EU-Wochenspiegel · GOEUROPE - Quizfragen Ihr Kontakt zu uns ... Im Zeitraum 2012–2016 sind...

22
– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 – 1 EU-Wochenspiegel Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt Ausgabe: 33/17 • 21.09.2017

Transcript of EU-Wochenspiegel · GOEUROPE - Quizfragen Ihr Kontakt zu uns ... Im Zeitraum 2012–2016 sind...

– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –

1

EU-Wochenspiegel Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt

Ausgabe: 33/17 • 21.09.2017

– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –

2

Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Leserinnen und Leser,

Im Rahmen seiner Rede zur Lage der

Europäischen Union hat

Kommissionspräsident Juncker in der letzten

Woche als eines der wichtigsten Vorhaben

eine neue industriepolitische Strategie

angekündigt. Die Strategie zielt darauf ab, mit

verschiedenen Maßnahmen die

Wettbewerbsfähigkeit der europäischen

Wirtschaft zu steigern. Eine Mitteilung hat die

EU-Kommission unter dem Titel: „Investitionen

in eine intelligente, innovative und nachhaltige

Industrie: Eine neue Strategie für die

Industriepolitik der EU“ veröffentlicht.

Um die Chemieindustrie ging es bei der

gemeinsamen Konferenz des Europäischen

Netzwerkes der Chemieregionen (ECRN) und

der EU-Kommissionen am 14. September 2017

zu „Modellregionen zur Entwicklung

nachhaltiger Chemie“ in der Vertretung des

Landes Sachsen-Anhalt. Sachsen-Anhalt ist

Mitglied in dem Netzwerk.

Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft

und Digitalisierung Sachsen-Anhalt führt auch

das Interreg Europe Projekt S3Chem an,

welches auf regionalpolitischer Ebene nach

Lösungen sucht, Innovationen in der

Chemiebranche noch stärker zu aktivieren.

Mit besten Grüßen

Dr. Henrike Franz

Leiterin der Landesvertretung

– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –

3

Inhaltsverzeichnis

Vorwort .................................................................................................................... 2

Aus den Institutionen ............................................................................................. 4

Europäische Kommission legt neue industriepolitische Mitteilung vor

Europäische Kommission – Neuer Verhaltenskodex für Mitglieder

Europäisches Parlament – Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen

Europäisches Parlament – EU-Waffenausfuhrkontrollen sollen verschärft werden

Europäisches Parlament – Mehr Demokratie in der EU geht einher mit mehr

Transparenz und mehr Integrität

Sicherung der Netzwerke und Informationssysteme in der EU ist wichtige

Voraussetzung für das Gedeihen der Online-Wirtschaft - Cyber-Sicherheit in den

EU-Mitgliedstaaten soll stärker unterstützt werden.

Europäischer Rechnungshof – Mehr Anstrengungen zur Bekämpfung des

Klimawandels nötig

Aus den Fachbereichen .......................................................................................... 9

Politische Einigung auf EFSI-Verlängerung

Abgasausstoß von Autos - Neue Testmethoden sollen Luft in EU sauberer machen

Erasmus+ - Videoclip zeigt Erfolgsgeschichte des Austauschprogramms

Verspätete Flüge – Entschädigungshöhe hängt von Luftlinie ab

Europäische Demokratie - Kommission will die EU-Bürgerinitiative und die

Parteienfinanzierung reformieren

Initiativen für moderne Handelspolitik

Vortrag im Rahmen des Mentoring-Programms für Forscherinnen an den Leibniz-

Instituten

Was, wann, wo ...................................................................................................... 14

Telemann, der Europäer

„Bildung fördern mit Erasmus+“ – EU Service-Agentur lädt am 6. Dezember zur

Informationsveranstaltung nach Magdeburg ein

Gemeinsame Abschlusskonferenz des ECRN und der EU Kommission

„Modellregionen zur Entwicklung nachhaltiger Chemie“

Ausschreibungen .................................................................................................. 18

Denk mal – worauf baut Europa? – 65. Europäischer Wettbewerb

Young Europeans Award

Kontaktbörse ......................................................................................................... 19

Europäische Projekte – Diverse Partnergesuche

Büro intern / Tipp ................................................................................................. 19

GOEUROPE - Quizfragen

Ihr Kontakt zu uns ................................................................................................ 21

Impressum ............................................................................................................. 22

– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –

4

Aus den Institutionen

Zurück zur Übersicht

Europäische Kommission legt neue industriepolitische Mitteilung vor

Im Rahmen seiner Rede zur Lage der EU 2017 wurde von Kommissionspräsident Juncker am

13. September 2017 als eines der wichtigsten Vorhaben eine neue industriepolitische Strategie

angekündigt, mit der europäische Unternehmen in puncto Innovation, Digitalisierung und

Verringerung der CO²-Emissionen weltweit die Nummer eins bleiben bzw. werden sollen. Die

dazugehörige Mitteilung wurde von der Kommission unter dem Titel „Investitionen in eine

intelligente, innovative und nachhaltige Industrie: Eine neue Strategie für die Industriepolitik

der EU“ veröffentlicht. Begleitet wird das Dokument von einem Anhang mit den wichtigsten

industriepolitischen Schlüsselinitiativen.

Im Einzelnen zielt die Strategie darauf ab, durch verschiedene Maßnahmen die

Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken und zu steigern. Der Dialog

zwischen allen Beteiligten wird weitergeführt und institutionalisiert, um daraus noch

praxisrelevantere Maßnahmen abzuleiten. Insbesondere die Zusammenarbeit mit Vertretern

regionaler und lokaler Behörden soll verbessert werden. So wird beispielweise ein neues

Programm zur Unterstützung von Strukturreformen angekündigt sowie eine Pilotmaßnahme,

die Regionen, die eine akute Krise durchmachen oder eine rückläufige Wirtschaftsentwicklung

verzeichnen, mit maßgeschneiderten Lösungen unterstützten soll.

Von der europäischen Autobranche fordert die Kommission schnelle und tiefgreifende

Veränderungen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und sich auf dem Weltmarkt behaupten zum

können, vor allem aber, um wieder Vertrauen nach der Dieselaffäre zurückzugewinnen. Ein

Übergang zu nachhaltigeren Technologien und neuen Geschäftsmodellen (z.B.

Batterietechnologien, elektrische Ladestationen) sei daher notwendig.

Durch mehr Investitionen, insbesondere in Schlüsseltechnologien, und Innovationen sollen

Wachstum und zukunftsfähige Arbeitsplätze generiert werden. Der weitere Ausbau des

Binnenmarkts und die verbesserte Ausbildung von Fachkräften soll darüber hinaus die

industriepolitische Kraft von innen heraus stärken.

Verschiedene Maßnahmen haben zudem das Ziel, die Digitalisierung der Industrie, vor allem

aber auch von KMU voranzutreiben (z.B. durch die Europäische Plattform der nationalen

Digitalisierungsmaßnahmen, Schaffung digitaler Innovationszentren und anderer

Technologiezentren, digitale Technologieplattformen, IKT-Normung, Maßnahmen zur

Cybersicherheit).

Der Maßnahmenkatalog der Kommission umfasst ferner die Stärkung der handelspolitischen

Schutzinstrumente und einen neuen Rahmen für die Überprüfung ausländischer

Direktinvestitionen, die ein Risiko für die Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstellen

könnten.• dw Quelle: Kommission

– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –

5

Europäische Kommission – Neuer Verhaltenskodex für Mitglieder

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat am 13. September

in seiner Rede zur Lage der Union 2017 einen neuen Verhaltenskodex

für Kommissionsmitglieder angekündigt. Die Vorschriften des Kodex

werden modernisiert und legen neue Standards für Ethikregeln in

Europa fest. Die neuen Regeln sind eindeutiger, transparenter und die

ethischen Standards strenger. Zudem wird ein unabhängiger Ethikausschuss geschaffen, um

den Status des Gremiums zu stärken, die Kontrollen strenger zu machen und Beratung über

ethische Standards zu bieten.

Juncker knüpft damit an seinen jüngsten Vorschlag an, in dem er angeregt hatte, die

„Karenzzeit“, die gegenwärtig 18 Monate beträgt, für ehemalige Kommissionsmitglieder auf

zwei Jahre und für den Präsidenten der Kommission auf drei Jahre zu verlängern.

Schwerpunkte sind:

Tätigkeiten nach Beendigung der Amtszeit Vermeidung von Interessenkonflikten

Finanzielle Interessen

Transparenz und Rechenschaftspflicht Durchsetzung der Vorschriften

Auch der von Präsident Juncker im November unterbreitete Vorschlag, dass

Kommissionsmitglieder sich ohne Freistellung als Kandidaten zu den Wahlen für das

Europäische Parlament präsentieren können, ist Teil der neuen Regelung.

Präsident Juncker konsultiert nun auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über die

Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission das Europäische

Parlament. Der vorgeschlagene Verhaltenskodex soll am 1. Februar 2018 in Kraft treten. Er gilt

dann für alle derzeitigen Mitglieder der Juncker-Kommission.

Im Geiste der Transparenz und der Rechenschaftspflicht wird die Kommission jährlich einen

Bericht über die Anwendung des Verhaltenskodex veröffentlichen. • eag Quelle: PM KOM

Weitere Informationen:

Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder 2017 Link

Wortlaut von Artikel 245 Link

Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder 2011 Link

Europäisches Parlament – Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen

Wichtige Produkte und Dienstleistungen wie etwa Telefone, Kartenautomaten oder

Bankdienstleistungen müssen leichter zugänglich für Menschen mit Behinderungen gemacht

werden.

In der EU leben mehr als 80 Millionen Menschen mit Behinderungen. Es wird davon

ausgegangen, dass im Jahr 2020 aufgrund der alternden Bevölkerung rund 120 Millionen

Menschen in der EU mehrfache und/oder leichte Behinderungen haben werden.

Es ist wichtig, „dass Personen mit Behinderungen sowie Personen mit vorübergehenden oder

dauerhaften funktionellen Einschränkungen in diese Richtlinie einbezogen werden“, wie zum

Beispiel Senioren, schwangere Frauen und Reisende mit Gepäck, „um sicherzustellen, dass

einem größeren Teil der Bevölkerung reale Vorteile und ein unabhängiges Leben ermöglicht

werden“, so die Abgeordneten in ihrer Entschließung.

– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –

6

Der Entwurf für einen „Europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit“ legt Bestimmungen für

verbesserte Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen fest. Es geht um Bank-,

Fahrausweis- und Check-In-Automaten, Computer und Betriebssysteme, Telefone und TV-

Geräte, Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books, elektronischen Handel, und um

Verkehr, einschließlich öffentlicher städtischer Verkehrsmittel wie U-Bahnen, Züge,

Straßenbahnen, Busse und damit zusammenhängende Dienste.

Die Abgeordneten haben der Liste weitere Punkte hinzugefügt, wie zum Beispiel

Zahlungsterminals, E-Book-Lesegeräte, Webseiten, von audiovisuellen Medien angebotene

mobilgerätebasierte Dienste und Tourismus-Dienstleistungen.

Der „Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit“ legt fest, welche Dienste und Produkte leichter

zugänglich gemacht werden sollen, nicht aber mittels welcher technischen Maßnahmen dies

geschehen soll.

Die Barrierefreiheitsanforderungen gelten auch für die bauliche Umwelt, in der die

Dienstleistung erbracht wird, einschließlich der Verkehrsinfrastruktur, sofern es sich um die

Errichtung neuer Infrastruktur oder um Renovierungen handelt, um deren Nutzung für

Personen mit Behinderungen zu maximal zu erleichtern.

Der Gesetzestext enthält darüber hinaus Bestimmungen um eine „unverhältnismäßige

Belastung“ der Unternehmen zu vermeiden. Bei der Überprüfung, ob die Einhaltung der

Barrierefreiheitsanforderungen eine solche Belastung darstellt, sollten allerdings nur

berechtigte Gründe berücksichtigt werden, nicht aber mangelnde Priorität, Zeit oder Kenntnis.

Der Text wurde mit 537 Ja- und 12 Nein-Stimmen bei 89 Enthaltungen verabschiedet. Das

heutige Votum gibt dem Verhandlungsteam des EP ein Mandat für Gespräche mit dem

Ministerrat, der sich allerdings noch auf eine Position einigen muss. • eag Quelle: PM EP

Diese Pressemitteilung online mit weiterführenden Links und Informationen: Link

Europäisches Parlament – EU-Waffenausfuhrkontrollen sollen verschärft

werden

Die EU-Waffenausfuhrkontrolle sollte verschärft werden, mittels eines neuen

Aufsichtsgremiums und Sanktionen gegen Mitgliedstaaten, die sich nicht an die gemeinsamen

Vorgaben halten.

Das Parlament zeigt sich alarmiert angesichts des weltweiten Wettrüstens und der Tatsache,

dass militärische Lösungen für politische Konflikte und Unruhen eingesetzt werden.

In einer Entschließung, angenommen mit 386 Ja-, 107 Neinstimmen und 198 Enthaltungen,

kritisieren die Abgeordneten, dass sich Mitgliedstaaten nicht an die gemeinsamen Regeln für

die Ausfuhr von Waffen halten und zugleich die Kriterien für Ausfuhren von Produkten, die im

Wesentlichen gleich und für ähnliche Bestimmungsorte und Endverwender bestimmt sind,

unterschiedlich auslegen. Auch bedauern die Abgeordneten, dass lediglich 20 Mitgliedstaaten

umfassende Daten über Genehmigungen und tatsächliche Ausfuhren bereitgestellt haben.

Das Parlament fordert daher unter anderem

die Einrichtung eines Aufsichtsgremiums für Waffenkontrolle unter der Schirmherrschaft

der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik;

die Schaffung eines Mechanismus, mit dem Mitgliedstaaten, die den Gemeinsamen

Standpunkt der EU für Waffenexporte nicht befolgen, sanktioniert werden;

bei der Vergabe von Lizenzen sicherzustellen, dass das Korruptionsrisiko bei Ausfuhren

ausreichend berücksichtigt wird;

– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –

7

die systematische und zügige Bereitstellung von mehr Informationen über

Ausfuhrgenehmigungen und tatsächliche Ausfuhren sowie die Umwandlung des

Jahresberichts der EU in eine durchsuchbare Online-Datenbank bis Ende 2018;

wirksame Mechanismen für Kontrollen der Endverwendung, damit Waffen nicht an

unbefugte Endverwender reexportiert werden;

die Aufnahme bewaffneter Drohnen in die Abrüstungs- und Rüstungskontrollregelungen.

Schließlich betonen die Abgeordneten, dass mit Ausfuhren nach Saudi-Arabien gegen die EU-

Ausfuhrregeln verstoßen wird. Sie wiederholen daher ihre Forderung, Saudi-Arabien mit einem

Waffenembargo zu belegen.

Die 28 Mitgliedstaaten der EU zusammengenommen sind mit 26% der weltweiten

Gesamtausfuhren der zweitgrößte Waffenlieferant weltweit – nach den USA (33%) und vor

Russland (23%). Im Zeitraum 2012–2016 sind weltweit so viele schwere Waffen verbracht

worden wie in keinem anderen Fünfjahreszeitraum seit dem Ende des Kalten Krieges.

Der Gemeinsame Standpunkt der EU zu Waffenausfuhren listet acht Kriterien auf, die die

Mitgliedstaaten anwenden müssen wenn sie über die Vergabe von Lizenzen für die Ausfuhr

von Waffen entscheiden, etwa die Beachtung internationaler Verpflichtungen insbesondere

bezüglich Sanktionen oder der Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären

Völkerrechts durch den Empfängerstaat. • eag Quelle: PM EP

Diese Pressemitteilung online mit weiterführenden Links und Informationen: Link

Europäisches Parlament – Mehr Demokratie in der EU geht einher mit mehr

Transparenz und mehr Integrität

Alle EU-Institutionen, die bislang noch über keinen Verhaltenskodex verfügen, sollen einen

solchen erarbeiten, um die Entwicklung einer Kultur der Integrität zu fördern.

Im Anschluss an die Erklärungen von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in seiner

Rede zur Lage der EU haben die Abgeordneten die Bedeutung klarerer und strengerer

Transparenzstandards hervorgehoben (368 Ja-, 161 Nein-Stimmen, 60 Enthaltungen).

Die Abgeordneten sprechen sich dafür aus, dass Informationen und legislative Dokumente der

Öffentlichkeit während des gesamten Verfahrens direkt zugänglich sind. Handlungsbedarf

bestehe hinsichtlich Transparenz der Handelsverhandlungen.

Das Parlament fordert ein möglichst verbindliches Transparenzregister für Treffen mit

Interessenvertretern. Die Finanzierung, die Unterstützer und die Kunden dieser Organisationen

sollten jährlich deklariert werden.

Schließlich sollten Abgeordnete nur Interessenvertreter treffen, die im Transparenzregister

registriert sind, und diese auffordern, sich so schnell wie möglich und noch vor dem Treffen zu

registrieren, falls dem nicht so sein sollte. Der Ministerrat wird aufgefordert eine vergleichbare

Vorschrift einzuführen.

In dem Bericht unterstützt das Parlament auch die Veröffentlichung der Treffen der

Berichterstatter, Schattenberichterstatter und Ausschussvorsitzenden mit Interessenvertretern,

die im Transparenzregister eingetragen sind, und zwar bei den Vorgängen, für die sie

verantwortlich sind. • eag Quelle: PM EP

Diese Pressemitteilung online mit weiterführenden Links und Informationen: Link

– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –

8

Sicherung der Netzwerke und Informationssysteme in der EU ist wichtige

Voraussetzung für das Gedeihen der Online-Wirtschaft - Cyber-Sicherheit in

den EU-Mitgliedstaaten soll stärker unterstützt werden.

Die EU-Kommission will Cyberangriffe wirksamer bekämpfen und hat dazu mit Datum vom 13.

September mehrere Maßnahmen angenommen, die den Mitgliedstaaten ein gemeinsames

Handeln ermöglichen sollen. Darunter befindet sich der Vorschlag, eine EU-Agentur für

Cybersicherheit zu gründen und mit einem europäischen System zur Zertifizierung der

Cybersicherheit digitale Produkte und Dienstleistungen „cybersicher“ zu machen.

Die Bedrohungen der Cybersicherheit sind in der Halbzeitbewertung des Digitalen

Binnenmarkts von der Kommission als eine der Hauptherausforderungen identifiziert worden.

Sie entwickelte die Cyber-Sicherheitsstrategie von 2013 fort und sieht folgende Initiativen vor:

- Eine neue Agentur für Cybersicherheit soll die Mitgliedstaaten dabei unterstützen,

Cyberangriffen wirksam vorzubeugen und zu begegnen, wobei auf die bestehende EU-

Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) aufgebaut wird. Es sollen

europaweite Cybersicherheitsübungen stattfinden, Wissen besser ausgetauscht und die

Umsetzung der NIS-Richtlinie unterstützt werden.

- Es soll ein EU-weites Zertifizierungssystem mithilfe der neuen EU-Agentur für

Cybersicherheit umgesetzt werden, damit Produkte und Dienstleistungen (wie z.B.

vernetzte Autos) „cybersicher“ werden.

- Ein neues europäisches Forschungs- und Kompetenzzentrum für Cybersicherheit

(Pilotzentrum im Jahr 2018) soll in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Instrumente

und Technik zur Abwehr von Cyberangriffen entwickeln und nutzen, um den modernen

Waffen der Cyberkriminellen entgegnen zu können.

- Die Kommission setzt zudem mit neuen Maßnahmen zur Bekämpfung von Betrug und

Fälschung im Zusammenhang mit bargeldlosen Zahlungsmitteln auf eine wirksamere

Abschreckung. Den Strafverfolgungsbehörden soll die Kriminalitätsbekämpfung

erleichtert werden, indem die Definition von „Delikt“ im Zusammenhang mit

Informationssystemen auf alle Arten von Zahlungsvorgängen, einschließlich solcher mit

virtueller Währung, ausgeweitet wird. Außerdem wird die Kommission Anfang 2018

Vorschläge für eine Erleichterung des grenzüberschreitenden Zugangs zu elektronischen

Beweismitteln vorlegen. Bis Oktober wird die Kommission ferner ihre Überlegungen zur

Rolle der Verschlüsselung bei kriminaltechnischen Ermittlungen vorstellen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen ergänzen die bereits bestehenden Vorschriften, die aus

der Europäischen Sicherheitsagenda heraus entwickelt worden sind und berücksichtigen die

Veränderungen in der Bedrohungslage seit der EU-Cybersicherheitsstrategie von 2013.

• ml

Weitere Informationen :

Fragen und Antworten – Lage der Union 2017 – Cybersicherheit: Kommission verbessert

ihre Reaktionsfähigkeit bei Cyberangriffen

Factsheet zur Cybersicherheit

Factsheet zur EU-Agentur für Cybersicherheit

Factsheet zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit

bargeldlosen Zahlungsmitteln

Angenommene Dokumente

– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –

9

Europäischer Rechnungshof – Mehr Anstrengungen zur Bekämpfung des

Klimawandels nötig

Am 19.9.2017 legte der Europäische Rechnungshof eine Analyse zu „EU-Maßnahmen in den

Bereichen Energie und Klimawandel“ vor, die sich im Wesentlichen auf die Auswertung früherer

EU- sowie nationaler Prüfberichte stützt und die wichtigsten Probleme und Herausforderungen

in den eng miteinander verknüpften Bereichen Energie und Klimawandel benennt. Um die

Reduktionsziele 2030 und 2050 für Treibhausgasemissionen zu erreichen, seien erhebliche

zusätzliche Anstrengungen erforderlich, so die Prüfer, und alle Wirtschaftszweige müssten

einen Beitrag leisten. Jedoch selbst wenn die Anstrengungen hierzu erfolgreich seien, müssten

auch Anpassungen an ein sich veränderndes Klima von EU und Mitgliedstaaten geplant

werden. Denn bis zum Ende dieses Jahrhunderts werde sich das Klima in Europa drastisch

ändern, so der Bericht. Im Bereich Energie zählte die Schaffung eines Binnenmarktes zu den

wichtigsten Maßnahmen. Bei den erneuerbaren Energien monierte der ERH mangelnde

Kosteneffizienz, u. a. an Beispielen aus Deutschland, sowie teilweise vorhandene

Investitionshemmnisse. Der Bericht soll die Diskussion zwischen Interessenträgern anregen und

potentielle Chancen und Risiken für künftige Prüfungstätigkeiten aufzeigen. ms

Die Pressemitteilung des ERH ist hier zu finden.

Aus den Fachbereichen

Zurück zur Übersicht

Politische Einigung auf EFSI-Verlängerung

Unterhändler der EU-Kommission, der estnischen Ratspräsidentschaft und der zuständigen EU-

Parlamentsausschüsse haben am 13. September 2017 eine grundsätzliche politische Einigung

hinsichtlich der Verlängerung des Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI)

erzielt. Der erweiterte EFSI (EFSI 2.0) soll Investitionslücken füllen, sich auf innovative Projekte

in wirtschaftlich schwächeren Regionen konzentrieren und mit frischem Geld aufgefüllt werden.

Der EFSI 2.0 wird bis 2020 verlängert und soll bis zu 500 Milliarden Euro mobilisieren.

Der EFSI ist ein Prestigeprojekt der EU-Kommission von Jean-Claude Juncker und war bislang

mit Garantien in Höhe von 21 Milliarden Euro ausgestattet, mit denen bis 2018 Investitionen

über 315 Milliarden Euro angestoßen werden sollten. Die Garantien sollen nun entsprechend

aufgestockt werden. Bei seiner Rede zur Lage der Europäischen Union in Straßburg begrüßte

Juncker die Einigung und lobte, dass durch den EFSI bisher Investitionen im Wert von

225 Milliarden Euro freigesetzt wurden. Damit seien Darlehen an mehr als 445 000 KMU sowie

an mehr als 270 Infrastruktur-Projekte vergeben worden.

Die EU-Staaten und das EU-Parlament müssen die politische Einigung zum EFSI 2.0 nun noch

formal annehmen.• dw Quelle: Kommission, EU-Parlament

– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –

10

Abgasausstoß von Autos - Neue Testmethoden sollen Luft in EU sauberer

machen

Seit dem 1. September gelten in der EU neue Testverfahren für

Autoabgase, die dazu beitragen sollen, die Luft sauberer zu

machen. Alle neu entwickelten Automodelle, für die eine

Typenzulassung beantragt wird, werden künftig auf

Prüfständen unter Laborbedingungen nach neuen Standards

getestet, die den Ausstoß von Luftschadstoffen und CO2

realistischer als bisher überprüfen sollen. Die neue World Harmonised Light Vehicle Test

Procedure (WLT P) ersetzt die bisher gültigen Testmethoden des New European Driving Circle

(NE DC). Außerdem müssen neue Fahrzeugtypen nun auch Real Driving Emissions Tests (RDE)

unter realen Verkehrsbedingungen auf der Straße durchlaufen, bevor sie zugelassen werden

können. Bei den RDE-Tests stehen insbesondere die Emissionen von Stickoxiden (NOx) und

Feinstaubpartikeln im Blickpunkt, um die es ja auch beim aktuellen Diesel-Abgasskandal

maßgeblich geht. Schrittweise müssen die neuen Tests auch von allen Neuwagen absolviert

werden. Für WLT P gilt das ab September 2018, für die RDETests auf der Straße ab September

2019. EU -Kommissionsvizepräsident Jyrki Katainen nannte die neuen Testvorgaben einen

„Meilenstein“ auf dem Weg zu saubereren Kraftfahrzeugen. Es bleibe aber noch viel zu tun. Er

verwies etwa auf die von der Kommission vorgeschlagene Reform des

Typenzulassungsverfahrens. • eag EU Nachrichten 14/17

Mehr erfahren Sie hier: Verbesserte Emissionstests Link

Erasmus+ - Videoclip zeigt Erfolgsgeschichte des Austauschprogramms

Was 1987 als moderates freiwilliges Kooperationsprogramm

zwischen 11 europäischen Ländern begann, ist zu einer großen

Erfolgsgeschichte der EU geworden: Das Austauschprogramm

Erasmus, das im Laufe der Zeit immer weiter ausgeweitet wurde

und deshalb heute Erasmus+ heißt. Über 9 Millionen Schüler,

Studierende, Auszubildende, Lehrende und Sportler haben mit

Unterstützung des Programms Zeit im europäischen Ausland

verbracht, ihren persönlichen und beruflichen Horizont erweitert und wertvolle Erfahrungen

gemacht.

Ein kurzer Videoclip der EU -Kommission informiert über Erasmus+ und fasst grundlegende

Fakten zusammen. Etwa dass ein Drittel der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus

sozioökonomisch benachteiligten Verhältnissen kommen und dass 94 Prozent sich hinterher

als toleranter sehen. Interessant auch, dass Absolventen von Erasmus+ schneller einen ersten

Arbeitsplatz finden als andere junge Menschen und im Durchschnitt 25 Prozent mehr

verdienen und dass 92 Prozent der Arbeitgeber die durch den Austausch gestärkten sozialen

Kompetenzen besonders schätzen. • eag EU Nachrichten 14/17

Zum Videoclip Link

– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –

11

Verspätete Flüge – Entschädigungshöhe hängt von Luftlinie ab

Bei der Frage, welche Entschädigung EU –Flugpassagieren bei deutlich

verspäteten Flügen zusteht, ist die Luftlinienentfernung zwischen Abflug-

und Zielort entscheidend. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH)

entschieden.

Die Entschädigung fällt nicht höher aus, wenn es sich um Umsteigeflüge mit

Zwischenlandung und längerer Flugstrecke handelt. Die Richter wiesen

damit die Klage von drei Frauen ab, die mit Brussels Airlines von Rom nach Hamburg geflogen

waren. Dabei mussten sie in Brüssel umsteigen. In Hamburg kam ihr Flieger mit einer

Verspätung von drei Stunden und fünfzig Minuten an. Nach EU -Recht steht Passagieren bei

einer Verspätung ab drei Stunden eine Entschädigung zu: Bei Flügen bis 1.500 Kilometer sind

es 250, darüber 400 und bei Interkontinentalflügen 600 Euro.

Brussels Airlines bezahlte jeder Kundin 250 Euro. Die Entfernung zwischen den Flughäfen von

Rom und Hamburg betrage 1.326 Kilometer, hieß es zur Begründung. Die Hamburgerinnen

verlangten jeweils 400 Euro und argumentierten, sie seien insgesamt 1.656 Kilometer in der

Luft gewesen. Laut EuGH-Urteil sollen die Entschädigungen Unannehmlichkeiten ausgleichen,

die den Fluggästen durch eine Verspätung oder Annullierung entstehen. Ein Zwischenstopp

ändere an diesen Unannehmlichkeiten aber nichts Wesentliches, so die Richter. C-559/16

• eag EU Nachrichten 14/17

Mehr erfahren Sie hier: EuGH-Entscheidung zu Flugverspätungen Link

Europäische Demokratie - Kommission will die EU-Bürgerinitiative und die

Parteienfinanzierung reformieren

Die EU-Kommission will die Europäische Bürgerinitiative und die

Parteienfinanzierung auf europäischer Ebene reformieren. Diese

Reform hatte EU-Kommissionspräsident Juncker bereits in seiner

Rede zur Lage der Union am 13. September angekündigt. Am 15.

September hat der erste Vizepräsident Frans Timmermans konkrete

Vorschläge dazu unterbreitet.

In Zukunft soll es leichter werden, eine Bürgerinitiative auf EU-Ebene zu organisieren. Die

Kommission wird enger mit den Organisatoren zusammenarbeiten und die Zulässigkeit ihrer

Registrierungsanträge sicherstellen. Ein kostenloses Online-Sammelsystem für die

Datenerfassung wird bereitgestellt, damit Bürger die Initiative mittels elektronischer

Identifizierung (eID) unterstützen können. Außerdem wird die Kommission alle Initiativen in

alle EU-Sprachen übersetzen lassen. Die Zahl der erforderlichen Formulare wird stark reduziert.

Mit dem Vorschlag der Kommission wird auch das Mindestalter für die Unterstützung einer

Initiative von 18 auf 16 Jahre gesenkt, sodass mit einem Mal zehn Millionen neue potenzielle

Unterstützer zur Teilnahme aufgefordert sind.

Die Vorschläge der Kommission zur Finanzierung politischer Parteien auf europäischer Ebene

sehen eine engere Verknüpfung zwischen der tatsächlich erreichten Vertretung der Parteien

nach der Wahl und der Finanzierung vor, indem der Anteil der Mittel, der in Abhängigkeit vom

Wahlergebnis gewährt wird, von 85 Prozent auf 95 Prozent angehoben wird. Gegenwärtig

– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –

12

werden 15 Prozent der gesamten verfügbaren Mittel gleichmäßig auf alle Parteien aufgeteilt,

ungeachtet der Zahl der Wähler, die sie vertreten.

Die Vorschläge gewährleisten auch eine größere Transparenz der Verbindung zwischen

nationalen und europäischen politischen Parteien für die EU-Bürger, da sie die nationalen

Parteien verpflichten, auf ihren Websites klar sichtbar das Logo und das politische Programm

der europäischen Partei, der sie angehören, zu veröffentlichen. Ebenso muss die betreffende

Partei auch die Geschlechterverteilung unter ihren Mitgliedern des Europäischen Parlaments

angeben.

Die beiden von der Kommission vorgelegten Legislativvorschläge müssen nun vom

Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommen

werden, damit sie in Kraft treten können. Die Kommission erwartet eine rasche und

konstruktive Debatte, sodass diese wichtigen Änderungen im demokratischen Leben der

Europäischen Union so bald wie möglich Anwendung finden. • eag Quelle: PM KOM

Weitere Informationen:

Broschüre zur Lage der Union 2017 Link

Vorschlag für eine Verordnung Überarbeitung der Verordnung über die Europäische

Bürgerinitiative Link

Vorschlag für eine Verordnung Änderung von Statut und Finanzierung europäischer

politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen Link

Fragen und Antworten zur Europäischen Bürgerinitiative und zur Finanzierung

politischer Parteien Link

Initiativen für moderne Handelspolitik

Die Europäische Kommission will ihre Handelspolitik so

transparent und für alle offen gestalten wie kein anderer Partner

weltweit. Dazu hat die Kommission am 14. September in Brüssel

mehrere Vorschläge für moderne und ausgewogene

Handelsbeziehungen vorgestellt. Darin enthalten ist ein Vorschlag

für einen europäischen Rahmen für die Überprüfung

ausländischer Direktinvestitionen und Empfehlungen an den Rat für die Aufnahme von

Verhandlungen über Handelsabkommen mit Australien und Neuseeland. Die Vorschläge

knüpfen an die von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in seiner Rede zur Lage der

Union 2017 angekündigte Ausrichtung an.

Die Vorschläge zielen auf eine starke Mitgestaltung der Globalisierung und Stärkung der

europäischen Wirtschaft ab. Mit einem europäischen Überprüfungsrahmen soll sichergestellt

werden, dass ausländische Direktinvestitionen den strategischen Interessen der EU auf dem

Gebiet der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung nicht zuwiderlaufen.

Die Kommission will ihre Handelspolitik so transparent wie möglich gestalten. Sie hat daher

beschlossen, eine Beratungsgruppe für EU-Handelsabkommen einzurichten und ab jetzt jedes

neu vorgeschlagene Verhandlungsmandat zu veröffentlichen. Schließlich umfassen die

Vorschläge noch den Entwurf eines Mandats zur Aufnahme der Verhandlungen zur Einrichtung

eines multilateralen Investitionsgerichtshofs.

Die Einzelheiten zu dem aktuell vorgelegten Handelspaket werden in der Mitteilung „Eine

ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik – Meistern der Globalisierung“ ausgeführt.

– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –

13

Der Mitteilung beigefügt ist ein Bericht über die Fortschritte, die im Rahmen der EU-

Handelsstrategie „Handel für alle“ zwei Jahre nach ihrer Umsetzung erzielt worden sind.

Der globale Handel trägt ganz wesentlich dazu bei, dass die Wirtschaft in der Europäischen

Union wettbewerbsfähig ist und floriert. Über 30 Millionen Arbeitsplätze hängen nämlich von

europäischen Exporten in die übrige Welt ab. In Zukunft werden 90 % des weltweiten

Wachstums außerhalb der Grenzen Europas stattfinden. Daher kommt eine global integrierte

Wirtschaft sowohl großen als auch kleinen und mittleren Unternehmen zugute. Ebenso

profitieren davon die europäischen Bürger, Arbeitnehmer und Verbraucher.

• eag Quelle: PM KOM

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Rede zur Lage der Union 2017 – Handelspaket Kommission stellt

Initiativen für eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik vor Link

Mitteilung: Eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik – Meistern der

Globalisierung Link

Umsetzungsbericht „Handel für alle“ Link

Vortrag im Rahmen des Mentoring-Programms für Forscherinnen an den

Leibniz-Instituten

Am 15. September 2017 tagten etwa 20 Forscherinnen der Leibniz-Forschungsinstitute aus den

deutschen Bundesländern in der Vertretung des Landes Berlin in Brüssel. Ziel der Veranstaltung

war es, einen Austausch zu aktuellen europapolitischen Themen mit Vertretern der Brüsseler

Büros der Länder, der Kommission und internationaler Forschungsinstitutionen zu

ermöglichen.

In diesem Rahmen wurde die Landesvertretung Sachsen-Anhalt bei der EU in Brüssel

eingeladen, zusammen mit einem Vertreter Sachsens zur Arbeit der Forschungsreferenten der

Länder in Brüssel zu referieren. Dabei konzentrierte sich die Landesvertretung Sachsen auf die

Bedeutung interregionaler Netzwerke und die Mitarbeit von Vertretern der Bundesländer in

Programmausschüssen zum Forschungsrahmenprogramm Horizont 2020 und in der

Ratsarbeitsgruppe Wettbewerbsfähigkeit (Teil Forschung).

Die Landesvertretung Sachsen-Anhalt stellte die Möglichkeiten der Mitwirkung im

Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR) dar, die zusammen mit der gezielten Nutzung

europäischer Netzwerke wie etwa ERRIN ein nicht unerhebliches Mitwirkungspotenzial an

aktuellen EU-Vorhaben im Forschungsbereich bieten. Sachsen-Anhalt hat durch Staatssekretär

Dr. Michael Schneider, Vorsitzender der EVP-Fraktion im AdR, in seiner Funktion als

Berichterstatter der im Mai 2017 verabschiedeten AdR-Stellungnahme zur Zukunft der

Kohäsionspolitik nach 2020 wichtige Eckpunkte in der aktuellen Diskussion um die

Weiterentwicklung der Strukturfonds in der nächsten Förderperiode abstecken können. In

forschungsrelevanten Themenbereichen wie etwa die intelligente Spezialisierung, die

Bedeutung der regionalen Dimension für die Politikgestaltung auf EU-Ebene und die Bottom-

up-Generierung von Projektideen konnte die AdR-Stellungnahme wichtige Aussagen

platzieren, die sich mit den Inhalten der seitdem erschienenen Stellungnahme des EU-

Parlaments und der aktuellsten Mitteilung der Kommission zur intelligenten Spezialisierung in

den Regionen im Wesentlichen widerspiegeln. Im Rahmen des durch das ERRIN-Netzwerk

ermöglichten direkten Dialog mit dem Berichterstatter der unlängst erschienenen AdR-

– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –

14

Stellungnahme zur EU-Forschungspolitik nach 2020 konnte ebenso die lokale und regionale

Dimension der Forschung und der Innovation verstärkt in den Fokus gerückt werden.

Im Anschluss an die Vorträge fand eine umfassende Diskussionsrunde statt, die sich mit den

praktischen Seiten der Interessenvertretung auf EU-Ebene und den dafür notwendigen

Kompetenzen sowie die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen den Landesvertretungen

der Bundesländer und den außeruniversitären Forschungseinrichtungen befasste.

• df

Was, wann, wo

Zurück zur Übersicht

Telemann, der Europäer

Der 250. Todestag Georg Philipp Telemanns gab Anlass,

den großen Barockkomponisten, der in Magdeburg

geboren wurde, zu gedenken. Herr Kulturstaatssekretär

Dr. Schellenber-

ger lud daher zu

einem kultu-

rellen Abend am

13. September

2017 in die

Landesvertretung in Brüssel ein.

Nach seinem Grußwort brachte der Leiter des Zentrums

für Telemann-Pflege und -Forschung Magdeburg, Dr. Carsten Lange dem Publikum die

europäischen Dimensionen des Lebenswerkes Telemanns eindrücklich näher. Obwohl der

Autodidakt Telemann selbst nicht weit reiste, so zeigen

seine Kompositionen mitunter französische und

polnische Einflüsse auf und fanden eine paneuropäische

Verbreitung von Spanien bis Russland.

Danach informierte Tamás Szalay, Leiter des

Magdeburger Kulturhauptstadtbüros, über die

Herausforderungen und Potenziale für die Bewerbung

der Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts um den Titel

„Kulturhauptstadt Europas 2025“. Er konnte dabei

darlegen, dass bereits der Wettbewerb selbst zur

generellen Stadtentwicklung beiträgt - im kulturellen,

wie auch im sozialen und ökonomischen Sektor. Es

werden Entwicklungen und Prozesse angestoßen, die zu

einer noch vielfältigeren und lebenswerteren Stadt

führen können, und es lassen sich Ideen umsetzen, die

sonst nicht realisierbar wären.

– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –

15

Zusammen mit den fünf Solisten gab das Quartett

facettenreiche Einblicke in das schöpferische Werk Georg

Philipp Telemanns und präsentierte dabei auch Stücke

der mit Telemann befreundeten Komponisten Johann

Sebastian Bach und Georg Friedrich Händel. Durch das

Konzert führte die Mezzosopranistin Udine Dreißig, die

nicht nur das Publikum mit einigen Arien erfreute,

sondern auch den Abend mit Geschichten, Anekdoten

und Gedichten aus Leben und Werk Telemanns kurzweilig gestaltete.

Im Anschluss an die Veranstaltung hatten die Gäste die

Gelegenheit, bei einem Glas sachsen-anhaltischem Wein

mit den Mitwirkenden ins Gespräch zu kommen.

Allen Mitwirkenden soll an dieser Stelle noch einmal ein

besonderer Dank ausgesprochen werden.

• mb Fotos: Alain Bienenstock

Weitere Informationen finden Sie hier: Link1, Link2, Link3

„Bildung fördern mit Erasmus+“ – EU Service-Agentur lädt am 6. Dezember

zur Informationsveranstaltung nach Magdeburg ein

Ab sofort können Sie sich unter www.eu-serviceagentur.de für die Veranstaltung „Bildung

fördern mit Erasmus+“ anmelden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; eine frühzeitige Anmeldung

wird empfohlen.

Mit dem EU-Förderprogramm Erasmus+ unterstützt die

Europäische Union Projekte rund um die allgemeine und

berufliche Bildung, Jugend und Sport. Im Jahr 2018 steht für

das Förderprogramm Erasmus+ noch mehr Budget als in den vorangegangenen Jahren zur

Verfügung. Wie Sie diese Mittel für Ihre geplanten Bildungsprojekte nutzen können, erfahren

Sie auf unserer Informationsveranstaltung. Diese richtet sich vor allem an

Projektverantwortliche aus Kommunen, Berufs- und allgemeinbildenden Schulen, aber auch an

Unternehmen, Jugendeinrichtungen und sonstige Interessenten, die Anfang 2018 einen

Förderantrag für Erasmus+ einreichen möchten.

Präsentiert werden die wichtigsten Fakten über das Förderprogramm Erasmus+, Tipps zur

Antragstellung sowie verschiedene bewilligte Projektbeispiele. Sowohl auf Mobilitätsprojekte

(Leitaktion 1) als auch auf strategische Partnerschaften (Leitaktion 2) wird eingegangen. Es

präsentieren sich Projekte aus den Bereichen Berufs-, Erwachsenen- und Schulbildung sowie

Jugend.

Wir freuen uns darauf, Sie am 6. Dezember 2017 ab 09:00 (Veranstaltungsbeginn 09:30 Uhr) in

Magdeburg begrüßen zu dürfen. Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei.

Ansprechpartnerin: Kathrin Hamel, Tel. 0391 589-8397, kathrin.hamel(at)ib-lsa.de

– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –

16

Gemeinsame Abschlusskonferenz des ECRN und der EU Kommission

„Modellregionen zur Entwicklung nachhaltiger Chemie“

Der wesentliche Einfluss der

Chemieindustrie auf die

Nachhaltigkeit stand ganz im

Mittelpunkt der unter

Gastgeberschaft des ECRN

organisierten Abschlusskonferenz

am 14. September im Saal unserer

Landesvertretung. Für eine

vorangegangene, von der KOM

initiierte 18 monatige Pilotaktion

wurden sechs sogenannte „Model Demonstrator Regions“ aus insgesamt 28 Bewerberregionen

ausgewählt. Die Regionen waren mit dem Ziel angetreten, zu zeigen, wie mit Investitionen in

nachhaltige chemische Produktion ein Beitrag zur Etablierung der biobasierten

Kreislaufwirtschaft geleistet werden kann. Die Entstehung solcher Effekte soll beispielsweise

durch die Nutzung von heimischen Rohstoffquellen wie Biomasse oder CO2 oder auch Abfall

herbeigeführt werden. Ein breites Fachkonsortium hatte die Pilotaktion intensiv begleitet,

darunter sind neben der KOM Akteure wie dem European Chemical Industry Council (Cefic),

dem Circe Projekt und PNO Consultants zu finden. Die zuständige Vertreterin der DG GROW

betonte den Erfolg der Maßnahme und stellte eine grundsätzliche Fortsetzung mit weiteren

Regionen in Aussicht.

Zwei der ausgewählten Regionen (Wallonie, BE und Schottland, UK) waren bei der damaligen

Auswahl direkte ECRN Mitglieder. Sachsen-Anhalt hatte zu dieser Zeit sein ECRN-Mandat, das

durch das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung vertreten wird,

wahrgenommen und die interessierten Mitgliedsregionen mit einem Unterstützungsschreiben

gestärkt. Das vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung angeführte

Interreg Europe Projekt S3Chem sucht seinerseits

auf regionalpolitischer Ebene nach Lösungen,

Innovationen in der Chemiebranche noch stärker

zu aktivieren. Innerhalb der fünfjährigen

Projektlaufzeit tauschen sich die Partnerregionen

intensiv zur Umsetzung ihrer

Innovationsstrategien aus und suchen Wege, den

Chemiesektor nachhaltiger und

wettbewerbsfähiger aufzustellen.

Gastbeitrag: Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung (KL)

– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –

17

Ausstellungseröffnung „Vergangenheit bewältigen“

– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –

18

Ausschreibungen

Zurück zur Übersicht

Denk mal – worauf baut Europa? – 65. Europäischer Wettbewerb

Starre Denkmäler und verstecktes kulturelles Erbe zum Leben

zu erwecken, ist Ziel des Europäischen Kulturerbejahres, das

2018 in ganz Europa stattfindet. Unter dem Motto „Sharing

Heritage“ sollen das Verbindende und die europäische

Dimension von Denkmälern und Kulturgütern sichtbar werden.

Der 65. Europäische Wettbewerb beteiligt sich am

Kulturerbejahr und lädt Schülerinnen und Schüler ein, Europas

Fundament freizulegen: „Worauf baut Europa? Für wen oder

was möchtest du ein Denkmal bauen? Welches Gebäude,

welches Handwerk, welche Vereinskultur begeistert dich? Gibt

es eine Verbindung zwischen Hofmalern und Selfies? Was wird

das Medienzeitalter der Nachwelt hinterlassen?“

Die Ausschreibungen für die 65. Wettbewerbsrunde wurden während der Sommerferien

bundesweit an die Schulen ausgeliefert. Bis Februar 2018 haben Schülerinnen und Schüler aller

Schulformen Zeit, ihre kreativen Arbeiten zu erstellen und einzureichen.

• eag Quelle: Newsletter „Europa in der Schule“ Ausgabe 3/2017

Mehr zur Teilnahme erfahren Sie hier: Link

Young Europeans Award

Zum zweiten Mal sind junge Europäerinnen und Europäer im Alter bis zu 21 Jahre

dazu aufgerufen, unter dem Shakespeare`schen Motto „To be or not to be… a

European?“ ihre Ansichten über Europa darzustellen. Eine deutsch-französisch-

polnische Kollaboration organisiert das Projekt zum zweiten Mal. Gastland ist –

passend zum Motto – Großbritannien.

• eag Quelle: Newsletter „Europa in der Schule“ Ausgabe 3/2017

Mehr zur Teilnahme erfahren Sie hier: Link

– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –

19

Kontaktbörse

Zurück zur Übersicht

Es liegen aktuell keine Kooperationsanfragen für europäische Projekte vor.

Büro intern / Tipp Zurück zur Übersicht

GOEUROPE! die Jugendberatungsstelle

GOEUROPE! Europäisches Jugend Kompetenz

Zentrum Sachsen-Anhalt ist die

Jugendberatungsstelle für Fragen zu

europäischen Mobilitätsprogrammen sowie in

der Vermittlung europäischer Themen und

Kompetenzen an junge Menschen in Sachsen-Anhalt.

Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt im

Rahmen des Programms „Sachsen-Anhalt Transnational“ hat sich das Europäische Jugend

Kompetenz Zentrum Sachsen-Anhalt zum Ziel gesetzt, die beruflichen Chancen und die

Beschäftigungsfähigkeit junger Sachsen-Anhalter durch die Vermittlung europäischer

Kompetenzen zu steigern.

In Trägerschaft des DRK Landesverbandes Sachsen-Anhalt e.V. wird GOEUROPE! gefördert aus

Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des

Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen des Programms

“Sachsen-Anhalt transnational”.

Viel Spaß mit den GOEUROPE! Quizfragen dieser Woche:

1. In Deutschland wird am 24. September der Bundestag gewählt. Aber auch in

anderen europäischen Ländern fanden in diesem Jahr wichtige, wegweisende

Wahlen statt. Um welche Länder handelt es sich?

a. Frankreich, Österreich und Norwegen

b. Großbritannien, Frankreich und Niederlande

c. Niederlande, Norwegen und Griechenland

2. Auf europäischer Ebene wird das nächste Mal im Jahr 2019 gewählt. Wann fand

die letzte Europawahl statt, bzw. wie viele Jahre umfasst eine Legislaturperiode?

a. 15. bis 18. April 2016, 3 Jahre

b. 4. bis 7. Mai 2015, 4 Jahre

c. 22. bis 25 Mai 2014, 5 Jahre

– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –

20

3. 2014 waren rund 400 Millionen Menschen in der Europäischen Union

wahlberechtigt. Einige Länder stachen mit ihrer Wahlbeteiligung besonders

heraus. Welche der folgenden Aussagen ist korrekt?

a. In der Slowakei wählten lediglich 13% der Wahlberechtigten, im Gegenzug

kamen Belgien und Luxemburg auf 90% Wahlbeteiligung.

b. Der EU-Durchschnitt lag unter 43% der Wahlberechtigten.

c. Die Wahlbeteiligung der Deutschen war mit 58,2% deutlich über den 47,9%

der Griechen.

Antworten:

1. b) Während uns die Parlamentswahl in Deutschland noch bevorsteht, haben unter

anderem Großbritannien, Frankreich und die Niederlande schon gewählt. In

Großbritannien wählten die Bürger, um 3 Jahre vorgezogen, das Parlament. Die

Wahl nahm durch mehrere Wahlkampffehler eine ungeahnte Dramatik an und die

Tories entschieden diese nur knapp für sich, mit 2,5 % vor der Labour Partei. In

Frankreich setzte sich der ehemalige Wirtschaftsminister Emmanuel Macron mit

65% der Stimmen doch deutlicher als erwartet gegen Marine Le Pen (35%) durch.

Die nachfolgende Wahl zur Nationalversammlung konnte Macrons Partei En

Marche ebenfalls für sich entscheiden. Weltweite Aufmerksamkeit genoss auch die

Parlamentswahl in den Niederlanden. Mit einer ähnlich großen inhaltlichen

Disparität, wie die der Parteien in Frankreich, war die Brisanz im März 2017 medial

sehr hoch gespielt. Stärkste Kraft wurde die konservativ-liberale Partei von Mark

Rutte mit 21,3%. Geert Wilders und seine rechtspopulistische PVV wurden mit

13,1% zweitstärkste Kraft.

2. c) Die Europawahl 2014 war die achte Wahl auf europäischer Ebene. Die

Direktwahlen fanden zwischen Donnerstag, dem 22., und Sonntag, dem 25. Mai

2014 statt. Die EVP ist ein Zusammenschluss von Christdemokraten und

Konservativen. Sie konnte die Wahl gewinnen und belegt nun 221 der 751 Sitze im

Europaparlament. Die nächste Wahl im Jahr 2019 hat noch keinen konkreten

Termin, wird aber voraussichtlich die erste Wahl zum Europäischen Parlament nach

dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU.

3. a) Aussage A stimmt. Durch die eingeführte Wahlpflicht stehen Belgien und

Luxemburg an der Spitze der Wahlbeteiligungen mit jeweils 90%. Trotz der

geringen Größe und ohne Pflicht besuchten 74,81% der Malteser die Wahllokale.

Paradoxerweise zeigen die Slowaken eigentlich eine hohe Zufriedenheit rund um

den EU-Beitritt und die Entwicklung in dieser, das spiegelt sich nicht in der

Wahlbeteiligung wider. Der EU-weite Durchschnitt lag diesmal gesteigert etwas

über den 43% der vorhergegangenen Wahl. In Aussage C waren nur die beiden

Länder vertauscht. In Griechenland und Deutschland gingen jeweils ca. 5% mehr

Menschen zur Wahl als 2009.

– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –

21

Ihr Kontakt zu uns

Zurück zur Übersicht

Unsere Anschrift Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt

bei der Europäischen Union

80, Boulevard Saint Michel

B – 1040 Brüssel

Belgien

E-Mail-Adresse [email protected]

Telefon (Sekretariat) +32 2 741 09 31

Telefon (direkt) +32 2 741 09 – Durchwahl

Fax + 32 2 741 09 39

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Name Fachbereiche und Themen

Dr. Henrike Franz (HF) Leiterin des Büros, Grundsatzangelegenheiten der EU ...30 E-Mail

Carmen Johannsen (Jo) Stellvertretende Leiterin, Presse u. ÖA, Medien,

Haushalt, Veranstaltungen ...33 E-Mail

Dr. Margarete Schwarz (MS) Landwirtschaft, Umwelt ...12 E-Mail

Martina Lehnart (ML) Justiz und Innenpolitik ...18 E-Mail

Daniel Wentzlaff (DW) Digitale Agenda, Energie, KMU, Cluster- und

Industriepolitik, Tourismus, Standortmarketing …19 E-Mail

David Fenner (DF) Innovation, Forschung, Beihilfen und Vergabe,

Regionalpolitik …10 E-Mail

Andreas Schweitzer (AS) Ausschuss der Regionen, Demografie, EU-

Förderprogramme, Verkehr …38 E-Mail

Elke Andrea Große (EAG) Redaktion EU-Wochenspiegel, Veranstaltungen ...32 E-mail

Doris Bergner (DB) Verwaltung, Veranstaltungen ...36 E-Mail

Ulrike Goldfriedrich (UG) Assistenz der Leiterin und Sekretariat,

Besucherbetreuung ...31 E-Mail

Dr. Martina Barth (MB) Hospitantin …16 E-Mail Malika Israpilova (MI) Praktikantin …22 E-Mail Franziska Wiedemeyer (FW) Praktikantin …22 E-Mail

– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-

Anhalt bei der EU • Nr. 33/17 • 21.09.2017 –

22

Zurück zur Übersicht

Impressum

Herausgeber Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der

Europäischen Union

Boulevard Saint Michel 80, 1040 Brüssel

Verantwortliche Redakteurin

Elke Andrea Große

Fotos Elke Andrea Große, sofern nicht anders angegeben

oder Quelle: Internet

Layout Patrick Karwath

Die Artikel sind mit Namenskürzeln versehen.

Dieser Newsletter wird im Rahmen der Öffentlich-

keitsarbeit der Landesregierung Sachsen-Anhalt

herausgegeben. Er darf weder von Parteien noch

von Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum

Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch

ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden

Wahl darf dieser Newsletter nicht in einer Weise

verwendet werden, die als Parteinahme der

Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen

verstanden werden könnte.