EU Die Europäische Union Überblick über Vertragsgrundlagen, Institutionen und Aufgaben der EU...
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EU Die Europäische UnionÜberblick
über Vertragsgrundlagen, Institutionen und Aufgaben der EU
Vorwort: rathenau.com unterstützt das Informationsprogramm der Europäischen Kommission, in dem es diese Präsentation der Kommission auf den Internetseiten veröffentlicht. rathenau.com bedauert sehr, dass der Verfassungsvertrag in absehbarer Zeit nicht in Kraft treten wird, da damit wichtige Systemverbesserungen verbunden sind: 1. Vereinfachung: ein einziger Text bessere Abgrenzung der Zuständigkeiten; 2. Mehr Demokratie: stärkere Mitentscheidungs- und Haushaltsrechte des Europäischen Parlaments, das Mitentscheidungsverfahren wird Regelverfahren, stärkerer Einfluss des Europäischen Parlaments bei der Wahl des Kommissionspräsidenten, stärkere Rolle der nationalen Parlamente Möglichkeit eines Bürgerbegehrens; 3. Transparenz: Öffentliche Tagungen des Rates in seiner Eigenschaft als Gesetzgeber4. Effizienz: Einschränkung des Vetorechts im Rat, Ernennung eines Präsidenten im Europäischen Rat, Ernennung eines EU-Außenministers5. Legitimität: Doppelte Mehrheit (Mehrheit von 55% der Mitgliedstaaten und 65% der Bevölkerung) bei Abstimmungen im Rat
© Europäische Kommission 2006
EU
© Europäische Kommission 2006
Wer macht was in der Europäischen Union?
In der vorliegenden Präsentation soll in knapper, leicht
verständlicher Form beschrieben werden, welche Aufgaben
die Institutionen der Europäischen Union haben und wie sie
zusammenarbeiten.
Die Präsentation enthält Folien zu folgenden Bereichen:
Geschichte der europäischen Integration, Institutionen der
EU, europäische Rechtsgrundlagen, Binnenmarkt,
Wirtschafts- und Währungsunion.
Stand 16.05.2006
EU
© Europäische Kommission 2006
• Die drei Säulen der Europäischen Union• Die Erweiterung der Union• Die Geschichte der europäischen Integration• Die Institutionen der EU: Der Europäische Rat• Der Europäische Rat• Die Institutionen der EU: Der Rat• Die Befugnisse des Rates• Die Stimmverteilung im Rat• Die Institutionen der EU: Das Europäische
Parlament• Die Befugnisse des EP• Die Sitzverteilung im EP nach Ländern• Die Fraktionen des EP• Die Institutionen der EU: Die Europäische
Kommission• Die Europäische Kommission • Die Generaldirektionen/Dienste der Kommission • Die Wahl der Kommissare• Die Aufgaben der Kommission
I N D E X
EU
© Europäische Kommission 2006
• Die Institutionen der EU: Gerichtshof – EWSA - AdR
• Der Europäische Gerichtshof• Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss
und der Ausschuss der Regionen• Die Rechtsordnung der EU• Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes:• Freier Warenverkehr • Freier Personenverkehr • Freier Dienstleistungsverkehr• Freier Kapitalverkehr • Die Geschichte der Wirtschafts- und
Währungsunion• Die Konvergenzkriterien
EU
© Europäische Kommission 2006
Die drei Säulen derEuropäischen Union
Europäische Union (EU)
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EG
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* Der EGKS-Vertrag ist im Jahr 2002 ausgelaufen.
EU
© Europäische Kommission 2006
Die Erweiterung der Union
• Gründungsmitglieder: Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande
• 1973 Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich
• 1981 Griechenland• 1986 Portugal, Spanien• 1995 Finnland, Österreich, Schweden• 2004 Estland, Lettland, Litauen, Malta,
Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
• 2007 Bulgarien, Rumänien(oder 2008)
EU
© Europäische Kommission 2006
Die Geschichte der europäischen Integration
Einheitliche Europäische
Akte 1986 (1987)
Schuman-Plan1950
EGKS1951 (1952)
Römische Verträge Gründung EWG
und Euratom1957 (1958)
6 Mitgliedstaaten
Vertrag über die Europäische Union
(Maastricht)1992 (1993)
Vertrag vonAmsterdam1997 (1999)
Vertrag vonNizza
2001 (2003)
EU
Die Institutionen der EU
Europäischer Rat(ER)
Europäischer Rat(ER)
Europäisches Parlament
(EP)
Europäisches Parlament
(EP)
Rat der Europäischen Union(Rat)
Rat der Europäischen Union(Rat)
EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss
(EWSA)
EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss
(EWSA)
Europäischer Gerichtshof
(EuGH)
Europäischer Gerichtshof
(EuGH)
EuropäischerRechnungshof
(EuRH)
EuropäischerRechnungshof
(EuRH)
Ausschuss der Regionen
(AdR)
Ausschuss der Regionen
(AdR)
Europäische Investitionsbank
(EIB)---------------------------
Europäischer Investitionsfonds
(EIF)
Europäische Investitionsbank
(EIB)---------------------------
Europäischer Investitionsfonds
(EIF)
Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen
(z.B. Europol)
Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen
(z.B. Europol)
Europäisches System der Zentralbanken
(ESZB)----------------------------
Europäische Zentralbank(EZB)
Europäisches System der Zentralbanken
(ESZB)----------------------------
Europäische Zentralbank(EZB)
Europäische Kommission
(EK)
Europäische Kommission
(EK)
Beratende AusschüsseOrgane Einrichtungen mit Sonderstatus
© Europäische Kommission 2006
EU
Der EuropäischeRat
Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungs-chefs aller EU-Staaten sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission.
Der Europäische Rat tagt grundsätzlich viermal jährlich, um die allgemeinen politischen Leitlinien der EU festzulegen und die erzielten Fortschritte zu überprüfen.
Da er das oberste politische Entscheidungsgremium in der EU darstellt, werden seine Tagungen oft als „Gipfeltreffen“ bezeichnet.
Europäischer Rat(ER)
Europäischer Rat(ER)
© Europäische Kommission 2006
EU
Die Institutionen der EU
Europäischer Rat(ER)
Europäischer Rat(ER)
Europäisches Parlament
(EP)
Europäisches Parlament
(EP)
Rat der Europäischen Union(Rat)
Rat der Europäischen Union(Rat)
EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss
(EWSA)
EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss
(EWSA)
Europäischer Gerichtshof
(EuGH)
Europäischer Gerichtshof
(EuGH)
EuropäischerRechnungshof
(EuRH)
EuropäischerRechnungshof
(EuRH)
Ausschuss der Regionen
(AdR)
Ausschuss der Regionen
(AdR)
Europäische Investitionsbank
(EIB)---------------------------
Europäischer Investitionsfonds
(EIF)
Europäische Investitionsbank
(EIB)---------------------------
Europäischer Investitionsfonds
(EIF)
Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen
(z.B. Europol)
Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen
(z.B. Europol)
Europäisches System der Zentralbanken
(ESZB)----------------------------
Europäische Zentralbank(EZB)
Europäisches System der Zentralbanken
(ESZB)----------------------------
Europäische Zentralbank(EZB)
Europäische Kommission
(EK)
Europäische Kommission
(EK)
Beratende AusschüsseOrgane Einrichtungen mit Sonderstatus
© Europäische Kommission 2006
EU
Die Befugnisse des Rats
Rat
der
Europäischen
Union
Der Rat ist zusammen mitdem EuropäischenParlament das Rechtsetzungsorgan der Gemeinschaft.
Der Rat entwickelt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik auf den vom Europäischen Rat ausgearbeiteten Grundlagen.
Der Rat koordiniert die Zusammenarbeit der nationalen Gerichte und Polizeikräfte.
Der Rat und das Europäische Parlamentsetzen den Haushaltsplander Gemeinschaft fest.
Der Rat sorgt für dieAbstimmung der Grund-züge der Wirtschafts- und Sozialpolitik derMitgliedstaaten.
Der Rat schließt im Namender Gemeinschaft internationaleÜbereinkünfte zwischen der Gemeinschaft und anderenStaaten oder internationalen Organisationen.
Der Rat der Europäischen Union
© Europäische Kommission 2006
EU
Die Stimmverteilung im Rat
Belgien [12]
Dänemark [7]
Deutschland [29]
Estland [4]
Finnland [7]
Frankreich [29]
Griechenland [12]
Vereinigtes Königreich [29]
Irland [7]
Italien [29] Lettland [4] Litauen [7]
Luxemburg [4]
Malta [3]
Niederlande [13]
Österreich [10]
Polen [27]
Portugal [12]
Schweden [10]
Slowakei [7]
Slowenien [4]
Spanien[27]
Tschechien[12]
Ungarn[12]
Zypern[4]
Rat der Europäischen Union
Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Union.
Je nach den Themenbereichen ist jedes Land mit seinen zuständigen Fachministern vertreten (Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen, Soziales, Verkehr, Landwirtschaft usw.).
Der Vorsitz des Rates wird von den Mitgliedstaaten im Halbjahres-wechsel wahrgenommen.
In den meisten Fällen ist eine qualifizierte Mehrheit erforder-lich, d.h. 232 von insgesamt 321 Stimmen (72,3%).
Zusätzlich muss die Mehrheit der Mitgliedstaaten der Entscheidung zustimmen.
Gegebenenfalls muss überprüft werden, ob durch die Ja-Stimmen mind. 62 % der EU-Bürger vertreten werden.
© Europäische Kommission 2006
Beschlüsse in einigensensiblen Bereichen erfordern Einstimmigkeit.
EU
Die Institutionen der EU
Europäischer Rat(ER)
Europäischer Rat(ER)
Europäisches Parlament
(EP)
Europäisches Parlament
(EP)
Rat der Europäischen Union(Rat)
Rat der Europäischen Union(Rat)
EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss
(EWSA)
EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss
(EWSA)
Europäischer Gerichtshof
(EuGH)
Europäischer Gerichtshof
(EuGH)
EuropäischerRechnungshof
(EuRH)
EuropäischerRechnungshof
(EuRH)
Ausschuss der Regionen
(AdR)
Ausschuss der Regionen
(AdR)
Europäische Investitionsbank
(EIB)---------------------------
Europäischer Investitionsfonds
(EIF)
Europäische Investitionsbank
(EIB)---------------------------
Europäischer Investitionsfonds
(EIF)
Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen
(z.B. Europol)
Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen
(z.B. Europol)
Europäisches System der Zentralbanken
(ESZB)----------------------------
Europäische Zentralbank(EZB)
Europäisches System der Zentralbanken
(ESZB)----------------------------
Europäische Zentralbank(EZB)
Europäische Kommission
(EK)
Europäische Kommission
(EK)
Beratende AusschüsseOrgane Einrichtungen mit Sonderstatus
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EU
Die Befugnissedes
Europäischen Parlaments
732 Abgeordnete
Befugnisse:Das Europäische Parlament hat drei grundlegende Befugnisse:
1) Rechtsetzungsbefugnisse 2) Haushaltsbefugnisse 3) Kontrollbefugnisse
• Mitentscheidungsverfahren• Zustimmungsverfahren• Anhörungsverfahren• Verfahren der Zusammenarbeit
Das Europäische Parlament
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EU
Europäisches Parlament
Sitzverteilung im EP nach Ländern
25 Länder mit insgesamt 732 Mitgliedern
BE CZ DK DE EE EL ES FR IE IT CY LV LT LU HU
MT NL AT PL PT SL SK SF SE UK
© Europäische Kommission 2006
DE 99
FR 78
UK 78
IT 78
ES 54
NL 27
BE 24
EL 24
PT 24
SE 19
AT 18
DK 14
SF 14
IE 13
LU 6
EE 6
LV 9
LT 13
PL 54
CZ 24
SK 14
HU 24
SL 7
MT 5
CY 6
EU
EuropäischesParlament
Die Fraktionen des Europäischen Parlaments
© Europäische Kommission 2006
264200
90
42 41 3332
30
Fraktion der Europäischen Volkspartei(Christdemokraten) und europäischerDemokratenSozialdemokratische Fraktion imEuropäischen Parlament
Fraktion der Allianz der Liberalen undDemokraten für Europa
Fraktion der Grünen/Freie EuropäischeAllianz
Konföderale Frakion der VereinigtenEuropäischen Linken/Nordische GrüneLinkeFrakion Unabhängigkeit/Demokratie
Fraktionslose
Fraktion Union für das Europa der Nationen
8
EU
Die Institutionen der EU
Europäischer Rat(ER)
Europäischer Rat(ER)
Europäisches Parlament
(EP)
Europäisches Parlament
(EP)
Rat der Europäischen Union(Rat)
Rat der Europäischen Union(Rat)
EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss
(EWSA)
EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss
(EWSA)
Europäischer Gerichtshof
(EuGH)
Europäischer Gerichtshof
(EuGH)
EuropäischerRechnungshof
(EuRH)
EuropäischerRechnungshof
(EuRH)
Ausschuss der Regionen
(AdR)
Ausschuss der Regionen
(AdR)
Europäische Investitionsbank
(EIB)---------------------------
Europäischer Investitionsfonds
(EIF)
Europäische Investitionsbank
(EIB)---------------------------
Europäischer Investitionsfonds
(EIF)
Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen
(z.B. Europol)
Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen
(z.B. Europol)
Europäisches System der Zentralbanken
(ESZB)----------------------------
Europäische Zentralbank(EZB)
Europäisches System der Zentralbanken
(ESZB)----------------------------
Europäische Zentralbank(EZB)
Europäische Kommission
(EK)
Europäische Kommission
(EK)
Beratende AusschüsseOrgane Einrichtungen mit Sonderstatus
© Europäische Kommission 2006
EU
Die Kommission
•Die Kommission besteht aus 25 Kommissaren aus 25 Staaten (einschließlich des Präsidenten).
•Jeder Kommissar hat eine Stimme.
•Die Kommission ist ein Kollegialorgan. Daher sind bei Abstimmungen Minderheiten an die Mehrheitsmeinung gebunden.
•Auch nach dem Beitritt weiterer Staaten soll es maximal 27 Kommissare geben.
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EU
Die Generaldirektionen der Kommission
Politikbereiche Außenbeziehungen Allgemeine Dienste
Interne Dienste
Beschäftigung, Soziales und
Chancengleichheit
Justiz, Freiheit und Sicherheit
Humanitäre Hilfe Amt für amtliche Veröffentlichungen
Dolmetschen
Bildung und Kultur Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Außenbeziehungen Europ. Amt für Betrugsbekämpfung
Haushalt
Binnenmarkt und Dienstleistungen
Regionalpolitik Entwicklung Eurostat Informatik
Energie und Verkehr
Steuern und Zollunion
Erweiterung Generalsekretariat Interner Auditdienst
Fischerei und maritime
Angelegenheiten
Umwelt EuropeAid –
Amt für Zusammenarbeit
Kommunikation Juristischer Dienst
Forschung Unternehmen und Industrie
Handel Personal und Verwaltung
Gesundheit und Verbraucher-
schutz
Wettbewerb Politischer Beraterstab
Gemeinsame Forschungsstelle
Wirtschaft und Finanzen
Übersetzung
Informations-
gesellschaft und Medien
Gebäude, Anlagen und
Logistik
© Europäische Kommission 2006
Generaldirektionen/Dienste der Kommission
EU
Die Wahl der Kommissare
Staats- und Regierungschefs
Ernennen mit qualifizierter
Mehrheit
Präsident der Kommission
Benötigt Zustimmung
durch
EP
Mitgliedstaaten
Schlagen Kommissare
vor
Staats- und Regierungschefs
Präsident der Kommission
+Ernennen Kommissare
Benötigen Zustimmung
durch
EP
Kommission nimmt ihre Arbeit auf.
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EU
DieAufgaben derKommission
EK
Die Kommission hat Exekutivbefugnisse: Sie ist für die Verwaltung und Ausführung des EU-Haushalts zuständig und setzt dieEU-Politik durch konkrete Maßnahmen um.
Die Kommission ist die Initiatorin der Gemeinschaftspolitik: Sie schlägt dem Parlament und dem Rat neue Rechtsvorschriften vor.
Die Kommission ist die „Hüterin der Verträge“. Sie sorgt (gemeinsam mitdem Gerichtshof) für die Einhaltung des EU-Rechts.
Die Kommission vertritt die EU auf internationaler Ebene und ist auch für die Aushandlung völkerrechtlicherVerträge zuständig.
© Europäische Kommission 2006
EU
Die Institutionen der EU
Europäischer Rat(ER)
Europäischer Rat(ER)
Europäisches Parlament
(EP)
Europäisches Parlament
(EP)
Rat der Europäischen Union(Rat)
Rat der Europäischen Union(Rat)
EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss
(EWSA)
EuropäischerWirtschafts- und Sozialausschuss
(EWSA)
Europäischer Gerichtshof
(EuGH)
Europäischer Gerichtshof
(EuGH)
EuropäischerRechnungshof
(EuRH)
EuropäischerRechnungshof
(EuRH)
Ausschuss der Regionen
(AdR)
Ausschuss der Regionen
(AdR)
Europäische Investitionsbank
(EIB)---------------------------
Europäischer Investitionsfonds
(EIF)
Europäische Investitionsbank
(EIB)---------------------------
Europäischer Investitionsfonds
(EIF)
Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen
(z.B. Europol)
Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen
(z.B. Europol)
Europäisches System der Zentralbanken
(ESZB)----------------------------
Europäische Zentralbank(EZB)
Europäisches System der Zentralbanken
(ESZB)----------------------------
Europäische Zentralbank(EZB)
Europäische Kommission
(EK)
Europäische Kommission
(EK)
Beratende AusschüsseOrgane Einrichtungen mit Sonderstatus
© Europäische Kommission 2006
EU
Der EuropäischeGerichtshof
und das Gericht erster
Instanz
• Die Gerichte tragen für die einheitliche Auslegung und Anwendung des EU-Rechts Sorge.
• Der EuGH besteht aus einem Richter je Mitgliedstaat und 8 Generalanwälten.
• Das Gericht erster Instanz entspricht im Wesentlichen dem EuGH, verfügt jedoch nicht über ständige Generalanwälte.
• Die Tagungen finden in Kammern mit 3, 5 oder 13 Richtern und in festgelegten Ausnahmefällen im Plenum statt.
• Die Richter und Generalanwälte werden von den Regierungen im gegenseitigen Einvernehmen für sechs Jahre ernannt.
• Das Gericht erster Instanz nahm am 31.10.1989 seine Arbeit auf.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Gericht erster Instanz
© Europäische Kommission 2006
EU
Der Europäische Wirtschafts- undSozialausschuss
und der Ausschuss der
Regionen
• EWSA und AdR geben beratende Stellungnahmen zu Politikvorschlägen an die anderen Institutionen ab.
• Der EWSA besteht aus Vertretern der verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Bereiche der organisierten Zivilgesellschaft.
• Der AdR besteht aus Repräsentanten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU.
• Der EWSA hat 317 Mitglieder, welche für 4 Jahre ernannt werden und wieder wählbar sind.
• Gegenwärtig hat der AdR 317 Vertreter (zwischen 5 und 24 pro Mitgliedstaat, je nach dessen Größe).
• Der Vertrag von Nizza führte eine Obergrenze von je 350 Mitgliedern ein.
© Europäische Kommission 2006
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss und Ausschuss der
Regionen
EU
© Europäische Kommission 2006
Die Quellen des Gemeinschaftsrechts
a) Primäres Gemeinschaftsrecht (Verträge)
b) Sekundäres Gemeinschaftsrecht
Die Rechtsakte der EU
1) Verordnungen (VO)
2) Richtlinien (RL)
3) Entscheidungen/Beschlüsse
4) Empfehlungen und Stellungnahmen
Die Rechtsordnungder EU
EU
Die Grundfreiheiten
Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes:
Kernstück der wirtschaftlichen Integration in Europa
Freier Warenverkehr
• Verbot von Ein -und Ausfuhrzöllen sowie mengenmäßigen und sonstigen Beschränkungen im Handel zwischen den Mitgliedstaaten
• Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung von Normen und Vorschriften
• Gewisse Beschränkungen aus Gründen der Sicherheit und des Schutzes der Gesundheit sind in Ausnahmefällen erlaubt.
© Europäische Kommission 2006
EU
Die Grundfreiheiten
Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes
Freier Personenverkehr
• Niederlassungs- und Beschäftigungsfreiheit (beispielsweise Anerkennung der Diplome)
• Auch nach Ende der Erwerbstätigkeit haben EU-Bürger unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, sich überall in der Gemeinschaft niederzulassen.
• Wegfall der Personenkontrollen an den Grenzen
© Europäische Kommission 2006
EU
Die Grundfreiheiten
Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes
Freier Dienstleistungsverkehr
• Dienstleistungsfreiheit• Öffnung der Märkte (beispielsweise in den
Bereichen Verkehr und Telekommunikation)• Harmonisierung der Banken- und
Versicherungsaufsicht
© Europäische Kommission 2006
EU
Die Grundfreiheiten
Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes
Freier Kapitalverkehr
• Mehr Freizügigkeit für Geld- und Kapitalbewegungen
• Schritte zu einem gemeinsamen Markt für Finanzdienstleistungen (z.B. dürfen keine doppelten Überweisungsgebühren erhoben werden)
• Liberalisierung des Wertpapierverkehrs
© Europäische Kommission 2006
EU
© Europäische Kommission 2006
Die Geschichte der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
WWU(Erste Stufe)
1990
WWU(Zweite Stufe)
1994
Euro-Bargeld-Einführung01.01.2002
Erste Stufe: Uneingeschränkter Kapitalverkehr, verstärkte Zusammenarbeit der Zentralbanken, freie Verwendung des Ecu, Verbesserung der wirtschaftlichen Konvergenz
Zweite Stufe: Errichtung des Europäischen Währungsinstituts (EWI), Verbot der Gewährung von Zentralbankkrediten an öffentliche Stellen, verstärkte Koordinierung der Geldpolitik, Stärkung der wirtschaftlichen Konvergenz, Prozess, der zur Unabhängigkeit der nationalen Zentralbanken führt und der spätestens am Tag der Errichtung des Europäischen Systems der Zentralbankenabgeschlossen ist, Vorbereitungsarbeiten für die 3.Stufe
Dritte Stufe: Unwiderrufliche Festlegung der Umrechnungskurse, Einführung des Euro, Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik durch das
Europäische System der Zentralbanken, In-Kraft-Treten desWechselkursmechanismus (WKM I) innerhalb der EuropäischenUnion, In-Kraft-Treten des Stabilitäts- und Wachstumspakts
WWU(Dritte Stufe)
1999
EU
DieKonvergenzkriterien
Die Konvergenzkriterien
© Europäische Kommission 2006
Der Anstieg der Verbraucherpreise darf das Mittel der drei preisstabilsten Länder um nicht mehr als 1,5 % übersteigen.
Die Währung muss dem Europäischen Währungs-system angehören und darf in den letzten beiden Jahren nicht abgewertet worden sein.
Das Zinsniveau darf das Mittel der drei preisstabilsten Mitgliedsstaaten um nicht mehr als zwei Prozentpunkte überschreiten.
Die jährliche Neuverschuldung darf 3 % des BIP nicht übersteigen.
Die gesamte Staatsschuld darf nicht über 60 % des BIP liegen.