Erfahrungsbericht zum Einsatz der neuen Vorschriften · 2 Inhalt Vermessung im ETRS89/UTM Neues...

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Erfahrungsbericht zum Einsatz Erfahrungsbericht zum Einsatz der neuen Vorschriften der neuen Vorschriften Referent: ÖbVI Torsten Hentschel Gemeinsame Beratung TLVermGeo – ÖbVI – ÄLF Erfurt, 23. und 25. März 2010

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Erfahrungsbericht zum Einsatz Erfahrungsbericht zum Einsatz der neuen Vorschriftender neuen Vorschriften

Referent: ÖbVI Torsten Hentschel

Gemeinsame Beratung TLVermGeo – ÖbVI – ÄLF

Erfurt, 23. und 25. März 2010

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InhaltInhalt

Vermessung im ETRS89/UTM

Neues Verwaltungsverfahren

Wegfall der Abmarkungspflicht – „Quo vadis?“

Zeitlicher Mehraufwand

Fazit & Ausblick

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Vermessung im ETRS89/UTMVermessung im ETRS89/UTM

bisher 5 Anträge im ETRS89/UTM (LS 489) komplett bearbeitet

GU erfolgte grundsätzlich im PD83/GK (LS 120) Ausnahme: Vermessung mitten im Wald ohne

jegliche Koordinaten im LS 120 (Rattelsdorf) Anschluss über bekannte „alte“ KFP/AP gleichzeitige Bestimmung von (temp.) AP

größtenteils identische Punkte Vorteile:

- alte KFP-Einmessskizzen leicht überarbeitet weiter verwendbar Beispiel

- nur wenige zusätzliche Aufstellungen zur Aufmessung im LS 489 nötig

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Beispiel Beispiel –– ÜÜberarbeitete KFPberarbeitete KFP--BeschreibungBeschreibung

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Vermessung im ETRS89/UTMVermessung im ETRS89/UTM

Bearbeitung mit KIVID + GEOgraf Berechnungen im KIVID in verschiedenen LS durch

Stapelverarbeitung problemlos möglich Messdaten in beiden System nutzbar Aufmessung, GU, Abmarkung alter GP im LS 120 Umschalten nach LS 489 zur Neu-Berechnung alter

GP sowie Koordinierung ggf. Abmarkung neuer GP

Punktnummerntool je Antrag unterschiedlich eingesetzt tlw. Umnummerierung und/oder Trafo neuer Punkte Beispiel: kleiner Antrag mit 2 Teilungspunkten

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Vermessung im ETRS89/UTMVermessung im ETRS89/UTM

Bearbeitung im GEOgraf aufwändiger bis Version 5 keine Änderung des LS bei

Verknüpfung mit KIVID möglich neue GP fehlen keine Flächenberechnung

möglich Trafo über Passpunkte mit 7-stelligen Koordinaten

ab Version 6 Trafo zwischen Systemen beliebig oft + problemlos durchführbar (eineindeutig)

richtige Einstellungen bei Rechenparametern beachten!

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Vermessung im ETRS89/UTMVermessung im ETRS89/UTM

Neuerungen bei den Vermessungsschriften: Flächenberechnung im LS 489

- Abweichungen zw. berechneter + Buchfläche möglich- bisher noch nicht vorgekommen

Punktverzeichnis- evtl. 2 für LS 120 (Änderungen, Löschungen) + LS 489

FFR- Hinweis auf ETRS89/UTM- Farben der Punktnummern + Symbole beachten- Punktnummerierung + NBZ weiter im LS 120- Punktübersicht keine geom. Bedingungen, Maße

nötig, aber auch nicht verboten- Praxisbeispiele

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Beispiel 1Beispiel 1

TP alstemp. AP

GP im LS120 + 489

keine (!)Abmar-kungen

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Beispiel 2Beispiel 2

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Anschluss+ GP imPD83komplettvorhanden

nur Punkteim LS 489

nur 1Beteiligte

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Beispiel 3Beispiel 3

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Anschluss+ GP imPD83komplettvorhanden

NA-Punkt21443 trans-formiert

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Beispiel 4Beispiel 4

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Sonderungim KK

freie Wahldes neuenGP (GE)

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Beispiel 5Beispiel 5

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keineKoordinatenvorhanden

Bearbeitungkomplett imLS 489

starke Ab-schattungen+ kein Funk-empfang Postpro-

cessing(BaLiBo)

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Neues VerwaltungsverfahrenNeues Verwaltungsverfahren

2-mal problemlos durchgeführt Grenzniederschrift (GN)

besser handhabbar weniger Schreib- und Zeitaufwand im AT Skizze als Extrablatt bei Bedarf austauschbar

Nachteil des AT = Verfahren kann nicht sofort beendet werden (keine Unterschriften)

Ausweg Übergabe von Bescheiden und Unterschriften auf Rechtsbehelfsverzichten Kopien von GN + Skizze(n) nachsenden

Heftung + Siegelung der GN (Urkunde) wie bisher Beispiel

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Beispiel Beispiel –– GNGN

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Wegfall der Abmarkungspflicht Wegfall der Abmarkungspflicht –– „„Quo vadis?Quo vadis?““

sehr unterschiedliche Erfahrungen bisher nur Anträge nach alter KO abgerechnet i. Allg. wird Abmarkung auch zukünftig gewünscht

Hauptgrund = geringe Mehrkosten gegenüber Vermessungsgebühr

oft nur die den Antragsteller interessierenden GP aber bereits 1 Fall, wo komplett verzichtet wurde u. a. DEGES wird grundsätzlich auf Abmarkung

verzichten erste Tendenz Abmarkung des Trennstückes

wird zum Regelfall

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Zeitlicher MehraufwandZeitlicher Mehraufwand

Bearbeitung: 1. Stichprobe = sehr unterschiedlich Beispiel 1:

1 h AD (12 %) + 1,5 h ID (5 %) Σ ≈ 7 % Beispiel 2:

2 h AD (36 %) + 11,5 h ID (63 %) Σ ≈ 54 % Beispiel 3:

4 h AD (74 %) + 4 h ID (41 %) Σ ≈ 58 % Beispiel 4 (Sonderung):

0,5 h ID ≈ 10 % Beispiel 5:

0,5 h ID < 5 %

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Zeitlicher MehraufwandZeitlicher Mehraufwand

zusätzlich: erhöhter Aufwand für Beratung durch Wegfall der Abmarkungspflicht (AT) Erstellung der Bescheide

einmalige Umstellungsarbeiten in Software: KIVID + GEOgraf 1 MA = ca. 2 Tage zusätzlicher MA = ca. 1 Tag

Überarbeitung der Vorlagen für Vermessungsschriften + Auftragsschriftverkehr: 1 MA = ca. 2 Tage

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Fazit & AusblickFazit & Ausblick

für realistische Abschätzung des Mehraufwandes wesentlich mehr Daten nötig

auch kommende Routine wird erhöhten Aufwand nicht entscheidend reduzieren

Abmarkungen werden sich reduzieren,ABER bleiben erhalten

Überarbeitung der Vorschriften + Zusammenfassung im Sommer unumgänglich

WICHTIG: regelmäßiger Austausch zwischen

TLVermGeo/KB + ÖbVI sowieFlexibilität bei der Auslegung der Vorschriften

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Erfahrungsbericht zu den neuen VorschriftenErfahrungsbericht zu den neuen Vorschriften

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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