außenbereichs eingebunden werden.

Immissionsbelastungen aus der Tierhaltung in der Umgebung, die über das

bisherige Maß hinausgehen, sollen ausgeschlossen werden. Die von der Hofstelle

ausgehenden Immissionsbelastungen sollen im Rahmen der gegebenen Möglich-

keiten zurückgeführt und minimiert werden.

Ziel des Vorhabens im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans ist die

Erweiterung des Tierbestands der Betriebe Vodde auf der Hofstelle. In Verlängerung

zum Bullenmaststall im Osten der Hofstelle (Gebäude Nr. 11a) soll ein neuer

Rindermaststall (Nr. 11b) entstehen, mit dem weitere 250 Plätze geschaffen werden.

Zudem ist die Errichtung eines Abluftreinigungsfilters an einem Bestandsgebäude

(Nr. 1) für die Schweinemast vorgesehen, um im Gegenzug zur Erweiterung der

Emissionen aus der Rinderhaltung die Emissionen aus der Schweinehaltung zu

vermindern. Der Vorhaben- und Erschließungsplan umfasst somit auch den gesamten

Baubestand auf der Hofstelle, um ihn planungsrechtlich abzusichern.

Unter Einbeziehung einer untergeordneten Erweiterungsfläche, die über den

Vorhaben- und Erschließungsplan hinausreicht, ist für den gesamten vorhabenbezo-

genen Bebauungsplan die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebiets (SO), das auf

80 % seiner Fläche überbaut werden kann und in dem Gebäude bis zu einer Höhe von

9 m bis in Ausnahmefällen 12 m errichtet werden können, geplant. Möglich wird

damit u.a. die Errichtung zusätzlicher Stallanlagen, Futter- und Dunglagerstätten für

die Tierhaltung, von denen entsprechende Geruchsemissionen ausgehen können. Um

eine Mindestmaß an Einbindung des Gebiets in die Landschaft sicherzustellen,

werden an den Rändern der Entwicklungsfläche Baumpflanzungen vorgesehen, die

umzusetzen sind, wenn diese Flächen für die Betriebsentwicklung in Anspruch

genommen werden. Für den im Plangebiet nicht ausgleichbaren Eingriff in

Ackerbiotope und den Boden wird eine externe Ersatzfläche vorgesehen.

Das Plangebiet ist insgesamt rd. 4,07 ha groß. Es ergeben sich folgende städtebauli-

che Übersichtsdaten:

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 19 von 39

Größe des Plangebiets insgesamt 4,07ha

Sonstiges Sondergebiet,

Zweckbestimmung Landwirtschaftlicher Betrieb

- davon überbaubare Fläche

- davon Siedlungsgehölz (HSE)

- davon sonstige nicht versiegelte Flächen

3,24ha

0,46ha

0,37ha

1.2 Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen

und ihre Bedeutung für den Bebauungsplan

Die umweltbezogenen gesetzlichen Grundlagen sind mit ihren allgemeinen Vorgaben

für die Planung von Bedeutung. Zu nennen sind insbesondere das Baugesetzbuch, das

Bundesnaturschutzgesetz und das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum

Bundesnaturschutzgesetz, verbunden mit dem EU-Recht des speziellen Artenschutzes

(FFH-Richtlinie). Weitere Vorgaben ergeben sich aus der Immissionsschutz- und

Abfall-Gesetzgebung sowie dem Wasserrecht.

Die Stadt Dinklage verfügt über keinen Landschaftsplan.

Der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Vechta formuliert die Ziele für Natur und

Landschaft aus regionaler Sicht. Das Plangebiet zählt danach zu den Gebieten mit

Mindestanforderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Spezifische

Ziele für das Plangebiet liegen nicht vor.

22 BBeesscchhrreeiibbuunngg uunndd BBeewweerrttuunngg ddeerr UUmmwweellttaauusswwiirrkkuunnggeenn

2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung

Schutzgut Mensch

Die zur überplanten Hofstelle nächstgelegenen Wohnnutzungen befinden sich

westlich an der Bahler Straße sowie südöstlich an der Straße Höner Feld in einer

minimalen Entfernung von 130 m entfernt. Südöstlich und südlich schließen

Wohngebiete der Stadt Dinklage an. Sie liegen in einer Entfernung von etwa 200 m

bzw. 400 m. Die Wohnnutzung an der Bahler Straße befindet sich dabei in

Strömungsrichtung der Hauptwindrichtung West. Weitere Wohnnutzungen liegen in

dieser Richtung in einer Entfernung von mehr als 500 m. Bis auf die Wohngebiete der

Stadt Dinklage im Süden bzw. Südosten befinden sich die Wohngebäude in

Nachbarschaft des Plangebiets im planungsrechtlichen Außenbereich.

Von den Hofstellen landwirtschaftlicher Betriebe gehen Emissionen aus. Größere

Tierhaltungsanlagen, wie sie auf der betrachteten Hofstelle gegeben sind, verursachen

im Außenbereich weit über den Anlagenstandort hinaus Emissionen, die mit der

Tierhaltung sowie der Lagerung und Ausbringung der Wirtschaftsdünger verbunden

sind. Es sind im wesentlichen Geruchs-, Ammoniak-, Staub- und Bioaerosolemissio-

nen. Darüber hinaus ergeben sich Lärmbelastungen aus der Bewirtschaftung der

Hofstelle (Maschineneinsatz) und durch Lieferverkehre.

Die Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden durch verschiedene

Vorschriften umgesetzt. Von zentraler Bedeutung mit Blick auf Gerüche sind die

allgemeine Verwaltungsvorschrift „Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft“

Übersicht

Landschaftsplan

Landschafts-

rahmenplan

Wohnnutzungen

und Emissionen der

Hofstelle

Emissionen

Geruchsimmissionen

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 20 von 39

(TA Luft), die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) sowie die VDI-Richtlinie 38941 zur

Emissionsminderung von Gerüchen aus der Tierhaltung.

Die TA-Luft enthält eine Geruchs-Abstandsregelung. Sie gilt in erster Linie für die

Schweine- und Geflügelhaltung. Danach verringert sich gemäß TA Luft die

Geruchsbelästigung durch Stallabluft mit zunehmendem Abstand. Generell ist in

einem Abstand von ca. 450 m bis 500 m auch bei sehr großen Stallanlagen und

ungefilterter Abluft die Geruchsbelastung des Wohnumfeldes im Außenbereich nicht

mehr erheblich. Über diesen Abstand hinaus sind in der Regel Gerüche nur noch

geringfügig wahrzunehmen.

Die Abstände können erheblich reduziert werden, wenn die Abluft der Stallanlagen

kontrolliert und gereinigt wird. Eine effektive Abluftreinigung ist heute bei der

Geflügel- und der Schweinehaltung nach Stand der Technik möglich. Erhebliche

Belastungen können damit auf das Umfeld auch von großen Stallanlagen in einem

Radius von unter 100 m bis 200 m beschränkt werden.

Auf der in Rede stehenden Hofstelle werden zurzeit noch zwei Schweinemastställe

betrieben, deren Abluft nicht gefiltert wird. Bei drei weiteren Mastschweineställen

wird die Abluft gefiltert. Daneben werden ausschließlich Rinder gehalten; eine

Abluftreinigung bei Rinderställen ist nicht Stand der Technik.

Nutztierställe sind eine Quelle für Organische Stäube (insbesondere Endotoxine) und

Bioaerosole, die bei ungefilterter Stallabluft in die Umgebung abgegeben werden.

Luftkeime sind fast ausschließlich an Staubpartikel gebunden. Als Bioaerosole werden

luftgetragene Partikel verstanden, denen Pilze, Viren und / oder Pollen, aber auch

Zellwandbestandteile und Stoffwechselprodukte (z.B. Endotoxine, Mykotoxine)

anhaften. Die Konzentrationen des Schwebstaubs- und Staubniederschlags sind

abhängig von der Tierart, der Haltungsform und vom Tierbesatz. Sie sind derzeit noch

Gegenstand zahlreicher Untersuchungen. Die Schädlichkeitsschwelle ist bislang nicht

eindeutig zu bestimmen. Definierte Ableitungen in Form von Mindestabständen gibt

es daher bisher nicht. Vorsorgliche Abstände orientieren sich zum Teil an den

Abständen, die zur Vermeidung von erheblichen Geruchsbelastungen angesetzt

werden. Ebenso dient die Abluftreinigung der vorsorglichen Vermeidung von

erheblichen Belastungen.

Lärmbelastungen entstehen im Zuge der Bewirtschaftung der Anlagen und durch

betriebsbedingten Verkehr auf der Hofstelle sowie durch Lieferverkehre. Die

Lieferverkehre lassen sich unterscheiden in regelmäßige An- bzw. Auslieferungen, z.B.

von Futtermitteln und Tieren, und saisonale Verkehre mit hohen Spitzenwerten, z.B.

wenn Fahrsilos aufgeschichtet oder Dunglager geleert werden. Die regelmäßigen

Verkehre sind in der Regel unproblematisch, bei den saisonalen Verkehren können

Verkehrsspitzen durchaus erhebliche Lärmbelastungen für Anlieger mit sich bringen.

Die betrachtete Hofstelle ist über die Straßen Höner Feld und Dinklager Ring

erschlossen. Der landwirtschaftliche Verkehr von und zu den landwirtschaftlichen

Flächen erfolgt über die Ackerzufahrt Dinklager Ring, sodass ein Durchfahren der in

1 Vor allem Richtlinie VDI 3894 Blatt 2 “Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen-Methode zur

Abstandsbestimmung-Geruch“, 2012

Organische Stäube

und Bioaerosole

Lärmimmissionen

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der Nähe gelegenen Wohngebiete nicht notwendig ist. Der Lieferverkehr mit

durchschnittlich 11 LKW-Fahrten pro Woche (Futtermittel, Tiere, usw.) erfolgt über

die Route Quakenbrücker Straße - Höner Feld. Somit kommt es nicht zu unverträgli-

chen Verkehrs- bzw. Betriebslärmbelastungen des Wohnens in der Nachbarschaft.

Lärmintensive Aktivitäten auf der Hofstelle werden zudem wegen der inneren

Erschließung weitgehend durch den Gebäudebestand abgeschirmt.

Die Lage im Außenbereich bringt es mit sich, dass die dort befindlichen Wohnnutzun-

gen stets durch landwirtschaftliche Einflüsse berührt werden. Diese Einflüsse können

von benachbarten Hofstellen und von der Bewirtschaftung umliegender landwirt-

schaftlicher Nutzflächen ausgehen. Die Auswirkungen der Flächenbewirtschaftung

können zwar deutliche Belastungen mit sich bringen, z.B. bei der Ausbringung von

Wirtschaftsdüngern, sie gelten jedoch im Rahmen der ordnungsgemäßen Landwirt-

schaft stets als zumutbar und somit als von den Wohnnutzungen hinzunehmen.

Tatsächlich sind solche Auswirkungen immer temporärer Natur und wirken in der

Regel nur vergleichsweise kurze Zeit erheblich belastend.

Dagegen können von Hofstellen abhängig von der Tierart und der Haltungstechnik

permanente Emissionen ausgehen, die dauerhaft zu Einwirkungen führen. Inwieweit

solche Emissionen benachbarte Wohnnutzungen erheblich belasten, hängt davon ab,

in welcher Konzentration und Dauer sie dort einwirken. Dieses wird maßgeblich vom

Abstand zur Hofstelle und von der Lage in der Windrichtung bestimmt. Die

Hauptwindrichtung in der Region bewegt sich zwischen West bis Südwest. Liegt die

Wohnnutzung in der Hauptwindrichtung zur Hofstelle, sind die Konzentration und die

Dauer der Emissionen vergleichsweise hoch. Liegt die Wohnnutzung außerhalb, im

günstigsten Fall entgegen der Hauptwindrichtung, werden weniger oder keine

erheblichen Belastungen ausgelöst.

Auf der betrachteten Hofstelle wird derzeit ein belastungsrelevanter Tierbestand

(Schweinemast und Rinderhaltung) gehalten. Aus diesem Grund wurde eine

fachgutachtliche Stellungnahme nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz von der

Landwirtschaftskammer Niedersachsen2 erstellt, welche die entstehende Geruchssitu-

ation durch die Betriebe Vodde betrachtet. Dabei wird zwischen den Einzelwohnlagen

des Außenbereichs und den überplanten Bereichen (Wohngebiete) unterschieden, da

für sie jeweils unterschiedliche Grenzwerte gelten.

Im Außenbereich können bei vorwiegend landwirtschaftlicher Nutzung Immissionen

bis zu 20 % der Jahresstunden zugelassen werden. In der Ist-Situation wird bei den,

der Hofstelle benachbarten, Einzelwohnlagen auch dieser Wert zum Teil überschrit-

ten.

In Wohngebieten liegt der Grenzwert bei 10 % der Jahresstunden. Laut fachgutachtli-

cher Stellungnahme werden in der Ist-Situation in dem südöstlich der Hofstelle

liegenden Wohngebiet in einem kleineren Bereich Werte über 10 % erreicht, die

maximale Belastung liegt hier bei 14,4% der Jahresstunden.

2 Landwirtschaftskammer Niedersachsen: Fachgutachtliche Stellungnahme zum Baugenehmigungsverfahren bzw.

Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, 13.10.2016

Vorbelastungen

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 22 von 39

Vorbelastungen der Hofstelle und der Umgebung durch Verkehrslärm ergeben sich

aufgrund der Lage direkt an der Ortsumgehung Dinklager Ring.

Laut fachgutachtlicher Stellungnahme der Landwirtschaftskammer werden bei den

beiden Einzelwohnlagen im Außenbereich in der näheren Umgebung der Hofstelle

nach Umsetzung der Planung keine Werte erreicht, die über dem Grenzwert der

Geruchsstundenhäufigkeit von 20 % der Jahresstunden liegen. Die Gesamtbelastung

wird auf 19,6 bzw. 13,5 % abgesenkt. Somit werden keine schädlichen Belastungen

infolge der Planung für die umgebenden Wohnnutzungen im Außenbereich erwartet.

Für den beplanten Bereich der Wohngebiete ist der fachgutachtlichen Stellungnahme

zu entnehmen, dass in der Plansituation der Grenzwert von 10 % der Jahresstunden

fast überall eingehalten wird. Die bisherigen Überschreitungen in dem südöstlich

gelegenen Wohngebiet minimieren sich auf einen Bereich von acht Grundstücken,

maximal wird hier noch ein Wert von 12,3 % der Jahresstunden erreicht, bei fünfen

dieser Grundstücke kommt es lediglich zu minimalen Überschreitungen um 0,1 % bis

0,5 %. Mit der Planung, die eine Abluftreinigungsanlage für einen Bestandsstall

vorsieht, kommt es zu einer erheblichen Verbesserung gegenüber der Ausgangssitua-

tion. Die Geruchsimmissionen verringern sich gegenüber der Ist-Situation erheblich.

Als weiterer Bestandteil der fachgutachterlichen Stellungnahme wurde die

Schwebstaubbelastung (PM-10) betrachtet. Die Schwebstaubbelastung, die von der

Tierhaltung der Betriebe ausgeht, überschreitet den Bagatellmassenstrom für Staub

von 0,1 kg. Die differenzierte Betrachtung zeigt jedoch, dass bei keinem der

Wohnhäuser der Grenzwert von 1,2 µg/m³ überschritten wird und somit keine

schädlichen Auswirkungen auf die umliegende Bebauung zu erwarten sind.

Insgesamt werden die Immissionen mit dem geplanten Vorhaben vermindert,

ausschlaggebend ist der nachträgliche Einbau einer Abluftreinigung für den

Bestandsstall Nr. 1 (Mastschweine). Es entstehen keine Einwirkungen, die über das

gegebene Maß oder die Grenzwerte hinausgehen.

Mit Blick auf die Lärmsituation sichert die Anbindung an den Dinklager Ring, dass ein

Durchfahren der in der Nähe gelegenen Wohngebiete mit landwirtschaftlichen

Fahrzeugen nicht notwendig ist. Der landwirtschaftliche Verkehr von und zu den

landwirtschaftlichen Flächen erfolgt direkt über den Dinkager Ring. Der Lieferverkehr

(Futtermittel, Tiere, usw.) erfolgt über die Route Quakenbrücker Straße - Höner Feld.

Somit kommt es nicht zu unverträglichen Belastungen des Wohnens in der

Nachbarschaft. Lärmintensive Aktivitäten auf der Hofstelle werden zudem teilweise

durch den Gebäudebestand abgeschirmt.

Für Erholungsuchende ist ein intaktes Landschaftsbild eine wesentliche Grundlage für

die Qualität der landschaftsbezogenen Erholungsmöglichkeiten. Der betrachtete

Außenbereich grenzt im RROP an ein Gebiet mit besonderer Bedeutung für die

Erholung, das nördlich des Siedlungsraumes von Dinklage ausgewiesen ist. Laut dem

LRP des Landkreises Vechta gehört das Plagebiet zu den Landschaftsräumen mit

dominierender Ackernutzung und weist einen weiträumigen Landschaftscharakter mit

großflächigen Schlägen sowie einer geringen Anzahl gliedernder Landschaftselemente

auf. Die landschaftsgebundene Erholung ist im Wesentlichen auf das Straßen- und

Wegenetz angewiesen. Das Landschaftserleben vollzieht sich entlang dieses Netzes,

von hier aus werden landschaftliche Eindrücke - Bilder, Geräusche, Gerüche -

wahrgenommen.

Auswirkungen der

Planung auf die

umliegenden

Wohnnutzungenau-

bemissionen

Landschafts-

bezogene Erholung

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 23 von 39

Mit dem Bau der Ortsumgehung Dinklager Ring ist der Landschaftsraum in

unmittelbarer Umgebung der betrachteten Hofstelle zerschnitten worden. Der

einhergehende Verkehrslärm und die Zerschneidung des Landschaftsraumes haben im

Umfeld der Hofstelle die Eignung für die landschaftsgebundene Erholung deutlich

eingeschränkt. Die Hofstelle ist derzeit nur in wenigen Abschnitten durch Gehölze in

das Landschaftsbild eingebunden. Zudem verursachen die auf der betrachteten

Hofstelle und auf den beiden westlich und östlich benachbarten Hofstellen

gehaltenen Tierbestände Geruchsimmissionen, die im Umfeld zum Teil wahrnehmbar

sind. Insgesamt besitzt die Umgebung des Plangebiets somit aufgrund der intensiven

landwirtschaftlichen Nutzung und der Ortsumgehung nur eine geringe Eignung für

das Landschaftserleben und die Erholung.

Der Neubau des Rindermaststalles ist im engen Zusammenhang mit den Bestandsge-

bäuden geplant. Für das Landschaftserleben im betrachteten Raum ergeben sich

damit in visueller Hinsicht keine wesentlichen Veränderungen. Allerdings dürfte die

mit dem Vorhaben einhergehende Minderung der Geruchsimmissionen in der

Umgebung auch positiv für Erholungssuchende in der Landschaft wirken.

Die Planung sieht zudem vor, dass Anpflanzungen von Bäumen vorzunehmen sind,

und zwar mit der Errichtung neuer Gebäude in der möglichen Erweiterungsfläche.

Diese Gebote zur Anpflanzung sind so ausgelegt, dass bei Inanspruchnahme der

Erweiterungsfläche die vergrößerte Hofstelle nahezu vollständig neu eingegrünt wird.

Insofern kommt es gegenüber dem aktuellen Bestand zu einer verbesserten

Eingrünung. Die Planung sieht ferner Örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung vor. Die

dort getroffenen Festsetzungen stellen sicher, dass keine in Farb- und Formgebung

regionsuntypischen Dachlandschaften auf der Hofstelle entstehen. Zusammen mit der

darüber hinaus getroffenen Höhenbeschränkung für Gebäude und den vorgesehenen

Anpflanzungen ist so zu erwarten, dass die Planung nachteilige Auswirkungen auf das

Landschaftsbild gänzlich vermeidet.

Insgesamt trägt die Planung insofern auch den Zielen der Erholung Rechnung.

Schutzgut Flora - Biotope

Das Plangebiet liegt im Dinklager Becken / Artland, einem großen Niederungsgebiet.

Im Plangebiet befinden sich der Bestand der Hofstelle und eine unbebaute

Erweiterungsfläche.

Die Hofstelle ist weitgehend bebaut und damit versiegelt. Gebäude und befestigte

Hofflächen nehmen den weit überwiegenden Teil der Fläche ein (rd. 2,4 ha). Im Osten,

nördlich anschließend an das Wohngebäude bzw. die Stallanlagen ist ein Grünstreifen

(rd. 0,1 ha) bzw. eine Ackerfläche (rd. 0,3 ha) verblieben. An den Rändern der

Hofstelle sind fast vollständig umgebend Flächen für den Ausgleich in Form von

Gehölzen festgesetzt, die die Eingriffe der bestehenden Stallanlagen kompensieren

(rd. 0,4 ha). Ein Teil einer westlich gelegenen Ackerfläche in einer Größe von

rd. 0,8 ha wird als Erweiterungsfläche in die Planung einbezogen.

Außerhalb der Hofstelle und der Zuwegungen werden die Randbereiche des

Plangebiets derzeit als landwirtschaftliche Flächen ackerbaulich genutzt bzw.

ebenfalls aus Ausgleichsfläche genutzt.

Vorbelastungen

Auswirkungen der

Planung auf die

landschaftsbezogene

Erholung

Biotopbestand im

Plangebiet

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 24 von 39

Die Biotoptypen können gemäß ihrer ökologischen Bedeutung bewertet werden.

Gemäß dem Wertfaktormodell des Osnabrücker Kompensationsmodells3 ergibt sich

folgende Zusammenstellung für die Vorkommen im Plangebiet:

Bestand Biotoptypen* Wertfaktor**

Acker (A) 1,0

Siedlungsgehölz mit heimische Arten (HSE) 1,6

Hausgarten (PH) 1,0

Scher- und Trittrasen (GR) 1,0

Landwirtschaftliche Produktionsanlage (ODP),

versiegelte Flächen, Zufahrt, unversiegelte Flächen 0/1,0

* Typisierung nach dem o.g. Osnabrücker Kompensationsmodell

** Bewertung entsprechend Bedeutung für Schutzgüter: 0=“Wertlose“ Bereiche (komplett versiegelt oder bebaut), 0,1-

0,5=unempfindliche Bereiche, 0,6-1,5=weniger empfindliche Bereiche, 1,6-2,5=empfindliche Bereiche, 2,6-3,5=sehr

empfindliche Bereiche, 3,6-5,0=extrem empfindliche Bereiche

Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über den Biotoptypenbestand im

Plangebiet.

3 Das Osnabrücker Kompensationsmodell. Zur Vorbereitung und Umsetzung der Eingriffsregelung im Rahmen der

Bauleitplanung: Landkreis Osnabrück 2009

Bewertung des

Biotopbestandes im

Plangebiet

Übersicht

Biotoptypen und

Wertfaktoren

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 25 von 39

Abb 7 Biotoptypen - Bestand im Plangebiet

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 26 von 39

Im Norden und im Süden wird das Plangebiet von den Straßen Dinklager Ring und

Höner Feld begrenzt. Die Straße Höner Feld ist mit einer Baumreihe an der Nordseite

begrünt. Am Dinklager Ring wurden in regelmäßigen Abständen Baumpflanzungen

vorgenommen. Im Westen befindet sich ein Waldbestand aus Laubbäumen. Im

südöstlichen bis südlichen Bereich zeigen sich Wohngebiete der Kernstadt von

Dinklage sowie eine Kläranlage. Die Bebauung liegt vorwiegend in Einzelhausbebau-

ung vor. Das übrige umgebende Gebiet ist durch landwirtschaftliche Flächen und

Gräben sowie von Baum- und kleineren Waldbeständen geprägt. Die Gräben führen

zum Teil in den Hopener Mühlenbach, welcher südlich des Plangebiets verläuft.

Die weitere Umgebung ist im Westen, Norden und Osten ebenfalls durch die

Landwirtschaft, südlich von der Kernstadt Dinklages geprägt. Südöstlich des

Plangebiets - auf der anderen Seite der Kernstadt - befindet sich das FFH-Gebiet

Wald bei Burg Dinklage in etwa 2,5 km Entfernung.

Die für die bauliche Entwicklung vorgesehenen Flächen des Plangebiets sind im

wesentlichen Flächen auf der Hofstelle sowie Lebensräume des Ackerlandes. Die

Flächen unterliegen aufgrund der Bewirtschaftungsaktivitäten bzw. der intensiven

landwirtschaftlichen Bodennutzung erheblichen Vorbelastungen. Die Vegetation ist

auf wenige Arten reduziert. In die Vegetations- und Bodenstruktur wird regelmäßig

eingegriffen, sodass sich natürliche Lebensräume auf der Oberfläche und im Boden

nur eingeschränkt ausbilden können.

Aus Tierhaltungsanlagen werden Stickstoffverbindungen (Ammoniak) freigesetzt und

durch die Luft verfrachtet. Gemäß TA Luft soll gegenüber empfindlichen Pflanzen und

Ökosystemen, zu denen auch Wald gezählt wird, in der Regel ein Mindestabstand von

150 m nicht unterschritten werden. Bei großen Tierbeständen, wie sie im betrachte-

ten Fall gegeben sind, können auch in weiterer Entfernung schädliche Ammoniak-

Depositionen auftreten.

Wenn solche Verbindungen in höheren Konzentrationen auf empfindliche Pflanzen

treffen, im trockenen oder im nassen Niederschlag, kommt es zu Einwirkungen auf die

Pflanzen. Möglich sind Stickstoffanreicherung in den Böden, Versauerung der Böden

und direkte Schäden an Pflanzen infolge von Störungen des Zellstoffwechsels.

Kurzfristige Folge ist im Extremfall das Absterben von Pflanzen, langfristige Folgen

sind eine veränderte Artenzusammensetzung und Artenvielfalt. Entsprechend sehen

die immissionsschutzrechtlichen Regelungen der TA Luft vor, dass Tierhaltungsanla-

gen je nach Ausmaß ihrer Emissionen mehr oder weniger große Abstände zu

empfindlichen Pflanzen einhalten sollen. Die Gesamtbelastung und damit der

notwendige Abstand hängen von der Empfindlichkeit des Ökosystems und dem Maß

der Depositionen ab.

Die fachgutachterliche Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen4

überprüft, inwiefern es bei der beabsichtigten Erweiterung der Tierhaltung zu

unverträglichen Ammoniak-Belastungen des o.g. nächstgelegenen Waldbestandes

4 Landwirtschaftskammer Niedersachsen: Fachgutachtliche Stellungnahme zum Baugenehmigungsverfahren bzw.

Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, 13.10.2016

Nähere Umgebung

Weitere Umgebung

Vorbelastungen

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 27 von 39

kommen kann. Der derzeitige Tierbestand und die vorgesehenen Maßnahmen zur

Abluftreinigung werden dabei mitberücksichtigt. Die Stellungnahme berechnet die

Ammoniak-Zusatzbelastung und die Stickstoff-Deposition mit einem Ausbreitungs-

modell. Die vorhandenen Ammoniakquellen, der Ausbreitungsweg und die Immission-

sorte werden einbezogen.

Laut der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen setzt die

bestehende Tierhaltung auf der Hofstelle bereits heute Stickstoffverbindungen in

erheblichen Umfang frei, der zu nachteiligen Einwirkungen führen kann. Die

Ammoniakkonzentration überschreitet auf der westlich zu berücksichtigen

Waldfläche aber nicht die maximal zulässige Konzentration gemäß Anhang 1 der TA

Luft von 3 µg/m³. Die maximal zulässige Stickstoffzusatzdeposition von 5 kg/ha*a

wird jedoch in einem Teil des Waldes überschritten.

Berücksichtigt man die genannten Vorbelastungen sind erhebliche Eingriffsfolgen der

Planung für das Schutzgut Pflanzen - Biotope vor allem von der Zerstörung des

belebten Bodenhorizontes im Bereich der geplanten Bauflächen zu erwarten. Die

bebaubare Fläche wird auf der Hofstelle über den Bestand von rd. 2,42 ha hinaus um

zusätzliche rd. 1,33 ha erweitert. Auf diesen Erweiterungsflächen werden mit einer

weitgehenden Be- bzw. Überbauung (GRZ 0,8) erheblich nachteilige Einwirkungen

erfolgen.

Als erheblicher Eingriff im Sinne des Natur- und Bodenschutzes ist zu werten, wenn

dem Boden durch Versiegelung die grundlegende Bodenfunktion als Lebensraum für

Tiere und Pflanzen weitgehend entzogen wird bzw. die natürlichen Bodenstrukturen

durch Bodenaustausch grundlegend ge- bzw. zerstört werden.

Allerdings sieht die Planung wie bereits beschrieben die Anpflanzung von Gehölzen

an den (neuen) Rändern der Hofstelle vor. Damit entstehen neue Biotopflächen von

überdurchschnittlicher ökologischer Wertigkeit mit einem hohen Anteil an

standortheimischen Gehölzen, die die Verluste im Bereich der Bauflächen zum Teil

ausgleichen. Gleichwohl verbleiben vor allem aufgrund der Eingriffe in Ackerbiotope

Eingriffsfolgen, die nicht im Plangebiet ausgeglichen werden können. Hier werden

Ersatzmaßnahmen auf externen Flächen notwendig.

Neben den direkten Einwirkungen durch Überbauung kann eine Erweiterung der

Tierhaltung eine Zusatzbelastung der Umgebung durch Stickstoff-Depositionen mit

sich bringen. Damit können Schädigungen empfindlicher Ökosysteme einhergehen, im

Focus steht hier der westlich gelegene Waldbestand.

Im Ergebnis der fachgutachterlichen Stellungnahme der Landwirtschaftskammer

Niedersachsen liegt die berechnete Ammoniak-Immissionskonzentration als

Zusatzbelastung auf der zu untersuchenden Waldfläche unter dem Relevanz-

Schwellenwert (3μg/m³), den die TA Luft vorgibt. Daher liegen keine Anhaltspunkte

für erhebliche Nachteile durch Schädigung empfindlicher Pflanzen und Ökosysteme

aufgrund der Einwirkung von Ammoniak vor. Die Zusatzbelastungen der Stickstoff-

Deposition erreichen in einem Teil des Waldes Werte, die über der Relevanz-Schwelle

(5 kg/ha*a) liegen. Im Vergleich zum Ist-Zustand verringern sich aber die absoluten

Eintragsmengen erheblich und verbessern sich damit.

In dem Zusammenhang ist festzustellen, dass die von der Planung bestimmten

Anpflanzungen Gehölzarten vorsehen, die vergleichsweise unempfindlich gegen

Auswirkungen der

Planung

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 28 von 39

Ammoniak-Immissionen sind, sodass auch hier im Nahbereich der Tierhaltungsanla-

gen keine Schädigungen zu befürchten sind.

Insgesamt sind somit keine Einwirkungen aus der Stallabluft für das Schutzgut

Pflanzen – Biotope zu erwarten, die über das gegebene Maß hinausgehen.

Schutzgut Fauna

Die Biotoptypenausstattung und die Lage im unmittelbaren Wirkbereich einer

Hofstelle und zweier Straßen mit vielfältigen menschlichen Aktivitäten, die Störungen

verursachen, lassen besondere Vorkommen wildlebender Arten nicht erwarten.

Lediglich für siedlungstolerante Vogelarten bieten diese Bereiche stellenweise

geeignete Bruthabitate.

Bei alten Hofstellen sind zum Teil Fledermausarten anzutreffen, wenn in Gebäuden

und Altbaumbestand sich geeignete Fortpflanzungsstätten und Winterquartiere

anbieten. Da auf der betrachteten Hofstelle weder Altbaumbestand noch alte

Gebäude vorhanden sind, die entsprechende Habitatstrukturen bieten, und auch keine

Hinweise auf eine lokale Fledermauspopulation vorliegen, ist keine Beeinträchtigung

dieser Faunengruppe zu erwarten.

Der Wald bei Burg Dinklage ist als wertvoller Bereich für Brutvögel ausgewiesen.

Dieser liegt in einer Entfernung von etwa 2,5 km in südöstlicher Richtung vom

Plangebiet auf der anderen Seite der Kernstadt von Dinklage. Ein Einfluss der Planung

kann somit ausgeschlossen werden.

Die Hoflage und der umgebende Nahbereich sind als Nahrungs- und sonstiger

Lebensraum vorbelastet durch die besonders intensiven Arbeits- und Wohnstätten-

Aktivitäten sowie Bewirtschaftungsmaßnahmen. Habitatqualitäten auf Freiflächen

bzw. landwirtschaftlichen Flächen, in Gehölzen und an Gebäuden sind durch

Störungen des alltäglichen Betriebs und periodisch wiederkehrende Einwirkungen von

Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen stark eingeschränkt.

Die Inanspruchnahme von Ackerland, Lagerflächen und einzelnen Resten von

Hofgehölzen für neue Bauvorhaben auf der Hofstelle führt potentiell zu Lebensraum-

verlusten. Betroffen sind vor allem Arten und Lebensgemeinschaften der Ackerbioto-

pe. Siedlungstolerante Arten in Gehölzen können lediglich betroffen sein, wenn in der

Teilfläche 5 des Gehölzbestandes eine Zufahrt erstellt wird, um die Baufläche nach

Westen zu erweitern.

Im Wesentlichen wird es sich bei den höheren Arten wie Vögeln und Kleinsäugern um

Nahrungsräume handeln. Möglicherweise sind Fortpflanzungsstätten, z.B. Nester,

direkt betroffen.

Da eine umfangreich Neuanlage von Gehölzsäumen von der Planung vorgesehen wird,

werden die Lebensraumverluste was Gehölze anbelangt ausgeglichen. Die vorgesehe-

nen Anpflanzungen wirken positiv für die von den Baumaßnahmen betroffenen

siedlungstoleranten Arten. Sie schaffen neue Lebensräume in einem Umfang und

einer ökologischen Qualität, die dazu geeignet sind, die Beeinträchtigungen im

Bereich der neuen Bauflächen vollständig auszugleichen. Mit der Bereitstellung dieser

neuen Lebensräume, in die betroffene Arten ausweichen können, ist davon

auszugehen, dass die vorhandenen lokalen Populationen in ihrem Bestand unberührt

bleiben.

Vorkommen im

Plangebiet

Vorkommen in der

Umgebung

Vorbelastungen

Auswirkungen der

Planung

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 29 von 39

Zudem bestehen im Umfeld des Plangebiets eine Vielzahl vergleichbarer Habitate

(westlich, nördlich bis östlich weitere landwirtschaftlichen Flächen), in denen

beispielsweise Vögel ähnliche Lebens- und Jagdräume finden können. Diese können

einen Ausweichraum für die möglicherweise durch die Planung unmittelbar

betroffenen Tiere bieten.

Schutzgut Boden

Der nordöstliche Bereich des Plangebiets und die westliche Fläche werden derzeit als

Ackerfläche bewirtschaftet. Das Plangebiet liegt in der Bodengroßlandschaft der

Talsandniederungen und Urstromtäler und es herrscht ein Gley-Podsol-Boden vor. In

der Umgebung des Plangebiets finden sich auch Gleyböden (im Bereich des Hopener

Mühlenbachs) und Plaggenesch unterlagert von Podsol (südwestlich). Das natürliche

landwirtschaftliche Ertragspotential der Böden wird als gering bewertet.

Abb 8 Auszug aus der Bodenübersichtskarte5

Aufgrund der Siedlungsaktivitäten auf der Hofstelle sowie der intensiven landwirt-

schaftlichen Nutzung der umgebenden Flächen sind die Böden im Plangebiet als

vorbelastet zu beurteilen. Mögliche Einschränkungen ihrer ökologischen Bedeutung

ergeben sich durch Nährstoff- und Schadstoffanreicherungen und die mechanischen

Folgen der Bodenbearbeitung.

Die Planung führt zu Eingriffen in die Bodenstruktur und den Bodenhaushalt. Die

Festsetzungen des Bebauungsplans lassen in den vorgesehenen, erweiterten

Bauflächen des Sondergebiets von rd. 1,33 ha bei einer GRZ von 0,8 eine zusätzliche

5 NIBIS Kartenserver, Bodenkunde, 2014

Bestand Plangebiet

und Umgebung

Vorbelastungen

Auswirkungen der

Planung

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 30 von 39

Überbauung und Versiegelung von bis zu rd. 1,06 ha zu. Die Bodenfunktionen und -

wertigkeiten können auf dieser Fläche durch Bodenaustausch und Versiegelung stark

beeinträchtigt oder zerstört werden. Dies ist als erheblicher Eingriff zu werten, der

eine Kompensation erfordert.

Die vorgesehenen Pflanzmaßnahmen an den Rändern des Plangebiets leisten einen

Beitrag zur Kompensation. Mit der Gehölzentwicklung werden die landwirtschaftli-

chen Einwirkungen in diesem Bereich auf den Boden dauerhaft aufgegeben. Es

entfallen Nährstoff- und Schadstoffeintrag sowie die Bodenbearbeitung. Eine

weitgehend ungestörte Bodenentwicklung wird ermöglicht. Die ökologischen

Bodenfunktionen und die Bodenwertigkeit können sich so verbessern. Gleichwohl

verbleiben auf rd. 1,06 ha Eingriffsfolgen, die nur eingeschränkt mit den vorgenann-

ten Pflanzmaßnahmen im Plangebiet ausgleichen werden können. Es werden externe

Ersatzmaßnahmen notwendig.

Schutzgut Wasser

Das Plangebiet selbst weist keine offenen Wasserflächen auf. In der Umgebung

befinden sich einige kleinere und nicht klassifizierte Gräben sowie der Hopener Mühlenbach im Süden.

Das unbelastete Oberflächenwasser, dass auf den befestigten Flächen im Plangebiet

anfällt, wird derzeit in den unbefestigten Seitenräumen versickert oder dem

Straßenseitengraben an der Straße Höner Feld zugeführt. Mit organischen

Rückständen verunreinigtes Oberflächenwasser wird den Güllelagern zugeleitet.

Mit der Überbauung der Erweiterungsflächen auf der Hofstelle kommt es auf den neu

versiegelten Flächen zu einem erhöhten Oberflächenwasserabfluss. Vorgesehen ist die

Sammlung und Versickerung des unbelasteten Abflusses in Sickermulden. Nachteilige

Auswirkungen auf den Wasserhaushalt ergeben sich somit nicht.

In der südlichen Umgebung des Plangebiets befindet sich das gesetzlich verordnete

Überschwemmungsgebiet des Hopener Mühlenbachs. Die Planung hat keinen

Auswirkungen auf dieses Gebiet.

Gewässer

Oberflächenwasser

Auswirkungen der

Planung

Überschwem-

mungsgebiet

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 31 von 39

Abb 9 Verordnungsfläche des Überschwemmungsgebietes Hopener Mühlenbach6

Die Lage der Grundwasseroberfläche liegt bei mehr als 20 m bis 25 m zu NN, die

Höhe des Geländes bei etwa 25 m über NN. Die Grundwasserneubildungsrate ist mit

etwa 51-100mm/a relativ gering. Wasserschutzgebiete befinden sich nicht im

Umfeld.7

Infolge der zusätzlichen Bebauung im Plangebiet wird die Versickerung kleinräumig

beeinträchtigt. Allerdings bieten die umliegenden Flächen um die Hofstelle

ausreichende Bedingungen für eine Versickerung, sodass keine negativen Rückwir-

kungen auf die Grundwasserneubildung zu erwarten sind. Die vergleichsweise geringe

Durchlässigkeit der grundwasserüberdeckenden Schichten im Bereich der Hofstelle

bietet einen günstigen Schutz des Grundwassers, sodass die Beeinträchtigungen

infolge von Versiegelung als nicht erheblich zu bewerten sind.

Die Beseitigung der Schmutzwässer aus dem Wohngebäude erfolgt über eine

hofeigene Kleinkläranlage. Das Abwasser wird dort gereinigt und an die Vorflut

abgegeben, der Klärschlamm regelmäßig abgefahren. Relevante Auswirkungen der

Planung sind nicht erkennbar.

6 Niedersächsische Umweltkarten, Hydrologie, Überschwemmungsgebiete, 2014

7 NIBIS Kartenserver, Hydrogeologie, 2016

Grundwasser

Auswirkungen der

Planung

Abwasser

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 32 von 39

Schutzgut Luft und Klima

Die klimatische Situation im Außenbereich wird geprägt vom Freilandklima der

Ackerflur bei relativ geringen Anteilen an Grünland und Waldflächen. Die mittlere

Niederschlagsmenge liegt im Winter bei etwa 340 mm, die Durchschnittstemperatu-

ren bei 4°C und in den Sommermonaten bei rd. 365 mm bzw. 14°C. Die klimatische

Wasserbilanz zeigt in den Sommermonaten ein leichtes Defizit von –85 mm, die

Verdunstung ist tendenziell höher als der Niederschlag. Im Winter werden dagegen

die Verdunstungsverluste mehr als ausgeglichen, es ist ein Überschuss an Nieder-

schlag von +235 mm gegeben.8 Die Hauptwindrichtung liegt bei West bis Südwest.

Die kleinklimatische Situation des Plangebiets ergibt sich aus dem Baubestand der

Einzelhoflage, verbunden mit der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, hier vor

allem den Immissionen aus der Tierhaltung.

Die Planung wird zu zusätzlichen, flächenhaften Bodenversiegelungen auf der

Hofstelle führen und damit über eine herabgesetzte Verdunstungsrate sowie eine

stärkere Erwärmung der bebauten Flächen das Kleinklima im Bereich der Hofstelle

beeinflussen. Zudem können neue Tierhaltungsanlagen je nach Größe zusätzliche

klimaökologische Belastungen im Umfeld verursachen. Die Tierhaltungsanlagen

setzen Wärme frei in Verbindung mit Ammoniak-, Stickstoff- und Geruchsemissionen.

Im engen Umkreis der Gebäude bewirkt dies eine Veränderung des Kleinklimas, der

Luftaustausch kann beeinträchtigt werden, die Luftqualität ist herabgesetzt. Die

Beeinträchtigungen sind von der Größe der Anlage, der Tierart und der Witterung

abhängig. Die Auswirkungen der Immissionen auf andere Schutzgüter (Mensch, Flora

/ Fauna) werden wie dargelegt verringert.

Darüber hinaus tragen die vorgesehenen Anpflanzungen zur Frischluftentstehung und

zur Verwirbelung der Abluft aus den Tierhaltungsanlagen bei. Damit wird die

Konzentration von Schad- bzw. Geruchsstoffen in der Umgebungsluft mit positivem

Effekt für das Kleinklima herabgesetzt.

In erheblicher Weise schädliche Einwirkungen auf die Schutzgüter Luft und Klima

können somit ausgeschlossen werden, wenngleich vor allem im Plangebiet

wahrnehmbare Belastungen insbesondere der Frischluftsituation gegeben sind.

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Im Plangebiet bzw. direkt daran angrenzend befinden sich keine Kulturgüter von

besonderer Bedeutung, die von der Planung berührt werden könnten. Auch sind keine

archäologischen Bodendenkmale zu erwarten.

Wechselwirkungen

Im Plangebiet führt die Überbauung von Böden zwangsläufig zu einem Verlust der

Funktionen dieser Böden. Hierzu zählen auch die Lebensräume für wildlebende Tiere

und Pflanzen sowie die Speicherung von Niederschlagswasser. Wildlebende Arten

werden vernichtet oder verdrängt, und der Oberflächenwasserabfluss erhöht sich,

8 NIBIS Kartenserver, Klima, 2016

Bestandssituation

Vorbelastungen

Auswirkungen der

Planung

Page 33: Entwicklungskonzept fŸr die Streulagen - dinklage.de · Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 3 von 39 Teiill üAA uBBeeggrrünnddunngg 1

Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 33 von 39

während die Versickerung unterbunden wird. Aufgrund der derzeitigen intensiven

Bewirtschaftung und der vorgesehenen Maßnahmen, die den nachteiligen Folgen

entgegenwirken – insbesondere die die Eingrünung der Bauflächen, aber auch die

Rückhaltung des Oberflächenwassers – sind die Umweltfolgen der möglichen

Wechselwirkungen als nicht erheblich zu beurteilen. Eine Verstärkung nachteiliger

Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen ist im

Plangebiet nicht zu erwarten.

Die folgende Übersicht bewertet zusammenfassend die Auswirkungen der Planung.

Berücksichtigt werden dabei die von der Planung vorgesehenen Maßnahmen zum

Ausgleich von erheblich nachteiligen Umweltwirkungen.

Schutzgut Umweltauswirkungen Erheblich-

keit

Mensch Beeinträchtigungen des Wohnens durch

Geruchsimmissionen

Mensch Auswirkungen auf die landschaftsgebundene

Erholung und das Landschaftsbild

-

Mensch Beeinträchtigungen durch Betriebslärm -

Pflanzen Beeinträchtigungen von Arten und

Lebensräumen

Tiere Beeinträchtigungen von Arten und

Lebensräumen

-

Boden Beeinträchtigung der Bodenfunktion /

Verlust von Bodenfunktionen

Wasser Erhöhter Abfluss des Oberflächenwassers

Verminderte Grundwasserneubildung

-

-

Klima / Luft Auswirkungen auf das Freilandklima

Kultur- /

Sachgüter

Keine Kultur- und Sachgüter gegeben -

Wechselwirkun-

gen

Keine relevanten Wechselwirkungen

zwischen den Werten und Funktionen der

Schutzgüter

-

Negativ: sehr erheblich / erheblich / wenig erheblich / - nicht

erheblich

Positiv: sehr erheblich / erheblich / wenig erheblich / - nicht

erheblich

2.2 Prognose

Bei Durchführung der Planung wird eine Hofstelle unter Beanspruchung von

Ackerland erweitert. Mittel- bis langfristig wird der Gehölzsaum die Hofstelle

weitgehend verdecken. Die Tierhaltung im Plangebiet führt zu Geruchsbelastungen im

Umfeld. Jedoch verringern sich die Immissionen durch die Planung. Mit der

Ausbildung eines Gehölzsaumes entstehen für wildlebende, siedlungstolerante Tier-

Entwicklung des

Umweltzustandes

bei Durchführung

der Planung

Page 34: Entwicklungskonzept fŸr die Streulagen - dinklage.de · Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 3 von 39 Teiill üAA uBBeeggrrünnddunngg 1

Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 34 von 39

und Pflanzenarten neue Lebensräume, die die Strukturvielfalt in der Agrarlandschaft

bereichern, die Bodenfunktionen können sich in diesen Bereichen ungestört

entwickeln. Auf den zusätzlich überbauten Flächen gehen dagegen Flächen für Arten

und Lebensgemeinschaften der Ackerbiotope und Bodenfunktionen und Bodenwertig-

keiten verloren.

Ohne die Entwicklung der Hofstelle würden die angrenzenden Flächen weiterhin

intensiv als Ackerland bewirtschaftet werden. Die Stadt müsste dann auf die

Bestandssicherung des ansässigen Betriebes verzichten. Dies birgt die Gefahr, dass

mögliche Arbeitsplatzentwicklungen unterbleiben bis hin zu Betriebsaufgabe. Will die

Stadt dies vermeiden, müsste sie an anderer Stelle einen Standort entwickeln.

Zumindest mit Blick auf die gewachsene Standorteignung, aber auch mit Blick auf die

Umweltverträglichkeit ist aus derzeitiger Sicht allerdings davon auszugehen, dass

dann nur Lösungen gefunden werden können, die nicht die gleiche Standortgunst mit

sich bringen wie das vorliegende Plangebiet.

2.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich

nachteiliger Auswirkungen

Die Prüfung zeigt, dass keine Umweltwirkungen von der Planung zu erwarten sind, die

in besonders schwerer und negativer Weise die vorhandenen Schutzgüter betreffen.

Die Planung vermeidet weitgehend den Eingriff in Schutzgüter, insbesondere

Lebensräume wildlebender Tiere und Pflanzen, die von erhöhter Bedeutung sind.

Die Gefahr, dass bei einer Vorhabenumsetzung Fortpflanzungsstäten direkt betroffen

sind, kann durch eine ökologische Baubegleitung vermieden werden.

Störungen von Brutvögeln können vermieden werden, indem die Bautätigkeit in

brutfreie Zeiten gelegt wird, oder – soweit dies nicht möglich ist – die ökologische

Baubegleitung dafür Sorge trägt, das keine Bruträume / Nester in unmittelbarer

Nachbarschaft der Baufelder angelegt werden. Für die Brutvogelfauna bieten die im

nahen Umfeld des Plangebiets gelegenen Wald- und Gehölzflächen großzügigen

Ausweichraum, sodass nicht zu befürchten ist, dass die lokale Population infolge von

Störungen in ihrem Erhaltungszustand beeinträchtigt wird. Mit der Anlage des

geplanten Gehölzsaumes um die Bauflächen werden zudem neue Brut- und

Nahrungshabitate für siedlungstolerante Arten im Plangebiet entstehen, die geeignet

sind, jegliche denkbaren Beeinträchtigungen mehr als auszugleichen.

Die Pflicht zum Einbau von Abluftreinigungen bei Neu-, Erweiterungs- oder

Umbauten von Stallungen schränkt vorsorgliche Emissionen aus Tierhaltungsanlagen

ein und minimiert so Belastungen schutzwürdiger Nutzungen, insbesondere für das

Wohnen, die landschaftsbezogene Erholung, Flora und Biotope.

Mit der Konzentration und Beschränkung der baulichen Entwicklung auf Randflächen

der Hofstelle werden nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter, soweit bei der

gesetzten Zielstellung einer Absicherung der Entwicklungsfähigkeit des ansässigen

Betriebes möglich, begrenzt.

Entwicklung bei

Nichtdurchführung

der Planung

Vermeidung

Minimierung

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 35 von 39

Die Folgen des Eingriffs in die ökologische Wertigkeit des Biotopbestandes und der

Ausgleich dieser Folgen lassen sich rechnerisch bilanzieren. Die Stadt greift hierzu auf

das Osnabrücker Kompensationsmodell9 zur Vorbereitung und Umsetzung der

Eingriffsregelung im Rahmen der Bauleitplanung zurück.

Im Folgenden wird die Eingriffsbilanzierung nach diesem Modell dargelegt. Die

Wertigkeiten des Bestandes der im Plangebiet vorkommenden Biotopstrukturen

werden der Situation, die sich bei Realisierung der Planung mittel- bis langfristig

einstellt, gegenüber gestellt. Die Biotoptypen werden gemäß der genannten

Wertfaktoren mit ihrer aktuellen Flächengröße multipliziert. Da das Gebiet in zwei

Teilflächen aufgeteilt ist, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten bebaut werden

sollen, wird für jede Teilfläche eine eigene Bilanzierung aufgestellt, um die Höhe der

jeweiligen Ausgleichsmaßnahme bestimmen zu können. Die folgenden Tabellen

zeigen die Wertigkeiten in der Bestandssituation vor Durchführung der Planung für

die Teilbereiche SO1 und SO2:

Abb 10 Bewertung der Flächen vor dem Eingriff

Bestand Biotoptypen

Fläche

m2

Wert-

faktor

Wertigkeit

Punkte

Sonstiges Sondergebiet SO1

Acker (A) 3.420 1,0 3.420

Siedlungsgehölz mit heimischen Arten

(HSE) 2.560 1,6 4.096

Scher- und Trittrasen (GR) 930 1,0 930

Hausgarten (PH) 460 1,0 460

Landw. Produktionsanlage (ODP) 24.110 0 0

Summe Bestand 31.480 8.906

Bestand Biotoptypen

Fläche

m2

Wert-

faktor

Wertigkeit

Punkte

Sonstiges Sondergebiet SO2

Acker (A) 8.030 1,0 8.030

Siedlungsgehölz mit heimischen Arten

(HSE) 1.180 1,6 1.888

Summe Bestand 9.210 9.918

Summe Bestand gesamt 40.690 18.824

9 Das Osnabrücker Kompensationsmodell. Zur Vorbereitung und Umsetzung der Eingriffsregelung im Rahmen der

Bauleitplanung: Landkreis Osnabrück 2009

Ausgleich

Eingriffsbilanzierung

Bewertung Bestand

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 36 von 39

Nachfolgend sind die Wertigkeiten der Flächen im Plangebiet bilanziert, die sich

einstellen, wenn die Gebietsentwicklung gemäß der genannten Bestimmungen des

vorliegenden Bebauungsplans umgesetzt wird:

Abb 11 Bewertung der Flächen nach dem Eingriff

Planung Biotoptypen Fläche

m2

Wert-

faktor

Wertigkeit

Punkte

Flächennutzungsplan

Gebäude, landw. Anlagen, Zufahrten, etc.

(ODP)

- davon versiegelte Flächen

- davon unversiegelte Flächen

32.550

8.140

0

1,0

0

8.140

Summe Planung Flächennutzungsplan 40.690 8.140

Bebauungsplan (Sonstiges Sondergebiet SO1)

Gebäude, landw. Anlagen, Zufahrten, etc.

(ODP)

- davon versiegelte Flächen

- davon unversiegelte Flächen

(Gehölze (HSE), Grünanlagen (PZ))

25.180

6.300

0

1,6/1,0

0

7.836

Summe Planung 31.480 7.836

Bebauungsplan (Sonstiges Sondergebiet SO2)

Gebäude, landw. Anlagen, Zufahrten, etc.

(ODP)

- davon versiegelte Flächen

- davon unversiegelte Flächen

(Gehölze (HSE))

7.170

2.040

0

1,6

0

3.264

Summe Planung 9.210 3.264

Summe Planung Bebauungsplan (SO1 +

SO2) gesamt

40.690 11.100

Mit Blick auf die Wertigkeiten vor und nach dem Eingriff ergeben sich die folgenden

Salden:

Abb 12 Saldo der Bewertung vor / nach dem Eingriff

Planung Biotoptypen Fläche m2 Wertpunkte

Flächennutzungsplan

Summe vor dem Eingriff 40.690 18.824

Summe nach dem Eingriff 40.690 8.140

Saldo Flächennutzungsplan 0 -10.684

Bewertung Planung

Saldo

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 37 von 39

Bebauungsplan (Sonstiges Sondergebiet SO1)

Summe vor dem Eingriff 31.480 8.906

Summe nach dem Eingriff 31.480 7.836

Saldo 0 -1.070

Bebauungsplan (Sonstiges Sondergebiet SO2)

Summe vor dem Eingriff 9.210 9.918

Summe nach dem Eingriff 9.210 3.264

Saldo 0 -6.654

Saldo Bebauungsplan (S01 + SO2)

gesamt

-7.724

Die rechnerische Bilanzierung legt ein Defizit von insgesamt - 7.724 Wertpunkten

dar. In Teilbereich SO1 beläuft sich das Defizit auf -1.070 Wertpunkte, die mit

Umsetzung des Vorhabens gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan zu kompensieren

sind. In Teilbereich SO2 beläuft sich das Defizit auf -6.654 Wertpunkte, die

Kompensation wird fällig, wenn der Teilbereich faktisch für bauliche Vorhaben in

Anspruch genommen wird. Aufgrund der fehlenden Fläche im Plangebiet, findet die

Kompensation den Teilbereichen SO1 und SO2 jeweils zugeordnet auf einer externen

Fläche statt. Vorgesehen ist das betriebseigene Grundstück in der Gemeinde

Badbergen, Gemarkung Wehdel, Flur 1, Flurstück 17. Hier wird auf zwei Teilflächen in

einer Größe von 1.070 m2 für das SO1 und 6.660 m2 für das SO2 ein naturnaher Wald

entwickelt.

Dies wird in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Hofeigentümer und der

Stadt Dinklage geregelt.

Abb 13 Kompensationsfläche (Gemeinde Badbergen, Gemarkung Wehdel, Flur 1, Flurstück 17)

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 38 von 39

2.4 Planungsalternativen

Die örtliche Situation einzelner Schutzgüter könnte durch die Planung optimiert

werden. So wäre ein weitergehender Ausgleich des Eingriffs durch die Ausdehnung

des geplanten Gehölzaumes denkbar. Da jedoch einerseits der Flächenbedarf für die

bauliche Entwicklung der Hofstelle nicht weiter reduziert werden kann, wenn das

Planungsziel erreicht werden soll, andererseits der Betrieb auf seine landwirtschaftli-

chen Flächen am Standort angewiesen ist und im wirtschaftlichen Rahmen auch

nicht zusätzliche Flächen verfügbar machen kann, ist die Beschränkung auf das für

den Ausgleich minimal notwendige Maß nachvollziehbar.

33 ZZuussäättzzlliicchhee AAnnggaabbeenn

3.1 Prüfverfahren und Kenntnislage

Die Bestandsbeschreibungen und Bewertungen beruhen neben den einschlägigen

Vorgaben der Fachgesetze, Verordnungen und Regelwerke auf den Erhebungen vor

Ort und der Auswertung der bei der Stadt, dem Landkreis und dem Landesstellen

verfügbaren Umweltdaten. Der ansässige Betrieb hat ein Gutachten zu Gerüchen,

Staub, Ammoniakimmissionen und Stickstoffdepositionen erarbeiten lassen, dass auch

das weitere Umfeld um das Plangebiet berücksichtigt. Lücken der Kenntnislage, die

wesentliche Unsicherheiten bei der Bestandsbeschreibung und Bewertung zur Folge

hätten, sind nicht bekannt.

3.2 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen

Eine kurzfristige Überwachung der für den Umweltschutz relevanten Maßnahmen

(z.B. Baumanpflanzungen) findet im Rahmen der entsprechenden Baugenehmigungs-

verfahren und Bauabnahmen statt. Da die Kontrollzuständigkeit bei der Stadt liegt,

wird sie die Umsetzung zu gegebener Zeit durch Mitarbeiter der entsprechenden

Verwaltungsstellen überprüfen lassen. Weitere wesentliche Kontrollfunktionen liegen

bei der Unteren Naturschutz-, der Unteren Wasserbehörde und der Gewerbeaufsicht.

44 AAllllggeemmeeiinn vveerrssttäännddlliicchhee ZZuussaammmmeennffaassssuunngg

Die Prüfung der Umwelteinwirkungen der Planung zeigt, dass für alle Schutzgüter

keine besonders gravierenden und nachhaltig negativen Einwirkungen zu erwarten

sind. Insbesondere können unverträgliche Belastungen für den Menschen vermieden

werden, vielmehr kann mit der Planung eine Verbesserung der derzeitigen Belastungs-

situation erreicht werden. Unvermeidbare Eingriffe in die Schutzgüter wildleben-

de Tiere und Wasserhaushalt können im Plangebiet ausgeglichen werden, sodass

keine gravierenden Eingriffsfolgen verbleiben. Auch für die Schutzgüter Biotope und

Boden ist ein teilweiser Ausgleich im Plangebiet möglich. Allerdings verbleiben

Eingriffsfolgen, die eine Kompensation auf einer externen Kompensationsfläche

erforderlich machen. Hierfür wird eine betriebseigene Fläche in Badbergen

bereitgestellt, auf der eine naturnahe Waldentwicklung vorgesehen wird.

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Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Feld“ Seite 39 von 39

______________________________________

Der Rat der Stadt Dinklage hat in seiner Sitzung am ………………… diese Begründung

beschlossen.

Dinklage, den____________________ ………………………

Bürgermeister