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WISSENSCHAFTLICHER DIENST DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020 EPRS

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WISSENSCHAFTLICHERDIENST

DES EUROPÄISCHENPARLAMENTS

LEITFADENFÜR EU-FÖRDERUNGEN2014-2020

EPRS

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HERAUSGEBER

Dieser Leitfaden wurde vom Wissenschaftlichen Dienst für die Mitglieder des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments erstellt (EPRS).Kontakt: [email protected]

VERFASSER

Vasilis Margaras

SPRACHFASSUNGEN

Original: ENÜbersetzungen: DE, EL, ES, FR, IT, NL, PL, PT, RO

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Für den Inhalt dieses Dokuments ist ausschließlich der Verfasser verantwortlich. Die darin vertretenen Auffassun-gen entsprechen nicht unbedingt dem Standpunkt des Europäischen Parlaments. Das Dokument richtet sich an die Mitglieder und Mitarbeiter des EP und ist für deren parlamentarische Arbeit bestimmt. Nachdruck und Über-setzung – außer zu kommerziellen Zwecken – mit Quellenangabe sind gestattet, sofern das Europäische Parlament vorab unterrichtet und ihm ein Exemplar übermittelt wird.

Erste Ausgabe: Januar 2017.Zweite überarbeitete Ausgabe: April 2017.Dritte überarbeitete Ausgabe: Juli 2017.Brüssel © Europäische Union, 2017.

Deckblatt: Rio-Andirrio-Brücke (Griechenland) © Meletios/Shutterstock

Die zahlreichen nützlichen Hyperlinks in diesem Leitfaden können in der PDF-Version verfolgt werden, die unter der folgenden Adresse oder über den QR-Code abrufbar ist.

http://www.europarl.europa.eu/EPRS/Funding_Guide.pdf

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Zweite überarbeitete Ausgabe

LEITFADENFÜR EU-FÖRDERUNGEN2014-2020

WISSENSCHAFTLICHERDIENST

DES EUROPÄISCHENPARLAMENTS

EUROPEANPARLIAMENTARY

RESEARCHSERVICE

EPRS

GUIDETO EU FUNDING

EUROPEANPARLIAMENTARY

RESEARCHSERVICE

EPRS

GUIDETO EU FUNDING

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3LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

INHALTSVERZEICHNIS

EINLEITUNG .........................................................................................................................9

REGIONALPOLITIK DER EU: VON DER EU GEFÖRDERTE PROJEKTE IN ALLEN EU-REGIONEN .................................................................................................... 10

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ............................................... 11Kohäsionsfonds ......................................................................................................................... 12Europäischer Sozialfonds (ESF) ............................................................................................ 14Beschäftigungsinitiative für Jugendliche ........................................................................ 15Andere Instrumente ................................................................................................................. 15

EUROPÄISCHE TERRITORIALE ZUSAMMENARBEIT (INTERREG) ....................... 18INTERREG EUROPE .................................................................................................................... 19Netzwerkprogramme .............................................................................................................. 19Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit ............................................ 20Makroregionale Strategien ................................................................................................... 20

LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG .................................... 21Direkte Einkommensbeihilfen für Landwirte und marktbezogene Maßnahmen 22Entwicklung des ländlichen Raums ................................................................................... 23Forschungs- und Innovationsmöglichkeiten in der Landwirtschaft ...................... 25Weitere Möglichkeiten in der Landwirtschaft ................................................................ 26

VERKEHR ............................................................................................................................ 27EU-finanzierte TEN-V-Projekte .............................................................................................. 27

TOURISMUS ...................................................................................................................... 29

FISCHEREI .......................................................................................................................... 33Europäischer Meeres- und Fischereifonds ....................................................................... 33

EUROPÄISCHER FONDS FÜR STRATEGISCHEINVESTITIONEN (EFSI) ......... 36

BESCHÄFTIGUNG, SOZIALES, INTEGRATION ....................................................... 38Europäischer Sozialfonds (ESF) ............................................................................................ 38Europäisches Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) ......... 39PROGRESS .................................................................................................................................... 39EURES ............................................................................................................................................ 40Mikrofinanzierungsinstrument Progress .......................................................................... 40

ASYL, MIGRATION, INTEGRATION ............................................................................ 44

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4 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

SICHERHEIT, GRENZEN, POLIZEI ............................................................................... 46

KATASTROPHENSCHUTZ, SCHUTZ VOR NATURKATASTROPHEN ............... 48Katastrophenschutzverfahren der Union ....................................................................... 48Solidaritätsfonds der Europäischen Union ...................................................................... 49

KULTUR, BILDUNG, EUROPÄISCHE IDENTITÄT, JUGEND, SPORT ................. 50Kreatives Europa........................................................................................................................ 50Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ ......................................................... 52Erasmus+ ..................................................................................................................................... 53Erasmus+ für die Forschung ................................................................................................. 56Europäischer Freiwilligendienst .......................................................................................... 56Jugendaustausch ...................................................................................................................... 56Europäisches Jugendportal .................................................................................................. 57Berufliche Aus- und Weiterbildung .................................................................................... 57Erwachsenenbildung .............................................................................................................. 57COSME-Programm: Erasmus für Jungunternehmer ..................................................... 58Sport ............................................................................................................................................. 59

BÜRGERLICHE RECHTE UND FREIHEITEN, JUSTIZ ............................................. 61Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ 2014-2020 .......... 61Programm „Justiz“ ..................................................................................................................... 62Gleichstellung der Geschlechter ......................................................................................... 63

UMWELT ............................................................................................................................. 65

FORSCHUNG, INNOVATION, IKT, ENERGIE............................................................ 67Horizont 2020 ............................................................................................................................ 68Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung ................................................... 69Galileo .......................................................................................................................................... 69Copernicus ................................................................................................................................. 69Forschungsfonds für Kohle und Stahl ............................................................................... 70IKT und Breitbandversorgung .............................................................................................. 70Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) im Bereich Telekommunikation ................... 70

ENERGIE .............................................................................................................................. 71Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) im Energiesektor ................................................. 71Europäisches Energieprogramm zur Konjunkturbelebung ...................................... 72

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5LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

Horizont 2020 ............................................................................................................................. 72NER 300 ........................................................................................................................................ 72Kohäsionsfonds ......................................................................................................................... 72Europäische Investitionsbank (EIB) .................................................................................... 73Nützliche Links .......................................................................................................................... 73

GESUNDHEIT .................................................................................................................... 74Drittes Gesundheitsprogramm ............................................................................................ 74Suchtprävention ........................................................................................................................ 75

ENTWICKLUNGSHILFE UND HUMANITÄRE HILFE ............................................. 77EU-Haushalt in Zahlen ............................................................................................................ 79

AKTUELLE INFORMATIONEN ÜBER EU-FÖRDERUNGEN – WEITERE HINWEISE ZUM ANTRAGSVERFAHREN .................................................................. 81

BILDNACHWEISE ............................................................................................................. 83

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6 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

AKRONYME UND PROGRAMME

AMIF Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

GAP Gemeinsame Agrarpolitik

CEF Fazilität „Connecting Europe“ (für Verkehrsinfrastruktur)

CF Kohäsionsfonds

GFP Gemeinsame Fischereipolitik

COSME Europäisches Programm für kleine und mittlere Unternehmen

DEVCO Generaldirektion der Europäischen Kommission für Internationale Zusammen-arbeit und Entwicklung

ELER Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

EaSI Europäisches Programm für Beschäftigung und soziale Innovation

EBWE Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

ECHO Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe

EEEF Europäischer Energieeffizienzfonds

EEPR Europäisches Energieprogramm zur Konjunkturbelebung

EFSI Europäischer Fonds für strategische Investitionen

EGF Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung

EVTZ Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit

EIAH Europäische Plattform für Investitionsberatung

EIB Europäische Investitionsbank

FEI Europäischer Investitionsfonds

EIP-AGRI Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“

EIT Europäisches Innovations- und Technologieinstitut

ELENA Europäisches Finanzierungsinstrument für nachhaltige Energieprojekte von Städten und Regionen

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7LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

EMFF Europäischer Meeres- und Fischereifonds

EMN Europäisches Migrationsnetzwerk

ENRD Europäisches Netz für die Entwicklung des ländlichen Raums

EPALE Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa

Erasmus+ EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport

EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

ESF Europäischer Sozialfonds

ESIF Europäische Struktur- und Investitionsfonds

ESPON Europäisches Beobachtungsnetz für Raumordnung (European Observation Network for Territorial Development and Cohesion)

ETC Europäische territoriale Zusammenarbeit

EURES Europäisches Portal zur beruflichen Mobilität

EUSAIR EU-Strategie für die Region Adria-Ionisches Meer

EUSALP EU-Strategie für den Alpenraum

EUSBSR EU-Strategie für den Ostseeraum

EUSDR EU-Strategie für den Donauraum

EUSF Solidaritätsfonds der Europäischen Union

EVS Europäischer Freiwilligendienst

FEAD Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen

FPI Dienst für außenpolitische Instrumente

GMES Europäisches Erdbeobachtungsprogramm

BNE Bruttonationaleinkommen

H2020 EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020

IKT Informations- und Kommunikationstechnologien

INEA Exekutivagentur für Innovation und Netze

INTERREG Europäische territoriale Zusammenarbeit

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8 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

IPA Instrument für Heranführungshilfe

IPARD Heranführungsinstrument für die Entwicklung des ländlichen Raums

ISF Fonds für die innere Sicherheit

ITER Internationaler thermonuklearer Versuchsreaktor

JASPERS Gemeinsame Hilfe bei der Unterstützung von Projekten in europäischen Regionen

JESSICA Gemeinsame europäische Unterstützung für Investitionen zur nachhaltigen Stadtentwicklung

JRC Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission

LEADER Verknüpfung von Maßnahmen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft („Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale”)

LIFE+ EU-Finanzierungsinstrument für die Umwelt

NEET Jugendlicher, der sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befindet

NRO Nichtstaatliche Organisation

PROGRESS EU-Programm für Beschäftigungs- und Sozialpolitik

F&I Forschung und Innovation

RDP Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums

REA Exekutivagentur für die Forschung

RFCS Forschungsfonds für Kohle und Stahl

RTP Forschungs- und Ausbildungsprogramm

KMU Kleine und mittlere Unternehmen

TEN-T Transeuropäisches Verkehrsnetz

AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

URBACT EU-Programm zur integrierten Stadtentwicklung

VCS Fakultative gekoppelte Stützung (in der Landwirtschaft)

VET Berufliche Aus- und Weiterbildung

YEI Beschäftigungsinitiative für Jugendliche

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9LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

Der vorl iegende Leitfaden für Finanzierungen bietet einen ersten

Überblick über Fördermöglichkeiten für regionale und lokale Behörden, nicht-staatliche Organisationen, Unterneh-men, Fachkräfte und Bürger. Er soll in verständlicher Form über die wichtigs-ten EU-Fonds informieren und potenziell Begünstigten praktische Angaben zu den damit verbundenen Möglichkeiten zur Verfügung stellen. Da die Parame-ter für die Förderung einem ständigen Wandel unterliegen, wird der Leitfaden zur Abbildung dieser Neuerungen regel-mäßig aktualisiert.

Um die Suche zu vereinfachen, sind die Hauptförderbereiche in Unterabschnitte gegliedert. Es wurden zahlreiche Hyper-links (blau) in den Text aufgenommen, um den Zugang zu den Informationen über die jeweiligen Fördermöglichkeiten zu vereinfachen.

Nichtstaatliche Organisationen (NGO) erhalten in der Regel Fördermittel aus mehreren Programmen, zu denen bei-spielsweise der Europäische Sozialfonds, die Programme Kreatives Europa, Eu-ropa für Bürgerinnen und Bürger und Horizont 2020, der europäische Kata-strophenschutz und humanitäre Hilfe (ECHO) und die „Connecting Europe“.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können grundsätzlich Förder mittel aus einer ganzen Reihe von EU-Programmen beantragen (COSME, Fazilität „Connec-ting Europe“, Horizont 2020, Fonds für Regional- und Agrarpolitik, Europäischer Meeres- und Fischereifonds).

Aber auch in anderen Bereichen gibt es Fördermöglichkeiten. Ausschlaggebend sind vor allem die Art, der Umfang und die Prioritäten des Projekts, für das Mittel beantragt werden.

Dieser Leitfaden gibt einen ersten Über-blick über die Möglichkeiten, in den ver-schiedenen Politikbereichen EU-Gelder in Anspruch zu nehmen. Die Beantra-gung von EU-Fördermitteln kann je-doch ein bürokratischer und schwieriger Prozess sein, bei dem unter Umständen die Beratung durch geschultes Personal erforderlich ist. Außerdem können Fi-nanzmittel aus verschiedenen Quellen kombiniert werden.

Um die Orientierung zu erleichtern, sind in jedem Abschnitt die wichtigsten potenziell für eine Förderung in Frage kommenden Einrichtungen genannt. Diese Auflistung ist allerdings nicht voll-ständig.

EINLEITUNG

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10 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

REGIONALPOLITIK DER EU: VON DER EU GEFÖRDERTE PROJEKTE IN ALLEN EU-REGIONEN

Weil die einzelnen Projekte verschiedene Schwerpunktbereiche haben und sich die wesentlichen Prioritäten der Mitgliedstaaten unterscheiden, kann es auch zu Unter-schieden kommen, was die Antragsberechtigten betrifft.

D ie Regionalpolitik dient der Förderung aller Regionen und Städte, wenn es darum geht, Arbeitsplätze zu schaffen, die Wettbewerbsfähigkeit von Unterneh-

men, wirtschaftliches Wachstum und eine nachhaltige Entwicklung zu unterstützen sowie die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.

Die drei wichtigsten Fonds im Bereich der Regionalpolitik sind

1. der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), 2. der Kohäsionsfonds, 3. der Europäische Sozialfonds (ESF).

Zusammen mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) bilden sie die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds). Die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 enthält deren gemeinsame Bestimmungen und Prioritäten.

Antragsberechtigte: • lokale, regionale und nationale Behörden und Verwaltungsorgane;

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11LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

• soziale, kulturelle Einrichtungen sowie Bildungseinrichtungen; • Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie Organisationen für die

Ausbildung und die Unterstützung von Arbeitnehmern und die Stützung des Arbeitsmarktes;

• nichtstaatliche Organisationen und Wohltätigkeitsorganisationen; • öffentliche Verwaltungen und kommunale Einrichtungen; • Unternehmen, KMU einschließlich Kleinstunternehmen sowie sozialwirtschaft-

liche Unternehmen und Verbände.

Antragsberechtigte sollten sich mit der für die Koordinierung der Strukturfonds der Europäischen Union zuständigen Verwaltungsbehörde ihres Landes in Verbindung setzen. Dort erhalten sie weitere Informationen.

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)Die Investitionen des EFRE konzentrieren sich auf mehrere Schwerpunktbereiche. Dies wird als „thematische Konzentration“ bezeichnet. • Forschung und Innovation; • Digitale Agenda; • Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU); • CO2-arme Wirtschaft.

Die Verteilung der Mittel des EFRE auf diese Prioritäten hängt davon ab, welcher Kate-gorie die betreffende Region angehört. In besser entwickelten Regionen müssen mindestens 80 % der Mittel auf mindestens zwei der genannten Prioritäten verteilt werden, in Übergangsregionen 60 % und in weniger entwickelten Regionen 50 %.

Einige der Prioritäten sind inzwischen von zentraler Bedeutung. So müssen z. B. bestimmte EFRE-Mittel gezielt für Projekte im Hinblick auf eine CO2-arme Wirtschaft eingesetzt werden, und zwar 20 % in besser entwickelten Regionen, 15 % in Über-gangsregionen und 12 % in weniger entwickelten Regionen.

Besonderer Wert wird zunehmend auch auf nachhaltige Stadtentwicklung gelegt. Mindestens 5 % der Mittel des EFRE sind für „integrierte Maßnahmen“ in diesem Bereich vorgesehen, die von den Städten verwaltet werden.

Regionen, die durch ihre geografische Lage benachteiligt sind (abgelegene, bergige oder dünn besiedelte Gebiete), genießen einen Sonderstatus, damit die eventuell durch die Lage entstehenden Nachteile ausgeglichen werden können.

Antragsberechtigte: • lokale, regionale und nationale Behörden und Verwaltungsorgane; • nichtstaatliche Organisationen, Verbände und Stiftungen; • Unternehmen und KMU.

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12 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

KohäsionsfondsDer Kohäsionsfonds wurde für Mitgliedstaaten eingerichtet, deren Bruttonational-einkommen (BNE) pro Einwohner unter 90 % des EU-Durchschnitts liegt. Ziel sind der Ausgleich der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung.

Der Kohäsionsfonds dient hauptsächlich zur Unterstützung von Maßnahmen in den Bereichen Umwelt und Verkehr.

• Verkehr: Gefördert werden transeuropäische Verkehrsnetze, insbesondere von der EU ausgewiesene vorrangige Projekte von europäischem Interesse. Mit den Mitteln aus dem Kohäsionsfonds werden ferner Infrastrukturprojekte im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ gefördert.

• Umwelt: Unterstützt werden Energie- und Verkehrsprojekte, die einen ein-deutigen Nutzen für die Umwelt bedeuten, und zwar unter anderem durch Energieeffizienz, die Nutzung erneuerbarer Energien, den Ausbau des Schienen-verkehrs, die Förderung der Intermodalität sowie den Ausbau des öffentlichen Verkehrs.

Investitionsschwerpunkte des Kohäsionsfonds

a. Unterstützung des Übergangs zu einer CO2-armen Wirtschaft in allen Wirt-schaftszweigen durch

• Förderung der Produktion und Verteilung von Energie aus erneuerbaren Quel-len;

• Förderung von Energieeffizienz und der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen in Unternehmen;

• Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen in der öffentlichen Infra-struktur, einschließlich öffentlicher Gebäude, und im Wohnungsbau;

• Entwicklung und Einführung intelligenter Nieder- und Mittelspannungs-verteilersysteme;

• Förderung von Strategien zur Senkung des CO2-Ausstoßes in sämtlichen Ge-bieten und insbesondere in städtischen Gebieten, einschließlich der Förderung einer nachhaltigen multimodalen städtischen Mobilität und klimaschutzrele-vanter Anpassungsmaßnahmen;

• Förderung des Einsatzes hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung auf der Grund-lage des Nutzwärmebedarfs.

b. Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie der Risikoprävention und des Risikomanagements durch

• Unterstützung von Investitionen zur Anpassung an den Klimawandel, ein-schließlich ökosystemgestützter Ansätze;

• Förderung von Investitionen zur Bewältigung spezieller Risiken, Sicher-stellung des Katastrophenschutzes und Entwicklung von Katastrophen-managementsystemen.

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13LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

c. Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz durch

• Investitionen im Bereich der Abfallwirtschaft, um die Anforderungen des um-weltrechtlichen EU-Besitzstandes zu erfüllen und den von den Mitgliedstaaten ermittelten, über diese Anforderungen hinausgehenden Investitionsbedarf zu decken;

• Investitionen im Bereich der Wasserwirtschaft, um die Anforderungen des um-weltrechtlichen EU-Besitzstandes zu erfüllen und den von den Mitgliedstaaten ermittelten, über diese Anforderungen hinausgehenden Investitionsbedarf zu decken;

• Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und des Bodens und Förderung von Ökosystemdienstleistungen, einschließlich über Natura 2000 und grüne Infrastruktur;

• Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Umfelds, zur Wiederbelebung von Stadtzentren, zur Sanierung und Dekontaminierung von Industriebra-chen (einschließlich Umstrukturierungsgebieten), zur Verringerung der Luft-verschmutzung und zur Förderung von Lärmminderungsmaßnahmen.

d. Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfrastrukturen durch

• Unterstützung eines multimodalen einheitlichen europäischen Verkehrsraums durch Investitionen in das TEN V;

• Entwicklung und Verbesserung umweltfreundlicher (auch geräuscharmer) Ver-kehrssysteme mit geringen CO2-Emissionen, auch in Bezug auf Binnenwasser-straßen und den Seeverkehr, Häfen, multimodale Verbindungen und Flughafen-infrastruktur, um eine nachhaltige regionale und lokale Mobilität zu fördern;

• Entwicklung und Sanierung umfassender, hochwertiger und interoperabler Eisenbahnnetze und Förderung von Maßnahmen zur Lärmminderung.

e. Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und effizientere öffentliche Verwaltung durch Maß-nahmen zur Stärkung der institutionellen Kapazitäten und der Effizienz der öffentlichen Verwaltungen und Dienste, die mit der Umsetzung der Mittel aus dem Kohäsionsfonds zusammenhängen.

Antragsberechtigte: Alle Mitgliedstaaten mit einem Bruttonationaleinkommen von unter 90  % des EU-Durchschnitts können Mittel aus dem Kohäsionsfonds in Anspruch nehmen. Im Finanzierungszeitraum 2014-2020 sind dies Bulgarien, die Tschechische Republik, Kroatien, Estland, Zypern (auslaufend), Lettland, Litauen, Griechenland, Ungarn, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien und die Slowakei.

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14 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

Europäischer Sozialfonds (ESF)Der Europäische Sozialfonds ist Europas wichtigstes Instrument zur Förderung der Beschäftigung – mit ihm wird zu besseren Arbeitsplätzen und gerechteren Beschäf-tigungsmöglichkeiten für alle Unionsbürger beigetragen. Erreicht wird dies durch Investitionen in das Humankapital – in Arbeitnehmer, junge Menschen und die Arbeits-suchenden. ESF-Investitionen erstrecken sich auf alle Regionen der EU. Der ESF umfasst auch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen.

Die Europäische Kommission legt gemeinsam mit den EU-Ländern fest, auf welche Schwerpunkte sich der ESF erstrecken soll und wie die entsprechenden Mittel verwendet werden. Darüber hinaus werden 20 % der ESF Investitionen in Aktivitäten zur Förderung der sozialen Inklusion und zur Armutsbekämpfung verwendet.

Im Programmplanungszeitraum 2014-2020 werden die Mittel aus dem ESF vorrangig für vier thematische Ziele der Kohäsionspolitik eingesetzt:

1. Förderung von Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeits-kräfte;

2. Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung der Armut; 3. Investitionen in Bildung, Qualifikation und lebenslanges Lernen; 4. Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und einer effizienten öffentli-

chen Verwaltung.

Antragsberechtigte: • Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie Organisationen für die

Ausbildung und die Unterstützung von Arbeitnehmern; • nichtstaatliche Organisationen und Wohltätigkeitsorganisationen, Stiftungen

und Organisationen mit sozialer Ausrichtung; • staatliche, kommunale und regionale Behörden; • Unternehmen und Verbände.

ESF-Mittel werden über die Mitgliedstaaten und Regionen zur Verfügung gestellt. Projekte werden daher nicht direkt von Brüssel aus finanziert.

• Organisationen, die für ein Projekt Mittel aus dem ESF beantragen wollen, soll-ten mit der ESF-Verwaltungsbehörde ihres Landes oder ihrer Region Kontakt aufnehmen. Die zuständigen ESF-Kontaktadressen Ihres Landes finden Sie im Abschnitt Unterstützung vor Ort.

• Auch die länderspezifischen ESF-Kontaktadressen für Einzelpersonen, die an ESF-Projekten teilnehmen möchten, finden Sie im Abschnitt Unterstützung vor Ort. Nationale und regionale ESF-Websites sowie lokale Arbeitsvermittlungen sind ebenfalls eine gute Quelle für Informationen über die Möglichkeiten, die der ESF bietet.

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15LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

Beschäftigungsinitiative für JugendlicheDie Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wird vom ESF finanziert und wurde zur zusätzlichen Unterstützung von jungen Menschen bis 25 Jahre eingeleitet, die in Regionen leben, in denen die Jugendarbeitslosigkeit im Jahr 2012 mehr als 25 % betrug. Die Initiative richtet sich insbesondere an junge Menschen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden (NEETs), seit langem arbeitslos oder nicht als arbeitssuchend gemeldet sind.

Dadurch soll gewährleistet werden, dass in den Teilen Europas, wo die Probleme am dringendsten sind, junge Menschen gezielt gefördert werden. Die Initiative unterstützt in erster Linie die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen, Praktika, Stel-lenangeboten und Fortbildungsmaßnahmen, die zu einer Qualifikation führen.

Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ist eine der Hauptfinanzierungs-quellen der EU zur Unterstützung der Umsetzung der Jugendgarantie. Im Rahmen der Jugendgarantie sollen die Mitgliedstaaten Maßnahmen treffen, damit jungen Menschen unter 25 Jahren binnen vier Monaten nach dem Verlassen der Schule oder dem Verlust des Arbeitsplatzes eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiter-bildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- oder Praktikumsplatz angeboten wird.

Antragsberechtigte: • Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie Organisationen für die

Ausbildung und die Unterstützung von Arbeitnehmern; • nichtstaatliche Organisationen und Wohltätigkeitsorganisationen, Stiftungen

und Organisationen mit sozialer Ausrichtung; • staatliche, kommunale und regionale Behörden; • Unternehmen und Verbände.

Andere InstrumenteGemeinsame Hilfe bei der Unterstützung von Projekten in europäischen Regionen (JASPERS)JASPERS ist eine Partnerschaft zur technischen Unterstützung zwischen der Europä-ischen Kommission, der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE). Sie gewährt Empfängerländern unabhängige Beratung, damit diese hochwertige große Projekte, für die Mittel aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) bereitgestellt werden sollen, besser planen, entwickeln und durchführen können.

Das Leistungsspektrum von JASPERS umfasst unter anderem:

• Unterstützung bei der Projektvorbereitung – von der Identifizierung bis zur Einreichung des Antrags auf EU Finanzhilfen;

• unabhängige Qualitätsprüfung von Projekten;

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16 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

• Projektprüfungsfunktion, die alle größeren Projekte, die direkt bei der Kommis-sion eingereicht werden, einbezieht;

• horizontale Aufträge und strategische Unterstützung; • Aufbau von Kapazitäten, einschließlich eines Kompetenzzentrums; • Unterstützung bei der Projektumsetzung; • Projekte im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“, hauptsächlich im Stra-

ßen- und im Eisenbahnsektor; • Europäische Plattform für Investitionsberatung (European Investment Advisory

Hub – EIAH) durch die Überprüfung und Bearbeitung von Anträgen.

Mit JASPERS sollen Infrastrukturprojekte unterstützt werden, die gemäß der Ver-ordnung mit gemeinsamen Bestimmungen als „Großprojekte“ definiert sind, bei-spielsweise Projekte in den Bereichen Straßen- und Schienennetz, Wasser, Abfall, Energie und Stadtverkehr. In kleinen Ländern, in denen es nur wenige Projekte dieser Größenordnung gibt, konzentriert sich JASPERS auf die größten Projekte.

Instrumente für Stadtentwicklung Im Finanzierungszeitraum 2014-2020 steht die städtische Dimension im Zentrum der Kohäsionspolitik. Mindestens 50 % der Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für diesen Zeitraum werden in städtische Gebiete investiert. Diese Förderung könnte zu einem späteren Zeitraum noch angehoben werden. Circa 10 Mrd. EUR aus dem EFRE werden direkt in integrierte Strategien zur nachhaltigen Stadtentwicklung investiert. Die Stadtentwicklung wird aus verschiedenen Fonds, z. B. dem EFRE und dem Kohäsionsfonds, finanziert. Weitere Instrumente zur Unterstützung politischer Entscheidungsträger bei der Konzeption von Stadtentwicklungsstrategien:

TAIEX REGIO PEER 2 PEERTAIEX REGIO PEER 2 PEER ist ein Forum zum Austausch von Fachwissen zwischen Stellen, die die Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Kohäsionsfonds verwalten.

StadtentwicklungsnetzDas Stadtentwicklungsnetz (Urban Development Network) setzt sich aus über 500 Städten und städtischen Gebieten in der gesamten EU zusammen, die dafür verant-wortlich sind, integrierte Maßnahmen auf der Basis nachhaltiger Stadtentwicklungs-strategien umzusetzen, die im Zeitraum 2014-2020 über den EFRE finanziert werden.

Gemeinsame europäische Unterstützung für Investitionen zur nachhaltigen Stadtentwicklung (JESSICA)Über JESSICA werden nachhaltige Stadtentwicklung und entsprechende Sanie-rungsmaßnahmen durch Finanzinstrumente gefördert.

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17LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

Europäisches Finanzierungsinstrument für nachhaltige Energieprojekte von Städten und Regionen (ELENA)ELENA deckt bis zu 90 % der Kosten der technischen Hilfe zur Vorbereitung, Umset-zung und Finanzierung von Investitionen in nachhaltige Energie. Dazu gehören etwa Machbarkeits- und Marktstudien, die Strukturierung von Programmen, Energieaudits und die Vorbereitung von Ausschreibungsverfahren. Mit ELENA-Mitteln wird bei-spielsweise die Umrüstung öffentlicher und privater Gebäude gefördert, aber auch nachhaltiges Bauen, energieeffiziente Fernwärme- und Fernkühlnetze, umweltfreund-licher Verkehr usw.

URBACT IIIURBACT III ist das Programm der EU für integrierte, nachhaltige Stadtentwicklung. Es bietet Städten europaweit die Gelegenheit, durch Netzwerke, den Austausch von Erfahrungen und Erkenntnissen sowie die Festlegung bewährter Verfahren inte-grierte Lösungen für gemeinsame Herausforderungen zu erarbeiten und so bessere Stadtentwicklungsstrategien zu ermöglichen. URBACT ist ein kohäsionspolitisches Instrument, das über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie von den 28 Mitgliedstaaten und Norwegen und der Schweiz finanziert wird.

Nach dem Erfolg von URBACT I und II wurden die Finanzmittel für URBACT III (2014-2020) aufgestockt und das Programm erweitert, um auch weiterhin eine integrierte, nachhaltige Stadtentwicklung zu ermöglichen und zur Erfüllung der Ziele der Strategie Europa 2020 beizutragen. Der Schwerpunkt des URBACT-III-Programms liegt auf vier Hauptzielen:

1. Kapazität zur Erreichung der politischen Ziele: für mehr Leistungsfähigkeit der Städte, um nachhaltige Stadtentwicklung und entsprechende Verfahren integriert und partizipativ zu verwalten;

2. Gestaltung der Politik: zur besseren Gestaltung nachhaltiger Strategien und Aktionspläne in Städten;

3. Umsetzung der Politik: für eine bessere Umsetzung integrierter und nachhal-tiger Strategien und Maßnahmen in Städten;

4. Wissensaufbau und -austausch: Damit sich die Stadtentwicklungspolitik verbessert, soll erreicht werden, dass Praktiker und Entscheidungsträger aller Ebenen Zugang zu Wissen haben und Informationen zu allen Aspekten der nachhaltigen Stadtentwicklung austauschen.

Diese Ziele sollen durch transnationalen Austausch, Kapazitätsaufbau sowie Kapi-talisierung und Weitergabe von Wissen und Informationen erreicht werden.

Antragsberechtigte: Städte, Gemeinden, subkommunale Ebenen von staatlichen, politischen und öffent-lichen Verwaltungseinrichtungen mit Regulierungskompetenz.

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18 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

EUROPÄISCHE TERRITORIALE ZUSAMMENARBEIT(INTERREG)

Die europäische territoriale Zusammenarbeit, besser bekannt unter der Bezeich-nung Interreg, ist neben dem Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachs-

tum“ eines der beiden Ziele der Kohäsionspolitik, und bietet einen Rahmen für die Umsetzung gemeinsamer Maßnahmen sowie für den politischen Austausch zwischen nationalen, regionalen und lokalen Akteuren aus verschiedenen Mitgliedstaaten. Das übergreifende Ziel der Europäischen territorialen Zusammenarbeit ist die Förderung einer harmonischen wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Entwicklung in der gesamten EU. Interreg besteht aus drei Bereichen der Zusammenarbeit:

1. grenzübergreifende Zusammenarbeit (Interreg A);2. transnationale Zusammenarbeit (Interreg B);3. interregionale Zusammenarbeit (Interreg C).

Für das in der aktuellen Förderperiode 2014-2020 laufende Programm Interreg V ist ein Budget von 10,1 Mrd. EUR vorgesehen, das in über 100 Programme für die Zusammenarbeit zwischen Regionen und Partnern im territorialen, sozialen und wirtschaftlichen Bereich investiert werden soll. In diesem Budget sind auch die Mit-telzuweisungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für Mitgliedstaaten enthalten, damit sie sich an Programmen zur Zusammenarbeit an den Außengrenzen der EU beteiligen.

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19LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

Das Programm zur interregionalen Zusammenarbeit (Interreg Europe) und drei Netz-werkprogramme (Urbact III, Interact III und ESPON) decken alle 28 EU-Mitgliedstaaten ab. Diese Programme bieten einen Rahmen für den Erfahrungsaustausch zwischen regionalen und lokalen Stellen in verschiedenen Ländern.

INTERREG EUROPEMithilfe von Interreg Europe sollen regionale und lokale Gebietskörperschaften europaweit ihre Politik besser gestalten und bessere Ergebnisse liefern können. Es soll dafür gesorgt werden, dass die Arbeit der Behörden in den Bereichen Investi-tionen, Innovationen und Umsetzung Menschen und Regionen ganzheitlich und nachhaltig beeinflusst, indem ein entsprechendes Umfeld geschaffen wird und Gele-genheiten zum Austausch von Lösungen geboten werden. Sämtliche Maßnahmen, die mit finanzieller Unterstützung von Interreg Europe entwickelt werden, müssen einer der folgenden vier Kategorien angehören:

1. Forschung und Innovation;2. Wettbewerbsfähigkeit von KMU;3. CO2-arme Wirtschaft;4. Umwelt und Ressourceneffizienz.

Mögliche Anspruchsberechtigte: • Öffentliche Stellen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene; • Verwaltungsbehörden bzw. zwischengeschaltete Stellen, die für die Programme

„Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ oder die europäische territoriale Zusammenarbeit zuständig sind;

• Agenturen, Forschungseinrichtungen, thematisch ausgerichtete und gemein-nützige Organisationen: Organisationen dieser Art gehören zwar nicht zur Hauptzielgruppe, können aber durch Interreg Europe gefördert werden, wenn sie sich vorab mit den jeweiligen Entscheidungsträgern auf lokaler Ebene in Verbindung setzen, um Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit im Rahmen von Interreg Europe zu ermitteln.

NetzwerkprogrammeIm Rahmen des Netzwerkprogramms Interact werden Dienstleistungen und Pro-dukte (harmonisierte Instrumente, innovative Wege der Zusammenarbeit) zur Unterstützung des Netzes für Zusammenarbeit und Austausch für Programme für die territoriale Zusammenarbeit angeboten.

Mithilfe von ESPON, dem Europäischen Beobachtungsnetz für Raumordnung, wer-den Entwicklungen im europäischen Raum untersucht und prognostiziert.

Das Programm Urbact ermöglicht es Städten europaweit, durch Vernetzung und den Austausch bewährter Verfahren einheitliche Lösungen zur Bewältigung gemeinsamer urbaner Herausforderungen zu entwickeln (weitere Informationen im vorherigen Abschnitt verfügbar).

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20 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

Europäischer Verbund für territoriale ZusammenarbeitDer Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) ist ein Rechts-instrument, durch das territoriale Zusammenarbeit vereinfacht und gefördert wird, indem es Mitgliedstaaten, regionalen und lokalen Behörden, Verbänden und anderen öffentlichen Stellen ermöglicht wird, Kooperationsverbünde mit eigener Rechtspersönlichkeit zu gründen. Es besteht keine Pflicht, auf einen EVTZ zurück-zugreifen. Eine Liste der aktuellen EVTZ finden Sie hier. Die EVTZ unterliegen der Verordnung (EU) Nr. 1302/2013, die durch nationale Bestimmungen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten ergänzt wird.

Makroregionale Strategien Eine „makroregionale Strategie“ stellt einen einheitlichen Rahmen zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen dar, mit denen Mitgliedstaaten und Drittländer in denselben geografischen Gebieten konfrontiert sind. Diese würden von einer ver-stärkten Zusammenarbeit, die zur Verwirklichung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts beiträgt, profitieren. Die makroregionalen Strategien werden vom Europäischen Rat gebilligt und können u. a. durch die europäischen Struktur- und Investitionsfonds gefördert werden.

In Europa wurden mehrere Makroregionen ausgewiesen, die große staatenüber-greifende Gebiete umfassen. Für diese bestehen folgende Strategien der EU: die EU-Strategie für den Ostseeraum (EUSBSR), die im Oktober 2009 verabschiedet wurde, die EU-Strategie für den Donauraum (EUSDR), die seit Juni 2011 umgesetzt wird, die EU-Strategie für die Region Adria-Ionisches Meer (EUSAIR), die 2012 von der Europäischen Kommission genehmigt wurde, sowie die EU-Strategie für den Alpenraum (EUSALP), die 2015 verabschiedet wurde.

Es gibt keine Standarddefinition für Makroregionen. Im Allgemeinen bezieht sich der Begriff auf Gebiete, die sich über mehrere Länder oder Regionen hinweg erstrecken und eine oder mehrere gemeinsame Eigenschaften haben bzw. sich gemeinsamen Herausforderungen stellen müssen. Ziel der makroregionalen Strategien der EU ist es, den Wert von Maßnahmen – unabhängig davon, ob diese von der EU, nationalen oder regionalen Behörden oder durch den dritten oder privaten Sektor durchgeführt werden – zu erhöhen, sodass die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Makroregion spürbar gestärkt wird. Die makroregionalen Strategien der EU können sich nicht auf zusätzliche Finanzierungen stützen. In dieser Hinsicht besteht eine wichtige Aufgabe darin, Wege zu finden, damit vorhandene Ressourcen, Rechtsvorschriften und Strukturen zum Wohl der gesamten Region besser genutzt werden können.

Mögliche Anspruchsberechtigte: • nationale und dezentrale Behörden; • regionale und lokale Verwaltungsstrukturen sowie Politikgestaltungsorgane; • nichtstaatliche Organisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft, For-

schungseinrichtungen.

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21LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

Die Mittel für Programme zugunsten der Landwirtschaft werden aus zwei Fonds finanziert, die Teil des Gesamthaushaltsplans der EU sind:

• dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), aus dem in erster Linie die Direktzahlungen an Landwirte und Maßnahmen zur Regulierung der Agrarmärkte finanziert werden, und

• dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), aus dem die Programme der Mitgliedstaaten zur Entwicklung des ländlichen Raums kofinanziert werden.

Die Einkommen der Landwirte werden von der Europäischen Union durch Direkt-zahlungen gestützt. Im Gegenzug müssen die Landwirte einer landwirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen und eine Reihe von Standards in Bezug auf die Lebensmittel-sicherheit, den Umweltschutz, den Tierschutz und die Bewahrung ihres Landes in einem guten ökologischen und landwirtschaftlichen Zustand einhalten.

Die Finanzierung der ländlichen Entwicklung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähig-keit der Land- und Forstwirtschaft zu steigern, die Umwelt und ländliche Gebiete zu schützen, die Lebensqualität im ländlichen Raum zu verbessern, die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft voranzutreiben und regionale Konzepte für die ländliche Entwicklung zu fördern.

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22 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

Der EGFL und der ELER werden in geteilter Mittelverwaltung zwischen den Mit-gliedstaaten und der Union umgesetzt. Das bedeutet unter anderem, dass die Kommission ihre Beihilfen nicht direkt an die Empfänger auszahlt; dies ist Aufgabe der Mitgliedstaaten.

Direkte Einkommensbeihilfen für Landwirte und marktbe-zogene MaßnahmenDirektzahlungen sind jährliche Zahlungen, die den Landwirten als Einkommensbei-hilfe und „Sicherheitsnetz“ direkt überwiesen werden. Marktbezogene Maßnahmen sind Teil der gemeinsamen Marktorganisation (GMO), mit der die Parameter für Interventionen auf den Agrarmärkten und für die sektorspezifische Unterstützung (z. B. für Obst und Gemüse, Wein, Olivenöl und Schulprogramme) festgelegt werden.

Landwirte sind in der Regel zum Erhalt von Direktzahlungen berechtigt, die die wichtigste Form der EU-Förderung in der Landwirtschaft sind. Die Landwirte erhalten die Direktzahlungen im Rahmen bestimmter Förderprogramme des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft. Jeder EU-Mitgliedstaat legt über sein Landwirt-schaftsministerium in eigenen operationellen Programmen Förderkriterien fest und trägt die Verantwortung für die Verwaltung der Mittel innerhalb seines Staatsgebiets.

Die Direktzahlungen werden von Zahlstellen verwaltet, die von den nationalen Behörden eingesetzt werden. Es gibt verschiedene Direktzahlungsprogramme, z. B. die Basisprämienregelung oder die Kleinerzeugerregelung. Junglandwirte können einen Zuschlag in Höhe von 25 % ihres Direktzahlungsanspruchs erhalten. Anspruch auf diesen Zuschlag, der aus dem EGFL gewährt wird, haben Landwirte, die unter 40 Jahre alt sind.

Eine wichtige Komponente der Direktzahlungen sind die Ökologisierungszahlun-gen. Mit dieser zusätzlichen Unterstützung sollen jene Kosten ausgeglichen werden, die durch die Bereitstellung von Umweltgütern unter Nutzung dreier umwelt-freundlicher Landbewirtschaftungsmethoden – Anbaudiversifizierung, Bewahrung ökologischer Vorrangflächen und Erhaltung von Dauerweideland – entstehen und nicht durch den Marktpreis abgedeckt sind. Die Mitgliedstaaten müssen 30 % ihres einzelstaatlichen Finanzrahmens für Direktzahlungen für die Ökologisierungskom-ponente vorsehen.

Im Rahmen der neuen Vorschriften müssen bezuschusste Landwirte die Umwelt schützen und zum Abbau von Treibhausgasemissionen beitragen, beispielsweise durch

• den Anbau einer größeren Vielfalt von Kulturpflanzen, wodurch die Böden und Ökosysteme widerstandsfähiger werden;

• die Erhaltung von Dauergrünland, wodurch Kohlenstoff bodengebunden bleibt und Grünlandhabitate geschützt werden;

• Gewässer- und Habitatschutz durch Ausweisung ökologischer Vorrangflächen.

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23LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

Daneben gibt es verschiedene Marktstützungsmaßnahmen, da die Landwirtschaft stärker wetter- und klimaabhängig ist als viele andere Branchen. Außerdem ist es für die Landwirtschaft charakteristisch, dass eine Reaktion auf das Auftreten von Nachfragesignalen nur zeitlich verzögert möglich ist. Bereits kleine Änderungen der Produktionsmengen können starke Auswirkungen auf die Preise haben, da der Kon-sum von Nahrungsmitteln gegenüber dem von anderen Erzeugnissen weitgehend konstant ist. Die Mitgliedstaaten können bestimmten Arten landwirtschaftlicher Betriebe und bestimmten Sektoren, die aus wirtschaftlichen, sozialen und/oder ökologischen Gründen von besonderer Bedeutung sind und mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben, eine fakultative gekoppelte Stützung gewähren.

Entwicklung des ländlichen RaumsDie Entwicklung des ländlichen Raums wird zum Teil aus dem Europäischen Land-wirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zum Teil aus nationalen/regionalen und gelegentlich auch privaten Quellen finanziert.

Die EU-Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums wird auf der Grundlage nationaler oder regionaler mehrjähriger Programme zur ländlichen Entwicklung umgesetzt, die von den EU-Mitgliedstaaten oder Regionen konzipiert und verwaltet und von der Kommission genehmigt werden. Jedes Programm ist Ausdruck einer eigenen Strategie, die unter Einhaltung der EU-Prioritäten für ländliche Entwicklung auf die Bedürfnisse des jeweiligen Landes bzw. der jeweiligen Region abgestimmt sein muss.

Die Mitgliedsländer müssen ihre Programme zur ländlichen Entwicklung unter Berücksichtigung von mindestens vier der sechs gemeinsamen EU-Prioritäten ausarbeiten:

1. Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten,

2. Verbesserung der Lebens- und Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Land-wirtschaft sowie Förderung innovativer Bewirtschaftungsmethoden und nach-haltiger Forstwirtschaft,

3. Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft,

4. Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme,

5. Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung der Land- und Fortwirtschaft sowie der Lebensmittelbranche beim Übergang zu einer CO2- armen und klimaresistenten Wirtschaft,

6. Förderung der sozialen Inklusion, der Bekämpfung der Armut und der wirtschaft-lichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten.

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24 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

Diese Prioritäten der ländlichen Entwicklung sind wiederum in detailliertere Schwer-punktbereiche unterteilt:

1. Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten: • Förderung der Innovation, der Zusammenarbeit und des Aufbaus einer

Wissensbasis in ländlichen Gebieten; • Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittel-

erzeugung und Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation, unter anderem zu dem Zweck eines besseren Umweltmanagements und einer besseren Umweltleistung;

• Förderung des lebenslangen Lernens und der beruflichen Bildung in der Land- und Forstwirtschaft.

2. Verbesserung der Lebens- und Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Land-wirtschaft sowie Förderung innovativer Bewirtschaftungsmethoden und nach-haltiger Forstwirtschaft: • Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe,

Unterstützung der Betriebsumstrukturierung und modernisierung insbe-sondere mit Blick auf die Erhöhung der Marktbeteiligung und -orientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung;

• Erleichterung des Zugangs angemessen qualifizierter Landwirte zum Agrarsektor und insbesondere des Generationswechsels.

3. Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließlich Verarbei-tung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft: • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Primärerzeuger im Wege ihrer bes-

seren Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätsrege lungen, die Erhöhung der Wertschöpfung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die Absatzförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege, Erzeugergemeinschaften und -organisationen sowie Branchenverbände;

• Unterstützung der Risikovorsorge und des Risikomanagements in land-wirtschaftlichen Betrieben.

4. Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme: • Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt,

auch in Natura-2000-Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, der Landbewirtschaf-tung mit hohem Naturschutzwert sowie des Zustands der europäischen Landschaften;

• Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Dün-gemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln;

• Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung.

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25LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

5. Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft sowie der Lebensmittelbranche beim Übergang zu einer CO2- armen und klimaresistenten Wirtschaft: • Effizienzsteigerung bei der Wassernutzung in der Landwirtschaft; • Effizienzsteigerung bei der Energienutzung in der Landwirtschaft und der

Nahrungsmittelverarbeitung; • Erleichterung der Versorgung mit und der stärkeren Nutzung von erneuer-

baren Energien, Nebenerzeugnissen, Abfällen und Rückständen und ande-ren Ausgangserzeugnissen außer Lebensmitteln für die Bioökonomie;

• Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen;

• Förderung der CO2-Speicherung und -Bindung in der Land- und Forst wirtschaft;

• Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und der Schaffung von Arbeitsplätzen;

• Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten.6. Förderung des Zugangs zu hochwertigen Informations- und Kommunikations-

technologien (IKT) und ihres Einsatzes in ländlichen Gebieten.

Auf der Basis einer Bedarfsanalyse für das jeweilige Gebiet legen die Mitgliedstaaten bzw. Regionen innerhalb ihrer Programme zur ländlichen Entwicklung quantitative Ziele für diese Schwerpunktbereiche fest. Anschließend legen sie dar, mit welchen Maßnahmen sie diese Ziele erreichen wollen und in welcher Höhe sie den einzelnen Zielen Mittel zuweisen werden.

Antragsberechtigte: • Verwaltungsstellen, • lokale und regionale Behörden und Einrichtungen, • Institute, Bildungseinrichtungen, • nichtstaatliche Organisationen, • Unternehmen, KMU und Verbände.

Forschungs- und Innovationsmöglichkeiten in der Land-wirtschaftFür die Entwicklung innovativer Projekte im Agrar-, Ernährungs- und Forstsektor enthält die Broschüre der EIP-AGRI zu Fördermöglichkeiten nützliche Informationen. In ihr werden viele Fragen rund um die verschiedenen Möglichkeiten von ELER über Horizont 2020 bis LIFE+ behandelt.

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26 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

Landwirte können außerdem Beihilfen im Bereich des EU-Förderprogramms Hori-zont 2020 für Ernährungssicherheit, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, marine, maritime und limnologische Forschung und Bioökonomie beantragen. Fördermög-lichkeiten in Bezug auf Nahrungsmittel und Ernährung sind im Teilnehmerportal aufgeführt.

Landwirte können darüber hinaus im Rahmen bestimmter Maßnahmen des COSME-Programms begünstigt werden, das von der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME) verwaltet wird. Der Aktionsplan Unternehmertum 2020 enthält ausführliche Informationen dazu.

Über die Europäische Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ (EIP-AGRI) werden aus dem ELER auch Wissenstransfer und Innovation unterstützt.

Weitere Möglichkeiten in der LandwirtschaftLEADER ist ein regionenbasierter „Bottom-up“-Ansatz zur Unterstützung von Kom-munen, die selbst lokale Entwicklungsstrategien gestalten und umsetzen. LEADER ist ein obligatorischer Bestandteil aller Programme der Mitgliedstaaten zur ländli-chen Entwicklung. Mindestens 5 % der über den ELER bereitgestellten nationalen Finanzrahmen müssen für LEADER-Maßnahmen aufgewendet werden.

Das Europäische Netz für die Entwicklung des ländlichen Raums (ENRD) dient dem Austausch von Erfahrungen und dem Aufbau einer Wissensbasis als Grundlage für die Gestaltung und Umsetzung künftiger Programme zur ländlichen Entwicklung.

Auch im Rahmen des Europäischen Sozialfonds sind Förderungen möglich, mit denen die Beschäftigungsbedingungen in ländlichen Gebieten verbessert werden sollen.

Auch öffentliche Stellen, die an der Umsetzung der Schulmilchregelung oder des Schulobstprogramms beteiligt sind oder den Absatz landwirtschaftlicher Erzeug-nisse in der EU und Drittländern fördern, können Mittel aus dem EGFL erhalten.

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27LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

VERKEHR

EU-finanzierte TEN-V-Projekte

D as TEN-V ist das größte politische Vorhaben im Bereich Verkehr. Damit werden folgende Zielsetzungen verfolgt:

• Vollendung des Kernnetzes mit neun multimodalen Kernnetzkorridoren bis 2030,

• Vollendung des Gesamtnetzes bis 2050, um die Erreichbarkeit aller europäischen Regionen zu ermöglichen.

Auf EU-Ebene werden Finanzhilfen für Projekte zur Umsetzung des TEN-V durch zwei Gruppen von Finanzierungsinstrumenten verfügbar gemacht:

• die Fazilität „Connecting Europe“ und • den Kohäsionsfonds und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.

Im Rahmen von Jahres- und Mehrjahresarbeitsprogrammen veröffentlicht die Kom-mission Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Projektanträge für die Gewährung von EU-Beihilfen. Um zu ermitteln, welche Projekte für Finanzhilfen in Frage kommen, führt die Kommission ein wettbewerbsorientiertes Auswahlver-fahren durch.

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28 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

Die Liste der ausgewählten Vorhaben und der entsprechenden Mittelzuweisun-gen der EU werden einem Ausschuss aus Vertretern der Mitgliedstaaten (dem CEF-Ausschuss) zur Genehmigung vorgelegt. Nach der Genehmigung durch den CEF-Ausschuss nimmt die Kommission Finanzierungsbeschlüsse für die einzelnen ausgewählten Projekte an und legt dabei die genauen Bedingungen für die Aus-zahlung der EU-Fördermittel fest, einschließlich Etappenzielen und Fristen, die einzuhalten sind.

Die Kommission verwaltet die CEF-Mittel direkt über die Exekutivagentur für Inno-vation und Netze (INEA).

Potenzielle Antragsberechtigte:

Vorschläge können von einem oder mehreren Mitgliedstaaten oder mit Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten durch internationale Organisationen, gemein-same Unternehmen oder öffentliche oder private Unternehmen oder Stellen, die in Mitgliedstaaten niedergelassen sind, eingereicht werden.

Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Vorhaben im Verkehrsbereich finden Sie hier.

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E inige Förderinstrumente der EU können auch genutzt werden, um die Tourismusbranche anzukurbeln und ihre Herausforderungen zu meistern. So

können z. B. Aktivitäten zum Aufbau von Reiseinfrastrukturen – wie Häfen oder Flughäfen – unterstützt, die Energieeffizienz von Hotels verbessert, Naherholungs-gebiete reaktiviert oder die Diversifizierung von KMU finanziert werden.

Viele juristische Personen (alle öffentlichen Stellen, Unternehmen und KMU, For-schungseinrichtungen, Universitäten, nichtstaatliche Organisationen, Initiativen für Tourismuszentren usw.) können – je nach den Auflagen des betreffenden Finan-zierungsprogramms – von EU-Fördermöglichkeiten profitieren. Für den Tourismus gibt es keinen gesonderten EU-Fonds, aber es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die bestehenden EU-Fonds auch zur Finanzierung tourismusbezogener Vorhaben zu nutzen. Diese sind im Folgenden beschrieben.

Die Liste dient lediglich als Orientierung, da sich in Zukunft in anderen Finan-zierungsinstrumenten weitere Möglichkeiten ergeben können. Wichtig ist auch, die operationellen Programme der einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu prüfen, um festzustellen, in welchen Bereichen in einem bestimmten Mitgliedstaat vorrangig Förderungen gewährt werden.

29LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

TOURISMUS

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30 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Im Rahmen des EFRE können unter anderem die folgenden Tourismusmaßnahmen gefördert werden: tourismusbezogene Forschung, technologische Innovation, Tou-rismuszentren, Entwicklung von IKT-Programmen, Entwicklung von Produkten mit hoher Wertschöpfung in Nischenmärkten (z. B. Ökotourismus, Gesundheits-, Kultur-, Gastronomie- und Sporttourismus), Maßnahmen zur Anbindung von Küstenregio-nen ans Landesinnere, Energieeffizienzmaßnahmen, nachhaltige kleine Tourismus-infrastrukturen, Förderung von Aktivitäten in den Bereichen Unternehmertum und berufliche Aus- und Weiterbildung.

Kohäsionsfonds Der Kohäsionsfonds findet auf die Mitgliedstaaten Anwendung, deren Bruttonatio-naleinkommen (BNE) je Einwohner unter 90 % des EU-Durchschnitts liegt. Sein Ziel ist der Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheit und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. Der Kohäsionsfonds dient zur Unterstützung von Maßnahmen in den Bereichen Verkehr und Umwelt. Was den Verkehr betrifft, wer-den transeuropäische Verkehrsnetze gefördert, insbesondere von der EU ausgewie-sene vorrangige Projekte von europäischem Interesse. Auch Infrastrukturprojekte im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ können Unterstützung erhalten. Im Umweltbereich können auch Energie- und Verkehrsprojekte Finanzhilfen aus dem Kohäsionsfonds erhalten, sofern sie einen eindeutigen Nutzen für die Umwelt haben, und zwar durch Energieeffizienz, die Nutzung erneuerbarer Energien, den Ausbau des Schienenverkehrs, eine bessere Anbindung der Verkehrssysteme, die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs usw.

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)Der ELER kann in ländlichen Regionen genutzt werden. Er soll u. a. zur Diversifizie-rung von landwirtschaftlichen hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten und zur Entwicklung nicht landwirtschaftlicher KMU in ländlichen Gebieten beitragen und darüber hinaus nachhaltigen und verantwortungsvollen Tourismus sowie die Wiederherstellung bzw. Sanierung des Kultur- und Naturerbes von Dörfern und Naturlandschaften fördern. Zu den Tätigkeiten, die aus dem ELER finanziert werden können, gehören der Kompetenzerwerb, die Einrichtung von Beratungsstellen, die Konzipierung lokaler Entwicklungspläne, Investitionen in Freizeitinfrastrukturen und die Schaffung von Zentren und Netzwerken.

Europäischer Sozialfonds (ESF)Der ESF kann in Anspruch genommen werden, um Fortbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer zu fördern und damit Unternehmen bei Umstrukturierungen oder Mangel an qualifiziertem Personal zu helfen, oder um die Ausbildung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen und aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen zu

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31LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

ermöglichen und so deren Befähigung und Beschäftigungschancen zu verbessern. Außerdem werden wechselseitiges Lernen, die Vernetzung sowie die Verbreitung und Förderung von bewährten Verfahren und Methoden im Bereich der sozialen Innovation unterstützt.

Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF)Mit dem EMFF werden Wirtschaftswachstum und soziale Eingliederung gefördert, Arbeitsplätze geschaffen und die Mobilität der Arbeitskräfte in Küstengemeinden unterstützt. Der EMFF zielt auf die Diversifizierung der Fischereitätigkeiten ab, wozu auch die Verlagerung auf andere Zweige der maritimen Wirtschaft gehört. Er kann auch für Studien, Konferenzen, Netzwerktätigkeiten und den Erwerb neuer berufli-cher Fähigkeiten in Anspruch genommen werden, um Erwerbstätigen im Fischerei-sektor und deren Lebenspartnern den Einstieg in Fremdenverkehrsaktivitäten oder die Ausübung ergänzender Tätigkeiten im Tourismusbereich zu ermöglichen.

LIFE-ProgrammLIFE ist das Förderprogramm der EU zur finanziellen Unterstützung unionsweiter Umwelt- und Naturschutzvorhaben. Die Schwerpunktbereiche des Teilprogramms „Umwelt“ sind Umwelt und Ressourceneffizienz, Natur und biologische Vielfalt sowie Umweltmanagement. Gebiete mit besonderer ökologischer Bedeutung können geschützt werden. Darüber hinaus können Vorhaben für Gebiete mit massiven Umweltproblemen entwickelt werden.

Programm „Kreatives Europa“Das Programm „Kreatives Europa“ setzt sich aus drei Unterprogrammen zusammen: dem Unterprogramm „Kultur“ für die Kultur- und Kreativwirtschaft, dem Unterpro-gramm „MEDIA“ für die audiovisuelle Branche sowie dem branchenübergreifenden Aktionsbereich für gemeinsame Projekte der Kultur- und Kreativwirtschaft und der audiovisuellen Branche. Länderübergreifende Vorhaben und Kooperationsnetze sollen angeregt werden. Auch die Verleihung des Titels „Kulturhauptstadt Europas“ gehört zu dem Programm.

COSMECOSME erleichtert KMU über die Kreditbürgschaftsfazilität und die Eigenkapitalfazi-lität für Wachstum den Zugang zu Finanzmitteln und fördert Unternehmertum und unternehmerische Kultur, insbesondere über das Austauschprogramm Erasmus für junge Unternehmer. Somit können diese Bestimmungen auch im Tourismusbereich tätigen Unternehmen von Nutzen sein.

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32 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

Erasmus+Mit Erasmus+ sollen die Kompetenzen und die Beschäftigungsfähigkeit verbessert und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Ausbildung gefördert werden. Daher können auch für Bildungsmaßnahmen im Tourismusbereich Erasmus+-Zuschüsse beantragt werden. Außerdem kann die Organisation europäi-scher Sportveranstaltungen unterstützt werden.

Horizont 2020Forschungsvorhaben und andere akademische Aktivitäten im Tourismusbereich können im Rahmen des Programms Horizont 2020 umgesetzt werden.

Europäisches Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI)Das EaSI umfasst die drei Unterprogramme PROGRESS (Programm für Beschäfti-gung und soziale Solidarität), EURES (Förderung der beruflichen Mobilität in der EU) und das Finanzinstrument der EaSI-Garantie (für Mikrofinanzierung und sozi-ales Unternehmertum). Mit PROGRESS wird analytische Arbeit unterstützt, die für die Politikgestaltung, soziale Innovation und die Erprobung der Sozialpolitik nützlich ist. EURES dient dazu, die Mobilität von Arbeitnehmern zu fördern und über Mobilitätsprogramme Unternehmen bei der Suche nach Arbeitskräften aus anderen EU-Ländern zu helfen. Das Finanzinstrument der EaSI-Garantie bietet Unterstützung bei der Gründung von kleinen Unternehmen oder sozialen Unter-nehmen, einschließlich Investitions-, Leasing- und Betriebskapitalbedarf, sowie bei dem Erwerb von Lizenzen und anderen Anlaufkosten. In diese Branche, in der viele unterschiedliche Akteure mit unterschiedlichen Bedürfnissen anzutreffen sind, sind im Lauf der Zeit Mittel aus verschiedensten Programmen geflossen. Eine ganze Reihe von Fonds kann von potenziellen Antragsberechtigten genutzt werden, um Vorhaben im Tourismusbereich umzusetzen.

Um den Zugang zu Informationen über die Programme und Möglichkeiten zu vereinfachen, hat die Kommission den

Leitfaden EU-Förderung für den Tourismussektor (2014-2020) („Guide on EU funding for the tourism sector (2014-2020)“)

herausgegeben.

Potenzielle Antragsberechtigte: • Tourismusunternehmen; • KMU; • Regionen, lokale Behörden.

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33LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

Europäischer Meeres- und FischereifondsDie Hauptziele der Strukturpolitik für die Fischerei bestehen darin, die Flotten-kapazität an die Fangmöglichkeiten anzupassen, um so der Überfischung der Bestände entgegenzuwirken, die Flotten zu modernisieren und ihre Wettbe-werbsfähigkeit durch den Abbau von Überschusskapazitäten zu erhöhen und der Branche Anreize zu bieten, damit sie in die Küstengebiete investiert, die stark von der Fischerei abhängig sind.

Der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) hilft Fischern beim Übergang zu einer nachhaltigen Fischereipraxis, unterstützt Gemeinden in Küstenregionen bei der Diversifizierung ihrer Wirtschaft, dient der Finanzierung von Projekten zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur Verbesserung der Lebensqualität an den Küsten Europas und erleichtert Antragstellern den Zugang zu Finanzmitteln.

Der EMFF ist der Fonds für die Meeres- und Fischereipolitik der EU für den Zeitraum 2014-2020.

Er beruht auf drei Schwerpunkten:

1. Eine ökologisch nachhaltige EU-Fischerei • Investitionen in selektivere Fanggeräte zur Einstellung der Rückwürfe,

FISCHEREI

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34 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

damit auf diese Weise die Folgen der Verpflichtung zur Anlandung aller Fänge, die im Rahmen der Reform der GAP seit 2015 gilt, bewältigt wer-den können;

• Vorrang für Datenerhebung und -kontrollen mittels einer erheblichen Aufstockung der zu diesem Zweck bereitgestellten EMFF-Mittel;

• Durchführung von Maßnahmen zur Sicherung der Bestände, zum Bei-spiel biologisch begründete Schonzeiten sowie befristete Fangverbote zur Entschädigung der betroffenen Fischer;

• Einfrieren der Beihilfen für Betreiber, die die GAP-Vorschriften nicht einhalten.

2. Ein wettbewerbsfähiger EU-Fischereisektor • Starthilfen (bis zu 75 000 EUR Investitionen in Schiffe unter 12 m) für

Fischer unter 40 Jahren mit einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren;

• Unterstützung der Diversifizierung der Einkommen der Fischer durch Nebentätigkeiten (z. B. Angeltourismus);

• Investitionen an Bord der Schiffe im Hinblick auf eine bessere Steuerung des Fangs und eine bessere Qualität sowie Investitionen in Hafenin-frastrukturen, um der Anlandepflicht nachkommen zu können;

• Förderung von Innovationen, einschließlich der Entwicklung moderne-rer und umweltfreundlicher Schiffe;

• Beibehaltung der Lagerhaltungsbeihilfe als Mittel zur Regulierung des Marktes;

• Förderung von Produktions- und Vermarktungsplänen, die von den Erzeugerorganisationen erstellt wurden;

• Beihilfen für den endgültigen Ausstieg zum Abwracken von Schiffen mit dem Ziel, die Kapazität und die Fischereitätigkeit der Flotte zu verringern, wobei diese Unterstützung auf die Überkapazität von Flottensegmenten abzielt und 2018 auslaufen soll;

• Förderung des Austausches von Maschinen zur Reduzierung der Leis-tung und der CO2-Emissionen (abhängig von der Reduzierung der Mo-torenleistung für Schiffe mit einer Länge zwischen 12 und 24 m);

• Investitionen in nachhaltige Aquakultur: Beihilfen für neue Betreiber, Ausbau der Infrastruktur und Förderung einer extensiven Aquakultur und besserer Umweltschutzmaßnahmen.

3. Bessere soziale Bedingungen • Investitionen zur Verbesserung von Gesundheit, Hygiene und Sicherheit

an Bord; • Berufsausbildung für Fischer;

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35LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

• Einführung eines Versicherungsfonds auf Gegenseitigkeit zur Abdeckung von Naturkatastrophen und Umweltunfällen oder Unfällen mit Per-sonenschaden (für Fischer sowie für Austernzüchter bei Krankheitsbefall ihrer Zucht).

Um feststellen zu können, ob ein Vorhaben im Rahmen des EMFF förderfähig ist, müssen sich potenzielle Antragsberechtigte an die nationale Behörde des jeweiligen Landes in der EU wenden, die mit der Verwaltung des operationellen Programms betraut ist.

Potenzielle Antragsberechtigte: • Berufsfischer, • regionale, nationale und kommunale Einrichtungen und Verwaltungsstellen, • Institutionen, Verbände, • regierungsunabhängige Organisationen, • Unternehmen, KMU.

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36 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

EUROPÄISCHER FONDS FÜR STRATEGISCHEINVESTITIONEN (EFSI)

D ie Investitionsoffensive für Europa soll Investitionen in strategische Projekte in der gesamten EU begünstigen. Abgesichert durch den Europäischen Fonds

für strategische Investitionen (EFSI), eine gemeinsame Initiative der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank-Gruppe (EIB und EIF), sollen mit der Investitionsoffensive in drei Jahren Investitionen von mindestens 315 Mrd. EUR mobilisiert werden. Alle Transaktionen des EFSI werden im Rahmen bestehender Strukturen der EIB-Gruppe umgesetzt. Sie werden einer standardisierten Sorgfalts-prüfung unterzogen und müssen von den Leitungsgremien der EIB genehmigt werden. Die Investitionsoffensive für Europa umfasst drei Hauptelemente, nämlich:

• den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), durch den min-destens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen mobilisiert werden sollen,

• die Verbesserung des Regelungsumfelds für Investitionen in der EU, • die Unterstützung des Investitionsumfelds in Europa durch die Europäische

Plattform für Investitionsberatung und das Europäische Investitionsvorha-benportal.

Die Schwerpunkte der Investitionsoffensive liegen in den Bereichen:

• strategische Infrastruktur einschließlich digitaler Netze, Verkehr und Energie, • Bildung, Forschung, Entwicklung und Innovation,

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37LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

• Ausbau der Energie aus erneuerbaren Quellen und Steigerung der Ressourcen-effizienz,

• Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Mithilfe des nachfrageorientierten EFSI werden Projekte in der gesamten EU gefördert, auch grenzüberschreitende Vorhaben. Es gibt keine geografischen oder branchenabhängigen Quoten. Ausschlaggebend ist allein der Nutzen des jeweili-gen Projekts. Projekte, die von der EIB aus EFSI-Mitteln mitfinanziert werden sollen, müssen das Standardverfahren der EIB für die Projektprüfung durchlaufen. So wird sichergestellt, dass ein Projekt für einen Finanzierungsbeitrag der EIB und mögli-cherweise für eine Förderung aus dem EFSI in Betracht kommt.

Konkret müssen die Projekte:

• volkswirtschaftlich und technisch solide sein, • in mindestens einem der in Artikel 9 der EFSI-Verordnung genannten Wirtschafts-

zweige angesiedelt sein, die für die Förderung aus dem EFSI in Betracht kom-men,

• zur Verwirklichung der Ziele der EU beitragen, z. B. zu dauerhaftem Wachstum und langfristiger Beschäftigung,

• so weit ausgereift sein, dass sie bankfähig sind, • eine dem Risiko angemessene Rendite bieten.

Sofern die Sorgfaltsprüfung der Projekte positiv ausfällt, werden sie den zuständi-gen Leitungsgremien der EIB-Gruppe zur Genehmigung vorgelegt. Operationen im Rahmen des Finanzierungsfensters „Infrastruktur und Innovation“ werden dem Investitionsausschuss des EFSI vorgelegt, um in das durch eine Garantie aus dem Haushalt der EU teilabgesicherte EFSI-Portfolio aufgenommen zu werden.

Die Projektträger sollten die üblichen Antragsverfahren für ein EIB-Darlehen befolgen.

Weitere Informationen:

• offizielle Website der EIB; • EFSI-Liste der bislang genehmigten Projekte; • Europäisches Investitionsvorhabenportal (EIPP), Online-Treffpunkt für Anleger

aus der ganzen Welt und Projektträger in der EU; • Europäische Plattform für Investitionsberatung (EIAH), Europas Tor zur Investi-

tionsförderung – Informationen zur Beantragung von EFSI-Mitteln finden Sie auf der Seite „Antragsverfahren für eine EFSI-Finanzierung“.

Antragsberechtigte: • Große Unternehmen, • Anleger und KMU.

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38 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

BESCHÄFTIGUNG, SOZIALES,INTEGRATION

Europäischer Sozialfonds (ESF)

D er Europäische Sozialfonds ist Europas wichtigstes Instrument zur Förderung der Beschäftigung – mit ihm wird zu besseren Arbeitsplätzen und gerechteren

Beschäftigungsmöglichkeiten für alle Unionsbürger beigetragen. Erreicht wird dies durch Investitionen in das Humankapital – in Arbeitnehmer, junge Menschen und alle Arbeitssuchende.

Die EU weist den Mitgliedstaaten und Regionen Mittel aus dem ESF zu, mit denen diese ihre operationellen Programme finanzieren. Mit diesen Programmen werden Beschäftigungsprojekte finanziert, die von einer Vielzahl öffentlicher und privater Organisationen, den sogenannten Begünstigten, durchgeführt werden. So werden die Teilnehmer dieser Projekte gefördert – in der Regel handelt es sich dabei um Einzelpersonen, aber allgemein auch um Unternehmen und Organisationen.

ESF-Mittel werden durch die Mitgliedstaaten und Regionen zur Verfügung gestellt, d. h. die Projekte werden nicht direkt aus Brüssel finanziert.

• Organisationen, die für ein Projekt ESF-Mittel beantragen wollen, sollten mit der ESF-Verwaltungsbehörde ihres Landes oder ihrer Region Kontakt aufnehmen. Die zuständigen ESF-Kontaktadressen Ihres Landes finden Sie im Abschnitt „Unterstützung vor Ort“.

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39LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

• Auch die länderspezifischen ESF-Kontaktadressen für Einzelpersonen, die an ESF-Projekten teilnehmen möchten, finden Sie im Abschnitt „Unterstützung vor Ort“. Nationale und regionale ESF-Websites sowie lokale Arbeitsvermittlun-gen sind ebenfalls eine gute Quelle für Informationen über die Möglichkeiten, die der ESF bietet.

Beispiele für ESF-geförderte Projekte in den einzelnen Mitgliedstaaten finden Sie hier.

Antragsberechtigte: • Soziale und kulturelle Einrichtungen sowie Organisationen, die im Bereich

Bildung tätig sind; • Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie Organisationen für die

Ausbildung und die Unterstützung von Arbeitnehmern und Unterstützung in Bezug auf den Arbeitsmarkt;

• nichtstaatliche Organisationen und Wohltätigkeitsorganisationen; • Regierungsbehörden und kommunale Stiftungen; • Unternehmen und Verbände.

Europäisches Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI)Das Europäische Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) ist ein Finanzierungsinstrument auf EU-Ebene, mit dem hochwertige und zukunfts-fähige Beschäftigung gefördert, für einen angemessenen und fairen Sozialschutz gesorgt, gegen soziale Ausgrenzung und Armut vorgegangen und zur Verbes-serung der Arbeitsbedingungen beigetragen werden soll. Das EaSI wird von der Europäischen Kommission direkt verwaltet. Es umfasst drei EU-Programme, die zwischen 2007 und 2013 separat geführt wurden: PROGRESS, EURES und das Progress-Mikrofinanzierungsinstrument.

PROGRESSDas EaSI-Unterprogramm PROGRESS dient zur Unterstützung der EU und ihrer Länder bei der Modernisierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik in drei Themenbereichen:

• Beschäftigung, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung der Jugendar-beitslosigkeit;

• Sozialschutz, soziale Inklusion sowie Armutsbekämpfung und -prävention; • Arbeitsbedingungen.

Antragsberechtigte: • nationale, regionale und lokale Behörden; • Arbeitsvermittlungen; • nationale Statistikämter;

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40 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

• nichtstaatliche Organisationen und Sozialpartner; • Hochschuleinrichtungen und Forschungsinstitute; • Experten aus dem Bereich Evaluierung und Folgenabschätzung.

EURESZiel des EaSI-Unterprogramms EURES ist die Förderung von EURES, dem euro-päischen Netzwerk für berufliche Mobilität, das Arbeitgebern, Arbeitssuchenden und Bürgerinnen und Bürgern, die von ihrem Recht auf berufliche Freizügigkeit Gebrauch machen möchten, Informationen, Beratung und Hilfe bei der Vermittlung und Einstellung bietet.

Es werden drei Themenbereiche abgedeckt:

• Transparenz bezüglich freier Stellen, Stellengesuchen und allen damit zusam-menhängenden Informationen für Bewerber und Arbeitgeber;

• Dienste für die Vermittlung und Einstellung von Mitarbeitern; • grenzübergreifende Partnerschaften.

Antragsberechtigte: • nationale, regionale und lokale Behörden; • Arbeitsvermittlungen; • Sozialpartnerorganisationen und andere interessierte Parteien.

Das EURES-Netzwerk ist ein hilfreiches Instrument für arbeitssuchende Privatper-sonen (Studierende, Arbeitslose) und für Stellen, die mehr über die Möglichkeiten der Arbeitnehmerfreizügigkeit im EWR erfahren möchten.

Mikrofinanzierungsinstrument ProgressMit dem EaSI-Unterprogramm „Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum“ werden Maßnahmen in zwei Themenbereichen unterstützt:

• Mikrokredite und Mikrodarlehen: Ziele sind die Erhöhung der Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Mikrofinanzierung für Personen aus benachteiligten Grup-pen, die ein Unternehmen gründen möchten, sowie für Kleinstunternehmen, und der Aufbau der institutionellen Kapazitäten von Mikrokreditanbietern.

• Soziales Unternehmertum: Förderung der Entwicklung von Sozialunternehmen, vor allem durch den Zugang zu Finanzmitteln.

Die Europäische Kommission finanziert Unternehmen oder Sozialunternehmen nicht direkt, sondern sorgt dafür, dass ausgewählte Mikrokreditanbieter vermehrt Kredite vergeben und Investoren, die an Sozialunternehmen interessiert sind, ver-mehrt investieren können.

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41LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

Antragsberechtigte:

Öffentliche und private Stellen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene, die Mikrokredite an Einzelpersonen und Kleinstunternehmen vergeben und/oder in diesen Ländern Sozialunternehmen Finanzmittel zur Verfügung stellen.

Sonstige Instrumente

COSMECOSME ist das „Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen“. Es wird von der Europäischen Kommission verwaltet und wurde eigens zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aufgelegt. Über COSME soll KMU ein besserer Zugang zu Finanzmitteln in allen Phasen ihres Lebenszyklus (Gründung, Expansion oder Unternehmensübertra-gung) eröffnet werden. Die EU-Förderung erleichtert Unternehmen den Zugang zu Bürgschaften, Darlehen und Eigenkapital. EU-Finanzinstrumente werden über lokale Finanzinstitute in den Mitgliedstaaten der EU bereitgestellt. Über das Portal Zugang zu Finanzmitteln können sich potenzielle Begünstigte über die entsprechenden Finanzinstitute in ihrem Land informieren.

Leitfaden für soziale Finanzwirtschaft Der Leitfaden für soziale Finanzwirtschaft ist ein Handbuch für Praktiker wie Sozial-unternehmen, Investoren, im Bereich Soziales tätige Finanzintermediäre, Marktge-stalter und Organisationen zur Unterstützung von Sozialunternehmen und bietet eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Prozess der Gestaltung und Umsetzung von Initiativen zur Entwicklung sozialer Finanzinstrumente und -märkte. Patent-rezepte gibt es hierbei nicht.

Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)Mit dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung werden Arbeitnehmer unterstützt, die infolge globalisierungsbedingter struktureller Verän-derungen des Welthandelsgefüges (z. B. durch die Schließung eines Großunterneh-mens oder Verlagerung einer Produktionsstätte in ein Land außerhalb der EU oder durch die globale Wirtschafts- und Finanzkrise) ihren Arbeitsplatz verloren haben.

Der EGF ist für den Zeitraum 2014-2020 mit einem maximalen Jahresbudget von 150 Mio. EUR ausgestattet. Aus diesem Fonds können bis zu 60 % der Kosten von Projekten bestritten werden, mit denen entlassene Arbeitnehmer dabei unterstützt werden sollen, einen neuen Arbeitsplatz zu finden oder ihr eigenes Unternehmen

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42 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

zu gründen. Allgemein gilt, dass der EGF nur zum Einsatz kommt, wenn mehr als 500 Arbeitnehmer von einem einzigen Unternehmen (einschließlich seiner Liefe-ranten und nachgelagerten Unternehmen) entlassen werden oder wenn in einer Region oder in mehreren benachbarten Regionen zahlreiche Arbeitnehmer in einem bestimmten Industriezweig ihre Arbeit verlieren. Die konkreten Fälle, in denen der EGF zum Einsatz kommt, werden von nationalen oder regionalen Behörden verwaltet und umgesetzt.

Mit dem EGF können Projekte kofinanziert werden, die u. a. folgende Maßnahmen umfassen:

• Unterstützung bei der Arbeitssuche; • Berufsberatung; • Bildung, Ausbildung und Umschulung; • Anleitung und Coaching; • Förderung von Unternehmertum und Unternehmensgründungen; • Ausbildungsbeihilfen, Mobilitäts-/Umzugsbeihilfen, Unterhaltszuschüsse oder

ähnliche Unterstützung.

Über den EGF werden keine Maßnahmen des Sozialschutzes wie Altersrenten oder Arbeitslosengeld finanziert.

Einzelne Arbeitnehmer, die ihre Arbeit verloren haben, können EGF-Projekte in Anspruch nehmen. Im Zeitraum 2014-2020 umfasst dies auch Selbstständige, Zeit-arbeiter und befristet Beschäftigte.

Die EGF-Mittel dürfen jedoch nicht zur Deckung von Kosten für die Aufrechter-haltung der Geschäftstätigkeit von Unternehmen, deren Modernisierung oder Umstrukturierung eingesetzt werden.

In der EGF-Verordnung ist festgelegt, unter welchen Bedingungen Mittel aus dem EGF verwendet werden können, wer anspruchsberechtigt ist, wer einen Antrag stellen kann, welche Maßnahmen infrage kommen usw.

Antragsberechtigte: • einzelne Arbeitnehmer, die entlassen wurden; • Mitgliedstaaten können nach einem schwerwiegenden Ereignis (Konkurs eines

Großunternehmens, Schließung einer Produktionsstätte usw.) einen Antrag stellen.

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43LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen (FEAD)Mit dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) werden die Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung materieller Unterstüt-zung für die am stärksten benachteiligten Personen unterstützt. Dies umfasst Nahrungsmittel, Bekleidung und andere für den persönlichen Gebrauch bestimmte grundlegende Dinge wie Schuhe, Seife und Shampoo. Materielle Unterstützung muss mit Maßnahmen zur sozialen Inklusion – etwa Beratung und Unterstützung in Bezug auf die Überwindung der Armut – Hand in Hand gehen. Nationale Behörden unterstützen gegebenenfalls auch immaterielle Hilfsangebote, um den betroffenen Menschen die Eingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern.

Die Kommission genehmigt die nationalen Programme für 2014-2020, auf deren Grundlage nationale Behörden entscheiden, welche Hilfsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Maßnahmen werden dann über Partnerorganisationen (oft nichtstaat-liche Organisationen) durchgeführt. Die Mitgliedstaaten können auf der Grundlage ihrer jeweiligen Situation selbst entscheiden, welche Art von Hilfe sie leisten möch-ten (Nahrungsmittel oder grundlegende materielle Unterstützung oder eine ent-sprechende Kombination) und wie die Anschaffung und Verteilung organisiert wird.

Die nationalen Behörden können die Nahrungsmittel und sonstigen Güter entwe-der selbst kaufen und den Partnerorganisationen zur Verfügung stellen oder die Organisationen mit Finanzmitteln ausstatten, sodass diese die Ankäufe selbst täti-gen können. Partnerorganisationen, die Nahrungsmittel oder andere Güter selbst kaufen, können diese entweder direkt verteilen oder die Verteilung anderen Part-nerorganisationen übertragen. Die Partnerorganisationen sind öffentliche Stellen oder nichtstaatliche Organisationen, die von den Behörden des jeweiligen Landes nach auf nationaler Ebene festgelegten objektiven und transparenten Kriterien ausgewählt werden.

Antragsberechtigte: • öffentliche Stellen; regionale und lokale Behörden; • nichtstaatliche Organisationen und Wohltätigkeitsorganisationen; • Wohlfahrtsverbände.

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44 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

ASYL, MIGRATION, INTEGRATION

M it dem Ziel einer effizienten Verwaltung der Migrationsströme sowie der Umsetzung, Stärkung und Entwicklung eines gemeinsamen EU-Ansatzes

im Bereich Asyl und Einwanderung wurde für den Zeitraum 2014-2020 der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) eingerichtet und für diese sieben Jahre mit insgesamt 3,1 Mrd. EUR ausgestattet.

Mit dem Fonds werden vier Ziele verfolgt:

• Asyl: Stärkung und Entwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsys-tems durch Sicherstellung einer effizienten und einheitlichen Anwendung der entsprechenden EU-Rechtsvorschriften;

• legale Migration und Integration: Unterstützung einer legalen und an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes angepassten Zuwanderung in den EU Mitglied-staaten und Förderung der wirksamen Integration von Drittstaats angehörigen;

• Rückführung: Ausbau gerechter und wirksamer Rückkehrstrategien zur Bekämpfung der irregulären Migration mit dem Schwerpunkt Nachhaltigkeit und Wirksamkeit der Rückführung;

• Solidarität: Sicherstellung, dass sich die am meisten von Migrations- und Asylströmen betroffenen EU-Staaten auf die Solidarität anderer EU-Staaten verlassen können.

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45LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

Der Fonds stellt auch Finanzmittel für die Tätigkeit und die künftige Entwicklung des Europäischen Migrationsnetzwerks (EMN) bereit. Das EMN soll den Informationsbe-darf von EU-Organen sowie von Behörden und Einrichtungen der Mitgliedstaaten im Bereich Migration und Asyl durch die Bereitstellung von aktuellen, objektiven, verlässlichen und vergleichbaren Daten decken und damit die Politikgestaltung unterstützen.

Die Mittel des AMIF werden überwiegend (ca. 88 %) über die geteilte Mittelverwal-tung bereitgestellt. Die EU-Mitgliedstaaten setzen ihre mehrjährigen nationalen Programme um, die den gesamten Zeitraum 2014-2020 abdecken. Diese Programme werden von den zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten in Zusammen-arbeit mit den einschlägigen Interessengruppen in diesem Bereich, einschließlich der Zivilgesellschaft, vorbereitet, umgesetzt, überwacht und bewertet. Ca. 11 % der Mittel, die unter die geteilte Mittelverwaltung fallen, werden für Sondermaßnahmen (die gemäß den nationalen Programmen der EU-Mitgliedstaaten, jedoch entspre-chend bestimmten Unionsprioritäten umgesetzt werden) und für die Unterstützung des Neuansiedlungsprogramms der EU bereitgestellt. Die übrigen 12 % der Mittel werden zwischen Unionsmaßnahmen und Nothilfemaßnahmen aufgeteilt, die im Rahmen von Jahresarbeitsprogrammen über die direkte Mittelverwaltung umge-setzt werden müssen.

Die konkreten Maßnahmen, die mit diesem Instrument finanziert werden, können eine große Bandbreite von Initiativen umfassen, z. B. die Verbesserung der Unter-bringungs- und Aufnahmedienste für Asylbewerber, Informationsmaßnahmen und -kampagnen in Nicht-EU-Ländern zu Möglichkeiten der legalen Migration, Ausbil-dung und Sprachkurse für Drittstaatsangehörige, Hilfe für besonders schutzbedürf-tige Personen, die zu den Zielgruppen des AMIF gehören, Informationsaustausch und Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten sowie Mitarbeiterschulungen zu wichtigen Themen rund um den AMIF.

Laufende Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen finden Sie hier.

Antragsberechtigte: • staatliche Behörden und Bundesbehörden, • lokale öffentliche Stellen, • nichtstaatliche Organisationen und humanitäre Organisationen, • private und öffentlich-rechtliche Unternehmen, • Bildungs- und Forschungsorganisationen.

Alle EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark beteiligen sich an der Durch-führung dieses Fonds.

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46 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

SICHERHEIT, GRENZEN, POLIZEI

Z ur Förderung der Umsetzung der Strategie der inneren Sicherheit, der Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung und der Überwachung der

Außengrenzen der Union wurde für den Zeitraum 2014-2020 der Fonds für die innere Sicherheit (ISF) mit einem Gesamtbudget von etwa 3,8 Mrd. EUR eingerichtet. Mit  diesem Fonds wird sichergestellt, dass die EU-Mitgliedstaaten mit angemes-senen Finanzmitteln der Union ausgestattet werden, damit Fortschritte bei der Umsetzung der politischen Ziele erzielt und wichtige Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit bewältigt werden können. Der ISF besteht aus zwei Instrumenten:

• Grenzen und Visa (ISF – Grenzen und Visa); • Polizeiliche Zusammenarbeit, Kriminalprävention und Kriminalitätsbekäm-

pfung sowie Krisenmanagement (ISF – Polizei).

Zu den Aktivitäten, die im Rahmen des Instruments „ISF – Grenzen und Visa“ durch geführt werden sollen, zählen auch Maßnahmen, die im Programmplanungs-zeitraum 2007-2013 durch das spezifische Programm „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ und das spezifische Programm Prävention, Abwehrbe-reitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken unterstützt wurden.

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47LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

Hier finden Sie eine interaktive Landkarte mit Informationen über Mittelzuweisun-gen je Fonds und Land in Migrations- und Sicherheitsangelegenheiten.

Laufende Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen finden Sie hier.

Potenzielle Antragsberechtigte:

Alle EU-Länder mit Ausnahme von Dänemark und Großbritannien beteiligen sich an der Umsetzung des Instruments „ISF – Polizei“. Beispiele für Antragsberechtigte der im Rahmen dieses Fonds umgesetzten Programme sind staatliche und Bundes-behörden, lokale öffentliche Stellen, regierungsunabhängige Organisationen sowie private und öffentlich-rechtliche Unternehmen.

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48 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

KATASTROPHENSCHUTZ,SCHUTZ VOR NATURKATASTROPHEN

Katastrophenschutzverfahren der Union

D as Katastrophenschutzverfahren der Union wurde im Jahr 2001 eingerichtet, um die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Katastrophenschutzbehörden in

Europa zu fördern. Ziel des Mechanismus ist, die Hilfe der teilnehmenden Staaten für Opfer von Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachten Katastrophen in und außerhalb der EU zu koordinieren. Er umfasst derzeit alle 28 Mitgliedstaaten sowie Island, Montenegro, Norwegen, Serbien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien. Vor Kurzem hat auch die Türkei Vereinbarungen zur Teil-nahme an dem Mechanismus unterzeichnet. Die Rechtsgrundlage des Mechanismus ist hier einsehbar.

Potenzielle Antragsberechtigte:

Jedes Land der Welt kann um Hilfe im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union ersuchen. Seit seiner Einrichtung im Jahr 2001 würden über 300 Kata s-trophen durch das Katastrophenschutzverfahren der Union überwacht; außerdem sind über 200 Hilfeersuchen eingegangen. Im Rahmen des Verfahrens wurde bei einigen der verheerendsten Katastrophen der Geschichte Hilfe geleistet, etwa bei dem Erdbeben in Haiti (2010), der Dreifach-Katastrophe in Japan (2011), dem Taifun

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49LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

Haiyan auf den Philippinen (2013), den Überschwemmungen in Serbien und Bosnien und Herzegowina (2014), der Ebola-Epidemie (2014), dem Konflikt in der Ukraine (2014), dem Erdbeben in Nepal (2015) und der Flüchtlingskrise in Europa.

Solidaritätsfonds der Europäischen UnionDer Solidaritätsfonds der Europäischen Union wurde geschaffen, um auf Naturkata-strophen größeren Ausmaßes reagieren zu können und Regionen innerhalb Europas, die von derartigen Katastrophen heimgesucht wurden, solidarische Hilfe zu leisten. Der Fonds wurde infolge der schweren Überschwemmungen in Mitteleuropa im Sommer 2002 geschaffen. Seitdem wurde er bei zahlreichen Naturkatastrophen zur Unterstützung in Anspruch genommen, etwa bei Überschwemmungen, Wald-bränden, Erdbeben, Stürmen und Dürren.

Anträge müssen innerhalb von 12 Wochen nach Auftreten der ersten durch die Katastrophe verursachten Schäden bei der Kommission eingehen. Im Hinblick auf eine möglichst zügige Abwicklung des Antragsverfahrens wird dringend empfohlen, dass sich die für die Antragsstellung zuständige Stelle direkt mit der zuständigen Dienststelle der GD Regionalpolitik in Verbindung setzt.

Der Solidaritätsfonds der Europäischen Union ist kein Soforthilfeinstrument. Finanzhilfen werden den antragstellenden Staaten erst nach Eingang eines Antrags und nach Abschluss eines Haushaltsverfahrens gewährt, was mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.

In der Broschüre mit dem Titel „Fördermöglichkeiten zur Unterstützung der Kata-strophenrisikoprävention im Rahmen der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2014-2020“ werden Fördermöglichkeiten zur Unterstützung der Katastrophenri-sikoprävention im Rahmen der Kohäsionspolitik bis zum Jahr 2020 aufgezeigt. Sie enthält außerdem mehrere Beispiele, anhand derer erläutert wird, wie potenzielle Antragsberechtigte Unterstützung erhalten können.

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Kreatives Europa

Kreatives Europa ist das Rahmenprogramm der Europäischen Kommission zur Unterstützung der Kulturbranche und des audiovisuellen Sektors. Gefördert

werden im Rahmen dieses Programms:

• europäische Netze, um die Kultur- und Kreativbranche dabei zu unterstützen, länderübergreifend zu arbeiten und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern;

• Aktivitäten, mit denen der Beitrag von Flüchtlingen und Migranten zur kultu-rellen Vielfalt Europas anerkannt und gewürdigt wird. Kultur kann für Flücht-linge und Migranten ein Mittel sein, den Kontakt und Dialog mit bestehenden Gemeinschaften aufzunehmen und sich in diese zu integrieren;

• Initiativen für die Übersetzung und Verbreitung literarischer Werke auf allen EU-Märkten mit dem Ziel, den Zugang zu hochwertiger europäischer Literatur zu verbessern und deren Leserschaft zu vergrößern;

• Plattformen für Kulturakteure, die aufstrebende Künstler fördern und zur euro-paweiten Verbreitung künstlerischer und kultureller Werke und Darbietungen beitragen.

Das Programm „Kreatives Europa“ besteht aus den beiden separaten Unterprogram-men Kultur und MEDIA sowie einem sektorübergreifenden Aktionsbereich.

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KULTUR, BILDUNG, EUROPÄISCHE IDENTITÄT, JUGEND, SPORT

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51LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

Mit dem Unterprogramm Kultur werden Organisationen aus dem Bereich Kultur und Kreatives dabei unterstützt, länderübergreifend zu agieren, und mit dem Programm wird die grenzüberschreitende Verbreitung kultureller und kreativer Werke und die Mobilität von Kultur- und Kreativakteuren gefördert. Es bietet finanzielle Unterstützung für Projekte mit einer europäischen Dimension, die anstreben, kulturelle Inhalte über Ländergrenzen hinweg weiterzugeben. Es bestehen Fördermöglichkeiten innerhalb verschiedener Programme: Kooperationsprojekte, literarische Übersetzung, Netzwerke und Plattformen. Die unterstützten Aktivitäten zielen darauf ab, Kultur- und Kreativ-akteuren ein internationales Arbeiten zu ermöglichen.

Das Unterprogramm MEDIA unterstützt die audiovisuelle und Multimedia-Branche, insbesondere:

• Initiativen zur Förderung des Vertriebs von Werken und des Zugangs zu Märkten; • die Entwicklung von Einzelprojekten und Projektpaketen; • die Produktion von Fernsehsendungen und Videospielen; • Aktivitäten, die das Interesse an europäischen audiovisuellen Werken wecken

und diese leichter zugänglich machen sollen; • Aktivitäten zugunsten von Filmen, z. B. Kinonetzwerke und Filmfestivals; • Maßnahmen zur Förderung internationaler Koproduktionen und zur Förderung

der Verbreitung und des Vertriebs audiovisueller Werke; • Schulungsmaßnahmen zum Erwerb von Fähigkeiten und Kompetenzen für im

audiovisuellen Bereich tätige Personen.

Der sektorübergreifende Teil des Programms hat drei übergeordnete Ziele:

1. Einrichtung einer Garantiefazilität für die Kultur- und Kreativbranche, die den Zugang zu Finanzierung für Mikro-, kleine und mittlere Unternehmen in der Branche erleichtern und außerdem die Risikobewertungskapazitäten der beteiligten Finanzintermediäre verbessern soll.

2. Förderung der länderübergreifenden politischen Zusammenarbeit, um den Austausch von Erfahrungen und Know-how zu neuen Geschäfts- und Mana-gementmodellen zu fördern und Folgendes zu unterstützen:

• die Erhebung von Marktdaten, die Durchführung von Studien und Analysen in Bezug auf Beschäftigung, Qualifikationen und Markterfordernisse, die Entwicklung von Strategien sowie statistische Erhebungen;

• die Zahlung des Unkostenbeitrags für die Mitgliedschaft der EU bei der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle;

• die Erprobung neuer, sektorübergreifender Geschäftsansätze für die Finan-zierung, den Vertrieb und die Monetarisierung von Werken;

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52 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

• die Organisation von Konferenzen, Seminaren und Grundsatzdialogen, unter anderem im Bereich der Kultur- und Medienkompetenz und der För-derung der digitalen Vernetzung.

3. Unterstützung eines Netzes der „Kreatives-Europa“-Desks. Diese sollen: • Informationen über das Programm „Kreatives Europa“ in ihrem Land bereit-

stellen und das Programm bekannt machen; • grundlegende Informationen über andere Unterstützungsmöglichkeiten

im Zusammenhang mit dem Programm für die Kultur- und Kreativbranche bereitstellen;

• zu grenzüberschreitenden Kooperationen innerhalb der Branchen anregen; • Unterstützung in teilnehmenden Ländern leisten; • die Kommission dabei unterstützen, die Ergebnisse des Programms zu

verbreiten und über die Wirkung des Programms zu informieren; • die Kommunikation und die Verbreitung von Informationen über in einem

Land ausgezahlte Fördermittel und erzielte Ergebnisse sicherstellen.

Ausführliche Informationen zu den Fördermöglichkeiten und Antragsverfahren finden potenzielle Antragsberechtigte hier, eine Antragstellung ist über die Website der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur möglich.

Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“Ziele des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“:

• Sensibilisierung für die gemeinsame Geschichte und die gemeinsamen Werte der EU sowie für ihr Ziel, den Frieden und das Wohlergehen ihrer Bevölkerung zu fördern;

• Stärkung der demokratischen Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene, indem den Bür-gerinnen und Bürgern die politische Entscheidungsfindung in der EU näherge-bracht und ihr Interesse und ihre Mitwirkung an der EU-Politikgestaltung angeregt wird.

Antragsberechtigte:

1. Europäisches Geschichtsbewusstsein – die EU als Friedensprojekt: Das Pro-gramm unterstützt Initiativen von nichtstaatlichen Organisationen, Denk-fabriken, Stiftungen sowie lokalen und regionalen Stellen, die sich mit den Ursachen der totalitären Regime in der neueren Geschichte Europas sowie anderen Schlüsselmomenten befassen und verschiedene historische Perspek-tiven beleuchten.

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53LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

2. Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung – Einbeziehen von Bürge-rinnen und Bürgern durch a. Städtepartnerschaften: Im Rahmen der Projekte kommen Bürgerinnen

und Bürger aus Partnerstädten zusammen, um über Fragen der EU-Politik zu diskutieren und Möglichkeiten für gesellschaftliches Engagement und Freiwilligenarbeit auf EU-Ebene zu entwickeln.

b. Netze von Partnerstädten: Städte sollen langfristig miteinander kooperie-ren, um Ressourcen oder Interessen zu teilen, an Einfluss zu gewinnen oder gemeinsame Herausforderungen anzugehen.

c. Zivilgesellschaftliche Projekte: Bürgerinnen und Bürger erhalten die Chance, sich konkret an der EU-Politikgestaltung zu beteiligen. Im Rahmen von Debatten sollen praktische Lösungen durch Zusammenarbeit auf eu-ropäischer Ebene gefunden werden.

Auf der Website der EACEA finden Sie Informationen zur Beantragung von Förder-mitteln sowie zu den Bedingungen und Verfahren für die Auswahl von Antrags-berechtigten. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kontaktstelle „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ in Ihrem Land. Der Programmleitfaden „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für 2014-2020 ist in allen EU-Sprachen verfügbar.

Erasmus+Erasmus+ soll zur Modernisierung und Verbesserung der Hochschulbildung in Europa und anderen Teilen der Welt beitragen.

Studieren im Ausland ist ein zentraler Bestandteil von Erasmus+. Das Programm bietet auch Lehrkräften die Möglichkeit, für einige Zeit in einer Bildungseinrichtung im Ausland zu unterrichten. In Frage kommen sowohl Lehrkräfte aus dem Bildungs-bereich als auch in anderen Bereichen tätige Personen, die sich über ihr Wissen und ihre Erfahrungen austauschen möchten.

Erasmus+ ermöglicht darüber hinaus wertvolle Arbeitserfahrungen durch die För-derung von Auslandspraktika für Studierende und Hochschulabsolventen sowie für Lernende in beruflichen Bildungseinrichtungen, Auszubildende und junge Absolventen. Dabei kann es sich um Hospitationen oder Beobachtungsperioden an einer Einrichtung oder um eine fachliche Weiterbildung im Ausland handeln.

Erasmus+ ist nicht auf junge Menschen beschränkt, die in Bildung oder Ausbildung stehen, sondern steht allen jungen Menschen offen. Im Rahmen von Erasmus+ besteht die Möglichkeit, innerhalb oder außerhalb von Europa eine Freiwilligen-tätigkeit auszuüben oder an einem Jugendaustausch im Ausland teilzunehmen.

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Erasmus+ fördert die berufliche Entwicklung von jungen Arbeitnehmern durch Fortbildungsaufenthalte oder indem sie dabei gefördert werden, ins Ausland zu gehen, um Kontakte zu knüpfen. Dies kann in Form von Fortbildungslehrgängen, Studienbesuchen, Hospitationen bzw. Beobachtungsperioden bei Fachorganisati-onen oder in anderer Form erfolgen.

Studierende und Lehrkräfte erhalten auf diese Weise die Gelegenheit, ihre Kom-petenzen zu erweitern und ihre beruflichen Chancen zu verbessern. Bewährte Verfahren werden zwischen Universitäten und Unternehmen in Wissensallianzen ausgetauscht. Hochschuleinrichtungen in teilnehmenden Ländern können auch mit Hochschuleinrichtungen aus Nachbarländern, Nicht-EU-Balkanstaaten, Asien, Afrika, dem Karibik- und Pazifikraum und Lateinamerika zusammenarbeiten, um deren Bildungssysteme weiterzuentwickeln.

Antragsberechtigte:

Möglichkeiten für Studierende, Auslandserfahrung zu erwerben:

• Studium, einschließlich in Masterstudiengängen. Mit den gemeinsamen Mas-terabschlüssen im Rahmen von Erasmus Mundus (EMJMD) können Antragsbe-rechtigte ein Stipendium für ein Vollstudium in einem internationalen Master-studiengang erhalten;

• Praktika in Unternehmen; • Erasmus+-Darlehen für Masterstudierende.

Möglichkeiten für Lehrpersonal im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung:

• Ausbildung oder Lehre; • Teilnahme an Seminaren, die von Unternehmen ausgerichtet werden.

Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen:

• Einrichtung gemeinsamer Masterprogramme in einem Konsortium von Hochschuleinrichtungen beteiligter Länder.

Zusammenarbeit mit Unternehmen:

• Unternehmen und Hochschuleinrichtungen können zwecks Wissensaustausch zusammenarbeiten.

Zusammenarbeit mit Ländern außerhalb der EU, d. h. mit Nachbarländern, Ländern des afrikanischen, karibischen und pazifischen Raums sowie Ländern in Asien und Lateinamerika bei Projekten zur Kompetenzerweiterung von Organisationen durch

• gemeinsame Projekte zur Modernisierung von Lehrmethoden, Lehrmaterial und Lehrplänen;

• Strukturprojekte mit Einbindung nationaler Behörden.

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55LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

Partnerschaften zwischen Schulen und anderen Organisationen:

• Gründung europäischer strategischer Partnerschaften zur Zusammenarbeit bei Themen von gemeinsamem Interesse.

Online-Zusammenarbeit zwischen Schulen (eTwinning):

• Lehrer können sich mit Kollegen in Europa vernetzen und gemeinsam Unterrichts-projekte durchführen, Lernressourcen nutzen und an beruflichen Weiterbildungs-maßnahmen teilnehmen.

Die Möglichkeiten können von den folgenden Organisationen bzw. Stellen in den teilnehmenden Ländern genutzt werden: • Studierenden an Hochschuleinrichtungen; • Personal an Hochschuleinrichtungen (akademisch und nicht akademisch); • Privatunternehmen.

Hochschuleinrichtungen in Nachbarländern, Nicht-EU-Balkanstaaten, in Asien, Afrika, dem Karibik- und Pazifikraum und Lateinamerika können sich an Projekten außerhalb der EU beteiligen.

Organisationen, die an Erasmus+ teilnehmen und sich weiterentwickeln und vernet-zen möchten, können dies im Rahmen einer Reihe von Aktivitäten tun. Darunter fallen beispielsweise die strategische Verbesserung der fachlichen Qualifikationen ihres Personals, der organisatorische Kapazitätsaufbau und die Schaffung länderübergrei-fender Kooperationspartnerschaften mit Organisationen aus anderen Ländern, um innovative Ergebnisse zu erzielen und bewährte Verfahren auszutauschen. Darüber hinaus können Organisationen, die die Lernmobilität für Studierende, Personal, Prak-tikanten/Praktikantinnen, Auszubildende, Freiwillige, junge Arbeitnehmer und junge Menschen fördern, im Rahmen des Programms Unterstützung erhalten.

• Leitaktion 1: Lernmobilität von Einzelpersonen, • Leitaktion 2: Innovation und bewährte Verfahren, • Leitaktion 3: Unterstützung politischer Reformen, • Leitaktion 4: Jean Monnet – Möglichkeiten für Lehre, Forschung und politische

Debatte über die EU und ihre Politik, • Leitaktion 5: Sport – Entwicklung und Durchführung gemeinsamer Aktivitäten

zur Förderung von Sport und körperlicher Betätigung, Ermittlung und Durchfüh-rung innovativer Maßnahmen im Sportbereich und Organisation von gemein-nützigen Veranstaltungen zur Steigerung der Beteiligung am Sport.

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56 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

Erasmus+ für die ForschungJean-Monnet-Aktivitäten umfassen sechs Aktionen, die Spitzenleistungen in Unter-richt und Forschung im Zusammenhang mit weltweiten EU-Studien fördern sollen. Ferner soll der Dialog zwischen dem Hochschulbereich und politischen Entscheidungsträgern über die EU-Politik verbessert werden. Mit den Jean-Mon-net-Aktivitäten werden Programme in den Bereichen Module, Lehrstühle, Spitzen-forschungszentren, Netze, Vereinigungen und Projekte unterstützt.

Europäischer FreiwilligendienstIm Europäischen Jugendportal wird erläutert, welche Möglichkeiten des freiwilli-gen Engagements es gibt. Darüber hinaus bietet das Portal interessante Berichte ehemaliger Freiwilliger und viele weitere Informationen über den Europäischen Freiwilligendienst (EFD) und die Initiative „EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe“ sowie eine Suchmaschine für Freiwilligenprojekte.

Auch sozial-kulturelle Verbände können vom EFD profitieren, indem sie Freiwillige aufnehmen, deren Vergütung durch das Programm erfolgt. In dem gewünschten Bereich können Freiwillige wertvolle Erfahrungen sammeln.

JugendaustauschJugendaustauschprogramme finden außerhalb des schulischen Umfelds statt. Bei einem Jugendaustausch erwartet die Teilnehmer ein Programm aus Workshops, Übungen, Debatten, Rollenspielen, Outdoor-Aktivitäten usw. Die Anerkennung der Lernerfahrun-gen der Teilnehmer erfolgt über Youthpass.

Ein Jugendaustausch dauert zwischen fünf und 21 Tagen (ohne An- und Abreise) und steht jungen Menschen im Alter zwischen 13 und 30 Jahren offen. Das Mindestalter für Betreuer eines Jugendaustauschs liegt bei 18 Jahren.

Die EU-Finanzhilfen werden für Fahrtkosten sowie für praktische und Aktivitätskosten gezahlt, die mit dem Austausch verbunden sind. Einzelpersonen können nicht unmittel-bar Finanzhilfen für die Teilnahme an einem Jugendaustausch beantragen. Die Antrag-stellung muss durch eine Jugendorganisation oder -gruppe erfolgen, die die Teilnehmer für den Austausch auswählt.

Potenzielle Antragsberechtigte können sich für die Suche nach einer geeigneten teilneh-menden Organisation oder bei anderen Fragen an die Nationale Agentur von Erasmus+ in ihrem EU-Land wenden.

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57LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

Europäisches JugendportalAuch das Europäische Jugendportal bietet Informationen und Möglichkeiten für junge Menschen:

• spezielle Projekte mit dem Schwerpunkt „Chancen für junge Menschen“ als Anregung für mögliche Bewerber;

• Fördermöglichkeiten über die Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur;

• Eurodesk ist ein europäisches Informationsnetzwerk für junge Menschen und Fachkräfte, die mit jungen Menschen arbeiten.

Berufliche Aus- und WeiterbildungErasmus+ unterstützt Praktika (Arbeits- und Studienaufenthalte) für Studierende im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Berufsbildung). Auszubildende in Unternehmen und junge Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus diesem Bereich kommen ebenfalls für eine Unterstützung in Frage. Sie werden entweder an einem Arbeitsplatz oder in einer anderen Einrichtung für Berufsbildung mit berufspraktischen Lerneinheiten als Teil ihrer Studien eingesetzt.

Um als junger Hochschulabsolvent/junge Hochschulabsolventin Erasmus+-Unter-stützung zu erhalten, muss das Praktikum innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Studiums abgeleistet werden. Die teilnehmende Organisation oder Einrichtung und die aufnehmende Organisation müssen ihren Sitz in Erasmus+-Programm-ländern haben. Einzelpersonen können nicht direkt einen Zuschuss beantragen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Organisationen. Diese wählen dann Kandi-datinnen und Kandidaten für Praktika im Ausland aus.

ErwachsenenbildungErasmus+ zielt darauf ab, die Qualität der Erwachsenenbildung in Europa zu ver-bessern. Das Programm bietet Fachkräften im Bereich der Erwachsenenbildung Chancen, voneinander zu lernen und strategische Partnerschaften zu entwickeln. Schwerpunkte sind gemeinsame Herausforderungen wie die Anerkennung von Kompetenzen, die durch informelles Lernen erworben wurden. Erasmus+ soll Erwachsenenbildung zugänglicher machen und dazu beitragen, dass sich die Kenntnisse und Fähigkeiten der Bürgerinnen und Bürger in ganz Europa verbessern.

Antragsberechtigte:Austausch von Personal innerhalb von Erwachsenenbildungseinrichtungen, z. B. für • Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen; • strukturierte Kurse oder Ausbildungsveranstaltungen; • Hospitationen oder Beobachtungsperioden.

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58 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

Zusammenarbeit zwischen Institutionen und Einrichtungen: • Austausch von Fachwissen und bewährten Verfahren; • Entwicklung regionaler Strategien; • Entwicklung, Prüfung und Validierung neuer Lehrpläne; • Umsetzung europäischer Erwachsenenbildungspolitik.

Zusammenarbeit mit Unternehmen: • Hospitationen; • Zusammenarbeit an Lehrplänen; • Ausbildungskurse und Seminare.

Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa (EPALE): • Akteure im Bereich der Erwachsenenbildung – z. B. Akteure im Bildungswesen,

politische Entscheidungsträger, Ausbildungsanbieter und Forscher – können zusammenarbeiten, voneinander lernen, sich über die neuesten Entwicklungen informieren, auf berufsbezogene Ressourcen zugreifen und sich online über bewährte Verfahren austauschen.

Antragsberechtigte: • öffentliche oder private Organisationen im Tätigkeitsfeld der Erwachsenenbil-

dung; • lokale/regionale Behörden im Tätigkeitsfeld der Erwachsenenbildung.

COSME-Programm: Erasmus für JungunternehmerDas Programm Erasmus für Jungunternehmer richtet sich an Unternehmer, die innerhalb der letzten drei Jahre ein Unternehmen gegründet haben, sowie an ange-hende Unternehmer, die auf diese Weise während einer ein- bis sechsmonatigen Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Unternehmer in einem anderen EU-Land Wissen und Geschäftsideen erwerben und austauschen können. Sie erhalten die Chance, sich mit erfolgreichen Unternehmern in anderen EU-Ländern zu vernetzen und die Kompetenzen zu erwerben, die sie für die Optimierung oder Gründung ihres eigenen Unternehmens benötigen.

Das Programm steht allen Existenzgründern mit einem durchführbaren Geschäfts-plan offen.

Weitere Informationen zu diesem Thema: Auch im Rahmen anderer EU-Programme gibt es besondere Angebote für junge Menschen. So bietet beispielsweise der Europäische Sozialfonds eine offizielle Website mit speziell auf junge Menschen zugeschnittenen Maßnahmen, etwa der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen.

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59LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

Sport Maßnahmen im Sportbereich sollen die Beteiligung am Sport, körperliche Betä-tigung und ehrenamtliche Tätigkeiten fördern. Ferner sollen sie die Integrität des Sports sichern, duale Karrieren von Sportlerinnen und Sportlern, verantwortungs-volles Handeln, Toleranz und soziale Eingliederung fördern und zur Durchführung der Europäischen Woche des Sports beitragen.

Die Maßnahmen der EU finden in der Regel im Rahmen von Kooperationspartner-schaften und kleinen Kooperationspartnerschaften statt:

1. Kooperationspartnerschaften

Entwicklung und Durchführung gemeinsamer Aktivitäten zur Förderung des Sports und der körperlichen Betätigung, zur Sicherung der Integrität des Sports (durch Bekämpfung von Doping oder Spielabsprachen) sowie zur Förderung von dualen Karrieren von Sportlerinnen und Sportlern, verantwortungsvollem Handeln, Tole-ranz und sozialer Eingliederung.

2. Kleine Kooperationspartnerschaften

Förderung von sportlicher und körperlicher Aktivität durch innovative Methoden sowie Schaffung und Entwicklung länderübergreifender Netze im Sportbereich. Zielsetzungen:

• Förderung der Beteiligung an Sport und körperlicher Betätigung; • Förderung von dualen Karrieren von Sportlerinnen und Sportlern; • Bekämpfung von Doping; • Bekämpfung von Spielabsprachen; • ehrenamtliche Tätigkeit im Sport; • Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Sportbereich; • Verbesserung des verantwortungsvollen Handelns im Sport; • Förderung von sozialer Eingliederung und Chancengleichheit im Sport.

Erasmus+ bietet die Möglichkeit, innovative Methoden im Sportbereich zu entwickeln, zu übertragen und umzusetzen und dabei Organisationen, Behörden und andere Stellen einzubinden.

Kooperationspartnerschaften und kleine Kooperationspartnerschaften sollen Aufbau und Entwicklung von europäischen Netzen im Sportbereich unterstützen und können zahlreiche Aktivitäten umfassen, beispielsweise:

• Vernetzung mit wichtigen Interessenträgern; • Entwicklung, Ermittlung, Förderung und Austausch bewährter Verfahren;

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60 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

• Vorbereitung, Entwicklung und Umsetzung von Modulen und Tools für allge-meine und berufliche Bildung;

• Stärkung der Kompetenz von Multiplikatoren im Sportbereich; • Entwicklung von Aktivitäten zum Monitoring und Benchmarking von Indikato-

ren im Sportbereich; • Sensibilisierung für den Nutzen von Sport und körperlicher Betätigung; • Förderung von Synergien zwischen den Bereichen Sport, Gesundheit, Bildung,

Berufsbildung und Jugend; • Verbesserung der Faktenlage im Sportbereich; • Organisation von Konferenzen, Seminaren, Veranstaltungen und Tagungen.

Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen

Im Rahmen von Erasmus+ werden Aktivitäten gefördert, die

• die Umsetzung von EU-Strategien im Sportbereich unterstützen; • die Beteiligung am Sport und die körperliche Betätigung fördern; • zur Durchführung der Europäischen Woche des Sports beitragen.

Gezielte Maßnahmen können Folgendes umfassen:

• Vorbereitung der Veranstaltung; • Organisation von Bildungsmaßnahmen im Vorfeld einer Veranstaltung; • Organisation der Veranstaltung; • Organisation von Aktivitäten am Rande einer Sportveranstaltung (Konferenzen,

Seminare usw.); • Durchführung bereits laufender Aktivitäten (Evaluierung, Konzeption von

Zukunftsplänen usw.); • Kommunikation mit Bezug zum Thema der Veranstaltung.

Antragsberechtigte: Sportverbände, nichtstaatliche Organisationen, Jugendliche

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Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ 2014-2020

D as Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ dient der wei-teren Förderung und dem weiteren Schutz der Gleichstellung und der Rechte

des Einzelnen, die im Vertrag, der Charta und internationalen Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte verankert sind. Das Programm weist neun spezifische Zielsetzungen auf:

• Förderung der Gleichbehandlung, • Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Homophobie und anderen

Formen der Intoleranz, • Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, • Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und des Gender-Mainstreamings, • Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche, Frauen und andere gefähr-

dete Gruppen (Initiative DAPHNE), • Stärkung der Rechte des Kindes, • Sicherstellung des höchsten Maßes an Schutz personenbezogener Daten, • Stärkung der Unionsbürgerrechte, • Stärkung der Verbraucherrechte.

61LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

BÜRGERLICHE RECHTE UND FREIHEITEN, JUSTIZ

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62 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

Geförderte Maßnahmen: • Ausbildungsmaßnahmen (Austausch von Personal, Workshops, Entwicklung

von Schulungsmodulen), • wechselseitiges Lernen, Kooperationsmaßnahmen, Austausch bewährter

Verfahren, gegenseitige Begutachtungen, Entwicklung von IKT-Tools, • Sensibilisierungsmaßnahmen, Verbreitung, Konferenzen, • Unterstützung zentraler Akteure (wichtige europäische nichtstaatliche Orga-

nisationen und Netzwerke, Behörden in den Mitgliedstaaten, die Unionsrecht umsetzen),

• analytische Tätigkeiten (Studien, Datenerhebungen, Entwicklung gemeinsa-mer Methoden, Indikatoren, Umfragen, Erstellung von Leitfäden).

Programm „Justiz“Dieses Programm trägt dazu bei, einen Europäischen Rechtsraum zu etablieren, der sich auf gegenseitige Anerkennung und gegenseitiges Vertrauen gründet. Gefördert werden:

• justizielle Zusammenarbeit im Bereich Zivilrecht, darunter Zivil- und Handels-recht, Insolvenzen, Familien- und Erbrecht usw.,

• justizielle Zusammenarbeit im Bereich Strafrecht, • juristische Weiterbildung, einschließlich der Schulung in fremdsprachlicher

Rechtsterminologie, mit dem Ziel der Pflege einer gemeinsamen Rechts- und Justizkultur,

• wirksamer Zugang zur Justiz für alle in Europa (einschließlich Rechte der Opfer von Straftaten, Verfahrensrechte in Strafverfahren),

• Initiativen auf dem Gebiet der Drogenpolitik (Aspekte der justiziellen Zusam-menarbeit und der Kriminalprävention).

Geförderte Maßnahmen: • Ausbildungsmaßnahmen (Austausch von Personal, Workshops, Entwicklung

von Schulungsmodulen), • wechselseitiges Lernen, Kooperationsmaßnahmen, Austausch bewährter

Verfahren, gegenseitige Begutachtungen, Entwicklung von IKT-Tools, • Sensibilisierungsmaßnahmen, Verbreitung, Konferenzen, • Unterstützung zentraler Akteure (wichtige europäische nichtstaatliche Orga-

nisationen und Netzwerke, Behörden in den Mitgliedstaaten, die Unionsrecht umsetzen),

• analytische Tätigkeiten (Studien, Datenerhebungen, Entwicklung gemeinsa-mer Methoden, Indikatoren, Umfragen, Erstellung von Leitfäden).

Informationen zu offenen Ausschreibungen finden Sie hier.

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63LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

Antragsberechtigte: • Das Programm steht allen EU-Mitgliedstaaten und Partnerländern offen, die

in Artikel 6 der Verordnung zur Einrichtung des Programms „Rechte, Gleich-stellung und Unionsbürgerschaft“ näher spezifiziert sind.

• Öffentliche Stellen, • nichtstaatliche Organisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft.

Nichtstaatliche Organisationen, die im Bereich soziale Eingliederung, Geschlech-tergleichstellung und Chancengleichheit tätig sind, können darüber hinaus Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) beantragen. Die Verwaltungsbe-hörden für ein operationelles Programm in einer Region oder einem Mitglied-staat, das aus dem Kohäsionsfonds gefördert werden kann, stellen sicher, dass ein angemessener Betrag an ESF-Mitteln nichtstaatlichen Organisationen für den Aufbau von Kapazitäten zugewiesen wird (Verordnung (EU) Nr. 1303/2013).

Gleichstellung der GeschlechterEine eigene Haushaltslinie für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen ist im EU-Haushalt nicht vorgesehen. Vielmehr werden die Gleichstellung der Geschlechter und das Gender-Mainstreaming über eine Reihe von Maßnahmen im Rahmen verschiedener EU-Förderprogramme finanziert, von denen einige besonders wichtig für die Gleichstellung sind. Verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung wurden auch über die EU-Struktur- und Investitionsfonds finanziert. Auch die Infrastruktur für die Kinderbetreuung wurde aus den ESI-Fonds bezuschusst. Weitere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen wurden aus anderen Programmen unterstützt, z. B. Horizont 2020, EaSI, COSME, Erasmus+, AMIF usw. Der folgende Link zu einer Studie des Europäischen Parlaments enthält eine Begründung zum Thema Gender-Mainstreaming in EU-Fonds und dazu, wie die verschiedenen Fonds bisher genutzt wurden.

Das Dokument „Strategisches Engagement für die Gleichstellung der Geschlech-ter (2016-2019)“ legt den Rahmen für die künftige Arbeit der Europäischen Kommission zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern fest.

Im Mittelpunkt des strategischen Engagements sind die folgenden fünf Aktionsschwerpunkte:

1. Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit;

2. Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohn-, Einkommens- und Renten-gefälles und dadurch Bekämpfung der Armut von Frauen;

3. Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Entscheidungs-prozessen;

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64 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

4. Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Gewalt sowie Schutz und Unter-stützung für die Opfer;

5. Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Rechte der Frau weltweit.

Maßnahmen im Zusammenhang mit den oben genannten Bereichen können mit Mitteln aus allen EU-Fonds gefördert werden. Darüber hinaus hat die Kommission ab 2014 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und Ausschreibungen zu den folgenden Programmen durchgeführt:

• aus dem Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ wer-den nichtstaatliche Organisationen, öffentliche Verwaltungen und Netzwer-ke gefördert;

• aus dem Programm „Justiz“ werden Organisationen gefördert, die den Zu-gang von Opfern zum Rechtswesen und die ordnungsgemäße Umsetzung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften zu Schutzanordnungen verbes-sern.

Fördermittel für Maßnahmen zur Geschlechtergleichstellung können auch beim Europäischen Sozialfonds und – im Fall von Maßnahmen im Außenbereich – beim Instrument für Entwicklungszusammenarbeit beantragt werden.

Antragsberechtigte: • öffentliche Stellen; Einrichtungen, die sich mit Themen der Geschlechtergleich-

stellung befassen; • nichtstaatliche Organisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft.

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L IFE ist das Finanzierungsinstrument der Europäischen Union zur Unterstützung von Umwelt- und Naturschutzprojekten in der gesamten Union sowie in einigen

Bewerber- und Nachbarländern. LIFE ist ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung, mit dem die Ziele der Strategie Europa 2020 erreicht werden sollen. Mit LIFE wird die Anwendung anderer Strategien und Pläne der EU für den Umwelt- und Klima-schutz unterstützt. Über das LIFE-Programm werden Maßnahmen und Projekte mit europäischem Mehrwert für die Mitgliedstaaten finanziert. Das LIFE-Programm für den Förderzeitraum 2014-2020 umfasst die beiden Teilprogramme „Umwelt“ und „Klimapolitik“.

Das Teilprogramm „Umwelt“ des neuen Programms (75 % des Haushaltsplans) deckt drei Schwerpunktbereiche ab:

• Umweltschutz und Ressourceneffizienz, • Natur und Biodiversität, • Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich.

Das Teilprogramm „Klimapolitik“ (25 % des Haushaltsplans) deckt Folgendes ab:

• Klimaschutz, • Anpassung an den Klimawandel, • Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich.

65LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

UMWELT

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66 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

Diese Programme bieten Fördermöglichkeiten in Form von Finanzhilfen (Informati-onen auf der Seite zu Finanzhilfen in diesem Abschnitt). Die Kommission organisiert darüber hinaus Ausschreibungen im öffentlichen Beschaffungswesen (Informatio-nen auf der Seite zu Ausschreibungen in diesem Abschnitt).

Weitere Quellen für Fördermittel im Umweltbereich:Fördermöglichkeiten, die über andere Generaldirektionen der Kommission organisiert werden:

• Transatlantic Civil Society Dialogues EU-USA, • Forschungsprojekte mit einer Umweltkomponente, • Zuschüsse im Bereich Energie, • Ausschreibungen im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, • Aufforderungen zur Einreichung von Projekten und Vorschlägen im Bereich

allgemeine und berufliche Bildung, • Das Programm „Jugend in Aktion“, • Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – Finanzmittel zur

Förderung von Zusammenhalt und Risikoprävention in den EU-Mitgliedstaaten, • Das Finanzierungsinstrument für den Katastrophenschutz, • Ausschreibungen im Bereich Klimawandel.

Mit dem Programm „Unternehmerische Initiative und Innovation“ (EIP) innerhalb des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) werden Vorhaben im Bereich der Öko-Innovation über die drei Initiativen Finanzinstrumente, Netzwerk von Akteuren und Pilot- und Technologievermarktungsprojekte unterstützt.

Potenzielle Antragsberechtigte: Vorschläge können von in der EU registrierten juristischen Personen (Unternehmen) eingereicht werden. Die Antragsteller müssen unter eine der drei folgenden Kate-gorien fallen: (1) öffentliche Stellen, (2) private gewerbliche Organisationen oder (3) private gemeinnützige Organisationen (einschließlich regierungsunabhängige Organisationen).

Zur Unterstützung für Vorhaben des Katastrophenschutzes siehe Abschnitt: KATASTROPHENSCHUTZ

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67LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

Horizont 2020 ist das neue EU-Förderprogramm für Forschung und Innovation für den Zeitraum 2014-2020, das mit einem Budget von 80 Mrd. EUR ausgestattet

wurde. Horizont 2020 bietet Unterstützung für KMU durch ein neues Instrument, das über verschiedene geförderte Forschungs- und Entwicklungsbereiche hinweg zum Tragen kommt, mit dem die internationale Forschung der EU und die Beteiligung von Drittstaaten verbessert werden sollen, bei dem die Integration von Sozial- und Humanwissenschaften einen hohen Stellenwert einnimmt und in dessen Rahmen die Einbindung einer Geschlechterdimension in eingereichte Projekte begrüßt wird.

Es gibt noch weitere EU-Programme, die Fördermöglichkeiten für die Forschung bieten, so z. B. die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, COSME, Erasmus+, LIFE, die Fazilität „Connecting Europe“ und die Gesundheitsprogramme der EU.

Das aktuelle Hauptarbeitsprogramm von Horizont 2020 umfasst eine Einführung, 18 thematische Abschnitte sowie die allgemeinen Anhänge mit generellen Bestim-mungen, z. B. Standardzulassungsvoraussetzungen und Kriterien für die Förder-fähigkeit, den Arten von Maßnahmen, die Auswahl- und Vergabekriterien usw. Alle Themenbereiche sind in sich abgeschlossen und enthalten Beschreibungen der übergeordneten Ziele, die entsprechenden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und die Themen der einzelnen Ausschreibungen. Ausführlichere Informationen enthalten die Abschnitte des Programms.

FORSCHUNG, INNOVATION, IKT, ENERGIE

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68 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

Dieses Arbeitsprogramm zu Horizont 2020 wird durch die separaten Arbeits-programme für den Europäischen Forschungsrat, Euratom, die Gemeinsame Forschungsstelle und die Strategische Innovationsagenda des Europäischen Inno-vations- und Technologieinstituts (EIT) ergänzt.

Horizont 2020 • Wissenschaftsexzellenz • Europäischer Forschungsrat • Künftige und neu entstehende Technologien • Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen • Forschungsinfrastrukturen einschließlich e-Infrastrukturen • Führende Rolle der Industrie • Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien • Raumfahrt • Nanotechnologien, fortgeschrittene Werkstoffe, fortgeschrittene Fertigung

und Verarbeitung, Biotechnologie • Informations- und Kommunikationstechnologien • Zugang zur Risikofinanzierung • Innovation in KMU • Gesellschaftliche Herausforderungen • Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen • Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft,

marine, maritime und limnologische Forschung und die Biowirtschaft • Sichere, saubere und effiziente Energieversorgung • Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr • Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe • Europa in einer sich verändernden Welt: Integrative, innovative und

reflektierende Gesellschaften • Sichere Gesellschaften – Schutz der Freiheit und Sicherheit Europas und seiner

Bürger • Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung • Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft • Bereichsübergreifende Tätigkeiten (Schwerpunktbereiche) • Pilotprojekt „Der schnelle Weg zur Innovation“ • Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT) • Euratom • Intelligente cyber-physische Systeme

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69LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

Andere ForschungsmöglichkeitenDer Europäische Forschungsrat (ERC) unterstützt auch Einzelforscher, die Pionierfor-schung betreiben wollen, unabhängig von deren Nationalität und Alter. Besonders willkommen sind Vorschläge mit interdisziplinärer Ausrichtung, zukunftsweisende Ideen, die auf neue und erst im Entstehen begriffene Forschungsbereiche abzielen, und Anwendungen, bei denen unkonventionelle, innovative Ansätze eingeführt werden. Die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen stehen Forschern aller Fachrich-tungen offen, von der Rettungsmedizin bis zur erkenntnisgetriebenen Grundlagen-forschung („Blue-Sky Research“). Die Aktivitäten werden von der Exekutivagentur für die Forschung (REA) umgesetzt.

Wie bereits erwähnt, bieten sowohl Horizont 2020 als auch Erasmus+ zahlreiche Möglichkeiten für Forschungsprojekte. Weitere Möglichkeiten bieten die Ausschrei-bungen der unterschiedlichen EU-Agenturen sowie die Programme des Europäi-schen Forschungsrats.

Euratom-Programm für Forschung und AusbildungDas Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung (RTP) ist in drei Bereiche untergliedert: • nukleare Sicherheit, Sicherheit und Standardisierung, Unterstützung der Strate-

gien der EU, die hauptsächlich von der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) durchgeführt werden;

• Kernspaltung, einschließlich Sicherheit von Nuklearsystemen, Entsorgung nuklearer Abfälle, Strahlenschutz und medizinische Anwendungen von Strahlung;

• Kernfusion, Machbarkeitsstudien zur Kernfusion als Energiequelle, Unterstüt-zung von Forschungstätigkeiten in Ergänzung des Forschungsprojekts Interna-tionaler Thermonuklearer Versuchsreaktor (ITER) in diesem Bereich.

Galileo Galileo ist die europäische Initiative zur Entwicklung eines globalen Satellitennavi-gationssystems. Bisher wurden zehn der vorgesehenen 30 Satelliten des Systems auf ihre Umlaufbahn gebracht. Die Finanzierung der Weltraumforschungs- und -innovationstätigkeit erfolgt über Horizont 2020. Die Galileo zugrunde liegende Verordnung gestattet jedoch, dass Forschungs- und Innovationsaktivitäten in Bezug auf grundlegende Elemente des Satellitensystems, wie z. B. elektronische Bauteile und Empfänger, aus den Haushaltsmitteln des Programms selbst finanziert werden.

Copernicus 2010 richtete die EU in Zusammenarbeit mit der Europäischen Weltraumorganisa-tion das Europäische Erdbeobachtungsprogramm (GMES) ein. 2014 wurde dieses Programm in der entsprechenden Verordnung zur Festlegung seiner Finanzierung für den Zeitraum 2014-2020 in Copernicus umbenannt. Das Ziel von Copernicus ist die Bereitstellung exakter und zuverlässiger Informationen und Daten in den

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70 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

Bereichen Umwelt und Sicherheit durch Nutzung einer Weltraum- und In-situ-Be-obachtungsinfrastruktur. Die Copernicus-Verordnung gestattet die Verwendung der Finanzmittel zur Unterstützung von Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Bereich Erdbeobachtung. Mehrere Projekte, die im Rahmen von Horizont 2020 finanziert werden, ergänzen auch bestehende Copernicus-Aktivitäten, beispiels-weise im Bereich der Meeresbeobachtung oder der Klimaüberwachung.

Forschungsfonds für Kohle und StahlDer Forschungsfonds für Kohle und Stahl (RFCS) stellt Fördermittel für Spitzenfor-schungsprojekte zur Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Kohle- und Stahlindustrie bereit. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Kernpro-duktionsprozesse, neue Produkte und Anwendungen, Qualitätskontrolle, Verwertung und Umwandlung von Ressourcen, Arbeitssicherheit, Umweltschutz durch Verringe-rung der mit der Kohlenutzung und Stahlerzeugung verbundenen Emissionen sowie soziale Problemstellungen.

IKT und BreitbandversorgungDie Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) werden durch Verwal-tungsbehörden lokal verwaltet und können zur Förderung von IKT-Maßnahmen mit Finanzinstrumenten kombiniert werden. Dies trifft auch auf den Europäischen Fonds für strategische Investitionen zu. Informationen zur Kombination der Europä-ischen Struktur- und Investitionsfonds mit dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen finden Sie hier. Auch öffentliche Mittel, die auf lokaler, regionaler und nationaler staatlicher Ebene vergeben werden, können eingesetzt werden. In die-sem Zusammenhang gelten möglicherweise Vorschriften über staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zu wichtigen Finanzierungsinstrumenten finden Sie hier.

Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) im Bereich Telekommunikation Die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) Breitband unterstützt Mittelbündelung durch die EIB, wie z. B. strukturierte Finanzierungen, Garantien oder Projektanlei-hen. Die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) für die Telekommunikationsbranche ist ein Schlüsselinstrument der EU zur Vereinfachung der grenzüberschreitenden Interaktion zwischen öffentlichen Verwaltungen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern durch Implementierung von digitalen Dienstinfrastrukturen (DSI) und Breitbandnetzen. Die geförderten Projekte leisten einen Beitrag zur Schaffung eines europäischen „Ökosystems“ interoperabler und verbundener digitaler Dienste zur Stützung des digitalen Binnenmarkts.

• Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen • Bewerbungsverfahren • Informationsstelle für Antragsberechtigte • Projekte • Politischer Hintergrund

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D ie EU stellt mehrere Förderprogramme für Projekte bereit, die dazu beitragen, eine wettbewerbsfähige, nachhaltige und zuverlässige Energieversorgung in der EU

zu sichern. Mit Finanzhilfen und Kreditprogrammen werden Unternehmen, Regionen und Staaten bei der erfolgreichen Durchführung von Energieprojekten unterstützt.

Für eine Förderung in Frage kommende Stellen: • Öffentliche und private Unternehmen, die im Auftrag der Behörden handeln

(Versorgungsunternehmen, Betreiber des öffentlichen Nahverkehrs, soziale Wohnungsbaugesellschaften, Energieversorgungsunternehmen usw.),

• kommunale, lokale und regionale Behörden, • Bürgerinnen und Bürger.

Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) im EnergiesektorDie Erneuerung der in die Jahre gekommenen EU-Energieinfrastruktur, die zukunfts-fähig gemacht werden muss (Energiebedarf, Versorgungssicherheit, großflächige Bereitstellung von Energie aus erneuerbaren Energieträgern), erfordert umfang-reiche Investitionen. Da manche Energievorhaben wirtschaftlich nicht rentabel sind, kommt CEF-Finanzhilfen eine besondere Bedeutung zu. Finanzhilfen werden aufgrund von wettbewerbsorientierten Aufforderungen zur Einreichung von Vor-schlägen vergeben.

71LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

ENERGIE

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Europäisches Energieprogramm zur KonjunkturbelebungMit dem Europäischen Energieprogramm zur Konjunkturbelebung (EEPR) der Kommission werden herausragende Energieprojekte finanziert. Im Rahmen des EEPR hat die Kommission darüber hinaus den Europäischen Energieeffizienzfonds (EEEF) eingerichtet. Der EEEF bietet Finanzprodukte wie vorrangige und nachrangige Darlehen, Bürgschaften oder Eigenkapitalbeteiligungen an Investitionen lokaler, regionaler und nationaler Behörden in Energieeffizienz.

Horizont 2020Über das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 werden zwischen 2014 und 2020 Finanzmittel in Höhe von 5,9 Mrd. EUR für Ener-gieprojekte bereitgestellt.

Aufruf zur Förderung innovativer Energieeffizienztechnologien

Energieforschung im Rahmen von Horizont 2020

Energieforschung unter dem RP7 (Das Siebten Rahmenprogramm der Europäischen Kommission)

NER 300Mit dem Programm NER300 werden Finanzmittel aus dem Verkauf von Emissions-zertifikaten verwendet, um Demonstrationsvorhaben für die Abscheidung und Spei-cherung von CO2 (CCS) sowie für erneuerbare Energieträger in Europa zu finanzieren. Mit diesen Projekten soll die Wirtschaftlichkeit von Technologien wie zum Beispiel konzentrierter Sonnenenergie, intelligenter Stromnetze, Bioenergie und CCS nach der Verbrennung („post combustion“) nachgewiesen werden.

KohäsionsfondsDie Ziele des Kohäsionsfonds der EU bestehen im Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten zwischen EU-Mitgliedstaaten und in der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. Aus dem Fonds werden Energieprojekte gefördert, die beispielsweise durch verringerte Treibhausgasemissionen, eine stärkere Nutzung erneuerbarer Energieträger oder eine verbesserte Energieeffizienz der Umwelt zugutekommen. Ein Teil der Mittel aus dem Kohäsionsfonds wird – mithilfe des Netzwerks der Energie- und Verwaltungsbehörden (Energy and Managing Autho-rities Network) – für die Umsetzung der EU-Pläne für die Energieunion herangezo-gen. Weitere Gelder aus dem Kohäsionsfonds fließen in die Förderung der Fazilität „Connecting Europe“.

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73LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

Europäische Investitionsbank (EIB)Die Europäische Investitionsbank hilft bei der Finanzierung von Vorhaben im Energiebereich, indem sie Darlehen und andere Finanzierungsinstrumente für Unternehmen bereitstellt. Außerdem unterstützt sie mit Beratung und Fachwissen bei der Verwaltung und der Projektentwicklung. Die EIB fördert Energieprojekte in den Bereichen erneuerbare Energieträger, Infrastruktur und neue Technologien.

Weitere Informationen zu den Projekten der EIB finden Sie auf der Website der Europäischen Investitionsbank.

Nützliche Links • Weitere Informationen über Fördermöglichkeiten für Energievorhaben in der

Regionalpolitik (GD Regionalpolitik) • Die EU bietet eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten zur Unterstützung nach-

haltiger Energieprojekte in Städten. Mehr zu Fördermöglichkeiten im Bereich der lokalen nachhaltigen Energieversorgung finden Sie hier.

• Technischer Leitfaden zur Finanzierung der energieeffizienten Gebäudereno-vierung mit Mitteln der Kohäsionspolitik („Financing the energy renovation of buildings with Cohesion Policy Funding“)

• EU-Förderprogramme und -initiativen für zügigere Investitionen in Energieeffizienz.

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74 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

GESUNDHEIT

Drittes Gesundheitsprogramm

D as dritte Gesundheitsprogramm der EU erstreckt sich über den Zeitraum 2014 bis 2020. Mit dem Programm werden vier übergeordnete Ziele verfolgt:

• Gesundheitsförderung, Prävention von Krankheiten und Schaffung eines güns-tigen Umfelds für gesunde Lebensführung unter Berücksichtigung des Grund-satzes „Einbeziehung von Gesundheitsfragen in alle Politikbereiche“;

• Schutz der EU-Bürgerinnen und -Bürger vor schwerwiegenden grenzübergrei-fenden Gesundheitsgefahren;

• Beitrag zu innovativen, effizienten und nachhaltigen Gesundheitssystemen; • Erleichterung des Zugangs zu besserer und sichererer Gesundheitsversorgung

für die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union.

Mit dem Programm werden Maßnahmen unterstützt, die die Strategien der Mit-gliedstaaten zur Verbesserung der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger der EU und zum Abbau gesundheitlicher Ungleichheiten ergänzen, unterstützen und einen Mehrwert bewirken. Die Maßnahmen zielen auf die Förderung von Innovation im Gesundheitswesen, eine vermehrte Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme, die Verbesserung des Gesundheitszustands der Bürgerinnen und Bürger der Union und deren Schutz vor schwerwiegenden grenzübergreifenden Gesundheitsgefahren ab.

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75LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

Die Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel (Chafea) ist für die Umsetzung des Programms zuständig. Dies geschieht im Wesent-lichen, in dem drei Arten von Maßnahmen finanziert werden: Projekte, gemeinsame Maßnahmen und Betriebskostenzuschüsse. Die Maßnahmen sollten eine konkrete europäische Dimension aufweisen, d. h. eine Mindestzahl an Partnern aus verschie-denen EU-Ländern muss in den Projektplan einbezogen sein.

Antragsberechtigte: • Forschungsstiftungen und Universitäten; • Behörden und Einrichtungen des öffentlichen Sektors; • nichtstaatliche Organisationen; • Handelsunternehmen.

SuchtpräventionÜber vier Finanzierungsprogramme der EU werden zwischen 2014 und 2020 Mittel für Projekte im Bereich Drogen bereitgestellt, um die Umsetzung der Zielvorgaben der EU-Drogenstrategie 2013-2020 und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Forschung im Bereich Drogen zu fördern:

• Über das Justizprogramm, mit dem die Weiterentwicklung eines europäischen Rechtsraums unterstützt werden soll, werden Projekte im Bereich Drogen geför-dert, und zwar insbesondere im Hinblick auf die Koordinierung von Maßnah-men, die justizielle Zusammenarbeit im Bereich Drogen und auf neue psychoak-tive Substanzen.

• Aus dem Fonds für die innere Sicherheit, mit dem die Umsetzung der EU Strategie der inneren Sicherheit unterstützt wird, können Projekte in Bezug auf Gegenmaßnahmen im Bereich der Drogenbeschaffung gefördert werden. Dazu gehören die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Drogenproduktion und -handel sowie die Ausarbeitung innovativer Konzepte, mit denen neue Erkenntnisse über den Markt für Drogen gewonnen werden sollen und eine wirksamere Durchsetzung der in Bezug auf Drogen bestehen-den Gesetze erreicht werden soll.

• Mit dem Gesundheitsprogramm, das der Gesundheitsförderung, der Prävention von Krankheiten und der Schaffung eines günstigen Umfelds für gesunde Le-bensführung dient, werden auch Projekte zum Thema Gesundheit und Drogen gefördert.

• Horizont 2020 ist das Forschungs- und Innovationsprogramm der EU. Über die Programmkomponente „Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlerge-hen“ werden Fördermittel für Forschung im Bereich Drogen bereitgestellt – z. B. für die Entwicklung innovativer Ansätze zur Bewertung der Gefahren neuer

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76 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments

Drogen, zur Behandlung von Suchterkrankungen und zur Minderung der durch Drogen verursachten Schäden.

Antragsberechtigte: • Je nach Programmschwerpunkt:

• nationale, regionale und lokale Behörden; • nichtstaatliche Organisationen, Stiftungen, Universitäten, Forschungszentren.

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77LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

N ichtstaatliche Organisationen können im Rahmen der meisten thematischen und regionalen Programme, die von der Generaldirektion Internationale

Zusammenarbeit und Entwicklung (DEVCO) der Europäischen Kommission verwal-tet werden, Fördergelder erhalten. Entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können sie allein oder zusammen mit anderen Mitantragstellern oder verbundenen Organisationen teilnehmen.

Nichtstaatliche Organisationen können darüber hinaus Fördermittel für humanitäre Hilfe und Maßnahmen des Katastrophenschutzes beantragen. Die Generaldirek-tion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (DG ECHO) fördert nichtstaatliche Organisationen, internationale Organisationen und Agenturen der Vereinten Nationen, die vor Ort humanitäre Hilfe leisten.

Der Dienst für außenpolitische Instrumente (FPI) der Europäischen Kommission arbeitet eng mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und EU-Delega-tionen auf der ganzen Welt zusammen und veröffentlicht regelmäßig offene Ausschreibungen.

Mit dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA II) werden in Kandidatenländern sowie in der EU selbst zukunftsweisende Investitionen getätigt, mit denen Refor-men in Bereichen gefördert werden, die für die Erweiterungsstrategie von Belang

ENTWICKLUNGSHILFE UND HUMANITÄRE HILFE

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78 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments 78

sind. Dazu zählen zum Beispiel die Bereiche Demokratie und Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit sowie Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Landwirte in Kandidatenländern werden über das spezifische Heranführungsinstrument für die Entwicklung des ländlichen Raums (IPARD) unterstützt, das zum IPA II gehört.

Das Programm „EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe“ bietet den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union verschiedene Möglichkeiten, sich als EU-Freiwillige weltweit in humanitären Projekten zu engagieren.

Finanzhilfen – öffentliche Aufträge

Finanzhilfen sind direkte Zuwendungen für Organisationen oder für deren Projekte. Meist werden sie von der Kommission über Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen vergeben.

Weitere Informationen zu Finanzhilfen

Öffentliche Aufträge für den Einkauf von Gütern und die Vergabe von Dienstleis-tungen und Bauleistungen werden mittels Ausschreibungen vergeben.

Sowohl öffentliche Aufträge als auch Finanzhilfen werden für Maßnahmen vergeben, die zur Erreichung konkreter Entwicklungsziele beitragen.

Weitere Informationen zu Verträgen

Haushaltsunterstützung

Die Haushaltsunterstützung ist ein wichtiges Instrument zur Finanzierung der Entwicklungsstrategien von Partnerländern. Sie umfasst im Wesentlichen Transfer-zahlungen an die Staatskassen der jeweiligen Länder, einen Dialog auf politischer Ebene und Maßnahmen zur Bewertung der Verwendung dieser Mittel.

Mit dieser Form der Unterstützung wird dazu beigetragen, dass die Länder selbst ermitteln, in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht, und dann entspre-chend tätig werden.

Haushaltsunterstützung erhalten ausschließlich Länder, die den Grundwerten, die mit den Menschenrechten, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Zusammenhang stehen, Rechnung tragen.

Weitere Informationen zum Thema Haushaltsunterstützung

Antragsberechtigte: • Nichtstaatliche Organisationen, internationale Organisationen, Verbände, • Entwicklungshelfer, Freiwillige.

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79LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

EU-Haushalt in ZahlenNachstehend eine Übersicht über einige Programme des Förderzeitraums 2014-2020 (Mittelbindungen, aktuelle Preise, in Mrd. EUR):

Rubrik und Programme*Gesamtbetrag**

2014-2020

Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

Europäische Satellitennavigationsprogramme (EGNOS und Galileo) 6,96

Horizont 2020 77,02

Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU (COSME) 2,25

Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (Erasmus+) 14,79

Beschäftigung und soziale Innovation 0,93

Zoll, Fiscalis und Betrugsbekämpfung 0,90

Fazilität „Connecting Europe“ 33,25

Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (besond. Aufstockung) 3,21

Regionale Konvergenz (weniger entwickelte Regionen) 182,21

Übergangsregionen 35,32

Wettbewerbsfähigkeit (stärker entwickelte Regionen) 54,37

Territoriale Zusammenarbeit 10,20

Kohäsionsfonds 63,40

Regionen in äußerster Randlage und dünn besiedelte Regionen 1,56

Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen

Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) – marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen 309,35

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) 98,3

Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) 6,40

Umwelt- und Klimapolitik 3,46

Sicherheit und Unionsbürgerschaft

Asyl- und Migrationsfonds 3,14

Fonds für die innere Sicherheit 3,73

IT-Systeme 0,13

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80 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments 80

Rubrik und Programme*Gesamtbetrag**

2014-2020

Justiz 0,38

Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft 0,44

Katastrophenschutzverfahren 0,22

Europa für Bürgerinnen und Bürger 0,18

Lebens- und Futtermittel 1,89

Gesundheit 0,50

Verbraucherschutz 0,19

Kreatives Europa 1,47

Europa in der Welt

Instrument für Heranführungshilfe (IPA) 11,56

Europäisches Nachbarschaftsinstrument (ENI) 15,58

Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) 1,33

Instrument für Stabilität und Frieden 2,30

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) 2,33

Partnerschaftsinstrument (PI) 0,96

Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) 19,56

Humanitäre Hilfe 6,80

Katastrophenschutz und Europäisches Notfallabwehrzentrum (ERC) 0,14

Europäisches Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe – EU-Freiwilli-geninitiative für humanitäre Hilfe (EUAV) 0,15

Instrument für die Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit (INSC) 0,33

Makrofinanzielle Hilfe 0,53

Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen 1,18

* Diese Programmliste ist nicht erschöpfend.** Der Gesamtbetrag bezieht sich nur auf den Zeitraum der Laufzeit des jeweiligen Programms. Die

Zahlen wurden im Januar 2015 veröffentlicht.

Quelle: Europäische Kommission, Leitfaden für EU-Förderungen.

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81LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

AKTUELLE INFORMATIONEN ÜBER EU-FÖRDERUNGEN – WEITERE HINWEISE ZUM ANTRAGSVERFAHREN

Der Leitfaden für EU-Förderungen wird von der Kommission veröffentlicht. Er enthält wichtige Informationen über EU-Förderungen sowie Hinweise, wie ein Antrag gestellt werden kann und was es zu bedenken gilt, wenn ein Antrag auf EU-Förderung geplant wird. Er wird regelmäßig aktualisiert.

Auf der Website der Kommission zum Thema öffentliches Auftragswesen und Förderungen können Sie sich über laufende und künftige Aufforderungen zur Ein-reichung von Projektvorschlägen sowie über Antragsverfahren und -programme informieren und online Fördermittel beantragen. Die Website wird regelmäßig aktualisiert:

https://ec.europa.eu/info/funding-tenders_de

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83LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020

BILDNACHWEISE

Deckblatt: Rio-Andirrio-Brücke (Griechenland) © Meletios/Shutterstock. S. 8: Brennerautobahn © LianeM/Shutterstock.S. 9: Sich durch die italienischen Berge schlängelnde Straße © dvoevnore/Shutterstock.S. 17: Zwei Hafenarbeiter in einem Industriehafen © Corepics VOF/Shutterstock.S. 20: Weinberge entlang der südsteirischen Weinstraße, Österreich © ah_fotobox/Shutterstock. S. 26: Brennerautobahn © LianeM/Shutterstock.S. 28: Badende in Mylopotamos, Griechenland © ollirg/Shutterstock. S. 32: Arbeit im Hafen © Jonathan Stutz/Fotolia.S. 35: Windpark im Meer bei Dänemark © TebNad/Shutterstock.S. 37: Junger Geschäftsmann mit Schild „Looking for a job“ („Suche Arbeit“) © Luna Vandoorne/ Shutterstock.S. 43: Syrisches Flüchtlingsmädchen in einem Flüchtlingslager in Passau, Deutsch-land, August 2015 © Jazzmany/ Shutterstock.S. 45: Schiff der griechischen Küstenwache nach dem Aufgreifen von Flüchtlingen nahe Lesbos, Juni 2015 © Malcolm Chapman/Shutterstock.S. 47: Überflutete Straße © Dariush M/Shutterstock.S. 49: Junge Frau in Paris, ein Buch lesend © Ekaterina Pokrovsky/Shutterstock.S. 59: Nahaufnahme der Hand eines Mannes auf dem Rad eines Rollstuhls während eines Spaziergangs im Park © Pressmaster/Shutterstock.S. 63: Naturliebe – ein kleiner Junge umarmt einen Baum © Tuzemka/Shutterstock. S. 65: Ingenieur-Studenten arbeiten in einem Labor © Stock-Asso/Shutterstock.S. 69: Luftbild von einem Solarpark in der Tschechischen Republik © Castka/Shutterstock. S. 72: Ein Arzt überprüft den Blutdruck eines Patienten © Dragon Images/Shutter stock.S. 74: Von der EU finanzierter Brunnen in Sassandenge, Mali © Europäische Union, 2013/Europäische Kommission, Audiovisueller Dienst. Photo Arnaud Zajtman.

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