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FA 11A Soziales Referat
Behindertenhilfe 1
Sind bei Antragstellung (erstmalig und ohne vorrangegangene Leistungen nach dem Stmk. BHG) auf berufliche Eingliederung in Betrieben und am 1. Arbeitsmarkt vorerst an das BASB zu verweisen
Das BASB prüft vorab ob eine Zuständigkeit des AMS vorliegt. Erst wenn feststeht, dass das BASB (Integrationsbeihilfe) keine Leistungen erbringt, ist dieser Antrag nach dem Stmk. BHG zu behandeln
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Behindertenhilfe 2
Ausbildung Weiterbildung Um- und Nachschulungen in Schulen,
Betrieben, Lehrwerkstätten und ähnlichen Einrichtungen
Erprobung auf einem Arbeitsplatz Erreichung eines Arbeitsplatzes
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Behindertenhilfe 3
FA 11A Soziales
Grundanerkennung § 2 STMK BHG mit der Hilfeleistung berufliche Eingliederung § 8 STMK BHG
AMSBundessozialamt
zuständige Bezirkshauptmannschaft (Hauptwohnsitz)
Pensionsversicherungsanstalt Heimatgemeinde
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Behindertenhilfe 5
Antrag auf Leistungen nach §§ 2 u. 8( Stmk. BHG ist erforderlich
Staatsbürgerschaft eines dem EWR angehörenden Staates
Aufenthaltserlaubnis bzw Niederlassungsbewilligung nach dem Fremdengesetz
Hauptwohnsitz in einer Gemeinde des Landes Steiermark
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Behindertenhilfe 8
Berufliche Eingliederung Arbeitstraining (EGH-AT BHG) II. C.
Berufliche Eingliederung in Werkstätten: Vorbereitung-Ausbildung-Umschulung (EGH-WS BHG) II. D.
Berufliche Eingliederung durch betriebliche Arbeit (EGH-BETR) II. E.
Berufliche Eingliederung f. psychisch beeinträchtigte Personen Diagnostik (EGH-DI PSY) V. B.
Berufliche Eingliederung f. psychisch beeinträchtigte Personen arbeitsrelevante Kompetenzförderung (EGH-KF PSY) V. C.
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Behindertenhilfe 9
Perspektivenentwicklung 1 + Folgemaßnahmen am BBRZ
Perspektivenentwicklung 2 + Folgemaßnahmen am BBRZ
Integrative Ausbildung 18 Monate (Team Styria) Teilqualifizierungslehre nach § 8 BABG (Team
Styria)
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Behindertenhilfe 10
Maßnahmen die vom AMS, PVA (Kooperationsvertrag mit Kostenbeteiligung) vorgeschlagen werden und zur Erlangung eines Arbeitsplatzes dienen
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Behindertenhilfe 11
Im Rahmen der beruflichen Eingliederung nach dem STMK BHG; Begutachtung und Feststellung der Minderleistung am Arbeitsplatz für Jugendliche, die in einer Lehre oder in einer lehrähnlichen Ausbildung (TQL)stehen und nicht vom AMS oder dem BASB gefördert werden (1. Arbeitsmarkt).
Festsetzung des Lohnkostenzuschusses Koordination zwischen den Kooperationspartnern (AMS,
PVA, AUVA, BASB) Koordination zwischen den Bezirksverwaltungsbehörden
und den zuständigen Referenten Beratung
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Behindertenhilfe 12
Ziel ist es, einem Menschen mit Behinderung, der wegen seiner Beeinträchtigung mit Nichtbehinderten auf dem Arbeitsmarkt nicht mit Erfolg konkurrieren kann:◦ ein kollektivvertragliches oder betriebsübliches
Entgelt zu sichern◦ den Arbeitsplatz zu erhalten◦ einen Arbeitsplatz zu erlangen
04/11/23FA 11A Soziales Referat Behindertenhilfe
Grundanerkennung § 2 STMK BHG mit der Hilfeleistung Lohnkostenzuschuss § 13 STMK BHG
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Behindertenhilfe 14
Die Behörde hat in Abständen, die der Art des Leidens oder des Gebrechens angemessen sind, den Weiterbestand der Voraussetzungen für die Hilfeleistung und deren Ausmaß zu überprüfen
AMS, BASB und andere Behörden sind verpflichtet an der Vollziehung mitzuwirken
Verwaltungsvereinbarung AMS – Land Steiermark
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Behindertenhilfe 15
Ziel dieser Vereinbarung ist eine nachhaltige verstärkte berufliche Integration von arbeitslosen Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt
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Behindertenhilfe 17
DG und DN stellen Antrag auf Lohnkostenzuschuss oder berufl. Eingliederung.
Überprüfung am Arbeitsplatz und Feststellung der Minderleistung.
Festsetzung der Förderhöhe und des Förderzeitraumes Vorort
Übermittlung an die BH Bescheid ergeht an den DG u. DN sowie an
das Überprüfungsteam LKZS
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Behindertenhilfe 20
Sind befristete Bescheide für 3 Jahre gewährt Nach Ablauf der 18-monatigen Förderung vom
AMS◦ Die tatsächliche Minderleistung am Arbeitsplatz ist zu
überprüfen (Betriebsbesuch, Beratung des Betriebes)◦ Der %-Satz der Minderleistung, die Höhe der
Förderung sowie die Dauer des Förderzeitraums ist als Grundlage für den Bescheid an die BH zu übermitteln
◦ Statistische Erfassung Bei Zuerkennung während eines aufrechten
Arbeitsverhältnisses am 1. Arbeitsmarkt◦ Wie oben angeführt
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Heinz Oberhofer BSB◦ Büro: Mariengasse 31, 8020 Graz
Tel.: 05-9988-6707 Schlömicher Elisabeth Land STMK (Bez. MA Graz,
GU, FB, FF, LB, RA, DL)◦ Büro: Außenstelle Wetzelsdorf
Krottendorfer Str. 31A, 8052 Graz Tel.:0316/573081
Halsegger Waltraud Land STMK (MZ, BM, LE, LI, KF, JU, MU,HA,WZ,VO)◦ Büro: Außenstelle Kapfenberg
Schinitzgasse 23 c, 8605 KapfenbergTel.: 03862/27580
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