ExportManager · 2 ExportManager Ausgabe 7 | 13. September 2017 A SEAN lockt mit hohem Wachstum....
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Ausgabe 7 | 13. September 2017www.exportmanager-online.de
ExportManagerAusgewählte Informationen für Exportverantwortliche
Schwerpunktthema dieser Ausgabe: Südostasien
Südostasien auf Wachstumskurs | Vietnam und
Myanmar mit Potential | Steigende Risiken |
Öffentliche Förderung | Bank-Payment-Obligation |
Freihandel mit Japan | Digitalisierung in der Logis-
tik | Endverbleibsdokumente | Compliancesysteme
Ausgabe 7 | 13. September 20172 | ExportManager
ASEAN lockt mit hohem Wachstum.
Aufstrebende Märkte, die auf freien
Handel setzen, sind eine willkommene
Abwechslung von den (handels-)politi-
schen Drohgebärden etablierter Part-
ner. Die Herausforderungen durch den
Brexit und die US-Handelspolitik sowie
die aktuellen Entwicklungen in der
Exportkontrolle sind Themen unseres
2. Deutschen Exporttages, der am
20. September in Mannheim stattfindet.
Die vorliegende Ausgabe des ExportManagers widmet sich den Märkten
Vietnam und Myanmar, blickt auf Zah-
lungsrisiken und Finanzierungsmöglich-
keiten und geht darüber hinaus auf das
Freihandelsabkommen mit Japan, digi-
tale Angebote in der Logistik, die neuen
Endverbleibsdokumente und effiziente
Compliancesysteme ein.
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Themen
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➤➤ Eine heterogene Region auf Wachstumskurs 3Michael Maurer, Head of Trade & Export Finance, Landesbank Baden-Württemberg
➤➤ Vietnams junge Bevölkerung sorgt für Nachfrage 5Phung-Phuong Lan, Leiterin Repräsentanz Ho-Chi-Minh-Stadt, ODDO BHF Aktiengesellschaft
➤➤ Myanmar profitiert von der Demokratisierung 7Christoph Witte, Country Manager, Credendo
➤➤ In Asien steigen die Extremrisiken 10Erich Hieronimus, Pressesprecher NER, Coface
➤➤ Steuerbetrug erhöht Risiken im EUElektronikhandel 12Michael Karrenberg, Regional Director Risk Services Germany, Central, North, East Europe & Russia/CIS, Atradius
Finanzieren
➤➤ Investitionen mit öffentlicher Förderung 14Jutta Körber, Produktspezialistin Öffentliche Fördermittel, Deutsche Bank AG
➤➤ BankPaymentObligation schafft neue Optionen 16Angela Koll, Spezialistin Trade & Supply Chain Finance, Commerzbank AG, Frankfurt am Main
Liefern
➤➤ Freihandelsabkommen JEFTA tritt wohl 2019 in Kraft 19Arne Mielken, BA(Hons) MA MIEx (Grad), Senior Trade Specialist, Content (European Union), Amber Road
➤➤ Digitalisierung in der Logistik 22Gunther Schilling, Leitender Redakteur ExportManager, FRANKFURT BUSINESS MEDIA
➤➤ Neue Endverbleibsdokumente 23PD Dr. Harald Hohmann, Rechtsanwalt, Hohmann Rechtsanwälte
➤➤ Effiziente Compliancesysteme zahlen sich aus 26Dirk Hagemann, Trade Compliance Consultant und Rechtsanwalt, Hagemann Trade Compliance Consulting
Strategische Partner und Impressum 28
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Eine heterogene Region auf Wachstumskurs
Die südostasiatischen Länder bleiben ein zunehmend wichtiger Markt für Exportunternehmen aus dem deutschsprachigen Raum. Die Region verzeichnet ein starkes Wirtschaftswachstum, der Binnenkonsum legt zu. Länder mit unterschiedlichem Entwicklungsstand, wie Singapur und Vietnam, bieten eine große Bandbreite von Einstiegsmöglichkeiten. Bei der langfristigen Exportfinanzierung stehen Unternehmen noch vor einigen Herausforderungen, die sich aber mit dem richtigen Partner überwinden lassen.
Südostasien hat sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Exportziel für Unternehmen aus dem deutschsprachi-gen Raum entwickelt. Die meisten Länder in der Region verzeichnen ein kräftiges Wirtschaftswachstum und sind politisch stabil, die Bevölkerung ist vergleichsweise jung, die Mittelschicht wächst. In der Folge steigt der Binnenkonsum. Die deut-schen Ausfuhren nach Südostasien haben im vergangenen Jahr einmal mehr ange-zogen, über fast alle Branchen hinweg. So legten etwa die deutschen Autoexporte in die ASEAN-Staaten im Jahr 2016 um 15% zu, zeigen Berechnungen der LBBW-Analysten. Auf einzelne Länder herunter-gebrochen, sind die Zahlen noch beein-druckender. Die Pkw-Ausfuhren nach Thailand beispielsweise stiegen um 55,3%.
Regionaler Freihandel
Die ASEAN-Staaten sind ein bevorzugtes Ziel von Exporteuren. Aus gutem Grund: 50 Jahre nach Gründung der „Association of Southeast Asian Nations“ streben die Mitgliedstaaten einen gemeinsamen
Wirtschaftsraum nach dem Vorbild der Europäischen Union an und haben dafür unter anderem eine Freihandelszone ins Leben gerufen. Die ASEAN Free Trade Area (AFTA) ist über die Jahre hinweg gewachsen, seit Ende des Jahres 2015 existiert überdies die ASEAN Economic Community (AEC) offiziell als regionale Wirtschaftsgemeinschaft. Letztlich soll ein Binnenmarkt mit freiem Waren- und Kapitalverkehr entstehen. Dieses Ziel ist
fast erreicht. Die ASEAN-Staaten haben überdies Freihandelsabkommen mit Nachbarn wie China, Japan und Austra-lien abgeschlossen und arbeiten eifrig an weiteren Verträgen.
Die ASEAN umfasst zehn Länder Südost-asiens mit gut 600 Millionen Einwohnern. Mit einem der Europäischen Union ver-gleichbaren Ausmaß ist der Staatenver-bund damit ein attraktives Ziel für Unter-
nehmen, die im südostasiatischen Raum aktiv werden wollen. Trotz aller Harmoni-sierungsbemühungen in Handelsfragen sind die einzelnen Mitgliedstaaten aller-dings sehr heterogen. Zur ASEAN gehö-ren sowohl das Sultanat Brunei mit seinen rund 400.000 Einwohnern als auch die Philippinen mit ihren 104 Millionen Bür-gern, der Stadtstaat Singapur ebenso wie der weltgrößte Inselstaat Indonesien. Kul-tur und Wirtschaft der einzelnen Länder unterscheiden sich deutlich. Haben Unternehmen Handelsbeziehungen in ein südostasiatisches Land geknüpft oder unterhalten dort eine Niederlassung, bedeutet das nicht unbedingt, dass sie ihre Aktivitäten problemlos in andere Län-der der Region ausweiten können.
Vielfältige Standorte
Singapur bietet sich als Tor für Unterneh-men an, die sich in Südostasien engagie-ren wollen. Das ASEAN-Mitglied liegt im Herzen der Region. Im Laufe der Jahre haben sich dort viele internationale Fir-men angesiedelt und haben Standorte für das ASEAN-Geschäft eröffnet. Wer neu ins
Zehn Länder Südostasiens haben sich zur Staatengemeinschaft ASEAN zusammengeschlossen.
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Michael MaurerHead of Relationship Management Trade & Export Finance, Landesbank BadenWürttemberg
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Land kommt, findet ein solides Netzwerk aus Unternehmen und Finanzierungs-partnern vor. Auch die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) unterhält eine Niederlassung in Singapur. Seit mehr als 20 Jahren steht sie von dort aus in ganz Südostasien Unternehmen mit Finanzie-rungslösungen und Marktkenntnissen zur Seite und unterstützt Exporteure aus dem deutschsprachigen Raum bei der Finan-zierung und beim Markteintritt. Eine Aus-gangsbasis für den erfolgreichen Markt-eintritt bietet das dort ansässige German Centre. Hier nutzen rund 150 Firmen das umfangreiche Angebot von Büroräumen, Ausstellungsflächen sowie den Erfah-rungsschatz der ansässigen Kollegen vor Ort.
Am Beispiel Vietnams lassen sich die Besonderheiten südostasiatischer Länder gut beschreiben. Die Volkswirtschaft ist für Exporteure aus dem deutschsprachi-gen Raum besonders interessant. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) Vietnams hat in den vergangenen Jahren um jeweils mehr als 6% zugelegt und dürfte im lau-fenden Jahr um 6,5% wachsen. Die Infla-tion ist vergleichsweise niedrig, ebenso
die Zinsen. Das Land profitiert vom Zustrom ausländischen Kapitals. Für viele ausländische Firmen, die Produktions-standorte in Asien eröffnen wollen, ist Vietnam wegen der niedrigen Produkti-onskosten eine gute Alternative zu China. Die vietnamesische Regierung hat großes Interesse daran, ausländische Unterneh-men ins Land zu holen. Mit Deutschland verbindet Vietnam eine lange gemein-same Geschichte. Viele Vietnamesen haben in Deutschland studiert und spre-chen fließend Deutsch.
Exportdeckung erleichtert langfristige Finanzierungen
Das Land ist ein spannendes Exportziel für Unternehmen aus der Maschinenbau- und der Textilbranche, vor allem aber für Firmen, die im Bereich erneuerbare Ener-gien aktiv sind. Vietnam investiert massiv in Windparks, um seinen steigenden Ener-giebedarf zu decken. Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum spielen dabei eine wichtige Rolle und sind an wegweisenden Projekten beteiligt.
Obwohl ausländische Unternehmen in Vietnam hochwillkommen sind, stehen sie vor Ort vor einigen Herausforderun-gen. Weil die vietnamesische Regierung Korruption nicht nur bekämpft, sondern auch vorbeugen will, sind die Wege durch die Institutionen vergleichsweise lang. Kontakte zu lokalen Experten helfen dabei, den bürokratischen Aufwand und die Erfolgschancen von Anträgen besser
einzuschätzen. Die LBBW unterhält seit 1995 eine Repräsentanz in der vietname-sischen Hauptstadt Hanoi. Die lokalen Mitarbeiter haben viel Erfahrung in der Begleitung ausländischer Unternehmen durch die vietnamesischen Strukturen und landestypischen Gegebenheiten. Mit ihren Kenntnissen über die vietnamesi-sche Kultur und den lokalen Markt kön-nen sie ausländischen Unternehmen zudem dabei helfen, Kontakte vor Ort zu knüpfen.
Auch bei der Exportfinanzierung gilt es in Vietnam einiges zu beachten. So ist etwa die Deckungspolitik mancher Exportkre-ditversicherungen (ECAs) in diesem Fall vergleichsweise streng. Sie sehen unter anderem vor, dass eine vietnamesische Bank als Sicherheitengeber in die Finan-zierung eingebunden werden muss. Die lokalen Banken können zwar unterschied-liche Finanzierungen abbilden, tun sich aber mit Langzeitfinanzierungen oft schwer. Mit besagten ECA-gedeckten Exportfinanzierungen können diese Eng-pässe in den Langzeitfinanzierungen überbrückt werden.
In vielen anderen südostasiatischen Län-dern sind Exporteure mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert. Davon sollten sie sich keineswegs abschrecken lassen. Auf lange Sicht dürfte der Banken-markt in der Region reifer werden, die Exportfinanzierung unkomplizierter. Süd-ostasien ist bereits jetzt auf einem guten Weg.
„Vietnam ist ein spannendes Exportziel für Unternehmen aus der Maschinenbau- und der Textil-branche, vor allem aber für Firmen, die im Bereich erneuerbare Energien aktiv sind.“
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Vietnams junge Bevölkerung sorgt für Nachfrage
Für Vietnam wird ein weiterhin hohes Wirtschaftswachstum erwartet. Der Außenhandel expandiert, Staat und Privatwirtschaft investieren in großem Umfang, und eine junge, aufstiegsorientierte Bevölkerung hat mit wachsendem Wohlstand steigende Konsumwünsche. All dies macht Vietnam zu einem sehr attraktiven Ziel für Exporteure und Investoren aus Deutschland. Mit einem Partner, der im Markt verwurzelt ist, bieten sich viele Chancen.
Als „Bambusstange mit zwei Reisschalen“ bezeichnen die Vietnamesen ihr Land gern bildlich. Die Deltas des Roten Flusses im Norden und des Mekong im Süden sind sehr fruchtbare Reisanbaugebiete. Dazwischen liegt ein langes, schmales und gebirgiges Gebiet, das dicht bewal-det ist. Ausländische Besucher sind von der über 3.000 km langen Küste mit ihren vielen malerischen Inselgruppen und Buchten, wie der weltberühmten Ha-Long-Bucht, begeistert. Sie zählt wie die Kaiserstadt Hué zu den acht UNESCO-Welterbestätten, die das Land vorzuwei-sen hat. In den vergangenen Jahren hat die Regierung viel in den Ausbau der tou-ristischen Infrastruktur investiert. Der Tou-rismus hat sich mittlerweile zu einem der wichtigsten Wirtschaftszweige des Lan-des entwickelt. Vor allem Chinesen, Süd-koreaner und Japaner kommen sehr gern nach Vietnam.
Vietnam, dessen Fläche nahezu der Deutschlands entspricht, hat mit der schrittweisen marktwirtschaftlichen Öff-nung zu einer bemerkenswerten wirt-schaftlichen Aufholjagd angesetzt. Die
Weltbank stuft Vietnam mittlerweile als Schwellenland ein. Lebten die Menschen vor nicht allzu langer Zeit noch überwie-gend von der Landwirtschaft, so ist inzwi-schen eine vielfältige Wirtschaftsstruktur entstanden. Gut 40% der vietnamesi-schen Wirtschaftsleistung werden heute von der Industrie erbracht, Dienstleistun-gen wie der Tourismus gewinnen an Bedeutung. Die Bevölkerung ist jung – 30% der Vietnamesen sind unter 14 Jahre alt − und aufstiegsorientiert. Die über 90
Millionen Vietnamesen möchten zum Wohlstand der Industrienationen auf-schließen. Bildung hat einen hohen Stel-lenwert, Fleiß gilt als wichtige Tugend.
Übergang zur sozialistischen Marktwirtschaft
Vietnam wird von der Kommunistischen Partei Vietnams beherrscht. Es befindet sich in der Transformation von einer Zen-tralverwaltungswirtschaft zu einem Sys-tem, das als sozialistische Marktwirtschaft bezeichnet wird. Privates Eigentum an Grund und Boden existiert in Vietnam nach wie vor nicht. Der Staat erteilt Land-nutzungsrechte für rund 50 Jahre. Große Staatsbetriebe sind dominierend. Die Regierung erstellt weiterhin Fünfjahres-pläne für die wirtschaftliche Entwicklung.
Wichtigste außenpolitische Partner Viet-nams sind die anderen Mitgliedstaaten der ASEAN (Association of South East Asian Nations) sowie China, Japan, Südko-rea, Russland, die USA und die EU, in den vergangenen Jahren auch vermehrt Indien und Australien. In der jüngeren Ver-
gangenheit wurden die engen politischen Beziehungen zu China durch den Konflikt um die Vorherrschaft im Südchinesischen Meer belastet – China beansprucht weite Teile des rohstoffreichen Seegebiets vor der vietnamesischen Küste. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass die wirtschaftli-chen Beziehungen der beiden Länder unter diesem Konflikt leiden werden. Regi-onalen Beistand in dieser Kontroverse erhielt Vietnam im Juni 2017 durch eine mit Japan abgeschlossene Vereinbarung über eine engere Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen. Trotz des von Donald Trump beschlossenen Ausstiegs aus dem Trans-Pacific-Partnership(TPP)-Programm, der mit Enttäuschung aufgenommen wurde, möchte die vietnamesische Regie-rung an ihren Bemühungen festhalten, die politischen Beziehungen zu den USA zu stärken.
Wirtschaftliche Liberalisierung und Restrukturierung des Bankensektors
Vietnam hat Freihandelsabkommen mit der ASEAN-Wirtschaftsgemeinschaft, der Eurasischen Wirtschaftsunion, der EU,
Reis ist die Nahrungsgrundlage Vietnams.
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Phung-Phuong LanLeiterin Repräsentanz HoChiMinhStadt,ODDO BHF Aktiengesellschaft
lanphungphuong@ bhfbank.com
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China und Südkorea abgeschlossen und wird seine wirtschaftliche Liberalisierung fortsetzen. Im Jahr 2015 wurden die Bör-sen und der Wohnungsmarkt für Auslän-der geöffnet. Die Teilprivatisierung staatli-cher Unternehmen zur Verbesserung ihrer Effizienz wird fortgesetzt. Unter anderem beabsichtigt die Regierung Teile der Bank für Landwirtschaft sowie mehrerer Toch-tergesellschaften der Öl- und Gasförder-gesellschaft PetroVietnam an private Investoren zu verkaufen.
Auch die Sanierung des durch notlei-dende Kredite belasteten Bankensektors wird vorangetrieben. Die vor wenigen Jahren gegründete Vietnam Asset Management Company unterstützt als Bad Bank überfällige Kreditportfolios. Nach Einschätzung der Economist Intelli-gence Unit (EIU) wurden bisher ausfallge-fährdete Darlehen in Höhe von 13,5 Mrd USD erworben, eine Summe, die etwa 7% des BIP im Jahr 2016 entspricht. Das Bank-wesen hat jedoch gezeigt, dass es in der Lage ist, die bestehenden Belastungen zu verarbeiten.
Wirtschaftswachstum hilft bei Haushaltskonsolidierung
Die vietnamesische Regierung setzt die Haushaltskonsolidierung fort. Sie profi-tiert bei ihren Anstrengungen von einem Wirtschaftswachstum von voraussichtlich rund 6,5% in diesem Jahr. Auch für 2018 wird ein Wachstum auf ähnlichem Niveau erwartet. Es wird zum guten Teil vom stei-
genden privaten Konsum getragen, der dem Staat wiederum ein deutliches Plus bei den indirekten Steuern beschert. Zur Konsolidierung der Finanzen soll auch die Verschlankung des Staatsapparats beitra-gen. Beides führt dazu, dass mehr Spiel-raum für Sozialausgaben und den deutli-chen Ausbau der Infrastruktur entsteht.
Die Inflation dürfte im Jahr 2017 bei 4% liegen. Der Vietnamesische Dong wird gegenüber dem US-Dollar voraussichtlich weiter an Wert verlieren und Importe aus Vietnam damit noch attraktiver machen. Das Land profitiert auch davon, dass die Produktionskosten in China steigen und chinesische Unternehmen deshalb ver-stärkt Produktion nach Vietnam verlagern. Das Lohnniveau in Vietnam beträgt nur ein Drittel dessen in den Wirtschaftszent-ren Chinas. US-Firmen sind in Vietnam ohnehin bereits sehr engagiert. Auch mehr als 200 deutsche Unternehmen pro-duzieren in Vietnam. Ausländische Inves-toren schätzen neben den niedrigen Lohnkosten den großen Binnenmarkt und die stabilen Rahmenbedingungen, die Vietnam zu bieten hat. Beim Ease of Doing Business, einem Standortvergleich der Weltbank, ist Vietnam auf dem 82. Platz von 190 ausgewerteten Ländern gut platziert.
Die wichtigsten Außenhandelspartner Vietnams sind China, die USA und Südko-rea. Deutschland gewinnt als Außenhan-delspartner an Bedeutung. Die Einfuhren aus Vietnam stiegen im Jahr 2016 um
12,5% und beliefen sich auf 9 Mrd USD. Haupteinfuhren aus Vietnam sind Elektro-nik, Schuhe, Textilien und landwirtschaft-liche Produkte. Die Ausfuhren von Deutschland nach Vietnam beliefen sich im Jahr 2016 auf 3 Mrd USD, ein Plus von 30% gegenüber dem Vorjahr. Die wich-tigsten deutschen Exportgüter sind Maschinen und chemische Produkte. Angesichts des sehr ehrgeizigen Ziels, Vietnam bis 2020 vom Schwellenland zum „entwickelten Land“ zu machen, sind große Infrastrukturinvestitionen geplant. Vietnam wird drei Sonderwirtschaftszo-nen aufbauen: Van Don im Norden, Bac Van Phong im Süden und Phu Quoc auf einer Insel nahe Kambodscha. In diesen Gebieten angesiedelte Unternehmen sind von Import- und Exportsteuern sowie von der Mehrwertsteuer befreit. Zudem gelten günstigere Tarife für die Einkom-men- und Unternehmensteuer.
Wachstum schafft Nachfrage
Auch für die Zukunft sind in Vietnam hohe Wachstumsraten zu erwarten. Die Regie-rung wird die Investitionen in verlustbrin-gende staatliche Großkonzerne drosseln und gezielt die Infrastruktur ausbauen – so werden zum Beispiel drei Tiefseehäfen angelegt. Die Verlagerung von Produk-tion aus China nach Vietnam wird sich fortsetzen, unter anderem auch, da die chinesische Industrie zunehmend kom-plexere Produkte erzeugt. Vietnams Industrie steht ihrerseits unter Moderni-sierungsdruck, so zum Beispiel die Beklei-
dungsindustrie, die für die vietnamesi-sche Wirtschaft von sehr großer Bedeu-tung ist. Vietnam ist der fünftgrößte Textil- und Bekleidungsexporteur der Welt. Sie muss im internationalen Wettbe-werb ihr Fertigungsspektrum erweitern und die Produktivität erhöhen, was die Anschaffung neuer Maschinen erfordert. Unsere Exportkunden konnten von der gestiegenen Nachfrage nach Maschinen und Anlagen „made in Germany“ bereits profitieren. Mit den Einkommen steigen die Konsummöglichkeiten, und das Land wird auch für die Produzenten hochwerti-ger Konsumgüter ein zunehmend interes-santer Markt.
Deutsche Unternehmen müssen Geschäf-te in Vietnam gut vorbereiten, denn viele Gepflogenheiten weichen von den euro-päischen Gegebenheiten ab. Oft müssen Geschäfte in Vietnam individuell gestaltet werden, um allen Anforderungen gerecht zu werden. Ein verlässlicher lokaler Part-ner ist in diesem Zusammenhang sehr hilfreich. ODDO BHF ist seit 1987 in Viet-nam tätig und seit 1993 als eine der ersten deutschen Banken mit einer Repräsen-tanz vertreten. Wir arbeiten mit 30 Banken eng zusammen: den vier großen Staats-banken und 26 Privatbanken. Unser Haus hat zudem traditionell enge Beziehungen zur Zentralbank Vietnams. Die jahrzehnte-lange Präsenz in Vietnam ermöglicht es uns, Geschäfte bestmöglich abzuwickeln und deutschen Unternehmen die großen Marktchancen, die Vietnam bietet, zu erschließen.
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Myanmar profitiert von der Demokratisierung
Seit die Militärjunta das Land 2011 politisch und wirtschaftlich geöffnet hat, lässt sich ein umfassender und äußerst eindrucks voller Fortschritt beobachten. Die neue Regierung erfährt internationale Unterstützung, auch wenn aktuell der Konflikt mit der muslimischen Minderheit der Rohingya Anlass zur Sorge gibt. Mittel bis langfristig dürfte der Boom der diversifizierten myanmarischen Wirtschaft dank Direktinvestitionen, Rohstoffen sowie Tourismus und verarbeitender Industrie unverändert anhalten.
Nach 50-jähriger Militärherrschaft und einem historischen Sieg der Opposition bei den demokratischen Wahlen im November 2015 wird Myanmar nun von Aung San Suu Kyi und ihrer NLD-Partei regiert. Das Militär versucht jedoch, seine Privilegien zu sichern, und spielt dazu weiterhin eine aktive politische Rolle, die Reformen erschweren könnte. Die Been-digung fortwährender ethnischer Kon-
flikte und die Erfüllung der hohen Erwar-tungen der Bevölkerung bilden große Herausforderungen für die unerfahrene Zivilregierung. Diese profitiert jedoch von der diplomatischen und finanziellen Unterstützung seitens der internationa-len Gemeinschaft, der Aufhebung der verbleibenden US-Wirtschaftssanktionen
sowie der Lage zwischen Indien und China.
Seit der ehemalige General Thein Sein 2011 eine wirtschaftliche Öffnung zuge-lassen hat, vollzieht Myanmar einen rasanten wirtschaftlichen Wandel. Eine allmähliche Normalisierung der Bezie-hung zu Auslandsgläubigern sowie die Reintegration in die Weltwirtschaft haben zwischen 2012 und 2015 zu einem durch-schnittlichen BIP-Wachstum von 7,9% geführt (allerdings gegenüber einem niedrigen Ausgangswert). Das entspricht der zweithöchsten Rate in ganz Asien. Für die kommenden fünf Jahre wird ein Wachstum von 7,7% prognostiziert.
Verbesserung der Risikobewertung
Die schnellen politischen, wirtschaftli-chen und regulatorischen Erfolge der ver-
gangenen Jahre sowie das enorme wirtschaftliche Potential und der
ungebrochene Reformwille der Regierung haben Credendo im
vergangenen November dazu bewegt, die Bewer-
tung des mittel- bis langfristigen politi-schen Risikos von 7/7 auf 6/7 zu verän-dern und damit eine Versicherung zu ermöglichen. Auch die Bewertung des kurzfristigen politischen Risikos wurde
von 5/7 auf 4/7 verbessert, da die Stabili-sierung des politischen Umfelds Investo-ren und Konsumklima zugutekommt und den Fortbestand des myanmarischen Wirtschaftsbooms ermöglicht.
Trotz dieses symbolischen und bedeuten-den Schritts, der die optimistische Stim-mung widerspiegelt, ist Vorsicht geboten. Neben der politischen Unsicherheit trü-ben auch externe Anfälligkeiten die Zukunftsaussichten Myanmars. Zu nen-
© Niyazz/iStock/Thinkstock/Getty Images
Christoph WitteCountry Manager,Credendo
Das angelsächsisch geprägte Rechtssystem
bietet ein Mindestmaß an Sicherheit.
„Die Regierung profitiert von der diplomatischen und finanziellen Unterstützung seitens der inter-nationalen Gemeinschaft, der Auf-hebung der US-Wirtschaftssank-tionen sowie der Lage zwischen Indien und China.“
8 | ExportManager | Verkaufen Ausgabe 7 | 13. September 2017➤
nen sind hier die sinkende Nachfrage aus China sowie die niedrigen Rohstoffpreise (Myanmar ist Nettoexporteur von Brenn-stoffen). Doch auch innenpolitische Auf-gaben, wie die Gewährleistung der ma-kroökonomischen Stabilität in einem schnell wachsenden Wirtschaftsumfeld, stellen das Land vor Herausforderungen.
Wirtschaftspolitische Reformen
Myanmar ist eines der rückständigsten Länder Asiens, und das schwierige Geschäftsumfeld wird häufig als eines der größten Hindernisse für die Entwicklung des Landes betrachtet. Die Probleme rei-chen von Infrastrukturengpässen über extreme Stromknappheit, Missverhält-nisse zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage bis hin zu Rechtsunsicher-heit und weitverbreiteter Korruption.
In diesem Kontext ist zu erwähnen, dass der Übergang Myanmars zu einer markt-orientierten Volkswirtschaft, der 1988 ein-geleitet wurde, noch nicht abgeschlossen ist, was die Umsetzung von Wirtschaftsre-formen zu einer entscheidenden Voraus-setzung für die Beseitigung geschäftlicher Hindernisse macht.
Seit 2011 haben die Behörden beachtli-che Strukturreformen im Bereich der Wirt-schaftspolitik durchgeführt. Diese umfas-sen eine Reform des Wechselkurssystems (hin zu einem einheitlichen und kontrol-lierten Floaten des Kyat), die Liberalisie-rung des Handels sowie Verwaltungsre-
formen und eine eindrucksvolle Zahl neuer Gesetze. Ab 2014 ging die Reform-geschwindigkeit im Vorfeld der Wahlen deutlich zurück, möglicherweise, weil ein besonnenerer Ansatz bevorzugt wurde. Das im April 2017 in Kraft getretene Inves-titionsgesetz stellt in- und ausländische Investitionen gleich und lässt auf prakti-sche Verbesserungen und Vereinfachun-gen hoffen sowie auf die weitere Öffnung der Wirtschaft.
Die Restrukturierung von Staatsunterneh-men sowie die Entwicklung des Banken- und Finanzsektors gehören zu den wich-tigsten wirtschaftlichen Zielen der Regie-rung. Ersteres wurde bereits mit der Privatisierung von mehreren hauptsäch-lich in der Fertigungsindustrie angesie-delten Staatsunternehmen eingeleitet, doch der Fortschritt dürfte wie in anderen kommunistischen Ländern wie Laos und Vietnam langsam verlaufen, da die Armee versuchen wird, ihre wirtschaftlichen Inte-ressen zu schützen. Erfolge sind jedoch essentiell, um künftig mit den zahlreichen ausländischen Investoren mithalten zu können.
Mangelnde Erfahrung und schwache Institutionen
Die institutionellen Schwächen kommen in der niedrigen Qualität der verfügbaren Daten und Haushaltsstatistiken zum Aus-druck, die weiterer Verbesserung und Transparenz bedürfen. Weitere Gradmes-ser für die Regierungsfähigkeit sind die
künftige Aufrechterhaltung der makro-ökonomischen Stabilität vor dem Hinter-grund steigender Direktinvestitionen sowie die Stabilisierung des Kyat, der seit April 2015 über 25% seines Wertes gegen-über dem US-Dollar verloren hat und unter Abwertungsdruck steht. Darüber hinaus gilt es, die Inflation einzudämmen, die derzeit auf etwa 7 % geschätzt wird. Die Verbraucherpreisinflation wird seit 2011 von einem extremen Anstieg der Kreditvergabe an den Privatsektor (über 45%) in die Höhe getrieben, auch wenn dieser Wert inzwischen langsam zurück-geht.
Moderates Finanzrisiko
Die Auslandsverschuldung befindet sich mit prognostizierten 53,7% des Exports und knapp 14% des BIP im Jahr 2016 auf einem niedrigen Stand, der dank der regen Wirtschaftstätigkeit in den kom-menden Jahren beibehalten werden dürfte.
Diese günstige Entwicklung ist u.a. auf den 2013–2014 gewährten umfangrei-chen Schuldenerlass seitens des Pariser Clubs zurückzuführen. Dieser größte Gläubiger des Landes honorierte damit die politischen Reformen und das erfolg-reich angelaufene Programm des IWF. Der Pariser Club schrieb 50% der ausstehen-den Auslandsschulden (6 Mrd USD) ab und schuldete die verbleibenden 50% bis 2028 um, mit einer Nachfrist von sieben Jahren. Darüber hinaus ermöglichte eine
japanische Brückenfinanzierung die Til-gung ausstehender Zahlungen in Höhe von 1 Mrd USD an die Weltbank und die Asiatische Entwicklungsbank. Insgesamt ist die Auslandsverschuldung Myanmars von 15,3 Mrd US-Dollar im Jahr 2011 auf 8,8 Mrd US-Dollar im Jahr 2014 gefallen. Der Schuldenerlass ebnete dabei den Weg für die Normalisierung der Bezie-hung zu multi- und bilateralen Gläubi-gern und damit für neue Auslandskredite.
Die externe Liquidität ist wenig besorg-niserregend: Die kurzfristige Verschul-dung ist niedrig (3,9% der Exportein-nahmen Ende 2015) und die Währungs-reserven decken das Neunfache des Schuldendienstes ab, der in diesem Jahr bei moderaten 3,2% der Exporte liegen dürfte. Lediglich die Währungsreserven sind relativ niedrig. Die günstigen Wirt-schaftsprognosen und Aussichten auf weitere Direktinvestitionen dürften die Lage aber allmählich verbessern.
Weitere Länderberichte und aktuelle Risikobewertungen finden Sie auf der Internetseite von Credendo unter www.credendo.com.
„Die Restrukturierung von Staats-unternehmen sowie die Entwicklung des Banken- und Finanzsektors gehören zu den wichtigsten wirt-schaftlichen Zielen der Regierung.“
Ausgabe 7 | 13. September 2017
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Georg Pietsch, Abteilungsleiter, Bun-desamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frank Stührenberg, Vorsitzender der Ge-schäftsführung, Phoenix Contact GmbH & Co. KG
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Christian Caesar, Exportkontrollverant- wort licher, FFG Europe & Americas – MAG IAS GmbH
Raimund Hahn, Geschäfts führer, Rhino Global GmbH
Christoph Harter, Leiter Zoll und Außen-handel, Hansgrohe SE
Jürgen Imhof, Head of Commercial Management Machinery, manroland sheetfed GmbH
Bernhard Kunsmann, Chief Financial Officer, CRONIMET Holding GmbH
Fritz-Jochen Weber, Vorstandsvorsitzender, JobRouter AG
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9 | ExportManager
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In Asien steigen die Extremrisiken
Für die jüngste Zahlungsstudie im Raum AsienPazifik hat Coface 2.795 Unternehmen in acht Märkten befragt: Australien, China, Hongkong, Indien, Japan, Singapur, Taiwan und Thailand. 64% der befragten Unternehmen haben 2016 Zahlungsverzögerungen erlebt. 12,5% (+4,3 Punkte im Vergleich zu 2015) berichteten von Überziehungen von mehr als 120 Tagen. Das ist der höchste Wert seit vier Jahren.
„2017 ist ein weiteres herausforderndes Jahr, gespickt mit zunehmenden globalen Unwägbarkeiten, auch in Verbindung mit dem gebremsten Wachstum in China. Dies wird verstärkt durch die Finanzpolitik der rohstoffexportierenden Länder und
der USA. In Anbetracht dieser Rahmenbe-dingungen bleibt das Zahlungsverhalten in den acht untersuchten asiatischen Län-dern voraussichtlich schwach“, erwartet Carlos Casanova, Economist für Asien-Pazifik bei Coface.
China, Indien und Thailand: Zahlungsverhalten der Unternehmen verschlechtert
64% der befragten Unternehmen haben 2016 Zahlungsverzögerungen erlebt. Dabei steigt das Risiko entgegen der all-gemeinen Entwicklung in der Region wei-ter an. Das zeigt sich in der durchschnittli-chen Länge der Verzögerungen. So hat sich der Anteil der Unternehmen signifi-kant erhöht, die länger als 120 Tage nach dem Zahlungsziel noch auf ihr Geld war-teten: von 8,2% 2015 auf jetzt 12,5%.
2016 erlitten mehr Unternehmen Zah-lungsverzögerungen in einer Höhe, die mehr als 2% des Jahresumsatzes aus-machte: 25,8% nach 24,2% im Vorjahr. Nach Erfahrungen von Coface werden rund 80% der sehr lange überzogenen Rechnungen nicht mehr bezahlt. Betra-gen die Außenstände mehr als 2% des Jahresumsatzes, kann das Unternehmen Cashflowprobleme bekommen. Fallen die Forderungen aus, ist die Liquidität gefähr-det. Genauer betrachtet, ist die Entwick-lung noch schlechter, denn der Anteil der
Firmen, bei denen sich die sehr langen Verzögerungen auf 10% des Jahresumsat-zes und mehr beliefen, stieg von 3,4% 2014 über 5,1% 2015 auf 5,4% 2016. Dies bedeutet einen deutlich geringeren Cash-flow bei den Unternehmen.
Die Untersuchung zeigt einige Unter-schiede nach Ländern. Am auffälligsten ist der Anstieg des Nichtzahlungsrisikos in China, gefolgt von dem in Thailand und Indien. In Australien (14%) und Japan (9%) berichteten mehr Unternehmen von ex-trem langen Überschreitungen der Zah-lungsziele und Summen, die größer als 2% des Jahresumsatzes sind. Verbessert haben sich die Zahlungserfahrungen der Unternehmen in Singapur und Hong-kong, Taiwan blieb stabil.
Überziehungen nehmen in der Hälfte der untersuchten Branchen zu
Die Baubranche blieb 2016 der riskan-teste Sektor in der Asien-Pazifik-Region. 33% der Unternehmen verbuchten Zah-lungsstörungen mit mehr als 2% vom Jah-
Asiens Höhenflug zeigt Schwächen: Die Zeit verrinnt, und Zahlungen lassen häufiger auf sich warten.
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Erich HieronimusPressesprecher NER, Coface
11 | ExportManager | Verkaufen Ausgabe 7 | 13. September 2017➤
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resumsatz. Das ist der höchste Wert unter allen untersuchten Branchen. Negative Einflüsse wie die gebremst laufende Wirt-schaft in China sowie die Auswirkungen der US-Fiskalpolitik sorgen nicht für eine Verbesserung der Aussichten. Dies wirkt dämpfend auf die öffentlichen Investitio-nen und die private Nachfrage nach Häu-sern. Zudem bleibt die private Verschul-dung in einigen Ländern (Australien, Thai-land, Singapur, Malaysia und Südkorea) hoch, was die Möglichkeiten zum Haus-kauf mindert. So wirken in einigen Regio-nen die staatlichen Investitionen einem noch stärkeren Rückgang der Baukon-junktur entgegen.
Auf der Risikoskala steht knapp nach der Baubranche der Sektor Industriemaschi-nen und Elektronik. 32% der Unterneh-men hatten hier extrem lange Verzöge-rungen, die zusammengenommen die 2%-Umsatzmarke überschritten. 2017 drohen angesichts der schwächeren Nachfrage in und aus China sowie nach-lassender Kapitalinvestitionen schwierige Phasen mit Extremrisiken. Anzeichen einer Marktsättigung in China und die zunehmende Fragmentierung des Mark-tes verschärfen den Wettbewerb. Druck
auf die Gewinne dürfte auch von Deflati-onstendenzen in den wichtigsten Märk-ten der Region Asien-Pazifik kommen.
Das Nichtzahlungsrisiko beginnt sich auch in der IT-Telekommunikationsbran-che zu erhöhen. Mehr Unternehmen (68% nach 63% 2015) berichteten von gestie-genen Zahlungsstörungen. Zwar verspre-chen Investitionen in die Infrastruktur in einigen Ländern und strategische Groß-projekte mehr Aufträge in den kommen-den Jahren. Der harte Wettbewerb in der IT-Branche zusammen mit schlechteren Liquiditätskonditionen dürfte indes den Boden für mehr Mergers-&-Acquisitions-Aktivitäten bereiten.
Metall bleibt eine der riskantesten Bran-chen, wenngleich 2016 zuletzt die Roh-stoffpreise für eine Erholung sorgten. 2017 dürfte schwierig bleiben. So macht sich die gebremste Wirtschaftsaktivität in China bemerkbar. Die Regierung versucht zudem, Immobilienspekulationen zu bremsen und die Nachfrage abzukühlen. In der Folge können sinkende Metall-preise die Gewinne beeinträchtigen. Der Restrukturierungsprozess in der Branche wird nach dem Merger von Baosteel und Wuhan Iron and Steel im vergangenen Jahr wohl anhalten. 2017 wird sicher auch die Schließung von Zombiefirmen in der Stahlbranche bringen.
„2017 drohen angesichts der schwächeren Nachfrage in und aus China sowie nachlassender Kapitalinvestitionen schwierige Phasen mit Extremrisiken.“
12 | ExportManager | Verkaufen Ausgabe 7 | 13. September 2017
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Steuerbetrug erhöht Risiken im EU-Elektronikhandel
Infolge von sogenannten Umsatzsteuerkarussellen haben sich seit Anfang 2016 die Zahlungsrisiken in der europäischen Informations und Kommunikationstechnikbranche (IKT) erheblich erhöht. Die Risikoanalysten des Kreditversicherers Atradius erwarten, dass von dem Betrugsmuster auch künftig Gefahren für Elektronikhändler ausgehen. Von 2015 auf 2016 nahmen bei Atradius die durch IKTUnternehmen in Mittel und Osteuropa verursachten Schadenszahlungen um mehr als das Vierfache zu.
Im vergangenen Jahr gingen Steuerbe-hörden und Staatsanwaltschaften in Mit-tel- und Osteuropa vermehrt gegen Händler von Unterhaltungselektronik bei Verdacht auf sogenannte Umsatzsteuer-karusselle vor. Das führte bei den betrof-fenen Unternehmen schnell zur Hand-lungs- und schließlich zur Zahlungs-unfähigkeit. Die zuletzt größten Fälle verzeichnete Atradius in Rumänien, Polen und der Tschechischen Republik. Dane-ben waren auch Firmen in Deutschland betroffen.
Striktes Vorgehen bereits im Verdachtsfall
Zu den häufig bereits im Verdachtsfall ein-geleiteten Schritten der Ermittler gehören der Stopp von Umsatzsteuerrückzahlun-gen, Pfändungen, das Einfrieren von Kon-ten oder die Untersuchungshaft von Mit-arbeitern. Dadurch ist die finanzielle Basis einer Firma oftmals massiv angegriffen – selbst wenn am Ende ein Freispruch erfolgt. Besonders heimtückisch für viele Unternehmen: Wird die Betrugsmasche professionell durchgeführt, ist es für sie
oft kaum zu erkennen, dass sie in ein sol-ches Karussell involviert sind. So kann innerhalb kürzester Zeit auch die Existenz von unwissentlich beteiligten Unterneh-men bedroht sein.
Steuerbetrüger nutzen Besonderheit im EURecht aus
Der Betrug mittels Umsatzsteuerkarussell wird durch eine Besonderheit im EU-
Recht ermöglicht: Demnach muss bei innergemeinschaftlichen, grenzüber-schreitenden Lieferungen innerhalb der Europäischen Union nicht wie sonst üblich der Verkäufer die Umsatzsteuer abführen, sondern der Erwerber beim Weiterverkauf der Ware innerhalb des eigenen Landes.
Betrüger nutzen diese Regelung vermehrt zur Steuerhinterziehung aus, insbeson-dere in Osteuropa. Dabei beziehen sie Wa-ren aus dem EU-Ausland zum Nettopreis ohne Umsatzsteueraufschlag. Die erwor-benen Waren verkaufen die Geschäftema-cher im Inland weiter. Bei den Weiterver-käufen weisen sie ihren ursprünglichen Nettoeinkaufspreis als Bruttoeinkaufs-preis, also inklusive Umsatzsteuer, aus. Auf den neuen, gefälschten Nettoein-kaufspreis geben sie einen geringen Preis-aufschlag und veräußern die Waren zuzüglich Umsatzsteuer. Später lassen sie sich dann vom Finanzamt die Umsatz-steuer erstatten, die sie beim Kauf auf-grund der Steuerrechtsbesonderheit jedoch gar nicht bezahlt haben. So erzie-len sie insgesamt einen Gewinn. Zur Ver-
Die IKT-Branche bietet aufgrund der Art ihrer Produkte viele Möglichkeiten für einen Steuerbetrug.
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Michael KarrenbergRegional Director Risk Services Germany, Central, North, East Europe & Russia/CIS, Atradius
michael.karrenberg@ atradius.com
13 | ExportManager | Verkaufen Ausgabe 7 | 13. September 2017➤
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tuschung dient neben Scheinrechnungen häufig auch ein komplexes Firmenge-flecht, in dem die Waren schnell und mehrfach den Eigentümer wechseln – stets mit Ausweis der Umsatzsteuer auf den Rechnungen, so dass es nach außen den Anschein eines normalen Handelsge-schäftes hat. Je schneller sich das Karus-sell dreht und je mehr Waren umgeschla-gen werden, desto lukrativer. Aus Sicht der Betrüger tritt der ideale Fall ein, wenn die Waren irgendwann wieder im EU-Aus-land landen und der Kreislauf erneut beginnen kann.
IKTBranche anfällig für die Betrugsmasche
Die IKT-Branche bietet aufgrund der Art ihrer Produkte viele Möglichkeiten für die-sen Steuerbetrug. So ist der logistische Aufwand zum An- und Verkauf von Mobil-telefonen, Bildschirmen, Festplatten, Tab-lets im Vergleich zu anderen Branchen re-lativ gering – auch beim Transport hoher Stückzahlen. Gleichzeitig sind die Innova-tionszyklen kurz, so dass die jeweiligen Modelle schnell weiterverkauft werden.
Worauf Elektronikhändler achten sollten
Einige Auffälligkeiten können auf ein Steuerkarussell hindeuten:
➤➤ Einkäufer sollten nach unserer Erfah-rung vorsichtig sein bei Angeboten, die deutlich unter dem üblichen Marktwert liegen, gerade wenn die
Waren vom Verkäufer als einmalige Gelegenheit oder Sonderposten deklariert werden.
➤➤ Beim Weiterverkauf sollte man vor-sichtig sein, wenn der Firmensitz des Käufers und der Lieferort in unter-schiedlichen Ländern liegen, wobei der Lieferort oft ein Lager eines exter-nen Logistikanbieters ist. Die Ware wird dort gegen Vorkasse oder Direkt-zahlung freigegeben und vom Käufer abgeholt – unter anderem, weil sich der Abnehmer so einer Prüfung durch die Kreditversicherung des Lieferan-ten entzieht, da in diesem Fall keine zu versichernde Forderung entsteht.
➤➤ Skeptisch sein sollte man auch bei Geschäftskontakten, die nicht persön-lich bekannt sind und als Vermittler für regelmäßig wechselnde Lieferanten oder Kunden auftreten.
Nichtsdestotrotz bleibt eine Verwicklung für die Unternehmer von außen oft schwierig zu erkennen.
IKTBranche steht vielfältigen Herausforderungen gegenüber
Neben den erhöhten Risiken durch Umsatzsteuerbetrug sieht sich die Bran-che weltweit erhöhtem Preisdruck und sinkenden Margen ausgesetzt. Besonders in gesättigten Märkten stehen die Unter-nehmen einer geringen Produktdifferen-zierung sowie wachsendem Wettbe-
werbs- und Veränderungsdruck durch die schnelle Weiterentwicklung von digitalen Produkten und Services gegenüber. Atra-dius bewertet das Ausfallrisiko für einen Lieferantenkredit bei allen Abnehmern im IKT-Bereich individuell auf Basis von Finanzkennzahlen und weiteren Daten.
Aktuell erhöhte Ausfallrisiken sehen wir als Kreditversicherer insgesamt bei Einzel-händlern, die keinen Onlinemarktplatz haben. Auch für Hardwaregroßhändler ergibt sich ein höheres Risiko, wenn ihre Logistik und ihre Services Schwächen aufweisen. Durch die relativ geringen Markteintrittsbarrieren können Aufträge dann schnell an andere Marktteilnehmer gehen. Auch Großeinkäufe von Modellen, deren Technik plötzlich überholt ist, kön-nen zum Risiko werden, wenn der Händler die Produkte nicht verkauft bekommt. Aufgrund des geringen Eigenkapitals droht dann schnell die Insolvenz. Derzeit positiv bewerten wir die Situation bei Anbietern von Steuerungselementen, Medizintechnik sowie Anbietern von Soft- und Hardware für die Automobilindustrie. Hier besteht aus unserer Sicht aktuell nur ein geringes Forderungsausfallrisiko.
„Neben den erhöhten Risiken durch Umsatzsteuerbetrug sieht sich die IKT-Branche weltweit erhöhtem Preisdruck und sinkenden Margen ausgesetzt.“
14 | ExportManager | Finanzieren Ausgabe 7 | 13. September 2017
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Investitionen mit öffentlicher Förderung
Nahezu jedes Unternehmen investiert in neue oder verbesserte Produkte, optimiert und digitalisiert seine Produktionsprozesse oder erschließt neue Märkte im In und Ausland. Öffentliche Fördermittel als Instrumente der Wirtschaftsförderung unterstützen die Unternehmen dabei, diese Ziele zu erreichen. Die Vielfalt der Fördermöglichkeiten ist groß, so dass in nahezu jedes Vorhaben eine Förderung einbezogen werden kann.
Für die Erweiterung der Produktionskapa-zitäten durch zusätzliche Maschinen, die Errichtung neuer Standorte oder den Aufbau einer Produktionsstätte im Aus-land stehen die KfW und die Förderinsti-tute der Bundesländer mit ihren Pro-grammkrediten bereit. Gefördert werden Investitionen in- und ausländischer Unter-nehmen in Deutschland sowie Vorhaben von Tochtergesellschaften deutscher
Unternehmen im Ausland. Gleichzeitig gibt es die Möglichkeit, den wachstums-bedingten Anstieg des Working-Capital-Bedarfs ebenfalls durch Fördermittel zu finanzieren.
Neben der Bereitstellung von günstigen Finanzierungen für klassische Investitio-nen gibt es weitere Unterstützung für die digitale Transformation und die Innovati-
onstätigkeit von Unternehmen. Die Digi-talisierung hält in unseren Alltag und in immer mehr Unternehmen Einzug. Indus-trie 4.0 ist allgegenwärtig und führt dazu, dass sich ganze Wertschöpfungsprozesse im Unternehmen verändern.
Um zukunftssicher aufgestellt zu sein und die eigene Wettbewerbsfähigkeit aus-bauen zu können, stehen Unternehmen
aller Branchen vor der Herausforderung, ihre Geschäftsmodelle und die strategi-sche Ausrichtung zu überdenken und dahingehend anzupassen.
Digitalisierungsprojekte bei großen Familienunternehmen im Fokus
Die aktuelle Studie der Deutschen Bank und des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) zur digitalen Aufstellung der größten Familienunternehmen in Deutschland zeigt, dass rund 60% der Befragten die Bedeutung der Digitalisie-rung für das eigene Unternehmen als hoch oder sehr hoch einschätzen. Aber nur weniger als die Hälfte der Unterneh-men bezeichnet sich selbst als dahinge-hend gut oder sehr gut aufgestellt (41%). Diese Lücke soll durch weitere Investitio-nen in die Digitalisierung geschlossen werden: Bis 2019 ist eine Ausweitung der Digitalisierungsinvestitionen auf durch-schnittlich etwa 3% des Umsatzes geplant.
Dazu passt: Erst kürzlich wurde die Inno-vationsförderung der KfW neu aufgestellt.
Öffentliche Fördermittel unterstützen die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Das kann zusätzliche Finanzierungsspielräume schaffen.
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➤➤ Unter innovativen Vorhaben sind wie bisher alle Projekte zu verstehen, die sich mit der Entwicklung von neuen oder verbesserten Produkten, Dienst-leistungen oder Prozessen befassen; neuerdings sind auch Auftragsent-wicklungen möglich.
➤➤ Innovative Unternehmen zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass Umsatz oder Mitarbeiterzahl in den vergangenen drei Jahren um durch-schnittlich mehr als 20% p.a. gestie-gen sind oder dass das Unternehmen in den vergangenen drei Jahren eine Innovationsförderung der EU oder vom Bund (z.B. Zuschüsse, Kredite oder Garantien) erhalten hat. Neben den genannten Kriterien gibt es wei-tere Möglichkeiten, sich für die Förde-rung zu qualifizieren; das Unterneh-men muss aber nur eines dieser Krite-rien erfüllen.
➤➤ Neuen Spielraum bietet der Förderan-satz für Digitalisierungsvorhaben: Ver-netzung interner Systeme, Optimie-rung von Schnittstellen, Einführung von Mensch-Maschine-Interaktion in der Produktion, Beseitigung von Medi-enbrüchen, Entwicklung produktbe-gleitender Apps, Entwicklung und
Implementierung von IT-/Datensi-cherheitskonzepten oder Konzepten für die Social-Media-Kommunikation sind nur einige Beispiele dafür, was in diesem Zusammenhang förderfähig ist.
Für innovative Unternehmen gilt sogar, dass sämtliche Investitionen und Betriebs-mittel (unabhängig von einem konkreten Innovations- oder Digitalisierungsprojekt) förderfähig sind. Besonders vorteilhaft wirkt sich hier das historisch niedrige Zinsniveau aus. Die Investitionen in die
Zukunft der Unternehmen rechnen sich am Ende umso schneller. Fehlen zur Umsetzung der Finanzierung Sicherhei-ten, ist es möglich, neben der reinen Fremdkapitalfinanzierung eine Haftungs-freistellung von bis zu 70% in die Finan-zierung zu integrieren.
Zusätzlich gibt es für innovative Unter-nehmen die Möglichkeit, für ihre Finan-zierung eine 50%-Garantie des Europäi-schen Investitionsfonds (EIF) zu erhalten. Das Programm unterstützt Unternehmen, die weniger als 500 Beschäftigte haben
und anhand einfacher Kriterien als inno-vativ eingestuft werden können. Dazu zählen unter anderem die Registrierung von Patenten oder Gebrauchsmustern innerhalb der vergangenen 24 Monate oder auch ein überdurchschnittlicher Auf-wand für Forschung und Entwicklung. Mit der EIF-Garantie können nicht vorhan-dene Sicherheiten kompensiert werden; die dadurch verbesserte Sicherheitenpo-sition kann sich zusätzlich positiv auf die Gesamtfinanzierung auswirken.
Neben den Fördermöglichkeiten rund um Expansion, Innovation und Digitalisierung halten KfW und Landesförderinstitute weitere Fördertöpfe für z.B. energieeffizi-ente Maßnahmen im Unternehmen be-reit. Interessant ist hierbei, dass neben günstigen Zinskonditionen zum Teil auch Tilgungszuschüsse von bis zu 17,5% mög-lich sind, wenn vorgegebene Effizienz-standards erreicht werden.
Wichtig ist, dass bei den meisten öffent-lich geförderten Krediten die Anträge vor dem Projektstart gestellt werden müssen. Ein rechtzeitiges Beratungsgespräch dient dazu, die Antragsmöglichkeiten zu sichern und zu dokumentieren.
Die Deutsche Bank hat für alle Fragen rund um öffentliche Fördermittel eigene Spezialisten, die für jeden Einzelfall prü-fen, welche Fördermittel für die individu-ellen Bedürfnisse ihrer Kunden am besten geeignet sind. Sie sind die Lotsen im För-derdschungel.
„Mit der EIF-Garantie können nicht vorhandene Sicherheiten kompensiert werden; die dadurch verbesserte Sicherheitenposition kann sich zusätzlich positiv auf die Gesamtfinanzierung auswirken.“
16 | ExportManager | Finanzieren Ausgabe 7 | 13. September 2017
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Bank-Payment-Obligation schafft neue Optionen
Als erstes Instrument zur Zahlungssicherung auf Basis eines digitalen Datenaustausches ist die BankPaymentObligation (BPO) bereits Trendsetter im digitalen Wandel des Auslandsgeschäfts. Durch die Finanzierbarkeit der BPO öffnen sich weitere Horizonte zur WorkingCapitalOptimierung, für eine effizientere Bereitstellung von Liquidität und flexiblere Geschäfts absprachen im Welthandel.
Der steigende Welthandel lässt auch die Anzahl der auf offene Rechnung abgewi-ckelten Handelstransaktionen in die Höhe schnellen – mit den bekannten Nachtei-len dieser Zahlungsmethode wie einer fehlenden Absicherung und Finanzierbar-keit. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach digitalen Lösungen für eine flexib-lere und effizientere Abwicklung von Handelsgeschäften. Die Bank-Payment-Obligation folgt diesem Trend und bietet neue Möglichkeiten.
Automatischer Datenabgleich zur Absicherung von Zahlungen
Als digitales Instrument zur Absicherung von Zahlungen im Auslandsgeschäft ver-wendet die BPO elektronische Handelsda-ten. Ein erfolgreicher automatischer Datenabgleich auf einer von SWIFT ange-botenen Plattform (SWIFT TSU) setzt ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen der Käuferbank an die Verkäuferbank in Kraft. Papierhafte Dokumente und die entsprechend aufwendigen Bearbei-tungsprozesse sind für eine BPO nicht mehr erforderlich.
Finanzierungen entlang der Wertschöpfungskette
Durch das unwiderrufliche Zahlungsver-sprechen der Käuferbank bietet die BPO über die Absicherung hinaus einen flexib-len Rahmen für Finanzierungen entlang der Lieferkette von Handelsunternehmen. Nachdem die Waren verschifft wurden
und die BPO wirksam geworden ist – also nach dem erfolgreichen Datenabgleich, ist eine Finanzierung zugunsten des Liefe-ranten möglich.
Diese kann entweder vom Käufer bei des-sen Bank in Auftrag gegeben werden (Finanzierung der Import-BPO), oder der Verkäufer beauftragt seine Bank mit der Finanzierung des Zahlungsversprechens (Finanzierung der Export-BPO). Hierbei stellt der Käufer dem Lieferanten seine Kreditbonität zur Verfügung, die Kreditli-nie des Lieferanten bleibt für die Finanzie-rung unberührt. Bei der Entscheidung, wer die Finanzierung der BPO bei seiner Bank beauftragt, sollten die Handelspart-ner unbedingt das unterschiedliche Zins-niveau der jeweiligen Länder im Blick haben.
Vorteile für beide: Exporteur und Importeur
Durch die Finanzierung der BPO kann der Verkäufer seinem Kunden ganz unkompli-ziert verlängerte Zahlungsziele einräu-men und im Gegenzug kurzfristig Liquidi-
tät erhalten – ohne eigene Kreditfazilitä-ten in Anspruch zu nehmen.
Gleichzeitig verbessert der Käufer durch das spätere Zahlungsziel seine Working-Capital-Situation, ohne dass sein Vertrags-partner dadurch Nachteile in Kauf neh-men muss. Damit festigt er die Geschäfts-beziehung zu seinem Lieferanten und stabilisiert so seine Supply-Chain.
Gelungene Premiere in der Praxis
Diese neue Finanzierungsmöglichkeit setzte die Commerzbank vor wenigen Monaten erstmals erfolgreich in der Praxis um – mit einem Exporteur aus Rheinland-Pfalz. Das mittelständische Unternehmen wickelt die Ausfuhren mit seinem Ver-tragspartner in der Türkei bereits seit län-gerem über BPOs ab. Die entsprechenden Export-BPOs eröffnete die türkische Bank zugunsten der deutschen Bank.
Um Aufträge von seinem türkischen Importpartner zu erhalten, hatte der deutsche Mittelständler längere Zah-lungsziele von neun Monaten akzeptiert
Sicherheit und Effizienz machen digitale Finanzie-
rungsinstrumente für Exporteure attraktiv.©
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Angela KollSpezialistin Trade & Supply Chain Finance, Commerzbank AG, Frankfurt am Main
Angela.Koll@ commerzbank.com
17 | ExportManager | Finanzieren Ausgabe 7 | 13. September 2017➤
– dennoch wollte er frühzeitig sein Geld bekommen. Die Lösung war bereits in der BPO enthalten: Er musste nur noch seine Bank beauftragen, erstmalig seine BPOs zu seinen Gunsten zu finanzieren. Was bei klassischen Akkreditiven ganz selbstver-ständlich zum Tagesgeschäft gehört, war bei BPOs eine Premiere – und sie ging rei-bungslos über die Bühne.
Eintritt in die SupplyChain FinanceWelt
Die erfolgreiche Finanzierungspremiere ist ein wichtiger Meilenstein bei der Etab-lierung der BPO – nicht nur als effizientes Trade-Finance-Instrument zur Zahlungs-sicherung, sondern auch als neue Option in der Supply-Chain-Finance. Zu den Ein-satzfeldern der BPO in diesem Bereich zählen sowohl die Optimierung des Wor-king Capitals als auch die Finanzierung entlang der Lieferkette. Zukünftig wird die BPO darüber hinaus als digitale Alter-native zur Vorauskasse und zur Finanzie-rung avalierter Wechsel zur Verfügung stehen.
Die „Standard Definitions for the Tech-niques of Supply Chain Finance“ – vom Global Supply Chain Finance Forum erstellt und im März 2016 erstmals veröf-fentlicht – definieren die BPO als „enab-ling framework for supply chain finance“: Damit erfolgte der Eintritt der BPO in die Supply-Chain-Finance-Welt.
In mehr und mehr Ländern verfügbar
Als eine der ersten Banken in Deutschland ging die Commerzbank bereits 2014 mit BPOs an den Start. Seitdem wachsen das Geschäftsvolumen und die Anzahl der Kunden aus Mittelstand, Großkunden und Multinationals kontinuierlich – sowohl innerhalb Europas als auch im Handel mit Asien.
2016 wurde in Großbritannien eine BPO-Transaktion mit einem italienischen Part-ner durchgeführt. Wenig später folgte die erste Transaktion mit der Industrial and Commercial Bank of China (ICBC), der Nr. 1 in der Volksrepublik. Und erst vor weni-gen Wochen ging die BPO in Österreich live.
Die Bank profitiert dabei von ihrem welt-weiten Netzwerk an Partnerbanken sowie ihrer ausgewiesenen Expertise im Außen-handel: So wickelt das Institut zurzeit 30% des deutschen Außenhandelsvolumens
ab. Als einer der Marktführer für BPOs wei-tet die Bank dieses innovative Angebot Zug um Zug auf weitere internationale Standorte aus.
Die Erfolgsstory geht weiter
Denn sowohl die Globalisierung als auch die Digitalisierung dürften auf absehbare Zeit zwei entscheidende Treiber der Wirt-schaft bleiben. Gleichzeitig erhöhen zunehmend politische Risiken den Bedarf an mehr Sicherheit bei Handelsgeschäf-ten. Die BPO setzt bei diesen Megatrends an.
Mit der BPO steht den Unternehmen eine attraktive Alternative zum Akkreditiv und vor allem zur offenen Rechnung zur Verfü-gung, die von der einfachen Absicherung
der Zahlung über die effiziente automati-sierte Abwicklung bis hin zur Möglichkeit der Finanzierung alle Anforderungen abdeckt. Damit ist die Bank-Payment-Obligation ein echtes Multitalent, dessen Erfolgsstory gerade erst beginnt.
Die BPO ist ein erster und wichtiger Schritt der digitalen Evolution im Außenhandel. Ein nächster Schritt könnte die Weiter-entwicklung des automatischen Daten-austauschs mit neuen Technologien wie Blockchain und Distributed-Ledger- Technology (DLT) sein. Die BPO selbst ist als Ergebnis dieses Datenaustausches zukunftssicher und wird sich als innovati-ves Instrument zur Zahlungsabsicherung und Finanzierung weiter am Markt etab-lieren.
„Mit der BPO steht den Unterneh- men eine attraktive Alternative zum Akkreditiv und vor allem zur offenen Rechnung zur Verfügung, die von der einfachen Absicherung der Zahlung über die effiziente automatisierte Abwicklung bis hin zur Möglichkeit der Finanzierung alle Anforderungen abdeckt.“
Die BPO in Kürze
Mit der BPO gibt es jetzt eine im Vergleich zum klassischen Akkreditiv wesentlich schlankere Möglichkeit, um die Nachteile der Lieferung auf offene Rechnung zu umgehen. Die BPO ist, ähnlich wie ein Akkreditiv, ein unwiderrufliches abstraktes Versprechen der Bank des Käufers an die Bank des Verkäufers, bei Fälligkeit der Rechnung die entsprechende Zahlung zu leis-ten.
Die Details der BPO-Abwicklung sind – wie bei Akkreditiven – genau geregelt: Dazu hat die Internationale Handelskammer (ICC) zusammen mit Vertretern aus der Industrie, internatio-nalem Bankwesen und SWIFT ein Regelwerk für eine einheitliche Marktpraxis sowie einen Industriestandard erstellt und verabschiedet. Die „Einheitlichen Richtlinien für Bank Payment Obligations“ (URBPO) traten im Juli 2013 in Kraft und sorgen seitdem weltweit für Klarheit bei Detailfragen sowie reibungslose Abläufe.
BPO-Erklärvideo auf YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=61uWbradQVU
Siehe auch: „Die Bank Payment Obligation (BPO) im Außenhandel“, ExportManager, Aus-gabe10, 2013, HIER.
Ausgabe 7 | 13. September 2017
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Preisklassen. Was muss ein guter Chefsessel können?
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07-08 | 2017
Alarmstufe EWas die Elektromobilität
für die Automobilzulieferer bedeutet
Richtig streitenZoffende Kollegen schaden dem Unternehmen – Chefs
sollten schnell handeln.
Richtig rasant Seit dem Ende der Sanktionen boomt die Wirtschaft im Iran –
deutsche Firmen profitieren.
Richtig ausstellenAuf Messen geht es nicht mehr
nur ums Verkaufen – der Auftritt muss zur Firma passen.
7,00 €CHF 9,50 B13894
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Freihandelsabkommen JEFTA tritt wohl 2019 in Kraft
Die Europäische Union und Japan haben sich Anfang Juli auf die Grundzüge eines Freihandelsabkommens geeinigt. Der Teufel steckt jedoch noch im Detail. Kritik an einem unzureichenden Umwelt und Verbraucherschutz sowie an außer gerichtlichen Streitbeilegungsverfahren wird auch gegenüber Japan laut. Bis 2019 sollten aber alle Hürden genommen sein. Dann sollen die Warenlieferungen in beide Richtungen kräftig steigen und den beteiligten Volkswirtschaften Auftrieb geben.
Seit dem 25. März 2013 haben die Euro-päische Union (EU) und Japan über ein umfassendes Freihandelsabkommen (FHA) und ein politisches Rahmenabkom-men (Strategic Partnership Agreement, SPA) verhandelt. JEFTA (Japan – EU Free Trade Agreement) soll in den Unterzeich-nerstaaten Zölle und andere Handels-hemmnisse abbauen, das Wirt-schaftswachstum beschleuni-gen und neue Arbeitsplätze schaffen.
Die Europäische Kom-mission geht davon aus, dass durch die schritt-weise Abschaffung der Zölle EU-Unternehmen jährlich Kosten in Höhe von bis zu 1 Mrd EUR ein-sparen können. Außerdem erwartet sie einen Anstieg der Exporte von verarbeiteten Nah-rungsmitteln nach Japan um 180%, was etwa 10 Mrd EUR/Jahr entspricht. Japan pro fitiert im Gegenzug unter anderem von Zollsenkungen für Industriegüter. Für japanische Personenfahrzeuge liegt
der Zolltarif in der EU derzeit bei 10%. Nach einer Übergangsfrist von sieben Jahren wird er auf null reduziert. Aller-dings sollen auch die Importschranken für europäische Autohersteller in Japan fallen.
Der Abbau sogenannter nichttarifärer Handelsschranken, unterschiedlicher Normen und Vorschriften, speziell im
Kraftfahrzeug- und Lebensmittelsektor, sowie ein besserer Zugang zu öffentli-chen Ausschreibungen in Japan sollen außerdem Exporte in beide Richtungen vereinfachen.
Insgesamt wird eine Steigerung der EU-Ausfuhren um 33% und der
japanischen Ausfuhren um 23% prognostiziert. Des Weiteren
könnten bis zu 420.000 zu-sätzliche Arbeitsplätze in der EU geschaffen werden, so die optimistischen Aus-sagen in Brüssel. Das Frei-handelsabkommen würde
ein Drittel der globalen Wirtschaftsleistung umfas-
sen. Darüber hinaus enthält es Verpflichtungen zu Sozial- und
Umweltstandards.
FHAStolperfallen
Hier entzündet sich der meiste Wider-stand in Europa. Kritiker meinen, dass europäische Verbraucher- und Umwelt-schutzstandards im Abkommen zu kurz
kämen. Abgelehnt werden auch die priva-ten Schiedsgerichte, vor denen Konzerne die Unterzeichnerstaaten verklagen könnten, wenn Gesetze ihre Profite schmälern.
In Japan müssen Parlament und Öffent-lichkeit außerdem noch vom Nutzen des Abkommens für Landwirtschaft und Automobilindustrie überzeugt werden. Hier droht in Zukunft – bisher ungewohnt – erheblicher Wettbewerb. Die Frage ist, ob sich Japan angesichts der Bedeutung der Automobilindustrie für die Beschäfti-gung wirklich auf eine Liberalisierung die-ser Branche innerhalb von sieben Jahren einlassen wird.
Stabile Wirtschaftsbeziehungen
Japan ist der zweitwichtigste Absatzmarkt für die EU in Asien. Rund 74.000 europäi-sche Firmen exportieren Waren im Wert von über 1 Mrd EUR nach Japan. Rund 600.000 Jobs hängen von diesem Handel ab. Circa 10% der japanischen Ausfuhren gehen in die EU.
Arne Mielken BA(Hons) MA MIEx (Grad)Senior Trade Specialist, Content (European Union), Amber Road
ArneMielken@ AmberRoad.com
© cbies/iStock/Thinkstock/Getty Images
Japan und die EU rücken im Handel näher
zusammen.
20 | ExportManager | Liefern Ausgabe 7 | 13. September 2017➤
Japan und Deutschland unterhalten seit über 150 Jahren diplomatische Beziehun-gen. Die Wirtschaftsbeziehungen zeich-nen sich durch eine hohe Stabilität aus. Beide Länder sind stark exportorientiert. 2015 lag das Handelsvolumen knapp über 37 Mrd EUR. Japan ist nach China Deutsch-lands wichtigster Handelspartner in Asien und ein kaufkräftiger Markt mit 127 Milli-onen Konsumenten. Andersherum ist Deutschland für Japan der wichtigste europäische Handelspartner. Während Japan für knapp 17 Mrd EUR Produkte aus Deutschland einführte, kamen für mehr als 22 Mrd EUR japanische Produkte auf den deutschen Markt.
Deutschland exportiert vor allem Pro-dukte der Maschinenbau-, pharmazeu-tischen und chemischen Industrie, der Medizintechnik und Agrarindustrie. Spe-ziell in technologisch anspruchsvollen und Nischenmärkten könnten deutsche Anbieter vom JEFTA profitieren. Vor allem im Bereich Industrie 4.0 ist Deutschland hochangesehen. Ein positives Momen-tum wird auch von den Olympischen Sommerspielen in Japan 2020 erwartet.
Japan ist eine rohstoffarme Nation, die Öl, Erze, Gas und Holz in großen Mengen aus dem Ausland importieren muss. Seit der Atomkatastrophe von Fukushima, nach der viele Kernreaktoren abgeschaltet wurden, sind die Importe im Energiesek-tor weiter gestiegen. Zugleich baut Japan seine Energieversorgung aus erneuer-baren Quellen wie Wind- und Solarkraft aus.
Bei Lebensmitteln ist das Bild uneinheit-lich. Japan kann zwar den Bedarf an Reis fast komplett mit eigener Produktion decken, bei Fleisch und Milchprodukten ist es aber auf Importe angewiesen. Bisher erhebt Japan hohe Zölle auf Agrar- und Lebensmittelimporte. Deutsche Anbieter rechnen sich daher gute Absatzchancen vor allem für Milchprodukte nach Ab-schluss des JEFTA aus.
Deutschland importiert aus Japan haupt-sächlich Fahrzeuge und Autoteile, Daten-verarbeitungsgeräte, Maschinen und Maschinenteile, chemische Erzeugnisse, elektrische, elektronische und optische Geräte.
Türöffner IT
Die Komplexität der japanischen Einfuhr- und Marktanforderungen überfordert viele KMUs. Internationale Softwarehäu-ser wie Amber Road bieten jedoch ausge-feilte Softwarelösungen an, die Unterneh-men bei der Feststellung der Dokumen-tenpflichten und Sonderanforderungen,
der Erstellung der notwendigen Export- und Importdokumente und beim Doku-mentenmanagement unterstützen. Sie helfen bei der Produktklassifizierung und Identifizierung der korrekten Zolltarife. Sie assistieren beim Erstellen und Verwal-ten von Ursprungszeugnissen. Und für den Export von Dual-Use-Gütern bieten sie Unterstützung bei der Einrichtung rechtskonformer Exportkontrollprozesse.
Die Software vereinfacht Preisvergleiche auf Landed-Cost-Basis und hilft bei der Festlegung optimaler Lieferbedingun-gen. Sie erhöht das Bewusstsein für Zoll-vorteile oder Quotenbeschränkungen und öffnet die Augen für neue Handels-möglichkeiten. Sie reduziert Trade-Com-pliance-Risiken, spart Zeit gegenüber manuellen Recherchen und steigert Supply-Chain-Management-Effizienz und -Transparenz.
Die Amber-Road-Global-Trade-Manage-ment-Lösungen basieren auf einer umfas-senden, tagesaktuellen Datenbank. Mit Inkrafttreten des JEFTA werden die neuen Zolltarife und andere zolltechnische Anforderungen automatisch ins System gespeist. So können Kunden sofort von den Vorteilen des Freihandelsabkom-mens in Form von niedrigeren Zollabga-ben und Gebühren profitieren.
Fazit
Die verbleibende Zeit bis 2019 ist kurz. Das Inkrafttreten des JEFTA eröffnet neue
Absatzchancen für deutsche KMUs. Es wird aber in vielen Marktsegmenten keine komplette Zollfreiheit bringen. Der stu-fenweise Abbau der Zollschranken über mehrere Jahre und komplexe Ursprungs-regeln stellen hohe Ansprüche an die Unternehmen.
Letztere sollten dies als Chance sehen und rechtzeitig eine durchgehende Digitali-sierung ihrer Exportprozesse in Angriff nehmen. Diese bringt nicht nur mehr Effi-zienz beim Ausschöpfen von Präferenzab-kommen. Informationen können gezielt ausgewertet werden. Vor allem kann die Zusammenarbeit mit den Handelspart-nern, Zollbehörden und Verzollungspart-nern transparenter, durchgängiger und kostengünstiger gestaltet werden.
Stimmen Sie die Supply-Chain-Digitalisie-rung mit Ihren Logistikdienstleistern ab! Nutzen Sie Effizienzsteigerungen! Dabei können cloudbasierte IT-Lösungen für Zollprozesse sowie die Integration mit bestehenden Systemen eine wichtige Rolle spielen (siehe den Beitrag „Korrekte Anwendung von Präferenzabkommen“ im ExportManager vom 14. Juni 2017, Seite 16, HIER).
Quellen: eu.europa.com; Statistisches Bundesamt,
Wiesbaden; Auswärtiges Amt.
„Das Inkrafttreten des JEFTA eröffnet neue Absatzchancen für deutsche KMUs. Der stufenweise Abbau der Zollschranken über mehrere Jahre und komplexe Ursprungsregeln stellen hohe Ansprüche an die Unternehmen.“
Ausgabe 7 | 13. September 2017
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22 | ExportManager | Liefern Ausgabe 7 | 13. September 2017➤
Digitalisierung in der Logistik
Plattformen, die Algorithmen zur Auswahl von Angebotsoptionen einsetzen, entstehen in verschiedenen Bereichen des Auslands geschäfts. Das Angebot reicht von Fintechs zur dynamischen Diskontierung von Lieferantenforderungen über Legal Techs zur standardisierten Auswahl von Bestandteilen von Liefer und Versicherungsverträgen bis hin zu Anbietern von Speditions leistungen wie FreightHub.
Gerade im Speditionsgeschäft kommt es auf Zuverlässigkeit, Rechts- und Verfah-renssicherheit, Diskretion gegenüber Mit-bewerbern und den Schutz der Daten an – auf den ersten Blick kein leichtes Feld für die Anbieter standardisierter Portale. Doch in Verbindung mit erfahrenen Spe-ditionskaufleuten hat sich das Start-up FreightHub der Aufgabe gestellt, Spediti-onslösungen „auf Knopfdruck“, aber auch mit viel Kompetenz im Einzelfall, anzubie-ten. Immerhin sind 2016 weltweit etwa 130 Mio TEU Seefracht umgeschlagen worden.
Im Gespräch mit dem ExportManager berichtet Ferry Heilemann, CEO der „digi-talen Spedition“ FreightHub, von einer dreistelligen Zahl von Kunden, die zumeist aus dem E-Commerce kommen und für die das Unternehmen zunächst Seefrach-ten von Asien nach Deutschland durchge-führt hat. Inzwischen kommen Luftfracht und Lieferung in die Gegenrichtung dazu. Auch Amazon, über deren Fulfillment-Ser-vice (FBA) viele Kunden ihre Lieferungen abwickeln, kann direkt und richtlinien-konform beliefert werden. Vertreten sind
vor allem Onlinehändler von Möbeln und Mode, aber es kommen auch Industrieun-ternehmen aus dem Mittelstand hinzu, die beispielsweise Stahllieferungen von FreightHub durchführen lassen.
Flexible Wahl zwischen Dauer und Kosten der Lieferung
Das Unternehmen bucht dazu eigene Frachtvolumina zu festen Raten bei ver-
schiedenen Carriern, die dann entspre-chend dem Buchungsaufkommen abge-rufen werden. Zur Vorhersage der Buchungsmengen nutzt FreightHub die bisherigen Erfahrungswerte, auch wenn diese aufgrund der kurzen Präsenz am Markt und der dynamischen Entwicklung des Buchungsaufkommens nur begrenzte Aussagekraft über den Gesamtmarkt haben. FreightHub geht nach Aussage des CCOs des Unternehmens, Michael
Wax, sehr verantwortungsvoll mit den Daten der Kunden um. Er betont die Bedeutung der Transparenz und Visibilität des gesamten Lieferprozesses. Vor allem die Nachlaufoptionen und -kosten wer-den in der Angebotsauswahl sichtbar. Der Kunde kann dann „entscheiden, was ihm wichtiger ist: Zeit oder Geld“, illustriert Wax die Wahlmöglichkeiten.
Speditionserfahrung erforderlich
Mit Blick auf die weitere Entwicklung der Logistik geht Wax davon aus, dass sich verschiedene Plattformen am Markt etab-lieren können und auch weiterhin Spezi-alanbieter ihren Platz finden. FreightHub sieht seine Stärke insbesondere in der Zuverlässigkeit und Schnelligkeit sowie in der professionellen Abwicklung von Spe-zialfällen. Da die meisten Lieferungen weitgehend automatisch erfolgen, kön-nen sich die Spezialisten um Fälle küm-mern, in denen besondere Speditionser-fahrung gefragt ist. Derzeit entfällt jeweils ein Drittel der 50 Mitarbeiter auf Soft-wareentwicklung, Verkauf und die opera-tive Abwicklung der Lieferungen.
Digitale Plattformen wollen die Buchung von Logistikdienstleistungen transparenter machen.
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Gunther SchillingLeitender Redakteur ExportManager, FRANKFURT BUSINESS MEDIA
gunther.schilling@ frankfurtbm.com
23 | ExportManager | Liefern Ausgabe 7 | 13. September 2017
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Neue Endverbleibsdokumente
Zum 1. August 2017 sind nun auch für DualUseGüter neue EUCs (EndUserCertificates) veröffentlicht worden. Die neuen EUC Formulare führen zu anderen Anforderungen als bisher; so werden etwa Händler jetzt häufiger verpflichtet sein, eine Liste ihrer voraussichtlichen Kunden vorzulegen. Welche Bedeutung haben die neuen Endverbleibsdokumente darüber hinaus für exportierende Unternehmen? Und was wird sich aufgrund der Neufassung ändern?
Ausgangsfall 1
D in Deutschland möchte eine nicht gelis-tete Maschine an V in den VAE (Dubai) lie-fern. Zusätzlich sollen an V mehrere Güter separat geliefert werden, die nur auf dem Iran-Anhang VII B gelistet sind, so dass sie nur für den Handel mit dem Iran geneh-migungspflichtig sind. Was kann D unter-nehmen, um zu verhindern, dass diese Güter in den Iran weitergeliefert werden? Seine Nachfragen ergeben, dass V Händ-ler ist, derzeit noch ohne Kenntnis, wer der Endverwender sein wird.
Ausgangsfall 2
D in Deutschland handelt weltweit mit gelisteten Gütern. Dabei beliefert er per-manent zehn Kunden in verschiedenen Ländern. Wie kann er sich das Genehmi-gungsverfahren erleichtern? Und welches EUC sollte D jetzt nehmen?
Neue EUCBekanntmachung
Zum 1. August 2017 hat das BAFA eine neue Bekanntmachung zu EUCs für Dual-
Use-Güter veröffentlicht; diese tritt mit sofortiger Wirkung an die Stelle der frühe-ren Bekanntmachung vom 12. Februar 2002. Für die neuen Dual-Use-EUCs gibt es eine Übergangsfrist bis 31. März 2018 – bis dahin werden noch die alten EUCs akzeptiert. Wegen Rüstungsgütern vgl. die BAFA-Bekanntmachung vom 31. März
2016, die mit Wirkung ab 18. Mai 2016 neue EUCs vorsah. Nach wie vor ist es so, dass ein EUC für ein Antragsverfahren beim BAFA nur dann erforderlich ist, wenn es sich um gelistete Güter handelt (vgl. Art. 9 Abs. 2 Dual-Use-VO, § 21 Abs. 2 AWV). Bei der Inanspruchnahme einer All-gemeingenehmigung entfällt die Vorlage
eines EUCs, da in diesen Fällen kein Antragsverfahren durchgeführt wird. Allerdings würden wir aufgrund unserer Beratungspraxis dazu raten, auch in sons-tigen sensitiven Situationen auf der Vor-lage eines EUCs zu bestehen, auch wenn dies für das BAFA nicht zwingend erfor-derlich ist.
Insgesamt neun neue EUCs sind vorgesehen
Für Rüstungsgüter sind dies die EUCs A1 (Rüstungsgüter), A2 (Scharfschützen-gewehre etc.), A3 (Kriegswaffen, außer KLW = kleine und leichte Waffen) und A4 (KLW). Für Dual-Use-Güter geht es um fol-gende EUCs: C1 (Ausfuhr und Verbrin-gung von gelisteten Dual-Use-Gütern), C2 (Händler-EUC für Globalgenehmigung bei gelisteten Dual-Use-Gütern), C3 (für Güter, die in der Anti-Folter-VO 1236/2005 gelistet sind), C 4 (für Güter, die in Iran-Anhang I VO 267/2012 gelistet sind) und C5 (für Güter, die in Iran-Anhang II gelistet sind). Zusätzlich gibt es noch ein separa-tes EUC für Güter nach Anhang II der Russ-land-VO 833/2014. Alle sind modular auf-Bei Lieferungen nach Dubai sollten Vorkehrungen gegen eine Weiterlieferung in den Iran getroffen werden.
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PD Dr. Harald HohmannRechtsanwalt,Hohmann Rechtsanwälte
info@hohmann rechtsanwaelte.com
24 | ExportManager | Liefern Ausgabe 7 | 13. September 2017
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gebaut, wobei nicht zwingend alle Sektio-nen ausgefüllt werden müssen, wenn sie nicht zutreffen. Bei dem wichtigen neuen Formblatt C1 geht es um folgende Abschnitte: A – Parteien, B – Güter, C – Bestimmungsort, D – Endverwendung, E – Verpflichtungserklärung bzgl. Gütern/Software, F – Verpflichtungserklärung bzgl. Technologie. Gleichzeitig ist eine Ausfüllanleitung in Englisch (Manual on Completion of German EUCs) auf der BAFA-Homepage veröffentlicht worden, dem sich folgende Hinweise entnehmen lassen:
➤➤ Das EUC muss ab sofort „immer im Ori-ginal dem BAFA vorgelegt werden“. Konkret soll dies heißen, dass es aus-reicht, das EUC elektronisch über ELANK2 beim BAFA einzureichen und das Original in Papierform aufzube-wahren, da es u.U. nachgefordert wer-den kann.
➤➤ Das EUC muss grundsätzlich vom End-verwender ausgefüllt werden; nur not-falls kann es auch vom Kunden (dem Vertragspartner oder ersten Güter-empfänger) ausgefüllt werden.
➤➤ Es muss in Deutsch oder Englisch aus-gefüllt werden; sofern es in einer anderen Sprache ausgefüllt wird, muss eine beglaubigte Übersetzung beige-fügt sein.
➤➤ Es können mehrere Unterschriften unter den einzelnen Abschnitten erforderlich sein; eine digitale Unter-schrift wird nicht akzeptiert.
➤➤ Die Muster werden erstmals in einer Version auf der BAFA-Homepage
bereitgestellt, so dass sie sofort ausge-füllt werden können.
➤➤ Allerdings werden keine Änderungen oder Ergänzungen mehr akzeptiert.
Lösung von Ausgangsfall 1
D hat hier ein vitales Interesse daran, dass es nicht zu einer Weiterlieferung durch V in den Iran kommt. Sonst würde eine ungenehmigte Ausfuhr vorliegen, für die D im Zweifel ebenfalls strafbar sein könnte (wegen Mittäterschaft oder Beihilfe). Da die VAE zu den bekanntesten Umge-hungsländern für den Iran gehören, sind bei VAE-Geschäften dringend Vorkehrun-gen gegen eine Weiterleitung in den Iran erforderlich.
Es empfiehlt sich von daher, bei jedem VAE-Geschäft eine Iran-Prüfung anzuhän-gen, um herauszufinden, ob für den Fall einer Weiterlieferung in den Iran eine Genehmigungspflicht oder gar ein Aus-fuhrverbot droht. Wenn dies der Fall ist, müssen zwei Schritte erfolgen: (1) Maß-nahmen gegen die Weiterlieferung, (2) Information an den Kunden über die dro-hende Genehmigungspflicht beim Iran-Geschäft.
Als Maßnahme zur Verhinderung der Wei-terlieferung bietet sich das EUC an, und zwar zur Absicherung von D. Konkret müsste sich dann D erkundigen, ob V Händler oder Endverwender ist. Sollte V Händler sein ohne Kenntnis, wer der End-verwender ist, hätte D das bisherige EUC-
Formblatt Anhang 9 (für Händler) neh-men müssen. Dort hätte dann sein Kunde V erklären müssen, was der Endverwen-dungszweck ist und ob die Güter in den VAE verbleiben oder ob sie in einem ande-ren Land verwendet werden sollen. Wenn dieses Endbestimmungsland der Iran wäre, müsste D sofort reagieren und erst eine Ausfuhrgenehmigung des BAFA für diese Lieferung in den Iran über V bean-tragen, bevor er diese Güter an V liefert.
Zusätzlich hätte es bisher die Möglichkeit gegeben, eine verschärfte Variante des EUCs Anlage 9 vorzulegen, wenn das Risiko sensitiver Weiterlieferungen sehr hoch ist; hier bietet sich z.B. an, das EUC um eine Schadensersatzpflicht zu ergän-zen.
Heute müsste D hierfür, zumindest wenn es um einen Genehmigungsantrag für gelistete Dual-Use-Güter oder für Iran-Anhang-VII-B-Güter geht, das neue Form-blatt C1 oder C2 nehmen. Gleiches gilt, wenn es um eine Maßnahme der internen Absicherung geht. (Wenn es allein um Anhang-VII-B-Güter geht, besteht im Zweifel Formfreiheit für das EUC). Von der Überschrift her passend wäre das C1; allerdings fehlt hier (anders als bei mehre-ren EUCs für Rüstungsgüter) ein „Trader Statement“. Das BAFA geht daher in dieser Situation davon aus, dass hierfür das C2 genommen werden soll, obwohl die Überschrift („Trader EUC for global licen-ses/multi-destination licenses for dual-use items“) auf den ersten Blick nicht zu
passen scheint. Wenn der Endverwender nicht bekannt und der Kunde Händler ist, soll das C2 genommen werden, weil es die Händlersituation genauer erfassen kann. Der Händler würde sich im Abschnitt A als „Kunde“ eintragen, im Abschnitt C würde er als Endbestimmungsort den Ort des Händlers angeben und in Abschnitt D den voraussichtlichen Endverwendungs-zweck. Ob jetzt die Verpflichtungserklä-rung nach Abschnitt E oder F ausgefüllt werden muss, hängt von Folgendem ab:
Sind sowohl das Gut als auch das voraus-sichtliche Bestimmungsland sensitiv, wird das BAFA (zumindest für einen Genehmi-gungsantrag) eine Liste der (voraussichtli-chen) Endverwender verlangen; dann geht es um die Verpflichtungserklärung nach Abschnitt E. Sind weder das Gut noch die Bestimmungsländer sensitiv, geht es um die Verpflichtungserklärung nach Abschnitt F. Da es hier um eine Wei-terlieferung in den Iran geht und das Gut im Zweifel kritisch ist, dürfte eine Liste der voraussichtlichen Endverwender erfor-derlich werden. Da dieses Formblatt nicht geändert werden darf, müsste eine Scha-densersatzverpflichtung separat geregelt werden, unter Bezugnahme auf dieses EUC.
Lösung Ausgangsfall 2
Hier sollte D eine SAG (Sammelausfuhrge-nehmigung) beantragen. Dann kann er diese zehn Stammkunden, die vom BAFA auf ihre Zuverlässigkeit hin geprüft wor-
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den sind, beliefern. Als EUC kann er hier-für das Formular C2 nehmen, das von sei-nen zehn Stammkunden ausgefüllt und unterzeichnet werden muss. Falls in der Verpflichtungserklärung auf eine Liste der Endverwender verzichtet wird, geht es um Abschnitt F, und dann ist die zentrale Verpflichtung, dass nur an vertrauenswür-dige Endkunden geliefert werden darf, die entsprechende Verpflichtungen aus diesem EUC anerkennen. Ob eine End-kundenliste erforderlich ist oder nicht, ist eine Frage des Einzelfalls; in Zweifelsfällen kann sich der Antragsteller im Vorfeld an das zuständige BAFA-Referat 223 wen-den.
Resümee
Der Schutz vor sensitiven Weiterlieferun-gen wird weiter ein wichtiges Anliegen der Exportwirtschaft bleiben. Hier erfüllt das EUC eine wichtige Funktion, in der Praxis auch dann, wenn es nicht nur für die vom BAFA vorgeschriebenen Fälle ein-gesetzt wird, sondern auch für weitere Fälle zur eigenen Absicherung. Auch für diese Fälle sollte immer nur das jeweils zuständige BAFA-Formblatt verwendet werden. Seit August 2017 ist die Anzahl der EUC-Formblätter drastisch reduziert worden. Dafür ist das Ausfüllen des modu-laren Formblatts etwas komplizierter geworden, vor allem dann, wenn der Endverwender noch nicht bekannt ist und das zuständige EUC-Formblatt (wie das C1) keine spezielle Händlerverpflichtung hat. Auf Händler, für die im Zweifel das C2
genutzt werden soll, wird künftig häufig die Pflicht zukommen, eine Liste ihrer voraussichtlichen Kunden vorzulegen, wenn es um gelistete Güter geht. Durch die Nutzung des EUCs könnte sich ver-deutlichen, dass in ein sensitives Land weitergeliefert werden soll; dann muss der Exporteur zusätzliche Schritte ergrei-fen (vgl. Fall 1). Sollte das Risiko einer sen-
sitiven Weiterlieferung sehr hoch bleiben, würden sich vertragliche Lösungen (auf-bauend auf dem EUC) empfehlen, wie ein EUC-Agreement oder ein Vertrag zur Risi-koweitergabe, mit dem einzelne Risiken in strafrechtlich relevanter Weise und mit Schadensersatzverpflichtungen auf den Kunden übertragen werden. Sorgen Sie immer für eine sichere Lieferkette!
Wegen aktueller Hinweise zum EUExportrecht vgl. auch HIER. Zum 15jährigen Jubiläum der Kanzlei Hohmann Rechtsanwälte ist ein Sonderheft des ExportManagers erschienen, in dem 26 Beiträge der Kanzlei nachgedruckt worden sind. Dieses Sonderheft kann per Mail angefordert werden bei: info@hohmannrechtsanwaelte.com.
„EUCs sollten auch zur internen Ab-sicherung bei potentiell sensitiven Exporten genutzt werden; durch die erreichte Transparenz kann der Exporteur dann ent sprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.“
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Effiziente Compliancesysteme zahlen sich aus
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Mai 2017 (Urteil 1 StR 265/16) bestätigt, dass effiziente Compliancemanagementsysteme im Rahmen eines Bußgeldverfahrens gegen ein Unternehmen positiv zu bewerten sind. Neu ist die deutliche Aussage, dass ein effizientes Compliancesystem die Geldbuße unmittelbar reduzieren kann. Bei einem Verstoß wirkt es wie eine Art „Haftpflichtversicherung“, die einen Teil des finanziellen Schadens kompensiert.
Hintergrund des Urteils
In dem Urteil ging es um ein Rüstungsge-schäft im Jahr 2001, bei dem rechtswid-rige Provisionszahlungen geflossen sind. Neben der Verurteilung des Angeklagten wegen Steuerhinterziehung wurde auch gegen das Unternehmen nach § 30 OWiG eine Geldbuße festgesetzt. Der BGH hat das Verfahren in Bezug auf die Unterneh-mensgeldbuße an das LG München I zurückverwiesen. Für die neue Bemes-sung der Geldbuße hat der BGH Vorgaben gemacht, wonach effiziente Compliance-systeme zu berücksichtigen sind.
Entscheidende Aussage des BGH
Der BGH führt zur Höhe der Geldbuße gegen das beteiligte Unternehmen aus: „Für die Bemessung der Geldbuße ist zudem von Bedeutung, inwieweit [das Unternehmen seiner] Pflicht, Rechtsver-letzungen aus der Sphäre des Unterneh-mens zu unterbinden, genügt und ein effizientes Compliancemanagement ins-talliert hat, das auf die Vermeidung von Rechtsverstößen ausgelegt sein muss
[…]. Dabei kann auch eine Rolle spielen, ob [das Unternehmen] in der Folge des Verfahrens entsprechende Regelungen optimiert und [seine] betriebsinternen Abläufe so gestaltet hat, dass vergleich-bare Normverletzungen zukünftig jeden-falls deutlich erschwert werden.“
Damit stellt der BGH klar, was in der Ver-gangenheit teilweise von Staatsanwälten bezweifelt wurde: Ein wirksames Compli-ancemanagementsystem (CMS) ist bei einem Verfahren gegen ein Unternehmen bußgeldmindernd zu berücksichtigen.
Insbesondere der präventive Aufbau eines effizienten CMS zahlt sich für Unter-nehmen aus. Überspitzt formuliert: Der BGH hat mit dem Urteil festgestellt, dass ein präventiv aufgebautes und effizientes Compliancemanagementsystem bei einem Verstoß wie eine Art „Haftpflicht-versicherung“ wirkt, die den finanziellen Schaden für das Unternehmen in Grenzen halten kann.
Zwar kann auch noch die nachträgliche Verbesserung des Compliancesystems
während eines Straf- oder Bußgeldver-fahrens helfen. Die Verbesserung im Rah-men eines laufenden Verfahrens ist jedoch wesentlich herausfordernder und bindet die Ressourcen Personal und Zeit deutlich mehr, weil Behörden häufig Auf-lagen und Fristen für die Fertigstellung vorgeben.
Was der BGH mit der nachträglichen Ver-besserung im Zweifel jedoch nicht beloh-nen wollte, ist der Aufbau eines Compli-ancesystems „von 0 auf 100“. Wenn ein Unternehmen vor einem Verstoß über gar keine Compliancesysteme verfügte, wirkt die nachträgliche Einführung eher nicht bußgeldmindernd. Die nachträgliche Ver-besserung bezieht sich auf Lücken in einem bereits bestehenden CMS, die durch den Verstoß aufgedeckt und wäh-rend des Verfahrens geschlossen werden. Die erstmalige Beschäftigung mit Compli-ance nach einem Verstoß, nur um die Geldbuße zu verringern, wäre weder authentisch noch integer und damit im Zweifel auch keine geeignete Grundlage für eine Bußgeldminderung.
Dirk HagemannTrade Compliance Consultant und Rechtsanwalt, Hagemann Trade Compliance Consulting(www.hagemanntcc.eu)
dh@hagemanntcc.eu
Red Flag zur Verhinderung von
Verstößen – Wer die interne
Exportkontrolle im Griff hat,
profitiert im Ernstfall.
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27 | ExportManager | Liefern Ausgabe 7 | 13. September 2017➤
BGH Urteil gilt auch für Trade ComplianceManagementSysteme
Auch wenn dem Urteil ein Fehlverhalten im Steuerrecht zugrunde lag, sind die grundsätzlichen Ausführungen des BGH zu effizienten Compliancesystemen auch auf Verstöße gegen andere Vorschriften anzuwenden. Somit auch auf Verstöße gegen Außenwirtschaftsrecht, Handels-embargos, Finanzsanktionen, Exportkon-trolle und Zollrecht.
Übertragen auf den internationalen Han-del, müssen Unternehmen daher effizi-ente Trade-Compliance-Management-Systeme (TCMS) installieren. Die bußgeld-mindernde Wirkung effizienter TCMS ist im Außenwirtschaftsrecht vor allem bei fahrlässig ungenehmigten Ausfuhren genehmigungspflichtiger Güter von Bedeutung. Dieser – in der Praxis regel-mäßig vorkommende – Verstoß ist nicht vom Anwendungsbereich der strafbefrei-enden Selbstanzeige nach § 22 Abs. 4 AWG erfasst. Das heißt, dass bei einer ungenehmigten Ausfuhr in der Regel ein Bußgeld nach § 30 OWiG (oder eine Ein-ziehung nach § 29a OWiG) gegen das Unternehmen verhängt wird.
Genau in diesem Fall kann ein effizientes TCMS einen Milderungsgrund darstellen, der die Geldbuße reduziert. Effizient heißt nicht, dass Verstöße aus dem Unterneh-men zu 100% vermieden werden. Trotz effizienter Compliancesysteme kommt es in der Praxis zu Verstößen. Die Aufgaben
eines effizienten Compliancesystems sind vielmehr (1.) die deutliche Reduzierung der Wahrscheinlichkeit, dass es zu Verstö-ßen kommt, (2.) die Aufdeckung von Ver-stößen und (3.) die geeignete (auch arbeitsrechtliche) Reaktion auf einen Ver-stoß und die daraus abgeleiteten Verbes-serungen des Compliancesystems.
Ob die bußgeldmindernde Wirkung eines effizienten TCMS auch bei einer Einzie-hung nach § 29a OWiG (früher „Verfall“) gilt, geht aus dem BGH-Urteil nicht ein-deutig hervor. Der BGH hat seine Äuße-rungen jedoch nicht ausdrücklich auf den Ahndungsteil der Geldbuße nach § 30 OWiG beschränkt. Da sich die bußgeld-mindernde Wirkung bei § 30 OWiG somit im Zweifel auch auf den Abschöpfungsteil erstreckt, müsste das Gleiche wohl auch bei § 29a OWiG gelten, der ausschließlich eine Abschöpfung vorsieht (ohne zusätz-liche Ahndung).
Bestandteile eines effizienten TradeComplianceManagementSystems
Zu den Anforderungen an ein TCMS gehö-ren für jedes Unternehmen mindestens:
➤➤ eine geeignete Trade-Compliance-Aufbauorganisation,
➤➤ individuelle Trade-Compliance-Pro-zesse, die bereichs- und abteilungs-übergreifend abgestimmt und durch automatisierte Softwarelösungen unterstützt werden,
➤➤ unternehmensweit ausgerollte Hand-bücher und Arbeitsanweisungen für
Exportkontrolle, Zoll und Außenwirt-schaftsrecht.
Die Standards und Best Practices für inter-national tätige Unternehmen und Konzer-ne beinhalten darüber hinaus mindestens:
➤➤ deutlich kommuniziertes Compliance-bekenntnis der Geschäftsführung, dass im Unternehmen eine gesetzes-treue und werteorientierte Kultur be-steht und dass Verstöße gegen gesetz-liche oder interne (Außenhandels-)Vorschriften nicht toleriert werden,
➤➤ klare Trade-Compliance-Aufgaben, -Rollen, -Kompetenzen, -Verantwort-lichkeiten, -Kontrollen und -Kommuni-kationswege nach dem Three-Lines-of-Defense-Modell,
➤➤ transparente Delegations- und Eskala-tionsregeln,
➤➤ Notfallprozesse,➤➤ bereichs- und abteilungsübergreifen-
de Trade-Compliance-Komitees,➤➤ Schulungen aller Mitarbeiter,➤➤ Reporting,➤➤ regelmäßiges Monitoring der Ge-
schäftsvorfälle auf Einhaltung der gesetzlichen und internen Außenhan-delsvorschriften.
Zur IT: Im besten Fall ist die Trade-Compli-ance-Software voll in das ERP-System integriert und bildet einen geschlossenen Workflow von Auftragseingang bis Liefe-rung. Auch in Ordnung ist eine geson-derte Trade-Compliance-Software, die über eine Schnittstelle mit dem ERP-Sys-tem kommuniziert und sich automatisch
die relevanten Güter- und Personendaten aus dem ERP für die Prüfung zieht, z.B. die Kunden- und Lieferantendaten für das Sanktionslistenscreening. Auch so ist ein automatisierter Workflow sichergestellt.
Insbesondere für international agierende mittelständische Unternehmen gilt je-doch: Im Zweifel nicht mehr ausreichend sind Softwarelösungen, die rein manuell genutzt werden, ohne automatische Schnittstelle zum ERP-System. Beispiel hierfür kann das manuelle Sanktionslisten-screening auf den frei zugänglichen Scree-ningwebsites der EU, der deutschen Jus-tizverwaltung oder der US-Behörde OFAC sein. Bei diesem Verfahren werden z.B. die Kunden- und Lieferantendaten lediglich manuell durch Copy & Paste gegen die Sanktionslisten geprüft. Käme es hier zu einem Verstoß, würde ein solches manuel-les Screening wohl nicht mehr als effizient im Sinne des BGH-Urteils gelten.
Resümee
Unternehmen, die noch über gar kein Trade-Compliance-Management System (TCMS) verfügen, sollten die elementaren Grundlagen implementieren. Unterneh-men, die bereits über die TCMS-Grundla-gen verfügen, sollten ihr TCMS weiter ver-bessern. Und Unternehmen, die schon über ein umfassendes und effizientes TCMS verfügen, sollten mit der Transfor-mation hin zu einer integren Organisation beginnen. Der BGH hat mit seinem Urteil bestätigt: Es lohnt sich.
28 | ExportManager Ausgabe 7 | 13. Sep. 2017
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