Exposé Obere Holtener Straße Stand 30062015...Susanne Roddeck Tel.: 0203 / 283-2048 Am Burgacker 3...

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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Exposé-Inhaltes wird trotz aller Sorgfalt jede Haftung ausgeschlossen. (Stand: 30.06.2015) - 1 - IMD Immobilien-Management Exposé Grundstücke für Wohnbauflächen Obere Holtener Straße in Duisburg-Röttgersbach .............

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  • Für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Exposé-Inhaltes wird trotz aller Sorgfalt jede Haftung ausgeschlossen. (Stand: 30.06.2015) - 1 -

    IMD Immobilien-Management

    Exposé

    Grundstücke für Wohnbauflächen

    Obere Holtener Straße

    in Duisburg-Röttgersbach

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    Inhaltsverzeichnis

    Bezeichnung Seite

    Obere Holtener Straße

    � Hinweise 3

    � Lage 4

    � Infrastruktur 4

    � Grundstücke und Kaufpreise 4

    � Planungsrecht 5

    � Stadtplan 6

    � Übersicht Grundstücke 7

    � Luftbild 8

    Ansprechpartner:

    Frau Zimmer: 414 Susanne Roddeck Tel.: 0203 / 283-2048 Am Burgacker 3 Fax: 0203 / 283-2306 47051 Duisburg E-Mail: [email protected]

    Frau Zimmer: 417 Sabine Templin Tel.: 0203 / 283-2818 Am Burgacker 3 Fax: 0203 / 283-2306 47051 Duisburg E-Mail: [email protected]

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    Hinweise Die Stadt Duisburg bietet die Grundstücke unmittelbar durch das Immobilien-Management der Stadt Duisburg - IMD - an. Eine Maklercourtage wird nicht erhoben. Bei Interesse am Erwerb eines Grundstückes bitten wir um eine schriftliche Bewer-bung. Das Grundstück wird für die Dauer von maximal 6 Wochen unverbindlich für den Interessenten reserviert, der sich zuerst für ein Grundstück entscheidet. Für den Fall, dass an einem Tag mehrere Reservierungsanträge bzw. Bewerbungen für ein Grundstück eingehen (Datum der persönlichen Abgabe oder Poststempel sind maß-gebend), entscheidet das Los. Sollten Sie sich innerhalb der vorgegebenen 6 Wochen nicht für eine verbindliche Reservierung entscheiden können, behält sich die Stadt Duisburg - IMD - vor, das Grundstück anderen Interessenten zum Kauf anzubieten. Im Rahmen der Reservierung der Grundstücke können keinerlei Ansprüche gegen-über der Stadt Duisburg oder dem IMD geltend gemacht werden. Dies gilt insbeson-dere bei Nichtberücksichtigung einer Reservierung oder für den Fall, dass eine Vergabe der Grundstücke - gleichgültig aus welchem Grund - nicht erfolgt. Die Grundstücke sind sofort verfügbar. Für Ihre Fragen und eine detaillierte Beratung stehen Ihnen die umseitig genannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

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    Grundstücksangaben Lage: Die Baugrundstücke liegen im Bereich der Obere Holtener Straße gegenüber der ehemaligen Gemeinschaftshauptschule Anne-Frank. Die Umgebung ist sowohl durch die unmittelbar angrenzende Einfamilienhausbebau-ung, aber auch durch den benachbarten Geschosswohnungsbau geprägt. Infrastruktur: Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sowie Schule und Kindergarten sind in wenigen Fahrminuten bzw. auch fußläufig zu erreichen. Gute Anbindungen an das überörtliche Straßennetz sind mit der Anschlussstelle Oberhausen-Holten an die Bundesautobahn A 3 und mit der Anschlussstelle Duis-burg-Marxloh an die Bundesautobahn A 59 gegeben. Eine Verbindung mit dem öffentlichen Personennahverkehr wird durch die Buslinien 910 und 917, Haltestelle Coburger Straße sichergestellt. Grundstücke und Kaufpreise: Das Flurstück 96 hat eine Größe von 277 m². Das Flurstück 93 hat eine Größe von 338 m². Das Flurstück 94 hat eine Größe von 301 m². Die Erschließung der Flurstücke 93 und 94 erfolgt über einen 126 m² großen Er-schließungsweg, der anteilig erworben werden muss. Alternativ besteht die Möglich-keit, die Flurstücke 93 und 94 gemeinsam zu erwerben, um so auf den beiden Flur-stücken ein freistehendes Einfamilienhaus zu errichten. Flurstück Größe Kaufpreis

    je m² Gesamtkaufpreis EFH/DHH

    96 277 m² 200,00 € 55.400,00 € DHH

    93 338 m² 200,00 € 67.600,00 € DHH/EFH 126 m² x ½ 35,00 € 2.205,00 € Weg

    94 301 m² 200,00 € 60.200,00 € DHH/EFH 126 m² x ½ 35,00 € 2.205,00 € Weg

    Die Grundstücke werden im gegenwärtigen Zustand, wie sie stehen und liegen, ver-äußert. Besondere Beschaffenheitsvereinbarungen werden nicht zugesichert. Die Stadt Duisburg übernimmt keine Haftung für Bodenbeschaffenheit, Zustand, sowie für unsichtbare und sichtbare Sachmängel. Die Stadt Duisburg versichert, dass ihr unsichtbare Mängel nicht bekannt sind.

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    Planungsrecht: Es handelt sich um Flächen, die abweichend vom rechtsverbindlichen Bebauungs-plan mit Doppelhaushälften bzw. einem freistehenden Einfamilienhaus und Garagen oder Carports bebaut werden können. Vor Einreichen eines Baugesuchs sind stadt- und verkehrsplanerische sowie gestalterische Fragen mit der Stadt Duisburg - Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement und Amt für Baurecht und Baubera-tung - in Verbindung mit der Stadt Duisburg - Immobilien-Management Duisburg (IMD) - abzustimmen. Die Angaben zu einer denkbaren Bebauung dienen ausschließlich Informationszwe-cken und begründen keinen Rechtsanspruch im Hinblick auf die öffentlich-rechtlichen Baugenehmigungsverfahren. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass entstehende oder entstandene Kosten - ins-besondere Planungs- und Bauantragskosten - nicht von der Stadt Duisburg über-nommen werden.

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    Stadtplan

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    Übersicht Grundstücke

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    Luftbild