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Expertise & Erfahrung WIRTSCHAFTS- STRAFRECHT

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LOREM IPSUM DOLOR SIT AMET

Expertise & Erfahrung

WIRTSCHAFTS-STRAFRECHT

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„IM WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT

GESCHÄTZTE KANZLEI,

DIE IHRE COMPLIANCE-ARBEIT

WEITER INTENSIVIERT.“

JUVE 2014

Licht: Im Rahmen einer exakten Analyse beleuchten wir alle denkbaren Aspekte im Detail. Wir erkennen

Zusammenhänge und Aktivitäten frühzeitig und machen komplexe Sachverhalte sichtbar. Auf diese Weise

können wir rechtzeitig reagieren und Haftungen vermeiden.

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Wenn Unternehmen mit Wirtschaftsstrafrecht in

Berührung kommen, geschieht das oftmals

unerwartet. Dies darf aber nicht unvorbereitet

bedeuten. Ihr Unternehmen kann jederzeit von

strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen betrof-

fen sein, unabhängig davon, ob sich diese gegen

Organe, Mitarbeiter oder Dritte richten.

Zudem können Straf- oder Bußgeldvorschriften in

vielen Konstellationen maßgeblichen Einfluss auf

die Gestaltung und Umsetzung geschäftlicher

Entscheidungen haben. Wirtschaftsstrafrechtli-

che Fragen müssen daher frühzeitig bei allen

geschäftlichen Aktivitäten berücksichtigt werden.

Dies dient der Prävention und ist zur Haftungs-

vermeidung im Sinne einer wirksamen Compli-

ance unabdingbar.

Eine Vogel-Strauß-Haltung zu wirtschaftsstraf-

rechtlichen Themen ist gefährlich. Der dauerhafte

wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens hängt

nicht nur von vorausschauenden unternehmeri-

schen Entscheidungen ab, sondern auch davon,

Verstöße gegen geltendes Recht – oder auch nur

den Anschein – zu vermeiden: Nicht nur die mög-

lichen gesetzlichen Sanktionen an sich können die

Existenz eines Unternehmens gefährden, auch

ein Imageschaden kann ganz konkrete und emp-

findliche wirtschaftliche Konsequenzen nach sich

ziehen. So kann schon der Umstand, dass

überhaupt ein Ermittlungsverfahren besteht,

unerwünschte kapitalmarkt- oder vergaberechtli-

che Auswirkungen haben.

Wirtschaftsstrafrechtliche Aspekte dürfen nie iso-

liert betrachtet werden: Sie haben oft intensive

Wechselbeziehungen mit anderen Rechts-

gebieten. So können wirtschaftsstrafrechtliche

Vorwürfe zum Beispiel steuerliche Folgen haben,

arbeits- oder zivilrechtliche Ansprüche von Kun-

den, Geschäftspartnern oder Dritten auslösen –

oder im umgekehrten Fall Schadensersatzansprü-

che des Unternehmens begründen.

WENN ES BRENNT, SIND WIR FÜR SIE DA! SPÄTESTENS.

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Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie und Ihr Unternehmen auf den „Fall der Fälle“ optimal und

umfassend vorzubereiten und in allen Stadien zu begleiten: Wir beraten Sie in allen Situationen, in

denen Sie mit wirtschaftsstrafrechtlichen Themen konfrontiert werden.

Unser Beratungsspektrum umfasst insbesondere:

Präventive Beratung und Gutachtenerstellung

zu allen wirtschafts- und steuerstrafrechtli-

chen Fragestellungen

Vertretung des Unternehmens bei Durchsu-

chungs- und Beschlagnahmemaßnahmen

Verteidigung des Unternehmens in strafrecht-

lichen Ermittlungsverfahren sowie Ordnungs-

widrigkeitenverfahren

Verteidigung von Vorständen, Aufsichtsräten

und Entscheidungsträgern in Ermittlungs- und

Strafverfahren

Planung und Strukturierung von Internal Inves-

tigations, national und international (Investiga-

tion Maps)

Einsatz bewährter Analysetools, einschließlich

unserer kanzleieigenen E-Discovery-

Infrastruktur

Sicherung von Beweisen in gerichtsverwertba-

rer Form

Durchführung von Internal Investigations, so-

wohl als unabhängiger Ermittler als auch zur

Verstärkung der im Unternehmen mit der Auf-

klärung betrauten Einheiten

Bewertung der Ermittlungsergebnisse, insbe-

sondere in gesellschafts-, arbeits- und straf-

rechtlicher Hinsicht

Entwicklung von Amnestieprogrammen

Abstimmung des Kommunikationskonzepts, in-

tern und extern, insbesondere im Hinblick auf

Medien und Kapitalmarkt

UNSERE LEISTUNGEN

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Nahezu immer lässt sich ein Konflikt mit straf-

rechtlichen Vorschriften mit einer durchdachten

unternehmerischen Gestaltung und wohlüberleg-

tem Handeln verhindern: Vom Geschäftsmodell

als Ganzes bis hin zu einzelnen unternehmeri-

schen Entscheidungen – schon im Vorfeld können

Sie viele Weichen so stellen, dass straf- oder buß-

geldrechtliche Risiken vollständig vermieden oder

auf ein absolutes Minimum reduziert werden.

Wir unterstützen Sie dabei insbesondere durch:

Die Identifizierung einschlägiger Straf-, Buß-

geld- oder sonstiger Sanktionsvorschriften

Eine strafrechtliche Risikoanalyse

Die umfassende Begutachtung spezifischer

Fragestellungen

Profunde Strukturierungs- und Gestaltungs-

empfehlungen für Ihr Projekt

So können Sie geschäftliche Entscheidungen auf

einer sicheren Beurteilungsgrundlage treffen und

vermeiden gefährliche und kostspielige Fehlent-

scheidungen aufgrund von Unwissenheit oder

Fehleinschätzungen.

Wo immer Sie weltweit unternehmerisch tätig

sind, stets bedarf es gesetzeskonformer Struktu-

ren und Prozesse.

Wir unterstützen Sie deshalb bei:

Der Ausformung und Implementierung von

Compliance-Management-Systemen

Der Gestaltung und dem Aufbau einer

Compliance-Organisation

Der Erstellung von Compliance-Richtlinien und

Arbeitsanweisungen

Der Einrichtung von Hinweisgebersystemen

(„Whistleblower“)

Dem Umgang mit Verdachtsfällen

Der Durchführung von Internal Investigations,

Compliance-Untersuchungen und Compliance-

Audits

Der Regelung sonstiger Compliance-

Angelegenheiten

Dem Umgang mit in- und ausländischen

Ermittlungs- oder Aufsichtsbehörden

PRÄVENTIVE BERATUNG & COMPLIANCE

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Unternehmen können nur bedingt verhindern,

dass sie oder ihre Mitarbeiter mit strafrechtlichen

Ermittlungen in Berührung kommen. Im Ernstfall

steht den Ermittlungsbehörden ein breites

Spektrum an strafprozessualen Maßnahmen zur

Verfügung. Daher können auch und gerade

Unternehmen auf unterschiedlichste Weise –

dabei oft unmittelbar und empfindlich – von

Ermittlungen betroffen sein.

Unabhängig davon, ob sich das Verfahren gegen

das Unternehmen, seine Manager bzw. Mit-

arbeiter oder gegen außenstehende Dritte rich-

tet, reicht das Instrumentarium der Ermittlungs-

behörden von Auskunfts- und Vorlagepflichten

des Unternehmens über Betretens- und

Prüfungsrechte, Durchsuchung, Sicherstellung

und Beschlagnahme von Dokumenten, Unter-

lagen oder sonstiger Gegenstände in physischer

oder elektronischer Form bis hin zum Einfrieren

(Arrest) von Vermögenswerten.

Daher ist ein vorausschauendes Krisenmanage-

ment notwendig, um Ihr Unternehmen vor un-

angemessenen Eingriffen oder schwerwiegenden

Auswirkungen von Ermittlungsmaßnahmen zu

schützen. Falsche Reaktionen und ungeschicktes

Vorgehen im Umgang mit Ermittlungsbehörden

können sich schnell rächen. Deshalb sollten Sie

im Hinblick auf das richtige Verhalten in solchen

Situationen proaktiv handeln und Vorsorge

treffen.

Wir unterstützen Sie:

Bei der Aufstellung eines Notfallplans

Bei der Erarbeitung von Verhaltens-

anweisungen für Ermittlungs- und Durch-

suchungssituationen

Bei der Schulung Ihrer Mitarbeiter

Bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen

Durch die Begleitung und Interessen-

vertretung bei Ermittlungsmaßnahmen

Beim Umgang mit Ermittlungs- und

Strafverfolgungsbehörden

Im Hinblick auf die notwendige Krisen-

kommunikation

An all unseren deutschen Standorten stehen

Ihnen zudem „Dawn Raid Teams“ zur Verfügung:

Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie zeit-

und ortsnah bei Durchsuchungen oder anderen

unangekündigten Besuchen von Ermittlungs-

behörden.

STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGEN

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Steht die Möglichkeit eines Verstoßes gegen

Straf- oder Bußgeldvorschriften oder gravieren-

der Rechtsverletzungen, Missstände oder Pflicht-

verletzungen von Managern oder Mitarbeitern im

Raum, liegt es im ureigensten Interesse des

Unternehmens, den Sachverhalt umfassend auf-

zuklären: Es gilt, die Interessen und Rechte des

Unternehmens zu sichern und gegebenenfalls

durchzusetzen. Dies betrifft insbesondere die

Feststellung, ob dem Unternehmen ein Schaden

entstanden ist und gegen wen gegebenenfalls

Schadensersatzansprüche bestehen können.

Durch Internal Investigations klären Sie den Sach-

verhalt strukturiert und systematisch auf. Neben

der Tatsachenermittlung sorgen Sie dadurch

gleichzeitig für eine Grundlage zur Optimierung

und Verbesserung der internen Prozesse und

Kontrollmechanismen.

Dabei sind eine sorgfältige Vorbereitung und

Durchführung für den Erfolg einer solchen

Internal Investigation unerlässlich. Dies gilt für

die Festlegung von Zielsetzung und Umfang der

Internal Investigation ebenso wie für die Wahl

der Untersuchungsmethoden und Analysemittel.

Nur so wird gewährleistet, dass gewonnene

Erkenntnisse auch gerichtsverwertbar sind und

die interne Untersuchung nicht selbst zum

Compliance-Risiko wird.

Die Durchführung einer Internal Investigation

durch Rechtsanwälte hat – gegenüber anderen

Beratern – den Vorteil, dass die Ermittlungser-

gebnisse und -unterlagen aufgrund des anwaltli-

chen Beschlagnahmeprivilegs besonders ge-

schützt sind. Somit haben Sie die Entscheidung

über die Weitergabe der Untersuchungs-

ergebnisse an die Ermittlungsbehörden selbst

in der Hand.

Strukturierung und Vorbereitung von Internal

Investigations – insbesondere, wenn die Unter-

suchungen (auch) im Ausland stattfinden –

erfordern eine intensive Prüfung datenschutz-,

arbeits-, mitbestimmungs-, zivil- und strafrechtli-

cher Vorfragen. Zudem werfen die Ergebnisse

einer solchen internen Untersuchung oft auch

vergabe-, steuer- und bilanzrechtliche sowie

kapitalmarktrechtliche Fragen auf. Als multi- und

interdisziplinär aufgestellte Kanzlei mit Spezialis-

ten aus allen betroffenen Rechtsbereichen bieten

wir Ihnen bei Internal Investigations Beratung

und Begleitung „aus einem Guss“.

INTERNAL INVESTIGATIONS

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Wir unterstützen Sie bei:

Planung und Strukturierung der Internal

Investigation, einschließlich der daten-

schutz-, betriebsverfassungs- und arbeits-

rechtlichen Absicherung der geplanten

Ermittlungsmaßnahmen

Durchführung der Internal Investigation,

sei es als unabhängige Ermittler oder zur

Verstärkung der in Ihrem Unternehmen mit

der Aufklärung betrauten Einheiten

Sicherung von Beweisen in gerichtsver-

wertbarer Form

Bewertung und bestmögliche Nutzung der

Ermittlungsergebnisse, insbesondere in

straf-, zivil- und arbeitsrechtlicher sowie

gesellschaftsrechtlicher Hinsicht

Interessenvertretung gegenüber Ermitt-

lungs- und Aufsichtsbehörden

Entwicklung maßgeschneiderter Amnestie-

programme zur Erreichung der erforder-

lichen Mitwirkung durch Wissensträger

Kommunikation mit Kunden, Mitarbeitern,

Aktionären, Geschäftspartnern und der Öf-

fentlichkeit

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Angesichts immer neuer Änderungen und An-

passungen als Reaktion auf aktuelle Entwicklun-

gen sind die steuerrechtlichen Vorschriften und

ihr Zusammenspiel mittlerweile so komplex, dass

die Sie als Steuerpflichtigen treffende Rechte,

Pflichten und zulässige Gestaltungsmöglich-

keiten sowie deren Auswirkungen auf andere

Steuerarten oft nur noch sehr schwer zu über-

schauen sind.

Nachlässigkeiten bei der steuerlichen Gestaltung

oder der steuerrechtlichen Bewertung bergen

enorme Gefahren. Eine Diskussion im Rahmen

einer Betriebsprüfung führt zu unabsehbaren

Risiken. Nationale oder internationale Kontroll-

mitteilungen, aber auch schon alleine hohe

steuerliche Mehrergebnisse bei der Außenprü-

fung können Anlass für steuerstrafrechtliche

Ermittlungen geben.

Gleichzeitig liegen die Anforderungen an die

Annahme bedingt vorsätzlichen Verhaltens so

niedrig, dass nahezu immer die Gefahr einer

Strafverfolgung wegen eines Steuerdelikts

besteht. Die Rechtsprechung, dass bei Steuer-

hinterziehungen in einer Größenordnung von

mehr als einer Million Euro nur mehr in Ausnah-

mefällen Bewährungsstrafen verhängt werden

sollen, macht das Gefahrenpotenzial für alle Ver-

antwortlichen im Bereich Steuern und Zölle über-

deutlich sichtbar.

Eingeschränkte Selbstanzeigemöglichkeiten so-

wie die Verlängerung strafrechtlicher Verjäh-

rungsfristen erhöhen zudem erheblich die Ge-

fahr, strafrechtlich belangt zu werden.

Steht die Gefahr eines steuerstrafrechtlichen

Vorwurfs im Raum, kommt es darauf an, beson-

nen und richtig zu reagieren. In vielen Bereichen

besteht durchaus die Möglichkeit, durch eine

Nacherklärung oder die Berichtigung von steuer-

lichen Erklärungen straffrei zu bleiben.

Wir unterstützen Sie routiniert:

Bei der Vorbereitung und Begleitung von

Außenprüfungen

Bei steuerlichen Nacherklärungen

Bei Selbstanzeigen, auch in komplexen Situ-

ationen (mit vielen involvierten Personen

oder wenn verschiedene Steuerarten im In-

und/oder Ausland betroffen sind)

Durch die Verteidigung im steuerstraf-

rechtlichen Ermittlungsverfahren

Durch die Vertretung bei tatsächlichen Ver-

ständigungen mit den Finanzbehörden

Durch die Vertretung in Rechtsbehelfs-

und Finanzgerichtsverfahren

STEUERSTRAFRECHT

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Gerät ein Unternehmen in den Fokus von Ermitt-

lungsmaßnahmen, gilt es, rasch griffige Strate-

gien für die Verteidigung gegen die erhobenen

Vorwürfe und für das Verhalten gegenüber den

Ermittlungsbehörden zu entwickeln. Denn selbst

bei geringfügigen Verstößen gegen Straf-, Buß-

geld- oder sonstige Sanktionsvorschriften drohen

empfindliche Konsequenzen, etwa, dass dem Un-

ternehmen Geldbußen auferlegt, Gewinne abge-

schöpft, Erlöse ohne Abzug der Aufwendungen

für verfallen erklärt bzw. eingezogen oder Ver-

mögenswerte arrestiert werden. Dies kann

bereits im Ermittlungsverfahren geschehen, nicht

erst nach Abschluss des Verfahrens.

Anlässe von Ermittlungsmaßnahmen können

dabei der Verdacht einer Straftat durch Organe,

Manager oder Mitarbeiter, (unberechtigte) An-

schuldigungen seitens Dritter oder aber auch die

Tatsache sein, dass im Unternehmen für ein

Ermittlungsverfahren bedeutsame Beweismittel

vermutet werden.

Vorausschauendes Agieren und rasches Handeln

sorgen dafür, dass wichtige Weichen für eine

solche Situation richtig gestellt sind und Sie nicht

die Chance vertun, Einfluss auf die Art und Weise

der Durchführung des Ermittlungsverfahrens und

seiner Beendigung zu nehmen.

Auswirkungen auf andere Geschäftsprozesse

Mögliche Auswirkungen eines Ermittlungs-

verfahrens auf nicht direkt betroffene Geschäfts-

prozesse sind dabei im Auge zu behalten. Dies gilt

insbesondere für die Corporate Governance, die

Beachtung aufsichtsrechtlicher Anforderungen,

das Steuer- und Bilanzrecht, für Vergabeverfah-

ren und den Bereich der (Export-)Finanzierung.

Zudem sind regelmäßig Fragen des Versiche-

rungs-, des Kollektiv- oder Individualarbeitsrechts

oder des Zivilrechts zu berücksichtigen. Durch

unsere multidisziplinäre Aufstellung decken wir

all diese Aspekte ohne Reibungsverluste ab und

beraten Sie umfassend zu Risiken und Reaktions-

möglichkeiten.

Organe, Manager & Mitarbeiter

Neben dem Unternehmen an sich sind oft auch

seine Organe, Vorstand oder Aufsichtsrat, aber

auch sonstige Manager oder Mitarbeiter vom

Ermittlungsverfahren betroffen – sei es als

Beschuldigte oder als Zeugen.

Die Fürsorge des Unternehmens für die Betroffe-

nen ist dabei oftmals sowohl aus arbeitsrechtli-

chen als auch aus unternehmenspolitischen

Gründen geboten. Dabei ist eine gewisse Koordi-

nierung der Individualermittlungsverfahren durch

den Unternehmensanwalt häufig unabdingbar.

Wir sorgen für die Begleitung von Zeugen zu Ver-

nehmungen durch Beistände.

VERTEIDIGUNG DES

VERTEIDIGUNG DES UNTERNEHMENS

UNTERNEHMENS

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Wenn möglich und gewünscht, übernehmen wir

die Strukturierung einer Sockelverteidigung

und die Koordination der Individualverteidigung

beschuldigter Manager oder Mitarbeiter.

Grenzüberschreitende Sachverhalte

Sachverhalte, die sich auf mehrere Rechtsord-

nungen erstrecken, sind keine Seltenheit – und

eine Herausforderung für die Verteidigungssitua-

tion: Stets gilt es zu beachten, welche Auswir-

kungen Ermittlungsverfahren in einem Land und

die Verteidigung hiergegen in einem anderen

Land haben können. Insbesondere gilt es, paralle-

le Ermittlungsverfahren im In- und Ausland zu

vermeiden. Ist dies nicht möglich, sollten diese

vor dem Hintergrund einer globalen Verteidi-

gungsstrategie bestmöglich koordiniert und

gesteuert werden.

Während eines Ermittlungsverfahrens schützen

wir Sie und Ihr Unternehmen durch:

Die Entwicklung und Umsetzung einer

Verteidigungsstrategie (national und inter-

national)

Die Vertretung gegenüber Ermittlungs-

behörden und sonstigen Stellen

Die Verteidigung gegen mögliche

Sanktionen und Nebenfolgen

Den Aufbau einer Sockelverteidigung sowie

die Koordination und Steuerung einer Indi-

vidualverteidigung betroffener Mitarbeiter

Anwaltlichen Beistand für Manager und

Mitarbeiter, die als Zeugen vernommen

werden

Die Steuerung von Verfahren verschiedener

Rechtsdisziplinen und/oder verschiedener

Rechtsordnungen

Die Entwicklung von Strategien und

Maßnahmen zur Schadensbegrenzung

Die Auswahl und Koordination der jeweils

besten Berater für alle einschlägigen

Rechtsordnungen (auch auf Grundlage un-

seres tragfähigen internationalen Netz-

werks)

Die Unterstützung bei der Krisen-

kommunikation und dem Umgang mit

Shareholdern, Mitarbeitern, Kunden und

Geschäftspartnern

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Im Rahmen unternehmerischer Tätigkeit besteht

auch für den einzelnen Handelnden immer das

Risiko, wegen – vermeintlich – strafbarer Hand-

lungen oder auch nur wegen seiner herausgeho-

benen Stellung im Unternehmen als Beschuldig-

ter in den Fokus eines Ermittlungsverfahrens zu

geraten. Diese Gefahr ist insbesondere bei Ge-

schäftsführern und Vorständen wegen ihrer

umfangreichen Organisations- und Überwa-

chungspflichten immens. Aber auch Mitglieder

von Aufsichtsräten geraten immer öfter in den

Fokus der Ermittlungsbehörden.

Wir schützen die Individualinteressen von

Vorständen, Aufsichtsräten und leitenden Mitar-

beitern sowie von „Private Clients“ in Ermitt-

lungs- und Strafverfahren und verteidigen Sie in

Ermittlungs- und Bußgeldverfahren gegenüber

der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Steuer-

und Zollfahndung sowie sonstigen Ermittlungs-

behörden – selbstverständlich auch in gerichtli-

chen Strafverfahren.

Wir vertreten Sie zu allen Fragen des Wirtschafts-

und Steuerstrafrechts.

Insbesondere bei Vorwürfen aus den Bereichen:

Korruptions- und Bestechungsdelikte

Betrug und Untreue

Kapitalmarkt- und Börsendelikte

Außenwirtschafts- und Export-

kontrollverstöße

Steuer- und Zolldelikte

Buchführungs- und Bilanzdelikte

Insolvenz und Unternehmenskrise

Arbeits-, Ausländer- und Sozial-

versicherungsdelikte

IT und Datenschutz

Baustrafrecht

Strafrechtliche Produkthaftung

Umweltstrafrecht

Wettbewerbsstrafrecht

Medien- und Urheberstrafrecht

VERTEIDIGUNG VON INDIVIDUALPERSONEN

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Trotz sorgfältiger Präventionsmaßnahmen ist

kein Unternehmen absolut davor gefeit, durch

illegale Handlungen von Managern, Mitarbeitern

oder Geschäftspartnern finanziell geschädigt zu

werden, sei es durch Betrug, Unterschlagung,

Veruntreuung, Verrat von Geschäfts- und Be-

triebsgeheimnissen oder in anderer Weise.

Ist dies geschehen, gilt es, aktiv Schadensbegren-

zung zu betreiben. Dazu gehören die vollständige

Sachverhaltsaufklärung, die Sicherung von Be-

weisen sowie die Schadenswiedergutmachung

durch die Ermittlung und Durchsetzung von

Haftungs- und Schadensersatzansprüchen.

In Fällen von Betrug, Veruntreuung oder Unter-

schlagung kommt dabei der Nachverfolgung von

Geldflüssen und der – zum Teil grenzüberschrei-

tenden – Rückgewinnung von entwendeten Ver-

mögenswerten eine erhebliche Bedeutung zu.

Wir unterstützen Sie in diesem Zusammenhang

bei:

Der Aufklärung des Sachverhalts

Der gerichtsfesten Beweissicherung

Der Identifizierung, Sicherstellung und

Rückgewinnung von Vermögens-

gegenständen im In- und Ausland

Der Durchsetzung von Schadens-

ersatzansprüchen im Zivil- und Straf-

verfahren

Dem Umgang mit Angestellten, Kunden und

Medien

Dem Umgang mit Ermittlungsbehörden und

sonstigen Stellen

Der Optimierung von Kontrollen und

präventiven Schutzmaßnahmen

DAS UNTERNEHMEN ALS GESCHÄDIGTER

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Noerr ist eine der führenden europäischen Wirt-

schaftskanzleien mit über 500 Professionals in

Deutschland, Europa und den USA. Mit Lösungen

für komplexe und anspruchsvolle rechtliche

Fragestellungen schaffen wir einen echten

Mehrwert für unsere Mandanten. Das Besondere

an Noerr ist die Verbindung einer breiten

fachlichen Exzellenz mit innovativem Denken,

internationaler Erfahrung und Industrie-

expertise. Auf unseren Rat vertrauen börsen-

notierte und multinationale Konzerne, große und

mittelständische Familienunternehmen ebenso

wie Finanzinstitute und internationale

Investoren.

Interdisziplinäre Lösungen

Zusammen mit unseren Steuerberatern, Wirt-

schaftsprüfern und Unternehmensberatern ent-

wickeln wir nachhaltige und wertschaffende

Lösungen für Finanzierung und Management, die

auf die spezifischen Bedürfnisse unserer Man-

danten zugeschnitten sind. Dieses interdiszipli-

näre Vorgehen bietet den Mandanten integrierte,

effiziente und umfassende Lösungen.

Branchen-Know-how

Wir verstehen das Geschäft unserer Mandanten:

Unsere Experten verfügen neben ihrem ausge-

zeichneten fachlichen Know-how über große Er-

fahrung in den von ihnen betreuten Branchen.

Die Bandbreite unserer branchenfokussierten

Groups reicht von Automotive und Energy über

Banking & Finance sowie Insurance bis hin zu

Healthcare, Real Estate und Retail.

International vernetzt

Eigene Büros in elf Rechtsordnungen und ein

weltweites Netzwerk eng mit uns befreundeter

Top-Kanzleien garantieren auch international

Rechtsberatung auf höchstem Niveau. Noerr ist

exklusives Mitglied von Lex Mundi, dem führen-

den Netzwerk unabhängiger Wirtschaftskanzleien

mit umfangreicher Erfahrung in mehr als 100

Ländern.

Kompetent in Mittel- und Osteuropa

Wir sind in allen wesentlichen Hauptstädten Mit-

tel- und Osteuropas vertreten und eröffneten

dort als eine der ersten westlichen Wirtschafts-

kanzleien eigene Büros. Diesen Vorsprung haben

wir kontinuierlich ausgebaut: Regelmäßig beraten

wir deutsche und internationale Investoren bei

Greenfield Investments, Joint Ventures, Akquisi-

tionen und Desinvestitionen in Mittel- und Osteu-

ropa. Mit mehr als 100 Professionals gehören wir

zu den führenden Kanzleien in der Region.

Unsere Standorte

Alicante, Berlin, Bratislava, Brüssel, Budapest,

Bukarest, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt, Lon-

don, Moskau, München, New York, Prag, War-

schau

Noerr-Gruppe

Noerr LLP – Noerr Consulting AG – TEAM Treu-

hand GmbH – NOERR AG Wirtschaftsprüfungsge-

sellschaft Steuerberatungsgesellschaft

www.noerr.com

ÜBER NOERR

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AUSGEZEICHNETE RECHTSBERATUNG

Law Firm of the Year: Germany

Kanzlei des Jahres Kanzlei des Jahres für M&A

International Firm of the Year 2014

The Lawyer European Awards 2015 JUVE Awards 2014

Legal Business Awards 2014

European Law Firm of the Year

Client Service Law Firm of the Year

Kanzlei des Jahres für Bank- & Finanzrecht, Restrukturierung/ Sanierung sowie Ver-trieb, Handel & Logistik

The Lawyer European Awards 2012

Chambers Europe Awards 2012 – 2010 JUVE Awards 2012

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Dr. Christian Pelz

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und

Fachanwalt für Steuerrecht

Partner

Lehrbeauftragter für Strafrecht an der

Universität Augsburg

T +49 89 28628179

[email protected]

Noerr LLP

Brienner Straße 28

80333 München

Deutschland

Dr. Lars Kutzner

Rechtsanwalt

Partner

T +49 69 971477252

[email protected]

Noerr LLP

Börsenstraße 1

60313 Frankfurt am Main

Deutschland

IHR ANSPRECHPARTNER

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Alicante

Noerr Alicante IP, S.L. Avendia México 20 03008 Alicante

Spanien T +34 96 5980480

Berlin Noerr LLP Charlottenstraße 57

10117 Berlin Deutschland T +49 30 20942000

Bratislava Noerr s.r.o.

AC Diplomat Palisády 29/A 811 06 Bratislava

Slowakische Republik T +421 2 59101010

Brüssel Noerr LLP Boulevard du Régent 47-48

1000 Brüssel Belgien T +32 2 2745570

Budapest Kanzlei Noerr & Partner

Fő utca 14-18 1011 Budapest Ungarn

T +36 1 2240900 Bukarest

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010775 Bukarest Rumänien T +40 21 3125888

Dresden

Noerr LLP Paul-Schwarze-Straße 2 01097 Dresden

Deutschland T +49 351 816600

Düsseldorf Noerr LLP Speditionstraße 1

40221 Düsseldorf Deutschland T +49 211 499860

Frankfurt am Main Noerr LLP

Börsenstraße 1 60313 Frankfurt am Main Deutschland

T +49 69 9714770 Kiew

Kooperationspartner: TOV Nobles Vul. Khreschatyk, 7/11

01001 Kiew Ukraine T +380 44 4953080

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Großbritannien T +44 20 75624330

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Russische Föderation T +7 495 7995696

München Noerr LLP Brienner Straße 28

80333 München Deutschland T +49 89 286280

New York Noerr LLP

Representative Office 885 Third Avenue, Suite 2610 New York, NY 10022

USA T +1 212 4331396

Prag Noerr s. r. o. Na Poříčí 1079/3a

110 00 Prag 1 Tschechische Republik T +420 233112111

Warschau Noerr Sp. z o.o. Spiering Sp. k.

Al. Armii Ludowej 26 00-609 Warschau Polen

T +48 22 5793060

www.noerr.com

STANDORTE

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BERLIN

BRATISLAVA

BRÜSSEL

BUDAPEST

BUKAREST

DRESDEN

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FRANKFURT/M.

LONDON

MOSKAU

MÜNCHEN

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PRAG

WARSCHAU

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