21.03.2008 10:50 Umfrage 1: Erinnern & Gedenken 1938 – 20081 Antworten Log.
Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Kelkheim 12. März 20081 Raus aus der Schuldenfalle 12.03.2008...
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Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Kelkheim12. März 2008 1
Raus aus der Schuldenfalle
12.03.2008Fritz Schnedler
ZiB (Zukunft im Beruf)
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Kreditaufnahmen gehören zur Normalität
Veränderung des Konsumentenverhaltens
Beispiele aus der WerbungVISA – die Freiheit nehm‘ ich mir
EasyCredit – mit Sofortzusage in 30 sec (Internet)
Veränderung in der BerufsweltStichworte: Reallohnverluste, gebrochene
Lebensläufe in der beruflichen Entwicklung
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Entwicklung der Verschuldung deutscher Haushalte
Ein Viertel aller Hhlte haben Konsumentenkredite
Von 1991 bis 2005 stieg die Verschuldung
von T€ 23 auf T€ 40 durchschnittlich
Überschuldete Haushalte (z.Zt. rd. 8,1 %)1989 rund 1,2 Mio (West) 2002 rund 3,2 Mio (Gesamt)
Verbraucherinsolvenzen
2001 rd. 10.000 Fälle 2006 rd. 65.000 Fälle
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Verschuldung„Verschuldung ist das Ergebnis einer vertraglichen Beziehung zwischen einem Kreditgeber (Gläubiger) und einem Kreditnehmer (Schuldner), dessen Inhalt die zeitweilige Überlassung der Verfügungsmacht über eine bestimmte Geldsumme mit der Verpflichtung (dem Versprechen) der Rückzahlung ist.“ (Korczak 2003)
(in der Regel wird die Rückzahlung insbesondere bei Konsumentenkrediten aus der einzigen Einnahmequelle, dem Arbeitseinkommen, dargestellt)
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Überschuldung„Von Überschuldung kann man sprechen, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist, d.h. wegen eines andauernden, nicht nur vorübergehenden Mangels an Zahlungsmitteln seine fälligen Geldverbindlichkeiten im wesentlichen nicht erfüllen kann.“ (Korczak 2003)
(die Folge ist die ökonomische und psychosoziale Destabilisierung von Schuldern, Bundesmin. für Familie, Senioren Frauen und Jugend 2005)
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Gründe/Auslöser für die ÜberschuldungArbeitslosigkeit (46 % nBl, 23 % aBl)
Niedriges Einkommen (29 % nBl)
Überhöhter Konsum (über 20 %)
Trennung/Scheidung (23 % aBl)
Gescheiterte Selbständigkeit (20 %)
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nBl/aBl – neue/alte Bundesländer
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Von der Überschuldung BetroffeneAltersgruppe 30 bis 39 J. (deutl.über 1/3)
Zunehmend Jüngere (Handyverträge)
Menschen mit geringer beruflicher Qualifikation
Einkommensschwache Haushalte
Überproportional ALG-Bezieher
Kinderreiche Familien und Alleinerziehende
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Verlauf (Weg in die Überschuldung)– Kreditaufnahme (insbes. zur Befriedigung von
Konsumwünschen)– Eintritt unvorhergesehener Ereignisse (Verlust des
Arbeitsplatzes, Scheidung etc.)– Lösungsversuche aus eigener Kraft/Veränderung
des Sozialverhaltens– Zahlungsverzug/Pfändungen– Kumulation der Verschuldung/EV/Überschuldung
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Typologisierung nach Prof.Reiter (BA Tüb.)– Krisenschuldner (Mehrheit) – unvorhergesehenes Ereignis– Armutsschuldner
Schulden nur ein Problem unter vielen (weitere z.B. familiäre Krisen, Alkohol-/Drogenproblematik etc.)
– Anspruchsschuldner (nicht angepasste Ansprüche in Bezug auf Lebensstil und Konsum)
Produkte kaufen, die man nicht braucht, mit Geld, das man nicht hat, um Menschen zu imponieren, die man nicht mag (Zwegat)
– Defizitschuldner (i.W. Bildungsdefizite)– Zwanghafter Konsument (z.B. Kaufsucht)
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Maßnahmen (im Vorfeld der Überschuldg.)– Vermeidung der Verschuldung für Konsumzwecke– Bei Eingehen eines Kreditvertrages (z.B. für ein
Eigenheim aber auch in allen anderen Fällen)• kritische Überprüfung der Tilgungspotentiale• Einplanung von „Haushaltsreserven“• Maßnahmenplan bei möglichen unvorhergesehenen Ereig-
nissen (z.B. durch Abschluss von Risikoversicherungen)• Rücklagenbildung
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Maßnahmen (im Problemfall)– Selbstreflexion des eigenen Sozialverhaltens
(z.B. Kommunikation in der Ehe und Freundschaft durch Totschweigen der Probleme, Nichtöffnen von Schriftverkehr)
– Führen eines Haushaltsbuches (Einnahmen/Ausgaben)
– Zusammenstellung der Schulden– Überprüfung von Ausgabeprioritäten/Sparen– Veräußerung nicht benötigten Vermögens– Reduzierung des Raumbedarfs/Umzug
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Maßnahmen (im Problemfall)– Inanspruchnahme von externer
Beratung/Hilfe– Suche nach „familiärer“ Hilfe (Eltern,
Verwandte, Freunde)– außergerichtlicher Einigungsversuch mit den
Gläubigern durch Zahlungsangebote u.ä.– Einleitung des INSOLVENZVERFAHRENS
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Insolvenzverfahren– Regelinsolvenzverfahren
Normales Verfahren
– VerbraucherinsolvenzverfahrenNatürliche Personen, wenn keine selbständige
(gewerbliche) Tätigkeit ausgeübt wurde oder die Vermögensverhältnisse überschaubar sind (nicht mehr als 19 Gläubiger und keine Forderung aus Arbeitsverhältnissen)
– Kein Wahlrecht
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Verbraucherinsolvenz– Gründe
Zahlungsunfähigkeit bzw. Zahlungseinstellung aber keine Zahlungsstockung, die durch Drittmittel-zufluss beendet werden kann
– antragsgebundeni.d.R. Eigenantrag des Schuldners, bei Gläubiger-
antrag, kann der Schuldner „nachziehen“, da die spätere Restschuldbefreiung an den Eigenantrag gebunden ist
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Ablauf der Verbraucherinsolvenz– Voraussetzungen/Unterlagen
Vorheriger außergerichtlicher Einigungsversuch bzw. Bescheinigung durch eine „geeignete“ Stelle, dass der Versuch der Einigung gescheitert ist mit Nennung der Gründe
Antrag zur Restschuldbefreiung (ja/nein)
Vermögensverzeichnis mit –übersicht
Gläubigerverzeichnis mit Forderungsaufstellung
Keine Verbraucherinsolvenz in den letzten 10 J.
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Ablauf der VerbraucherinsolvenzSchuldenbereinigungsplan
• außergerichtlich (Vorfeld), hier sollten die Interessen der Gläubiger angemessen berücksichtigt werden (es können auch „bedingte“ Drittmittel eingesetzt werden. Bei Zustimmung durch die Gläubiger, wirkt die Einigung wie ein Vergleich und nach Beendigung tritt Schuldenfreiheit ein. Widerspricht ein Gläubiger oder leitet er Zwangsmaßnahmen ein, dann ...
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Ablauf der VerbraucherinsolvenzSchuldenbereinigungsplan
• Gerichtlicher PlanDas Gericht kann hierbei die Zustimmung der Gläubiger durch Beschluss ersetzen, wenn dieser Gläubiger weder eine „Kopf-“ noch eine „Forde-rungs“-Mehrheit hat und der Gläubiger nicht unangemessen benachteiligt wird.Im Übrigen gleiche Wirkung wie außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan, gelingt dies nicht ...
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Ablauf der VerbraucherinsolvenzVereinfachtes Insolvenzverfahren
Bestellung eines Treuhänders
Bekanntmachung der Eröffnung im Bundesanzeiger und einer örtlichen Tageszeitung
Verwertung der Insolvenzmasse (Vermögen) und Ausschüttung der Quote an die Gläubiger nach Befriedigung der bevorrechtigten Gläubiger
Restschuldbefreiung des „redlichen“ Schuldners
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Ablauf der VerbraucherinsolvenzRestschuldbefreiung - Voraussetzung
Wohlverhaltenszeit 6 J., Abtretungsverpflichtung
Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit
Soweit arbeitslos, muß er sich um Arbeit bemühen und darf keine zumutbare Tätigkeit ablehnen (schärfere Bedingung wie bei Bezug von ALG I/II)
Herausgabe von 50% von Erbvermögen
Zahlung an Gläubiger nur über Treuhänder
Sebst.Tätigkeit nur unter Bedingungen möglich
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Ablauf der VerbraucherinsolvenzRestschuldbefreiung – Gründe zur Versagung
Verurteilung wegen bestimmter Straftatbestände wie Bankrott u.a. Insolvenzstrafbestände
Falsche Angaben über wirtschaftliche Verhältnisse z.B. Kreditbetrug, Erschleichung von öff. Geldern
Gläubigerbenachteiligung, Vermögens-verschwendung im letzten Jahr vor Insolv.eröffng.
Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungsverpfl.
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Ablauf der VerbraucherinsolvenzRestschuldbefreiung – Ausnahmen
Unterhaltsrückstände
Geldbußen und Ordnungsgelder
Zwangsgelder
Schadenersatzleistungen
Zinslose Darlehen für Kosten des Verfahrens
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