Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP)

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Die gesetzliche Unfallversicherung sieht die Übungsbehandlung nach wie vor als einen wichtigen Teil ihrer Rehabilita- tionsbemühungen an und misst der 1994 eingeführten EAP (Erweiterte Ambu- lante Physiotherapie) im Versorgungs- system der Übungsbehandlung große Bedeutung bei. Im Rahmen der von den gesetzli- chen Unfallversicherungsträgern bei Ar- beitsunfällen und Berufskrankheiten si- cherzustellenden Heilbehandlung „mit allen geeigneten Mitteln“ hat die Übungs- behandlung einen traditionell hohen Stellenwert. Ihre unbestrittene Bedeu- tung für den Rehabilitationserfolg wird weiter zunehmen, weil insbesondere an- gesichts ständig zurückgehender sta- tionärer Verweildauern der Rehabilita- tionserfolg oftmals nur gesichert wer- den kann, wenn im unmittelbaren An- schluss an die stationäre Akutbehand- lung sofort und gezielt mit den Maß- nahmen der Übungsbehandlung begon- nen wird. Es lässt sich bereits heute ab- sehen, dass sich dieser Trend bei Ein- führung der DRG (diagnosis related groups) noch verstärken wird. Zur Erreichung des bestmöglichen Rehabilitationsergebnisses steht in der gesetzlichen Unfallversicherung ein ab- gestuftes System der Übungsbehand- lung zur Verfügung.Dieses System bein- haltet die Krankengymnastik und Physiothe- rapie als Standardtherapie, das Verfahren der berufsgenossen- schaftlichen stationären Weiterbehand- lung für Maßnahmen der Übungsbe- handlung, die nur unter stationären Be- dingungen durchführbar sind, und die EAP als Komplextherapie. Die EAP basiert auf dem Verfahren, das von der Verwaltungs-Berufsgenossen- schaft speziell für die ambulante Reha- bilitation ihres besonderen Versicher- tenkreises – hauptsächlich Profisportler – unter dem Namen „Besonders indi- zierte Therapie“ entwickelt wurde. Die hierbei gewonnenen guten Erfahrungen und Behandlungsergebnisse waren Ver- anlassung, dieses Verfahren allen Un- fallverletzten aller Unfallversicherungs- träger zugänglich zu machen. Notwendigkeit einer Handlungsanleitung Bei Etablierung der EAP für alle Unfall- verletzten aller Unfallversicherungsträ- ger standen von Anfang an ungeklärte Fragen der medizinischen Indikation und damit zusammenhängende Unsi- cherheiten bei in Frage kommenden Verordnungen im Raum. Dies hat die Ef- fizienz zunächst negativ beeinflusst, zu- mal notwendige Maßnahmen entweder erst zeitlich verzögert eingeleitet wurden oder aber der Eindruck entstehen muss- te, dass die umfangreiche EAP ange- Trauma und Berufskrankheit · Supplement 3 · 2001 S385 Trauma Berufskrankh 2001 · 3 [Suppl 3]: S385–S387 © Springer-Verlag 2001 EAP Alexander Schneider Landesverband Berlin, Brandenburg,Mecklenburg-Vorpommern der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Berlin Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) Rechtfertigen sich die Kosten aus Sicht der Verwaltung? Alexander Schneider Landesverband Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Fregestraße 44, 12161 Berlin, E-Mail: [email protected], Tel.: 030-851055200, Fax: 030-851055225 Zusammenfassung Die EAP ist Bestandteil eines abgestuften Systems der Übungsbehandlung und wird als Komplextherapie durchgeführt. Ziel der EAP ist eine Verbesserung der Behandlungs- ergebnisse bei gleichzeitiger Kostensenkung für die Kostenträger.Es wird gezeigt, dass bei frühzeitig einsetzender und konsequenter Durchführung der EAP deutlich bessere Be- handlungsergebnisse bei signifikant kürze- ren Arbeitsunfähigkeitszeiten erzielt wer- den. Die erheblich höheren Kosten der EAP im Vergleich zur normalen Krankengymnas- tik können hierdurch und durch günstigere Rentenprognosen kompensiert werden. Qualität wirkt sich somit auch Kosten sen- kend aus, die höheren Kosten für die EAP sind folglich gerechtfertigt. Schlüsselwörter Ambulante Nachbehandlung (Komplex- therapie) · Umfassende Therapie · Bessere Behandlungsergebnisse · Kürzere Arbeits- unfähigkeitszeiten · Kostensenkung

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Die gesetzliche Unfallversicherung siehtdie Übungsbehandlung nach wie vor alseinen wichtigen Teil ihrer Rehabilita-tionsbemühungen an und misst der 1994eingeführten EAP (Erweiterte Ambu-lante Physiotherapie) im Versorgungs-system der Übungsbehandlung großeBedeutung bei.

Im Rahmen der von den gesetzli-chen Unfallversicherungsträgern bei Ar-beitsunfällen und Berufskrankheiten si-cherzustellenden Heilbehandlung „mitallen geeigneten Mitteln“ hat die Übungs-behandlung einen traditionell hohenStellenwert. Ihre unbestrittene Bedeu-tung für den Rehabilitationserfolg wirdweiter zunehmen, weil insbesondere an-gesichts ständig zurückgehender sta-tionärer Verweildauern der Rehabilita-tionserfolg oftmals nur gesichert wer-den kann, wenn im unmittelbaren An-schluss an die stationäre Akutbehand-lung sofort und gezielt mit den Maß-nahmen der Übungsbehandlung begon-nen wird. Es lässt sich bereits heute ab-sehen, dass sich dieser Trend bei Ein-führung der DRG (diagnosis relatedgroups) noch verstärken wird.

Zur Erreichung des bestmöglichenRehabilitationsergebnisses steht in dergesetzlichen Unfallversicherung ein ab-gestuftes System der Übungsbehand-lung zur Verfügung. Dieses System bein-haltet

– die Krankengymnastik und Physiothe-rapie als Standardtherapie,

– das Verfahren der berufsgenossen-schaftlichen stationären Weiterbehand-lung für Maßnahmen der Übungsbe-

handlung, die nur unter stationären Be-dingungen durchführbar sind, und

– die EAP als Komplextherapie.

Die EAP basiert auf dem Verfahren, dasvon der Verwaltungs-Berufsgenossen-schaft speziell für die ambulante Reha-bilitation ihres besonderen Versicher-tenkreises – hauptsächlich Profisportler– unter dem Namen „Besonders indi-zierte Therapie“ entwickelt wurde. Diehierbei gewonnenen guten Erfahrungenund Behandlungsergebnisse waren Ver-anlassung, dieses Verfahren allen Un-fallverletzten aller Unfallversicherungs-träger zugänglich zu machen.

Notwendigkeit einer Handlungsanleitung

Bei Etablierung der EAP für alle Unfall-verletzten aller Unfallversicherungsträ-ger standen von Anfang an ungeklärteFragen der medizinischen Indikationund damit zusammenhängende Unsi-cherheiten bei in Frage kommendenVerordnungen im Raum. Dies hat die Ef-fizienz zunächst negativ beeinflusst, zu-mal notwendige Maßnahmen entwedererst zeitlich verzögert eingeleitet wurdenoder aber der Eindruck entstehen muss-te, dass die umfangreiche EAP ange-

Trauma und Berufskrankheit · Supplement 3 · 2001 S385

Trauma Berufskrankh2001 · 3 [Suppl 3]: S385–S387 © Springer-Verlag 2001 EAP

Alexander SchneiderLandesverband Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Berlin

Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP)Rechtfertigen sich die Kosten aus Sicht der Verwaltung?

Alexander SchneiderLandesverband Berlin, Brandenburg,Mecklenburg-Vorpommern der gewerblichen Berufsgenossenschaften,Fregestraße 44, 12161 Berlin,E-Mail: [email protected],Tel.: 030-851055200, Fax: 030-851055225

Zusammenfassung

Die EAP ist Bestandteil eines abgestuftenSystems der Übungsbehandlung und wirdals Komplextherapie durchgeführt. Ziel derEAP ist eine Verbesserung der Behandlungs-ergebnisse bei gleichzeitiger Kostensenkungfür die Kostenträger. Es wird gezeigt, dass beifrühzeitig einsetzender und konsequenterDurchführung der EAP deutlich bessere Be-handlungsergebnisse bei signifikant kürze-ren Arbeitsunfähigkeitszeiten erzielt wer-den. Die erheblich höheren Kosten der EAPim Vergleich zur normalen Krankengymnas-tik können hierdurch und durch günstigereRentenprognosen kompensiert werden.Qualität wirkt sich somit auch Kosten sen-kend aus, die höheren Kosten für die EAPsind folglich gerechtfertigt.

Schlüsselwörter

Ambulante Nachbehandlung (Komplex-therapie) · Umfassende Therapie · BessereBehandlungsergebnisse · Kürzere Arbeits-unfähigkeitszeiten · Kostensenkung

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wendet wurde, obwohl z. B. herkömm-liche Maßnahmen der Krankengymnas-tik oder Physiotherapie ausgereicht hät-ten.

Ein signifikanter Anstieg der Kos-ten bei den Unfallversicherungsträgernhat dies bestätigt und war zugleich Ver-anlassung, über organisatorische Maß-nahmen nachzudenken.

Als Ergebnis wurde deshalb allenam Verfahren Beteiligten, also EAP-Ein-richtungen, Ärzten und Unfallversiche-rungsträgern, eine Handlungsanleitungzur Verfügung gestellt, die insbesonderedie Indikationen festlegt, aber auch dieDurchführung des Verfahrens regelt.

Nachdem diese Handlungsanlei-tung nunmehr rund 4 Jahre praktiziertwird, sind – zumindest aus Sicht unse-res Landesverbands – die erwähntenAnfangsschwierigkeiten überwunden.

Indikation zur EAP

In der Handlungsanleitung wird klarge-stellt, dass EAP mit ihrem komplexenTherapieschema nicht Behandlungsme-thode im Bereich unproblematischerVerletzungen bis zu Bagatellverletzun-gen sein kann.Vielmehr soll EAP einge-leitet werden, wenn erkennbar ist, dassmit der herkömmlichen Physiotherapieals Standardtherapie das Rehabilita-tionsergebnis nicht ausreichend odernur verzögert erreicht werden kann.

Vorteile der EAP sind:

– das zeitlich umfassende Therapieren,– die medizinische Trainingstherapie und– die dadurch mögliche frühere Entlas-

sung aus der stationären Behandlung.

Ziele von EAP müssen sein:

– Verbesserung der Behandlungsergeb-nisse und

– gleichzeitige Kostensenkung für dieKostenträger durch gezielte Verordnung.

Das Paradebeispiel für eine angezeigteVerordnung von EAP ist sicherlich dievordere Kreuzbandruptur. Hier und beivergleichbaren Verletzungsmustern hatsie sich bewährt [1, 3, 4].

Behandlungsergebnisse

Studien von Froböse [3, 4, 5] am Beispielder vorderen Kreuzbandruptur und bei

Patienten mit Zustand nach Einsatz ei-ner Totalendoprothese des Hüftgelenksund von von Bergen [1, 2] am Beispielvon Patienten nach ambulanten und sta-tionären Kniegelenkarthroskopien ha-ben zu folgenden Ergebnissen geführt:

1. Die Effektivität ambulanter komplexerRehabilitationsmaßnahmen nach demModell der EAP übersteigt in nahezu al-len wesentlichen Messparametern dieEffektivität herkömmlicher ambulanterkrankengymnastischer Maßnahmen.

2. Die ambulanten komplexen Rehabilita-tionsmaßnahmen sind hinsichtlich dersubjektiven Bewertung und Einschät-zung seitens der Patienten deutlich denherkömmlichen Maßnahmen überlegen.

3. Es ist ein hohes Maß an subjektiver Zu-friedenheit der Patienten zu erzielen.

4. Insgesamt ist die ambulante Nachbe-handlung nach dem Modell der EAPmindestens als gleichwertig zur statio-nären Nachbehandlung anzusehen undkann sogar in einzelnen Fällen deutlichbessere Resultate aufweisen.

Darüber hinaus konnte durch die konse-quente Durchführung der EAP nachge-wiesen werden, dass mit der komplexenNachbehandlung signifikant kürzere Ar-beitsunfähigkeitszeiten erreicht werdenals durch die übliche Nachbehandlungmit Krankengymnastik und Physiothe-rapie (55 gegenüber 125,6 Tage) (Tabelle 1).

Eine weitere gemeinsame Studie [6]der Medizinischen Hochschule Hanno-ver und des Klinikums Lippe, Detmold,umfasste 58 Patienten mit frischen vor-deren Kreuzbandrupturen, bei denenmit gleichem präoperativem Aktivitäts-level Eingriffe mit gleicher Operations-technik vorgenommen wurden (Tabelle1). Die Studie umfasste je 2 Vergleichs-gruppen, die mit konventioneller physi-kalischer Therapie bzw. mit EAP behan-delt wurden. Auch nach dem Ergebnis

S386 Trauma und Berufskrankheit · Supplement 3 · 2001

EAP

A. Schneider

Extended ambulant physiotherapy (EAP):are the costs justified from the administration’s viewpoint?

Abstract

Extended ambulant physiotherapy (EAP) isone component of a graduated system oftherapeutic exercises and is implemented asa complex therapy.The aim of EAP is an im-provement of the results of treatment withreduced costs to the payer.When EAP isstarted early and carried out consistently decisively better results of treatment andshorter periods of unfitness for work areachieved.The considerably higher costs ofEAP than of normal physiotherapy are com-pensated by this and by the better pensionprospects. Quality thus has the effect of re-ducing total costs, which means that thehigher costs for EAP are justified.

Keywords

Out-patient aftertreatment (complex therapy) · Comprehensive therapy · Bettertreatment results · Shorter periods of unfit-ness for work · Cost reduction

Trauma Berufskrankh2001 · 3 [Suppl 3]: S385–S387 © Springer-Verlag 2001

Tabelle 1Ergebnisse der EAP

EAP Herkömm- StudieArbeitsun- liche Nach-fähigkeit behandlung[Tage]

55 125,6 [1, 2, 3, 4, 5,]102 162 [6]

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dieser Studie waren die Behandlungser-gebnisse mit EAP insgesamt besser,Vollbelastung war rascher möglich undauch hier war die Dauer der Arbeitsun-fähigkeit erheblich kürzer (102 gegenü-ber 162 Tage).

Auch bei möglicherweise aufkom-menden Einwänden gegen diese Studiendeckt sich doch deren Ergebnis mit denErfahrungen vieler Ärzte, die EAP häu-figer verordnen.

Kosten

Die Kosten der EAP-Behandlung sindnatürlich schon wegen der intensiverenund deutlich längeren Behandlungszeithöher als die der konventionellen physi-kalischen Therapie.

In der Studie der MedizinischenHochschule Hannover und des Klini-kums Lippe, Detmold, betrugen sie proFall bei insgesamt 94 h EAP gegenüber22,9 h konventioneller physikalischerTherapie 3960,– DM gegenüber 2200,–DM (Tabelle 2).

Dennoch waren die von den Unfall-versicherungsträgern insgesamt pro Fallaufzuwendenden Kosten mit EAP wegender Einsparung von Verletztengeld durchdie verkürzten Arbeitsunfähigkeitszei-ten niedriger. Günstigere Rentenprog-nosen, betriebs- und volkswirtschaftli-che Einsparungen sind hierbei nicht be-rücksichtigt. Zur weiteren Kostensen-kung wird sicher auch die demnächst inKraft tretende Pauschalierung der Ge-bühren für die EAP bei gleichzeitigerFestsetzung auf einen Höchstbetrag von120,– DM beitragen.

Diskussion

Wesentliche Voraussetzungen zum Er-reichen dieser Ergebnisse und Ziele sind

– eine korrekte, befundorientierte Indika-tionsstellung,

– ein möglichst frühzeitig einsetzenderBehandlungsbeginn nach der Opera-tion bzw. nach dem Versicherungsfallund – besonders wichtig –

– ein interessierter, motivierter und leis-tungsbereiter Patient, der willens und inder Lage sein muss, die Behandlungs-maßnahmen der EAP durchführen zukönnen.

Ob sich die Hoffnungen auf eine besse-re oder schnellere Rehabilitation erfül-len, wenn auch die nicht motivierten Pa-tienten einbezogen werden, erscheintzumindest sehr fraglich.

In Einzelfällen hat auch noch ei-ne spät einsetzende EAP zu deutlichenFunktionsverbesserungen geführt undeinen Abschluss des Heilverfahrens er-möglicht.

Von entscheidender Bedeutung istaber auch die Qualität des Therapeuten-teams. Krankengymnasten und Physio-therapeuten, Masseure und medizini-sche Bademeister sowie Sportlehrermüssen neben der üblichen fachlichenQualifikation weitere, im Einzelnen defi-nierte, zusätzliche Fachkenntnisse nach-weisen.

Resümee

Die EAP

– ergänzt und komplettiert die bisherigenMaßnahmen der Krankengymnastikund Physiotherapie und der berufsge-nossenschaftlichen stationären Weiter-behandlung,

– stellt im abgestuften System derÜbungsbehandlung ein wichtiges Glieddar und

– ist aus dem berufsgenossenschaftlichenBehandlungsspektrum nicht mehr weg-zudenken.

Gerade am Beispiel der EAP wird deut-lich, dass eine aufwändige ambulanteNachbehandlung dann wirtschaftlichsein kann, wenn sie z. B. Geldleistungenoder berufliche und/oder soziale Maß-nahmen überflüssig macht oder zumin-dest ihren Umfang reduziert. Mit ande-ren Worten, dass sich Qualität und Öko-nomie nicht ausschließen, sondern dasssich Qualität rechnet.

Die Frage, die sich aus dem Themaergibt, nämlich, ob sich die Kosten ausSicht der Verwaltung rechtfertigen, istdaher eindeutig mit Ja zu beantworten.

Literatur1. Bergen KD von (1995) Verbesserung der Ge-

samtfunktionalität nach ambulanten Kniege-lenksarthroskopien und sofortiger EAP. BKKBayer-AG, Leverkusen

2. Bergen KD von (1995) Verkürzung der Arbeits-unfähigkeit bei orthopädisch schwerkrankenPatienten in Leverkusen. Eine prospektive Un-tersuchung über den Wert der ambulanten Re-ha „EAP“ in Leverkusen. BKK Bayer-AG, Lever-kusen

3. Froböse I:Vergleich der Effektivität komplexerambulanter versus herkömmlicher rehabilita-tiver Massnahmen nach vorderer Kreuzband-ruptur. Institut für Rehabilitation und Behin-dertensport, Deutsche Sporthochschule Köln

4. Froböse I:Vergleich der Effektivität komplexerambulanter versus herkömmlicher rehabilita-tiver Massnahmen nach stationärer bzw. am-bulanter arthroskopischer Meniskusteilresek-tion. Institut für Rehabilitation und Behin-dertensport, Deutsche Sporthochschule Köln

5. Froböse I:Vergleich der Effektivität komplexerambulanter versus stationärer Anschlussheil-behandlungen bei Patienten mit einem Zu-stand nach Einsatz einer Totalendoprothesedes Hüftgelenks. Institut für Rehabilitation undBehindertensport, Deutsche SporthochschuleKöln

6. Sturm JA, Cassim A (1994) Kosten-Nutzen-Analyse der erweiterten ambulanten Physio-therapie (EAP). ZAT J 3:21–23

Trauma und Berufskrankheit · Supplement 3 · 2001 S387

Tabelle 2Kosten der EAP

Aufwand EAP Herkömmliche Nachbehandlung

Arbeitszeit [h] 94 22,9Kosten [DM] 3960 2200