etem 5.2014 | Magazin für Prävention, Rehabilitation … · gehören zur Stoßzeit wie der Kaffee...

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Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung 5.2014 Textil Medienerzeugnisse 12 REACH-Verordnung Was die Zulassung gefährlicher Chemikalien für Betriebe bedeutet 24 Rehapreis 2014 Wie sich ein Betrieb für seinen verletzten Mitarbeiter einsetzte 28 Auewahrungsfristen So lange müssen Unternehmer Unterlagen griffbereit haben Optische Strahlung Schattenseiten des Lichts

Transcript of etem 5.2014 | Magazin für Prävention, Rehabilitation … · gehören zur Stoßzeit wie der Kaffee...

  • Magazin fr Prvention, Rehabilitation und Entschdigung 5.2014

    Textil Medienerzeugnisse

    12 REACH-Verordnung Was die Zulassung gefhrlicher Chemikalien fr Betriebe bedeutet

    24 Rehapreis 2014 Wie sich ein Betrieb fr seinen verletzten Mitarbeiter einsetzte

    28 Aufbewahrungsfristen So lange mssen Unternehmer Unterlagen griffbereit haben

    Optische Strahlung

    Schattenseiten des Lichts

  • Olaf Petermann Vorsitzender der Geschftsfhrung

    Partnerschaftlich auf der StraeViele Menschen vor allem in den groen Stdten und Ballungsgebieten erleben es regelmig: Hohes Ver-kehrsaufkommen am Morgen und am frhen Abend fhrt zu Staus oder Stop-and-go-Situationen. Wenn dann noch ein Lkw am Straenrand stehen bleibt, um vor einem Geschft Waren zu entladen, oder ein gehbe-hinderter Passant sehr langsam die Strae berquert, gibt es schnell Unmut. Hupen, Fluchen, bse Drohungen gehren zur Stozeit wie der Kaffee zum Frhstck.

    Auch die Entwicklung der Wegeunfallzahlen im Bereich der BG ETEM zeigt, dass Aufmerksamkeit und Fairness auf Deutschlands Straen eine wichtige Aufgabe blei-ben. Zwar ist die Zahl der tdlichen Wegeunflle 2013 gegenber dem Vorjahr erneut gesunken. Doch bei den meldepflichtigen Wegeunfllen ist seit einigen Jahren eine Stagnation zu beobachten leider.

    Dem tglichen Stress im Straenverkehr setzen die Be-rufsgenossenschaften, die Unfallkassen und der Deut-sche Verkehrssicherheitsrat (DVR) jetzt ihre diesjhrige Schwerpunktaktion entgegen. Unter dem Titel Bleib fair ... in der Stadt wollen die Initiatoren alle Verkehrsteil-nehmer fr einen fairen und partnerschaftlichen Um-gang miteinander sensibilisieren (siehe auch S. 4). Ein Gewinnspiel mit attraktiven Preisen will der Kampagne zu zustzlicher Aufmerksamkeit verhelfen gerade auch bei den Beschftigten im Berufsverkehr.

    editorial

  • kompakt 4 Zahlen, Fakten, Angebote

    Meldungen und Meinungen

    mensch &arbeit 8 Knstliche optische Strahlung

    Schattenseiten des Lichts

    12 Zulassung unter REACH Folgen fr die betriebliche Praxis

    14 Auswirkungen von REACH Wissen verpflichtet

    betrieb &praxis 16 Prfung von PUR-Schmelzklebstoffen

    Haftkraft mit Risiken

    19 Unfallstatistik textile Branchen 2013 Wo Gefahren lauern

    20 Unfallprvention Dem Zufall keine Chance!

    22 Kreative in der BG ETEM, Teil 4 Bilder im Fluss

    gesundheit 24 Rehapreis 2014

    Alle fr einen

    service26 Bildungsangebote der BG ETEM

    Es liegt an den Menschen

    28 Aufbewahrungsfristen Auf Dauer griffbereit

    30 Ordnungswidrigkeiten Rote Karte fr schwarze Schafe

    30 Impressum

    31 Htten Sie es gewusst? Ein Handwerk mit Biss

    16Prfung von PUR-Schmelzkleb-stoffen PUR-Schmelzklebstoffe sorgen bei vielen Produkten fr den richtigen Halt, haben aber gesundheitliche Tcken. Moderne Prfverfahren helfen, Gefahren zu begrenzen.

    8Titelthema Neue Technische Regeln TROS IOS zur optischen Strahlenschutzverordnung helfen bei der Gefhrdungsbeurteilung. Werden sie eingehalten, gilt die optische Strahlenschutzverordnung als erfllt.

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    26 Bildungssttte Augsburg der BG ETEM Hubarbeitsbhnen sind aus vielen Arbeitsbereichen nicht mehr wegzudenken. In der BG ETEM-Bildungssttte Augs-burg lernen Beschftigte den sicheren Umgang mit ihnen.

    inhalt

    3etem 05.2014

  • Viele Menschen pendeln tglich mit dem Auto, Motorrad oder Fahrrad zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, Schule oder Ausbildungssttte. Auch der Waren- und Lieferverkehr wird zu groen Teilen ber die Strae abgewickelt. Im Alltag schlgt sich dies in einer hohen Verkehrsdichte nieder, die unter Umstnden zu stressigen und kritischen Situationen fhren kann.Mit der diesjhrigen Schwerpunktaktion der Unfallkassen, Berufsgenossenschaf-ten und des Deutschen Verkehrssicher-heitsrates (DVR) sollen alle Verkehrsteil-nehmer fr einen fairen und partner-schaftlichen Umgang miteinander sensi-bilisiert werden.Zentrales Element der Aktion ist eine Bro-schre, die Hintergrnde zu den Stichwor-

    ten Fairness und Rcksicht im Straenver-kehr liefert. Sie beleuchtet das Zusam-menspiel unterschiedlicher Verkehrsteil-nehmer und zeigt, wie jeder Einzelne durch rcksichtsvolles Verhalten zu einem

    DVR-Gewinnspiel

    Bleib fair!

    Termine 10.-11.10.2014, Dresden

    6. Fachveranstaltung Unternehmen in Bewegung Sport, Gesundheit, Arbeit

    15.10.-17.10.2014, BerlinFachmesse belektro

    27.-28.10.2014, DresdenWorkshop: Arbeiten mit dem GESTIS-Stoffmanager

    29.10.2014, NrnbergRegionale Veranstaltung fr Betriebsrzte

    10.-11.11.2014, DresdenIAG Wissensbrse Prvention (fr Betriebe zugnglich)

    weitere terminewww.bgetem.de, Webcode 12568821www.dguv.de, Webcode d16654

    Belohnung fr LebensretterIhre Ausbildung zum Ersthelfer hat sich gelohnt. Als ein Kollege auf dem Hof von Elektrobau Bellinger GmbH aus Kalbach bei Fulda zusammenbrach, reagierten sie goldrichtig. Sie alarmier-ten den Notruf und begannen sofort mit der Wiederbelebung. Mit Erfolg: Der Kollege berlebte den Herzinfarkt und konnte nach drei Monaten an seinen Arbeitsplatz zurckkehren.Diese hervorragende Leistung war auch aufgrund der in diesem Unternehmen hohen Ersthelfer-Ausbildungsquote von nahezu 100 Prozent mglich.Die BG ETEM zeichnete dafr einige Beschftigte und ihren Chef aus. Der Technische Aufsichtsbeamte Axel van Ryn (links) ber-brachte Urkunden und Geldpreise. Es freuten sich (von rechts) FaSi Bruno Stupp, Reinhold Michel und der Unternehmer Marco Schleicher. Beim Fototermin fehlte Tadeusz Matyasik, der eben-falls mageblich an der Rettung beteiligt war.

    angenehmeren Verkehrsklima beitragen kann. Drei begleitende Flyer liefern nach Zielgruppen geordnet kompakte Informa-tionen fr die Fahrer/-innen von

    Lkw und Transportern, Pkw und Motorrad sowie fr Radfahrer und Fugnger.

    Die Schwerpunktaktion luft seit 1. Juni mit einem Gewinnspiel. Einsendeschluss ist der 28. Februar 2015. Die BG ETEM gibt die Broschre Bleib fair kostenlos ab, so lange der Vorrat reicht. Die Bestell-Nr. lautet: DVR-M 2014. E-Mail: [email protected]

    infowww.bleibfair.infoInfos sowie Download der Broschre

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    etem 05.2014

    http://www.bgetem.de/presse-aktuelles/terminehttp://www.dguv.de/de/mediencenter/termine/index-2.jspmailto:versand%40bgetem.de?subject=http://www.bleibfair.info/medien.htmhttp://www.bleibfair.info/gewinnspiel/index.htm

  • 59.000Versicherte der BG ETEM hatten 2013 einen melde-pflichtigen Arbeitsunfall. Das sind gut sieben Pro-zent weniger als im Vorjahr. Die Unfallhufigkeit lag 2013 so niedrig wie noch nie, freut sich Olaf Peter-mann, Vorsitzender der Geschftsfhrung der BG ETEM. Die Anzahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit sank 2013 um fast 1 Prozent auf knapp 5.400. Der Verdacht besttigte sich etwa 2.700-mal. Im Jahresbericht der BG ETEM finden sich neben vielen weiteren Zahlen und Statistiken Infor-mationen zu Prvention, Rehabilitation und Entsch-digung, ber Betriebe und Versicherte sowie Kom-munikation.

    infowww.bgetem.de, Webcode 12613165Download des JahresberichtsTelefonische Bestellung: 0221 3778-1020

    Mediathek: Internationales Media Festival fr PrventionDas Internationale Media Festival fr Prvention 2014 war ein Bestandteil des XX. Weltkongresses fr Sicherheit und Gesund-heit bei der Arbeit, der vom 24. 27. August 2014 in Frankfurt stattfand. 290 Film- und Multimediabeitrge aus 33 Lndern nahmen am Festival teil. Sechs Film- und drei Multimediabeitr-ge wurden mit dem begehrten International Media Award for Prevention ausgezeichnet. Die Online-Mediathek bietet Ihnen die Chance, sich einen umfassenden berblick ber aktuelle Prventionsmedien aus aller Welt zu verschaffen. Lassen Sie sich von der hohen Qualitt der Festival-Beitrge berzeugen.

    link zur mediathekhttp://www.issa.int/mediafestival2014

    Neue Mitgliedsnummern fr Druck- und Papierbetriebe Die BG ETEM hat ihre elektronischen Datenverarbeitungs-systeme harmonisiert. Damit sind ab 1. Januar 2015 die Voraussetzungen fr eine einheitliche Datenbasis aller Mitgliedsbetriebe geschaffen. Die Meldung der Sozialver-sicherung erfolgt knftig unter einheitlichen Grunddaten. Fr die meisten ndert sich dadurch so gut wie nichts. Be-triebe der Branche Druck- und Papierverarbeitung mssen allerdings die neuen Mitgliedsnummern bercksichtigen. Sie bekommen darber noch eine gesonderte schriftliche Mitteilung. Dazu erhalten sie alle Unterlagen zugesandt, die sie zum Einpflegen der Stammdaten im DEV-Melde-verfahren bentigen. In Heft 6/2014 von etem, Ausgabe Textil Medienerzeugnisse, folgt ein ausfhrlicher Bericht.

    Neue Vorschrift in Kraft Die Vertreterversammlung hat auf ihrer Sitzung am 27. Juni 2014 die Unfallverhtungsvorschrift Grundstze der Prvention DGUV-Vorschrift 1 beschlossen (siehe ETEM 4/2014, Seite 30). Das Bundesministerium fr Arbeit und Sozia-les hat sie am 29. Juli 2014 genehmigt (Akten-zeichen: IIIb1-34125) und am 20. August 2014 im Bundesanzeiger ffentlich bekannt ge-macht. Sie ist am 1. Oktober 2014 in Kraft ge-treten und lst die bis dahin unter der Bezeich-nung BGV A1 bekannten Vorschriften ab.

    kompakt

    http://www.bgetem.de/medien-service/jahresberichthttp://mediafestival2014.3c3c.de/

  • Schutz nur bei Hautkontakt!Ortsvernderliche Personenschutzeinrichtungen mit erweiterten Schutzfunktionen (PRCD-S) sind zum Schutz gegen elektrischen Schlag bei Feuerwehren, Hilfsorganisationen und im gewerbli-chen Bereich (Baustellen, Montagestellen, usw.) im Einsatz. Sie erfllen die Schutzfunktion aber nur dann, wenn direkter Haut-kontakt zur Einschalttaste besteht. PRCD-S fhren whrend des Einschaltvorgangs eine Messung ber den Krper des Benut-zers durch. Trgt dieser beim Einschalten z. B. Handschuhe, kann diese Messung nicht erfolgen. Es wird alles in Ordnung angezeigt, obwohl keine Schutzfunktion aktiv ist! Die PRCD-S kann eine gefhrliche Spannung auf dem Schutzleiter (PE) nicht erkennen. Gehuseteile daran angeschlossener Betriebsmittel knnen unter lebensgefhrlicher Spannung stehen. Daher gilt: Beim Einschalten einer PRCD-S auf keinen Fall Handschuhe tragen.

    infowww.bgetem.de, Webcode 14768606

    50%der 11- bis 17-Jhrigen geben an, in den letzten drei Monaten Rckenschmerzen gehabt zu haben. Darauf weist die Prventionskampagne Denk an mich. Dein Rcken hin. Bewegungsmangel ausgelst auch durch stundenlanges Sitzen in der Schule oder zu schwere Ranzen zhlen zu den Grnden fr Rcken-beschwerden bei Kindern und Jugendlichen. Bei 40 Prozent bestehen so groe Defizite, dass Interventions-bedarf besteht. Die Kampag-ne bietet Informationsmate-rial fr Eltern und Lehrer. Das Ziel: die Rckengesundheit des Nachwuchses zu erhalten.

    infowww.deinruecken.de

    Dankeschn fr BeschftigteDer Betriebskalender 2014/2015 der BG ETEM ist ab sofort er-hltlich. Er widmet sich den Themen Vorausschauend arbeiten und gesund leben. Im Berufsleben lassen sich krperliche oder psychische Belastungen leider nie ganz vermeiden. Umso wichtiger ist es, sich mglicher Gefhrdungen jederzeit bewusst und auf alle Eventualitten gut vorbereitet zu sein. Wie das geht, zeigt uns die Natur. Hier finden sich ausgeklgelte Strate-gien, die vielfltiges Leben unter zum Teil extremen Bedingun-gen mglich machen. Der Kalender zeigt auf faszinierenden Fotos einige Beispiele dafr.Unternehmen mit mindestens 51 Versicherten wird der Kalender in begrenzter Stckzahl kostenlos zugeschickt. Er ist ein Danke-schn der BG ETEM fr Beschftigte, die sich um die Durchset-zung der Arbeitssicherheit besonders verdient gemacht haben, und sollte von den Betrieben entsprechend verteilt werden. Unternehmen mit weniger als 51 Mitarbeitern knnen einen Ka-lender kostenlos bestellen; weitere Kalender sind zum Selbst-kostenpreis von 3 Euro erhltlich. Die Auflage ist begrenzt.

    bestellenE-Mail: [email protected].: 0221 3778-1020

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    http://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/fachinformationen/elektrische-gefaehrdungen/sicherheitshinweise/wichtiger-sicherheitshinweis-zur-verwendung-von-ortsveraenderlichen-personenschutzeinrichtungen-mit-erweiterten-schutzfunktionen-prcd-s http://www.deinruecken.de/dein_ruecken_kampagne/index.jspmailto:kalender%40bgetem.de?subject=

  • Auf einen BlickAuf dem Jahresplaner 2015 (68 x 98 cm) knnen alle wichtigen Termine des Jahres eingetragen werden. Er wird Mitgliedsbetrie-ben auf Wunsch kostenlos zugesandt (Bestell-Nummer JP).

    infoTel.: 0221 3778-1020E-Mail: [email protected]

    HinguckerArbeitsschutz ist oft ganz einfach. Die neuen Plakate der BG ETEM zeigen, wie es geht. Fr Mitgliedsbetriebe sind sie kostenlos.

    infowww.bgetem.de, Webcode 14822765. E-Mail: [email protected] Tel.: 0221 3778-1020

    ffentliche SitzungDie Vertreterversammlung der BG ETEM tagt am 3. Dezember 2014 um 9.00 Uhr im Hotel Pullmann in Dortmund. Die Anschrift des Hotels ist Lindemann- strae 88, 44137 Dortmund. Die Sitzung ist ffent-lich. Interessierte sind herzlich eingeladen.

    infowww.bgetem.de, Webcode: 11790284Informationen zur Selbstverwaltung der BG ETEM

    Netbooks fr GewinnerEin Netbook mit Filmen zur Arbeitssicherheit gewann Marlen Doan, Mitarbeiterin im Haus des Hrens (Hr- gerteakustik) in Sondershausen. Gemeinsam mit Ge-schftsfhrer Sascha Wisotzky schaute sie sofort die ers-ten Filme an. Auch Jrgen Gall (Bild unten, Mitte), Medien-gestalter bei IVD GmbH & Co. KG, freute sich ber ein Net-book. Ihm gratulierten Druckereileiter Michael Hoppe (links) und FaSi Matthias Hatke.

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    mailto:versand%40bgetem.de?subject=http://etf.bgetem.de/cgi-bin/r30msvcshop_anzeige.pl?&var_hauptpfad=../htdocs/r30/vc_shop/&var_fa1_select=var_fa1_select||53|&var_te1=1|&var_te13_select=var_te13_select||17|&var_html_folgemaske=r30msvcshop_anzeige.htmlmailto:versand%40bgetem.de?subject=http://www.bgetem.de/die-bgetem/selbstverwaltung/selbstverwaltung

  • Knstliche optische Strahlung

    Schattenseiten des Lichts

    Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat im Dezember 2013 die Techni-schen Regeln TROS IOS in Kraft gesetzt. Sie dienen zur Beurteilung der Gefhr-dung durch inkohrente optische Strah-lung. Der Begriff umfasst optische Strah-lung auer kohrenter Laserstrahlung. Die Technischen Regeln lsen die Vermu-tungswirkung aus. Werden sie eingehal-ten, gilt die OStrV (optische Strahlen-schutzverordnung) als erfllt.

    Schwerpunkte der Technischen Regeln sind neben umfangreichen Hilfen viele Beispiele und Hinweise

    zur Umsetzung der Gefhrdungsbeurtei-lung,

    zu in der Regel geeigneten Schutzma-nahmen und

    zu deren Dokumentation.Bislang sind nur die Technischen Regeln fr inkohrente optische Strahlung verf-fentlicht. Die Technischen Regeln zur Laserstrahlung sind in den entsprechen-den Ausschssen (ABS) abgestimmt und liegen dem BMAS zur Prfung vor.

    Neue Technische Regeln TROS IOS zur optischen Strahlenschutzverordnung helfen bei der Gefhrdungsbeurteilung.

    Was ist optische Strahlung?

    Was ist optische Strahlung?Wichtige Arbeitsverfahren und Quellen mit inkohrenter optischer Strahlung in den Betrieben der BG ETEM sind:

    Schweien, die Bearbeitung mit heien Gasflam-men (z. B: Glasbearbeitung),

    UV-Kleben, UV-Drucken und Beleuchtungsquellen an Arbeitspltzen.

    Die Beleuchtung von Hallen oder Bros sollte in der Regel technisch so ausgelegt sein, dass keine relevante Gefhrdung (keine Expositionsgrenzwertberschrei-tung und auch keine Blendung) bezglich der optischen Strahlung vorhanden ist.

    Mgliche Schdigungen der Augen oder der Haut sind der Schwerpunkt der direkten Gefhrdung durch inkohrente optische Strahlung. Weitere indirekte Ge-fhrdungen sind u. a. die Blendung und der Brand- und Explosionsschutz.

    Schwerpunkt der Gefhrdung und gr-tes Problem ist langfristig der Haut-krebs. Bei Einhaltung der Expositions-

    grenzwerte (EGW) wird das Risiko be-schrnkt. Zustzlich ist neben der Berck-sichtigung der besonders gefhrdeten Gruppen wie im Gefahrstoffrecht auch eine Substitutionsprfung erforderlich.

    Gefhrdungen ermitteln und bewertenEs gibt Quellen inkohrenter optischer Strahlung am Arbeitsplatz, bei denen eine schdigende Exposition (= ber-schreitung der Expositionsgrenzwerte) nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann. In diesen Fllen ist zu pr-fen, ob den zugehrigen Bedienungsan-leitungen mgliche Expositionsszenarien sowie die erforderlichen Schutzmanah-men entnommen werden knnen. Die wichtigsten Schritte bei der Gefhrdungs-beurteilung zeigt die Grafik auf Seite 10.

    Sind Informationen ber die Quelle bzw. den Arbeitsplatz nicht verfgbar, knnen Emissionsdaten (z. B. Strah-lungsemission unter Bercksichtigung der spektralen Anteile, abstandsabhngi-ge Bestrahlungsstrken) beim Hersteller angefordert oder ggf. im Internet ermittelt werden. In Verbindung mit den am Ar-beitsplatz ermittelten Gren:

    Abstand Beschftigter zur Strahlungs-quelle,

    Ttigkeits- oder verfahrensbedingte Be-wegungen des Beschftigten bzw. der Quelle,

    Aufenthaltsdauer des Beschftigten in der Nhe der Quelle

    kann dann ggf. vom Fachkundigen abge-schtzt werden, ob die Expositionsgrenz- werte noch eingehalten werden.

    Eine Abschtzung der Exposition ge-lingt auch bei den durch den Hersteller klassifizierten Strahlungsquellen, wenn die Abstnde (Beschftigter Strahlungs-quelle) und Aufenthaltsdauer der Be-schftigten vor Ort ermittelt bzw. zur sicheren Seite abgeschtzt wurden. Die aktuell gltigen Normen zur Klassifizie-rung werden im Folgenden beschrieben:

    DIN EN 62471Lampen/Leuchten sind durch den Her-steller auf der Grundlage der DIN EN 62471

    mensch & arbeit

    8 etem 05.2014

  • Photobiologische Sicherheit von Lam-pen und Lampensystemen hinsichtlich der maximal zugnglichen Emission unter Bercksichtigung des abgestrahlten Spektralbereiches und der Leistungs- fhigkeit whrend ihrer Lebensdauer zu bewerten. Diese Norm gilt auch fr alle anderen elektrisch betriebenen optischen Strahlungsquellen.

    Das potenzielle Risiko einer Gefhr-dung wird in der DIN EN 62471 durch vier Gruppen beschrieben:Freie Gruppe: Eine Gesundheitsgefhrdung ist unter vorhersehbaren Bedingungen aus-geschlossen. Falls viele dieser Quellen am Arbeitsplatz vorhanden sind oder der Ab-stand kleiner als der vom Hersteller ange-nommene, knnen die Expositionsgren-zwerte trotzdem berschritten werden.Risikogruppe 1: Lampen/Leuchten stellen aufgrund normaler Einschrnkungen (be-grenzte Expositionsdauer) durch das Ver-halten der Nutzer keine Gefahr dar.Risikogruppe 2: Es besteht ein mittleres Risiko einer Gefhrdung. Aufgrund von Abwendungsreaktionen von hellen Licht-quellen oder durch thermisches Unbeha-gen ist eine Gefahr ausgeschlossen. Fr diese Risikogruppe ist eine Kennzeich-nung erforderlich. Nicht direkt in die Lampe/Leuchte blicken.

    Risikogruppe 3: Lampen/Leuchten dieser Risikoklasse stellen schon bei flchtiger Bestrahlung eine Gefahr dar und sind als allgemeine Beleuchtung unzulssig. Solche Strahler werden z. B. bei der Film-

    Wellenlngenbereich Auge Haut

    UV-C BindehautentzndungHornhautentzndung

    Verbrennung der HautHautkrebs

    UV-B BindehautentzndungHornhautentzndungTrbung der Augenlinse

    Beschleunigte HautalterungVerbrennung der HautHautkrebs

    UV-A Trbung der Augenlinse Beschleunigte Prozesse der HautalterungVerbrennung der HautHautkrebs

    Sichtbare Strahlung Schdigung der Netzhaut (photothermische) und Blaulichtschdigung (photo-chemische)

    Photosensitive Reaktionen(lichtempfindlich)Thermische Schdigung der Haut

    IR-A Thermische Schdigung der NetzhautTrbung der Augenlinse

    Verbrennung der Haut

    IR-B Trbung der AugenlinseThermische Schdigung der Hornhaut

    Verbrennung der Haut

    IR-C Verbrennung der Hornhaut Verbrennung der Haut

    und Theaterproduktion eingesetzt. Ge-bruchlich sind auch UV-Strahler zur Rissprfung, zum Kleben oder fr die Kamerabeleuchtung.

    Tabelle 1: Biologische Wirkung der optischen Strahlung

    Inkohrente optische Strahlung tritt unter anderem beim Schweien auf.

    Vereinfachte Darstellung der biologischen Wirkung optischer Strahlung entsprechend der jeweiligen Wellenlnge.

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    mensch & arbeit

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  • Optische Strahlung in MaschinenSofern Maschinen absichtlich oder zufl-lig optische Strahlung aussenden kn-nen, sind sie auf der Grundlage der EN 12198-1 zu bewerten. Nach dieser Norm sind 3 Kategorien zu unterscheiden:

    Kategorie 0: Es bestehen keine Ein-schrnkungen. Informationen durch den Hersteller sind nicht notwendig.

    Kategorie 1: Zugangsbeschrnkungen und ggf. zustzliche Schutzmanahmen erforderlich. Hersteller ist zu Informatio-nen ber mgliche Gefhrdungen, Risi-ken und Sekundreffekte verpflichtet.

    Kategorie 2: Besondere Einschrnkun-gen und Schutzmanahmen sind uner-lsslich. Hersteller ist zu Informationen ber mgliche Gefhrdungen, Risiken und Sekundreffekte verpflichtet und hat auf die Notwendigkeit von Unterwei-sungen deutlich hinzuweisen.

    Nicht-elektrische StrahlungsquellenNicht-elektrische Strahlungsquellen (z. B. Gasbrenner, Kohlefen) werden nach DIN EN 16237 hinsichtlich ihrer Emissio-nen in 7 Klassen (Emissionsklassen 0 bis 6) eingeteilt. Die Messungen wurden vom Hersteller in Abstand von 10 cm (zugngli-cher Abstand von der Quelle) und ggf. im Arbeitsabstand durchgefhrt.

    Bei Strahlungsquellen der Emissions-klassen 0 und 1 ist davon auszugehen, dass bei achtstndiger Expositionsdauer die Expositionsgrenzwerte noch eingehal-ten sind.

    Die DIN EN 16237 gibt darber hinaus auch krzere Expositionszeiten vor. Bei Klasse 4 sind es z. B. maximal 20 Minu-ten, die man sich in einer Entfernung von 10 cm ohne zustzlichen Schutz aufhalten knnte, ohne die Expositionsgrenzwerte zu berschreiten.

    In einigen Fllen geben Hersteller, z. B. von Heizstrahlern (Infrarotstrahler), be-reits Gefhrdungs- und Sicherheits- abstnde vor. Werden sie eingehalten bzw. finden nur Arbeiten in einer greren Entfernung statt, kann davon ausgegan-gen werden, dass der Expositionsgrenz- wert der Bestrahlung eingehalten wird.

    Um zu beurteilen, ob mgliche Expositi-onen unterhalb der Grenzwerte liegen, knnen auch verffentlichte Ergebnisse (z. B. von der BAuA oder dem IFA) von Emissionsmessungen an Strahlenquellen und Expositionen herangezogen werden. Sind Messungen oder Berechnungen zur

    InformationsermittlungErgebnisse aus Strahlungsmessungen/branchen- oder ttigkeitsbezogene Informationen/Herstellerangaben zu Strahlungsemissionen oder Quellen Arbeitsmedizinische Vorsorge

    Die wichtigsten Schritte bei der Gefhrdungsbeurteilung

    Bewertung der Qualitt der DatenKann unter Verwendung obiger Daten und der Werte eine Gefhrdung sicher ausge-schlossen werden?

    Ermittlung der ExpositionKann unter Bercksichtigung der Unsicher-heit der gewhlten Ermittlungsmethode eine Gefhrdung ausgeschlossen werden?

    Ableitung und Durchfhrung von Manah-men nach dem Stand der Technik

    Erfahrungen der Beschftigten und ihrer Interessenvertreter

    Unterrichtung und Unterweisung der Be-schftigten

    Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge

    Bereiche kennzeichnen Mglichkeiten technischer Manahmen ermitteln/durchfhren

    Mglichkeiten organisatorischer Manah-men ermitteln/durchfhren

    Auswahl und Einsatz geeigneter Persnli-cher Schutzausrstung

    Ggf. Arbeitsmedizinische Vorsorge (Pflicht- Angebotsvorsorge organisieren)

    WirksamkeitsprfungKonnte durch die durchgefhrte(n) Ma-nahme(n) eine dem Stand der Technik ent-sprechende Minimierung der Gefhrdung erreicht werden?

    Dokumentation (30 Jahre bei knstlicher UV-Strahlung)

    Gefhrdungsbeurteilung berprfen bei Einsatz neuer oder zustzlicher Maschinen oder anderer Arbeitsmittel nderung der Ttigkeit, der Arbeitsverfahren, -umgebung oder der Schutzmanahmen Neuen Erkenntnissen zu Wirkungen von inkohrenter optischer Strahlung nderungen der betreffenden Vorschriften Erkenntnissen aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge hinsichtlich einer Gefhrdung

    Reichen die Informationen aus, um geeig-nete Schutzmanahmen abzuleiten und die Wirksamkeitskontrolle durchzufhren?

    Planung der Expositionsermittlung Erfahrung der Beschftigten Bereiche mit inkohrenter optischer Strahlung ermitteln/Strahlungseigen-schaften (z.B. gepulst, kontinuierlich)

    Festlegung einer geeigneten Messstrategie

    Ggf. externe Beauftragung der Messung Alternativen zur Messung festlegen!

    Ja

    Nein

    Nein

    Ja

    Nein

    Ja

    Ja

    Nein

    mensch & arbeit

    10 etem 05.2014

  • Gefhrdungsermittlung notwendig, ms-sen Fachkundige beauftragt werden.

    Bei der Beurteilung der optischen Strah-lungsgefhrdung am Arbeitsplatz mssen konkrete Expositionsszenarien (Abstand zur Quelle, Expositionsdauer) bercksich-tigt werden. Das Verfahren fr die Expo- sitionsermittlung, das die Analyse der Arbeitsaufgabe, die Messung und den Vergleich mit den Expositionsgrenzwerten umfasst, wird u. a. in den Normen DIN EN 14255-1 (fr UV-Strahlung) und DIN EN 14255-2 (fr sichtbare und IR-Strah-lung) beschrieben. Die Messverfahren un-terscheiden sich nicht sehr von dem der Lampensicherheitsnorm DIN EN 62471-1.

    Bei Bewertung von LED-Quellen kann der Forschungsbericht F2115 Photobiolo-gische Sicherheit von Licht emittierenden Dioden der BAuA hilfreich sein. Unter an-derem wurden hier typische LEDs vermes-sen und die Gefhrdung bewertet.

    Die Ausbildung der Fachkundigen wird bei der BG ETEM im Kurs PE 4 Fachkunde zur Gefhrdungsbeurteilung fr knstli-che nichtkohrente optische Strahlung angeboten, der einmal jhrlich stattfin-det. Darber hinaus kann man die Ange-bote externer Dienstleister (z. B. Ing.-B-ros, Prfstellen) in Anspruch nehmen.

    Zu den Aufbewahrungsfristen der not-wendigen Unterlagen: siehe Grafik auf Seite 10.

    Wurde die Gefhrdung ermittelt, kn-nen die Schutzmanahmen gem Teil 3 der Technischen Regeln nach dem S-T-O-P-Prinzip festgelegt werden.1. Vermeidung oder Minimierung durch

    Einsatz geeigneter anderer Arbeitsmit-tel/Arbeitsverfahren (z. B. Rissprfung: sichtbare Quelle statt UV-Strahlungs-quelle, Beschrnkung auf die erforderli-

    che Leistung, Reduzierung der Wellen-lnge bis auf das notwendige Ma, Pro-zessbeobachtung durch Kamerasyste-me, Reduzierung der Expositionsdauer durch Einsatz steuerbarer Blenden oder Sichtfenster, Optimierung der Strahl-geometrie)

    2. Anwendung technischer Schutzma-nahmen (Einsatz von Abschirmungen, Blenden, Schutzvorhngen, Schutzwn-den, Einhausungen, Abschrankungen, Begrenzung der Strahlausbreitung oder automatische Prozessfhrung bei Schweirobotern, reflexionsmindernde oder absorbierende Oberflchen, tech-nische Zugangsbeschrnkungen)

    3. Ergreifen organisatorischer Manah-men (Erhhung der Abstnde Strah-lungsquelle Beschftigte, Reduzie-rung der Aufenthaltsdauer, Kennzeich-nung, Warnsignale, Unterweisungen)

    4. Anwendung geeigneter Persnlicher Schutzausrstungen (PSA) zum Schutz der Augen und der Haut (ausreichend optisch dichte krperbedeckende Ar-beitsbekleidung, Augen-, Gesichts-schutz sowie zustzliche Schutzklei-dung bei Schweiarbeitspltzen, UV-Brillen der Werkstoffprfung, Schutzbrillen mit IR- und UV-Schutz bei Schmelzprozessen). Die Eignung der PSA muss auf den Einzelfall bezogen und geprft worden sein.

    Arbeitsmedizinische VorsorgeKnnen die Expositionsgrenzwerte fr in-kohrente optische Strahlung berschrit-ten werden, so hat der Arbeitgeber eine entsprechende arbeitsmedizinische Bera-tung durchfhren zu lassen (ggf. in Zu-sammenarbeit mit dem Betriebsarzt und/oder SiFa). Hierbei wird u. a. auf die Ange-botsvorsorge hingewiesen.

    Werden die Expositionsgrenzwerte fr in-kohrente optische Strahlung ohne Be-rcksichtigung der Persnlichen Schutz-ausrstung berschritten, so ist nach Ver-ordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsor-ge (ArbMedVV) die Pflichtvorsorge durch-zufhren. Der Arbeitsmediziner sollte sich hierbei nach dem berufsgenossenschaft-lichen Grundsatz fr Arbeitsmedizinische Vorsorge G 17 richten.

    Arbeitsmedizinische Vorsorge bezglich inkohrenter optischer Strahlung beim Einsatz von LasernDie Angebots- und Pflichtvorsorge bei op-tischer Strahlung wurde mit nderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vor-sorge (2013) nur noch auf die inkohrente optische Strahlung beschrnkt.

    Bei vielen Lasern wird neben der koh-renten optischen Strahlung auch inkoh-rente optische Strahlung z. B. Anregungs-strahlung; Vorionisierung durch UV-Quel-len oder beim Auftreffen des Laserstrahls auf das Material (z. B. Schweiprozess) emittiert. Hierbei werden bei offenem Be-trieb dieser Laser auch die EGW der in-kohrenten optischen Strahlung in einer entsprechenden Entfernung berschrit-ten.

    Ohne Rcksicht auf das Tragen der PSA ist deshalb bei Ttigkeiten an offenen Ma-terialbearbeitungsanlagen und UV-Lasern von einer Expositionsgrenzwertber-schreitung fr inkohrente optische Strahlung auszugehen und somit die Pflichtvorsorge erforderlich. Dies trifft nicht zu, wenn der Fachkundige oder der Hersteller hierzu eine eindeutige Aussage trifft, dass die EGW fr inkohrente opti-sche Strahlung eingehalten werden, wie dies typischerweise z. B. bei Messlasern der Fall ist. Martin Brose

    infowww.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Anla-gen-und-Betriebssicherheit/TROS/TROS-IOS.htmlLiteratur TROS IOS Homepage BAuA

    www.bgetem.de, Webcode: 12537964Informationen der BG ETEM zu optischer Strahlung

    www.bgetem.de/seminare > Seminar-datenbank, Suche nach PE 4F

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    Emissionsklassen tmax = lngste Zeit bis zur Erreichung des Expositionsgrenzwertes ohne weitere Schutz-manahmen

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    Emissionsklassen fr nicht-elektrische Strahlungsquellen

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    11etem 05.2014

    UV-Strahlemission. Beispiel fr eine Produktkennzeichnung der Emissionsklasse 3 nach EN 16237

    http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Anlagen-und-Betriebssicherheit/TROS/TROS-IOS.htmlhttp://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Anlagen-und-Betriebssicherheit/TROS/TROS-IOS.htmlhttp://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Anlagen-und-Betriebssicherheit/TROS/TROS-IOS.htmlhttp://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/fachinformationen/strahlenschutz/fachgebiet-strahlenschutzhttp://dp.bgetem.de/cgi-bin/sdb_bgetem

  • Mit Chemikalien kommt jeder nahezu berall in Kontakt, sowohl am Ar-beitsplatz als auch im privaten Umfeld. Die Chemikalienverordnung zur Registrie-rung, Bewertung, Zulassung und Be-schrnkung von Chemikalien (REACH) hat zum Ziel, Mensch und Umwelt besser als bisher vor mglichen Risiken bei Ttigkei-ten mit diesen Stoffen zu schtzen. Die Verordnung ist seit dem 1. Juni 2007 in Kraft und richtet sich an Hersteller und Inverkehrbringer von Stoffen, aber auch an nachgeschaltete Anwender, die solche Stoffe beruflich verwenden, darunter viele Mitgliedsbetriebe der BG ETEM.

    Die Verordnung fordert eine allgemeine Registrierungspflicht bei der Europischen Chemikalienagentur (ECHA) fr alle Stoffe, die in der Europischen Union hergestellt oder dorthin eingefhrt werden. Darber hinaus mssen Stoffe bewertet werden.

    Fr besonders besorgniserregende Chemikalien sieht die REACH-Verordnung ein spezielles Zulassungsverfahren vor.

    Fr bestimmte gefhrliche Stoffe gelten weitergehende Regulierungen: Entweder drfen sie nur noch beschrnkt verwendet werden (entsprechend der Chemikalien-verbotsverordnung) oder sie unterliegen einem Zulassungsverfahren.

    Zulassung fr welche Stoffe?Die Zulassung (englisch: authorisation) unter REACH betrifft die sogenannten be-sonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC- Stoffe, substances of very high concern). Zielsetzung ist, diese Stoffe durch unge-fhrlichere Stoffe zu ersetzen und nur in Ausnahmefllen eine Verwendung zuzu-lassen, fr die das Risiko ausreichend beherrscht wird. Knnen Betriebe keine Ersatzstoffe einsetzen, ist zu prfen, ob sie alternative Verfahren anwenden knnen. Eine Zulassung kann fr nachfolgende SVHC-Stoffe infrage kommen:

    krebserzeugende (carcinogene), erbgut-verndernde (mutagene) oder fortpflan-zungsgefhrdende (reproduktionstoxi- sche) Stoffe (CMR-Stoffe) der Kategorie 1A oder 1B gem CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures),

    persistente, bioakkumulierbare und to-xische (PBT-Stoffe) oder sehr persis- tente und sehr bioakkumulierbare Stoffe (vPvB-Stoffe),

    Stoffe, die ebenfalls besorgniserregend sind (ELOC, Equivalent Level of Con-cern), z. B. Chemikalien mit endokriner Wirkung, die das Hormonsystem beein-flussen, aber auch besonders gefhr- liche sensibilisierende Stoffe.

    DossierEin Mitgliedstaat oder die ECHA erstellt zunchst eine Empfehlung, einen be-stimmten Stoff zu berprfen. Dazu legt der Antragsteller ein Dossier nach Anhang XV vor, das Angaben zu Risiken und der Verwendung des Stoffes enthlt.

    Zulassung unter REACH

    Folgen fr die betriebliche Praxis

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    mensch & arbeit

    etem 05.2014

  • Diese Dossiers knnen auch Hinweise fr die Gefhrdungsbeurteilung liefern.

    KandidatenlisteAus diesen Vorschlgen werden Stoffe fr die Aufnahme in die sogenannte Kandida-tenliste ausgewhlt. Die Kandidatenliste umfasst Stoffe, fr die zuknftig ein Zulas-sungsverfahren durchgefhrt werden kann.

    Die Aufnahme eines Stoffes in die Liste muss aber nicht zwingend eine Zulas-sungspflicht auslsen, zunchst schrnkt sie die Verwendung des Stoffes auch nicht ein. Die Kandidatenliste wird zwei-mal jhrlich aktualisiert (Ende Juni und Ende Dezember). Zurzeit enthlt die Liste 155 Stoffe (Stand 16. Juni 2014).

    Die Stoffe sind ber die EG-Nummer oder die CAS-Nummer eindeutig identifi-zierbar. Ob relevante Stoffe in einem Betrieb verwendet werden, lsst sich durch Abgleich mit dem Gefahrstoffkatas-ter bzw. den vorliegenden Sicherheits- datenblttern feststellen.

    Im Rahmen der anschlieenden Prio- risierung whlt die ECHA Stoffe der Kandi-

    datenliste mit besonderer Relevanz aus und schlgt sie der Kommission zur Aufnahme in den Anhang XIV vor.

    Anhang XIVEntscheidet die Europische Kommission gemeinsam mit dem Ausschuss der Mit-gliedstaaten (MSC), dass ein Stoff zulas-sungspflichtig wird, dann wird dieser von der Kandidatenliste in den Anhang XIV der REACH-Verordnung, die Liste der zu-lassungspflichtigen Stoffe, bernommen. Anhang XIV umfasst zurzeit 31 Stoffe (Stand 19. August 2014).

    Nach Aufnahme in den Anhang XIV darf der Stoff nach einem sogenannten Ablaufdatum (sunset date) nicht mehr in Verkehr gebracht oder verwendet werden es sei denn, er wurde fr eine bestimmte Anwendung zugelassen. Jeder Stoff erhlt eine separate Frist. Mindes-tens 18 Monate vor diesem Ablaufdatum muss ein Zulassungsantrag gestellt wer-den, wenn der Antragsteller den Stoff zuknftig weiterverwenden will (latest application date).

    ZulassungsantragAntrge auf Zulassung knnen von Her-stellern, Importeuren sowie Anwendern gestellt werden und sind mit Kosten ver-bunden. Dabei ist es besonders wichtig, gegenseitig Informationen auszutauschen, da die Zulassung fr die gesamte Liefer-kette gilt. Der Anwender sollte prfen, ob der Lieferant bereits fr die von ihm verwendeten SVHC-Stoffe einen Zulas-sungsantrag gestellt hat und welche Verwendungen im Sicherheitsdatenblatt bercksichtigt wurden. Fehlt dort die eigene Verwendung, sollte man das dem Lieferanten unbedingt mitteilen, damit diese in den Zulassungsantrag aufgenom-men wird. Ansonsten muss der Anwender selbst einen Zulassungsantrag stellen.

    Die Europische Kommission trifft die Entscheidung ber die Zulassung. Bei geeigneten Alternativen verweigert sie die Zulassung. Wird ein Stoff zugelassen, darf er unter bestimmten Auflagen fr einen beschrnkten Zeitraum weiterverwendet werden.

    FazitDas Zulassungsverfahren in der betriebli-chen Praxis umzusetzen, ist sicher nicht einfach. Der gewerbliche Anwender hat die Pflicht, sich zum Thema REACH auf dem aktuellen Stand zu halten und sich

    Vier Schritte zur Zulassung nach REACH

    Die Zulassung eines SVHC-Stoffes er-folgt in einem mehrstufigen Prozess:1. Vorschlag eines SVHC-Stoffes

    (Dossier nach Anhang XV REACH- Verordnung)

    2. Aufnahme in die Kandidatenliste3. Aufnahme des Stoffes in

    Anhang XIV REACH-Verordnung4. stoff-/technologiebezogenes

    ZulassungsverfahrenInteressierte Kreise bzw. betroffene Anwender sind in allen Verfahrens-schritten dazu aufgefordert, inner-halb einer gesetzten Frist Bemerkun-gen zu dem SVHC-Stoff bei der ECHA einzureichen.

    mit seinen Lieferanten regelmig aus- zutauschen.

    Wenn betriebliche Anwender zulas-sungspflichtige Stoffe nicht ersetzen knnen, haben sie die Mglichkeit, sich aktiv am Zulassungsprozess zu beteili-gen. Sie knnen eigene Erkenntnisse einbringen und somit auch das Ergebnis des Zulassungsverfahrens beeinflussen.

    Die Zulassung unter REACH wird aber auch dazu fhren, dass Hersteller be-stimmte Stoffe vom Markt nehmen, was sich entsprechend auf die Produkt- entwicklung und Qualittssicherung bei den Anwendern auswirkt.

    Hilfestellung fr betroffene Betriebe bieten die ECHA, das REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehrde und die Berufsgenossenschaften (siehe info). Weitere Informationen zu relevanten SVHC-Stoffen in Mitgliedsbetrieben der BG ETEM halten die nachfolgenden Seiten bereit. Dr. Stefanie Labs, Dr. Jens Seibel

    infoChemikalienagentur ECHA: www.echa.europa.eu

    Kandidatenliste (SVHC-Stoffe): www.reach-clp-biozid-helpdesk.de > REACH > Kandidatenliste der SVHC-Stoffe

    Informationen des Instituts fr Arbeits-schutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA): www.dguv.de, Webcode d4756

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    13etem 05.2014

    http://www.echa.europa.eu/http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/REACH/Kandidatenliste/Kandidatenliste-Einfuehrung.htmlhttp://www.dguv.de/ifa/Fachinfos/REACH-und-Arbeitsschutz/index.jsp

  • Fr zahlreiche Stoffe, die grundstzlich als besonders gefhrlich gelten, muss gem REACH-Verordnung eine Zulassung beantragt werden. Wie ein solches Verfah-ren abluft, erklrt der vorhergehende Beitrag. Wichtig ist dabei zu wissen, dass Stoffe auf der Kandidatenliste bereits vor dem Zulassungsprozess umfangreiche Informationspflichten auslsen.

    Stoffe und GemischeHersteller und Importeure sind verpflichtet, nachgeschaltete Anwender zu informie-ren, sobald ein Stoff auf der Kandidaten-liste steht. Dazu gehrt, dass sie ein aktu-alisiertes Sicherheitsdatenblatt unaufge-fordert bereitstellen. Das gilt auch fr Ge-mische mit entsprechenden Bestandtei-len oberhalb der Kennzeichnungsgrenze. Fr nichtkennzeichnungspflichtige Gemi-sche, die einen Kandidatenstoff in einer Konzentration ber 0,1 Massenprozent enthalten, muss ein Sicherheitsdaten-blatt auf Anfrage bermittelt werden.

    ErzeugnisseLieferanten mssen nach Artikel 33 (1) der REACH-Verordnung dem Abnehmer mittei-len, wenn in einem Erzeugnis mehr als 0,1 Massenprozent eines Stoffes aus der Kandidatenliste steckt und um welchen SVHC-Stoff es sich dabei handelt. Auer-dem mssen sie Kufern ausreichend erklren, wie diese das Erzeugnis sicher verwenden knnen. Der Hersteller oder Importeur muss darber hinaus die ECHA unterrichten, wenn ein Erzeugnis pro Jahr mehr als eine Tonne eines Kandidaten-stoffes enthlt und dabei eine Konzentration von 0,1 Massenprozent berschritten wird.

    Nach Artikel 33 (2) mssen Lieferanten auch Verbrauchern solche Informationen kostenlos auf Anfrage zur Verfgung stel-len. Hierfr gilt eine Frist von 45 Tagen.

    Wo kommen besonders besorgniserregende Chemikalien vor? Laut REACH mssen Lieferanten darber alle in der Lieferkette informieren, auch die Verbraucher.

    Informationen dazu bietet auch das Um-weltbundesamt (siehe info auf Seite 15).

    REACH-KonformittserklrungDie REACH-Verordnung sieht keine Kon-formittserklrung vor. Dennoch werden im Rahmen der Kunden-Lieferanten- Beziehung solche Erklrungen gefordert und ausgestellt. Sie besttigen dem Kunden, dass die im Produkt enthalte-nen Stoffe nach REACH registriert oder von der Registrierung ausgenommen sind. Darber hinaus wird bescheinigt, dass das Produkt keine Stoffe der Kandi-

    datenliste ber der relevanten Grenze von 0,1 Massenprozent beinhaltet. Achtung: Eine sol-che Erklrung hat nur eine be-grenzte Gltigkeitsdauer, da die Kandidatenliste zweimal im Jahr fortgeschrieben wird.

    Informationspflicht in der PraxisUm die Informationen weitergeben zu knnen, mssen diese zunchst beim eigenen Lieferanten beschafft werden. Unternehmen sollten zunchst prfen, welche Teile eines Erzeugnisses ber-

    Auswirkungen von REACH

    Wissen verpflichtet

    Stoff CAS-Nr. Mgliches Vorkommen

    N-Methyl-2-pyrrolidon 872-50-4 Siebdruckfarben, Ink-Jet Farben,(Speziallsemittel im Offset- und Etikettendruck)

    Borax (Natriumtetraborat) 1303-96-4 Borax-haltige Kleber, Wellpappe

    Phthalat DEHP*Phthalat BBP*Phthalat DBP*Phthalat DIBP*Phthalat DPP

    117-81-785-68-784-74-284-69-5 131-18-0

    Weichmacher in Kunststoffen, vor allem PVC

    Bleichromat*, PY 34*,PR 104*

    7758-97-61344-77-212656-85-8

    Pigmente in keramischen Siebdruckfarben

    Chromtrioxid* 1333-82-0 Galvanik, Verchromung Tiefdruckzylinder

    Bleioxid 1317-36-8 Pigmente in keramischen Siebdruckfarben

    N,N-Dimethylformamid 68-12-2 Oberflchenbehandlung von Kunst-stoffen, Herstellung und Reinigung von Polyurethanprodukten (Kunst-leder)

    Hydrazin 302-01-2 Korrosionsinhibitor in Kesselhusern

    N,N-Dimethylacetamid 127-19-5 Produktion von Polyacrylnitrilfasern

    Kongorot (C.I. 22120) 573-58-0 pH-Indikator, Indikatorpapier

    Beispiele von Kandidatenstoffen in den Bereichen Druck und Papier sowie Textil und Mode

    Die mit * gekennzeichneten Stoffe stehen auch auf der Liste der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV). Die Reihenfolge der Stoffe in der Tabelle ist zufllig.

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    haupt einen Kandidatenstoff enthalten knnen (wahrscheinlichkeitsbasierter An-satz). Hierfr ist zunchst zu klren, zu welchen Zwecken die Kandidatenstoffe eingesetzt werden. Darber informiert z. B. das Helpdesk der BAuA (siehe info). So lsst sich ein Weichmacher fr Kunst-stoffe nicht im Papier, aber in einer Folie mit Polyvinylchlorid (PVC) vermuten.

    Beispiel bedrucktes T-ShirtWie der Prozess gem REACH ablaufen kann, zeigt das folgende Beispiel eines bedruckten T-Shirts, das in einer Dru- ckerei in Deutschland im Siebdruck mit konventionellen Farben bedruckt wird. Die Siebdruckfarbe ist ein Gemisch, das einen Weichmacher enthlt, in diesem Beispiel DEHP (ein Phthalat mit der CAS-Nr. 117-81-7).

    Der Hersteller der Farbe liefert der Dru-ckerei ein Sicherheitsdatenblatt, das den

    Stoff benennt und ihn in einem Konzen- trationsbereich von 30 Prozent angibt. Das bedruckte T-Shirt ist ein Erzeug-nis. Es ist also zu prfen, ob die 0,1-Prozentgrenze fr die Informati-onspflicht bei Weiterverkauf an den Grohndler eingehalten wird. Wenn der Farbanteil 0,5 Prozent des be-druckten T-Shirts ausmacht, betrgt

    die Konzentration des Weichmachers im fertig bedruckten T-Shirt rund 0,15 Pro-zent. Die Druckerei muss die Initiative er-greifen und den Abnehmer darber infor-mieren. Wird das T-Shirt importiert, muss der Importeur bei seinem Nicht-EU-Liefe-ranten die Angaben beschaffen.

    Darber hinaus steht ein Stoff wie DEHP im Anhang XIV der REACH-Verord-nung (Liste der zulassungspflichtigen Stoffe). Das bedeutet, dass dieser Stoff nach einem bestimmten Termin nicht mehr in der Produktion verwendet wer-den darf, sofern niemand eine Zulassung beantragt hat. Europische Druckfarben- Hersteller haben DEHP jedoch aufgrund der Regulierung bereits ersetzt.

    FazitDie vom Gesetzgeber geforderten Infor-mationen zu beschaffen, zu aktualisieren und bereitzustellen, erfordert erhebli-chen personellen und zeitlichen Auf-wand. Das sollte nicht unterschtzt werden. Wenn Betriebe ihre Kunden nicht oder falsch informieren, stehen die Geschftsbeziehungen auf dem Spiel.

    Es bietet sich daher an, die REACH- Informationen in ein vorhandenes Quali-ttsmanagementsystem einzubinden oder entsprechende spezielle Prozessab-lufe aufzubauen. Das Thema in Prflisten der Produktentwicklung und als Vertrags-bestandteil aufzunehmen, ist ebenfalls von Vorteil. Dr. Siegfried Hoffmann, Dr. Jens Seibel

    infoVerwendungsbereich Kandidatenstoffe:www.reach-clp-biozid-helpdesk.de > REACH > Kandidatenliste der SVHC-Stoffe > Verwendungsbereiche der Kandidaten-stoffe

    Leitfaden fr Lieferanten von Erzeug- nissen:www.reach-clp-biozid-helpdesk.de > Publikationen > Fachbeitrge

    Offizielle Liste der Kandidatenstoffe:echa.europa.eu/candidate-list-table

    Liste weiterer zu identifizierender SVHC-Stoffe:echa.europa.eu/registry-of- current-svhc-intentions

    Informationsportal Umweltbundesamt Verbraucheranfrage an Hersteller:www.reach-info.de/verbraucheranfrage

    REACH: Begriffe

    Produkte, ausgenommen chemi-sche Stoffe und Stoffgemische, werden nach REACH als Erzeugnisse bezeichnet. Ein Erzeugnis ist etwa ein T-Shirt, ein Fernseher oder ein Katalog.

    Wer ein Erzeugnis importiert oder herstellt und in Verkehr bringt, gilt als Lieferant.

    Der Abnehmer eines Erzeugnisses ist der gewerbliche Anwender oder der Hndler, dem ein Erzeugnis geliefert wird. Private Verbraucher gehren nicht dazu.

    mensch & arbeit

    15etem 05.2014

    http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/REACH/Kandidatenliste/Kandidatenliste-Verwendung/Kandidatenliste-Verwendung.htmlhttp://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/Fachbeitraege.htmlhttp://echa.europa.eu/candidate-list-tablehttp://echa.europa.eu/registry-of-current-svhc-intentionshttp://echa.europa.eu/registry-of-current-svhc-intentionshttp://www.reach-info.de/verbraucheranfrage

  • Seit ber zehn Jahren bietet die Prf- und Zertifizierungsstelle Druck und Papierverarbeitung Emissionsprfungen von Verarbeitungsmaschinen (Klebebin-der, Vorschmelzgerte) an. Jetzt hat sie ihr Angebot auf die Prfung von Klebstoffen erweitert. Damit werden erstmalig neben Maschinen und Anlagen auch chemische Verbrauchsmaterialien geprft.

    Einsatz in der BuchbindungPUR-Schmelzklebstoff wird als Kerze in einem Foliensack oder einer Kartusche

    luftdicht verpackt geliefert. In einem speziellen Vorschmelzgert schmilzt der Klebstoff vor. Von dort gelangt er ber beheizte Leitungen in das Leimwerk. Walzen und/oder Dsen bringen den heien Klebstoff auf den Buchblock (Rcken- und Seitenbeleimung). Anschlie-end wird der Umschlag maschinell an den Buchblock gedrckt.

    Beim Abkhlen hrtet der PUR- Schmelzklebstoff physikalisch aus. Der Buchblock kann dann manuell oder maschinell abgenommen oder weiter- verarbeitet werden. Erst in den Stunden danach wird der Klebstoff durch chemi-sche Reaktion vollkommen fest.

    Beim Verarbeiten des heien, flssigen Klebstoffes werden Isocyanate (MDI) auch als Dampf freigesetzt. Die hochreaktiven Substanzen haben aufgrund ihrer gesund-heitsgefhrdenden Eigenschaften einen sehr niedrigen Arbeitsplatzgrenzwert. Menschen knnen sie vorwiegend ber die Atemwege, aber auch ber die Haut aufnehmen. Isocyanate knnen sowohl die Augen als auch den Atemtrakt reizen. Besonders problematisch ist eine spezifi-sche Vernderung des Immunsystems: Diese kann die Lungenfunktion beein-

    Was sind reaktive PUR-Schmelzklebstoffe?

    Reaktive PUR-Schmelzklebstoffe (PUR-Hotmelts) sind einkomponen-tige Klebstoffe auf der Basis von monomerem Diphenylmethandiiso-cyanat (MDI) und dessen Prepoly-meren. Bei Temperaturen von 80 bis 150 C werden sie zu einem Polyurethan-Klebstofffilm (PUR, PU) verarbeitet. Die Klebewirkung entsteht unmittelbar beim Abkh-len durch Erstarren sowie durch chemische Reaktion ber einen Zeitraum von rund 6 bis 72 Stunden.Reaktive PUR-Schmelzklebstoffe spielen zunehmend eine wichtige Rolle in der maschinellen Buch- Klebebindung, in der Holzbeschich-tung, der Schuhherstellung und der Fahrzeuginnenausstattung.

    Bezeichnung Gehalt an monomerem MDI Verarbeitungstemperatur

    Kennzeichnungsfrei < 0,1 % 100 150 C

    Niedrigtemperatur < 4 % 90 100 C

    Standard < 4 % 100 150 C

    In der Praxis werden folgende reaktive PUR-Schmelzklebstoffe eingesetzt:

    PUR-Schmelzklebstoffe sorgen bei vielen Produkten fr den richtigen Halt, haben aber gesundheitliche Tcken. Moderne Prfverfahren helfen, Gefahren zu begrenzen.

    Prfung von PUR-Schmelzklebstoffen

    Haftkraft mit Risiken

    Prfzeichen fr geprften Klebstoff

    betrieb & praxis

    16 etem 05.2014

  • trchtigen oder sogar eine allergische Atemwegserkrankung auslsen. Auer-dem besteht der Verdacht, dass MDI Krebs erregen kann. Es ist daher wichtig, Isocyanatdmpfe nur in sehr geringem Umfang freizusetzen.

    Emissionsgeprfte Klebstoffe und Anla-gen geben dem Anwender die Sicherheit, optimale Produkte nach dem Stand der Technik zu nutzen und damit die Ge-sundheit zu schtzen. Bei bestimmungs- gemer Verwendung gewhrleisten sie, die Arbeitsplatzgrenzwerte einzuhalten.

    PrfverfahrenGeprft und zertifiziert werden nur kenn-zeichnungsfreie und Niedrigtemperatur- PUR-Klebstoffe. Ein Forschungsprojekt konnte nmlich nachweisen, dass neben dem Gehalt an monomerem MDI vor allem die Temperatur die Emissionshhe stark beeinflusst: je hher die Verarbeitungstem-peratur, umso hher die Emissionen. Oberhalb von 100 C nehmen diese stark zu, bei 150 C hat sich die Freisetzung bereits mehr als verzehnfacht.

    Leimauftragswalzen im Leimwerk

    Vorschmelzgert an einem Klebebinder

    Leimwerk im Klebebinder

    17etem 05.2014

    betrieb & praxis

  • Zuerst wird eine Klebstoffprobe auf ihren MDI-Gehalt im Labor untersucht. Dabei muss der Gehalt an monomerem MDI unter 0,1 % bzw. bei Niedrigtempera-turklebstoffen unter 4 % liegen.

    Danach misst man die MDI-Luftkonzen-tration whrend der Produktion an einer Klebebindemaschine, bei der ein Walzen-becken als Auftragssystem dient. An verschiedenen Messpunkten werden Pro-

    ben genommen, etwa vor den Leimaggre- gaten, am Umschlaganleger und am Produktauslauf. Zustzlich werden die Werte direkt an demjenigen ermittelt, der die Maschine bedient (personenbe- zogene Messung). Darber hinaus misst man 30 cm ber dem Klebstoffbecken ohne Absaugung.

    GrenzwerteEs gelten folgende Grenzwerte:

    Produktion (einwandfreie Klebebin-dung), stationr und personenbezogen, Absaugung an, Leistung 300 m/h: MDI-Monomere < 0,005 mg/m

    Stationr ohne Absaugung, 30 cm ber Klebstoffbecken: MDI-Monomere < 0,05 mg/m

    Sofern die oben genannten Grenzwerte eingehalten werden und das Sicherheits-datenblatt sowie das Technische Merk-blatt die Anforderungen erfllen, werden die Klebstoffe zertifiziert. Sie drfen das Prfzeichen DGUV Test, Emission geprft tragen. Das Siegel ist fnf Jahre gltig.

    Emissionsgeprfte Verbrauchsmateria-lien und Maschinen haben einen groen

    Checkliste der wichtigsten Schutzmanahmen:

    Schmelzklebstoff mit maximal 4 % MDI verwenden.

    Angaben des Klebstoffherstellers zur Verarbeitungstemperatur be-achten, maximal 150 C .

    Klebstoff in fr PUR geeigneten Vorschmelzgerten und Auftrags-systemen verarbeiten.

    Absaugung am Auftragssystem anbringen.

    Vorschmelztemperatur unter 100 C einstellen oder Absaugung beim Fasswechsel verwenden.

    berhitzung des Klebstoffes un-bedingt vermeiden.

    Temperaturregelung, Temperatur- berwachung und Absaugung regelmig prfen.

    Absaugung fr ausgefahrene Klebstoffbecken einsetzen.

    Rume ausreichend belften. Arbeitshandschuhe und Schutz-brille bei Spritzgefahr verwenden.

    Hautkontakt vermeiden. Betriebsanweisung/Unterweisung beachten.

    Vorteil: Betriebe bekommen fr diese Produkte bereits eine Gefhrdungs- beurteilung nach der Gefahrstoffver- ordnung mitgeliefert, und zwar samt erforderlicher Schutzmanahmen. Das gewhrleistet den Gesundheitsschutz der Beschftigten.

    Falls Betriebe aber nicht geprfte Ma- terialien und Anlagen verwenden, bietet die Berufsgenossenschaft ebenfalls Hilfe-stellung. Die DGUV Information 213-715 (bisher BGI 790-015) gibt Empfehlungen zur Gefhrdungsermittlung nach der Gefahrstoffverordnung.

    Neben den ausfhrlich beschriebenen Schutzmanahmen erlutert die DGUV Information, in welchen Arbeitsberei-chen PUR-Schmelzklebstoffe eingesetzt werden. Auerdem geht sie auf die Eigenschaften von MDI und die Expositi-onssituation ein. Eine Checkliste zur Gefhrdungsbeurteilung und eine Mus-terbetriebsanweisung im Anhang der Broschre dienen als praktische Hilfen im Arbeitsschutz.

    Dr. Ehler Cuno, Hermann Schwind

    Arbeitsplatzgrenzwerte fr MDI im Vergleich (bei achtstndiger Exposi-tion an fnf Tagen)

    Deutschland: 0,05 mg/m, (Kurzzeitwert: 0,05 mg/m)

    Schweiz: 0,059 mg/m (0,02 mg/m Gesamt-NCO)

    Frankreich: 0,1 mg/m (Kurzzeitwert: 0,2 mg/m)

    Singapur 0,055 mg/m USA: 0,05 mg/m (Kurzzeitwert: 0,2 mg/m)

    Absaugstation fr Reinigungsarbeiten am Leimwerk

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    betrieb & praxis

    18 etem 05.2014

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    Gefahrtarifstelle Unternehmens-zweig

    Betriebe Versicherte1 Vollarbeiter2 meldepflichtige Arbeits- und Dienstwegeunflle

    Unfallquote je 1.000 Vollarbeiter

    Unfallquote je 1 Mio. Arbeitsstunden

    1201 Herstellung von Bekleidung und Wsche; Konfektion von Textilprodukten;Nherei und dgl.; Textiler Service; Strickerei und Wirkerei; Herstellung und Instandsetzung von Schuhen

    68.945 169.996 112.826 2.938 26,04 16,4

    1202 Herstellung und Bearbeitung von Textilprodukten (Spinnerei, Vlies-stoffherstellung, Spulerei, Zwirne-rei, Weberei, Textilveredlung)

    4.283 42.851 38.049 1.541 40,5 25,5

    1203 Wscherei; Chemischreini-gung; Annahmestellen und dgl.

    13.715 51.274 25.355 536 21,14 13,3

    BG ETEM 504.100 3.777.765 3.145.238 59.445 18,9 12,2

    1 Personen2 Vollarbeiter entspricht 1.590 Arbeitsstunden pro Jahr

    Unfallstatistik 2013

    Die Unfallstatistik liefert wesentliche Eckdaten zu Gefahrenquellen und ist damit unverzichtbar fr die Sicherheit im Betrieb. Daher bereitet etem jhrlich aktu-elle Unfallzahlen in den textilen Branchen auf. Sicherheitsfachkrfte, Betriebsleiter, Betriebsrzte, Sicherheitsbeauftragte und Betriebsrte bekommen so auch eine Ver-gleichsmglichkeit zum Unfallgeschehen im eigenen Unternehmen an die Hand.

    Als Grundlage fr die Statistik dienen die meldepflichtigen Arbeitsunflle und die jeweiligen Gefahrtarifstellen. Die Un-ternehmenszweige, die den Gefahrtarif- stellen zugeordnet sind, zeigt die Tabelle unten. Meldepflicht besteht dann, wenn

    Welche Unflle geschehen in welcher textilen Sparte? Ein Blick in die aktuelle Statistik klrt auf.

    der Verletzte infolge des Unfalls mehr als drei Kalendertage arbeitsunfhig ist.

    Um einen Vergleich zu ermglichen, wird das durchschnittliche Unfallgeschehen in Form von Unfallquoten aufgezeigt (siehe Tabelle). blich ist die Angabe in Unfllen je 1.000 Vollarbeiter und Jahr, alternativ in Unfllen je eine Million Arbeitsstunden.

    Ergnzende Informationen zu verletzten Krperteilen und Unfallgegenstnden bie-ten die Internetseiten der BG ETEM (siehe info). Sie beziehen sich nicht nur auf die drei textilen Gefahrtarifstellen, sondern auch auf einzelne Teilbranchen, wie die Sparten Bekleidung, Spinnerei, Weberei oder Textilreinigung. Martin Steiner

    Unfallstatistik textile Branchen 2013

    Wo Gefahren lauern

    In den textilen Branchen dominieren Handver-letzungen. In der Gefahrtarifstelle 1202 sind z. B. in 47 Prozent der Unflle die Hand und in weiteren 14 Prozent Arm bzw. Schulter betrof-fen. Deshalb: Maschine in gutem Zustand hal-ten und eine sichere Arbeitsweise umsetzen.

    infoWeitere Informationen zum Unfallgesche-hen in den textilen Branchen unter www.bgetem.de, Webcode 11593597

    betrieb & praxis

    19etem 05.2014

    http://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/brancheninformationen/textile-branchen-schuhe

  • Leichtsinn kann schmerzhafte Folgen haben. Wer anderen im Nachhinein nur die Schuld zuweist, macht es sich zu einfach. Denn vor unbedachten Entscheidungen ist niemand sicher. Wie aber kann das Sicherheitsbewusstsein verbessert werden? Da-zu befragt etem Reinhard Lenz, Inhaber des Instituts Input in Dortmund, das sich seit ber 20 Jahren mit Schulung und Medienentwicklung in der Prvention beschftigt.

    ? Herr Lenz, Sicherheit beginnt im Kopf. Wie kn-nen wir diese Erkenntnis nutzen, um Unflle zu vermeiden? Reinhard Lenz: Ich denke, der Kopf allein reicht da nicht. Das Wissen muss tiefer gehen, sozusagen bis in die Herzen. Der Satz Gefahr erkannt, Gefahr ge-bannt stimmt zwar meistens, aber nicht immer. Sonst wrde kein Raucher mehr rauchen und nie-mand ohne Schutzbrille schleifen.

    ? In unserem Beispiel hat der Techniker den Haupt-schalter nicht gesichert. Diese Entscheidung war offenbar nicht Ergebnis eines logischen Abw-gungsprozesses, sondern kam eher aus dem Bauch heraus. Was geht in uns vor, bevor wir handeln?Ob eine Entscheidung, die zu einem Unfall beige- tragen hat, leichtsinnig war, wei man leider erst hinterher. Der Beschftigte in der Wscherei hatte vorher wohl keinen Zweifel daran, dass alles gut gehen wird. Es greift auch zu kurz, das Ganze auf eine einzige, momentane Entscheidung zu reduzie-ren. Ein Unfall hat immer ein ganzes Bndel von Ursachen. Mglicherweise hat der Techniker zuvor eine Million Dinge richtig gemacht und damit sogar organisatorische oder technische Defizite ausge- glichen. Was lief am Unfalltag anders? Vielleicht haben psychische Faktoren eine Rolle gespielt: Stress, Zeitdruck, Angst vor rger ...

    ? Dennoch htte die Unfallursache im beschriebe-nen Fall leicht vermieden werden knnen.Bei intuitiven Entscheidungen haben Lebens- und Berufserfahrung ein sehr starkes Gewicht. Das Risiko wird quasi gefhlt. Und die Erfahrung zeigt, dass Gefahrensituationen unterschiedlich eingeschtzt werden. Denn die eigene Lebenserfahrung ist nur ein persnlicher Ausschnitt der Lebenswirklichkeit und sieht bei jedem anders aus besonders wenn bisher immer alles gut gegangen ist. Wird ein Risiko unterschtzt, fehlt der Respekt davor und die Wahrscheinlichkeit steigt, dass irgendwann etwas schiefgeht. Ziel einer Unterweisung muss deshalb sein, vermeintlich unterschtzte Risiken realistisch zu beurteilen.

    Unfallprvention

    Dem Zufall keine Chance!

    Unfall am Trockner

    Der Betriebselektriker einer groen Wscherei wollte in einem Wschetrockner Verunreini-gungen beseitigen. Das teilte er den Beschf-tigten an der Anlage mit. Er schaltete das Gert ab und wartete etwa zehn Minuten, da-mit es abkhlen konnte. Der Hauptschalter lie sich durch ein Vorhngeschloss sichern, der Elektriker verzichtete aber darauf. Er klet-terte auf die mehrere Meter hohe Bhne und stieg in den Trockner. Kurze Zeit spter schal-tete eine neu hinzugekommene und deshalb nichtsahnende Kollegin die Maschine ein. Nach einigen Umdrehungen fiel der Mann vl-lig orientierungslos aus der Trommel auf das Frderband davor. So entging er nach der Lebensgefahr im Trockner auch einem Absturz in die Tiefe und kam mit Prellungen, Schrf- und Schnittverletzungen davon.

    Lebenswichtig: Produktionsanlagen vor Instandhal-tungsarbeiten gegen Wiedereinschalten sichern.

    Bei Unfllen spielt das Verhalten oft eine wesentliche Rolle. Wie sich das Sicherheitsbewusstsein strken lsst, wei Prventionsexperte Reinhard Lenz.

    Ein Unfall hat immer ein ganzes Bndel von Ursachen.

    betrieb & praxis

    20 etem 05.2014

  • ? Dann muss die persnliche Risikoeinschtzung trainiert werden?Eine fundierte Ausbildung, Einarbeitung und Unter-weisungen helfen, Risiken frhzeitig zu erkennen, realistisch zu bewerten und angemessen zu bewlti-gen. Hufig wird der gesunde Menschenverstand als vernnftige Entscheidungsgrundlage angefhrt. Der setzt allerdings schon mal aus, z. B. unter Alkohol, im Krankheitsfall oder bei besonderen Umstnden, wie dem Tod eines nahen Angehrigen.

    ? Auf gute Qualifizierung kommt es also an. Aber auch darauf, den Mitarbeitern zu verdeutlichen, dass die Sicherheit im Unternehmen einen hohen Stellenwert hat. Ein Betrieb muss unbedingt seine Prozesse kontrol-lieren. Allerdings kann nicht jede Situation vor- gedacht und geregelt werden. Ab einer gewissen Anzahl von Sicherheitsregeln knnen Beschftigte nicht mehr alle erinnern und die Akzeptanz sinkt. Eine Bordsteinkante hat das Gefahrenpotenzial, dass man darber stolpern kann. Trotzdem wre eine Arbeitsanweisung zum Besteigen der Bordsteinkante kontraproduktiv. Gleichzeitig mssen Arbeitsschutz-verantwortliche und Mitarbeiter lernen, die Schick-salhaftigkeit von Unfllen zu negieren. Der Spruch Wo gehobelt wird, fallen Spne ist das genaue Gegenteil von Prozesskontrolle und Fhrungsqualitt.

    ? Wie kann man aber die Mitarbeiter zu Verbnde-ten fr sicheres Arbeiten machen? Grundstzlich will jeder sicher arbeiten. Verletzungen

    sind schmerzhaft, das fhrt niemand bewusst her-bei. Empfinden Mitarbeiter das Schutzniveau im Betrieb jedoch als unrealistisch hoch, wird es schwer, sie zu erreichen. Es geht dann darum, die Beschftig-ten strker zu berzeugen und ihre Risikoeinscht-zung besser zu trainieren. Dabei droht aber ein Image als Besserwisser. Menschen, die berall und immer Gefahren wittern, sind nicht sehr beliebt. Um positiv wahrgenommen zu werden, als Untersttzer und Ver-trauter, ist ein hohes Ma an sozialer Kompetenz erforderlich. Eine gute Mglichkeit, um Gefahren-quellen zu verdeutlichen, sind Beinaheunflle.

    ? Durch die Auseinandersetzung mit Beinahe- und Bagatellunfllen kann man Denkanste geben?Ja, wenn es gelingt, deren Bedeutung zu vermitteln. Das geht aber nur auf Augenhhe mit den Mitarbei-tern. Die kennen die Arbeitsvorgnge aus der Praxis selbst am besten. Vorgesetzte und Verantwortliche knnen bei offener Diskussion ber Beinaheunflle eine Menge lernen. Und die Beschftigten schulen ihr Sicherheitsbewusstsein. Sie denken mehr ber Unfallgefahren nach und ber vorausschauendes Verhalten, um dem Zufall keine Chance zu geben.

    ?Dazu mssen Mitarbeiter Fehler eingestehen Deshalb ist fr den Erfolg eine Vertrauenskultur drin-gend notwendig. Sonst wird keiner wagen, mit seinen Missgeschicken oder gar seinem Fehlverhalten he- rauszurcken, auch wenn bislang nichts passiert ist. Und dann gibt es auch keinen Austausch ber mgli-che produktionstechnische Schwchen. Wissen Sie, Sensibilisieren ist wie Staubwischen. Es hrt nie auf. Ist man gerade fertig, kann man wieder von vorne beginnen. Nur dort, wo technische Manah-men Verhaltensfehler von vornherein ausschlieen, verliert Sensibilisierung an Bedeutung.

    Gesprch: Martin Steiner

    Zeitdruck und Improvisation erhhen das Unfallrisiko.

    Risiken frhzeitig erkennen, realistisch bewer-ten und angemessen bewltigen.

    Reinhard Lenz, Experte im verhal-tensorientierten Arbeitsschutz

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    atbetrieb & praxis

    21etem 05.2014

  • Filmproduktion ist Teamarbeit: Damit ein Film gelingt, braucht es nicht nur Darsteller, sondern auch eine groe Mannschaft hinter der Kamera. Dort ferti-gen Bhnenbildner passende Kulissen an, whrend Maskenbildner Schauspie-lern den letzten Schliff verpassen. In der Technik kmmern sich Kameraleute um schne Bilder und Cutter setzen sie an-sprechend zusammen. Und das ist nur ein kleiner Ausschnitt derjenigen, die dafr sorgen, dass ein bewegtes Gesamtkunst-werk entsteht.

    So vielfltig wie diese Ttigkeiten sind, so unterschiedlich sind auch die Gesund-heitsgefahren, denen Kreativschaffende in der Filmbranche begegnen knnen. Da-her ist es wichtig, dass sie am Arbeits-platz gut abgesichert sind: Genau das ist Aufgabe der BG ETEM, die seit jeher fr Filmherstellungsunternehmen zustndig ist und fr den Versicherungsschutz der Beschftigten sorgt.

    Fr Mitgliedsunternehmen stellen sich oft einige grundstzliche Fragen: Sind alle am Dreh beteiligten Personen etwa Schauspieler, Komparsen, Bhnenbildner etc. gegen die Folgen von Arbeitsunfl-

    len und anerkannten Berufskrankheiten versichert? Welche Bruttoentgelte ms-sen Betriebe der Berufsgenossenschaft im jhrlichen Lohnnachweis melden? Dieser Artikel mchte dazu beitragen, wesentliche Punkte zu klren.

    Die BG ETEM versichert das Gros der Filmcrew: Bhnenbildner, Komparsen und Beschftigte, die im technischen Bereich in einem Mitgliedsunternehmen fest an-gestellt sind. So gibt es das Gesetz vor. Das gilt brigens auch fr Aushilfen in der Filmproduktion. Der Versicherungsschutz besteht automatisch, er muss nicht ge-sondert geprft werden.

    Sonderfall SchauspielerIm Fokus des Films stehen klar die Schau-spieler. In ihrem Fall ist es jedoch etwas schwieriger zu beurteilen, ob die BG ETEM auch fr ihren Versicherungsschutz zu-stndig ist. Das hngt vom Einzelfall ab, der individuell geprft werden muss. Da-bei geht es um die Art der Beschftigung: Ist sie abhngig, handelt es sich also um eine Festanstellung? Schauspieler sind auch hufig unstndig beschftigt, das heit, sie sind jeweils nur fr wenige Tage

    bei einem Arbeitgeber angestellt. Eine Reihe von Kriterien hilft bei der Beur- teilung des Beschftigungsverhltnisses (mehr dazu siehe rechts).

    Sowohl bei abhngiger als auch bei unstndiger Beschftigung unterliegen die Schauspieler der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung, so die aktuelle Rechtslage. Ihre Entgelte sind nachweispflichtig und bei der Berechnung des berufsgenossenschaftli-chen Beitrages zu bercksichtigen.

    Sind Schauspieler selbststndig ttig, besteht fr sie kein Versicherungsschutz bei der BG ETEM. Wer als Schauspieler freiberuflich arbeitet, kann sich bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) durch eine freiwillige Unternehmerver- sicherung entsprechend absichern.

    Karin Lange

    infoBei weiteren Fragen hilft das Service- Center fr den Bereich Feinmechanik und Elektrotechnik:Tel.: 0221 3778-1800E-Mail: [email protected]

    Ob Schauspieler oder Cutter an einer Filmproduktion sind zahlreiche Kreative beteiligt. Die BG ETEM versichert einen Groteil von ihnen.

    Serie Kreative in der BG ETEM, Teil 4

    Bilder im Fluss

    22

    betrieb & praxis

    etem 05.2014

    mailto:ba.koeln%40bgetem.de?subject=

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    Kriterien fr die Beschftigung von Schauspielern

    befristeter oder unbefristeter Arbeits-vertrag mit Weisungsgebundenheit zu Art, Ort und Dauer der Ttigkeit

    Eingliederung in den Betriebsablauf Vorliegen einer Lohnsteuerkarte Beitragspflicht in der gesetzlichen Ren-ten- und Arbeitslosenversicherung

    wirtschaftliche Abhngigkeit vertraglich festgelegtes Arbeitsentgelt (kein Honorar)

    Ttigkeit als Aushilfe

    kurzzeitig ttig (bis zu fnf Tage) Einstze an einzelnen Drehtagen Beschftigung mehrmals hintereinan-der, jedoch keine fortlaufende Ttigkeit

    kein festes Arbeitsverhltnis berufsmige Ausbung, keine gering-fgige Beschftigung

    Krankenversicherung: Versicherungs-pflicht whrend der kurzfristigen Beschftigungszeit

    Rentenversicherung: Versicherungs-pflicht whrend der kurzfristigen Beschftigungszeit

    Arbeitslosenversicherung: keine Ver- sicherungspflicht und folglich keine Absicherung gegen das Risiko Arbeits-losigkeit

    freiberuflich ttig Einzelvertrag (auch Werkvertrag) Zahlung eines Honorars keine Lohnsteuerkarte sogenannte berregionale Wertscht-zung

    wirtschaftliche Unabhngigkeit Mglichkeit, Vertragspartnern die Be-dingungen zu diktieren und somit vertraglich Einfluss zu nehmen

    keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenver- sicherung, unter bestimmten Vorausset-zungen Zugang zur Knstlersozialkasse

    keine Absicherungsmglichkeit in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung

    2UNSTNDIGE

    BESCHFTIGUNG

    3SELBSTSTND

    IGE

    TTIGKEIT

    1ABHNGIGE

    BESCHFTIGUNG

    23

    betrieb & praxis

    etem 05.2014

  • Es ist der 21. Juni 2012. Der 37-jhrige Jrg Hamann ist an einer Mischwalze damit beschftigt, eine Silikonmischung herzustellen. Bei der Zugabe von Granulat aus einem greren Eimer gert er ins Wanken. Automatisch versucht er sich nach vorne abzusttzen. Mit dem kleinen Finger und Ringfinger der rechten Hand geriet ich dabei in eine Silikonfalte und wurde in die Walze eingezogen. Da hat es mir praktisch die Haut von den Knochen gezogen, erinnert sich Hamann. Der Not-arzt transportiert ihn in eine Spezialklinik nach Bensberg. Die Quetschverletzungen sind so schwer, dass ihm zwei Finger am-putiert werden mssen. Daneben wird ein ausgedehnter Weichteilschaden der Mit-telhand diagnostiziert.

    Hamann ist bei der HEW-KABEL Gruppe mit Sitz in Wipperfrth beschftigt. Dort arbeiten 330 Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter in der HEW-KABEL GmbH und der SIC Compound GmbH. Das mittelstndi-

    Ein Arbeitsunfall kostet Jrg Hamann zwei Finger. Sein Betrieb sorgt mit viel Geduld und Engagement fr einen Neustart. Dafr erhielt die HEW-KABEL GmbH den Rehapreis 2014.

    sche Unternehmen beschftigt sich mit der Entwicklung, Herstellung und Ver-marktung von Spezialkabeln.

    Der Betrieb lsst ihn nicht alleinSchon am ersten Tag besucht ihn Norbert Na, Schwerbehindertenbeauftragter und Betriebsratsvorsitzender des Unterneh-mens, im Krankenhaus. Er fungiert als zentraler betrieblicher Ansprechpartner fr Jrg Hamann und ist in allen Prozessen der betrieblichen Wiedereingliederung in-tegriert. Bei einem der nchsten Besuche trifft er dort den zustndigen Rehaberater der BG ETEM, Henrik Strohmann. Allen Beteiligten war relativ schnell klar, dass eine Rckkehr an den alten Arbeitsplatz wohl nicht mehr funktionieren wird. Aber Ideen bezglich mglicher Alternativen hatten wir zu diesem Zeitpunkt noch nicht entwickelt. Wichtiger war zunchst einmal die Herstellung der Gesundheit von Jrg Hamann, sagt Strohmann.

    Aber schon in dieser frhen Phase wurde dem Verletzten signalisiert, dass die HEW-KABEL GmbH alles daran setzen wr-de, ihn weiterzubeschftigen. Es wurde gar kein Gedanke daran verschwendet, dass dies nicht der Fall ist, betont Andreas Schletter, Leiter Personal und EHS der HEW-KABEL Gruppe. Fr uns ist es selbstverstndlich, dass man sich nicht von Beschftigten trennt, wenn sie sich verletzen oder erkranken, auch wenn dies im privaten Umfeld geschieht. Ich war ganz verwundert, als Herr Strohmann andeutete, dass dies durchaus nicht alle Unternehmen so handhaben.

    Nach rund einem Jahr der Rehabilitati-on begann die Suche nach einem geeig-neten Arbeitsplatz konkret zu werden. Zu-nchst hatte man die Idee, ihn in einer Abteilung einzusetzen, wo seine Haupt-aufgabe im Konfektionieren von Kabelln-gen bestanden htte. Fr diese Ttigkeit sind verschiedene feinmotorische Ar-

    Rehapreis 2014

    Alle fr einen

    24

    gesundheit

    etem 05.2014

  • beitsschritte erforderlich, bei denen man davon ausging, dass er diese nach einem gewissen Training ausfhren knne.

    Rckschlge bleiben nicht ausMit dem Arbeitgeber wurde vereinbart, dass Hamann im ASR Kln, einem Zent-rum fr arbeitsplatzspezifische Rehabili-tation, fr diese Aufgabe geschult werden sollte. HEW-KABEL stellte eine ausfhrli-che Ttigkeitsbeschreibung zusammen, dokumentierte den Arbeitsplatz mit Fotos und stellte Arbeitsmaterialien fr die Er-probung zur Verfgung. Bei der ASR

    wurde dann meine Fingerfertigkeit trai-niert, es wurde alles probiert und versucht, erinnert sich Hamann an diese Phase. Leider mussten wir letztlich er-kennen, dass diese Arbeit zu filigran fr mich war. Es fehlte mir an Kraft, Koordina-tion und Feinfhligkeit in der verletzten Hand.

    Alle Beteiligten setzen sich erneut zu-sammen. Im Rahmen einer Arbeits- und Belastungserprobung im Unternehmen wurden an verschiedenen Arbeitspltzen wiederholt Arbeitsversuche durchgefhrt. Der Aufwand lohnte sich. 15 Monate nach seinem schweren Arbeitsunfall beginnt Jrg Hamann seine neue Ttigkeit im Ver-sand. Zu seinen Aufgaben gehrt das Ein- und Auslagern von Waren mittels Ga-belstapler, das Verpacken sowie das Aus-drucken und Erstellen von Warenein-gangs- und Warenausgangsdokumenten. Eine Ttigkeit, die ihm viel Freude bereitet.

    Vollwertiger Arbeitsplatz Besonderen Wert legen die Beteiligten darauf, dass hier ein vollwertiger Arbeits-platz geschaffen wurde. Zeitnah nach ei-nem Unfall sind fast alle besorgt und neh-men ihre Frsorgepflicht ernst. Anders sieht es aber oft nach ein paar Jahren aus, wenn die handelnden Akteure gewechselt haben. Dann wird ein knstlich geschaffe-ner und subventionierter Arbeitsplatz ger-ne auch einmal infrage gestellt. Das sollte uns hier nicht passieren, so Norbert Na.

    Rehabilitationspreis der BG ETEM Der weit ber das normale Ma hinausge-hende Einsatz des Unternehmens fr sei-nen verletzten Mitarbeiter wurde von der BG ETEM mit der Verleihung des mit 5.000 Euro dotierten Rehabilitationspreises ge-wrdigt. Und wie knnte es anders sein, auch dieses Geld wird zum Wohl der Mit-arbeiter eingesetzt. Wir werden dieses Geld unserem betrieblichen Gesundheits-zirkel zur Verfgung stellen. Dann hat der ein gewisses Budget zur Verfgung und muss nicht fr jede Manahme, beispiel-haft zum betrieblichen Eingliederungsma-nagement, erst einmal nach Mitteln fra-gen, erlutert Personalchef Schletter. Christoph Nocker

    infoWeitere Informationen und einen Video-film ber den Preistrger finden Sie unterwww.bgetem.de Webcode: 14124840

    Henrik Strohmann, Rehaberater der BG ETEM Strohmann organisierte alle Reha-Manahmen und schaffte die Voraussetzungen, dass Jrg Hamann einen neuen vollwertigen Arbeitsplatz fand.

    Norbert Na, Betriebsratsvorsitzender Schon einen Tag nach dem Unfall besuchte er Jrg Hamann in der Klinik. Na wird in alle Entschei-dungen rund um die betriebliche Eingliederung von der HEW-KABEL GmbH einbezogen.

    Andreas Schletter, Personalleiter Fr uns ist es selbstverstndlich, dass man sich nicht von Beschf-tigten trennt, wenn sie sich verlet-zen oder erkranken.

    Frisch im Versand: Jrg Hamann sorgt jetzt fr einen reibungslosen Warenein- und -ausgang.

    Das Arbeiten an einer Tastatur macht Jrg Ha-mann keine Probleme auch wenn ihm zwei Finger fehlen.

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    gesundheit

    25etem 05.2014

    http://www.bgetem.de/presse-aktuelles/pressemeldungen/2014/PM-2014-05-28

  • Aus unserem Arbeitsleben sind sie nicht mehr wegzudenken. Montagear-beiten, Baumpflege, Arbeit an Straen-lampen oder Stromleitungen lassen sich von Hubarbeitsbhnen aus um vieles leichter und schneller erledigen. Sind super, die Dinger, sagt Maschinenschlos-ser Michael Glas bei der Vorstellungs- runde des Seminars ber den sicheren Umgang mit Hubarbeitsbhnen in der BG ETEM-Bildungssttte in Augsburg.

    Persnliches Fehlverhalten Aber auch von Unfllen und Beinahe- Unfllen knnen die 15 Teilnehmer berich-ten: Herausschleudern der Bediener, Ab-sturz durch bersteigen aus dem Korb, Einquetschen oder Umstrzen der Hub- arbeitsbhne. Sie kommen aus den ver-schiedensten Berufen, in denen mit Hubarbeitsbhnen gearbeitet wird: Un-sere Lkw-Hubarbeitsbhne stand halb auf der Wiese, berichtet einer. Unter Belas-tung ist sie dann einfach eingesunken. Wir mussten sie mit dem Schaufellader

    Hubarbeitsbhnen machen viele Arbeiten einfacher. In der Bildungssttte Augsburg lernt man, sicher damit umzugehen.

    Voraussetzung, dass der Arbeitgeber einen Mitarbeiter mit dem Fhren des Gertes beauftragen kann. Und die Kenntnisse sind Grundlage des Ausbilderseminars fr die Bediener von Hubarbeitsbhnen. In den zwei Tagen des Basisseminars geht es um die Rechtsgrundlagen, die Beschaffenheit der Maschinen, ihren Betrieb und die Ver-meidung der Risiken. An einer Modell- Lkw-Hebebhne lassen sich die Krfte, die bei der Arbeit entstehen, demonstrieren. Mindestens einmal jhrlich msse die be-triebliche Unterweisung stattfinden. Und Sie entscheiden, wann die gertebezoge-ne Einweisung bei der bernahme von un-bekannten Hubarbeitsbhnen zu Ende ist. Sie mssen schlielich danach sicher ar-beiten knnen, schrft Egger seinen Zu-hrern ein.

    Theorie und PraxisDie Hlfte der Teilnehmer bereitet an-schlieend in Gruppenarbeiten Arbeits-auftrge vor Ausstarbeiten an einer 110-KV-Leitung, Aufbau einer Hubar-beitsbhne im ffentlichen Verkehrs-raum oder Lichtbnder in einem Hallen-neubau in 10 m Hhe installieren. Die anderen ben mit drei Praxistrainern an drei verschiedenen Typen von fahrbaren Hubarbeitsbhnen die Ablufe bei der bernahme der Gerte vom Kennzeich-nungsschild der Hebebhne bis zum Notablass, der Rettung fr den Mann im

    Bildungsangebote der BG ETEM

    Es liegt an den Menschen

    Ein voll funktionsfhiges Modell veranschaulicht die Krfte, die auf Hebebhnen wirken. Je lnger der Arm ausfhrt, desto leichter kann die Hubarbeitsbhne ihre Standsicherheit verlieren.

    An Infoterminals kann man sich ber Themen der Arbeitssicherheit informieren.

    wieder rausholen! Seminarleiter Ulrich Egger fhrt 75 Prozent der Unflle auf per-snliches Fehlverhalten zurck, fnf Pro-zent auf technische, 20 Prozent auf orga-nisatorische Mngel. Wenn was passiert, liegts fast immer an den Menschen, fasst er zusammen.

    Ausbildung und EinweisungDeshalb sei man hier. Das ist der ab- solute Grundstock, der in den zwei Tagen vermittelt wird. Die Bescheinigung ist Fo

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    Mit kleinen Modellen lsst sich die Gestaltung von Brorumen anschaulich planen.

    service

    26 etem 05.2014

  • Im praktischen Teil des Seminars ben die Teilnehmer unter fach-kundiger Anleitung von Praxis- trainern das sichere Aufstellen, Bedienen und Arbeiten auf fahr-baren Hubarbeitsbhen.

    Korb werden trainiert. Nach zwei Tagen haben die Teilnehmer neben den Grund-informationen und den praktischen Erfah-rungen auch einen Einblick in die Gefhr-dungen und Manahmen zur sicheren Be-dienung gewonnen.

    Einstieg in den ArbeitsschutzIm Seminarraum nebenan erarbeiten sich 20 Seminarteilnehmer einen Einstieg in die Themen Arbeitsschutz, Unfallschutz und Wegesicherung. Sie kommen aus den unterschiedlichsten Firmen von 25 bis 170.000 Beschftigten. Einige sind schon Sicherheitsbeauftragte, die anderen sind zum ersten Mal dabei. Grnde dafr nen-

    nen sie in der Vorstellungs-runde: Weil der frhere Sicher-

    geht um die rechtlichen Rah-

    menbedingungen, aber auch um den geeigne-

    ten Lichteinfall, die ergo-nomisch am besten geeig-

    neten Mbel. Damit das auch anschaulich wird, lsst

    sich das Bro am grnen Tisch einrichten mit kleinen Model-

    len, die gezielt dafr von einer Be-hindertenwerksttte angefertigt

    wurden.

    info www.bgetem.de/seminare/

    bildungsstandorte/augsburg-1

    heitsbeauftragte die Firma gewechselt hat, weil ein Kino mit jetzt 25 Mitarbeitern eine Sicherheitsbeauftragte haben muss, oder weil die Kollegen meinten, dich brauchen wir auch noch, weil du immer im Werk rumkommst und nicht klein beigibst. Sie lernen, welche Aufgaben die BG hat, die fnf Sulen des sozialen Netzes, was mel-depflichtige Unflle sind und wie man eine Unfall-anzeige formuliert.

    BroraumplanungIm einem kleineren Seminar-raum arbeitet eine Gruppe am Thema Broraumplanung. Wie lsst sich ein Bro optimal einrichten? Es

    service

    27etem 05.2014

    http://www.bgetem.de/seminare/bildungsstandorte/augsburg-1http://www.bgetem.de/seminare/bildungsstandorte/augsburg-1http://www.bgetem.de/seminare/bildungsstandorte/augsburg-1

  • Die Aufbewahrungsfristen fr Unternehmen rich-ten sich vornehmlich nach zwei Rechtsgrund- lagen: dem Steuerrecht und dem Handelsrecht. Man unterscheidet dabei Fristen von sechs und zehn Jah-ren. Es gibt aber auch Aufbewahrungsfristen aus anderen Rechtsgebieten, zum Beispiel aus dem Ar-beits- oder dem Sozialversicherungsrecht.

    Entgelt und BeitrgeIm Sozialrecht gilt fr Entgeltunterlagen, Beitragsab-rechnungen und Beitragsnachweise sowie fr Bescheinigungen fr den Arbeitnehmer eine Aufbe-wahrungsfrist bis zum Ablauf des auf die letzte Betriebsprfung folgenden Kalenderjahres ( 28f Abs. 1 SGB IV).

    Die Fristen beginnen jeweils mit dem Ende des Jah-res. Ist ein Mitarbeiter z. B. im Juni 2013 ausgeschie-den, beginnt die Frist mit Ablauf des Jahres 2013. Bei einer Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren ist das Dokument im Jahr 2020 zu vernichten.

    Arbeitsunfall und Berufskrankheitber die Archivierungszeiten von Unfallanzeigen oder sonstigen Unterlagen zum Thema Arbeitsunfall und Berufskrankheit bestehen jedoch sehr unter-schiedliche Auffassungen. Einige definieren sie ent-sprechend der Aufbewahrungsfristen fr Personalak-ten, andere beziehen sich auf die Fristen fr medizi-nische Unterlagen.

    Unter Bercksichtigung der steigenden Zahl von Arbeitsplatzwechseln im Laufe eines individuellen Berufslebens wurden jedoch die Regelungen oder Empfehlungen fr die fr den Arbeitgeber geltenden Aufbewahrungsfristen vor einigen Jahren erheblich verkrzt.

    Generelle Festlegungen zu den Aufbewahrungsfris-ten gibt es nicht, zumal es fr viele Dokumente keine

    rechtlichen Regelungen gibt. Die folgenden Hinweise knnen daher als Orientierungshilfe dienen.

    Die Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch den Unternehmer/Arbeitgeber ergibt sich aus 193 des SGB VII. Im SGB VII werden aber keine Regelungen getroffen, wie lange Unfallanzeigen im Betrieb aufzuheben sind.

    Allgemein gilt der Grundsatz, dass Unterlagen, die zu einem spteren Zeitpunkt fr ein Berufskrankhei-tenverfahren relevant sein knnten (Messergebnis-se, Vorsorgeunterlagen), mglichst lange aufbewahrt werden sollten. Grund dafr: Zwischen Ausbruch der Berufskrankheit bzw. Auftreten der ersten Symptome und der schdigenden Einwirkung knnen Jahr- zehnte liegen.

    hnliches gilt fr die Unfallanzeige bei Zahnsch-den oder Unfllen, bei denen wegen der Art der Ver-letzung (z. B. Kopf, Knie, Schulter) im Hinblick auf Sptfolgen von einem schutzwrdigen Interesse des Betroffenen an der Aufbewahrung ausgegangen wer-den muss. Auch hier knnen zwischen Erst- und Nachbehandlung viele Jahre vergehen.

    Daher ist zu empfehlen, die Unfallanzeige mindes-tens fnf und die fr ein Berufskrankheitenverfahren eventuell relevanten Unterlagen mindestens zehn Jahre aufzubewahren.

    Erste-Hilfe-LeistungenGem 24 der DGUV Vorschrift 1 hat der Unterneh-mer dafr zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation (Verband-buch, Meldeblock oder elektronische Dokumenta- tion) fnf Jahre lang verfgbar gehalten wird.

    Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln. Bei der Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung handelt es sich um Daten, die gegen den Zugriff Unbefugter gesichert sein mssen. Dazu dienen organisatori-

    Jeder Gewerbetreibende muss geschftliche Unterlagen eine bestimmte Zeit aufheben. Doch was muss wie lange verfgbar sein?

    Aufbewahrungsfristen

    Auf Dauer griffbereit

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    service

    etem 05.2014

  • Dokumentenart Frist

    Gefhrdungsbeurteilung laufende Aktualisierung

    Lrmkataster laufende Aktualisierung; nicht mehr gltige Unterlagen 30 Jahre

    Unfallanzeigen mindestens 5 Jahre

    Unterweisungen allgemein bis zur nchsten Unterweisung

    Verbandbuch oder vergleichbare Aufzeichnungen

    5 Jahre

    Verzeichnis der Beschfti-gungen mit KMR-Stoffen, Kategorien 1 und 2

    40 Jahre

    Aufbewahrungsfristen im berblick

    bersicht ber die Regelungen oder Empfehlungen zu den Aufbewahrungsfristen der wichtigsten Dokumente im Zu-sammenhang mit Arbeitsunfllen, Berufskrankheiten und dem Arbeitsschutz

    sche Manahmen wie zum Beispiel entsprechende schriftliche Betriebsanweisungen.

    GefhrdungsbeurteilungDie Gefhrdungsbeurteilung wird in 5 und 6 Ar-beitsschutzgesetz und 3 DGUV Vorschrift 1 geregelt. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefhr-dungsbeurteilung durchzufhren und zu dokumen-tieren. Die Gefhrdungsbeurteilung muss konstant fortgeschrieben werden. Bei einer nderung der be-trieblichen Gegebenheiten oder der Rechtslage muss sie angepasst werden.

    Nach dem Arbeitsschutzgesetz besteht keine Auf-bewahrungspflicht fr nicht mehr aktuelle Gefhr-dungsbeurteilungen. Im Interesse der Versicherten wre es jedoch hilfreich, auch ltere Unterlagen zum Zweck der spteren Beweissicherung lnger aufzube-wahren. Fristen knnen aber teilweise in anderen Rechtsvorschriften gefordert werden, zum Beispiel im Gefahrstoffrecht, Strahlenschutzrecht und auch bei Berufskrankheiten.

    UnterweisungDie Unterweisung ist in 12 Arbeitsschutzgesetz und 4 DGUV Vorschrift 1 geregelt. Es reicht aus, die aktu-ellen Dokumentationen vorweisen zu knnen. Die Betriebe mssen jedoch immer kontrollieren, ob spe-

    zialgesetzliche Sonderregeln zu beachten sind. Es gibt zum Beispiel in der Gefahrstoffverordnung und in der Strahlenschutzverordnung zum Teil Aufbewah-rungsfristen von fnf Jahren fr Unterweisungsunter-lagen. Fr KMR-Stoffe betrgt die Frist 40 Jahre. Ilka Mnch

    Es kommt darauf an: Wie lange betriebliche Unterlagen aufbewahrt werden mssen, hngt von unterschiedlichen Rechtsvorschriften ab.

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    Impressumetem Magazin fr Prvention, Rehabilitation und Entschdigung. Herausgeber: Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, Gustav-Heinemann-Ufer 130, 50968 Kln, Tel.: 0221 3778-0, Telefax: 0221 3778-1199, E-Mail: [email protected]. Fr den Inhalt verantwortlich: Olaf Petermann, Vorsitzender der Geschftsfhrung. Redaktion: Christoph Nocker (BG ETEM), Stefan Thissen (wdv Gesellschaft fr Medien & Kommunikation mbH & Co. OHG, Dieselstrae 36, 63071 Offenbach). Tel.: 0221 3778-1010, E-Mail: [email protected]. Bildredaktion: Katrin Glckler, Corinna Gab (wdv); Gestaltung: Jochen Merget (wdv). Druck: VS Broschek Druck GmbH. etem erscheint sechsmal jhrlich (jeden zweiten Monat). Der Bezugspreis ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Gedruckt auf umweltfreundlichem, chlorfreien Papier. Titelbild: Fotolia, bugphai

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    Ein Fall aus der Praxis: 25 Mitarbeiter ei-ner Firma montierten eine Photovol-taikanlage auf dem Dach eines Hauses. An einer Seite des Daches fehlte jegliche Absturzsicherung, auf der anderen Seite bot der in Teilbereichen montierte Sei-tenschutz keinen Schutz gegen Absturz. Es bestand akute Absturzgefahr aus einer Hhe von bis zu acht Metern. Bei einer Besichtigung der Baustelle ordnete die Aufsichtsperson der Berufsgenossen-schaft die sofortige Einstellung der Arbei-ten an.

    Wer sich ber Unfallverhtungsvorschriften hinwegsetzt, soll sich im Wettbewerb keine Vorteile verschaffen knnen.

    Denn nach der Unfallverh-tungsvorschrift darf auf Dchern bei einer Absturzhhe von mehr als drei Metern nur gearbeitet werden, wenn entsprechende Vorrichtungen und Auffangeinrichtungen vorhanden sind. Da der Objektleiter die Mngel nicht sofort abstellen lie, wurde bei einer Nachbesichtigung die Baustelle stillgelegt. Hinzu kam, dass sich bereits im Vorjahr auf einer Baustelle der Firma ein Absturzunfall ereignet hatte.

    Immer wieder stoen Berufsgenossen-schaften im Rahmen ihrer Besichtigungen

    auf hnliche Situationen, in denen fahr-lssig oder gar vorstzlich gegen Unfall-verhtungsvorschriften verstoen wird. Diese Firmen setzen nicht nur ihre Mitarbeiter groen Gefahren aus, sie ver-schaffen sich auch einen unlauteren Kos-tenvorteil gegenber ihren Mitbewerbern. So waren in dem geschilderten Fall durch die Nichtmontage der Absturzvorrichtun-gen Kosten von rund 8.000 Euro einge-spart worden.

    Die BG ETEM ist als Verwaltungsbehr-de gem 35 O