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Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9 vom 24.6.2014 - Seite 459 - 473 Fachspezifische Studien- und Prüfungs- ordnung für den Masterstudiengang Economics an der Universität Potsdam Vom 11. Dezember 2013 Der Fakultätsrat der Wirtschafts- und Sozialwissen- schaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage der §§ 18 Abs. 1 und 2, 21 Abs. 2 und Abs. 5 S. 2 sowie 62 Abs. 2 Nr. 2 des Branden- burgischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 18. Dezember 2008 (GVBl. I/08 S. 318), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 5. Dezem- ber 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 37]), in Verbindung mit § 3 Abs. 2 der Verordnung über die Gestaltung von Prüfungsordnungen zur Gewährleistung der Gleichwertigkeit von Studium, Prüfungen und Ab- schlüssen vom 7. Juni 2007 (GVBl. II/07 S. 134), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. Juni 2010 (GVBI.II/10, [Nr. 33]), und mit Art. 21 Abs. 2 Nr. 1 der Grundordnung der Universität Potsdam (GrundO) vom 17. Dezember 2009 (AmBek. UP Nr. 4/2010 S. 60) in der Fassung der Ersten Satzung zur Änderung der Grundordnung der Universität Potsdam (GrundO) vom 27. Februar 2013 (AmBek. UP Nr. 4/2013 S. 116) und § 1 Abs. 2 der Neufas- sung der allgemeinen Studien- und Prüfungsord- nung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam vom 30. Januar 2013 (BAMA-O) (AmBek. UP Nr. 3/2013 S. 35), zuletzt berichtigt am 3. Juni 2013 (AmBek. UP Nr. 6/2013 S. 274), folgende Studien- und Prüfungsordnung als Satzung beschlossen: 1 Inhalt § 1 Geltungsbereich § 2 Ziele des Studiums § 3 Art und Dauer des Studiums § 4 Abschlussgrad § 5 Inhalt des Masterstudiums § 6 Besondere Prüfungsbestimmungen § 7 Masterarbeit und Kolloquium § 8 In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen Anlage 1: Exemplarische Studienverlaufspläne Anlage 2: Modulkatalog § 1 Geltungsbereich (1) Die Ordnung gilt für den Masterstudiengang Economics an der Universität Potsdam und ergänzt die Regelungen der Allgemeinen Ordnung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor und Masterstudi- engänge an der Universität Potsdam (BAMA-O). 1 Genehmigt durch den Präsidenten der Universität Potsdam am 17. März 2014. (2) Bei Widersprüchen zwischen dieser Ordnung und der BAMA-O gehen die Bestimmungen der BAMA-O den Bestimmungen dieser Ordnung vor. § 2 Ziele des Studiums (1) Der Masterstudiengang Economics vermittelt Kompetenzen, die erforderlich sind, um ökonomi- sche Prozesse auf der individuellen und gesell- schaftlichen Ebene beschreiben, erklären und beur- teilen zu können. Ziel des forschungsorientierten Studiengangs ist es, die Studierenden mit Theorien, Ansätzen und Methoden moderner volkswirtschaft- licher Forschung vertraut zu machen, sie zur kriti- schen Reflexion dieser Forschung zu befähigen und sie in die Lage zu versetzen, eigenständige For- schungsprojekte durchzuführen. (2) Die Absolventinnen und Absolventen des for- schungsorientierten Masterstudiengangs verfügen über breite Kenntnisse der Theorien und Methoden, die in der modernen Volkswirtschaftslehre zur An- wendung kommen. Aufgrund ihrer ausgeprägten analytischen Fähigkeiten sind sie nicht nur in der Lage, komplexe gesellschaftliche und politische Prozesse aus der ökonomischen Perspektive zu be- urteilen, sondern können auch Möglichkeiten zur Gestaltung solcher Prozesse benennen. Die Absol- ventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Economics sind in der Lage, Problemlösungen im Team zu entwickeln, sich eigenständig fehlendes Wissen anzueignen, reflektierte Entscheidungen zu treffen und diese überzeugend zu begründen. (3) Der Masterstudiengang bietet aufgrund der For- schungsorientierung die Voraussetzung für eine Promotion auf dem Gebiet der Volkswirtschaftsleh- re. Zudem sind die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Economics für Tätigkeiten in der ökonomischen Forschung wie auch für beruf- liche Tätigkeiten in verschiedenen Praxisfeldern, etwa im Bereich der öffentlichen Verwaltung, bei privaten Unternehmen, internationalen Organisatio- nen oder Verbänden qualifiziert. Der Spezialisie- rungsbereich des Masters erlaubt zudem den Erwerb von spezifischen Qualifikationen, die es den Absol- ventinnen und Absolventen erlauben, auch speziali- sierte Tätigkeiten in den genannten Berufsfeldern auszuüben. § 3 Art und Dauer des Studiums (1) Das konsekutive Masterstudium wird an der Universität Potsdam als Ein-Fach-Studium mit einer Regelstudienzeit (Vollzeitstudium) von vier Semes- tern und 120 Leistungspunkten angeboten. Der Masterstudiengang Economics gliedert sich wie folgt:

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Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9 vom 24.6.2014 - Seite 459 - 473

Fachspezifische Studien- und Prüfungs-

ordnung für den Masterstudiengang

Economics an der Universität Potsdam

Vom 11. Dezember 2013

Der Fakultätsrat der Wirtschafts- und Sozialwissen-

schaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat

auf der Grundlage der §§ 18 Abs. 1 und 2, 21 Abs. 2

und Abs. 5 S. 2 sowie 62 Abs. 2 Nr. 2 des Branden-

burgischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom

18. Dezember 2008 (GVBl. I/08 S. 318), zuletzt

geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 5. Dezem-

ber 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 37]), in Verbindung mit

§ 3 Abs. 2 der Verordnung über die Gestaltung von

Prüfungsordnungen zur Gewährleistung der

Gleichwertigkeit von Studium, Prüfungen und Ab-

schlüssen vom 7. Juni 2007 (GVBl. II/07 S. 134),

zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. Juni

2010 (GVBI.II/10, [Nr. 33]), und mit Art. 21 Abs. 2

Nr. 1 der Grundordnung der Universität Potsdam

(GrundO) vom 17. Dezember 2009 (AmBek. UP

Nr. 4/2010 S. 60) in der Fassung der Ersten Satzung

zur Änderung der Grundordnung der Universität

Potsdam (GrundO) vom 27. Februar 2013 (AmBek.

UP Nr. 4/2013 S. 116) und § 1 Abs. 2 der Neufas-

sung der allgemeinen Studien- und Prüfungsord-

nung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor- und

Masterstudiengänge an der Universität Potsdam

vom 30. Januar 2013 (BAMA-O) (AmBek. UP Nr.

3/2013 S. 35), zuletzt berichtigt am 3. Juni 2013

(AmBek. UP Nr. 6/2013 S. 274), folgende Studien-

und Prüfungsordnung als Satzung beschlossen:1

Inhalt

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Ziele des Studiums

§ 3 Art und Dauer des Studiums

§ 4 Abschlussgrad

§ 5 Inhalt des Masterstudiums

§ 6 Besondere Prüfungsbestimmungen

§ 7 Masterarbeit und Kolloquium

§ 8 In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen

Anlage 1: Exemplarische Studienverlaufspläne

Anlage 2: Modulkatalog

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Ordnung gilt für den Masterstudiengang

Economics an der Universität Potsdam und ergänzt

die Regelungen der Allgemeinen Ordnung für die

nicht lehramtsbezogenen Bachelor und Masterstudi-

engänge an der Universität Potsdam (BAMA-O).

1 Genehmigt durch den Präsidenten der Universität Potsdam

am 17. März 2014.

(2) Bei Widersprüchen zwischen dieser Ordnung

und der BAMA-O gehen die Bestimmungen der

BAMA-O den Bestimmungen dieser Ordnung vor.

§ 2 Ziele des Studiums

(1) Der Masterstudiengang Economics vermittelt

Kompetenzen, die erforderlich sind, um ökonomi-

sche Prozesse auf der individuellen und gesell-

schaftlichen Ebene beschreiben, erklären und beur-

teilen zu können. Ziel des forschungsorientierten

Studiengangs ist es, die Studierenden mit Theorien,

Ansätzen und Methoden moderner volkswirtschaft-

licher Forschung vertraut zu machen, sie zur kriti-

schen Reflexion dieser Forschung zu befähigen und

sie in die Lage zu versetzen, eigenständige For-

schungsprojekte durchzuführen.

(2) Die Absolventinnen und Absolventen des for-

schungsorientierten Masterstudiengangs verfügen

über breite Kenntnisse der Theorien und Methoden,

die in der modernen Volkswirtschaftslehre zur An-

wendung kommen. Aufgrund ihrer ausgeprägten

analytischen Fähigkeiten sind sie nicht nur in der

Lage, komplexe gesellschaftliche und politische

Prozesse aus der ökonomischen Perspektive zu be-

urteilen, sondern können auch Möglichkeiten zur

Gestaltung solcher Prozesse benennen. Die Absol-

ventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs

Economics sind in der Lage, Problemlösungen im

Team zu entwickeln, sich eigenständig fehlendes

Wissen anzueignen, reflektierte Entscheidungen zu

treffen und diese überzeugend zu begründen.

(3) Der Masterstudiengang bietet aufgrund der For-

schungsorientierung die Voraussetzung für eine

Promotion auf dem Gebiet der Volkswirtschaftsleh-

re. Zudem sind die Absolventinnen und Absolventen

des Masterstudiengangs Economics für Tätigkeiten

in der ökonomischen Forschung wie auch für beruf-

liche Tätigkeiten in verschiedenen Praxisfeldern,

etwa im Bereich der öffentlichen Verwaltung, bei

privaten Unternehmen, internationalen Organisatio-

nen oder Verbänden qualifiziert. Der Spezialisie-

rungsbereich des Masters erlaubt zudem den Erwerb

von spezifischen Qualifikationen, die es den Absol-

ventinnen und Absolventen erlauben, auch speziali-

sierte Tätigkeiten in den genannten Berufsfeldern

auszuüben.

§ 3 Art und Dauer des Studiums

(1) Das konsekutive Masterstudium wird an der

Universität Potsdam als Ein-Fach-Studium mit einer

Regelstudienzeit (Vollzeitstudium) von vier Semes-

tern und 120 Leistungspunkten angeboten. Der

Masterstudiengang Economics gliedert sich wie

folgt:

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Grundlagenbereich

Spezialisierungsbereich

Wahlbereich

Masterarbeit und Forschungskolloquium

27 LP

48 LP

24 LP

21 LP

Insgesamt (Total) 120 LP

(2) Ein Studienbeginn ist zum Winter- und Sommer-

semester möglich.

(3) Der Masterstudiengang Economics ist teilzeit-

geeignet. Ein Teilzeitstudium setzt die Beratung bei

der Fachstudienberatung voraus, mit dem Ziel, ei-

nen individuellen Studienplan zu erstellen. Ein

Nachweis über die Beratung ist dem Antrag auf

Teilzeitstudium nach § 3 der Ordnung zur Regelung

des Teilzeitstudiums an der Universität Potsdam

(Teilzeitordnung) beizulegen. Im Übrigen gelten die

Bestimmungen der Teilzeitordnung.

§ 4 Abschlussgrad

Die Universität Potsdam verleiht Studierenden, die

die nach dieser Ordnung erforderlichen Leistungs-

nachweise erbracht haben, den Grad des „Master of

Science“, abgekürzt als „M.Sc.“.

§ 5 Inhalt des Masterstudiums

(1) Das Masterstudium umfasst englisch- und

deutschsprachige Lehrveranstaltungen. Folgende

Module sind zu belegen:

M.Sc. Economics

Modultitel LP

A. Grundlagenbereich

Es sind alle Module zu belegen.

27

Advanced Microeconomics 9

Advanced Macroeconomics 9

Advanced Microeconometrics 9

B. Spezialisierungsbereich

Es sind vier Vertiefungsmodule zu belegen.

48

Political Economics

Urban and Regional Economics

Growth and Distribution

International Political Economics

Development Economics

Public Policy Evaluation

Applied Microeconomics

12

12

12

12

12

12

12

C. Wahlbereich

Studierende müssen Module im Umfang von

24 LP belegen. Bereits absolvierte Module

oder Lehrveranstaltungen dürfen nicht erneut

belegt werden.

24

- Ein weiteres Modul bzw. zwei weitere,

noch nicht absolvierte Module aus dem

Spezialisierungsbereich B mit je 12 LP

und/oder folgende Module im Umfang von je

6 LP:

- Economic Studies I

- Economic Studies II

- Advanced Course in Economics I

- Advanced Course in Economics II

- Cross Disciplinary Studies

12

6

6

6

6

6

D. Masterarbeit und Forschungskolloqui-

um

21

Research Colloquium 3

Master Thesis 18

Gesamt 120

(2) Ein einmal erfolgreich abgeschlossenes Modul

kann nicht erneut belegt werden.

(3) Lehrveranstaltungen, die in mehreren Modulen

aufgeführt werden, können nur einmal belegt wer-

den.

(4) Die Beschreibungen der in Abs. genannten Mo-

dule sind im Modulkatalog in Anhang 2 zu dieser

Ordnung aufgeführt.

(5) Exemplarische Studienverlaufspläne für das

Masterstudium sind in Anhang 1 zu dieser Ordnung

aufgeführt.

§ 6 Besondere Prüfungsbestimmungen

(1) Bei Prüfungen, die im unmittelbaren Zusam-

menhang mit einer Lehrveranstaltung stehen, setzt

die Wiederholungsprüfung eine nochmalige Bele-

gung und Teilnahme an der dazugehörigen Lehrver-

anstaltung voraus.

(2) Prüfungen können in deutscher oder englischer

Sprache abgelegt werden. Der Prüfer/die Prüferin

wird die Studierenden zu gegebener Zeit auffordern,

ihm/ihr mitzuteilen, in welcher Sprache die Studie-

rende/der Studierende die Prüfung ablegen möchte.

§ 7 Masterarbeit und Kolloquium

(1) Die Masterarbeit umfasst inklusive Disputation

18 LP. Der Umfang der Masterarbeit soll 54 Seiten

DIN A4 nicht überschreiten. Im Übrigen gilt § 30

BAMA-O.

(2) Die Masterarbeit ist eine Prüfungsarbeit, die

zeigen soll, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat

in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist

ein volkswirtschaftliches Problem mit wissenschaft-

lichen Methoden eigenständig zu bearbeiten. Das

Forschungskolloquium dient der Vorbereitung und

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Betreuung der Masterarbeit. Die Masterstudieren-

den nehmen am Forschungskolloquium teil und

berichten dort regelmäßig über den Stand ihrer

Masterarbeit.

(3) Zur Masterarbeit kann sich anmelden, wer min-

destens 90 LP in seinem Studium erreicht hat.

§ 8 In-Kraft-Treten und Übergangsbestim-

mungen

(1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröf-

fentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen

der Universität Potsdam in Kraft.

(2) Die Studierenden, die vor In-Kraft-Treten dieser

Ordnung im Masterstudiengang Volkswirtschafts-

lehre immatrikuliert worden sind, können innerhalb

eines Jahres nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung

auf Antrag an den Prüfungsausschuss in den Gel-

tungsbereich der neuen Ordnung wechseln. Leistun-

gen, die im Rahmen des Studiums bis dahin er-

bracht wurden, sind dabei ohne Nachteil anzuer-

kennen, sofern Prüfungen spätestens bei der zweiten

Wiederholung bestanden wurden.

(3) Die bisherigen Regelungen für den Masterstudi-

engang (Ordnung für das Bachelor- und Masterstu-

dium im Studiengang Volkswirtschaftslehre ("inter-

national economics") an der Universität Potsdam

vom 22. März 2006, AmBek. UP Nr. 7/2006 S. 461)

treten nach Ablauf der doppelten Regelstudienzeit

nach Veröffentlichung dieser Ordnung am 1. Okto-

ber 2018 außer Kraft. Ohne Wechsel in diese neue

Ordnung, muss das Studium bis zum Zeitpunkt nach

Satz 1 abgeschlossen sein. Bei fehlendem Abschluss

des Studiums verliert die bzw. der Studierende ih-

ren/seinen Prüfungsanspruch.

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Anlage 1: Exemplarische Studienverlaufspläne

Master Economics

(Beginn im Wintersemester)

Semester Module ∑ LP

4. Sem.

(SoSe) Masterarbeit und Forschungskolloquium (21 LP)

Wahl-

bereich

(6 LP)

27

3. Sem.

(WiSe)

Spezialisierungs-

bereich

(12 LP)

Wahlbereich

(12 LP)

Wahl-

bereich

(6 LP)

30

2. Sem.

(SoSe)

Advanced

Microeconomics

(9 LP)

Spezialisierungs-

bereich

(12 LP)

Spezialisierungs-

bereich

(12 LP)

33

1. Sem.

(WiSe)

Advanced

Microeconometrics

(9 LP)

Advanced

Macroeconomics

(9 LP)

Spezialisierungs-

bereich

(12 LP)

30

Master Economics

(Beginn im Sommersemester)

Semester Module ∑ LP

4. Sem.

(WiSe) Masterarbeit und Forschungskolloquium (21 LP)

Wahl-

bereich

(6 LP)

27

3. Sem.

(SoSe)

Spezialisierungs-

bereich

(12 LP)

Wahlbereich

(12 LP)

Wahl-

bereich

(6 LP)

30

2. Sem.

(WiSe)

Advanced

Microeconometrics

(9 LP)

Advanced

Macroeconomics

(9 LP)

Spezialisierungs-

bereich

(12 LP)

30

1. Sem.

(SoSe)

Advanced

Microeconomics

(9 LP)

Spezialisierungs-

bereich

(12 LP)

Spezialisierungs-

bereich

(12 LP)

33

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Anlage 2: Modulkatalog

A. Grundlagenbereich

Advanced Microeconomics

MA-B-100

Anzahl der Leistungspunkte

9 LP

Modulart: Pflichtmodul

Inhalte und Qualifikationsziele

des Moduls:

Die Studierenden

- verfügen über vertiefte Kenntnisse der mikroökonomischen Theorie

und den aktuellen Forschungsstand in diesem Gebiet,

- beherrschen die Methoden zur theoretischen Analyse von Entschei-

dungssituationen bei Unsicherheit und Risiko und von Institutionen,

die eine Diversifikation von Risiken erlauben,

- können aktuelle wirtschaftspolitische Fragestellungen eigenständig

mit Hilfe des mikroökonomischen Instrumentariums bearbeiten und

wirtschaftspolitische Maßnahmen fundiert beurteilen,

- sind in der Lage, mit Fachvertretern über aktuelle Problemstellungen

auf wissenschaftlichem Niveau zu diskutieren,

- können fundierte Kritik äußern und Standpunkte verteidigen.

Modulprüfung (Anzahl, Form,

Umfang):

1 Klausur (90 Minuten)

Selbstlernzeit (in h): 210 h

Veranstaltungen (Lehrformen) Kontaktzeit

(in SWS)

Prüfungsnebenleistungen

(Anzahl, Form, Umfang) Modulteilprü-

fung

(Anzahl, Form,

Umfang)

Für den Ab-

schluss des Mo-

duls

Für die Zulas-

sung zur Mo-

dulprüfung

Vorlesung

(Deutsch oder Englisch)

2 keine keine keine

Fortgeschrittenenübung

(Deutsch oder Englisch)

2 Aufgabenbear-

beitung im Team

(10-15 Seiten)

keine keine

Häufigkeit des Angebots: einmal jährlich (im SoSe)

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine

Anbietende Lehreinheit(en): Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre)

* Es wird dringend empfohlen, Vorlesung und Übung zusammen zu belegen.

Advanced Macroeconomics

MA-B-200

Anzahl der Leistungspunkte

9 LP

Modulart: Pflichtmodul

Inhalte und Qualifikationsziele

des Moduls:

Die Studierenden

- verfügen über vertiefte Kenntnisse der dynamischen makroökonomi-

schen Theorie und den aktuellen Forschungsstand in diesem Gebiet,

- beherrschen die Methoden zur theoretischen und empirischen Analyse

dynamischer makroökonomischer Modelle,

- können aktuelle wirtschaftspolitische Fragestellungen eigenständig

mit Hilfe makroökonomischer Theorien bearbeiten und wirtschaftspo-

litische Maßnahmen fundiert beurteilen.

Modulprüfung (Anzahl, Form,

Umfang):

1 Klausur (90 Minuten)

Selbstlernzeit (in h): 210 h

Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9 vom 24.6.2014 - Seite 459 - 473

Veranstaltungen (Lehrformen) Kontaktzeit

(in SWS)

Prüfungsnebenleistungen

(Anzahl, Form, Umfang) Modulteilprü-

fung

(Anzahl, Form,

Umfang)

Für den Ab-

schluss des Mo-

duls

Für die Zulas-

sung zur Mo-

dulprüfung

Vorlesung

(Deutsch oder Englisch)

2 keine keine keine

Fortgeschrittenenübung

(Deutsch oder Englisch)

2 Aufgabenbear-

beitung im Team

(10-15 Seiten)

keine keine

Häufigkeit des Angebots: einmal jährlich (im WiSe)

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine

Anbietende Lehreinheit(en): Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre)

* Es wird dringend empfohlen, Vorlesung und Übung zusammen zu belegen.

Advanced Microeconometrics

MA-B-300

Anzahl der Leistungspunkte

9 LP

Modulart: Pflichtmodul

Inhalte und Qualifikationsziele

des Moduls:

Die Studierenden

- verfügen über die Fähigkeit empirische Zusammenhänge zu erkennen

und zu berechnen,

- kennen und verstehen die wichtigsten mikroökonometrischen Schätz-

verfahren, wie u.a. das multiple Regressionsmodell, Instrumentenvari-

ablen-Schätzer, Schätzer für binäre abhängige Variablen,

- wissen wie die gelernten Modelle anzuwenden sind,

- haben die Fähigkeit komplexe empirische Fragestellungen zu verste-

hen, einzuordnen und zu bearbeiten,

- können mit Hilfe des Softwareprogramms Stata Datensätze auswerten

und die gelernte Theorie praktisch anwenden.

Modulprüfung (Anzahl, Form,

Umfang):

1 Klausur (90 Minuten)

Selbstlernzeit (in h): 210 h

Veranstaltungen (Lehrformen) Kontaktzeit

(in SWS)

Prüfungsnebenleistungen

(Anzahl, Form, Umfang) Modulteilprü-

fung

(Anzahl, Form,

Umfang)

Für den Ab-

schluss des Mo-

duls

Für die Zulas-

sung zur Mo-

dulprüfung

Vorlesung

(Englisch)

2 keine keine keine

Fortgeschrittenenübung

(Englisch)

2 Aufgabenbear-

beitung im Team

(10-15 Seiten)

keine keine

Häufigkeit des Angebots: einmal jährlich (im WiSe)

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine

Anbietende Lehreinheit(en): Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre)

* Es wird dringend empfohlen, Vorlesung und Übung zusammen zu belegen.

Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9 vom 24.6.2014 - Seite 459 - 473

B. Spezialisierungsbereich

Political Economics

MA-S-100

Anzahl der Leistungspunkte

12 LP

Modulart: Wahlpflichtmodul

Inhalte und Qualifikationsziele

des Moduls:

Die Studierenden

- verfügen über vertiefte Kenntnisse der politischen Ökonomie und

kennen den aktuellen Forschungsstand in diesen Gebieten,

- beherrschen die Methoden zur theoretischen und empirischen Analyse

politökonomischer Modelle,

- können aktuelle politökonomische Fragestellungen mit Hilfe ökono-

mischer Theorien bearbeiten und wirtschaftspolitische Maßnahmen

fundiert beurteilen,

- können Probleme aus dem Bereich der politischen Ökonomie eigen-

ständig bearbeiten und lösen.

Modulprüfung (Anzahl, Form,

Umfang):

Siehe Modulteilprüfungen unten. Die Modulteilprüfungen werden im Rah-

men der jeweils zugeordneten Lehrveranstaltung abgelegt.

Selbstlernzeit (in h): 300 h

Veranstaltungen (Lehrformen) Kontaktzeit

(in SWS)

Prüfungsnebenleistungen

(Anzahl, Form, Umfang) Modulteilprü-

fung

(Anzahl, Form,

Umfang)

Für den Ab-

schluss des Mo-

duls

Für die Zulas-

sung zur Mo-

dulprüfung

Vorlesung

(Deutsch oder Englisch)

2 keine keine 1 Klausur

(90 Minuten)

Fortgeschrittenenübung

(Deutsch oder Englisch)

2 keine keine Bearbeitung von

Aufgabensets

(10-15 Seiten)

oder

Portfolioprüfung

(20minütiges

Referat mit 15-

20seitiger Haus-

arbeit)

Häufigkeit des Angebots: einmal jährlich (im SoSe)

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine

Anbietende Lehreinheit(en): Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre)

* Es wird dringend empfohlen, Vorlesung und Übung zusammen zu belegen.

Urban and Regional Economics

MA-S-200

Anzahl der Leistungspunkte

12 LP

Modulart: Wahlpflichtmodul

Inhalte und Qualifikationsziele

des Moduls:

Die Studierenden

- verfügen über vertiefte Kenntnisse der Stadt- und Regionalökonomie

und kennen den aktuellen Forschungsstand in diesen Gebieten,

- beherrschen die Methoden zur theoretischen und empirischen Analyse

stadt- bzw. regionalökonomischer Modelle,

- können aktuelle stadt- und regionalökonomische Fragestellungen mit

Hilfe ökonomischer Theorien bearbeiten und wirtschaftspolitische

Maßnahmen fundiert beurteilen,

- können Probleme aus dem Bereich der Stadt- und Regionalökonomie

eigenständig bearbeiten und lösen.

Modulprüfung (Anzahl, Form,

Umfang):

Siehe Modulteilprüfungen unten. Die Modulteilprüfungen werden im Rah-

men der jeweils zugeordneten Lehrveranstaltung abgelegt.

Selbstlernzeit (in h): 300 h

Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9 vom 24.6.2014 - Seite 459 - 473

Veranstaltungen (Lehrformen) Kontaktzeit

(in SWS)

Prüfungsnebenleistungen

(Anzahl, Form, Umfang) Modulteilprü-

fung

(Anzahl, Form,

Umfang)

Für den Ab-

schluss des Mo-

duls

Für die Zulas-

sung zur Mo-

dulprüfung

Vorlesung

(Deutsch oder Englisch)

2 keine keine 1 Klausur

(90 Minuten)

Fortgeschrittenenübung

(Deutsch oder Englisch)

2 keine keine Bearbeitung von

Aufgabensets

(10-15 Seiten)

oder

Portfolioprüfung

(20minütiges

Referat mit 15-

20seitiger Haus-

arbeit)

Häufigkeit des Angebots: einmal jährlich (im WiSe)

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine

Anbietende Lehreinheit(en): Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre)

* Es wird dringend empfohlen, Vorlesung und Übung zusammen zu belegen.

Growth and Distribution

MA-S-300

Anzahl der Leistungspunkte

12 LP

Modulart: Wahlpflichtmodul

Inhalte und Qualifikationsziele

des Moduls:

Die Studierenden

- verfügen über vertiefte Kenntnisse der Wachstums- und Verteilungs-

theorie sowie der Ressourcenökonomik und den aktuellen For-

schungsstand in diesen Gebieten,

- lernen die Methoden zur theoretischen und empirischen Analyse dy-

namischer ökonomischer Modelle kennen,

- können aktuelle wachstums- und verteilungspolitische Fragestellun-

gen und auch Fragestellungen aus dem Bereich der Ressourcenöko-

nomik mit Hilfe ökonomischer Theorien bearbeiten und wirtschafts-

politische Maßnahmen fundiert beurteilen,

- beherrschen die Methoden zur theoretischen und empirischen Analyse

dynamischer ökonomischer Modelle und können diese eigenständig

auf aktuelle wirtschaftspolitische Fragestellungen anwenden.

Modulprüfung (Anzahl, Form,

Umfang):

Siehe Modulteilprüfungen unten. Die Modulteilprüfungen werden im Rah-

men der jeweils zugeordneten Lehrveranstaltung abgelegt.

Selbstlernzeit (in h): 300 h

Veranstaltungen (Lehrformen) Kontaktzeit

(in SWS)

Prüfungsnebenleistungen

(Anzahl, Form, Umfang) Modulteilprü-

fung

(Anzahl, Form,

Umfang)

Für den Ab-

schluss des Mo-

duls

Für die Zulas-

sung zur Mo-

dulprüfung

Vorlesung

(Deutsch oder Englisch)

2 keine keine 1 Klausur

(90 Minuten)

Fortgeschrittenenübung

(Deutsch oder Englisch)

2 keine keine Bearbeitung von

Aufgabensets

(10-15 Seiten)

Häufigkeit des Angebots: einmal jährlich (im SoSe)

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine

Anbietende Lehreinheit(en): Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre)

* Es wird dringend empfohlen, Vorlesung und Übung zusammen zu belegen.

Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9 vom 24.6.2014 - Seite 459 - 473

International Political Economics

MA-S-400

Anzahl der Leistungspunkte

12 LP

Modulart: Wahlpflichtmodul

Inhalte und Qualifikationsziele

des Moduls:

Die Studierenden

- verfügen über vertiefte Kenntnisse der Außenwirtschaftstheorie und

Außenwirtschaftspolitik, sowie der Institutionen der Weltwirtschaft,

- sind in der Lage, komplizierte Sachverhalte aus dem Bereich der in-

ternationalen Wirtschaftsbeziehungen mit Hilfe theoretischer und em-

pirischer Methoden zu analysieren,

- können theoretische Modelle und wirtschaftspolitische Maßnahmen

auf ihre Stichhaltigkeit und Realisierbarkeit überprüfen und wirt-

schaftspolitische Empfehlungen erarbeiten,

- sind fähig, die Ergebnisse eigenständiger Forschung fachkundig zu

präsentieren,

- lernen Korreferate zu halten, in denen andere Fachvorträge in kriti-

scher und ergänzender Weise kommentiert werden.

Modulprüfung (Anzahl, Form,

Umfang):

Siehe Modulteilprüfungen unten. Die Modulteilprüfungen werden im Rah-

men der jeweils zugeordneten Lehrveranstaltung abgelegt.

Selbstlernzeit (in h): 300 h

Veranstaltungen (Lehrformen) Kontaktzeit

(in SWS)

Prüfungsnebenleistungen

(Anzahl, Form, Umfang) Modulteilprü-

fung

(Anzahl, Form,

Umfang)

Für den Ab-

schluss des Mo-

duls

Für die Zulas-

sung zur Mo-

dulprüfung

Vorlesung

(Deutsch oder Englisch)

2 keine keine 1 Klausur

(90 Minuten)

Seminar

(Deutsch oder Englisch)

2 keine keine 1 Portfolioprü-

fung

(20minütiger

Vor-

trag/Korreferat

[25%] mit 12-

15seitiger Haus-

arbeit [75%])

Häufigkeit des Angebots: einmal jährlich (WiSe)

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine

Anbietende Lehreinheit(en): Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre)

* Es wird dringend empfohlen, Vorlesung und Seminar zusammen zu belegen.

Development Economics

MA-S-500

Anzahl der Leistungspunkte

12 LP

Modulart: Wahlpflichtmodul

Inhalte und Qualifikationsziele

des Moduls:

Die Studierenden

- verfügen über vertiefte Kenntnisse der Entwicklungstheorie und Ent-

wicklungspolitik, sowie der Institutionen und Organisationen der

Entwicklungspolitik,

- sind in der Lage, komplizierte Sachverhalte aus dem Bereich der

Entwicklungstheorie - und Politik mit Hilfe theoretischer und empiri-

scher Methoden zu analysieren,

- können theoretische Modelle und entwicklungspolitische Maßnahmen

auf ihre Stichhaltigkeit und Realisierbarkeit überprüfen und entwick-

lungspolitische Empfehlungen erarbeiten,

- sind fähig, die Ergebnisse eigenständiger Forschung fachkundig zu

präsentieren,

- lernen Korreferate zu halten, in denen andere Fachvorträge in kriti-

scher und ergänzender Weise kommentiert werden.

Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9 vom 24.6.2014 - Seite 459 - 473

Modulprüfung (Anzahl, Form,

Umfang):

Siehe Modulteilprüfungen unten. Die Modulteilprüfungen werden im Rah-

men der jeweils zugeordneten Lehrveranstaltung abgelegt.

Selbstlernzeit (in h): 300 h

Veranstaltungen (Lehrformen) Kontaktzeit

(in SWS)

Prüfungsnebenleistungen

(Anzahl, Form, Umfang) Modulteilprü-

fung

(Anzahl, Form,

Umfang)

Für den Ab-

schluss des Mo-

duls

Für die Zulas-

sung zur Mo-

dulprüfung

Vorlesung

(Deutsch oder Englisch)

2 keine keine 1 Klausur

(90 Minuten)

Seminar

(Deutsch oder Englisch)

2 keine keine Portfolioprüfung

(20minütiger

Vor-

trag/Korreferat

[25%] mit 12-

15seitiger Haus-

arbeit [75%])

Häufigkeit des Angebots: Vorlesung im WiSe und Seminar im SoSe

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine

Anbietende Lehreinheit(en): Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre)

* Es wird dringend empfohlen, Vorlesung und Seminar zusammen zu belegen.

Public Policy Evaluation

MA-S-600

Anzahl der Leistungspunkte

12 LP

Modulart: Wahlpflichtmodul

Inhalte und Qualifikationsziele

des Moduls:

Die Studierenden

- beherrschen empirische Methoden um Politikmaßnahmen zu evaluie-

ren,

- kennen verschiedene experimentelle und nicht-experimentelle Schätz-

verfahren und deren zugrunde liegenden Modellannahmen, z.B. Mat-

ching und Difference-in-Differences,

- besitzen vertiefende Kenntnisse der Statistiksoftware Stata,

- haben die Fähigkeit die gelernte Theorie auf reale Problemstellungen

anzuwenden,

- können ihre Ergebnisse strukturiert und verständlich präsentieren.

Modulprüfung (Anzahl, Form,

Umfang):

Siehe Modulteilprüfungen unten. Die Modulteilprüfungen werden im Rah-

men der jeweils zugeordneten Lehrveranstaltung abgelegt.

Selbstlernzeit (in h): 300 h

Veranstaltungen (Lehrformen) Kontaktzeit

(in SWS)

Prüfungsnebenleistungen

(Anzahl, Form, Umfang) Modulteilprü-

fung

(Anzahl, Form,

Umfang)

Für den Ab-

schluss des Mo-

duls

Für die Zulas-

sung zur Mo-

dulprüfung

Vorlesung

(Englisch)

2 keine keine 1 Klausur

(90 Minuten)

Fortgeschrittenenübung

(Englisch)

2 keine keine 1 Portfolioprü-

fung

(20minütiger

mündlicher Vor-

trag 25%] mit 15

bis 20seitiger

schriftlicher

Ausarbeitung

[75%])

Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9 vom 24.6.2014 - Seite 459 - 473

Häufigkeit des Angebots: einmal jährlich (im SoSe)

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: Es wird empfohlen, das Modul MA-B-300 Microeco-

nometrics absolviert zu haben.

Anbietende Lehreinheit(en): Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre)

* Es wird dringend empfohlen, Vorlesung und Übung zusammen zu belegen.

Applied Microeconomics

MA-S-700

Anzahl der Leistungspunkte

12 LP

Modulart: Wahlpflichtmodul

Inhalte und Qualifikationsziele

des Moduls:

Die Studierenden

- verfügen über vertiefte Kenntnisse der mikroökonomischen Theorie

und überblicken den aktuellen Forschungsstand in wichtigen Teilge-

bieten,

- beherrschen die Methoden zur theoretischen und empirischen Analyse

mikroökonomischer Fragestellungen,

- können aktuelle Fragestellungen aus dem Bereich der Mikroökono-

mik mit Hilfe ökonomischer Theorien eigenständig bearbeiten und

wirtschaftspolitische Maßnahmen fundiert beurteilen.

Modulprüfung (Anzahl, Form,

Umfang):

Siehe Modulteilprüfungen unten. Die Modulteilprüfungen werden im Rah-

men der jeweils zugeordneten Lehrveranstaltung abgelegt.

Selbstlernzeit (in h): 300 h

Veranstaltungen (Lehrformen) Kontaktzeit

(in SWS)

Prüfungsnebenleistungen

(Anzahl, Form, Umfang) Modulteilprü-

fung

(Anzahl, Form,

Umfang)

Für den Ab-

schluss des Mo-

duls

Für die Zulas-

sung zur Mo-

dulprüfung

Vorlesung

(Deutsch oder Englisch)

2 keine keine 1 Klausur

(90 Minuten.)

Fortgeschrittenenübung

(Deutsch oder Englisch)

2 keine keine Bearbeitung von

Aufgabensets

(10-15 Seiten)

Häufigkeit des Angebots: einmal jährlich (im SoSe)

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine

Anbietende Lehreinheit(en): Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre)

* Es wird dringend empfohlen, Vorlesung und Übung zusammen zu belegen.

Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9 vom 24.6.2014 - Seite 459 - 473

C. Wahlbereich

Economic Studies I

MA-W-110

Anzahl der Leistungspunkte

6 LP

Modulart: Wahlpflichtmodul

Inhalte und Qualifikationsziele

des Moduls:

Die Studierenden

- erweitern ihre Kenntnisse auf einem ausgewählten Gebiet der Volks-

wirtschaftslehre und erwerben fundiertes Überblickswissen in einem

der nachfolgenden Bereiche:

- Wachstums- und Verteilungstheorie und Ressourcenökonomik

- Außenwirtschaftstheorie und Außenwirtschaftspolitik

- Umweltökonomie oder internationale Besteuerung

- Labour Economics

- Dynamische Makroökonomie

- kennen den aktuellen Forschungsstand und können eine aktuelle De-

batte fundiert beurteilen,

- vertiefen ihre Kenntnisse in Methoden und können aktuelle volkswirt-

schaftliche Fragestellungen mit Hilfe ökonomischer Theorien bearbei-

ten und Maßnahmen bewerten.

Modulprüfung (Anzahl, Form,

Umfang):

1 Klausur (max. 120 Minuten) oder 1 schriftliche Ausarbeitung (12-20 Sei-

ten) oder 1 Portfolioprüfung (20minütiges Referat mit 15-20seitiger Haus-

arbeit) [lehrveranstaltungsbegleitend]

Selbstlernzeit (in h): 150 h

Veranstaltungen (Lehrformen) Kontaktzeit

(in SWS)

Prüfungsnebenleistungen

(Anzahl, Form, Umfang) Modulteilprü-

fung

(Anzahl, Form,

Umfang)

Für den Ab-

schluss des Mo-

duls

Für die Zulas-

sung zur Mo-

dulprüfung

Vorlesung oder Seminar oder

Fortgeschrittenenübung

(Deutsch oder Englisch)

2 keine keine keine

Häufigkeit des Angebots: einmal jährlich

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine

Anbietende Lehreinheit(en): Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre)

Economic Studies II

MA-W-120

Anzahl der Leistungspunkte

6 LP

Modulart: Wahlpflichtmodul

Inhalte und Qualifikationsziele

des Moduls:

Die Studierenden

- erweitern ihre Kenntnisse auf einem ausgewählten Gebiet der Volks-

wirtschaftslehre und erwerben fundiertes Überblickswissen in einem

der nachfolgenden Bereiche:

- Stadt- und Regionalökonomie,

- Entwicklungstheorie und Entwicklungspolitik

- Energy Economics

- Microeconomics

- kennen den aktuellen Forschungsstand und können eine aktuelle De-

batte fundiert beurteilen,

- vertiefen ihre Kenntnisse in Methoden und können aktuelle volkswirt-

schaftliche Fragestellungen mit Hilfe ökonomischer Theorien bearbei-

ten und Maßnahmen bewerten.

Modulprüfung (Anzahl, Form,

Umfang):

1 Klausur (max. 120 Minuten) oder 1 schriftliche Ausarbeitung (12-20 Sei-

ten) oder 1 Portfolioprüfung (20minütiges Referat mit 15-20seitiger Haus-

arbeit) [lehrveranstaltungsbegleitend]

Selbstlernzeit (in h): 150 h

Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9 vom 24.6.2014 - Seite 459 - 473

Veranstaltungen (Lehrformen) Kontaktzeit

(in SWS)

Prüfungsnebenleistungen

(Anzahl, Form, Umfang) Modulteilprü-

fung

(Anzahl, Form,

Umfang)

Für den Ab-

schluss des Mo-

duls

Für die Zulas-

sung zur Mo-

dulprüfung

Vorlesung oder Seminar oder

Fortgeschrittenenübung

(Deutsch oder Englisch)

2 keine keine keine

Häufigkeit des Angebots: einmal jährlich

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine

Anbietende Lehreinheit(en): Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre)

Advanced Course in Economics I

MA-W-210

Anzahl der Leistungspunkte

6 LP

Modulart: Wahlpflichtmodul

Inhalte und Qualifikationsziele

des Moduls:

Die Studierenden

- vertiefen ihre Methoden- und Fachkenntnisse auf einem ausgewählten

Gebiet der Volkswirtschaftslehre, wie z.B.

- Political Economics

- Wachstums- und Verteilungstheorie und Ressourcenökonomik

- Applied Econometrics

- Topics in Empirical Economics)

- Applied Microeconomics

- können unter Rückgriff auf Methoden und Theorien komplexe theore-

tische Zusammenhänge oder praktische Problemstellungen analysie-

ren und eigenständig Lösungen entwickeln,

- sind in der Lage, theoretische und empirische Modelle zu verbinden,

- verfügen über die Fähigkeit, sich eigenständig in wirtschaftswissen-

schaftliche Themen einzuarbeiten und sich mit dem aktuellen For-

schungsstand vertraut zu machen,

- können Vorträge/Korreferate halten und wissenschaftlich fundiert

argumentieren,

- sind in der Lage, eigenständig eine wissenschaftliche Fragestellung zu

bearbeiten und Forschungsergebnisse schriftlich darzustellen.

Modulprüfung (Anzahl, Form,

Umfang):

1 Portfolioprüfung (20minütiges Referat [25%] mit schriftlicher Ausarbei-

tung im Umfang von 15-20 Seiten [75%])

Selbstlernzeit (in h): 150 h

Veranstaltungen (Lehrformen) Kontaktzeit

(in SWS)

Prüfungsnebenleistungen

(Anzahl, Form, Umfang) Modulteilprü-

fung

(Anzahl, Form,

Umfang)

Für den Ab-

schluss des Mo-

duls

Für die Zulas-

sung zur

Modulprüfung

Seminar

(Deutsch oder Englisch)

2 keine keine keine

Häufigkeit des Angebots: einmal jährlich

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul:

Es wird dringend empfohlen, vorab das dazugehörige

Modul aus dem Spezialisierungsbereich absolviert zu

haben oder aber die dazugehörige Vorlesung zu belegen.

Anbietende Lehreinheit(en): Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre)

Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9 vom 24.6.2014 - Seite 459 - 473

Advanced Course in Economics II

MA-W-220

Anzahl der Leistungspunkte

6 LP

Modulart: Wahlpflichtmodul

Inhalte und Qualifikationsziele

des Moduls:

Die Studierenden

- vertiefen ihre Methoden- und Fachkenntnisse auf einem ausgewählten

Gebiet der Volkswirtschaftslehre, wie z.B.

- Urban and Regional Economics

- Applied Econometrics

- Topics in Empirical Economics

- Energy Economics

- können unter Rückgriff auf Methoden und Theorien komplexe theore-

tische Zusammenhänge oder praktische Problemstellungen analysie-

ren und eigenständig Lösungen entwickeln,

- sind in der Lage, theoretische und empirische Modelle zu verbinden,

- verfügen über die Fähigkeit, sich eigenständig in wirtschaftswissen-

schaftliche Themen einzuarbeiten und sich mit dem aktuellen For-

schungsstand vertraut zu machen,

- können Vorträge/Korreferate halten und wissenschaftlich fundiert

argumentieren,

- sind in der Lage, eigenständig eine wissenschaftliche Fragestellung zu

bearbeiten und Forschungsergebnisse schriftlich darzustellen.

Modulprüfung (Anzahl, Form,

Umfang):

1 Portfolioprüfung (20minütiges Referat [25%] mit schriftlicher Ausarbei-

tung im Umfang von 15-20 Seiten [75%])

Selbstlernzeit (in h): 150 h

Veranstaltungen (Lehrformen) Kontaktzeit

(in SWS)

Prüfungsnebenleistungen

(Anzahl, Form, Umfang) Modulteilprü-

fung

(Anzahl, Form,

Umfang)

Für den Ab-

schluss des Mo-

duls

Für die Zulas-

sung zur Mo-

dulprüfung

Seminar

(Deutsch oder Englisch)

2 keine keine keine

Häufigkeit des Angebots: einmal jährlich

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul:

Es wird dringend empfohlen, das dazugehörige Modul

aus dem Spezialisierungsbereich absolviert zu haben

oder aber die dazugehörige Vorlesung zu belegen.

Anbietende Lehreinheit(en): Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre)

Cross Disciplinary Studies

MA-W-300

Anzahl der Leistungspunkte

6 LP

Modulart: Wahlpflichtmodul

Inhalte und Qualifikationsziele

des Moduls:

Die Studierenden

- erwerben vertiefte Kenntnisse in wichtigen Nachbardisziplinen der

Volkswirtschaftslehre,

- können die im Masterbereich erworbenen Methodenkenntnisse auf

Fragestellungen aus Nachbardisziplinen anwenden,

- sind in der Lage, Methoden aus Nachbardisziplinen auf ökonomische

Fragestellungen anzuwenden,

- können einen fachlich fundierten Vortrag halten und auf kritische Fra-

gen souverän antworten,

- können mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Fachdisziplinen auf

hohem fachlichen Niveau diskutieren und unter Rückgriff auf Er-

kenntnisse der Volkswirtschaftslehre gemeinsam Lösungen entwi-

ckeln.

Modulprüfung (Anzahl, Form,

Umfang):

1 Klausur (max. 120 Minuten) oder 1 schriftliche Ausarbeitung (12-20 Sei-

ten) oder 1 Portfolioprüfung (20minütiges Referat mit 15-20seitiger Haus-

arbeit) [lehrveranstaltungsbegleitend]

Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9 vom 24.6.2014 - Seite 459 - 473

Selbstlernzeit (in h): 150 h

Veranstaltungen (Lehrformen) Kontaktzeit

(in SWS)

Prüfungsnebenleistungen

(Anzahl, Form, Umfang) Modulteilprü-

fung

(Anzahl, Form,

Umfang)

Für den Ab-

schluss des Mo-

duls

Für die Zulas-

sung zur Mo-

dulprüfung

Seminar oder Vorlesung

(Deutsch oder Englisch)

2 keine keine keine

Häufigkeit des Angebots: mindestens einmal im Jahr

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine

Anbietende Lehreinheit(en):

Wirtschaftswissenschaften (70%), Sozialwissenschaften

(Politik und Verwaltung und Soziologie) (25%), Ma-

thematik (5%)

D. Forschungskolloquium

Research Colloquium

MA-F-100

Anzahl der Leistungspunkte

3 LP

Modulart: Pflichtmodul

Inhalte und Qualifikationsziele

des Moduls:

Die Studierenden

- können wissenschaftliche Arbeiten zu spezifischen ökonomischen

Fragestellungen eigenständig bearbeiten,

- sind in der Lage, ein Forschungsdesign zu erstellen, ihr Forschungs-

vorhaben zu strukturieren und einen Arbeitsplan zu entwickeln,

- können ihr Forschungsvorhaben überzeugend präsentieren und gegen

kritische Einwände verteidigen,

- sind in der Lage, zur Lösung der Forschungsfrage adäquate wissen-

schaftliche Methoden anzuwenden und die Methodenwahl zu begrün-

den.

Modulprüfung (Anzahl, Form,

Umfang):

1 Referat (20 Minuten) [unbenotet]

Selbstlernzeit (in h): 150 h

Veranstaltungen (Lehrformen) Kontaktzeit

(in SWS)

Prüfungsnebenleistungen

(Anzahl, Form, Umfang) Modulteilprü-

fung

(Anzahl, Form,

Umfang)

Für den Ab-

schluss des Mo-

duls

Für die Zulas-

sung zur Mo-

dulprüfung

Kolloquium 2 keine keine keine

Häufigkeit des Angebots: jedes Semester

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul:

Das Forschungskolloquium soll parallel zur Erstellung

der Masterarbeit besucht werden. Daher wird den Stu-

dierenden dringend empfohlen, sich rechtszeitig zur

Masterarbeit anzumelden. Gemäß § 7 kann sich zur

Masterarbeit anmelden, wer mindestens 90 LP in seinem

Studium erreicht hat.

Anbietende Lehreinheit(en): Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre)