Erlass

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Erlass Integration und Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache

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Erlass. Integration und Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache. Erlass Unterricht für Schülerinnen und Schüler ausländischer Herkunft v. 03.02.1993. Erlass Eingliederung von deutschen Aussiedlern in die Schule v. 03.07.1984. Erlass - PowerPoint PPT Presentation

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ErlassIntegration und Förderung von Schülerinnen und Schülern

nichtdeutscher Herkunftssprache

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Erlass Unterricht für Schülerinnen und Schüler ausländischer Herkunft v. 03.02.1993

ErlassEingliederung von deutschen Aussiedlern in die Schule v. 03.07.1984

ErlassIntegration und Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprachev. 21.07.2005

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Förderung interkultureller Kompetenzen

Schulische und gesell-schaftliche Integration

Ziele

Förderung der Zwei- und Mehr-sprachigkeit

Förderung der Sprachkompe-tenz in Deutsch

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Fördermaßnahmen DaZ

Grundsätze Sprachförderung ist Aufgabe jeden Unterrichts Einbindung in das Förderkonzept der Schule Berücksichtigung und Anerkennung der Zwei-

und Mehrsprachigkeit

Curriculare Grundlagen Didaktisch-methodische Empfehlungen für die

Sprachförderung vor der Einschulung RRL Deutsch als Zweitsprache

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DaZ-Förderung

SprachförderberichtDokumentation der individuellen

LernentwicklungBegleitende Sprachdiagnostik

Individuelle Förderpläne

Für Schülerinnen/Schülerin Regelklassen

Für „Seiteneinsteiger“vor der

Einschulung

halbjährige Sprachförderung

ab 01.02.

Sprachstandsfeststellung

Sprach-lernklas-sen an örtl.Schule

Sprach-lernklas-sen an örtl.Schule

ZentraleSprachlern-lernklassen

ZentraleSprachlern-lernklassen

FöU FöU

Förderkur-se DaZ

Förderkur-se DaZ Besonder

e Förder-konzepte

Besondere Förder-konzepte

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Sprachförderbericht

Erstmalige Erprobung im Februar 2005 Verwendung der zugewiesenen Stundenkontingente

für die Sprachförderung Grundlage für die Zuweisung zusätzlicher

Stundenkontingente im folgenden Schuljahr Verbindlichkeit → Transparenz → Controlling

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Fördermaßnahmen im Sekundarbereich II BBS

Vollzeitberufsschulen: „BVJ-Sonderform für Aussiedler/Ausländer“(BVJ-A)

Förderunterricht an Teilzeitberufsschulen

Außerschulische Sprachkurse

Möglichkeit der Teilnahme an zentralen Sprachlernklassen

Gymnasiale Oberstufe

Förderunterricht in Deutsch

Im Einvernehmen mit dem Schulträger: auch „zentraler Förderunterricht“ für Schülerinnen und Schüler aus mehreren Gymnasien möglich

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Unzureichende Deutschkennt-nisse kein Kriterium

Bei Bedarf Hinzuziehung sprachkundiger Vermittler

Berücksichtigungsprachlicher undkultureller Hinter-gründe

Vor Überprü-fung Teilnahme an Fördermaßnahmen(nachweispflichtig)

Feststellung eines sonder-pädagogischen Förderbedarfs

Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs

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Herkunftssprachlicher Unterricht Jahrgänge 1 - 4 Bilinguale AngeboteAuf Wunsch Zertifikat

Erweitertes Sprachenan- gebot Jahrgänge 5 – 10Wahlunterricht,Wahlpflicht-FS, Pflicht-FS Bei Wahl-U.: Sprach- prüfung i. d. Herkunfts- sprache möglich

FS-Regelungen für „Seiten-einsteiger“ im Sekundar-bereich I + IIHS anstelle einer FS durch Sprachfeststellungs- prüfung

Kooperation mit Regelunterricht / DaZ

Zertifizierung „Schule mit mehrsprachigem Profil“Sprachenportfolio

Herkunftssprachliche und mehrsprachige Unterrichtsangebote

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Fremdsprachenregelung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler im Sek.-Bereich I Grundsatz: Erlasse der jeweiligen Schulformen sind für FS-Unterricht zu berücksichtigen

Schule prüft, ob Pflicht-FS nachgelernt werden kann ggf. Fö-U. i. d. Pflicht-FS einrichten

Pflicht-FS kann nicht nachgelernt werden

Sprachfeststellungsprüfung Herkunftssprache anstelle der Pflicht-FS

Teilnahme am U. des erweiterten sprachlichen Angebotes

Note ersetzt Leistungen in der Pflicht-FS

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Fremdsprachenregelung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler des Sek.-Bereichs II

Gymnasiale Oberstufe

Wenn im Sek.-Bereich I eine PFS durch die HS ersetzt wurde: Anerkennung der HS anstelle einer der beiden PFS durch Sprachfeststellungsprüfung am Ende der Einführungsphase

Wenn vor Eintritt in die GyOSt weder Vorkenntnisse in den angebotenen FS noch Ersatz einer FS durch die HS : Anerkennung der HS anstelle einer der beiden PFS durch zwei Sprachfeststellungsprüfungen (jeweils am Ende des ersten und des zweiten Halbjahres der Einführungsphase)

BBS

Möglichkeit des Ersatzes einer PFS durch die HS (Sprachfeststellungsprüfung) bei gleichzeitiger TN am Unterricht oder am Fö.-U. in der angebotenen PFS

In einigen Schulformen: Grundlagenkurse (Beginnerkurse) in Englisch und Wegfall der Möglichkeit der Sprachfeststellungsprüfung

Folgende Schulformen generell von FS-Regelung ausgenommen: ● Berufsfachschule Kaufmännische Assistenten ● Fachschule Hotel- und Gaststättengewerbe ● Fachschule Seefahrt

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Leistungsbewertung in der Herkunftssprache Kl. 1- 4 Klassen 1 und 2

- Bemerkung über Teilnahme Klassen 3 und 4

- Leistungsnote- Zertifikat als Anlage zum Zeugnis nach Kl. 4 möglich

Bei Teilnahme am U. „Islamkundliche Themen“- Bemerkung über Teilnahme

Bei Teilnahme an einer herkunftssprachlichen AG- Bemerkung über Teilnahme

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Leistungsbewertung in der Herkunftssprache Sek.-Bereich I + II Bei Teilnahme am Unterricht

- Leistungsnote (Pflicht-U., WPf-U., Wahl-U.)- versetzungs- und abschlusswirksam bei

Pflicht-U. und WPf-U. - Bei Wahl-U. Sprachprüfung in der Herkunfts-

sprache möglich (Ausgleichsregelung) Bei erfolgter Sprachfeststellungsprüfung

- Leistungsnote (versetzungs- und abschluss- wirksam)

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Einsatz der herkunfts-sprachlichen Lehrkräfte Herkunftssprachl. U. (mehr als 50 % der U.-Verpfl.) Interkulturelle, bilinguale und mehrsprachige AG Paralleleinsatz mit anderen LK im Fachunterricht fachbezogene und fächerübergreifende Projekte schulbegleitende Integrationsmaßnahmen (z. B mit

zugewanderten Erziehungsberechtigten) unterrichtsergänzende Angebote in Grundschulen Ganztagsangebote

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Fördermaßnahmen für Schulen des Primar- und Sek.- Bereichs I Art Sprachfördermaßnahmen

vor der Einschulung Nr. 3.1

SprachlernklassenNr. 3.2

FörderkursNr. 3.3

FörderunterrichtNr. 3.4

Förderung nach gen. Förderkonzept Nr. 3.5

Umfang 1,5 Std. pro Kind Kl. 1 - 4 23 Wo.-Std.Kl. 5 - 10 30 Wo.-Std.

Kl. 1 - 4 4 - 6 Wo.-Std.Kl. 5 - 10 5 - 8 Wo.-Std.

2 - 5 Wo.-Std. Im Rahmen der zusätz-lich zur Verfügung gestellten Kontingente, die zweckgebunden zu verwenden sind für:-mehrsprachige,-interkulturelle,-integrationsfördernde Angebote

Dauer ½ Jahr vor der Einschulung (ab 1.2. eines jeden Jahres)

1 Jahr – Verkür- zung möglichKl. 8 –10 max. 2 Jahre

bis zu einem Jahr unbegrenzt

Sch.-Zahl

bis max. 10 Kinder 10 -16 Sch. mind. 4 Sch. keine Mindest-grenze

Inhalte „Didaktisch-methodische Empfehlungen für die Sprachförderung vor der Einschulung“

Schwerpunkt Sprach-unterricht RRL „Deutsch als Zweitsprache“

RRL „Deutsch als Zweitsprache“

RRL „Deutsch alsZweitsprache“enge Verzahnungmit Regelunterricht

Bemer-kungen

Bezug: § 54a NSchG Feststellung des Sprach- standes nach Verfahren „Fit in Deutsch“

Im Einvernehmen mit Schulträger Einrichtung zen- traler Standorte jahrgangs- und schulformüber- greifend möglich

Anschließende Teilnahme am För- derunterricht nach Nr. 3.4 möglich

teilweise parallel zum Regelun- terricht möglich an GS auch parallel zu unterrichtser- gänzenden Ange- boten

Für GS, HS, FöS und Gesamtschulen mit einem Anteil von mind. 20 % an Sch. mit besonderen Lern- schwierigkeiten Erl. Klassenbildung und Lehrerstunden- zuweisung ..., Nr. 5.5 Erl. d. MK v. 23.09.04/ 307-02-823/U