EU – Ost – Erweiterung. Inhaltsverzeichnis Länder der Europäischen Union Beitrittskriterien...

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EU – Ost – Erweiterung

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EU – Ost – Erweiterung

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Inhaltsverzeichnis

• Länder der Europäischen Union

• Beitrittskriterien

• Mitgliedschaftsanträge

• Neue Länder

• Allgemeine Informationen über die Beitrittsländer von 1.5.2004

• Allgemeine Informationen über die neuen Beitrittsländer

• Vergleich der neuen Länder gegenüber Deutschland

• Befürchtungen der “Alten Europäischen Länder“

• Befürchtungen der “Neuen Europäischen Länder“

• Die Organe der EU

• Die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)

• Die drei Säulen der EU

• Ziele und Probleme innerhalb der EU

• Die Grundfreiheiten innerhalb der EU

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EinleitungSechs europ. Länder : Verträge zu einer Wirtschafts- undHandelsgemeinschaft für Kohle und Stahl. 1957= Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) & EuropäischeAtomgemeinschaft (EURATOM) EU ursprünglich= nur Handelsgemeinschaft mit zollfreien Handel undExport. ErweiterungenErweiterungen:• 1973 Dänemark, Großbritannien und Irland • 1981 Griechenland• 1986 Spanien und Portugal• 1992 wurde aus der Europäische Gemeinschaft die Europäische

Union• 1995 traten Finnland, Österreich und Schweden der EU bei• 2004 zehn neue Mitglieder: Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei,

Slowenien, Lettland, Estland Litauen, Zypern, und Malta2007 ist der Beitritt von Rumänien und Bulgarien geplant. Türkei möchte beitreten, wann steht aber noch nicht fest.

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Beitrittskriterien

1993 : Schritt im Hinblick auf die Erweiterung, indem sievereinbarten, dass die Länder Mittel- und Osteuropas Mitglieder der Europäischen Union werden könnten. Nicht mehr eine Frage des ‚ob’, sondern nur noch des ‚wann’. „Der Beitritt wird stattfinden, sobald ein assoziiertes Land in der Lage ist, die Verpflichtungen der Mitgliedschaft zu übernehmen, indem es die wirtschaftlichen und sozialen Vorraussetzungen erfüllt.“ Dazu gehören ein stabiles Verkehrsnetz und keine Schulden.

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Mitgliedschafts-anträge

Die Europaabkommen erkannten die Absicht der assoziierten Länder an, Mitglieder der Europäischen Union zu werden. Dieses Ziel wurde später in den einzelnen Mitgliedschaftsanträgen dieser Länder bestätigt. Hier sind die Daten der Mitgliedschaftsanträge:

Türkei 14. April 1987

Zypern 3. Juli 1990

Malta 16. Juli 1990

Ungarn 31. März 1994

Polen 5. April 1994

Rumänien 22. Juni 1995

Slowakei 27. Juni 1995

Lettland 13. Oktober 1995

Estland 24. November 1995

Litauen 8. Dezember 1995

Bulgarien 14. Dezember 1995

Tschechische Republik

17. Januar 1996

Slowenien 10. Juni 1996

Kroatien (noch kein Kandidatenstatus)

21. Februar 2003

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EU - Länder

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EU - Länder

Deutschland

Österreich

Frankreich

G.-BritannienIrland

SpanienPortugal

SchwedenFinnland

Dänemark

Italien

Griechenland

N-lande

Luxemburg

Belgien

EU – Länder

Alte Länder

Beitritt 1.5.04Schweden

Finnland

Dänemark

Griechenland

Italien

Österreich

Deutschland

SpanienPortugal

Frankreich

G.-Britannien

N-lande

Irland

Belgien

Luxemburg

Polen Litauen

Lettland

Estland

SlowakeiTschechien

Malta Zypern

Ungarn

Slowenien

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Neue Länder EU – Länder

Beitritt 2007

Bosnien – Herzegowina

Bulgarien

Rumänien

Türkei

Kroatien

Serbien – Montenegro

Mazedonien

Albanien

Moldawien Ukraine

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Allgemeine Informationen 1.5.04

Polen

• Fläche: 313.000 km2

• Einwohner: 38.641.000• Arbeitslosenquote: 18,1%• Bruttoinlandsprodukt 4.230 $ pro Kopf

Estland

• Fläche: 45.000 km2

• Einwohner: 1.364.000• Arbeitslosenquote: 10,3%• Bruttoinlandsprodukt 3.870 $ pro Kopf

Lettland

• Fläche: 65.000 km2

• Einwohner: 2.359.000• Arbeitslosenquote: 7,6%• Bruttoinlandsprodukt 3.230 $ pro Kopf

Litauen

• Fläche: 65.000 km2

• Einwohner: 3.482.000• Arbeitslosenquote: 11,3%• Bruttoinlandsprodukt 3.350 $ pro Kopf

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Allgemeine Informationen 1.5.04

Slowakei

• Fläche: 49.000 km2

• Einwohner: 5.404.000• Arbeitslosenquote: 17,9%• Bruttoinlandsprodukt 3.760 $ pro Kopf

Tschechien

• Fläche: 79.000 km2

• Einwohner: 10.224.000• Arbeitslosenquote: 9,8%• Bruttoinlandsprodukt 5.310 $ pro Kopf

Ungarn

• Fläche: 93.000 km2

• Einwohner: 10.187000• Arbeitslosenquote: 5,8%• Bruttoinlandsprodukt 4.830 $ pro Kopf

Zypern

• Fläche: 9.250 km2

• Einwohner: 761.000• Arbeitslosenquote: 3,2%• Bruttoinlandsprodukt 4.670 $ pro Kopf

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Allgemeine Informationen 1.5.04

Slowenien

• Fläche: 20.300 km2

• Einwohner: 1.992.000

• Arbeitslosenquote: 11,6%

• Bruttoinlandsprodukt 9.760 $ pro Kopf

Malta

• Fläche: 316 km2

• Einwohner: 395

• Arbeitslosenquote: 5,2%

• Bruttoinlandsprodukt 9.210 $ pro Kopf

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Allgemeine Informationen

Bulgarien

• Fläche: 111.000 km2

• Einwohner: 8.020.000• Arbeitslosenquote: 16,3%• Bruttoinlandsprodukt 1.650 $ pro Kopf • Die wirtschaftliche Situation ist stabil• Politische Situation momentan instabil

Rumänien

• Fläche: 238.000 km2

• Einwohner: 22.408.000• Arbeitslosenquote: 8,3%• Bruttoinlandsprodukt: 1.720 $ pro Kopf• Mängel in der Verwaltung und der

Bekämpfung der Korruption• Konjunkturell Situation günstig

( Wirtschaftswachstum 4,7% erwartet )

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Allgemeine Informationen

Kroatien• Fläche: 57.000 km2

• Einwohnerzahl: 4.381.000• Arbeitslosenquote: 25,9%• Bruttosozialprodukt: 4550 $ pro Kopf• Wirtschaftliches starkes Land• Wichtige Stütze der Wirtschaft ist der

Fremdenverkehr

Mazedonien

• Fläche: 257.000 km2

• Einwohnerzahl: 2.044.000• Arbeitslosen: 31,9%• Bruttosozialprodukt: 1.690 $ pro Kopf• Spannungen zwischen Mazedoniern

und der Minderheit der ethnischen Albaner

• Wirtschaftliches schwaches Land mit einem Wirtschaftswachstum von 3,0%

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Allgemeine Informationen

Albanien• Fläche: 287.000 km2

• Einwohnerzahl: 3.164.000• Arbeitslosenquote 17,7 %• Bruttosozialprodukt: 1.340 $ pro Kopf• Politisch Instabil´, Kampf innerhalb der

sozialen Partei• Wirtschaftliche starkes Land• Probleme mit der Steuerhinterziehung

und der Schattenwirtschaft

Türkei

• Fläche: 779.000 km2

• Einwohnerzahl: 66.229.000• Arbeitslosenquote: 10,6%• Bruttosozialprodukt: 2530 § pro Kopf• Wirtschaftlich unregelmäßiges Land• Kein einheitlicher Lebensstandard• Verstöße gegen die Menschenrechte

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Allgemeine Informationen

Serbien – Montenegro

• Fläche: 102.000 km2

• Einwohner: 10.651.000• Arbeitslosenquote: 24,7%• Bruttosozialprodukt: 930 $ pro Kopf• Verweigerung der Zusammenarbeit mit

dem Kriegsverbrechertribunal in Den Haag

• Unsicherheit über die Zukunft

-> Entwicklung zum offiziellen Staat Kosovo

Bosnien – Herzegowina

• Fläche: 51.000 km2

• Einwohner: 4.060.000• Arbeitslosenquote: 40%• Bruttosozialprodukt: 1.240 $ pro Kopf• Politische Spaltung in zwei Staatsteile

und drei Volksgruppen• Wideraufbau nach dem Kriegen 92/95• Wirtschaftlich schwache Situation

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Allgemeine Informationen

Ukraine

• Fläche: 604.000 km2

• Einwohnerzahl: 49.093.000• Arbeitslosenquote: 3,8%• Bruttosozialprodukt: 720 $ pro Kopf• Wirtschaftlich aufsteigendes Land• Profitiert von den steigenden

Metallrohstoffpreisen

Moldawien

• Fläche: 338.000 km2

• Einwohnerzahl: 4.270.000• Arbeitslosenquote: 7,3%• Bruttosozialprodukt: 400 $ pro Kopf

• Unterschiedlicher Lebensstandart• Wirtschaftlich schwaches Land

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Vergleich gegenüber BRD

Pro-Kopf Einkommen 2002 in $

Wirtschafts- Wachstum 2003 zum Vorjahr in %

Haushalts- saldo 2003

In % des BIP

Bulga

rien

Rumän

ien

Kroat

ien

Türk

ei

Alban

ien

Bosni

en.-

H.M

azed

onie

n

Deu

tsch

land

22.670

-0,1

-3,9

1790 18504640 2500

1380 12701700

5,0 5,8 6,03,5

3,0

4,94,3

0,1

-2,0 -4,5

-8,7 -5,6

-3,4 -1,5

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Befürchtungen der “Alten Länder“

• Lohndumping ( billige Arbeitskräfte)

• Kriminelle Elemente

• Steuerungerechtigkeit ( Niedrigsteuer )

• Politische Blockade ( In der EU – Verwaltung egoistisches Verhalten )

• Finanzieller Egoismus ( Abschöpfung der EU –Gelder)

• Flüchtlingsströme

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Befürchtungen der “Neuen Länder“

• Politische Abhängigkeit von Brüssel

• Anstieg der Lebenshaltungskosten

• Mindere Beachtung

• Keine Gleichberechtigung im Europäischen Parlament

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Die Organe der EU 1. Der Rat

Sitz in Brüssel.1974 Staatschefs der EU Präsident der Eu Kommission min. zweimal jährlich im jeweiligen Land der Eu Präsidentschaft zusammenkommen

(EU Gipfel) .Ist das wichtigste Organ der EU. Setzt sich aus den Fachministern oder den Regierungschefs der EU zusammen.

Hauptaufgabe des Rates: - die Beteiligung an der Rechtssetzung à dem Erlass von Richtlinien

- Verordnungen

2. Die Kommission

Die Kommission hat ihren sitz in Brüssel.Besteht aus 20 Mitgliedern und einem Präsidenten, ist gleichsam die

Regierung der EU.Sie steht den ca. 19000 Beamten der Brüssler Verwaltung vor. Die Kommission kann dem Ministerrat Vorschläge für den Erlass von Unionsrecht unterbreiten. Die Kommission kann maßgeblich die

Geschwindigkeit der europäischen Rechtsetzung bestimmen durch das so genannte „Initiativmonopol“.

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Die Organe der EU3. Das Europäische Parlament

Hat seinen Sitz in Straßburg. Das Europäische Parlament bleibt mit seinen Befugnissen weit hinter denen der nationalen Parlamente zurück. Es hat Beratungs- und Kontrollrechte. Aber wurde es durch den EUV die bisherigen geringen Gesetzgebungskompetenzen gestärkt. Den größten Einfluss hat das Parlament beim Erlass des Haushaltes, der zwar vom Rat beschlossen wird, dem Parlament jedoch zustimmen muss. Auch die Einsetzung der Kommission durch die Vertreter der Mitgliedstaaten ist abhängig von der Zustimmung des Parlamentes. Es gibt Initiativen, die die Rechte des Europäischen Parlamentes stärken wollen, z.B. die Kontrollmöglichkeiten, um auf diese Weise mehr Demokratie innerhalb der Union zu gewährleisten.

4. Der Europäische Gerichtshof (EuGH)

Der Europäische Gerichtshof hat seine sitz in Luxemburg er hat die Auggabe der richterlichen Kontrolle der Eu- Organe und der Mitgliedsstaaten. Die Bedeutung des EuGH wird oftmals unterschätzt er hat durch seine Rechtssprechung dem europäischen Einigungsprozess deutlichen Vorschub geleistet, indem er dem gemeinsamen EU- Recht Vorrang vor den jeweiligen divergierenden nationalen Rechten eingeräumt hat – ein Grundsatz, dem die nationalen Gerichte zwar zögerlich, aber am Ende doch benahe ausnahmslos gefolgt sind. Der EuGH hat den im EGV verbrieften Grundfreiheiten zur Durchsetzung verholfen und durch die allmähliche Entwicklung eines europäischen Grundrechtskataloges wesentlich zur Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit in der EU beigetragen.

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Die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)

Nach erfolgter Wirtschaftsunion zwischen 1994 und 1998 (Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes, einer gemeinsamen Regional- und Strukturpolitik, Koordinierung der nationalen Wirtschaftspolitiken sowie Angleichung der nationalen differierenden Steuersysteme) Prozess der Währungsunion (Festschreibung der Wechselkurse, Gründung der Europäischen Zentralbank, Einführung der gemeinsamen Währung Euro). Die Teilnehmer der Währungsgrenzen müssen so genannte Konvergenzkriterien erfüllen wie z. B. Obergrenzen für Inflationsrate, Nominalzins, Haushaltsdefizite und öffentliche Verschuldung. Seit 1999 ist der Euro verbindliches Zahlungsmittel im bargeldlosen. Zahlungsverkehr, 2002 löst er die nationalen Währungen in 12 EU- Ländern (ausgenommen Großbritannien, Schweden, Dänemark) als Bargeld ab.

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Die drei Säulen der EU

Die Europäische Gemeinschaft = Teil der EU. Aufgaben = Gesetzgebung., die Führung des Haushaltes, dieAgrarpolitik und die Strukturförderung in der EU. Um kulturelle Zusammenarbeit, Umweltpolitik und Programme für die Jugend. Von Außen- und Sicherheitspolitik wir die zweite Säule gebildet, die Fragen von allgemeiner europäischer Bedeutung im Bereich Verteidigung Außenpolitik behandelt. In nationalen Fragen behält aber weiterhin jeder jedes Mitgliedsland eine selbstständige Außenpolitik.

In den Bereichen Asylpolitik, Überwachung der Außengrenzen der EU versuchen die Mitglieder in der Justiz und Innenpolitik, der Einwanderung von Bürgern und Arbeitnehmern aus Nicht-Mitglieds-Ländern, der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenhandels und der Terrorismusbekämpfung eine gemeinsame Linie zu verfolgen.

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Ziele und Probleme innerhalb der EU

Ziele: Aufgabe der Europäischen Union ist es, die Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten sowie ihren Völkern kohärent und solidarisch zu gestalten. Es werden folgende Ziele verfolgt:

- Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts (Verwirklichung des Binnenmarktes seit 1993, Einführung der einheitlichen Währung 1999); - Behauptung der europäischen Identität auf internationaler Ebene (humanitäre Hilfe der EU in Drittländern, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Mitwirkung bei der Bewältigung internationaler Krisen, Vertreten gemeinsamer Standpunkte in internationalen Organisationen); - Einführung der Unionsbürgerschaft (die die Staatsbürgerschaft ergänzt und dem Unionsbürger eine Reihe von Bürgerrechten und politischen Rechten verleiht);- Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (im Rahmen des Binnenmarkts und insbesondere der Freizügigkeit); - Erhaltung und Entwicklung des Gemeinschaftsrechts (sämtlicher von den europäischen Institutionen erlassener Rechtstexte sowie der Gründungsverträge).

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Ziele und Probleme innerhalb der EU

Probleme:Die europäische Union ist mit vielfältigen Problemen konfrontiert, die mit ihrer eigen Struktur und deren Veränderungen aber auch mit aktuellen politischen Weltgeschehen zu tun haben.Probleme, die innerhalb der Eu sind, sind vor allem bedingt durch den Zuwachs an Staaten, den die Eu in den letzten Jahren zu verzeichnen hatte und der mir der bevorstehenden Osterweiterung zu erwarten ist. Entscheidende strukturelle und politische Veränderungen werden von Nöten sein, um die Eu im globalen Geschehen funktions- und wettbewerbsfähig zu erhalten.

- Gerade da die EU Elemente eines Staatenbundes und eines Bundesstaates aufweist und sich langsam in Richtung Bundesstaates aufweist und sich langsam in Richtung Bundesstaat zu entwickeln scheint, gibt es Probleme, die beinahe so alt sind wie die Gemeinschaft selbst, denn seit ihren Anfängen gibt es Diskussionen um die Kosten, Chancen und Grenzen der Homogenisierung innerhalb der EU sind ebenfalls immer wieder im Gespräch und – besonders in Krisenzeiten steht die Frage der demokratischen Legitimation der Osterweiterung.

Weiter Problem sind:

- BSE- Euro- Sanktion gegen Österreich

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Die Grundfreiheiten innerhalb der EU

• keine Zollzahlungen und keinen Mengenbeschränkungen bei Warenverkehr

• Aufhalten in der EU oder Bewerbung um einen Arbeitsplatz bewirbt,• ohne Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit und mit

den gleichen Arbeitsbedingungen und Gehältern. Davon ausgenommen sind Stellen in öffentlichen Verwaltungen, di hoheitliche Aufgaben für den Staat erfüllen.

• Wer sich als Selbständiger niederlassen oder ein Unternehmen gründen will, hat als Recht zur Niederlassung in der ganzen EU. Dienstleistungen, die eine Firma in einem EU- Land anbietet, darf sie automatisch in der ganzen Eu anbieten. So kann sie z.B. ein deutsche Autofahrer bei einem spanischen Unternehmen versichern.

• Wer Kapital innerhalb der EU transferieren oder investieren will, kann dies innerhalb der EU ohne Hindernisse. Damit werden Investitionen und der Zahlungsverkehr deutlich vereinfacht.