Erfahrungen mit der Umsetzung von Studierendenrechten an Fachhochschulen und Privatuniversitäten...

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Erfahrungen mit der Umsetzung von Studierendenrechten an Fachhochschulen und Privatuniversitäten Dr. Josef Leidenfrost, MA Leiter der Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Wien 1

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Erfahrungen mit der Umsetzung von Studierendenrechten

an Fachhochschulen und Privatuniversitäten

Dr. Josef Leidenfrost, MALeiter der Ombudsstelle für Studierende im

Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Wien

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Wer sind wir? Ombudsstellen für Studierende im BMWFW

• seit März 2012 gesetzlich verankert (bis März 2012 Studierendenanwaltschaft)

• gemäß § 31 (1) HS-QSG 2011 eingerichtet als Info-, Service- und Ombudsstelle im Wissenschaftsministerium (vergleichbar der Behindertenanwaltschaft im Sozialministerium)

• Studierende: – Studieninteressent/inn/en,– Studienwerber/innen,– Studierende,– ehemalige Studierende

• keine Behörde, unabhängig und weisungsfrei

• Vermittlung, Kommunikationsplattform, jährliche Berichte an den Bundesminister und das Parlament

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Wer sind unsere Kooperationspartner?(in alphabetischer Reihenfolge)

• AK: Interessensvertretung, Beratung (aber auch WKÖ, IV…)

• AQAustria: Akkreditierungsbehörde

• BMWFW: Themenspeicherung für Rechtsweiterentwicklung (Wo nehmen Novellen [wirklich] ihren Ausgang?)

• FHK: Sprachrohr aller Fachhochschulen, Ausschuss für Qualitätsmanagement

• ÖH: gesetzliche Vertretung aller Studierenden, seit 2014 wieder für den gesamten Tertiärbereich (davor im FH-Bereich: VFFH; im PU-Bereich: StuV)

• ÖPUK: Interessensvertretung des privaten Hochschulrektors nach außen

• UNIKO: Stimme der österr. öffentlichen Universitäten

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Wer sind Sie?“Angehörige der Bildungseinrichtungen”

• Rektoratsangehörige

• Angehörige der FH-Kollegien

• Angehörige der Beschwerdekommissionen

• Angehörige der Rechtsabteilungen, von “Sonderbüros”

• Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter

• Studierenden - Selbsthilfegruppen

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Studierendenrechte (und Rechtsverhältnisse)

• öffentliche Universitäten: relativ sehr ausführlich geregelt

• Fachhochschulen: mittelausführlich geregelt

• Privatuniversitäten: fast nicht geregelt

• Studien- und Prüfungsordnungen an Fachhochschulen on-line: 382 geregelte Themenfelder

• Volksanwaltschaft 2013: Einzelfall VA-BD-WF/0053-C/1/2012, für Studierende an FHs ergibt sich nicht nachvollziehbare Schlechterstellung bei der Rechtsdurchsetzung;

VA regt gesetzliche Gleichstellung (Unis-FHs) an

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FH-Themen bei der Ombudsstelle• Studien- und Lehrbetrieb: Qualifikationen von

LV-Leiter/innen, Lehrmaterialien, Wiederholungsjahr

• Prüfungsbetrieb: Vorbereitung, Durchführung von Prüfungen, Beurteilung, Studien- und Prüfungsordnungen

• Service- und Verwaltungsbetrieb: Aufnahmeverfahren, Ausbildungsverträge, “bedingte Aufnahme”

• “Interpersonelles”

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PU-Themen bei der Ombudsstelle

• Studien- und Lehrbetrieb: (kurzfristiges) Auslaufen eines Studienprogrammes, Anerkennung

• Prüfungsbetrieb: Beurteilung, Ausschluss vom Studium

• Service- und Verwaltungsbetrieb: ---

• “Interpersonelles”

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Aktivitäten derOmbudsstelle für Studierende

(in alphabetischer Reihenfolge)

• “Aufklärung” und Information (für Einzelne, Gruppen, Institutionen & Interessensvertretungen)

• Berichtslegung (Empfehlungen und Vorschläge)

• (institutionalisierter) Dialog mit Anspruchsgruppen

• “Runder Tisch” (im Bedarfsfall)

• Überprüfung (“amtswegige Begehung zwecks behördlicher Wahrnehmung”)

• Vermittlung

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Arbeitsablauf Anliegenbearbeitung

• a) Anbringer/in kontaktiert OS mit seinem/ihrem Anliegen per Telefon, per e-mail, per e-Formular, bei einem Gespräch, via Skype; b) OS greift Anliegen amtswegig auf

• a) Anliegen wird gesichtet, a) und b) (wenn möglich) kategorisiert und in Datenbank erfasst

• a) Anbringer/in wird rückkontaktiert, ob Name und Sachverhalt an Dritte weitergegeben werden können, evt. Anforderung weiterer Unterlagen – Zustimmung: Erstkontakt mit jener Person, die zuletzt in das Anliegen involviert war– keine Zustimmung: Anliegen wird nicht weiter bearbeitet– bei reinem Informationsanliegen: Information wird erteilt, Anliegen abgeschlossen

• a) und b) situationsbedingt Einbindung der ÖH oder / und anderer Ombudsstellen

• a) nach Erstreaktion der Institution: Information des/r Anbringer/in (notwendigenfalls Zweit-, ganz selten Drittzusendung)

• a) und b) evt. Mitbefassung weiterer Institutionen, Vermittlungstätigkeit, Mediation

• a) und b) Anliegen abgeschlossen, Empfehlungen / Vorschläge

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(Haupt)Ansprechpartnerinnen und -partner im FH-, PU- und ÖH-Bereich

(in alphabetischer Reihenfolge)

FHs• Geschäftsführungen• FHK• Lehrende• Rechtsabteilungen• Rektorate• „Sonderbüros“• Studiengangsleiter/innen

PUs• Lehrende• ÖPUK• Rechtsabteilungen• Rektorate• „Sonderbüros“

ÖHs Bundesvertretung (FH-Referat)

FH- / PU-Vertretungen

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Internationale (ENOHE) Stimmen

Bayod-Formel (nach José Manuel Bayod y Bayod, Ombudsmann der Universität von Cantabria, 2003-2011):

“As much talking as possible,as little writing as necessary!“

Deech-Grundsatz (nach Baroness Ruth Deech, Independent Adjudicator für england und Wales, 2004-2009):

„one of the main advantages of the OIA:to avoid courts and lawyers“

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Hochschulische Ombudsstellen in Österreich

• Österreich-Karte• 4 an öffentl. Unis, 1 an FH (bald 2), 1 an PU• SomSem 2016, Tagung in Klagenfurt:

Gründung eines österreichischen Hochschulombuds – Netzwerkes

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15. Dezember 2015 19

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Inhaltsverzeichnis• 1. EINLEITUNG ZUM TÄTIGKEITSBERICHT 2014/15• 2. DIE OMBUDSSTELLE FÜR STUDIERENDE• 3. STATISTIKEN (mit Bezeichnung der und Zahlen zu

den Institutionen)• 4. BESCHREIBUNG VON ANLIEGEN (mit Bezeichnung

der Institutionen)• 5. VORSCHLÄGE AN ORGANE UND ANGEHÖRIGE VON

HOCHSCHULINSTITUTIONEN (mit teilweiser Bezeichnung der Institutionen) SOWIE AN DEN GESETZGEBER

• 6. RESÜMEE UND AUSBLICK• 7. ANHÄNGE

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Recht(schaffene) Gedankensplitter

• Entrechtung• formalrechtlich• in Ruf-/Hörweite des Gesetzes• Recht / recht haben• Rechtsaufsicht, -beugung, -bruch, -durchsetzung• Rechtlosigkeit• Rechtspflege und –weiterentwicklung• Rechtsverherrlichung, -verdrehung• sich das Recht herausnehmen• sich das Recht nicht nehmen lassen• Verrechtlichung• von rechtswegen• DIE PRESSE: “Alles, was Recht ist”

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Kontaktdetails

Dr. Josef Leidenfrost, MA (Mediaton)Minoritenplatz 5A-1014 Vienna01-53120-5533

gebührenfrei 0800-311 [email protected]

www.hochschulombudsmann.atwww.enohe.net

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